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Abgasskandal der Daimler AG: Droht nächstes Oberlandesgericht mit Ungemach?

02.03.2021 – 13:17

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Abgasskandal der Daimler AG: Droht nächstes Oberlandesgericht mit Ungemach?


















Abgasskandal der Daimler AG: Droht nächstes Oberlandesgericht mit Ungemach?
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Mönchengladbach (ots)

Vor dem Oberlandesgericht Oldenburg geht es am 24. März 2021 unter anderem darum, wie konkret der geschädigte Verbraucher im Rechtsstreit um die Dieselmanipulationen an seinem Fahrzeug zur behaupteten Abschalteinrichtung vortragen muss. Dieser Hinweis zur Darlegungspflicht des geschädigten Verbrauchers ist äußerst wichtig. Das Oberlandesgericht Oldenburg geht sogar so weit und weist darauf hin, dass es die Sache der Daimler AG sein dürfte, sich substantiiert zu den Behauptungen zu äußern.

Könnte das Oberlandesgericht Oldenburg als nächstes Oberlandesgericht gegen die Daimler AG urteilen und damit den Dieselabgasskandal um die Premiummarke Mercedes-Benz weiter verschärfen? Danach sieht es bei dem Verfahren aus, das das Oberlandesgericht Oldenburg für den 24. März 2021 angesetzt hat. Im Kern geht es darum, wie konkret der geschädigte Verbraucher im Rechtsstreit um die Dieselmanipulationen an seinem Fahrzeug zur behaupteten Abschalteinrichtung vortragen muss.

„Der Hinweis zur Darlegungspflicht des geschädigten Verbrauchers ist äußerst wichtig. Es wäre ein weiteres Beispiel dafür, dass ein Oberlandesgericht ein erstinstanzliches Urteil aufhebt, weil die Klage mit dem Hinweis abgewiesen wurde, der Kläger habe das Vorliegen einer illegalen Abschalteinrichtung nicht hinreichend dargelegt und einen Vortrag ins Blaue hinein gehalten. Wenn jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg die Begründung als ausreichend erachtet, weil eben der Kläger gar nicht konkreter werden könnte, ist das ein absoluter Durchbruch. Dann kann sich Daimler nicht mehr darauf beziehen, dass der Kläger nicht ausreichend zu seinen Vorwürfen Stellung beziehen kann“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde. Er erwartet, dass das Oberlandesgericht Oldenburg dieser Argumentation der Daimler AG einen Riegel vorschiebt – und dass Landgerichte in Zukunft daher Dieselklagen nicht mehr mit Bezug auf diesen Punkt ablehnen können.

Das Oberlandesgericht Oldenburg geht sogar so weit und weist darauf hin, dass es die Sache der Daimler AG sein dürfte, sich substantiiert zu den Behauptungen äußern müsste. Das bezieht sich auch dezidiert auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung gemeinsam mit einem kooperierenden BGH-Anwalt erstritten hat. Danach können Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen die Daimler AG von einem Gericht nicht einfach als Behauptungen „ins Blaue hinein“ abgewiesen werden. Im umgekehrten Falle könne auch die Daimler AG nicht einfach das Vorliegen ohne jede weitere Erklärung bestreiten. Die Daimler AG trifft damit die sekundäre Darlegungslast. In diesem Rahmen muss der Autohersteller sich von den Vorwürfen aktiv und mit weitreichenden Erklärungen zur Funktionsweise der Technologien entlasten. Entspricht das Unternehmen dem nicht, kann es auch keine Entlastung von den Vorwürfen geben.

Zudem nimmt das OLG Oldenburg deutlich Stellung, dass eine etwaige Beweisaufnahme nur dann erfolgen kann, wenn die Beklagte einem zu bestellenden Sachverständigen die Software komplett nach dessen Maßgabe offenbart. Die Beklagte möge daher mit der Berufungserwiderung mitteilen, in welcher Weise sie ihr berechtigtes Geheimhaltungsinteresse im Zuge der Beweisaufnahme geschützt sehen möchte. Dass eine Beweiserhebung nur durch Einsichtnahme in die Programmierung geschehen könne, liege auf der Hand.

„Ein weiterer Höhepunkt ist die Aussage des Gerichts, in einer Programmierung, die im Wesentlichen nur im Prüfstand die Abgase normgerecht aufbereitet, eine illegale Abschalteinrichtung und damit eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB zu sehen. Das sei mit dem VW-EA189 vergleichbar, aber insofern pikanter, als dass die Täuschung raffinierter angegangen worden wäre als bei der Volkswagen AG, deren Dieselmanipulation mit dem Lenkradeinschlag verbunden ist. Die Schlupflöcher der Daimler AG werden immer mehr geschlossen. Das ist äußerst positiv für geschädigte Verbraucher!“, betont Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung.

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Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
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Nachwuchsinitiative SchoolJam führt Online-Musik- und Recording Contest 2021 durchPreise im Wert von rund 15.000 Euro zu gewinnen

03.03.2021 – 11:21

SchoolJam e.V.

Nachwuchsinitiative SchoolJam führt Online-Musik- und Recording Contest 2021 durch
Preise im Wert von rund 15.000 Euro zu gewinnen


















Nachwuchsinitiative SchoolJam führt Online-Musik- und Recording Contest 2021 durch / Preise im Wert von rund 15.000 Euro zu gewinnen
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Köln (ots)

SchoolJam, Deutschlands erfolgreichste Nachwuchsinitiative für populäre Musik, trägt mit einem neuen Contest der Corona-Pandemie Rechnung. Dabei wird das seit 20 Jahren alljährliche deutschlandweite Schülerband-Festival, bei dem über 100 junge Bands live auf die Bühne gehen, auf 2022 verschoben. An dessen Stelle tritt in diesem Jahr ein Recording Contest, der komplett online ausgetragen wird.

Aufgerufen sind alle jungen Musiker*innen bis 21 Jahre, ihre Musik zu Hause aufzunehmen und das Ergebnis einzusenden, egal ob Band oder auch nur Einzelperson.

In zahlreichen Tutorials zeigt SchoolJam, wie man z. B. den heimischen Rechner in ein feines Musikstudio umfunktionieren kann. Auch werden Wege aufgezeigt, wie mehrere Musiker*innen online miteinander musizieren können. Dabei werden zahlreiche Hinweise für Lehrer*innen gegeben, wie man so online Musikunterricht gestalten kann.

Musikalisch ist alles erlaubt, egal ob Pop, Klassik oder EDM, Chöre und reine Instrumentalmusik.

Die so entstandenen Werke sollen bis 30. Mai 2021 bei SchoolJam eingereicht werden. Danach sucht eine Fachjury die Einsendungen heraus, die sich einem breiten Publikum in einem Online Voting stellen müssen. Dann entscheidet eine Jury aus prominenten Musikern über den/die Gewinner(in/innen).

Den Produzent(en)(innen) des besten Tracks winkt eine professionelle Mischsession in den Studios des Abbey Road Institutes in Frankfurt. Darüber hinaus können sich die Einsender über diverse Musikelektronik im Gesamtwert von rund 15.000 Euro als Preise freuen.

Über SchoolJam:

SchoolJam ist ein einzigartiges Non-Profit-Projekt zur Förderung der Musik an Schulen sowie die Unterstützung junger Nachwuchsbands. SchoolJam wird vom Bundesministerium für Familie und Jugend gefördert.

2018 hat SchoolJam den begehrten Live Entertainment Award (LEA) als beste Nachwuchsförderung erhalten.

Alle Informationen über SchoolJam finden sich unter www.schooljam.de/ 
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SchoolJam e.V.
Gerald Dellmann (1. Vorsitzender)
0152 217 32 609 oder 02241 3011 880
info@schooljam.de
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Kommunal-Barometer 2021: Acht von zehn Kommunen haben durch die Covid-19-Pandemie die finanzielle Planungssicherheit verlorenGut jede dritte Kommune verschiebt wegen der Corona-Folgen Investitionen

03.03.2021 – 10:00

CommneX GmbH

Kommunal-Barometer 2021: Acht von zehn Kommunen haben durch die Covid-19-Pandemie die finanzielle Planungssicherheit verloren
Gut jede dritte Kommune verschiebt wegen der Corona-Folgen Investitionen


















München (ots)

Laut dem aktuellen „Kommunal-Barometer 2021“ hat die Covid-19-Pandemie erhebliche Auswirkungen auf die Finanzlage der Kommunen in Deutschland. 82 Prozent der befragten Kämmerer gaben an, dass ihre Planungssicherheit empfindlich getroffen ist. Wichtigster Grund: Zwei von drei Kommunen sind die Gewerbesteuereinnahmen weggebrochen. Doch es gibt auch Lichtblicke. So begegnet die öffentliche Hand den aktuellen Herausforderungen zunehmend digital. Für die Studie hat das Münchner FinTech CommneX zusammen mit der TU Darmstadt mehr als 300 Experten aus Kommunen, kommunalen Unternehmen und Finanzinstituten befragt.

„Das im Zuge der Pandemie entstandene Steuerloch hat vielerorts bereits ganz konkrete Auswirkungen“, berichtet CommneX-Geschäftsführer Carl v. Halem. „So mussten schon in 35 Prozent der Kommunen Investitionsprojekte verschoben werden. Viele Baumaßnahmen sind derzeit schlicht nicht durchführbar und die Umsetzung der Investitionsprojekte liegt weiterhin auf Eis – eine große Sorge, die wir auch in vielen Gesprächen mit kommunalen Entscheidern hören.“ Zudem klagt jede sechste Kommune bereits über höhere Finanzierungskosten und ein geringeres Angebot an Finanzierungsmöglichkeiten.

Vielseitig sind hingegen die Maßnahmen, mit denen die Verwaltungen der Covid-19-Pandemie begegnen. „Mit 86 Prozent gaben fast alle Befragten an, dass ihre Kommunen und kommunalen Arbeitgeber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Home Office beziehungsweise Home Government ermöglichen“, sagt CommneX-Mitgründer Friedrich v. Jagow. „Damit liegen die Verwaltungen im Trend der Zeit, denn dieses Thema nimmt im Berufsleben bekanntermaßen eine immer größere Rolle ein.“

Gut jede zweite Kommune hat in der Pandemie ihre IT-Infrastruktur ausgebaut

In diesem Zusammenhang wurden laut der CommneX-Studie Webinare und Telefonkonferenzen zu 76 Prozent sowie Videomeetings zu 73 Prozent genutzt. Weitere Auswirkungen finden sich im Schicht-, Spät- und Wochenenddienst, hier gaben 38 Prozent der Studienteilnehmer an, dass ihre Verwaltung mit entsprechenden Maßnahmen auf die Pandemie reagiert hat.

Insgesamt 53 Prozent und damit mehr als die Hälfte der Kommunen und kommunalen Unternehmen in Deutschland haben laut Studie als Folge der Covid-19-Pandemie ihre IT-Infrastruktur ausgebaut. „Ein Wert, der sicher noch zu steigern ist, um die Modernisierung der öffentlichen Verwaltungen in Deutschland auch künftig voranzutreiben“, rät Prof. Dr. Dirk Schiereck von der TU Darmstadt, der das „Kommunal-Barometer“ auch in diesem Jahr wieder wissenschaftlich begleitet hat.

Kommunal-Barometer 2021

Die CommneX-Studie „Kommunal-Barometer 2021“ beruht auf einer Anfang des Jahres abgeschlossenen Online-Befragung zum Thema Kommunalfinanzierung. Insgesamt nahmen 317 Kämmerer, Finanzentscheider kommunaler Unternehmen sowie Kommunal-Experten privater, öffentlich-rechtlicher und genossenschaftlicher Finanzinstitute daran teil. Die Studie wurde wissenschaftlich begleitet von Prof. Dr. Dirk Schiereck, Leiter des Fachgebiets Unternehmensfinanzierung an der TU Darmstadt.

Die Studie kann bestellt werden unter: https://www.commnex.de/kommunal-barometer

Über CommneX – www.commnex.de

CommneX ist der unabhängige digitale Marktplatz für den Finanzierungs- und Einlagebedarf der öffentlichen Hand in Deutschland und Österreich. Das FinTech-Unternehmen mit Sitz in München wurde 2016 von den beiden Geschäftsführern Friedrich v. Jagow und Carl v. Halem gegründet. Seit dem Frühjahr 2017 online, führt CommneX auf der digitalen Ausschreibungs- und Vermittlungsplattform Finanzprojekte von Kommunen, anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften und kommunalnahen Unternehmen mit Finanzpartnern wie Banken, Versicherungen und institutionellen Investoren zusammen. Als zentraler Online-Marktplatz eröffnet CommneX dadurch etablierten wie auch neuen Marktteilnehmern einen direkten und effizienten Zugang zum gesamten kommunalen Kredit- und Anlagemarkt in Deutschland und Österreich.

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Thöring & Stuhr
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Schüleraustausch USA und Kanada: Auch in Covid-19-Zeiten ist ein High-School-Besuch möglich

03.03.2021 – 09:00

Carl Duisberg Centren

Schüleraustausch USA und Kanada: Auch in Covid-19-Zeiten ist ein High-School-Besuch möglich


















Schüleraustausch USA und Kanada: Auch in Covid-19-Zeiten ist ein High-School-Besuch möglich
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Köln (ots)

Zum Schüleraustausch nach Nordamerika? Auch während der Pandemie ist das möglich. Die USA erfreuen sich seit dem Amtsantritt von Präsident Joe Biden wieder größerer Beliebtheit und der Trend zu Kanada bleibt ungebrochen. Worauf Eltern und Teenager bei der Wahl des Ziels achten sollten, welche Bestimmungen und Einschränkungen es aktuell vor Ort gibt und wie der Schulbesuch mit Corona klappt, haben die Schüleraustausch-Profis der gemeinnützigen Carl Duisberg Centren zusammengetragen.

Einreise

Offiziell besteht seit März 2020 ein Einreiseverbot in die USA für alle, die sich 14 Tage vor Einreise im Schengenraum aufgehalten haben. Doch seit dem Sommer gibt es eine Ausnahmeregelung für Austauschschüler mit J-1- oder F-1-Visum. Grund dafür: diese Programme gelten als nationales Interesse. Ob ein Visum tatsächlich beantragt werden kann, hängt von den Lockdown-Regelungen hierzulande ab. Denn auch die US-Botschaften in Deutschland müssen sich an die hiesigen Kontaktbeschränkungen halten. Ist das geschafft, müssen reisewillige Schüler den Fluggesellschaften einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorlegen, der nicht älter als drei Tage sein darf. Eine Quarantäne nach Ankunft in den USA ist momentan keine Pflicht. Es gilt aber die Empfehlung, sieben Tage zuhause zu bleiben und nach drei bis fünf Tagen einen weiteren Test auf Covid-19 zu machen. Auch für die Einreise nach Kanada ist ein spezielles Visum nötig: das „Study Permit“ und ein PCR-Test auf Covid-19 ist verpflichtend. Ebenfalls Pflicht ist eine zweiwöchige Quarantäne, während der die Orientierungsveranstaltungen online stattfinden. Die Schüler erhalten in diesen 14 Tagen eine engmaschige Betreuung durch die Gastfamilie und die Betreuer.

Schule und Unterricht

Schulen und Schulbezirke in den USA dürfen die Unterrichtsgestaltung selbst koordinieren. Daher gibt es starke Unterschiede, wie gelernt wird und ob diese ‚remote learning‘ sprich Distanzlernen, Präsenzunterricht oder einen Mix aus beidem anbieten. In Kanada findet der Schulunterricht in einem Mix aus Präsenz und online statt. Momentan werden oft zwei Fächer pro Quartal unterrichtet und dann gewechselt, damit sich nicht zu viele Schülergruppen vermischen. Sportunterricht findet reduziert statt.

Sonstiges Leben

Durch die Wahl des neuen US-Präsidenten Joe Biden könnte es zu neuen Maßnahmen der Pandemiebekämpfung kommen. Grundsätzlich erfreuen sich die USA als Ziel für einen Schüleraustausch seit seinem Amtsantritt wieder größerer Beliebtheit. In ländlichen Gegenden, wo weniger Menschen auf größerem Raum leben, gibt es aktuell keine oder wenige Kontaktbeschränkungen. Die Regelungen unterscheiden sich von Region zu Region. In Kanada gelten dagegen Kontaktbeschränkungen für private Verabredungen: Während der Schulunterricht größtenteils in Präsenz in den Schulen stattfindet, ist es aktuell nicht erlaubt, sich außerhalb mit einem anderen Haushalt zu treffen.

Internat statt Gastfamilie

Boarding, also die Unterbringung in einem Internat, ist aktuell sehr gefragt. Auch hier ist ein Aufwärtstrend seit der Amtseinführung von Joe Biden bei den Anmeldezahlen für die USA zu erkennen. Wer sich für Boarding in Kanada entscheidet, sollte ein ganzes Schuljahr einplanen, kürzere Besuche sind nur an wenigen Schulen möglich.

Weitere Informationen:

Sonstige Pressefotos: https://www.cdc.de/index.php?id=173

Aktuelle Informationen zu Schüleraustausch während Corona mit den Carl Duisberg Centren: https://www.carl-duisberg-schueleraustausch.de/covid-19-pandemie.html

Pressekontakt:

Carl Duisberg Medien GmbH
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Anja Thiede
Hansaring 49-51, 50670 Köln
Tel. 0221/1626-261
E-Mail: anja.thiede@cdc.de
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Otto Brenner Stiftung analysiert, warum der Osten als „massenmedial multiple Problemzone“ gilt

03.03.2021 – 10:00

Otto Brenner Stiftung

Otto Brenner Stiftung analysiert, warum der Osten als „massenmedial multiple Problemzone“ gilt


















Otto Brenner Stiftung analysiert, warum der Osten als "massenmedial multiple Problemzone" gilt
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Frankfurt (ots)

+++ Ein „innerdeutsches“ Ost-West-Gefälle prägt nach wie vor unsere gesamtdeutsche Medienlandschaft +++ Partizipationsdefizite, Repräsentationslücken und Ohnmachtsgefühle sorgen im Osten für anhaltenden Unmut +++ mangelhafte Teilhabe von Ostdeutschen in Medien und Gesellschaft mündet in einer Kolonialisierungsdebatte +++ Rolle der Massenmedien im Vereinigungsprozess blieb bisher unterbeleuchtet +++ Aber: eine neue Generation junger Ostdeutscher tritt auch in den Medien selbstbewusster auf +++

Dass es um die massenmediale Teilhabe Ostdeutscher auch mehr als 30 Jahre nach der Vereinigung nicht besonders gut bestellt ist, bestätigt jetzt eindrucksvoll und faktenreich ein aktuelles Diskussionspapier der Otto Brenner Stiftung: In den Führungsetagen der wichtigen bundesrepublikanischen Leitmedien sind so gut wie keine Ostdeutschen zu finden; fast alle Regionalzeitungen, die im Osten erscheinen, sind in Besitz westdeutscher Medienunternehmen; in den Chefetagen der großen ostdeutschen Regionalzeitungen sind Westdeutsche ähnlich überrepräsentiert wie vielerorts beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Journalistenschulen bilden kaum Nachwuchs mit ostdeutschem Hintergrund aus. Das ist die eine Seite.

Die andere Seite ist, dass die überregionale westdeutsche Qualitätspresse im Osten so gut wie nicht gelesen wird und die großen Medienhäuser aus Hamburg, München und Frankfurt denkbar wenig in Infrastruktur und Personal im Osten investiert haben. Aber auch kein originär ostdeutsches überregionales Leitmedium, das im gesamtdeutschen Diskurs ostdeutsche Perspektiven hätte einbringen können, hat sich etabliert. Der Osten mit seinem anderen Wahlverhalten, anderen Mentalitäten, anderen kulturellen, politischen und sozialen Prägungen erscheint vielen im Westen bis heute allzu oft als eine negativ zu bewertende Abweichung von der westdeutschen Realität und Normalität, als das rückständige Anhängsel, sprichwörtlich als „Dunkeldeutschland“. Ist die Ursache für den medialen Ost-West-Graben darin zu sehen, dass westdeutsch geprägte Medien zu lange im besserwisserisch-belehrenden „Auslandsduktus“ daherkamen und nie ernsthaft das Anliegen verfolgten, auch Ostdeutschland zu repräsentieren und die Ostdeutschen zu integrieren?

Diesen Fragen geht ein OBS-Diskussionspapier nach, das die Stiftung heute in Frankfurt am Main veröffentlicht hat. Autor Lutz Mükke ist als Ostdeutscher der Geschichte des Themas eng verbunden, als Journalist und Publizist ein profunder Kenner der Medienlandschaft des Ostens und als promovierter Medien- und Kommunikationswissenschaftler vertraut mit den blinden Stellen und fragwürdigen Lücken der Forschung. Mükke geht zurück bis in die Wende-Jahre und zeichnet in groben Zügen einige zentrale massenmediale Entwicklungen in Ostdeutschland nach von der demokratischen Selbstermächtigung 1989/90 und ihrem abrupten Ende, über die Zeitungs-Deals der Treuhand, den „Wilden Osten“ des Mitteldeutschen Rundfunks bis hin zum Rumoren in der 3. Generation der Ost-Journalist*innen und den aktuellen Eskalationen um die Beitragserhöhung in Sachsen-Anhalt 30 Jahre nach der Wiedervereinigung. Auch auf die Marginalisierung der ostdeutschen Intelligenz, deren Stimmen, Erfahrungen, Ideen und Utopien, die bis heute kaum massenmedialen Widerhall finden, wird eingegangen. Jupp Legrand, Geschäftsführer der Stiftung, nimmt an, „dass die skizzierten Problemzonen mit zu jenen Vertrauensverlusten beigetragen haben, die den Lügenpresse- und Staatsfunk-Rufer*innen öffentlichen Raum für ihre verbalen Attacken gaben.“ Diskussionspapier-Autor Lutz Mükke ergänzt zuspitzend: „Die Monopolisierung und Provinzialisierung des Medienangebots hat wahrscheinlich ebenso zur Verschiebung des gesellschaftspolitischen Klimas und zu den großen Mobilisierungserfolgen populistischer Bewegungen im Osten beigetragen, wie die mangelhafte Partizipation und Repräsentation Ostdeutscher in überregionalen Leitmedien“.

Autor und Stiftung bleiben aber nicht bei einer historischen Analyse und Beschreibung aktueller Probleme stehen. Sie laden mit einigen Handlungsempfehlungen zum Perspektivenwechsel ein. Eine Quotendiskussion für Ostdeutsche wird in Erwägung gezogen, eine Stärkung des kritisch-kontrollierenden Journalismus in den neuen Bundesländern angeregt, Stipendienprogramme für ostdeutsche Journalist*innen gefordert und die Schließung von Repräsentationslücken angemahnt. Konkret schlagen sie eine Veranstaltungsreihe in Ostdeutschland vor, um z.B. über die Befunde des Arbeitspapieres, die Lage des Journalismus und die Rolle der Massenmedien in einer fragmentierten Öffentlichkeit und polarisierten Gesellschaft zu streiten.

Lutz Mükke, 30 Jahre staatliche Einheit – 30 Jahre mediale Spaltung. Schreiben Medien die Teilung Deutschlands fest? OBS-Arbeitspapier 45, Frankfurt am Main, März 2021

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Otto Brenner Stiftung
Geschäftsführer
Jupp Legrand
Telefon: 069 – 6693 2810
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Autor
Lutz Mükke
Mobil: 0179 – 4553542
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ZDK: Automobilhandel hat beste Voraussetzungen für Öffnung

02.03.2021 – 14:29

Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

ZDK: Automobilhandel hat beste Voraussetzungen für Öffnung


















Bonn (ots)

Vor dem Corona-Gipfel am 3. März hat sich der Vorstand des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) für eine schnelle Öffnung des Automobilhandels ausgesprochen. „Große Flächen, im Verhältnis dazu geringe Kundenfrequenz, bewährte Hygienekonzepte, Beratung mit Termin – der Automobilhandel hat beste Voraussetzungen für eine Wiedereröffnung. Es gibt für uns keinen erkennbaren Grund, warum Autohändler anders behandelt werden sollen als Baumärkte oder Blumenläden“, betont ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. „Was im Service- und Werkstattbereich funktioniert, das lässt sich problemlos auf den Fahrzeugverkauf übertragen.“

Selbstverständlich habe jeder Betrieb den Schutz der Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern im Blick. Deshalb plädiere auch der ZDK für die Einführung intelligenter Systeme zur Infektionserkennung und -rückverfolgung, wie zum Beispiel Schnell- und Selbsttests sowie digitale Tracking-Tools durch Scannen eines QR-Codes bei Betreten und Verlassen des Autohauses. Ganz entscheidend sei es aber auch, das Tempo beim Impfen zu erhöhen.

„Der Automobilhandel ist besonders auf das Frühjahrsgeschäft angewiesen“, so der ZDK-Präsident. „Nun droht es wieder den Bach runterzugehen – das wäre das zweite Mail in zwölf Monaten. Bleiben die Händler auf bestellten Autos sitzen, reden wir hier bundesweit über drohende finanzielle Belastungen in Milliardenhöhe. Die Substanz ist bei vielen Händlern aufgezehrt. Wir brauchen jetzt ein starkes Signal für die Wiedereröffnung, und das möglichst einheitlich bundesweit. Regionale Insellösungen tragen eher zur weiteren Verunsicherung der Menschen bei.“ Nicht nur den Kfz-Betrieben, sondern auch der gesamten Lieferkette der Automobilwirtschaft mit ihren 1,3 Millionen Beschäftigen drohe ein verheerender Schaden, wenn der Lockdown erneut verlängert werden sollte.

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Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de

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TÜV-Verband: Beschäftige wünschen sich Impfangebot ihres Arbeitgebers

03.03.2021 – 09:35

VdTÜV Verband der TÜV e.V.

TÜV-Verband: Beschäftige wünschen sich Impfangebot ihres Arbeitgebers


















Berlin (ots)

+++ Umfrage: 84 Prozent würden ein Impfangebot am Arbeitsplatz gegen Corona begrüßen +++ Betriebsärzte können Impfungen vor Ort in den Betrieben vornehmen +++ Politik muss arbeitsmedizinischen Diensten ausreichend Impfstoff zuteilen +++

Eine große Mehrheit der Beschäftigten wünscht sich ein Impfangebot ihres Arbeitsgebers: 84 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland würden es gut oder sehr gut finden, wenn Unternehmen und andere Arbeitgeber ihren Mitarbeiter:innen eine Corona-Impfung anbieten würden. 10 Prozent sehen das eher kritisch und 6 Prozent sind unentschlossen. Das hat eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.212 Personen ab 18 Jahren ergeben. „Mit der steigenden Verfügbarkeit von Corona-Impfstoffen muss die Impfkampagne auf eine breitere Basis gestellt werden“, sagte Dr. Dirk Stenkamp, Präsident des TÜV-Verbands, vor den heutigen Corona-Beratungen der Bundesregierung mit den Ministerpräsident:innen. „Die Wirtschaft steht in den Startlöchern. Deutschland verfügt mit seinen Betriebsärzten über ein weltweit einmaliges System, um möglichst viele Erwerbtätige innerhalb kurzer Zeit impfen zu können. Jetzt ist die Politik am Zug, damit die arbeitsmedizinischen Dienste mit ausreichend Impfstoff versorgt werden können.“ Neben den routinemäßigen Grippeschutzimpfungen könnten Betriebsärzte in Kürze auch Corona-Impfungen vornehmen und den Schutz vor einer Covid-19-Infektion damit in die Fläche bringen. Die rund 12.500 Arbeitsmediziner:innen in Deutschland erreichen rund 45 Millionen Erwerbstätige.

Trotz des Wunsches nach einem Impfangebot beim Arbeitgeber vertrauen die meisten Beschäftigten am ehesten auf ihren Hausarzt. Nach den Ergebnissen der Umfrage würden sich 55 Prozent der Erwerbstätigen bevorzugt beim Hausarzt impfen lassen, wenn sie die freie Wahl hätten. 18 Prozent würden sich am liebsten in einem Corona-Impfzentrum die Spritze geben lassen und 17 Prozent beim Betriebsarzt ihres Arbeitgebers. 2 Prozent würden sich für die Apotheke entscheiden. Immerhin 8 Prozent der Erwerbstätigen geben an, dass sie nicht gegen das Corona-Virus geimpft werden wollen. „Für eine Beschleunigung der schleppend angelaufenen Impfkampagne müssen jetzt alle gesellschaftlichen Kräfte mobilisiert werden“, sagte Stenkamp. Die Betriebsärzte könnten hier eine wichtige Rolle spielen.“ Wer eine Impfung beim Arbeitgeber bevorzugt, sieht laut Umfrage vor allem praktische Vorteile: 86 Prozent sagen, die Impfung sei leicht in den Arbeitsalltag zu integrieren und 70 Prozent geben an, die Impfung sei bequem zu erreichen. 42 Prozent nennen als Grund, dann kaum Kontakt zu möglicherweise erkrankten Personen zu haben.

Größere Arbeitgeber beschäftigen in der Regel eigene Mediziner:innen und unterhalten eigene medizinische Einrichtungen, die sich bereits jetzt auf Corona-Impfungen vorbereiten. „Erreichen die Unternehmen eine Herdenimmunität innerhalb der Belegschaft, können sie das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz minimieren und zu ihren gewohnten Arbeitsabläufen zurückkehren“, sagte Stenkamp. Kleine und mittelständische Unternehmen arbeiten dagegen mit Dienstleistern wie MEDITÜV oder AMD TÜV zusammen. Diese betreiben arbeitsmedizinische Zentren, sind aber auch in den Betrieben vor Ort tätig. „Betriebsärzte können wie mobile Impfteams agieren und die Belegschaften in der Nähe ihres Arbeitsplatzes erreichen“, sagte Stenkamp. Kleinere Impfteams, bestehend aus einem Arzt, zwei Medizinisch-Technischen Assistenzen und zwei Verwaltungskräften, könnten rund 100 bis 150 Impfungen pro Tag vornehmen. Je nach Größe des Betriebs könnten die Impfteams aufgestockt und mehr Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz geimpft werden.

Die medizinischen Dienste der TÜV-Unternehmen betreuen mit ihren Betriebsärzt:innen, Gesundheits- und Hygieneexpert:innen bundesweit etwa 21.000 Organisationen mit rund 1,9 Millionen Beschäftigten. Insgesamt sind in Deutschland rund 12.500 Betriebsärzt:innen tätig. Diese etablierte und funktionierende Infrastruktur steht für die Übernahme von Covid-19-Impfungen bereit.

Methodik-Hinweis: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Forsa im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.212 Personen ab 18 Jahren, darunter 739 Erwerbstätige. Die Befragung hat vom 26.2. bis 1.3.2021 stattgefunden. Die Fragen lauteten: „Wenn Sie die freie Wahl hätten: wo würden Sie sich bevorzugt gegen Covid-19 impfen lassen?“, „Wie fänden Sie es, wenn Unternehmen und andere Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Corona-Impfung anbieten, sofern ausreichend Impfstoff vorhanden ist?“, „Welche Gründe sprechen aus Ihrer Sicht für eine Impfung beim Betriebsarzt Ihres Arbeitgebers?“

Über den TÜV-Verband: Der Verband der TÜV e. V. vertritt die politischen und fachlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Der Verband setzt sich für technische und digitale Sicherheit bei Produkten, Anlagen und Dienstleistungen durch unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung ein. Mit seinen Mitgliedern verfolgt der TÜV-Verband das Ziel, das hohe Niveau der technischen Sicherheit in unserer Gesellschaft zu wahren und Vertrauen für die digitale Welt zu schaffen.

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Maurice Shahd
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