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Stracke: EU-Klimaziel 2030 überaus ambitioniert

21.04.2021 – 10:47

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Stracke: EU-Klimaziel 2030 überaus ambitioniert


















Berlin (ots)

Neues Ziel erfordert auch neue Instrumente

Die Vertreter der EU-Institutionen haben sich auf ein neues EU-Klimaziel für 2030 geeinigt. Es sieht eine Senkung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 vor. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Stephan Stracke:

„Das neue EU-Klimaziel ist überaus ambitioniert. Über den Erfolg der europäischen Klimapolitik – mit dem Fernziel der Klimaneutralität 2050 – entscheidet nun aber, mit welchen Instrumenten dieser Meilenstein konkret erreicht werden soll. Hier liegen noch viel Arbeit und intensive Diskussionen vor uns.

Dieser Prozess ist gerade aus deutscher Sicht von großem Belang, denn für die größte Industrienation in Europa steht besonders viel auf dem Spiel: Die europäische Klimapolitik wird nur dann zum globalen Vorbild, wenn es gelingt, Treibhausgasneutralität zu erreichen und gleichzeitig Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze zu erhalten. Eine bloße Fortschreibung der bisherigen Instrumente der europäischen Klimapolitik samt der derzeit geltenden Lastenverteilung unter den Mitgliedstaaten ist deshalb ausgeschlossen. Denn das würde Deutschland, das bisher überproportional zum EU-Klimaziel beiträgt, überfordern.

Die Einigung verlangt für die kommenden neun Jahre europaweit nicht weniger als ein Treibhausgas-Minus von 30 Prozent gegenüber 1990 – während alle bisherigen Anstrengungen lediglich 25 Prozent Treibhausgaseinsparung erbracht haben. Das verdeutlicht die Dimension der jetzt vor uns liegenden Herausforderungen. Wer es damit ernst meint, der muss konsequent auf Technologieoffenheit, Innovation und marktwirtschaftliche Lösungen setzen. Der deutsche Brennstoffemissionshandel, der den CO2-Ausstoß auch im Verkehrs- und Wärmebereich mit einer Zertifikatpflicht belegt, weist dafür den Weg. Denn Wettbewerb schafft die nötigen Anreize für einen möglichst kosteneffizienten Klimaschutz.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

Pressekontakt:

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Stracke: EU-Klimaziel 2030 überaus ambitioniert

21.04.2021 – 10:47

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Stracke: EU-Klimaziel 2030 überaus ambitioniert


















Berlin (ots)

Neues Ziel erfordert auch neue Instrumente

Die Vertreter der EU-Institutionen haben sich auf ein neues EU-Klimaziel für 2030 geeinigt. Es sieht eine Senkung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 vor. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Stephan Stracke:

„Das neue EU-Klimaziel ist überaus ambitioniert. Über den Erfolg der europäischen Klimapolitik – mit dem Fernziel der Klimaneutralität 2050 – entscheidet nun aber, mit welchen Instrumenten dieser Meilenstein konkret erreicht werden soll. Hier liegen noch viel Arbeit und intensive Diskussionen vor uns.

Dieser Prozess ist gerade aus deutscher Sicht von großem Belang, denn für die größte Industrienation in Europa steht besonders viel auf dem Spiel: Die europäische Klimapolitik wird nur dann zum globalen Vorbild, wenn es gelingt, Treibhausgasneutralität zu erreichen und gleichzeitig Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze zu erhalten. Eine bloße Fortschreibung der bisherigen Instrumente der europäischen Klimapolitik samt der derzeit geltenden Lastenverteilung unter den Mitgliedstaaten ist deshalb ausgeschlossen. Denn das würde Deutschland, das bisher überproportional zum EU-Klimaziel beiträgt, überfordern.

Die Einigung verlangt für die kommenden neun Jahre europaweit nicht weniger als ein Treibhausgas-Minus von 30 Prozent gegenüber 1990 – während alle bisherigen Anstrengungen lediglich 25 Prozent Treibhausgaseinsparung erbracht haben. Das verdeutlicht die Dimension der jetzt vor uns liegenden Herausforderungen. Wer es damit ernst meint, der muss konsequent auf Technologieoffenheit, Innovation und marktwirtschaftliche Lösungen setzen. Der deutsche Brennstoffemissionshandel, der den CO2-Ausstoß auch im Verkehrs- und Wärmebereich mit einer Zertifikatpflicht belegt, weist dafür den Weg. Denn Wettbewerb schafft die nötigen Anreize für einen möglichst kosteneffizienten Klimaschutz.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Stracke: EU-Klimaziel 2030 überaus ambitioniert

21.04.2021 – 10:47

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Stracke: EU-Klimaziel 2030 überaus ambitioniert


















Berlin (ots)

Neues Ziel erfordert auch neue Instrumente

Die Vertreter der EU-Institutionen haben sich auf ein neues EU-Klimaziel für 2030 geeinigt. Es sieht eine Senkung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 vor. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Stephan Stracke:

„Das neue EU-Klimaziel ist überaus ambitioniert. Über den Erfolg der europäischen Klimapolitik – mit dem Fernziel der Klimaneutralität 2050 – entscheidet nun aber, mit welchen Instrumenten dieser Meilenstein konkret erreicht werden soll. Hier liegen noch viel Arbeit und intensive Diskussionen vor uns.

Dieser Prozess ist gerade aus deutscher Sicht von großem Belang, denn für die größte Industrienation in Europa steht besonders viel auf dem Spiel: Die europäische Klimapolitik wird nur dann zum globalen Vorbild, wenn es gelingt, Treibhausgasneutralität zu erreichen und gleichzeitig Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze zu erhalten. Eine bloße Fortschreibung der bisherigen Instrumente der europäischen Klimapolitik samt der derzeit geltenden Lastenverteilung unter den Mitgliedstaaten ist deshalb ausgeschlossen. Denn das würde Deutschland, das bisher überproportional zum EU-Klimaziel beiträgt, überfordern.

Die Einigung verlangt für die kommenden neun Jahre europaweit nicht weniger als ein Treibhausgas-Minus von 30 Prozent gegenüber 1990 – während alle bisherigen Anstrengungen lediglich 25 Prozent Treibhausgaseinsparung erbracht haben. Das verdeutlicht die Dimension der jetzt vor uns liegenden Herausforderungen. Wer es damit ernst meint, der muss konsequent auf Technologieoffenheit, Innovation und marktwirtschaftliche Lösungen setzen. Der deutsche Brennstoffemissionshandel, der den CO2-Ausstoß auch im Verkehrs- und Wärmebereich mit einer Zertifikatpflicht belegt, weist dafür den Weg. Denn Wettbewerb schafft die nötigen Anreize für einen möglichst kosteneffizienten Klimaschutz.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Sylvia Limmer: EU-Klimagesetz heute Nacht verabschiedet – „Systemwandel“ der EU-Bürokraten bedroht unsere Freiheiten und unseren Wohlstand

21.04.2021 – 13:56

AfD – Alternative für Deutschland

Sylvia Limmer: EU-Klimagesetz heute Nacht verabschiedet – „Systemwandel“ der EU-Bürokraten bedroht unsere Freiheiten und unseren Wohlstand


















Berlin (ots)

In der heutigen Nacht haben das EU-Parlament, die EU-Kommission und der Ministerrat im Trilog das Europäische Klimagesetz festgezurrt. Neben Dr. Sylvia Limmer, der Umweltpolitischen Sprecherin der AfD-Delegation im EU-Parlament und Beisitzerin im Bundesvorstand der AfD, nahmen unter anderem Michael Bloss (Grüne) und Peter Liese (CDU) an den Verhandlungen teil. Sylvia Limmer kommentiert das Ergebnis wie folgt:

„Das EU-Klimagesetz schreibt rechtsverbindlich vor, dass die EU spätestens bis zum Jahre 2050 ‚klimaneutral‘ zu sein hat – was auch immer dies konkret heißen mag. Das Klimaziel, also die CO2-Emissionseinsparungen im Vergleich zu 1990, beträgt bis 2030 nun 55 Prozent CO2-Reduktion, darf aber gnädigerweise auch ,übererfüllt‘ werden – vor gar nicht so langer Zeit waren es ,nur‘ 40 Prozent Reduktion. Damit möchte die EU kurz vor dem Klimagipfel mit US-Präsident Joe Biden nicht nur Eindruck schinden. Vielmehr betonte Frau Guteland, die Wortführerin für das EU-Parlement, in der auf die Verhandlungen folgenden heutigen Pressekonferenz, dass die EU der globale Vorreiter einer Politik der Klimarettung werden soll. Oder wie Sie es formulierte, die EU soll die ,Big Sister‘ zu ,Little Brother‘ Joe Biden sein.

Dieses Klimagesetz verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten zu einer radikalen Veränderung ihrer Wirtschaft, ihrer Infrastruktur, ihrer Energieerzeugung, ihres Energieverbrauchs und überhaupt der gesamten gesellschaftlichen Art zu leben und zu arbeiten. Allerdings wurde die Formulierung, die jeden einzelnen Mitgliedsstaat explizit in die Pflicht genommen hätte, heraus genommen und durch eine eher EU-weit zu erreichende Klimaneutralität ersetzt. Es steht zu befürchten, dass Deutschland mit seiner derzeitigen Polit-Besetzung die EU-Big-Sister spielen wird, während andere Mitgliedsstaaten nun entspannter zustimmen können, da quasi ein Schlupfloch eingebaut wurde. Deutschland wird also nicht nur weiterhin sein Steuergeld transferieren, sondern obendrein brav CO2-gerecht deindustrialisieren.

Als Grundlage dieses ‚Gesetzes aller Gesetze‘ (Guteland) dienen Berichte von VN-Konferenzen oder des Klimarates IPCC. Es ist sehr problematisch, sich auf Inhalte von Berichten von politischen und politisierten Institutionen zu berufen. Und ebenso ist es alarmierend, dass über 50 EU-Gesetze überarbeitet werden müssen. Dies ist mehr als die typische Brüsseler Bürokratiespirale. Es ist, wie es Pascal Canfin, Vorsitzender des zuständigen Umweltausschusses, enthusiastisch zusammenfasste, ein Systemwechsel (,systemic change‘).

Im Klartext bedeutet dies: Man ordnet alles der Ökodoktrin unter, ohne dabei Rücksicht auf Kollateralschäden zu nehmen, nimmt diese bewusst in Kauf und opfert nebenher Freiheit und Wohlstand.

Die Kosten dieser angeblich grünen Transformation betragen jährlich über 600 Milliarden Euro.

Sinnvoller wäre es, einen stabilen Rechtsrahmen für eine prosperierende Wirtschaft zu schaffen und sich durch kluge Innovationspolitik an klimatische Veränderungen anzupassen – ohne CO2-Steuer, ohne CO2-Emissionshandel, ohne Pariser Klimaschutzabkommen, ohne das Europäische Klimagesetz.“

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Tillmann/Gutting: Wirksam Cum/Ex bekämpfen

21.04.2021 – 15:20

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Tillmann/Gutting: Wirksam Cum/Ex bekämpfen


















Berlin (ots)

Bürokratieentlastung beim Entlastungsverfahren von einbehaltener Kapitalertragsteuer

Heute haben CDU/CSU und SPD im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer beschlossen. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, und der zuständige Berichterstatter, Olav Gutting:

Antje Tillmann: „Ausländische Aktionäre, Künstler oder Sportler müssen ihre inländischen Einkünfte in Deutschland versteuern. Die Besteuerung dieser Einkünfte erfolgt in einem besonderen Verfahren, dem so genannten Steuerabzugsverfahren. Dabei wird die Steuer pauschal und direkt vom Zahlenden einbehalten und an den Fiskus abgeführt.

Mit dem heutigen Beschluss modernisieren, vereinfachen und digitalisieren wir unter anderem das Verfahren zur Entlastung von der Kapitalertragsteuer. Bisher mussten ausländische Steuerpflichtige eigenhändig unterschriebene schriftliche Anträge nach vorgeschriebenen Vordrucken stellen, um entweder durch Erstattung der bereits abgeführten Steuerbeträge oder durch Erteilung einer Freistellungsbescheinigung vor Zahlung der Vergütung vom deutschen Steuerabzug entlastet zu werden.

Bei der Erstattung einbehaltener Kapitalertragsteuer tun wir dies, indem wir die Zahlungsströme zukünftig noch stärker nachverfolgen und eine Kapitalertragsteuer-Datenbank mit umfassenden Steuerbescheinigungs- und weiteren Daten aufbauen. Auch verschärfen wir die Haftung für die Aussteller falscher Kapitalertragsteuer-Bescheinigungen.

Damit verhindern wir insbesondere gewerbsmäßigen Betrug, etwa bei der Erstattung von Kapitalertragsteuer. So wird sich der Cum/Ex Skandal wie zuletzt in Hamburg und anderen Finanzzentren nicht wiederholen.

Auch verlängern wir den Zeitraum, in dem Arbeitgeber ihren Arbeitnehmer den Corona-Bonus steuerfrei auszahlen können, auf den 31. März 2022. Dies gibt denjenigen Arbeitgebern, die bisher nichts geleistet haben, die nötige Zeit, um die Corona-Bonuszahlungen steuerfrei auszuzahlen.

Darüber hinaus passen wir die Umsatzgrenze zur Festlegung der Buchführungspflicht durch die Änderung an die Grenze zur Zulässigkeit für die Ist-Besteuerung nach dem Umsatzsteuergesetz an. Durch die Anpassung müssen die Unternehmen die Grenze für die Ist-Besteuerung und die Grenze für die Wirtschaft nicht mehr gesondert berechnen; es gibt nur noch eine. Auch nimmt die neue Berechnungsmethode mehr steuerfreie Umsätze aus, so dass die Anpassung effektiv einer Erhöhung der Grenze gleichkommt.“

Olav Gutting: „Daneben haben wir mit dem Gesetzgebungsverfahren auch viele kleine Korrekturen im Steuerrecht vorgenommen. So haben wir insbesondere eine Regelung zur Abwehr von Steuergestaltungen an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs angepasst. Zukünftig können Steuerpflichtige nachweisen, dass keine rein künstliche Gestaltung zur ungerechtfertigten Nutzung eines Steuervorteils bei der Entlastung von der Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug vorliegt.

Schließlich senken wir die Biersteuermengenstaffel auf das Niveau wieder ab, welches bis Ende 2003 galt. Dies führt zu einer effektiven Senkung der Biersteuer für kleine und mittelständische Brauereien.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Frei: Corona-Notbremse schafft Balance zwischen Akzeptanz und effektiver Pandemiebekämpfung

21.04.2021 – 15:57

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Frei: Corona-Notbremse schafft Balance zwischen Akzeptanz und effektiver Pandemiebekämpfung


















Berlin (ots)

Bundeseinheitliche, zeitlich begrenzte Regeln ab 100er-Inzidenz

Am heutigen Mittwoch hat der Deutsche Bundestag das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite abschließend beraten. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:

„Es ist ein großer Erfolg, dass wir mit dem Vierten Bevölkerungsschutzgesetz endlich bundeseinheitlich regeln, was bei hohen Inzidenzzahlen in den einzelnen Landkreisen gilt. Denn die Bund-Länder-Koordinierung war zuletzt deutlich an ihre Grenzen gekommen, weil nicht alle Ministerpräsidenten zu gemeinsamem Vorgehen bereit waren. Die neue Regelung des § 28b Infektionsschutzgesetz sorgt für zeitlich begrenzte Regelungen, die ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern im jeweiligen Landkreis greifen. Welche Inzidenz gilt, ist für jedermann einfach und nachvollziehbar auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts zu ersehen.

Die einzelnen Maßnahmen sind zum Teil deutlich einschränkend, vor allem die Regelung zu den Ausgangssperren. Wir sind aber zuversichtlich, dass wir mit den vorgesehenen Ausnahmen etwa für abendliche Spaziergänge eine gute Balance zwischen Akzeptanz und effektiver Pandemiebekämpfung finden. Besonders schwierig war eine Lösung für die Schulen. Es ist nachvollziehbar, dass sich Eltern und Schüler danach sehnen, endlich wieder zu normalen Verhältnissen zurückkehren zu können. Das Verbot von Präsenzunterricht ab einer Inzidenz von 165 und die gleichzeitige Möglichkeit für Kindersport bis zu fünf Kindern an der frischen Luft ist aus unserer Sicht ein ausgewogener Kompromiss.

Es geht jetzt darum, die Zeit zu überbrücken, bis uns die Impfkampagne weitgehenden Schutz gewährt. Mit Spitzenwerten von fast 770.000 Impfungen an einem Tag sind wir zuversichtlich, dass wir jetzt zügig erst den Prioritätsgruppen und dann der gesamten Bevölkerung ein Impfangebot machen können. Dabei steht zu hoffen, dass die Studien über die Wirksamkeit des Biontech-Impfstoffs bei den 12-16jährigen bald dazu führen, dass wir auch diese Altersgruppe zügig mit Impfungen schützen können.

Diese hoffentlich letzte Phase der Pandemie wird noch einmal eine große Kraftanstrengung – für jeden einzelnen von uns.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Tillmann/Güntzler: Startup-Standort Deutschland attraktiver machen

21.04.2021 – 13:35

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Tillmann/Güntzler: Startup-Standort Deutschland attraktiver machen


















Berlin (ots)

Mitarbeiter können steuerbegünstigt an Unternehmen beteiligt werden

Heute haben CDU/CSU und SPD im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags das Fondsstandortgesetz beschlossen. Dieses sieht wesentliche Verbesserungen bei der Digitalisierung der Fondsaufsicht und der steuerlichen Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen an Startups vor. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, und der zuständige Berichterstatter, Fritz Güntzler:

Antje Tillmann: „Heute ist ein guter Tag für den deutschen Startup-Standort: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Startups müssen übertragene Unternehmensbeteiligungen an diesen künftig nicht mehr im Jahr der Übertragung versteuern. Die Besteuerung erfolgt erst im Zeitpunkt der Veräußerung, spätestens nach zwölf Jahren. Bis zu einem Wert von jährlich 1.440 EUR können Unternehmensbeteiligungen sogar gänzlich steuerfrei übertragen werden.

Daneben haben wir auch den Anwendungskreis der betroffenen Unternehmen ausgeweitet. Entgegen dem Regierungsentwurf können nun auch 12 Jahre „alte“ Unternehmen von der neuen Regelung profitieren.

Das Bewertungsverfahren für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen haben wir vereinfacht, indem bei der Übertragung einer Unternehmensbeteiligung vom Finanzamt verlangt werden kann, den Wert der Unternehmensbeteiligung verbindlich zu bestätigen. Dies gilt gleichermaßen für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer. So vermeiden wir Streitigkeiten über den Wert der Beteiligung in späteren Jahren.“

Fritz Güntzler: „Wir freuen uns, dass wir im parlamentarischen Verfahren noch einige Verbesserungen zum Gesetzentwurf erreichen konnten. Dazu gehört die Klarstellung, dass auch mittelbare Beteiligungen unter die steuerliche Begünstigung fallen. Diese Verbesserung ist von enormer praktischer Relevanz und sorgt für bessere Anwendungsmöglichkeiten in der Praxis. Mit Blick auf den Arbeitgeberwechsel bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung konnten wir ermöglichen, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer des Arbeitnehmers übernehmen kann. Damit lösen wir zwar nicht das dry income-Problem, schaffen aber eine Entlastung für die Arbeitnehmer.

Außerdem haben wir uns dafür eingesetzt, dass Entwicklungsförderfonds nun vernünftige aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen bekommen. Mit den Entwicklungsförderfonds sollen private Investition in Entwicklungsländern gefördert werden. Daher war es dringend notwendig, dass wir hier Verbesserungen erzielt haben.

Wir von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hätten uns noch weitergehende Regelungen in dem Gesetzentwurf vorstellen können. Es ist schade, dass wir die SPD nicht davon überzeugen konnten, nur die Veräußerung als steuerauslösenden Tatbestand bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung festzulegen. Die Änderungen zur steuerlichen Behandlung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sollten daher in der Zukunft evaluiert werden. Wenn diese nicht zu einer vermehrten Ausgabe von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen führen, müssten wir dringend nachbessern.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Gienger: Ausnahmen mit Augenmaß für Kinder- und Jugendsport im Infektionsschutzgesetz

21.04.2021 – 16:10

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Gienger: Ausnahmen mit Augenmaß für Kinder- und Jugendsport im Infektionsschutzgesetz


















Berlin (ots)

Stärkung der Gesundheit durch Sport und Bewegung zentral in der Pandemiebekämpfung

Heute wurde das vierte Infektionsschutzgesetz im Deutschen Bundestag beschlossen. Der Sportausschuss hatte sich bereits in einer Sondersitzung am 19. April 2021 hiermit befasst. In den intensiven Beratungen haben sich die Fachpolitiker der Union für Ausnahmen beim Kinder-, Jugend- und Individualsport eingesetzt. Dazu erklärt der sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eberhard Gienger:

„Die Ausnahmen für den Kinder-, Jugend- und Individualsport wurden mit Augenmaß getroffen. Sie sind nicht nur verantwortbar, sondern mit Blick auf die Stärkung der Gesundheit durch Sport und Bewegung sogar geboten. Denn: Nach aktuellen Erkenntnissen führender Wissenschaftler sind Infektionen beim kontaktlosen Sport im Freien selten. Mit den nunmehr geltenden Regelungen schützen wir die Menschen vor weiteren Infektionen und stärken ihre Gesundheit durch ein verantwortungsvolles Sport- und Bewegungsangebot.

Sport und Bewegung sind für die motorische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen unverzichtbar. Ein durchdachtes Sportangebot stellt zudem einen wichtigen psychologischen Ausgleich dar, um mit den Herausforderungen der Pandemie besser zurecht zu kommen. Die vorangegangenen Beratungen um den 4. Kinder- und Jugendsportbericht haben ferner gezeigt, dass Bewegungsmangel zu Adipositas sowie schwer einholbaren konditionellen und koordinativen Defiziten führt.

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

Mit dem vorliegenden Gesetz wird Individualsport allein oder mit Personen des eigenen Hausstandes weiterhin möglich sein. Trotz möglicher Ausgangsbeschränkungen können Lauftraining oder Spaziergänge selbst zu späten Abendstunden stattfinden, wenn hierfür keine Sportstätte genutzt wird.“

Hintergrund: Nach dem heute beschlossenen 4. Infektionsschutzgesetz ist für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres die Ausübung von kontaktlosem Sport im Freien und in Gruppen von höchstens fünf Kindern zulässig. Dabei müssen Anleitungspersonen 24 Stunden vor der Sportausübung ein negatives Testergebnis vorlegen. Individualsport und Spaziergänge sind trotz möglicher Ausgangsbeschränkungen von 22 bis 24 Uhr im Freien gestattet, wenn keine Sportanlage genutzt wird.

Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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21.04.2021 – 10:47

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Stracke: EU-Klimaziel 2030 überaus ambitioniert


















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Neues Ziel erfordert auch neue Instrumente

Die Vertreter der EU-Institutionen haben sich auf ein neues EU-Klimaziel für 2030 geeinigt. Es sieht eine Senkung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 vor. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Stephan Stracke:

„Das neue EU-Klimaziel ist überaus ambitioniert. Über den Erfolg der europäischen Klimapolitik – mit dem Fernziel der Klimaneutralität 2050 – entscheidet nun aber, mit welchen Instrumenten dieser Meilenstein konkret erreicht werden soll. Hier liegen noch viel Arbeit und intensive Diskussionen vor uns.

Dieser Prozess ist gerade aus deutscher Sicht von großem Belang, denn für die größte Industrienation in Europa steht besonders viel auf dem Spiel: Die europäische Klimapolitik wird nur dann zum globalen Vorbild, wenn es gelingt, Treibhausgasneutralität zu erreichen und gleichzeitig Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze zu erhalten. Eine bloße Fortschreibung der bisherigen Instrumente der europäischen Klimapolitik samt der derzeit geltenden Lastenverteilung unter den Mitgliedstaaten ist deshalb ausgeschlossen. Denn das würde Deutschland, das bisher überproportional zum EU-Klimaziel beiträgt, überfordern.

Die Einigung verlangt für die kommenden neun Jahre europaweit nicht weniger als ein Treibhausgas-Minus von 30 Prozent gegenüber 1990 – während alle bisherigen Anstrengungen lediglich 25 Prozent Treibhausgaseinsparung erbracht haben. Das verdeutlicht die Dimension der jetzt vor uns liegenden Herausforderungen. Wer es damit ernst meint, der muss konsequent auf Technologieoffenheit, Innovation und marktwirtschaftliche Lösungen setzen. Der deutsche Brennstoffemissionshandel, der den CO2-Ausstoß auch im Verkehrs- und Wärmebereich mit einer Zertifikatpflicht belegt, weist dafür den Weg. Denn Wettbewerb schafft die nötigen Anreize für einen möglichst kosteneffizienten Klimaschutz.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Unsichere Schnelltests – Die Risiken des Schnelltest-Booms

21.04.2021 – 16:35

SWR – Südwestrundfunk

Unsichere Schnelltests – Die Risiken des Schnelltest-Booms


















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Auch die Landesregierung in Rheinland-Pfalz setzt in der Corona-Krise auf Antigen-Schnelltests für alle. Mittlerweile kann man solche Tests sogar im Discounter kaufen. Aber wie sicher und zuverlässig sind sie? Eine Mutter aus Mainz hat damit schlechte Erfahrungen gemacht. Laut Antigen-Schnelltest war ihr 10-jähriger Sohn Corona-positiv, ein späterer PCR-Test aber zeigte: Fehlalarm! Umgekehrt erkennen Antigen-Schnelltests Infektionen in vielen Fällen nicht rechtzeitig. Studien zeigen, dass bei etwa 40 Prozent aller Menschen, die infiziert sind, Antigen-Schnelltests gar nicht anschlagen. Experten warnen, sich zu sehr auf Antigen-Schnelltests zu verlassen. „Zur Sache Rheinland-Pfalz“-Reporter Christian Stracke hat recherchiert.

Moderation: Britta Krane

Weitere Informationen unter https://www.presseportal.de/nr/7169

Mainz (ots)

„Zur Sache Rheinland-Pfalz!“ am Donnerstag, 22. April 2021, 20:15 Uhr im SWR Fernsehen

Das Politikmagazin „Zur Sache Rheinland-Pfalz!“ berichtet über Risiken der Corona-Schnelltests am Donnerstag, 22. April 2021, ab 20:15 Uhr im SWR Fernsehen

Auch die Landesregierung in Rheinland-Pfalz setzt in der Corona-Krise auf Antigen-Schnelltests für alle. Mittlerweile kann man solche Tests sogar im Discounter kaufen. Aber wie sicher und zuverlässig sind sie? Eine Mutter aus Mainz hat damit schlechte Erfahrungen gemacht. Laut Antigen-Schnelltest war ihr 10-jähriger Sohn Corona-positiv, ein späterer PCR-Test aber zeigte: Fehlalarm! Umgekehrt erkennen Antigen-Schnelltests Infektionen in vielen Fällen nicht rechtzeitig. Studien zeigen, dass bei etwa 40 Prozent aller Menschen, die infiziert sind, Antigen-Schnelltests gar nicht anschlagen. Experten warnen, sich zu sehr auf Antigen-Schnelltests zu verlassen. „Zur Sache Rheinland-Pfalz“-Reporter Christian Stracke hat recherchiert.

Moderation: Britta Krane

Weitere Themen der Sendung:

-  Zerreißprobe in der CDU - Der rheinland-pfälzische Landesverband nach dem Machtkampf um die Kanzlerkandidatur 
-  Corona-Konfusion - Warum immer mehr Menschen die Corona-Politik nicht mehr verstehen 
-  Corona-Hotspot Kirn - Warum die Infektionszahlen plötzlich so hoch sind 
-  Streit um Abschiebung - Kritik an der Stadt Ludwigshafen 
-  Streit um Radweg im Bienwald - Umweltschädlich oder sinnvoll? 
-  Ärgernis Bürokratie - Schleppende Ausgleichszahlungen für Quarantäne-Lohn  

„Zur Sache Rheinland-Pfalz!“

Das SWR Politikmagazin „Zur Sache Rheinland-Pfalz!“ berichtet über die Themen, die das Land bewegen.

Mediathek: Nach der Ausstrahlung sind die Sendung und deren einzelne Beiträge auf www.ardmediathek.de/swr/ und www.SWR.de/zur-sache-rheinland-pfalz.de zu sehen.

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Pressekontakt: Sibylle Schreckenberger, Tel. 06131 929-32755,
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