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Gienger: Ausnahmen mit Augenmaß für Kinder- und Jugendsport im Infektionsschutzgesetz

21.04.2021 – 16:10

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Gienger: Ausnahmen mit Augenmaß für Kinder- und Jugendsport im Infektionsschutzgesetz


















Berlin (ots)

Stärkung der Gesundheit durch Sport und Bewegung zentral in der Pandemiebekämpfung

Heute wurde das vierte Infektionsschutzgesetz im Deutschen Bundestag beschlossen. Der Sportausschuss hatte sich bereits in einer Sondersitzung am 19. April 2021 hiermit befasst. In den intensiven Beratungen haben sich die Fachpolitiker der Union für Ausnahmen beim Kinder-, Jugend- und Individualsport eingesetzt. Dazu erklärt der sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eberhard Gienger:

„Die Ausnahmen für den Kinder-, Jugend- und Individualsport wurden mit Augenmaß getroffen. Sie sind nicht nur verantwortbar, sondern mit Blick auf die Stärkung der Gesundheit durch Sport und Bewegung sogar geboten. Denn: Nach aktuellen Erkenntnissen führender Wissenschaftler sind Infektionen beim kontaktlosen Sport im Freien selten. Mit den nunmehr geltenden Regelungen schützen wir die Menschen vor weiteren Infektionen und stärken ihre Gesundheit durch ein verantwortungsvolles Sport- und Bewegungsangebot.

Sport und Bewegung sind für die motorische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen unverzichtbar. Ein durchdachtes Sportangebot stellt zudem einen wichtigen psychologischen Ausgleich dar, um mit den Herausforderungen der Pandemie besser zurecht zu kommen. Die vorangegangenen Beratungen um den 4. Kinder- und Jugendsportbericht haben ferner gezeigt, dass Bewegungsmangel zu Adipositas sowie schwer einholbaren konditionellen und koordinativen Defiziten führt.

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

Mit dem vorliegenden Gesetz wird Individualsport allein oder mit Personen des eigenen Hausstandes weiterhin möglich sein. Trotz möglicher Ausgangsbeschränkungen können Lauftraining oder Spaziergänge selbst zu späten Abendstunden stattfinden, wenn hierfür keine Sportstätte genutzt wird.“

Hintergrund: Nach dem heute beschlossenen 4. Infektionsschutzgesetz ist für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres die Ausübung von kontaktlosem Sport im Freien und in Gruppen von höchstens fünf Kindern zulässig. Dabei müssen Anleitungspersonen 24 Stunden vor der Sportausübung ein negatives Testergebnis vorlegen. Individualsport und Spaziergänge sind trotz möglicher Ausgangsbeschränkungen von 22 bis 24 Uhr im Freien gestattet, wenn keine Sportanlage genutzt wird.

Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Folgen des Lockdowns: Aggressivität im Alltag nimmt zu

18.04.2021 – 14:05

rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg

Folgen des Lockdowns: Aggressivität im Alltag nimmt zu


















Berlin (ots)

Kunden, die im Supermarkt aneinandergeraten, Streitigkeiten um Masken, die eskalieren – die Republik scheint mehr und mehr gereizt. 70 Prozent der befragten 30-59-Jährigen einer Studie des Allensbach-Instituts nehmen einen allgemeinen Anstieg von Ängsten, Ungeduld und Aggressivität im Alltag wahr. Gegenüber dem Verbrauchermagazin SUPER.MARKT bestätigen Menschen mit täglichem Kundenkontakt dieses Bild. Für Schlagzeilen sorgte unlängst ein Kunde, der einer schwangeren Bäckereiverkäuferin aus Ärger über den Hinweis zur Maskenpflicht in den Bauch getreten haben soll.

Grund ist der erlebte Kontrollverlust in der Pandemie. Einschränkungen im Alltag, Unsicherheit im Beruf, die Gefahr einer Ansteckung, die familiäre Situation. Durch diese zunehmende Frustration liegen die Nerven zunehmend blank, erklärt Sozialpsychologin Barbara Krahé von der Universität Potsdam: „Ein ganz wesentliches Gefühl, das Aggression als Verhalten vorantreibt, ist der Ärger. Und Ärger entsteht dann, wenn wir nicht das tun können, was wir tun möchten. Wenn wir zum Beispiel in unseren täglichen Aktivitäten von außen sehr stark eingeschränkt sind. Wenn wir das Gefühl haben, die Kontrolle zu verlieren.“

Berufsgruppen mit Kund*innenkontakt sind dem besonders ausgesetzt, berichtet der rbb und verweist auch auf eine Erhebung der Medizinischen Hochschule Hannover. Diese belegt, dass rund 66 Prozent der Befragten sich selbst als reizbarer und knapp 40 Prozent sogar als wütender erleben.

Für all jene, die mit wütenden Mitmenschen konfrontiert sind, hat der Anti-Aggressionstrainer Merlin Faude einen Tipp: Deeskalation mit dem sogenannten WWW-Feedback: Wahrnehmung, Warten, Wunsch. „Im ersten Schritt erklärt man dem Gegenüber freundlich, aber bestimmt die eigene Wahrnehmung. Es tut mir leid, aber mir fällt auf, Sie haben die Maske gerade nicht auf. Im zweiten Schritt wartet man, auch wenn es nur ein bis zwei Sekunden sind. Das oder die andere hat so die Gelegenheit zu sagen: Es tut mir leid, ich habe das einfach vergessen. Maske wieder auf, Konflikt beendet. Wenn nicht, könnte man im dritten Schritt sagen: Es wäre mir wichtig für die Gesundheit aller Beteiligten, dass Sie die Maske wieder aufziehen. Wäre das in Ordnung?“ Der Wut-Coach rät allerdings dazu, andere nur anzusprechen, wenn beide Beteiligten eine Fluchtmöglichkeit haben. Sonst entstehe Spannung und der Konflikt könne eskalieren.

Weitere Informationen und weitere Tipps zum richtigen Verhalten im rbb „SUPER.MARKT“ am 19. April 2021, 20.15 Uhr im rbb oder rbb-online.de/supermarkt

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Folgen des Lockdowns: Aggressivität im Alltag nimmt zu

18.04.2021 – 14:05

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Berlin (ots)

Kunden, die im Supermarkt aneinandergeraten, Streitigkeiten um Masken, die eskalieren – die Republik scheint mehr und mehr gereizt. 70 Prozent der befragten 30-59-Jährigen einer Studie des Allensbach-Instituts nehmen einen allgemeinen Anstieg von Ängsten, Ungeduld und Aggressivität im Alltag wahr. Gegenüber dem Verbrauchermagazin SUPER.MARKT bestätigen Menschen mit täglichem Kundenkontakt dieses Bild. Für Schlagzeilen sorgte unlängst ein Kunde, der einer schwangeren Bäckereiverkäuferin aus Ärger über den Hinweis zur Maskenpflicht in den Bauch getreten haben soll.

Grund ist der erlebte Kontrollverlust in der Pandemie. Einschränkungen im Alltag, Unsicherheit im Beruf, die Gefahr einer Ansteckung, die familiäre Situation. Durch diese zunehmende Frustration liegen die Nerven zunehmend blank, erklärt Sozialpsychologin Barbara Krahé von der Universität Potsdam: „Ein ganz wesentliches Gefühl, das Aggression als Verhalten vorantreibt, ist der Ärger. Und Ärger entsteht dann, wenn wir nicht das tun können, was wir tun möchten. Wenn wir zum Beispiel in unseren täglichen Aktivitäten von außen sehr stark eingeschränkt sind. Wenn wir das Gefühl haben, die Kontrolle zu verlieren.“

Berufsgruppen mit Kund*innenkontakt sind dem besonders ausgesetzt, berichtet der rbb und verweist auch auf eine Erhebung der Medizinischen Hochschule Hannover. Diese belegt, dass rund 66 Prozent der Befragten sich selbst als reizbarer und knapp 40 Prozent sogar als wütender erleben.

Für all jene, die mit wütenden Mitmenschen konfrontiert sind, hat der Anti-Aggressionstrainer Merlin Faude einen Tipp: Deeskalation mit dem sogenannten WWW-Feedback: Wahrnehmung, Warten, Wunsch. „Im ersten Schritt erklärt man dem Gegenüber freundlich, aber bestimmt die eigene Wahrnehmung. Es tut mir leid, aber mir fällt auf, Sie haben die Maske gerade nicht auf. Im zweiten Schritt wartet man, auch wenn es nur ein bis zwei Sekunden sind. Das oder die andere hat so die Gelegenheit zu sagen: Es tut mir leid, ich habe das einfach vergessen. Maske wieder auf, Konflikt beendet. Wenn nicht, könnte man im dritten Schritt sagen: Es wäre mir wichtig für die Gesundheit aller Beteiligten, dass Sie die Maske wieder aufziehen. Wäre das in Ordnung?“ Der Wut-Coach rät allerdings dazu, andere nur anzusprechen, wenn beide Beteiligten eine Fluchtmöglichkeit haben. Sonst entstehe Spannung und der Konflikt könne eskalieren.

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18.04.2021 – 14:05

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Berlin (ots)

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Grund ist der erlebte Kontrollverlust in der Pandemie. Einschränkungen im Alltag, Unsicherheit im Beruf, die Gefahr einer Ansteckung, die familiäre Situation. Durch diese zunehmende Frustration liegen die Nerven zunehmend blank, erklärt Sozialpsychologin Barbara Krahé von der Universität Potsdam: „Ein ganz wesentliches Gefühl, das Aggression als Verhalten vorantreibt, ist der Ärger. Und Ärger entsteht dann, wenn wir nicht das tun können, was wir tun möchten. Wenn wir zum Beispiel in unseren täglichen Aktivitäten von außen sehr stark eingeschränkt sind. Wenn wir das Gefühl haben, die Kontrolle zu verlieren.“

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Grund ist der erlebte Kontrollverlust in der Pandemie. Einschränkungen im Alltag, Unsicherheit im Beruf, die Gefahr einer Ansteckung, die familiäre Situation. Durch diese zunehmende Frustration liegen die Nerven zunehmend blank, erklärt Sozialpsychologin Barbara Krahé von der Universität Potsdam: „Ein ganz wesentliches Gefühl, das Aggression als Verhalten vorantreibt, ist der Ärger. Und Ärger entsteht dann, wenn wir nicht das tun können, was wir tun möchten. Wenn wir zum Beispiel in unseren täglichen Aktivitäten von außen sehr stark eingeschränkt sind. Wenn wir das Gefühl haben, die Kontrolle zu verlieren.“

Berufsgruppen mit Kund*innenkontakt sind dem besonders ausgesetzt, berichtet der rbb und verweist auch auf eine Erhebung der Medizinischen Hochschule Hannover. Diese belegt, dass rund 66 Prozent der Befragten sich selbst als reizbarer und knapp 40 Prozent sogar als wütender erleben.

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Urlaub 2021: Corona beeinflusst Reisepläne von jedem Zweiten

14.04.2021 – 07:35

CLARK

Urlaub 2021: Corona beeinflusst Reisepläne von jedem Zweiten


















Urlaub 2021: Corona beeinflusst Reisepläne von jedem Zweiten
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Frankfurt am Main (ots)

Nachdem die Urlaubssaison 2020 aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie für viele ausgefallen ist, blickt Deutschland gespannt auf die Reisezeit 2021. Dass Corona immer noch unsere Urlaubspläne bestimmt, bestätigt auch eine neue bevölkerungsrepräsentative Studie [1] des digitalen Versicherungsmanagers CLARK in Zusammenarbeit mit YouGov: Jede:r zweite Befragte (49 Prozent) gibt an, dass die Pandemie die Urlaubsplanung 2021 stark beeinflusst. Und obwohl die reiseintensive Sommersaison noch aussteht, geben schon jetzt 13 Prozent an, dass sie in 2021 bereits einen geplanten Urlaub aufgrund der Corona-Pandemie verschieben oder absagen mussten. Für alle, die trotz der aktuellen Lage eine Reise planen, gilt es nun einige Punkte zu beachten.

Urlaub in Zeiten der Pandemie: Frühzeitig absichern

Wer sich in 2021 dazu entscheidet, in den Urlaub zu fahren, muss sich darüber bewusst sein, dass Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherungen möglicherweise nicht greifen. Seitdem die WHO am 11.03.2020 das Coronavirus als Pandemie klassifiziert hat, entfallen bei vielen Versicherern in diesem Zusammenhang die Leistungen und der Schutz. Auch eine amtliche Quarantäne-Maßnahme fällt nicht unter den Versicherungsschutz – genauso wenig wie aus Angst vor Covid-19 eine Reise nicht anzutreten.

Es gibt jedoch auch einige Versicherer, die den Leistungsumfang ihrer Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherungen aufgrund der Corona-Pandemie angepasst haben und beispielsweise Covid-19-Ergänzungspolicen anbieten. „Wichtig ist es, schon zu Beginn der Reiseplanung die Leistungen seiner bisherige Reiserücktritt- oder Reiseabbruchversicherungen genau zu kennen beziehungsweise sich auch bei einem Neuabschluss individuell beraten zu lassen“, so Dr. Marco Adelt, COO und Co-Gründer von CLARK.

Reisewarnungen im Blick behalten

Das Auswärtige Amt spricht bei Bedarf Reisewarnungen aus. Urlauber und Reisewillige sollten diese Informationen stets beachten, denn wenn sie ihre Reise in ein gelistetes Land antreten, bleiben sie bei Problemen auf sich gestellt. Das RKI überprüft die Liste von Risikogebieten regelmäßig und passt sie gegebenenfalls an. Eine weltweite Reisewarnung wie im März 2020 soll es vorerst aber nicht wieder geben.

„Manche Menschen glauben, eine offizielle Reisewarnung wegen Covid-19 sei Grund genug, dass die Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung greift. Aber dies ist leider nicht der Fall. Denn die Warnungen der Regierung sind kein Verbot. Es handelt sich vielmehr um Appelle an die Bevölkerung, Gesundheit und Leben vor das eigene Vergnügen zu stellen“, so Adelt. „Anders verhält es sich bei Grenzschließungen von Urlaubsländern aus bei denen die Behörden Urlaubern die Einreise verweigern. Obwohl auch hier keine Versicherung greift, kommen im Allgemeinen die Reiseveranstalter für die Kosten auf, wenn man von der Reise zurücktritt.“

Corona-Verdachtsfall im Urlaub: Was nun?

Was vor lauter Vorfreude auf die bevorstehende Reise oft vergessen wird: Die deutsche Krankenversicherung endet an der Grenze. Wer sich zu Zeiten einer Pandemie ins Ausland begibt, sollte daher eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Denn trotz europäischem Krankenversicherungsschein kann bei der gesetzlichen Krankenkasse die Übernahme von Leistungen im Ausland nicht immer garantiert werden.

„Auch bei einer Auslandskrankenversicherung ist der Leistungsumfang natürlich begrenzt“, erklärt Adelt. „Sie greift beispielsweise nicht, wenn Reisende im Urlaub vorsorglich einen Corona-Test machen möchten. Dafür muss ein konkreter Verdacht auf eine Covid-Infektion bestehen, beispielsweise durch eine Kontaktkette zu einer erkrankten Person. Die Auslandsreiseversicherung sollte außerdem unbedingt bereits vor der Reise abgeschlossen werden, da sie nur für Auslandsreisen gilt, die in der Zukunft liegen und noch nicht angetreten wurden.“

Beherbergungsverbot im Heimaturlaub

Die Ministerpräsidenten und das Kanzleramt haben im Verlauf der Corona-Pandemie immer wieder regionale Beherbergungsverbote verhängt. Gerichte haben etliche dieser Maßnahmen gekippt. Auch bundesweite Übernachtungsverbote für Touristen bleiben rechtlich umstritten, solange es kein neues Gesetz gibt. Halten die Anti-Corona-Maßnahmen den Klagen von Bürgern stand, müssen Herbergen und Hotels Übernachtungen wahrscheinlich von sich aus stornieren und Urlauber bekommen ihre geleistete Zahlungen dann erstattet. „Solche Verbote gab es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bisher noch nicht. Reisende sollten zunächst in den Austausch mit ihrem Reiseveranstalter gehen. Und auch im Fall einer abgeschlossenen Reiseversicherung sind Heimaturlauber darauf angewiesen, dass sich der Versicherer kulant zeigt. In jedem Fall lohnt sich auch hier ein Gespräch mit dem persönlichen Versicherungsberater“, so Adelt abschließend.

[1] Hinweis zur Studie: Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1005 Personen zwischen dem 31.03. und 05.04.2021 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren

Pressekontakt:

Presse CLARK
Vivian Weitz
presse@clark.de

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Urlaub 2021: Corona beeinflusst Reisepläne von jedem Zweiten

14.04.2021 – 07:35

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Urlaub 2021: Corona beeinflusst Reisepläne von jedem Zweiten
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Nachdem die Urlaubssaison 2020 aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie für viele ausgefallen ist, blickt Deutschland gespannt auf die Reisezeit 2021. Dass Corona immer noch unsere Urlaubspläne bestimmt, bestätigt auch eine neue bevölkerungsrepräsentative Studie [1] des digitalen Versicherungsmanagers CLARK in Zusammenarbeit mit YouGov: Jede:r zweite Befragte (49 Prozent) gibt an, dass die Pandemie die Urlaubsplanung 2021 stark beeinflusst. Und obwohl die reiseintensive Sommersaison noch aussteht, geben schon jetzt 13 Prozent an, dass sie in 2021 bereits einen geplanten Urlaub aufgrund der Corona-Pandemie verschieben oder absagen mussten. Für alle, die trotz der aktuellen Lage eine Reise planen, gilt es nun einige Punkte zu beachten.

Urlaub in Zeiten der Pandemie: Frühzeitig absichern

Wer sich in 2021 dazu entscheidet, in den Urlaub zu fahren, muss sich darüber bewusst sein, dass Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherungen möglicherweise nicht greifen. Seitdem die WHO am 11.03.2020 das Coronavirus als Pandemie klassifiziert hat, entfallen bei vielen Versicherern in diesem Zusammenhang die Leistungen und der Schutz. Auch eine amtliche Quarantäne-Maßnahme fällt nicht unter den Versicherungsschutz – genauso wenig wie aus Angst vor Covid-19 eine Reise nicht anzutreten.

Es gibt jedoch auch einige Versicherer, die den Leistungsumfang ihrer Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherungen aufgrund der Corona-Pandemie angepasst haben und beispielsweise Covid-19-Ergänzungspolicen anbieten. „Wichtig ist es, schon zu Beginn der Reiseplanung die Leistungen seiner bisherige Reiserücktritt- oder Reiseabbruchversicherungen genau zu kennen beziehungsweise sich auch bei einem Neuabschluss individuell beraten zu lassen“, so Dr. Marco Adelt, COO und Co-Gründer von CLARK.

Reisewarnungen im Blick behalten

Das Auswärtige Amt spricht bei Bedarf Reisewarnungen aus. Urlauber und Reisewillige sollten diese Informationen stets beachten, denn wenn sie ihre Reise in ein gelistetes Land antreten, bleiben sie bei Problemen auf sich gestellt. Das RKI überprüft die Liste von Risikogebieten regelmäßig und passt sie gegebenenfalls an. Eine weltweite Reisewarnung wie im März 2020 soll es vorerst aber nicht wieder geben.

„Manche Menschen glauben, eine offizielle Reisewarnung wegen Covid-19 sei Grund genug, dass die Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung greift. Aber dies ist leider nicht der Fall. Denn die Warnungen der Regierung sind kein Verbot. Es handelt sich vielmehr um Appelle an die Bevölkerung, Gesundheit und Leben vor das eigene Vergnügen zu stellen“, so Adelt. „Anders verhält es sich bei Grenzschließungen von Urlaubsländern aus bei denen die Behörden Urlaubern die Einreise verweigern. Obwohl auch hier keine Versicherung greift, kommen im Allgemeinen die Reiseveranstalter für die Kosten auf, wenn man von der Reise zurücktritt.“

Corona-Verdachtsfall im Urlaub: Was nun?

Was vor lauter Vorfreude auf die bevorstehende Reise oft vergessen wird: Die deutsche Krankenversicherung endet an der Grenze. Wer sich zu Zeiten einer Pandemie ins Ausland begibt, sollte daher eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Denn trotz europäischem Krankenversicherungsschein kann bei der gesetzlichen Krankenkasse die Übernahme von Leistungen im Ausland nicht immer garantiert werden.

„Auch bei einer Auslandskrankenversicherung ist der Leistungsumfang natürlich begrenzt“, erklärt Adelt. „Sie greift beispielsweise nicht, wenn Reisende im Urlaub vorsorglich einen Corona-Test machen möchten. Dafür muss ein konkreter Verdacht auf eine Covid-Infektion bestehen, beispielsweise durch eine Kontaktkette zu einer erkrankten Person. Die Auslandsreiseversicherung sollte außerdem unbedingt bereits vor der Reise abgeschlossen werden, da sie nur für Auslandsreisen gilt, die in der Zukunft liegen und noch nicht angetreten wurden.“

Beherbergungsverbot im Heimaturlaub

Die Ministerpräsidenten und das Kanzleramt haben im Verlauf der Corona-Pandemie immer wieder regionale Beherbergungsverbote verhängt. Gerichte haben etliche dieser Maßnahmen gekippt. Auch bundesweite Übernachtungsverbote für Touristen bleiben rechtlich umstritten, solange es kein neues Gesetz gibt. Halten die Anti-Corona-Maßnahmen den Klagen von Bürgern stand, müssen Herbergen und Hotels Übernachtungen wahrscheinlich von sich aus stornieren und Urlauber bekommen ihre geleistete Zahlungen dann erstattet. „Solche Verbote gab es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bisher noch nicht. Reisende sollten zunächst in den Austausch mit ihrem Reiseveranstalter gehen. Und auch im Fall einer abgeschlossenen Reiseversicherung sind Heimaturlauber darauf angewiesen, dass sich der Versicherer kulant zeigt. In jedem Fall lohnt sich auch hier ein Gespräch mit dem persönlichen Versicherungsberater“, so Adelt abschließend.

[1] Hinweis zur Studie: Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1005 Personen zwischen dem 31.03. und 05.04.2021 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren

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Presse CLARK
Vivian Weitz
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Mobilität in Zeiten der PandemieVerbraucher wünschen sich Bewährtes

14.04.2021 – 10:05

Deloitte

Mobilität in Zeiten der Pandemie
Verbraucher wünschen sich Bewährtes


















München (ots)

-  Trotz Elektroauto-Boom: Der Anteil der Menschen, die bei ihrem nächsten Auto einen Verbrennungsmotor bevorzugen, steigt. 
-  Im Vergleich zum Vorjahr haben die Bedenken bezüglich der Ladeinfrastruktur und der Batteriesicherheit zugenommen. 
-  Insbesondere jüngere Konsumentinnen und Konsumenten planen den nächsten Autokauf, um Social Distancing einhalten zu können.  

In unsicheren Zeiten sehnen sich Menschen stärker nach Altbewährtem und Bekanntem – darauf deuten die Ergebnisse der Global Automotive Consumer Study 2021 von Deloitte hin. War der Anteil der Befragten, die sich für ihr nächstes Auto einen alternativen Antrieb wünschen, 2019 noch deutlich gestiegen, fiel er bei der jüngsten Befragung im Herbst 2020 nahezu auf das Niveau von 2018. Bei der Befragung 2019 hatten 51 Prozent angegeben, beim nächsten Autokauf einen alternativen Antrieb zu bevorzugen – ein Plus von 14 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr. Jetzt sank der Anteil dieser Gruppe auf 41 Prozent. Angesichts des Elektroauto-Booms Ende 2020 ist dieses Ergebnis zunächst überraschend.

„Die Tatsache, dass die Menschen dennoch mehr Elektroautos gekauft haben, zeigt, dass die Fördermaßnahmen der Bundesregierung aus dem vergangenen Jahr greifen“, so Harald Proff, Partner und Leiter Automobilindustrie bei Deloitte Deutschland. „Insbesondere die Innovationsprämie, die inzwischen bis Ende 2025 verlängert wurde, hat offensichtlich dazu geführt, dass viele Konsumenten schlussendlich doch ein elektrisch betriebenes Fahrzeug gewählt haben. Staatliche Kaufanreize werden neben Klimawandel und Benzinkosten von den Teilnehmern unserer Umfrage als wichtiger Faktor genannt, um sich für ein elektrifiziertes Fahrzeug zu entscheiden.“

Ein Zurück zum klassischen Benziner sieht Harald Proff nicht. „Die CO2-Ziele im Rahmen des europäischen Green Deal sind ambitioniert und werden wohl noch weiter herabgesenkt. Der langfristige Trend geht auch bei den Konsumenten klar Richtung Nachhaltigkeit.“

Sorge um Ladeinfrastruktur und Sicherheit von Batterien nimmt zu

Mit mehr Elektroautos auf deutschen Straßen nehmen jedoch die Bedenken der Verbraucherinnen und Verbraucher bezüglich der Lademöglichkeiten leicht zu. Auf die Frage nach der größten Sorge bei elektrisch betriebenen Fahrzeugen nannten 22 Prozent (2018: 20%) die fehlende Ladeinfrastruktur. 64 Prozent der Befragten gaben zudem an, dass sie ihr Fahrzeug am liebsten zu Hause laden möchten, gefolgt von öffentlichen Ladesäulen (25 Prozent) und der Arbeitsstätte (10 Prozent). Abgenommen haben die Bedenken in Bezug auf die Reichweite (von 35 Prozent 2018 auf 28 Prozent) und den Preis (von 22 Prozent 2018 auf 16 Prozent).

Kritischer als noch 2018 sehen die Verbraucherinnen und Verbraucher Batterietechnologien. Der Anteil derjenigen, die die Sicherheit dieser Technologien hinterfragen, hat sich von 5 Prozent auf 12 Prozent mehr als verdoppelt. Auch offenbart die Umfrage eine große Skepsis gegenüber vernetzten Fahrzeugen: 64 Prozent der befragten Deutschen stimmen der Aussage zu, dass ein vernetztes Auto gehackt und ihre persönliche Sicherheit damit gefährdet werden könnte. Abgesehen von der Türkei liegen die Werte für diese Frage in allen befragten EMEA-Ländern bei über 50 Prozent. Harald Proff dazu: „Der Durchbruch neuer Technologien führt bei Konsumenten häufig zu Unsicherheiten. Fakt ist aber, dass bereits heute ausgereifte Technologien und Prüfmechanismen zur Verfügung stehen, welche eine hohe Fahrzeugsicherheit gewährleisten und diese auch kontinuierlich verbessern.“

Social Distancing motiviert jüngere Generation zum Autokauf

Wieviel darf ein elektrisch betriebenes Fahrzeug inklusive staatlicher Zuschüsse und Rabatte kosten? 81 Prozent würden nicht mehr als 50.000 Euro zahlen wollen. Nach der Vorstellung eines Großteils der Befragten (35 Prozent) sollte der Preis zwischen 30.000 und 50.000 Euro liegen. Ein Drittel der befragten Konsumentinnen und Konsumenten gab an, dass sie für alternative Antriebe nicht mehr als für einen Verbrenner zahlen möchten.

Die COVID-19-Pandemie und das daraus folgende Social Distancing führen dazu, dass ein Teil der befragten Verbraucherinnen und Verbraucher den Kauf ihres nächsten Autos früher angehen möchte. Das gilt insbesondere für die jüngere Generation: Rund ein Drittel der 18- bis 34-Jährigen gibt Social Distancing als Hauptgrund für den nächsten geplanten Autokauf an. Bei den 35- bis 54-Jährigen liegt die Zahl bei 22 Prozent. Dennoch möchte mit 76 Prozent ein Großteil der Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Auto am liebsten nach einem persönlichen Gespräch erwerben. Nur 16 Prozent präferieren einen virtuellen Kaufprozess.

„Ein Autokauf ist für viele immer noch eine emotionale Erfahrung – das lässt sich nicht so einfach digitalisieren. Die Interessenten möchten das Auto vor dem Kauf live sehen und testfahren. Auch der persönliche Kontakt ist vielen wichtig und wurde in unserer Umfrage häufig genannt“, so Proff. „Wir sehen aber auch, dass die Bereitschaft, ein Auto virtuell zu kaufen, bei jüngeren Zielgruppen deutlich höher ist. Doch auch hier setzen Verbraucherinnen und Verbraucher lieber auf Bewährtes, denn mehr als die Hälfte der Befragten möchte den virtuellen Autokauf am liebsten bei einem autorisierten Händler tätigen.“

Die Global Automotive Consumer Study ist eine Umfrage, die Deloitte seit 2010 regelmäßig durchführt. Von September bis Oktober 2020 hat Deloitte mehr als 24.000 Konsumenten und Konsumentinnen aus 23 Ländern weltweit zu Themen und Trends in der Automobilindustrie befragt. In Deutschland nahmen 1.050 Menschen über 18 Jahren an der Befragung teil.

Hier finden Sie alle Informationen zur Studie: https://ots.de/YxxdkI

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Über Deloitte

Deloitte ist ein weltweit führender Dienstleister in den Bereichen Audit und Assurance, Risk Advisory, Steuerberatung, Financial Advisory und Consulting und damit verbundenen Dienstleistungen; Rechtsberatung wird in Deutschland von Deloitte Legal erbracht. Unser weltweites Netzwerk von Mitgliedsgesellschaften und verbundenen Unternehmen in mehr als 150 Ländern (zusammen die „Deloitte-Organisation“) erbringt Leistungen für vier von fünf Fortune Global 500®-Unternehmen. Erfahren Sie mehr darüber, wie rund 330.000 Mitarbeiter von Deloitte das Leitbild „making an impact that matters“ täglich leben: www.deloitte.com/de.

Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited („DTTL“), ihr weltweites Netzwerk von Mitgliedsunternehmen und ihre verbundenen Unternehmen (zusammen die „Deloitte-Organisation“). DTTL (auch „Deloitte Global“ genannt) und jedes ihrer Mitgliedsunternehmen sowie ihre verbundenen Unternehmen sind rechtlich selbstständige und unabhängige Unternehmen, die sich gegenüber Dritten nicht gegenseitig verpflichten oder binden können. DTTL, jedes DTTL-Mitgliedsunternehmen und verbundene Unternehmen haften nur für ihre eigenen Handlungen und Unterlassungen und nicht für die der anderen. DTTL erbringt selbst keine Leistungen gegenüber Mandanten. Weitere Informationen finden Sie unter www.deloitte.com/de/UeberUns.

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Mitarbeiter vor Infektionen schützen: R+V versichert Corona-Tests in Firmen

12.04.2021 – 11:59

R+V Versicherung AG

Mitarbeiter vor Infektionen schützen: R+V versichert Corona-Tests in Firmen


















Wiesbaden (ots)

Um die Pandemie zu stoppen, fordern Bund und Länder regelmäßige Corona-Tests in Fabriken und Büros. Die R+V unterstützt Arbeitgeber, die ihre Belegschaft auf diese Weise vor einer Infektion schützen. Bei Firmenkunden mit einer R+V-Betriebshaftpflichtversicherung sind diese Tests beitragsfrei mitversichert.

Wer nicht im Homeoffice arbeiten kann, läuft Gefahr, sich im Kollegenkreis mit SARS-CoV-2 zu infizieren – und damit auch andere anzustecken. Bis die Krankheit ausbricht, wird die Infektionskette stetig länger. „Wir wollen helfen, diesen Teufelskreis zu durchbrechen. Aus zahlreichen Anfragen wissen wir, dass viele Firmenchefs bisher vor Testungen zurückschrecken. Sie befürchten, zur Kasse gebeten zu werden, wenn bei den Tests etwas passiert“, sagt Burkhard Krüger, Abteilungsleiter Haftpflicht Firmenkunden bei der R+V Versicherung. „Diese Sorge wollen wir unseren Firmenkunden nehmen. Deshalb haben wir uns entschlossen, Corona-Tests für die Mitarbeiter in den bestehenden Betriebshaftpflichtversicherungen beitragsfrei mitzuversichern.“ Dabei ist es unerheblich, ob die Firmen Schnelltests oder PCR-Tests anbieten.

Sollte es bei den getesteten Mitarbeitern zu Komplikationen wie etwa Verletzungen im Mund-Rachen-Raum kommen, springt die Versicherung ein. Voraussetzung für die Haftung ist selbstverständlich, dass die Unternehmen die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes einhalten und beispielsweise das zuständige Personal vorher entsprechend schulen lassen. Erlaubt sind die Tests zudem nur bei symptomfreien Menschen.

Firmen, die neben ihren Mitarbeitern auch Betriebsfremden, wie etwa Kunden oder externen Dienstleistern, Tests anbieten wollen, können dafür bei der R+V ebenfalls Versicherungsschutz erhalten. Allerdings ist diese Absicherung nur gegen einen Beitragszuschlag möglich.

Pressekontakt:

Brigitte Römstedt
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Tel.: 0611 533-4656
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