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GmbH Geschaeftsfuehrer Anstellungsvertrag der Marietta Schmid Treppenbau Ges. mit beschränkter Haftung

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GmbH Geschäftsführer – Anstellungsvertrag der Marietta Schmid Treppenbau Ges. mit beschränkter Haftung

zwischen

der Marietta Schmid Treppenbau Ges. mit beschränkter Haftung

vertreten durch ihren Gesellschafter Marietta Schmid

nachfolgend ‚Gesellschaft‘ genannt,

und

Herrn / Frau Ernst Obermeier
aus Pforzheim

nachfolgend ‚Geschäftsführer‘ genannt,

wird folgender

A n s t e l l u n g s v e r t r a g

geschlossen.

Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.04.2021

ist Herr / Frau Ernst Obermeier
(mit Wirkung vom 14.04.2021

zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt worden.

Der Geschäftsführer beginnt seine Tätigkeit ab dem 14.04.2021.

Mit diesem Vertrag werden die Rechtsverhältnisse zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer geregelt.

oder

Der bisherige mit Herrn / Frau Marietta Schmid bestehende Anstellungsvertrag vom 12.3.2010 wird hiermit einvernehmlich in vollem Umfang beendet und durch den nachfolgenden Anstellungsvertrag ersatzlos ersetzt.

§ 1 Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis

Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.

Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrags der GmbH, der jeweilig gültigen Geschäftsordnung und dieses Anstellungsvertrages. Weisungen der Gesellschafterversammlung hat er zu befolgen.

Die Gesellschaft kann weitere Geschäftsführer bestellen.

§ 2 Zustimmungspflichtige Geschäfte

Die Befugnis des Geschäftsführers umfasst die Vornahme aller Maßnahmen, die der gewöhnliche Geschäftsbetrieb der Gesellschaft mit sich bringt.

Für darüber hinaus gehende Maßnahmen bedarf der Geschäftsführer der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung insbesondere in den im Gesellschaftsvertrag geregelten Fällen.

§ 3 Selbstkontrahieren

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Anmerkung: Nach § 181 BGB sind Insich-Geschäfte grds. unzulässig. Auch der Geschäftsführer kann nicht im Namen der Gesellschaft mit sich selbst ein Rechtsgeschäft abschließen, es sei denn, das Rechtsgeschäft besteht ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit oder ist rechtlich für die GmbH vorteilhaft. Ist im Gesellschaftervertrag die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB vorgesehen, sollte dies auch in den Anstellungsvertrag aufgenommen werden.

§ 4 Pflichten und Verantwortlichkeit

Der Geschäftsführer hat die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen und die ihm durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag und diesen Vertrag obliegenden Pflichten genau und gewissenhaft zu erfüllen.

Unabhängig davon, ob weitere Geschäftsführer bestellt sind, denen die gleichen Rechte und Pflichten übertragen wurden, obliegt jedem Geschäftsführer die Leitung und Überwachung des gesamten Unternehmens.

Der Geschäftsführer nimmt die Rechte und Pflichten eines Arbeitgebers im Sinne der arbeits- und sozialrechtlichen bzw. steuerrechtlichen Vorschriften wahr.

Der Geschäftsführer hat innerhalb der Frist des § 264 Abs. 1 HGB den Jahresabschluss sowie einen Lagebericht (§ 289 HGB) für das abgelaufene Geschäftsjahr aufzustellen und jedem Gesellschafter unverzüglich nach Aufstellung zu übersenden.

Gleichzeitig mit Übersendung von Jahresabschluss und Geschäftsbericht hat der Geschäftsführer unter Beachtung der Beschlussfrist des § 42a Abs. 2 GmbHG eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, in der über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung Beschluss zu fassen ist.

§ 5 Haftung des Geschäftsführers

Sind in der Satzung der Gesellschaft Haftungsbeschränkungen des – ansonsten unbeschränkt haftenden – Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft vorgesehen, sind folgende Regelungen möglich:

Die Gesellschaft ist verpflichtet, durch die Gesellschafterversammlung jährlich, spätestens zum Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses, einen Beschluss über die Entlastung des Geschäftsführers für die vorangegangene Tätigkeit zu fassen.

Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.

Der Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft für alle Schäden nur bis zu einem Höchstbetrag von 601 TEURO

Der Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft nicht, sofern und soweit er auf ausdrückliche Weisung der Gesellschafter tätig geworden ist.

Zu Gunsten des Geschäftsführers ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 7637 TEURO abzuschließen und während der Dauer dieses Anstellungsvertrages abgeschlossen zu halten, deren Prämien von der Gesellschaft getragen werden. Die Gesellschaft hat vor Inanspruchnahme des Geschäftsführers die Versicherung in Anspruch zu nehmen.

§ 6 Dienstort und Arbeitszeit

Der Geschäftsführer hat seine Leistung am Sitz der Gesellschaft zu erbringen.

Der Geschäftsführer hat – soweit keine sonstigen Vereinbarungen getroffen wurden – seine volle Arbeitskraft und alle seine Fähigkeiten und Kenntnisse in den Dienst der Gesellschaft zu stellen.

An eine bestimmte Arbeitszeit ist der Geschäftsführer nicht gebunden, dies gilt auch für die Art und den Umfang der Leistungserbringung.

§ 7 Eigengeschäfte und Nebentätigkeit

Entgeltliche wie unentgeltliche Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung.

Veröffentlichungen und Vorträge, die die Tätigkeitsbereichen der Gesellschaft betreffen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung, es sei denn, sie gehören zum normalen Geschäftsbetrieb bzw. sind notwendig, um die Gesellschaft angemessen zu vertreten.

Eine erteilte Zustimmung der Gesellschafterversammlung kann unter Beachtung etwaiger vom Geschäftsführer zu beachtender Kündigungsfristen jederzeit widerrufen werden.

Die Übernahme von Ämtern in Aufsichtsgremien, sowie die Übernahme bzw. Beteiligung in anderen Unternehmen, und Organisationen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung. Die zur Übernahme eines Amtes erteilte Zustimmung ist jederzeit widerruflich, wobei im Falle eines Widerrufs bestehende Fristvorschriften für die Beendigung des übernommenen Amtes berücksichtigt werden müssen.

Geschenke oder sonstige Vorteile von Personen oder Firmen, die mit der Gesellschaft in Geschäftsverbindung stehen oder eine solche Verbindung anstreben, darf der Geschäftsführer nur nach vorheriger Zustimmung der Gesellschafterversammlung annehmen.

§ 8 Wettbewerbsverbot

Während der Dauer dieses Vertrages ist es dem Geschäftsführer untersagt, in selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. Weiterhin ist es ihm untersagt, während der Dauer dieses Vertrages ein solches Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.

Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten der Gesellschaft gegenüber unbefugten Dritten absolutes Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages.

Der Geschäftsführer verpflichtet sich, für die Dauer von 7 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages weder in selbständiger, unselbständiger Stellung oder in sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. Weiterhin ist es ihm untersagt, für die Dauer von 7 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages ein solches Konkurrenzunternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.

Dieses Wettbewerbsverbot gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Für die Dauer dieses nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes verpflichtet sich die Gesellschaft, dem Geschäftsführer eine Entschädigung in Höhe von 47 % seiner innerhalb der letzten 22 Monate vor seinem Ausscheiden durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung zu zahlen. Die Zahlung ist jeweils am 13 eines Monats fällig.

Auf die Entschädigung gemäß Abs. 5 sind diejenigen Einkünfte anzurechnen, die der Geschäftsführer während der Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes aus selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Erwerbstätigkeit erzielt oder zu erzielen unterlässt. Zu den anzurechnenden Einkünften zählt auch ein ggf. vom Geschäftsführer bezogenes Arbeitslosengeld. Auf Verlangen der Gesellschaft ist der Geschäftsführer verpflichtet, Auskunft über die Höhe seiner Einkünfte zu erteilen.

Wird dieser Vertrag durch den Eintritt des Geschäftsführers in den Ruhestand beendet, finden die vorstehenden Absätze 3-6 keine Anwendung.

Die Gesellschaft kann auf die Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Geschäftsführer verzichten. In diesem Fall endet die Verpflichtung zur Zahlung der Karenzentschädigung mit Ablauf von 9 Monaten nach Abgabe der Erklärung.

Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages steht dem Kündigungsberechtigten das Recht zu, innerhalb 9 Monats/ (Monaten) nach Ausspruch der außerordentlichen Kündigung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Teil das nachvertragliche Wettbewerbsverbot aufzuheben.

Für jeden Fall des Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot hat der Geschäftsführer der Gesellschaft eine Vertragsstrafe in Höhe des Betrages zu zahlen, der der in den letzten 41 Monaten vor Beendigung des Vertrages durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung entspricht. Zugleich entfällt für den Monat, in dem die Zuwiderhandlung erfolgt ist, die Zahlung der Entschädigung gemäß Abs. 5.
Besteht die Zuwiderhandlung in einer fortgesetzten Tätigkeit, ist die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat verwirkt. Zugleich entfällt für jeden angefangenen Monat die Zahlung der Entschädigung. Weitergehende Ansprüche der Gesellschaft bleiben durch die vorstehende Regelung unberührt.

§ 9 Vergütung

(bei Festgehalt)

Der Geschäftsführer erhält für seine Tätigkeit

a) Eine Vergütung von brutto 699 TEURO pro Jahr, die in zwölf gleichen Raten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gezahlt wird.

b) Darüber hinaus erhält der Geschäftsführer für seine Tätigkeit eine jährliche Tantieme. Diese wird von der Gesellschafterversammlung unter Zugrundelegung des wirtschaftlichen Ergebnisses des letzten Geschäftsjahres nach Feststellung des Jahresabschlusses festgelegt. Bei der Festsetzung werden auch die Leistungen des Geschäftsführers berücksichtigt. Der Mindestbetrag der Tantieme wird auf 87 TEURO festgesetzt.

c) Eine Weihnachtsgratifikation, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat November in Höhe von brutto 6 TEURO.

d) Ein Urlaubsgeld, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat Juni in Höhe von brutto 30 TEURO.

Hat das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers während des Jahres begonnen, werden die Weihnachtsgratifikation und das Urlaubsgeld zeitanteilig für jeden angefangenen Kalendermonat gewährt.

Über das bzw. die vereinbarten Entgelt hinaus werden keine sonstigen Bezüge gewährt.

§ 10 Vergütung bei Dienstverhinderung und Tod

Im Falle der Erkrankung oder sonstiger unverschuldeter Dienstverhinderung hat der Geschäftsführer für die Dauer von 10 Monaten Anspruch auf Fortzahlung seiner vertragsmäßigen Bezüge, längstens jedoch bis zum Endes des Anstellungsvertrags.

Für eine diesen Zeitraum überschreitende Erkrankung oder sonstige unverschuldete Dienstverhinderung wird dem Geschäftsführer für die Dauer von……. weiteren Monaten von der Gesellschaft ein Zuschuss in Höhe der Differenz zwischen einem von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gewährten Krankengeld und dem monatlichen Nettobetrag seines Festgehaltes gewährt.

Besteht kein Anspruch auf Krankengeld, wird als Krankengeld im Sinne dieses Absatzes der Betrag zugrunde gelegt, den der Geschäftsführer durch eine seinem Einkommen gemäße Versicherung bei der zuständigen Ortskrankenkasse erhalten hätte. Die Lohn- und ggf. anfallende Kirchensteuer auf die Differenzzahlung trägt die Gesellschaft.

Mit Ablauf des in Abs. 1 bestimmten Fortzahlungszeitraumes wird die dem Geschäftsführer zustehende Tantieme für jeden angefangenen Kalendermonat fortbestehender Dienstverhinderung um je ein Zwölftel gekürzt.

Der Geschäftsführer tritt im Falle einer Verletzung durch Dritte sämtliche Ansprüche gegen den Verursacher seiner Dienstunfähigkeit bis zur Höhe der nach diesem Vertrag von der Gesellschaft geschuldeten Vergütungsfortzahlung einschließlich darauf entfallender Sozialversicherungsbeiträge ab.

Verstirbt der Geschäftsführer während der Dauer dieses Anstellungsvertrages, so wird seinem Ehepartner das Festgehalt für die auf den Sterbemonat folgenden 10 Monate fortbezahlt. Ist der Ehepartner zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben, so steht dieser Anspruch unterhaltsberechtigten ehelichen Kindern des Geschäftsführers zu.

§ 11 Sonstige Leistungen

Die Gesellschaft gewährt dem Geschäftsführer für die Dauer dieses Vertrages einen Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe des Arbeitsgeberanteils, wie er bei Krankenversicherungspflicht bestünde, höchstens jedoch in Höhe der Hälfte des Betrages, welchen der Geschäftsführer für seine Krankenversicherung aufzuwenden hat.

Der Geschäftsführer hat Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen, die ihm im Rahmen der Ausübung seiner vertragsgemäßen Tätigkeit entstehen, insbesondere der Reise-, Bewirtungs- und Telefon-/Faxkosten. Übersteigen die aufgewendeten Spesen den nach den steuerlichen Vorschriften zulässigen Pauschalbetrag, so sind Spesen im Einzelnen zu belegen.

§ 12 Urlaub

Der Geschäftsführer hat Anspruch auf einen Jahresurlaub von 21 Arbeitstagen.

Der Geschäftsführer hat den Urlaubszeitpunkt und die Urlaubsdauer unter Berücksichtigung seiner Aufgabenstellung und der Belange und Interessen der Gesellschaft zu wählen und mit dem Mitgeschäftsführer bzw. dem Mehrheitsgesellschafter zu vereinbaren.

Kann der Geschäftsführer den Urlaub im Kalenderjahr aus geschäftlichen oder in seiner Person liegenden Gründen nicht oder nicht vollständig nehmen, so kann der Urlaub bis zum 31.0 des Folgejahres übertragen werden. Urlaub, der bis zum Ende des Übertragungszeitraums nicht genommen wurde, verfällt, ohne dass ein Abgeltungsanspruch besteht.

oder
Kann der Geschäftsführer den Urlaub weder im Kalenderjahr noch im Übertragungszeitraum aus geschäftlichen oder in seiner Person liegenden Gründen nehmen oder nicht vollständig nehmen, ist der noch bestehende Urlaubsanspruch abzugelten. Das Urlaubsabfindungsentgelt bemisst sich nach der Höhe des Grundgehaltes für jeden nicht genommenen Urlaubstag.

Besteht das Anstellungsverhältnis nicht das gesamte Kalenderjahr, so reduziert sich der Urlaubsanspruch nach Abs. 1 zeitanteilig.

§ 13 Erfindungen

Die Ergebnisse der Arbeit des Geschäftsführers stehen der Gesellschaft zu. Soweit es sich um Erfindungen oder technische Verbesserungsvorschläge im Sinne des Arbeitnehmererfindungsgesetzes handelt sind diese der Gesellschaft unverzüglich schriftlich anzubieten.

Die Gesellschaft ist berechtigt, innerhalb einer Frist von 5 Wochen nach Eingang dieser Mitteilung zu erklären, ob und in welchem Umfang sie die Erfindung in Anspruch zu nehmen beabsichtigt. Für den Fall der Inanspruchnahme erhält der Geschäftsführer eine Vergütung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen und der dazu ergangenen Vergütungsrichtlinien. Alle übrigen Arbeitsergebnisse sind mit der vertragsgemäßen Vergütung des Geschäftsführers abgegolten.

§ 14 Versorgungszusage

Bei der Vereinbarung einer Versorgungszusage sind die steuer- und bilanzrechtlichen Auswirkungen auf die Gesellschaft in besonderem Maße zu beachten. Die Durchführung der Altersversorgung kann entweder unmittelbar durch die Gesellschaft oder mittelbar über einen Versorgungsträger erfolgen, sog. Durchführungswege, §§ 1 Abs. 1 Satz 2, 1 b Abs. 2 bis 4 BetrAVG (siehe: Beck’sches Formularbuch GmbH-Recht, Lorz/Pfisterer/Gerber, 1. Anstellungsvertrag für einen Fremd-Geschäftsführer). Die Erstellung einer individuellen und passgenauen Pensionszusage sollte durch einen zugelassenen, fachlich spezialisierten Berater erfolgen, um bilanzielle bzw. finanzielle Risiken zu vermeiden.

§ 15 Vertragsdauer und Kündigung

Er ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 10 Wochen gekündigt werden.

Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund liegt für die Gesellschaft insbesondere vor, wenn

der Geschäftsführer als Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet, oder als Geschäftsführer wegen Vorliegens eines wichtigen Grundes abberufen wird;

der Geschäftsführer gegen die Bestimmungen über die Nebentätigkeit und gegen das Wettbewerbsverbot verstößt;

der Geschäftsführer Maßnahmen gem. § 2 Abs. 2 vornimmt ohne die vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung und der Gesellschaft dadurch ein Schaden entsteht oder der Geschäftsführer trotz Abmahnung wiederholt solche Verstöße begeht;

der Geschäftsführer schwere Verstöße gegen ’Weisungen der Gesellschafterversammlung begeht, es sei denn, dass diese ein gesetzwidriges Verhalten des Geschäftsführers fordern;

das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet oder die Gesellschaft liquidiert wird.

Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Eine Kündigung des Geschäftsführers ist an jeden weiteren Geschäftsführer der Gesellschaft oder für den Fall, dass kein weiterer Geschäftsführer vorhanden ist, an denjenigen Gesellschafter zu richten, der über die höchste Kapitalbeteiligung an der Gesellschaft verfügt.

Das Vertragsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Geschäftsführer das 54 Lebensjahr vollendet oder eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird.

§ 16 Abfindung

Im Falle einer durch die Gesellschaft erfolgten ordentlichen Kündigung bzw. Nichtverlängerung des Anstellungsvertrages erhält der Geschäftsführer eine Abfindung in Höhe eines Monatsgrundgehaltes pro Beschäftigungsjahr. Für die Berechnung der Abfindung werden die bei Beendigung des Vertrages abgeleisteten vollen Dienstjahre und das während des letzten Dienstjahres im Monatsdurchschnitt bezogene Bruttomonatsgehalt zugrunde gelegt.

Die Abfindung ist zum Ablauf des Dienstvertrages fällig und wird unter Beachtung der hierfür geltenden steuerlichen Bestimmungen gezahlt.

§ 17 Geheimhaltung

Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle Angelegenheiten der Gesellschaft, die nicht Gegenstand öffentlicher Kenntnis sind, strengstes Stillschweigen zu bewahren und geheim zuhaltende Informationen weder direkt noch indirekt zu seinen oder zu Gunsten Dritter zu benutzen. Bei Zweifeln über die Reichweite dieser Geheimhaltungspflicht ist der Geschäftsführer verpflichtet, eine Entscheidung der Gesellschafterversammlung herbeizuführen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Ausscheiden des Geschäftsführers aus den Diensten der Gesellschaft. Der Geschäftsführer ist jedoch zur Offenbarung berechtigt, soweit hierzu eine ihn treffende Pflicht besteht.

Mit Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft oder bei Freistellung von seinen Funktionen ist der Geschäftsführer verpflichtet, unaufgefordert sämtliche Schriftstücke, Aufzeichnungen und Entwürfe einschließlich Kopien, Doppel und Ähnlichem, die die Angelegenheiten der Gesellschaft betreffen und sich noch in seinem Besitz befinden ebenso wie sämtliches anderes Eigentum der Gesellschaft vollständig zu übergeben, sowie etwaige Daten, die er in einer privaten EDV-Anlage gespeichert hat, zu löschen. An diesen Daten besteht kein Zurückbehaltungsrecht.

§ 18 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind im beiderseitigen Einvernehmen jederzeit möglich, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber der Textform[1] und der Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung. Ausgeschlossen sind damit insbesondere Vertragsänderungen durch betriebliche Übung. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden. Rückwirkende Änderungen oder Ergänzungen sind unzulässig. Alle Vertragsänderungen und -ergänzungen wirken nur für die Zukunft

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Rostock, 14.04.2021 Pforzheim, 14.04.2021

……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

Unterschrift Gesellschaft Unterschrift Ernst Obermeier


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Top 8 unternehmenskaufvertrag:

    Veröffentlicht am

    Kaufvertrag zwischen Elvira Adelbodner Klebetechnik Gesellschaft mbH und Heinzfried Küpper Betreuungsdienste Gesellschaft mit beschränkter Haftung

    gründung GmbH FORATIS Kaufvertrag logistik gesellschaft GmbH

    Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von – für Bekleidung)

    Zwischen (Unternehmen 1)

    Elvira Adelbodner Klebetechnik Gesellschaft mbH
    mit Sitz in Mülheim an der Ruhr
    Vertreten durch die Geschäftsführung Elvira Adelbodner
    – nachfolgend Käufer genannt –

    und

    Heinzfried Küpper Betreuungsdienste Gesellschaft mit beschränkter Haftung
    mit Sitz in Rostock
    Vertreten durch die Geschäftsführung Heinzfried Küpper
    – nachfolgend Verkäufer genannt –

    wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

    Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

    Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 56883741 vom 13.04.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

    §1 Vertragsgegenstand

    Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 219525 St. – für Bekleidung.

    §2 Gültigkeitszeitraum

    Der Vertrag tritt am 13.04.2021 in Kraft und endet am 13.04.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

    §3 Liefertermin

    Lieferzeitraum ist vom 13.5.2021 bis zum 13.1.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 219525 St – für Bekleidung zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 14 eines Monats an den Käufer zu liefern.

    Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

    §4 Vertragsstrafen

    Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 3 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 8141 je Teil-Lieferung begrenzt.

    §5 Kaufpreis

    Der Preis beträgt 9878625,49 Euro für 219525 St. – für Bekleidung. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

    §6 Zahlungsbedingungen

    Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 21 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

    Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 4 Prozent berechtigt.

    §7 Lieferbedingungen

    Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

    §8 Gewährleistung

    Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware – für Bekleidung ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

    Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 4 Jahren.

    §9 Eigentumsvorbehalt

    Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

    §10 Erfüllungsort

    Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Mülheim an der Ruhr. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 18907347 unter § 8 genannten Erfüllungsort.

    §11 Gerichtsstand

    Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 140204374 unter § 15 genannten Gerichtsstand.

    §12 Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
    Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

    §13 Textformklausel

    Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

    §14 Anlagen

    Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 17049841 vom 13.04.2021 beigefügt.

    Mülheim an der Ruhr, 13.04.2021 Kiel, 13.04.2021

    ……………………………………………….. ………………………………………………..

    Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


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    Top 8 aufhebungsvertrag:

      Veröffentlicht am

      Unternehmenskaufvertrag zwischen Haimo Paulsen und Englbert Völker Biotechnologie Ges. mit beschränkter Haftung

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      Kaufvertrag fuer ein Einzelunternehmen zwischen Haimo Paulsen und Englbert Völker Biotechnologie Ges. mit beschränkter Haftung

      Zwischen

      Englbert Völker Biotechnologie Ges. mit beschränkter Haftung
      mit Sitz in Wiesbaden
      Vertreten durch die Geschäftsführung Englbert Völker
      – nachfolgend Käufer genannt –

      und
      Haimo Paulsen
      Potsdam
      – nachfolgend Verkäufer genannt –

      wird folgender Vertrag geschlossen:

      §1 Vertragsgegenstand

      Der Verkäufer verkauft folgende/s Firma/Unternehmen:

      Haimo Paulsen Klimatechnik GmbH unter der

      Adresse Potsdam

      Die Firma ist im Handelsregister Potsdam unter Nr.: 80598 eingetragen.

      Der Verkäufer überträgt das Recht zur Fortführung der bisher verwendeten Firma, ohne dass der Käufer jedoch zur Fortführung verpflichtet ist. Der Käufer ist berechtigt, die Firma durch einen Inhaberzusatz zu ergänzen.

      Der Kaufvertrag umfasst die in der Anlage 1 aufgeführten Gegenstände (Sachen, Forderungen, Schutzrechte, Verträge, Kundenadressen, Verbindlichkeiten etc.).

      Der Verkäufer übergibt an den Käufer zudem sämtliche Geschäftsunterlagen und Datenbestände. Er weist den Käufer ein und verpflichtet sich, dem Käufer die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln und Erläuterungen zu geben.

      Die Übergabe erfolgt am um 0.00 Uhr (Übergabestichtag). Ab dem Betriebsübergang gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Geschäftsbetrieb auf den Käufer über.

      Bei allen An- und Ummeldungen sowie Anträgen, Anzeigen und Mitteilungen an Behörden und Dritte wirkt der Verkäufer – auf Wunsch des Käufers/oder soweit erforderlich* – mit. Die anfallenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.

      Im Übrigen sind Verkäufer und Käufer verpflichtet, sich gegenseitig alle Auskünfte zu erteilen und an allen Geschäften und Rechtshandlungen mitzuwirken, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind.

      §2 Kaufpreis

      Der vereinbarte Kaufpreis beträgt 186.745,- Euro.

      Er ist am fällig und auf das Konto des Verkäufers bei der

      Bank: Commerzbank

      IBAN:

      zu überweisen. (Es zählt das Datum des Zahlungseingangs.)

      §3 Eigentumsübertragung

      Das Eigentum an allen verkauften Gegenständen geht – soweit gesetzlich zulässig – erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über; dies gilt insbesondere für das Eigentum an beweglichen Sachen (Eigentumsvorbehalt).
      Der Käufer ist jedoch befugt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr an Kunden zu veräußern. Der Käufer tritt die Forderung gegen den Dritten, die sich aus dem Verkauf ergibt, schon jetzt an den Lieferanten ab.
      Der Käufer ist berechtigt, die Forderung gegen den Dritten im eigenen Namen einzuziehen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit die Abtretung der Forderung gegen den Dritten zu offenbaren und die Forderung selbst geltend zu machen.

      Der Käufer darf die beweglichen Sachen auf Rechnung des Verkäufers verarbeiten, verbinden und vermischen und die neuen Sachen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern.
      In diesem Fall erlangt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Ware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Ware.
      Veräußert der Käufer die neue durch Vermischung oder Verarbeitung entstandene Sache, tritt der Käufer dem Verkäufer schon jetzt zur Sicherung der Kaufpreisforderung die ihm gegen den Erwerber zustehende Forderung anteilig
      entsprechend dem Wert des Miteigentumsanteils ab.

      Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer sofort anzuzeigen, wenn Gegenstände von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollten. In allen Fällen hat zunächst der Käufer alle erforderlichen Maßnahmen zur
      Abwendung eines Verlustes für den Verkäufer zu ergreifen und diesen hiervon zu benachrichtigen. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie zur Wiederbeschaffung der Ware aufgewendeten gerichtlichen und
      außergerichtlichen Kosten hat der Käufer zu erstatten.

      Ferner verpflichtet sich der Käufer, die verkauften Gegenstände, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ordnungsgemäß zu behandeln sowie für Reinigung und Instandhaltung zu sorgen. Von etwaigen Beschädigungen
      ist der Verkäufer unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Käufer haftet dem Verkäufer für die Folgen unterlassener Benachrichtigung. Die Gefahr der Beschädigung und des Untergangs der Gegenstände trägt der Käufer ab Übergangsstichtag.

      §4 Gewährleistung, Zusicherungen

      Die Gegenstände nach Anlage 1 werden in ihrem gegenwärtigen Zustand übergeben. Nicht von dem Verkäufer zu vertretene Verschlechterungen oder sonstige Veränderungen begründen keine Rechte des Käufers.
      Hinsichtlich des Aktivvermögens bestehen keine Veräußerungsbeschränkungen und Rechte Dritter. Die zur Abwicklung fälliger Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Betriebes
      angeschafften oder hergestellten Gegenstände sind in auslieferungsfähigem bzw. in leistungsbereitem Zustand.

      Dem Kaufvertrag liegen folgende Unterlagen zugrunde: Bilanzen des Unternehmens vom Gewinn- und Verlustrechnungen vom betriebswirtschaftliche Auswertungen vom ggf. sonstige Unterlagen.
      Der Verkäufer versichert, dass diese Unterlagen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden und ihm keine Informationen vorliegen, die diesen vorgelegten Betriebsdaten widersprechen.

      Ein weitergehendes Gewährleistungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen.

      Der Käufer bestätigt ausdrücklich, dass ihm keine vom Inhalt der vorgelegten Unterlagen abweichenden Zusicherungen gemacht worden sind.

      §5 Verträge

      Der Käufer übernimmt die in Anlage 3 aufgeführten Verträge (Geschäftsbeziehungen/ Kundenkartei), soweit dies möglich ist.

      Der Verkäufer verpflichtet sich, in enger Abstimmung mit dem Käufer die Zustimmung der/des jeweiligen Drittpartei/Kunden zu erreichen. Wird die Zustimmung verweigert, tritt der Verkäufer seine Rechte aus dem Vertrag an den
      Käufer ab und verpflichtet sich, weiterhin und ausschließlich auf Rechnung des Käufers als Vertragspartei aufzutreten.

      Wird die Zustimmung zur Übernahme des Mietvertrages oder der Abschluss eines neuen Mietvertrages zu angemessenen Bedingungen über die Geschäftsräume seitens des Vermieters verweigert, kann der Käufer bis zum vom Vertrag
      zurücktreten.

      §6 Verbindlichkeiten

      Der Käufer übernimmt im Verhältnis zum Verkäufer die Erfüllung der in Anlage 4 aufgeführten Verbindlichkeiten. Die Höhe der einzelnen Verbindlichkeiten ist in der Anlage 4 festzusetzen.

      Von Verbindlichkeiten, die in der Anlage nicht aufgeführten und die aus dem Geschäftsbetrieb bis zum Übergangsstichtag entstanden sind, stellt der Verkäufer den Käufer frei.

      §7 Arbeitsverhältnisse

      Der Käufer übernimmt sämtliche Arbeitnehmer des Verkäufers, wie sie in der Anlage 5 zu diesem Vertrag aufgelistet sind, mit Wirkung zum Übergabestichtag mit allen Rechten und Pflichten einschließlich etwa noch
      bestehender Urlaubsansprüche. Dem Käufer wurden alle besonderen Betriebsvereinbarungen (z.B. Altersvorsorge) von dem Verkäufer mitgeteilt. Bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer werden
      die bei dem Verkäufer geleisteten Beschäftigungszeiten angerechnet (§ 613a BGB). Der Verkäufer bestätigt, dass er der Pflicht zur Belehrung über das Widerrufsrecht gemäß § 613a BGB nachgekommen ist.

      Der Verkäufer sichert zu, dass alle Lohn- und Gehaltsansprüche der Arbeitnehmer bis zum Übergabestichtag sowie alle sonstigen damit verbundenen Lasten (Lohnsteuer, Sozialversicherung etc.) ordnungsgemäß erfüllt
      sind bzw. zum Fälligkeitstag erbracht werden; er stellt insoweit den Käufer von allen vor dem Übergangsstichtag entstandenen Ansprüchen der Arbeitnehmer frei.

      §8 Haftung für öffentliche Abgaben

      Der Verkäufer trägt die auf den Gewerbebetrieb entfallenen Steuern, Beiträge und Abgaben

      bis zum Übergabestichtag. Ab dem Übergabestichtag trägt der Käufer diese.

      Sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Betriebsprüfung noch fällige Steuern, Beiträge oder Abgaben aus der Zeit vor der Übergabe ergeben, so haftet der Verkäufer hierfür.

      §9 Geschäftsgeheimnis und Datenschutz

      Der Verkäufer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäfts-geheimnisse zu offenbaren.
      Es ist dem Käufer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Verkaufs Kenntnis erlangt wird, außerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen
      oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.

      Der Käufer verpflichtet sich, die übernommenen Datensätze der Bestandskunden nach den geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten.

      §10 Wettbewerbsverbot

      Der Verkäufer verpflichtet sich, für die Dauer von 7 Jahren ab dem Übergabestichtag im bisherigen sachlichen Tätigkeitsbereich des Unternehmens im Umkreis von 594 km um den derzeitigen Unternehmensstandort
      jeden Wettbewerb mit dem Käufer zu unterlassen, insbesondere sich an Konkurrenzunternehmen weder unmittelbar noch mittelbar zu beteiligen, in die Dienste eines Konkurrenzunternehmens zu treten oder ein solches Unternehmen auf
      sonstige Weise unmittelbar oder mittelbar durch Rat und Tat zu fördern.

      Verletzt der Verkäufer seine Verpflichtungen nach § 9 Absatz 1 oder/und § 10 dieses Vertrages, so verpflichtet er sich für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 401.372 Euro zu zahlen.

      Das Recht Schadensersatz oder Unterlassung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatz angerechnet.

      §11 Mediationsklausel

      Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der IHK Wiesbaden durchzuführen.

      §12 Schiedsgerichtsklausel

      Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.

      §13 Wesentliche Bestandteile

      Die mit dem Vertrag fest verbundenen Anlagen 1 bis 5 sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.

      §14 Sonstiges

      Die Vertragsparteien haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen.

      Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. Falls eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte,
      wird dadurch die Geltung des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

      An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die entsprechende gesetzliche Regelung treten.

      Wiesbaden, 11.04.2021 Bergisch Gladbach, 11.04.2021

      ____________________________ ____________________________

      Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer

      Anlagen zum Kaufvertag:

      Anlage 1 Verzeichnis sämtlicher zum Betrieb gehörender Gegenstände

      Anlage 2 Material- und Warenbestand bei Übergabe

      Anlage 3 Verträge

      Anlage 4 Verbindlichkeiten

      Anlage 5 Arbeitnehmerliste mit Arbeitsverträgen


      aktiengesellschaft dispo finanzierung

      leasing kfz zulassung

      GmbH Gründung kaufung gmbh planen und zelte


      Top 5 loi:

        Veröffentlicht am

        Unternehmenskaufvertrag zwischen Roswitha Grube und Klemens Sievers Grußkarten Gesellschaft mit beschränkter Haftung

        gmbh firmenwagen kaufen oder leasen firmenmantel kaufen Unternehmenskauf gmbh firmenmantel kaufen gmbh anteile kaufen notar

        Kaufvertrag fuer ein Einzelunternehmen zwischen Roswitha Grube und Klemens Sievers Grußkarten Gesellschaft mit beschränkter Haftung

        Zwischen

        Klemens Sievers Grußkarten Gesellschaft mit beschränkter Haftung
        mit Sitz in Braunschweig
        Vertreten durch die Geschäftsführung Klemens Sievers
        – nachfolgend Käufer genannt –

        und
        Roswitha Grube
        Rostock
        – nachfolgend Verkäufer genannt –

        wird folgender Vertrag geschlossen:

        §1 Vertragsgegenstand

        Der Verkäufer verkauft folgende/s Firma/Unternehmen:

        Roswitha Grube Verkaufsfahrzeuge GmbH unter der

        Adresse Rostock

        Die Firma ist im Handelsregister Rostock unter Nr.: 76473 eingetragen.

        Der Verkäufer überträgt das Recht zur Fortführung der bisher verwendeten Firma, ohne dass der Käufer jedoch zur Fortführung verpflichtet ist. Der Käufer ist berechtigt, die Firma durch einen Inhaberzusatz zu ergänzen.

        Der Kaufvertrag umfasst die in der Anlage 1 aufgeführten Gegenstände (Sachen, Forderungen, Schutzrechte, Verträge, Kundenadressen, Verbindlichkeiten etc.).

        Der Verkäufer übergibt an den Käufer zudem sämtliche Geschäftsunterlagen und Datenbestände. Er weist den Käufer ein und verpflichtet sich, dem Käufer die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln und Erläuterungen zu geben.

        Die Übergabe erfolgt am um 0.00 Uhr (Übergabestichtag). Ab dem Betriebsübergang gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Geschäftsbetrieb auf den Käufer über.

        Bei allen An- und Ummeldungen sowie Anträgen, Anzeigen und Mitteilungen an Behörden und Dritte wirkt der Verkäufer – auf Wunsch des Käufers/oder soweit erforderlich* – mit. Die anfallenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.

        Im Übrigen sind Verkäufer und Käufer verpflichtet, sich gegenseitig alle Auskünfte zu erteilen und an allen Geschäften und Rechtshandlungen mitzuwirken, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind.

        §2 Kaufpreis

        Der vereinbarte Kaufpreis beträgt 134.920,- Euro.

        Er ist am fällig und auf das Konto des Verkäufers bei der

        Bank: Commerzbank

        IBAN:

        zu überweisen. (Es zählt das Datum des Zahlungseingangs.)

        §3 Eigentumsübertragung

        Das Eigentum an allen verkauften Gegenständen geht – soweit gesetzlich zulässig – erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über; dies gilt insbesondere für das Eigentum an beweglichen Sachen (Eigentumsvorbehalt).
        Der Käufer ist jedoch befugt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr an Kunden zu veräußern. Der Käufer tritt die Forderung gegen den Dritten, die sich aus dem Verkauf ergibt, schon jetzt an den Lieferanten ab.
        Der Käufer ist berechtigt, die Forderung gegen den Dritten im eigenen Namen einzuziehen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit die Abtretung der Forderung gegen den Dritten zu offenbaren und die Forderung selbst geltend zu machen.

        Der Käufer darf die beweglichen Sachen auf Rechnung des Verkäufers verarbeiten, verbinden und vermischen und die neuen Sachen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern.
        In diesem Fall erlangt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Ware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Ware.
        Veräußert der Käufer die neue durch Vermischung oder Verarbeitung entstandene Sache, tritt der Käufer dem Verkäufer schon jetzt zur Sicherung der Kaufpreisforderung die ihm gegen den Erwerber zustehende Forderung anteilig
        entsprechend dem Wert des Miteigentumsanteils ab.

        Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer sofort anzuzeigen, wenn Gegenstände von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollten. In allen Fällen hat zunächst der Käufer alle erforderlichen Maßnahmen zur
        Abwendung eines Verlustes für den Verkäufer zu ergreifen und diesen hiervon zu benachrichtigen. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie zur Wiederbeschaffung der Ware aufgewendeten gerichtlichen und
        außergerichtlichen Kosten hat der Käufer zu erstatten.

        Ferner verpflichtet sich der Käufer, die verkauften Gegenstände, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ordnungsgemäß zu behandeln sowie für Reinigung und Instandhaltung zu sorgen. Von etwaigen Beschädigungen
        ist der Verkäufer unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Käufer haftet dem Verkäufer für die Folgen unterlassener Benachrichtigung. Die Gefahr der Beschädigung und des Untergangs der Gegenstände trägt der Käufer ab Übergangsstichtag.

        §4 Gewährleistung, Zusicherungen

        Die Gegenstände nach Anlage 1 werden in ihrem gegenwärtigen Zustand übergeben. Nicht von dem Verkäufer zu vertretene Verschlechterungen oder sonstige Veränderungen begründen keine Rechte des Käufers.
        Hinsichtlich des Aktivvermögens bestehen keine Veräußerungsbeschränkungen und Rechte Dritter. Die zur Abwicklung fälliger Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Betriebes
        angeschafften oder hergestellten Gegenstände sind in auslieferungsfähigem bzw. in leistungsbereitem Zustand.

        Dem Kaufvertrag liegen folgende Unterlagen zugrunde: Bilanzen des Unternehmens vom Gewinn- und Verlustrechnungen vom betriebswirtschaftliche Auswertungen vom ggf. sonstige Unterlagen.
        Der Verkäufer versichert, dass diese Unterlagen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden und ihm keine Informationen vorliegen, die diesen vorgelegten Betriebsdaten widersprechen.

        Ein weitergehendes Gewährleistungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen.

        Der Käufer bestätigt ausdrücklich, dass ihm keine vom Inhalt der vorgelegten Unterlagen abweichenden Zusicherungen gemacht worden sind.

        §5 Verträge

        Der Käufer übernimmt die in Anlage 3 aufgeführten Verträge (Geschäftsbeziehungen/ Kundenkartei), soweit dies möglich ist.

        Der Verkäufer verpflichtet sich, in enger Abstimmung mit dem Käufer die Zustimmung der/des jeweiligen Drittpartei/Kunden zu erreichen. Wird die Zustimmung verweigert, tritt der Verkäufer seine Rechte aus dem Vertrag an den
        Käufer ab und verpflichtet sich, weiterhin und ausschließlich auf Rechnung des Käufers als Vertragspartei aufzutreten.

        Wird die Zustimmung zur Übernahme des Mietvertrages oder der Abschluss eines neuen Mietvertrages zu angemessenen Bedingungen über die Geschäftsräume seitens des Vermieters verweigert, kann der Käufer bis zum vom Vertrag
        zurücktreten.

        §6 Verbindlichkeiten

        Der Käufer übernimmt im Verhältnis zum Verkäufer die Erfüllung der in Anlage 4 aufgeführten Verbindlichkeiten. Die Höhe der einzelnen Verbindlichkeiten ist in der Anlage 4 festzusetzen.

        Von Verbindlichkeiten, die in der Anlage nicht aufgeführten und die aus dem Geschäftsbetrieb bis zum Übergangsstichtag entstanden sind, stellt der Verkäufer den Käufer frei.

        §7 Arbeitsverhältnisse

        Der Käufer übernimmt sämtliche Arbeitnehmer des Verkäufers, wie sie in der Anlage 5 zu diesem Vertrag aufgelistet sind, mit Wirkung zum Übergabestichtag mit allen Rechten und Pflichten einschließlich etwa noch
        bestehender Urlaubsansprüche. Dem Käufer wurden alle besonderen Betriebsvereinbarungen (z.B. Altersvorsorge) von dem Verkäufer mitgeteilt. Bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer werden
        die bei dem Verkäufer geleisteten Beschäftigungszeiten angerechnet (§ 613a BGB). Der Verkäufer bestätigt, dass er der Pflicht zur Belehrung über das Widerrufsrecht gemäß § 613a BGB nachgekommen ist.

        Der Verkäufer sichert zu, dass alle Lohn- und Gehaltsansprüche der Arbeitnehmer bis zum Übergabestichtag sowie alle sonstigen damit verbundenen Lasten (Lohnsteuer, Sozialversicherung etc.) ordnungsgemäß erfüllt
        sind bzw. zum Fälligkeitstag erbracht werden; er stellt insoweit den Käufer von allen vor dem Übergangsstichtag entstandenen Ansprüchen der Arbeitnehmer frei.

        §8 Haftung für öffentliche Abgaben

        Der Verkäufer trägt die auf den Gewerbebetrieb entfallenen Steuern, Beiträge und Abgaben

        bis zum Übergabestichtag. Ab dem Übergabestichtag trägt der Käufer diese.

        Sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Betriebsprüfung noch fällige Steuern, Beiträge oder Abgaben aus der Zeit vor der Übergabe ergeben, so haftet der Verkäufer hierfür.

        §9 Geschäftsgeheimnis und Datenschutz

        Der Verkäufer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäfts-geheimnisse zu offenbaren.
        Es ist dem Käufer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Verkaufs Kenntnis erlangt wird, außerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen
        oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.

        Der Käufer verpflichtet sich, die übernommenen Datensätze der Bestandskunden nach den geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten.

        §10 Wettbewerbsverbot

        Der Verkäufer verpflichtet sich, für die Dauer von 9 Jahren ab dem Übergabestichtag im bisherigen sachlichen Tätigkeitsbereich des Unternehmens im Umkreis von 815 km um den derzeitigen Unternehmensstandort
        jeden Wettbewerb mit dem Käufer zu unterlassen, insbesondere sich an Konkurrenzunternehmen weder unmittelbar noch mittelbar zu beteiligen, in die Dienste eines Konkurrenzunternehmens zu treten oder ein solches Unternehmen auf
        sonstige Weise unmittelbar oder mittelbar durch Rat und Tat zu fördern.

        Verletzt der Verkäufer seine Verpflichtungen nach § 9 Absatz 1 oder/und § 10 dieses Vertrages, so verpflichtet er sich für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 390.451 Euro zu zahlen.

        Das Recht Schadensersatz oder Unterlassung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatz angerechnet.

        §11 Mediationsklausel

        Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der IHK Wiesbaden durchzuführen.

        §12 Schiedsgerichtsklausel

        Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.

        §13 Wesentliche Bestandteile

        Die mit dem Vertrag fest verbundenen Anlagen 1 bis 5 sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.

        §14 Sonstiges

        Die Vertragsparteien haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen.

        Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. Falls eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte,
        wird dadurch die Geltung des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

        An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die entsprechende gesetzliche Regelung treten.

        Braunschweig, 10.04.2021 Bottrop, 10.04.2021

        ____________________________ ____________________________

        Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer

        Anlagen zum Kaufvertag:

        Anlage 1 Verzeichnis sämtlicher zum Betrieb gehörender Gegenstände

        Anlage 2 Material- und Warenbestand bei Übergabe

        Anlage 3 Verträge

        Anlage 4 Verbindlichkeiten

        Anlage 5 Arbeitnehmerliste mit Arbeitsverträgen


        gmbh günstig kaufen aüg

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        vorgegründete Gesellschaften Stammkapitalerhöhung


        Top 9 gbrgesellschaftsvertrag:

          Veröffentlicht am

          Darlehenvertrag – Kreditvertrag der Adelina Ultimo Zeitarbeit Ges. m. b. Haftung

          gmbh kaufen forum firma Kredit gmbh kaufen ohne stammkapital gmbh gesellschaft kaufen arbeitnehmerüberlassung

          Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Adelina Ultimo Zeitarbeit Ges. m. b. Haftung

          Zwischen

          Adelina Ultimo Zeitarbeit Ges. m. b. Haftung
          Sitz in Paderborn
          – Darlehensnehmer –
          Vertreten durch den Geschäftsführer Adelina Ultimo

          und

          Friedhart Aufderhalde
          Wohnhaft in Hamburg

          – Darlehensgeber –

          wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

          Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 900.743,- Euro.

          Der Darlehensbetrag wird mit einer 33 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 81.471 EURO monatlich, jeweils zum 28. des Monats.

          Das Darlehen hat eine Laufzeit von 13 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

          Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

          Lebensversicherung Nr. 555.275.698.605

          Paderborn, 10.04.2021 Hamburg, 10.04.2021

          ______________________________ ______________________________

          Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
          Adelina Ultimo Zeitarbeit Ges. m. b. Haftung Friedhart Aufderhalde
          Adelina Ultimo


          spedition annehmen


          Top 10 loi:

            Veröffentlicht am

            Unternehmenskaufvertrag zwischen Denis Keck und Friedwald Melzer Sonnenschutz Ges. mit beschränkter Haftung

            Schnell reich Firmengründung Unternehmenskauf gmbh kaufen gesucht gmbh kaufen mit arbeitnehmerüberlassung

            Kaufvertrag fuer ein Einzelunternehmen zwischen Denis Keck und Friedwald Melzer Sonnenschutz Ges. mit beschränkter Haftung

            Zwischen

            Friedwald Melzer Sonnenschutz Ges. mit beschränkter Haftung
            mit Sitz in Neuss
            Vertreten durch die Geschäftsführung Friedwald Melzer
            – nachfolgend Käufer genannt –

            und
            Denis Keck
            Gelsenkirchen
            – nachfolgend Verkäufer genannt –

            wird folgender Vertrag geschlossen:

            §1 Vertragsgegenstand

            Der Verkäufer verkauft folgende/s Firma/Unternehmen:

            Denis Keck Steinmetze Gesellschaft mbH unter der

            Adresse Gelsenkirchen

            Die Firma ist im Handelsregister Gelsenkirchen unter Nr.: 16329 eingetragen.

            Der Verkäufer überträgt das Recht zur Fortführung der bisher verwendeten Firma, ohne dass der Käufer jedoch zur Fortführung verpflichtet ist. Der Käufer ist berechtigt, die Firma durch einen Inhaberzusatz zu ergänzen.

            Der Kaufvertrag umfasst die in der Anlage 1 aufgeführten Gegenstände (Sachen, Forderungen, Schutzrechte, Verträge, Kundenadressen, Verbindlichkeiten etc.).

            Der Verkäufer übergibt an den Käufer zudem sämtliche Geschäftsunterlagen und Datenbestände. Er weist den Käufer ein und verpflichtet sich, dem Käufer die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln und Erläuterungen zu geben.

            Die Übergabe erfolgt am um 0.00 Uhr (Übergabestichtag). Ab dem Betriebsübergang gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Geschäftsbetrieb auf den Käufer über.

            Bei allen An- und Ummeldungen sowie Anträgen, Anzeigen und Mitteilungen an Behörden und Dritte wirkt der Verkäufer – auf Wunsch des Käufers/oder soweit erforderlich* – mit. Die anfallenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.

            Im Übrigen sind Verkäufer und Käufer verpflichtet, sich gegenseitig alle Auskünfte zu erteilen und an allen Geschäften und Rechtshandlungen mitzuwirken, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind.

            §2 Kaufpreis

            Der vereinbarte Kaufpreis beträgt 246.883,- Euro.

            Er ist am fällig und auf das Konto des Verkäufers bei der

            Bank: Commerzbank

            IBAN:

            zu überweisen. (Es zählt das Datum des Zahlungseingangs.)

            §3 Eigentumsübertragung

            Das Eigentum an allen verkauften Gegenständen geht – soweit gesetzlich zulässig – erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über; dies gilt insbesondere für das Eigentum an beweglichen Sachen (Eigentumsvorbehalt).
            Der Käufer ist jedoch befugt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr an Kunden zu veräußern. Der Käufer tritt die Forderung gegen den Dritten, die sich aus dem Verkauf ergibt, schon jetzt an den Lieferanten ab.
            Der Käufer ist berechtigt, die Forderung gegen den Dritten im eigenen Namen einzuziehen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit die Abtretung der Forderung gegen den Dritten zu offenbaren und die Forderung selbst geltend zu machen.

            Der Käufer darf die beweglichen Sachen auf Rechnung des Verkäufers verarbeiten, verbinden und vermischen und die neuen Sachen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern.
            In diesem Fall erlangt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Ware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Ware.
            Veräußert der Käufer die neue durch Vermischung oder Verarbeitung entstandene Sache, tritt der Käufer dem Verkäufer schon jetzt zur Sicherung der Kaufpreisforderung die ihm gegen den Erwerber zustehende Forderung anteilig
            entsprechend dem Wert des Miteigentumsanteils ab.

            Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer sofort anzuzeigen, wenn Gegenstände von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollten. In allen Fällen hat zunächst der Käufer alle erforderlichen Maßnahmen zur
            Abwendung eines Verlustes für den Verkäufer zu ergreifen und diesen hiervon zu benachrichtigen. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie zur Wiederbeschaffung der Ware aufgewendeten gerichtlichen und
            außergerichtlichen Kosten hat der Käufer zu erstatten.

            Ferner verpflichtet sich der Käufer, die verkauften Gegenstände, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ordnungsgemäß zu behandeln sowie für Reinigung und Instandhaltung zu sorgen. Von etwaigen Beschädigungen
            ist der Verkäufer unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Käufer haftet dem Verkäufer für die Folgen unterlassener Benachrichtigung. Die Gefahr der Beschädigung und des Untergangs der Gegenstände trägt der Käufer ab Übergangsstichtag.

            §4 Gewährleistung, Zusicherungen

            Die Gegenstände nach Anlage 1 werden in ihrem gegenwärtigen Zustand übergeben. Nicht von dem Verkäufer zu vertretene Verschlechterungen oder sonstige Veränderungen begründen keine Rechte des Käufers.
            Hinsichtlich des Aktivvermögens bestehen keine Veräußerungsbeschränkungen und Rechte Dritter. Die zur Abwicklung fälliger Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Betriebes
            angeschafften oder hergestellten Gegenstände sind in auslieferungsfähigem bzw. in leistungsbereitem Zustand.

            Dem Kaufvertrag liegen folgende Unterlagen zugrunde: Bilanzen des Unternehmens vom Gewinn- und Verlustrechnungen vom betriebswirtschaftliche Auswertungen vom ggf. sonstige Unterlagen.
            Der Verkäufer versichert, dass diese Unterlagen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden und ihm keine Informationen vorliegen, die diesen vorgelegten Betriebsdaten widersprechen.

            Ein weitergehendes Gewährleistungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen.

            Der Käufer bestätigt ausdrücklich, dass ihm keine vom Inhalt der vorgelegten Unterlagen abweichenden Zusicherungen gemacht worden sind.

            §5 Verträge

            Der Käufer übernimmt die in Anlage 3 aufgeführten Verträge (Geschäftsbeziehungen/ Kundenkartei), soweit dies möglich ist.

            Der Verkäufer verpflichtet sich, in enger Abstimmung mit dem Käufer die Zustimmung der/des jeweiligen Drittpartei/Kunden zu erreichen. Wird die Zustimmung verweigert, tritt der Verkäufer seine Rechte aus dem Vertrag an den
            Käufer ab und verpflichtet sich, weiterhin und ausschließlich auf Rechnung des Käufers als Vertragspartei aufzutreten.

            Wird die Zustimmung zur Übernahme des Mietvertrages oder der Abschluss eines neuen Mietvertrages zu angemessenen Bedingungen über die Geschäftsräume seitens des Vermieters verweigert, kann der Käufer bis zum vom Vertrag
            zurücktreten.

            §6 Verbindlichkeiten

            Der Käufer übernimmt im Verhältnis zum Verkäufer die Erfüllung der in Anlage 4 aufgeführten Verbindlichkeiten. Die Höhe der einzelnen Verbindlichkeiten ist in der Anlage 4 festzusetzen.

            Von Verbindlichkeiten, die in der Anlage nicht aufgeführten und die aus dem Geschäftsbetrieb bis zum Übergangsstichtag entstanden sind, stellt der Verkäufer den Käufer frei.

            §7 Arbeitsverhältnisse

            Der Käufer übernimmt sämtliche Arbeitnehmer des Verkäufers, wie sie in der Anlage 5 zu diesem Vertrag aufgelistet sind, mit Wirkung zum Übergabestichtag mit allen Rechten und Pflichten einschließlich etwa noch
            bestehender Urlaubsansprüche. Dem Käufer wurden alle besonderen Betriebsvereinbarungen (z.B. Altersvorsorge) von dem Verkäufer mitgeteilt. Bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer werden
            die bei dem Verkäufer geleisteten Beschäftigungszeiten angerechnet (§ 613a BGB). Der Verkäufer bestätigt, dass er der Pflicht zur Belehrung über das Widerrufsrecht gemäß § 613a BGB nachgekommen ist.

            Der Verkäufer sichert zu, dass alle Lohn- und Gehaltsansprüche der Arbeitnehmer bis zum Übergabestichtag sowie alle sonstigen damit verbundenen Lasten (Lohnsteuer, Sozialversicherung etc.) ordnungsgemäß erfüllt
            sind bzw. zum Fälligkeitstag erbracht werden; er stellt insoweit den Käufer von allen vor dem Übergangsstichtag entstandenen Ansprüchen der Arbeitnehmer frei.

            §8 Haftung für öffentliche Abgaben

            Der Verkäufer trägt die auf den Gewerbebetrieb entfallenen Steuern, Beiträge und Abgaben

            bis zum Übergabestichtag. Ab dem Übergabestichtag trägt der Käufer diese.

            Sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Betriebsprüfung noch fällige Steuern, Beiträge oder Abgaben aus der Zeit vor der Übergabe ergeben, so haftet der Verkäufer hierfür.

            §9 Geschäftsgeheimnis und Datenschutz

            Der Verkäufer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäfts-geheimnisse zu offenbaren.
            Es ist dem Käufer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Verkaufs Kenntnis erlangt wird, außerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen
            oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.

            Der Käufer verpflichtet sich, die übernommenen Datensätze der Bestandskunden nach den geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten.

            §10 Wettbewerbsverbot

            Der Verkäufer verpflichtet sich, für die Dauer von 4 Jahren ab dem Übergabestichtag im bisherigen sachlichen Tätigkeitsbereich des Unternehmens im Umkreis von 908 km um den derzeitigen Unternehmensstandort
            jeden Wettbewerb mit dem Käufer zu unterlassen, insbesondere sich an Konkurrenzunternehmen weder unmittelbar noch mittelbar zu beteiligen, in die Dienste eines Konkurrenzunternehmens zu treten oder ein solches Unternehmen auf
            sonstige Weise unmittelbar oder mittelbar durch Rat und Tat zu fördern.

            Verletzt der Verkäufer seine Verpflichtungen nach § 9 Absatz 1 oder/und § 10 dieses Vertrages, so verpflichtet er sich für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 223.588 Euro zu zahlen.

            Das Recht Schadensersatz oder Unterlassung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatz angerechnet.

            §11 Mediationsklausel

            Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der IHK Wiesbaden durchzuführen.

            §12 Schiedsgerichtsklausel

            Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.

            §13 Wesentliche Bestandteile

            Die mit dem Vertrag fest verbundenen Anlagen 1 bis 5 sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.

            §14 Sonstiges

            Die Vertragsparteien haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen.

            Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. Falls eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte,
            wird dadurch die Geltung des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

            An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die entsprechende gesetzliche Regelung treten.

            Neuss, 05.04.2021 Duisburg, 05.04.2021

            ____________________________ ____________________________

            Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer

            Anlagen zum Kaufvertag:

            Anlage 1 Verzeichnis sämtlicher zum Betrieb gehörender Gegenstände

            Anlage 2 Material- und Warenbestand bei Übergabe

            Anlage 3 Verträge

            Anlage 4 Verbindlichkeiten

            Anlage 5 Arbeitnehmerliste mit Arbeitsverträgen


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            Top 8 verkaufsbedingungen_nichtkaufleute:

              Veröffentlicht am

              Kaufvertrag zwischen Reinhild Baumann Elektrohandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Knuth Ziegler Fliesen Gesellschaft mbH

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              Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von Andere Teppiche u.a. textile Fußbodenbeläge, aus Filz oder aus Spinnstoffen)

              Zwischen (Unternehmen 1)

              Reinhild Baumann Elektrohandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung
              mit Sitz in Frankfurt am Main
              Vertreten durch die Geschäftsführung Reinhild Baumann
              – nachfolgend Käufer genannt –

              und

              Knuth Ziegler Fliesen Gesellschaft mbH
              mit Sitz in Reutlingen
              Vertreten durch die Geschäftsführung Knuth Ziegler
              – nachfolgend Verkäufer genannt –

              wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

              Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

              Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 2448199 vom 02.04.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

              §1 Vertragsgegenstand

              Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 632170 St. Andere Teppiche u.a. textile Fußbodenbeläge, aus Filz oder aus Spinnstoffen.

              §2 Gültigkeitszeitraum

              Der Vertrag tritt am 02.04.2021 in Kraft und endet am 02.04.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

              §3 Liefertermin

              Lieferzeitraum ist vom 02.5.2021 bis zum 02.-4.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 632170 St Andere Teppiche u.a. textile Fußbodenbeläge, aus Filz oder aus Spinnstoffen zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 7 eines Monats an den Käufer zu liefern.

              Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

              §4 Vertragsstrafen

              Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 8 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 14783 je Teil-Lieferung begrenzt.

              §5 Kaufpreis

              Der Preis beträgt 6321700,28 Euro für 632170 St. Andere Teppiche u.a. textile Fußbodenbeläge, aus Filz oder aus Spinnstoffen. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

              §6 Zahlungsbedingungen

              Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 12 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

              Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 2 Prozent berechtigt.

              §7 Lieferbedingungen

              Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

              §8 Gewährleistung

              Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware Andere Teppiche u.a. textile Fußbodenbeläge, aus Filz oder aus Spinnstoffen ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

              Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 4 Jahren.

              §9 Eigentumsvorbehalt

              Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

              §10 Erfüllungsort

              Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Frankfurt am Main. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 57692239 unter § 16 genannten Erfüllungsort.

              §11 Gerichtsstand

              Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 53921929 unter § 16 genannten Gerichtsstand.

              §12 Salvatorische Klausel

              Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
              Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

              §13 Textformklausel

              Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

              §14 Anlagen

              Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 134470507 vom 02.04.2021 beigefügt.

              Frankfurt am Main, 02.04.2021 Bergisch Gladbach, 02.04.2021

              ……………………………………………….. ………………………………………………..

              Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


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              Top 4 gmbhgeschaeftsfuehrervertrag:

                Veröffentlicht am

                Businessplang der Anne-Marie Seidel Maschinenbau GmbH aus Koblenz

                Gesellschaftsgründung GmbH Vorratskg Businessplan gmbh zu kaufen gesucht gmbh kaufen was ist zu beachten

                Muster eines Businessplans

                Businessplan Anne-Marie Seidel Maschinenbau GmbH

                Anne-Marie Seidel, Geschaeftsfuehrer
                Anne-Marie Seidel Maschinenbau GmbH
                Koblenz
                Tel. +49 (0) 8371637
                Fax +49 (0) 5025146
                Anne-Marie Seidel@hotmail.com

                Inhaltsverzeichnis

                MANAGEMENT SUMMARY 3

                1. UNTERNEHMUNG 4
                1.1. Geschichtlicher Hintergrund 4
                1.2. Unternehmensziel und Leitbild 4
                1.3. Unternehmensorganisation 4
                1.4. Situation heute 4

                2. PRODUKTE, DIENSTLEISTUNG 5
                2.1. Marktleistung 5
                2.2. Produkteschutz 5
                2.3. Abnehmer 5

                3. Markt 6
                3.1. Marktuebersicht 6
                3.2. Eigene Marktstellung 6
                3.3. Marktbeurteilung 6

                4. KONKURRENZ 7
                4.1. Mitbewerber 7
                4.2. Konkurrenzprodukte 7

                5. MARKETING 8
                5.1. Marktsegmentierung 8
                5.2. Markteinfuehrungsstrategie 8
                5.3. Preispolitik 8
                5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort 8
                5.5. Werbung / PR 8
                5.6. Umsatzziele in EUR 1000 9

                6. STANDORT / LOGISTIK 9
                6.1. Domizil 9
                6.2. Logistik / Administration 9

                7. PRODUKTION / BESCHAFFUNG 9
                7.1. Produktionsmittel 9
                7.2. Technologie 9
                7.3. Kapazitaeten / Engpaesse 9
                7.4. Wichtigste Lieferanten 10

                8. MANAGEMENT / BERATER 10
                8.1. Unternehmerteam 10
                8.2. Verwaltungsrat 10
                8.3. Externe Berater 10

                9. RISIKOANALYSE 11
                9.1. Interne Risiken 11
                9.2. Externe Risiken 11
                9.3. Absicherung 11

                10. FINANZEN 11
                10.1. Vergangenheit 11
                10.2. Planerfolgsrechnung 12
                10.3. Bilanz per 31.12.2009 12
                10.4. Finanzierungskonzept 12

                11. ANFRAGE FUER FREMDKAPITALFINANZIERUNG 12

                Management Summary

                Die Anne-Marie Seidel Maschinenbau GmbH mit Sitz in Koblenz hat das Ziel Maschinenbau in der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich neu zu etablieren. Sie bezweckt sowohl die Entwicklung, Produktion als auch den Handel mit Maschinenbau Artikeln aller Art.

                Die Anne-Marie Seidel Maschinenbau GmbH hat zu diesem Zwecke neue Maschinenbau Ideen und Konzeptentwicklungen entworfen. Maschinenbau ist in der Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zum nahen Ausland und den USA noch voellig unterentwickelt. Es gibt erst wenige oeffentliche Geschaefte, keine Maschinenbau Onlineshops mit einem breiten Produkteangebot und einer Auswahl an klar differenzierten Produkten in Qualitaet und Preis.

                Die selbstentwickelten Spezialprodukte der Anne-Marie Seidel Maschinenbau GmbH werden selbsthergestellt und ueber das Unternehmen sowie Aussenstellen zusammen mit den uebrigen Produkten vertrieben. Es besteht aufgrund des eingesetzten Booms an neuen oeffentlichen Shops und allgemein des immer beliebter werdenden Handels von Maschinenbau eine hohes Absatzpotenzial fuer die vorliegende Geschaeftsidee. Allerdings ist damit zu rechnen, dass mit dem steigenden Bedarf Grossverteiler in das Geschaeft einsteigen koennten. Einzelne Versuche von Grossverteiler scheiterten am Know-how und der zoegerlichen Vermarktung.

                Fuer den weiteren Aufbau des Unternehmens und den Markteintritt benoetigt das Unternehmen weiteres Kapital im Umfange von EUR 26 Millionen. Dafuer suchen die Gruender weitere Finanzpartner. Das Unternehmen rechnet in der Grundannahme bis ins Jahr 2024 mit einem Umsatz von EUR 122 Millionen und einem EBIT von EUR 9 Millionen

                1. Unternehmung

                1.1. Geschichtlicher Hintergrund

                Das Unternehmen wurde von
                a) Roselette Henze, geb. 1961, Koblenz
                b) Tell Weber, geb. 1959, Leverkusen
                c) Margitta Harder, geb. 1969, Wirtschaftsjuristin, Lübeck

                am 16.8.203 unter dem Namen Anne-Marie Seidel Maschinenbau GmbH mit Sitz in Koblenz als Kapitalgesellschaft mit einem Stammkapital von EUR 858000.- gegruendet und im Handelsregister des Koblenz eingetragen.

                Das Stammkapital ist aufgeteilt in à nominell EUR 1000.-. Die Gruender a) – d) sind am Unternehmen mit 43% und der Gruender e) mit 25% am Stammkapital beteiligt. Die operative Aufnahme des Geschaeftes fand per 1. Januar des Gruendungsjahres statt.

                1.2. Unternehmensziel und Leitbild

                Sprachenschule Angebote, Ausstattung und Auswahl Staatliche oder staatlich unterstützte Institutionen Private Schulen, Marktsituation Navigationsmenü

                1.3. Unternehmensorganisation

                Die Geschaeftsleitung wird von Anne-Marie Seidel, CEO, Sigishelm Messerli CFO wahrgenommen. Um die geplanten Expansionsziele zu erreichen, soll der Personalbestand per 1. April 2021 wie folgt aufgestockt werden:
                17 Mitarbeiter fuer kaufmaennische Arbeiten
                12 Mitarbeiter fuer Entwicklung
                3 Mitarbeiter fuer Produktion
                35 Mitarbeiter fuer Verkauf
                Das Unternehmen verfuegt ueber Bueroraeumlichkeiten, Produktions- und Lagerraeumlichkeiten in Koblenz im Umfange von rund 49000 m2. Das Finanz- und Rechnungswesen wird mittels der modernen EDV-Applikation ALINA durch zwei Mitarbeiter betreut und vom CFO gefuehrt.

                1.4. Situation heute

                Das Unternehmen hat im ersten Geschaeftsjahr per 31. Dezember einen Umsatz von EUR 2 Millionen und einen EBIT von EUR 369000.- erwirtschaftet.

                2. Produkte, Dienstleistung

                2.1. Marktleistung

                Das Unternehmen hat folgende Artikel im Angebot:
                reisen und Auslandsaufenthalte.
                Für den Erwerb der deutschen Sprache sind die Goethe-Institute international von großer Bedeutung.
                Folgende Kriterien sind bei der Auswahl einer Sprachenschule und eines dort angebotenen Kurses zu beachten:

                Qualifikation der Fremdsprachenlehrer: Abgeschlossenes Hochschulstudium, Lehrerfahrung, didaktische und methodische Kompetenz
                Kurskosten inklusive oder zusätzliche Kosten für Anmeldung u. ÃƒÂƒÃ‚„.
                Gruppengröße, besonders bei Kursen mit Schwerpunkt Kommunikative Kompetenz
                Individuelle Lernberatung und Betreuung
                Referenzen
                Bei professionell organisierten Sprachschulen ist von einer relevanten (Hochschul-)Qualifikation in aller Regel auszugehen. Schwieriger einzuschätzen sind für Kunden die Themen „Kurskosten“ und „Gruppengröße“. Bezogen auf die Kosten ist der Umgang mit Wechselkursen zu beachten, da sich durch Schwankungen der Preis für den üblicherweise im Ausland stattfindenden Sprachkurs deutlich verändern kann. Typischerweise betreiben Sprachreiseveranstalter eine Wechselkursabsicherung, die dem Kunden den Kurspreis zum Buchungsdatum sichert. Bei einer direkten Buchung der Sprachschule im Ausland ist dies nicht der Fall.
                Die Gruppengröße beinhaltet ebenfalls abzuwägende Fragen: Generell sind kleine Gruppen besser, weil das Betreuungsverhältnis Lehrer zu Sprachschüler besser ist. Dies bedeutet aber nicht automatisch, dass kleine Sprachschulen besser sind als große, weil große Sprachschulen in vielen Fällen deutlich mehr Sprachniveaus anbieten als kleine. Die Relevanz dieser Betrachtung wird unter Berücksichtigung des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens deutlich. Benötigt ein Student z. B. 1 Jahr zum Durchlaufen aller Stufen von A1 bis C2, so sitzt er in einer kleinen Schule mit 6 unterschiedlichen Kursniveaus im Durchschnitt knapp 9 Wochen in einem Niveau. Eine große Sprachschule mit 12 Kursstufen kann diese Zeit pro Niveau auf rund vier Wochen reduzieren. Dies führt dazu, dass die Sprachkenntnisse der Teilnehmer eines Niveaus deutlich homogener sind, und hierdurch teilweise das Betreuungsverhältnis durch höhere inhaltliche Relevanz ausgeglichen wird.

                Staatliche oder staatlich unterstützte Institutionen
                Etliche europäische Staaten unterhalten ein Netz von Sprachenschulen im jeweiligen In- und Ausland, die den Erwerb der Landessprache fördern und jedermann zugänglich machen sollen. Dazu zählen:

                Deutschland: Goethe-Institut
                China: Mandarin Learning Center
                Frankreich: Alliance française
                Großbritannien: British Council
                Spanien: Instituto Cervantes
                Private Schulen, Marktsituation
                Der Markt der privaten Sprachenschulen ist weltweit stark differenziert. Konzentrationstendenzen bestehen erst im Ansatz.
                Privatschulen als Ersatzschulen sind in Deutschland anzeigepflichtig, jedoch nicht genehmigungspflichtig. Die jeweiligen Kultusministerien der Bundesländer agieren als Aufsichtsinstitution. Für Ergänzungsschulen besteht keine Anzeigepflicht. Sie sind in ihrer Kurs- und Lehrplangestaltung völlig unabhängig.
                Ein Beispiel für eine private Sprachschule mit langer Tradition ist die Berliner Hartnackschule.
                Die einzelnen Institute großer Ketten werden in der Regel inhabergeführt als Franchise-Filialen geleitet.
                Für ein breites Publikum bieten die Volkshochschulen preisgünstige Sprachkurse an.
                Der „Verband Deutscher Privatschulen (VDP)“ ist bundesweites Sprachrohr für zahlreiche private Sprachenschulen in Deutschland und ist als Lobbyist und Öffentlichkeitsarbeiter für diese tätig. Ihm sind 38 deutsche Sprachschulen angeschlossen.[1]

                Weblinks
                Wiktionary: Sprachschule ÃƒÂ¢Ã‚€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
                Einzelnachweise

                ↑ Suche nach VDP-Schulen mit „Sprachschule“ als Schultyp, abgerufen am 29. Januar 2013

                Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Sprachschule&oldid=209070

                Bei den Produkten lit. a) – d) handelt es sich um gaengige, erprobte Produkte, die im Wesentlichen aus den USA importiert werden. Bei den Produkten e) handelt es sich ausschliesslich um Erfindungen der Anne-Marie Seidel Maschinenbau GmbH, vgl. Ziffer 2.2.

                Das Produkteangebot rundet saemtliche Beduerfnisse eines Kunden fuer die Umsetzung seines Projektes zu deutlich tieferen Preisen als diejenige der Konkurrenz ab. Mit jedem Verkauf erfolgt eine Beratung des Kunden vor Ort. Zudem geniesst er den Vorteil, innovative neue Produkte dank der ausgewiesenen Fachkompetenz von Anne-Marie Seidel Maschinenbau GmbH kennenzulernen.

                2.2. Produkteschutz

                Die Spezialprodukte der Anne-Marie Seidel Maschinenbau GmbH sind mit den Patenten Nrn. 887.220, 231.552 sowie 607.699 in der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland, Oesterreich, Frankreich und Italien bis 2047 geschuetzt.

                2.3. Abnehmer

                Das Unternehmen ist vollstaendig abhaengig vom Endkonsumenten. Es besteht ein grosses Potenzial. Erkannt wurde auch, dass der Anfangspreis und die Beratung eine sehr wesentliche Rolle beim Einkauf spielen. Die Nachrage ist eng verknuepft mit dem eigentlichen Markt, der in Ziffer 3 nachstehend eingehend beschrieben wird.

                3. Markt

                3.1. Marktuebersicht

                Gemaess eigener Einschaetzung betraegt derzeit das Marktvolumen in der Bundesrepublik Deutschland rund EUR 281 Millionen. In der Bundesrepublik Deutschland sind heute 569000 Personen im Maschinenbau Segment taetig und geben im Durchschnitt rund EUR 360000.- pro Jahr fuer Equipment aus. Aufgrund der durchgefuehrten Befragungen und eigener Einschaetzung besteht in den naechsten 20 Jahren ein markantes Wachstum. Wir rechnen bis ins Jahr 2025 mit knapp einer Verdoppelung des Volumens.

                Neue technische Entwicklungen sind nur in unwesentlichen Teilbereichen zu erwarten.

                3.2. Eigene Marktstellung

                Die eigene Marktstellung ist mit EUR 8 Millionen noch unbedeutend. Die massive Nachfrage in unserem Shop am bisherigen Domizil laesst aber ein grosses Potential fuer Marktgewinne erwarten. Wir strengen einen Marktanteil in den naechsten 7 Jahren von 4 0% an, was einem Umsatz von rund EUR 214 Millionen entsprechen duerfte.

                3.3. Marktbeurteilung

                Maschinenbau ist in der Bundesrepublik Deutschland im Trend! Maschinenbau hat sich in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen fu9 Jahren zu einem Trend entwickelt, die nicht nur aeltere, sondern vor allem Personen beiderlei Geschlechts in den Altersjahren 23 – 58 anspricht. Diese Annahme wird durch die um mehr als 1 0% jaehrlich wachsenden Mitgliederzahlen der Bundesrepublik Deutschlanderischen IHKs gestuetzt. V

                Die notwendige Ausbildung zur Ausuebung im Sektor Maschinenbau wird von den einzelnen Orten reichlich angeboten. Aber auch im Ausland sind Pruefungen in Kombination mit Ferien machbar und beliebt. In der Branche bestehen derzeit noch lokal sehr verschiedene staatliche und politische Huerden fuer die Erstellung und den Betrieb von Maschinenbau Produktionsanlagen. Die Entwicklung der vergangenen drei Jahre hat aber gezeigt, dass der Boom nicht mehr aufzuhalten ist und auch den Mittelstand der Bevoelkerung erfasst hat.

                Das Kaufverhalten der Kunden duerfte unterschiedlich sein. Es ist von folgender Marktaufteilung auszugehen:

                Regionen Marktanteil Tendenz
                DeutschBundesrepublik Deutschland 26 %
                England 52%
                Polen 28%
                Oesterreich 21%
                Oesterreich 53%

                Substitutionsmoeglichkeiten bestehen in dem Sinne, als auch Maschinenbau durch andere Sport- und Freizeitaktivitaeten verdraengt werden koennte. Derzeit bestehen allerdings derart viele und zersplitterte Sport- und Freizeittrends, dass sich bis heute kein anderer starker Trend herausbilden konnte.

                Erfahrungen in den USA und England, der Geburtsstaette der Maschinenbau, zeigen, dass mit der starken Abdeckung von Shops und Plaetzen der Markt wohl gesaettigt ist, aber nach wie vor ein bescheidenes Wachstum von rund 35% vorhanden ist. Im Vergleich zur USA ist die Platzdichte in der Bundesrepublik Deutschland rund 79 mal kleiner.

                4. Konkurrenz

                4.1. Mitbewerber

                Im Moment werden wir von kleinen Shops der einzelnen Gemeinden und einigen kleineren Shops konkurrenziert. Die meisten dieser Shops bieten sehr renommierte Marken zu 24 – 69% hoeheren Preisen im Vergleich zu den USA an. Wir befuerchten, dass sich in den naechsten Jahren auch Grossverteiler diese Produkte in ihr Sortiment aufnehmen koennten und zu klar tieferen Preisen vertreiben wuerden. Es ist kaum zu erwarten, dass die Konkurrenz ihre Strategien aendern wird. Sie werden die Hochpreispolitik weiter verfolgen, da sie ansonsten aufgrund ihres hohen Fixkostenanteils keine ueberlebenschancen haetten.

                4.2. Konkurrenzprodukte

                Weil wir neben wenigen Eigenmarken vor allem Handelsprodukte einsetzen werden, sind wir von Konkurrenzprodukten mehrheitlich unabhaengig.

                5. Marketing

                5.1. Marktsegmentierung

                Kundensegemente:

                Marktgebiete:

                5.2. Markteinfuehrungsstrategie

                Erschliessung der Marktgebiete

                5.3. Preispolitik

                Preise bewegen sich rund 21% unter den Preisen der Mitbewerber.

                5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort

                Wir wollen Verkaufspunkte (POS) sukzessive auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. in der ganzen Bundesrepublik Deutschland einrichten. Zusaetzlich sind wir in den groessten Verbaenden der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Weiter werden wir an Messen aller Art teilnehmen. Der heutige Standort dient einerseits als POS und als Verwaltungszentrum und Zentrallager. Sukzessive werden auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. neue Verkaufsstandorte eingerichtet und betrieben.

                5.5. Werbung / PR

                Die Werbung/PR wird zielgerichtet ueber Radio, Fernsehen, Zeitungen und Mailings lanciert.

                5.6. Umsatzziele in EUR 390000

                Produkte 2019 2020 2021 2022 2023 2024
                Ist Soll Soll Soll Soll Soll
                Sets 5’000 16’000 40000 194’000 467’000 664’000
                Zubehoer inkl. Kleidung 1’000 19’000 59000 246’000 534’000 817’000
                Trainingsanlagen 1’000 20’000 50000 105’000 544’000 829’000
                Maschinen 9’000 12’000 53000 312’000 593’000 631’000
                Spezialitaeten 5’000 23’000 64000 122’000 527’000 738’000

                6. Standort / Logistik

                6.1. Domizil

                Alle notwendigen Raeumlichkeiten des Unternehmens werden gemietet.

                6.2. Logistik / Administration

                Die personellen Ressourcen werden der Umsatzentwicklung und der Schaffung von neuen POS laufend angepasst. Die heute verwendete EDV genuegt den heutigen und kuenftigen Anforderungen mindestens bis zu einer Umsatzentwicklung von EUR 93 Millionen.

                7. Produktion / Beschaffung

                7.1. Produktionsmittel

                Die fuer die Entwicklung und Produktion (Montage) der Spezialprodukte notwendigen Mittel und Instrumente sind vorhanden. Zusaetzliche Maschinen und Einrichtungen werden entweder eingemietet oder extern produziert.

                7.2. Technologie

                Das fuer die Entwicklung der Spezialitaeten vorhandene Know-how ist im Technik-Team auf 6 Personen verteilt. Es bestehen keine grossen personelle Abhaengigkeiten, weil saemtliches Wissens auch laufend dokumentiert wird.

                7.3. Kapazitaeten / Engpaesse

                Das heutige Team ist auf die bestehenden Beduerfnisse aufgebaut. Mit der Weiterentwicklung des Unternehmens ist ein Ausbau auf etwa zehn Techniker geplant.

                7.4. Wichtigste Lieferanten

                Lieferanten Produktereihen Anteil am Einkaufsvolumen

                Einkaufsvolumen von EUR 2 Millionen diskutiert.

                8. Management / Berater

                8.1. Unternehmerteam

                • CEO: Anne-Marie Seidel

                • CFO: Sigishelm Messerli

                Administration
                Marketing
                Verkauf
                Einkauf
                Entwicklung

                8.2. Verwaltungsrat

                Praesident:Roselette Henze (Mitgruender und Investor)
                Delegierter: Anne-Marie Seidel (CEO)
                Mitglied: Dr. Tell Weber , Rechtsanwalt
                Mitglied: Sigishelm Messerli, Unternehmer

                8.3. Externe Berater

                Als Revisionsstelle amtet die Revisions-Treuhand AG.
                Die Geschaeftsleitung wird zudem durch das Anwaltsbuero Partner & Partner in Koblenz und das Marketingbuero Vater & Sohn in Koblenz beraten.

                9. Risikoanalyse

                9.1. Interne Risiken

                Das Unternehmen ist heute personell sehr knapp dotiert. Einzelne Abgaenge im Management koennten das Unternehmen entscheidend schwaechen.

                9.2. Externe Risiken

                Auf gesetzlicher Stufe sind keine Auflagen bzw. Einschraenkungen gegen den von uns bearbeiteten Maschinenbau Markt zu erwarten. Die Rahmenbedingungen fuer das Entstehen von weiteren Moeglichkeiten werden durch die eingesetzte Strukturbereinigung in der Landwirtschaft eher beguenstigt als erschwert. Mit dem Bau von Produktionsanlagen werden neue Arbeitsplaetze fuer Bauern geschaffen (Housekeeping, Unterhalten des Gelaendes ganz allgemein, Restauration, Geraete- und Maschinenunterhalt), die ihren bisherigen Beruf aus wirtschaftlichen Gruenden aufgeben mussten. Als groesstes Risiko ist ein Markteintritt eines oder mehrer Grossverteiler zu betrachten.

                9.3. Absicherung

                Mit der weiteren Expansion des Unternehmens ist das Management breiter abzustuetzen. Gleichzeitig muss der Marktaufbau so rasch als moeglich erfolgen, damit weiteren Bewerbern der Markteintritt mindestens erschwert, wenn nicht sogar verunmoeglicht werden kann. Zudem ist zu versuchen, weitere Exklusivvertriebsrechte von preislich attraktiven und qualitativ guten Produkten zu erwerben.

                10. Finanzen

                10.1. Vergangenheit

                Das erste Geschaeftsjahr konnte bei einem Nettoumsatz von EUR 4 Millionen mit einem bescheidenen EBIT von EUR 280000.- und einem ausgewiesenen Reingewinn von EUR 18000.- abgeschlossen werden. ueber das erste Geschaeftsjahr gibt der testierte Abschluss im Anhang Auskunft. Generell ist zu bemerken, dass sich der Umsatz in den vergangenen sechs Monaten kontinuierlich gesteigert hat. Daraus wird ersichtlich, dass sich der Erfolg der letzten Monate sich weiter fortsetzt.

                Die Finanzierung des Unternehmens erfolgte bis heute aus eigenen Mitteln des Unternehmens und einer Betriebskreditlimite der Deutschen Bank von EUR 400000.-. Als Sicherheit sind der Bank die Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb abgetreten worden.

                10.2. Planerfolgsrechnung

                Base Case 2019 2020e 2021e 2022e 2023e 2024e
                Nettoumsatz 3’323 2’394 24’705 32’192 50’610 241’441
                Warenaufwand 2’858 1’745 19’439 50’857 55’885 256’370
                Bruttogewinn 1’864 5’679 10’384 40’526 76’309 245’707
                Betriebsaufwand 2’126 9’492 25’538 43’897 62’425 298’831
                EBITDA 8’419 1’205 11’617 45’379 70’426 225’560
                EBIT 9’820 3’275 16’562 33’323 78’512 125’749
                Reingewinn 7’774 6’633 20’530 40’375 58’257 268’286
                Investitionen 2’737 2’463 27’677 33’131 66’124 224’634
                Dividenden 2 2 5 6 10 26
                e = geschaetzt

                10.3. Bilanz per 31.12.2019

                Aktiven Passiven

                Fluessige Mittel 16 Bank 119
                Debitoren 252 Kreditoren 879
                Warenlager 494 uebrig. kzfr. FK, TP 644
                uebriges kzfr. UV, TA 789

                Total UV 1718 Total FK 1’712

                Stammkapital 331
                Mobilien, Sachanlagen 190 Bilanzgewinn 60

                Total AV 238 Total EK 847

                4296 9’235

                10.4. Finanzierungskonzept

                Es ist vorgesehen, die Expansion des Unternehmens mit einem Mittelzufluss von vorerst EUR 5,4 Millionen wie folgt zu finanzieren:
                Erhoehung des Stammkapitals von EUR 2,4 Millionen um EUR 4,7 Millionen auf neu EUR 9,9 Millionen mit einem Agio von EUR 3,7 Millionen (eine entsprechende Absichtserklaerung (Letter of intent, LOI) einer Venture Capital Gesellschaft liegt vor) und Aufnahme von Fremdkapital von EUR 5,5 Millionen.
                Fuer die Fremdkapitalfinanzierung kann als Sicherheit die Abtretung der Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb sowie eine Buergschaft des Managements im Umfange von maximal EUR 400000.- offeriert werden. Allerdings ist in einem solchen Fall die Betriebskreditlimite der heutigen Bankbeziehung von EUR 2,8 Millionen abzuloesen.

                11. Anfrage fuer Fremdkapitalfinanzierung

                EUR 43,2 Millionen zu Finanzierung der Expansion in Form eines festen Darlehens bis zum 31.12.2022. Zinssatz SWAP zuzueglich Marge von maximal 3% . Rueckzahlung in jaehrlichen Tranchen von EUR 540000.-, erstmals per 30.12.2021. Sicherheit siehe Ziffer 10.1. Das Unternehmen ist auch offen fuer andere Finanzierungsvarianten.


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                Top 8 Treuhandvertrag:

                  Veröffentlicht am

                  Unternehmenskaufvertrag zwischen Annekathrin Hille und Dionys Witt Zoofachhandel Ges. m. b. Haftung

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                  Kaufvertrag fuer ein Einzelunternehmen zwischen Annekathrin Hille und Dionys Witt Zoofachhandel Ges. m. b. Haftung

                  Zwischen

                  Dionys Witt Zoofachhandel Ges. m. b. Haftung
                  mit Sitz in Berlin
                  Vertreten durch die Geschäftsführung Dionys Witt
                  – nachfolgend Käufer genannt –

                  und
                  Annekathrin Hille
                  Solingen
                  – nachfolgend Verkäufer genannt –

                  wird folgender Vertrag geschlossen:

                  §1 Vertragsgegenstand

                  Der Verkäufer verkauft folgende/s Firma/Unternehmen:

                  Annekathrin Hille Gesundheitsberatungen Ges. mit beschränkter Haftung unter der

                  Adresse Solingen

                  Die Firma ist im Handelsregister Solingen unter Nr.: 40391 eingetragen.

                  Der Verkäufer überträgt das Recht zur Fortführung der bisher verwendeten Firma, ohne dass der Käufer jedoch zur Fortführung verpflichtet ist. Der Käufer ist berechtigt, die Firma durch einen Inhaberzusatz zu ergänzen.

                  Der Kaufvertrag umfasst die in der Anlage 1 aufgeführten Gegenstände (Sachen, Forderungen, Schutzrechte, Verträge, Kundenadressen, Verbindlichkeiten etc.).

                  Der Verkäufer übergibt an den Käufer zudem sämtliche Geschäftsunterlagen und Datenbestände. Er weist den Käufer ein und verpflichtet sich, dem Käufer die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln und Erläuterungen zu geben.

                  Die Übergabe erfolgt am um 0.00 Uhr (Übergabestichtag). Ab dem Betriebsübergang gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Geschäftsbetrieb auf den Käufer über.

                  Bei allen An- und Ummeldungen sowie Anträgen, Anzeigen und Mitteilungen an Behörden und Dritte wirkt der Verkäufer – auf Wunsch des Käufers/oder soweit erforderlich* – mit. Die anfallenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.

                  Im Übrigen sind Verkäufer und Käufer verpflichtet, sich gegenseitig alle Auskünfte zu erteilen und an allen Geschäften und Rechtshandlungen mitzuwirken, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind.

                  §2 Kaufpreis

                  Der vereinbarte Kaufpreis beträgt 790.179,- Euro.

                  Er ist am fällig und auf das Konto des Verkäufers bei der

                  Bank: Commerzbank

                  IBAN:

                  zu überweisen. (Es zählt das Datum des Zahlungseingangs.)

                  §3 Eigentumsübertragung

                  Das Eigentum an allen verkauften Gegenständen geht – soweit gesetzlich zulässig – erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über; dies gilt insbesondere für das Eigentum an beweglichen Sachen (Eigentumsvorbehalt).
                  Der Käufer ist jedoch befugt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr an Kunden zu veräußern. Der Käufer tritt die Forderung gegen den Dritten, die sich aus dem Verkauf ergibt, schon jetzt an den Lieferanten ab.
                  Der Käufer ist berechtigt, die Forderung gegen den Dritten im eigenen Namen einzuziehen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit die Abtretung der Forderung gegen den Dritten zu offenbaren und die Forderung selbst geltend zu machen.

                  Der Käufer darf die beweglichen Sachen auf Rechnung des Verkäufers verarbeiten, verbinden und vermischen und die neuen Sachen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern.
                  In diesem Fall erlangt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Ware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Ware.
                  Veräußert der Käufer die neue durch Vermischung oder Verarbeitung entstandene Sache, tritt der Käufer dem Verkäufer schon jetzt zur Sicherung der Kaufpreisforderung die ihm gegen den Erwerber zustehende Forderung anteilig
                  entsprechend dem Wert des Miteigentumsanteils ab.

                  Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer sofort anzuzeigen, wenn Gegenstände von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollten. In allen Fällen hat zunächst der Käufer alle erforderlichen Maßnahmen zur
                  Abwendung eines Verlustes für den Verkäufer zu ergreifen und diesen hiervon zu benachrichtigen. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie zur Wiederbeschaffung der Ware aufgewendeten gerichtlichen und
                  außergerichtlichen Kosten hat der Käufer zu erstatten.

                  Ferner verpflichtet sich der Käufer, die verkauften Gegenstände, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ordnungsgemäß zu behandeln sowie für Reinigung und Instandhaltung zu sorgen. Von etwaigen Beschädigungen
                  ist der Verkäufer unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Käufer haftet dem Verkäufer für die Folgen unterlassener Benachrichtigung. Die Gefahr der Beschädigung und des Untergangs der Gegenstände trägt der Käufer ab Übergangsstichtag.

                  §4 Gewährleistung, Zusicherungen

                  Die Gegenstände nach Anlage 1 werden in ihrem gegenwärtigen Zustand übergeben. Nicht von dem Verkäufer zu vertretene Verschlechterungen oder sonstige Veränderungen begründen keine Rechte des Käufers.
                  Hinsichtlich des Aktivvermögens bestehen keine Veräußerungsbeschränkungen und Rechte Dritter. Die zur Abwicklung fälliger Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Betriebes
                  angeschafften oder hergestellten Gegenstände sind in auslieferungsfähigem bzw. in leistungsbereitem Zustand.

                  Dem Kaufvertrag liegen folgende Unterlagen zugrunde: Bilanzen des Unternehmens vom Gewinn- und Verlustrechnungen vom betriebswirtschaftliche Auswertungen vom ggf. sonstige Unterlagen.
                  Der Verkäufer versichert, dass diese Unterlagen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden und ihm keine Informationen vorliegen, die diesen vorgelegten Betriebsdaten widersprechen.

                  Ein weitergehendes Gewährleistungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen.

                  Der Käufer bestätigt ausdrücklich, dass ihm keine vom Inhalt der vorgelegten Unterlagen abweichenden Zusicherungen gemacht worden sind.

                  §5 Verträge

                  Der Käufer übernimmt die in Anlage 3 aufgeführten Verträge (Geschäftsbeziehungen/ Kundenkartei), soweit dies möglich ist.

                  Der Verkäufer verpflichtet sich, in enger Abstimmung mit dem Käufer die Zustimmung der/des jeweiligen Drittpartei/Kunden zu erreichen. Wird die Zustimmung verweigert, tritt der Verkäufer seine Rechte aus dem Vertrag an den
                  Käufer ab und verpflichtet sich, weiterhin und ausschließlich auf Rechnung des Käufers als Vertragspartei aufzutreten.

                  Wird die Zustimmung zur Übernahme des Mietvertrages oder der Abschluss eines neuen Mietvertrages zu angemessenen Bedingungen über die Geschäftsräume seitens des Vermieters verweigert, kann der Käufer bis zum vom Vertrag
                  zurücktreten.

                  §6 Verbindlichkeiten

                  Der Käufer übernimmt im Verhältnis zum Verkäufer die Erfüllung der in Anlage 4 aufgeführten Verbindlichkeiten. Die Höhe der einzelnen Verbindlichkeiten ist in der Anlage 4 festzusetzen.

                  Von Verbindlichkeiten, die in der Anlage nicht aufgeführten und die aus dem Geschäftsbetrieb bis zum Übergangsstichtag entstanden sind, stellt der Verkäufer den Käufer frei.

                  §7 Arbeitsverhältnisse

                  Der Käufer übernimmt sämtliche Arbeitnehmer des Verkäufers, wie sie in der Anlage 5 zu diesem Vertrag aufgelistet sind, mit Wirkung zum Übergabestichtag mit allen Rechten und Pflichten einschließlich etwa noch
                  bestehender Urlaubsansprüche. Dem Käufer wurden alle besonderen Betriebsvereinbarungen (z.B. Altersvorsorge) von dem Verkäufer mitgeteilt. Bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer werden
                  die bei dem Verkäufer geleisteten Beschäftigungszeiten angerechnet (§ 613a BGB). Der Verkäufer bestätigt, dass er der Pflicht zur Belehrung über das Widerrufsrecht gemäß § 613a BGB nachgekommen ist.

                  Der Verkäufer sichert zu, dass alle Lohn- und Gehaltsansprüche der Arbeitnehmer bis zum Übergabestichtag sowie alle sonstigen damit verbundenen Lasten (Lohnsteuer, Sozialversicherung etc.) ordnungsgemäß erfüllt
                  sind bzw. zum Fälligkeitstag erbracht werden; er stellt insoweit den Käufer von allen vor dem Übergangsstichtag entstandenen Ansprüchen der Arbeitnehmer frei.

                  §8 Haftung für öffentliche Abgaben

                  Der Verkäufer trägt die auf den Gewerbebetrieb entfallenen Steuern, Beiträge und Abgaben

                  bis zum Übergabestichtag. Ab dem Übergabestichtag trägt der Käufer diese.

                  Sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Betriebsprüfung noch fällige Steuern, Beiträge oder Abgaben aus der Zeit vor der Übergabe ergeben, so haftet der Verkäufer hierfür.

                  §9 Geschäftsgeheimnis und Datenschutz

                  Der Verkäufer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäfts-geheimnisse zu offenbaren.
                  Es ist dem Käufer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Verkaufs Kenntnis erlangt wird, außerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen
                  oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.

                  Der Käufer verpflichtet sich, die übernommenen Datensätze der Bestandskunden nach den geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten.

                  §10 Wettbewerbsverbot

                  Der Verkäufer verpflichtet sich, für die Dauer von 5 Jahren ab dem Übergabestichtag im bisherigen sachlichen Tätigkeitsbereich des Unternehmens im Umkreis von 318 km um den derzeitigen Unternehmensstandort
                  jeden Wettbewerb mit dem Käufer zu unterlassen, insbesondere sich an Konkurrenzunternehmen weder unmittelbar noch mittelbar zu beteiligen, in die Dienste eines Konkurrenzunternehmens zu treten oder ein solches Unternehmen auf
                  sonstige Weise unmittelbar oder mittelbar durch Rat und Tat zu fördern.

                  Verletzt der Verkäufer seine Verpflichtungen nach § 9 Absatz 1 oder/und § 10 dieses Vertrages, so verpflichtet er sich für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 160.721 Euro zu zahlen.

                  Das Recht Schadensersatz oder Unterlassung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatz angerechnet.

                  §11 Mediationsklausel

                  Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der IHK Wiesbaden durchzuführen.

                  §12 Schiedsgerichtsklausel

                  Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.

                  §13 Wesentliche Bestandteile

                  Die mit dem Vertrag fest verbundenen Anlagen 1 bis 5 sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.

                  §14 Sonstiges

                  Die Vertragsparteien haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen.

                  Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. Falls eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte,
                  wird dadurch die Geltung des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

                  An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die entsprechende gesetzliche Regelung treten.

                  Berlin, 31.03.2021 Kassel, 31.03.2021

                  ____________________________ ____________________________

                  Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer

                  Anlagen zum Kaufvertag:

                  Anlage 1 Verzeichnis sämtlicher zum Betrieb gehörender Gegenstände

                  Anlage 2 Material- und Warenbestand bei Übergabe

                  Anlage 3 Verträge

                  Anlage 4 Verbindlichkeiten

                  Anlage 5 Arbeitnehmerliste mit Arbeitsverträgen


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                    Veröffentlicht am

                    Impressum der Anita Schaper Eiscaf̩s Gesellschaft mbH РRechtliche Hinweise

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                    Impressum der Anita Schaper Eiscafés Gesellschaft mbH

                    Mehr Informationen zu unserem Team finden Sie auf
                    unserer Teamseite unter www..net/das-team/

                    Standort Wiesbaden:

                    Anita Schaper Eiscafés Gesellschaft mbH
                    .net
                    Halstenbeker Chaussee 649
                    35110 Karlsruhe

                    Telefon: 0837-506407
                    Telefax: 0837-50640714
                    E-Mail: direkt-kontakt@.net
                    Web: www..net

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                    Registernummer: HRB 839895
                    USt-IdNr: DE524182283

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                    Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Dr. jur. Hanni Kahl
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                    Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die
                    EU-Kommission wird im ersten Quartal 2016 eine Internetplattform zur
                    Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereitstellen. Die
                    OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von
                    Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus
                    Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform wird unter folgendem
                    Link erreichbar sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr


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