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Stracke: EU-Klimaziel 2030 überaus ambitioniert

21.04.2021 – 10:47

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Stracke: EU-Klimaziel 2030 überaus ambitioniert


















Berlin (ots)

Neues Ziel erfordert auch neue Instrumente

Die Vertreter der EU-Institutionen haben sich auf ein neues EU-Klimaziel für 2030 geeinigt. Es sieht eine Senkung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 vor. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Stephan Stracke:

„Das neue EU-Klimaziel ist überaus ambitioniert. Über den Erfolg der europäischen Klimapolitik – mit dem Fernziel der Klimaneutralität 2050 – entscheidet nun aber, mit welchen Instrumenten dieser Meilenstein konkret erreicht werden soll. Hier liegen noch viel Arbeit und intensive Diskussionen vor uns.

Dieser Prozess ist gerade aus deutscher Sicht von großem Belang, denn für die größte Industrienation in Europa steht besonders viel auf dem Spiel: Die europäische Klimapolitik wird nur dann zum globalen Vorbild, wenn es gelingt, Treibhausgasneutralität zu erreichen und gleichzeitig Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze zu erhalten. Eine bloße Fortschreibung der bisherigen Instrumente der europäischen Klimapolitik samt der derzeit geltenden Lastenverteilung unter den Mitgliedstaaten ist deshalb ausgeschlossen. Denn das würde Deutschland, das bisher überproportional zum EU-Klimaziel beiträgt, überfordern.

Die Einigung verlangt für die kommenden neun Jahre europaweit nicht weniger als ein Treibhausgas-Minus von 30 Prozent gegenüber 1990 – während alle bisherigen Anstrengungen lediglich 25 Prozent Treibhausgaseinsparung erbracht haben. Das verdeutlicht die Dimension der jetzt vor uns liegenden Herausforderungen. Wer es damit ernst meint, der muss konsequent auf Technologieoffenheit, Innovation und marktwirtschaftliche Lösungen setzen. Der deutsche Brennstoffemissionshandel, der den CO2-Ausstoß auch im Verkehrs- und Wärmebereich mit einer Zertifikatpflicht belegt, weist dafür den Weg. Denn Wettbewerb schafft die nötigen Anreize für einen möglichst kosteneffizienten Klimaschutz.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Linnemann/Lange: Moderner und zukunftsfester Rechtsrahmen für die Telekommunikation

21.04.2021 – 15:17

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Linnemann/Lange: Moderner und zukunftsfester Rechtsrahmen für die Telekommunikation


















Berlin (ots)

Bundestag beschließt in dieser Woche die Novelle des Telekommunikationsgesetzes

Am heutigen Mittwoch wurde im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (sog. Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, TKMoG) beschlossen. Dazu erklären die Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Carsten Linnemann und Ulrich Lange:

Carsten Linnemann: „Mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz beschließen wir ein zentrales Gesetzesvorhaben dieser Wahlperiode und stellen die Weichen für einen modernen Telekommunikationsrechtsrahmen in Deutschland. Das Gesetz setzt die Vorgaben des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EU-Richtlinie 2018/1972) um. Es schafft die notwendigen Rahmenbedingungen für einen schnelleren Ausbau der digitalen Infrastruktur, setzt Anreize für Innovationen sowie für die Verlegung moderner Glasfaser bis in die Wohnungen und stärkt die Verbraucherrechte. So wird es bei neuen Festnetz- und Mobilfunkverträgen nach Ablauf der 24-monatigen Vertragslaufzeit zukünftig eine Kündigungsmöglichkeit zum Ende jedes Monats geben. Das schafft für die Verbraucher eine deutlich höhere Wahlfreiheit und fördert gleichzeitig den Wettbewerb.“

Ulrich Lange: „Der Mobilfunkausbau bekommt neue Spielregeln und die Bundesnetzagentur einen deutlich klareren Regulierungsauftrag. Möglichst bis 2026 soll durchgehend und unterbrechungsfrei entlang aller Straßen und Schienenstrecken für alle Mobilfunkkunden mindestens 4G ausgebaut werden. Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Unionsfraktion hat gezeigt, dass der Gesetzgeber diesen Festlegungsspielraum hat. Diesen Spielraum nutzen wir jetzt auch und setzen den Koalitionsvertrag eins zu eins um. Dazu wird der Instrumentenkasten der Bundesnetzagentur erweitert. Notfalls kann auch zum gemeinsamen Netzausbau in ländlichen Regionen verpflichtet werden. Außerdem ist das milliardenschwere Mobilfunkförderprogramm bei der Konzeption von Auflagen zu berücksichtigen und dem zuständigen Ausschuss des Bundestages zukünftig regelmäßig über die Fortschritte beim Ausbau zu berichten.

Durch den Rechtsanspruch auf schnelles Internet stellen wir erstmals eine Grundversorgung verpflichtend sicher. Die Schere zwischen Stadt und Land darf auch beim Netzausbau nicht mehr weiter auseinandergehen. Neben der Mindestbandbreite sind nun auch technische Kriterien wie Latenz und Uploadrate festzulegen. Denn nur so kann über die Grundversorgungsanschlüsse stabil und ruckelfrei Homeschooling und Homeoffice mit Verschlüsselung gewährleistet werden. Die Festlegung der konkreten Leistungsmerkmale erfolgt im Einvernehmen mit dem Bundestag. Dies geschieht erstmals sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, danach jährlich und bei Bedarf mit Anpassungen nach oben.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Stracke: EU-Klimaziel 2030 überaus ambitioniert

21.04.2021 – 10:47

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Stracke: EU-Klimaziel 2030 überaus ambitioniert


















Berlin (ots)

Neues Ziel erfordert auch neue Instrumente

Die Vertreter der EU-Institutionen haben sich auf ein neues EU-Klimaziel für 2030 geeinigt. Es sieht eine Senkung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 vor. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Stephan Stracke:

„Das neue EU-Klimaziel ist überaus ambitioniert. Über den Erfolg der europäischen Klimapolitik – mit dem Fernziel der Klimaneutralität 2050 – entscheidet nun aber, mit welchen Instrumenten dieser Meilenstein konkret erreicht werden soll. Hier liegen noch viel Arbeit und intensive Diskussionen vor uns.

Dieser Prozess ist gerade aus deutscher Sicht von großem Belang, denn für die größte Industrienation in Europa steht besonders viel auf dem Spiel: Die europäische Klimapolitik wird nur dann zum globalen Vorbild, wenn es gelingt, Treibhausgasneutralität zu erreichen und gleichzeitig Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze zu erhalten. Eine bloße Fortschreibung der bisherigen Instrumente der europäischen Klimapolitik samt der derzeit geltenden Lastenverteilung unter den Mitgliedstaaten ist deshalb ausgeschlossen. Denn das würde Deutschland, das bisher überproportional zum EU-Klimaziel beiträgt, überfordern.

Die Einigung verlangt für die kommenden neun Jahre europaweit nicht weniger als ein Treibhausgas-Minus von 30 Prozent gegenüber 1990 – während alle bisherigen Anstrengungen lediglich 25 Prozent Treibhausgaseinsparung erbracht haben. Das verdeutlicht die Dimension der jetzt vor uns liegenden Herausforderungen. Wer es damit ernst meint, der muss konsequent auf Technologieoffenheit, Innovation und marktwirtschaftliche Lösungen setzen. Der deutsche Brennstoffemissionshandel, der den CO2-Ausstoß auch im Verkehrs- und Wärmebereich mit einer Zertifikatpflicht belegt, weist dafür den Weg. Denn Wettbewerb schafft die nötigen Anreize für einen möglichst kosteneffizienten Klimaschutz.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Reale THG-Quote von mindestens 16 Prozentdena plädiert für eine ambitionierte Ausgestaltung der TreibhausgasminderungsquoteVerkehr benötigt schnelle Emissionsminderungen

21.04.2021 – 10:17

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

Reale THG-Quote von mindestens 16 Prozent
dena plädiert für eine ambitionierte Ausgestaltung der Treibhausgasminderungsquote
Verkehr benötigt schnelle Emissionsminderungen


















Berlin (ots)

Die dena begrüßt die Initiative der Bundesregierung, mit dem vorliegenden Entwurf einer Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) über die EU-Vorgaben bezüglich der Erneuerbare-Energien Ziele im Verkehr hinauszugehen. Sie plädiert für eine technologieoffene und ambitionierte Ausgestaltung ohne Mehrfachanrechnungen. Das bekräftigt Toni Reinholz, Teamleiter Erneuerbare Gase und Bioenergie bei der dena, bei einer Öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag. Reinholz hat am heutigen Mittwoch als Experte zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote im Bundestagsausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Stellung genommen.

„Angesichts der möglichen Ausbaupfade bei erneuerbaren Energien und der zu erwartenden Verbrauchsentwicklung im Verkehr spricht sich die dena für eine schrittweise Anhebung der THG-Minderungsquote von derzeit sechs auf mindestens 16 Prozent bis zum Jahr 2030 aus. Mehrfachanrechnungen auf Energieträger, wie beispielsweise Ladestrom, sind mit Blick auf die aktuelle Marktentwicklung der Elektromobilität nicht notwendig. Hier gilt es für die Zukunft vielmehr Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Anrechnung von direkt erzeugten erneuerbaren Strom für das Laden der Fahrzeuge verbessern, um den Klimaschutzbeitrag der Elektromobilität zu erhöhen. Dies fördert gleichzeitig neue Geschäftsmodelle, die auch für andere Länder interessant sein können. Wichtig ist, dass die THG-Quote zügig erhöht wird, um Klimaschutzerfolge zu erzielen.“

Die Emissionen im Verkehr müssen von gut 163 Mio. t CO2eq (2019) bis 2030 auf mindestens 95 Mio. t CO2eq abgesenkt werden. Die THG-Quote ist dabei ein zentrales Instrument. Neben der Elektrifizierung sieht die dena deshalb eine höhere Quote für fortschrittliche Biokraftstoffe der zweiten Generation als notwendig an. Ein schnellerer Markthochlauf ist möglich, die Quote sollte im Jahr 2025 bereits bei einem Prozent liegen. Ebenso hält die dena eine verpflichtende Quote für strombasierte Flugkraftstoffe für sinnvoll. Allerdings sollte eine Quote nicht zu Verwerfungen im internationalen Wettbewerb führen. Bislang adressiert der Gesetzesentwurf allerdings aus Sicht der dena das Potenzial von Power-to-X-Technologien noch zu wenig. Zusätzlich zu einer Flugkraftstoffquote sollte eine ergänzende Mindestquote von zwei Prozent im Jahr 2030 für den Einsatz von Powerfuels im Straßenverkehr eingeführt werden.

Pressekontakt:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Irene Beringer, Chausseestraße
128 a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 66 777-114, Fax: +49 (0)30 66 777-699, E-Mail:
beringer@dena.de, Internet: www.dena.de

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Baugewerbe: Impfkampagne endlich auf Betriebsärzte ausweiten

21.04.2021 – 12:28

ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe

Baugewerbe: Impfkampagne endlich auf Betriebsärzte ausweiten


















Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Bundestagsberatungen zum Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite erklärte der Präsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), Reinhard Quast:

„Als Baubranche bleiben wir dabei: Die Gesundheit der Bauleute hat für uns oberste Priorität. Allerdings muss jetzt der nächste Schritt der Impfkampagne erfolgen und auch im betrieblichen Bereich der Impfturbo eingelegt werden.

Gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BG BAU haben wir bereits zu Beginn des Jahres unsere Bereitschaft erklärt, unsere Betriebsärzte flächendeckend in die Impfkampagne einzubeziehen. Der Arbeitsmedizinische Dienst der BG BAU bietet die nötige Infrastruktur, um die rund 900.000 Beschäftigten am Bau zu impfen. Damit leisten wir als Branche einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie.“

Pressekontakt:

Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
Mobil: 0049 172 2144601
eMail klein@zdb.de

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Stracke: EU-Klimaziel 2030 überaus ambitioniert

21.04.2021 – 10:47

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Stracke: EU-Klimaziel 2030 überaus ambitioniert


















Berlin (ots)

Neues Ziel erfordert auch neue Instrumente

Die Vertreter der EU-Institutionen haben sich auf ein neues EU-Klimaziel für 2030 geeinigt. Es sieht eine Senkung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 vor. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Stephan Stracke:

„Das neue EU-Klimaziel ist überaus ambitioniert. Über den Erfolg der europäischen Klimapolitik – mit dem Fernziel der Klimaneutralität 2050 – entscheidet nun aber, mit welchen Instrumenten dieser Meilenstein konkret erreicht werden soll. Hier liegen noch viel Arbeit und intensive Diskussionen vor uns.

Dieser Prozess ist gerade aus deutscher Sicht von großem Belang, denn für die größte Industrienation in Europa steht besonders viel auf dem Spiel: Die europäische Klimapolitik wird nur dann zum globalen Vorbild, wenn es gelingt, Treibhausgasneutralität zu erreichen und gleichzeitig Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze zu erhalten. Eine bloße Fortschreibung der bisherigen Instrumente der europäischen Klimapolitik samt der derzeit geltenden Lastenverteilung unter den Mitgliedstaaten ist deshalb ausgeschlossen. Denn das würde Deutschland, das bisher überproportional zum EU-Klimaziel beiträgt, überfordern.

Die Einigung verlangt für die kommenden neun Jahre europaweit nicht weniger als ein Treibhausgas-Minus von 30 Prozent gegenüber 1990 – während alle bisherigen Anstrengungen lediglich 25 Prozent Treibhausgaseinsparung erbracht haben. Das verdeutlicht die Dimension der jetzt vor uns liegenden Herausforderungen. Wer es damit ernst meint, der muss konsequent auf Technologieoffenheit, Innovation und marktwirtschaftliche Lösungen setzen. Der deutsche Brennstoffemissionshandel, der den CO2-Ausstoß auch im Verkehrs- und Wärmebereich mit einer Zertifikatpflicht belegt, weist dafür den Weg. Denn Wettbewerb schafft die nötigen Anreize für einen möglichst kosteneffizienten Klimaschutz.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Sylvia Limmer: EU-Klimagesetz heute Nacht verabschiedet – „Systemwandel“ der EU-Bürokraten bedroht unsere Freiheiten und unseren Wohlstand

21.04.2021 – 13:56

AfD – Alternative für Deutschland

Sylvia Limmer: EU-Klimagesetz heute Nacht verabschiedet – „Systemwandel“ der EU-Bürokraten bedroht unsere Freiheiten und unseren Wohlstand


















Berlin (ots)

In der heutigen Nacht haben das EU-Parlament, die EU-Kommission und der Ministerrat im Trilog das Europäische Klimagesetz festgezurrt. Neben Dr. Sylvia Limmer, der Umweltpolitischen Sprecherin der AfD-Delegation im EU-Parlament und Beisitzerin im Bundesvorstand der AfD, nahmen unter anderem Michael Bloss (Grüne) und Peter Liese (CDU) an den Verhandlungen teil. Sylvia Limmer kommentiert das Ergebnis wie folgt:

„Das EU-Klimagesetz schreibt rechtsverbindlich vor, dass die EU spätestens bis zum Jahre 2050 ‚klimaneutral‘ zu sein hat – was auch immer dies konkret heißen mag. Das Klimaziel, also die CO2-Emissionseinsparungen im Vergleich zu 1990, beträgt bis 2030 nun 55 Prozent CO2-Reduktion, darf aber gnädigerweise auch ,übererfüllt‘ werden – vor gar nicht so langer Zeit waren es ,nur‘ 40 Prozent Reduktion. Damit möchte die EU kurz vor dem Klimagipfel mit US-Präsident Joe Biden nicht nur Eindruck schinden. Vielmehr betonte Frau Guteland, die Wortführerin für das EU-Parlement, in der auf die Verhandlungen folgenden heutigen Pressekonferenz, dass die EU der globale Vorreiter einer Politik der Klimarettung werden soll. Oder wie Sie es formulierte, die EU soll die ,Big Sister‘ zu ,Little Brother‘ Joe Biden sein.

Dieses Klimagesetz verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten zu einer radikalen Veränderung ihrer Wirtschaft, ihrer Infrastruktur, ihrer Energieerzeugung, ihres Energieverbrauchs und überhaupt der gesamten gesellschaftlichen Art zu leben und zu arbeiten. Allerdings wurde die Formulierung, die jeden einzelnen Mitgliedsstaat explizit in die Pflicht genommen hätte, heraus genommen und durch eine eher EU-weit zu erreichende Klimaneutralität ersetzt. Es steht zu befürchten, dass Deutschland mit seiner derzeitigen Polit-Besetzung die EU-Big-Sister spielen wird, während andere Mitgliedsstaaten nun entspannter zustimmen können, da quasi ein Schlupfloch eingebaut wurde. Deutschland wird also nicht nur weiterhin sein Steuergeld transferieren, sondern obendrein brav CO2-gerecht deindustrialisieren.

Als Grundlage dieses ‚Gesetzes aller Gesetze‘ (Guteland) dienen Berichte von VN-Konferenzen oder des Klimarates IPCC. Es ist sehr problematisch, sich auf Inhalte von Berichten von politischen und politisierten Institutionen zu berufen. Und ebenso ist es alarmierend, dass über 50 EU-Gesetze überarbeitet werden müssen. Dies ist mehr als die typische Brüsseler Bürokratiespirale. Es ist, wie es Pascal Canfin, Vorsitzender des zuständigen Umweltausschusses, enthusiastisch zusammenfasste, ein Systemwechsel (,systemic change‘).

Im Klartext bedeutet dies: Man ordnet alles der Ökodoktrin unter, ohne dabei Rücksicht auf Kollateralschäden zu nehmen, nimmt diese bewusst in Kauf und opfert nebenher Freiheit und Wohlstand.

Die Kosten dieser angeblich grünen Transformation betragen jährlich über 600 Milliarden Euro.

Sinnvoller wäre es, einen stabilen Rechtsrahmen für eine prosperierende Wirtschaft zu schaffen und sich durch kluge Innovationspolitik an klimatische Veränderungen anzupassen – ohne CO2-Steuer, ohne CO2-Emissionshandel, ohne Pariser Klimaschutzabkommen, ohne das Europäische Klimagesetz.“

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Alternative für Deutschland
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Tillmann/Gutting: Wirksam Cum/Ex bekämpfen

21.04.2021 – 15:20

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Tillmann/Gutting: Wirksam Cum/Ex bekämpfen


















Berlin (ots)

Bürokratieentlastung beim Entlastungsverfahren von einbehaltener Kapitalertragsteuer

Heute haben CDU/CSU und SPD im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer beschlossen. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, und der zuständige Berichterstatter, Olav Gutting:

Antje Tillmann: „Ausländische Aktionäre, Künstler oder Sportler müssen ihre inländischen Einkünfte in Deutschland versteuern. Die Besteuerung dieser Einkünfte erfolgt in einem besonderen Verfahren, dem so genannten Steuerabzugsverfahren. Dabei wird die Steuer pauschal und direkt vom Zahlenden einbehalten und an den Fiskus abgeführt.

Mit dem heutigen Beschluss modernisieren, vereinfachen und digitalisieren wir unter anderem das Verfahren zur Entlastung von der Kapitalertragsteuer. Bisher mussten ausländische Steuerpflichtige eigenhändig unterschriebene schriftliche Anträge nach vorgeschriebenen Vordrucken stellen, um entweder durch Erstattung der bereits abgeführten Steuerbeträge oder durch Erteilung einer Freistellungsbescheinigung vor Zahlung der Vergütung vom deutschen Steuerabzug entlastet zu werden.

Bei der Erstattung einbehaltener Kapitalertragsteuer tun wir dies, indem wir die Zahlungsströme zukünftig noch stärker nachverfolgen und eine Kapitalertragsteuer-Datenbank mit umfassenden Steuerbescheinigungs- und weiteren Daten aufbauen. Auch verschärfen wir die Haftung für die Aussteller falscher Kapitalertragsteuer-Bescheinigungen.

Damit verhindern wir insbesondere gewerbsmäßigen Betrug, etwa bei der Erstattung von Kapitalertragsteuer. So wird sich der Cum/Ex Skandal wie zuletzt in Hamburg und anderen Finanzzentren nicht wiederholen.

Auch verlängern wir den Zeitraum, in dem Arbeitgeber ihren Arbeitnehmer den Corona-Bonus steuerfrei auszahlen können, auf den 31. März 2022. Dies gibt denjenigen Arbeitgebern, die bisher nichts geleistet haben, die nötige Zeit, um die Corona-Bonuszahlungen steuerfrei auszuzahlen.

Darüber hinaus passen wir die Umsatzgrenze zur Festlegung der Buchführungspflicht durch die Änderung an die Grenze zur Zulässigkeit für die Ist-Besteuerung nach dem Umsatzsteuergesetz an. Durch die Anpassung müssen die Unternehmen die Grenze für die Ist-Besteuerung und die Grenze für die Wirtschaft nicht mehr gesondert berechnen; es gibt nur noch eine. Auch nimmt die neue Berechnungsmethode mehr steuerfreie Umsätze aus, so dass die Anpassung effektiv einer Erhöhung der Grenze gleichkommt.“

Olav Gutting: „Daneben haben wir mit dem Gesetzgebungsverfahren auch viele kleine Korrekturen im Steuerrecht vorgenommen. So haben wir insbesondere eine Regelung zur Abwehr von Steuergestaltungen an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs angepasst. Zukünftig können Steuerpflichtige nachweisen, dass keine rein künstliche Gestaltung zur ungerechtfertigten Nutzung eines Steuervorteils bei der Entlastung von der Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug vorliegt.

Schließlich senken wir die Biersteuermengenstaffel auf das Niveau wieder ab, welches bis Ende 2003 galt. Dies führt zu einer effektiven Senkung der Biersteuer für kleine und mittelständische Brauereien.“

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Frei: Corona-Notbremse schafft Balance zwischen Akzeptanz und effektiver Pandemiebekämpfung

21.04.2021 – 15:57

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Frei: Corona-Notbremse schafft Balance zwischen Akzeptanz und effektiver Pandemiebekämpfung


















Berlin (ots)

Bundeseinheitliche, zeitlich begrenzte Regeln ab 100er-Inzidenz

Am heutigen Mittwoch hat der Deutsche Bundestag das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite abschließend beraten. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:

„Es ist ein großer Erfolg, dass wir mit dem Vierten Bevölkerungsschutzgesetz endlich bundeseinheitlich regeln, was bei hohen Inzidenzzahlen in den einzelnen Landkreisen gilt. Denn die Bund-Länder-Koordinierung war zuletzt deutlich an ihre Grenzen gekommen, weil nicht alle Ministerpräsidenten zu gemeinsamem Vorgehen bereit waren. Die neue Regelung des § 28b Infektionsschutzgesetz sorgt für zeitlich begrenzte Regelungen, die ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern im jeweiligen Landkreis greifen. Welche Inzidenz gilt, ist für jedermann einfach und nachvollziehbar auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts zu ersehen.

Die einzelnen Maßnahmen sind zum Teil deutlich einschränkend, vor allem die Regelung zu den Ausgangssperren. Wir sind aber zuversichtlich, dass wir mit den vorgesehenen Ausnahmen etwa für abendliche Spaziergänge eine gute Balance zwischen Akzeptanz und effektiver Pandemiebekämpfung finden. Besonders schwierig war eine Lösung für die Schulen. Es ist nachvollziehbar, dass sich Eltern und Schüler danach sehnen, endlich wieder zu normalen Verhältnissen zurückkehren zu können. Das Verbot von Präsenzunterricht ab einer Inzidenz von 165 und die gleichzeitige Möglichkeit für Kindersport bis zu fünf Kindern an der frischen Luft ist aus unserer Sicht ein ausgewogener Kompromiss.

Es geht jetzt darum, die Zeit zu überbrücken, bis uns die Impfkampagne weitgehenden Schutz gewährt. Mit Spitzenwerten von fast 770.000 Impfungen an einem Tag sind wir zuversichtlich, dass wir jetzt zügig erst den Prioritätsgruppen und dann der gesamten Bevölkerung ein Impfangebot machen können. Dabei steht zu hoffen, dass die Studien über die Wirksamkeit des Biontech-Impfstoffs bei den 12-16jährigen bald dazu führen, dass wir auch diese Altersgruppe zügig mit Impfungen schützen können.

Diese hoffentlich letzte Phase der Pandemie wird noch einmal eine große Kraftanstrengung – für jeden einzelnen von uns.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Karliczek: „Kindern und Jugendlichen gute Bildungschancen geben“

21.04.2021 – 12:10

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Karliczek: „Kindern und Jugendlichen gute Bildungschancen geben“


















Karliczek: "Kindern und Jugendlichen gute Bildungschancen geben"
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Berlin (ots)

Erfolgreiches Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ wird verlängert. Mehr kulturelle Bildungsangebote für den Sommer angekündigt.

Das Förderprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ wird verlängert und ab 2023 in einer dritten Förderphase fortgeführt. Außerdem wird das Bildungsangebot in der Corona-Pandemie verstärkt: Kurzfristig sollen bundesweit noch mehr Ferienprojekte für Kinder und Jugendliche auf die Beine gestellt werden, die sonst wenig Zugang zu Angeboten der kulturellen Bildung haben. Antragstellungen sind ab sofort möglich.

Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:

„Wir müssen gerade jetzt in dieser Zeit dafür Sorge tragen, dass alle Kinder und Jugendlichen die bestmöglichen Chancen auf eine gute Bildung erhalten. Dafür setze ich mich als Bundesbildungsministerin innerhalb meines Verantwortungsbereichs ein. Dabei geht es für mich um Bildung im umfassenden Sinne. Kreativität, Persönlichkeitsentwicklung und soziale Kompetenzen gehören für mich dazu. Sie sind wichtige Voraussetzungen, um in der Schule und in der Ausbildung oder dem Studium und letztlich im Arbeitsleben zu bestehen. Daher wird unser Erfolgsprogramm ‚Kultur macht stark‘ weitergehen.

Wir planen bereits eine dritte Förderphase von 2023 bis 2027, um die Erfolgsgeschichte fortzuschreiben. Wir wollen dort weitere ‚Bündnisse für Bildung‘ gestalten. Daher wird es noch im Sommer eine Förderbekanntmachung geben, an der sich interessierte Verbände, Stiftungen und Vereine beteiligen können, auch solche, die bisher nicht Programmpartner sind. Bisher setzen 29 Programmpartner, bundesweite Verbände und Initiativen aus den Bereichen Bildung, Kultur und Soziales, das Programm um.

Entwicklungspotentiale für eine weitere Förderphase liegen vor allem bei mehr Angeboten im Ganztag, qualitätsvollem Einbezug digitaler Medien, nachhaltiger kommunaler Verankerung und passgenauen Angeboten für den ländlichen Raum.

In der Pandemie sind soziales Miteinander und Persönlichkeitsentwicklung bei vielen Kindern und Jugendlichen zu kurz gekommen. Daher sollen die Angebote von ‚Kultur macht stark‘ in den Sommer- und Herbstmonaten verstärkt werden. Wenn voraussichtlich wieder mehr Präsenzangebote möglich sein werden, sollen noch mehr Kinder und Jugendliche in dieser herausfordernden Zeit ein gutes Bildungsangebot erhalten.“

Hintergrund:

Das Bundesprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert seit 2013 mit bis zu 50 Millionen Euro jährlich bundesweit außerschulische kulturelle Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche, die wenig Zugang dazu haben. Es ist das größte Programm der kulturellen Bildung in Deutschland und in Europa. Seit 2013 wurden mit dem Programm fast eine Million Kinder und Jugendliche erreicht und mehr als 30.000 Projekte durchgeführt. Es gibt kein Programm der kulturellen Bildung in Deutschland, das flächendeckend so viele Kinder und Jugendliche erreicht, die Bildungsangebote besonders benötigen.

Umgesetzt werden die Projekte von lokalen Einrichtungen vor Ort in einem Bündnis für Bildung. Beteiligt sind Bildungs- und Kultureinrichtungen wie Schulen, Museen, Theater oder Bibliotheken, Vereine oder Einrichtungen der Jugend- und Sozialhilfe. Die Allianz aus Bildung, Kultur und Jugend- und Sozialarbeit etabliert Bildung erfolgreich als gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Weitere Informationen unter www.buendnisse-fuer-bildung.de

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