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Linnemann/Lange: Moderner und zukunftsfester Rechtsrahmen für die Telekommunikation

21.04.2021 – 15:17

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Linnemann/Lange: Moderner und zukunftsfester Rechtsrahmen für die Telekommunikation


















Berlin (ots)

Bundestag beschließt in dieser Woche die Novelle des Telekommunikationsgesetzes

Am heutigen Mittwoch wurde im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (sog. Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, TKMoG) beschlossen. Dazu erklären die Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Carsten Linnemann und Ulrich Lange:

Carsten Linnemann: „Mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz beschließen wir ein zentrales Gesetzesvorhaben dieser Wahlperiode und stellen die Weichen für einen modernen Telekommunikationsrechtsrahmen in Deutschland. Das Gesetz setzt die Vorgaben des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EU-Richtlinie 2018/1972) um. Es schafft die notwendigen Rahmenbedingungen für einen schnelleren Ausbau der digitalen Infrastruktur, setzt Anreize für Innovationen sowie für die Verlegung moderner Glasfaser bis in die Wohnungen und stärkt die Verbraucherrechte. So wird es bei neuen Festnetz- und Mobilfunkverträgen nach Ablauf der 24-monatigen Vertragslaufzeit zukünftig eine Kündigungsmöglichkeit zum Ende jedes Monats geben. Das schafft für die Verbraucher eine deutlich höhere Wahlfreiheit und fördert gleichzeitig den Wettbewerb.“

Ulrich Lange: „Der Mobilfunkausbau bekommt neue Spielregeln und die Bundesnetzagentur einen deutlich klareren Regulierungsauftrag. Möglichst bis 2026 soll durchgehend und unterbrechungsfrei entlang aller Straßen und Schienenstrecken für alle Mobilfunkkunden mindestens 4G ausgebaut werden. Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Unionsfraktion hat gezeigt, dass der Gesetzgeber diesen Festlegungsspielraum hat. Diesen Spielraum nutzen wir jetzt auch und setzen den Koalitionsvertrag eins zu eins um. Dazu wird der Instrumentenkasten der Bundesnetzagentur erweitert. Notfalls kann auch zum gemeinsamen Netzausbau in ländlichen Regionen verpflichtet werden. Außerdem ist das milliardenschwere Mobilfunkförderprogramm bei der Konzeption von Auflagen zu berücksichtigen und dem zuständigen Ausschuss des Bundestages zukünftig regelmäßig über die Fortschritte beim Ausbau zu berichten.

Durch den Rechtsanspruch auf schnelles Internet stellen wir erstmals eine Grundversorgung verpflichtend sicher. Die Schere zwischen Stadt und Land darf auch beim Netzausbau nicht mehr weiter auseinandergehen. Neben der Mindestbandbreite sind nun auch technische Kriterien wie Latenz und Uploadrate festzulegen. Denn nur so kann über die Grundversorgungsanschlüsse stabil und ruckelfrei Homeschooling und Homeoffice mit Verschlüsselung gewährleistet werden. Die Festlegung der konkreten Leistungsmerkmale erfolgt im Einvernehmen mit dem Bundestag. Dies geschieht erstmals sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, danach jährlich und bei Bedarf mit Anpassungen nach oben.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Korrektur zum Terminhinweis: Online-VideokonferenzADAC Gespräch zur Mobilität „Klimaschutz im Verkehr“

21.04.2021 – 13:46

ADAC

Korrektur zum Terminhinweis: Online-Videokonferenz
ADAC Gespräch zur Mobilität „Klimaschutz im Verkehr“


















München (ots)

Hinweis: Statt Winfried Hermann, Minister für Verkehr des Landes Baden-Württemberg nimmt Oliver Krischer, stellvertretender Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen an der Online-Videokonferenz teil

Bis zum Jahr 2050 muss der Verkehrssektor klimaneutral sein. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, muss verstärkt der Bestand an Millionen Pkw mit Verbrenner-Motoren in die Diskussion mit einbezogen werden. Eine Rolle können dabei alternative Kraftstoffe spielen. Fraglich ist allerdings, ob das Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Minderungsquote hierfür die richtigen Rahmenbedingungen setzt. Darüber sowie über eine zu erwartende „EU Renewable Directive III“ wollen wir sprechen. Wie laden Sie ein zu einem

ADAC Gespräch zur Mobilität als Online-Videokonferenz

am Donnerstag, 22. April 2021 von 14:30 bis 16:00 Uhr:

„Klimaschutz im Verkehr oder Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Minderungsquote – wie weiter mit dem Pkw-Bestand?“

Gemeinsam mit ADAC Technikpräsident Karsten Schulze diskutieren Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Oliver Grundmann, Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Gesetz, sowie Oliver Krischer, stellvertretender Fraktionsvorsitzender von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag über die technischen und politischen Herausforderungen auf dem Weg zur Klimaneutralität.

Pressevertreter sind zu der ADAC Veranstaltung im Rahmen einer Online-Videokonferenz herzlich eingeladen. Bitte melden Sie sich an über die E-Mail-Adresse aktuell@adac.de, im Anschluss erhalten Sie die Zugangsdaten zur Videokonferenz.

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Tillmann/Gutting: Wirksam Cum/Ex bekämpfen

21.04.2021 – 15:20

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Tillmann/Gutting: Wirksam Cum/Ex bekämpfen


















Berlin (ots)

Bürokratieentlastung beim Entlastungsverfahren von einbehaltener Kapitalertragsteuer

Heute haben CDU/CSU und SPD im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer beschlossen. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, und der zuständige Berichterstatter, Olav Gutting:

Antje Tillmann: „Ausländische Aktionäre, Künstler oder Sportler müssen ihre inländischen Einkünfte in Deutschland versteuern. Die Besteuerung dieser Einkünfte erfolgt in einem besonderen Verfahren, dem so genannten Steuerabzugsverfahren. Dabei wird die Steuer pauschal und direkt vom Zahlenden einbehalten und an den Fiskus abgeführt.

Mit dem heutigen Beschluss modernisieren, vereinfachen und digitalisieren wir unter anderem das Verfahren zur Entlastung von der Kapitalertragsteuer. Bisher mussten ausländische Steuerpflichtige eigenhändig unterschriebene schriftliche Anträge nach vorgeschriebenen Vordrucken stellen, um entweder durch Erstattung der bereits abgeführten Steuerbeträge oder durch Erteilung einer Freistellungsbescheinigung vor Zahlung der Vergütung vom deutschen Steuerabzug entlastet zu werden.

Bei der Erstattung einbehaltener Kapitalertragsteuer tun wir dies, indem wir die Zahlungsströme zukünftig noch stärker nachverfolgen und eine Kapitalertragsteuer-Datenbank mit umfassenden Steuerbescheinigungs- und weiteren Daten aufbauen. Auch verschärfen wir die Haftung für die Aussteller falscher Kapitalertragsteuer-Bescheinigungen.

Damit verhindern wir insbesondere gewerbsmäßigen Betrug, etwa bei der Erstattung von Kapitalertragsteuer. So wird sich der Cum/Ex Skandal wie zuletzt in Hamburg und anderen Finanzzentren nicht wiederholen.

Auch verlängern wir den Zeitraum, in dem Arbeitgeber ihren Arbeitnehmer den Corona-Bonus steuerfrei auszahlen können, auf den 31. März 2022. Dies gibt denjenigen Arbeitgebern, die bisher nichts geleistet haben, die nötige Zeit, um die Corona-Bonuszahlungen steuerfrei auszuzahlen.

Darüber hinaus passen wir die Umsatzgrenze zur Festlegung der Buchführungspflicht durch die Änderung an die Grenze zur Zulässigkeit für die Ist-Besteuerung nach dem Umsatzsteuergesetz an. Durch die Anpassung müssen die Unternehmen die Grenze für die Ist-Besteuerung und die Grenze für die Wirtschaft nicht mehr gesondert berechnen; es gibt nur noch eine. Auch nimmt die neue Berechnungsmethode mehr steuerfreie Umsätze aus, so dass die Anpassung effektiv einer Erhöhung der Grenze gleichkommt.“

Olav Gutting: „Daneben haben wir mit dem Gesetzgebungsverfahren auch viele kleine Korrekturen im Steuerrecht vorgenommen. So haben wir insbesondere eine Regelung zur Abwehr von Steuergestaltungen an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs angepasst. Zukünftig können Steuerpflichtige nachweisen, dass keine rein künstliche Gestaltung zur ungerechtfertigten Nutzung eines Steuervorteils bei der Entlastung von der Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug vorliegt.

Schließlich senken wir die Biersteuermengenstaffel auf das Niveau wieder ab, welches bis Ende 2003 galt. Dies führt zu einer effektiven Senkung der Biersteuer für kleine und mittelständische Brauereien.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Frei: Corona-Notbremse schafft Balance zwischen Akzeptanz und effektiver Pandemiebekämpfung

21.04.2021 – 15:57

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Frei: Corona-Notbremse schafft Balance zwischen Akzeptanz und effektiver Pandemiebekämpfung


















Berlin (ots)

Bundeseinheitliche, zeitlich begrenzte Regeln ab 100er-Inzidenz

Am heutigen Mittwoch hat der Deutsche Bundestag das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite abschließend beraten. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:

„Es ist ein großer Erfolg, dass wir mit dem Vierten Bevölkerungsschutzgesetz endlich bundeseinheitlich regeln, was bei hohen Inzidenzzahlen in den einzelnen Landkreisen gilt. Denn die Bund-Länder-Koordinierung war zuletzt deutlich an ihre Grenzen gekommen, weil nicht alle Ministerpräsidenten zu gemeinsamem Vorgehen bereit waren. Die neue Regelung des § 28b Infektionsschutzgesetz sorgt für zeitlich begrenzte Regelungen, die ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern im jeweiligen Landkreis greifen. Welche Inzidenz gilt, ist für jedermann einfach und nachvollziehbar auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts zu ersehen.

Die einzelnen Maßnahmen sind zum Teil deutlich einschränkend, vor allem die Regelung zu den Ausgangssperren. Wir sind aber zuversichtlich, dass wir mit den vorgesehenen Ausnahmen etwa für abendliche Spaziergänge eine gute Balance zwischen Akzeptanz und effektiver Pandemiebekämpfung finden. Besonders schwierig war eine Lösung für die Schulen. Es ist nachvollziehbar, dass sich Eltern und Schüler danach sehnen, endlich wieder zu normalen Verhältnissen zurückkehren zu können. Das Verbot von Präsenzunterricht ab einer Inzidenz von 165 und die gleichzeitige Möglichkeit für Kindersport bis zu fünf Kindern an der frischen Luft ist aus unserer Sicht ein ausgewogener Kompromiss.

Es geht jetzt darum, die Zeit zu überbrücken, bis uns die Impfkampagne weitgehenden Schutz gewährt. Mit Spitzenwerten von fast 770.000 Impfungen an einem Tag sind wir zuversichtlich, dass wir jetzt zügig erst den Prioritätsgruppen und dann der gesamten Bevölkerung ein Impfangebot machen können. Dabei steht zu hoffen, dass die Studien über die Wirksamkeit des Biontech-Impfstoffs bei den 12-16jährigen bald dazu führen, dass wir auch diese Altersgruppe zügig mit Impfungen schützen können.

Diese hoffentlich letzte Phase der Pandemie wird noch einmal eine große Kraftanstrengung – für jeden einzelnen von uns.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Stephan Brandner zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes: „Ein Angriff auf Demokratie, Föderalismus und Grundrechte!“

21.04.2021 – 17:20

AfD – Alternative für Deutschland

Stephan Brandner zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes: „Ein Angriff auf Demokratie, Föderalismus und Grundrechte!“


















Berlin (ots)

Mit einer Mehrheit von 342 Ja-Stimmen zu 250 Nein-Stimmen bei 64 Enthaltungen hat der Deutsche Bundestag die umstrittenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen.

Stephan Brandner, stellvertretender Bundesvorsitzender der Alternative für Deutschland, sieht in der Änderung einen Angriff auf Demokratie, Föderalismus und Grundrechte. Er bewertet die Änderung als weiteren Tiefpunkt in der jüngsten Geschichte der Bundesrepublik Deutschland:

„Der Gesetzentwurf ist nicht nur untauglich und verfassungswidrig: Er ist ein Schlag gegen Parlamentarismus und Föderalismus. Er schränkt den Rechtsweg gegen die Maßnahmen massiv ein, und er ist alles andere als ein Bevölkerungsschutzgesetz. Es ist Angela Merkels Rache für die gescheiterte Osterruhe. Sie will nun die Macht im Kanzleramt bündeln und erwachsene Menschen wie kleine Kinder behandeln, die Hausarrest haben, weil wir Bürger für ihre Begriffe böse waren. Die Debatte und die Abstimmung haben gezeigt: Nur die AfD steht auf dem Boden und hinter den Werten des Grundgesetzes.“

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Alternative für Deutschland
Bundesgeschäftsstelle

Schillstraße 9 / 10785 Berlin
Telefon: 030 220 5696 50
E-Mail: presse@afd.de

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Stephan Brandner zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes: „Ein Angriff auf Demokratie, Föderalismus und Grundrechte!“

21.04.2021 – 17:20

AfD – Alternative für Deutschland

Stephan Brandner zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes: „Ein Angriff auf Demokratie, Föderalismus und Grundrechte!“


















Berlin (ots)

Mit einer Mehrheit von 342 Ja-Stimmen zu 250 Nein-Stimmen bei 64 Enthaltungen hat der Deutsche Bundestag die umstrittenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen.

Stephan Brandner, stellvertretender Bundesvorsitzender der Alternative für Deutschland, sieht in der Änderung einen Angriff auf Demokratie, Föderalismus und Grundrechte. Er bewertet die Änderung als weiteren Tiefpunkt in der jüngsten Geschichte der Bundesrepublik Deutschland:

„Der Gesetzentwurf ist nicht nur untauglich und verfassungswidrig: Er ist ein Schlag gegen Parlamentarismus und Föderalismus. Er schränkt den Rechtsweg gegen die Maßnahmen massiv ein, und er ist alles andere als ein Bevölkerungsschutzgesetz. Es ist Angela Merkels Rache für die gescheiterte Osterruhe. Sie will nun die Macht im Kanzleramt bündeln und erwachsene Menschen wie kleine Kinder behandeln, die Hausarrest haben, weil wir Bürger für ihre Begriffe böse waren. Die Debatte und die Abstimmung haben gezeigt: Nur die AfD steht auf dem Boden und hinter den Werten des Grundgesetzes.“

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Linnemann/Lange: Moderner und zukunftsfester Rechtsrahmen für die Telekommunikation

21.04.2021 – 15:17

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Linnemann/Lange: Moderner und zukunftsfester Rechtsrahmen für die Telekommunikation


















Berlin (ots)

Bundestag beschließt in dieser Woche die Novelle des Telekommunikationsgesetzes

Am heutigen Mittwoch wurde im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (sog. Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, TKMoG) beschlossen. Dazu erklären die Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Carsten Linnemann und Ulrich Lange:

Carsten Linnemann: „Mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz beschließen wir ein zentrales Gesetzesvorhaben dieser Wahlperiode und stellen die Weichen für einen modernen Telekommunikationsrechtsrahmen in Deutschland. Das Gesetz setzt die Vorgaben des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EU-Richtlinie 2018/1972) um. Es schafft die notwendigen Rahmenbedingungen für einen schnelleren Ausbau der digitalen Infrastruktur, setzt Anreize für Innovationen sowie für die Verlegung moderner Glasfaser bis in die Wohnungen und stärkt die Verbraucherrechte. So wird es bei neuen Festnetz- und Mobilfunkverträgen nach Ablauf der 24-monatigen Vertragslaufzeit zukünftig eine Kündigungsmöglichkeit zum Ende jedes Monats geben. Das schafft für die Verbraucher eine deutlich höhere Wahlfreiheit und fördert gleichzeitig den Wettbewerb.“

Ulrich Lange: „Der Mobilfunkausbau bekommt neue Spielregeln und die Bundesnetzagentur einen deutlich klareren Regulierungsauftrag. Möglichst bis 2026 soll durchgehend und unterbrechungsfrei entlang aller Straßen und Schienenstrecken für alle Mobilfunkkunden mindestens 4G ausgebaut werden. Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Unionsfraktion hat gezeigt, dass der Gesetzgeber diesen Festlegungsspielraum hat. Diesen Spielraum nutzen wir jetzt auch und setzen den Koalitionsvertrag eins zu eins um. Dazu wird der Instrumentenkasten der Bundesnetzagentur erweitert. Notfalls kann auch zum gemeinsamen Netzausbau in ländlichen Regionen verpflichtet werden. Außerdem ist das milliardenschwere Mobilfunkförderprogramm bei der Konzeption von Auflagen zu berücksichtigen und dem zuständigen Ausschuss des Bundestages zukünftig regelmäßig über die Fortschritte beim Ausbau zu berichten.

Durch den Rechtsanspruch auf schnelles Internet stellen wir erstmals eine Grundversorgung verpflichtend sicher. Die Schere zwischen Stadt und Land darf auch beim Netzausbau nicht mehr weiter auseinandergehen. Neben der Mindestbandbreite sind nun auch technische Kriterien wie Latenz und Uploadrate festzulegen. Denn nur so kann über die Grundversorgungsanschlüsse stabil und ruckelfrei Homeschooling und Homeoffice mit Verschlüsselung gewährleistet werden. Die Festlegung der konkreten Leistungsmerkmale erfolgt im Einvernehmen mit dem Bundestag. Dies geschieht erstmals sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, danach jährlich und bei Bedarf mit Anpassungen nach oben.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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21.04.2021 – 15:17

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Bundestag beschließt in dieser Woche die Novelle des Telekommunikationsgesetzes

Am heutigen Mittwoch wurde im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (sog. Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, TKMoG) beschlossen. Dazu erklären die Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Carsten Linnemann und Ulrich Lange:

Carsten Linnemann: „Mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz beschließen wir ein zentrales Gesetzesvorhaben dieser Wahlperiode und stellen die Weichen für einen modernen Telekommunikationsrechtsrahmen in Deutschland. Das Gesetz setzt die Vorgaben des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EU-Richtlinie 2018/1972) um. Es schafft die notwendigen Rahmenbedingungen für einen schnelleren Ausbau der digitalen Infrastruktur, setzt Anreize für Innovationen sowie für die Verlegung moderner Glasfaser bis in die Wohnungen und stärkt die Verbraucherrechte. So wird es bei neuen Festnetz- und Mobilfunkverträgen nach Ablauf der 24-monatigen Vertragslaufzeit zukünftig eine Kündigungsmöglichkeit zum Ende jedes Monats geben. Das schafft für die Verbraucher eine deutlich höhere Wahlfreiheit und fördert gleichzeitig den Wettbewerb.“

Ulrich Lange: „Der Mobilfunkausbau bekommt neue Spielregeln und die Bundesnetzagentur einen deutlich klareren Regulierungsauftrag. Möglichst bis 2026 soll durchgehend und unterbrechungsfrei entlang aller Straßen und Schienenstrecken für alle Mobilfunkkunden mindestens 4G ausgebaut werden. Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Unionsfraktion hat gezeigt, dass der Gesetzgeber diesen Festlegungsspielraum hat. Diesen Spielraum nutzen wir jetzt auch und setzen den Koalitionsvertrag eins zu eins um. Dazu wird der Instrumentenkasten der Bundesnetzagentur erweitert. Notfalls kann auch zum gemeinsamen Netzausbau in ländlichen Regionen verpflichtet werden. Außerdem ist das milliardenschwere Mobilfunkförderprogramm bei der Konzeption von Auflagen zu berücksichtigen und dem zuständigen Ausschuss des Bundestages zukünftig regelmäßig über die Fortschritte beim Ausbau zu berichten.

Durch den Rechtsanspruch auf schnelles Internet stellen wir erstmals eine Grundversorgung verpflichtend sicher. Die Schere zwischen Stadt und Land darf auch beim Netzausbau nicht mehr weiter auseinandergehen. Neben der Mindestbandbreite sind nun auch technische Kriterien wie Latenz und Uploadrate festzulegen. Denn nur so kann über die Grundversorgungsanschlüsse stabil und ruckelfrei Homeschooling und Homeoffice mit Verschlüsselung gewährleistet werden. Die Festlegung der konkreten Leistungsmerkmale erfolgt im Einvernehmen mit dem Bundestag. Dies geschieht erstmals sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, danach jährlich und bei Bedarf mit Anpassungen nach oben.“

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Bundestag beschließt in dieser Woche die Novelle des Telekommunikationsgesetzes

Am heutigen Mittwoch wurde im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (sog. Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, TKMoG) beschlossen. Dazu erklären die Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Carsten Linnemann und Ulrich Lange:

Carsten Linnemann: „Mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz beschließen wir ein zentrales Gesetzesvorhaben dieser Wahlperiode und stellen die Weichen für einen modernen Telekommunikationsrechtsrahmen in Deutschland. Das Gesetz setzt die Vorgaben des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EU-Richtlinie 2018/1972) um. Es schafft die notwendigen Rahmenbedingungen für einen schnelleren Ausbau der digitalen Infrastruktur, setzt Anreize für Innovationen sowie für die Verlegung moderner Glasfaser bis in die Wohnungen und stärkt die Verbraucherrechte. So wird es bei neuen Festnetz- und Mobilfunkverträgen nach Ablauf der 24-monatigen Vertragslaufzeit zukünftig eine Kündigungsmöglichkeit zum Ende jedes Monats geben. Das schafft für die Verbraucher eine deutlich höhere Wahlfreiheit und fördert gleichzeitig den Wettbewerb.“

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Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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EU-Gesetzgebung gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern im InternetMenschenrechtsorganisationen sehen weitere Herausforderungen

20.04.2021 – 17:13

International Justice Mission e.V.

EU-Gesetzgebung gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet
Menschenrechtsorganisationen sehen weitere Herausforderungen


















Berlin (ots)

Aktuell diskutiert die Europäische Union eine neue Gesetzgebung, um Darstellungen sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet zu erkennen und zu entfernen. International Justice Mission (IJM) beteiligte sich im April 2021 an einer öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission, um wesentliche Überlegungen in die laufende Diskussion einzubringen. Seit Ende 2020 drängt IJM zusammen mit Partnerorganisationen in ganz Europa auf die Notwendigkeit einer Übergangsverordnung zum Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation. Ohne eine entsprechende Verordnung bliebe es Anbietern von Kommunikationsdiensten nach aktueller Rechtslage untersagt, Software und digitale Instrumente zur Aufdeckung sexueller Online-Ausbeutung von Kindern einzusetzen.

Das Inkrafttreten des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation im Dezember 2020 zog ein Einbrechen der Rechtssicherheit für Anbieter von Kommunikationsdiensten nach sich. Zahlreiche Kommunikationsdienstleiter hatten bis dahin freiwillig elektronische Verfahren genutzt, um zur Aufdeckung sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet beizutragen. Nach Angaben des US-amerikanischen National Center for Missing & Exploited Children (Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder) ist seit Dezember die Zahl der freiwilligen Meldungen allerdings um 46 Prozent gesunken.

„Wir begrüßen den wichtigen Schritt der EU, aktuell neben einer notwendigen Übergangsverordnung auch eine langfristige Lösung zur Bekämpfung sexueller Online-Ausbeutung von Kindern ganz oben auf ihre Agenda zu setzen. Wir erhoffen uns allerdings, dass das Ergebnis nicht nur den rechtlichen Anforderungen im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre gerecht wird, sondern auch alle technischen Möglichkeiten miteinbezieht, die uns gegenwärtig und in der Zukunft zur Verfügung stehen. Dem Schutz der Privatsphäre von Kindern muss immer Vorrang eingeräumt werden gegenüber dem Schutz der Privatsphäre von Straftäter/-innen. Kinderrechte sind unveräußerlich und Kinderschutz als Recht ist vorrangig zu behandeln,“ sagt Dietmar Roller, Vorstandsvorsitzender von IJM Deutschland e. V.

IJM beteiligte sich im Rahmen dieser Diskussion an einer offenen Konsultation der Europäischen Kommission, um aktuelle Herausforderungen in der Bekämpfung sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet aufzuzeigen.

Gemeinsam mit Partnerorganisationen aus Europa konnte IJM auf folgende Punkte hinweisen:

- Die EU-Gesetzgebung sollte sämtliche Formen sexueller Ausbeutung von Kindern abdecken. "Die Suche im Netz muss ausgeweitet werden auf Materialien, die sexuelle Ausbeutung von Kindern beinhalten und darf nicht auf Elemente sexuellen Missbrauchs beschränkt bleiben. Bei der Suche kann dadurch auch Material einbezogen werden, das z.B. beim sogenannten "Grooming" (gezielte Kontaktaufnahme Erwachsener mit Minderjährigen mit der Absicht des Missbrauchs) entsteht. Missbrauchsfälle können so in einem umfassenderen Umfang verhindert werden," erklärt Aleksandra Koluvija, Leiterin der politischen Arbeit von IJM Deutschland e. V. 
- Präventive Maßnahmen müssen im Vordergrund stehen, um Schädigung durch sexuellen Missbrauch von vornherein zu verhindern. "Wir empfehlen, nicht primär bei der Verbreitung von bereits bestehendem Material anzusetzen, sondern präventiv die Produktion von neuem Material zu verhindern. Werden Bilder und Videos erst produziert, kann man das Problem direkt an der Quelle angehen und verhindern. Sind Dateien im Internet allerdings bereits im Umlauf, ist es schwieriger, sie wieder zu entfernen," so Koluvija. 
- Anreize für Technologien zur Prävention sexueller Online-Ausbeutung von Kindern müssen geschaffen werden. Koluvija: "Wir wissen von Lösungen, die sich in der Entwicklungsphase befinden und in der Lage sind Darstellungen sexueller Ausbeutung von Kindern zu erkennen bevor diese auf eine verschlüsselte Plattform gelangen können. Aktuell existieren allerdings keinerlei Anreize für Firmen im Technologie-Sektor, die Entwicklung derartiger Tools voranzutreiben oder bereits bestehende Tools zu nutzen." 
- Die freiwilligen Regelungen, gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet vorzugehen, sind nicht ausreichend. "Die bestehenden freiwillige Maßnahmen sind aus unserer Sicht nicht transparent und tragen wenig zur Lösung des Problems bei. Daher brauchen wir gesetzliche Regelungen für Anbieter von Kommunikationsdiensten. Rechtlich bindende Bestimmungen legen nicht nur branchenweit gültige Standards fest. Sie treiben auch die benötigten technischen Entwicklungen voran und bringen Unternehmen dazu, nach langfristigen Lösungen zu suchen," schließt Koluvija.  

Vier europäische Kinderrechtsorganisationen gemeinsam mit International Justice Mission wenden sich mit einem Positionspapier an die Europäische Union. In sieben zentralen Punkten fordern sie darin die EU dazu auf, ihren Ansatz für die Gesetzgebung zur sexuellen Ausbeutung von Kindern, zu überdenken.

Weiterführende Informationen dazu finden sich im Positionspapier zu den vorgeschlagenen EU-Rechtsvorschriften zur Aufdeckung, Beseitigung und Meldung von sexueller Ausbeutung im Internet und zur Einrichtung eines EU-Zentrums.

International Justice Mission Deutschland e. V. ist der deutsche Zweig der weltweit agierenden Menschenrechtsorganisation International Justice Mission (IJM), die gemeinsam mit Regierungen und lokalen Behörden Rechtssysteme verbessert, um Gewalt gegen Menschen in Armut zu bekämpfen und ihren Schutz zu garantieren. Weltweit arbeitet IJM an 30 Standorten in 22 Ländern mit über 1.000 Mitarbeitenden.

Kontakt und Anfragen für Interviews:

David Eißler: 030 246 369 013 oder deissler@ijm-deutschland.de
www.ijm-deutschland.de

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