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EU-Gesetzgebung gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern im InternetMenschenrechtsorganisationen sehen weitere Herausforderungen

20.04.2021 – 17:13

International Justice Mission e.V.

EU-Gesetzgebung gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet
Menschenrechtsorganisationen sehen weitere Herausforderungen


















Berlin (ots)

Aktuell diskutiert die Europäische Union eine neue Gesetzgebung, um Darstellungen sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet zu erkennen und zu entfernen. International Justice Mission (IJM) beteiligte sich im April 2021 an einer öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission, um wesentliche Überlegungen in die laufende Diskussion einzubringen. Seit Ende 2020 drängt IJM zusammen mit Partnerorganisationen in ganz Europa auf die Notwendigkeit einer Übergangsverordnung zum Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation. Ohne eine entsprechende Verordnung bliebe es Anbietern von Kommunikationsdiensten nach aktueller Rechtslage untersagt, Software und digitale Instrumente zur Aufdeckung sexueller Online-Ausbeutung von Kindern einzusetzen.

Das Inkrafttreten des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation im Dezember 2020 zog ein Einbrechen der Rechtssicherheit für Anbieter von Kommunikationsdiensten nach sich. Zahlreiche Kommunikationsdienstleiter hatten bis dahin freiwillig elektronische Verfahren genutzt, um zur Aufdeckung sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet beizutragen. Nach Angaben des US-amerikanischen National Center for Missing & Exploited Children (Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder) ist seit Dezember die Zahl der freiwilligen Meldungen allerdings um 46 Prozent gesunken.

„Wir begrüßen den wichtigen Schritt der EU, aktuell neben einer notwendigen Übergangsverordnung auch eine langfristige Lösung zur Bekämpfung sexueller Online-Ausbeutung von Kindern ganz oben auf ihre Agenda zu setzen. Wir erhoffen uns allerdings, dass das Ergebnis nicht nur den rechtlichen Anforderungen im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre gerecht wird, sondern auch alle technischen Möglichkeiten miteinbezieht, die uns gegenwärtig und in der Zukunft zur Verfügung stehen. Dem Schutz der Privatsphäre von Kindern muss immer Vorrang eingeräumt werden gegenüber dem Schutz der Privatsphäre von Straftäter/-innen. Kinderrechte sind unveräußerlich und Kinderschutz als Recht ist vorrangig zu behandeln,“ sagt Dietmar Roller, Vorstandsvorsitzender von IJM Deutschland e. V.

IJM beteiligte sich im Rahmen dieser Diskussion an einer offenen Konsultation der Europäischen Kommission, um aktuelle Herausforderungen in der Bekämpfung sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet aufzuzeigen.

Gemeinsam mit Partnerorganisationen aus Europa konnte IJM auf folgende Punkte hinweisen:

- Die EU-Gesetzgebung sollte sämtliche Formen sexueller Ausbeutung von Kindern abdecken. "Die Suche im Netz muss ausgeweitet werden auf Materialien, die sexuelle Ausbeutung von Kindern beinhalten und darf nicht auf Elemente sexuellen Missbrauchs beschränkt bleiben. Bei der Suche kann dadurch auch Material einbezogen werden, das z.B. beim sogenannten "Grooming" (gezielte Kontaktaufnahme Erwachsener mit Minderjährigen mit der Absicht des Missbrauchs) entsteht. Missbrauchsfälle können so in einem umfassenderen Umfang verhindert werden," erklärt Aleksandra Koluvija, Leiterin der politischen Arbeit von IJM Deutschland e. V. 
- Präventive Maßnahmen müssen im Vordergrund stehen, um Schädigung durch sexuellen Missbrauch von vornherein zu verhindern. "Wir empfehlen, nicht primär bei der Verbreitung von bereits bestehendem Material anzusetzen, sondern präventiv die Produktion von neuem Material zu verhindern. Werden Bilder und Videos erst produziert, kann man das Problem direkt an der Quelle angehen und verhindern. Sind Dateien im Internet allerdings bereits im Umlauf, ist es schwieriger, sie wieder zu entfernen," so Koluvija. 
- Anreize für Technologien zur Prävention sexueller Online-Ausbeutung von Kindern müssen geschaffen werden. Koluvija: "Wir wissen von Lösungen, die sich in der Entwicklungsphase befinden und in der Lage sind Darstellungen sexueller Ausbeutung von Kindern zu erkennen bevor diese auf eine verschlüsselte Plattform gelangen können. Aktuell existieren allerdings keinerlei Anreize für Firmen im Technologie-Sektor, die Entwicklung derartiger Tools voranzutreiben oder bereits bestehende Tools zu nutzen." 
- Die freiwilligen Regelungen, gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet vorzugehen, sind nicht ausreichend. "Die bestehenden freiwillige Maßnahmen sind aus unserer Sicht nicht transparent und tragen wenig zur Lösung des Problems bei. Daher brauchen wir gesetzliche Regelungen für Anbieter von Kommunikationsdiensten. Rechtlich bindende Bestimmungen legen nicht nur branchenweit gültige Standards fest. Sie treiben auch die benötigten technischen Entwicklungen voran und bringen Unternehmen dazu, nach langfristigen Lösungen zu suchen," schließt Koluvija.  

Vier europäische Kinderrechtsorganisationen gemeinsam mit International Justice Mission wenden sich mit einem Positionspapier an die Europäische Union. In sieben zentralen Punkten fordern sie darin die EU dazu auf, ihren Ansatz für die Gesetzgebung zur sexuellen Ausbeutung von Kindern, zu überdenken.

Weiterführende Informationen dazu finden sich im Positionspapier zu den vorgeschlagenen EU-Rechtsvorschriften zur Aufdeckung, Beseitigung und Meldung von sexueller Ausbeutung im Internet und zur Einrichtung eines EU-Zentrums.

International Justice Mission Deutschland e. V. ist der deutsche Zweig der weltweit agierenden Menschenrechtsorganisation International Justice Mission (IJM), die gemeinsam mit Regierungen und lokalen Behörden Rechtssysteme verbessert, um Gewalt gegen Menschen in Armut zu bekämpfen und ihren Schutz zu garantieren. Weltweit arbeitet IJM an 30 Standorten in 22 Ländern mit über 1.000 Mitarbeitenden.

Kontakt und Anfragen für Interviews:

David Eißler: 030 246 369 013 oder deissler@ijm-deutschland.de
www.ijm-deutschland.de

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Neue Analyse zeigt: Später Ausstieg aus Palmöl im Diesel erst 2026 verursacht 5,8 Millionen Tonnen vermeidbare Treibhausgase

20.04.2021 – 09:38

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Neue Analyse zeigt: Später Ausstieg aus Palmöl im Diesel erst 2026 verursacht 5,8 Millionen Tonnen vermeidbare Treibhausgase


















Berlin (ots)

-  Deutsche Umwelthilfe fordert Nachbesserung von Bundestag: Ausstieg aus Palmöl im Diesel nicht erst 2026, sondern spätestens bis 2022 
-  Palmöl und andere Pflanzenöle wie Soja oder Raps dürfen nicht als Agrokraftstoffe im Autotank verbrannt werden 
-  Agrokraftstoffe sind mindestens so klimaschädlich wie fossile Kraftstoffe und zerstören Artenvielfalt  

Der von der Bundesregierung erst für 2026 vorgesehene Ausstieg aus Palmöl im Diesel bei einem Ersatz durch andere Anbaukraftstoffe verursacht 5,8 Millionen Tonnen vermeidbare Treibhausgase. Dies geht aus einer neuen Analyse im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hervor. Die DUH fordert deshalb ein Ende der Beimischung von Palmöl im Diesel spätestens bis 2022 ohne Ersatz durch andere Agrokraftstoffe. Sonst wird Palmöl durch andere ebenfalls klimaschädliche Anbaukraftstoffe beispielsweise aus Raps- oder Sojaöl ersetzt. Agrokraftstoffe leisten keinen Beitrag zum Klimaschutz. Ihr Anbau steht in Konkurrenz zum Anbau von Lebensmitteln und bedroht die Artenvielfalt beispielsweise in Indonesien. Am morgigen Mittwoch berät der Bundestag über die Umsetzung der Erneuerbaren Energien Richtlinie (RED II), die den Ausstieg aus Palmöl im Diesel regelt.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Agrokraftstoffe sind nur eine Scheinlösung und sollen das Leben von Verbrennungsmotoren verlängern. Durch die unnötig lange Förderung von Palmöl im Tank bis 2026 und den Ersatz durch andere ebenfalls klimaschädliche Anbaukraftstoffe würden so viele CO2-Äquivalente ausgestoßen wie von mehr als 516.000 Bundesbürgerinnen und -bürgern im Jahr. Der Bundestag muss den aktuellen Gesetzesentwurf für die Erneuerbare Energie Richtlinie dringend nachbessern. Palmöl und andere Öle wie Soja oder Raps dürfen nicht länger als Kraftstoff verbrannt werden. Die klima- und umweltschädliche Beimischung von Palmöl im Tank muss jetzt sofort aufhören. Lebensmittel haben im Tank nichts verloren.“

Allein für den deutschen Verbrauch an Palmöl für Diesel wurden bis heute rechnerisch insgesamt rund 85.457 Hektar Wald und Moor in Ölpalm-Plantagen umgewandelt. Diese Naturzerstörung betrifft damit eine Fläche fast so groß wie Berlin. Im Schnitt verursacht Agrokraftstoff mehr Treibhausgase als fossiler Kraftstoff zum Beispiel durch die Umwandlung von kohlenstoffreichen Lebensräumen wie Wald in Ackerland. Die Emissionen sind bei Agrokraftstoffen aus Palmöl bis zu 3-mal höher als bei fossilem Kraftstoff und bei Sojadiesel etwa doppelt so hoch.

Der aktuelle Gesetzesentwurf zur Umsetzung der RED II sieht einen Ausstieg aus Palmöl im Diesel erst ab 2026 vor, die Förderung von Agrokraftstoffen aus Soja, Raps, Zuckerrohr und Co. wird auf unbestimmte Zeit verlängert.

Andere Länder gehen diesbezüglich deutlich ambitionierter voran und haben Palmöl teils bereits aus der Förderung als Agrokraftstoff genommen (Frankreich) oder werden dies zeitnah tun (z.B. Österreich, Dänemark, Portugal, Belgien und Italien).

Links:

-  Zur Analyse "Palmöl im Tank: Folgen der deutschen Agrokraftstoff-Förderung auf Regenwälder und Klimagasemissionen": http://l.duh.de/210420
-  Protestmail gegen Palm- und Sojaöl im Diesel schreiben: https://www.duh.de/regenwald-protest/ 

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

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TERRE DES FEMMES ruft die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben. Kurzvideos machen auf den Irrsinn dieses frauenfeindlichen Paragrafen aufmerksam

20.04.2021 – 09:00

TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e. V.

TERRE DES FEMMES ruft die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben. Kurzvideos machen auf den Irrsinn dieses frauenfeindlichen Paragrafen aufmerksam


















TERRE DES FEMMES ruft die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben. Kurzvideos machen auf den Irrsinn dieses frauenfeindlichen Paragrafen aufmerksam
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Berlin (ots)

Der Paragraf 219a (StGB) verbietet, so wörtlich, „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Doch der Paragraf beschränkt sich nicht auf Werbung, sondern umfasst nahezu jegliche Art der Information. Konkret heißt das: Ärztinnen und Ärzte dürfen nur öffentlich machen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Sie dürfen aber nicht öffentlich darüber informieren, wie sie sie durchführen. Sonst machen sie sich strafbar, es droht ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Und ungewollt Schwangere bekommen nicht die Informationen, die sie brauchen.

TERRE DES FEMMES ruft deshalb die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben und will damit einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über Schwangerschaftsabbrüche leisten. Das klare Ziel: Paragraf 219a muss aus dem Strafgesetzbuch verschwinden. „Die Freiheit der Frau geht für uns einher mit der Freiheit ihrer Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch. Mit der neuen Kampagne möchten wir erreichen, dass der Paragraf 219a abgeschafft wird. Jede Frau muss das Recht haben an fachlich gesicherte Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zu kommen“, sagt Christa Stolle, geschäftsführende Vorständin von TERRE DES FEMMES.

Das „Herz“ der Kampagne ist die Webseite www.streicht219a.jetzt. Dort bündelt und veröffentlicht TERRE DES FEMMES alle wichtigen Informationen rund um das Thema eines Schwangerschaftsabbruchs, die Ärztinnen und Ärzte nach aktuell geltendem Recht nicht veröffentlichen dürfen. Informationen stehen dort in verschiedenen Formaten zum Download bereit, damit jede/r sie zum Beispiel über die eigenen Social-Media-Kanäle an Betroffene und Interessierte weitergeben kann. Emotionale Funkspots und Filme, in denen fachfremde Laien wie ein Gastronom, eine Moderatorin oder ein KfZ-Mechaniker wertvolle Informationen über den Schwangerschaftsabbruch teilen, unterstützen die Kampagne und zeigen dadurch, wie irrsinnig der frauenfeindliche Paragraf 219a ist. Die Spots heben dabei das Absurde hervor: Alle fachfremden Personen dürfen Informationen teilen – viele Ärztinnen und Ärzte nicht.

Prominente Unterstützerin der Kampagne ist die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel. Die 64-Jährige war selbst von den schwerwiegenden Folgen des Paragrafen betroffen: Sie wurde trotz Revision vom Oberlandesgericht Frankfurt rechtskräftig verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite über das Vorgehen bei Schwangerschaftsabbrüchen informierte. Kurz darauf legte sie eine Verfassungsbeschwerde ein. Ihr Fall liegt nun dem Verfassungsgericht in Karlsruhe vor. Den Kampf vor Gericht trägt Kristina Hänel dabei mit einem Appell in die Öffentlichkeit: „Ich finde es wichtig, dass alle, die die Möglichkeit haben, über Schwangerschaftsabbrüche berichten und aufklären. Oft befinden sich Frauen, die darüber nachdenken, in einer emotionalen Notsituation. Für sie wäre der Zugang zu verlässlichen Informationen enorm wichtig.“

Weitere Informationen finden Sie unter www.frauenrechte.de

Für Anfragen und Interviews wenden Sie sich bitte an:

TERRE DES FEMMES, Lisa Kaiser, Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Tel. 030/40504699-25 oder per E-Mail an presse@frauenrechte.de.

Oder an Sarah Lüth, achtung! GmbH, Tel. +49 40 45 02 10-570 oder per E-Mail an sarah.lueth@achtung.de

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TERRE DES FEMMES ruft die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben. Kurzvideos machen auf den Irrsinn dieses frauenfeindlichen Paragrafen aufmerksam

20.04.2021 – 09:00

TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e. V.

TERRE DES FEMMES ruft die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben. Kurzvideos machen auf den Irrsinn dieses frauenfeindlichen Paragrafen aufmerksam


















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Berlin (ots)

Der Paragraf 219a (StGB) verbietet, so wörtlich, „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Doch der Paragraf beschränkt sich nicht auf Werbung, sondern umfasst nahezu jegliche Art der Information. Konkret heißt das: Ärztinnen und Ärzte dürfen nur öffentlich machen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Sie dürfen aber nicht öffentlich darüber informieren, wie sie sie durchführen. Sonst machen sie sich strafbar, es droht ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Und ungewollt Schwangere bekommen nicht die Informationen, die sie brauchen.

TERRE DES FEMMES ruft deshalb die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben und will damit einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über Schwangerschaftsabbrüche leisten. Das klare Ziel: Paragraf 219a muss aus dem Strafgesetzbuch verschwinden. „Die Freiheit der Frau geht für uns einher mit der Freiheit ihrer Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch. Mit der neuen Kampagne möchten wir erreichen, dass der Paragraf 219a abgeschafft wird. Jede Frau muss das Recht haben an fachlich gesicherte Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zu kommen“, sagt Christa Stolle, geschäftsführende Vorständin von TERRE DES FEMMES.

Das „Herz“ der Kampagne ist die Webseite www.streicht219a.jetzt. Dort bündelt und veröffentlicht TERRE DES FEMMES alle wichtigen Informationen rund um das Thema eines Schwangerschaftsabbruchs, die Ärztinnen und Ärzte nach aktuell geltendem Recht nicht veröffentlichen dürfen. Informationen stehen dort in verschiedenen Formaten zum Download bereit, damit jede/r sie zum Beispiel über die eigenen Social-Media-Kanäle an Betroffene und Interessierte weitergeben kann. Emotionale Funkspots und Filme, in denen fachfremde Laien wie ein Gastronom, eine Moderatorin oder ein KfZ-Mechaniker wertvolle Informationen über den Schwangerschaftsabbruch teilen, unterstützen die Kampagne und zeigen dadurch, wie irrsinnig der frauenfeindliche Paragraf 219a ist. Die Spots heben dabei das Absurde hervor: Alle fachfremden Personen dürfen Informationen teilen – viele Ärztinnen und Ärzte nicht.

Prominente Unterstützerin der Kampagne ist die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel. Die 64-Jährige war selbst von den schwerwiegenden Folgen des Paragrafen betroffen: Sie wurde trotz Revision vom Oberlandesgericht Frankfurt rechtskräftig verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite über das Vorgehen bei Schwangerschaftsabbrüchen informierte. Kurz darauf legte sie eine Verfassungsbeschwerde ein. Ihr Fall liegt nun dem Verfassungsgericht in Karlsruhe vor. Den Kampf vor Gericht trägt Kristina Hänel dabei mit einem Appell in die Öffentlichkeit: „Ich finde es wichtig, dass alle, die die Möglichkeit haben, über Schwangerschaftsabbrüche berichten und aufklären. Oft befinden sich Frauen, die darüber nachdenken, in einer emotionalen Notsituation. Für sie wäre der Zugang zu verlässlichen Informationen enorm wichtig.“

Weitere Informationen finden Sie unter www.frauenrechte.de

Für Anfragen und Interviews wenden Sie sich bitte an:

TERRE DES FEMMES, Lisa Kaiser, Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Tel. 030/40504699-25 oder per E-Mail an presse@frauenrechte.de.

Oder an Sarah Lüth, achtung! GmbH, Tel. +49 40 45 02 10-570 oder per E-Mail an sarah.lueth@achtung.de

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Neue Analyse zeigt: Später Ausstieg aus Palmöl im Diesel erst 2026 verursacht 5,8 Millionen Tonnen vermeidbare Treibhausgase

20.04.2021 – 09:38

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Neue Analyse zeigt: Später Ausstieg aus Palmöl im Diesel erst 2026 verursacht 5,8 Millionen Tonnen vermeidbare Treibhausgase


















Berlin (ots)

-  Deutsche Umwelthilfe fordert Nachbesserung von Bundestag: Ausstieg aus Palmöl im Diesel nicht erst 2026, sondern spätestens bis 2022 
-  Palmöl und andere Pflanzenöle wie Soja oder Raps dürfen nicht als Agrokraftstoffe im Autotank verbrannt werden 
-  Agrokraftstoffe sind mindestens so klimaschädlich wie fossile Kraftstoffe und zerstören Artenvielfalt  

Der von der Bundesregierung erst für 2026 vorgesehene Ausstieg aus Palmöl im Diesel bei einem Ersatz durch andere Anbaukraftstoffe verursacht 5,8 Millionen Tonnen vermeidbare Treibhausgase. Dies geht aus einer neuen Analyse im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hervor. Die DUH fordert deshalb ein Ende der Beimischung von Palmöl im Diesel spätestens bis 2022 ohne Ersatz durch andere Agrokraftstoffe. Sonst wird Palmöl durch andere ebenfalls klimaschädliche Anbaukraftstoffe beispielsweise aus Raps- oder Sojaöl ersetzt. Agrokraftstoffe leisten keinen Beitrag zum Klimaschutz. Ihr Anbau steht in Konkurrenz zum Anbau von Lebensmitteln und bedroht die Artenvielfalt beispielsweise in Indonesien. Am morgigen Mittwoch berät der Bundestag über die Umsetzung der Erneuerbaren Energien Richtlinie (RED II), die den Ausstieg aus Palmöl im Diesel regelt.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Agrokraftstoffe sind nur eine Scheinlösung und sollen das Leben von Verbrennungsmotoren verlängern. Durch die unnötig lange Förderung von Palmöl im Tank bis 2026 und den Ersatz durch andere ebenfalls klimaschädliche Anbaukraftstoffe würden so viele CO2-Äquivalente ausgestoßen wie von mehr als 516.000 Bundesbürgerinnen und -bürgern im Jahr. Der Bundestag muss den aktuellen Gesetzesentwurf für die Erneuerbare Energie Richtlinie dringend nachbessern. Palmöl und andere Öle wie Soja oder Raps dürfen nicht länger als Kraftstoff verbrannt werden. Die klima- und umweltschädliche Beimischung von Palmöl im Tank muss jetzt sofort aufhören. Lebensmittel haben im Tank nichts verloren.“

Allein für den deutschen Verbrauch an Palmöl für Diesel wurden bis heute rechnerisch insgesamt rund 85.457 Hektar Wald und Moor in Ölpalm-Plantagen umgewandelt. Diese Naturzerstörung betrifft damit eine Fläche fast so groß wie Berlin. Im Schnitt verursacht Agrokraftstoff mehr Treibhausgase als fossiler Kraftstoff zum Beispiel durch die Umwandlung von kohlenstoffreichen Lebensräumen wie Wald in Ackerland. Die Emissionen sind bei Agrokraftstoffen aus Palmöl bis zu 3-mal höher als bei fossilem Kraftstoff und bei Sojadiesel etwa doppelt so hoch.

Der aktuelle Gesetzesentwurf zur Umsetzung der RED II sieht einen Ausstieg aus Palmöl im Diesel erst ab 2026 vor, die Förderung von Agrokraftstoffen aus Soja, Raps, Zuckerrohr und Co. wird auf unbestimmte Zeit verlängert.

Andere Länder gehen diesbezüglich deutlich ambitionierter voran und haben Palmöl teils bereits aus der Förderung als Agrokraftstoff genommen (Frankreich) oder werden dies zeitnah tun (z.B. Österreich, Dänemark, Portugal, Belgien und Italien).

Links:

-  Zur Analyse "Palmöl im Tank: Folgen der deutschen Agrokraftstoff-Förderung auf Regenwälder und Klimagasemissionen": http://l.duh.de/210420
-  Protestmail gegen Palm- und Sojaöl im Diesel schreiben: https://www.duh.de/regenwald-protest/ 

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Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

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20.04.2021 – 09:00

TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e. V.

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Der Paragraf 219a (StGB) verbietet, so wörtlich, „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Doch der Paragraf beschränkt sich nicht auf Werbung, sondern umfasst nahezu jegliche Art der Information. Konkret heißt das: Ärztinnen und Ärzte dürfen nur öffentlich machen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Sie dürfen aber nicht öffentlich darüber informieren, wie sie sie durchführen. Sonst machen sie sich strafbar, es droht ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Und ungewollt Schwangere bekommen nicht die Informationen, die sie brauchen.

TERRE DES FEMMES ruft deshalb die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben und will damit einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über Schwangerschaftsabbrüche leisten. Das klare Ziel: Paragraf 219a muss aus dem Strafgesetzbuch verschwinden. „Die Freiheit der Frau geht für uns einher mit der Freiheit ihrer Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch. Mit der neuen Kampagne möchten wir erreichen, dass der Paragraf 219a abgeschafft wird. Jede Frau muss das Recht haben an fachlich gesicherte Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zu kommen“, sagt Christa Stolle, geschäftsführende Vorständin von TERRE DES FEMMES.

Das „Herz“ der Kampagne ist die Webseite www.streicht219a.jetzt. Dort bündelt und veröffentlicht TERRE DES FEMMES alle wichtigen Informationen rund um das Thema eines Schwangerschaftsabbruchs, die Ärztinnen und Ärzte nach aktuell geltendem Recht nicht veröffentlichen dürfen. Informationen stehen dort in verschiedenen Formaten zum Download bereit, damit jede/r sie zum Beispiel über die eigenen Social-Media-Kanäle an Betroffene und Interessierte weitergeben kann. Emotionale Funkspots und Filme, in denen fachfremde Laien wie ein Gastronom, eine Moderatorin oder ein KfZ-Mechaniker wertvolle Informationen über den Schwangerschaftsabbruch teilen, unterstützen die Kampagne und zeigen dadurch, wie irrsinnig der frauenfeindliche Paragraf 219a ist. Die Spots heben dabei das Absurde hervor: Alle fachfremden Personen dürfen Informationen teilen – viele Ärztinnen und Ärzte nicht.

Prominente Unterstützerin der Kampagne ist die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel. Die 64-Jährige war selbst von den schwerwiegenden Folgen des Paragrafen betroffen: Sie wurde trotz Revision vom Oberlandesgericht Frankfurt rechtskräftig verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite über das Vorgehen bei Schwangerschaftsabbrüchen informierte. Kurz darauf legte sie eine Verfassungsbeschwerde ein. Ihr Fall liegt nun dem Verfassungsgericht in Karlsruhe vor. Den Kampf vor Gericht trägt Kristina Hänel dabei mit einem Appell in die Öffentlichkeit: „Ich finde es wichtig, dass alle, die die Möglichkeit haben, über Schwangerschaftsabbrüche berichten und aufklären. Oft befinden sich Frauen, die darüber nachdenken, in einer emotionalen Notsituation. Für sie wäre der Zugang zu verlässlichen Informationen enorm wichtig.“

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Oder an Sarah Lüth, achtung! GmbH, Tel. +49 40 45 02 10-570 oder per E-Mail an sarah.lueth@achtung.de

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TERRE DES FEMMES ruft die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben. Kurzvideos machen auf den Irrsinn dieses frauenfeindlichen Paragrafen aufmerksam

20.04.2021 – 09:00

TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e. V.

TERRE DES FEMMES ruft die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben. Kurzvideos machen auf den Irrsinn dieses frauenfeindlichen Paragrafen aufmerksam


















TERRE DES FEMMES ruft die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben. Kurzvideos machen auf den Irrsinn dieses frauenfeindlichen Paragrafen aufmerksam
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Der Paragraf 219a (StGB) verbietet, so wörtlich, „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Doch der Paragraf beschränkt sich nicht auf Werbung, sondern umfasst nahezu jegliche Art der Information. Konkret heißt das: Ärztinnen und Ärzte dürfen nur öffentlich machen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Sie dürfen aber nicht öffentlich darüber informieren, wie sie sie durchführen. Sonst machen sie sich strafbar, es droht ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Und ungewollt Schwangere bekommen nicht die Informationen, die sie brauchen.

TERRE DES FEMMES ruft deshalb die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben und will damit einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über Schwangerschaftsabbrüche leisten. Das klare Ziel: Paragraf 219a muss aus dem Strafgesetzbuch verschwinden. „Die Freiheit der Frau geht für uns einher mit der Freiheit ihrer Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch. Mit der neuen Kampagne möchten wir erreichen, dass der Paragraf 219a abgeschafft wird. Jede Frau muss das Recht haben an fachlich gesicherte Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zu kommen“, sagt Christa Stolle, geschäftsführende Vorständin von TERRE DES FEMMES.

Das „Herz“ der Kampagne ist die Webseite www.streicht219a.jetzt. Dort bündelt und veröffentlicht TERRE DES FEMMES alle wichtigen Informationen rund um das Thema eines Schwangerschaftsabbruchs, die Ärztinnen und Ärzte nach aktuell geltendem Recht nicht veröffentlichen dürfen. Informationen stehen dort in verschiedenen Formaten zum Download bereit, damit jede/r sie zum Beispiel über die eigenen Social-Media-Kanäle an Betroffene und Interessierte weitergeben kann. Emotionale Funkspots und Filme, in denen fachfremde Laien wie ein Gastronom, eine Moderatorin oder ein KfZ-Mechaniker wertvolle Informationen über den Schwangerschaftsabbruch teilen, unterstützen die Kampagne und zeigen dadurch, wie irrsinnig der frauenfeindliche Paragraf 219a ist. Die Spots heben dabei das Absurde hervor: Alle fachfremden Personen dürfen Informationen teilen – viele Ärztinnen und Ärzte nicht.

Prominente Unterstützerin der Kampagne ist die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel. Die 64-Jährige war selbst von den schwerwiegenden Folgen des Paragrafen betroffen: Sie wurde trotz Revision vom Oberlandesgericht Frankfurt rechtskräftig verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite über das Vorgehen bei Schwangerschaftsabbrüchen informierte. Kurz darauf legte sie eine Verfassungsbeschwerde ein. Ihr Fall liegt nun dem Verfassungsgericht in Karlsruhe vor. Den Kampf vor Gericht trägt Kristina Hänel dabei mit einem Appell in die Öffentlichkeit: „Ich finde es wichtig, dass alle, die die Möglichkeit haben, über Schwangerschaftsabbrüche berichten und aufklären. Oft befinden sich Frauen, die darüber nachdenken, in einer emotionalen Notsituation. Für sie wäre der Zugang zu verlässlichen Informationen enorm wichtig.“

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Luczak/Steineke: Verbraucherverträge – aber fair

20.04.2021 – 16:18

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Luczak/Steineke: Verbraucherverträge – aber fair


















Berlin (ots)

Union schiebt unangemessenen Vertragsverlängerungen einen Riegel vor und setzt den digitalen Kündigungsbutton durch

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf Änderungen am Regierungsentwurf für faire Verbraucherverträge geeinigt. Zudem soll der verpflichtende Kündigungsbutton im Online-Bereich kommen. Dazu erklären der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, und der Verbraucherschutzbeauftragte der Fraktion, Sebastian Steineke:

Jan-Marco Luczak: „Das Gesetz ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz. Mit ihm schaffen wir für Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen Klarheit und Transparenz. Verbraucher werden zukünftig deutlich besser vor unfairen Verträgen und Kostenfallen geschützt. Für uns war aber auch wichtig, dass wir die Vertragsfreiheit bewahren und Verbrauchern die Möglichkeit lassen, Verträge ganz nach ihren individuellen Bedürfnissen abzuschließen und von Kostenvorteilen zu profitieren. Gerade längere Vertragslaufzeiten bieten Verbrauchern regelmäßig Preisvorteile und eine höhere Flexibilität. Wir haben daher durchgesetzt, dass Vertragslaufzeiten von zwei Jahren auch weiterhin möglich sind. Verbraucher können auch künftig frei entscheiden, ob sie sich langfristig, aber dafür preisgünstig binden wollen oder lieber eine höhere Flexibilität und dafür einen höheren Preis in Kauf nehmen möchten. Gleichzeitig gehen wir gezielt gegen überlange Kündigungsfristen und sich anschließende unangemessene Vertragsverlängerungen vor. Wer zukünftig eine Kündigungsfrist verpasst, der muss sich keine Sorgen mehr machen, dass sich sein Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert. Als Union haben wir durchgesetzt, dass die maximale Vertragsverlängerung bei einer verpassten Kündigungsfrist zukünftig ein Monat beträgt.“

Sebastian Steineke: „Wir sind froh, dass der Koalitionspartner mit unserem Vorschlag für die Einführung eines verpflichtenden Kündigungsbuttons einer zentralen Union-Forderung gefolgt ist. Ein einfacher Kündigungsbutton wird nun im Online-Bereich Abhilfe schaffen und dafür sorgen, dass Verbraucher nicht mehr so oft durch unbeabsichtigte Vertragsverlängerungen finanzielle Nachteile erleiden müssen. Genauso schnell und einfach wie man online einen Vertrag abschließen kann, muss er auch wieder kündbar sein. Auch alle weiteren Regelungen des Gesetzentwurfs beinhalten weitreichende Verbesserungen im Verbraucherschutz. Mit dem geplanten Ausschluss von Abtretungsverboten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen greift der Entwurf ebenfalls eine zentrale Unionsforderung auf, die wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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TERRE DES FEMMES ruft die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben. Kurzvideos machen auf den Irrsinn dieses frauenfeindlichen Paragrafen aufmerksam

20.04.2021 – 09:00

TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e. V.

TERRE DES FEMMES ruft die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben. Kurzvideos machen auf den Irrsinn dieses frauenfeindlichen Paragrafen aufmerksam


















TERRE DES FEMMES ruft die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben. Kurzvideos machen auf den Irrsinn dieses frauenfeindlichen Paragrafen aufmerksam
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Berlin (ots)

Der Paragraf 219a (StGB) verbietet, so wörtlich, „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Doch der Paragraf beschränkt sich nicht auf Werbung, sondern umfasst nahezu jegliche Art der Information. Konkret heißt das: Ärztinnen und Ärzte dürfen nur öffentlich machen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Sie dürfen aber nicht öffentlich darüber informieren, wie sie sie durchführen. Sonst machen sie sich strafbar, es droht ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Und ungewollt Schwangere bekommen nicht die Informationen, die sie brauchen.

TERRE DES FEMMES ruft deshalb die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben und will damit einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über Schwangerschaftsabbrüche leisten. Das klare Ziel: Paragraf 219a muss aus dem Strafgesetzbuch verschwinden. „Die Freiheit der Frau geht für uns einher mit der Freiheit ihrer Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch. Mit der neuen Kampagne möchten wir erreichen, dass der Paragraf 219a abgeschafft wird. Jede Frau muss das Recht haben an fachlich gesicherte Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zu kommen“, sagt Christa Stolle, geschäftsführende Vorständin von TERRE DES FEMMES.

Das „Herz“ der Kampagne ist die Webseite www.streicht219a.jetzt. Dort bündelt und veröffentlicht TERRE DES FEMMES alle wichtigen Informationen rund um das Thema eines Schwangerschaftsabbruchs, die Ärztinnen und Ärzte nach aktuell geltendem Recht nicht veröffentlichen dürfen. Informationen stehen dort in verschiedenen Formaten zum Download bereit, damit jede/r sie zum Beispiel über die eigenen Social-Media-Kanäle an Betroffene und Interessierte weitergeben kann. Emotionale Funkspots und Filme, in denen fachfremde Laien wie ein Gastronom, eine Moderatorin oder ein KfZ-Mechaniker wertvolle Informationen über den Schwangerschaftsabbruch teilen, unterstützen die Kampagne und zeigen dadurch, wie irrsinnig der frauenfeindliche Paragraf 219a ist. Die Spots heben dabei das Absurde hervor: Alle fachfremden Personen dürfen Informationen teilen – viele Ärztinnen und Ärzte nicht.

Prominente Unterstützerin der Kampagne ist die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel. Die 64-Jährige war selbst von den schwerwiegenden Folgen des Paragrafen betroffen: Sie wurde trotz Revision vom Oberlandesgericht Frankfurt rechtskräftig verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite über das Vorgehen bei Schwangerschaftsabbrüchen informierte. Kurz darauf legte sie eine Verfassungsbeschwerde ein. Ihr Fall liegt nun dem Verfassungsgericht in Karlsruhe vor. Den Kampf vor Gericht trägt Kristina Hänel dabei mit einem Appell in die Öffentlichkeit: „Ich finde es wichtig, dass alle, die die Möglichkeit haben, über Schwangerschaftsabbrüche berichten und aufklären. Oft befinden sich Frauen, die darüber nachdenken, in einer emotionalen Notsituation. Für sie wäre der Zugang zu verlässlichen Informationen enorm wichtig.“

Weitere Informationen finden Sie unter www.frauenrechte.de

Für Anfragen und Interviews wenden Sie sich bitte an:

TERRE DES FEMMES, Lisa Kaiser, Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Tel. 030/40504699-25 oder per E-Mail an presse@frauenrechte.de.

Oder an Sarah Lüth, achtung! GmbH, Tel. +49 40 45 02 10-570 oder per E-Mail an sarah.lueth@achtung.de

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Stephan Brandner: Auch nach Änderungen: AfD bleibt bei „Nein“!

19.04.2021 – 13:20

AfD – Alternative für Deutschland

Stephan Brandner: Auch nach Änderungen: AfD bleibt bei „Nein“!


















Berlin (ots)

Am heutigen Montag soll Medienberichten zufolge eine Einigung bezüglich der geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes erreicht worden sein. So soll die Ausgangsbeschränkung von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr Geltung haben, Spaziergänge bis Mitternacht möglich sein und das Abholen bestellter Waren erlaubt bleiben.

Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, macht deutlich, dass auch ein solcher „fauler Kompromiss“ nicht dazu führe, dass die AfD ihre vollständig ablehnende Haltung aufgebe. Von derartigen Lösungen ließen sich vielleicht die anderen Oppositionsparteien beeindrucken – die AfD bliebe aber standhaft.

„Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes geht mit einem massiven Angriff auf den Föderalismus einher und inakzeptable Grundrechtseingriffe sind immer noch Herzstücke des Gesetzentwurfes. Die geplante Änderung ist aus vollem Herzen abzulehnen: sie schränkt zudem den Rechtsweg massiv ein. Wir werden uns mit allen Möglichkeiten gegen den Gesetzentwurf stemmen.“

Pressekontakt:

Alternative für Deutschland
Bundesgeschäftsstelle

Schillstraße 9 / 10785 Berlin
Telefon: 030 220 5696 50
E-Mail: presse@afd.de

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