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Wer singt sich ins „The Voice Kids“-Finale und eröffnet mit Mark Forster die Show?#VoiceKids feiert das große Finalwochenende mit den Sing-Offs und dem Finale am 24. & 25. April in SAT.1

21.04.2021 – 11:30

SAT.1

Wer singt sich ins „The Voice Kids“-Finale und eröffnet mit Mark Forster die Show?
#VoiceKids feiert das große Finalwochenende mit den Sing-Offs und dem Finale am 24. & 25. April in SAT.1


















Wer singt sich ins "The Voice Kids"-Finale und eröffnet mit Mark Forster die Show? / #VoiceKids feiert das große Finalwochenende mit den Sing-Offs und dem Finale am 24. & 25. April in SAT.1

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Unterföhring (ots)

„Ich hätte Bock aufs Finale!“ #VoiceKids-Talent Marko (15, Lichtenstein, BW) blickt dem großen Finalwochenende in der neunten Staffel der SAT.1-Musikshow voller Kampfgeist entgegen: Schafft er es am Samstag (24. April, 20:15 Uhr) in den Sing-Offs unter die zwölf besten #VoiceKids, singt er bereits am Sonntag (25. April, 20:15 Uhr) im Finale nicht nur um den Sieg, sondern darf auch gemeinsam mit Mark Forster performen: Der Sänger eröffnet mit einem Medley seiner größten Hits zusammen mit den Finalist:innen die Show! Eine tolle Chance, die für Marko eine noch tiefere Bedeutung hat: „Vor zwei Jahren war ich schon einmal bei #VoiceKids“, berichtet er. Und Mark Forster war auf einem der Coach-Stühle dabei. „Damals hat sich kein Coach umgedreht. Jetzt in den Sing-Offs zu sein, ist eine Bestätigung für mich. Ich versuche noch einmal eine Schippe oben drauf zu setzen, um zu beweisen, dass ich ein Finalist sein kann!“

Ihr Ticket für die Finalshow haben die Talente Emily (13, Gelnhausen, #TeamSteff), Isabella (11, Manerba del Garda, #TeamAlvaro), Rahel (10, Hemer, #TeamFanta) und Henriette (10, Gifhorn, #TeamWincent) bereits gelöst: Sie wurden von ihren Coaches in den Battles direkt per FAST PASS zu den ersten Finalistinnen von #VoiceKids 2021 ernannt. Welche acht Talente können es den vier Powergirls gleichtun und schaffen den Sprung ins große Finale? Und wer entscheidet schon am Sonntag die Finalshow für sich und gewinnt die neunte Staffel „The Voice Kids“?

Finale oho! Wer ist die beste junge Stimme von „The Voice Kids“ 2021?

Welches Talent begeistert im großen Finalshow-Opening mit Mark Forster am meisten? Wer gibt mit seinem Solo-Song so richtig Gas? Und wer sticht bei der Team-Performance mit dem eigenen Coach besonders heraus? Im #VoiceKids-Finale sind die Zuschauer:innen am Buzzer: Sie entscheiden allein, welches Talent den #VoiceKids-Thron erklimmt. Ab Showstart können sie zum ersten Mal online auf thevoicekids.de und via Telefon für alle zwölf Finalist:innen abstimmen und ihre Favorit:innen an die Spitze voten. Wer live „The Voice Kids“ 2021 gewinnt, kann sich über eine Ausbildungsförderung in Höhe von 15.000 Euro freuen und darf mit SEAT und dem erfolgreichen Hit-Produzententeam von Stefan Dabruck professionelle Aufnahmen in den #SEATsounds Studios in Frankfurt am Main machen – inklusive Songwriting, Recording Sessions, Produktion und Mastering.

Diese Show-Highlights erwarten die Zuschauer:innen außerdem im #VoiceKids-Finale:

Mark Forster feiert Premiere! Zusätzlich zum großen Show-Opening präsentiert der Sänger gemeinsam mit Singer-Songwriterin LEA erstmals ihren neuen Song „Drei Uhr Nachts“ auf der TV-Bühne. Daneben gibt es ein großes Wiedersehen mit vier stimmgewaltigen #VoiceKids: Die ehemaligen Talente Benedikta, Phil, Lena und Miguel bringen mit ihrer Band „Schlagerkids“ aktuell ganz neuen Schwung in das Musikgenre. Im #VoiceKids-Finale stellen sie ihr erstes Album „Schlagerkids – Vol. 1“ vor.

An erster Stelle im #VoiceKids-Finale: Sicherheit

Wie die gesamte neunte Staffel von „The Voice Kids“ findet auch die Finalshow ohne Studiopublikum und unter Einhaltung eines umfassenden Hygienekonzepts statt.

Das große Finalwochenende von „The Voice Kids“: Die Sing-Offs am Samstag, 24. April, und das große Finale am Sonntag, 25. April – jeweils um 20:15 Uhr in SAT.1 und auf Joyn

Die neueste Ausgabe von „The Voice Kids“ in SAT.1 verpasst? Kein Problem! SAT.1 GOLD zeigt jede Folge immer donnerstags um 20:15 Uhr in der Wiederholung.

Welche Talente am Samstag in den Sing-Offs um den Einzug ins Finale singen sowie alle Informationen und Fotomaterial zur neunten Staffel „The Voice Kids“, finden Sie auf der Presseseite zur Show: presse.sat1.de/TVK2021.

Hashtag zur Show: #VoiceKids

Pressekontakt:
Carina Castrovillari
Communications & PR
Show & Comedy
phone: +49 (0) 89 95 07 - 1108
email: carina.castrovillari@seven.one

Photo Production & Editing
Kathrin Baumann
phone: +49 (0) 89 95 07 - 1170
email: kathrin.baumann@seven.one

SAT.1
Ein Unternehmen der
Seven.One Entertainment Group GmbH  

Original-Content von: SAT.1, übermittelt

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#VoiceKids feiert das große Finalwochenende mit den Sing-Offs und dem Finale am 24. & 25. April in SAT.1


















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Unterföhring (ots)

„Ich hätte Bock aufs Finale!“ #VoiceKids-Talent Marko (15, Lichtenstein, BW) blickt dem großen Finalwochenende in der neunten Staffel der SAT.1-Musikshow voller Kampfgeist entgegen: Schafft er es am Samstag (24. April, 20:15 Uhr) in den Sing-Offs unter die zwölf besten #VoiceKids, singt er bereits am Sonntag (25. April, 20:15 Uhr) im Finale nicht nur um den Sieg, sondern darf auch gemeinsam mit Mark Forster performen: Der Sänger eröffnet mit einem Medley seiner größten Hits zusammen mit den Finalist:innen die Show! Eine tolle Chance, die für Marko eine noch tiefere Bedeutung hat: „Vor zwei Jahren war ich schon einmal bei #VoiceKids“, berichtet er. Und Mark Forster war auf einem der Coach-Stühle dabei. „Damals hat sich kein Coach umgedreht. Jetzt in den Sing-Offs zu sein, ist eine Bestätigung für mich. Ich versuche noch einmal eine Schippe oben drauf zu setzen, um zu beweisen, dass ich ein Finalist sein kann!“

Ihr Ticket für die Finalshow haben die Talente Emily (13, Gelnhausen, #TeamSteff), Isabella (11, Manerba del Garda, #TeamAlvaro), Rahel (10, Hemer, #TeamFanta) und Henriette (10, Gifhorn, #TeamWincent) bereits gelöst: Sie wurden von ihren Coaches in den Battles direkt per FAST PASS zu den ersten Finalistinnen von #VoiceKids 2021 ernannt. Welche acht Talente können es den vier Powergirls gleichtun und schaffen den Sprung ins große Finale? Und wer entscheidet schon am Sonntag die Finalshow für sich und gewinnt die neunte Staffel „The Voice Kids“?

Finale oho! Wer ist die beste junge Stimme von „The Voice Kids“ 2021?

Welches Talent begeistert im großen Finalshow-Opening mit Mark Forster am meisten? Wer gibt mit seinem Solo-Song so richtig Gas? Und wer sticht bei der Team-Performance mit dem eigenen Coach besonders heraus? Im #VoiceKids-Finale sind die Zuschauer:innen am Buzzer: Sie entscheiden allein, welches Talent den #VoiceKids-Thron erklimmt. Ab Showstart können sie zum ersten Mal online auf thevoicekids.de und via Telefon für alle zwölf Finalist:innen abstimmen und ihre Favorit:innen an die Spitze voten. Wer live „The Voice Kids“ 2021 gewinnt, kann sich über eine Ausbildungsförderung in Höhe von 15.000 Euro freuen und darf mit SEAT und dem erfolgreichen Hit-Produzententeam von Stefan Dabruck professionelle Aufnahmen in den #SEATsounds Studios in Frankfurt am Main machen – inklusive Songwriting, Recording Sessions, Produktion und Mastering.

Diese Show-Highlights erwarten die Zuschauer:innen außerdem im #VoiceKids-Finale:

Mark Forster feiert Premiere! Zusätzlich zum großen Show-Opening präsentiert der Sänger gemeinsam mit Singer-Songwriterin LEA erstmals ihren neuen Song „Drei Uhr Nachts“ auf der TV-Bühne. Daneben gibt es ein großes Wiedersehen mit vier stimmgewaltigen #VoiceKids: Die ehemaligen Talente Benedikta, Phil, Lena und Miguel bringen mit ihrer Band „Schlagerkids“ aktuell ganz neuen Schwung in das Musikgenre. Im #VoiceKids-Finale stellen sie ihr erstes Album „Schlagerkids – Vol. 1“ vor.

An erster Stelle im #VoiceKids-Finale: Sicherheit

Wie die gesamte neunte Staffel von „The Voice Kids“ findet auch die Finalshow ohne Studiopublikum und unter Einhaltung eines umfassenden Hygienekonzepts statt.

Das große Finalwochenende von „The Voice Kids“: Die Sing-Offs am Samstag, 24. April, und das große Finale am Sonntag, 25. April – jeweils um 20:15 Uhr in SAT.1 und auf Joyn

Die neueste Ausgabe von „The Voice Kids“ in SAT.1 verpasst? Kein Problem! SAT.1 GOLD zeigt jede Folge immer donnerstags um 20:15 Uhr in der Wiederholung.

Welche Talente am Samstag in den Sing-Offs um den Einzug ins Finale singen sowie alle Informationen und Fotomaterial zur neunten Staffel „The Voice Kids“, finden Sie auf der Presseseite zur Show: presse.sat1.de/TVK2021.

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Girls‘ Day trotz Home Office – Ford stellt auf digitalen Besuch um

20.04.2021 – 11:00

Ford-Werke GmbH

Girls‘ Day trotz Home Office – Ford stellt auf digitalen Besuch um


















Girls' Day trotz Home Office - Ford stellt auf digitalen Besuch um
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Köln (ots)

-  Ford testet digitalen Girls' Day 
-  95 Mädchen dieses Mal online zu Besuch 
-  Ford nimmt bereits zum 19. Mal am Girls' Day teil  

Nachdem letztes Jahr der Girls‘ Day bei Ford wegen der Corona-Pandemie ausfallen musste, hat der Kölner Automobilhersteller für dieses Jahr den Girls‘ Day in digitaler Version auf die Beine gestellt.

Am Donnerstag, 22. April 2021, werden insgesamt 95 Mädchen online von zu Hause aus den Girls‘ Day bei Ford erleben, davon 70 in Köln und 25 in Saarlouis. Dazu wurden in Köln im Vorfeld Päckchen gepackt und zu den Teilnehmerinnen nach Hause verschickt. Mit dem Inhalt – Steckbrett, Batterie und Kabel – werden die Mädchen am Girls‘ Day selbst per Videoschaltung angeleitet durch eine Elektroniker-Ausbilderin einen Stromkreislauf aufbauen können. Im Bereich Werkzeugmechanik werden die Mädchen ebenfalls digital Schlüsselanhänger und Namensschilder konstruieren lernen. Aus den erstellten Dateien druckt der Automobilhersteller später mit Hilfe eines 3-D-Druckers die Werke der Mädchen und schickt sie ihnen nach Hause.

Der Bereich Messtechnik führt die Teilnehmerinnen an moderne Messtechniken heran. Ziel ist es hier, den Mädchen einen Eindruck davon zu vermitteln, mit welchen Materialien, in welchen Dimensionen und mit welchem Messequipment gearbeitet wird. Live per Videochat vermessen die Mädchen Alltagsgegenstände wie beispielsweise Zahnstocher.

Das gesamte Programm startet inoffiziell mit einem halbstündigen Chat. In diesem Zeitraum stehen Ford IT-Spezialisten denjenigen zur Verfügung, die technische Probleme beim Einwählen haben sollten. Danach beginnt der Tag mit der offiziellen Begrüßung und dem Start der verschiedenen digitalen Projekte. Wie an einem üblichen Home Office Arbeitstag nicht unüblich, sind auch Mittagspause und eine angeleitete Sporteinheit zur Reaktivierung nach dem Mittagessen Bestandteil des diesjährigen Girls‘ Day bei Ford.

Knapp 50 Ford Beschäftigte kümmern sich um die Betreuung der Mädchen. Die meisten davon kommen für diesen Tag extra an ihren Arbeitsplatz ins Ford-Werk, ein Teil, wie beispielsweise die ITler bieten ihren Service vom Home Office aus an.

Auch am Fertigungsstandort des Ford Focus im saarländischen Saarlouis findet der Girls‘ Day dieses Jahr digital statt. Auch hier wurden im Vorfeld Päckchen verschickt, damit die 25 Mädchen mit dem nötigen Elektro-Equipment gut gerüstet sind, wenn die digitale Projektarbeit beginnt. Anders als in Köln nehmen die Teilnehmerinnen in Saarlouis teilweise noch am bundesweiten Girls‘ Day-Programm teil und lernen im Anschluss noch die Ausbildungsberufe näher kennen, die der Automobilhersteller vor Ort anbietet.

Wer sich über den Girls‘ Day hinaus über das Angebot bei Ford informieren möchte, findet unter www.azubi-bei-Ford.de oder www.ford-aus-und-weiterbildung.com/ueber-uns/veranstaltungen/ zahlreiche Informationen zu Ausbildung, Praktika und die nächsten Veranstaltungen.

# # #

Ford-Werke GmbH

Die Ford-Werke GmbH ist ein deutscher Automobilhersteller und Mobilitätsanbieter mit Sitz in Köln. Das Unternehmen beschäftigt an den Standorten Köln, Saarlouis und Aachen mehr als 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Seit der Gründung im Jahr 1925 haben die Ford-Werke mehr als 47 Millionen Fahrzeuge produziert. Weitere Presse-Informationen finden Sie unter http://www.media.ford.com.

Pressekontakt:

Ute Mundolf
Ford-Werke GmbH
0221/90-17504
umundolf@ford.com

Original-Content von: Ford-Werke GmbH, übermittelt

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TERRE DES FEMMES ruft die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben. Kurzvideos machen auf den Irrsinn dieses frauenfeindlichen Paragrafen aufmerksam

20.04.2021 – 09:00

TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e. V.

TERRE DES FEMMES ruft die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben. Kurzvideos machen auf den Irrsinn dieses frauenfeindlichen Paragrafen aufmerksam


















TERRE DES FEMMES ruft die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben. Kurzvideos machen auf den Irrsinn dieses frauenfeindlichen Paragrafen aufmerksam
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Berlin (ots)

Der Paragraf 219a (StGB) verbietet, so wörtlich, „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Doch der Paragraf beschränkt sich nicht auf Werbung, sondern umfasst nahezu jegliche Art der Information. Konkret heißt das: Ärztinnen und Ärzte dürfen nur öffentlich machen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Sie dürfen aber nicht öffentlich darüber informieren, wie sie sie durchführen. Sonst machen sie sich strafbar, es droht ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Und ungewollt Schwangere bekommen nicht die Informationen, die sie brauchen.

TERRE DES FEMMES ruft deshalb die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben und will damit einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über Schwangerschaftsabbrüche leisten. Das klare Ziel: Paragraf 219a muss aus dem Strafgesetzbuch verschwinden. „Die Freiheit der Frau geht für uns einher mit der Freiheit ihrer Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch. Mit der neuen Kampagne möchten wir erreichen, dass der Paragraf 219a abgeschafft wird. Jede Frau muss das Recht haben an fachlich gesicherte Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zu kommen“, sagt Christa Stolle, geschäftsführende Vorständin von TERRE DES FEMMES.

Das „Herz“ der Kampagne ist die Webseite www.streicht219a.jetzt. Dort bündelt und veröffentlicht TERRE DES FEMMES alle wichtigen Informationen rund um das Thema eines Schwangerschaftsabbruchs, die Ärztinnen und Ärzte nach aktuell geltendem Recht nicht veröffentlichen dürfen. Informationen stehen dort in verschiedenen Formaten zum Download bereit, damit jede/r sie zum Beispiel über die eigenen Social-Media-Kanäle an Betroffene und Interessierte weitergeben kann. Emotionale Funkspots und Filme, in denen fachfremde Laien wie ein Gastronom, eine Moderatorin oder ein KfZ-Mechaniker wertvolle Informationen über den Schwangerschaftsabbruch teilen, unterstützen die Kampagne und zeigen dadurch, wie irrsinnig der frauenfeindliche Paragraf 219a ist. Die Spots heben dabei das Absurde hervor: Alle fachfremden Personen dürfen Informationen teilen – viele Ärztinnen und Ärzte nicht.

Prominente Unterstützerin der Kampagne ist die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel. Die 64-Jährige war selbst von den schwerwiegenden Folgen des Paragrafen betroffen: Sie wurde trotz Revision vom Oberlandesgericht Frankfurt rechtskräftig verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite über das Vorgehen bei Schwangerschaftsabbrüchen informierte. Kurz darauf legte sie eine Verfassungsbeschwerde ein. Ihr Fall liegt nun dem Verfassungsgericht in Karlsruhe vor. Den Kampf vor Gericht trägt Kristina Hänel dabei mit einem Appell in die Öffentlichkeit: „Ich finde es wichtig, dass alle, die die Möglichkeit haben, über Schwangerschaftsabbrüche berichten und aufklären. Oft befinden sich Frauen, die darüber nachdenken, in einer emotionalen Notsituation. Für sie wäre der Zugang zu verlässlichen Informationen enorm wichtig.“

Weitere Informationen finden Sie unter www.frauenrechte.de

Für Anfragen und Interviews wenden Sie sich bitte an:

TERRE DES FEMMES, Lisa Kaiser, Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Tel. 030/40504699-25 oder per E-Mail an presse@frauenrechte.de.

Oder an Sarah Lüth, achtung! GmbH, Tel. +49 40 45 02 10-570 oder per E-Mail an sarah.lueth@achtung.de

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20.04.2021 – 09:00

TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e. V.

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Berlin (ots)

Der Paragraf 219a (StGB) verbietet, so wörtlich, „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Doch der Paragraf beschränkt sich nicht auf Werbung, sondern umfasst nahezu jegliche Art der Information. Konkret heißt das: Ärztinnen und Ärzte dürfen nur öffentlich machen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Sie dürfen aber nicht öffentlich darüber informieren, wie sie sie durchführen. Sonst machen sie sich strafbar, es droht ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Und ungewollt Schwangere bekommen nicht die Informationen, die sie brauchen.

TERRE DES FEMMES ruft deshalb die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben und will damit einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über Schwangerschaftsabbrüche leisten. Das klare Ziel: Paragraf 219a muss aus dem Strafgesetzbuch verschwinden. „Die Freiheit der Frau geht für uns einher mit der Freiheit ihrer Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch. Mit der neuen Kampagne möchten wir erreichen, dass der Paragraf 219a abgeschafft wird. Jede Frau muss das Recht haben an fachlich gesicherte Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zu kommen“, sagt Christa Stolle, geschäftsführende Vorständin von TERRE DES FEMMES.

Das „Herz“ der Kampagne ist die Webseite www.streicht219a.jetzt. Dort bündelt und veröffentlicht TERRE DES FEMMES alle wichtigen Informationen rund um das Thema eines Schwangerschaftsabbruchs, die Ärztinnen und Ärzte nach aktuell geltendem Recht nicht veröffentlichen dürfen. Informationen stehen dort in verschiedenen Formaten zum Download bereit, damit jede/r sie zum Beispiel über die eigenen Social-Media-Kanäle an Betroffene und Interessierte weitergeben kann. Emotionale Funkspots und Filme, in denen fachfremde Laien wie ein Gastronom, eine Moderatorin oder ein KfZ-Mechaniker wertvolle Informationen über den Schwangerschaftsabbruch teilen, unterstützen die Kampagne und zeigen dadurch, wie irrsinnig der frauenfeindliche Paragraf 219a ist. Die Spots heben dabei das Absurde hervor: Alle fachfremden Personen dürfen Informationen teilen – viele Ärztinnen und Ärzte nicht.

Prominente Unterstützerin der Kampagne ist die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel. Die 64-Jährige war selbst von den schwerwiegenden Folgen des Paragrafen betroffen: Sie wurde trotz Revision vom Oberlandesgericht Frankfurt rechtskräftig verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite über das Vorgehen bei Schwangerschaftsabbrüchen informierte. Kurz darauf legte sie eine Verfassungsbeschwerde ein. Ihr Fall liegt nun dem Verfassungsgericht in Karlsruhe vor. Den Kampf vor Gericht trägt Kristina Hänel dabei mit einem Appell in die Öffentlichkeit: „Ich finde es wichtig, dass alle, die die Möglichkeit haben, über Schwangerschaftsabbrüche berichten und aufklären. Oft befinden sich Frauen, die darüber nachdenken, in einer emotionalen Notsituation. Für sie wäre der Zugang zu verlässlichen Informationen enorm wichtig.“

Weitere Informationen finden Sie unter www.frauenrechte.de

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Tel. 030/40504699-25 oder per E-Mail an presse@frauenrechte.de.

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Girls‘ Day trotz Home Office – Ford stellt auf digitalen Besuch um

20.04.2021 – 11:00

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-  Ford testet digitalen Girls' Day 
-  95 Mädchen dieses Mal online zu Besuch 
-  Ford nimmt bereits zum 19. Mal am Girls' Day teil  

Nachdem letztes Jahr der Girls‘ Day bei Ford wegen der Corona-Pandemie ausfallen musste, hat der Kölner Automobilhersteller für dieses Jahr den Girls‘ Day in digitaler Version auf die Beine gestellt.

Am Donnerstag, 22. April 2021, werden insgesamt 95 Mädchen online von zu Hause aus den Girls‘ Day bei Ford erleben, davon 70 in Köln und 25 in Saarlouis. Dazu wurden in Köln im Vorfeld Päckchen gepackt und zu den Teilnehmerinnen nach Hause verschickt. Mit dem Inhalt – Steckbrett, Batterie und Kabel – werden die Mädchen am Girls‘ Day selbst per Videoschaltung angeleitet durch eine Elektroniker-Ausbilderin einen Stromkreislauf aufbauen können. Im Bereich Werkzeugmechanik werden die Mädchen ebenfalls digital Schlüsselanhänger und Namensschilder konstruieren lernen. Aus den erstellten Dateien druckt der Automobilhersteller später mit Hilfe eines 3-D-Druckers die Werke der Mädchen und schickt sie ihnen nach Hause.

Der Bereich Messtechnik führt die Teilnehmerinnen an moderne Messtechniken heran. Ziel ist es hier, den Mädchen einen Eindruck davon zu vermitteln, mit welchen Materialien, in welchen Dimensionen und mit welchem Messequipment gearbeitet wird. Live per Videochat vermessen die Mädchen Alltagsgegenstände wie beispielsweise Zahnstocher.

Das gesamte Programm startet inoffiziell mit einem halbstündigen Chat. In diesem Zeitraum stehen Ford IT-Spezialisten denjenigen zur Verfügung, die technische Probleme beim Einwählen haben sollten. Danach beginnt der Tag mit der offiziellen Begrüßung und dem Start der verschiedenen digitalen Projekte. Wie an einem üblichen Home Office Arbeitstag nicht unüblich, sind auch Mittagspause und eine angeleitete Sporteinheit zur Reaktivierung nach dem Mittagessen Bestandteil des diesjährigen Girls‘ Day bei Ford.

Knapp 50 Ford Beschäftigte kümmern sich um die Betreuung der Mädchen. Die meisten davon kommen für diesen Tag extra an ihren Arbeitsplatz ins Ford-Werk, ein Teil, wie beispielsweise die ITler bieten ihren Service vom Home Office aus an.

Auch am Fertigungsstandort des Ford Focus im saarländischen Saarlouis findet der Girls‘ Day dieses Jahr digital statt. Auch hier wurden im Vorfeld Päckchen verschickt, damit die 25 Mädchen mit dem nötigen Elektro-Equipment gut gerüstet sind, wenn die digitale Projektarbeit beginnt. Anders als in Köln nehmen die Teilnehmerinnen in Saarlouis teilweise noch am bundesweiten Girls‘ Day-Programm teil und lernen im Anschluss noch die Ausbildungsberufe näher kennen, die der Automobilhersteller vor Ort anbietet.

Wer sich über den Girls‘ Day hinaus über das Angebot bei Ford informieren möchte, findet unter www.azubi-bei-Ford.de oder www.ford-aus-und-weiterbildung.com/ueber-uns/veranstaltungen/ zahlreiche Informationen zu Ausbildung, Praktika und die nächsten Veranstaltungen.

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Das „Herz“ der Kampagne ist die Webseite www.streicht219a.jetzt. Dort bündelt und veröffentlicht TERRE DES FEMMES alle wichtigen Informationen rund um das Thema eines Schwangerschaftsabbruchs, die Ärztinnen und Ärzte nach aktuell geltendem Recht nicht veröffentlichen dürfen. Informationen stehen dort in verschiedenen Formaten zum Download bereit, damit jede/r sie zum Beispiel über die eigenen Social-Media-Kanäle an Betroffene und Interessierte weitergeben kann. Emotionale Funkspots und Filme, in denen fachfremde Laien wie ein Gastronom, eine Moderatorin oder ein KfZ-Mechaniker wertvolle Informationen über den Schwangerschaftsabbruch teilen, unterstützen die Kampagne und zeigen dadurch, wie irrsinnig der frauenfeindliche Paragraf 219a ist. Die Spots heben dabei das Absurde hervor: Alle fachfremden Personen dürfen Informationen teilen – viele Ärztinnen und Ärzte nicht.

Prominente Unterstützerin der Kampagne ist die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel. Die 64-Jährige war selbst von den schwerwiegenden Folgen des Paragrafen betroffen: Sie wurde trotz Revision vom Oberlandesgericht Frankfurt rechtskräftig verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite über das Vorgehen bei Schwangerschaftsabbrüchen informierte. Kurz darauf legte sie eine Verfassungsbeschwerde ein. Ihr Fall liegt nun dem Verfassungsgericht in Karlsruhe vor. Den Kampf vor Gericht trägt Kristina Hänel dabei mit einem Appell in die Öffentlichkeit: „Ich finde es wichtig, dass alle, die die Möglichkeit haben, über Schwangerschaftsabbrüche berichten und aufklären. Oft befinden sich Frauen, die darüber nachdenken, in einer emotionalen Notsituation. Für sie wäre der Zugang zu verlässlichen Informationen enorm wichtig.“

Weitere Informationen finden Sie unter www.frauenrechte.de

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TERRE DES FEMMES, Lisa Kaiser, Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Tel. 030/40504699-25 oder per E-Mail an presse@frauenrechte.de.

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TERRE DES FEMMES ruft die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben. Kurzvideos machen auf den Irrsinn dieses frauenfeindlichen Paragrafen aufmerksam

20.04.2021 – 09:00

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TERRE DES FEMMES ruft die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben. Kurzvideos machen auf den Irrsinn dieses frauenfeindlichen Paragrafen aufmerksam


















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Der Paragraf 219a (StGB) verbietet, so wörtlich, „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Doch der Paragraf beschränkt sich nicht auf Werbung, sondern umfasst nahezu jegliche Art der Information. Konkret heißt das: Ärztinnen und Ärzte dürfen nur öffentlich machen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Sie dürfen aber nicht öffentlich darüber informieren, wie sie sie durchführen. Sonst machen sie sich strafbar, es droht ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Und ungewollt Schwangere bekommen nicht die Informationen, die sie brauchen.

TERRE DES FEMMES ruft deshalb die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben und will damit einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über Schwangerschaftsabbrüche leisten. Das klare Ziel: Paragraf 219a muss aus dem Strafgesetzbuch verschwinden. „Die Freiheit der Frau geht für uns einher mit der Freiheit ihrer Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch. Mit der neuen Kampagne möchten wir erreichen, dass der Paragraf 219a abgeschafft wird. Jede Frau muss das Recht haben an fachlich gesicherte Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zu kommen“, sagt Christa Stolle, geschäftsführende Vorständin von TERRE DES FEMMES.

Das „Herz“ der Kampagne ist die Webseite www.streicht219a.jetzt. Dort bündelt und veröffentlicht TERRE DES FEMMES alle wichtigen Informationen rund um das Thema eines Schwangerschaftsabbruchs, die Ärztinnen und Ärzte nach aktuell geltendem Recht nicht veröffentlichen dürfen. Informationen stehen dort in verschiedenen Formaten zum Download bereit, damit jede/r sie zum Beispiel über die eigenen Social-Media-Kanäle an Betroffene und Interessierte weitergeben kann. Emotionale Funkspots und Filme, in denen fachfremde Laien wie ein Gastronom, eine Moderatorin oder ein KfZ-Mechaniker wertvolle Informationen über den Schwangerschaftsabbruch teilen, unterstützen die Kampagne und zeigen dadurch, wie irrsinnig der frauenfeindliche Paragraf 219a ist. Die Spots heben dabei das Absurde hervor: Alle fachfremden Personen dürfen Informationen teilen – viele Ärztinnen und Ärzte nicht.

Prominente Unterstützerin der Kampagne ist die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel. Die 64-Jährige war selbst von den schwerwiegenden Folgen des Paragrafen betroffen: Sie wurde trotz Revision vom Oberlandesgericht Frankfurt rechtskräftig verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite über das Vorgehen bei Schwangerschaftsabbrüchen informierte. Kurz darauf legte sie eine Verfassungsbeschwerde ein. Ihr Fall liegt nun dem Verfassungsgericht in Karlsruhe vor. Den Kampf vor Gericht trägt Kristina Hänel dabei mit einem Appell in die Öffentlichkeit: „Ich finde es wichtig, dass alle, die die Möglichkeit haben, über Schwangerschaftsabbrüche berichten und aufklären. Oft befinden sich Frauen, die darüber nachdenken, in einer emotionalen Notsituation. Für sie wäre der Zugang zu verlässlichen Informationen enorm wichtig.“

Weitere Informationen finden Sie unter www.frauenrechte.de

Für Anfragen und Interviews wenden Sie sich bitte an:

TERRE DES FEMMES, Lisa Kaiser, Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Tel. 030/40504699-25 oder per E-Mail an presse@frauenrechte.de.

Oder an Sarah Lüth, achtung! GmbH, Tel. +49 40 45 02 10-570 oder per E-Mail an sarah.lueth@achtung.de

Original-Content von: TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e. V., übermittelt

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TERRE DES FEMMES ruft die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben. Kurzvideos machen auf den Irrsinn dieses frauenfeindlichen Paragrafen aufmerksam

20.04.2021 – 09:00

TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e. V.

TERRE DES FEMMES ruft die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben. Kurzvideos machen auf den Irrsinn dieses frauenfeindlichen Paragrafen aufmerksam


















TERRE DES FEMMES ruft die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben. Kurzvideos machen auf den Irrsinn dieses frauenfeindlichen Paragrafen aufmerksam
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Berlin (ots)

Der Paragraf 219a (StGB) verbietet, so wörtlich, „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Doch der Paragraf beschränkt sich nicht auf Werbung, sondern umfasst nahezu jegliche Art der Information. Konkret heißt das: Ärztinnen und Ärzte dürfen nur öffentlich machen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Sie dürfen aber nicht öffentlich darüber informieren, wie sie sie durchführen. Sonst machen sie sich strafbar, es droht ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Und ungewollt Schwangere bekommen nicht die Informationen, die sie brauchen.

TERRE DES FEMMES ruft deshalb die Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ ins Leben und will damit einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über Schwangerschaftsabbrüche leisten. Das klare Ziel: Paragraf 219a muss aus dem Strafgesetzbuch verschwinden. „Die Freiheit der Frau geht für uns einher mit der Freiheit ihrer Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch. Mit der neuen Kampagne möchten wir erreichen, dass der Paragraf 219a abgeschafft wird. Jede Frau muss das Recht haben an fachlich gesicherte Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zu kommen“, sagt Christa Stolle, geschäftsführende Vorständin von TERRE DES FEMMES.

Das „Herz“ der Kampagne ist die Webseite www.streicht219a.jetzt. Dort bündelt und veröffentlicht TERRE DES FEMMES alle wichtigen Informationen rund um das Thema eines Schwangerschaftsabbruchs, die Ärztinnen und Ärzte nach aktuell geltendem Recht nicht veröffentlichen dürfen. Informationen stehen dort in verschiedenen Formaten zum Download bereit, damit jede/r sie zum Beispiel über die eigenen Social-Media-Kanäle an Betroffene und Interessierte weitergeben kann. Emotionale Funkspots und Filme, in denen fachfremde Laien wie ein Gastronom, eine Moderatorin oder ein KfZ-Mechaniker wertvolle Informationen über den Schwangerschaftsabbruch teilen, unterstützen die Kampagne und zeigen dadurch, wie irrsinnig der frauenfeindliche Paragraf 219a ist. Die Spots heben dabei das Absurde hervor: Alle fachfremden Personen dürfen Informationen teilen – viele Ärztinnen und Ärzte nicht.

Prominente Unterstützerin der Kampagne ist die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel. Die 64-Jährige war selbst von den schwerwiegenden Folgen des Paragrafen betroffen: Sie wurde trotz Revision vom Oberlandesgericht Frankfurt rechtskräftig verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite über das Vorgehen bei Schwangerschaftsabbrüchen informierte. Kurz darauf legte sie eine Verfassungsbeschwerde ein. Ihr Fall liegt nun dem Verfassungsgericht in Karlsruhe vor. Den Kampf vor Gericht trägt Kristina Hänel dabei mit einem Appell in die Öffentlichkeit: „Ich finde es wichtig, dass alle, die die Möglichkeit haben, über Schwangerschaftsabbrüche berichten und aufklären. Oft befinden sich Frauen, die darüber nachdenken, in einer emotionalen Notsituation. Für sie wäre der Zugang zu verlässlichen Informationen enorm wichtig.“

Weitere Informationen finden Sie unter www.frauenrechte.de

Für Anfragen und Interviews wenden Sie sich bitte an:

TERRE DES FEMMES, Lisa Kaiser, Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Tel. 030/40504699-25 oder per E-Mail an presse@frauenrechte.de.

Oder an Sarah Lüth, achtung! GmbH, Tel. +49 40 45 02 10-570 oder per E-Mail an sarah.lueth@achtung.de

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Baby trotz Diabetes: Wie der Kinderwunsch in Erfüllung gehtAuch Frauen mit Diabetes können in der Regel problemlos schwanger werden – vorausgesetzt, die Blutzuckerwerte und das Gewicht stimmen

16.04.2021 – 09:00

Wort & Bild Verlag – Gesundheitsmeldungen

Baby trotz Diabetes: Wie der Kinderwunsch in Erfüllung geht
Auch Frauen mit Diabetes k̦nnen in der Regel problemlos schwanger werden Рvorausgesetzt, die Blutzuckerwerte und das Gewicht stimmen


















Baierbrunn (ots)

Die erfreuliche Nachricht vorweg: Frauen mit Diabetes, die gute Zuckerwerte haben, bringen in der Regel ein gesundes Baby zur Welt. Übergewicht kann allerdings die Chance auf ein Baby mindern und zu Problemen in der Schwangerschaft führen. Was Betroffene dagegen tun können, zeigt das Apothekenmagazin „Diabetes Ratgeber“.

Bei Frauen mit Typ-2-Diabetes ist in einigen Fällen ein sogenanntes polyzystisches Ovarsyndrom, kurz PCOS, für die Kinderlosigkeit verantwortlich. Diese Krankheit tritt häufig in Zusammenhang mit Übergewicht und Diabetes Typ 2 auf. Bei dieser Hormonstörung passiert Folgendes: Statt einer einzelnen heranreifenden Eizelle bilden sich in den Eierstöcken der Betroffenen viele kleine Eibläschen, die selten die Größe für einen Eisprung erreichen. Oft sind die Abstände zwischen zwei Blutungen sehr lang, oder die Monatsblutung bleibt ganz aus. Mit der richtigen Behandlung können Betroffene aber dennoch häufig auf natürlichem Wege schwanger werden.

Künstliche Befruchtung meist nicht notwendig

Die beste Therapie besteht darin, sich viel zu bewegen sowie sich gesund zu ernähren mit mehrstündigen Pausen zwischen den Mahlzeiten. „Wenn Betroffene ihr Übergewicht abbauen, kommen die Eisprünge und die Fruchtbarkeit häufig von alleine wieder, manchmal schon nach wenigen Monaten“, sagt Dr. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte. Zu Medikamenten sollten Frauen mit Typ-2-Diabetes erst dann greifen, wenn Bewegung und Abnehmen nicht reichen. Bestimmte Hormone können die Eizellreifung unterstützen. Eine künstliche Befruchtung ist meist aber nicht notwendig und immer nur die letzte Option, so die Einschätzung von Kinderwunschspezialisten.

Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei. Das Apothekenmagazin „Diabetes Ratgeber“ 04/2021 liegt aktuell in den meisten Apotheken aus. Viele weitere interessante Gesundheits-News gibt es unter https://www.diabetes-ratgeber.net sowie auf Facebook und Instagram.

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Katharina Neff-Neudert
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