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Premiere einer neuen Zukunftsinitiative:Start für das „Netzwerk Digitalkompetenz“

21.04.2021 – 11:32

Dr. Robert Eckert Schulen AG

Premiere einer neuen Zukunftsinitiative:
Start für das „Netzwerk Digitalkompetenz“


















Premiere einer neuen Zukunftsinitiative: / Start für das "Netzwerk Digitalkompetenz"
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München/Regenstauf (ots)

Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach ist Schirmherrin einer neuen, bundesweit aktiven und in dieser Form einmaligen Initiative, die ein großes Ziel hat: Deutschlands Fachkräfte von heute sollen mit einem „digitalen Mindset“ auch in der Welt von morgen erfolgreich navigieren können.

Alle Experten sind sich einig: Digitales Know-how ist für Deutschlands Unternehmen und damit auch für Arbeitnehmer, Fach- und Führungskräfte nicht nur Wettbewerbs-, sondern Überlebensfaktor. Das gilt insbesondere auch für die mittlere Führungsebene, allen voran für die Techniker und Meister in den Betrieben. Deutschland steht dabei vor einer gewaltigen Herausforderung. Denn die meisten Bildungs- und Weiterbildungsangebote im Bereich digitaler Kompetenzen sind akademisch oder richten sich ausschließlich an Akademiker. Ein neues Bündnis will das ändern: Das „Netzwerk Digitalkompetenz“ hat vor allem ein großes Ziel: Fachkräfte von heute sollen mit einem „digitalen Mindset“ auch in der Welt von morgen erfolgreich navigieren können. Bayerns Staatsministerin für Digitales, Judith Gerlach, übernimmt die Schirmherrschaft für die neue Initiative.

Das neue Netzwerk ist eine Initiative der Eckert Schulen mit Sitz vor den Toren Regensburgs als Deutschlands größtem privaten Weiterbildungscampus für die Weiterbildung von staatlich geprüften Technikern und Industriemeistern. Die Eckert Schulen engagieren sich seit vielen Jahren mit zahlreichen Pilot- und Modellprojekten zur Digitalisierung, um Fachkräfte beim Aufbruch in die digitale Welt der Industrie 4.0 zu unterstützen.

Bewusstsein schaffen, Akteure und Angebote miteinander vernetzen

„Wir spüren aber: Die mittlere Führungsebene mit ihren nicht-akademischen Führungs- und Fachkräften als Garant für den Erfolg von Deutschlands Wirtschaft steht bisher auf dem Weg in die digitale Zukunft nicht im Mittelpunkt“, sagt Andrea Radlbeck, Koordinatorin der Plattform bei den Eckert Schulen.

„Um diesem Thema künftig gesellschaftlich, politisch und auf der Ebene der Unternehmen mehr Rückenwind zu geben, haben wir uns entschlossen, ein ,Netzwerk Digitalkompetenz‘ zu gründen“, erklärt die Initiatorin. Als zentrale Plattform des Austauschs wird dieses virtuell im Netz und künftig auch mit Veranstaltungen, Beiträgen und Informationsangeboten Praxis-Initiativen rund um diese Zukunftsfrage bündeln, Akteure und Angebote miteinander vernetzen.

Staatsministerin Judith Gerlach: Beschäftigte bestmöglich vorbereiten

„Um Bayerns Erfolg auch in Zukunft zu gewährleisten, müssen wir die Menschen bestmöglich auf die Herausforderungen einer zunehmend digitalen und vernetzten Welt vorbereiten“, betont Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach. „Diese Fragen betreffen immer mehr Fach? und Führungskräfte, die in Unternehmen Verantwortung tragen“, erklärt Gerlach. Gerade kleine und mittelgroße Betriebe sollen nach ihren Worten beim Sprung in die digitale Zukunft unterstützt werden. „Daher freue ich mich über die Initiative ,Netzwerk Digitalkompetenz'“, so die Staatsministerin.

Digitale Plattform als Serviceportal

Auf der Internetpräsenz des Netzwerks unter www.netzwerk-digitalkompetenz.de finden Interessierte aus Unternehmen, Verbänden, Hochschulen, aber auch Fach- und Führungskräfte alle Informationen zu einer kostenlosen Mitgliedschaft im Netzwerk und zu den vielfältigen Vernetzungsoptionen mit der neuen Initiative.

Pressekontakt:

Pressekontakt:
Dr. Robert Eckert Schulen AG
Dr.-Robert-Eckert-Str. 3, 93128 Regenstauf
Telefon: +49 (9402) 502-480, Telefax: +49 (9402) 502-6480
E-Mail: andrea.radlbeck@eckert-schulen.de
Web: www.eckert-schulen.de
___________________________________
Die Eckert Schulen sind eines der führenden privaten Unternehmen für berufliche Bildung, Weiterbildung und Rehabilitation in Deutschland. In der 75-jährigen Firmengeschichte haben rund 100.000 Menschen einen erfolgreichen Abschluss und damit bessere berufliche Perspektiven erreicht. Die Eckert Schulen tragen dazu bei, dass möglichst viele eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung erhalten. Das Bildungskonzept „Eckert 360 Grad“ stimmt die unterschiedlichen Lebenskonzepte mit den angestrebten Berufswünschen lückenlos und maßgeschneidert aufeinander ab. Die flexible Kursgestaltung, eine praxisnahe Ausbildung und ein herausragendes techniches Know-how sorgen für eine Erfolgsquote von bis zu 100% und öffnen Türen zu attraktiven Arbeitgebern.

Original-Content von: Dr. Robert Eckert Schulen AG, übermittelt

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Das Kennzeichen von morgenTÖNNJES, Kathrein und NXP ermöglichen elektronische Identifikation von Fahrzeugen

21.04.2021 – 13:59

TÖNNJES E.A.S.T. Infrastruktur Invest GmbH

Das Kennzeichen von morgen
TÖNNJES, Kathrein und NXP ermöglichen elektronische Identifikation von Fahrzeugen


















Das Kennzeichen von morgen / TÖNNJES, Kathrein und NXP ermöglichen elektronische Identifikation von Fahrzeugen
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Delmenhorst (ots)

Der deutsche Kennzeichenhersteller TÖNNJES verfolgt das Ziel, Fahrzeugen weltweit eine eindeutige Identität zu geben. In Zusammenarbeit mit dem globalen Unternehmen für Halbleiter, NXP, und dem bayrischen Unternehmen für AutoID-Lösungen, Kathrein Solutions GmbH, entwickelt und produziert er Kennzeichen und Vignetten auf der Basis von RAIN-RFID-Technologie – Stichwort Electronic Vehicle Identification (deutsch: elektronische Fahrzeugerkennung), kurz EVI. Pkw, Lkw und Motorräder können damit kontaktlos und im fließenden Verkehr durch autorisierte Lesegeräte identifiziert werden. Die innovative Technologie hat die bisherige Art und Weise der optischen Erkennung mit dem bloßen Auge oder per Kamera überholt. Und eröffnet neue, digitale Möglichkeiten für den Verkehr und die Mobilität von morgen.

Größere Städte, mehr Autos

Shenzhen ist eine sogenannte Megacity im Süden Chinas. Direkt an der Grenze zu Hongkong befindet sich die Metropole, in der zwölf Millionen Menschen wohnen. Bis 2030 soll die Bevölkerung um weitere 17 Prozent wachsen – und damit deutlich schneller als jede andere Großstadt im ostasiatischen Raum. Wo noch vor rund 40 Jahren lediglich 30.000 Menschen lebten, sind heute 3,5 Millionen Autos auf den Straßen unterwegs. Mit über 500 Pkw pro Straßenkilometer herrscht in Shenzhen die höchste Automobildichte in ganz China. Die logische Folge: Staus legen das öffentliche Leben nahezu lahm. Aus diesem Grund arbeitet die Stadt intensiv an einem intelligenten Verkehrsmanagement-System. KI-gesteuerte Ampeln erweitern zwar das Handlungsspektrum der Behörden, eine endgültige Lösung für die Verkehrsmassen ist aber noch nicht in Sicht.

EVI kann den Verkehr revolutionieren

„Die Weltbevölkerung wächst kontinuierlich. Nicht nur Megacities mit mehr als zehn Millionen Einwohnern müssen sich mit alternativen Lösungen für ein komplexes und modernes Verkehrsmanagement auseinandersetzen, sondern über kurz oder lang alle Großstädte“, sagt Jochen Betz, Geschäftsführer von TÖNNJES. „Wir glauben, dass die elektronische Fahrzeugerkennung, also EVI, die Grundlage für Smart City Anwendungen darstellt, da sie effiziente und zeitgemäße Identifikationsprozesse ermöglicht.“ Mittels RAIN-RFID-Technologie gelingt die drahtlose Kommunikation zwischen Kfz-Kennzeichen auf der einen und autorisierten Lesegeräten auf der anderen Seite. Neben der gezielten Verkehrsführung birgt EVI auch das Potential, Zufahrtskontroll- und Mautsysteme zu revolutionieren, Umweltzonen zu realisieren, Bezahlvorgänge im Bereich von Brücken- oder Fährüberfahrten zu modernisieren und nachhaltig vor Fahrzeugdiebstahl oder Kennzeichenfälschung zu schützen.

Seit einigen Jahren ist TÖNNJES nicht nur erfolgreicher Produzent von Kennzeichen, sondern auch federführend an der Entwicklung von Soft- und Hardware beteiligt, die die Voraussetzung für elektronische Fahrzeugerkennung bilden. In Zusammenarbeit mit dem bayrischen RAIN-RFID-Hardware-Hersteller, Kathrein Solutions und dem globalen Unternehmen für Halbleiter, NXP, produziert TÖNNJES das RFID-Kennzeichen IDePLATE und den Windschutzscheibenaufkleber IDeSTIX. Die Technologie hat sich bereits in verschiedenen Ländern in unterschiedlichen Einsatzbereichen bewährt. So nutzt die arabische Erdölfördergesellschaft Saudi Aramco den IDeSTIX für die Zufahrtskontrolle auf dem Betriebsgelände. Und auf den Philippinen werden Roller und Motorräder mit dem IDeSTIX Headlamp Tag von TÖNNJES ausgestattet – eine RFID-Vignette für den Frontscheinwerfer. „Gerade im asiatischen Raum sind Motorroller und Motorräder ein äußerst beliebtes Fortbewegungsmittel. Der IDeSTIX Headlamp Tag ist eine effiziente und zuverlässige Methode, um all diese Fahrzeuge zu registrieren und zu identifizieren“, erklärt Betz.

Flexibel und nutzerfreundlich: Passive Chips funktionieren im ruhenden und fließenden Verkehr

Sowohl die fälschungssicheren Kennzeichen als auch die Aufkleber, die sich beim Ablösen selbst zerstören, sind mit einem speziell hergestellten, passiven RAIN-RFID-Chip, dem UcodeDNA® von NXP, ausgestattet. Dieser übermittelt Daten über mehrere Meter auf kontaktlose und sichere Weise. Der Chip enthält eine verschlüsselte, einmalige Identifikationsnummer, die von autorisierten Lesegeräten im ruhenden und fließenden Verkehr entziffert werden kann. „Die landesweite Registrierung aller Fahrzeuge sollte jedes Land anstreben, da sie Sicherheit und Transparenz garantiert. Sind Fahrzeuge erstmal mit passive UHF-RFID-Transpondern registriert, kann diese Technologie auch wunderbar für weitere Applikationen wie Tolling, Road Charging, Parken, Tanken und Zufahrtskontrollen verwendet werden“, erklärt Christian Schnebinger, Deputy Sales Officer bei Kathrein. „Bei passive UHF RFID handelt es sich um einen weltweiten Standard. Das schafft Flexibilität und ist gleichzeitig nutzerfreundlich. Denn durch die batterielosen Transponder entfällt sämtliche Wartung“, ergänzt er.

Dass die elektronische Fahrzeugerkennung in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnt, zeigt nicht nur die enge Zusammenarbeit der drei Marktführer. Auch aktuelle Statistiken des deutschen Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) unterstreichen bei einem Blick auf die Autobahnen den hohen Stellenwert von EVI. So wird sich das Transportaufkommen im Straßenverkehr allein in Deutschland bis 2023 auf knapp vier Milliarden Tonnen beziffern. Zum Vergleich: Vor zehn Jahren war von lediglich 3,4 Milliarden Tonnen die Rede. Und auch die Corona-Pandemie hat laut BAG direkte Auswirkungen auf die Lkw-Fahrleistung. Die ist seit Pandemiebeginn in der Bundesrepublik um 5,5 Prozent gestiegen – vermutlich wegen des zunehmenden Lieferverkehrs.

RFID-Technologie ist der Schlüssel zur Digitalisierung

„Mit unserer Technologie und dem kombinierten Know-how tragen wir dazu bei, dass Behörden und Zulassungsstellen in Zukunft deutlich effizienter arbeiten können werden“, erklärt Ralf Kodritsch bei NXP. Seiner Meinung nach bildet die Nutzung von RFID-basierten Technologien darüber hinaus die ideale Basis, um den gesamten Bereich der Fahrzeugerkennung umfassend und zeitnah zu digitalisieren. „In der Diskussion geht es oft um essentielle Schlüsselbereiche wie öffentliche Sicherheit oder Diebstahlprävention, die in unseren Überlegungen eine hohe Priorität genießen. Aber auch der Endverbraucher könnte spürbar profitieren – etwa, wenn wir an automatische Zugangskontrollen beim Parken oder automatisierte Abläufe beim Tanken durch das Auslesen des RFID-Kennzeichens denken“, sagt Kodritsch. Zudem könnte die elektronische Erfassung vor dem Hintergrund der „dringend notwendigen“ Digitalisierung eine erhebliche Verbesserung des Status Quo darstellen. Bisher haben Sicht- und Witterungsverhältnisse eine entscheidende Rolle in der optischen Erfassung gespielt und die Aufklärungsquote von zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitungen deutlich reduziert.

Ein globales Netz

TÖNNJES agiert international. Und zwar nicht als Exporteur von Produkten, sondern von Infrastruktur, Maschinen und Know-how. Rund um den Globus ist das Unternehmen aus Norddeutschland an über 50 Standorten mit lokalen Joint Ventures beteiligt, um vor Ort Kfz-Kennzeichen zu produzieren und zu personalisieren. Dabei unterstützt das Unternehmen die jeweiligen Behörden von der Implementierung eines zentralen Zulassungssystems bis zur Entwicklung innovativer und maßgeschneiderter Lösungen für die Erkennung von Fahrzeugen. Was die elektronische Fahrzeugerkennung betrifft, zeigen sich immer mehr Länder interessiert. „Wir merken, dass jetzt Lösungen gefragt sind, die nicht nur zuverlässig funktionieren, sondern auch den Anforderungen einer digitalisierten Gesellschaft gerecht werden – wir schaffen beides“, sagt Jochen Betz.

Über TÖNNJES E.A.S.T. Infrastruktur Invest GmbH

Das Unternehmen TÖNNJES aus Delmenhorst ist ein Technologielieferant und Systemanbieter, der von der Kennzeichenproduktion bis zur Schaffung eines zentralen Zulassungsregisters alle Bereiche der Fahrzeugregistrierung und -identifikation aus einer Hand vertreibt. Mit dem IDePLATE (RFID-Kennzeichen) und IDeSTIX (RFID- Windschutzscheibenaufkleber) hat das Unternehmen Lösungen entwickelt, die vor Manipulation, Betrug und Diebstahl schützen. TÖNNJES vertreibt seine Leistungen über Beteiligungen an 50 Standorten weltweit und beschäftigt mit seinen Partnern rund 2.000 Mitarbeiter.

Pressekontakt:

Im Auftrag der TÖNNJES E.A.S.T. Infrastruktur Invest GmbH:

Vanessa Salbert
FEINSCHREIBER GbR
Auf der Kuhlen 1
28203 Bremen
Tel.: 01578 5597561
Email: vanessa.salbert@feinschreiber.com

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JB Kendrick ist neue Präsidentin von Kapsch TrafficCom North America

21.04.2021 – 07:31

Kapsch TrafficCom AG

JB Kendrick ist neue Präsidentin von Kapsch TrafficCom North America


















Wien, Österreich (ots)

Kapsch TrafficCom AG (Kapsch) hat JB Kendrick mit Wirkung zum 19. April 2021 zur Präsidentin von Kapsch TrafficCom North America ernannt. Kendrick kam 2017 als Senior Vice President für Sales und Business Development zu Kapsch und war in dieser Funktion maßgeblich am Wachstum des Maut-, Verkehrsmanagement- und Connected-Vehicle-Geschäfts von Kapsch TrafficCom North America beteiligt.

„Ich freue mich sehr, JB Kendrick als neue Präsidentin von Kapsch TrafficCom Nordamerika vorzustellen“, sagt Georg Kapsch, Chief Executive Officer von Kapsch TrafficCom. „JB hat eine herausragende Erfolgsbilanz beim Ausbau unseres Nordamerikafeschäfts vorgelegt. Sie ist bekannt dafür, starke kundenorientierte Teams zu bilden, eine effektive interne und externe Kommunikation aufzubauen sowie Initiativen zum Engagement der Kapsch-Mitarbeiter zu fördern.“

JB Kendrick folgt auf Chris Murray, der Kapsch TrafficCom verlassen wird. In den vergangenen 10 Jahren leitete er die erfolgreiche Transformation des Nordamerika-Geschäfts zu einem führenden Anbieter von End-to-End Maut-, Verkehrsmanagement- und vernetzten Mobility-Systemen. „Ich möchte mich bei Chris für seine tatkräftige Unterstützung für Kapsch bedanken – ich wünsche ihm das Allerbeste.“

Die Ernennung von JB Kendrick trägt dazu bei, eine nachhaltige Business Performance und ein erfolgreiches nächstes Kapitel für unser Unternehmen aufzuschlagen. JB Kendrick blickt auf eine erfolgreiche 25-jährige Karriere in der Bereitstellung von Back-Office- und Zahlungsverarbeitungslösungen zurück, mit Führungsrollen in verschiedenen Funktionsbereichen, wie Vertrieb, Operations, Geschäftsentwicklung, Marketing und Kundenbeziehungen. Bevor sie zu Kapsch kam, arbeitete JB Kendrick 13 Jahre lang bei Conduent (und zuvor Xerox/ACS, Inc.), wo sie Sales-Geschäfte mit mehr als 30 US-Bundesstaaten sowie der US-Regierung abwickelte und neu entwickelte Zahlungsdienste unterstützte.

JB Kendrick war im Vorstand der Electronic Funds Transfer Association (EFTA) und hat sich aktiv bei der National Branded Prepaid Card Association (NBPCA), W.net und The Women’s Alliance (TWA) engagiert. Derzeit ist sie Mitglied des Board of Trustees am Huntingdon College in Montgomery, Alabama, sowie der „Women in Tolling“-Gruppe der International Bridge, Tunnel, and Turnpike Association (IBTTA) und mehrerer lokaler philanthropischer Organisationen. Sie wird weiterhin von Atlanta, Georgia, aus tätig sein.

Über Kapsch TrafficCom

Kapsch TrafficCom ist ein weltweit anerkannter Anbieter von Verkehrslösungen für eine nachhaltige Mobilität. Innovative Lösungen in den Anwendungsbereichen Maut, Mautdienstleistungen, Verkehrsmanagement und Nachfragemanagement tragen zu einer gesünderen Welt ohne Staus bei. Kapsch hat in mehr als 50 Ländern rund um den Globus erfolgreich Projekte umgesetzt. Mit One-Stop-Lösungen deckt das Unternehmen die gesamte Wertschöpfungskette der Kunden ab, von Komponenten über Design bis zu der Implementierung und dem Betrieb von Systemen. Als Teil der Kapsch Group, mit Hauptsitz in Wien, verfügt Kapsch TrafficCom über Tochtergesellschaften und Niederlassungen in mehr als 30 Ländern und ist seit 2007 im Segment Prime Market der Wiener Börse (Symbol: KTCG) notiert. Im Geschäftsjahr 2019/20 erwirtschafteten rund 5.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Umsatz von 731,2 Mio. EUR.

Pressekontakt:

Carolin Treichl Executive
Vice President Marketing & Communications
Am Europlatz 2, 1120 Wien, Österreich
T +43 50 811 1710
carolin.treichl@kapsch.net

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Carsten Heer
T +49 40 822 44 284
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Innovationen gegen den Klimawandel: DtGV zeichnet rund 200 Unternehmen mit dem GreenTech-Award 2021/22 aus

21.04.2021 – 11:39

Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien mbH

Innovationen gegen den Klimawandel: DtGV zeichnet rund 200 Unternehmen mit dem GreenTech-Award 2021/22 aus


















Berlin (ots)

Mit dem GreenTech-Award 2021/22 hat die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) nun erstmalig deutsche Unternehmen und Forschungseinrichtungen ausgezeichnet, deren Erfindungsreichtum nachweislich auf das Konto des Klimaschutzes einzahlt oder die durch neue Ideen Anpassungen an den Klimawandel ermöglichen.

Der Preis stellt dabei auf die „härteste Währung“ von Innovation – das Patent – ab. Konkret wurde die Anzahl der Patente ermittelt, die in Deutschland ansässigen Unternehmen im Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2020 in der Patent-Klasse Y02 des Cooperative Patent Classification (CPC) erteilt wurden. In dieser Klasse werden Patente zusammengefasst, die „Technologien oder Anwendungen zur Eindämmung des Klimawandels oder zur Anpassung daran“ umfassen.

Die Recherche der DtGV umfasste dabei alle Patentämter weltweit. Abgerundet und in einem Score-Wert verdichtet wurde die Basis-Größe Patentanzahl durch das qualitative Moment der Zitationshäufigkeit. Unternehmen der Spitzengruppe (Top 25%) wurden als Preisträger des GreenTech-Awards ausgezeichnet, den besten 5% von insgesamt rund 3.000 Unternehmen und Forschungseinrichtungen wurde der diesjährige Sonderpreis zugesprochen.

Facettenreiches Innovations-Profil

Deutlich im Ranking der ausgezeichneten Unternehmen spiegelt sich die Neuausrichtung der Schlüsselindustrie Automobilbau wider. So finden sich unter den Top 10 der Sonderpreis-Träger mit BMW, AUDI, Volkswagen, Daimler und Porsche gleich fünf Schwergewichte der Automobil-Welt – Zeugnis des massiven Bestrebens, im Zeitalter der Elektromobilität keinen Bedeutungsverlust zu erfahren.

Mit Bosch und Continental zählen zudem zwei der weltgrößten Automobil-Zulieferer zur Spitzengruppe, die beide an Technologien nachhaltiger Mobilität arbeiten. Bei Bosch wurden die Bereiche Umwelttechnik und regenerative Energien bereits vor mehr als zehn Jahren als strategische Schwerpunkt definiert.

Doch auch außerhalb der Automobil-Industrie stellen zahlreiche Unternehmen ihre Innovationsstärke unter Beweis. Sei es Airbus, die u.a. an emissionsfreien Verkehrsflugzeugen arbeiten, wobei Wasserstoff eine Schlüsselrolle spielt, die Trumpf Gruppe, Markt- und Technologieführer bei Werkzeugmaschinen und Lasern für die industrielle Fertigung, der Energieriese E.on, der sich nachhaltige Energieerzeugung und dezentrale Lösungen auf die Fahnen geschrieben hat oder auch der Materialtechnologiekonzern Umicore Deutschland, der an Recyclingtechnologien und der Entwicklung geschlossener Werkstoffkreisläufe forscht.

Noch deutlicher wird die Bandbreite beim Blick auf die Preisträger, zu denen Unternehmen aus dem Energiebereich ebenso zählen wie die Firma Schott, die sich auf nachhaltige Glas- Keramikproduktion spezialisiert hat, der BMZ Gruppe, die Akkus für E-Bikes herstellt oder die ADS-TEC Energy mit ihren Batteriespeicherlösungen und Schnelllade- und Energiemanagementsystemen, ebm-papst, die unter anderem energiesparende Ventilatoren entwickeln oder Windmöller & Hölscher, ein weltweit führender Hersteller von Maschinen und Anlagen zur Herstellung von flexiblen Verpackungen. Unter den rund 180 Preisträgern, die aus den unterschiedlichsten Branchen stammen, finden sich junge Firmen ebenso Traditionsunternehmen, Hidden Champions von Weltrang ebenso wie nationale Player.

„Es zeigt sich eine Innovations-Vielfalt, die hoffen lässt und auch dringend erforderlich ist“, kommentiert Oliver Hauf, Studienverantwortlicher der DtGV, die Untersuchungsergebnisse. Denn anders als bei Corona, wo der Pharma-Industrie mit der Entwicklung eines Impfstoffes in Rekordzeit ein echter Gamechanger gelungen sei, so Hauf, erfordere der Klimawandel einen Schulterschluss aller intellektuellen Ressourcen in Wirtschaft und Wissenschaft.

Eine Übersicht über alle ausgezeichneten Unternehmen findet sich auf den Seiten der DtGV unter https://www.dtgv.de/awards/greentech-award-2021-22/

Pressekontakt:

Oliver Hauf
DtGV – Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien mbH
Möllendorffstr. 52
D-10367 Berlin
Tel. 030 60983 6293
hauf@dtgv.de

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Innovationen gegen den Klimawandel: DtGV zeichnet rund 200 Unternehmen mit dem GreenTech-Award 2021/22 aus

21.04.2021 – 11:39

Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien mbH

Innovationen gegen den Klimawandel: DtGV zeichnet rund 200 Unternehmen mit dem GreenTech-Award 2021/22 aus


















Berlin (ots)

Mit dem GreenTech-Award 2021/22 hat die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) nun erstmalig deutsche Unternehmen und Forschungseinrichtungen ausgezeichnet, deren Erfindungsreichtum nachweislich auf das Konto des Klimaschutzes einzahlt oder die durch neue Ideen Anpassungen an den Klimawandel ermöglichen.

Der Preis stellt dabei auf die „härteste Währung“ von Innovation – das Patent – ab. Konkret wurde die Anzahl der Patente ermittelt, die in Deutschland ansässigen Unternehmen im Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2020 in der Patent-Klasse Y02 des Cooperative Patent Classification (CPC) erteilt wurden. In dieser Klasse werden Patente zusammengefasst, die „Technologien oder Anwendungen zur Eindämmung des Klimawandels oder zur Anpassung daran“ umfassen.

Die Recherche der DtGV umfasste dabei alle Patentämter weltweit. Abgerundet und in einem Score-Wert verdichtet wurde die Basis-Größe Patentanzahl durch das qualitative Moment der Zitationshäufigkeit. Unternehmen der Spitzengruppe (Top 25%) wurden als Preisträger des GreenTech-Awards ausgezeichnet, den besten 5% von insgesamt rund 3.000 Unternehmen und Forschungseinrichtungen wurde der diesjährige Sonderpreis zugesprochen.

Facettenreiches Innovations-Profil

Deutlich im Ranking der ausgezeichneten Unternehmen spiegelt sich die Neuausrichtung der Schlüsselindustrie Automobilbau wider. So finden sich unter den Top 10 der Sonderpreis-Träger mit BMW, AUDI, Volkswagen, Daimler und Porsche gleich fünf Schwergewichte der Automobil-Welt – Zeugnis des massiven Bestrebens, im Zeitalter der Elektromobilität keinen Bedeutungsverlust zu erfahren.

Mit Bosch und Continental zählen zudem zwei der weltgrößten Automobil-Zulieferer zur Spitzengruppe, die beide an Technologien nachhaltiger Mobilität arbeiten. Bei Bosch wurden die Bereiche Umwelttechnik und regenerative Energien bereits vor mehr als zehn Jahren als strategische Schwerpunkt definiert.

Doch auch außerhalb der Automobil-Industrie stellen zahlreiche Unternehmen ihre Innovationsstärke unter Beweis. Sei es Airbus, die u.a. an emissionsfreien Verkehrsflugzeugen arbeiten, wobei Wasserstoff eine Schlüsselrolle spielt, die Trumpf Gruppe, Markt- und Technologieführer bei Werkzeugmaschinen und Lasern für die industrielle Fertigung, der Energieriese E.on, der sich nachhaltige Energieerzeugung und dezentrale Lösungen auf die Fahnen geschrieben hat oder auch der Materialtechnologiekonzern Umicore Deutschland, der an Recyclingtechnologien und der Entwicklung geschlossener Werkstoffkreisläufe forscht.

Noch deutlicher wird die Bandbreite beim Blick auf die Preisträger, zu denen Unternehmen aus dem Energiebereich ebenso zählen wie die Firma Schott, die sich auf nachhaltige Glas- Keramikproduktion spezialisiert hat, der BMZ Gruppe, die Akkus für E-Bikes herstellt oder die ADS-TEC Energy mit ihren Batteriespeicherlösungen und Schnelllade- und Energiemanagementsystemen, ebm-papst, die unter anderem energiesparende Ventilatoren entwickeln oder Windmöller & Hölscher, ein weltweit führender Hersteller von Maschinen und Anlagen zur Herstellung von flexiblen Verpackungen. Unter den rund 180 Preisträgern, die aus den unterschiedlichsten Branchen stammen, finden sich junge Firmen ebenso Traditionsunternehmen, Hidden Champions von Weltrang ebenso wie nationale Player.

„Es zeigt sich eine Innovations-Vielfalt, die hoffen lässt und auch dringend erforderlich ist“, kommentiert Oliver Hauf, Studienverantwortlicher der DtGV, die Untersuchungsergebnisse. Denn anders als bei Corona, wo der Pharma-Industrie mit der Entwicklung eines Impfstoffes in Rekordzeit ein echter Gamechanger gelungen sei, so Hauf, erfordere der Klimawandel einen Schulterschluss aller intellektuellen Ressourcen in Wirtschaft und Wissenschaft.

Eine Übersicht über alle ausgezeichneten Unternehmen findet sich auf den Seiten der DtGV unter https://www.dtgv.de/awards/greentech-award-2021-22/

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Oliver Hauf
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JB Kendrick ist neue Präsidentin von Kapsch TrafficCom North America

21.04.2021 – 07:31

Kapsch TrafficCom AG

JB Kendrick ist neue Präsidentin von Kapsch TrafficCom North America


















Wien, Österreich (ots)

Kapsch TrafficCom AG (Kapsch) hat JB Kendrick mit Wirkung zum 19. April 2021 zur Präsidentin von Kapsch TrafficCom North America ernannt. Kendrick kam 2017 als Senior Vice President für Sales und Business Development zu Kapsch und war in dieser Funktion maßgeblich am Wachstum des Maut-, Verkehrsmanagement- und Connected-Vehicle-Geschäfts von Kapsch TrafficCom North America beteiligt.

„Ich freue mich sehr, JB Kendrick als neue Präsidentin von Kapsch TrafficCom Nordamerika vorzustellen“, sagt Georg Kapsch, Chief Executive Officer von Kapsch TrafficCom. „JB hat eine herausragende Erfolgsbilanz beim Ausbau unseres Nordamerikafeschäfts vorgelegt. Sie ist bekannt dafür, starke kundenorientierte Teams zu bilden, eine effektive interne und externe Kommunikation aufzubauen sowie Initiativen zum Engagement der Kapsch-Mitarbeiter zu fördern.“

JB Kendrick folgt auf Chris Murray, der Kapsch TrafficCom verlassen wird. In den vergangenen 10 Jahren leitete er die erfolgreiche Transformation des Nordamerika-Geschäfts zu einem führenden Anbieter von End-to-End Maut-, Verkehrsmanagement- und vernetzten Mobility-Systemen. „Ich möchte mich bei Chris für seine tatkräftige Unterstützung für Kapsch bedanken – ich wünsche ihm das Allerbeste.“

Die Ernennung von JB Kendrick trägt dazu bei, eine nachhaltige Business Performance und ein erfolgreiches nächstes Kapitel für unser Unternehmen aufzuschlagen. JB Kendrick blickt auf eine erfolgreiche 25-jährige Karriere in der Bereitstellung von Back-Office- und Zahlungsverarbeitungslösungen zurück, mit Führungsrollen in verschiedenen Funktionsbereichen, wie Vertrieb, Operations, Geschäftsentwicklung, Marketing und Kundenbeziehungen. Bevor sie zu Kapsch kam, arbeitete JB Kendrick 13 Jahre lang bei Conduent (und zuvor Xerox/ACS, Inc.), wo sie Sales-Geschäfte mit mehr als 30 US-Bundesstaaten sowie der US-Regierung abwickelte und neu entwickelte Zahlungsdienste unterstützte.

JB Kendrick war im Vorstand der Electronic Funds Transfer Association (EFTA) und hat sich aktiv bei der National Branded Prepaid Card Association (NBPCA), W.net und The Women’s Alliance (TWA) engagiert. Derzeit ist sie Mitglied des Board of Trustees am Huntingdon College in Montgomery, Alabama, sowie der „Women in Tolling“-Gruppe der International Bridge, Tunnel, and Turnpike Association (IBTTA) und mehrerer lokaler philanthropischer Organisationen. Sie wird weiterhin von Atlanta, Georgia, aus tätig sein.

Über Kapsch TrafficCom

Kapsch TrafficCom ist ein weltweit anerkannter Anbieter von Verkehrslösungen für eine nachhaltige Mobilität. Innovative Lösungen in den Anwendungsbereichen Maut, Mautdienstleistungen, Verkehrsmanagement und Nachfragemanagement tragen zu einer gesünderen Welt ohne Staus bei. Kapsch hat in mehr als 50 Ländern rund um den Globus erfolgreich Projekte umgesetzt. Mit One-Stop-Lösungen deckt das Unternehmen die gesamte Wertschöpfungskette der Kunden ab, von Komponenten über Design bis zu der Implementierung und dem Betrieb von Systemen. Als Teil der Kapsch Group, mit Hauptsitz in Wien, verfügt Kapsch TrafficCom über Tochtergesellschaften und Niederlassungen in mehr als 30 Ländern und ist seit 2007 im Segment Prime Market der Wiener Börse (Symbol: KTCG) notiert. Im Geschäftsjahr 2019/20 erwirtschafteten rund 5.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Umsatz von 731,2 Mio. EUR.

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Carolin Treichl Executive
Vice President Marketing & Communications
Am Europlatz 2, 1120 Wien, Österreich
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CSR-Richtlinie: Heute beginnt eine neue Ära in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

21.04.2021 – 15:30

PwC Deutschland

CSR-Richtlinie: Heute beginnt eine neue Ära in der Nachhaltigkeitsberichterstattung


















Düsseldorf (ots)

Die EU-Kommission legt einen Vorschlag zur Änderung der CSR-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) vor: Nach den neuen Regeln sind in Deutschland künftig mehrere tausend Unternehmen verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht in ihren Lagebericht aufzunehmen / Die geplanten Änderungen betreffen bereits die Berichtsperiode 2023

Heute hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Anpassung der CSR-Richtlinie vorgelegt. Die geplanten Änderungen sollen für mehr Transparenz über nachhaltige Aspekte sorgen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung rückt damit auf Augenhöhe mit der Finanzberichterstattung, im Ergebnis wird die Zweiklassengesellschaft zwischen finanziellen und nichtfinanziellen Informationen beendet.

„Mit den heute veröffentlichten Änderungen schlägt die EU ein neues Kapitel in der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf: Sie hat einen klaren Fahrplan zur Integration von nichtfinanziellen Informationen in die Berichterstattung vorgelegt. Dieser Plan sieht eindeutige Verantwortlichkeiten für die Erstellung, Überwachung und Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor“, kommentiert Hendrik Fink, Leiter Sustainability Services bei PwC Deutschland.

Bereits seit 2017 sind große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen in der EU dazu verpflichtet, über nichtfinanzielle Aspekte zu berichten. Bislang wies diese Berichterstattung jedoch Mängel auf: Die Informationen seien wenig relevant, häufig nicht verlässlich und in den seltensten Fällen vergleichbar – so die Kritik von Investoren und anderen Stakeholdern – und damit nicht geeignet, um nachhaltigkeitsbezogene Risiken bei Investitionen zu berücksichtigen. Dies könne die Stabilität des Finanzsystems gefährden. Nicht zuletzt seien zu wenige Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen. Zusätzlich soll eine Angleichung mit den aktuell parallel laufenden Regulierungen bezüglich des EU Action Plan on Sustainable Finance/EU Green Deal erfolgen, um beispielsweise die Anforderungen an Taxonomie-Angaben zu harmonisieren.

Kreis der Berichtspflichtigen in Deutschland wächst stark

Der Vorschlag der Kommission adressiert nun diese Kritikpunkte: Der Kreis der Unternehmen, die in Zukunft über nichtfinanzielle Aspekte berichten müssen, wächst stark an. Grundsätzlich sollen in Zukunft alle an einem regulierten Markt in der EU gelisteten Unternehmen (bis auf Kleinstunternehmen), zudem große nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie die meisten Banken und Versicherungen verpflichtend über nichtfinanzielle Kennzahlen berichten und somit zu mehr Transparenz über nachhaltige Aspekte beitragen. Dabei soll zudem das Größenkriterium der Arbeitnehmerzahl von 500 auf 250 gesenkt werden. „Bislang waren in Deutschland rund 500 Unternehmen berichtspflichtig. Nach den neuen Regelungen werden es mindestens zehnmal so viele sein“, schätzt Hendrik Fink.

Aber auch die Berichtsinhalte werden umfassend ausgeweitet und präzisiert: Dafür sollen neue, verbindliche Standards für das Sustainability-Reporting veröffentlicht werden, die den bislang geltenden Flickenteppich ablösen und Einheitlichkeit in der Anwendung schaffen.

Die Informationen sollen künftig nach dem Prinzip der doppelten Materialität offengelegt werden. Das bedeutet: Es müssen alle nachhaltigkeitsbezogenen Fakten veröffentlicht werden, die für das Verständnis von Geschäftsverlauf, Lage und Ergebnis erforderlich sind, aber auch Informationen, die nötig sind, um die Auswirkungen des Unternehmens auf die Gesellschaft zu verstehen. Zudem sind von den berichtspflichtigen Unternehmen auch die Angaben zu den grünen Finanzkennzahlen nach der Taxonomie-Verordnung zu beachten, die durch den ebenfalls heute veröffentlichten delegierten Rechtsakt konkretisiert wurden. „Ein weitestgehend qualitativer Nachhaltigkeitsbericht, der nur wenige Seiten umfasst, wird nicht mehr regelkonform sein“, so Nicolette Behncke, Partnerin und Expertin für Sustainability-Reporting und -Assurance bei PwC Deutschland.

Nachhaltigkeit muss zwingend in den Lagebericht

Der Vorschlag sieht zudem vor, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung zwingend im Lagebericht erfolgen muss. Das birgt aus Sicht der PwC-Expertin eine große Herausforderung: „Unternehmen müssen die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf den Zeitpunkt der Lageberichterstattung vorziehen – und das bei ausgeweiteten Inhalten.“ Des Weiteren ist vorgesehen, auch für die Nachhaltigkeitsinformationen ein digitales Tagging einzuführen – analog zur Finanzberichterstattung.

Eine weitere Änderung bezieht sich auf die Geschäftsführung: In Zukunft soll das Management aktiv und nachweislich die Verantwortung für die Sustainability-Berichterstattung tragen. Der Bilanzeid, der sich bislang nur auf die Finanzberichterstattung bezieht, soll auch auf den Nachhaltigkeitsreport ausgeweitet werden. „Damit würde das Management explizit und schriftlich nach außen zeigen, dass es diese Verantwortung trägt“, resümiert Nicolette Behncke. Die vorgesehene Überwachungspflicht über die nichtfinanzielle Berichterstattung durch den Aufsichtsrat ist für deutsche Kontrollorgane allerdings kein Neuland.

Die externe Prüfungspflicht für Nachhaltigkeitsberichte kommt

Darüber hinaus sieht der Vorschlag der EU-Kommission eine Prüfungspflicht für Nachhaltigkeitsberichte vor: Um die Verlässlichkeit der Sustainability-Berichterstattung zu erhöhen, soll der Abschlussprüfer – zunächst mit begrenzter Prüfungssicherheit – eine externe Prüfung vornehmen.

Vor allem für die neu in den Anwendungsbereich fallenden Unternehmen ist die Einführung einer Berichts- und Prüfungspflicht eine komplexe Aufgabe: „Auf Unternehmen, die bislang noch nicht berichtspflichtig waren und daher weder Erfahrungen in der nichtfinanziellen Berichterstattung mitbringen noch Berührungspunkte mit einer Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen hatten, kommen umfangreiche neue Aufgaben zu“, so das Fazit von Nicolette Behncke.

Die Änderungen betreffen bereits die Berichtsperiode 2023

Das gilt vor allem im Hinblick auf den ambitionierten Zeitplan: Der Vorschlag soll voraussichtlich noch im Kalenderjahr 2021 verabschiedet werden. Bis Ende 2022 müssen die Mitgliedsstaaten die Vorgaben in nationales Recht umsetzen. Die Berichtspflicht soll für Nachhaltigkeitsberichte gelten, die ab dem 1. Januar 2024 veröffentlicht werden. „Die Änderungen betreffen also bereits die Berichtsperiode 2023“, erläutert Hendrik Fink.

Der PwC-Experte fasst die anstehenden Änderungen wie folgt zusammen: „In wenigen Jahren wird all das, was für die klassische Finanzberichterstattung gilt, auch für das Sustainability-Reporting verbindlich sein. Das kann zugleich eine Chance für Unternehmen darstellen. Denn es lohnt sich, die für den Geschäftserfolg maßgeblichen nachhaltigen Aspekte gleichwertig in die unternehmerischen Berichtsprozesse einzubetten. Das erleichtert es, gegenüber Kapitalgebern, Investoren und auch Kunden auskunftsfähig zu sein und einen Beitrag für mehr Vertrauen und Transparenz zu leisten.“

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Tillmann/Güntzler: Startup-Standort Deutschland attraktiver machen

21.04.2021 – 13:35

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Tillmann/Güntzler: Startup-Standort Deutschland attraktiver machen


















Berlin (ots)

Mitarbeiter können steuerbegünstigt an Unternehmen beteiligt werden

Heute haben CDU/CSU und SPD im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags das Fondsstandortgesetz beschlossen. Dieses sieht wesentliche Verbesserungen bei der Digitalisierung der Fondsaufsicht und der steuerlichen Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen an Startups vor. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, und der zuständige Berichterstatter, Fritz Güntzler:

Antje Tillmann: „Heute ist ein guter Tag für den deutschen Startup-Standort: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Startups müssen übertragene Unternehmensbeteiligungen an diesen künftig nicht mehr im Jahr der Übertragung versteuern. Die Besteuerung erfolgt erst im Zeitpunkt der Veräußerung, spätestens nach zwölf Jahren. Bis zu einem Wert von jährlich 1.440 EUR können Unternehmensbeteiligungen sogar gänzlich steuerfrei übertragen werden.

Daneben haben wir auch den Anwendungskreis der betroffenen Unternehmen ausgeweitet. Entgegen dem Regierungsentwurf können nun auch 12 Jahre „alte“ Unternehmen von der neuen Regelung profitieren.

Das Bewertungsverfahren für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen haben wir vereinfacht, indem bei der Übertragung einer Unternehmensbeteiligung vom Finanzamt verlangt werden kann, den Wert der Unternehmensbeteiligung verbindlich zu bestätigen. Dies gilt gleichermaßen für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer. So vermeiden wir Streitigkeiten über den Wert der Beteiligung in späteren Jahren.“

Fritz Güntzler: „Wir freuen uns, dass wir im parlamentarischen Verfahren noch einige Verbesserungen zum Gesetzentwurf erreichen konnten. Dazu gehört die Klarstellung, dass auch mittelbare Beteiligungen unter die steuerliche Begünstigung fallen. Diese Verbesserung ist von enormer praktischer Relevanz und sorgt für bessere Anwendungsmöglichkeiten in der Praxis. Mit Blick auf den Arbeitgeberwechsel bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung konnten wir ermöglichen, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer des Arbeitnehmers übernehmen kann. Damit lösen wir zwar nicht das dry income-Problem, schaffen aber eine Entlastung für die Arbeitnehmer.

Außerdem haben wir uns dafür eingesetzt, dass Entwicklungsförderfonds nun vernünftige aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen bekommen. Mit den Entwicklungsförderfonds sollen private Investition in Entwicklungsländern gefördert werden. Daher war es dringend notwendig, dass wir hier Verbesserungen erzielt haben.

Wir von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hätten uns noch weitergehende Regelungen in dem Gesetzentwurf vorstellen können. Es ist schade, dass wir die SPD nicht davon überzeugen konnten, nur die Veräußerung als steuerauslösenden Tatbestand bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung festzulegen. Die Änderungen zur steuerlichen Behandlung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sollten daher in der Zukunft evaluiert werden. Wenn diese nicht zu einer vermehrten Ausgabe von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen führen, müssten wir dringend nachbessern.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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IoT-Studie: Risiko durch smarte Geräte wird von heimischen Unternehmen massiv unterschätzt

21.04.2021 – 11:35

IoT Inspector GmbH

IoT-Studie: Risiko durch smarte Geräte wird von heimischen Unternehmen massiv unterschätzt


















Bad Homburg (ots)

Umfrage unter 260 IT Entscheidern belegt: Mangelhaftes Risikobewusstsein und keine klare Verantwortlichkeit für IoT-Security

Sie sind flächendeckend im Einsatz, aber das damit verbundene Sicherheitsrisiko wird unterschätzt: Die Rede ist von smarten Devices. 42 Prozent von 260 für den „IoT-Sicherheitsreport 2021“ befragten Unternehmen verfügen über keinerlei Compliance-Regeln für ihre IoT-Devices wie Router, WiFi-Accesspoints, VoIP-Telefone, Netzwerkkameras oder IoT-Geräte in der Produktion. „Das Ergebnis ist erschreckend. Zwar sieht die Mehrzahl der befragten Firmen das Internet of Things als Risiko, aber nur der geringste Teil sichert sich durch adäquate Maßnahmen ab“, kommentiert Rainer M. Richter, Geschäftsführer des deutschen Unternehmens IoT Inspector. Im April 2021 wurde die Umfrage auf Entscheiderebene bei deutschen Betrieben unterschiedlicher Größenordnung durchgeführt. So verlassen sich 22 Prozent in Punkto Gerätesicherheit auf vertragliche Regelungen seitens der Hersteller. Nur 11 Prozent führen eine Bedrohungsanalyse durch, 28 Prozent setzen immerhin auf Penetration Testing. Intrusion Detection findet lediglich bei 37 Prozent der befragten Unternehmen statt.

Unklare Verantwortlichkeiten

Ebenfalls kritisch ist das Vakuum, das rund um das Thema Verantwortlichkeit für IoT-Sicherheit herrscht. Bei 15 Prozent der 260 Unternehmen liegt die Last auf dem CTO, bei 17 Prozent beim CIO. 17 Prozent haben die Verantwortung im Einkauf liegen, weitere 21 Prozent vertrauen auf externe Berater. „Das ist grob fahrlässig! Jedes IoT-Device kann manipuliert werden und stellt ein entsprechendes Sicherheitsrisiko für ein Unternehmen dar. Die Zuständigkeit muss dort liegen, wo auch die restliche IT Security verantwortet wird“, sagt Richter. Sein Unternehmen betreibt eine Security Plattform zur Analyse von IoT-Firmware – also des Betriebssystems solcher smarten Devices – auf Sicherheitslücken und Compliance. Problematisch sind dabei vor allem intransparente OEM-Lieferketten, bei denen Produkte zwar von einem Hersteller verkauft, aber nicht unbedingt auch von ihm gefertigt werden. Mit dem Re-Labelling schmuggeln sich nämlich oftmals unerwünschte Sicherheitslücken in das Endprodukt. „Es kann durchaus vorkommen, dass ein Drittanbieter vollen Zugriff auf das Device hat – und darüber im Zweifelsfall auch auf das Netzwerk eines Unternehmens zugreifen kann“, warnt Rainer Richter. Dies wurde eben erst am Beispiel des niederländischen Telekommunikations Providers KPN und dessen Huawei Infrastruktur gut ersichtlich.

KPN: Half Huawei bei Spionage?

Bis heute verwaltet das umstrittene chinesische Unternehmen Huawei Geräte des KPN-Mobilfunknetzes. Huawei-Mitarbeiter in China und den Niederlanden haben laut niederländischen Quellen sogar „Administratorenrechte“ im KPN-Netzwerk und hatten so auch die Möglichkeit, Gespräche bis zur höchsten politischen Ebene mitzuhören oder an Geheimdienste weiterzugeben. „Dieses Beispiel zeigt, welcher Zündstoff in vermeintlich harmlosen Geräten steckt, die einfach in eine Inftrastruktur eingebunden und dann im laufenden Betrieb vergessen werden“, sagt Richter von IoT Inspector. In den USA steht Huawei bereits seit 2019 auf der Verbotsliste zum Einsatz in Behörden.

Aber auch Hacker haben es so leicht – und das zumindest sagen auch die 260 befragten Firmenvertreter. 85 Prozent bestätigen, dass Cyberkriminelle bereits einen Fokus auf IoT-Geräte gelegt haben. Als besonders bedroht sehen die Befragten dabei Server, PCs und Industry 4.0 Anlagen. Medizintechnik mit Netzwerkanschluss hingegen halten nur 28 Prozent für gefährdet, IP-Telefone gar nur 14 Prozent. „Das ist eine grobe Fehleinschätzung, die vielleicht vor zehn Jahren Gültigkeit hatte. Heute ist jedes Device – vom Router über die Videokonferenzanlage bis zum schlüssellosen Eintrittssystem – ein trojanisches Pferd für Attacken auf Unternehmen und Organisationen“, warnt der IoT-Experte Richter.

Über IoT Inspector:

Die Technologie von IoT Inspector ermöglicht mit wenigen Mausklicks eine automatisierte Firmware-Prüfung von IoT-Devices auf kritische Sicherheitslücken. Der integrierte Compliance Checker deckt gleichzeitig Verletzungen internationaler Compliance-Vorgaben auf. Schwachstellen für Angriffe von außen und Sicherheitsrisiken werden in kürzester Zeit identifiziert und können gezielt behoben werden. Die einfach per Web-Interface zu bedienende Lösung deckt für Hersteller und Inverkehrbringer von IoT-Technologie unbekannte Sicherheitsrisiken auf. Dies gilt insbesondere für Produkte, die von einem OEM-Partner gefertigt werden. Auch Infrastrukturanbieter, Beratungsunternehmen, Wissenschaftler und Systemhäuser profitieren von dem Angebot, und können Ihren Kunden wertvollen Mehrwert bieten.

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CSR-Richtlinie: Heute beginnt eine neue Ära in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

21.04.2021 – 15:30

PwC Deutschland

CSR-Richtlinie: Heute beginnt eine neue Ära in der Nachhaltigkeitsberichterstattung


















Düsseldorf (ots)

Die EU-Kommission legt einen Vorschlag zur Änderung der CSR-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) vor: Nach den neuen Regeln sind in Deutschland künftig mehrere tausend Unternehmen verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht in ihren Lagebericht aufzunehmen / Die geplanten Änderungen betreffen bereits die Berichtsperiode 2023

Heute hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Anpassung der CSR-Richtlinie vorgelegt. Die geplanten Änderungen sollen für mehr Transparenz über nachhaltige Aspekte sorgen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung rückt damit auf Augenhöhe mit der Finanzberichterstattung, im Ergebnis wird die Zweiklassengesellschaft zwischen finanziellen und nichtfinanziellen Informationen beendet.

„Mit den heute veröffentlichten Änderungen schlägt die EU ein neues Kapitel in der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf: Sie hat einen klaren Fahrplan zur Integration von nichtfinanziellen Informationen in die Berichterstattung vorgelegt. Dieser Plan sieht eindeutige Verantwortlichkeiten für die Erstellung, Überwachung und Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor“, kommentiert Hendrik Fink, Leiter Sustainability Services bei PwC Deutschland.

Bereits seit 2017 sind große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen in der EU dazu verpflichtet, über nichtfinanzielle Aspekte zu berichten. Bislang wies diese Berichterstattung jedoch Mängel auf: Die Informationen seien wenig relevant, häufig nicht verlässlich und in den seltensten Fällen vergleichbar – so die Kritik von Investoren und anderen Stakeholdern – und damit nicht geeignet, um nachhaltigkeitsbezogene Risiken bei Investitionen zu berücksichtigen. Dies könne die Stabilität des Finanzsystems gefährden. Nicht zuletzt seien zu wenige Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen. Zusätzlich soll eine Angleichung mit den aktuell parallel laufenden Regulierungen bezüglich des EU Action Plan on Sustainable Finance/EU Green Deal erfolgen, um beispielsweise die Anforderungen an Taxonomie-Angaben zu harmonisieren.

Kreis der Berichtspflichtigen in Deutschland wächst stark

Der Vorschlag der Kommission adressiert nun diese Kritikpunkte: Der Kreis der Unternehmen, die in Zukunft über nichtfinanzielle Aspekte berichten müssen, wächst stark an. Grundsätzlich sollen in Zukunft alle an einem regulierten Markt in der EU gelisteten Unternehmen (bis auf Kleinstunternehmen), zudem große nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie die meisten Banken und Versicherungen verpflichtend über nichtfinanzielle Kennzahlen berichten und somit zu mehr Transparenz über nachhaltige Aspekte beitragen. Dabei soll zudem das Größenkriterium der Arbeitnehmerzahl von 500 auf 250 gesenkt werden. „Bislang waren in Deutschland rund 500 Unternehmen berichtspflichtig. Nach den neuen Regelungen werden es mindestens zehnmal so viele sein“, schätzt Hendrik Fink.

Aber auch die Berichtsinhalte werden umfassend ausgeweitet und präzisiert: Dafür sollen neue, verbindliche Standards für das Sustainability-Reporting veröffentlicht werden, die den bislang geltenden Flickenteppich ablösen und Einheitlichkeit in der Anwendung schaffen.

Die Informationen sollen künftig nach dem Prinzip der doppelten Materialität offengelegt werden. Das bedeutet: Es müssen alle nachhaltigkeitsbezogenen Fakten veröffentlicht werden, die für das Verständnis von Geschäftsverlauf, Lage und Ergebnis erforderlich sind, aber auch Informationen, die nötig sind, um die Auswirkungen des Unternehmens auf die Gesellschaft zu verstehen. Zudem sind von den berichtspflichtigen Unternehmen auch die Angaben zu den grünen Finanzkennzahlen nach der Taxonomie-Verordnung zu beachten, die durch den ebenfalls heute veröffentlichten delegierten Rechtsakt konkretisiert wurden. „Ein weitestgehend qualitativer Nachhaltigkeitsbericht, der nur wenige Seiten umfasst, wird nicht mehr regelkonform sein“, so Nicolette Behncke, Partnerin und Expertin für Sustainability-Reporting und -Assurance bei PwC Deutschland.

Nachhaltigkeit muss zwingend in den Lagebericht

Der Vorschlag sieht zudem vor, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung zwingend im Lagebericht erfolgen muss. Das birgt aus Sicht der PwC-Expertin eine große Herausforderung: „Unternehmen müssen die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf den Zeitpunkt der Lageberichterstattung vorziehen – und das bei ausgeweiteten Inhalten.“ Des Weiteren ist vorgesehen, auch für die Nachhaltigkeitsinformationen ein digitales Tagging einzuführen – analog zur Finanzberichterstattung.

Eine weitere Änderung bezieht sich auf die Geschäftsführung: In Zukunft soll das Management aktiv und nachweislich die Verantwortung für die Sustainability-Berichterstattung tragen. Der Bilanzeid, der sich bislang nur auf die Finanzberichterstattung bezieht, soll auch auf den Nachhaltigkeitsreport ausgeweitet werden. „Damit würde das Management explizit und schriftlich nach außen zeigen, dass es diese Verantwortung trägt“, resümiert Nicolette Behncke. Die vorgesehene Überwachungspflicht über die nichtfinanzielle Berichterstattung durch den Aufsichtsrat ist für deutsche Kontrollorgane allerdings kein Neuland.

Die externe Prüfungspflicht für Nachhaltigkeitsberichte kommt

Darüber hinaus sieht der Vorschlag der EU-Kommission eine Prüfungspflicht für Nachhaltigkeitsberichte vor: Um die Verlässlichkeit der Sustainability-Berichterstattung zu erhöhen, soll der Abschlussprüfer – zunächst mit begrenzter Prüfungssicherheit – eine externe Prüfung vornehmen.

Vor allem für die neu in den Anwendungsbereich fallenden Unternehmen ist die Einführung einer Berichts- und Prüfungspflicht eine komplexe Aufgabe: „Auf Unternehmen, die bislang noch nicht berichtspflichtig waren und daher weder Erfahrungen in der nichtfinanziellen Berichterstattung mitbringen noch Berührungspunkte mit einer Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen hatten, kommen umfangreiche neue Aufgaben zu“, so das Fazit von Nicolette Behncke.

Die Änderungen betreffen bereits die Berichtsperiode 2023

Das gilt vor allem im Hinblick auf den ambitionierten Zeitplan: Der Vorschlag soll voraussichtlich noch im Kalenderjahr 2021 verabschiedet werden. Bis Ende 2022 müssen die Mitgliedsstaaten die Vorgaben in nationales Recht umsetzen. Die Berichtspflicht soll für Nachhaltigkeitsberichte gelten, die ab dem 1. Januar 2024 veröffentlicht werden. „Die Änderungen betreffen also bereits die Berichtsperiode 2023“, erläutert Hendrik Fink.

Der PwC-Experte fasst die anstehenden Änderungen wie folgt zusammen: „In wenigen Jahren wird all das, was für die klassische Finanzberichterstattung gilt, auch für das Sustainability-Reporting verbindlich sein. Das kann zugleich eine Chance für Unternehmen darstellen. Denn es lohnt sich, die für den Geschäftserfolg maßgeblichen nachhaltigen Aspekte gleichwertig in die unternehmerischen Berichtsprozesse einzubetten. Das erleichtert es, gegenüber Kapitalgebern, Investoren und auch Kunden auskunftsfähig zu sein und einen Beitrag für mehr Vertrauen und Transparenz zu leisten.“

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