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Nach Beschluss in Deutschland: Bürgerinitiative für Lieferkettengesetz in Österreich startet breite Mitmach-Bewegung

03.03.2021 – 08:30

Gemeinwohlstiftung COMUN

Nach Beschluss in Deutschland: Bürgerinitiative für Lieferkettengesetz in Österreich startet breite Mitmach-Bewegung


















Wien (ots)

Bußgelder in Höhe von 2 Prozent des Jahresumsatzes bei Apple & Nestle würden 6,2 Milliarden Euro einbringen, entspricht Gesamtkosten für Arbeitslosengeld in Österreich

Die Umsetzung des geplanten deutschen Lieferkettengesetzes nimmt konkrete Formen an. Laut Reuters vorliegenden Informationen sollen dem neuen Regierungs-Entwurf zufolge Konzerne, die gegen die Bestimmungen des Lieferkettengesetzes verstoßen, künftig mit bis zu zwei Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes belangt werden können. Zwei fiktive Beispiele zur Veranschaulichung der konkreten Auswirkungen auf den Staatshaushalt:

Beim Technologie-Konzern Apple mit globalem Jahresumsatz von fast 275 Milliarden Dollar im Jahr 2020, würden demnach Strafzahlungen in Höhe von fast 5,5 Milliarden Dollar anfallen, sollten konkrete Verletzungen entlang der Lieferkette nachgewiesen werden können. Das könnte sich auf Arbeitsbedingungen bei der Herstellung von IPhones genauso beziehen wie auf den Abbau von Rohstoffen in Minen.

Strafzahlungen von 2 Konzernen könnten Arbeitslosengeld kompensieren

Der weltgrößte Nahrungsmittel-Konzern Nestle wiederum erzielte 2019 einen Jahresumsatz von rund 91,43 Milliarden Franken. Bei Strafzahlungen in Folge von dokumentierten Verletzungen von Menschenrechten & Umweltstandards bei der Erzeugung von Rohstoffen für Produkte, etwa beim Anbau oder der Verarbeitung von Palmöl oder Kakao, würde sich das zu einer Strafzahlung von über 1,8 Milliarden Franken summieren.

Um diese Zahlen in Relation zu setzen: Die Gesamtkosten für Arbeitslosengeld in Österreich betrugen im Jahr 2019 rund 6 Milliarden Euro. Alleine das Bußgeld von Apple und Nestle könnte die gesamten Staatsausgaben in diesem Bereich kompensieren. Zudem würde ein derart hohes Bußgeld wohl dazu führen, dass multinationale Konzerne im Eiltempo ihre Lieferketten transparent, menschenrechtskonform und ökologisch nachhaltig gestalten.

#EndlichDonnerstag: Unabhängige Bürgerinitiative startet Mitmach-Bewegung

Die unabhängige Bürgerinitiative für ein Lieferkettengesetz in Österreich begrüßt den Vorstoß der deutschen Bundesregierung und startet unter #EndlichDonnerstag eine breite Mitmach-Bewegung. Alle Interessierten können sich dabei ab sofort unter mitmachen@lieferkettengesetz.at melden, es wird wöchentliche Vernetzungstreffen geben und eine Vielzahl an konkreten Aktivitäten in allen Teilen des Landes.

Dazu Komitee-Sprecherin Veronika Bohrn Mena: „Wir haben lange genug darauf gewartet, dass die Politik ihre Arbeit macht und die Konzerne zur Haftung verpflichtet. Es gibt leider nur eine Sprache, die diese Multis verstehen, das ist die des Geldes. Erst wenn ihre Profite bedroht sind, werden sie ihre Praktiken ändern. Der Raubbau an Menschen, Umwelt und Klima muss aufhören und das wird er nur dann, wenn wir die Konzerne dazu zwingen. Wir als Bürger*innen werden jetzt selbst dafür sorgen, dass der politische Wille steigt, damit es auch bei uns zu einem Lieferkettengesetz kommt und Österreich auf europäischer Ebene eine progressive Rolle einnimmt.“ Mehr Infos unter www.lieferkettengesetz.at.

Pressekontakt:

Bürgerinitiative für ein Lieferkettengesetz in Österreich I info@lieferkettengesetz.at I +43 660 320 20 86

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Tillmann/Brehm: Finanzausschuss beschließt das Siebte Verbrauchsteueränderungsgesetz

03.03.2021 – 10:47

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Tillmann/Brehm: Finanzausschuss beschließt das Siebte Verbrauchsteueränderungsgesetz


















Berlin (ots)

Stärkere Digitalisierung der Verbrauchsteuern

Am heutigen Mittwoch hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das siebte Gesetz zur Änderung der Verbrauchsteuergesetze beschlossen. Dazu erklären Antje Tillmann, Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag für Finanzen und der zuständige Berichterstatter Sebastian Brehm:

Antje Tillmann: „Damit digitalisieren wir den grenzüberschreitenden Warenverkehr für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Spirituosen oder Tabak. Bislang wurden diese Waren anhand von Begleitdokumenten in Papierform abgewickelt. Diese Änderung ist ein ganz wesentlicher Schritt hin zu einer einfacheren, schnelleren und sichereren Abwicklung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs von Alkohol und Tabak.

Wir schaffen Rechtssicherheit für Vereine: Wir passen die Haftungsbegrenzung für Vereinsvorstände an die bereits im Jahressteuergesetz 2020 erhöhte Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 EUR an. Damit haften nunmehr Vereinsvorstände innerhalb einer Vergütungsgrenze bis 840 EUR nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.“

Sebastian Brehm: „Die EU-Vorgaben machen Änderungen in allen Verbrauchsteuergesetzen erforderlich. Diese betreffen vor allem verfahrensrechtliche Aspekte, die Erleichterungen für die betroffenen Wirtschaftsbeteiligten bedeuten. Darüber hinaus macht die EU-Alkoholstrukturrichtlinie geringfügige Anpassungen im Alkohol- sowie im Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz erforderlich. Im Wesentlichen wird für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich ein Zertifizierungssystem für rechtlich und wirtschaftlich unabhängige (Klein-) Produzenten zur Inanspruchnahme eines ermäßigten Steuersatzes in einem anderen Mitgliedstaat eingeführt.

Auch fördern wir mit dem Siebten Verbrauchsteueränderungsgesetz die Wissenschaft. Zukünftig können verbrauchsteuerpflichtige Genussmittel aus dem Steuerlager steuerfrei entnommen werden, um damit wissenschaftliche Versuche und Untersuchungen durchzuführen. Dies gilt für sämtliche verbrauchsteuerpflichtigen Genussmittel, also Alkohol-, Bier-, Schaumwein-, Alkopop-, Tabak- und Kaffee.

Schließlich werten wir die Zentralstelle für Finanztransaktions-untersuchungen (kurz FIU) organisatorisch auf. Bisher war sie nur eine Abteilung und wird nun zu einer eigenen Direktion der Generalzolldirektion. Hiermit soll einerseits den gewachsenen Aufgaben der FIU Rechnung getragen werden. Andererseits betonen wir damit auch ihre gestiegene nationale und internationale Bedeutung als zentrale deutsche Meldestelle zur Verhinderung, Aufdeckung und Unterstützung bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Gröhe/Oellers: Inklusion von Menschen mit Hörbehinderungen muss weltweit gestärkt werden

03.03.2021 – 11:07

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Gröhe/Oellers: Inklusion von Menschen mit Hörbehinderungen muss weltweit gestärkt werden


















Berlin (ots)

Der Weltbericht des Hörens zeigt dringenden Handlungsbedarf auf

Am heutigen Mittwoch hat die Weltgesundheitsorganisation anlässlich des Welttages des Hörens ihren ersten Weltbericht über das Hören („World Report on Hearing“) veröffentlicht. Dazu erklären seitens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Stellvertretende Vorsitzende, Hermann Gröhe, und der Behindertenbeauftragte Wilfried Oellers:

Hermann Gröhe: „Der von der Weltgesundheitsorganisation veröffentlichte Bericht über das Hören zeigt am Beispiel von Hörbehinderungen den großen Handlungsbedarf bei der besseren Berücksichtigung der Belange von Menschen mit solchen Behinderungen weltweit auf. Dies ist die Voraussetzung für gelungene Inklusion. Jeder fünfte Mensch auf der Welt leidet heute an einer Hörbehinderung, 2050 wird es jeder vierte sein, wenn nicht gegengesteuert wird. 80 Prozent davon leben in Entwicklungsländern mit vielfach kaum vorhandenem Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen. Allein 1 Mrd. junge Menschen leiden unter eingeschränktem Hörvermögen, 200 Mio. davon aufgrund von vermeidbaren und behandelbaren chronischen Infektionen. Auf fast eine Billion US-Dollar wird der weltweite jährliche wirtschaftliche Schaden von Hörbehinderungen beziffert, von dem nicht messbaren menschlichen Leid ganz abgesehen. Gerade in sehr armen Ländern leiden Menschen mit Hörbehinderungen vielfach unter sehr geringen Chancen bei Bildung und auf dem Arbeitsmarkt und in der Folge einer nicht selbstbestimmten Lebensführung. Dies Beispiel mahnt uns, das Thema Inklusion auch in der Entwicklungszusammenarbeit stärker zur Geltung zu bringen. Der Aufbau von Gesundheitssystemen muss den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Vorbeuge- und Behandlungsmaßnahmen als wichtigen Baustein zwingend vorsehen. Zivilgesellschaftliche Einrichtungen wie die Christoffel-Blindenmission leisten hier bereits wichtige Arbeit, an denen sich andere wie auch die staatliche Entwicklungszusammenarbeit orientieren können.“

Wilfried Oellers: „Neben dem unmittelbaren Zugang zu Gesundheitssystemen muss sich auch der Zugang von Menschen mit Hörbehinderungen zur Information und Kommunikation verbessern. Gehörlose Menschen haben ein Recht darauf, gleichberechtigt mit anderen Menschen zu kommunizieren. Dazu gibt es die Gebärdensprache. Diese kann unter Umständen sogar lebensrettend sein. Am heutigen „Welttag des Hörens“ denken wir dabei vor allem an die weltweite Corona-Pandemie. Sie hat uns vor Augen geführt, wie wichtig es ist, dass Informationen über die Entwicklung der Pandemie auch in Gebärdensprache übersetzt werden. Mittlerweile ist dies zum Beispiel bei Pressekonferenzen des Robert-Koch-Instituts selbstverständlich. Das Gleiche muss auch für sämtliche Informationen zum Impfverfahren gelten. Wir sind hier schon ein gutes Stück vorangekommen, aber dürfen in unseren Bemühungen nicht nachlassen, die barrierefreie Kommunikation für hörbehinderte und gehörlose Menschen weiter zu verbessern. Das gilt natürlich nicht nur bei der Bewältigung der Corona-Pandemie. Es ist gut, dass in diesen Tagen der Deutsche Bundestag über das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz berät, in dem wir nach langem Vorlauf die vertraglich bereits vereinbarte Einführung einer Notruf-App für gehörlose und hörbehinderte Menschen auch gesetzlich verankern werden.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Deutsche Umwelthilfe fordert Umsetzung der angekündigten EEG-Revision

03.03.2021 – 09:35

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe fordert Umsetzung der angekündigten EEG-Revision


















Berlin (ots)

-  Bundesregierung droht selbstgesetzte Frist bis Ende März für Novelle des EEG zu verpassen 
-  Anhebung der Ausbauziele für Wind- und Solarenergie unerlässlich, um Klimaziele einhalten zu können 
-  Novelle muss Ausbauhemmnisse korrigieren, um Vertrauen der Investoren wiederzugewinnen  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mahnt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, die für das erste Quartal 2021 angekündigte Revision des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nicht zu verpassen. Bei der letzten Novelle des EEG im Dezember 2020 wurden für den Klimaschutz wesentliche Punkte wie die Anhebung der Ausbauziele für Erneuerbare Energien ausgespart, da sich die Große Koalition nicht einigen konnte. Bisher fehlt ein Entwurf für die vom Bundestag geforderte Nachbearbeitung. Die DUH fordert Bundeswirtschaftsminister Altmaier auf, die in seiner Zuständigkeit liegende Revision noch im März umzusetzen.

DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner kommentiert: „Die Energiewende ist in dieser Legislaturperiode quasi zum Erliegen gekommen. Jetzt läuft die Große Koalition auch noch Gefahr, die selbst erteilte Frist für einen Neustart der Energiewende zu verpassen. Dies ist die letzte Chance in dieser Legislaturperiode, Deutschland beim Klimaschutz wieder in Position zu bringen. Die wichtigste Aufgabe ist die Anhebung der jährlichen Ausbauziele auf 6 Gigawatt Windenergie an Land und 10 Gigawatt Photovoltaik.“

Die bisher im EEG festgelegten Ausbaumengen reichen keinesfalls aus, um das selbstgesteckte Ziel der Bundesregierung – 65 Prozent Erneuerbare Energien am Strombedarf in 2030 – zu erreichen. Neben den Ausbauzielen sind aber noch weitere Änderungen dringend nötig, um Ausbauhemmnisse zu beseitigen.

Dazu DUH-Bereichsleiter Energie und Klimaschutz Constantin Zerger: „Diverse Lücken und handwerkliche Fehler im EEG untergraben den Ausbau Erneuerbarer Energien. Um das Vertrauen der Investoren wiederzugewinnen, braucht es noch in dieser Legislaturperiode umfassende Nachbesserungen. Beispielsweise müssen Erneuerbare Energien den Status des öffentlichen Interesses erhalten, um ihre gesellschaftliche Bedeutung festzuschreiben. Die DUH hat die sieben wichtigsten ‚Baustellen des EEG‘ als Blaupause für das Wirtschaftsministerium zusammengestellt.“

Hintergrund:

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt seit dem Jahr 2000 den Ausbau und die Förderung der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Die Anhebung der Ausbauziele ist notwendig, da trotz aller nötigen energiesparenden Maßnahmen der Stromverbrauch in Zukunft ansteigen wird. Klimaschützende Technologien wie die Elektromobilität und elektrische Wärmepumpen zum Heizen von Gebäuden werden zusätzlichen Strom benötigen. Außerdem macht die Erhöhung des 2030-Klimaziels der Europäischen Union zusätzliche Treibhausgaseinsparungen bei der Energieversorgung erforderlich. Bisher geht die Bundesregierung von einer installierten Leistung in Höhe von 71 Gigawatt Windenergie an Land und 100 Gigawatt Solarenergie in 2030 aus. Aus Sicht der DUH müssen diese Mengen auf mindestens 100 Gigawatt Windenergie an Land und 150 Gigawatt Solarenergie erhöht werden.

Links:

Das DUH-Positionspapier „Neustart für Erneuerbare“ und das DUH-Analysepapier „Die sieben größten Probleme für den Ausbau Erneuerbarer Energien im EEG 2021“ finden Sie unter: http://l.duh.de/p210303

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de

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Steuerentlastung für Unternehmen: CSU-Fraktion will Zeitraum für Corona-Verlustrücktrag auf 3 Jahre erweitern

03.03.2021 – 09:34

CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

Steuerentlastung für Unternehmen: CSU-Fraktion will Zeitraum für Corona-Verlustrücktrag auf 3 Jahre erweitern


















München (ots)

Um Unternehmen in der Corona-Krise zu entlasten, will die CSU-Fraktion die Möglichkeit, aktuelle Verluste mit vor der Krise erzielten Gewinnen steuerlich zu verrechnen, deutlich verbessern. Konkret soll der Zeitraum für den steuerlichen Verlustrücktrag von derzeit einem Jahr auf 3 Jahre verlängert werden. Damit könnten Verluste aus 2020 bis ins Jahr 2017, Verluste aus 2021 bis 2018 mit Gewinnen verrechnet werden. Dies würde insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe die Liquidität verbessern, da sie bereits gezahlte Steuern zurückbekämen.

Im aktuell vom Bundesrat zu beschließenden dritten Corona-Steuerhilfegesetz ist eine Verdoppelung des steuerlichen Verlustrücktrag von 5 auf 10 Millionen vorgesehen, wobei dabei der aktuell geltende Zeitraum von einem Jahr beibehalten wird. Der CSU-Fraktion geht das jedoch nicht weit genug: sie will den Zeitraum dieses Verlustrücktrags entsprechend auf 3 Jahre erweitern.

Dazu der wirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Fraktion Sandro Kirchner: „Gerade jetzt in der Corona-Krise braucht vor allem unser Mittelstand ausreichend Liquidität. Nur wenn der Verrechnungszeitraum für den steuerlichen Verlustrücktrag deutlich in die Zeit vor der Krise ausgeweitet wird, können Unternehmen die Verluste während der Krise mit ihren Gewinnen davor verrechnen. So schaffen sie es aus eigener Kraft – ohne staatliche Förderung – ihre Liquidität deutlich zu verbessern. Der bisherige Gesetz-Entwurf geht uns nicht weit genug und ist deshalb nicht wirklich zielführend. Daher muss der Rücktrags-Zeitraum unbedingt auf 3 Jahre erweitert werden. Bisher hat die SPD das verhindert – wir wollen es aber durchsetzen.“

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Pressesprecherin
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Entwurf für Lieferkettengesetz untauglich, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung im Bergbau wirksam zu bekämpfenGesetz wird in dieser Form UN-Leitprinzipien nicht gerecht

02.03.2021 – 11:23

Christliche Initiative Romero e.V. (CIR)

Entwurf für Lieferkettengesetz untauglich, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung im Bergbau wirksam zu bekämpfen
Gesetz wird in dieser Form UN-Leitprinzipien nicht gerecht


















Berlin (ots)

Anlässlich des für morgen geplanten Kabinettsbeschlusses zum Lieferkettengesetz kritisieren die Organisationen Christliche Initiative Romero (CIR), Germanwatch, INKOTA, PowerShift und WEED, dass der Referentenentwurf nicht ausreicht, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung im Rohstoffsektor wirkungsvoll einzudämmen.

„Der Referentenentwurf untergräbt den präventiven Ansatz der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Wenn das Gesetz so käme, würden Unternehmen erst tätig werden, wenn Menschenrechte bereits verletzt wurden“, warnt Hannah Pilgrim, Koordinatorin des Arbeitskreis Rohstoffe, ein Netzwerk deutscher Nichtregierungsorganisationen. „Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass Menschenrechtsverletzungen und Umweltverbrechen auch in der tieferen Rohstofflieferkette verhindert werden. Dazu muss sie Unternehmen zu umfassenden Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette verpflichten, wie es die UN-Standards vorsehen“, so Pilgrim weiter.

Organisationen des AK Rohstoffe kritisieren, dass der Entwurf keine Anreize für Unternehmen schafft, ihre Lieferketten transparent zu gestalten. „In der Vergangenheit haben Unternehmen wie beispielsweise Aurubis auf Vertrags- und Geschäftsgeheimnisse verwiesen, wenn wir sie mit Umweltzerstörung mit schweren gesundheitlichen Folgen innerhalb ihrer Lieferkette konfrontiert haben“, sagt Christian Wimberger, Referent für Unternehmensverantwortung bei der CIR. „Wir befürchten, dass die abgestuften Sorgfaltspflichten für mittelbare Zulieferer diese Tendenz verstärken und dazu führen könnten, dass Unternehmen ihre Wertschöpfungsketten verschleiern, um auf Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen nicht reagieren zu müssen.“

Die Organisationen kritisieren zudem, dass der Gesetzesentwurf nicht die Möglichkeiten der Betroffenen verbessert, ihre Rechte vor Gericht einzufordern. 2019 brach das Rückhaltebecken einer Eisenerzmine von Vale in Brasilien und eine Schlammlawine riss 272 Menschen in den Tod. Das deutsche Unternehmen TÜV Süd hatte den Damm noch kurz zuvor für stabil erklärt. Bisher ist es den Betroffenen nicht gelungen, Zugang zu Recht und Entschädigung zu bekommen. „Das Lieferkettengesetz in seiner aktuellen Fassung wird am Rechtsschutz von Betroffenen des Bergbaus wenig ändern. Die vorgesehene Prozessstandschaft ist eine Verbesserung, kann eine zivilrechtliche Haftungsregelung jedoch auf keinen Fall ersetzen“, kommentiert Lara Louisa Siever von INKOTA. „Das ist ein fatales Signal für all die Menschen, die sich für ihr Land und ihre Rechte einsetzen. Denn die Hürden für Betroffene bleiben zu hoch, um vor ein deutsches Gericht zu ziehen und auch tatsächlich entschädigt zu werden.“

Bergbau geht häufig mit massiven Umweltschäden einher, die oft langfristig zu Gesundheitsschäden führen oder Ökosysteme irreversibel zerstören. „Es ist sehr traurig, dass die Bundesregierung Unternehmen nicht dazu verpflichtet, sorgsam mit Umweltgütern, wie zum Beispiel Biodiversität, umzugehen – obwohl sich Deutschland zu zahlreichen Umweltabkommen bekennt. Dieser Ansatz reicht nicht aus, um dem Präventionsgrundsatz des Umweltrechts gerecht zu werden. Angesichts des Artensterbens und der Klimakrise, aber auch schleichender Umweltzerstörung, die oft langfristig zu Menschenrechtsverletzungen führt, ist das ein falsches Signal“, so Johanna Sydow, Rohstoffexpertin bei Germanwatch.

Hintergrundinformationen:

Die umfassenden Forderungen für einen gesetzlichen Rahmen zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten finden sich im aktuellen Positionspapier des AK Rohstoffe: „Krisenverschärfendes Handeln stoppen-Rohstoffwende umsetzen

Die Studie der „Der deutsche Rohstoffhunger“ der CIR stellt den Fall einer durch einen Bergbaukonzern verschuldeten Umweltkatastrophe und die Lieferbeziehungen von Aurubis dar.

Fallbeispiel der Initiative Lieferkettengesetz zum Dammbruch in Brasilien

Fallbeispiele „Warum wir umweltbezogene Sorgfaltspflichten brauchen“ von Germanwatch: Kupfermine, Ecuador; Ferro-Nickel Mine, Kolumbien

Für Interviews und Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:

Hannah Pilgrim, Koordination AK Rohstoffe
Tel: 030-419 341 82
E-Mail: hannah.pilgrim@power-shift.de

Christian Wimberger, Referent für Unternehmensverantwortung, Christliche Initiative Romero (CIR) e. V.
Tel: 0251-67 44 13 21
E-Mail: wimberger@ci-romero.de

Lara Louisa Siever, Referentin für Ressourcengerechtigkeit und Rohstoffpolitik beim INKOTA-netzwerk e.V.
Tel.: 0351-438 378 88
E-Mail: siever@inkota.de

Johanna Sydow, Referentin für Ressourcenpolitik, Germanwatch e.V.
Tel. 030-28 88 356 91
E-Mail: sydow@germanwatch.org

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Christian Wimberger, Referent für Unternehmensverantwortung, Christliche Initiative Romero (CIR) e. V.
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Lara Louisa Siever, Referentin für Ressourcengerechtigkeit und Rohstoffpolitik beim INKOTA-netzwerk e.V.
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Johanna Sydow, Referentin für Ressourcenpolitik, Germanwatch e.V.
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