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8 Jahre nach Rana Plaza-Einsturz: Arbeiter*innen brauchen Rechtsverbindlichkeit!

20.04.2021 – 08:05

Clean Clothes Campaign – Kampagne für Saubere Kleidung

8 Jahre nach Rana Plaza-Einsturz: Arbeiter*innen brauchen Rechtsverbindlichkeit!


















Berlin (ots)

Am Samstag, dem 24. April, gedenkt die Kampagne für Saubere Kleidung (CCC-DE) der 1.136 Arbeiter*innen, die 2013 durch den Einsturz eines fünfstöckigen Gebäudes in Dhaka, Bangladesch, ums Leben kamen. Um solche Tragödien in Bangladesch zukünftig zu verhindern, schlossen Gewerkschaften, Modemarken und zivilgesellschaftliche Akteure als Reaktion auf den Fabrikeinsturz das rechtsverbindliche Abkommen über Brandschutz und Gebäudesicherheit („Bangladesh Accord“) ab.

Das Abkommen hat mithilfe von angemessenen Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen eine echte Veränderung bewirkt für die Sicherheit von über zwei Millionen Bekleidungsarbeiter*innen in Bangladesch. Die aktuelle Vereinbarung, die sicherstellt, dass Modemarken rechtlich dafür zur Verantwortung gezogen werden können, ihre Fabriken sicher zu machen, läuft jedoch Ende Mai 2021 aus.

Ein Abkommen ist auch weiterhin nötig

Der Accord ist sehr wichtig,da er unabhängig und neutral arbeitet und sich sowohl im Ausland als auch bei den Arbeiter*innen einen guten Ruf und Glaubwürdigkeit erworben hat. Er garantiert die Sicherheit des Arbeitsplatzes für die Arbeiter*innen„, sagte Babul Akhter, Gewerkschafter der Bangladesh Garment & Industrial Workers Federation (BGIWF), einer Gewerkschaft, die den ACCORD unterzeichnet hat.

Ein neuer, tödlicher Brand bei Dhaka Garments and Washing Ltd. hat jedoch bewiesen, dass es noch viel zu tun gibt. Um weitere Vorfälle wie Rana Plaza zu vermeiden, fordert die CCC von den Modemarken und Einzelhändlern, bis Juni 2021 ein internationales rechtsverbindliches Abkommen zum Arbeitsschutz und zu einem starken Beschwerdemechanismus zu unterzeichnen.

Ein internationales verbindliches Abkommen muss unterzeichnet werden, um die effektivsten Elemente des Accords beizubehalten. Es kann ebenfalls dazu genutzt werden, um sicherzustellen, dass schließlich auch andere Länder von einem ähnlichen Programm erfasst werden„, sagt Artemisa Ljarja, Eilaktionskoordinatorin der deutschen CCC.

Lieferkettengesetz – Auch Politik ist gefragt

In diesen Tagen befasst sich auch der Deutsche Bundestag mit dem Gesetzentwurf zu Menschenrechten in Lieferketten deutscher Unternehmen. Die CCC-DE appelliert an die Abgeordneten, die Arbeiter*innen nicht erneut im Stich zu lassen und für ein starkes Lieferkettengesetz einzutreten. Gerade Deutschland hat aufgrund seiner wirtschaftlichen Stärke eine große Verantwortung. Betroffene von Menschenrechtsverstößen brauchen eine Chance, deutsche Firmen zivilrechtlich vor deutschen Gerichtenzur Verantwortung zu ziehen. Das Lieferkettengesetz muss Menschen wirksam schützen, also Unternehmen dazu verpflichten, ihre gesamte Lieferkette vorbeugend auf die Einhaltung der Menschenrechte zu überprüfen, nicht nur die direkten Zulieferer. Ohne vorbeugende Maßnahmen, wird es immer wieder zu Unfällen kommen. Es braucht ein starkes Lieferkettengesetz, damit Menschenrechte in den Lieferketten wirklich geachtet werden.

Um diesen Forderungen Gehör zu verschaffen und der Opfer zu gedenken, gibt es weltweit online und offline Aktionen und Veranstaltungen rund um den Rana Plaza Gedenktag.

Hintergrund:

Der Einsturz der Rana Plaza Fabrik am 24.4.2013 gilt als das größte Fabrikunglück in der Geschichte der Textilindustrie. Mehr als 1.800 weitere Menschen wurden bei dieser Katastrophe verletzt. In dem Rana Plaza-Gebäude produzierten fünf Textilfabriken, viele für große Modefirmen, deren Produkte auch in deutschen Kleiderschränken hängen.

Weitere Informationen:

-  Überblick über die in Deutschland stattfindenden Veranstaltungen und Aktionen in der Rana Plaza Gedenkwoche: https://saubere-kleidung.de/termine/rana-plaza-gedenkwoche/
-  Weitere Informationen zum Abkommen für Brandschutz und Gebäudesicherheit in Bangladesch: https://saubere-kleidung.de/?s=accord 

Pressekontakt:

Für Interviews und Fragen steht Ihnen zur Verfügung:

Artemisa Ljarja
Koordinatorin Eilaktionen | Kampagne für Saubere Kleidung,
Email: eilaktionen@saubere-kleidung.de
Telefon: +49 178 823 30 79

Original-Content von: Clean Clothes Campaign – Kampagne für Saubere Kleidung, übermittelt

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8 Jahre nach Rana Plaza-Einsturz: Arbeiter*innen brauchen Rechtsverbindlichkeit!

20.04.2021 – 08:05

Clean Clothes Campaign – Kampagne für Saubere Kleidung

8 Jahre nach Rana Plaza-Einsturz: Arbeiter*innen brauchen Rechtsverbindlichkeit!


















Berlin (ots)

Am Samstag, dem 24. April, gedenkt die Kampagne für Saubere Kleidung (CCC-DE) der 1.136 Arbeiter*innen, die 2013 durch den Einsturz eines fünfstöckigen Gebäudes in Dhaka, Bangladesch, ums Leben kamen. Um solche Tragödien in Bangladesch zukünftig zu verhindern, schlossen Gewerkschaften, Modemarken und zivilgesellschaftliche Akteure als Reaktion auf den Fabrikeinsturz das rechtsverbindliche Abkommen über Brandschutz und Gebäudesicherheit („Bangladesh Accord“) ab.

Das Abkommen hat mithilfe von angemessenen Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen eine echte Veränderung bewirkt für die Sicherheit von über zwei Millionen Bekleidungsarbeiter*innen in Bangladesch. Die aktuelle Vereinbarung, die sicherstellt, dass Modemarken rechtlich dafür zur Verantwortung gezogen werden können, ihre Fabriken sicher zu machen, läuft jedoch Ende Mai 2021 aus.

Ein Abkommen ist auch weiterhin nötig

Der Accord ist sehr wichtig,da er unabhängig und neutral arbeitet und sich sowohl im Ausland als auch bei den Arbeiter*innen einen guten Ruf und Glaubwürdigkeit erworben hat. Er garantiert die Sicherheit des Arbeitsplatzes für die Arbeiter*innen„, sagte Babul Akhter, Gewerkschafter der Bangladesh Garment & Industrial Workers Federation (BGIWF), einer Gewerkschaft, die den ACCORD unterzeichnet hat.

Ein neuer, tödlicher Brand bei Dhaka Garments and Washing Ltd. hat jedoch bewiesen, dass es noch viel zu tun gibt. Um weitere Vorfälle wie Rana Plaza zu vermeiden, fordert die CCC von den Modemarken und Einzelhändlern, bis Juni 2021 ein internationales rechtsverbindliches Abkommen zum Arbeitsschutz und zu einem starken Beschwerdemechanismus zu unterzeichnen.

Ein internationales verbindliches Abkommen muss unterzeichnet werden, um die effektivsten Elemente des Accords beizubehalten. Es kann ebenfalls dazu genutzt werden, um sicherzustellen, dass schließlich auch andere Länder von einem ähnlichen Programm erfasst werden„, sagt Artemisa Ljarja, Eilaktionskoordinatorin der deutschen CCC.

Lieferkettengesetz – Auch Politik ist gefragt

In diesen Tagen befasst sich auch der Deutsche Bundestag mit dem Gesetzentwurf zu Menschenrechten in Lieferketten deutscher Unternehmen. Die CCC-DE appelliert an die Abgeordneten, die Arbeiter*innen nicht erneut im Stich zu lassen und für ein starkes Lieferkettengesetz einzutreten. Gerade Deutschland hat aufgrund seiner wirtschaftlichen Stärke eine große Verantwortung. Betroffene von Menschenrechtsverstößen brauchen eine Chance, deutsche Firmen zivilrechtlich vor deutschen Gerichtenzur Verantwortung zu ziehen. Das Lieferkettengesetz muss Menschen wirksam schützen, also Unternehmen dazu verpflichten, ihre gesamte Lieferkette vorbeugend auf die Einhaltung der Menschenrechte zu überprüfen, nicht nur die direkten Zulieferer. Ohne vorbeugende Maßnahmen, wird es immer wieder zu Unfällen kommen. Es braucht ein starkes Lieferkettengesetz, damit Menschenrechte in den Lieferketten wirklich geachtet werden.

Um diesen Forderungen Gehör zu verschaffen und der Opfer zu gedenken, gibt es weltweit online und offline Aktionen und Veranstaltungen rund um den Rana Plaza Gedenktag.

Hintergrund:

Der Einsturz der Rana Plaza Fabrik am 24.4.2013 gilt als das größte Fabrikunglück in der Geschichte der Textilindustrie. Mehr als 1.800 weitere Menschen wurden bei dieser Katastrophe verletzt. In dem Rana Plaza-Gebäude produzierten fünf Textilfabriken, viele für große Modefirmen, deren Produkte auch in deutschen Kleiderschränken hängen.

Weitere Informationen:

-  Überblick über die in Deutschland stattfindenden Veranstaltungen und Aktionen in der Rana Plaza Gedenkwoche: https://saubere-kleidung.de/termine/rana-plaza-gedenkwoche/
-  Weitere Informationen zum Abkommen für Brandschutz und Gebäudesicherheit in Bangladesch: https://saubere-kleidung.de/?s=accord 

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8 Jahre nach Rana Plaza-Einsturz: Arbeiter*innen brauchen Rechtsverbindlichkeit!

20.04.2021 – 08:05

Clean Clothes Campaign – Kampagne für Saubere Kleidung

8 Jahre nach Rana Plaza-Einsturz: Arbeiter*innen brauchen Rechtsverbindlichkeit!


















Berlin (ots)

Am Samstag, dem 24. April, gedenkt die Kampagne für Saubere Kleidung (CCC-DE) der 1.136 Arbeiter*innen, die 2013 durch den Einsturz eines fünfstöckigen Gebäudes in Dhaka, Bangladesch, ums Leben kamen. Um solche Tragödien in Bangladesch zukünftig zu verhindern, schlossen Gewerkschaften, Modemarken und zivilgesellschaftliche Akteure als Reaktion auf den Fabrikeinsturz das rechtsverbindliche Abkommen über Brandschutz und Gebäudesicherheit („Bangladesh Accord“) ab.

Das Abkommen hat mithilfe von angemessenen Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen eine echte Veränderung bewirkt für die Sicherheit von über zwei Millionen Bekleidungsarbeiter*innen in Bangladesch. Die aktuelle Vereinbarung, die sicherstellt, dass Modemarken rechtlich dafür zur Verantwortung gezogen werden können, ihre Fabriken sicher zu machen, läuft jedoch Ende Mai 2021 aus.

Ein Abkommen ist auch weiterhin nötig

Der Accord ist sehr wichtig,da er unabhängig und neutral arbeitet und sich sowohl im Ausland als auch bei den Arbeiter*innen einen guten Ruf und Glaubwürdigkeit erworben hat. Er garantiert die Sicherheit des Arbeitsplatzes für die Arbeiter*innen„, sagte Babul Akhter, Gewerkschafter der Bangladesh Garment & Industrial Workers Federation (BGIWF), einer Gewerkschaft, die den ACCORD unterzeichnet hat.

Ein neuer, tödlicher Brand bei Dhaka Garments and Washing Ltd. hat jedoch bewiesen, dass es noch viel zu tun gibt. Um weitere Vorfälle wie Rana Plaza zu vermeiden, fordert die CCC von den Modemarken und Einzelhändlern, bis Juni 2021 ein internationales rechtsverbindliches Abkommen zum Arbeitsschutz und zu einem starken Beschwerdemechanismus zu unterzeichnen.

Ein internationales verbindliches Abkommen muss unterzeichnet werden, um die effektivsten Elemente des Accords beizubehalten. Es kann ebenfalls dazu genutzt werden, um sicherzustellen, dass schließlich auch andere Länder von einem ähnlichen Programm erfasst werden„, sagt Artemisa Ljarja, Eilaktionskoordinatorin der deutschen CCC.

Lieferkettengesetz – Auch Politik ist gefragt

In diesen Tagen befasst sich auch der Deutsche Bundestag mit dem Gesetzentwurf zu Menschenrechten in Lieferketten deutscher Unternehmen. Die CCC-DE appelliert an die Abgeordneten, die Arbeiter*innen nicht erneut im Stich zu lassen und für ein starkes Lieferkettengesetz einzutreten. Gerade Deutschland hat aufgrund seiner wirtschaftlichen Stärke eine große Verantwortung. Betroffene von Menschenrechtsverstößen brauchen eine Chance, deutsche Firmen zivilrechtlich vor deutschen Gerichtenzur Verantwortung zu ziehen. Das Lieferkettengesetz muss Menschen wirksam schützen, also Unternehmen dazu verpflichten, ihre gesamte Lieferkette vorbeugend auf die Einhaltung der Menschenrechte zu überprüfen, nicht nur die direkten Zulieferer. Ohne vorbeugende Maßnahmen, wird es immer wieder zu Unfällen kommen. Es braucht ein starkes Lieferkettengesetz, damit Menschenrechte in den Lieferketten wirklich geachtet werden.

Um diesen Forderungen Gehör zu verschaffen und der Opfer zu gedenken, gibt es weltweit online und offline Aktionen und Veranstaltungen rund um den Rana Plaza Gedenktag.

Hintergrund:

Der Einsturz der Rana Plaza Fabrik am 24.4.2013 gilt als das größte Fabrikunglück in der Geschichte der Textilindustrie. Mehr als 1.800 weitere Menschen wurden bei dieser Katastrophe verletzt. In dem Rana Plaza-Gebäude produzierten fünf Textilfabriken, viele für große Modefirmen, deren Produkte auch in deutschen Kleiderschränken hängen.

Weitere Informationen:

-  Überblick über die in Deutschland stattfindenden Veranstaltungen und Aktionen in der Rana Plaza Gedenkwoche: https://saubere-kleidung.de/termine/rana-plaza-gedenkwoche/
-  Weitere Informationen zum Abkommen für Brandschutz und Gebäudesicherheit in Bangladesch: https://saubere-kleidung.de/?s=accord 

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Lob für staatliche Corona-Hilfen, Kritik an GesetzesvorhabenHatz: „Um die Krise hinter uns zu lassen, brauchen wir weniger und nicht mehr Staat“

17.03.2021 – 09:13

vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.

Lob für staatliche Corona-Hilfen, Kritik an Gesetzesvorhaben
Hatz: „Um die Krise hinter uns zu lassen, brauchen wir weniger und nicht mehr Staat“


















München (ots)

Wolfram Hatz, Präsident der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., hat im Bayerischen Wirtschaftsgespräch / vbw Online-Talk mit Hubertus Heil MdB, Bundesminister für Arbeit und Soziales, die staatliche Unterstützung der Unternehmen in der Corona-Krise lobend hervorgehoben: „Die Hilfen verschaffen vielen Unternehmen mehr Zeit, den Lockdown zu überstehen. Insbesondere die verlängerte Kurzarbeitssonderregelung hat sich für unsere Unternehmen als Segen erwiesen. Sie hat eine stabile Brücke über das tiefe Konjunktur-Tal gebaut, das die Pandemie verursacht hat.“

Zugleich verlieh der vbw Präsident seiner Sorge Ausdruck, dass der Staat immer stärkerin die Unternehmen hineinregiert. Als Beispiel nannte er das Lieferkettengesetz. „Es stellt die Betriebe unter Generalverdacht und blendet aus, dass unsere Unternehmen bei der Einhaltung von Sozial-, Arbeits- und Menschenrechtsstandards entlang ihrer Lieferketten hohe Sorgfalt walten lassen. Außerdem ist damit ein neuerliches Bürokratiemonster geschaffen worden. Die Vorgaben sind so ausgestaltet, dass größere Unternehmen ihre direkten Zulieferer vertraglich dazu verpflichten sollen, wiederum selbst ihre Lieferketten zu kontrollieren. In der Konsequenz werden von den Vorgaben in erheblichem Umfang auch kleine und mittlere Unternehmen betroffen sein. Wenn wir die Krise hinter uns lassen wollen, brauchen wir nicht mehr, sondern künftig wieder weniger Staat„, kritisierte Hatz.

Bevormundet fühlen sich die Unternehmen nach den Worten von Hatz auch, wenn ihren Beschäftigten per Gesetz ein Anspruch auf Homeoffice gewährt wird: „Umfragen unter unseren Mitgliedsverbänden belegen, dass in Bayern die meisten Betriebe mit homeofficefähigen Arbeitsplätzen auch Homeoffice ermöglichen. Wir brauchen an dieser Stelle den Staat nicht.“ Stattdessen, so Hatz, ist es nötig, das Arbeitszeitgesetz zu reformieren: „Mit der zunehmenden örtlichen Flexibilisierung der Arbeit muss zwingend auch eine zeitliche Flexibilisierung einhergehen. Die gesetzlich vorgeschriebene tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden passt nicht in die digitale Welt und muss durch eine wochenbezogene Betrachtung abgelöst werden.“

Das Fazit von Wolfram Hatz: „Wir brauchen mehr Freiraum für kreative Lösungen statt einer staatlichen Zwangsjacke. Das wünschen wir uns von der amtierenden Bundesregierung ebenso wie von der nächsten.“

Pressekontakt:

Andreas Ebersperger, 089-551 78-373, andreas.ebersperger@ibw-bayern.de, www.vbw-bayern.de

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ITB Berlin NOW Kongress: Studiosus-Gespräch zu Menschenrechten in den Lieferketten am 12. März 2021

04.03.2021 – 12:31

Studiosus Reisen

ITB Berlin NOW Kongress: Studiosus-Gespräch zu Menschenrechten in den Lieferketten am 12. März 2021


















München (ots)

Bessere Arbeitsbedingungen durch verbindliche Sorgfaltspflichten: Die Bundesregierung hat sich Mitte Februar auf einen Referentenentwurf für ein deutsches Lieferketten- bzw. Sorgfaltspflichtengesetz verständigt. Der Entwurf ist Anfang März durch das Bundeskabinett verabschiedet worden und wird nunmehr in den Bundestag eingebracht. Damit steht fest: Das Lieferkettengesetz kommt noch in dieser Legislaturperiode. Doch in welcher Form der Gesetzestext Bundestag und Bundesrat passieren wird, darauf darf man weiterhin gespannt sein.

Welche Bedeutung das Gesetz für die Touristikbranche hat und wie Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft dazu stehen, darum geht es u. a. beim traditionellen Studiosus-Gespräch auf dem digitalen ITB Berlin NOW Kongress am 12. März 2021. Auf dem virtuellen Podium diskutieren:

Prof. Dr. habil. Lisa Fröhlich, Präsidentin der CBS International Business School und Professorin für Strategisches Beschaffungsmanagement

Antje Monshausen, Leiterin der Arbeitsstelle Tourism Watch bei Brot für die Welt und Vorsitzende der Multistakeholder-Initiative Roundtable Human Rights in Tourism

Bettina Roth, Leiterin Qualitätsmanagement, VAUDE

Moderation: Tanja Samrotzki, Journalistin

Digital zuschalten: Informationen zum 36. Studiosus-Gespräch

Das Studiosus-Gespräch „Menschenrechte in den Lieferketten: Welches Sorgfaltspflichtengesetz brauchen wir?“ findet am 12. März 2021 in der Zeit von 14 bis 14.30 Uhr innerhalb des ITB Berlin NOW Kongresses statt, dem diesjährigen digitalen Format des größten Fachkongresses der Branche. Journalisten können sich unter https://messe-berlin.press-registration.de/itb_berlin_now_2021 akkreditieren lassen. Eintrittskarten sind hier erhältlich: https://www.itb.com/ITBBerlinNOW/Tickets/

So kommt Studiosus seiner menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nach: https://ots.de/vKLPZw

Nachhaltig engagiert: die Unternehmensgruppe Studiosus

Studiosus ist der führende Studienreise-Anbieter in Europa. Zur Studiosus-Gruppe gehört auch der im günstigeren Rundreise-Segment positionierte Veranstalter Marco Polo. Neben Qualität und Innovation sind Sicherheit auf Reisen und Nachhaltigkeit wichtige Bestandteile der Firmenphilosophie. Darunter versteht Studiosus, seinen Gästen das Kennenlernen fremder Länder und Kulturen in einer ökologisch vertretbaren und sozial verantwortlichen Form zu ermöglichen. Neu 2021: Neben Bus-, Bahn- und Bootsfahrten in den Zielgebieten kompensiert Studiosus durch Investitionen in Klimaschutzprojekte auch alle Flugreisen sowie die Hotelunterkunft inklusive der Verpflegung. Damit reisen Gäste von Studiosus und Marco Polo umfassend klimaneutral. Internet: www.studiosus.com

Pressekontakt:

Dr. Frano Ilic, Pressesprecher der Unternehmensgruppe
Telefon: +49 (0)89 500 60 – 505, E-Mail: frano.ilic@studiosus.com

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Dr. Frano Ilic, Pressesprecher der Unternehmensgruppe
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vbw kritisiert Vorgaben als praxisfern und bürokratischBrossardt: „Aufwand für die Unternehmen auf notwendiges Minimum beschränken“

03.03.2021 – 18:27

vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.

vbw kritisiert Vorgaben als praxisfern und bürokratisch
Brossardt: „Aufwand für die Unternehmen auf notwendiges Minimum beschränken“


















München (ots)

Anlässlich des Beschlusses im Bundeskabinett hat die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. das geplante Lieferkettengesetz scharf kritisiert und fordert erhebliche Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren. „Von der Ankündigung, dass das Gesetz nur große Unternehmen betreffen soll, ist nicht viel übrig geblieben. Ganz im Gegenteil: Die Vorgaben sind so ausgestaltet, dass Großunternehmen ihre direkten Zulieferer vertraglich dazu verpflichten sollen, wiederum selbst ihre Lieferketten zu kontrollieren. In der Konsequenz werden von den Vorgaben in erheblichem Umfang auch kleine und mittlere Unternehmen betroffen sein. Am Ende entsteht ein großer Aufwand, indem sich Unternehmen in Deutschland gegenseitig kontrollieren. Das muss unbedingt verhindert werden“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Kritisch beurteilt die vbw auch, dass die geplanten Sorgfaltspflichten in Teilen über die direkten Zulieferer hinausgehen. Das gilt zum Beispiel für die aufwendigen Berichtspflichten, die sich auf die gesamte Lieferkette beziehen. „Diese Regelung ist völlig praxisfern. In der Realität haben Großunternehmen häufig allein mehrere tausend direkte Zulieferer. Bezieht man die nachgelagerten Stufen mit ein, kommt man schnell auf Größenordnungen, die realistischerweise nicht kontrollierbar sind. Das gilt umso mehr, als Unternehmen jenseits der ersten Stufe, auf der entsprechende vertragliche Regelungen bestehen, schlicht die Einflussmöglichkeiten fehlen“, stellt Brossardt heraus.

Positiv merkt die vbw an, dass die zivilrechtliche Haftung der Unternehmen gegenüber früheren Plänen keinen Eingang in das Gesetz gefunden hat. Brossardt: „Die verbleibende Haftung über andere Gesetze, die Einführung einer Prozessstandschaft und erhebliche Bußgelder konterkarieren diese Erleichterung allerdings. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie und des wirtschaftlichen Abschwungs sind weitere Vorschriften, Kosten und bürokratische Hürden Gift für die Betriebe. Es gilt, den Aufwand auf ein notwendiges Minimum zu beschränken.“

Die vbw betont, dass die deutschen und bayerischen Unternehmen bei der Einhaltung von Sozial-, Arbeits- und Menschenrechtsstandards entlang ihrer Lieferketten hohe Sorgfalt walten lassen. „Aufgabe der Unternehmen ist es in der Tat, geltende Gesetze einzuhalten. Der Wirtschaft kann aber nicht die Verantwortung übertragen werden kann, die Achtung der Menschenrechte durchzusetzen. Die Verbesserung von Rechtsstandards und die Sicherstellung der Rechtsdurchsetzung in den jeweiligen Ländern sind originär staatliche Aufgaben„, so Brossardt.

Pressekontakt:

Andreas Ebersperger, Tel. 089/55 178-373, andreas.ebersperger@ibw-bayern.de,
www.vbw-bayern.de

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Sorgfaltspflichtengesetz muss im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden

03.03.2021 – 15:25

Deutsches Institut für Menschenrechte

Sorgfaltspflichtengesetz muss im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden


















Berlin (ots)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert Nachbesserungen am Entwurf des Sorgfaltspflichtengesetzes im parlamentarischen Verfahren. Dabei sollten besonders die Risikoanalyse entlang der gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette und die wirksame Abhilfe von Menschenrechtsverletzungen, einschließlich der Wiedergutmachung für Betroffene, stärker in den Fokus rücken.

Das Institut begrüßt, dass Unternehmen dazu verpflichtet werden sollen, sich intensiver um erkannte und gemeldete Problemlagen zu kümmern. Das Institut bedauert gleichzeitig, dass der Gesetzentwurf entscheidende Vorgaben und Grundideen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte nur in Teilen aufgreift und berücksichtigt.

Kritisiert wird, dass eine proaktive vorausschauende Risikoanalyse nur für den eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern vorgesehen wird, nicht aber für die weitere Lieferkette, wo in der Regel die größeren menschenrechtlichen Risiken liegen. Das geplante jährliche Berichtssystem für die weniger riskanten Bereiche der Lieferkette sollte auf die menschenrechtlich besonders relevanten Risiken in der tieferen Lieferkette ausgeweitet werden, damit Risiken nicht übersehen und gar nicht oder zu spät adressiert werden.

„Im Ergebnis sind deutsche Unternehmen damit weiterhin hohen menschenrechtlichen Reputationsrisiken ausgesetzt, während sie mit großem Aufwand die Bereiche der Lieferkette dokumentieren müssen, in denen die schwerwiegenden Risiken eher nicht liegen“, bemängelt das Institut.

Weiterhin kritisiert das Institut, dass der Entwurf keine zivilrechtliche Haftung von Unternehmen vorsieht und auch keine anderweitigen Vorgaben für die Wiedergutmachung macht.

„Die Rechtslage von Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen, insbesondere im Ausland, stärkt dieser Entwurf nicht. Die Schutzlücken für Betroffene zu schließen, ist jedoch gerade der Geist der UN-Leitprinzipien“, so das Institut. Darüber hinaus sollten die Vorgaben zur Abhilfe in einem Sorgfaltspflichtengesetz primär der Verwirklichung der Menschenrechte Betroffener dienen und eine Wiedergutmachung zum Schadensausgleich für Betroffene gewährleisten.

Nach Einschätzung des Instituts gelingt somit nur ein erster Einstieg in die Regulierung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten. In der bestehenden Struktur schütze der Entwurf Betroffene wenig, unterstütze aber auch Unternehmen kaum dabei, mit der Herausforderung der Achtung menschenrechtlicher Sorgfalt gut und wirkungsvoll umgehen zu können.

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 – 14 Mobil: 0160 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin

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Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 – 14 Mobil: 0160 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin

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Lieferkettengesetz: Ernährungsindustrie fordert Nachbesserungen

03.03.2021 – 15:10

BVE Bundesvereinigung d. Dt. Ernährungsindustrie

Lieferkettengesetz: Ernährungsindustrie fordert Nachbesserungen


















Lieferkettengesetz: Ernährungsindustrie fordert Nachbesserungen
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Berlin (ots)

Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie hat die Zielsetzung des heutigen Kabinettsbeschlusses zu einem „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ stets begrüßt fordert jedoch umfangreiche Nachbesserungen:

Die Unternehmen der Ernährungsindustrie verurteilen jegliche Art der Menschenrechtsverletzung und sind sich ihrer Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten in ihren Produktionsstandorten und direkten Lieferbeziehungen im In- und Ausland bewusst. Die deutsche Ernährungsindustrie sieht in der gesetzlichen Regelung von unternehmerischen Sorgfaltspflicht für Lieferketten gemäß internationaler Übereinkommen jedoch eine europäische Aufgabe. Als Blaupause für den zeitnah zu erwartenden EU Gesetzesvorschlag ist der heutige Kabinettsbeschluss nicht dienlich.

„Das Lieferkettengesetz, das jetzt in den parlamentarischen Prozess geht, definiert die unternehmerische Sorgfaltspflicht an vielen Stellen unzureichend und zu weitreichend. Die so notwendige Rechtssicherheit wird nicht geschaffen.“, sagt BVE-Geschäftsführerin Stefanie Sabet. „Unternehmen benötigen verbindliche Standards für das von ihnen erwartete Verhalten und die erwarteten Verfahren in der Lieferkette, insbesondere braucht es für die mittelbare Lieferantenebene eine deutliche Beschränkung der Sorgfaltspflichten. . Das vorgelegte Gesetz enthält viele unbestimmte Rechtsbegriffe und lässt offen, was als angemessen zu bewerten ist. Es fehlt nicht nur an Rechtssicherheit, sondern auch an Rechtsgleichheit, da Unternehmen ohne Sitz in Deutschland, die hierzulande aber Geschäftstätigkeiten haben, nicht erfasst werden. Das führt zu unfairen Wettbewerbsbedingungen für deutsche Unternehmen. Auch muss es klare Kriterien geben, wer die geplante Prozessstandschaft erhalten kann, hier muss Transparenz geschaffen werden. Schließlich bleiben die umweltbezogenen Sorgfaltspflichten weitreichend und unkonkret; auch fehlt eine Klarstellung, wie mit bereits bestehenden Berichtspflichten, Brancheninitiativen oder Zertifizierungen umgegangen wird.

„Wir erwarten eine große Betroffenheit unserer mittelständischen Branche durch dieses Gesetz, da die große Mehrheit der Lebensmittelhersteller großen Unternehmen zuliefert, die in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen. Insofern ist die mangelhafte Rechtssicherheit und der weitreichende Geltungsbereich auf die gesamte Lieferkette absolut unbefriedigend und im parlamentarischen Prozess zwingend zu korrigieren.“ sagt Sabet.

Die Ernährungsindustrie ist mit rund 617.484 Beschäftigten in 6.166 Betrieben der viertgrößte Industriezweig Deutschlands, zuverlässig versorgt sie 83 Millionen Verbraucher mit hochwertigen und preiswerten Lebensmitteln. Mit einer Exportquote von rund 33 Prozent schätzen zudem Kunden weltweit die Qualität deutscher Produkte. Die Branche ist klein-und mittelständisch geprägt: 90 Prozent der Unternehmen der deutschen Ernährungsindustrie gehören dem Mittelstand an.

Pressekontakt:

Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE)
Oliver Numrich
Tel. 030 200786-167
E-mail: onumrich@bve-online.de

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Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE)
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Deutsche Umwelthilfe: Lieferkettengesetz ist herbe Enttäuschung für Umwelt- und Klimaschutz

03.03.2021 – 08:25

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe: Lieferkettengesetz ist herbe Enttäuschung für Umwelt- und Klimaschutz


















Berlin (ots)

-  Bundeskabinett entscheidet heute ohne angemessene Beteiligung der Zivilgesellschaft vorzeitig über Lieferkettengesetz 
-  DUH fordert Bundestag auf, Lieferkettengesetz mit Umweltsorgfaltspflichten für die gesamte Lieferkette nachzubessern  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert das heute im Bundeskabinett vorliegende Lieferkettengesetz als herbe Enttäuschung. Der Schutz von Umwelt und Klima bleibt größtenteils unberücksichtigt. Die Beschränkung auf den direkten Zulieferer entlässt Unternehmen in der Rohstoffgewinnung aus der Verantwortung. Die DUH kritisiert darüber hinaus den chaotischen und intransparenten Prozess, in dem das Lieferkettengesetz zustande kam. Nur 6,5 Stunden erhielten einige wenige, nach undurchsichtigen Kriterien ausgewählte Verbände, um den Gesetzesentwurf zu kommentieren.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Zerstörung von Klima, Wäldern und Artenvielfalt in den Lieferketten deutscher Unternehmen bleiben mit diesem Lieferkettengesetz in den allermeisten Fällen folgenlos. Der Entwurf bleibt im Hinblick auf die Umweltsorgfaltspflichten und den Geltungsbereich weit hinter den Erwartungen und Möglichkeiten zurück. Noch dazu ist der bisherige Gesetzesprozess undemokratisch und intransparent. Durch die extrem kurze Rückmeldefrist zur Stellungnahme sollte wohl die verdiente Kritik so gering wie möglich gehalten werden. Der Bundestag muss nun dringend Nachbesserungen einfordern. Die Lieferketten müssen frei von Umweltverschmutzung und Zerstörung natürlicher Ökosysteme sein. Dafür brauchen wir unabhängige Umweltsorgfaltspflichten, die Biodiversität und Klimaschutz mit einbeziehen. Das Gesetz muss für die gesamte Wertschöpfungskette und alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden gelten.“

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Tina Lutz, Campaignerin Naturschutz und Biologische Vielfalt
030 2400867-890, 0163 2822403, lutz@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

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Sorgfaltspflichtengesetz muss im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden

03.03.2021 – 15:25

Deutsches Institut für Menschenrechte

Sorgfaltspflichtengesetz muss im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden


















Berlin (ots)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert Nachbesserungen am Entwurf des Sorgfaltspflichtengesetzes im parlamentarischen Verfahren. Dabei sollten besonders die Risikoanalyse entlang der gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette und die wirksame Abhilfe von Menschenrechtsverletzungen, einschließlich der Wiedergutmachung für Betroffene, stärker in den Fokus rücken.

Das Institut begrüßt, dass Unternehmen dazu verpflichtet werden sollen, sich intensiver um erkannte und gemeldete Problemlagen zu kümmern. Das Institut bedauert gleichzeitig, dass der Gesetzentwurf entscheidende Vorgaben und Grundideen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte nur in Teilen aufgreift und berücksichtigt.

Kritisiert wird, dass eine proaktive vorausschauende Risikoanalyse nur für den eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern vorgesehen wird, nicht aber für die weitere Lieferkette, wo in der Regel die größeren menschenrechtlichen Risiken liegen. Das geplante jährliche Berichtssystem für die weniger riskanten Bereiche der Lieferkette sollte auf die menschenrechtlich besonders relevanten Risiken in der tieferen Lieferkette ausgeweitet werden, damit Risiken nicht übersehen und gar nicht oder zu spät adressiert werden.

„Im Ergebnis sind deutsche Unternehmen damit weiterhin hohen menschenrechtlichen Reputationsrisiken ausgesetzt, während sie mit großem Aufwand die Bereiche der Lieferkette dokumentieren müssen, in denen die schwerwiegenden Risiken eher nicht liegen“, bemängelt das Institut.

Weiterhin kritisiert das Institut, dass der Entwurf keine zivilrechtliche Haftung von Unternehmen vorsieht und auch keine anderweitigen Vorgaben für die Wiedergutmachung macht.

„Die Rechtslage von Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen, insbesondere im Ausland, stärkt dieser Entwurf nicht. Die Schutzlücken für Betroffene zu schließen, ist jedoch gerade der Geist der UN-Leitprinzipien“, so das Institut. Darüber hinaus sollten die Vorgaben zur Abhilfe in einem Sorgfaltspflichtengesetz primär der Verwirklichung der Menschenrechte Betroffener dienen und eine Wiedergutmachung zum Schadensausgleich für Betroffene gewährleisten.

Nach Einschätzung des Instituts gelingt somit nur ein erster Einstieg in die Regulierung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten. In der bestehenden Struktur schütze der Entwurf Betroffene wenig, unterstütze aber auch Unternehmen kaum dabei, mit der Herausforderung der Achtung menschenrechtlicher Sorgfalt gut und wirkungsvoll umgehen zu können.

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Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 – 14 Mobil: 0160 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin

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