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Vorschläge der EU-Kommission für die Regulierung von Künstlicher Intelligenz reichen nicht aus

21.04.2021 – 17:43

VdTÜV Verband der TÜV e.V.

Vorschläge der EU-Kommission für die Regulierung von Künstlicher Intelligenz reichen nicht aus


















Berlin (ots)

+++ TÜV-Verband begrüßt EU-Initiative zur Regulierung von KI-Systemen +++Verpflichtende Mindestanforderungen für alle KI-Systeme erforderlich +++ Bei Hochrisiko-Anwendungen sollten Sicherheit, Zuverlässigkeit und Transparenz von unabhängigen Stellen geprüft werden +++

Zum heute vorgestellten Entwurf für die Regulierung Künstlicher Intelligenz der Europäischen Kommission sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands:

„Der Legislativvorschlag der EU-Kommission für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in Europa ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur notwendigen Regulierung der Technologie. Viele KI-Systeme zum Beispiel in der Mobilität, in der Medizin, in der Wirtschaft oder in der Justiz bergen Gefahren für die körperliche Unversehrtheit von Menschen oder greifen in ihre elementaren Grundrechte wie Gleichbehandlung oder Privatsphäre ein. Daher ist es richtig, dass KI-Anwendungen entsprechend ihres Gefährdungspotenzials klassifiziert und reguliert werden sollen. Die von der Kommission vorgeschlagenen Risikoklassen bedürfen aus Sicht des TÜV-Verbands aber noch einer weiteren Überarbeitung. So ist die Zuordnung der KI-Systeme in die jeweiligen Risikoklassen nachzubessern. Der im Legislativvorschlag vorgesehene primäre Fokus auf KI-Anwendungen mit hohem Risiko greift dabei zu kurz. Verpflichtende Mindestanforderungen sollten für alle KI-Anwendungen gelten. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf wichtige Schutzziele wie Sicherheit, Zuverlässigkeit und Transparenz.“

„Der TÜV-Verband begrüßt die Einbindung unabhängiger Prüforganisationen bei bestimmten KI-Systemen mit hohen Risiken. Allerdings sollte der Kommissionsvorschlag dahingehend ergänzt werden, dass eine unabhängige Prüfung für alle Hochrisikoanwendungen verpflichtend vorgesehen wird, zum Beispiel bei KI-Systemen zur Personalgewinnung oder bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit. Bisher sieht der Kommissionsvorschlag hier nur eine Selbsterklärung des Herstellers vor.“

„Damit wir die enormen Potenziale Künstlicher Intelligenz ausschöpfen können, müssen die Menschen Vertrauen in die Sicherheit der Technologie entwickeln. Bisher sind KI-Systeme stattdessen eine Art ‚Blackbox‘, deren Funktionsweise die meisten Nutzer:innen weder nachvollziehen noch verstehen können. Der Regulierungsentwurf muss jetzt nachgebessert werden, um Transparenz und Sicherheit KI-gestützter Systeme flächendeckend gewährleisten zu können.“

In der deutschen Wirtschaft gibt es für eine risikobasierte Regulierung von KI-Anwendungen eine breite Zustimmung. Laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands sind 87 Prozent der Unternehmen ab 50 Mitarbeitern in Deutschland der Meinung, dass KI-Anwendungen in Abhängigkeit von ihrem Risiko reguliert werden sollten. Befragt wurden Geschäftsführer:innen und IT-Verantwortliche. Um die künftigen regulatorischen Vorgaben für KI-Systeme in der Praxis umsetzen zu können, haben die TÜV-Unternehmen ein Entwicklungslabor für Künstliche Intelligenz gegründet. Ziel des „TÜV AI Labs“ ist es, geeignete Verfahren für die Prüfung sicherheitskritischer KI-Anwendungen zu entwickeln.

Weitere Informationen unter: www.vdtuev.de/digitalisierung/kuenstliche-intelligenz

Über den TÜV-Verband: Der Verband der TÜV e. V. (VdTÜV) vertritt die politischen und fachlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Der Verband setzt sich für technische und digitale Sicherheit bei Produkten, Anlagen und Dienstleistungen durch unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung ein. Mit seinen Mitgliedern verfolgt der TÜV-Verband das Ziel, das hohe Niveau der technischen Sicherheit in unserer Gesellschaft zu wahren und Vertrauen für die digitale Welt zu schaffen.

Pressekontakt:

Maurice Shahd
Pressesprecher
Verband der TÜV e.V. (VdTÜV)
Friedrichstraße 136 | 10117 Berlin
T 030 760095-320, E presse@vdtuev.de
www.vdtuev.de | www.twitter.com/vdtuev_news

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Vorschläge der EU-Kommission für die Regulierung von Künstlicher Intelligenz reichen nicht aus

21.04.2021 – 17:43

VdTÜV Verband der TÜV e.V.

Vorschläge der EU-Kommission für die Regulierung von Künstlicher Intelligenz reichen nicht aus


















Berlin (ots)

+++ TÜV-Verband begrüßt EU-Initiative zur Regulierung von KI-Systemen +++Verpflichtende Mindestanforderungen für alle KI-Systeme erforderlich +++ Bei Hochrisiko-Anwendungen sollten Sicherheit, Zuverlässigkeit und Transparenz von unabhängigen Stellen geprüft werden +++

Zum heute vorgestellten Entwurf für die Regulierung Künstlicher Intelligenz der Europäischen Kommission sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands:

„Der Legislativvorschlag der EU-Kommission für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in Europa ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur notwendigen Regulierung der Technologie. Viele KI-Systeme zum Beispiel in der Mobilität, in der Medizin, in der Wirtschaft oder in der Justiz bergen Gefahren für die körperliche Unversehrtheit von Menschen oder greifen in ihre elementaren Grundrechte wie Gleichbehandlung oder Privatsphäre ein. Daher ist es richtig, dass KI-Anwendungen entsprechend ihres Gefährdungspotenzials klassifiziert und reguliert werden sollen. Die von der Kommission vorgeschlagenen Risikoklassen bedürfen aus Sicht des TÜV-Verbands aber noch einer weiteren Überarbeitung. So ist die Zuordnung der KI-Systeme in die jeweiligen Risikoklassen nachzubessern. Der im Legislativvorschlag vorgesehene primäre Fokus auf KI-Anwendungen mit hohem Risiko greift dabei zu kurz. Verpflichtende Mindestanforderungen sollten für alle KI-Anwendungen gelten. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf wichtige Schutzziele wie Sicherheit, Zuverlässigkeit und Transparenz.“

„Der TÜV-Verband begrüßt die Einbindung unabhängiger Prüforganisationen bei bestimmten KI-Systemen mit hohen Risiken. Allerdings sollte der Kommissionsvorschlag dahingehend ergänzt werden, dass eine unabhängige Prüfung für alle Hochrisikoanwendungen verpflichtend vorgesehen wird, zum Beispiel bei KI-Systemen zur Personalgewinnung oder bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit. Bisher sieht der Kommissionsvorschlag hier nur eine Selbsterklärung des Herstellers vor.“

„Damit wir die enormen Potenziale Künstlicher Intelligenz ausschöpfen können, müssen die Menschen Vertrauen in die Sicherheit der Technologie entwickeln. Bisher sind KI-Systeme stattdessen eine Art ‚Blackbox‘, deren Funktionsweise die meisten Nutzer:innen weder nachvollziehen noch verstehen können. Der Regulierungsentwurf muss jetzt nachgebessert werden, um Transparenz und Sicherheit KI-gestützter Systeme flächendeckend gewährleisten zu können.“

In der deutschen Wirtschaft gibt es für eine risikobasierte Regulierung von KI-Anwendungen eine breite Zustimmung. Laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands sind 87 Prozent der Unternehmen ab 50 Mitarbeitern in Deutschland der Meinung, dass KI-Anwendungen in Abhängigkeit von ihrem Risiko reguliert werden sollten. Befragt wurden Geschäftsführer:innen und IT-Verantwortliche. Um die künftigen regulatorischen Vorgaben für KI-Systeme in der Praxis umsetzen zu können, haben die TÜV-Unternehmen ein Entwicklungslabor für Künstliche Intelligenz gegründet. Ziel des „TÜV AI Labs“ ist es, geeignete Verfahren für die Prüfung sicherheitskritischer KI-Anwendungen zu entwickeln.

Weitere Informationen unter: www.vdtuev.de/digitalisierung/kuenstliche-intelligenz

Über den TÜV-Verband: Der Verband der TÜV e. V. (VdTÜV) vertritt die politischen und fachlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Der Verband setzt sich für technische und digitale Sicherheit bei Produkten, Anlagen und Dienstleistungen durch unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung ein. Mit seinen Mitgliedern verfolgt der TÜV-Verband das Ziel, das hohe Niveau der technischen Sicherheit in unserer Gesellschaft zu wahren und Vertrauen für die digitale Welt zu schaffen.

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Deutscher Bauernverband stellt Zukunftskonzept vorRukwied: Landwirtschaft „Made in Germany“ muss eine Zukunft haben

21.04.2021 – 15:35

Deutscher Bauernverband (DBV)

Deutscher Bauernverband stellt Zukunftskonzept vor
Rukwied: Landwirtschaft „Made in Germany“ muss eine Zukunft haben


















Berlin (ots)

(DBV) Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, stellt am 21. April 2021 im Rahmen einer digitalen Veranstaltung ein Zukunftskonzept für die deutsche Landwirtschaft vor. „Wir wollen mit unserem Zukunftskonzept den Grundpfeiler für eine neue Partnerschaft zwischen Ernährung und Landwirtschaft setzen“, so Präsident Rukwied. „Wir deutschen Bauern erzeugen nicht nur hochwertige und sichere Lebensmittel, wir erbringen auch zahlreiche Leistungen im Umwelt-, Klima- und Artenschutz. Natürlich wollen wir hier noch besser werden. Wir Landwirte sehen uns jedoch durch die derzeitigen politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen zunehmend unter Druck gesetzt. Viele Landwirtinnen und Landwirte zweifeln inzwischen an der Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft in Deutschland. Das muss sich wieder ändern“, betont Rukwied weiter.

Das Zukunftskonzept des Deutschen Bauernverbandes bietet vier Vorschläge, wie sowohl Landwirte als auch Bürger und Verbraucher neues Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit der so wichtigen Branche gewinnen können. Ziel des Konzeptes ist es, offene Diskussionen über die Zukunft von Landwirtschaft und Ernährung auf nationaler Ebene anzustoßen und dabei alle Akteure – Gesellschaft, Politik, Verbraucher und Landwirtschaft – zu beteiligen.

Der Vorschlag beinhaltet unter anderem eine Grundgesetzergänzung in Artikel 20a, um diesen mit den Zielen Ernährungssicherung und Klimaschutz zu ergänzen. Hier legt der DBV einen konkreten Formulierungstext vor. Zudem wird vorgeschlagen, die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) grundlegend zu erweitern und die Mittel dafür aufzustocken. Weitere Ziele sind eine verbindliche Haltungs- und Herkunftskennzeichnung für nachhaltig erzeugte, heimische Produkte und eine gesetzliche Festlegung, dass zusätzliche flächenbezogene Anforderungen an mehr Biodiversität in der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung prioritär freiwillig umgesetzt und dauerhaft honoriert werden.

Bauernverbandspräsident Rukwied ist angesichts der zahlreichen Herausforderungen überzeugt, dass dieses Konzept ein wichtiger Schritt für die Zukunft der Landwirtschaft sein kann: „Wir wollen dafür sorgen, dass Landwirtschaft „Made in Germany“ eine Zukunft hat. Die deutschen Bauern sind mehr als bereit, ihre qualitativ hochwertige Nahrungsmittelerzeugung mit weiteren Nachhaltigkeitsleistungen zu verknüpfen. Doch wir brauchen hierfür klare Zusagen, dass Landwirtschaft, Ernährungssicherung und Nachhaltigkeit untrennbar miteinander verbunden sind. Mit unserem Konzept wollen wir einen Schritt in Richtung Zukunft der Landwirtschaft machen.“

Das Zukunftskonzept des DBV finden Sie hier.

Pressekontakt:

Deutscher Bauernverband (DBV)
Axel Finkenwirth
Pressesprecher
Claire-Waldoff-Str. 7
10117 Berlin
a.finkenwirth@bauernverband.net
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Vorschläge der EU-Kommission für die Regulierung von Künstlicher Intelligenz reichen nicht aus

21.04.2021 – 17:43

VdTÜV Verband der TÜV e.V.

Vorschläge der EU-Kommission für die Regulierung von Künstlicher Intelligenz reichen nicht aus


















Berlin (ots)

+++ TÜV-Verband begrüßt EU-Initiative zur Regulierung von KI-Systemen +++Verpflichtende Mindestanforderungen für alle KI-Systeme erforderlich +++ Bei Hochrisiko-Anwendungen sollten Sicherheit, Zuverlässigkeit und Transparenz von unabhängigen Stellen geprüft werden +++

Zum heute vorgestellten Entwurf für die Regulierung Künstlicher Intelligenz der Europäischen Kommission sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands:

„Der Legislativvorschlag der EU-Kommission für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in Europa ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur notwendigen Regulierung der Technologie. Viele KI-Systeme zum Beispiel in der Mobilität, in der Medizin, in der Wirtschaft oder in der Justiz bergen Gefahren für die körperliche Unversehrtheit von Menschen oder greifen in ihre elementaren Grundrechte wie Gleichbehandlung oder Privatsphäre ein. Daher ist es richtig, dass KI-Anwendungen entsprechend ihres Gefährdungspotenzials klassifiziert und reguliert werden sollen. Die von der Kommission vorgeschlagenen Risikoklassen bedürfen aus Sicht des TÜV-Verbands aber noch einer weiteren Überarbeitung. So ist die Zuordnung der KI-Systeme in die jeweiligen Risikoklassen nachzubessern. Der im Legislativvorschlag vorgesehene primäre Fokus auf KI-Anwendungen mit hohem Risiko greift dabei zu kurz. Verpflichtende Mindestanforderungen sollten für alle KI-Anwendungen gelten. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf wichtige Schutzziele wie Sicherheit, Zuverlässigkeit und Transparenz.“

„Der TÜV-Verband begrüßt die Einbindung unabhängiger Prüforganisationen bei bestimmten KI-Systemen mit hohen Risiken. Allerdings sollte der Kommissionsvorschlag dahingehend ergänzt werden, dass eine unabhängige Prüfung für alle Hochrisikoanwendungen verpflichtend vorgesehen wird, zum Beispiel bei KI-Systemen zur Personalgewinnung oder bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit. Bisher sieht der Kommissionsvorschlag hier nur eine Selbsterklärung des Herstellers vor.“

„Damit wir die enormen Potenziale Künstlicher Intelligenz ausschöpfen können, müssen die Menschen Vertrauen in die Sicherheit der Technologie entwickeln. Bisher sind KI-Systeme stattdessen eine Art ‚Blackbox‘, deren Funktionsweise die meisten Nutzer:innen weder nachvollziehen noch verstehen können. Der Regulierungsentwurf muss jetzt nachgebessert werden, um Transparenz und Sicherheit KI-gestützter Systeme flächendeckend gewährleisten zu können.“

In der deutschen Wirtschaft gibt es für eine risikobasierte Regulierung von KI-Anwendungen eine breite Zustimmung. Laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands sind 87 Prozent der Unternehmen ab 50 Mitarbeitern in Deutschland der Meinung, dass KI-Anwendungen in Abhängigkeit von ihrem Risiko reguliert werden sollten. Befragt wurden Geschäftsführer:innen und IT-Verantwortliche. Um die künftigen regulatorischen Vorgaben für KI-Systeme in der Praxis umsetzen zu können, haben die TÜV-Unternehmen ein Entwicklungslabor für Künstliche Intelligenz gegründet. Ziel des „TÜV AI Labs“ ist es, geeignete Verfahren für die Prüfung sicherheitskritischer KI-Anwendungen zu entwickeln.

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Über den TÜV-Verband: Der Verband der TÜV e. V. (VdTÜV) vertritt die politischen und fachlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Der Verband setzt sich für technische und digitale Sicherheit bei Produkten, Anlagen und Dienstleistungen durch unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung ein. Mit seinen Mitgliedern verfolgt der TÜV-Verband das Ziel, das hohe Niveau der technischen Sicherheit in unserer Gesellschaft zu wahren und Vertrauen für die digitale Welt zu schaffen.

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Deutscher Bauernverband stellt Zukunftskonzept vorRukwied: Landwirtschaft „Made in Germany“ muss eine Zukunft haben

21.04.2021 – 15:35

Deutscher Bauernverband (DBV)

Deutscher Bauernverband stellt Zukunftskonzept vor
Rukwied: Landwirtschaft „Made in Germany“ muss eine Zukunft haben


















Berlin (ots)

(DBV) Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, stellt am 21. April 2021 im Rahmen einer digitalen Veranstaltung ein Zukunftskonzept für die deutsche Landwirtschaft vor. „Wir wollen mit unserem Zukunftskonzept den Grundpfeiler für eine neue Partnerschaft zwischen Ernährung und Landwirtschaft setzen“, so Präsident Rukwied. „Wir deutschen Bauern erzeugen nicht nur hochwertige und sichere Lebensmittel, wir erbringen auch zahlreiche Leistungen im Umwelt-, Klima- und Artenschutz. Natürlich wollen wir hier noch besser werden. Wir Landwirte sehen uns jedoch durch die derzeitigen politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen zunehmend unter Druck gesetzt. Viele Landwirtinnen und Landwirte zweifeln inzwischen an der Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft in Deutschland. Das muss sich wieder ändern“, betont Rukwied weiter.

Das Zukunftskonzept des Deutschen Bauernverbandes bietet vier Vorschläge, wie sowohl Landwirte als auch Bürger und Verbraucher neues Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit der so wichtigen Branche gewinnen können. Ziel des Konzeptes ist es, offene Diskussionen über die Zukunft von Landwirtschaft und Ernährung auf nationaler Ebene anzustoßen und dabei alle Akteure – Gesellschaft, Politik, Verbraucher und Landwirtschaft – zu beteiligen.

Der Vorschlag beinhaltet unter anderem eine Grundgesetzergänzung in Artikel 20a, um diesen mit den Zielen Ernährungssicherung und Klimaschutz zu ergänzen. Hier legt der DBV einen konkreten Formulierungstext vor. Zudem wird vorgeschlagen, die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) grundlegend zu erweitern und die Mittel dafür aufzustocken. Weitere Ziele sind eine verbindliche Haltungs- und Herkunftskennzeichnung für nachhaltig erzeugte, heimische Produkte und eine gesetzliche Festlegung, dass zusätzliche flächenbezogene Anforderungen an mehr Biodiversität in der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung prioritär freiwillig umgesetzt und dauerhaft honoriert werden.

Bauernverbandspräsident Rukwied ist angesichts der zahlreichen Herausforderungen überzeugt, dass dieses Konzept ein wichtiger Schritt für die Zukunft der Landwirtschaft sein kann: „Wir wollen dafür sorgen, dass Landwirtschaft „Made in Germany“ eine Zukunft hat. Die deutschen Bauern sind mehr als bereit, ihre qualitativ hochwertige Nahrungsmittelerzeugung mit weiteren Nachhaltigkeitsleistungen zu verknüpfen. Doch wir brauchen hierfür klare Zusagen, dass Landwirtschaft, Ernährungssicherung und Nachhaltigkeit untrennbar miteinander verbunden sind. Mit unserem Konzept wollen wir einen Schritt in Richtung Zukunft der Landwirtschaft machen.“

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Deutscher Bauernverband stellt Zukunftskonzept vorRukwied: Landwirtschaft „Made in Germany“ muss eine Zukunft haben

21.04.2021 – 15:35

Deutscher Bauernverband (DBV)

Deutscher Bauernverband stellt Zukunftskonzept vor
Rukwied: Landwirtschaft „Made in Germany“ muss eine Zukunft haben


















Berlin (ots)

(DBV) Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, stellt am 21. April 2021 im Rahmen einer digitalen Veranstaltung ein Zukunftskonzept für die deutsche Landwirtschaft vor. „Wir wollen mit unserem Zukunftskonzept den Grundpfeiler für eine neue Partnerschaft zwischen Ernährung und Landwirtschaft setzen“, so Präsident Rukwied. „Wir deutschen Bauern erzeugen nicht nur hochwertige und sichere Lebensmittel, wir erbringen auch zahlreiche Leistungen im Umwelt-, Klima- und Artenschutz. Natürlich wollen wir hier noch besser werden. Wir Landwirte sehen uns jedoch durch die derzeitigen politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen zunehmend unter Druck gesetzt. Viele Landwirtinnen und Landwirte zweifeln inzwischen an der Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft in Deutschland. Das muss sich wieder ändern“, betont Rukwied weiter.

Das Zukunftskonzept des Deutschen Bauernverbandes bietet vier Vorschläge, wie sowohl Landwirte als auch Bürger und Verbraucher neues Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit der so wichtigen Branche gewinnen können. Ziel des Konzeptes ist es, offene Diskussionen über die Zukunft von Landwirtschaft und Ernährung auf nationaler Ebene anzustoßen und dabei alle Akteure – Gesellschaft, Politik, Verbraucher und Landwirtschaft – zu beteiligen.

Der Vorschlag beinhaltet unter anderem eine Grundgesetzergänzung in Artikel 20a, um diesen mit den Zielen Ernährungssicherung und Klimaschutz zu ergänzen. Hier legt der DBV einen konkreten Formulierungstext vor. Zudem wird vorgeschlagen, die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) grundlegend zu erweitern und die Mittel dafür aufzustocken. Weitere Ziele sind eine verbindliche Haltungs- und Herkunftskennzeichnung für nachhaltig erzeugte, heimische Produkte und eine gesetzliche Festlegung, dass zusätzliche flächenbezogene Anforderungen an mehr Biodiversität in der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung prioritär freiwillig umgesetzt und dauerhaft honoriert werden.

Bauernverbandspräsident Rukwied ist angesichts der zahlreichen Herausforderungen überzeugt, dass dieses Konzept ein wichtiger Schritt für die Zukunft der Landwirtschaft sein kann: „Wir wollen dafür sorgen, dass Landwirtschaft „Made in Germany“ eine Zukunft hat. Die deutschen Bauern sind mehr als bereit, ihre qualitativ hochwertige Nahrungsmittelerzeugung mit weiteren Nachhaltigkeitsleistungen zu verknüpfen. Doch wir brauchen hierfür klare Zusagen, dass Landwirtschaft, Ernährungssicherung und Nachhaltigkeit untrennbar miteinander verbunden sind. Mit unserem Konzept wollen wir einen Schritt in Richtung Zukunft der Landwirtschaft machen.“

Das Zukunftskonzept des DBV finden Sie hier.

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21.04.2021 – 17:43

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+++ TÜV-Verband begrüßt EU-Initiative zur Regulierung von KI-Systemen +++Verpflichtende Mindestanforderungen für alle KI-Systeme erforderlich +++ Bei Hochrisiko-Anwendungen sollten Sicherheit, Zuverlässigkeit und Transparenz von unabhängigen Stellen geprüft werden +++

Zum heute vorgestellten Entwurf für die Regulierung Künstlicher Intelligenz der Europäischen Kommission sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands:

„Der Legislativvorschlag der EU-Kommission für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in Europa ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur notwendigen Regulierung der Technologie. Viele KI-Systeme zum Beispiel in der Mobilität, in der Medizin, in der Wirtschaft oder in der Justiz bergen Gefahren für die körperliche Unversehrtheit von Menschen oder greifen in ihre elementaren Grundrechte wie Gleichbehandlung oder Privatsphäre ein. Daher ist es richtig, dass KI-Anwendungen entsprechend ihres Gefährdungspotenzials klassifiziert und reguliert werden sollen. Die von der Kommission vorgeschlagenen Risikoklassen bedürfen aus Sicht des TÜV-Verbands aber noch einer weiteren Überarbeitung. So ist die Zuordnung der KI-Systeme in die jeweiligen Risikoklassen nachzubessern. Der im Legislativvorschlag vorgesehene primäre Fokus auf KI-Anwendungen mit hohem Risiko greift dabei zu kurz. Verpflichtende Mindestanforderungen sollten für alle KI-Anwendungen gelten. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf wichtige Schutzziele wie Sicherheit, Zuverlässigkeit und Transparenz.“

„Der TÜV-Verband begrüßt die Einbindung unabhängiger Prüforganisationen bei bestimmten KI-Systemen mit hohen Risiken. Allerdings sollte der Kommissionsvorschlag dahingehend ergänzt werden, dass eine unabhängige Prüfung für alle Hochrisikoanwendungen verpflichtend vorgesehen wird, zum Beispiel bei KI-Systemen zur Personalgewinnung oder bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit. Bisher sieht der Kommissionsvorschlag hier nur eine Selbsterklärung des Herstellers vor.“

„Damit wir die enormen Potenziale Künstlicher Intelligenz ausschöpfen können, müssen die Menschen Vertrauen in die Sicherheit der Technologie entwickeln. Bisher sind KI-Systeme stattdessen eine Art ‚Blackbox‘, deren Funktionsweise die meisten Nutzer:innen weder nachvollziehen noch verstehen können. Der Regulierungsentwurf muss jetzt nachgebessert werden, um Transparenz und Sicherheit KI-gestützter Systeme flächendeckend gewährleisten zu können.“

In der deutschen Wirtschaft gibt es für eine risikobasierte Regulierung von KI-Anwendungen eine breite Zustimmung. Laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands sind 87 Prozent der Unternehmen ab 50 Mitarbeitern in Deutschland der Meinung, dass KI-Anwendungen in Abhängigkeit von ihrem Risiko reguliert werden sollten. Befragt wurden Geschäftsführer:innen und IT-Verantwortliche. Um die künftigen regulatorischen Vorgaben für KI-Systeme in der Praxis umsetzen zu können, haben die TÜV-Unternehmen ein Entwicklungslabor für Künstliche Intelligenz gegründet. Ziel des „TÜV AI Labs“ ist es, geeignete Verfahren für die Prüfung sicherheitskritischer KI-Anwendungen zu entwickeln.

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Über den TÜV-Verband: Der Verband der TÜV e. V. (VdTÜV) vertritt die politischen und fachlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Der Verband setzt sich für technische und digitale Sicherheit bei Produkten, Anlagen und Dienstleistungen durch unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung ein. Mit seinen Mitgliedern verfolgt der TÜV-Verband das Ziel, das hohe Niveau der technischen Sicherheit in unserer Gesellschaft zu wahren und Vertrauen für die digitale Welt zu schaffen.

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Zu viel Zucker in Lebensmitteln: foodwatch fordert Limo-Steuer und Beschränkung von Junkfood-Werbung – Julia Klöckners Strategie der freiwilligen Selbstverpflichtungen ist ein Irrweg

21.04.2021 – 08:39

foodwatch e.V.

Zu viel Zucker in Lebensmitteln: foodwatch fordert Limo-Steuer und Beschränkung von Junkfood-Werbung – Julia Klöckners Strategie der freiwilligen Selbstverpflichtungen ist ein Irrweg


















Berlin (ots)

Die Verbraucherorganisation foodwatch hat im Kampf gegen Fehlernährung eine Limonaden-Steuer und eine Beschränkung des Junkfood-Marketings an Kindern gefordert. Besonders Erfrischungsgetränke und vermeintliche Kinderlebensmittel seien noch immer maßlos überzuckert. Der von Bundesernährungsministerin Julia Klöckner eingeschlagene Weg der freiwilligen Selbstverpflichtungen verhindere dringend notwendige gesundheitspolitische Maßnahmen, so foodwatch. Am Mittwoch stellt Bundesernährungsministerin Julia Klöckner Zwischenergebnisse ihrer Reduktionsstrategie von Zucker, Fett und Salz in Lebensmitteln vor.

„Die Lebensmittelindustrie trägt eine Mitverantwortung an der globalen Adipositas-Epidemie. Julia Klöckner muss die Branche mit verbindlichen Maßnahmen in die Pflicht nehmen anstatt nur höflich um ein paar Gramm weniger Zucker in Fertigprodukten zu bitten. Die Zuckerlobby ist nicht Teil der Lösung, sondern Kern des Problems – doch für Frau Klöckner ist sie ein Partner im Kampf gegen Adipositas. Die Strategie der Ministerin ist ein Irrweg: Programme zur Tabak-Prävention entwickelt man auch nicht gemeinsam mit Philip Morris“, erklärte Oliver Huizinga, Leiter Recherche und Kampagnen bei foodwatch.

foodwatch forderte eine Limo-Steuer nach dem Vorbild Großbritanniens. Dort haben Getränkehersteller den Zuckergehalt ihrer Produkte deutlich heruntergeschraubt – seit Einführung der Steuer 2015 um etwa 35 Prozent. In Deutschland ist nach wie vor etwa jedes zweite Erfrischungsgetränk mit mehr als fünf Gramm pro 100 Milliliter überzuckert. Während in Großbritannien eine Fanta von Coca-Cola 4,6 Gramm Zucker pro 100 Milliliter enthält, liegt der Anteil einer deutschen Fanta bei knapp 8 Gramm.

Die Verbraucherorganisation forderte darüber hinaus eine gesetzliche Beschränkung des Kindermarketings. Nur ausgewogene Lebensmittel sollten demnach an Kinder beworben werden dürfen. Die Industrie vermarkte ungesunde Lebensmittel mit Comic-Figuren auf Süßwaren-Verpackungen, mit Werbespots im Fernsehen und mit Social-Media-Stars auf Youtube oder Instagram direkt an Millionen von jungen Fans. Damit torpediere sie die Bemühungen vieler Eltern, ihren Kinder eine gesunde Ernährung beizubringen.

Bundesministerin Klöckner setzt im Kampf gegen Adipositas und Typ-2-Diabetes fast ausschließlich auf freiwillige Selbstverpflichtungen – obwohl weltweit führende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler schon vor Jahren vor dieser Strategie gewarnt haben. Eine von der medizinischen Fachzeitschrift „The Lancet“ einberufene Expertenkommission hatte bereits 2019 gefordert, dass der Einfluss der Lebensmittelindustrie auf die Präventionspolitik weltweit eingedämmt werden muss und freiwillige Selbstverpflichtungen als „ineffektiv“ bewertet. Auch der wissenschaftliche Beirat des Bundesernährungsministeriums hat Selbstverpflichtungen in seinem Gutachten „Politik für eine nachhaltigere Ernährung“ als „nicht ausreichend“ beschrieben. Stattdessen empfiehlt der Beirat verbindliche Maßnahmen wie eine gesetzliche Beschränkungen des Kindermarketings, eine Zuckersteuer auf Süßgetränke sowie eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung mit dem französischen Ampelkennzeichnung Nutri-Score, um eine gesunde Ernährung effektiv zu fördern.

Quellen und weiterführende Informationen:

– Internationale Expertenkommission: Einfluss der Lebensmittellobby verhindert effektive Maßnahmen gegen Fehlernährung: https://t1p.de/ji1t

– Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates des Bundesernährungsministeriums: https://ots.de/QX35Ai

Wirkt die Limo-Steuer in UK? https://t1p.de/93no

– foodwatch-Report: Coca-Cola, McDonald’s, Haribo & Co. ködern Kinder auf sozialen Medien: https://ots.de/AbQGDJ

Pressekontakt:

foodwatch e.V.
Dario Sarmadi
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)170 523 88 11

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Einladung zur Pressekonferenz: „Mehrweg ist Klimaschutz“: Müllflut aus Plastikflaschen und Dosen im Superwahljahr stoppen

20.04.2021 – 14:53

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Einladung zur Pressekonferenz: „Mehrweg ist Klimaschutz“: Müllflut aus Plastikflaschen und Dosen im Superwahljahr stoppen


















Berlin (ots)

Berge aus Plastikmüll nehmen immer gewaltigere Ausmaße an und sind inzwischen zu einem der größten Umweltprobleme geworden. Allein in Deutschland werden jährlich mehr als 17 Milliarden Einweg-Plastikflaschen mit einem Gewicht von mehr als 450.000 Tonnen hergestellt – mit fatalen Folgen für Umwelt und Klima. Obwohl im Verpackungsgesetz eine Mehrwegquote von 70 Prozent vorgeschrieben ist, liegt diese real bei nur rund 41 Prozent. Gleichzeitig versuchen Einwegabfüller und Discounter, Einweg-Plastikflaschen aus Recyclingmaterial mit groß angelegten Greenwashing-Kampagnen auch noch als Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu verkaufen.

Auf unserer Pressekonferenz informieren Sie die Verbände der „Mehrweg-Allianz“ über die neu aufgelegte Verbraucherinformationskampagne „Mehrweg ist Klimaschutz“ zum ökologischen Getränkekauf und stellen Ihnen anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl Forderungen zum Erreichen der Mehrwegquote von 70 Prozent sowie konkrete Lösungsansätze zur Bekämpfung der Plastikmüllflut vor. Zudem bewerten die Verbände das überarbeitete Verpackungsgesetz und erklären, wie umwelt(un)freundlich Einwegplastikflaschen aus 100 Prozent Recyclingmaterial wirklich sind.

Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie findet die Pressekonferenz digital über Zoom statt. Wir bitten um Anmeldung an presse@duh.de. Für O-Töne oder Interviews wenden Sie sich gerne ebenfalls an die Pressestelle.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Walter

Pressesprecher

Datum:

Dienstag, 27. April 2021 um 10 Uhr

Einwahldaten:

Einwahllink: https://us02web.zoom.us/j/86741557397

Meeting-ID: 867 4155 7397

Teilnehmende:

-  Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin Deutsche Umwelthilfe e.V. 
-  Dr. Jens Oldenburg, Geschäftsführer Stiftung Initiative Mehrweg 
-  Dirk Reinsberg, Geschäftsführender Vorstand Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V. 
-  Günther Guder, Geschäftsführender Vorstand PRO MEHRWEG - Verband zur Förderung von Mehrwegverpackungen e.V. 
-  Roland Demleitner, Geschäftsführer des Verbandes Private Brauereien Deutschland e.V. 
-  Andreas Vogel, Vorstand des Verbandes des Deutschen Getränke-Einzelhandels e.V.  

Pressekontakt:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt

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Schutzschirm für Lieferketten läuft aus“Der richtige Zeitpunkt“

20.04.2021 – 13:16

Coface Deutschland

Schutzschirm für Lieferketten läuft aus
„Der richtige Zeitpunkt“


















Mainz (ots)

Der gemeinsam gespannte Schutzschirm der Warenkreditversicherer und des Bundes zur Stabilisierung der Lieferketten läuft wie geplant am 30. Juni 2021 aus. Eine erneute Verlängerung ist angesichts der aktuellen Markt- und Datenlage nicht notwendig, zumal das Auslaufen des Schutzschirms durch die Fortführung anderer liquiditätssichernder Maßnahmen des Bundes flankiert bzw. abgefedert wird.

Coface und alle weiteren Beteiligten werden über den 30. Juni 2021 hinaus in einem sehr engen Austausch bleiben, um im Fall einer deutlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation und einer damit verbundenen Gefährdung der Lieferketten im Rahmen der EU-rechtlichen Möglichkeiten rasch handeln zu können. Hierzu wird es eine enge Abstimmung und Beobachtung der Marktentwicklung geben.

Die Vertragspartner sind sich einig, dass das Programm ein wichtiger und sehr erfolgreicher Stützpfeiler war, um Ruhe und Stabilität in den Markt zu bringen. Der im Frühjahr 2020 gespannte Schutzschirm hat dazu beigetragen, Lieferketten und Warenströme in einem Umfang von rund 420 Milliarden Euro zu stabilisieren. Die in Folge der Corona-Pandemie gefährdeten Lieferketten der deutschen Wirtschaft wurden aufrechterhalten.

Katarzyna Kompowska, CEO bei Coface für Nordeuropa, zum Auslaufen des Schutzschirms: „Nach über einem Jahr ist nun der richtige Zeitpunkt gekommen, um den Schutzschirm wie geplant auslaufen zu lassen. Auch wenn die Pandemie und deren wirtschaftliche Folgen noch nicht überstanden sind, sehen wir uns wieder in der Lage, die Risiken mit unserer Expertise nachhaltig zu steuern. Die Lieferketten haben sich weitgehend stabilisiert und beträchtliche Teile der Wirtschaft befinden sich in einem Erholungsprozess. Es verbleiben noch viele Herausforderungen, die wir mit unserem individuellen Risikomanagement und im engen Austausch mit unseren Kunden jedoch meistern werden.“

Versicherungsschutz wieder auf rein marktwirtschaftlicher Basis

Die gesamtwirtschaftlichen Aussichten deuten derzeit auf eine Erholung hin. Zudem laufen viele der staatlichen Stützungsmaßnahmen bis zum Ende des Jahres weiter. Diese werden dazu beitragen, den Erholungspfad der deutschen Wirtschaft zu flankieren. Vor diesem Hintergrund ist es der richtige Zeitpunkt, den Versicherungsschutz wieder auf rein marktwirtschaftlicher Basis zur Verfügung zu stellen und die staatlichen Markteingriffe sukzessive zurückzufahren. Die Kreditversicherer haben als etablierte Risikonavigatoren hierfür ein seit Jahren bewährtes Konzept zur Risikoüberwachung und -steuerung, bei dem die Prävention und der enge Austausch mit ihren Kunden und deren Abnehmern im Vordergrund stehen. Coface ist sich seiner volkswirtschaftlichen Verantwortung bewusst und wird seinen Kunden auch nach dem Auslaufen des staatlichen Hilfsprogramms Versicherungsschutz auf Basis einer fundierten Risikoanalyse bieten.

Kreditversicherer tragen aktiv zum Programm bei

Im Rahmen der Vereinbarung übernimmt die Bundesregierung eine Garantie für Schadenzahlungen der Kreditversicherer in Höhe von 30 Milliarden Euro. Im Gegenzug haben sich die Kreditversicherer verpflichtet, ihre bestehenden Kreditlimite weitestgehend aufrecht zu erhalten und sich an den Schadenzahlungen im Rahmen des Schutzschirms mit zehn Prozent zu beteiligen. Die über die Garantie des Bundes hinausgehenden Ausfallrisiken tragen die Kreditversicherer. Darüber hinaus werden sie knapp 60 Prozent ihrer Prämieneinnahmen für das erste Halbjahr 2021 an den Bund abführen.

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