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Alarmierende Abgaswerte bei Wohnmobilen: Deutsche Umwelthilfe misst erneut erschreckend hohe Schadstoffemissionen

21.04.2021 – 13:03

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Alarmierende Abgaswerte bei Wohnmobilen: Deutsche Umwelthilfe misst erneut erschreckend hohe Schadstoffemissionen


















Berlin (ots)

-  Modelle der Hersteller FiatChrylser (Fiat Ducato 130 Multijet Euro 6) und Volkswagen (VW T5 2.0 TDI California Euro 5) zeigen Überschreitungen der Grenzwerte für das gesundheitsschädliche Dieselabgas Stickoxid um das bis zu 19-fache 
-  Seit Jahren bekannte hohe Schadstoffwerte der Antriebshersteller von Wohnmobilen trotz seit Jahren vorliegender Hinweise der DUH werden von Kraftfahrtbundesamt und Bundesverkehrsministerium bislang ignoriert 
-  DUH fordert von Verkehrsminister Scheuer, endlich einen amtlichen Rückruf des VW Modells und rechtlich mögliche hohe Strafzahlungen gegen FiatChrysler zu verfügen  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bei Abgasmessungen ihres Emissions-Kontroll-Instituts (EKI) massive Grenzwertüberschreitungen bei Wohnmobilen der Hersteller FiatChrysler und Volkswagen festgestellt. Dabei überschritten die Wohnmobile den Grenzwert für das gesundheitsschädliche Dieselabgas Stickoxid (NOx) um das bis zu 19-fache. Die DUH fordert Bundesverkehrsminister Scheuer auf, endlich einen amtlichen Rückruf des VW-Modells sowie Strafzahlungen gegen den Hersteller FiatChrysler zu veranlassen.

Nach wie vor verschließen die Zulassungsbehörden ebenso wie Verkehrsminister Scheuer die Augen vor dem offensichtlichen Betrug an Fahrzeughaltern und der Umwelt. Diese ansonsten hochwertigen und langlebigen Fahrzeuge haben für die Halter gerade in Pandemiezeiten einen besonders hohen Wert. Minister Scheuer lässt sie im Dieselabgas stehen und ist dafür verantwortlich, dass gerade die an einer intakten Natur interessierten Wohnmobilnutzer unverschuldet mit den schmutzigsten Abgas-Schleudern fahren und so die Atemluft und Natur gerade auch in den Urlaubsregionen verpesten„, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Die Abgasmessungen des EKI der DUH haben das reale Emissionsverhalten eines VW T5 2.0 TDI California mit der Abgasnorm 5 untersucht. Für das Fahrzeug gilt ein NOx-Grenzwert von 280 mg/km. Die Messungen, durchgeführt bei Außentemperaturen zwischen +6 und +11 Grad Celsius, zeigen jedoch Emissionen von durchschnittlich 1.343 mg/km und damit eine Überschreitung um den Faktor 4,8.

Auch hat das EKI einen Fiat Ducato 130 Multijet Euro 6 untersucht. Der Stickoxidgrenzwert der Abgasnorm Euro 6 für dieses Fahrzeug, das vor weniger als zwei Jahren erstmals zugelassen wurde, liegt bei 125 mg/km. Im Durchschnitt der Messungen liegt der NOx-Ausstoß bei 1.520 mg/km. Damit überschreitet das Fahrzeug den Grenzwert durchschnittlich um den Faktor 12,2. Insbesondere nach einem Kaltstart sowie bei geringen Außentemperaturen zwischen +1 und +2 Grad Celsius stiegen die NOx-Emissionen mit 2.377 mg/km bis auf das 19-fache des Grenzwerts an, was auf eine temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung hinweist.

Für Euro 6 Fahrzeuge mit Dieselmotor in dieser Gewichtsklasse verwenden alle anderen Hersteller SCR Katalysatoren. Fiat hat sich diese Abgasreinigungsanlage ‚gespart‘. Die extrem hohen Emissionen zeigen, dass die Abgasreinigung bei diesem Fahrzeug offenbar überhaupt nicht funktioniert, selbst wenn die Außentemperaturen etwas ansteigen„, erläutert der internationale Verkehrsberater Axel Friedrich.

Bereits im Dezember 2020 hatte die DUH Messungen an Wohnmobilen des Herstellers Fiat veröffentlicht. Auch diese mit der Abgasnorm Euro 5 zugelassenen Fahrzeuge hatten hohe Grenzwertüberschreitungen aufgezeigt: Dabei zeigte das Dethleffs Wohnmobil im Durchschnitt aller durchgeführten Messungen NOx-Emissionen von 2.779 mg/km auf und überschritt den NOx-Grenzwert damit um den Faktor 9,9 das Pilote Wohnmobil lag mit durchschnittlich 1.926 mg/km um den Faktor 6,9 über dem Grenzwert. Die über die Ergebnisse informierten Behörden haben bislang keine erkennbaren Schritte in die Wege geleitet. Dabei sind laut einer internen Bewertung des Bundesverkehrsministeriums Strafmaßnahmen gegen FiatChrysler möglich.

Hintergrund:

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt gegen Fiat im Zusammenhang mit möglichen Abgasmanipulationen. In den USA hat FiatChrysler kürzlich bekannt gegeben, dass gegen eine Zahlung von 259 Millionen Dollar die Einstellung eines Verfahrens wegen Anschuldigungen wegen Betrug bei Diesel-Emissionstests erreicht wurde. FiatChrysler hat in den USA bisher 800 Millionen Dollar in Zivilprozessen an US-Bundesbehörden und Fahrzeugeigentümer gezahlt. In Deutschland sind hingegen die Behörden bisher nicht gegen FiatChrysler vorgegangen – weder wurden Fahrzeuge stillgelegt noch der Hersteller zum Austausch der Betrugs-Abgasanlagen verpflichtet. Abgasmessungen von Wohnmobilen von anderen Organisationen liegen bislang kaum vor.

Besonders hohe NOx-Emissionen hat die DUH im Rahmen von Abgasmessungen ihres EKI bereits seit Anfang 2016 an mehreren FiatChrysler Pkw festgestellt. Bei FiatChrysler Fahrzeugen wurden besonders simpel wirkende Abschalteinrichtungen gefunden, die die Wirksamkeit der Abgasreinigung unter anderem per Zeitschaltuhr verringern.

Links:

Die einzelnen Messberichte des EKI finden Sie unter: http://l.duh.de/p210421c

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Dr. Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsberater
0157 7152163, axel.friedrich.berlin@gmail.com

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
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„Vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung“: Bitteres Urteil für Daimler in Stuttgart (Az: 7 O 224/20)

14.04.2021 – 16:01

Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

„Vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung“: Bitteres Urteil für Daimler in Stuttgart (Az: 7 O 224/20)


















Köln (ots)

Im Diesel-Skandal hat der Autobauer Daimler die bislang schwerste Niederlage erlitten: Das Landgericht Stuttgart verurteilte Daimler dazu, rund 25.000 Euro Schadenersatz an die Käuferin eines Mercedes Benz C 220 zu zahlen – weil nach Überzeugung der Richter der Autobauer sowohl das Kraftfahrt-Bundesamt als auch Verbraucher getäuscht hat (Az: 7 O 224/20). Genau das hat Daimler immer wieder bestritten.

Nach Ansicht der Verbraucherrechtskanzlei Decker & Böse ist dieses Urteil ein Meilenstein für die Klagen von Verbrauchern im Diesel-Skandal, nicht nur für Klagen gegen Daimler. Denn zum ersten Mal folgte ein Gericht erkennbar dem Beschluss des Bundesgerichtshofes von Anfang Januar 2021, wonach der Vorwurf einer Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamtes vom Gericht genau zu prüfen ist (Az: VI ZR 433/19). Decker & Böse hatte diesen Vorwurf erhoben und die Anhaltspunkte dafür detailliert vorgetragen. Da Daimler den Vorwurf der Täuschung nicht widerlegen konnte, erkannte das Landgericht Stuttgart auf „vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung“.

Vertrauen in öffentliche Institution ausgenutzt

Als besonders schwerwiegend wertete das Landgericht Stuttgart, dass Daimler das Vertrauen der Käufer in eine öffentliche Institution ausgenutzt habe, und zwar das Vertrauen in das Kraftfahrt-Bundesamt.

Ulf Böse, Rechtsanwalt und Partner bei Decker & Böse: „Wir sind überzeugt, dass dieses Urteil der Anfang vom Ende eines gigantischen Betruges an den Kunden der Autoindustrie ist. Andere Gerichte werden ebenfalls den Beschluss des Bundesgerichtshofes in ihre Entscheidung einfließen lassen – jedenfalls dann, wenn der Vorwurf der Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamtes derart vorgetragen wird, wie das bei Decker & Böse als Klägervertreter erfolgt.“

„Fernliegend“, dass Vorstand nichts gewusst hat

Das Urteil ist zudem brisant, da es sich um ein Daimler-Fahrzeug handelte, das lediglich freiwillig zurückgerufen worden war. Bei freiwilligen Rückrufen betonen die Autobauer in der Regel besonders, sie seien ganz und gar ahnungs- und schuldlos. Das Urteil zeigt, dass kein verpflichtender Rückruf notwendig ist, um einen Schadenersatz erfolgreich geltend zu machen.

Das Landgericht Stuttgart schrieb in seinem Urteil zudem unter anderem Folgendes, was Daimler bitter aufstoßen dürfte:

-  Ein so genanntes Thermofenster ist eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne von EU-Recht - es sei denn, es gab eine technische Notwendigkeit dafür. 
-  Dass eine Notwendigkeit für ein Thermofenster bestand, sei vom Autobauer zu beweisen. Dabei komme es auch darauf an, ob eine andere technische Lösung möglich gewesen wäre. 
-  Es sei nicht ersichtlich, dass das Kraftfahrt-Bundesamt in die Lage versetzt wurde, die Zulässigkeit der Abschalteinrichtung (Thermofenster) bei diesem Fahrzeugtyp zu prüfen. 
-  Es erscheine fernliegend, dass die Entscheidung für eine rechtswidrige Software ohne Einbindung des Vorstandes erfolgt sei. 
-  Das Aufspielen eines Software-Updates würde nicht dazu führen, dass ein Schaden nicht mehr vorliegt. Das gelte umso mehr, da nicht feststehe, ob ein Software-Update ohne nachteilige Folgen aufgespielt werden kann.  

Das vollständige Urteil im Wortlaut können Sie hier downloaden:

https://ots.de/AnoQVM

Für eine ausführliche rechtliche Beurteilung steht Medienvertretern zur Verfügung:

Ulf Böse – Geschäftsführer Partner, Rechtsanwalt

Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

www.db-anwaelte.de

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Ulf Böse Geschäftsführer Partner, Rechtsanwalt Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Telefon: Tel.: 0221 – 29270 – 0
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Deutsche Umwelthilfe wirft Verkehrsminister Scheuer rechtswidrige Duldung von Millionen Betrugsdieseln vor mit bis zu 18-facher Überschreitung des Stickoxid-Grenzwerts

14.04.2021 – 11:07

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe wirft Verkehrsminister Scheuer rechtswidrige Duldung von Millionen Betrugsdieseln vor mit bis zu 18-facher Überschreitung des Stickoxid-Grenzwerts


















Berlin (ots)

-  DUH dokumentiert die vom Kraftfahrtbundesamt rechtswidrig geduldeten temperaturgesteuerten Abschalteinrichtungen, die gerade im Winterhalbjahr die NOx-Emissionen dramatisch ansteigen lassen 
-  Bei mehreren Millionen Diesel-Pkw mit eindeutiger Verletzung der Abgasvorschriften und 18-facher Grenzwertüberschreitung verzichtet Verkehrsminister Scheuer zur Schonung der Dieselkonzerne auf amtliche Rückrufe 
-  Realer CO2-Ausstoß von Plug-In-Hybrid von Mercedes liegt bis zu 440 Prozent über dem offiziellen Wert  

Erneut hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in ihrem Emissions-Kontroll-Institut (EKI) in den vergangenen Monaten Abgasmessungen bei Dieselfahrzeugen im realen Straßenbetrieb durchgeführt. Mit sinkender Außentemperatur steigen bei einer Vielzahl von Euro 5 und Euro 6 Diesel-Pkw die Emissionen von Stickoxid (NOx) extrem an. Fahrzeuge, die vom zuständigen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als vermeintlich „sauber“ von amtlichen Rückrufen oder Entzug der Betriebserlaubnis verschont wurden, weisen nachweislich illegale Abschalteinrichtungen in der Abgasreinigung auf.

„Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hält weiter seine schützende Hand über die mit den Regierungsparteien vielfältig verbundenen und diese zum Teil kontrollierenden Dieselkonzerne. Ich erwarte von einem Bundesverkehrsminister, dass er rechtskräftige Gerichtsurteile respektiert und umsetzt – sei es durch die Anordnung amtlicher Rückrufe zur Beseitigung jeglicher Betrugssoftware bei Dieselfahrzeugen oder durch die vollständige und ungeschwärzte Offenlegung der Dieselgate- und CO2-Betrugs-Akten“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Sämtliche vom DUH-Abgasinstitut EKI getesteten Euro 5-Modelle verfügen über einen Partikelfilter und nutzen zur Stickoxidminderung das System der Abgasrückführung. Die getesteten Euro 6-Modelle haben zusätzlich entweder einen Speicherkat oder einen SCR-Katalysator. Fahrzeuge wie der Audi 5 3.0 TDI Sportback, der Land Rover Range Rover Evoque eD4 oder der VW T5 2.0 TDI California weisen extrem hohe Grenzwertüberschreitungen auf. Für diese Fahrzeuge ist nach wie vor von Seiten des KBA keine Maßnahme im Sinne eines verbindlichen Rückrufs vorgesehen. Das dem KBA vorgesetzte Bundesverkehrsministerium nimmt die Hersteller nicht in die Pflicht.

Ebenso erschreckend sind die Werte bei einem Euro 6 Volvo XC60 D5 AWD, der bei sinkender Außentemperatur den geltenden NOx-Grenzwert 18,2-fach überschreitet. Auch bei einem untersuchten Mercedes C 220 d zeigt sich eine temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung, die zu einer 7,8-fachen Grenzwertüberschreitung führt.

Der Europäische Gerichtshof hatte in einer Entscheidung vom Dezember 2020 alle Abschalteinrichtungen, das heißt auch temperaturgesteuerte, als illegal erklärt. „Wir erwarten, dass sich eine Behörde wie das Kraftfahrt-Bundesamt an europäisches Recht hält und diese Fahrzeuge in Ordnung bringt oder aus dem Verkehr zieht“, fordert Axel Friedrich, wissenschaftlicher Leiter des EKI.

Auch bei Fahrzeugen mit der Motorenbaureihe EA288 aus dem VW-Konzern stellt das EKI extrem hohe NOx-Emissionen fest: Der untersuchte Skoda Octavia 1.6 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 überschreitet den Grenzwert durchschnittlich um das 4,9-fache. Ähnlich hohe Werte zeigt ein VW Golf GTD 2.0 TDI ABT, der mit durchschnittlich 427 mg/km deutlich den Grenzwert von 80 mg/km überschreitet.

Die DUH weist nicht nur auf Überschreitung der Abgasnormen, sondern auch der klimaschädlichen CO2-Emissionen hin. So zeigen die Messungen Abweichungen von den Herstellerangaben bis zu 48 Prozent, im „Sportmodus“ sogar bis 61 Prozent. Besonders deutlich wird die Abweichung beim Mercedes E 300 de, einem Plug-In-Hybrid mit einem offiziellen CO2-Ausstoß von nur 36 g/km. Diesen CO2-Ausstoß kann das Fahrzeug aber nur in der ersten Testrunde mit geladenem Akku einhalten. In den weiteren Tests mit leerem Akku steigen die Emissionen deutlich an und führen zu einer Abweichung von über 300 Prozent, selbst im normalen Fahrmodus. Wird das Fahrzeug im „Sportmodus“ gefahren, steigen die CO2-Emissionen deutlich an und liegen bis zu 440 Prozent über dem offiziellen Wert.

Diese Ergebnisse zeigen nach Einschätzung der DUH mehr als deutlich, dass auch mit Blick auf das klimaschädliche CO2 Real-Messungen im Zulassungsverfahren sowie eine wirksame Marktüberwachung überfällig sind. Messungen des EKI bei Plug-In-Hybriden, die die absurd hohen Abweichungen zwischen Herstellerangaben und Realverbrauch und damit die besonders schädliche Klimawirkung von Plug-In-Hybriden belegen, hatte die DUH bereits im September 2020 vorgestellt.

Die Messungen zeigen jedoch auch, dass eine Einhaltung des Grenzwertes im Realbetrieb durchaus möglich ist: So zeigen Diesel-Fahrzeuge, die nach Euro 6d zugelassen sind, wie ein Volvo V60 D3 oder ein Mercedes E 300 de, die technische Machbarkeit funktionierender Abgasreinigung.

Links:

-  Zum Messbericht: http://l.duh.de/p210414
-  Zu den Messungen des EKI bei Plug-In-Hybriden: http://l.duh.de/p200902 

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Dr. Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsexperte und wissenschaftlicher Leiter des EKI
0157 71592163, axel.friedrich.berlin@gmail.com

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Deutsche Umwelthilfe wirft Verkehrsminister Scheuer rechtswidrige Duldung von Millionen Betrugsdieseln vor mit bis zu 18-facher Überschreitung des Stickoxid-Grenzwerts

14.04.2021 – 11:07

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe wirft Verkehrsminister Scheuer rechtswidrige Duldung von Millionen Betrugsdieseln vor mit bis zu 18-facher Überschreitung des Stickoxid-Grenzwerts


















Berlin (ots)

-  DUH dokumentiert die vom Kraftfahrtbundesamt rechtswidrig geduldeten temperaturgesteuerten Abschalteinrichtungen, die gerade im Winterhalbjahr die NOx-Emissionen dramatisch ansteigen lassen 
-  Bei mehreren Millionen Diesel-Pkw mit eindeutiger Verletzung der Abgasvorschriften und 18-facher Grenzwertüberschreitung verzichtet Verkehrsminister Scheuer zur Schonung der Dieselkonzerne auf amtliche Rückrufe 
-  Realer CO2-Ausstoß von Plug-In-Hybrid von Mercedes liegt bis zu 440 Prozent über dem offiziellen Wert  

Erneut hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in ihrem Emissions-Kontroll-Institut (EKI) in den vergangenen Monaten Abgasmessungen bei Dieselfahrzeugen im realen Straßenbetrieb durchgeführt. Mit sinkender Außentemperatur steigen bei einer Vielzahl von Euro 5 und Euro 6 Diesel-Pkw die Emissionen von Stickoxid (NOx) extrem an. Fahrzeuge, die vom zuständigen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als vermeintlich „sauber“ von amtlichen Rückrufen oder Entzug der Betriebserlaubnis verschont wurden, weisen nachweislich illegale Abschalteinrichtungen in der Abgasreinigung auf.

„Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hält weiter seine schützende Hand über die mit den Regierungsparteien vielfältig verbundenen und diese zum Teil kontrollierenden Dieselkonzerne. Ich erwarte von einem Bundesverkehrsminister, dass er rechtskräftige Gerichtsurteile respektiert und umsetzt – sei es durch die Anordnung amtlicher Rückrufe zur Beseitigung jeglicher Betrugssoftware bei Dieselfahrzeugen oder durch die vollständige und ungeschwärzte Offenlegung der Dieselgate- und CO2-Betrugs-Akten“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Sämtliche vom DUH-Abgasinstitut EKI getesteten Euro 5-Modelle verfügen über einen Partikelfilter und nutzen zur Stickoxidminderung das System der Abgasrückführung. Die getesteten Euro 6-Modelle haben zusätzlich entweder einen Speicherkat oder einen SCR-Katalysator. Fahrzeuge wie der Audi 5 3.0 TDI Sportback, der Land Rover Range Rover Evoque eD4 oder der VW T5 2.0 TDI California weisen extrem hohe Grenzwertüberschreitungen auf. Für diese Fahrzeuge ist nach wie vor von Seiten des KBA keine Maßnahme im Sinne eines verbindlichen Rückrufs vorgesehen. Das dem KBA vorgesetzte Bundesverkehrsministerium nimmt die Hersteller nicht in die Pflicht.

Ebenso erschreckend sind die Werte bei einem Euro 6 Volvo XC60 D5 AWD, der bei sinkender Außentemperatur den geltenden NOx-Grenzwert 18,2-fach überschreitet. Auch bei einem untersuchten Mercedes C 220 d zeigt sich eine temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung, die zu einer 7,8-fachen Grenzwertüberschreitung führt.

Der Europäische Gerichtshof hatte in einer Entscheidung vom Dezember 2020 alle Abschalteinrichtungen, das heißt auch temperaturgesteuerte, als illegal erklärt. „Wir erwarten, dass sich eine Behörde wie das Kraftfahrt-Bundesamt an europäisches Recht hält und diese Fahrzeuge in Ordnung bringt oder aus dem Verkehr zieht“, fordert Axel Friedrich, wissenschaftlicher Leiter des EKI.

Auch bei Fahrzeugen mit der Motorenbaureihe EA288 aus dem VW-Konzern stellt das EKI extrem hohe NOx-Emissionen fest: Der untersuchte Skoda Octavia 1.6 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 überschreitet den Grenzwert durchschnittlich um das 4,9-fache. Ähnlich hohe Werte zeigt ein VW Golf GTD 2.0 TDI ABT, der mit durchschnittlich 427 mg/km deutlich den Grenzwert von 80 mg/km überschreitet.

Die DUH weist nicht nur auf Überschreitung der Abgasnormen, sondern auch der klimaschädlichen CO2-Emissionen hin. So zeigen die Messungen Abweichungen von den Herstellerangaben bis zu 48 Prozent, im „Sportmodus“ sogar bis 61 Prozent. Besonders deutlich wird die Abweichung beim Mercedes E 300 de, einem Plug-In-Hybrid mit einem offiziellen CO2-Ausstoß von nur 36 g/km. Diesen CO2-Ausstoß kann das Fahrzeug aber nur in der ersten Testrunde mit geladenem Akku einhalten. In den weiteren Tests mit leerem Akku steigen die Emissionen deutlich an und führen zu einer Abweichung von über 300 Prozent, selbst im normalen Fahrmodus. Wird das Fahrzeug im „Sportmodus“ gefahren, steigen die CO2-Emissionen deutlich an und liegen bis zu 440 Prozent über dem offiziellen Wert.

Diese Ergebnisse zeigen nach Einschätzung der DUH mehr als deutlich, dass auch mit Blick auf das klimaschädliche CO2 Real-Messungen im Zulassungsverfahren sowie eine wirksame Marktüberwachung überfällig sind. Messungen des EKI bei Plug-In-Hybriden, die die absurd hohen Abweichungen zwischen Herstellerangaben und Realverbrauch und damit die besonders schädliche Klimawirkung von Plug-In-Hybriden belegen, hatte die DUH bereits im September 2020 vorgestellt.

Die Messungen zeigen jedoch auch, dass eine Einhaltung des Grenzwertes im Realbetrieb durchaus möglich ist: So zeigen Diesel-Fahrzeuge, die nach Euro 6d zugelassen sind, wie ein Volvo V60 D3 oder ein Mercedes E 300 de, die technische Machbarkeit funktionierender Abgasreinigung.

Links:

-  Zum Messbericht: http://l.duh.de/p210414
-  Zu den Messungen des EKI bei Plug-In-Hybriden: http://l.duh.de/p200902 

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Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
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Dr. Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsexperte und wissenschaftlicher Leiter des EKI
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„Vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung“: Bitteres Urteil für Daimler in Stuttgart (Az: 7 O 224/20)

14.04.2021 – 16:01

Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

„Vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung“: Bitteres Urteil für Daimler in Stuttgart (Az: 7 O 224/20)


















Köln (ots)

Im Diesel-Skandal hat der Autobauer Daimler die bislang schwerste Niederlage erlitten: Das Landgericht Stuttgart verurteilte Daimler dazu, rund 25.000 Euro Schadenersatz an die Käuferin eines Mercedes Benz C 220 zu zahlen – weil nach Überzeugung der Richter der Autobauer sowohl das Kraftfahrt-Bundesamt als auch Verbraucher getäuscht hat (Az: 7 O 224/20). Genau das hat Daimler immer wieder bestritten.

Nach Ansicht der Verbraucherrechtskanzlei Decker & Böse ist dieses Urteil ein Meilenstein für die Klagen von Verbrauchern im Diesel-Skandal, nicht nur für Klagen gegen Daimler. Denn zum ersten Mal folgte ein Gericht erkennbar dem Beschluss des Bundesgerichtshofes von Anfang Januar 2021, wonach der Vorwurf einer Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamtes vom Gericht genau zu prüfen ist (Az: VI ZR 433/19). Decker & Böse hatte diesen Vorwurf erhoben und die Anhaltspunkte dafür detailliert vorgetragen. Da Daimler den Vorwurf der Täuschung nicht widerlegen konnte, erkannte das Landgericht Stuttgart auf „vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung“.

Vertrauen in öffentliche Institution ausgenutzt

Als besonders schwerwiegend wertete das Landgericht Stuttgart, dass Daimler das Vertrauen der Käufer in eine öffentliche Institution ausgenutzt habe, und zwar das Vertrauen in das Kraftfahrt-Bundesamt.

Ulf Böse, Rechtsanwalt und Partner bei Decker & Böse: „Wir sind überzeugt, dass dieses Urteil der Anfang vom Ende eines gigantischen Betruges an den Kunden der Autoindustrie ist. Andere Gerichte werden ebenfalls den Beschluss des Bundesgerichtshofes in ihre Entscheidung einfließen lassen – jedenfalls dann, wenn der Vorwurf der Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamtes derart vorgetragen wird, wie das bei Decker & Böse als Klägervertreter erfolgt.“

„Fernliegend“, dass Vorstand nichts gewusst hat

Das Urteil ist zudem brisant, da es sich um ein Daimler-Fahrzeug handelte, das lediglich freiwillig zurückgerufen worden war. Bei freiwilligen Rückrufen betonen die Autobauer in der Regel besonders, sie seien ganz und gar ahnungs- und schuldlos. Das Urteil zeigt, dass kein verpflichtender Rückruf notwendig ist, um einen Schadenersatz erfolgreich geltend zu machen.

Das Landgericht Stuttgart schrieb in seinem Urteil zudem unter anderem Folgendes, was Daimler bitter aufstoßen dürfte:

-  Ein so genanntes Thermofenster ist eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne von EU-Recht - es sei denn, es gab eine technische Notwendigkeit dafür. 
-  Dass eine Notwendigkeit für ein Thermofenster bestand, sei vom Autobauer zu beweisen. Dabei komme es auch darauf an, ob eine andere technische Lösung möglich gewesen wäre. 
-  Es sei nicht ersichtlich, dass das Kraftfahrt-Bundesamt in die Lage versetzt wurde, die Zulässigkeit der Abschalteinrichtung (Thermofenster) bei diesem Fahrzeugtyp zu prüfen. 
-  Es erscheine fernliegend, dass die Entscheidung für eine rechtswidrige Software ohne Einbindung des Vorstandes erfolgt sei. 
-  Das Aufspielen eines Software-Updates würde nicht dazu führen, dass ein Schaden nicht mehr vorliegt. Das gelte umso mehr, da nicht feststehe, ob ein Software-Update ohne nachteilige Folgen aufgespielt werden kann.  

Das vollständige Urteil im Wortlaut können Sie hier downloaden:

https://ots.de/AnoQVM

Für eine ausführliche rechtliche Beurteilung steht Medienvertretern zur Verfügung:

Ulf Böse – Geschäftsführer Partner, Rechtsanwalt

Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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Original-Content von: Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt

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Deutsche Umwelthilfe wirft Verkehrsminister Scheuer rechtswidrige Duldung von Millionen Betrugsdieseln vor mit bis zu 18-facher Überschreitung des Stickoxid-Grenzwerts

14.04.2021 – 11:07

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe wirft Verkehrsminister Scheuer rechtswidrige Duldung von Millionen Betrugsdieseln vor mit bis zu 18-facher Überschreitung des Stickoxid-Grenzwerts


















Berlin (ots)

-  DUH dokumentiert die vom Kraftfahrtbundesamt rechtswidrig geduldeten temperaturgesteuerten Abschalteinrichtungen, die gerade im Winterhalbjahr die NOx-Emissionen dramatisch ansteigen lassen 
-  Bei mehreren Millionen Diesel-Pkw mit eindeutiger Verletzung der Abgasvorschriften und 18-facher Grenzwertüberschreitung verzichtet Verkehrsminister Scheuer zur Schonung der Dieselkonzerne auf amtliche Rückrufe 
-  Realer CO2-Ausstoß von Plug-In-Hybrid von Mercedes liegt bis zu 440 Prozent über dem offiziellen Wert  

Erneut hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in ihrem Emissions-Kontroll-Institut (EKI) in den vergangenen Monaten Abgasmessungen bei Dieselfahrzeugen im realen Straßenbetrieb durchgeführt. Mit sinkender Außentemperatur steigen bei einer Vielzahl von Euro 5 und Euro 6 Diesel-Pkw die Emissionen von Stickoxid (NOx) extrem an. Fahrzeuge, die vom zuständigen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als vermeintlich „sauber“ von amtlichen Rückrufen oder Entzug der Betriebserlaubnis verschont wurden, weisen nachweislich illegale Abschalteinrichtungen in der Abgasreinigung auf.

„Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hält weiter seine schützende Hand über die mit den Regierungsparteien vielfältig verbundenen und diese zum Teil kontrollierenden Dieselkonzerne. Ich erwarte von einem Bundesverkehrsminister, dass er rechtskräftige Gerichtsurteile respektiert und umsetzt – sei es durch die Anordnung amtlicher Rückrufe zur Beseitigung jeglicher Betrugssoftware bei Dieselfahrzeugen oder durch die vollständige und ungeschwärzte Offenlegung der Dieselgate- und CO2-Betrugs-Akten“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Sämtliche vom DUH-Abgasinstitut EKI getesteten Euro 5-Modelle verfügen über einen Partikelfilter und nutzen zur Stickoxidminderung das System der Abgasrückführung. Die getesteten Euro 6-Modelle haben zusätzlich entweder einen Speicherkat oder einen SCR-Katalysator. Fahrzeuge wie der Audi 5 3.0 TDI Sportback, der Land Rover Range Rover Evoque eD4 oder der VW T5 2.0 TDI California weisen extrem hohe Grenzwertüberschreitungen auf. Für diese Fahrzeuge ist nach wie vor von Seiten des KBA keine Maßnahme im Sinne eines verbindlichen Rückrufs vorgesehen. Das dem KBA vorgesetzte Bundesverkehrsministerium nimmt die Hersteller nicht in die Pflicht.

Ebenso erschreckend sind die Werte bei einem Euro 6 Volvo XC60 D5 AWD, der bei sinkender Außentemperatur den geltenden NOx-Grenzwert 18,2-fach überschreitet. Auch bei einem untersuchten Mercedes C 220 d zeigt sich eine temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung, die zu einer 7,8-fachen Grenzwertüberschreitung führt.

Der Europäische Gerichtshof hatte in einer Entscheidung vom Dezember 2020 alle Abschalteinrichtungen, das heißt auch temperaturgesteuerte, als illegal erklärt. „Wir erwarten, dass sich eine Behörde wie das Kraftfahrt-Bundesamt an europäisches Recht hält und diese Fahrzeuge in Ordnung bringt oder aus dem Verkehr zieht“, fordert Axel Friedrich, wissenschaftlicher Leiter des EKI.

Auch bei Fahrzeugen mit der Motorenbaureihe EA288 aus dem VW-Konzern stellt das EKI extrem hohe NOx-Emissionen fest: Der untersuchte Skoda Octavia 1.6 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 überschreitet den Grenzwert durchschnittlich um das 4,9-fache. Ähnlich hohe Werte zeigt ein VW Golf GTD 2.0 TDI ABT, der mit durchschnittlich 427 mg/km deutlich den Grenzwert von 80 mg/km überschreitet.

Die DUH weist nicht nur auf Überschreitung der Abgasnormen, sondern auch der klimaschädlichen CO2-Emissionen hin. So zeigen die Messungen Abweichungen von den Herstellerangaben bis zu 48 Prozent, im „Sportmodus“ sogar bis 61 Prozent. Besonders deutlich wird die Abweichung beim Mercedes E 300 de, einem Plug-In-Hybrid mit einem offiziellen CO2-Ausstoß von nur 36 g/km. Diesen CO2-Ausstoß kann das Fahrzeug aber nur in der ersten Testrunde mit geladenem Akku einhalten. In den weiteren Tests mit leerem Akku steigen die Emissionen deutlich an und führen zu einer Abweichung von über 300 Prozent, selbst im normalen Fahrmodus. Wird das Fahrzeug im „Sportmodus“ gefahren, steigen die CO2-Emissionen deutlich an und liegen bis zu 440 Prozent über dem offiziellen Wert.

Diese Ergebnisse zeigen nach Einschätzung der DUH mehr als deutlich, dass auch mit Blick auf das klimaschädliche CO2 Real-Messungen im Zulassungsverfahren sowie eine wirksame Marktüberwachung überfällig sind. Messungen des EKI bei Plug-In-Hybriden, die die absurd hohen Abweichungen zwischen Herstellerangaben und Realverbrauch und damit die besonders schädliche Klimawirkung von Plug-In-Hybriden belegen, hatte die DUH bereits im September 2020 vorgestellt.

Die Messungen zeigen jedoch auch, dass eine Einhaltung des Grenzwertes im Realbetrieb durchaus möglich ist: So zeigen Diesel-Fahrzeuge, die nach Euro 6d zugelassen sind, wie ein Volvo V60 D3 oder ein Mercedes E 300 de, die technische Machbarkeit funktionierender Abgasreinigung.

Links:

-  Zum Messbericht: http://l.duh.de/p210414
-  Zu den Messungen des EKI bei Plug-In-Hybriden: http://l.duh.de/p200902 

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Dr. Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsexperte und wissenschaftlicher Leiter des EKI
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Veröffentlicht am

Deutsche Umwelthilfe wirft Verkehrsminister Scheuer rechtswidrige Duldung von Millionen Betrugsdieseln vor mit bis zu 18-facher Überschreitung des Stickoxid-Grenzwerts

14.04.2021 – 11:07

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe wirft Verkehrsminister Scheuer rechtswidrige Duldung von Millionen Betrugsdieseln vor mit bis zu 18-facher Überschreitung des Stickoxid-Grenzwerts


















Berlin (ots)

-  DUH dokumentiert die vom Kraftfahrtbundesamt rechtswidrig geduldeten temperaturgesteuerten Abschalteinrichtungen, die gerade im Winterhalbjahr die NOx-Emissionen dramatisch ansteigen lassen 
-  Bei mehreren Millionen Diesel-Pkw mit eindeutiger Verletzung der Abgasvorschriften und 18-facher Grenzwertüberschreitung verzichtet Verkehrsminister Scheuer zur Schonung der Dieselkonzerne auf amtliche Rückrufe 
-  Realer CO2-Ausstoß von Plug-In-Hybrid von Mercedes liegt bis zu 440 Prozent über dem offiziellen Wert  

Erneut hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in ihrem Emissions-Kontroll-Institut (EKI) in den vergangenen Monaten Abgasmessungen bei Dieselfahrzeugen im realen Straßenbetrieb durchgeführt. Mit sinkender Außentemperatur steigen bei einer Vielzahl von Euro 5 und Euro 6 Diesel-Pkw die Emissionen von Stickoxid (NOx) extrem an. Fahrzeuge, die vom zuständigen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als vermeintlich „sauber“ von amtlichen Rückrufen oder Entzug der Betriebserlaubnis verschont wurden, weisen nachweislich illegale Abschalteinrichtungen in der Abgasreinigung auf.

„Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hält weiter seine schützende Hand über die mit den Regierungsparteien vielfältig verbundenen und diese zum Teil kontrollierenden Dieselkonzerne. Ich erwarte von einem Bundesverkehrsminister, dass er rechtskräftige Gerichtsurteile respektiert und umsetzt – sei es durch die Anordnung amtlicher Rückrufe zur Beseitigung jeglicher Betrugssoftware bei Dieselfahrzeugen oder durch die vollständige und ungeschwärzte Offenlegung der Dieselgate- und CO2-Betrugs-Akten“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Sämtliche vom DUH-Abgasinstitut EKI getesteten Euro 5-Modelle verfügen über einen Partikelfilter und nutzen zur Stickoxidminderung das System der Abgasrückführung. Die getesteten Euro 6-Modelle haben zusätzlich entweder einen Speicherkat oder einen SCR-Katalysator. Fahrzeuge wie der Audi 5 3.0 TDI Sportback, der Land Rover Range Rover Evoque eD4 oder der VW T5 2.0 TDI California weisen extrem hohe Grenzwertüberschreitungen auf. Für diese Fahrzeuge ist nach wie vor von Seiten des KBA keine Maßnahme im Sinne eines verbindlichen Rückrufs vorgesehen. Das dem KBA vorgesetzte Bundesverkehrsministerium nimmt die Hersteller nicht in die Pflicht.

Ebenso erschreckend sind die Werte bei einem Euro 6 Volvo XC60 D5 AWD, der bei sinkender Außentemperatur den geltenden NOx-Grenzwert 18,2-fach überschreitet. Auch bei einem untersuchten Mercedes C 220 d zeigt sich eine temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung, die zu einer 7,8-fachen Grenzwertüberschreitung führt.

Der Europäische Gerichtshof hatte in einer Entscheidung vom Dezember 2020 alle Abschalteinrichtungen, das heißt auch temperaturgesteuerte, als illegal erklärt. „Wir erwarten, dass sich eine Behörde wie das Kraftfahrt-Bundesamt an europäisches Recht hält und diese Fahrzeuge in Ordnung bringt oder aus dem Verkehr zieht“, fordert Axel Friedrich, wissenschaftlicher Leiter des EKI.

Auch bei Fahrzeugen mit der Motorenbaureihe EA288 aus dem VW-Konzern stellt das EKI extrem hohe NOx-Emissionen fest: Der untersuchte Skoda Octavia 1.6 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 überschreitet den Grenzwert durchschnittlich um das 4,9-fache. Ähnlich hohe Werte zeigt ein VW Golf GTD 2.0 TDI ABT, der mit durchschnittlich 427 mg/km deutlich den Grenzwert von 80 mg/km überschreitet.

Die DUH weist nicht nur auf Überschreitung der Abgasnormen, sondern auch der klimaschädlichen CO2-Emissionen hin. So zeigen die Messungen Abweichungen von den Herstellerangaben bis zu 48 Prozent, im „Sportmodus“ sogar bis 61 Prozent. Besonders deutlich wird die Abweichung beim Mercedes E 300 de, einem Plug-In-Hybrid mit einem offiziellen CO2-Ausstoß von nur 36 g/km. Diesen CO2-Ausstoß kann das Fahrzeug aber nur in der ersten Testrunde mit geladenem Akku einhalten. In den weiteren Tests mit leerem Akku steigen die Emissionen deutlich an und führen zu einer Abweichung von über 300 Prozent, selbst im normalen Fahrmodus. Wird das Fahrzeug im „Sportmodus“ gefahren, steigen die CO2-Emissionen deutlich an und liegen bis zu 440 Prozent über dem offiziellen Wert.

Diese Ergebnisse zeigen nach Einschätzung der DUH mehr als deutlich, dass auch mit Blick auf das klimaschädliche CO2 Real-Messungen im Zulassungsverfahren sowie eine wirksame Marktüberwachung überfällig sind. Messungen des EKI bei Plug-In-Hybriden, die die absurd hohen Abweichungen zwischen Herstellerangaben und Realverbrauch und damit die besonders schädliche Klimawirkung von Plug-In-Hybriden belegen, hatte die DUH bereits im September 2020 vorgestellt.

Die Messungen zeigen jedoch auch, dass eine Einhaltung des Grenzwertes im Realbetrieb durchaus möglich ist: So zeigen Diesel-Fahrzeuge, die nach Euro 6d zugelassen sind, wie ein Volvo V60 D3 oder ein Mercedes E 300 de, die technische Machbarkeit funktionierender Abgasreinigung.

Links:

-  Zum Messbericht: http://l.duh.de/p210414
-  Zu den Messungen des EKI bei Plug-In-Hybriden: http://l.duh.de/p200902 

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Dr. Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsexperte und wissenschaftlicher Leiter des EKI
0157 71592163, axel.friedrich.berlin@gmail.com

DUH-Pressestelle:

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BGH fällt verbraucherfreundliches Urteil im Diesel-AbgasskandalVW muss Kläger Finanzierungskosten erstattenEA189-Klagen lohnen sich auch 2021

13.04.2021 – 14:30

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

BGH fällt verbraucherfreundliches Urteil im Diesel-Abgasskandal
VW muss Kläger Finanzierungskosten erstatten
EA189-Klagen lohnen sich auch 2021


















Lahr (ots)

Der erste Diesel-Abgasskandal bei Volkswagen um den Motor EA189 ist noch längst nicht zu Ende. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13. April 2020 ein verbraucherfreundliches Urteil zur Erstattung von Finanzierungskosten beim Autokauf verkündet (Az. VI ZR 274/20). Nach Ansicht des BGH sind die Kosten der Finanzierung wie etwa Zinsen und Gebühren dem Verbraucher zu erstatten, wenn seine Klage im Abgasskandal erfolgreich war. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wertet das Urteil als Meilenstein im Kampf für mehr Verbraucherschutz.

Für VW ist der erste Dieselskandal nicht ausgestanden. Erstens ist nichts verjährt. Zweitens gibt es Indizien, wonach das Software-Update zum EA189 unzulässig ist. Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Verbrauchern die kostenlose Beratung im kanzleieigenen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Dieselskandal. Die Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt.

Deutliches Signal für mehr Verbraucherschutz durch den BGH

Für Kunden von Autobauern hat der BGH mit seinem vorliegenden Urteil ein verbraucherfreundliches Signal gesetzt. Sind Verbraucher sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt worden, haben sie nicht nur ein Anrecht auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, sondern auch auf die Erstattung der Finanzierungskosten für das Auto. Rund 65 Prozent der Neuwagen in Deutschland werden von Banken finanziert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Eckdaten zum BGH-Urteil kurz zusammen:

-  Die Klägerin erwarb im Februar 2013 von einem Autohaus einen gebrauchten VW Golf. Den Kaufpreis bezahlte sie zum Teil in bar, den Rest finanzierte sie mit einem Darlehen der Volkswagen Bank. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs EA189, Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet. 
-  Die Vorinstanzen haben VW aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB zu Schadensersatz verurteilt. Strittig war zum Schluss noch die Frage, ob VW auch die Finanzierungskosten des Fahrzeugs in Höhe von 3.275,55 EUR (Darlehenszinsen und Kreditausfallversicherung) ersetzen muss. 
-  Der sechste Zivilsenat urteilte, dass die Klägerin so zu stellen sei, als wäre es nicht zu dem Autokauf gekommen. "Hätte die Klägerin das Fahrzeug nicht gekauft, hätte sie den Kaufpreis nicht mit einem Darlehen der Volkswagen Bank teilweise finanziert. Die Beklagte hat daher neben dem Kaufpreis für das Fahrzeug auch die Finanzierungskosten in voller Höhe zu erstatten", so der BGH in seiner Begründung. Durch die Finanzierung hatte die Klägerin keinen Liquiditätsvorteil. Dadurch erhöhten die Finanzierungskosten den objektiven Wert des Fahrzeugs nicht und vergrößerten damit auch nicht den Gebrauchsvorteil, den die Klägerin aus der Nutzung des Fahrzeugs gezogen hat. Deshalb lehnte der Senat es auch ab, die Finanzierung in den schadensmindernden Vorteilsausgleich miteinzubeziehen.  

Der VW-Abgasskandal ist noch lange nicht zu Ende

Nach den zahlreichen Urteilen des BGH im Diesel-Abgasskandal von VW war für viele Beobachter der Eindruck erweckt worden, dass der Autobauer mit einem blauen Auge davongekommen ist. Doch der Skandal ist noch lange nicht ausgestanden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Fakten zur großen Diesel-Manipulation bei der VW AG zusammen:

1. Nichts verjährt: Im ersten Diesel-Abgasskandal ist noch nichts verjährt. Zwei Oberlandesgerichte haben VW aufgrund §852 BGB zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Endgültig verjährt der Skandal somit erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs. Damit sind auch aktuell im Jahr 2021 Klagen noch erfolgsversprechend. Dabei spielt es keine Rolle, dass der BGH in seinem Urteil vom 17. Dezember 2020 zum Schluss gekommen ist, dass der Abgasskandal in einem Spezialfall bereits Ende 2018 verjährt ist (Az. VI ZR 739/20). Der BGH hat nur über die übliche dreijährige Verjährung nach § 195, 199 BGB verhandelt. Ist diese Verjährung bereits eingetreten, gibt es trotzdem Ansprüche - und zwar auf den sogenannten Restschadensersatz. Auch hier steigt mittlerweile die Zahl der Gerichte, die diesen Anspruch den Verbrauchern gewähren. Und auch der BGH hat sich in seinem Urteil zum Thema Verjährung im Fall VW nicht ablehnend zum Restschadensersatzanspruch geäußert, sondern nur darauf hingewiesen, dass der Kläger diesen Anspruch vor Gericht vortragen müsse. Voraussetzung für den Anspruch auf Restschadensersatz ist das Vorliegen einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Verbrauchers. Aber diese Schädigung nach §826 BGB hat der BGH am 25. Mai 2020 höchstrichterlich festgestellt (Az.VI ZR 252/19).
2. Problem Software-Update: Auch das Software-Update zum Skandalmotor EA189 bleibt weiter in der Kritik. Das zeigt auch der KBA-Rückruf zum VW-Modell EOS. Bereits im September 2020 ordnete das KBA an: "Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. erhöhte Emissionswerte auch nach Durchführung der Aktion 23R7." Übersetzt bedeutet das: Trotz Software-Updates (Aktion 23R7) wird die Abgasreinigung auf illegale Weise manipuliert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hält das Update zum EA189 daher für unzulässig. Zwar hat der BGH in einem ersten Beschluss am 9. März 2021 das Software-Update für zulässig erklärt, aber nur, weil der Kläger keinen Nachweis vorgetragen hatte, ob VW das KBA beim Einbau eines Thermofensters in das Update getäuscht habe (Az. VI ZR 889/20). Und gerade der EOS-Fall mit dem verpflichtenden Rückruf durch das KBA zeigt, dass mit dem Update etwas nicht in Ordnung sein kann. 
3. EuGH: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 17. Dezember 2020 Abschalteinrichtungen generell für unzulässig erklärt (Az. C-693/18). Das von den Autobauern gerne für Abgasmanipulationen angeführte Argument des Motorschutzes haben die Luxemburger Richter damit zu den Akten befördert. Die Klausel zum Motorschutz greift erst, wenn das Fahrzeug - salopp gesagt - vor der Explosion steht oder Gefahr für die Insassen besteht. Versottung und erhöhter Verschleiß des Motors, was die Autobauer gerne als Begründung anführen, spielt keine Rolle. Damit ist das Thermofenster ebenfalls illegal. 
4. Thermofenster: Der BGH hält den Einbau eines solchen Thermofensters nicht von vornherein für eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung der Verbraucher. In einem Beschluss vom 19. Januar 2021 zu einem Daimler-Fall macht der BGH jedoch auch klar, dass Kläger ausführen müssten, ob Autobauer zum Beispiel das KBA getäuscht haben (Az. VI ZR 433/19). Trifft das zu, steht nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, einer Verurteilung nichts mehr im Wege. Da das KBA sich mit allen juristischen Mitteln wehrt, Ermittlungsakten beispielsweise zum EA288 offenzulegen, geht Dr. Stoll & Sauer davon aus, dass die Behörde etwas zu verbergen hat. Der EA288 ist das Nachfolgemodell des Skandalmotors EA189. Der Deutschen Umwelthilfe weigert sich die Behörde bis heute, EA288-Akten zur Einsicht zu übergeben, obwohl zu dem Vorgang ein rechtskräftiger Beschluss eines Gerichts vorliegt.
5. Dieselgate 2.0: Darüber hinaus kommt Dieselgate 2.0 derzeit ins Rollen. Betroffen ist unter anderem der Nachfolgemotor des EA189. Auch im EA288 sollen Abschalteinrichtungen verbaut worden sein. Dabei geht es nicht nur um das Thermofenster. Gleiches gilt für die 3-Liter-Motoren EA897 und EA896. Die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile steigt seit Monaten bei allen Motoren an. Am Oberlandesgericht in Köln ist VW in einem EA288 Fall am 19. Februar 2021 zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden (Az. 19 U 151/20). Auch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer konnte bereits erste Verurteilungen des VW-Konzerns erzielen.  

Die Kanzlei rät vor diesen Hintergründen betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. VW hat im großen Stil Motoren manipuliert. Die Fahrzeuge sind im Wert gemindert. Und die Chancen stehen vor Gericht sehr gut, Schadensersatz zu erstreiten. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 19.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Pressekontakt:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 – 0
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Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307
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BGH fällt verbraucherfreundliches Urteil im Diesel-AbgasskandalVW muss Kläger Finanzierungskosten erstattenEA189-Klagen lohnen sich auch 2021

13.04.2021 – 14:30

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BGH fällt verbraucherfreundliches Urteil im Diesel-Abgasskandal
VW muss Kläger Finanzierungskosten erstatten
EA189-Klagen lohnen sich auch 2021


















Lahr (ots)

Der erste Diesel-Abgasskandal bei Volkswagen um den Motor EA189 ist noch längst nicht zu Ende. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13. April 2020 ein verbraucherfreundliches Urteil zur Erstattung von Finanzierungskosten beim Autokauf verkündet (Az. VI ZR 274/20). Nach Ansicht des BGH sind die Kosten der Finanzierung wie etwa Zinsen und Gebühren dem Verbraucher zu erstatten, wenn seine Klage im Abgasskandal erfolgreich war. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wertet das Urteil als Meilenstein im Kampf für mehr Verbraucherschutz.

Für VW ist der erste Dieselskandal nicht ausgestanden. Erstens ist nichts verjährt. Zweitens gibt es Indizien, wonach das Software-Update zum EA189 unzulässig ist. Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Verbrauchern die kostenlose Beratung im kanzleieigenen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Dieselskandal. Die Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt.

Deutliches Signal für mehr Verbraucherschutz durch den BGH

Für Kunden von Autobauern hat der BGH mit seinem vorliegenden Urteil ein verbraucherfreundliches Signal gesetzt. Sind Verbraucher sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt worden, haben sie nicht nur ein Anrecht auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, sondern auch auf die Erstattung der Finanzierungskosten für das Auto. Rund 65 Prozent der Neuwagen in Deutschland werden von Banken finanziert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Eckdaten zum BGH-Urteil kurz zusammen:

-  Die Klägerin erwarb im Februar 2013 von einem Autohaus einen gebrauchten VW Golf. Den Kaufpreis bezahlte sie zum Teil in bar, den Rest finanzierte sie mit einem Darlehen der Volkswagen Bank. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs EA189, Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet. 
-  Die Vorinstanzen haben VW aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB zu Schadensersatz verurteilt. Strittig war zum Schluss noch die Frage, ob VW auch die Finanzierungskosten des Fahrzeugs in Höhe von 3.275,55 EUR (Darlehenszinsen und Kreditausfallversicherung) ersetzen muss. 
-  Der sechste Zivilsenat urteilte, dass die Klägerin so zu stellen sei, als wäre es nicht zu dem Autokauf gekommen. "Hätte die Klägerin das Fahrzeug nicht gekauft, hätte sie den Kaufpreis nicht mit einem Darlehen der Volkswagen Bank teilweise finanziert. Die Beklagte hat daher neben dem Kaufpreis für das Fahrzeug auch die Finanzierungskosten in voller Höhe zu erstatten", so der BGH in seiner Begründung. Durch die Finanzierung hatte die Klägerin keinen Liquiditätsvorteil. Dadurch erhöhten die Finanzierungskosten den objektiven Wert des Fahrzeugs nicht und vergrößerten damit auch nicht den Gebrauchsvorteil, den die Klägerin aus der Nutzung des Fahrzeugs gezogen hat. Deshalb lehnte der Senat es auch ab, die Finanzierung in den schadensmindernden Vorteilsausgleich miteinzubeziehen.  

Der VW-Abgasskandal ist noch lange nicht zu Ende

Nach den zahlreichen Urteilen des BGH im Diesel-Abgasskandal von VW war für viele Beobachter der Eindruck erweckt worden, dass der Autobauer mit einem blauen Auge davongekommen ist. Doch der Skandal ist noch lange nicht ausgestanden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Fakten zur großen Diesel-Manipulation bei der VW AG zusammen:

1. Nichts verjährt: Im ersten Diesel-Abgasskandal ist noch nichts verjährt. Zwei Oberlandesgerichte haben VW aufgrund §852 BGB zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Endgültig verjährt der Skandal somit erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs. Damit sind auch aktuell im Jahr 2021 Klagen noch erfolgsversprechend. Dabei spielt es keine Rolle, dass der BGH in seinem Urteil vom 17. Dezember 2020 zum Schluss gekommen ist, dass der Abgasskandal in einem Spezialfall bereits Ende 2018 verjährt ist (Az. VI ZR 739/20). Der BGH hat nur über die übliche dreijährige Verjährung nach § 195, 199 BGB verhandelt. Ist diese Verjährung bereits eingetreten, gibt es trotzdem Ansprüche - und zwar auf den sogenannten Restschadensersatz. Auch hier steigt mittlerweile die Zahl der Gerichte, die diesen Anspruch den Verbrauchern gewähren. Und auch der BGH hat sich in seinem Urteil zum Thema Verjährung im Fall VW nicht ablehnend zum Restschadensersatzanspruch geäußert, sondern nur darauf hingewiesen, dass der Kläger diesen Anspruch vor Gericht vortragen müsse. Voraussetzung für den Anspruch auf Restschadensersatz ist das Vorliegen einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Verbrauchers. Aber diese Schädigung nach §826 BGB hat der BGH am 25. Mai 2020 höchstrichterlich festgestellt (Az.VI ZR 252/19).
2. Problem Software-Update: Auch das Software-Update zum Skandalmotor EA189 bleibt weiter in der Kritik. Das zeigt auch der KBA-Rückruf zum VW-Modell EOS. Bereits im September 2020 ordnete das KBA an: "Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. erhöhte Emissionswerte auch nach Durchführung der Aktion 23R7." Übersetzt bedeutet das: Trotz Software-Updates (Aktion 23R7) wird die Abgasreinigung auf illegale Weise manipuliert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hält das Update zum EA189 daher für unzulässig. Zwar hat der BGH in einem ersten Beschluss am 9. März 2021 das Software-Update für zulässig erklärt, aber nur, weil der Kläger keinen Nachweis vorgetragen hatte, ob VW das KBA beim Einbau eines Thermofensters in das Update getäuscht habe (Az. VI ZR 889/20). Und gerade der EOS-Fall mit dem verpflichtenden Rückruf durch das KBA zeigt, dass mit dem Update etwas nicht in Ordnung sein kann. 
3. EuGH: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 17. Dezember 2020 Abschalteinrichtungen generell für unzulässig erklärt (Az. C-693/18). Das von den Autobauern gerne für Abgasmanipulationen angeführte Argument des Motorschutzes haben die Luxemburger Richter damit zu den Akten befördert. Die Klausel zum Motorschutz greift erst, wenn das Fahrzeug - salopp gesagt - vor der Explosion steht oder Gefahr für die Insassen besteht. Versottung und erhöhter Verschleiß des Motors, was die Autobauer gerne als Begründung anführen, spielt keine Rolle. Damit ist das Thermofenster ebenfalls illegal. 
4. Thermofenster: Der BGH hält den Einbau eines solchen Thermofensters nicht von vornherein für eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung der Verbraucher. In einem Beschluss vom 19. Januar 2021 zu einem Daimler-Fall macht der BGH jedoch auch klar, dass Kläger ausführen müssten, ob Autobauer zum Beispiel das KBA getäuscht haben (Az. VI ZR 433/19). Trifft das zu, steht nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, einer Verurteilung nichts mehr im Wege. Da das KBA sich mit allen juristischen Mitteln wehrt, Ermittlungsakten beispielsweise zum EA288 offenzulegen, geht Dr. Stoll & Sauer davon aus, dass die Behörde etwas zu verbergen hat. Der EA288 ist das Nachfolgemodell des Skandalmotors EA189. Der Deutschen Umwelthilfe weigert sich die Behörde bis heute, EA288-Akten zur Einsicht zu übergeben, obwohl zu dem Vorgang ein rechtskräftiger Beschluss eines Gerichts vorliegt.
5. Dieselgate 2.0: Darüber hinaus kommt Dieselgate 2.0 derzeit ins Rollen. Betroffen ist unter anderem der Nachfolgemotor des EA189. Auch im EA288 sollen Abschalteinrichtungen verbaut worden sein. Dabei geht es nicht nur um das Thermofenster. Gleiches gilt für die 3-Liter-Motoren EA897 und EA896. Die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile steigt seit Monaten bei allen Motoren an. Am Oberlandesgericht in Köln ist VW in einem EA288 Fall am 19. Februar 2021 zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden (Az. 19 U 151/20). Auch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer konnte bereits erste Verurteilungen des VW-Konzerns erzielen.  

Die Kanzlei rät vor diesen Hintergründen betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. VW hat im großen Stil Motoren manipuliert. Die Fahrzeuge sind im Wert gemindert. Und die Chancen stehen vor Gericht sehr gut, Schadensersatz zu erstreiten. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 19.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 – 0
Fax: 07821 / 92 37 68 – 889
Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307
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BGH fällt verbraucherfreundliches Urteil im Diesel-AbgasskandalVW muss Kläger Finanzierungskosten erstattenEA189-Klagen lohnen sich auch 2021

13.04.2021 – 14:30

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

BGH fällt verbraucherfreundliches Urteil im Diesel-Abgasskandal
VW muss Kläger Finanzierungskosten erstatten
EA189-Klagen lohnen sich auch 2021


















Lahr (ots)

Der erste Diesel-Abgasskandal bei Volkswagen um den Motor EA189 ist noch längst nicht zu Ende. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13. April 2020 ein verbraucherfreundliches Urteil zur Erstattung von Finanzierungskosten beim Autokauf verkündet (Az. VI ZR 274/20). Nach Ansicht des BGH sind die Kosten der Finanzierung wie etwa Zinsen und Gebühren dem Verbraucher zu erstatten, wenn seine Klage im Abgasskandal erfolgreich war. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wertet das Urteil als Meilenstein im Kampf für mehr Verbraucherschutz.

Für VW ist der erste Dieselskandal nicht ausgestanden. Erstens ist nichts verjährt. Zweitens gibt es Indizien, wonach das Software-Update zum EA189 unzulässig ist. Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Verbrauchern die kostenlose Beratung im kanzleieigenen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Dieselskandal. Die Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt.

Deutliches Signal für mehr Verbraucherschutz durch den BGH

Für Kunden von Autobauern hat der BGH mit seinem vorliegenden Urteil ein verbraucherfreundliches Signal gesetzt. Sind Verbraucher sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt worden, haben sie nicht nur ein Anrecht auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, sondern auch auf die Erstattung der Finanzierungskosten für das Auto. Rund 65 Prozent der Neuwagen in Deutschland werden von Banken finanziert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Eckdaten zum BGH-Urteil kurz zusammen:

-  Die Klägerin erwarb im Februar 2013 von einem Autohaus einen gebrauchten VW Golf. Den Kaufpreis bezahlte sie zum Teil in bar, den Rest finanzierte sie mit einem Darlehen der Volkswagen Bank. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs EA189, Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet. 
-  Die Vorinstanzen haben VW aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB zu Schadensersatz verurteilt. Strittig war zum Schluss noch die Frage, ob VW auch die Finanzierungskosten des Fahrzeugs in Höhe von 3.275,55 EUR (Darlehenszinsen und Kreditausfallversicherung) ersetzen muss. 
-  Der sechste Zivilsenat urteilte, dass die Klägerin so zu stellen sei, als wäre es nicht zu dem Autokauf gekommen. "Hätte die Klägerin das Fahrzeug nicht gekauft, hätte sie den Kaufpreis nicht mit einem Darlehen der Volkswagen Bank teilweise finanziert. Die Beklagte hat daher neben dem Kaufpreis für das Fahrzeug auch die Finanzierungskosten in voller Höhe zu erstatten", so der BGH in seiner Begründung. Durch die Finanzierung hatte die Klägerin keinen Liquiditätsvorteil. Dadurch erhöhten die Finanzierungskosten den objektiven Wert des Fahrzeugs nicht und vergrößerten damit auch nicht den Gebrauchsvorteil, den die Klägerin aus der Nutzung des Fahrzeugs gezogen hat. Deshalb lehnte der Senat es auch ab, die Finanzierung in den schadensmindernden Vorteilsausgleich miteinzubeziehen.  

Der VW-Abgasskandal ist noch lange nicht zu Ende

Nach den zahlreichen Urteilen des BGH im Diesel-Abgasskandal von VW war für viele Beobachter der Eindruck erweckt worden, dass der Autobauer mit einem blauen Auge davongekommen ist. Doch der Skandal ist noch lange nicht ausgestanden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Fakten zur großen Diesel-Manipulation bei der VW AG zusammen:

1. Nichts verjährt: Im ersten Diesel-Abgasskandal ist noch nichts verjährt. Zwei Oberlandesgerichte haben VW aufgrund §852 BGB zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Endgültig verjährt der Skandal somit erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs. Damit sind auch aktuell im Jahr 2021 Klagen noch erfolgsversprechend. Dabei spielt es keine Rolle, dass der BGH in seinem Urteil vom 17. Dezember 2020 zum Schluss gekommen ist, dass der Abgasskandal in einem Spezialfall bereits Ende 2018 verjährt ist (Az. VI ZR 739/20). Der BGH hat nur über die übliche dreijährige Verjährung nach § 195, 199 BGB verhandelt. Ist diese Verjährung bereits eingetreten, gibt es trotzdem Ansprüche - und zwar auf den sogenannten Restschadensersatz. Auch hier steigt mittlerweile die Zahl der Gerichte, die diesen Anspruch den Verbrauchern gewähren. Und auch der BGH hat sich in seinem Urteil zum Thema Verjährung im Fall VW nicht ablehnend zum Restschadensersatzanspruch geäußert, sondern nur darauf hingewiesen, dass der Kläger diesen Anspruch vor Gericht vortragen müsse. Voraussetzung für den Anspruch auf Restschadensersatz ist das Vorliegen einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Verbrauchers. Aber diese Schädigung nach §826 BGB hat der BGH am 25. Mai 2020 höchstrichterlich festgestellt (Az.VI ZR 252/19).
2. Problem Software-Update: Auch das Software-Update zum Skandalmotor EA189 bleibt weiter in der Kritik. Das zeigt auch der KBA-Rückruf zum VW-Modell EOS. Bereits im September 2020 ordnete das KBA an: "Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. erhöhte Emissionswerte auch nach Durchführung der Aktion 23R7." Übersetzt bedeutet das: Trotz Software-Updates (Aktion 23R7) wird die Abgasreinigung auf illegale Weise manipuliert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hält das Update zum EA189 daher für unzulässig. Zwar hat der BGH in einem ersten Beschluss am 9. März 2021 das Software-Update für zulässig erklärt, aber nur, weil der Kläger keinen Nachweis vorgetragen hatte, ob VW das KBA beim Einbau eines Thermofensters in das Update getäuscht habe (Az. VI ZR 889/20). Und gerade der EOS-Fall mit dem verpflichtenden Rückruf durch das KBA zeigt, dass mit dem Update etwas nicht in Ordnung sein kann. 
3. EuGH: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 17. Dezember 2020 Abschalteinrichtungen generell für unzulässig erklärt (Az. C-693/18). Das von den Autobauern gerne für Abgasmanipulationen angeführte Argument des Motorschutzes haben die Luxemburger Richter damit zu den Akten befördert. Die Klausel zum Motorschutz greift erst, wenn das Fahrzeug - salopp gesagt - vor der Explosion steht oder Gefahr für die Insassen besteht. Versottung und erhöhter Verschleiß des Motors, was die Autobauer gerne als Begründung anführen, spielt keine Rolle. Damit ist das Thermofenster ebenfalls illegal. 
4. Thermofenster: Der BGH hält den Einbau eines solchen Thermofensters nicht von vornherein für eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung der Verbraucher. In einem Beschluss vom 19. Januar 2021 zu einem Daimler-Fall macht der BGH jedoch auch klar, dass Kläger ausführen müssten, ob Autobauer zum Beispiel das KBA getäuscht haben (Az. VI ZR 433/19). Trifft das zu, steht nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, einer Verurteilung nichts mehr im Wege. Da das KBA sich mit allen juristischen Mitteln wehrt, Ermittlungsakten beispielsweise zum EA288 offenzulegen, geht Dr. Stoll & Sauer davon aus, dass die Behörde etwas zu verbergen hat. Der EA288 ist das Nachfolgemodell des Skandalmotors EA189. Der Deutschen Umwelthilfe weigert sich die Behörde bis heute, EA288-Akten zur Einsicht zu übergeben, obwohl zu dem Vorgang ein rechtskräftiger Beschluss eines Gerichts vorliegt.
5. Dieselgate 2.0: Darüber hinaus kommt Dieselgate 2.0 derzeit ins Rollen. Betroffen ist unter anderem der Nachfolgemotor des EA189. Auch im EA288 sollen Abschalteinrichtungen verbaut worden sein. Dabei geht es nicht nur um das Thermofenster. Gleiches gilt für die 3-Liter-Motoren EA897 und EA896. Die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile steigt seit Monaten bei allen Motoren an. Am Oberlandesgericht in Köln ist VW in einem EA288 Fall am 19. Februar 2021 zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden (Az. 19 U 151/20). Auch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer konnte bereits erste Verurteilungen des VW-Konzerns erzielen.  

Die Kanzlei rät vor diesen Hintergründen betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. VW hat im großen Stil Motoren manipuliert. Die Fahrzeuge sind im Wert gemindert. Und die Chancen stehen vor Gericht sehr gut, Schadensersatz zu erstreiten. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 19.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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