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Mehr Klimaschutz erfordert höheres ReformtempoMWV und IWO zum Kongress „Energie Cross Medial“ in Berlin

03.03.2021 – 11:20

IWO Institut für Wärme und Mobilität e.V.

Mehr Klimaschutz erfordert höheres Reformtempo
MWV und IWO zum Kongress „Energie Cross Medial“ in Berlin


















Berlin / Hamburg (ots)

„Wenn die EU die Klimaziele höhersteckt, müssen wir auch das Reformtempo in Deutschland erhöhen. Dies erfordert auch eine grundlegende Reform der Energiesteuer“, erklärten Prof. Christian Küchen, Hauptgeschäftsführer des Mineralölwirtschaftsverbandes (MWV), und Adrian Willig, Geschäftsführer des Instituts für Wärme und Mobilität (IWO), auf dem Kongress „Energie Cross Medial“.

„Es zeichnet sich immer deutlicher ab, dass die Klimaziele sowohl im Verkehr als auch im Wärmesektor bis 2030 nicht allein durch Elektrifizierung zu stemmen sind. Wir brauchen für Autos, Nutzfahrzeuge, Schiffe, Flugzeuge und Heizungen daher weiterhin flüssige und speicherbare Energieträger, die aber zunehmend klimafreundlich werden müssen“, sagte Küchen auf dem Kongress „Energie Cross Medial“ im dbb Forum Berlin.

Notwendigkeit für alternative Kraftstoffe steigt

Der jüngst vorgelegte Entwurf aus dem Bundesumweltministerium für eine deutlich höhere Treibhausgasminderungsquote im Verkehr bis 2030 mit fortschrittlichen Biokraftstoffen, grünem Wasserstoff, strombasierten Kraftstoffen sowie Zertifikaten für E-Auto-Ladestrom sei zwar ein richtiger Schritt zu mehr Klimaschutz. „Dies reicht aber nicht einmal für das deutsche Ziel einer 42-prozentigen CO2-Senkung im Verkehr bis 2030.“ Jetzt plane die EU, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent statt bisher um 40 Prozent zu senken. In der Folge sei zu erwarten, dass auch die Ziele für Deutschland verschärft werden. „Das ist noch ein Grund mehr, auch auf alternative Kraftstoffe zu setzen“, so Küchen.

Straßenverkehr bietet sich für Markthochlauf an

„Der Einstieg in alternative Kraft- und Brennstoffe in großem Maßstab ist klimapolitisch sinnvoll und insofern eine No-regret-Maßnahme“, ergänzte Adrian Willig. Zum Hochlauf eines entsprechenden Marktes biete sich insbesondere der Straßenverkehr an. Davon würden mittelfristig alle anderen Anwendungsbereiche profitieren. „Diesen Weg sollten wir zusätzlich zur Förderung der E-Mobilität wählen. Denn selbst wenn wir bis 2030 deutschlandweit zehn Millionen batterieelektrische Fahrzeuge haben sollten, werden dann voraussichtlich noch immer mehr als 35 Millionen Pkw mit Verbrennungsmotor unterwegs sein“, so Willig. „Darum benötigen wir auch Lösungen für den Bestand. Alternative Fuels könnten die fossilen Bestandteile in Diesel und Benzin hier nach und nach ersetzen.“

Heutige Energiesteuer nicht mehr zeitgemäß

Dringend notwendig für diesen Markthochlauf sei der Umbau der Energiesteuer auf Benzin und Diesel von einer reinen Mengen- zu einer echten Klimaschutzsteuer, so Christian Küchen: „Die heutige Energiesteuer besteuert klimafreundliche Kraftstoffe genauso wie fossile. Das ist nicht mehr zeitgemäß.“

Rechtlich möglich sei die Umwandlung in eine Steuer, die sich an den fossilen CO2-Emissionen orientiert. Von dieser Steuer würden nur die fossilen Kraftstoffe erfasst. Moderne Biokraftstoffe und mit Ökostrom hergestellte synthetische Kraftstoffe dagegen würden steuerbegünstigt oder sogar steuerfrei. Küchen: „Damit wäre ein echter Anreiz gegeben, solche Kraftstoffe nachhaltig herzustellen, zu importieren und anzubieten.“ Die Mehrkosten für Autofahrer und Wirtschaft blieben überschaubar, „auch wenn die klimafreundlichen Kraftstoffe in der Herstellung dauerhaft teurer sind als die vergleichsweise günstigen fossilen Kraftstoffe“.

Neue Studie soll Klarheit schaffen

Dass ein solcher Umbau der Energiesteuer den Klimaschutz im Straßenverkehr voranbringen würde, zeigten auch erste Ergebnisse einer Studie, die die Forschungsinstitute Frontier und Fifo im Auftrag von IWO und MWV gerade erstellen, so Adrian Willig. Die Untersuchungsergebnisse sollen noch in diesem Frühjahr vorgestellt werden. „Damit wollen wir mit der Politik und anderen Teilnehmern der Wirtschaft ins Gespräch kommen. Denn um die Treibhausgasminderung mit alternativen Kraftstoffen voranzubringen, ist es wichtig, jetzt die Weichen dafür zu stellen. Leider sind derzeit noch keine gleichen Wettbewerbsbedingungen für Fahrzeuge, die alternative Kraftstoffe nutzen, und Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb gegeben.“

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Frei/Maag: Die Anstrengungen gegen das Coronavirus müssen weitergeführt werden

03.03.2021 – 06:44

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Frei/Maag: Die Anstrengungen gegen das Coronavirus müssen weitergeführt werden


















Berlin (ots)

Unterstützung für Familien in dieser Krisenzeit ausbauen

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf den Gesetzentwurf zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen geeinigt. Er soll am Donnerstag im Plenum beschlossen werden. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, und die gesundheitspolitische Sprecherin Karin Maag:

Thorsten Frei: „Das Gesetz zur Fortgeltung der Regelungen über die epidemische Lage ist in dieser Krisensituation ein weiterer wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Mit Augenmaß sorgt das Gesetz dafür, dass die notwendigen Regelungen zur Überwindung der Krise in der erforderlichen Weise fortgeführt werden. Damit der Bundestag in kurzen und regelmäßigen Abständen überprüft, ob diese epidemische Lage nach wie vor vorliegt, tritt diese Feststellung der epidemischen Lage künftig dann außer Kraft, wenn sie nicht spätestens binnen dreier Monate erneut bestätigt worden ist. Auch für die Zukunft gilt damit: Die Krisenbefugnisse werden auf Zeit erteilt und kommen regelmäßig, künftig sogar in festgelegten Fristen, auf den Prüfstand. Natürlich hoffen wir alle, dass diese Befugnisse letztlich nicht mehr lange vonnöten sein werden. Für den Moment aber ist es gut und auch wichtig, dass die Voraussetzungen für eine wirksame Bekämpfung der Corona-Krise fortgeführt werden können. In diesem Gesetz präzisieren wir gleichzeitig die Vorgaben für die Ländermaßnahmen, indem wir festschreiben, dass bei Erwägungen über Öffnungsschritte oder Erleichterungen insbesondere auch die Impfquote und der R-Wert zu berücksichtigen sind. Zugleich sehen wir vor, dass zum Jahresende die Maßnahmen der Krisenbekämpfung von einem unabhängigen Wissenschaftlergremium evaluiert werden. Auf diese Weise schreiben wir schon jetzt fest, dass wir unser Handeln in der Krise zum Jahresende überprüfen lassen wollen.“

Karin Maag: „Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen weiter unterstützt werden. Mindereinnahmen, die aufgrund der Corona-Pandemie entstehen, werden ausgeglichen. Das sorgt für mehr Planungssicherheit in diesen schwierigen Zeiten. Gleichzeitig halten wir an unseren pandemiebedingten Sonderregelungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige fest: So erhöhen wir bis zum Jahresende nicht nur die Pflegehilfsmittelpauschale von 40 auf 60 Euro, sondern verlängern bis Ende Juni 2021 auch die Möglichkeit für Familien, zusätzliche Pflegezeit und Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen.

Zudem sorgen wir für eine Gleichbehandlung von privat krankenversicherten und gesetzlich krankenversicherten Familien, wenn es um Unterstützungsangebote im Falle von Schul- und Kitaschließungen geht. So soll der Entschädigungsanspruch auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes auch dann gelten, wenn die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wird. Dasselbe greift auch dann, wenn eine behördliche Empfehlung vorliegt, vom Besuch einer solchen Einrichtung abzusehen. Der Anspruch soll im Übrigen unabhängig davon bestehen, ob die geschuldete Arbeitsleistung nicht auch grundsätzlich im Homeoffice erbracht werden kann und ob eine Notbetreuung zur Verfügung steht. Das führt zu einer weiteren Entlastung für die von der Corona-Pandemie sehr beanspruchten Familien. Die Anspruchsdauer von insgesamt zehn Wochen pro Elternteil bzw. zwanzig Wochen für alleinerziehende Mütter oder Väter zählt ab Ende März 2021 neu.

Darüber hinaus sehen wir eine zusätzliche Prämie für Klinik-Beschäftigte vor, die einer erhöhten Arbeitsbelastung aufgrund der Versorgung von Covid-Patienten ausgesetzt waren. Damit reagieren wir auf die Tatsache, dass die zweite Welle der Pandemie viele Krankenhäuser und ihre Beschäftigten vor eine noch größere Belastung gestellt hat als die erste.“

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CARE-Studie zu Frauen in Konflikten: Internationale Gemeinschaft muss nachsitzenSchlechte Noten für GeberCARE fordert mehr Geld und Beteiligung für Frauenrechtsorganisationen in Krisengebieten

03.03.2021 – 18:00

CARE Deutschland e.V.

CARE-Studie zu Frauen in Konflikten: Internationale Gemeinschaft muss nachsitzen
Schlechte Noten für Geber
CARE fordert mehr Geld und Beteiligung für Frauenrechtsorganisationen in Krisengebieten


















Berlin (ots)

Im Vorfeld des Weltfrauentages (8. März) zieht die internationale Hilfsorganisation CARE mit dem heute veröffentlichten globalen Bericht „Time for a Better Bargain: How the Aid System Shortchanges Women and Girls in Crises“ eine ernüchternde Bilanz im Kampf um die Rechte von Frauen und Mädchen in Krisengebieten: Trotz einiger positiver Entwicklungen versäumten Geberländer, UN-Organisationen und Hilfsorganisationen weitgehend ihre auf dem humanitären Weltgipfel 2016 vereinbarten Selbstverpflichtungen. Bis 2020 sollte es ausreichend finanzielle Mittel für Frauenrechtsorganisationen, für Geschlechtergerechtigkeit sowie für die Beteiligung von Frauen und Mädchen in der Krisenbewältigung geben.

„Die internationale Gemeinschaft hat ihre Hausaufgaben offensichtlich nicht gemacht. Und die Konsequenzen tragen Frauen und Mädchen“, erklärt Karl-Otto Zentel, Generalsekretär von CARE Deutschland. „Die COVID-19-Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt, wie wichtig Frauen für die Bewältigung und Eindämmung einer solchen Krise sind. Wir können es uns nicht mehr leisten, ihre Bedürfnisse, aber vor allem auch ihre Erfahrung und ihr Wissen außer Acht zu lassen.“

Laut der CARE-Analyse stellte die Mehrheit der internationalen Geldgeber weniger als ein Prozent der gesamten Hilfsgelder für Frauenorganisationen in fragilen Kontexten bereit. Auch Deutschland als weltweit zweitgrößter bilateraler Geber in der humanitären Hilfe konnte seine Versprechen nicht einhalten. Statt den vereinbarten vier Prozent bis 2020 unterstützten im Jahr 2019 nur 0,24 Prozent der deutschen Hilfsgelder explizit lokale Frauenrechtsorganisationen. Noch dramatischer unterfinanziert sind Projekte zur Geschlechtergerechtigkeit im humanitären Bereich: Statt den vereinbarten 15 Prozent bis 2020 wurden hierfür nur 0,4 Prozent der deutschen Gelder ausgegeben. Zudem berücksichtigen nur knapp ein Viertel der deutsch-finanzierten Projekte die spezifischen Bedürfnisse von Frauen und Mädchen, hier war 100 Prozent die Zielmarke.

Die Folgen für Frauen sind politisch und persönlich immens: Obwohl Frauen 70 Prozent des weltweiten Gesundheitspersonals ausmachen, war zu Beginn der Pandemie nicht einmal jede vierte Person in COVID-19-Entscheidungsgremien weiblich. „COVID-Maßnahmen sind oft genderblind und vergessen Hilfsmaßnahmen, die speziell auf Frauen und Mädchen ausgerichtet sind. Die Auswirkungen der Pandemie sind aber durchaus unterschiedlich für Frauen und Männer“, berichtet CARE-Chef Zentel. Weltweit seien etwa die Fälle von häuslicher und sexualisierter Gewalt in die Höhe geschnellt. CARE-Mitarbeiterinnen berichten von einer erheblichen Zunahme von Frühverheiratungen, weil Familien nicht mehr wissen, wie sie ihre Töchter ernähren sollen.

CARE fordert Geldgeber, UN-Organisationen und die internationale Gemeinschaft dringend dazu auf, die gesteckten Ziele für die Förderung von Frauen und Mädchen in Krisen- und Konfliktgebieten zeitnah und umfassend umzusetzen. Dazu gehört eine ausreichende Finanzierung sowie eine regelmäßige, transparente und öffentlich zugängliche Berichterstattung über die Partnerschaften mit Frauenrechtsorganisationen.

Die wichtigsten Ergebnisse des CARE-Berichts im Überblick:

- Sieben der elf wichtigsten Geldgeber, darunter auch Deutschland, stellten weniger als ein Prozent ihrer Hilfsgelder für Frauenorganisationen in fragilen Kontexten bereit.
- Sieben von elf staatlichen Gebern stellten nur knapp zwei Prozent ihrer eingesetzten Mittel für gezielte Gleichstellungsprogramme in humanitären Kontexten zur Verfügung.
- UN-Organisationen und humanitäre Koordinierungsstellen erfassen nicht, welche ihrer lokalen Partner Frauenrechts- oder von Frauen geführte Organisationen sind. Es kann also nicht verlässlich überprüft werden, ob lokale Frauenrechtsorganisationen gestärkt wurden.
- Ein bemerkenswerter Erfolg ist der stärkere Einsatz von Frauen bei UN-Missionen. Dies zeigt, dass bei entsprechendem Willen und ausreichenden Mitteln Veränderungen möglich sind.
- Besorgniserregend ist, dass die COVID-19-Pandemie selbst bescheidene Fortschritte von Gleichberechtigungsinitiativen zunichtemacht und die chronische Unterfinanzierung von Frauenorganisationen, die in Konflikten und fragilen Kontexten arbeiten, noch verschärft. Dabei gibt es zahlreiche Belege dafür, dass Krisenhilfe, die von Frauen in die Hand genommen wird, eine effektivere, inklusivere und nachhaltigere Wirkung erzielt. 

Hintergrundinformationen für Redaktionen:

Die CARE-Analyse basiert auf öffentlich zugänglichen Informationen. Bewertet wurden die zehn wichtigsten staatlichen Geber, die Europäische Union und fünf UN-Organisationen in den Bereichen: Gleichberechtige Teilhabe von Frauen und Förderung ihrer Führungsrolle; Finanzierung von Programmen zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Stärkung von Frauen und Mädchen; sowie Unterstützung von Frauenrechtsorganisationen und von Frauen geführten Organisationen in Krisengebieten. Die Maßstäbe, an denen sich der Bericht orientiert, entsprechen den Verpflichtungen des ersten Weltgipfels für humanitäre Hilfe (2016). Und sie stehen im Einklang mit dem fünften Nachhaltigkeitsziel der UN-Agenda 2030 „Gleichstellung der Geschlechter“ sowie der Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ des UN-Sicherheitsrats. Der Weltgipfel für humanitäre Hilfe führte zur Verabschiedung des „Grand Bargain„, der ersten Vereinbarung zwischen den wichtigsten humanitären Gebern und implementierenden humanitären Organisationen zur Verbesserung der Effektivität und Effizienz von Nothilfemaßnahmen.

Lesen Sie hier den vollständigen Bericht in englischer Sprache: https://www.care.de/fileadmin/user_upload/Presse/Downloads/Studien/FINAL_She_Leads_in_Crisis_Report_3.2.21.pdf.

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BDA: Lieferkettengesetz mit heißer Nadel gestrickt – gefährlicher nationaler Sonderweg

03.03.2021 – 12:32

BDA – Bundesvereinigung d. Dt. Arbeitgeberverbände

BDA: Lieferkettengesetz mit heißer Nadel gestrickt – gefährlicher nationaler Sonderweg


















Berlin (ots)

Zum heute beschlossenen Entwurf zur Einführung eines nationalen Lieferkettengesetzes erklärt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände:

Die BDA lehnt das geplante Lieferkettengesetz ab. Der heute beschlossene Entwurf geht weit über die Vorgaben des Koalitionsvertrags der Bundesregierung hinaus. So werden neue Unternehmenspflichten geschaffen, die deutlich über die Regelungen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung hinausgehen. Problematisch ist insbesondere, dass der Gesetzesentwurf mit heißer Nadel gestrickt wurde, viele offene Fragen aufwirft und damit Rechtsunsicherheit schafft. Insgesamt sind die geplanten gesetzlichen Vorgaben viel zu weitreichend und mit ihrer Tragweite nicht handhabbar. Unternehmen, die sichergehen wollen, nicht von den Sanktionen des Lieferkettengesetzes betroffen zu sein, bleibt daher nur der Rückzug aus Entwicklungsländern mit herausfordernder Menschenrechtslage. Damit schadet das Gesetz genau denjenigen Menschen, denen angeblich geholfen werden soll.

Die Einführung eines nationalen Lieferkettengesetzes stellt einen gefährlichen nationalen Sonderweg dar, welcher deutsche Unternehmen im europäischen und globalen Wettbewerb stark benachteiligt. Er wird dazu führen, dass ausländische Unternehmen, die nicht die deutschen Vorgaben einhalten müssen, an die Stelle des außenwirtschaftlichen Engagements von deutschen Unternehmen treten.

Wenn dennoch weiter an diesem Vorhaben festgehalten werden soll, müssen mindestens die belastenden Anforderungen für Unternehmen auf einen leistbaren Umfang reduziert, die rechtliche Verantwortung für mittelbare Zulieferer eingegrenzt sowie Haftungsausweitungen rechtssicher vermieden werden.

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Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände / Julika Lendvai, Abteilungsleiterin Kommunikation / Larissa Sengfelder, Pressesprecherin
T: +49 30 2033-1800
E: Kommunikation@arbeitgeber.de

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Lobbyregister: Allianz für Lobbytransparenz kritisiert Koalitionsvereinbarung – „Transparenz geht anders“

03.03.2021 – 15:57

NABU

Lobbyregister: Allianz für Lobbytransparenz kritisiert Koalitionsvereinbarung – „Transparenz geht anders“


















Berlin (ots)

Die Allianz für Lobbytransparenz kritisiert die Vereinbarung zwischen CDU und SPD für ein Lobbyregister als Stückwerk: Ein Lobbyregister ohne exekutiven Fußabdruck bleibt ein zahnloser Tiger. Außerdem dürfte eine Verabschiedung in der geplanten Form eine umfassende Verbesserung auf Jahre hinaus verhindern. Damit hat die Große Koalition eine große Chance verpasst. Echte Transparenz und Nachvollziehbarkeit der politischen Interessenvertretung bleiben damit auf der Strecke.

Nach Auffassung der Allianz hätte die Große Koalition gerade in der aktuellen pandemischen Ausnahmesituation und mit Blick auf die Bundestagswahl durch ein gutes Lobbyregistergesetz ein klares Zeichen zur Stärkung des Vertrauens in den Gesetzgebungsprozess setzen müssen. Schließlich werden momentan weitreichende Gesetze unter hohem Zeitdruck verabschiedet. Dabei müssen sich die Bürgerinnen und Bürger elementar darauf verlassen können, dass diese Entscheidungen und Gesetze unter fairen und transparenten Bedingungen zustande gekommen sind. Wichtig und gut ist, dass das Lobbyregister künftig in digitaler Form öffentlich einsehbar und mit klaren Sanktionen versehen wird. Das reicht aber nicht: Es bedarf eines exekutiven Fußabdrucks und gleicher Spielregeln für alle Interessenvertretenden.

Ohne exekutiven Fußabdruck bleiben Inhalte nicht nachvollziehbar

Zu einem vorbildlichen Lobbyregistergesetz gehört zwingend ein verbindlich vorgeschriebener exekutiver Fußabdruck des Gesetzgebungsverfahrens. Zwar soll künftig für Treffen mit Ministeriumsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern ein Eintrag in das Lobbyregister nötig sein, das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber ohne einen exekutiven Fußabdruck, der für Bundestag und Bundesregierung insgesamt gilt, bleiben die Inhalte der Lobbyarbeit auch künftig nicht ausreichend nachvollziehbar. Schließlich stammten fast 80 Prozent der in dieser Legislaturperiode verabschiedeten Gesetze sowie alle Verordnungen aus der Feder der Bundesregierung.

Ausnahmen führen zu Ungleichbehandlung und konterkarieren Gesetzesziel

Wichtig sei auch, dass das Gesetz alle Interessenvertretenden erfasst und keine Ausnahmen zulässt. Bleiben zu viele Ausnahmen offen, führt dies zu einer ungleichen Behandlung und ist Vernebelung statt Transparenz. Im Ergebnis untergräbt dies das eigentliche Ziel des Gesetzes und erreicht das Gegenteil. Schließlich basiert das Vertrauen in den politischen Gesetzgebungsprozess auf glaubwürdigen und gleichen Regeln für alle.

Hintergrund

Im Juni 2019 haben sich sechs Organisationen zur „Allianz für Lobbytransparenz“ zusammengeschlossen. Gemeinsam setzen sie sich für Fairness, Offenheit, Transparenz und Integrität in der politischen Interessenvertretung ein. Hierfür fordern sie ein umfassendes Interessenvertretungsgesetz durch die Einführung eines Lobbyregisters sowie eines „legislativen Fußabdrucks“, bei dem Interessenbeteiligung und -abwägung in der Begründung von Gesetzentwürfen dokumentiert und erläutert werden. Darüber hinaus soll ein Lobbybeauftragter die Einhaltung des Interessenvertretungsgesetzes überwachen und dem Deutschen Bundestag regelmäßig einen Lobbybericht vorlegen.

Weiterführende Informationen

Eckpunktepapier „Allianz für Lobbytransparenz-Gemeinsam für eine transparente Interessenvertretung“, Juni 2019 (pdf)

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Urlaub adé? Tourismusbranche hofft auf Öffnungen“Zur Sache Rheinland-Pfalz!“ am Donnerstag, 4. März 2021, 20:15 Uhr im SWR Fernsehen

03.03.2021 – 14:19

SWR – Südwestrundfunk

Urlaub adé? Tourismusbranche hofft auf Öffnungen
„Zur Sache Rheinland-Pfalz!“ am Donnerstag, 4. März 2021, 20:15 Uhr im SWR Fernsehen


















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Das Politikmagazin „Zur Sache Rheinland-Pfalz!“ berichtet aus Bernkastel-Kues über die Stimmung im Hotel- und Gaststättengewerbe, am Donnerstag, 4. März 2021, ab 20:15 Uhr im SWR Fernsehen.

Endlich wieder Urlaub machen, vielleicht sogar schon über Ostern? Das wünschen sich viele Menschen in Rheinland-Pfalz. Aber noch sind Hotels und Gaststätten in vielen Urlaubsorten wegen des Lockdowns geschlossen – auch in den Urlaubsregionen an der Mosel, am Rhein oder in der Pfalz. Die Erwartungen an Bund und Länder sind hoch. Wird es nach monatelanger Zwangspause eine Öffnungsperspektive für die Osterfeiertage geben? „Zur Sache Rheinland Pfalz!“-Reporterin Laura Czerny war im Land unterwegs und berichtet über Stimmung und die Reaktionen auf die aktuellen Beschlüsse von Kanzlerin und Ministerpräsident*innen, unter anderem aus Bernkastel-Kues an der Mosel.

Moderation: Britta Krane

Weitere Themen der Sendung:

– Weiter im Lockdown? – Wie stehen die Kommunen zur Corona-Politik?
– Dreyer gegen Baldauf im TV-Duell – Welche Bedeutung hat das Duell für die Landtagswahl?
– Rheinland-Pfalz-Trend von Infratest – Stimmungstest vor der Wahl
– Streit um Denkmalschutz in Kaiserslautern – Vorwürfe gegen Oberbürgermeister
– Forschung zu Antikörper-Medikamenten – Hoffnung für Corona-Kranke?
– Zur Sache-PIN: Wie sieht die neue Impfreihenfolge aus?
– Die Spitzenkandidat*innen! Heute: Malu Dreyer (SPD)
– „Und was macht ihr für uns?“ Der Wahl-Themen-Check zum Thema Arbeit und Wirtschaft

„Zur Sache Rheinland-Pfalz!“
Das SWR Politikmagazin „Zur Sache Rheinland-Pfalz!“ berichtet über die Themen, die das Land bewegen.

Mediathek: Nach der Ausstrahlung sind die Sendung und deren einzelne Beiträge auf www.ardmediathek.de/swr/ und www.SWR.de/zur-sache-rheinland-pfalz.de zu sehen.

Weitere Informationen unter https://www.presseportal.de/nr/7169

Mainz (ots)

Das Politikmagazin „Zur Sache Rheinland-Pfalz!“ berichtet aus Bernkastel-Kues über die Stimmung im Hotel- und Gaststättengewerbe, am Donnerstag, 4. März 2021, ab 20:15 Uhr im SWR Fernsehen.

Endlich wieder Urlaub machen, vielleicht sogar schon über Ostern? Das wünschen sich viele Menschen in Rheinland-Pfalz. Aber noch sind Hotels und Gaststätten in vielen Urlaubsorten wegen des Lockdowns geschlossen – auch in den Urlaubsregionen an der Mosel, am Rhein oder in der Pfalz. Die Erwartungen an Bund und Länder sind hoch. Wird es nach monatelanger Zwangspause eine Öffnungsperspektive für die Osterfeiertage geben? „Zur Sache Rheinland Pfalz!“-Reporterin Laura Czerny war im Land unterwegs und berichtet über Stimmung und die Reaktionen auf die aktuellen Beschlüsse von Kanzlerin und Ministerpräsident*innen, unter anderem aus Bernkastel-Kues an der Mosel.

Moderation: Britta Krane

Weitere Themen der Sendung:

-  Weiter im Lockdown? - Wie stehen die Kommunen zur Corona-Politik? 
-  Dreyer gegen Baldauf im TV-Duell - Welche Bedeutung hat das Duell für die Landtagswahl? 
-  Rheinland-Pfalz-Trend von Infratest - Stimmungstest vor der Wahl 
-  Streit um Denkmalschutz in Kaiserslautern - Vorwürfe gegen Oberbürgermeister 
-  Forschung zu Antikörper-Medikamenten - Hoffnung für Corona-Kranke? 
-  Zur Sache-PIN: Wie sieht die neue Impfreihenfolge aus? 
-  Die Spitzenkandidat*innen! Heute: Malu Dreyer (SPD) 
-  "Und was macht ihr für uns?" Der Wahl-Themen-Check zum Thema Arbeit und Wirtschaft  

„Zur Sache Rheinland-Pfalz!“

Das SWR Politikmagazin „Zur Sache Rheinland-Pfalz!“ berichtet über die Themen, die das Land bewegen.

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Kauder: Irak-Besuch des Papstes ist Zeichen der Solidarität und Chance zum Dialog

03.03.2021 – 13:09

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Kauder: Irak-Besuch des Papstes ist Zeichen der Solidarität und Chance zum Dialog


















Berlin (ots)

Religiöse Minderheiten im Irak brauchen mehr Schutz und Sicherheit

Papst Franziskus besucht vom 5. bis zum 8. März 2021 als erster Papst der Geschichte den Irak. Dazu erklärt Volker Kauder, in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion u.a. zuständig für Religionsfreiheit, den Einsatz gegen Christenverfolgung und Wertethemen:

„Es ist ein historisches Ereignis mit großer Signalwirkung, dass Papst Franziskus den Irak bereisen wird. Er ist nicht nur der erste Papst, der das Zweistromland besucht. Franziskus sucht auch bewusst den Kontakt zu führenden, aber in ihren Überzeugungen mitunter konträren politischen und religiösen Amtsträgern.

Durch die Terrorherrschaft des sogenannten Islamischen Staates sind vor allem Christen und Jesiden aus ihren Heimatgebieten wie der Ninive-Ebene vertrieben oder ermordet worden. Auch nach der Vertreibung des IS gibt die Situation der Christen und Jesiden im Irak Anlass zu großer Sorge. Christen und Jesiden können aufgrund der prekären Sicherheitslage noch immer nicht in ihre Heimatdörfer zurückkehren und werden diskriminiert und bedrängt. Hier erwarten wir uns, dass Papst Franziskus gegenüber der irakischen Regierung deutlich macht, dass mehr für die Sicherheit und den Schutz von religiösen Minderheiten im Irak getan werden muss.

Das Motto seiner Reise ist eindrücklich: ‚Ihr seid alle Geschwister‘ kann die irakische Bevölkerung zu ihrer gemeinsamen Aufgabe und Verantwortung für eine friedliche, gemeinsame Zukunft ermuntern. Der Irak braucht dringend solche Hoffnungszeichen und die Unterstützung der Weltgemeinschaft. Nur so kann es Versöhnung und ein friedliches Zusammenleben der einzelnen Ethnien und Religionszugehörigkeiten mit gerechter Gesetzgebung und unter Einhaltung aller Menschenrechte geben.

Wir freuen uns für die irakische Bevölkerung, dass Papst Franziskus durch seinen Besuch ein Zeichen der interreligiösen und politischen Verständigung setzen möchte.“

Hintergrund: Der Irak ist sowohl für die christliche als auch die islamische Welt eine bedeutende Region. Er zählt zu den frühesten christlichen Siedlungsgebieten und ist seit jeher von religiöser, ethnischer und sprachlicher Diversität geprägt. Bis zur islamischen Eroberung im 7. Jahrhundert stellten Christen im irakischen Kernland die Bevölkerungsmehrheit. Bis heute verringert sich ihr Bevölkerungsanteil stetig durch Terror, Bürgerkrieg, Flucht und Unterdrückung.

Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Rainer/Donth: Innovative Personenbeförderung für Stadt und Land

03.03.2021 – 12:27

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Rainer/Donth: Innovative Personenbeförderung für Stadt und Land


















Berlin (ots)

Personenbeförderungsrecht erhält ein Digital-Update

Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute seine Beratungen zur Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) abgeschlossen und den entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen beschlossen. Am kommenden Freitag soll der Gesetzentwurf im Plenum des Bundestages verabschiedet werden. Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alois Rainer, und der zuständige Berichterstatter Michael Donth:

Alois Rainer: „Die Erwartungen an die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes waren hoch, vielseitig und zum Teil konträr. Es ging darum, einen ausgewogenen Interessenausgleich zu finden, der Innovationen ermöglicht und zugleich Bewährtes erhält. Das ist uns gelungen. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts sorgen wir dafür, dass neue, digitalbasierte Mobilitätsangebote und Geschäftsmodelle entstehen können. Dabei erhalten Kommunen geeignete Steuerungsmöglichkeiten, um Wettbewerbsnachteile für bisherige Anbieter wie Taxis oder den ÖPNV zu verhindern. Profitieren werden die Menschen vor Ort. Sie können in Zukunft pass- und bedarfsgenauere Angebote erwarten – auch auf dem Land.“

Michael Donth: „Heute beginnt das digitale Zeitalter im Personenbeförderungsgesetz. Mit einer Digitalisierungsoffensive für die Lieferung von Echtzeit- und Mobilitätsdaten, aber auch den neuen digitalbasierten Verkehrsformen, bringen wir das Gesetz, das bis vor kurzem noch vom ‚Droschkenverkehr‘ gesprochen hat, in das 21. Jahrhundert. Wir freuen uns besonders, dass wir mit dem Linienbedarfsverkehr das in der Stadt erfolgreich erprobte ‚Pooling‘ auch für den ländlichen Raum ermöglichen. Das ist eine große Chance für dichtere Verkehrsangebote, die den Umstieg vom Auto auf den ÖPNV auch auf dem Land in greifbare Nähe rücken lassen. Nun müssen die Genehmigungsbehörden vor Ort die neuen Möglichkeiten auch nutzen und umsetzen.“

Zum Hintergrund:

Die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes war ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag. Außerdem beruht der vorliegende Gesetzentwurf auf den Ergebnissen einer von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer im Frühjahr 2019 eingerichteten Findungskommission. Diese hatte das Ziel, zwischen Vertretern aus dem Bundestag und den Ländern sowie über Partei- und Koalitionsgrenzen hinweg einen Konsens zu finden. Am 19. Juni 2020 wurde mit großer Mehrheit ein finales Eckpunktepapier beschlossen.

Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Anlässlich der Medienberichte über eine Hochstufung der gesamten AfD zum Verdachtsfall erklären die Bundessprecher Jörg Meuthen und Tino Chrupalla:

03.03.2021 – 12:48

AfD – Alternative für Deutschland

Anlässlich der Medienberichte über eine Hochstufung der gesamten AfD zum Verdachtsfall erklären die Bundessprecher Jörg Meuthen und Tino Chrupalla:


















Berlin (ots)

„Laut Presseberichten soll das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD zum Verdachtsfall erklärt haben. Uns als Partei liegt bislang keine offizielle Erklärung des Bundesamtes vor, die das bestätigt. Sollte das BfV die AfD tatsächlich zum Verdachtsfall hochgestuft haben, wäre damit genau das eingetreten, was wir seit Mitte Februar versucht haben, durch Eilverfahren bis hin zum Bundesverfassungsgericht abzuwenden: eine Hochstufung, die dann umgehend an die Presse durchgestochen wird.

Dass einzelne Medien bereits aus einem BfV-Gutachten zitieren, das das Bundesamt erst an diesem Montag in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht hat – und das der AfD selbst noch gar nicht vorliegt – zeigt, wie schnell streng vertrauliche Informationen aus dem BfV nach außen dringen – und wie wenig die Stillhaltezusage wert war, die das BfV im Eilverfahren dazu abgegeben hatte.

Auch das Verwaltungsgericht Köln muss sich angesichts der heutigen Presseberichte vom BfV getäuscht sehen, zumal es ausdrücklich festgestellt hatte, wie es die Stillhaltezusage des BfV verstanden hat: Nämlich so, „dass das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht nur eine öffentliche Bekanntgabe etwa im Wege einer Pressemitteilung oder sonstiger offizieller Verlautbarung unterlassen wird, sondern auch jegliche in ihrer Wirkung gleichkommende Maßnahme der Information der Öffentlichkeit insgesamt oder einzelner Presseorgane.“

Dass sich das Bundesamt an diese Stillhaltezusage nicht gehalten hat, ist offensichtlich und ein Skandal, der die AfD gerade in einem Superwahljahr massiv zu schädigen droht. Wir werden deshalb auch hier alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um diesen Schaden so weit wie irgend möglich abzuwenden bzw. gering zu halten.

Feststeht schon jetzt, dass sich die AfD trotz der aktuellen Nachrichtenlage weder in Baden-Württemberg noch in Rheinland-Pfalz noch in Hessen in ihrem Bemühen beirren lässt, überall ein gutes Wahlkampfergebnis zu erzielen. Denn eine Hochstufung der AfD zum Verdachtsfall entbehrt jeder Grundlage und wird vor Gericht letztlich keinen Bestand haben.“

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Kauder: Irak-Besuch des Papstes ist Zeichen der Solidarität und Chance zum Dialog

03.03.2021 – 13:09

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Kauder: Irak-Besuch des Papstes ist Zeichen der Solidarität und Chance zum Dialog


















Berlin (ots)

Religiöse Minderheiten im Irak brauchen mehr Schutz und Sicherheit

Papst Franziskus besucht vom 5. bis zum 8. März 2021 als erster Papst der Geschichte den Irak. Dazu erklärt Volker Kauder, in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion u.a. zuständig für Religionsfreiheit, den Einsatz gegen Christenverfolgung und Wertethemen:

„Es ist ein historisches Ereignis mit großer Signalwirkung, dass Papst Franziskus den Irak bereisen wird. Er ist nicht nur der erste Papst, der das Zweistromland besucht. Franziskus sucht auch bewusst den Kontakt zu führenden, aber in ihren Überzeugungen mitunter konträren politischen und religiösen Amtsträgern.

Durch die Terrorherrschaft des sogenannten Islamischen Staates sind vor allem Christen und Jesiden aus ihren Heimatgebieten wie der Ninive-Ebene vertrieben oder ermordet worden. Auch nach der Vertreibung des IS gibt die Situation der Christen und Jesiden im Irak Anlass zu großer Sorge. Christen und Jesiden können aufgrund der prekären Sicherheitslage noch immer nicht in ihre Heimatdörfer zurückkehren und werden diskriminiert und bedrängt. Hier erwarten wir uns, dass Papst Franziskus gegenüber der irakischen Regierung deutlich macht, dass mehr für die Sicherheit und den Schutz von religiösen Minderheiten im Irak getan werden muss.

Das Motto seiner Reise ist eindrücklich: ‚Ihr seid alle Geschwister‘ kann die irakische Bevölkerung zu ihrer gemeinsamen Aufgabe und Verantwortung für eine friedliche, gemeinsame Zukunft ermuntern. Der Irak braucht dringend solche Hoffnungszeichen und die Unterstützung der Weltgemeinschaft. Nur so kann es Versöhnung und ein friedliches Zusammenleben der einzelnen Ethnien und Religionszugehörigkeiten mit gerechter Gesetzgebung und unter Einhaltung aller Menschenrechte geben.

Wir freuen uns für die irakische Bevölkerung, dass Papst Franziskus durch seinen Besuch ein Zeichen der interreligiösen und politischen Verständigung setzen möchte.“

Hintergrund: Der Irak ist sowohl für die christliche als auch die islamische Welt eine bedeutende Region. Er zählt zu den frühesten christlichen Siedlungsgebieten und ist seit jeher von religiöser, ethnischer und sprachlicher Diversität geprägt. Bis zur islamischen Eroberung im 7. Jahrhundert stellten Christen im irakischen Kernland die Bevölkerungsmehrheit. Bis heute verringert sich ihr Bevölkerungsanteil stetig durch Terror, Bürgerkrieg, Flucht und Unterdrückung.

Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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