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Erfolgreich Gründen – Von der Geschäftsidee zum Unicorn: Neuer HPI-Podcast mit Gero Decker und Frank Pawlitschek

03.03.2021 – 09:10

HPI Hasso-Plattner-Institut

Erfolgreich Gründen – Von der Geschäftsidee zum Unicorn: Neuer HPI-Podcast mit Gero Decker und Frank Pawlitschek


















Erfolgreich Gründen - Von der Geschäftsidee zum Unicorn: Neuer HPI-Podcast mit Gero Decker und Frank Pawlitschek
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Potsdam (ots)

Es ist die Erfolgsgeschichte für die deutsche Startupszene zum Anfang des Jahres: Im Januar gab das Startup Signavio seine Übernahme durch den Software-Konzern SAP für eine Milliarde Euro bekannt. Gegründet wurde das Unternehmen Signavio 2009 von vier Absolventen des Hasso-Plattner-Instituts (HPI). Doch wie werden aus Studierenden Unternehmensgründerinnen und -gründer? Wie wird eine Geschäftsidee so erfolgreich? Und wo liegen die Hürden beim Unternehmensaufbau?

Diese und andere Fragen beantworten Dr. Gero Decker, Mitgründer und CEO von Signavio und Dr. Frank Pawlitschek, Leiter der HPI School of Entrepreneurship am HPI und selbst Unternehmensgründer, in der neuen Podcast-Folge Neuland (https://podcast.hpi.de) zum Thema „Erfolgreich Gründen – Von der Geschäftsidee zum Unicorn-Startup“. Mit Moderator Leon Stebe sprechen sie darüber, wie Universitäten Studierende inspirieren und im Unternehmensgründungsprozess unterstützen können, wie die Gründerszene in Deutschland gestärkt werden kann und über die größte Hürde des deutschen Gründergeistes: die Angst vor dem Scheitern.

Der erfolgreiche Exit von Signavio sei kein „Ding über Nacht“ gewesen, sondern der Unternehmensaufbau sei schrittweise über Jahre erfolgt, so Decker. „Wir haben uns jedes Jahr gefragt, ob wir noch eine Schippe drauflegen wollen. Die Antwort war immer ja.“ Vorlesungen zum Thema Entrepreneurship seien für ihn und seine Kommilitonen bei der Gründung des Unternehmens essenziell gewesen.

„Wir sehen uns in der Pflicht, das Thema Gründung gesamtgesellschaftlich nach vorne zu bringen“, so Pawlitschek, der Unternehmensneugründungen in Deutschland und Europa noch stärker gefördert sehen will. „Wir müssen das wertvolle Potenzial, das großartige Talente und Spitzenforschung bieten, dringend noch viel zielgerichteter für unternehmerische Aktivitäten nutzen.“ Es seien viele Ideen da, aber oft fehlten Mut, Wissen oder passende MitgründerInnen. Universitäten hätten die Aufgabe und Möglichkeit, einen wichtigen Beitrag zu einem gründungfreundlicheren Klima in Deutschland zu leisten, indem sie beispielsweise spezielle „Veranstaltungen anbieten, über den Gründungsprozess aufklären, inspirieren, Ängste nehmen und die produktivsten Teams zusammenbringen“.

Fundiertes Wissen über die digitale Welt, anschaulich und verständlich erklärt – das bietet der Wissenspodcast „Neuland“ mit Experten des Hasso-Plattner-Instituts (HPI) unter: https://podcast.hpi.de, bei iTunes und Spotify. Einmal im Monat sprechen sie bei Neuland über aktuelle und gesellschaftlich relevante Digitalthemen, ihre Forschungsarbeit und über Chancen und Herausforderungen digitaler Trends und Entwicklungen.

Kurzprofil Hasso-Plattner-Institut

Das Hasso-Plattner-Institut (HPI) in Potsdam ist Deutschlands universitäres Exzellenz-Zentrum für Digital Engineering (https://hpi.de). Mit dem Bachelorstudiengang „IT-Systems Engineering“ bietet die gemeinsame Digital-Engineering-Fakultät des HPI und der Universität Potsdam ein deutschlandweit einmaliges und besonders praxisnahes ingenieurwissenschaftliches Informatikstudium an, das von derzeit rund 600 Studierenden genutzt wird. In den vier Masterstudiengängen „IT-Systems Engineering“, „Digital Health“, „Data Engineering“ und „Cybersecurity“ können darauf aufbauend eigene Forschungsschwerpunkte gesetzt werden. Bei den CHE-Hochschulrankings belegt das HPI stets Spitzenplätze. Die HPI School of Design Thinking, Europas erste Innovationsschule für Studenten nach dem Vorbild der Stanforder d.school, bietet jährlich 240 Plätze für ein Zusatzstudium an. Derzeit sind am HPI 21 Professorinnen und Professoren sowie über 50 weitere Gastprofessoren, Lehrbeauftragte und Dozenten tätig. Es betreibt exzellente universitäre Forschung – in seinen IT-Fachgebieten, aber auch in der HPI Research School für Doktoranden mit ihren Forschungsaußenstellen in Kapstadt, Haifa und Nanjing. Schwerpunkt der HPI-Lehre und -Forschung sind die Grundlagen und Anwendungen großer, hoch komplexer und vernetzter IT-Systeme. Hinzu kommt das Entwickeln und Erforschen nutzerorientierter Innovationen für alle Lebensbereiche.

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Carina Kretzschmar-Weidmann, Tel. 0331 5509-177,
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Abbott-Forscher entdecken Gruppe von Menschen mit kontrollierter HIV-InfektionEin möglicher Schlüssel zur Heilung

02.03.2021 – 14:29

Abbott GmbH

Abbott-Forscher entdecken Gruppe von Menschen mit kontrollierter HIV-Infektion
Ein möglicher Schlüssel zur Heilung


















Abbott-Forscher entdecken Gruppe von Menschen mit kontrollierter HIV-Infektion / Ein möglicher Schlüssel zur Heilung
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Wiesbaden (ots)

-  Eine Studie mit mehr als 10.000 Menschen in der Demokratischen Republik Kongo identifiziert eine seltene Gruppe HIV-Positiver, deren Infektion unter Kontrolle ist. Weitere Forschung könnte so zu Verbindungen zwischen natürlicher Virusunterdrückung und zukünftigen Behandlungen führen. 
-  Die Entdeckung resultiert aus der kontinuierlichen Forschung von Abbott, die 2019 auch den Nachweis eines neuen HIV-Stammes ermöglichte. 
-  Abbotts jahrzehntelange Arbeit in der globalen Virusüberwachung hat das Verständnis von HIV vorangetrieben und dem Unternehmen zudem ermöglicht, mit seinen diagnostischen Tests schnell auf die COVID-19-Pandemie zu reagieren.  

Abbott gibt bekannt, dass ein Team von Wissenschaftlern in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) eine ungewöhnlich hohe Zahl von Menschen gefunden hat, die positiv auf HIV-Antikörper getestet wurden, aber eine niedrige bis nicht nachweisbare Viruslast aufweisen – ohne den Einsatz einer antiretroviralen Behandlung.(1) Diese Menschen werden als HIV-Elite-Controller bezeichnet. Diese bahnbrechenden Erkenntnisse, die heute im zu The Lancet gehörenden EBioMedicine veröffentlicht wurden, könnten helfen, biologische Trends in dieser Population aufzudecken, die zu Fortschritten in der HIV-Behandlung und möglichen Impfstoffen führen könnten.

Forscher von Abbott, der Johns Hopkins Universität, dem National Institute of Allergy and Infectious Diseases, der Universität von Missouri-Kansas City und der Université Protestante au Congo entdeckten, dass die Prävalenz von HIV-Elite-Controllern in der DRC 2,7-4,3 % beträgt. Die weltweite Prävalenz liegt hingegen lediglich bei 0,1-2 %. Diese neuen Studienergebnisse werden Ausgangspunkt für weitere Untersuchungen zum Verständnis dieser einzigartigen Immunreaktion sein. Dies könnte die Forscher ihrem Ziel näherbringen, die HIV-Pandemie zu beenden, indem sie Zusammenhänge zwischen der natürlichen Virusunterdrückung und zukünftigen Behandlungen aufdecken und verstehen.

„Die Entdeckung einer großen Gruppe von HIV-Elite-Controllern in der DRK ist vor allem vor dem Hintergrund bedeutsam, dass HIV eine lebenslange, chronische Erkrankung ist, die typischerweise im Laufe der Zeit fortschreitet“, sagte Tom Quinn, M.D., Direktor des Johns Hopkins Center for Global Health und Leiter der internationalen HIV/AIDS-Forschungsabteilung des National Institute of Allergy and Infectious Diseases, National Institutes of Health, und einer der Autoren der Studie. „Vor dieser Studie gab es zwar seltene Fälle von Menschen, bei denen die Infektion nicht fortschritt. Aber diese hohe Häufigkeit in der aktuellen Studie ist ungewöhnlich und deutet darauf hin, dass in der DRC etwas Interessantes auf einer physiologischen Ebene passiert, das nicht zufällig ist.“

Seit dem Beginn der weltweiten HIV-Epidemie haben sich 76 Millionen Menschen mit HIV infiziert, heute leben 38 Millionen Menschen mit dem Virus.(2) Als erstes Unternehmen, das vor mehr als dreißig Jahren einen von der FDA zugelassenen Test für HIV entwickelt hat, weiß Abbott um die Bedeutung der HIV-Forschung. Vor diesem Hintergrund hat das Unternehmen sein Global Viral Surveillance Program ins Leben gerufen, um neue HIV- und Hepatitis-Mutationen zu identifizieren und somit sicherzustellen, dass seine diagnostischen Tests auf dem neuesten Stand bleiben. Da die Ursprünge der HIV-Pandemie in südlich der Sahara gelegenen afrikanischen Ländern, insbesondere der DRC, liegen, ist diese Region von besonderem Interesse für die Wissenschaft.(3,4) Diese neuen Erkenntnisse von Abbott-Forschern und Partnern sind eine Fortführung der Anstrengungen zur Virusjagd , die 2019 zur Identifizierung eines neuen HIV-Stamms führte.

„Unsere globale Überwachungsarbeit gibt uns einen Vorsprung vor aufkommenden Infektionskrankheiten – und in diesem Fall haben wir erkannt, dass uns diese Erkenntnisse der Heilung von HIV einen Schritt näherbringen könnten“, sagte Dr. Michael Berg, Associate Research Fellow in der Infektionsforschung bei Abbott und Hauptautor der Studie. „Der globalen Forschungsgemeinschaft steht noch eine Menge Arbeit bevor. Wenn wir aber die Erkenntnisse aus dieser Studie nutzen und mit anderen Wissenschaftlern teilen, nähern wir uns neuen Behandlungsmethoden, die HIV möglicherweise eliminieren könnten.“

Plasmaproben, die 1987, 2001-03 und 2017-19 in der DRC – der Heimat der ältesten bekannten HIV-Stämme – gesammelt wurden, ermöglichten es den Forschern, falsch-positive Ergebnisse, Verzerrungen durch den Entnahmeort, eine hohe genetische Diversität und eine antiretrovirale Behandlung als Ursache für nicht nachweisbare Viruszahlen bei 10.457 Patienten von 2017 bis 2019 auszuschließen. In der Studie wurden Abbotts ARCHITECT HIV Ag/Ab Combo-Tests und m2000 RealTime HIV-1-Tests verwendet, um HIV-Antikörper bzw. Viruslastbereiche bei den Teilnehmern nachzuweisen.

„Jede neue Entdeckung in der HIV-Forschung ist ein weiteres Teil des evolutionären Puzzles, das wir zu verstehen versuchen“, sagte Dr. Carole McArthur, M.D., Professorin in der Abteilung für orale und kraniofaziale Wissenschaften an der Universität Missouri-Kansas City, Direktorin der Residency Research Pathologie am Truman Medical Center und eine der Studienautoren. „Jedes dieser Teile hilft uns, ein bisschen klarer zu erkennen, wo wir als nächstes hinschauen müssen, und es wird Teil der Wissensdatenbank, auf die alle Forscher in der nächsten Phase unserer Arbeit zugreifen werden.“

Seit mehr als fünfundzwanzig Jahren weltweit auf der Jagd nach Viren

Als führendes Unternehmen im Bereich Blutscreening und Tests auf Infektionskrankheiten hat Abbott vor mehr als 25 Jahren sein Global Viral Surveillance Program ins Leben gerufen, um kontinuierlich weitere HIV- und Hepatitis-Mutationen zu identifizieren und somit sicherzustellen, dass seine diagnostischen Tests auf dem neuesten Stand bleiben. Das Programm ist geprägt von Kooperationen und ermöglicht Forschern, Herausforderungen im Umgang mit Infektionskrankheiten proaktiv zu bewerten und zu lösen.

Die Arbeit in der globalen Virusüberwachung und der Entdeckung neuer Viren ermöglichte es Abbott, schnell auf die COVID-19-Pandemie zu reagieren. Abbott wird seinen Einsatz bei der Erkennung, Verfolgung und Prävention künftiger Pandemien bei verschiedenen Arten von Infektionskrankheiten noch weiter verstärken.

Weitere Informationen zu den Virus Hunters von Abbott gibt es unter www.abbott.com/virushunters.

Über Abbott

Abbott ist ein weltweit führendes Gesundheitsunternehmen, das Menschen in allen Lebensphasen zu einem vitaleren, gesünderen Leben verhilft. Daran arbeiten täglich mehr als 109.000 Mitarbeiter in 160 Ländern. Das Portfolio umfasst lebensverändernde Technologien aus den Bereichen Diagnostik, Medizinprodukte, Ernährung und Markengenerika.

In Deutschland ist Abbott seit über 50 Jahren mit einer breiten Palette an Healthcare-Produkten und -Dienstleistungen vertreten, unter anderem in den Bereichen Diagnostika und Medizinprodukte. Das Unternehmen beschäftigt in der Bundesrepublik über 3.500 Mitarbeiter an neun Standorten. Unter anderem verfügt Abbott über Produktionsstätten in Wiesbaden und Neustadt am Rübenberge. Am Hauptstandort in Wiesbaden befindet sich darüber hinaus das European Distribution Center.

Weitere Informationen finden Sie unter www.de.abbott, auf LinkedIn unter www.linkedin.com/company/abbott-/, auf Facebook unter www.facebook.com/Abbott und auf Twitter @AbbottNews.

Quellen:

1. A high prevalence of potential HIV elite controllers identified over 30 years in Democratic Republic of Congo - EBioMedicine (thelancet.com)
2.  Global health observatory (GHO) data: HIV/AIDS. World Health Organization. https://www.who.int/data/gho/data/themes/hiv-aids. 
3.  Worobey M, Gemmel M, Teuwen DE, et al. Direct evidence of extensive diversity of HIV-1 in Kinshasa by 1960. Nature.2008;455(7213):661-664. 
4.  Faira NR, Rambaut A, Suchard MA, et al. HIV epidemiology. The early spread and epidemic ignition of HIV-1 in human populations. Science. 2014;346(6205):56-61.  

Pressekontakt:

Astrid Tinnemans, astrid.tinnemans@abbott.com, +49-173-954 2375

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Konsens in der Borchert-Kommission gefährdet: Deutsche Umwelthilfe lehnt Privilegien für Neubau und Umbau von Großmastanlagen ab

02.03.2021 – 15:11

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Konsens in der Borchert-Kommission gefährdet: Deutsche Umwelthilfe lehnt Privilegien für Neubau und Umbau von Großmastanlagen ab


















Berlin (ots)

-  Landwirtschaftsministerium und Tierhaltungsbranche bewegen Moderator Borchert zu tendenziösem Lobbybrief an Ausschussmitglieder des Bundestages 
-  DUH lehnt geforderte Privilegien für Bau von Großmastanlagen ab, solange Emissions- und Tierschutzkriterien sowie Mitspracherechte für Gemeinden nicht geklärt sind 
-  Neues Machbarkeitsgutachten zum Umbau der Tierhaltung: Fleischabgabe muss schnell und zweckgebunden kommen  

Das Bundeslandwirtschaftsministerium untergräbt mit einseitiger Unterstützung von Lobbyinteressen die Fortschritte, die das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung, genannt Borchert-Kommission, erzielt hat. Ein heute bekannt gewordenes Machbarkeitsgutachten im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums bescheinigt den Borchert-Empfehlungen, dass sie umsetzbar und finanzierbar sind. Ministerium, Bauernverband und Stallbaulobby hatten im Februar Jochen Borchert, den Moderator des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung, offenbar mit Fehlinformationen zu einem Lobbybrief bewegt, der Privilegien im Baurecht für den Neubau und Umbau bestehender Großmastanlagen fordert. Dieser Brief verletzt das Konsensprinzip zwischen Umwelt- und Agrarinteressen in der Kommission. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) lehnt die im Brief geforderten Privilegien für gewerbliche Tierhaltung ab und fordert in einem eigenen Brief eine Stellungnahme von Moderator Jochen Borchert.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das Machbarkeitsgutachten ebnet den Weg zur Fleischabgabe. Sie muss nun für mehr Tierwohl und Luftreinhaltung direkt und zweckgebunden umgesetzt werden. Scharf kritisieren wir in diesem Zusammenhang das Landwirtschaftsministerium, das seinen ehemaligen Minister Jochen Borchert offenbar nicht über den in der Kommission vorhandenen Dissens zum Thema Bau-Privilegien informiert. Damit hat sich das Landwirtschaftsministerium einseitig in den Dienst der Tierhaltungsbranche gestellt und das Vertrauen der Umweltverbände in der Kommission massiv erschüttert. Wir fordern eine Stellungnahme zu den Vorgängen und bedauern das Verhalten des Ministeriums, das Herrn Borchert aus der Rolle des neutralen Moderators gedrängt hat. Das Konsensprinzip ist für die Borchert-Kommission unabdingbar. Das Agrarministerium hat die Arbeitsgruppen in der Kommission mehrheitlich mit Vertretern der Agrarwirtschaft besetzt. Ohne Konsensprinzip wäre die Mitarbeit von Umweltverbänden obsolet.“

In dem Brief an mehrere Ausschussmitglieder des Bundestags mit Briefkopf des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung, der der DUH vorliegt, spricht sich Jochen Borchert dafür aus, den Neubau ebenso wie den Umbau alter Großmastanlagen zu privilegieren, wenn dies dem Tierwohl diene. Bislang ist Tierwohl jedoch nicht definiert. Vorschläge für Tierwohlkriterien, die zugleich auch Klimaschutz- und Luftreinhaltungszielen zugutekommen, liegen bereits vor, werden in dem Brief jedoch ignoriert. Aus Sicht der DUH dürfe in keinem Fall Gemeinden das Recht entzogen werden, einen Bauantrag anhand aktueller Gesetze und Einschätzungen vor Ort zu überprüfen und zu bewerten.

Dazu Reinhild Benning, Senior Beraterin für Agrarpolitik der DUH und Teil der Borchert-Kommission: „Das Mitspracherecht von Gemeinden muss in jedem Fall erhalten bleiben. Demokratische Beteiligung steht dem Tierwohl nicht entgegen, sondern nutzt den Tieren. Der Vorwand, pauschale Bauprivilegien dienten dem Tierwohl, entlarvt sich selbst, solange die Branche wirksame Kriterien für den Tierschutz in den Großställen verzögert. Die Borchert-Kommission hat im Februar 2020 erstmals gemeinsame Empfehlungen von verschiedenen Akteuren für eine Verbesserung der Tierhaltung auf den Weg gebracht, die in der heute veröffentlichten Machbarkeitsstudie konkretisiert werden. Dieses zarte Pflänzchen der konstruktiven Zusammenarbeit dürfen weder die Vertreterinnen und Vertreter der Fleisch- und Stallbauwirtschaft noch das Landwirtschaftsministerium mit billigen Tricks auf Kosten von Klima und Tieren zerstören.“

Links:

Zum Brief der DUH an Jochen Borchert: http://l.duh.de/p210302

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0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

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Steuerentlastung für Unternehmen: CSU-Fraktion will Zeitraum für Corona-Verlustrücktrag auf 3 Jahre erweitern

03.03.2021 – 09:34

CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

Steuerentlastung für Unternehmen: CSU-Fraktion will Zeitraum für Corona-Verlustrücktrag auf 3 Jahre erweitern


















München (ots)

Um Unternehmen in der Corona-Krise zu entlasten, will die CSU-Fraktion die Möglichkeit, aktuelle Verluste mit vor der Krise erzielten Gewinnen steuerlich zu verrechnen, deutlich verbessern. Konkret soll der Zeitraum für den steuerlichen Verlustrücktrag von derzeit einem Jahr auf 3 Jahre verlängert werden. Damit könnten Verluste aus 2020 bis ins Jahr 2017, Verluste aus 2021 bis 2018 mit Gewinnen verrechnet werden. Dies würde insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe die Liquidität verbessern, da sie bereits gezahlte Steuern zurückbekämen.

Im aktuell vom Bundesrat zu beschließenden dritten Corona-Steuerhilfegesetz ist eine Verdoppelung des steuerlichen Verlustrücktrag von 5 auf 10 Millionen vorgesehen, wobei dabei der aktuell geltende Zeitraum von einem Jahr beibehalten wird. Der CSU-Fraktion geht das jedoch nicht weit genug: sie will den Zeitraum dieses Verlustrücktrags entsprechend auf 3 Jahre erweitern.

Dazu der wirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Fraktion Sandro Kirchner: „Gerade jetzt in der Corona-Krise braucht vor allem unser Mittelstand ausreichend Liquidität. Nur wenn der Verrechnungszeitraum für den steuerlichen Verlustrücktrag deutlich in die Zeit vor der Krise ausgeweitet wird, können Unternehmen die Verluste während der Krise mit ihren Gewinnen davor verrechnen. So schaffen sie es aus eigener Kraft – ohne staatliche Förderung – ihre Liquidität deutlich zu verbessern. Der bisherige Gesetz-Entwurf geht uns nicht weit genug und ist deshalb nicht wirklich zielführend. Daher muss der Rücktrags-Zeitraum unbedingt auf 3 Jahre erweitert werden. Bisher hat die SPD das verhindert – wir wollen es aber durchsetzen.“

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Abgasskandal der Daimler AG: Droht nächstes Oberlandesgericht mit Ungemach?

02.03.2021 – 13:17

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Abgasskandal der Daimler AG: Droht nächstes Oberlandesgericht mit Ungemach?


















Abgasskandal der Daimler AG: Droht nächstes Oberlandesgericht mit Ungemach?
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Mönchengladbach (ots)

Vor dem Oberlandesgericht Oldenburg geht es am 24. März 2021 unter anderem darum, wie konkret der geschädigte Verbraucher im Rechtsstreit um die Dieselmanipulationen an seinem Fahrzeug zur behaupteten Abschalteinrichtung vortragen muss. Dieser Hinweis zur Darlegungspflicht des geschädigten Verbrauchers ist äußerst wichtig. Das Oberlandesgericht Oldenburg geht sogar so weit und weist darauf hin, dass es die Sache der Daimler AG sein dürfte, sich substantiiert zu den Behauptungen zu äußern.

Könnte das Oberlandesgericht Oldenburg als nächstes Oberlandesgericht gegen die Daimler AG urteilen und damit den Dieselabgasskandal um die Premiummarke Mercedes-Benz weiter verschärfen? Danach sieht es bei dem Verfahren aus, das das Oberlandesgericht Oldenburg für den 24. März 2021 angesetzt hat. Im Kern geht es darum, wie konkret der geschädigte Verbraucher im Rechtsstreit um die Dieselmanipulationen an seinem Fahrzeug zur behaupteten Abschalteinrichtung vortragen muss.

„Der Hinweis zur Darlegungspflicht des geschädigten Verbrauchers ist äußerst wichtig. Es wäre ein weiteres Beispiel dafür, dass ein Oberlandesgericht ein erstinstanzliches Urteil aufhebt, weil die Klage mit dem Hinweis abgewiesen wurde, der Kläger habe das Vorliegen einer illegalen Abschalteinrichtung nicht hinreichend dargelegt und einen Vortrag ins Blaue hinein gehalten. Wenn jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg die Begründung als ausreichend erachtet, weil eben der Kläger gar nicht konkreter werden könnte, ist das ein absoluter Durchbruch. Dann kann sich Daimler nicht mehr darauf beziehen, dass der Kläger nicht ausreichend zu seinen Vorwürfen Stellung beziehen kann“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde. Er erwartet, dass das Oberlandesgericht Oldenburg dieser Argumentation der Daimler AG einen Riegel vorschiebt – und dass Landgerichte in Zukunft daher Dieselklagen nicht mehr mit Bezug auf diesen Punkt ablehnen können.

Das Oberlandesgericht Oldenburg geht sogar so weit und weist darauf hin, dass es die Sache der Daimler AG sein dürfte, sich substantiiert zu den Behauptungen äußern müsste. Das bezieht sich auch dezidiert auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung gemeinsam mit einem kooperierenden BGH-Anwalt erstritten hat. Danach können Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen die Daimler AG von einem Gericht nicht einfach als Behauptungen „ins Blaue hinein“ abgewiesen werden. Im umgekehrten Falle könne auch die Daimler AG nicht einfach das Vorliegen ohne jede weitere Erklärung bestreiten. Die Daimler AG trifft damit die sekundäre Darlegungslast. In diesem Rahmen muss der Autohersteller sich von den Vorwürfen aktiv und mit weitreichenden Erklärungen zur Funktionsweise der Technologien entlasten. Entspricht das Unternehmen dem nicht, kann es auch keine Entlastung von den Vorwürfen geben.

Zudem nimmt das OLG Oldenburg deutlich Stellung, dass eine etwaige Beweisaufnahme nur dann erfolgen kann, wenn die Beklagte einem zu bestellenden Sachverständigen die Software komplett nach dessen Maßgabe offenbart. Die Beklagte möge daher mit der Berufungserwiderung mitteilen, in welcher Weise sie ihr berechtigtes Geheimhaltungsinteresse im Zuge der Beweisaufnahme geschützt sehen möchte. Dass eine Beweiserhebung nur durch Einsichtnahme in die Programmierung geschehen könne, liege auf der Hand.

„Ein weiterer Höhepunkt ist die Aussage des Gerichts, in einer Programmierung, die im Wesentlichen nur im Prüfstand die Abgase normgerecht aufbereitet, eine illegale Abschalteinrichtung und damit eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB zu sehen. Das sei mit dem VW-EA189 vergleichbar, aber insofern pikanter, als dass die Täuschung raffinierter angegangen worden wäre als bei der Volkswagen AG, deren Dieselmanipulation mit dem Lenkradeinschlag verbunden ist. Die Schlupflöcher der Daimler AG werden immer mehr geschlossen. Das ist äußerst positiv für geschädigte Verbraucher!“, betont Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung.

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Nachwuchsinitiative SchoolJam führt Online-Musik- und Recording Contest 2021 durchPreise im Wert von rund 15.000 Euro zu gewinnen

03.03.2021 – 11:21

SchoolJam e.V.

Nachwuchsinitiative SchoolJam führt Online-Musik- und Recording Contest 2021 durch
Preise im Wert von rund 15.000 Euro zu gewinnen


















Nachwuchsinitiative SchoolJam führt Online-Musik- und Recording Contest 2021 durch / Preise im Wert von rund 15.000 Euro zu gewinnen
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Köln (ots)

SchoolJam, Deutschlands erfolgreichste Nachwuchsinitiative für populäre Musik, trägt mit einem neuen Contest der Corona-Pandemie Rechnung. Dabei wird das seit 20 Jahren alljährliche deutschlandweite Schülerband-Festival, bei dem über 100 junge Bands live auf die Bühne gehen, auf 2022 verschoben. An dessen Stelle tritt in diesem Jahr ein Recording Contest, der komplett online ausgetragen wird.

Aufgerufen sind alle jungen Musiker*innen bis 21 Jahre, ihre Musik zu Hause aufzunehmen und das Ergebnis einzusenden, egal ob Band oder auch nur Einzelperson.

In zahlreichen Tutorials zeigt SchoolJam, wie man z. B. den heimischen Rechner in ein feines Musikstudio umfunktionieren kann. Auch werden Wege aufgezeigt, wie mehrere Musiker*innen online miteinander musizieren können. Dabei werden zahlreiche Hinweise für Lehrer*innen gegeben, wie man so online Musikunterricht gestalten kann.

Musikalisch ist alles erlaubt, egal ob Pop, Klassik oder EDM, Chöre und reine Instrumentalmusik.

Die so entstandenen Werke sollen bis 30. Mai 2021 bei SchoolJam eingereicht werden. Danach sucht eine Fachjury die Einsendungen heraus, die sich einem breiten Publikum in einem Online Voting stellen müssen. Dann entscheidet eine Jury aus prominenten Musikern über den/die Gewinner(in/innen).

Den Produzent(en)(innen) des besten Tracks winkt eine professionelle Mischsession in den Studios des Abbey Road Institutes in Frankfurt. Darüber hinaus können sich die Einsender über diverse Musikelektronik im Gesamtwert von rund 15.000 Euro als Preise freuen.

Über SchoolJam:

SchoolJam ist ein einzigartiges Non-Profit-Projekt zur Förderung der Musik an Schulen sowie die Unterstützung junger Nachwuchsbands. SchoolJam wird vom Bundesministerium für Familie und Jugend gefördert.

2018 hat SchoolJam den begehrten Live Entertainment Award (LEA) als beste Nachwuchsförderung erhalten.

Alle Informationen über SchoolJam finden sich unter www.schooljam.de/ 
Weitere Informationen für die Presse sowie Bilder und Logos und Bilder als Download:
www.schooljam.de/presse/
 

Weitere Informationen für die Presse:

SchoolJam e.V.
Gerald Dellmann (1. Vorsitzender)
0152 217 32 609 oder 02241 3011 880
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Kommunal-Barometer 2021: Acht von zehn Kommunen haben durch die Covid-19-Pandemie die finanzielle Planungssicherheit verlorenGut jede dritte Kommune verschiebt wegen der Corona-Folgen Investitionen

03.03.2021 – 10:00

CommneX GmbH

Kommunal-Barometer 2021: Acht von zehn Kommunen haben durch die Covid-19-Pandemie die finanzielle Planungssicherheit verloren
Gut jede dritte Kommune verschiebt wegen der Corona-Folgen Investitionen


















München (ots)

Laut dem aktuellen „Kommunal-Barometer 2021“ hat die Covid-19-Pandemie erhebliche Auswirkungen auf die Finanzlage der Kommunen in Deutschland. 82 Prozent der befragten Kämmerer gaben an, dass ihre Planungssicherheit empfindlich getroffen ist. Wichtigster Grund: Zwei von drei Kommunen sind die Gewerbesteuereinnahmen weggebrochen. Doch es gibt auch Lichtblicke. So begegnet die öffentliche Hand den aktuellen Herausforderungen zunehmend digital. Für die Studie hat das Münchner FinTech CommneX zusammen mit der TU Darmstadt mehr als 300 Experten aus Kommunen, kommunalen Unternehmen und Finanzinstituten befragt.

„Das im Zuge der Pandemie entstandene Steuerloch hat vielerorts bereits ganz konkrete Auswirkungen“, berichtet CommneX-Geschäftsführer Carl v. Halem. „So mussten schon in 35 Prozent der Kommunen Investitionsprojekte verschoben werden. Viele Baumaßnahmen sind derzeit schlicht nicht durchführbar und die Umsetzung der Investitionsprojekte liegt weiterhin auf Eis – eine große Sorge, die wir auch in vielen Gesprächen mit kommunalen Entscheidern hören.“ Zudem klagt jede sechste Kommune bereits über höhere Finanzierungskosten und ein geringeres Angebot an Finanzierungsmöglichkeiten.

Vielseitig sind hingegen die Maßnahmen, mit denen die Verwaltungen der Covid-19-Pandemie begegnen. „Mit 86 Prozent gaben fast alle Befragten an, dass ihre Kommunen und kommunalen Arbeitgeber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Home Office beziehungsweise Home Government ermöglichen“, sagt CommneX-Mitgründer Friedrich v. Jagow. „Damit liegen die Verwaltungen im Trend der Zeit, denn dieses Thema nimmt im Berufsleben bekanntermaßen eine immer größere Rolle ein.“

Gut jede zweite Kommune hat in der Pandemie ihre IT-Infrastruktur ausgebaut

In diesem Zusammenhang wurden laut der CommneX-Studie Webinare und Telefonkonferenzen zu 76 Prozent sowie Videomeetings zu 73 Prozent genutzt. Weitere Auswirkungen finden sich im Schicht-, Spät- und Wochenenddienst, hier gaben 38 Prozent der Studienteilnehmer an, dass ihre Verwaltung mit entsprechenden Maßnahmen auf die Pandemie reagiert hat.

Insgesamt 53 Prozent und damit mehr als die Hälfte der Kommunen und kommunalen Unternehmen in Deutschland haben laut Studie als Folge der Covid-19-Pandemie ihre IT-Infrastruktur ausgebaut. „Ein Wert, der sicher noch zu steigern ist, um die Modernisierung der öffentlichen Verwaltungen in Deutschland auch künftig voranzutreiben“, rät Prof. Dr. Dirk Schiereck von der TU Darmstadt, der das „Kommunal-Barometer“ auch in diesem Jahr wieder wissenschaftlich begleitet hat.

Kommunal-Barometer 2021

Die CommneX-Studie „Kommunal-Barometer 2021“ beruht auf einer Anfang des Jahres abgeschlossenen Online-Befragung zum Thema Kommunalfinanzierung. Insgesamt nahmen 317 Kämmerer, Finanzentscheider kommunaler Unternehmen sowie Kommunal-Experten privater, öffentlich-rechtlicher und genossenschaftlicher Finanzinstitute daran teil. Die Studie wurde wissenschaftlich begleitet von Prof. Dr. Dirk Schiereck, Leiter des Fachgebiets Unternehmensfinanzierung an der TU Darmstadt.

Die Studie kann bestellt werden unter: https://www.commnex.de/kommunal-barometer

Über CommneX – www.commnex.de

CommneX ist der unabhängige digitale Marktplatz für den Finanzierungs- und Einlagebedarf der öffentlichen Hand in Deutschland und Österreich. Das FinTech-Unternehmen mit Sitz in München wurde 2016 von den beiden Geschäftsführern Friedrich v. Jagow und Carl v. Halem gegründet. Seit dem Frühjahr 2017 online, führt CommneX auf der digitalen Ausschreibungs- und Vermittlungsplattform Finanzprojekte von Kommunen, anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften und kommunalnahen Unternehmen mit Finanzpartnern wie Banken, Versicherungen und institutionellen Investoren zusammen. Als zentraler Online-Marktplatz eröffnet CommneX dadurch etablierten wie auch neuen Marktteilnehmern einen direkten und effizienten Zugang zum gesamten kommunalen Kredit- und Anlagemarkt in Deutschland und Österreich.

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Veröffentlicht am

Schüleraustausch USA und Kanada: Auch in Covid-19-Zeiten ist ein High-School-Besuch möglich

03.03.2021 – 09:00

Carl Duisberg Centren

Schüleraustausch USA und Kanada: Auch in Covid-19-Zeiten ist ein High-School-Besuch möglich


















Schüleraustausch USA und Kanada: Auch in Covid-19-Zeiten ist ein High-School-Besuch möglich
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Köln (ots)

Zum Schüleraustausch nach Nordamerika? Auch während der Pandemie ist das möglich. Die USA erfreuen sich seit dem Amtsantritt von Präsident Joe Biden wieder größerer Beliebtheit und der Trend zu Kanada bleibt ungebrochen. Worauf Eltern und Teenager bei der Wahl des Ziels achten sollten, welche Bestimmungen und Einschränkungen es aktuell vor Ort gibt und wie der Schulbesuch mit Corona klappt, haben die Schüleraustausch-Profis der gemeinnützigen Carl Duisberg Centren zusammengetragen.

Einreise

Offiziell besteht seit März 2020 ein Einreiseverbot in die USA für alle, die sich 14 Tage vor Einreise im Schengenraum aufgehalten haben. Doch seit dem Sommer gibt es eine Ausnahmeregelung für Austauschschüler mit J-1- oder F-1-Visum. Grund dafür: diese Programme gelten als nationales Interesse. Ob ein Visum tatsächlich beantragt werden kann, hängt von den Lockdown-Regelungen hierzulande ab. Denn auch die US-Botschaften in Deutschland müssen sich an die hiesigen Kontaktbeschränkungen halten. Ist das geschafft, müssen reisewillige Schüler den Fluggesellschaften einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorlegen, der nicht älter als drei Tage sein darf. Eine Quarantäne nach Ankunft in den USA ist momentan keine Pflicht. Es gilt aber die Empfehlung, sieben Tage zuhause zu bleiben und nach drei bis fünf Tagen einen weiteren Test auf Covid-19 zu machen. Auch für die Einreise nach Kanada ist ein spezielles Visum nötig: das „Study Permit“ und ein PCR-Test auf Covid-19 ist verpflichtend. Ebenfalls Pflicht ist eine zweiwöchige Quarantäne, während der die Orientierungsveranstaltungen online stattfinden. Die Schüler erhalten in diesen 14 Tagen eine engmaschige Betreuung durch die Gastfamilie und die Betreuer.

Schule und Unterricht

Schulen und Schulbezirke in den USA dürfen die Unterrichtsgestaltung selbst koordinieren. Daher gibt es starke Unterschiede, wie gelernt wird und ob diese ‚remote learning‘ sprich Distanzlernen, Präsenzunterricht oder einen Mix aus beidem anbieten. In Kanada findet der Schulunterricht in einem Mix aus Präsenz und online statt. Momentan werden oft zwei Fächer pro Quartal unterrichtet und dann gewechselt, damit sich nicht zu viele Schülergruppen vermischen. Sportunterricht findet reduziert statt.

Sonstiges Leben

Durch die Wahl des neuen US-Präsidenten Joe Biden könnte es zu neuen Maßnahmen der Pandemiebekämpfung kommen. Grundsätzlich erfreuen sich die USA als Ziel für einen Schüleraustausch seit seinem Amtsantritt wieder größerer Beliebtheit. In ländlichen Gegenden, wo weniger Menschen auf größerem Raum leben, gibt es aktuell keine oder wenige Kontaktbeschränkungen. Die Regelungen unterscheiden sich von Region zu Region. In Kanada gelten dagegen Kontaktbeschränkungen für private Verabredungen: Während der Schulunterricht größtenteils in Präsenz in den Schulen stattfindet, ist es aktuell nicht erlaubt, sich außerhalb mit einem anderen Haushalt zu treffen.

Internat statt Gastfamilie

Boarding, also die Unterbringung in einem Internat, ist aktuell sehr gefragt. Auch hier ist ein Aufwärtstrend seit der Amtseinführung von Joe Biden bei den Anmeldezahlen für die USA zu erkennen. Wer sich für Boarding in Kanada entscheidet, sollte ein ganzes Schuljahr einplanen, kürzere Besuche sind nur an wenigen Schulen möglich.

Weitere Informationen:

Sonstige Pressefotos: https://www.cdc.de/index.php?id=173

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