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Neue Strafanzeige gegen VW und erstmals auch gegen das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt

01.04.2021 – 08:34

Verbraucherschutzverein

Neue Strafanzeige gegen VW und erstmals auch gegen das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt


















Wien (ots)

Softwareupdate für VW-Motor EA 189 ebenfalls illegal

Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat gestern bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine weitere Anzeige gegen unbekannte Täter der Volkswagen AG und des deutschen Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) sowie gegen das Unternehmen VW sowie erstmals auch gegen unbekannte Täter im Bereich des deutschen Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) eingebracht.

„Wir zeigen den Verdacht an, dass VW – entgegen der Rechtsprechung des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH) – seine Kunden über die Eigenschaften des Software-Updates für den VW-Motor EA 189 bei 8,5 Millionen Fahrzeugen arglistig getäuscht und betrogen hat,“ sagt Peter Kolba, Obmann des VSV.

„Der VSV unterstützt weiter betroffene Fahrzeughalter bei Schadenersatzklagen gegen VW in Deutschland und in Österreich.“

Am 18.9.2015 hatte die amerikanische Umweltbehörde den Abgasskandal aufgedeckt. Der VW Motor EA 198 189 enthielt illegale Abschalteinrichtungen, die bewirkten, dass zwar am Prüfstand die schädlichen Abgase auf die gesetzlich zulässigen Grenzwerte reguliert wurden, die Abgasreinigung bei der Fahrt auf der Strasse aber weitgehend reduziert bzw abgeschaltet wurde. Der Effekt: eine bis zu vierzigfache Überschreitung der Grenzwerte für das giftige Stickoxid (NOx).

Bereits am 22.9.2015 erklärte VW allerdings dem deutschen KBA, dass man im Zuge von amtlichen Rückrufen der Fahrzeuge diese Mängel durch ein Software-Update beheben werde.

Der deusche Bundesgerichtshof (BGH) leitet daraus ab, dass deshalb eine Haltungsänderung von VW erkennbar wurde und daher Käufer, die ihr Fahrzeug erst nach dem 22.9.2015 erwarben, keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen VW hätten.

Inzwischen hat aber der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 19.12.2020 klargestellt, dass jede Art von Abschalteinrichtung – somit auch die sogenannten „Thermofenster“ (Reduktion bzw Komplett-Abschaltung der Abgasreinigung unter 15 Grad und über 30 Grad Celsius) – gegen die EU-Typisierungsverordnung verstößt.

„Wenn VW diesen Umstand dem KBA offen gelegt hat und das KBA dennoch das Update dennoch genehmigt hat, dann trifft (unbekannte) Mitarbeiter des KBA der Vorwurf der Beitragstäterschaft. Für alle Beteiligten gilt aber natürlich die Unschuldsvermutung“ sagt Kolba.

VW hat jedenfalls besorgten Kunden ab 2016 ein sogenanntes „Zertifikat“ ausgestellt, in dem garantiert wird, dass die Fahrzeuge nach dem Update legal unterwegs seien und sich auch wesentliche Eigenschaften wie der Kraftstoffverbrauch, der CO2-Ausstoß, die Motorleistung und die Lärmemissionen (im Fahrzyklus genormten Testzyklus NEFZ – also am Prüfstand) nicht ändern würden.

Diese Zusage war doppelt falsch:

- Zum einen ist das „Thermofenster“ entgegen der Zusage von VW laut EuGH nach wie vor EU-rechtswidrig, und die Umwelt wird durch die Emissionen der VW-Motoren im Straßenbetrieb auf der Strasse weiterhin weit über die Grenzwerte hinaus belastet.   
- Zum anderen berichten viele Käufer, dass sich die Fahreigenschaften durch das Update sehr wohl zum Nachteil geändert hätten. Doch was nützt da eine „Garantie“, dass sich der Kraftstoffverbrauch „im genormten Testzyklus“, also am Prüfstand, nicht ändert, wenn man im normalen Fahrbetrieb sehr wohl einen höheren Verbrauch feststellen muss.  

Das KBA wurde von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) mittlerweile zwar erfolgreich auf Herausgabe der Zulassungsakten erfolgreich geklagt, doch es gelingt VW bis jetzt mit Eilt-Anträgen immer wieder, die Herausgabe der Akten zu verhindern.

„Wir hoffen, dass der Staatsanwalt die Zulassungsakten beischaffen und damit über die Genehmigung des VW-Software-Updates Klarheit schaffen kann,“ erklärt Kolba.

VW hat sich jedenfalls durch diese offensichtlich untauglichen Software-Updates viel Geld erspart. Fachleute gehen davon aus, dass das Software-Update je Auto 70 Euro kostet, während eine seriöse Nachrüstung der Abgasreinigung der in Form eines Hardware-Updates der Abgasreinigung mit rund 1500 Euro veranschlagt wird.

„VW hat also seine Kunden – so unser Verdacht – vorsätzlich und zum Zweck der eigenen Bereicherung neuerlich getäuscht. Das möge die Staatsanwaltschaft aufklären“ resümiert Kolba.

Service: Sammelaktion aufwww.klagen-ohne-risiko.at

Pressekontakt:

Dr. Peter Kolba, Obmann des VSV, +436602002437

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Neuer Rückruf mit Folgen für den Wohnmobil-DieselskandalMotoren zahlreicher Wohnmobile wurden illegal manipuliert

01.04.2021 – 07:00

KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei

Neuer Rückruf mit Folgen für den Wohnmobil-Dieselskandal
Motoren zahlreicher Wohnmobile wurden illegal manipuliert


















Neuer Rückruf mit Folgen für den Wohnmobil-Dieselskandal / Motoren zahlreicher Wohnmobile wurden illegal manipuliert
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Köln (ots)

Ein aktuell laufender Rückruf mit der Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)-Nummer 010493 versetzt Wohnmobil-Inhaber in Unruhe. Denn es geht um Abgas-Manipulationen an Diesel-Motoren, die in eine Vielzahl von Wohnmobilen eingebaut wurden.

Inhabern von Wohnmobilen mit diesen und ähnlichen Motoren droht also ggf. ein durch das KBA angeordneter, verpflichtender Rückruf mit dem Risiko einer Stilllegung des kostspieligen Wohnmobils.

Technikexperten raten aufgrund der unberechenbaren negativen Folgen für den Motor oft davon ab, freiwilligen Rückruf-Aktionen Folge zu leisten, solange keine Aufforderung direkt vom KBA erhalten wurde. Betroffene Käufer von Wohnmobilen haben jedoch schon jetzt die Möglichkeit, Schadensersatz vom Händler oder Hersteller zu fordern.

Hintergrund des Rückrufs ist laut dem KBA eine mangelhafte Software, durch die sich die Abgasreinigung verschlechtert. Die betroffenen Fahrzeuge stoßen also eine erhöhte Menge gesundheitsschädlicher Stickoxide aus. Der Verdacht liegt sehr nahe, dass bei dem Software-Update eine illegale Abschalteinrichtung entfernt werden soll.

Halter von Fahrzeugen auf Basis des Iveco Daily mit einem „Heavy Duty“-Motor und dem Motorcode F1C sollen nun in einer Werkstatt vorstellig werden. Es handelt sich dabei um Transporter aus den Jahren 2016 bis 2019. Es spricht aber viel dafür, dass nun viele Wohnmobile, die einen Iveco Diesel-Motor verwenden, bald auch einen Rückruf mit entsprechender Aufforderung zu einem Softwareupdate erhalten werden.

„Erst einmal sind in Deutschland nur Transporter betroffen. Entsprechende Motoren werden laut Iveco aber auch bei beliebten Wohnmobil-Marken wie Bimobil, Bocklet, Concorde, Dethleffs, Laika, Morelo, Niesmann+Bischoff, Pilote, Phoenix und Woelcke verwendet. Damit stehen etliche Wohnmobile unter Verdacht, die gesetzlichen Grenzwerte für Abgas nicht einzuhalten.“ erläutert Dr. V. Ghendler, Rechtsanwalt und Partner der auf Verbraucherrechte im Abgasskandal spezialisierten Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. Ähnlich wie im VW-Dieselskandal seien also bald umfangreiche Rückrufaktionen zu erwarten.

Erstes Gerichtsurteil im Wohnmobil-Abgasskandal

Viele betroffene Inhaber von Wohnmobilen setzen ihre Rechte bereits gerichtlich durch. Ein erstes Urteil im Wohnmobil-Abgasskandal erging am 1. März 2021. Der Hersteller muss einem Wohnmobil-Inhaber demnach über 50.000 Euro Schadensersatz zahlen (LG Koblenz, Az. 12 O 316/20).

In dem Verfahren ging es um ein Reisemobil der Marke Roller Team mit einem Fiat Ducato 2,3 Liter Motor mit 150 PS (Typ Multijet) und der Abgasnorm Euro 6. Der Hersteller muss dem Käufer den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückzahlen. Statt einer Rückgabe besteht auch die Möglichkeit, Schadensersatz für die Wertminderung zu erhalten und das Wohnmobil zu behalten.

Nachdem dies gerichtlich festgestellt wurde, ist es jetzt deutlich wahrscheinlicher, dass das KBA der plumpen Manipulation des Herstellers einen Riegel vorschiebt und für betroffene Wohnmobile ggf. sogar eine Stilllegung ausspricht. Werden nach der Zulassung eines Wohnmobils Abschalteinrichtungen entdeckt, ist das KBA für Rückrufe zuständig.

Nach und nach kommen weitere Details zu der Manipulation im Wohnmobil-Abgasskandal ans Licht. Die Abschalteinrichtung ist demnach deutlich weniger komplex, als bislang von anderen Herstellern bekannt. Es soll sich u.a. schlicht um eine zeitabhängige Abschaltung der Abgasreinigung nach ca. 22 Minuten handeln. Hintergrund: Ein Abgastest dauert etwa 20 Minuten, also so lange, wie die Abgasreinigung aktiv bleibt.

„Gerade im Hinblick auf die hohen Kaufpreise im 5- und 6-stelligen Bereich, die erheblichen Kosten für Sonderausstattungen, Umbauten und den deutlichen Wertverlust infolge der Manipulationen sollten Wohnmobil-Inhaber nicht zögern, ihre Rechte geltend zu machen. Wer zu lange wartet, riskiert, auf dem Schaden sitzen zu bleiben.“ empfiehlt Dr. V. Ghendler.

Kanzleien wie KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ bieten für Interessenten im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung auch eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten für Schadensersatz.

Pressekontakt:

Ilja Ruvinskij, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Telefon: 0221 / 986 584 83
E-Mail: presse@anwalt-kg.de

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NORMA verkauft Mineralwasser von SURF künftig in ressourcenschonenden rPET-FlaschenReduktion von Plastikverschwendung um 50 Prozent

01.04.2021 – 10:00

NORMA

NORMA verkauft Mineralwasser von SURF künftig in ressourcenschonenden rPET-Flaschen
Reduktion von Plastikverschwendung um 50 Prozent


















NORMA verkauft Mineralwasser von SURF künftig in ressourcenschonenden rPET-Flaschen / Reduktion von Plastikverschwendung um 50 Prozent
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Nürnberg (ots)

In Sachen Nachhaltigkeit kann jetzt erst recht kaum ein Lebensmittel-Discounter NORMA das Wasser reichen. Denn das Nürnberger Unternehmen geht mit kleinen Anpassungen im Sortiment weiter große Schritte hin zu einer ressourcenschonenden Zukunft. Künftig wird das beliebte Mineralwasser der NORMA-Eigenmarke SURF in zahlreichen Filialen in neuen Flaschen angeboten. Sie bestehen dann zu 50 Prozent aus dem sogenannten „rPET“. Dabei handelt es sich um bereits recyceltes Plastik aus der Kreislaufwirtschaft.

rPET reduziert den Plastikmüll

Das SURF Mineralwasser Classic sowie die Medium- und Still-Varianten kommen in 1,5-Liter-Flaschen und sind mit einem Verkaufspreis von 0,19 Euro der absolute Renner im NORMA-Sortiment. Mit jeder Flasche können sich Kundinnen und Kunden nun sicher sein, dass sie nicht nur Geld sparen, sondern auch weniger Ressourcen verbrauchen.

Die neuen rPET-Flaschen stehen ihren Vorgängern in nichts nach, minimieren jedoch die Verschwendung von Primärmaterial um die Hälfte. Darüber hinaus wird bei der Herstellung weniger Energie benötigt und entsprechend weniger CO2 ausgestoßen. Genau deshalb weist der Nürnberger Lebensmittel-Discounter die Verwendung des neuen Materials auch stolz mit einem Label auf den Behältnissen aus. Genauso prominent wird die DLG Goldmedaille auf den Flaschen zu sehen sein, die das NORMA-Produkt erst kürzlich von der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft verliehen bekommen hat.

Die NORMA-Nachhaltigkeitsoffensive

Seit Jahren verfolgt der Lebensmittel-Discounter eine strikte Nachhaltigkeitsstrategie, die unter anderem vorsieht, dass bereits bestehende Produktverpackungen auf den Prüfstand gestellt werden. In enger Zusammenarbeit mit Partnern und Zulieferern arbeiten die Experten von NORMA dann daran, Verpackungsmüll zu reduzieren. So wird in bestimmten Produkten das bislang verwendete Plastik durch nachhaltigere Alternativen ersetzt oder die Zusammensetzung so angepasst, dass dabei weniger Ressourcen nötig sind. Mit diesen kleinen Veränderungen in der Verpackung wird Großes erreicht.

Über NORMA:

Der expansive Discounter NORMA mit Hauptsitz in Nürnberg ist in Deutschland, Österreich, Frankreich und Tschechien mit bereits mehr als 1.450 Filialen am Markt.

Pressekontakt:

Katja Heck
NORMA Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung & Co. KG
Leiterin Kommunikation und Werbung
Manfred-Roth-Straße 7
D-90766 Fürth
k.heck@norma-online.de

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TUMI präsentiert Premium-Koffer- und Reisekollektion inspiriert von McLaren

02.04.2021 – 02:33

Tumi Inc.

TUMI präsentiert Premium-Koffer- und Reisekollektion inspiriert von McLaren


















New York und London (ots/PRNewswire)

TUMI, die führende internationale Reise- und Lifestyle-Marke, stellt heute seine neue Kollektion vor, die in Zusammenarbeit mit dem Luxus-Superautohersteller und Formel-1-Team McLaren entworfen und entwickelt wurde.

Die Designer, Ingenieure und Rennfahrer von McLaren reisen jedes Jahr Tausende von Kilometern um die Welt, um Perfektion zu erreichen. So wie sich jeder Fahrer auf sein Auto verlässt, um über die Ziellinie zu kommen, ist das Team auf sein Gepäck und seine Reiseutensilien angewiesen, um ans Ziel zu gelangen. Diese Inspiration manifestiert sich in der überragenden, langlebigen Qualität der Kollektion.

Seit über 45 Jahren hat sich TUMI einen Ruf für Innovation, Funktionalität und langlebiges Design aufgebaut, mit dem Fokus auf die Optimierung der Reisen von Global Citizens.

Seit der Ankündigung im Jahr 2019, dass die beiden Unternehmen zusammenarbeiten werden, haben TUMIs Creative Director Victor Sanz und Rob Melville, McLarens Supercar Design Director, eine Premium-Kollektion mit eleganten Business-, Reise- und Alltagsartikeln entworfen. Jedes Teil ist so konzipiert, dass es unkompliziert ist und gleichzeitig die Leistung in allen Aspekten des Lebens unterwegs erhöht.

Von der Automobilindustrie bis zum Sport – TUMI lässt sich von den innovativsten Branchen der Welt inspirieren. Für McLaren – einen renommierten Weltmarktführer bei der Einbettung von Spitzentechnologie in Produkte mit einer klaren Designästhetik – sind Reisen und Lifestyle integraler Bestandteil. Die beiden Marken teilen die gemeinsame Vision, kontinuierlich nach höherer Qualität zu streben, was sich in den durchdachten Details und der Wahl der Materialien in der von McLaren inspirierten TUMI-Serie widerspiegelt.

Die Kollektion verkörpert das gemeinsame Ethos von TUMI und McLaren für Performance-Luxus und besteht aus neun Teilen. Jeder enthält Elemente der schnittigen, kühnen Supercars und Rennwagen von McLaren. Alle sind in der für McLaren charakteristischen Papaya-Farbe gehalten und mit CX6®-Carbonfaser-Akzenten versehen.

Zu den wichtigsten Reisestücken gehören der Aero International Expandable 4 Wheel Carry-On und der Quantum Duffel. Die Tasche ist aus einem Materialmix gefertigt, darunter Tegris®, ein extrem widerstandsfähiger thermoplastischer Verbundwerkstoff, der auch in Rennwagen verwendet wird. Die harte Schale wird durch eine Frontplatte aus geformtem Stoff mit einem von Supersportwagen beeinflussten Design kontrastiert, das sich in der gesamten Zusammenarbeit wiederfindet.

Diese solide Bauweise ermöglicht es, den Inhalt der Kollektion zu schützen und weitere Elemente des McLaren-Supercar-Designs zu integrieren. Der Innenraum ist mit einem Kompressionsgurt ausgestattet, der sich an den Sechspunkt-Renngurten orientiert, die in den Rennwagen und Rennstreckenmodellen wie dem McLaren Senna GTR in limitierter Auflage zu finden sind.

Der Velocity Backpack wurde entwickelt, um den Träger den ganzen Tag über in Verbindung zu halten, da er über einen USB-Anschluss und ein gepolstertes Laptopfach verfügt. Die für TUMI charakteristische „Add-a-Bag“-Hülle macht ihn zu einem passenden Begleiter für das Handgepäck der Kollektion.

Die Torque Sling und die Lumin Utility Pouch sind weitere zeitgemäße Modelle für leichtes Tragen und freihändige Tage. Der Orbit Small Packing Cube, der Trace Expandable Organizer und das Teron Travel Kit mit geteilten Fächern sind allesamt ultraportable Zubehörteile, mit denen Sie Ihre Habseligkeiten auf jeder Etappe Ihrer Reise schützen, organisieren und jederzeit griffbereit haben.

Die Kollektion wird ab dem 31. März 2021 über TUMI.com, TUMIs Global Retail Stores, McLarenstore.com und ausgewählte McLaren-Händler weltweit erhältlich sein.

Victor Sanz, Creative Director, TUMI sagte:

„Für mich ist das die ultimative Zusammenarbeit, da TUMI und McLaren eine angeborene Synergie haben. Wir sind zwei gleichgesinnte Marken, die die gleichen Werte teilen – unvergleichliche Qualität, technische Innovation und hervorragendes Design. Der Wert dieser Partnerschaft geht jedoch über das Produkt hinaus. Mit einem starken Fokus auf Lifestyle, entwerfen wir für die Verbesserung der Kundenerfahrung. Mit der fortschrittlichen Technologie von McLaren und unseren Top-Materialien kann unsere Ausrüstung die härtesten Exkursionen bewältigen und lässt sich dennoch mühelos in den Alltag übertragen.“

Rob Melville, Design Director für McLaren Automotive, sagte: „Als ich mich das erste Mal mit Victor traf, um die Kollektion zu definieren, wurde uns schnell klar, dass wir beide eine gemeinsame kreative Vision für das, was wir erreichen wollten, mitbrachten.

Bei McLaren konzentrieren wir uns darauf, eine klare Designsprache und Materialauswahl zu artikulieren, die sich mit der Leistung unseres Autos verbindet und zu ihr führt. Diese Aspekte wollten wir mit TUMI einfangen, deshalb haben wir viel Zeit damit verbracht, jeden Aspekt dieser Kollektion zu analysieren und zu verfeinern. Das Ergebnis ist etwas, auf das ich unglaublich stolz bin und von dem ich glaube, dass es die Erfahrung des Besitzers aufwertet und gleichzeitig daran erinnert, dass es – wie bei unseren Autos – darum geht, die Reise zu genießen und nicht nur das Ziel.“

Mark Waller, Chief Commercial Officer für McLaren Racing, sagte: „McLaren strebt danach, bei allem, was es tut, die Grenzen von Design, Leistung und Perfektion zu verschieben, ob auf der Straße oder auf der Rennstrecke. Diese Zusammenarbeit ist ein Beispiel für diesen Geist. Wir freuen uns sehr, mit TUMI an dieser Kollektion zusammenzuarbeiten. Wir freuen uns darauf, dass unser Rennteam es zu Beginn der Formel-1-Saison 2021 weltweit einsetzen wird.“

Informationen zu TUMI

Seit 1975 kreiert TUMI erstklassige Business-, Reise- und Performance-Luxusartikel, die alle Aspekte des Lebens unterwegs aufwerten, vereinfachen und verschönern sollen. Wir verbinden makellose Funktionalität mit einem Geist des Einfallsreichtums und verpflichten uns, als lebenslanger Partner von Menschen, die ihren Leidenschaften nachgehen, Reisen zu ermöglichen. Die Marke wird weltweit in über 75 Ländern mit ca. 2.000 Verkaufsstellen verkauft.

Weitere Informationen über TUMI finden Sie unter: www.TUMI.com

Informationen zu McLaren Automotive

McLaren Automotive ist ein Hersteller von luxuriösen, leistungsstarken Supersportwagen. Jedes Fahrzeug wird im McLaren Production Centre (MPC) in Woking, Surrey, England, von Hand zusammengebaut. Das Unternehmen wurde 2010 gegründet und ist heute der größte Teil der McLaren Group.

Das Produktportfolio des Unternehmens, bestehend aus GT-, Supercar-, Motorsport- und Ultimate-Modellen, wird von mehr als 85 Händlern in 40 Märkten auf der ganzen Welt vertrieben.

McLaren ist ein Pionier, der kontinuierlich die Grenzen verschiebt. 1981 führte er mit dem McLaren MP4/1 ein leichtes und stabiles Kohlefaserchassis in die Formel 1 ein.

Dann entwarf und baute es 1993 den McLaren F1-Straßenwagen – seitdem hat das Unternehmen kein Auto mehr ohne Kohlefaserchassis gebaut. Als Teil der Ultimate Series lieferte McLaren als erstes Unternehmen einen Hybrid-Hypercar, den McLaren P1(TM).

2019 brachte McLaren den 600LT Spider sowie den neuen GT und den Track-only Senna GTR auf den Markt und enthüllte den 620R und den McLaren Elva.

Im Jahr 2020 brachte McLaren den 765LT auf den Markt. Darüber hinaus wurde die völlig neue Leichtbau-Architektur vorgestellt, die im 50 Millionen Pfund teuren McLaren Composites Technology Centre in der Region Sheffield im Norden Englands entwickelt und hergestellt wird und die die Grundlage für die elektrifizierte Zukunft von McLaren im nächsten Jahrzehnt bilden wird.

Um die Entwicklung, Konstruktion und Fertigung seiner innovativen Sportwagen und Supersportwagen zu unterstützen, arbeitet McLaren Automotive mit weltweit führenden Unternehmen zusammen, um Fachwissen, Technologien und Lösungen bereitzustellen. Dazu gehören AkzoNobel, Ashurst, Dell Technologies, Gulf, Pirelli, Richard Mille und Tumi.

Informationen über McLaren Racing

McLaren Racing wurde 1963 von dem neuseeländischen Rennfahrer Bruce McLaren gegründet. Sein erstes Formel-1-Rennen bestritt das Team 1966. Seitdem hat McLaren 20 Formel-1-Weltmeisterschaften, mehr als 180 Formel-1-Grands-Prix, das 24-Stunden-Rennen von Le Mans beim ersten Versuch und dreimal das Indianapolis 500 gewonnen.

McLaren Racing tritt derzeit weltweit in der Formel 1 und in den USA in der INDYCAR an. Das Team wird 2021 mit Lando Norris und Daniel Ricciardo in der FIA Formel-1-Weltmeisterschaft antreten und mit den Fahrern Pato O’Ward und Felix Rosenqvist in der INDYCAR-Serie fahren.

Logo – https://mma.prnewswire.com/media/1477707/TUMI_and_McLaren_Logo.jpg

Pressekontakt:

McLaren Automotive: Piers Scott
Director of PR & Marketing
McLaren Automotive
07387 548 837
piers.scott@mclaren.com
Daniel Golding
Global Head of Corporate Communications
McLaren Automotive
07717 450 469
daniel.golding@mclaren.com
McLaren: Tim Bampton
Chief Communications Officer
McLaren Racing
tim.bampton@mclaren.com / +44 (0) 7468 714614
Siobhan Filsell
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McLaren Racing
siobhan.filsell@mclaren.com / +44 (0) 7879 890 260
TUMI: Jillian Lore
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Digital Communications
TUMI jillian.lore@tumi.com / +01 (0) 646-885-8118

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ARD-DeutschlandTrend: Söder bei K-Frage deutlich vor Laschet – Habeck und Baerbock eng beieinander

01.04.2021 – 18:00

WDR Westdeutscher Rundfunk

ARD-DeutschlandTrend: Söder bei K-Frage deutlich vor Laschet – Habeck und Baerbock eng beieinander


















Köln (ots)

+++ Achtung Sperrfrist (Print, Radio und Online): 18.00 Uhr +++

Nachrichtenagenturen: Keine Sendesperrfrist, bitte mit Sperrfristvermerk veröffentlichen

ARD-DeutschlandTrend: Söder bei K-Frage deutlich vor Laschet – Habeck und Baerbock eng beieinander

In knapp einem halben Jahr wird in Deutschland ein neuer Bundestag gewählt. Allerdings ist noch offen, wer die Union als Spitzenkandidat in den Bundestagswahlkampf führt. Von den beiden potenziellen Unions-Kandidaten schneidet Markus Söder im Urteil der Bevölkerung mit 54 Prozent (+3 im Vergleich zu Mitte März) nach wie vor deutlich besser ab als Armin Laschet. Das hat eine repräsentative Umfrage von infratest dimap für den ARD-DeutschlandTrend am Montag und Dienstag dieser Woche ergeben. Der CDU-Parteivorsitzende erreicht bei den Befragten aktuell deutlich weniger Zuspruch (19 Prozent; -3). Bei den Anhängern von CDU und CSU ist das Bild noch klarer: Vier Fünftel der Anhänger von CDU/CSU (79 Prozent) halten Markus Söder für einen guten Kanzlerkandidaten. Von Armin Laschet glauben dies 29 Prozent der Unions-Anhänger.

Auch bei den Grünen ist noch nicht entschieden, welcher bzw. welche/r der beiden Vorsitzenden als Kanzler- bzw. Spitzenkandidat bzw. -kandidatin antreten wird. In der aktuellen Befragung für den ARD DeutschlandTrend liegt Robert Habeck (30 Prozent) leicht vor Annalena Baerbock (25 Prozent), unter den eigenen Anhänger liegen beide praktisch gleichauf (Habeck: 61 Prozent; Baerbock: 60 Prozent).

Befragungsdaten

- Grundgesamtheit: Wahlberechtigte Bevölkerung in Deutschland
- Fallzahl: 1.348 Befragte
- Erhebungszeitraum: 29.03.2021 bis 30.03.2021
- Erhebungsverfahren: Zufallsbasierte Telefon- und Online-Befragung
- Schwankungsbreite: 2* bis 3** Prozentpunkte 

* bei einem Anteilswert von 10% ** bei einem Anteilswert von 50%

Die Fragen im Wortlaut:

- Die nächste Bundestagswahl findet im September statt. Als Kanzlerkandidaten der CDU/CSU sind [___] und [___] im Gespräch. Was meinen Sie: Wäre [__] ein guter Kanzlerkandidat oder kein guter Kanzlerkandidat der Union? 

Armin Laschet

Markus Söder

- Wer Kanzler- bzw. Spitzenkandidat der Grünen zur kommenden Bundestagswahl wird, ist ebenfalls noch nicht entschieden. Was meinen Sie:
- Wäre Annalena Baerbock eine gute Kanzlerkandidatin oder keine gute Kanzlerkandidatin der Grünen?
- Wäre Robert Habeck ein guter Kanzlerkandidat oder kein guter Kanzlerkandidat der Grünen? 

Pressekontakt:

WDR Kommunikation
Tel. 0221 220 7100
kommunikation@wdr.de

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„Alle gurgeln“ in Wien mit PCR COVID-19 Heimtests – Warum noch nicht in Deutschland?

01.04.2021 – 10:59

testFRWD Gmbh

„Alle gurgeln“ in Wien mit PCR COVID-19 Heimtests – Warum noch nicht in Deutschland?


















Berlin (ots)

Das Wiener Start-Up testFRWD bringt den ersten digitalisierten COVID-19 PCR-Labor-Selbsttest nach Deutschland, mit dem Ziel die lokalen Testkapazitäten durch Dezentralisierung massiv zu erhöhen, den Prozess zu vereinfachen und im nächsten Schritt Gastronomie, Handel, Kultur- & Sportevents sicher zu öffnen.

Wien macht es vor: „Alles gurgelt!“ Das weltweit erste PCR-Massen-Testprogramm begann mit ausgewählten Schulen, Betrieben und Organisationen. Seit dem 26. März 2021 bekommt jeder der in Wien lebt oder arbeitet bis zu vier kostenlose PCR-Probeentnahme-Sets pro Woche! Mit einer Laborkapazität von 200.000 Test pro Tag und einer möglichen Ausweitung auf 2 Millionen Tests pro Woche, allein in Wien, nimmt Österreich hier eine weltweite Vorreiterrolle in der Bekämpfung der Pandemie ein.

Gemeinsam mit dem Hersteller Lead Horizon und dem Deutschen Vertriebspartner Procuras bringt testFRWD dieses Erfolgsmodell auch auf den Deutschen Markt.

Das zum Patent angemeldete, CE-zertifizierte Probeentnahme Set weist eine Sensitivität / Spezifität von 99% auf – weit höher als die der Antigen-Schnelltests.

Es ist das weltweit einzige PCR COVID-19 Probeentnahme-Set mit digitaler Personen-Identifikation, das von zu Hause aus völlig schmerzfrei (60 Sekunden Mundspülung), ohne medizinisches Fachpersonal und ohne dem Aufbau logistisch schwieriger Teststraßen durchgeführt werden kann.

Der Test wird in wenigen Schritten durchgeführt: Nach einer digitalen Registrierung und persönlichen Identifizierung inkl. Personalausweis-Scan vor dem Computer oder mit dem Smartphone dokumentiert ein ausgeklügelter Gesichtserkennungs-Algorithmus wer den Test verwendet. Das Ergebnis ist innerhalb 24 Stunden nach Ankunft im Labor per App verfügbar: VIDEOANLEITUNG

Positiv-Ergebnisse werden automatisch an die Gesundheitsämter übermittelt. Eine in Deutschland durchgeführte klinische Studie sowie eine parallele Feldstudie weisen auf einen validen Prozessablauf hin. Das somit, weltweit erste, validierte Heimtest-Ergebnis wird als internationales Reisezertifikat anerkannt, Zulassung für Eintrittstests, inkl. API Schnittstelle für Zutrittskontrollsysteme, Track & Tracing Apps und Grüner Pass Kompatibilität.

Aktuell wird an der Anbindung eines flächendeckenden Labor-Netzwerkes inklusive Aufstockung bestehender Kapazitäten gearbeitet.

Offizielle Markteinführung ende April – Vorbestellung ab sofort möglich unter order@procur-as.de

DE- Informationsmaterial www.testFRWD.de

Pressekontakt:

testFRWD international PR manager
Alexa Gansera – Berlin, Germany
+49(0)1634099099
press@testFRWD.me

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ARD-DeutschlandTrend: Söder bei K-Frage deutlich vor Laschet – Habeck und Baerbock eng beieinander

01.04.2021 – 18:00

WDR Westdeutscher Rundfunk

ARD-DeutschlandTrend: Söder bei K-Frage deutlich vor Laschet – Habeck und Baerbock eng beieinander


















Köln (ots)

+++ Achtung Sperrfrist (Print, Radio und Online): 18.00 Uhr +++

Nachrichtenagenturen: Keine Sendesperrfrist, bitte mit Sperrfristvermerk veröffentlichen

ARD-DeutschlandTrend: Söder bei K-Frage deutlich vor Laschet – Habeck und Baerbock eng beieinander

In knapp einem halben Jahr wird in Deutschland ein neuer Bundestag gewählt. Allerdings ist noch offen, wer die Union als Spitzenkandidat in den Bundestagswahlkampf führt. Von den beiden potenziellen Unions-Kandidaten schneidet Markus Söder im Urteil der Bevölkerung mit 54 Prozent (+3 im Vergleich zu Mitte März) nach wie vor deutlich besser ab als Armin Laschet. Das hat eine repräsentative Umfrage von infratest dimap für den ARD-DeutschlandTrend am Montag und Dienstag dieser Woche ergeben. Der CDU-Parteivorsitzende erreicht bei den Befragten aktuell deutlich weniger Zuspruch (19 Prozent; -3). Bei den Anhängern von CDU und CSU ist das Bild noch klarer: Vier Fünftel der Anhänger von CDU/CSU (79 Prozent) halten Markus Söder für einen guten Kanzlerkandidaten. Von Armin Laschet glauben dies 29 Prozent der Unions-Anhänger.

Auch bei den Grünen ist noch nicht entschieden, welcher bzw. welche/r der beiden Vorsitzenden als Kanzler- bzw. Spitzenkandidat bzw. -kandidatin antreten wird. In der aktuellen Befragung für den ARD DeutschlandTrend liegt Robert Habeck (30 Prozent) leicht vor Annalena Baerbock (25 Prozent), unter den eigenen Anhänger liegen beide praktisch gleichauf (Habeck: 61 Prozent; Baerbock: 60 Prozent).

Befragungsdaten

- Grundgesamtheit: Wahlberechtigte Bevölkerung in Deutschland
- Fallzahl: 1.348 Befragte
- Erhebungszeitraum: 29.03.2021 bis 30.03.2021
- Erhebungsverfahren: Zufallsbasierte Telefon- und Online-Befragung
- Schwankungsbreite: 2* bis 3** Prozentpunkte 

* bei einem Anteilswert von 10% ** bei einem Anteilswert von 50%

Die Fragen im Wortlaut:

- Die nächste Bundestagswahl findet im September statt. Als Kanzlerkandidaten der CDU/CSU sind [___] und [___] im Gespräch. Was meinen Sie: Wäre [__] ein guter Kanzlerkandidat oder kein guter Kanzlerkandidat der Union? 

Armin Laschet

Markus Söder

- Wer Kanzler- bzw. Spitzenkandidat der Grünen zur kommenden Bundestagswahl wird, ist ebenfalls noch nicht entschieden. Was meinen Sie:
- Wäre Annalena Baerbock eine gute Kanzlerkandidatin oder keine gute Kanzlerkandidatin der Grünen?
- Wäre Robert Habeck ein guter Kanzlerkandidat oder kein guter Kanzlerkandidat der Grünen? 

Pressekontakt:

WDR Kommunikation
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ARD-DeutschlandTrend: Söder bei K-Frage deutlich vor Laschet – Habeck und Baerbock eng beieinander

01.04.2021 – 18:00

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ARD-DeutschlandTrend: Söder bei K-Frage deutlich vor Laschet – Habeck und Baerbock eng beieinander


















Köln (ots)

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ARD-DeutschlandTrend: Söder bei K-Frage deutlich vor Laschet – Habeck und Baerbock eng beieinander

In knapp einem halben Jahr wird in Deutschland ein neuer Bundestag gewählt. Allerdings ist noch offen, wer die Union als Spitzenkandidat in den Bundestagswahlkampf führt. Von den beiden potenziellen Unions-Kandidaten schneidet Markus Söder im Urteil der Bevölkerung mit 54 Prozent (+3 im Vergleich zu Mitte März) nach wie vor deutlich besser ab als Armin Laschet. Das hat eine repräsentative Umfrage von infratest dimap für den ARD-DeutschlandTrend am Montag und Dienstag dieser Woche ergeben. Der CDU-Parteivorsitzende erreicht bei den Befragten aktuell deutlich weniger Zuspruch (19 Prozent; -3). Bei den Anhängern von CDU und CSU ist das Bild noch klarer: Vier Fünftel der Anhänger von CDU/CSU (79 Prozent) halten Markus Söder für einen guten Kanzlerkandidaten. Von Armin Laschet glauben dies 29 Prozent der Unions-Anhänger.

Auch bei den Grünen ist noch nicht entschieden, welcher bzw. welche/r der beiden Vorsitzenden als Kanzler- bzw. Spitzenkandidat bzw. -kandidatin antreten wird. In der aktuellen Befragung für den ARD DeutschlandTrend liegt Robert Habeck (30 Prozent) leicht vor Annalena Baerbock (25 Prozent), unter den eigenen Anhänger liegen beide praktisch gleichauf (Habeck: 61 Prozent; Baerbock: 60 Prozent).

Befragungsdaten

- Grundgesamtheit: Wahlberechtigte Bevölkerung in Deutschland
- Fallzahl: 1.348 Befragte
- Erhebungszeitraum: 29.03.2021 bis 30.03.2021
- Erhebungsverfahren: Zufallsbasierte Telefon- und Online-Befragung
- Schwankungsbreite: 2* bis 3** Prozentpunkte 

* bei einem Anteilswert von 10% ** bei einem Anteilswert von 50%

Die Fragen im Wortlaut:

- Die nächste Bundestagswahl findet im September statt. Als Kanzlerkandidaten der CDU/CSU sind [___] und [___] im Gespräch. Was meinen Sie: Wäre [__] ein guter Kanzlerkandidat oder kein guter Kanzlerkandidat der Union? 

Armin Laschet

Markus Söder

- Wer Kanzler- bzw. Spitzenkandidat der Grünen zur kommenden Bundestagswahl wird, ist ebenfalls noch nicht entschieden. Was meinen Sie:
- Wäre Annalena Baerbock eine gute Kanzlerkandidatin oder keine gute Kanzlerkandidatin der Grünen?
- Wäre Robert Habeck ein guter Kanzlerkandidat oder kein guter Kanzlerkandidat der Grünen? 

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Neue Strafanzeige gegen VW und erstmals auch gegen das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt

01.04.2021 – 08:34

Verbraucherschutzverein

Neue Strafanzeige gegen VW und erstmals auch gegen das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt


















Wien (ots)

Softwareupdate für VW-Motor EA 189 ebenfalls illegal

Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat gestern bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine weitere Anzeige gegen unbekannte Täter der Volkswagen AG und des deutschen Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) sowie gegen das Unternehmen VW sowie erstmals auch gegen unbekannte Täter im Bereich des deutschen Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) eingebracht.

„Wir zeigen den Verdacht an, dass VW – entgegen der Rechtsprechung des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH) – seine Kunden über die Eigenschaften des Software-Updates für den VW-Motor EA 189 bei 8,5 Millionen Fahrzeugen arglistig getäuscht und betrogen hat,“ sagt Peter Kolba, Obmann des VSV.

„Der VSV unterstützt weiter betroffene Fahrzeughalter bei Schadenersatzklagen gegen VW in Deutschland und in Österreich.“

Am 18.9.2015 hatte die amerikanische Umweltbehörde den Abgasskandal aufgedeckt. Der VW Motor EA 198 189 enthielt illegale Abschalteinrichtungen, die bewirkten, dass zwar am Prüfstand die schädlichen Abgase auf die gesetzlich zulässigen Grenzwerte reguliert wurden, die Abgasreinigung bei der Fahrt auf der Strasse aber weitgehend reduziert bzw abgeschaltet wurde. Der Effekt: eine bis zu vierzigfache Überschreitung der Grenzwerte für das giftige Stickoxid (NOx).

Bereits am 22.9.2015 erklärte VW allerdings dem deutschen KBA, dass man im Zuge von amtlichen Rückrufen der Fahrzeuge diese Mängel durch ein Software-Update beheben werde.

Der deusche Bundesgerichtshof (BGH) leitet daraus ab, dass deshalb eine Haltungsänderung von VW erkennbar wurde und daher Käufer, die ihr Fahrzeug erst nach dem 22.9.2015 erwarben, keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen VW hätten.

Inzwischen hat aber der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 19.12.2020 klargestellt, dass jede Art von Abschalteinrichtung – somit auch die sogenannten „Thermofenster“ (Reduktion bzw Komplett-Abschaltung der Abgasreinigung unter 15 Grad und über 30 Grad Celsius) – gegen die EU-Typisierungsverordnung verstößt.

„Wenn VW diesen Umstand dem KBA offen gelegt hat und das KBA dennoch das Update dennoch genehmigt hat, dann trifft (unbekannte) Mitarbeiter des KBA der Vorwurf der Beitragstäterschaft. Für alle Beteiligten gilt aber natürlich die Unschuldsvermutung“ sagt Kolba.

VW hat jedenfalls besorgten Kunden ab 2016 ein sogenanntes „Zertifikat“ ausgestellt, in dem garantiert wird, dass die Fahrzeuge nach dem Update legal unterwegs seien und sich auch wesentliche Eigenschaften wie der Kraftstoffverbrauch, der CO2-Ausstoß, die Motorleistung und die Lärmemissionen (im Fahrzyklus genormten Testzyklus NEFZ – also am Prüfstand) nicht ändern würden.

Diese Zusage war doppelt falsch:

- Zum einen ist das „Thermofenster“ entgegen der Zusage von VW laut EuGH nach wie vor EU-rechtswidrig, und die Umwelt wird durch die Emissionen der VW-Motoren im Straßenbetrieb auf der Strasse weiterhin weit über die Grenzwerte hinaus belastet.   
- Zum anderen berichten viele Käufer, dass sich die Fahreigenschaften durch das Update sehr wohl zum Nachteil geändert hätten. Doch was nützt da eine „Garantie“, dass sich der Kraftstoffverbrauch „im genormten Testzyklus“, also am Prüfstand, nicht ändert, wenn man im normalen Fahrbetrieb sehr wohl einen höheren Verbrauch feststellen muss.  

Das KBA wurde von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) mittlerweile zwar erfolgreich auf Herausgabe der Zulassungsakten erfolgreich geklagt, doch es gelingt VW bis jetzt mit Eilt-Anträgen immer wieder, die Herausgabe der Akten zu verhindern.

„Wir hoffen, dass der Staatsanwalt die Zulassungsakten beischaffen und damit über die Genehmigung des VW-Software-Updates Klarheit schaffen kann,“ erklärt Kolba.

VW hat sich jedenfalls durch diese offensichtlich untauglichen Software-Updates viel Geld erspart. Fachleute gehen davon aus, dass das Software-Update je Auto 70 Euro kostet, während eine seriöse Nachrüstung der Abgasreinigung der in Form eines Hardware-Updates der Abgasreinigung mit rund 1500 Euro veranschlagt wird.

„VW hat also seine Kunden – so unser Verdacht – vorsätzlich und zum Zweck der eigenen Bereicherung neuerlich getäuscht. Das möge die Staatsanwaltschaft aufklären“ resümiert Kolba.

Service: Sammelaktion aufwww.klagen-ohne-risiko.at

Pressekontakt:

Dr. Peter Kolba, Obmann des VSV, +436602002437

Original-Content von: Verbraucherschutzverein, übermittelt

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Neue Strafanzeige gegen VW und erstmals auch gegen das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt

01.04.2021 – 08:34

Verbraucherschutzverein

Neue Strafanzeige gegen VW und erstmals auch gegen das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt


















Wien (ots)

Softwareupdate für VW-Motor EA 189 ebenfalls illegal

Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat gestern bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine weitere Anzeige gegen unbekannte Täter der Volkswagen AG und des deutschen Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) sowie gegen das Unternehmen VW sowie erstmals auch gegen unbekannte Täter im Bereich des deutschen Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) eingebracht.

„Wir zeigen den Verdacht an, dass VW – entgegen der Rechtsprechung des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH) – seine Kunden über die Eigenschaften des Software-Updates für den VW-Motor EA 189 bei 8,5 Millionen Fahrzeugen arglistig getäuscht und betrogen hat,“ sagt Peter Kolba, Obmann des VSV.

„Der VSV unterstützt weiter betroffene Fahrzeughalter bei Schadenersatzklagen gegen VW in Deutschland und in Österreich.“

Am 18.9.2015 hatte die amerikanische Umweltbehörde den Abgasskandal aufgedeckt. Der VW Motor EA 198 189 enthielt illegale Abschalteinrichtungen, die bewirkten, dass zwar am Prüfstand die schädlichen Abgase auf die gesetzlich zulässigen Grenzwerte reguliert wurden, die Abgasreinigung bei der Fahrt auf der Strasse aber weitgehend reduziert bzw abgeschaltet wurde. Der Effekt: eine bis zu vierzigfache Überschreitung der Grenzwerte für das giftige Stickoxid (NOx).

Bereits am 22.9.2015 erklärte VW allerdings dem deutschen KBA, dass man im Zuge von amtlichen Rückrufen der Fahrzeuge diese Mängel durch ein Software-Update beheben werde.

Der deusche Bundesgerichtshof (BGH) leitet daraus ab, dass deshalb eine Haltungsänderung von VW erkennbar wurde und daher Käufer, die ihr Fahrzeug erst nach dem 22.9.2015 erwarben, keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen VW hätten.

Inzwischen hat aber der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 19.12.2020 klargestellt, dass jede Art von Abschalteinrichtung – somit auch die sogenannten „Thermofenster“ (Reduktion bzw Komplett-Abschaltung der Abgasreinigung unter 15 Grad und über 30 Grad Celsius) – gegen die EU-Typisierungsverordnung verstößt.

„Wenn VW diesen Umstand dem KBA offen gelegt hat und das KBA dennoch das Update dennoch genehmigt hat, dann trifft (unbekannte) Mitarbeiter des KBA der Vorwurf der Beitragstäterschaft. Für alle Beteiligten gilt aber natürlich die Unschuldsvermutung“ sagt Kolba.

VW hat jedenfalls besorgten Kunden ab 2016 ein sogenanntes „Zertifikat“ ausgestellt, in dem garantiert wird, dass die Fahrzeuge nach dem Update legal unterwegs seien und sich auch wesentliche Eigenschaften wie der Kraftstoffverbrauch, der CO2-Ausstoß, die Motorleistung und die Lärmemissionen (im Fahrzyklus genormten Testzyklus NEFZ – also am Prüfstand) nicht ändern würden.

Diese Zusage war doppelt falsch:

- Zum einen ist das „Thermofenster“ entgegen der Zusage von VW laut EuGH nach wie vor EU-rechtswidrig, und die Umwelt wird durch die Emissionen der VW-Motoren im Straßenbetrieb auf der Strasse weiterhin weit über die Grenzwerte hinaus belastet.   
- Zum anderen berichten viele Käufer, dass sich die Fahreigenschaften durch das Update sehr wohl zum Nachteil geändert hätten. Doch was nützt da eine „Garantie“, dass sich der Kraftstoffverbrauch „im genormten Testzyklus“, also am Prüfstand, nicht ändert, wenn man im normalen Fahrbetrieb sehr wohl einen höheren Verbrauch feststellen muss.  

Das KBA wurde von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) mittlerweile zwar erfolgreich auf Herausgabe der Zulassungsakten erfolgreich geklagt, doch es gelingt VW bis jetzt mit Eilt-Anträgen immer wieder, die Herausgabe der Akten zu verhindern.

„Wir hoffen, dass der Staatsanwalt die Zulassungsakten beischaffen und damit über die Genehmigung des VW-Software-Updates Klarheit schaffen kann,“ erklärt Kolba.

VW hat sich jedenfalls durch diese offensichtlich untauglichen Software-Updates viel Geld erspart. Fachleute gehen davon aus, dass das Software-Update je Auto 70 Euro kostet, während eine seriöse Nachrüstung der Abgasreinigung der in Form eines Hardware-Updates der Abgasreinigung mit rund 1500 Euro veranschlagt wird.

„VW hat also seine Kunden – so unser Verdacht – vorsätzlich und zum Zweck der eigenen Bereicherung neuerlich getäuscht. Das möge die Staatsanwaltschaft aufklären“ resümiert Kolba.

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Dr. Peter Kolba, Obmann des VSV, +436602002437

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