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Baugewerbe: Klimaschutzziele sind nur gemeinsam zu erreichenKeine Abgaben auf Primaärrohstoffe

03.03.2021 – 14:17

ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe

Baugewerbe: Klimaschutzziele sind nur gemeinsam zu erreichen
Keine Abgaben auf Primaärrohstoffe


















Berlin (ots)

„Wir werden die Klimaschutzziele nicht durch Verbote erreichen können, sondern nur durch Innovation und kluge politische Rahmensetzung. Der öffentlichen Hand kommt dabei eine nicht zu unterschätzende Vorbildfunktion zu.“ Dieses erklärte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, heute in der Sachverständigenanhörung des Bauausschusses im Deutschen Bundestags.

Pakleppa verwies darauf, dass sich die Branche von der Überarbeitung der Mantelverordnung eine bessere Verwertung mineralischer Abfällen und eine höhere Akzeptanz von Recycling-Baustoffen erhofft. „Leider ist der Fehler im System geblieben: Selbst gütegesicherte Recyclingbaustoffe gelten als Abfall. Es fehlt weiter eine Gleichstellung mit Primärbaustoffen. Das verhindert einen höheren Einsatz der innovativen und nachhaltigen Baumaterialien. Hier kommt der öffentlichen Hand mit ihren vielen Ausschreibungen eine wichtige Rolle zu. Sie hätte es in der Hand, zur Verwendung von Recyclingbaustoffen wesentlich beizutragen.“

Auch der Forderung nach einer Abgabe auf Primärrohstoffe erteilte Pakleppa mit Verweis auf höhere Baukosten eine Absage: „Was schon bei der EEG-Umlage nicht funktioniert hat, wird auch bei Rohstoffen nicht weiter führen. Eine Abgabe würde zunächst einmal die Baukosten erhöhen. Gleichzeitig sollen wir kostengünstiges Bauen und Wohnen ermöglichen. Das passt nicht zusammen. Zum anderen würden Primärrohstoffe aus Nachbarländern importiert, wo es keine Abgaben gibt. Eine Lenkungswirkung in Richtung Recyclingbaustoffe kann so nicht erreicht werden.“

In seiner Stellungnahme für die Sachverständigenanhörung hatte der größte Bauverband bereits darauf hingewiesen, dass die Bauwirtschaft von der Digitalisierung eine Effizienzsteigerung erwartet, die sich auch positiv auf einen niedrigeren Ressourcenverbrauch auswirke. „Die Digitalisierung der Bauwirtschaft betrifft am Ende nicht nur Geschäftsprozesse, Planung und Bauausführung, sondern auch Baustoffe und Bauteile. Zu den Eigenschaften von Baustoffen und Bauteilen werden nicht nur Vernetzbarkeit und Kommunikationsfähigkeit, sondern auch der CO2-Footprint zählen,“ so Pakleppa abschließend.

Pressekontakt:

Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
Mobil: 0049 172 2144601
eMail klein@zdb.de

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REWE Group unterstützt „Food for Biodiversity“: Verein zur Förderung von Biodiversität in der Lebensmittelbranche gegründet

03.03.2021 – 12:00

REWE Group

REWE Group unterstützt „Food for Biodiversity“: Verein zur Förderung von Biodiversität in der Lebensmittelbranche gegründet


















Köln (ots)

Zum Tag des Artenschutzes (3.3.) hat die REWE Group gemeinsam mit weiteren Unternehmen, Verbänden und Zertifizierungsorganisationen aus der Lebensmittelbranche sowie Umweltverbänden und Forschung den Verein „Food for Biodiversity“ gegründet. Dieser setzt sich als erstes branchenweites Bündnis dafür ein, den Schutz der Biologischen Vielfalt als ein zentrales Anliegen der Lebensmittelbranche bis in die vorgelagerten Wertschöpfungsketten zu verankern. Mit dem Verein „Food for Biodiversity“ wollen die Mitglieder einen relevanten Beitrag zur Erreichung der Ziele der deutschen und der europäischen Biodiversitäts-Strategie, den Zielen des Übereinkommens zur Biologischen Vielfalt (CBD) sowie zu den UN-Zielen für Nachhaltige Entwicklung leisten.

„Der Verlust der biologischen Vielfalt zählt immer noch zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Wir sind uns unserer Verantwortung innerhalb der globalen Warenströme bewusst – den Erhalt der biologischen Vielfalt treiben wir seit über einem Jahrzehnt nachhaltig voran. Dieses Engagement möchten wir als Gründungsmitglied der Brancheninitiative Biodiversität nun weiter ausbauen. Ein Zusammenschluss relevanter Akteure entlang der Wertschöpfungsketten ist ein wichtiger Schritt für verbindliche und wirkungsvolle Biodiversitätskriterien in der Branche“ so Dr. Daniela Büchel, Bereichsvorstand REWE Group.

Die REWE Group setzt sich mit zahlreichen Maßnahmen und Projekten für den Erhalt natürlicher Ressourcen sowie den Schutz und die Förderung der Biodiversität entlang ihrer Lieferketten ein.

Mittlerweile engagieren sich 530 Landwirte in einem Gemeinschaftsprojekt von REWE Group, verschiedenen Naturschutzorganisationen wie dem Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU),der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und ihrer Schwesterstiftungen für den Schutz der Artenvielfalt im konventionellen Anbau von Äpfeln, Birnen, Kirschen, Zwetschgen, Heidelbeeren, Brombeeren, Karotten, Romanasalatherzen, Eisbergsalat, Brokkoli, Chinakohl, Kartoffeln, Zwiebeln in Deutschland und Österreich. 842 Hektar ein- und mehrjährige Blühflächen wurden im Rahmen des Projekts bereits angelegt oder aufgewertet und rund 25.000 Pflanzungen von Hecken, Bäumen und Sträuchern sowie 5.700 Insekten-Nisthilfen bereichern inzwischen die Plantagen und angrenzende Flächen. Darüber hinaus wurden mehr als 11.700 Vogelnistkästen und Fledermausquartiere aufgehängt, rund 300 Totholzhaufen angelegt und über 1.900 Sitzstangen für Greifvögel aufgestellt.

Das Projekt zeigt, dass Landwirtschaft und Naturschutz keine Gegensätze sein müssen: Im konventionellen Anbau ist das Potential zur Förderung der biologischen Vielfalt groß. Regelmäßige Monitorings zeigen den Erfolg der umgesetzten Maßnahmen, wie einen deutlichen Zuwachs verschiedener Wildbienenarten. Obst- und Gemüse-Produkte aus dem Projekt erhalten das REWE Group Nachhaltigkeitslabel PRO PLANET mit dem Zusatz „Für mehr Artenvielfalt“ und werden bundesweit in den rund 5.800 REWE und PENNY Märkten verkauft. 2019 wurde das Projekt mit dem European Bee Award ausgezeichnet und war im selben Jahr eines der UN-Dekade-Projekte für Biologische Vielfalt. 2016 erhielt es bereits den Deutschen CSR-Preis.

Der Schutz der Artenvielfalt ist auch im Bananenanbau ein zentraler Bestandteil des REWE Group Nachhaltigkeits-Engagements. Bereits 2008 begann die REWE Group mit der Aufforstung von ehemaligem Weideland im Grenzgebiet der Bananen-Produktionsländer Panama und Costa Rica zum Schutz der Artenvielfalt im tropischen Naturschutzgebiet. Die landwirtschaftliche Nutzung einzelner Flächen im nationalen Schutzgebiet führte dazu, dass ursprünglich zusammenhängende Flächen tropischer Wälder fragmentiert wurden. Durch Wiederaufforstung und Unterstützung des natürlichen Wiederaufwuchses konnten Lücken in der Bewaldung geschlossen werden. Der so entstandene Bio-Korridor ermöglicht heute eine weiträumigere Wanderung bedrohter Tierarten, sowie einen umfangreicheren Austausch von Fauna und Flora und trägt so zur Erhöhung und Stabilisierung der Biodiversität bei.

Für eine kontinuierliche Verbesserung der ökologischen und sozialen Bedingungen im Bananen- und Ananas-Anbau in Mittelamerika hat die REWE Group bereits vor Jahren den Mittelamerika-Fonds gegründet. Der Fonds richtet sich an lokale Organisationen, die sich mit ihren Projektideen im Rahmen von Ausschreibungen für eine Förderung bewerben können. Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) ist für die Koordination der Projektanträge verantwortlich und kontrolliert auch die Umsetzung der Projekte vor Ort. Mehrere Millionen Euro hat die REWE Group dem Fonds bis dato zur Verfügung gestellt, um damit ökologische und soziale Projekte zu fördern, die die Umwelt- und Lebensbedingungen vor Ort verbessern.

Mehr Informationen unter: www.rewe-group.com

Die genossenschaftliche REWE Group ist einer der führenden Handels- und Touristikkonzerne in Deutschland und Europa. Im Jahr 2019 erzielte das Unternehmen einen Gesamtaußenumsatz von rund 63 Milliarden Euro. Die 1927 gegründete REWE Group ist mit ihren mehr als 360.000 Beschäftigten in 23 europäischen Ländern präsent.

Zu den Vertriebslinien zählen Super- und Verbrauchermärkte der Marken REWE, REWE CENTER sowie BILLA, MERKUR und ADEG, der Discounter PENNY, die Drogeriemärkte BIPA sowie die Baumärkte von toom. Hinzu kommen die Convenience-Märkte REWE To Go und die E-Commerce-Aktivitäten REWE Lieferservice und Zooroyal. Die Lekkerland Gruppe umfasst die Großhandels-Aktivitäten der Unternehmensgruppe im Bereich der Unterwegsversorgung. Zur Touristik gehören unter dem Dach der DER Touristik Group die Veranstalter ITS, Jahn Reisen, Dertour, Meiers Weltreisen, ADAC Reisen, Kuoni, Helvetic Tours, Apollo und Exim Tours und über 2.400 Reisebüros (u.a. DER Reisebüro, DERPART und Kooperationspartner), die Hotelmarken lti, Club Calimera, Cooee, PrimaSol und Playitas Resort und der Direktveranstalter clevertours.com.

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REWE Group-Unternehmenskommunikation,
Tel.: 0221-149-1050, E-Mail: presse@rewe-group.com

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Artenschutz ist Bundeshoheit – Keine Aufweichung durch das Jagdrecht

03.03.2021 – 11:13

Wildtierschutz Deutschland e.V.

Artenschutz ist Bundeshoheit – Keine Aufweichung durch das Jagdrecht


















Artenschutz ist Bundeshoheit - Keine Aufweichung durch das Jagdrecht
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Berlin (ots)

Svenja Schulze sollte noch in dieser Legislaturperiode ein Zeichen setzen und eine strikte Trennung zwischen Artenschutz und Jagdrecht einleiten. Die aktuelle Diskussion um die Novellierung des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes in Niedersachsen sollte da Gelegenheit bieten. Denn mehr und mehr Tierarten, die eigentlich der Bundeshoheit des Artenschutzes unterliegen, werden dem Jagdrecht unterstellt, wodurch letztlich eine erhebliche Schwächung auch der streng geschützten Arten herbeigeführt wird. Aktuelles Beispiel ist die Diskussion um die Einführung einer Schutzjagd auf den Wolf in Niedersachsen.

Wildtierschutz Deutschland, Bund gegen Missbrauch der Tiere (BMT), Deutscher Tierschutzbund und die DJGT, Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht, fordern deshalb in einem offenen Brief vom 2. März die Bundesumweltministerin auf, sich dafür einzusetzen, Artenschutz und Jagdrecht klar zu trennen:

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

vor dem Hintergrund möglicher Wolfsrisse an Nutztieren wurde zur vermeintlichen Erhöhung der Rechtssicherheit für eine Entnahme von übergriffigen Wölfen und der Begrenzung von wirtschaftlichen Schäden das Bundesnaturschutzgesetz im März 2020 geändert. Die Tier- und Naturschutzverbände haben die konkrete Ausgestaltung der Novelle bereits damals als rechtlich kritisch angesehen, was sich nun mit dem laufenden EU-Pilotverfahren zu bestätigen scheint.

Grundsätzlich begrüßen wir jedoch die rechtliche und fachliche Klarstellung Ihres Hauses, dass eine Regulierung der Wolfsbestände vor dem Hintergrund des Schutzstatus des Wolfes und des nach wie vor bestehenden Gefährdungsstatus der deutschen Population weder möglich noch erforderlich ist.

Mit großer Sorge betrachten wir daher die aktuelle Initiative der Landesregierung Niedersachsen für den Wolf eine Schutzjagd nach französischem Modell einzuführen. Damit sollen die rechtlichen Möglichkeiten eröffnet werden, regelmäßig eine bestimmte Anzahl von Wölfen in Niedersachsen mit jagdlichen Mitteln zu töten.

Auch wenn in Deutschland die Bundesländer für das Wolfsmanagement zuständig sind, liegt die Gesetzgebungszuständigkeit für den Artenschutz nach dem Grundgesetz ausschließlich beim Bund.

Es ist daher höchste Zeit, den Initiativen einzelner Bundesländer hinsichtlich der gezielten Aufweichung des Artenschutzrechtes durch Änderungen des Jagdrechts auf Bundes- und Landesebene eine klare Absage zu erteilen. Diese orientieren sich zu häufig an den Partikularinteressen von Naturnutzern und gehen soweit, dass ein rechtlicher Vorrang der Regelungen des Bundesjagdgesetzes gegenüber denen des Bundesnaturschutzgesetzes konstruiert wird. Notwendig ist vielmehr eine konsequente Umsetzung der Ziele der FFH-Richtlinie und ein verlässlicher Schutz im Sinne des Tier- und des Artenschutzrechts.

Für den Wolf bedeutet das: Die Ergebnisse des Pilotverfahrens des EU-Umweltkommissars müssen unbedingt abgewartet werden. Artenschutz ist Bundeshoheit! Nutzen Sie die Zeit für die Umsetzung konsequenter Herdenschutzmaßnahmen und die Einführung eines bundesweiten, verlässlichen Monitorings.

Wir fordern eine klare Trennung zwischen Jagdrecht und Artenschutz. Denn das Jagdrecht ist eine sich aus dem Eigentumsrecht ableitende subjektive Nutzungsform, die weitgehend in der Freizeit der Jäger ausgeübt wird, und kein fachlich begründetes Naturschutzinstrument. Die Regelungen des Jagdrechts müssen daher zumindest auf solche Tierarten beschränkt werden, für deren Bejagung es auch tatsächlich einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes gibt. Allen anderen Wildtierarten muss unter dem Dach des Bundesnaturschutzgesetzes der ihnen zustehende Schutz gewährt werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Karsten Plücker, Bundesvorsitzender, BMT – Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.

gez. Thomas Schröder, Präsident, DTSchB – Deutscher Tierschutzbund e.V.

gez. Christina Patt, Mitglied des Vorstands, DJGT – Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.

gez. Lovis Kauertz, Vorsitzender, WTSD – Wildtierschutz Deutschland e.V.

+++

Weitere Informationen

Über Wildtierschutz Deutschland e.V.:

Wildtierschutz Deutschland wurde 2011 gegründet und setzt sich seitdem gegen tierquälerische Jagdmethoden ein und für eine Reduzierung der jagdbaren Arten auf die Tierarten, für die ein vernünftiger Grund zur Bejagung im Sinne des Tierschutzgesetzes besteht. Außerdem engagiert sich der Verein für die Aufnahme, Versorgung und Auswilderung von in Not geratenen Wildtieren.

Mitbegründer des www.aktionsbuendnis-fuchs.de 
Mitglied der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT)  

Pressekontakt:

Lovis Kauertz | Wildtierschutz Deutschland e.V.
T. 0177 72 300 86 | lk@wildtierschutz-deutschland.de
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REWE Group unterstützt „Food for Biodiversity“: Verein zur Förderung von Biodiversität in der Lebensmittelbranche gegründet

03.03.2021 – 12:00

REWE Group

REWE Group unterstützt „Food for Biodiversity“: Verein zur Förderung von Biodiversität in der Lebensmittelbranche gegründet


















Köln (ots)

Zum Tag des Artenschutzes (3.3.) hat die REWE Group gemeinsam mit weiteren Unternehmen, Verbänden und Zertifizierungsorganisationen aus der Lebensmittelbranche sowie Umweltverbänden und Forschung den Verein „Food for Biodiversity“ gegründet. Dieser setzt sich als erstes branchenweites Bündnis dafür ein, den Schutz der Biologischen Vielfalt als ein zentrales Anliegen der Lebensmittelbranche bis in die vorgelagerten Wertschöpfungsketten zu verankern. Mit dem Verein „Food for Biodiversity“ wollen die Mitglieder einen relevanten Beitrag zur Erreichung der Ziele der deutschen und der europäischen Biodiversitäts-Strategie, den Zielen des Übereinkommens zur Biologischen Vielfalt (CBD) sowie zu den UN-Zielen für Nachhaltige Entwicklung leisten.

„Der Verlust der biologischen Vielfalt zählt immer noch zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Wir sind uns unserer Verantwortung innerhalb der globalen Warenströme bewusst – den Erhalt der biologischen Vielfalt treiben wir seit über einem Jahrzehnt nachhaltig voran. Dieses Engagement möchten wir als Gründungsmitglied der Brancheninitiative Biodiversität nun weiter ausbauen. Ein Zusammenschluss relevanter Akteure entlang der Wertschöpfungsketten ist ein wichtiger Schritt für verbindliche und wirkungsvolle Biodiversitätskriterien in der Branche“ so Dr. Daniela Büchel, Bereichsvorstand REWE Group.

Die REWE Group setzt sich mit zahlreichen Maßnahmen und Projekten für den Erhalt natürlicher Ressourcen sowie den Schutz und die Förderung der Biodiversität entlang ihrer Lieferketten ein.

Mittlerweile engagieren sich 530 Landwirte in einem Gemeinschaftsprojekt von REWE Group, verschiedenen Naturschutzorganisationen wie dem Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU),der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und ihrer Schwesterstiftungen für den Schutz der Artenvielfalt im konventionellen Anbau von Äpfeln, Birnen, Kirschen, Zwetschgen, Heidelbeeren, Brombeeren, Karotten, Romanasalatherzen, Eisbergsalat, Brokkoli, Chinakohl, Kartoffeln, Zwiebeln in Deutschland und Österreich. 842 Hektar ein- und mehrjährige Blühflächen wurden im Rahmen des Projekts bereits angelegt oder aufgewertet und rund 25.000 Pflanzungen von Hecken, Bäumen und Sträuchern sowie 5.700 Insekten-Nisthilfen bereichern inzwischen die Plantagen und angrenzende Flächen. Darüber hinaus wurden mehr als 11.700 Vogelnistkästen und Fledermausquartiere aufgehängt, rund 300 Totholzhaufen angelegt und über 1.900 Sitzstangen für Greifvögel aufgestellt.

Das Projekt zeigt, dass Landwirtschaft und Naturschutz keine Gegensätze sein müssen: Im konventionellen Anbau ist das Potential zur Förderung der biologischen Vielfalt groß. Regelmäßige Monitorings zeigen den Erfolg der umgesetzten Maßnahmen, wie einen deutlichen Zuwachs verschiedener Wildbienenarten. Obst- und Gemüse-Produkte aus dem Projekt erhalten das REWE Group Nachhaltigkeitslabel PRO PLANET mit dem Zusatz „Für mehr Artenvielfalt“ und werden bundesweit in den rund 5.800 REWE und PENNY Märkten verkauft. 2019 wurde das Projekt mit dem European Bee Award ausgezeichnet und war im selben Jahr eines der UN-Dekade-Projekte für Biologische Vielfalt. 2016 erhielt es bereits den Deutschen CSR-Preis.

Der Schutz der Artenvielfalt ist auch im Bananenanbau ein zentraler Bestandteil des REWE Group Nachhaltigkeits-Engagements. Bereits 2008 begann die REWE Group mit der Aufforstung von ehemaligem Weideland im Grenzgebiet der Bananen-Produktionsländer Panama und Costa Rica zum Schutz der Artenvielfalt im tropischen Naturschutzgebiet. Die landwirtschaftliche Nutzung einzelner Flächen im nationalen Schutzgebiet führte dazu, dass ursprünglich zusammenhängende Flächen tropischer Wälder fragmentiert wurden. Durch Wiederaufforstung und Unterstützung des natürlichen Wiederaufwuchses konnten Lücken in der Bewaldung geschlossen werden. Der so entstandene Bio-Korridor ermöglicht heute eine weiträumigere Wanderung bedrohter Tierarten, sowie einen umfangreicheren Austausch von Fauna und Flora und trägt so zur Erhöhung und Stabilisierung der Biodiversität bei.

Für eine kontinuierliche Verbesserung der ökologischen und sozialen Bedingungen im Bananen- und Ananas-Anbau in Mittelamerika hat die REWE Group bereits vor Jahren den Mittelamerika-Fonds gegründet. Der Fonds richtet sich an lokale Organisationen, die sich mit ihren Projektideen im Rahmen von Ausschreibungen für eine Förderung bewerben können. Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) ist für die Koordination der Projektanträge verantwortlich und kontrolliert auch die Umsetzung der Projekte vor Ort. Mehrere Millionen Euro hat die REWE Group dem Fonds bis dato zur Verfügung gestellt, um damit ökologische und soziale Projekte zu fördern, die die Umwelt- und Lebensbedingungen vor Ort verbessern.

Mehr Informationen unter: www.rewe-group.com

Die genossenschaftliche REWE Group ist einer der führenden Handels- und Touristikkonzerne in Deutschland und Europa. Im Jahr 2019 erzielte das Unternehmen einen Gesamtaußenumsatz von rund 63 Milliarden Euro. Die 1927 gegründete REWE Group ist mit ihren mehr als 360.000 Beschäftigten in 23 europäischen Ländern präsent.

Zu den Vertriebslinien zählen Super- und Verbrauchermärkte der Marken REWE, REWE CENTER sowie BILLA, MERKUR und ADEG, der Discounter PENNY, die Drogeriemärkte BIPA sowie die Baumärkte von toom. Hinzu kommen die Convenience-Märkte REWE To Go und die E-Commerce-Aktivitäten REWE Lieferservice und Zooroyal. Die Lekkerland Gruppe umfasst die Großhandels-Aktivitäten der Unternehmensgruppe im Bereich der Unterwegsversorgung. Zur Touristik gehören unter dem Dach der DER Touristik Group die Veranstalter ITS, Jahn Reisen, Dertour, Meiers Weltreisen, ADAC Reisen, Kuoni, Helvetic Tours, Apollo und Exim Tours und über 2.400 Reisebüros (u.a. DER Reisebüro, DERPART und Kooperationspartner), die Hotelmarken lti, Club Calimera, Cooee, PrimaSol und Playitas Resort und der Direktveranstalter clevertours.com.

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03.03.2021 – 11:13

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Svenja Schulze sollte noch in dieser Legislaturperiode ein Zeichen setzen und eine strikte Trennung zwischen Artenschutz und Jagdrecht einleiten. Die aktuelle Diskussion um die Novellierung des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes in Niedersachsen sollte da Gelegenheit bieten. Denn mehr und mehr Tierarten, die eigentlich der Bundeshoheit des Artenschutzes unterliegen, werden dem Jagdrecht unterstellt, wodurch letztlich eine erhebliche Schwächung auch der streng geschützten Arten herbeigeführt wird. Aktuelles Beispiel ist die Diskussion um die Einführung einer Schutzjagd auf den Wolf in Niedersachsen.

Wildtierschutz Deutschland, Bund gegen Missbrauch der Tiere (BMT), Deutscher Tierschutzbund und die DJGT, Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht, fordern deshalb in einem offenen Brief vom 2. März die Bundesumweltministerin auf, sich dafür einzusetzen, Artenschutz und Jagdrecht klar zu trennen:

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

vor dem Hintergrund möglicher Wolfsrisse an Nutztieren wurde zur vermeintlichen Erhöhung der Rechtssicherheit für eine Entnahme von übergriffigen Wölfen und der Begrenzung von wirtschaftlichen Schäden das Bundesnaturschutzgesetz im März 2020 geändert. Die Tier- und Naturschutzverbände haben die konkrete Ausgestaltung der Novelle bereits damals als rechtlich kritisch angesehen, was sich nun mit dem laufenden EU-Pilotverfahren zu bestätigen scheint.

Grundsätzlich begrüßen wir jedoch die rechtliche und fachliche Klarstellung Ihres Hauses, dass eine Regulierung der Wolfsbestände vor dem Hintergrund des Schutzstatus des Wolfes und des nach wie vor bestehenden Gefährdungsstatus der deutschen Population weder möglich noch erforderlich ist.

Mit großer Sorge betrachten wir daher die aktuelle Initiative der Landesregierung Niedersachsen für den Wolf eine Schutzjagd nach französischem Modell einzuführen. Damit sollen die rechtlichen Möglichkeiten eröffnet werden, regelmäßig eine bestimmte Anzahl von Wölfen in Niedersachsen mit jagdlichen Mitteln zu töten.

Auch wenn in Deutschland die Bundesländer für das Wolfsmanagement zuständig sind, liegt die Gesetzgebungszuständigkeit für den Artenschutz nach dem Grundgesetz ausschließlich beim Bund.

Es ist daher höchste Zeit, den Initiativen einzelner Bundesländer hinsichtlich der gezielten Aufweichung des Artenschutzrechtes durch Änderungen des Jagdrechts auf Bundes- und Landesebene eine klare Absage zu erteilen. Diese orientieren sich zu häufig an den Partikularinteressen von Naturnutzern und gehen soweit, dass ein rechtlicher Vorrang der Regelungen des Bundesjagdgesetzes gegenüber denen des Bundesnaturschutzgesetzes konstruiert wird. Notwendig ist vielmehr eine konsequente Umsetzung der Ziele der FFH-Richtlinie und ein verlässlicher Schutz im Sinne des Tier- und des Artenschutzrechts.

Für den Wolf bedeutet das: Die Ergebnisse des Pilotverfahrens des EU-Umweltkommissars müssen unbedingt abgewartet werden. Artenschutz ist Bundeshoheit! Nutzen Sie die Zeit für die Umsetzung konsequenter Herdenschutzmaßnahmen und die Einführung eines bundesweiten, verlässlichen Monitorings.

Wir fordern eine klare Trennung zwischen Jagdrecht und Artenschutz. Denn das Jagdrecht ist eine sich aus dem Eigentumsrecht ableitende subjektive Nutzungsform, die weitgehend in der Freizeit der Jäger ausgeübt wird, und kein fachlich begründetes Naturschutzinstrument. Die Regelungen des Jagdrechts müssen daher zumindest auf solche Tierarten beschränkt werden, für deren Bejagung es auch tatsächlich einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes gibt. Allen anderen Wildtierarten muss unter dem Dach des Bundesnaturschutzgesetzes der ihnen zustehende Schutz gewährt werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Karsten Plücker, Bundesvorsitzender, BMT – Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.

gez. Thomas Schröder, Präsident, DTSchB – Deutscher Tierschutzbund e.V.

gez. Christina Patt, Mitglied des Vorstands, DJGT – Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.

gez. Lovis Kauertz, Vorsitzender, WTSD – Wildtierschutz Deutschland e.V.

+++

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Über Wildtierschutz Deutschland e.V.:

Wildtierschutz Deutschland wurde 2011 gegründet und setzt sich seitdem gegen tierquälerische Jagdmethoden ein und für eine Reduzierung der jagdbaren Arten auf die Tierarten, für die ein vernünftiger Grund zur Bejagung im Sinne des Tierschutzgesetzes besteht. Außerdem engagiert sich der Verein für die Aufnahme, Versorgung und Auswilderung von in Not geratenen Wildtieren.

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Fahrradhersteller Bike Fun International: 61 Prozent Verpackungsmaterial mit Hilfe von Smurfit Kappa eingespart

02.03.2021 – 15:10

Smurfit Kappa Deutschland GmbH

Fahrradhersteller Bike Fun International: 61 Prozent Verpackungsmaterial mit Hilfe von Smurfit Kappa eingespart


















Fahrradhersteller Bike Fun International: 61 Prozent Verpackungsmaterial mit Hilfe von Smurfit Kappa eingespart
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Hamburg (ots)

Bike Fun International (BFI), einer der führenden Fahrradhersteller in Europa mit Sitz in Tschechien und einem jährlichen Wachstum von rund 10 Prozent, hat nach Ansätzen gesucht, Kosten zu sparen, nachhaltiger zu wirtschaften und das Wachstum weiter zu steigern. Mit Hilfe von Smurfit Kappa (SK) wurde ein wichtiger Hebel bei den verwendeten Verpackungsmaterialien für die Fahrräder identifiziert. Durch die Umstellung der Verpackungen spart BFI zukünftig 61 Prozent Verpackungsmaterial und reduziert die Komplexität in der internen Logistik. Finanziell ergeben sich zudem jährliche Einsparungen von 70.000 Euro.

Statt 18 nur noch sieben Verpackungsarten

Bei der Analyse der Supply Chain von Bike Fun International hat Smurfit Kappa vor allem bei der Fahrradverpackung sowie der damit verbundenen Lagerlogistik, Verbesserungsansätze identifizieren können. Es stellte sich heraus, dass sich die bisherigen 18 unterschiedlichen Verpackungen auf sieben reduzieren ließen. Die verbliebenen sieben Verpackungen wurden geschickt modelliert, so dass sie intelligent auf die verschiedenen Größen der Fahrradmodelle abgestimmt werden konnten.

Durch diese Verbesserung konnte BFI eine Einsparung von 61 Prozent Verpackungsmaterial im Wert von über 70.000 EUR pro Jahr generieren. Außerdem verdoppelte BFI die Geschwindigkeit des Verpackungsprozesses seiner Premium-Marken Rock Machine und Superior, was wiederum half, die Arbeitskosten zu senken. Zu guter Letzt können dank der neuen Verpackungen die Produktschäden verringert und Kunden zuverlässig beliefert werden.

Smurfit Kappa mit Hauptsitz in Dublin und deutscher Zentrale in Hamburg gehört weltweit zu den führenden Produzenten von papierbasierten Verpackungen. Durch den Austausch von Produktkenntnissen, Marktverständnis und Einblicken in Verpackungstrends arbeitet SK eng mit seinen Kunden zusammen, um zum Beispiel Lieferketten zu optimieren. Insbesondere bei mittleren und großen Unternehmen stecken enorme Einsparungspotenziale entlang der gesamten Supply Chain. Mit Hilfe leistungsstarker Analyse- und Optimierungstools hat SK weltweit inzwischen über 50.000 Lieferketten überprüft und optimiert.

Bike Fun International Ltd. (BFI) wurde 2001 gegründet. Das Unternehmen beschäftigt fast 500 Mitarbeiter. Der Sitz befindet sich im tschechischen Koprivnice, rund 35 km südlich von Ostrava, der drittgrößten Stadt Tschechiens. Die Produktionskapazität beträgt rund 200.000 Fahrräder pro Jahr. BFI konzentriert sich auf die Herstellung aller Arten von Fahrrädern: Mountainbikes, Trekking- und Cross-Räder, Rennräder, Kinderräder und die immer beliebter werdenden Elektrofahrräder (E-Bikes). Das Produktionsprogramm umfasst Carbon- und vollgefederte Fahrräder der höchsten Segmente.

Der Smart Supply Analyse Prozess

1. VERSTEHEN

Smurfit Kappa arbeitet mit seinen Kunden zusammen, um deren aktuelle Situation und die Anforderungen in der Zukunft zu verstehen.

2. ANALYSIEREN

Mit Hilfe von fortschrittlichen Benchmarking- und Analysetools wird ein SmartScan durchgeführt, mit dem Potentiale entlang der gesamten Lieferkette identifiziert werden.

3. BEWERTEN

Jede vom SmartScan identifizierte Option wird nach Wert, Risiko und Realisierbarkeit bewertet. Der vielversprechendste Optimierungsansatz wird anschließend gewählt.

4. ENTWICKELN

Mit Kreativität, Wissenschaft und Expertise werden Verpackungskonzepte entwickelt, die die Effizienz der Lieferkette maximieren.

5. VALIDIEREN

Smurfit Kappa überprüft die erwartbare Leistung mit Simulationen sowie Experimenten und führt eine Risikobewertung durch, ohne den Prozess zu unterbrechen.

6. INTEGRIEREN

Ein Umsetzungsplan wird mit Zielen und quantifizierbaren Kosteneinsparungen zur Maximierung in der Lieferkette integriert.

Über Smurfit Kappa

Smurfit Kappa ist ein FTSE-100-Unternehmen und einer der weltweit führenden Anbieter von papierbasierten Verpackungslösungen mit rund 46.000 Mitarbeiter:innen an mehr als 350 Produktionsstandorten in 35 Ländern und einem Umsatz von 9,0 Milliarden EUR im Jahr 2019. Wir verfügen über Niederlassungen in 23 Ländern in Europa und 12 Ländern in Amerika. Wir sind der einzige große überregionale Akteur in Lateinamerika.

Mit unserem proaktiven Team nutzen wir unermüdlich unsere umfangreiche Erfahrung und unser Know-how sowie unsere globale Reichweite, um unseren Kunden Chancen zu eröffnen. Wir arbeiten mit zukunftsorientierten Kunden zusammen und nutzen dabei gemeinsam herausragendes Produkt-Know-how, Markteinblicke und Erkenntnisse über Verpackungstrends, um den Geschäftserfolg in ihren Märkten sicherzustellen. Wir verfügen über ein einzigartiges Portfolio an Papierverpackungslösungen, das ständig mit unseren marktführenden Innovationen aktualisiert wird. Dies wird durch die Vorteile unserer Integration untermauert, mit optimalem Papierdesign, Logistik, pünktlichem Service und unseren Verpackungswerken, die den größten Teil ihrer Rohstoffe von unseren eigenen Papierfabriken beziehen.

Unsere Produkte, die zu 100 % erneuerbar sind und nachhaltig hergestellt werden, verbessern die Umweltbilanz unserer Kunden. Folgen Sie uns auf LinkedIn, Twitter, Facebook, YouTube oder besuchen Sie unsere Website unter www.smurfitkappa.com.

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Nach Beschluss in Deutschland: Bürgerinitiative für Lieferkettengesetz in Österreich startet breite Mitmach-Bewegung

03.03.2021 – 08:30

Gemeinwohlstiftung COMUN

Nach Beschluss in Deutschland: Bürgerinitiative für Lieferkettengesetz in Österreich startet breite Mitmach-Bewegung


















Wien (ots)

Bußgelder in Höhe von 2 Prozent des Jahresumsatzes bei Apple & Nestle würden 6,2 Milliarden Euro einbringen, entspricht Gesamtkosten für Arbeitslosengeld in Österreich

Die Umsetzung des geplanten deutschen Lieferkettengesetzes nimmt konkrete Formen an. Laut Reuters vorliegenden Informationen sollen dem neuen Regierungs-Entwurf zufolge Konzerne, die gegen die Bestimmungen des Lieferkettengesetzes verstoßen, künftig mit bis zu zwei Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes belangt werden können. Zwei fiktive Beispiele zur Veranschaulichung der konkreten Auswirkungen auf den Staatshaushalt:

Beim Technologie-Konzern Apple mit globalem Jahresumsatz von fast 275 Milliarden Dollar im Jahr 2020, würden demnach Strafzahlungen in Höhe von fast 5,5 Milliarden Dollar anfallen, sollten konkrete Verletzungen entlang der Lieferkette nachgewiesen werden können. Das könnte sich auf Arbeitsbedingungen bei der Herstellung von IPhones genauso beziehen wie auf den Abbau von Rohstoffen in Minen.

Strafzahlungen von 2 Konzernen könnten Arbeitslosengeld kompensieren

Der weltgrößte Nahrungsmittel-Konzern Nestle wiederum erzielte 2019 einen Jahresumsatz von rund 91,43 Milliarden Franken. Bei Strafzahlungen in Folge von dokumentierten Verletzungen von Menschenrechten & Umweltstandards bei der Erzeugung von Rohstoffen für Produkte, etwa beim Anbau oder der Verarbeitung von Palmöl oder Kakao, würde sich das zu einer Strafzahlung von über 1,8 Milliarden Franken summieren.

Um diese Zahlen in Relation zu setzen: Die Gesamtkosten für Arbeitslosengeld in Österreich betrugen im Jahr 2019 rund 6 Milliarden Euro. Alleine das Bußgeld von Apple und Nestle könnte die gesamten Staatsausgaben in diesem Bereich kompensieren. Zudem würde ein derart hohes Bußgeld wohl dazu führen, dass multinationale Konzerne im Eiltempo ihre Lieferketten transparent, menschenrechtskonform und ökologisch nachhaltig gestalten.

#EndlichDonnerstag: Unabhängige Bürgerinitiative startet Mitmach-Bewegung

Die unabhängige Bürgerinitiative für ein Lieferkettengesetz in Österreich begrüßt den Vorstoß der deutschen Bundesregierung und startet unter #EndlichDonnerstag eine breite Mitmach-Bewegung. Alle Interessierten können sich dabei ab sofort unter mitmachen@lieferkettengesetz.at melden, es wird wöchentliche Vernetzungstreffen geben und eine Vielzahl an konkreten Aktivitäten in allen Teilen des Landes.

Dazu Komitee-Sprecherin Veronika Bohrn Mena: „Wir haben lange genug darauf gewartet, dass die Politik ihre Arbeit macht und die Konzerne zur Haftung verpflichtet. Es gibt leider nur eine Sprache, die diese Multis verstehen, das ist die des Geldes. Erst wenn ihre Profite bedroht sind, werden sie ihre Praktiken ändern. Der Raubbau an Menschen, Umwelt und Klima muss aufhören und das wird er nur dann, wenn wir die Konzerne dazu zwingen. Wir als Bürger*innen werden jetzt selbst dafür sorgen, dass der politische Wille steigt, damit es auch bei uns zu einem Lieferkettengesetz kommt und Österreich auf europäischer Ebene eine progressive Rolle einnimmt.“ Mehr Infos unter www.lieferkettengesetz.at.

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Bürgerinitiative für ein Lieferkettengesetz in Österreich I info@lieferkettengesetz.at I +43 660 320 20 86

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Sammelquote für Elektroschrott krachend verfehlt: Deutsche Umwelthilfe fordert Stopp der Novelle des Elektrogesetzes im Bundestag

03.03.2021 – 11:36

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Sammelquote für Elektroschrott krachend verfehlt: Deutsche Umwelthilfe fordert Stopp der Novelle des Elektrogesetzes im Bundestag


















Berlin (ots)

-  Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts verfehlt Deutschland 2019 mit nur 44,3 Prozent die gesetzliche Sammelquote von 65 Prozent um Längen 
-  Von fast einer Million Tonnen gesammelter Altgeräte wurde nicht einmal ein Prozent einer Wiederverwendung zugeführt 
-  Gesetzentwurf erstmals am 4. März im Bundestag: Deutsche Umwelthilfe fordert Abgeordnete auf, nicht zuzustimmen, solange Hersteller keine Sammelquote erfüllen müssen und Händler die Rücknahme von Altgeräten verweigern können  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, dem aktuellen Kabinettsentwurf des Elektrogesetzes nicht zuzustimmen. Denn dieser stellt nicht sicher, dass das gesetzliche Sammelziel für Elektroschrott von 65 Prozent erfüllt wird. Aktuell vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Zahlen zeigen, dass 2019 in Deutschland eine Sammelquote für Elektroschrott von nur 44,3 Prozent erreicht wurde. Aufgrund des verfehlten Sammelziels weist die DUH auf ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren der EU hin und fordert vom Bundestag, die Hersteller und Händler von Elektrogeräten deutlich stärker in die Pflicht zu nehmen. Am Donnerstag den 4. März befasst sich der Bundestag erstmals mit der Gesetzesnovelle.

„Die Umweltpolitik von Ministerin Schulze ist krachend gescheitert: In Deutschland wird mehr Elektroschrott illegal entsorgt oder exportiert als ordnungsgemäß erfasst. Lediglich 11,4 Kilogramm wurden pro Einwohner in 2019 korrekt gesammelt, obwohl mehr als 31 Kilogramm pro Einwohner in Verkehr gebracht wurden. Dabei enthält Elektroschrott Schadstoffe, wie Schwermetalle, Flammschutzmittel und Weichmacher, die unbedingt sachgerecht behandelt werden müssen. Der Bundestag darf dem Kabinettsentwurf des neuen Elektrogesetzes in dieser Form nicht zustimmen und muss sicherstellen, dass das EU-Sammelziel von 65 Prozent erreicht wird“, sagt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH.

Die DUH fordert deshalb drei entscheidende Veränderungen: Erstens muss jeder Hersteller von Elektrogeräten zur Erfüllung der Sammelquote verpflichtet werden. Zweitens sollten alle Händler, die Elektrogeräte verkaufen, auch entsprechende Altgeräte zurücknehmen müssen. Bislang ist das lediglich für Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mehr als 400 Quadratmetern sowie für Supermärkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern vorgesehen. Und drittens sollten Händler und Hersteller ihre Sammelquoten veröffentlichen müssen, um mehr Transparenz zu gewährleisten. Nur so kann erreicht werden, dass sich niemand seiner Verantwortung entzieht.

Aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts zufolge wurden in 2019 lediglich 947.100 Tonnen Elektroaltgeräte ordnungsgemäß erfasst, was einer Sammelquote von 44,3 Prozent entspricht. Nach EU-Vorgaben hätten jedoch 65 Prozent und damit 443.000 Tonnen mehr gesammelt werden müssen. In Verkehr gebracht wurden im gleichen Jahr 2.590.244 Tonnen. Gleichzeitig sank der Anteil von zur Wiederverwendung vorbereiteten Altgeräten auf 9.200 Tonnen und damit auf unter ein Prozent.

„Es darf nicht sein, dass funktionierende Elektrogeräte grundlos verschrottet werden. Damit die bereits vorhandene Pflicht, Altgeräte auf die Eignung zur Wiederverwendung zu prüfen und ihnen nach Möglichkeit ein zweites Leben zu geben, tatsächlich angewendet wird, braucht es auch für die Wiederverwendung eine Quote, die von den Herstellern erfüllt werden muss. Wir unterstützen daher ausdrücklich die Forderung des Bundesrats nach einer verbindlichen Quote für die Wiederverwendung“, sagt Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter des Bereichs Kreislaufwirtschaft bei der DUH.

In seiner 1.000 Sitzung am 12. Februar hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, dass zehn Prozent der erfassten Elektroaltgeräte zukünftig in eine Wiederverwendung gebracht werden sollten. Die DUH begrüßt diese Forderung und weist auf die enormen Umweltvorteile einer Wiederverwendung hin. So spart bereits die Wiederverwendung eines 130 Gramm schweren Smartphones 14 Kilogramm Ressourcen und 58 Kilogramm CO2-Emissionen ein.

Links:

-  DUH-Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des Elektrogesetzes: https://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/
-  Informationen zur Nachhaltigkeit sowie der Wiederverwendung und Sammlung von Smartphones: https://www.duh.de/projekte/althandy/ 

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Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-462, 0151 74463368, sommer@duh.de

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Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
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REWE Group unterstützt „Food for Biodiversity“: Verein zur Förderung von Biodiversität in der Lebensmittelbranche gegründet

03.03.2021 – 12:00

REWE Group

REWE Group unterstützt „Food for Biodiversity“: Verein zur Förderung von Biodiversität in der Lebensmittelbranche gegründet


















Köln (ots)

Zum Tag des Artenschutzes (3.3.) hat die REWE Group gemeinsam mit weiteren Unternehmen, Verbänden und Zertifizierungsorganisationen aus der Lebensmittelbranche sowie Umweltverbänden und Forschung den Verein „Food for Biodiversity“ gegründet. Dieser setzt sich als erstes branchenweites Bündnis dafür ein, den Schutz der Biologischen Vielfalt als ein zentrales Anliegen der Lebensmittelbranche bis in die vorgelagerten Wertschöpfungsketten zu verankern. Mit dem Verein „Food for Biodiversity“ wollen die Mitglieder einen relevanten Beitrag zur Erreichung der Ziele der deutschen und der europäischen Biodiversitäts-Strategie, den Zielen des Übereinkommens zur Biologischen Vielfalt (CBD) sowie zu den UN-Zielen für Nachhaltige Entwicklung leisten.

„Der Verlust der biologischen Vielfalt zählt immer noch zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Wir sind uns unserer Verantwortung innerhalb der globalen Warenströme bewusst – den Erhalt der biologischen Vielfalt treiben wir seit über einem Jahrzehnt nachhaltig voran. Dieses Engagement möchten wir als Gründungsmitglied der Brancheninitiative Biodiversität nun weiter ausbauen. Ein Zusammenschluss relevanter Akteure entlang der Wertschöpfungsketten ist ein wichtiger Schritt für verbindliche und wirkungsvolle Biodiversitätskriterien in der Branche“ so Dr. Daniela Büchel, Bereichsvorstand REWE Group.

Die REWE Group setzt sich mit zahlreichen Maßnahmen und Projekten für den Erhalt natürlicher Ressourcen sowie den Schutz und die Förderung der Biodiversität entlang ihrer Lieferketten ein.

Mittlerweile engagieren sich 530 Landwirte in einem Gemeinschaftsprojekt von REWE Group, verschiedenen Naturschutzorganisationen wie dem Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU),der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und ihrer Schwesterstiftungen für den Schutz der Artenvielfalt im konventionellen Anbau von Äpfeln, Birnen, Kirschen, Zwetschgen, Heidelbeeren, Brombeeren, Karotten, Romanasalatherzen, Eisbergsalat, Brokkoli, Chinakohl, Kartoffeln, Zwiebeln in Deutschland und Österreich. 842 Hektar ein- und mehrjährige Blühflächen wurden im Rahmen des Projekts bereits angelegt oder aufgewertet und rund 25.000 Pflanzungen von Hecken, Bäumen und Sträuchern sowie 5.700 Insekten-Nisthilfen bereichern inzwischen die Plantagen und angrenzende Flächen. Darüber hinaus wurden mehr als 11.700 Vogelnistkästen und Fledermausquartiere aufgehängt, rund 300 Totholzhaufen angelegt und über 1.900 Sitzstangen für Greifvögel aufgestellt.

Das Projekt zeigt, dass Landwirtschaft und Naturschutz keine Gegensätze sein müssen: Im konventionellen Anbau ist das Potential zur Förderung der biologischen Vielfalt groß. Regelmäßige Monitorings zeigen den Erfolg der umgesetzten Maßnahmen, wie einen deutlichen Zuwachs verschiedener Wildbienenarten. Obst- und Gemüse-Produkte aus dem Projekt erhalten das REWE Group Nachhaltigkeitslabel PRO PLANET mit dem Zusatz „Für mehr Artenvielfalt“ und werden bundesweit in den rund 5.800 REWE und PENNY Märkten verkauft. 2019 wurde das Projekt mit dem European Bee Award ausgezeichnet und war im selben Jahr eines der UN-Dekade-Projekte für Biologische Vielfalt. 2016 erhielt es bereits den Deutschen CSR-Preis.

Der Schutz der Artenvielfalt ist auch im Bananenanbau ein zentraler Bestandteil des REWE Group Nachhaltigkeits-Engagements. Bereits 2008 begann die REWE Group mit der Aufforstung von ehemaligem Weideland im Grenzgebiet der Bananen-Produktionsländer Panama und Costa Rica zum Schutz der Artenvielfalt im tropischen Naturschutzgebiet. Die landwirtschaftliche Nutzung einzelner Flächen im nationalen Schutzgebiet führte dazu, dass ursprünglich zusammenhängende Flächen tropischer Wälder fragmentiert wurden. Durch Wiederaufforstung und Unterstützung des natürlichen Wiederaufwuchses konnten Lücken in der Bewaldung geschlossen werden. Der so entstandene Bio-Korridor ermöglicht heute eine weiträumigere Wanderung bedrohter Tierarten, sowie einen umfangreicheren Austausch von Fauna und Flora und trägt so zur Erhöhung und Stabilisierung der Biodiversität bei.

Für eine kontinuierliche Verbesserung der ökologischen und sozialen Bedingungen im Bananen- und Ananas-Anbau in Mittelamerika hat die REWE Group bereits vor Jahren den Mittelamerika-Fonds gegründet. Der Fonds richtet sich an lokale Organisationen, die sich mit ihren Projektideen im Rahmen von Ausschreibungen für eine Förderung bewerben können. Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) ist für die Koordination der Projektanträge verantwortlich und kontrolliert auch die Umsetzung der Projekte vor Ort. Mehrere Millionen Euro hat die REWE Group dem Fonds bis dato zur Verfügung gestellt, um damit ökologische und soziale Projekte zu fördern, die die Umwelt- und Lebensbedingungen vor Ort verbessern.

Mehr Informationen unter: www.rewe-group.com

Die genossenschaftliche REWE Group ist einer der führenden Handels- und Touristikkonzerne in Deutschland und Europa. Im Jahr 2019 erzielte das Unternehmen einen Gesamtaußenumsatz von rund 63 Milliarden Euro. Die 1927 gegründete REWE Group ist mit ihren mehr als 360.000 Beschäftigten in 23 europäischen Ländern präsent.

Zu den Vertriebslinien zählen Super- und Verbrauchermärkte der Marken REWE, REWE CENTER sowie BILLA, MERKUR und ADEG, der Discounter PENNY, die Drogeriemärkte BIPA sowie die Baumärkte von toom. Hinzu kommen die Convenience-Märkte REWE To Go und die E-Commerce-Aktivitäten REWE Lieferservice und Zooroyal. Die Lekkerland Gruppe umfasst die Großhandels-Aktivitäten der Unternehmensgruppe im Bereich der Unterwegsversorgung. Zur Touristik gehören unter dem Dach der DER Touristik Group die Veranstalter ITS, Jahn Reisen, Dertour, Meiers Weltreisen, ADAC Reisen, Kuoni, Helvetic Tours, Apollo und Exim Tours und über 2.400 Reisebüros (u.a. DER Reisebüro, DERPART und Kooperationspartner), die Hotelmarken lti, Club Calimera, Cooee, PrimaSol und Playitas Resort und der Direktveranstalter clevertours.com.

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Immer weniger Rotmilane kehren zurückStart für europaweites Schutzprojekt in BayernLBV wird in sieben bayerischen Landkreisen junge Rotmilane besendern

03.03.2021 – 09:00

Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) e. V.

Immer weniger Rotmilane kehren zurück
Start für europaweites Schutzprojekt in Bayern
LBV wird in sieben bayerischen Landkreisen junge Rotmilane besendern


















Hilpoltstein (ots)

Mit dem Einzug des Frühlings in Bayern sind auch am Himmel die ersten Vorboten zu sehen. Einer der beeindruckendsten Rückkehrer dieser Tage ist der Rotmilan, ein Greifvogel, den man an seinem tief gegabelten Schwanz und seiner eleganten Flugweise leicht erkennen kann. Leider werden es in den letzten Jahren deutschlandweit immer weniger, so dass die Art bereits auf der Vorwarnliste bedrohter Vögel steht. Da ihr weltweiter Verbreitungsschwerpunkt in Deutschland liegt, kommt auch Bayern beim Schutz des Rotmilans eine besondere Verantwortung zu. Um mehr über den Rückgang herauszufinden, beteiligt sich der bayerische Naturschutzverband LBV am internationalen und von der EU geförderten Projekt LIFE EUROKITE. „Als bayerischer Partner des europaweiten LIFE EUROKITE Projektes widmen wir uns in den nächsten Jahren intensiv dem Schutz des Rotmilans im Freistaat. Ziel des Projektes ist es, in vielen Ländern West-, Mittel- und Osteuropas die Gründe für nicht natürliche Todesursachen der Greifvogelart zu untersuchen“, so LBV-Projektleiter Torben Langer. In diesem Zusammenhang werden in den kommenden Jahren zahlreiche junge Rotmilane in insgesamt sieben bayerischen Landkreisen in Schwaben, Mittelfranken und Unterfranken mit GPS-Satellitensendern ausgestattet. Auf diese Weise werden die Naturschützer*innen und alle Interessierten live die Flugrouten der Greifvögel auf einer Karte im Internet mitverfolgen können.

Ein Großteil der deutschen Rotmilane hat die kalten Monate in Frankreich oder Spanien verbracht. Die milden Temperaturen der letzten Wochen locken die Greifvögel, die wegen ihrer charakteristischen Kerbe im Schwanz auch Gabelweihe genannt werden, nun aber wieder zurück in ihre heimischen Brutgebiete. Bis Mitte März werden sich die meisten bayerischen Rotmilane wieder bei uns im Freistaat eingefunden haben, wo sie umgehend mit der Balz und der Ausbesserung des Horstes beginnen werden. Für den LBV bedeutet die Ankunft der Rotmilane in diesem Jahr den Beginn einer spannenden Zeit. „Sehr unterschiedliche Populationstrends in Europa legen nahe, dass der Rotmilan auch unter der illegalen Verfolgung und hier insbesondere unter Vergiftungen leidet. Da in Deutschland mit etwas mehr als 10.000 Brutpaaren die Hälfte des weltweiten Rotmilan-Bestands lebt, kommt uns beim Schutz dieser Greifvogelart eine besonders große Verantwortung zu“, erklärt Torben Langer.

Deshalb werden europaweit hunderte Rotmilane besendert und auch Bayern soll hier einen Beitrag leisten. In insgesamt sieben Landkreisen in Schwaben, Mittelfranken und Unterfranken – allesamt bayerische Verbreitungsschwerpunkte des Rotmilans – sollen in den nächsten Jahren insgesamt 80 junge Rotmilane im Nest beringt und mit GPS-Sendern ausgestattet werden. Dazu zählen die Landkreisen Memmingen/Unterallgäu, Augsburg, Aichach-Friedberg, Weißenburg-Gunzenhausen, Rhön-Grabfeld, Bad Kissingen und Main-Spessart. Die ersten bayerischen Jungvögel sollen einen solchen „Daten-Rucksack“ bereits im Juni dieses Jahrs bekommen.

Anhand der Sender kann der LBV-Biologe in Zukunft alle Bewegungen der Vögel verfolgen, um so in Erfahrung zu bringen, ob und wo einer von ihnen umkommt, und das fast auf den Meter genau. „Dies wiederum ermöglicht es uns, den umgekommenen Rotmilan zeitnah aufzuspüren, ihn zu bergen, die Todesursache festzustellen und im Umfeld der Fundstelle auch Beweise für eventuelle illegale Handlungen sicherzustellen, also zum Beispiel Giftköder, Fallen oder ähnliches“, sagt Torben Langer. Kommt dabei heraus, dass ein Vogel tatsächlich an menschlicher Einwirkung gestorben ist, sollen mit dem erworbenen Wissen in Zukunft gezielt Gegenmaßnahmen eingeleitet werden, um so zum Schutz des Rotmilans in Bayern beizutragen. Mehr zum Projekt in Bayern finden Sie unter www.lbv.de/eurokite

Hintergrund zum Projekt:

Das LIFE Programm ist das Finanzierungsinstrument der EU für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Der aktuelle Förderzeitraum 2014 – 2020 verfügt über ein Budget von 3,4 Mrd. EUR. Innerhalb der zwei verschiedenen Unterprogramme werden Projekte für verschiedene Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen finanziert. Im Rahmen des Unterprogramms Umwelt werden Projekte für Naturschutz und biologische Vielfalt, Umwelt- und Ressourceneffizienz, Umweltgovernance und Information finanziert. Die Koordination vom LIFE EUROKITE Projekt übernimmt die Mitteleuropäischen Gesellschaft zur Erhaltung der Greifvögel (MEGEG), welche die Umsetzung des Projekts an das Technische Büro Rainer Raab ergeben hat. LIFE EUROKITE hat sich grenzüberschreitenden Schutzes des Rotmilans in Europa, durch Reduzierung von Menschen verursachter Sterblichkeit zum Ziel gesetzt. Der Rotmilan brütet ausschließlich in Europa und ist durch illegale Verfolgung gefährdet. Innerhalb von LIFE EUROKITE wollen wir den durch Menschen verursachten Sterblichkeitsgründen mithilfe von Telemetrie auf den Grund gehen und daran arbeiten, diese zu verhindern. Mehr zum europaweiten Projekt unter www.life-eurokite.eu

Pressekontakt:

Markus Erlwein | Stefanie Bernhardt, E-Mail: presse@lbv.de, Tel.: 09174/4775-7180 | -7184. Mobil: 0172-6873773.

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