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REWE Group unterstützt „Food for Biodiversity“: Verein zur Förderung von Biodiversität in der Lebensmittelbranche gegründet

03.03.2021 – 12:00

REWE Group

REWE Group unterstützt „Food for Biodiversity“: Verein zur Förderung von Biodiversität in der Lebensmittelbranche gegründet


















Köln (ots)

Zum Tag des Artenschutzes (3.3.) hat die REWE Group gemeinsam mit weiteren Unternehmen, Verbänden und Zertifizierungsorganisationen aus der Lebensmittelbranche sowie Umweltverbänden und Forschung den Verein „Food for Biodiversity“ gegründet. Dieser setzt sich als erstes branchenweites Bündnis dafür ein, den Schutz der Biologischen Vielfalt als ein zentrales Anliegen der Lebensmittelbranche bis in die vorgelagerten Wertschöpfungsketten zu verankern. Mit dem Verein „Food for Biodiversity“ wollen die Mitglieder einen relevanten Beitrag zur Erreichung der Ziele der deutschen und der europäischen Biodiversitäts-Strategie, den Zielen des Übereinkommens zur Biologischen Vielfalt (CBD) sowie zu den UN-Zielen für Nachhaltige Entwicklung leisten.

„Der Verlust der biologischen Vielfalt zählt immer noch zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Wir sind uns unserer Verantwortung innerhalb der globalen Warenströme bewusst – den Erhalt der biologischen Vielfalt treiben wir seit über einem Jahrzehnt nachhaltig voran. Dieses Engagement möchten wir als Gründungsmitglied der Brancheninitiative Biodiversität nun weiter ausbauen. Ein Zusammenschluss relevanter Akteure entlang der Wertschöpfungsketten ist ein wichtiger Schritt für verbindliche und wirkungsvolle Biodiversitätskriterien in der Branche“ so Dr. Daniela Büchel, Bereichsvorstand REWE Group.

Die REWE Group setzt sich mit zahlreichen Maßnahmen und Projekten für den Erhalt natürlicher Ressourcen sowie den Schutz und die Förderung der Biodiversität entlang ihrer Lieferketten ein.

Mittlerweile engagieren sich 530 Landwirte in einem Gemeinschaftsprojekt von REWE Group, verschiedenen Naturschutzorganisationen wie dem Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU),der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und ihrer Schwesterstiftungen für den Schutz der Artenvielfalt im konventionellen Anbau von Äpfeln, Birnen, Kirschen, Zwetschgen, Heidelbeeren, Brombeeren, Karotten, Romanasalatherzen, Eisbergsalat, Brokkoli, Chinakohl, Kartoffeln, Zwiebeln in Deutschland und Österreich. 842 Hektar ein- und mehrjährige Blühflächen wurden im Rahmen des Projekts bereits angelegt oder aufgewertet und rund 25.000 Pflanzungen von Hecken, Bäumen und Sträuchern sowie 5.700 Insekten-Nisthilfen bereichern inzwischen die Plantagen und angrenzende Flächen. Darüber hinaus wurden mehr als 11.700 Vogelnistkästen und Fledermausquartiere aufgehängt, rund 300 Totholzhaufen angelegt und über 1.900 Sitzstangen für Greifvögel aufgestellt.

Das Projekt zeigt, dass Landwirtschaft und Naturschutz keine Gegensätze sein müssen: Im konventionellen Anbau ist das Potential zur Förderung der biologischen Vielfalt groß. Regelmäßige Monitorings zeigen den Erfolg der umgesetzten Maßnahmen, wie einen deutlichen Zuwachs verschiedener Wildbienenarten. Obst- und Gemüse-Produkte aus dem Projekt erhalten das REWE Group Nachhaltigkeitslabel PRO PLANET mit dem Zusatz „Für mehr Artenvielfalt“ und werden bundesweit in den rund 5.800 REWE und PENNY Märkten verkauft. 2019 wurde das Projekt mit dem European Bee Award ausgezeichnet und war im selben Jahr eines der UN-Dekade-Projekte für Biologische Vielfalt. 2016 erhielt es bereits den Deutschen CSR-Preis.

Der Schutz der Artenvielfalt ist auch im Bananenanbau ein zentraler Bestandteil des REWE Group Nachhaltigkeits-Engagements. Bereits 2008 begann die REWE Group mit der Aufforstung von ehemaligem Weideland im Grenzgebiet der Bananen-Produktionsländer Panama und Costa Rica zum Schutz der Artenvielfalt im tropischen Naturschutzgebiet. Die landwirtschaftliche Nutzung einzelner Flächen im nationalen Schutzgebiet führte dazu, dass ursprünglich zusammenhängende Flächen tropischer Wälder fragmentiert wurden. Durch Wiederaufforstung und Unterstützung des natürlichen Wiederaufwuchses konnten Lücken in der Bewaldung geschlossen werden. Der so entstandene Bio-Korridor ermöglicht heute eine weiträumigere Wanderung bedrohter Tierarten, sowie einen umfangreicheren Austausch von Fauna und Flora und trägt so zur Erhöhung und Stabilisierung der Biodiversität bei.

Für eine kontinuierliche Verbesserung der ökologischen und sozialen Bedingungen im Bananen- und Ananas-Anbau in Mittelamerika hat die REWE Group bereits vor Jahren den Mittelamerika-Fonds gegründet. Der Fonds richtet sich an lokale Organisationen, die sich mit ihren Projektideen im Rahmen von Ausschreibungen für eine Förderung bewerben können. Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) ist für die Koordination der Projektanträge verantwortlich und kontrolliert auch die Umsetzung der Projekte vor Ort. Mehrere Millionen Euro hat die REWE Group dem Fonds bis dato zur Verfügung gestellt, um damit ökologische und soziale Projekte zu fördern, die die Umwelt- und Lebensbedingungen vor Ort verbessern.

Mehr Informationen unter: www.rewe-group.com

Die genossenschaftliche REWE Group ist einer der führenden Handels- und Touristikkonzerne in Deutschland und Europa. Im Jahr 2019 erzielte das Unternehmen einen Gesamtaußenumsatz von rund 63 Milliarden Euro. Die 1927 gegründete REWE Group ist mit ihren mehr als 360.000 Beschäftigten in 23 europäischen Ländern präsent.

Zu den Vertriebslinien zählen Super- und Verbrauchermärkte der Marken REWE, REWE CENTER sowie BILLA, MERKUR und ADEG, der Discounter PENNY, die Drogeriemärkte BIPA sowie die Baumärkte von toom. Hinzu kommen die Convenience-Märkte REWE To Go und die E-Commerce-Aktivitäten REWE Lieferservice und Zooroyal. Die Lekkerland Gruppe umfasst die Großhandels-Aktivitäten der Unternehmensgruppe im Bereich der Unterwegsversorgung. Zur Touristik gehören unter dem Dach der DER Touristik Group die Veranstalter ITS, Jahn Reisen, Dertour, Meiers Weltreisen, ADAC Reisen, Kuoni, Helvetic Tours, Apollo und Exim Tours und über 2.400 Reisebüros (u.a. DER Reisebüro, DERPART und Kooperationspartner), die Hotelmarken lti, Club Calimera, Cooee, PrimaSol und Playitas Resort und der Direktveranstalter clevertours.com.

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Tel.: 0221-149-1050, E-Mail: presse@rewe-group.com

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Deutsche Umwelthilfe fordert Umsetzung der angekündigten EEG-Revision

03.03.2021 – 09:35

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe fordert Umsetzung der angekündigten EEG-Revision


















Berlin (ots)

-  Bundesregierung droht selbstgesetzte Frist bis Ende März für Novelle des EEG zu verpassen 
-  Anhebung der Ausbauziele für Wind- und Solarenergie unerlässlich, um Klimaziele einhalten zu können 
-  Novelle muss Ausbauhemmnisse korrigieren, um Vertrauen der Investoren wiederzugewinnen  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mahnt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, die für das erste Quartal 2021 angekündigte Revision des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nicht zu verpassen. Bei der letzten Novelle des EEG im Dezember 2020 wurden für den Klimaschutz wesentliche Punkte wie die Anhebung der Ausbauziele für Erneuerbare Energien ausgespart, da sich die Große Koalition nicht einigen konnte. Bisher fehlt ein Entwurf für die vom Bundestag geforderte Nachbearbeitung. Die DUH fordert Bundeswirtschaftsminister Altmaier auf, die in seiner Zuständigkeit liegende Revision noch im März umzusetzen.

DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner kommentiert: „Die Energiewende ist in dieser Legislaturperiode quasi zum Erliegen gekommen. Jetzt läuft die Große Koalition auch noch Gefahr, die selbst erteilte Frist für einen Neustart der Energiewende zu verpassen. Dies ist die letzte Chance in dieser Legislaturperiode, Deutschland beim Klimaschutz wieder in Position zu bringen. Die wichtigste Aufgabe ist die Anhebung der jährlichen Ausbauziele auf 6 Gigawatt Windenergie an Land und 10 Gigawatt Photovoltaik.“

Die bisher im EEG festgelegten Ausbaumengen reichen keinesfalls aus, um das selbstgesteckte Ziel der Bundesregierung – 65 Prozent Erneuerbare Energien am Strombedarf in 2030 – zu erreichen. Neben den Ausbauzielen sind aber noch weitere Änderungen dringend nötig, um Ausbauhemmnisse zu beseitigen.

Dazu DUH-Bereichsleiter Energie und Klimaschutz Constantin Zerger: „Diverse Lücken und handwerkliche Fehler im EEG untergraben den Ausbau Erneuerbarer Energien. Um das Vertrauen der Investoren wiederzugewinnen, braucht es noch in dieser Legislaturperiode umfassende Nachbesserungen. Beispielsweise müssen Erneuerbare Energien den Status des öffentlichen Interesses erhalten, um ihre gesellschaftliche Bedeutung festzuschreiben. Die DUH hat die sieben wichtigsten ‚Baustellen des EEG‘ als Blaupause für das Wirtschaftsministerium zusammengestellt.“

Hintergrund:

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt seit dem Jahr 2000 den Ausbau und die Förderung der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Die Anhebung der Ausbauziele ist notwendig, da trotz aller nötigen energiesparenden Maßnahmen der Stromverbrauch in Zukunft ansteigen wird. Klimaschützende Technologien wie die Elektromobilität und elektrische Wärmepumpen zum Heizen von Gebäuden werden zusätzlichen Strom benötigen. Außerdem macht die Erhöhung des 2030-Klimaziels der Europäischen Union zusätzliche Treibhausgaseinsparungen bei der Energieversorgung erforderlich. Bisher geht die Bundesregierung von einer installierten Leistung in Höhe von 71 Gigawatt Windenergie an Land und 100 Gigawatt Solarenergie in 2030 aus. Aus Sicht der DUH müssen diese Mengen auf mindestens 100 Gigawatt Windenergie an Land und 150 Gigawatt Solarenergie erhöht werden.

Links:

Das DUH-Positionspapier „Neustart für Erneuerbare“ und das DUH-Analysepapier „Die sieben größten Probleme für den Ausbau Erneuerbarer Energien im EEG 2021“ finden Sie unter: http://l.duh.de/p210303

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Konsens in der Borchert-Kommission gefährdet: Deutsche Umwelthilfe lehnt Privilegien für Neubau und Umbau von Großmastanlagen ab

02.03.2021 – 15:11

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Konsens in der Borchert-Kommission gefährdet: Deutsche Umwelthilfe lehnt Privilegien für Neubau und Umbau von Großmastanlagen ab


















Berlin (ots)

-  Landwirtschaftsministerium und Tierhaltungsbranche bewegen Moderator Borchert zu tendenziösem Lobbybrief an Ausschussmitglieder des Bundestages 
-  DUH lehnt geforderte Privilegien für Bau von Großmastanlagen ab, solange Emissions- und Tierschutzkriterien sowie Mitspracherechte für Gemeinden nicht geklärt sind 
-  Neues Machbarkeitsgutachten zum Umbau der Tierhaltung: Fleischabgabe muss schnell und zweckgebunden kommen  

Das Bundeslandwirtschaftsministerium untergräbt mit einseitiger Unterstützung von Lobbyinteressen die Fortschritte, die das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung, genannt Borchert-Kommission, erzielt hat. Ein heute bekannt gewordenes Machbarkeitsgutachten im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums bescheinigt den Borchert-Empfehlungen, dass sie umsetzbar und finanzierbar sind. Ministerium, Bauernverband und Stallbaulobby hatten im Februar Jochen Borchert, den Moderator des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung, offenbar mit Fehlinformationen zu einem Lobbybrief bewegt, der Privilegien im Baurecht für den Neubau und Umbau bestehender Großmastanlagen fordert. Dieser Brief verletzt das Konsensprinzip zwischen Umwelt- und Agrarinteressen in der Kommission. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) lehnt die im Brief geforderten Privilegien für gewerbliche Tierhaltung ab und fordert in einem eigenen Brief eine Stellungnahme von Moderator Jochen Borchert.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das Machbarkeitsgutachten ebnet den Weg zur Fleischabgabe. Sie muss nun für mehr Tierwohl und Luftreinhaltung direkt und zweckgebunden umgesetzt werden. Scharf kritisieren wir in diesem Zusammenhang das Landwirtschaftsministerium, das seinen ehemaligen Minister Jochen Borchert offenbar nicht über den in der Kommission vorhandenen Dissens zum Thema Bau-Privilegien informiert. Damit hat sich das Landwirtschaftsministerium einseitig in den Dienst der Tierhaltungsbranche gestellt und das Vertrauen der Umweltverbände in der Kommission massiv erschüttert. Wir fordern eine Stellungnahme zu den Vorgängen und bedauern das Verhalten des Ministeriums, das Herrn Borchert aus der Rolle des neutralen Moderators gedrängt hat. Das Konsensprinzip ist für die Borchert-Kommission unabdingbar. Das Agrarministerium hat die Arbeitsgruppen in der Kommission mehrheitlich mit Vertretern der Agrarwirtschaft besetzt. Ohne Konsensprinzip wäre die Mitarbeit von Umweltverbänden obsolet.“

In dem Brief an mehrere Ausschussmitglieder des Bundestags mit Briefkopf des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung, der der DUH vorliegt, spricht sich Jochen Borchert dafür aus, den Neubau ebenso wie den Umbau alter Großmastanlagen zu privilegieren, wenn dies dem Tierwohl diene. Bislang ist Tierwohl jedoch nicht definiert. Vorschläge für Tierwohlkriterien, die zugleich auch Klimaschutz- und Luftreinhaltungszielen zugutekommen, liegen bereits vor, werden in dem Brief jedoch ignoriert. Aus Sicht der DUH dürfe in keinem Fall Gemeinden das Recht entzogen werden, einen Bauantrag anhand aktueller Gesetze und Einschätzungen vor Ort zu überprüfen und zu bewerten.

Dazu Reinhild Benning, Senior Beraterin für Agrarpolitik der DUH und Teil der Borchert-Kommission: „Das Mitspracherecht von Gemeinden muss in jedem Fall erhalten bleiben. Demokratische Beteiligung steht dem Tierwohl nicht entgegen, sondern nutzt den Tieren. Der Vorwand, pauschale Bauprivilegien dienten dem Tierwohl, entlarvt sich selbst, solange die Branche wirksame Kriterien für den Tierschutz in den Großställen verzögert. Die Borchert-Kommission hat im Februar 2020 erstmals gemeinsame Empfehlungen von verschiedenen Akteuren für eine Verbesserung der Tierhaltung auf den Weg gebracht, die in der heute veröffentlichten Machbarkeitsstudie konkretisiert werden. Dieses zarte Pflänzchen der konstruktiven Zusammenarbeit dürfen weder die Vertreterinnen und Vertreter der Fleisch- und Stallbauwirtschaft noch das Landwirtschaftsministerium mit billigen Tricks auf Kosten von Klima und Tieren zerstören.“

Links:

Zum Brief der DUH an Jochen Borchert: http://l.duh.de/p210302

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Konsens in der Borchert-Kommission gefährdet: Deutsche Umwelthilfe lehnt Privilegien für Neubau und Umbau von Großmastanlagen ab

02.03.2021 – 15:11

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Konsens in der Borchert-Kommission gefährdet: Deutsche Umwelthilfe lehnt Privilegien für Neubau und Umbau von Großmastanlagen ab


















Berlin (ots)

-  Landwirtschaftsministerium und Tierhaltungsbranche bewegen Moderator Borchert zu tendenziösem Lobbybrief an Ausschussmitglieder des Bundestages 
-  DUH lehnt geforderte Privilegien für Bau von Großmastanlagen ab, solange Emissions- und Tierschutzkriterien sowie Mitspracherechte für Gemeinden nicht geklärt sind 
-  Neues Machbarkeitsgutachten zum Umbau der Tierhaltung: Fleischabgabe muss schnell und zweckgebunden kommen  

Das Bundeslandwirtschaftsministerium untergräbt mit einseitiger Unterstützung von Lobbyinteressen die Fortschritte, die das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung, genannt Borchert-Kommission, erzielt hat. Ein heute bekannt gewordenes Machbarkeitsgutachten im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums bescheinigt den Borchert-Empfehlungen, dass sie umsetzbar und finanzierbar sind. Ministerium, Bauernverband und Stallbaulobby hatten im Februar Jochen Borchert, den Moderator des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung, offenbar mit Fehlinformationen zu einem Lobbybrief bewegt, der Privilegien im Baurecht für den Neubau und Umbau bestehender Großmastanlagen fordert. Dieser Brief verletzt das Konsensprinzip zwischen Umwelt- und Agrarinteressen in der Kommission. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) lehnt die im Brief geforderten Privilegien für gewerbliche Tierhaltung ab und fordert in einem eigenen Brief eine Stellungnahme von Moderator Jochen Borchert.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das Machbarkeitsgutachten ebnet den Weg zur Fleischabgabe. Sie muss nun für mehr Tierwohl und Luftreinhaltung direkt und zweckgebunden umgesetzt werden. Scharf kritisieren wir in diesem Zusammenhang das Landwirtschaftsministerium, das seinen ehemaligen Minister Jochen Borchert offenbar nicht über den in der Kommission vorhandenen Dissens zum Thema Bau-Privilegien informiert. Damit hat sich das Landwirtschaftsministerium einseitig in den Dienst der Tierhaltungsbranche gestellt und das Vertrauen der Umweltverbände in der Kommission massiv erschüttert. Wir fordern eine Stellungnahme zu den Vorgängen und bedauern das Verhalten des Ministeriums, das Herrn Borchert aus der Rolle des neutralen Moderators gedrängt hat. Das Konsensprinzip ist für die Borchert-Kommission unabdingbar. Das Agrarministerium hat die Arbeitsgruppen in der Kommission mehrheitlich mit Vertretern der Agrarwirtschaft besetzt. Ohne Konsensprinzip wäre die Mitarbeit von Umweltverbänden obsolet.“

In dem Brief an mehrere Ausschussmitglieder des Bundestags mit Briefkopf des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung, der der DUH vorliegt, spricht sich Jochen Borchert dafür aus, den Neubau ebenso wie den Umbau alter Großmastanlagen zu privilegieren, wenn dies dem Tierwohl diene. Bislang ist Tierwohl jedoch nicht definiert. Vorschläge für Tierwohlkriterien, die zugleich auch Klimaschutz- und Luftreinhaltungszielen zugutekommen, liegen bereits vor, werden in dem Brief jedoch ignoriert. Aus Sicht der DUH dürfe in keinem Fall Gemeinden das Recht entzogen werden, einen Bauantrag anhand aktueller Gesetze und Einschätzungen vor Ort zu überprüfen und zu bewerten.

Dazu Reinhild Benning, Senior Beraterin für Agrarpolitik der DUH und Teil der Borchert-Kommission: „Das Mitspracherecht von Gemeinden muss in jedem Fall erhalten bleiben. Demokratische Beteiligung steht dem Tierwohl nicht entgegen, sondern nutzt den Tieren. Der Vorwand, pauschale Bauprivilegien dienten dem Tierwohl, entlarvt sich selbst, solange die Branche wirksame Kriterien für den Tierschutz in den Großställen verzögert. Die Borchert-Kommission hat im Februar 2020 erstmals gemeinsame Empfehlungen von verschiedenen Akteuren für eine Verbesserung der Tierhaltung auf den Weg gebracht, die in der heute veröffentlichten Machbarkeitsstudie konkretisiert werden. Dieses zarte Pflänzchen der konstruktiven Zusammenarbeit dürfen weder die Vertreterinnen und Vertreter der Fleisch- und Stallbauwirtschaft noch das Landwirtschaftsministerium mit billigen Tricks auf Kosten von Klima und Tieren zerstören.“

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Zum Brief der DUH an Jochen Borchert: http://l.duh.de/p210302

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Entwurf für Lieferkettengesetz untauglich, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung im Bergbau wirksam zu bekämpfenGesetz wird in dieser Form UN-Leitprinzipien nicht gerecht

02.03.2021 – 11:23

Christliche Initiative Romero e.V. (CIR)

Entwurf für Lieferkettengesetz untauglich, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung im Bergbau wirksam zu bekämpfen
Gesetz wird in dieser Form UN-Leitprinzipien nicht gerecht


















Berlin (ots)

Anlässlich des für morgen geplanten Kabinettsbeschlusses zum Lieferkettengesetz kritisieren die Organisationen Christliche Initiative Romero (CIR), Germanwatch, INKOTA, PowerShift und WEED, dass der Referentenentwurf nicht ausreicht, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung im Rohstoffsektor wirkungsvoll einzudämmen.

„Der Referentenentwurf untergräbt den präventiven Ansatz der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Wenn das Gesetz so käme, würden Unternehmen erst tätig werden, wenn Menschenrechte bereits verletzt wurden“, warnt Hannah Pilgrim, Koordinatorin des Arbeitskreis Rohstoffe, ein Netzwerk deutscher Nichtregierungsorganisationen. „Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass Menschenrechtsverletzungen und Umweltverbrechen auch in der tieferen Rohstofflieferkette verhindert werden. Dazu muss sie Unternehmen zu umfassenden Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette verpflichten, wie es die UN-Standards vorsehen“, so Pilgrim weiter.

Organisationen des AK Rohstoffe kritisieren, dass der Entwurf keine Anreize für Unternehmen schafft, ihre Lieferketten transparent zu gestalten. „In der Vergangenheit haben Unternehmen wie beispielsweise Aurubis auf Vertrags- und Geschäftsgeheimnisse verwiesen, wenn wir sie mit Umweltzerstörung mit schweren gesundheitlichen Folgen innerhalb ihrer Lieferkette konfrontiert haben“, sagt Christian Wimberger, Referent für Unternehmensverantwortung bei der CIR. „Wir befürchten, dass die abgestuften Sorgfaltspflichten für mittelbare Zulieferer diese Tendenz verstärken und dazu führen könnten, dass Unternehmen ihre Wertschöpfungsketten verschleiern, um auf Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen nicht reagieren zu müssen.“

Die Organisationen kritisieren zudem, dass der Gesetzesentwurf nicht die Möglichkeiten der Betroffenen verbessert, ihre Rechte vor Gericht einzufordern. 2019 brach das Rückhaltebecken einer Eisenerzmine von Vale in Brasilien und eine Schlammlawine riss 272 Menschen in den Tod. Das deutsche Unternehmen TÜV Süd hatte den Damm noch kurz zuvor für stabil erklärt. Bisher ist es den Betroffenen nicht gelungen, Zugang zu Recht und Entschädigung zu bekommen. „Das Lieferkettengesetz in seiner aktuellen Fassung wird am Rechtsschutz von Betroffenen des Bergbaus wenig ändern. Die vorgesehene Prozessstandschaft ist eine Verbesserung, kann eine zivilrechtliche Haftungsregelung jedoch auf keinen Fall ersetzen“, kommentiert Lara Louisa Siever von INKOTA. „Das ist ein fatales Signal für all die Menschen, die sich für ihr Land und ihre Rechte einsetzen. Denn die Hürden für Betroffene bleiben zu hoch, um vor ein deutsches Gericht zu ziehen und auch tatsächlich entschädigt zu werden.“

Bergbau geht häufig mit massiven Umweltschäden einher, die oft langfristig zu Gesundheitsschäden führen oder Ökosysteme irreversibel zerstören. „Es ist sehr traurig, dass die Bundesregierung Unternehmen nicht dazu verpflichtet, sorgsam mit Umweltgütern, wie zum Beispiel Biodiversität, umzugehen – obwohl sich Deutschland zu zahlreichen Umweltabkommen bekennt. Dieser Ansatz reicht nicht aus, um dem Präventionsgrundsatz des Umweltrechts gerecht zu werden. Angesichts des Artensterbens und der Klimakrise, aber auch schleichender Umweltzerstörung, die oft langfristig zu Menschenrechtsverletzungen führt, ist das ein falsches Signal“, so Johanna Sydow, Rohstoffexpertin bei Germanwatch.

Hintergrundinformationen:

Die umfassenden Forderungen für einen gesetzlichen Rahmen zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten finden sich im aktuellen Positionspapier des AK Rohstoffe: „Krisenverschärfendes Handeln stoppen-Rohstoffwende umsetzen

Die Studie der „Der deutsche Rohstoffhunger“ der CIR stellt den Fall einer durch einen Bergbaukonzern verschuldeten Umweltkatastrophe und die Lieferbeziehungen von Aurubis dar.

Fallbeispiel der Initiative Lieferkettengesetz zum Dammbruch in Brasilien

Fallbeispiele „Warum wir umweltbezogene Sorgfaltspflichten brauchen“ von Germanwatch: Kupfermine, Ecuador; Ferro-Nickel Mine, Kolumbien

Für Interviews und Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:

Hannah Pilgrim, Koordination AK Rohstoffe
Tel: 030-419 341 82
E-Mail: hannah.pilgrim@power-shift.de

Christian Wimberger, Referent für Unternehmensverantwortung, Christliche Initiative Romero (CIR) e. V.
Tel: 0251-67 44 13 21
E-Mail: wimberger@ci-romero.de

Lara Louisa Siever, Referentin für Ressourcengerechtigkeit und Rohstoffpolitik beim INKOTA-netzwerk e.V.
Tel.: 0351-438 378 88
E-Mail: siever@inkota.de

Johanna Sydow, Referentin für Ressourcenpolitik, Germanwatch e.V.
Tel. 030-28 88 356 91
E-Mail: sydow@germanwatch.org

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Christian Wimberger, Referent für Unternehmensverantwortung, Christliche Initiative Romero (CIR) e. V.
Tel: 0251-67 44 13 21
E-Mail: wimberger@ci-romero.de

Lara Louisa Siever, Referentin für Ressourcengerechtigkeit und Rohstoffpolitik beim INKOTA-netzwerk e.V.
Tel.: 0351-438 378 88
E-Mail: siever@inkota.de

Johanna Sydow, Referentin für Ressourcenpolitik, Germanwatch e.V.
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Immer weniger Rotmilane kehren zurückStart für europaweites Schutzprojekt in BayernLBV wird in sieben bayerischen Landkreisen junge Rotmilane besendern

03.03.2021 – 09:00

Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) e. V.

Immer weniger Rotmilane kehren zurück
Start für europaweites Schutzprojekt in Bayern
LBV wird in sieben bayerischen Landkreisen junge Rotmilane besendern


















Hilpoltstein (ots)

Mit dem Einzug des Frühlings in Bayern sind auch am Himmel die ersten Vorboten zu sehen. Einer der beeindruckendsten Rückkehrer dieser Tage ist der Rotmilan, ein Greifvogel, den man an seinem tief gegabelten Schwanz und seiner eleganten Flugweise leicht erkennen kann. Leider werden es in den letzten Jahren deutschlandweit immer weniger, so dass die Art bereits auf der Vorwarnliste bedrohter Vögel steht. Da ihr weltweiter Verbreitungsschwerpunkt in Deutschland liegt, kommt auch Bayern beim Schutz des Rotmilans eine besondere Verantwortung zu. Um mehr über den Rückgang herauszufinden, beteiligt sich der bayerische Naturschutzverband LBV am internationalen und von der EU geförderten Projekt LIFE EUROKITE. „Als bayerischer Partner des europaweiten LIFE EUROKITE Projektes widmen wir uns in den nächsten Jahren intensiv dem Schutz des Rotmilans im Freistaat. Ziel des Projektes ist es, in vielen Ländern West-, Mittel- und Osteuropas die Gründe für nicht natürliche Todesursachen der Greifvogelart zu untersuchen“, so LBV-Projektleiter Torben Langer. In diesem Zusammenhang werden in den kommenden Jahren zahlreiche junge Rotmilane in insgesamt sieben bayerischen Landkreisen in Schwaben, Mittelfranken und Unterfranken mit GPS-Satellitensendern ausgestattet. Auf diese Weise werden die Naturschützer*innen und alle Interessierten live die Flugrouten der Greifvögel auf einer Karte im Internet mitverfolgen können.

Ein Großteil der deutschen Rotmilane hat die kalten Monate in Frankreich oder Spanien verbracht. Die milden Temperaturen der letzten Wochen locken die Greifvögel, die wegen ihrer charakteristischen Kerbe im Schwanz auch Gabelweihe genannt werden, nun aber wieder zurück in ihre heimischen Brutgebiete. Bis Mitte März werden sich die meisten bayerischen Rotmilane wieder bei uns im Freistaat eingefunden haben, wo sie umgehend mit der Balz und der Ausbesserung des Horstes beginnen werden. Für den LBV bedeutet die Ankunft der Rotmilane in diesem Jahr den Beginn einer spannenden Zeit. „Sehr unterschiedliche Populationstrends in Europa legen nahe, dass der Rotmilan auch unter der illegalen Verfolgung und hier insbesondere unter Vergiftungen leidet. Da in Deutschland mit etwas mehr als 10.000 Brutpaaren die Hälfte des weltweiten Rotmilan-Bestands lebt, kommt uns beim Schutz dieser Greifvogelart eine besonders große Verantwortung zu“, erklärt Torben Langer.

Deshalb werden europaweit hunderte Rotmilane besendert und auch Bayern soll hier einen Beitrag leisten. In insgesamt sieben Landkreisen in Schwaben, Mittelfranken und Unterfranken – allesamt bayerische Verbreitungsschwerpunkte des Rotmilans – sollen in den nächsten Jahren insgesamt 80 junge Rotmilane im Nest beringt und mit GPS-Sendern ausgestattet werden. Dazu zählen die Landkreisen Memmingen/Unterallgäu, Augsburg, Aichach-Friedberg, Weißenburg-Gunzenhausen, Rhön-Grabfeld, Bad Kissingen und Main-Spessart. Die ersten bayerischen Jungvögel sollen einen solchen „Daten-Rucksack“ bereits im Juni dieses Jahrs bekommen.

Anhand der Sender kann der LBV-Biologe in Zukunft alle Bewegungen der Vögel verfolgen, um so in Erfahrung zu bringen, ob und wo einer von ihnen umkommt, und das fast auf den Meter genau. „Dies wiederum ermöglicht es uns, den umgekommenen Rotmilan zeitnah aufzuspüren, ihn zu bergen, die Todesursache festzustellen und im Umfeld der Fundstelle auch Beweise für eventuelle illegale Handlungen sicherzustellen, also zum Beispiel Giftköder, Fallen oder ähnliches“, sagt Torben Langer. Kommt dabei heraus, dass ein Vogel tatsächlich an menschlicher Einwirkung gestorben ist, sollen mit dem erworbenen Wissen in Zukunft gezielt Gegenmaßnahmen eingeleitet werden, um so zum Schutz des Rotmilans in Bayern beizutragen. Mehr zum Projekt in Bayern finden Sie unter www.lbv.de/eurokite

Hintergrund zum Projekt:

Das LIFE Programm ist das Finanzierungsinstrument der EU für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Der aktuelle Förderzeitraum 2014 – 2020 verfügt über ein Budget von 3,4 Mrd. EUR. Innerhalb der zwei verschiedenen Unterprogramme werden Projekte für verschiedene Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen finanziert. Im Rahmen des Unterprogramms Umwelt werden Projekte für Naturschutz und biologische Vielfalt, Umwelt- und Ressourceneffizienz, Umweltgovernance und Information finanziert. Die Koordination vom LIFE EUROKITE Projekt übernimmt die Mitteleuropäischen Gesellschaft zur Erhaltung der Greifvögel (MEGEG), welche die Umsetzung des Projekts an das Technische Büro Rainer Raab ergeben hat. LIFE EUROKITE hat sich grenzüberschreitenden Schutzes des Rotmilans in Europa, durch Reduzierung von Menschen verursachter Sterblichkeit zum Ziel gesetzt. Der Rotmilan brütet ausschließlich in Europa und ist durch illegale Verfolgung gefährdet. Innerhalb von LIFE EUROKITE wollen wir den durch Menschen verursachten Sterblichkeitsgründen mithilfe von Telemetrie auf den Grund gehen und daran arbeiten, diese zu verhindern. Mehr zum europaweiten Projekt unter www.life-eurokite.eu

Pressekontakt:

Markus Erlwein | Stefanie Bernhardt, E-Mail: presse@lbv.de, Tel.: 09174/4775-7180 | -7184. Mobil: 0172-6873773.

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