Veröffentlicht am

ITB Berlin NOW Kongress: Studiosus-Gespräch zu Menschenrechten in den Lieferketten am 12. März 2021

04.03.2021 – 12:31

Studiosus Reisen

ITB Berlin NOW Kongress: Studiosus-Gespräch zu Menschenrechten in den Lieferketten am 12. März 2021


















München (ots)

Bessere Arbeitsbedingungen durch verbindliche Sorgfaltspflichten: Die Bundesregierung hat sich Mitte Februar auf einen Referentenentwurf für ein deutsches Lieferketten- bzw. Sorgfaltspflichtengesetz verständigt. Der Entwurf ist Anfang März durch das Bundeskabinett verabschiedet worden und wird nunmehr in den Bundestag eingebracht. Damit steht fest: Das Lieferkettengesetz kommt noch in dieser Legislaturperiode. Doch in welcher Form der Gesetzestext Bundestag und Bundesrat passieren wird, darauf darf man weiterhin gespannt sein.

Welche Bedeutung das Gesetz für die Touristikbranche hat und wie Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft dazu stehen, darum geht es u. a. beim traditionellen Studiosus-Gespräch auf dem digitalen ITB Berlin NOW Kongress am 12. März 2021. Auf dem virtuellen Podium diskutieren:

Prof. Dr. habil. Lisa Fröhlich, Präsidentin der CBS International Business School und Professorin für Strategisches Beschaffungsmanagement

Antje Monshausen, Leiterin der Arbeitsstelle Tourism Watch bei Brot für die Welt und Vorsitzende der Multistakeholder-Initiative Roundtable Human Rights in Tourism

Bettina Roth, Leiterin Qualitätsmanagement, VAUDE

Moderation: Tanja Samrotzki, Journalistin

Digital zuschalten: Informationen zum 36. Studiosus-Gespräch

Das Studiosus-Gespräch „Menschenrechte in den Lieferketten: Welches Sorgfaltspflichtengesetz brauchen wir?“ findet am 12. März 2021 in der Zeit von 14 bis 14.30 Uhr innerhalb des ITB Berlin NOW Kongresses statt, dem diesjährigen digitalen Format des größten Fachkongresses der Branche. Journalisten können sich unter https://messe-berlin.press-registration.de/itb_berlin_now_2021 akkreditieren lassen. Eintrittskarten sind hier erhältlich: https://www.itb.com/ITBBerlinNOW/Tickets/

So kommt Studiosus seiner menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nach: https://ots.de/vKLPZw

Nachhaltig engagiert: die Unternehmensgruppe Studiosus

Studiosus ist der führende Studienreise-Anbieter in Europa. Zur Studiosus-Gruppe gehört auch der im günstigeren Rundreise-Segment positionierte Veranstalter Marco Polo. Neben Qualität und Innovation sind Sicherheit auf Reisen und Nachhaltigkeit wichtige Bestandteile der Firmenphilosophie. Darunter versteht Studiosus, seinen Gästen das Kennenlernen fremder Länder und Kulturen in einer ökologisch vertretbaren und sozial verantwortlichen Form zu ermöglichen. Neu 2021: Neben Bus-, Bahn- und Bootsfahrten in den Zielgebieten kompensiert Studiosus durch Investitionen in Klimaschutzprojekte auch alle Flugreisen sowie die Hotelunterkunft inklusive der Verpflegung. Damit reisen Gäste von Studiosus und Marco Polo umfassend klimaneutral. Internet: www.studiosus.com

Pressekontakt:

Dr. Frano Ilic, Pressesprecher der Unternehmensgruppe
Telefon: +49 (0)89 500 60 – 505, E-Mail: frano.ilic@studiosus.com

Kontaktdaten anzeigen

Pressekontakt:

Dr. Frano Ilic, Pressesprecher der Unternehmensgruppe
Telefon: +49 (0)89 500 60 – 505, E-Mail: frano.ilic@studiosus.com

Original-Content von: Studiosus Reisen, übermittelt

Veröffentlicht am

Internationaler Frauentag: Covid-19 erschwert Fortschritt für Geschlechtergerechtigkeit

05.03.2021 – 08:30

Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW)

Internationaler Frauentag: Covid-19 erschwert Fortschritt für Geschlechtergerechtigkeit


















Internationaler Frauentag: Covid-19 erschwert Fortschritt für Geschlechtergerechtigkeit
  • Bild-Infos
  • Download

Hannover (ots)

DSW: „Kein Land der Welt hat Geschlechtergerechtigkeit erreicht“

In der letzten Dekade der Agenda 2030 mit ihren 17 nachhaltigen Entwicklungszielen ist die Erreichung des Ziels 5, „Geschlechtergerechtigkeit und Selbstbestimmung für alle Mädchen und Frauen erreichen“ in weiter Ferne. Selbst bei Fortsetzung des „Vor-Corona-Trends“ in diesem Bereich würde es noch 99,5 Jahre dauern, bis sich die weltweite Geschlechterlücke schließt. Das ergeben Schätzungen des Global Gender Gap Reports 2020, der sich auf Erhebungen bis Ende 2019 bezieht. Aufgrund der Corona-Krise rückt dieses Ziel nun in noch weitere Ferne. Weil Frauen und Mädchen besonders hart von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen sind, wird aus dem bisher viel zu langsamen Fortschritt an vielen Orten ein Rückschritt. Darauf macht die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW) anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März aufmerksam.

Rückschritte durch Covid-19

„Im Jahr 2021 hat noch immer kein Land der Welt Geschlechtergerechtigkeit erreicht. Auch wenn es in den vergangenen Jahrzehnten Fortschritte gab, liegen die Ergebnisse meilenweit hinter dem zurück, was sich die Staatengemeinschaft mit der Agenda 2030 zum Ziel gesetzt hat. Viele der hart erkämpften Errungenschaften hat die Corona-Pandemie bereits jetzt zunichtegemacht,“ sagt Angela Bähr, Programmdirektorin und stellvertretende Geschäftsführerin der DSW. „Wir erhalten viele Berichte aus unseren ostafrikanischen Partnerländern, in denen mit einem starken Anstieg der Teenagerschwangerschaften aufgrund des pandemiebedingten Lockdowns gerechnet wird. Die meisten dieser Mädchen müssen die Schule abbrechen und erhalten keine Chance, aus ihrem Leben in Armut und Abhängigkeiten aussteigen zu können. Dies ist nur ein Beispiel von vielen für die Rückschritte, die wir auf dem Weg zu mehr Selbstbestimmung derzeit erleben.“

Laut des UN-Nachhaltigkeitsberichts von 2020 führt die Corona-Pandemie außerdem zu einem Anstieg von geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt. Hierzu gehört auch eine Zunahme von sogenannten schädlichen Praktiken wie Frühverheiratungen und weiblicher Genitalverstümmelung. „Patriarchale Strukturen, systematische Benachteiligung, mangelnde Aufklärung, eine schlechte Gesundheitsversorgung sowie geschlechtsbasierte und sexualisierte Gewalt erhöhen das Risiko für schwerwiegende seelische und körperliche Folgen für Mädchen und Frauen erheblich – besonders in Entwicklungsländern. Daher müssen diese Themen in der deutschen Entwicklungspolitik eine größere und nicht – wie derzeit der Fall – eine geringere Rolle spielen als bisher. Dass das Entwicklungsministerium sich entschieden hat, seinen Genderaktionsplan Ende 2020 auslaufen zu lassen, ist gerade in dieser Situation eine Bankrotterklärung“, sagt Angela Bähr.

Initiative „Gender Champions“

Als Zeichen für Geschlechtergerechtigkeit hat sich die DSW der Initiative „Gender Champions“ des Verbandes Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen e.V. (VENRO) angeschlossen. Panels, auf denen nur Männer sitzen, erteilt die DSW damit eine Absage.

„Ich bin Gender Champion, weil die gerechte Teilhabe von Frauen an allen gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen längst an der Zeit ist! Gerade in der Entwicklungszusammenarbeit, wo die Beseitigung von Ursachen und Folgen fehlender Geschlechtergerechtigkeit einen großen Raum einnimmt, darf es keine rein männlich besetzten Panels geben“, sagt Angela Bähr, die selbst Mitglied des VENRO-Vorstandes ist und häufig zu Fachveranstaltungen eingeladen wird.

Weitere Informationen

-  Überblicksseite zu den nachhaltigen Entwicklungszielen: www.dsw.org/nachhaltige-entwicklungsziele
-  UN-Bericht: The Sustainable Development Goals Report 2020
-  Bericht des World Economic Forum: Global Gender Gap 2020
-  DSW-Blogartikel: Initiative "Gender Champions" 

Pressebild

-  Bild "Aisha Douglas" 
-  Bildunterschrift: Aisha Douglas, 16, lebt mit ihrer Großmutter und ihrem Baby in Mtwapa, Kenia. Ihr Traum ist es, Ingenieurin zu werden. © DSW / Brian Otieno  

Über die DSW

Die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW) ist eine international tätige Entwicklungsorganisation. Ihr Ziel ist es, zu einer zukunftsfähigen Bevölkerungsentwicklung beizutragen. Daher unterstützt sie junge Menschen dabei, selbstbestimmte Entscheidungen über ihre Sexualität und Verhütung zu treffen. Gleichzeitig bringt sie sich auf nationaler und internationaler Ebene in politische Entscheidungsprozesse in den Bereichen Gesundheit, Familienplanung und Gleichstellung der Geschlechter ein.

Pressekontakt:

Anke Witte
Pressesprecherin | Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW)
Hindenburgstr. 25 | 30175 Hannover
Telefon: 0511 94373-32 | Fax: 0511 94373-73
E-Mail: anke.witte@dsw.org
Internet: www.dsw.org

Kontaktdaten anzeigen

Pressekontakt:

Anke Witte
Pressesprecherin | Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW)
Hindenburgstr. 25 | 30175 Hannover
Telefon: 0511 94373-32 | Fax: 0511 94373-73
E-Mail: anke.witte@dsw.org
Internet: www.dsw.org

Original-Content von: Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW), übermittelt

Veröffentlicht am

Sorgfaltspflichtengesetz muss im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden

03.03.2021 – 15:25

Deutsches Institut für Menschenrechte

Sorgfaltspflichtengesetz muss im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden


















Berlin (ots)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert Nachbesserungen am Entwurf des Sorgfaltspflichtengesetzes im parlamentarischen Verfahren. Dabei sollten besonders die Risikoanalyse entlang der gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette und die wirksame Abhilfe von Menschenrechtsverletzungen, einschließlich der Wiedergutmachung für Betroffene, stärker in den Fokus rücken.

Das Institut begrüßt, dass Unternehmen dazu verpflichtet werden sollen, sich intensiver um erkannte und gemeldete Problemlagen zu kümmern. Das Institut bedauert gleichzeitig, dass der Gesetzentwurf entscheidende Vorgaben und Grundideen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte nur in Teilen aufgreift und berücksichtigt.

Kritisiert wird, dass eine proaktive vorausschauende Risikoanalyse nur für den eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern vorgesehen wird, nicht aber für die weitere Lieferkette, wo in der Regel die größeren menschenrechtlichen Risiken liegen. Das geplante jährliche Berichtssystem für die weniger riskanten Bereiche der Lieferkette sollte auf die menschenrechtlich besonders relevanten Risiken in der tieferen Lieferkette ausgeweitet werden, damit Risiken nicht übersehen und gar nicht oder zu spät adressiert werden.

„Im Ergebnis sind deutsche Unternehmen damit weiterhin hohen menschenrechtlichen Reputationsrisiken ausgesetzt, während sie mit großem Aufwand die Bereiche der Lieferkette dokumentieren müssen, in denen die schwerwiegenden Risiken eher nicht liegen“, bemängelt das Institut.

Weiterhin kritisiert das Institut, dass der Entwurf keine zivilrechtliche Haftung von Unternehmen vorsieht und auch keine anderweitigen Vorgaben für die Wiedergutmachung macht.

„Die Rechtslage von Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen, insbesondere im Ausland, stärkt dieser Entwurf nicht. Die Schutzlücken für Betroffene zu schließen, ist jedoch gerade der Geist der UN-Leitprinzipien“, so das Institut. Darüber hinaus sollten die Vorgaben zur Abhilfe in einem Sorgfaltspflichtengesetz primär der Verwirklichung der Menschenrechte Betroffener dienen und eine Wiedergutmachung zum Schadensausgleich für Betroffene gewährleisten.

Nach Einschätzung des Instituts gelingt somit nur ein erster Einstieg in die Regulierung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten. In der bestehenden Struktur schütze der Entwurf Betroffene wenig, unterstütze aber auch Unternehmen kaum dabei, mit der Herausforderung der Achtung menschenrechtlicher Sorgfalt gut und wirkungsvoll umgehen zu können.

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 – 14 Mobil: 0160 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin

Kontaktdaten anzeigen

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 – 14 Mobil: 0160 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt

Veröffentlicht am

Gröhe: Guter Regierungsentwurf für ein Sorgfaltspflichtengesetz

03.03.2021 – 12:18

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Gröhe: Guter Regierungsentwurf für ein Sorgfaltspflichtengesetz


















Berlin (ots)

Wirksam für die Menschenrechte – umsetzbar für die Wirtschaft

Zum heutigen Kabinettsbeschluss über den Entwurf eines Sorgfaltspflichtengesetzes („Lieferkettengesetz“) erklärt der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Hermann Gröhe:

„Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt die Einigung des Bundeskabinetts auf den Entwurf für ein Sorgfaltspflichtengesetz. Der Gesetzentwurf ist eine gute Grundlage für die anstehenden parlamentarischen Beratungen.

Das Sorgfaltspflichtengesetz muss wirksam sein für die Menschenrechte und umsetzbar für die Wirtschaft. Es geht um einen verbindlichen Rechtsrahmen für eine stärkere Beachtung der Menschenrechte in der globalen Lieferkette. Zugleich ist es wichtig, dass die Bestimmungen im Gesetz nicht entwicklungspolitisch gewünschte, verantwortlich gestaltete Handels- und Investitionsbeziehungen mit Entwicklungsländern erschweren. Nach unserer Einschätzung erreicht der beschlossene Gesetzentwurf diese Ziele in hohem Maße.

Unser Ziel bleibt weiterhin eine möglichst zügige Verständigung auch in der Europäischen Union auf einen entsprechenden europäischen Rechtsrahmen.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Kontaktdaten anzeigen

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU – Bundestagsfraktion, übermittelt

Veröffentlicht am

Sorgfaltspflichtengesetz muss im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden

03.03.2021 – 15:25

Deutsches Institut für Menschenrechte

Sorgfaltspflichtengesetz muss im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden


















Berlin (ots)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert Nachbesserungen am Entwurf des Sorgfaltspflichtengesetzes im parlamentarischen Verfahren. Dabei sollten besonders die Risikoanalyse entlang der gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette und die wirksame Abhilfe von Menschenrechtsverletzungen, einschließlich der Wiedergutmachung für Betroffene, stärker in den Fokus rücken.

Das Institut begrüßt, dass Unternehmen dazu verpflichtet werden sollen, sich intensiver um erkannte und gemeldete Problemlagen zu kümmern. Das Institut bedauert gleichzeitig, dass der Gesetzentwurf entscheidende Vorgaben und Grundideen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte nur in Teilen aufgreift und berücksichtigt.

Kritisiert wird, dass eine proaktive vorausschauende Risikoanalyse nur für den eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern vorgesehen wird, nicht aber für die weitere Lieferkette, wo in der Regel die größeren menschenrechtlichen Risiken liegen. Das geplante jährliche Berichtssystem für die weniger riskanten Bereiche der Lieferkette sollte auf die menschenrechtlich besonders relevanten Risiken in der tieferen Lieferkette ausgeweitet werden, damit Risiken nicht übersehen und gar nicht oder zu spät adressiert werden.

„Im Ergebnis sind deutsche Unternehmen damit weiterhin hohen menschenrechtlichen Reputationsrisiken ausgesetzt, während sie mit großem Aufwand die Bereiche der Lieferkette dokumentieren müssen, in denen die schwerwiegenden Risiken eher nicht liegen“, bemängelt das Institut.

Weiterhin kritisiert das Institut, dass der Entwurf keine zivilrechtliche Haftung von Unternehmen vorsieht und auch keine anderweitigen Vorgaben für die Wiedergutmachung macht.

„Die Rechtslage von Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen, insbesondere im Ausland, stärkt dieser Entwurf nicht. Die Schutzlücken für Betroffene zu schließen, ist jedoch gerade der Geist der UN-Leitprinzipien“, so das Institut. Darüber hinaus sollten die Vorgaben zur Abhilfe in einem Sorgfaltspflichtengesetz primär der Verwirklichung der Menschenrechte Betroffener dienen und eine Wiedergutmachung zum Schadensausgleich für Betroffene gewährleisten.

Nach Einschätzung des Instituts gelingt somit nur ein erster Einstieg in die Regulierung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten. In der bestehenden Struktur schütze der Entwurf Betroffene wenig, unterstütze aber auch Unternehmen kaum dabei, mit der Herausforderung der Achtung menschenrechtlicher Sorgfalt gut und wirkungsvoll umgehen zu können.

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 – 14 Mobil: 0160 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin

Kontaktdaten anzeigen

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 – 14 Mobil: 0160 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt

Veröffentlicht am

BDA: Lieferkettengesetz mit heißer Nadel gestrickt – gefährlicher nationaler Sonderweg

03.03.2021 – 12:32

BDA – Bundesvereinigung d. Dt. Arbeitgeberverbände

BDA: Lieferkettengesetz mit heißer Nadel gestrickt – gefährlicher nationaler Sonderweg


















Berlin (ots)

Zum heute beschlossenen Entwurf zur Einführung eines nationalen Lieferkettengesetzes erklärt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände:

Die BDA lehnt das geplante Lieferkettengesetz ab. Der heute beschlossene Entwurf geht weit über die Vorgaben des Koalitionsvertrags der Bundesregierung hinaus. So werden neue Unternehmenspflichten geschaffen, die deutlich über die Regelungen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung hinausgehen. Problematisch ist insbesondere, dass der Gesetzesentwurf mit heißer Nadel gestrickt wurde, viele offene Fragen aufwirft und damit Rechtsunsicherheit schafft. Insgesamt sind die geplanten gesetzlichen Vorgaben viel zu weitreichend und mit ihrer Tragweite nicht handhabbar. Unternehmen, die sichergehen wollen, nicht von den Sanktionen des Lieferkettengesetzes betroffen zu sein, bleibt daher nur der Rückzug aus Entwicklungsländern mit herausfordernder Menschenrechtslage. Damit schadet das Gesetz genau denjenigen Menschen, denen angeblich geholfen werden soll.

Die Einführung eines nationalen Lieferkettengesetzes stellt einen gefährlichen nationalen Sonderweg dar, welcher deutsche Unternehmen im europäischen und globalen Wettbewerb stark benachteiligt. Er wird dazu führen, dass ausländische Unternehmen, die nicht die deutschen Vorgaben einhalten müssen, an die Stelle des außenwirtschaftlichen Engagements von deutschen Unternehmen treten.

Wenn dennoch weiter an diesem Vorhaben festgehalten werden soll, müssen mindestens die belastenden Anforderungen für Unternehmen auf einen leistbaren Umfang reduziert, die rechtliche Verantwortung für mittelbare Zulieferer eingegrenzt sowie Haftungsausweitungen rechtssicher vermieden werden.

Pressekontakt:

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände / Julika Lendvai, Abteilungsleiterin Kommunikation / Larissa Sengfelder, Pressesprecherin
T: +49 30 2033-1800
E: Kommunikation@arbeitgeber.de

Kontaktdaten anzeigen

Pressekontakt:

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände / Julika Lendvai, Abteilungsleiterin Kommunikation / Larissa Sengfelder, Pressesprecherin
T: +49 30 2033-1800
E: Kommunikation@arbeitgeber.de

Original-Content von: BDA – Bundesvereinigung d. Dt. Arbeitgeberverbände, übermittelt

Veröffentlicht am

Nach Beschluss in Deutschland: Bürgerinitiative für Lieferkettengesetz in Österreich startet breite Mitmach-Bewegung

03.03.2021 – 08:30

Gemeinwohlstiftung COMUN

Nach Beschluss in Deutschland: Bürgerinitiative für Lieferkettengesetz in Österreich startet breite Mitmach-Bewegung


















Wien (ots)

Bußgelder in Höhe von 2 Prozent des Jahresumsatzes bei Apple & Nestle würden 6,2 Milliarden Euro einbringen, entspricht Gesamtkosten für Arbeitslosengeld in Österreich

Die Umsetzung des geplanten deutschen Lieferkettengesetzes nimmt konkrete Formen an. Laut Reuters vorliegenden Informationen sollen dem neuen Regierungs-Entwurf zufolge Konzerne, die gegen die Bestimmungen des Lieferkettengesetzes verstoßen, künftig mit bis zu zwei Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes belangt werden können. Zwei fiktive Beispiele zur Veranschaulichung der konkreten Auswirkungen auf den Staatshaushalt:

Beim Technologie-Konzern Apple mit globalem Jahresumsatz von fast 275 Milliarden Dollar im Jahr 2020, würden demnach Strafzahlungen in Höhe von fast 5,5 Milliarden Dollar anfallen, sollten konkrete Verletzungen entlang der Lieferkette nachgewiesen werden können. Das könnte sich auf Arbeitsbedingungen bei der Herstellung von IPhones genauso beziehen wie auf den Abbau von Rohstoffen in Minen.

Strafzahlungen von 2 Konzernen könnten Arbeitslosengeld kompensieren

Der weltgrößte Nahrungsmittel-Konzern Nestle wiederum erzielte 2019 einen Jahresumsatz von rund 91,43 Milliarden Franken. Bei Strafzahlungen in Folge von dokumentierten Verletzungen von Menschenrechten & Umweltstandards bei der Erzeugung von Rohstoffen für Produkte, etwa beim Anbau oder der Verarbeitung von Palmöl oder Kakao, würde sich das zu einer Strafzahlung von über 1,8 Milliarden Franken summieren.

Um diese Zahlen in Relation zu setzen: Die Gesamtkosten für Arbeitslosengeld in Österreich betrugen im Jahr 2019 rund 6 Milliarden Euro. Alleine das Bußgeld von Apple und Nestle könnte die gesamten Staatsausgaben in diesem Bereich kompensieren. Zudem würde ein derart hohes Bußgeld wohl dazu führen, dass multinationale Konzerne im Eiltempo ihre Lieferketten transparent, menschenrechtskonform und ökologisch nachhaltig gestalten.

#EndlichDonnerstag: Unabhängige Bürgerinitiative startet Mitmach-Bewegung

Die unabhängige Bürgerinitiative für ein Lieferkettengesetz in Österreich begrüßt den Vorstoß der deutschen Bundesregierung und startet unter #EndlichDonnerstag eine breite Mitmach-Bewegung. Alle Interessierten können sich dabei ab sofort unter mitmachen@lieferkettengesetz.at melden, es wird wöchentliche Vernetzungstreffen geben und eine Vielzahl an konkreten Aktivitäten in allen Teilen des Landes.

Dazu Komitee-Sprecherin Veronika Bohrn Mena: „Wir haben lange genug darauf gewartet, dass die Politik ihre Arbeit macht und die Konzerne zur Haftung verpflichtet. Es gibt leider nur eine Sprache, die diese Multis verstehen, das ist die des Geldes. Erst wenn ihre Profite bedroht sind, werden sie ihre Praktiken ändern. Der Raubbau an Menschen, Umwelt und Klima muss aufhören und das wird er nur dann, wenn wir die Konzerne dazu zwingen. Wir als Bürger*innen werden jetzt selbst dafür sorgen, dass der politische Wille steigt, damit es auch bei uns zu einem Lieferkettengesetz kommt und Österreich auf europäischer Ebene eine progressive Rolle einnimmt.“ Mehr Infos unter www.lieferkettengesetz.at.

Pressekontakt:

Bürgerinitiative für ein Lieferkettengesetz in Österreich I info@lieferkettengesetz.at I +43 660 320 20 86

Kontaktdaten anzeigen

Pressekontakt:

Bürgerinitiative für ein Lieferkettengesetz in Österreich I info@lieferkettengesetz.at I +43 660 320 20 86

Original-Content von: Gemeinwohlstiftung COMUN, übermittelt

Veröffentlicht am

Entwurf für Lieferkettengesetz untauglich, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung im Bergbau wirksam zu bekämpfenGesetz wird in dieser Form UN-Leitprinzipien nicht gerecht

02.03.2021 – 11:23

Christliche Initiative Romero e.V. (CIR)

Entwurf für Lieferkettengesetz untauglich, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung im Bergbau wirksam zu bekämpfen
Gesetz wird in dieser Form UN-Leitprinzipien nicht gerecht


















Berlin (ots)

Anlässlich des für morgen geplanten Kabinettsbeschlusses zum Lieferkettengesetz kritisieren die Organisationen Christliche Initiative Romero (CIR), Germanwatch, INKOTA, PowerShift und WEED, dass der Referentenentwurf nicht ausreicht, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung im Rohstoffsektor wirkungsvoll einzudämmen.

„Der Referentenentwurf untergräbt den präventiven Ansatz der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Wenn das Gesetz so käme, würden Unternehmen erst tätig werden, wenn Menschenrechte bereits verletzt wurden“, warnt Hannah Pilgrim, Koordinatorin des Arbeitskreis Rohstoffe, ein Netzwerk deutscher Nichtregierungsorganisationen. „Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass Menschenrechtsverletzungen und Umweltverbrechen auch in der tieferen Rohstofflieferkette verhindert werden. Dazu muss sie Unternehmen zu umfassenden Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette verpflichten, wie es die UN-Standards vorsehen“, so Pilgrim weiter.

Organisationen des AK Rohstoffe kritisieren, dass der Entwurf keine Anreize für Unternehmen schafft, ihre Lieferketten transparent zu gestalten. „In der Vergangenheit haben Unternehmen wie beispielsweise Aurubis auf Vertrags- und Geschäftsgeheimnisse verwiesen, wenn wir sie mit Umweltzerstörung mit schweren gesundheitlichen Folgen innerhalb ihrer Lieferkette konfrontiert haben“, sagt Christian Wimberger, Referent für Unternehmensverantwortung bei der CIR. „Wir befürchten, dass die abgestuften Sorgfaltspflichten für mittelbare Zulieferer diese Tendenz verstärken und dazu führen könnten, dass Unternehmen ihre Wertschöpfungsketten verschleiern, um auf Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen nicht reagieren zu müssen.“

Die Organisationen kritisieren zudem, dass der Gesetzesentwurf nicht die Möglichkeiten der Betroffenen verbessert, ihre Rechte vor Gericht einzufordern. 2019 brach das Rückhaltebecken einer Eisenerzmine von Vale in Brasilien und eine Schlammlawine riss 272 Menschen in den Tod. Das deutsche Unternehmen TÜV Süd hatte den Damm noch kurz zuvor für stabil erklärt. Bisher ist es den Betroffenen nicht gelungen, Zugang zu Recht und Entschädigung zu bekommen. „Das Lieferkettengesetz in seiner aktuellen Fassung wird am Rechtsschutz von Betroffenen des Bergbaus wenig ändern. Die vorgesehene Prozessstandschaft ist eine Verbesserung, kann eine zivilrechtliche Haftungsregelung jedoch auf keinen Fall ersetzen“, kommentiert Lara Louisa Siever von INKOTA. „Das ist ein fatales Signal für all die Menschen, die sich für ihr Land und ihre Rechte einsetzen. Denn die Hürden für Betroffene bleiben zu hoch, um vor ein deutsches Gericht zu ziehen und auch tatsächlich entschädigt zu werden.“

Bergbau geht häufig mit massiven Umweltschäden einher, die oft langfristig zu Gesundheitsschäden führen oder Ökosysteme irreversibel zerstören. „Es ist sehr traurig, dass die Bundesregierung Unternehmen nicht dazu verpflichtet, sorgsam mit Umweltgütern, wie zum Beispiel Biodiversität, umzugehen – obwohl sich Deutschland zu zahlreichen Umweltabkommen bekennt. Dieser Ansatz reicht nicht aus, um dem Präventionsgrundsatz des Umweltrechts gerecht zu werden. Angesichts des Artensterbens und der Klimakrise, aber auch schleichender Umweltzerstörung, die oft langfristig zu Menschenrechtsverletzungen führt, ist das ein falsches Signal“, so Johanna Sydow, Rohstoffexpertin bei Germanwatch.

Hintergrundinformationen:

Die umfassenden Forderungen für einen gesetzlichen Rahmen zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten finden sich im aktuellen Positionspapier des AK Rohstoffe: „Krisenverschärfendes Handeln stoppen-Rohstoffwende umsetzen

Die Studie der „Der deutsche Rohstoffhunger“ der CIR stellt den Fall einer durch einen Bergbaukonzern verschuldeten Umweltkatastrophe und die Lieferbeziehungen von Aurubis dar.

Fallbeispiel der Initiative Lieferkettengesetz zum Dammbruch in Brasilien

Fallbeispiele „Warum wir umweltbezogene Sorgfaltspflichten brauchen“ von Germanwatch: Kupfermine, Ecuador; Ferro-Nickel Mine, Kolumbien

Für Interviews und Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:

Hannah Pilgrim, Koordination AK Rohstoffe
Tel: 030-419 341 82
E-Mail: hannah.pilgrim@power-shift.de

Christian Wimberger, Referent für Unternehmensverantwortung, Christliche Initiative Romero (CIR) e. V.
Tel: 0251-67 44 13 21
E-Mail: wimberger@ci-romero.de

Lara Louisa Siever, Referentin für Ressourcengerechtigkeit und Rohstoffpolitik beim INKOTA-netzwerk e.V.
Tel.: 0351-438 378 88
E-Mail: siever@inkota.de

Johanna Sydow, Referentin für Ressourcenpolitik, Germanwatch e.V.
Tel. 030-28 88 356 91
E-Mail: sydow@germanwatch.org

Kontaktdaten anzeigen

Für Interviews und Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:

Hannah Pilgrim, Koordination AK Rohstoffe
Tel: 030-419 341 82
E-Mail: hannah.pilgrim@power-shift.de

Christian Wimberger, Referent für Unternehmensverantwortung, Christliche Initiative Romero (CIR) e. V.
Tel: 0251-67 44 13 21
E-Mail: wimberger@ci-romero.de

Lara Louisa Siever, Referentin für Ressourcengerechtigkeit und Rohstoffpolitik beim INKOTA-netzwerk e.V.
Tel.: 0351-438 378 88
E-Mail: siever@inkota.de

Johanna Sydow, Referentin für Ressourcenpolitik, Germanwatch e.V.
Tel. 030-28 88 356 91
E-Mail: sydow@germanwatch.org

Original-Content von: Christliche Initiative Romero e.V. (CIR), übermittelt