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Naber? Was geht! – Gülcan Cetin von den „Datteltätern“

15.04.2021 – 16:36

SWR – Südwestrundfunk

Naber? Was geht! – Gülcan Cetin von den „Datteltätern“


















Naber? Was geht! - Gülcan Cetin von den "Datteltätern"

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Mainz (ots)

Donnerstag, 15. April 2021, 18:30 Uhr auf dem „naber?wasgeht!“-Youtube-Kanal / Außerdem in der ARD-Mediathek und täglich auf Instagram.

Gülcan Cetin (30) ist meist positiv und gut gelaunt, immer mit einem Scherz auf den Lippen. Das passt gut, denn sie ist Teil der „Datteltäter“, einem satirischen funk-Angebot auf Youtube mit mehreren Hundertausend Follower*innen. Aber es gab auch weniger schöne Zeiten in Gülcans Leben. Davon erzählt sie am Donnerstag, 15. April 2021, ab 18:30 Uhr auf dem „naber?wasgeht!“-Youtube-Kanal. Die Folge ist anschließend in der ARD-Mediathek zu sehen.

Medizinerin mit schauspielerischem Talent

Wer Gülcan sieht, dem kommt das Gesicht der freundlich lächelnden jungen Frau irgendwie bekannt vor – zumindest den Jugendlichen und jungen Erwachsenen: Sie gehört zu den „Datteltätern“, dem satirischen funk-Format, in dem eine Gruppe junger Youtuber*innen aus Berlin auf humorvolle Art mit den gängigen Stereotypen und Vorurteilen über Muslim*innen aufräumen will. Dort lebt Gülcan ihr schauspielerisches Talent aus. Denn eigentlich wollte sie Schauspielerin werden, hat sich dann aber doch für die Medizin entschieden. Neben ihrer Arbeit bei den „Datteltätern“, jobbt sie als Operationstechnische Assistentin und studiert Medizin. Sie liebt ihren Job, kritisiert aber den Sexismus im Gesundheitswesen. Gülcan selbst hat sich schon viele sexistische und rassistische Kommentare anhören müssen.

Schattenseiten der Social-Media-Welt

Trotz – oder wegen – ihrer Bekanntheit in den sozialen Medien hat Gülcan auch schlechte Erfahrungen gemacht. Sie hat sich über ihren Instagram-Account beobachtet und unter ständigem Druck gefühlt, ihren Follower*innen gerecht werden zu müssen. Durch diese Instagram-Abhängigkeit hat sie eine Depression entwickelt. Mit Hilfe einer Therapeutin konnte sie wieder zurück zu ihrer positiven Art finden. Social Media nutzt sie privat nicht mehr, Gülcan ist öffentlich nur noch als Teil der „Datteltäter“ zu finden.

Religion ist ihr wichtig

In dieser Folge „naber? Was geht!“ trifft sich Gülcan mit Host Merve Kayikci kurz vor dem Ramadan. Im Ramadan tankt Gülcan Kraft und versucht, zu sich zu finden. Der Fastenmonat der Muslim*innen bedeutet ihr sehr viel, weil sie sich darin auf ihre Spiritualität fokussieren kann. Wegen der Corona-Pandemie wird sie häufig allein ihr Fasten brechen müssen. Um aber nicht wie im vergangenen Ramadan in Einsamkeit zu verfallen, nimmt sie sich vor das Fastenbrechen mit Freundinnen und Freunden in Video-Calls zu teilen.

Reportage-Reihe

„Naber? Was geht! – Dein Weg, Deine Story: Gülcan Cetin“ am Donnerstag, 15.4.2021, ab 18:30 Uhr auf dem „naber?wasgeht!“-Kanal auf Youtube und täglich auf Instagram. Alle Folgen auch in der ARD-Mediathek.

Fotos: ARD-foto.de

Newsletter: „SWR vernetzt“ http://x.swr.de/s/vernetztnewsletter

Pressekontakt SWR: Claudia Lemcke, Tel. 06131 929 33293, claudia.lemcke@SWR.de

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Senator Scheel zu gekipptem Mietendeckel: „Schwerer Tag für den Senat und Mieter:innen in Berlin“

15.04.2021 – 17:12

rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg

Senator Scheel zu gekipptem Mietendeckel: „Schwerer Tag für den Senat und Mieter:innen in Berlin“


















Berlin (ots)

Berlins Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Die Linke) bedauert, dass das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt hat.

Scheel sagte am Donnerstag im Inforadio vom rbb, man habe Neuland betreten, um die soziale Mischung in der Stadt zu erhalten:

„Dass wir jetzt von Karlsruhe eine Abfuhr bekommen haben, heißt nicht, dass das Instrument nicht tauglich ist. Es heißt nur, dass wir das Instrument nicht anwenden können. Insofern ist jetzt der Bund gefragt, eine sozialverträgliche Mietrechtsgestaltung vorzunehmen und da wird es wahrscheinlich die Möglichkeit geben, in diesem Jahr noch eine Entscheidung zu treffen.“

Scheel verteidigte außerdem, dass der Senat Mietern helfen will, die die durch den gekippten Mietendeckel eingesparten Beträge nicht zurückzahlen können:

„Wir können sie dort auch nicht allein lassen, das ist, glaube ich, auch in der Verantwortung von Politik. (…) Wir werden auch die Kommunikation mit den Vermietern aufnehmen. Einer der großen Vermieter in Berlin hat ja auch schon erklärt, dass er auf Rückzahlungen verzichtet. Ich kann da nur an alle anderen Vermieter appellieren, es ihm gleichzutun.“

Einen Rücktritt als Stadtentwicklungssenator lehnt Scheel ab:

„Jetzt müssen wir erstmal die Konsequenzen, die aus dem Urteil ergehen, bearbeiten. Ich glaube, da hilft es jetzt auch niemandem weiter, wenn irgendjemand zurücktritt. (…) Ich glaube, die Mieterinnen und Mieter haben auch wahrgenommen, dass wir zumindest mal etwas wagen, um ihre Nöte und Ängste zu lindern und das wird meines Erachtens auch honoriert werden.“

Das Interview zum Nachhören: https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/202104/15/551200.html

Pressekontakt:

Rundfunk Berlin-Brandenburg
Inforadio
Chef/Chefin vom Dienst
Tel.: 030 – 97993 – 37400
Mail: info@inforadio.de
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Mustersatzung GmbH – Muster Gesellschaftsvertrag fuer Elektrowerkzeuge einer GmbH aus Aachen

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Hinweis zu unseren Mustersatzungen:
Eine gebrauchsfertige GmbH-Mustersatzung kann es nicht geben. Zu vielfältig sind die Erscheinungsformen der GmbH im Wirtschaftsleben. Eine 100 %-ige Konzerntochter verlangt andere Regelungen als eine Join-Venture GmbH zwischen zwei Industrieunternehmen. Weitere Regelungstypen sind beispielsweise die Vater-Sohn-Handwerks-GmbH, die Dienstleistungs-GmbH zwischen Freiberuflern, die GmbH mit Technologie-Know-how Trägern als Mehrheitsgesellschaftern und einem Kapitalgeber (Capital Venture Fonds).

Jeder Regelungstyp hat eine eigene Interessenstruktur, die sich bei der Finanzverfassung, den Entscheidungsmechanismen und bei Gesellschafterveräderungen auswirkt. Besondere Aufmerksamkeit ist dem natürlichen Spannungsfeld zwischen tätigen und nicht tätigen Gesellschaftern (z.B. nicht tätigen Erben eines verstorbenen tätigen Gesellschafters) zu widmen. Die Probleme entzünden sich hier an der Gewinnverwendung, Geschäftsführergehältern, langfristigen Investitionen. Bei reinen Handels- und Dienstleistungs-GmbHs ist in der Regel ein persönliches Tätigwerden der Gesellschafter unverzichtbar.

Aus diesen Gründen ist auch die folgende Beispielssatzung lediglich als eine erste Anregung gedacht, Gestaltungsalternativen müssen mit den Beratern abgestimmt werden aufgrund einer individuellen Zweckmässigkeits- und Vollständigkeitsprüfung.

Eine GmbH-Satzung muss von einem Notar protokolliert werden.

Paragraph 1 Firma, Sitz

Die Firma der Gesellschaft lautet: Jo Reichel Elektrowerkzeuge GmbH .Sitz der Gesellschaft ist Aachen

Paragraph 2 Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist Management es Geschichte Aufgaben Arten Sonstige Bereiche und Anwendungsgebiete des Managements Algorithmisches Management Navigationsmenü

Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen – insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin -, sowie andere Unternehmen zu gründen.

Paragraph 3 Dauer der Gesellschaft
Die Gesellschaft beginnt mit der Eintragung in das Handelsregister. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Dauer errichtet.

Paragraph 4 Stammkapital, Stammeinlagen
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 451315,00 EUR

Auf das Stammkapital übernehmen als ihre Stammeinlagen:

a. Jeannette Köhler eine Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 422753,
b. Irenäus Pfeiffer eine Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 12019,
c. Bernulf Weiland eine Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 16543.

Paragraph 5 Geschäftsführer
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern sowie deren Befreiung vom Geschäftsführerwettbewerbsverbot erfolgt durch Gesellschafterbeschluss

Paragraph 6 Vertretung der Gesellschaft
Ein alleiniger Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft vertreten durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch
einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Durch Gesellschafterbeschluss kann die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer abweichend geregelt werden,
insbesondere können auch alle oder einzelne Geschäftsführer von den Beschränkungen des Paragraph 181 BGB befreit werden.

Paragraph 7 Geschäftsführung
Die Führung der Geschäfte der Gesellschaft steht mehreren Geschäftsführern gemeinschaftlich zu, sofern nicht durch Gesellschafterbeschluss, insbesondere im Rahmen einer Geschäftsordnung, etwas anderes bestimmt wird.
Im Verhältnis zur Gesellschaft ist jeder Geschäftsführer verpflichtet, die Geschäftsführungsbeschränkungen einzuhalten, welche durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführeranstellungsvertrag und Gesellschafterbeschlüsse festgesetzt sind oder werden.
Die Geschäftsführer bedürfen der vorherigen Zustimmung durch Gesellschafterbeschluss für alle Geschäfte, die über den gewöhnlichen Betrieb der Gesellschaft hinausgehen.

Paragraph 8 Gesellschafterbeschlüsse
Soweit nicht das Gesetz zwingend oder dieser Gesellschaftsvertrag etwas anderes vorsehen, entscheiden die Gesellschafter in allen Angelegenheiten der Gesellschaft durch Beschlussfassung mit der Mehrheit der Stimmen aller Gesellschafter.

Nur mit 75 % der Stimmen aller Gesellschafter können beschlossen werden:

a. Eine Änderung des Gesellschaftsvertrages
b. die Auflösung der Gesellschaft.
c. die Beschlüsse gemäss Paragraphen 6, 7 und 8 des Gesellschaftsvertrages.
Jede 50,00 EUR Nennbetrag eines Geschäftsanteils gewähren eine Stimme.
Sämtliche Gesellschafterbeschlüsse sind zu protokollieren. Das Protokoll ist von den Geschäftsführern zu unterzeichnen. Die Gesellschafter erhalten Abschriften.
Die Einlegung von Rechtsmitteln jeder Art gegen Gesellschafterbeschlüsse ist nur innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beschlussfassung zulässig.

Paragraph 9 Gesellschafterversammlung
Beschlüsse der Gesellschafter werden in Versammlungen gefasst.
Soweit das Gesetz nicht zwingend eine Gesellschafterversammlung vorsieht, bedarf es der Abhaltung einer Versammlung nicht, wenn sämtliche Gesellschafter schriftlich, mündlich oder in jeder anderen Form mit der zu treffenden Bestimmung oder mit der Form der Stimmabgabe sich einverstanden erklären.

Einberufung

a. Die Gesellschafterversammlung wird durch einen Geschäftsführer einberufen. Versammlungsort ist der Sitz der Gesellschaft, sofern nicht durch Gesellschafterbeschluss ein anderer 0rt bestimmt wird.
b. Die ordentliche jährliche Gesellschafterversammlung ist in den ersten acht Monaten eines Geschäftsjahres einzuberufen zur Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und die Entlastung der Geschäftsführung. Im übrigen ist die Gesellschafterversammlung einzuberufen, wenn es einem
Geschäftsführer im Interesse der Gesellschaft erforderlich erscheint oder in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
c. Die Einberufung erfolgt durch Einladung der Gesellschafter mittels eingeschriebener Briefe gegen Rückschein an die letzte von dem Gesellschafter der Gesellschaft mitgeteilte Adresse oder durch Übergabe gegen
Empfangsbestätigung. Die Ladungsfrist beträgt mindestens zwei Wochen. Der Tag der Absendung und der Versammlungstag werden nicht mitgerechnet. Mit der Einladung sind die Beschlussgegenstände mitzuteilen.
d. Ist die Versammlung nicht ordnungsmässig berufen, können Beschlüsse nur mit Zustimmung aller Gesellschafter gefasst werden.

Paragraph 10 Geschäftsjahr und Jahresabschluss
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Jahresabschluss ist von den Geschäftsführern in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen, sofern nicht nach dem Gesetz der Jahresabschluss innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres aufgestellt werden darf.

Paragraph 11 Gewinnverteilung
Die Gesellschafter haben Anspruch auf den Jahresüberschuss zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrags, soweit der sich ergebende Betrag nicht durch Beschluss nach Abs. 2 von der Verteilung unter die Gesellschafter ausgeschlossen ist.
Im Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses können die Gesellschafter Beträge in Gewinnrücklage einstellen oder als Gewinn vortragen oder bestimmen, dass sie der Gesellschaft als Darlehen zu dem gemäss Gesellschafterbeschluss festgesetzten Bedingungen verbleiben.
Die Verteilung erfolgt nach Verhältnis der Geschäftsanteile.

Paragraph 12 Gesellschafterveränderungen
Übertragung von Geschäftsanteilen
Geschäftsanteile können ganz oder teilweise von einem Gesellschafter nur veräussert werden, wenn die Gesellschafter durch Beschluss mit einer Mehrheit von 75 % der Stimmen aller Gesellschafter im Voraus zustimmen. Der betroffene Gesellschafter ist stimmberechtigt.
Austrittsrecht
Jeder Gesellschafter kann den Austritt aus der Gesellschaft erklären
a. wenn ein wichtiger Grund im Sinne des allgemeinen Gesellschaftsrechts vorliegt jederzeit oder
b. im übrigen nur sechs Monate vor einem Geschäftsjahresende, erstmals zum (Datum). Die Austrittserklärung hat durch eingeschriebenen Brief an die Gesellschaft zu erfolgen.
Ausschluss
Ein Gesellschafter ist verpflichtet, ohne seine Zustimmung aus der Gesellschaft auszuscheiden,

a. wenn und sobald über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, sofort,
b. durch Gesellschafterbeschluss – bei dem er nicht stimmberechtigt ist – zu dem in dem Beschluss bestimmten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Mitteilung des Beschlusses an den betroffenen Gesellschafter,

wenn in seinen Geschäftsanteil die Zwangsvollstreckung betrieben und nicht innerhalb von zwei Monaten wieder aufgehoben wird, oder
wenn in seiner Person ein wichtiger Grund eingetreten ist, der für die übrigen Gesellschafter die Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses mit ihm unzumutbar macht, oder
wenn das Anstellungsverhältnis eines Gesellschafters, der nach Paragraph 5 verpflichtet ist, für die Gesellschaft tätig zu sein, endet, aus welchem Grund auch immer; im Falle des Todes gilt Abs. (4).
Tod eines Gesellschafters
Erben oder Vermächtnisnehmer eines Gesellschafters sind verpflichtet, aus der Gesellschaft auszuscheiden.
Durchführung des Ausscheidens

a. Der ausscheidende Gesellschafter ist /seine Erben/Vermächtnisnehmer sind verpflichtet, seinen/ihren Geschäftsanteil nach Massgabe eines Gesellschafterbeschlusses mit der Mehrheit der Stimmen der übrigen
Gesellschafter, bei dem er nicht stimmberechtigt ist, ganz oder geteilt an die Gesellschaft selbst, an einen oder mehrere Gesellschafter oder an von der Gesellschaft zu benennende Dritte zu übertragen oder die
Einziehung des Geschäftsanteils zu dulden.
b. Ein ausscheidender Gesellschafter erhält seine Erben erhalten eine Abfindung nach Massgabe dieses Vertrages, von dem seinen Geschäftsanteil erwerbenden Gesellschafter (von mehreren als Teilschuldner),
im Falle der Einziehung von der Gesellschaft.
Das Ausscheiden eines Gesellschafters führt nicht zur Auflösung der Gesellschaft. Die verbleibenden Gesellschafter haben unverzüglich einen Beschluss zu den Modalitäten der Fortführung zu fassen.

Paragraph13 Abfindung
Die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters bemisst sich nach dem für den Geschäftsanteil zu ermittelnden Wert,{der sich unter Anwendung der steuerrechtlichen Vorschriften zur Ermittlung des gemeinen Wertes von Geschäftsanteilen mangels Ableitbarkeit aus Verkäufen ergibt . Bewertungsstichtag ist das Ende des Geschäftsjahres, in dem die Austrittserklärung des Gesellschafters bei der Gesellschaft eingeht oder der Ausschlussbeschluss gefasst wird.} Sollte zum Bewertungsstichtag eine Feststellung des Finanzamtes noch nicht erfolgt sein, ist die Wertermittlung nach den vorstehenden Massstäben unabhängig von der Feststellung des Finanzamtes vorzunehmen. Eine Berichtigung aufgrund der späteren Feststellung des Finanzamtes oder einer Betriebsprüfung findet nicht statt.
Der Gewinn für das gesamte Geschäftsjahr, in dessen Verlauf und zu dessen Ende ein Gesellschafter zum Ausscheiden verpflichtet ist, steht dem ausscheidenden Gesellschafter zeitanteilig bis zu dem Monat zu, in dessen Verlauf oder zu dessen Ende die Austrittserklärung der Gesellschaft zuging oder der Ausschlussbeschluss gefasst wurde.
Die Vergütung ist in 5 gleichen Jahresraten auszuzahlen, wobei die Fälligkeit der ersten Rate sechs Monate seit Vollzug des Ausscheidens, die folgenden Raten je ein Jahr später zu zahlen sind. Die Vergütung ist mit jährlich 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank von der jeweilig noch geschuldeten Höhe zu verzinsen von dem Monatsersten an, von dem ausscheidenden Gesellschafter gemäss Abs. 2 ein Gewinn nicht mehr zusteht.

Paragraph 14 Wettbewerbsverbot
Ein Gesellschafter darf ohne vorherigen zustimmenden Gesellschafterbeschluss, bei dem er nicht stimmberechtigt ist, in dem Geschäftsbereich des Gegenstandes der Gesellschaft keine Geschäfte machen für eigene oder fremde Rechnung, gelegentlich oder gewerbsmässig, unmittelbar oder mittelbar, selbständig oder unselbständig oder in jeder anderen Weise. Das Verbot umfasst insbesondere auch direkte oder indirekte Beteiligung oder Beratung an Konkurrenzunternehmen sowie die Beteiligung als stiller Gesellschafter oder Unterbeteiligter an Konkurrenzunternehmen.

Paragraph 15 Schlussbestimmungen
Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im deutschen Bundesanzeiger oder einem etwa an seine Stelle tretenden Veröffentlichungsorgan.
Die Gründungskosten in Höhe von EUR {Summe} (Handelsregister, Bekanntmachungen, Beratungen, Notar) trägt die Gesellschaft.[1]
Durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Als Gerichtsstand wird Aachen vereinbart

Anmerkung:
An dieser Stelle kann auf Wunsch eine Schlichtungsvereinbarung und/oder Schiedsgerichtsvereinbarung getroffen werden. Zur Vereinbarung einer Schlichtungsklausel und/oder Schiedsklausel siehe Erläuterung unten)

Notarieller Beurkundungshinweis

……………………………………….. ………………………………………..

Aachen, 15.04.2021 Unterschrift

Anmerkung zu Paragraph 15 (4):

a. Die Parteien können sich auch auf die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens (Schlichtungsklausel) einigen. Es kann zusätzlich vereinbart werden, dass ein Schlichtungsversuch gescheitert sein muss, bevor der Rechtsweg beschritten werden kann.

>Informationen zur aussergerichtlichen Streitbeilegung
Muster für eine Schlichtungsklausel:

Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden vor Einschaltung der Gerichte nach der Schlichtungsordnung der Industrie- und Handelskammer …………… (z.B. XXXXX = Name der nächstgelegenen IHK mit Schlichtungsstelle) (oder der XXXX Institution) geschlichtet.

b. Möglich wäre auch die Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel.
Muster für eine Schiedsgerichtsklausel:

Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer …………. unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig.

c. Möglich ist aber natürlich auch die Kombination von Schlichtung und bei Scheitern anschliessendem Schiedsgerichtsverfahren.

[1] Es ist aufgrund der Entscheidung des OLG Celle vom 11.2.2016 (Az. 9 W 10/16) in der Satzung auf Verlangen des Registergerichts nunmehr der konkrete Gesamtbetrag der Gründungskosten anzugeben


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    Senator Scheel zu gekipptem Mietendeckel: „Schwerer Tag für den Senat und Mieter:innen in Berlin“

    15.04.2021 – 17:12

    rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg

    Senator Scheel zu gekipptem Mietendeckel: „Schwerer Tag für den Senat und Mieter:innen in Berlin“


















    Berlin (ots)

    Berlins Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Die Linke) bedauert, dass das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt hat.

    Scheel sagte am Donnerstag im Inforadio vom rbb, man habe Neuland betreten, um die soziale Mischung in der Stadt zu erhalten:

    „Dass wir jetzt von Karlsruhe eine Abfuhr bekommen haben, heißt nicht, dass das Instrument nicht tauglich ist. Es heißt nur, dass wir das Instrument nicht anwenden können. Insofern ist jetzt der Bund gefragt, eine sozialverträgliche Mietrechtsgestaltung vorzunehmen und da wird es wahrscheinlich die Möglichkeit geben, in diesem Jahr noch eine Entscheidung zu treffen.“

    Scheel verteidigte außerdem, dass der Senat Mietern helfen will, die die durch den gekippten Mietendeckel eingesparten Beträge nicht zurückzahlen können:

    „Wir können sie dort auch nicht allein lassen, das ist, glaube ich, auch in der Verantwortung von Politik. (…) Wir werden auch die Kommunikation mit den Vermietern aufnehmen. Einer der großen Vermieter in Berlin hat ja auch schon erklärt, dass er auf Rückzahlungen verzichtet. Ich kann da nur an alle anderen Vermieter appellieren, es ihm gleichzutun.“

    Einen Rücktritt als Stadtentwicklungssenator lehnt Scheel ab:

    „Jetzt müssen wir erstmal die Konsequenzen, die aus dem Urteil ergehen, bearbeiten. Ich glaube, da hilft es jetzt auch niemandem weiter, wenn irgendjemand zurücktritt. (…) Ich glaube, die Mieterinnen und Mieter haben auch wahrgenommen, dass wir zumindest mal etwas wagen, um ihre Nöte und Ängste zu lindern und das wird meines Erachtens auch honoriert werden.“

    Das Interview zum Nachhören: https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/202104/15/551200.html

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    Inforadio
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    UNFPA-Weltbevölkerungsbericht 2021Körperliche Selbstbestimmung gilt nur für knapp die Hälfte der Frauen in Entwicklungsländern

    14.04.2021 – 14:30

    Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW)

    UNFPA-Weltbevölkerungsbericht 2021
    Körperliche Selbstbestimmung gilt nur für knapp die Hälfte der Frauen in Entwicklungsländern


















    Hannover (ots)

    DSW: „In Krisen werden noch mehr Frauen und Mädchen Opfer von Zwangsverheiratung und Genitalverstümmelung!“

    Der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) veröffentlicht am 14. April den diesjährigen Weltbevölkerungsbericht mit dem Titel Mein Körper gehört mir: Das Recht auf Autonomie und Selbstbestimmung einfordern. Herausgeberin der deutschen Kurzfassung ist die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW). Im Zentrum des UNFPA-Weltbevölkerungsberichts 2021 steht das Recht auf körperliche Selbstbestimmung und Unversehrtheit von Mädchen und Frauen. Nur 55 Prozent der Frauen in Ländern mit mittlerem und niedrigem Einkommen können selbst entscheiden, ob sie Sex haben, verhüten oder Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen möchten.

    Zitat Dr. Natalia Kanem, Exekutivdirektorin von UNFPA: „Die Tatsache, dass fast die Hälfte der Frauen immer noch nicht selbst entscheiden kann, ob sie Sex haben, verhüten oder medizinische Versorgung in Anspruch nehmen wollen oder nicht, muss uns alle empören. Hunderte Millionen Frauen und Mädchen besitzen ihre eigenen Körper nicht. Ihr Leben wird von anderen bestimmt.“

    Sexualisierte und geschlechtsbasierte Gewalt nimmt durch Coronakrise zu

    Der Weltbevölkerungsbericht 2021 wertet aus, inwieweit Frauen und Mädchen die Macht haben, Entscheidungen über ihren Körper zu treffen. Er untersucht auch, inwieweit Regierungen die körperliche Selbstbestimmung und Unversehrtheit fördern oder behindern. Die Daten zeigen einen starken Zusammenhang zwischen der Entscheidungsmacht und dem Bildungsniveau einer Frau. Die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW) macht darauf aufmerksam, dass mit geschlossenen Schulen zur Eindämmung der Corona-Pandemie das Risiko für Mädchen steigt, sexualisierter und geschlechtsbasierter Gewalt ausgesetzt zu sein. Auch fallen aufgrund von Lockdown-Bestimmungen viele Dienste der sexuellen und reproduktiven Gesundheit weg, die sonst dafür Sorge tragen, dass junge Menschen und vor allem Mädchen und Frauen über ihr körperliches Selbstbestimmungsrecht aufgeklärt werden. Nur 56 Prozent der Länder weltweit haben überdies eine umfassende Sexualaufklärung gesetzlich verankert.

    Zitat Jan Kreutzberg, Geschäftsführer der Deutschen Stiftung Weltbevölkerung (DSW): „In Krisen werden noch mehr Frauen und Mädchen Opfer von Zwangsverheiratung und Genitalverstümmelung! Sexualisierte und geschlechtsbasierte Gewalt sind an der Tagesordnung. Regierungen dürfen davor nicht die Augen verschließen. Es muss mehr getan werden, um sexuelle und reproduktive Gesundheitsdienste in Krisen aufrecht zu erhalten und junge Menschen über ihre sexuellen und reproduktiven Rechte aufzuklären.“

    Pressematerial

    - UNFPA-Weltbevölkerungsbericht 2021: "Mein Körper gehört mir: Das Recht auf Autonomie und Selbstbestimmung einfordern"
    - Pressemappe der DSW zum UNFPA-Weltbevölkerungsbericht 2021 

    Über die DSW

    Die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW) ist eine international tätige Entwicklungsorganisation. Ihr Ziel ist es, zu einer zukunftsfähigen Bevölkerungsentwicklung beizutragen. Daher unterstützt sie junge Menschen dabei, selbstbestimmte Entscheidungen über ihre Sexualität und Verhütung zu treffen. Gleichzeitig bringt sie sich auf nationaler und internationaler Ebene in politische Entscheidungsprozesse in den Bereichen Gesundheit, Familienplanung und Gleichstellung der Geschlechter ein.

    Über UNFPA

    Der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) fördert eine Welt, in der jede Schwangerschaft gewollt, jede Geburt sicher und das Potenzial jedes jungen Menschen verwirklicht wird.

    Pressekontakt:

    Anke Witte
    Pressesprecherin | Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Telefon: 0511 94373-32 | Fax: 0511 94373-73
    E-Mail: anke.witte@dsw.org

    Monika Schröder
    Referentin Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
    Telefon: 0511 94373-38 | Fax: 0511 94373-73
    E-Mail: monika.schroeder@dsw.org

    Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW)
    Hindenburgstr. 25 | 30175 Hannover
    Internet: www.dsw.org

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    Schön/Breher: Gleichberechtigung in Deutschland weiter voranbringen

    14.04.2021 – 16:00

    CDU/CSU – Bundestagsfraktion

    Schön/Breher: Gleichberechtigung in Deutschland weiter voranbringen


















    Berlin (ots)

    Bundesstiftung Gleichstellung kommt

    Am morgigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag das Errichtungsgesetz für die Bundesstiftung Gleichstellung abschließend beraten. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und die zuständige Berichterstatterin Silvia Breher:

    Nadine Schön: „Trotz vieler Fortschritte im Bereich der Gleichstellung in den letzten Jahren gibt es nach wie vor deutliche Unterschiede bei Teilhabe- und Verwirklichungschancen von Frauen und Männern. Wir brauchen bessere Vereinbarkeit, bessere Karrierechancen, bessere Bezahlung und mehr Gestaltungsmöglichkeiten für Frauen in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Wir brauchen mehr weibliche Rollenbilder und mehr Frauen in Führungspositionen. Das Grundgesetz verpflichtet uns dazu, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.

    Dazu fehlte es auf Bundesebene bislang an einer Struktur, die sich wissenschaftlich fundiert Fragen der gerechten Partizipation von Frauen und Männern widmet. Kompetenzen in der Gleichstellungspolitik müssen gebündelt und gute und erfolgreiche Konzepte weitergetragen werden, um die Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen und noch effektiver auf die Beseitigung noch bestehender Nachteile hinzuwirken. Mit der Bundesstiftung Gleichstellung schließen wir nun endlich diese Lücke.“

    Silvia Breher: „Jeder von uns muss die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben haben und sein Potenzial in unserem Land bestmöglich ausschöpfen können. Aber nach wie vor haben es Frauen und Männer noch immer unterschiedlich leicht oder schwer, ihre individuellen Vorstellungen und Wünsche zu verwirklichen – trotz formaler Gleichberechtigung.

    Es geht dabei ausdrücklich nicht um Gleichmacherei oder Ergebnisgleichheit, sondern um Chancen und Rahmenbedingungen. Wir sind fest davon überzeugt, dass man hierzu nicht alles durch Gesetze regeln kann und sollte. Die öffentliche Sachverständigenanhörung im Bundestag hat zudem noch einmal den Bedarf für diese Stiftung bestätigt, um insbesondere den vielen Organisationen und Vereinen, die im Bereich der Gleichstellungspolitik aktiv sind und wenig personelle und finanzielle Ressourcen haben, mit Informationen, Beratung und Vernetzungsmöglichkeiten zur Seite zu stehen.

    Für uns als Union war entscheidend, dass wir jetzt eine schlanke und effizient arbeitende Stiftung bekommen, die eng mit dem Parlament zusammenarbeiten wird. Zivilgesellschaft und Wissenschaft werden in die Arbeit der Stiftung über einen Stiftungsbeirat direkt eingebunden.“

    Hintergrund: Im Koalitionsvertrag hatten sich CDU/CSU und SPD darauf verständigt, eine Bundesstiftung zu gründen, die sich wissenschaftlich fundiert insbesondere Fragen der gerechten Partizipation von Frauen in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft widmet.

    Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

    Pressekontakt:

    CDU/CSU – Bundestagsfraktion
    Pressestelle
    Telefon: (030) 227-53015
    Fax: (030) 227-56660
    Internet: http://www.cducsu.de
    Email: pressestelle@cducsu.de

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    Ideenplattform „Land der Gesundheit“ lädt zum Austausch und Nachdenken über eine Vision 2025 einLernen aus der Pandemie

    14.04.2021 – 12:51

    Pfizer Deutschland GmbH

    Ideenplattform „Land der Gesundheit“ lädt zum Austausch und Nachdenken über eine Vision 2025 ein
    Lernen aus der Pandemie


















    Ideenplattform "Land der Gesundheit" lädt zum Austausch und Nachdenken über eine Vision 2025 ein / Lernen aus der Pandemie
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    Berlin (ots)

    Die Pandemie hat in ihrer Herausforderung ein Momentum für Veränderung geschaffen. Pfizer in Deutschland möchte dieses nutzen, um gemeinsam mit Interessierten aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik Impulse für eine Gesundheitssystem der Zukunft zusammenzutragen. Unter dem Schwerpunktthema „2025“ startet der Austausch auf der Ideenplattform www.landdergesundheit.de.

    In regelmäßig neuerscheinenden Interviews und Audio-Beiträgen, mit Infografiken und anschaulichen Hintergrundtexten sowie einer virtuellen Veranstaltungsreihe geht es um neue Entwicklungen in der Medizin, Positionen zu Rahmenbedingungen für Innovation oder Zusammenhänge, die bei der Gestaltung der Zukunft unseres Gesundheitssystems eine Rolle spielen. Nutzerinnen und Nutzer erhalten Einblicke und werden zum Kommentieren und Diskutieren eingeladen. Dabei geben die Beiträge auch einen Einblick über den nationalen Tellerrand hinaus und zeigen, wo Deutschland im internationalen Vergleich steht und wo in Sachen Offenheit, Netzwerkdenken, Experimentierfreude und Vorausdenken noch Nachholbedarf besteht.

    Bereits erschienene Beiträge: eine Strategie für E-Health, die Zukunft der Medizin und über den Zusammenhang von Klima und Gesundheit

    Marcel Weigand, Leiter Kooperation und digitale Transformation bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland und freier Berater spricht im Interview über das Potenzial von E-Health und was nötig ist, die Bereitschaft, diese zu nutzen weiter zu erhöhen.

    Prof. Dr. Nikolaus Rajewsky, wissenschaftlicher Direktor des Instituts für medizinische Systembiologie am Max-Delbrück-Centrum für molekulare Medizin in Berlin spricht über das Forschungsprojekt „LifeTime“, an dem 300 europäische Spitzenforscher der Biomedizin gemeinsam daran arbeiten, Krankheiten deutlich früher diagnostizieren und behandeln zu können.

    Die renommierte Energieökonomin Professor Dr. Claudia Kemfert plädiert in ihrem Beitrag für einen ökonomischen Reset nach der Krise und die gezielte Investition in innovatives, nachhaltiges Handeln. „Die Zukunft ist nachhaltig und klimaschonend“, so ihre Überzeugung.

    Jede und jeder kann mitdiskutieren und Ideen einbringen

    Interessierte können sich mit dem Team von Land der Gesundheit und den auf der Plattform publizierenden Expertinnen und Experten durch Kommentare auf der Webseite oder über die Social-Media-Kanäle Twitter, LinkedIn und Facebook über eigene Erfahrungen, Ideen und Fragen austauschen. Die Kenntnisse vieler können eine Vision für das Jahr 2025 schaffen und einen Impuls für die Weiterentwicklung unseres Gesundheitssystems geben.

    Über Pfizer – „Breakthroughs that change patients‘ lives“

    Damit Menschen Zugang zu Therapien erhalten, die ihr Leben verlängern und erheblich verbessern, setzen wir bei Pfizer auf Wissenschaft und nutzen unsere globalen Ressourcen. Unser Anspruch ist es, bei der Entdeckung, der Entwicklung und der Herstellung innovativer Medikamente und Impfstoffe Standards zu setzen – hinsichtlich ihrer Qualität, Sicherheit und des Nutzens für PatientInnen. Weltweit – über Industrie- und Schwellenländer hinweg – arbeiten KollegInnen bei Pfizer jeden Tag daran das Wohlbefinden, die Prävention, die Behandlungs- und Heilungschancen gegen die schwerwiegenden Erkrankungen unserer Zeit zu verbessern und voranzubringen. Aus unserer Verantwortung als eines der weltweit führenden innovativen biopharmazeutischen Unternehmen heraus arbeiten wir mit Leistungserbringern, Regierungen und lokalen Gemeinschaften zusammen, um weltweit den Zugang zu einer zuverlässigen und bezahlbaren Gesundheitsversorgung zu fördern und auszuweiten. Einen Unterschied für alle zu machen, die sich auf uns verlassen, daran arbeiten wir seit mehr als 170 Jahren.

    Der Hauptsitz von Pfizer ist in New York. In Deutschland sind mehr als 2.500 MitarbeiterInnen an drei Standorten tätig: Berlin, Freiburg und Karlsruhe. Das Werk in Freiburg ist Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit und Industrie 4.0.

    Mehr auf www.pfizer.de. Folgen Sie uns auf Twitter @pfizer_de.

    Pressekontakt:

    Pfizer Deutschland GmbH
    Unternehmenskommunikation
    Linkstraße 10
    D-10785 Berlin
    Telefon: +49 (0)30 – 55 00 55 – 51088
    E-Mail: presse@pfizer.com
    Website: www.pfizer.de
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    Ideenplattform „Land der Gesundheit“ lädt zum Austausch und Nachdenken über eine Vision 2025 einLernen aus der Pandemie

    14.04.2021 – 12:51

    Pfizer Deutschland GmbH

    Ideenplattform „Land der Gesundheit“ lädt zum Austausch und Nachdenken über eine Vision 2025 ein
    Lernen aus der Pandemie


















    Ideenplattform "Land der Gesundheit" lädt zum Austausch und Nachdenken über eine Vision 2025 ein / Lernen aus der Pandemie
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    Berlin (ots)

    Die Pandemie hat in ihrer Herausforderung ein Momentum für Veränderung geschaffen. Pfizer in Deutschland möchte dieses nutzen, um gemeinsam mit Interessierten aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik Impulse für eine Gesundheitssystem der Zukunft zusammenzutragen. Unter dem Schwerpunktthema „2025“ startet der Austausch auf der Ideenplattform www.landdergesundheit.de.

    In regelmäßig neuerscheinenden Interviews und Audio-Beiträgen, mit Infografiken und anschaulichen Hintergrundtexten sowie einer virtuellen Veranstaltungsreihe geht es um neue Entwicklungen in der Medizin, Positionen zu Rahmenbedingungen für Innovation oder Zusammenhänge, die bei der Gestaltung der Zukunft unseres Gesundheitssystems eine Rolle spielen. Nutzerinnen und Nutzer erhalten Einblicke und werden zum Kommentieren und Diskutieren eingeladen. Dabei geben die Beiträge auch einen Einblick über den nationalen Tellerrand hinaus und zeigen, wo Deutschland im internationalen Vergleich steht und wo in Sachen Offenheit, Netzwerkdenken, Experimentierfreude und Vorausdenken noch Nachholbedarf besteht.

    Bereits erschienene Beiträge: eine Strategie für E-Health, die Zukunft der Medizin und über den Zusammenhang von Klima und Gesundheit

    Marcel Weigand, Leiter Kooperation und digitale Transformation bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland und freier Berater spricht im Interview über das Potenzial von E-Health und was nötig ist, die Bereitschaft, diese zu nutzen weiter zu erhöhen.

    Prof. Dr. Nikolaus Rajewsky, wissenschaftlicher Direktor des Instituts für medizinische Systembiologie am Max-Delbrück-Centrum für molekulare Medizin in Berlin spricht über das Forschungsprojekt „LifeTime“, an dem 300 europäische Spitzenforscher der Biomedizin gemeinsam daran arbeiten, Krankheiten deutlich früher diagnostizieren und behandeln zu können.

    Die renommierte Energieökonomin Professor Dr. Claudia Kemfert plädiert in ihrem Beitrag für einen ökonomischen Reset nach der Krise und die gezielte Investition in innovatives, nachhaltiges Handeln. „Die Zukunft ist nachhaltig und klimaschonend“, so ihre Überzeugung.

    Jede und jeder kann mitdiskutieren und Ideen einbringen

    Interessierte können sich mit dem Team von Land der Gesundheit und den auf der Plattform publizierenden Expertinnen und Experten durch Kommentare auf der Webseite oder über die Social-Media-Kanäle Twitter, LinkedIn und Facebook über eigene Erfahrungen, Ideen und Fragen austauschen. Die Kenntnisse vieler können eine Vision für das Jahr 2025 schaffen und einen Impuls für die Weiterentwicklung unseres Gesundheitssystems geben.

    Über Pfizer – „Breakthroughs that change patients‘ lives“

    Damit Menschen Zugang zu Therapien erhalten, die ihr Leben verlängern und erheblich verbessern, setzen wir bei Pfizer auf Wissenschaft und nutzen unsere globalen Ressourcen. Unser Anspruch ist es, bei der Entdeckung, der Entwicklung und der Herstellung innovativer Medikamente und Impfstoffe Standards zu setzen – hinsichtlich ihrer Qualität, Sicherheit und des Nutzens für PatientInnen. Weltweit – über Industrie- und Schwellenländer hinweg – arbeiten KollegInnen bei Pfizer jeden Tag daran das Wohlbefinden, die Prävention, die Behandlungs- und Heilungschancen gegen die schwerwiegenden Erkrankungen unserer Zeit zu verbessern und voranzubringen. Aus unserer Verantwortung als eines der weltweit führenden innovativen biopharmazeutischen Unternehmen heraus arbeiten wir mit Leistungserbringern, Regierungen und lokalen Gemeinschaften zusammen, um weltweit den Zugang zu einer zuverlässigen und bezahlbaren Gesundheitsversorgung zu fördern und auszuweiten. Einen Unterschied für alle zu machen, die sich auf uns verlassen, daran arbeiten wir seit mehr als 170 Jahren.

    Der Hauptsitz von Pfizer ist in New York. In Deutschland sind mehr als 2.500 MitarbeiterInnen an drei Standorten tätig: Berlin, Freiburg und Karlsruhe. Das Werk in Freiburg ist Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit und Industrie 4.0.

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    Rechtswissenschaftler Prof. Uwe Volkmann: Ausgangssperren schießen übers Ziel hinaus

    14.04.2021 – 13:53

    PHOENIX

    Rechtswissenschaftler Prof. Uwe Volkmann: Ausgangssperren schießen übers Ziel hinaus


















    Bonn (ots)

    Der Rechtswissenschaftler Prof. Uwe Volkmann von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main sieht die im neuen Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Ausgangssperren als eine Maßnahme, die „über das Ziel hinausschießt“. Das sagte Volkmann im phoenix-Interview. Erst einmal gelte es zu klären, was mit den Ausgangssperren für den Infektionsschutz erreicht werden solle. „Geht es vielleicht darum, dass man Partys, von denen man immer liest, von 30 oder 40 Leuten, die sich abends treffen, verhindert? Dafür Millionen Leuten zu untersagen, abends nach 21 Uhr ihr Haus zu verlassen, das schießt vielleicht über das Ziel hinaus“, sagte der Rechtswissenschaftler. Oder gehe es nur darum, ein Zeichen zu setzen und den Menschen den Ernst der Lage zu signalisieren? „Auch das wäre ein Ziel, das so weitreichende Freiheitseinschränkungen eigentlich nicht rechtfertigt“, so Volkmann weiter.

    Eine so weitreichende Einschränkung wie die nächtlichen Ausgangssperren könne man nicht allein durch Polizeikontrollen durchsetzen, dazu brauche es die Akzeptanz in der Bevölkerung. „Solche Maßnahmen müssen von den Bürgern auch aus Einsicht in die Richtigkeit befolgt werden. Und für diese Einsicht sind gerichtliche Überprüfungsverfahren meines Erachtens essentiell“, sagte der Rechtswissenschaftler. Diese Möglichkeit würde aber ausgehebelt, wenn die Vorschrift in Gesetzesform gegossen würde. Den Menschen bliebe dann nur noch auf die Straße zu gehen, wo der Protest bereits jetzt „krude und verzerrte Formen“ annehme, oder das Bundesverfassungsgericht anzurufen, doch von dort habe man bislang in der Pandemie noch „nicht sehr viel gehört“, so Volkmann.

    Pressekontakt:

    phoenix-Kommunikation
    Telefon: 0228 / 9584 192
    kommunikation@phoenix.de
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    Schneider: Inzidenzwert mit Altersgewichtung einführen

    14.04.2021 – 11:38

    AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag

    Schneider: Inzidenzwert mit Altersgewichtung einführen


















    Berlin (ots)

    Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jörg Schneider, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit, schlägt die Einführung eines Inzidenzwertes mit Altersgewichtung vor:

    „Der derzeitig ermittelte Inzidenzwert ist wenig aussagekräftig. Die Anzahl der schweren Verläufe nimmt vor allem mit steigendem Alter stark zu. So liegt die Sterblichkeit in der Altersgruppe bis 34 Jahre bei 0,004 Prozent, die Sterblichkeit in der Altersgruppe von über 85 Jährigen bei 22,3 Prozent.

    Die Inzidenz unterscheidet aber nicht, ob innerhalb einer Woche in einem Kreis mit 100.000 Einwohnern 100 Teenager oder 100 Seniorenheimbewohner getestet wurden – sie ist in beiden Fällen 100.

    Da sich aber durch die Impfung insbesondere älterer Menschen das Infektionsgeschehen zunehmend in jüngere Altersgruppen verlagert, ist eine Vergleichbarkeit von zu unterschiedlichen Zeitpunkten ermittelten Inzidenzen seit Beginn der Impfungen nicht mehr gegeben.

    Sinnvoll wäre daher eine Korrektur der Inzidenz: Die Fallzahl innerhalb einer Altersgruppe wird multipliziert mit der in der Altersgruppe ermittelten Wahrscheinlichkeit eines schweren Verlaufs.

    Dadurch entsteht ein Zahlenwert, der eine Prognose der intensivmedizinisch zu behandelnden Fälle mit einem Vorlauf von etwa ein bis zwei Wochen zulässt.

    Somit wird aus der Inzidenz eine realistische Prognose der Folgen des aktuell ermittelten Infektionsgeschehens und der daraus zu erwartenden Belastung unseres Gesundheitssystems.“

    Pressekontakt:

    Pressestelle
    der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag
    Tel. 030 22757029

    Original-Content von: AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, übermittelt