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Sorgfaltspflichtengesetz muss im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden

03.03.2021 – 15:25

Deutsches Institut für Menschenrechte

Sorgfaltspflichtengesetz muss im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden


















Berlin (ots)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert Nachbesserungen am Entwurf des Sorgfaltspflichtengesetzes im parlamentarischen Verfahren. Dabei sollten besonders die Risikoanalyse entlang der gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette und die wirksame Abhilfe von Menschenrechtsverletzungen, einschließlich der Wiedergutmachung für Betroffene, stärker in den Fokus rücken.

Das Institut begrüßt, dass Unternehmen dazu verpflichtet werden sollen, sich intensiver um erkannte und gemeldete Problemlagen zu kümmern. Das Institut bedauert gleichzeitig, dass der Gesetzentwurf entscheidende Vorgaben und Grundideen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte nur in Teilen aufgreift und berücksichtigt.

Kritisiert wird, dass eine proaktive vorausschauende Risikoanalyse nur für den eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern vorgesehen wird, nicht aber für die weitere Lieferkette, wo in der Regel die größeren menschenrechtlichen Risiken liegen. Das geplante jährliche Berichtssystem für die weniger riskanten Bereiche der Lieferkette sollte auf die menschenrechtlich besonders relevanten Risiken in der tieferen Lieferkette ausgeweitet werden, damit Risiken nicht übersehen und gar nicht oder zu spät adressiert werden.

„Im Ergebnis sind deutsche Unternehmen damit weiterhin hohen menschenrechtlichen Reputationsrisiken ausgesetzt, während sie mit großem Aufwand die Bereiche der Lieferkette dokumentieren müssen, in denen die schwerwiegenden Risiken eher nicht liegen“, bemängelt das Institut.

Weiterhin kritisiert das Institut, dass der Entwurf keine zivilrechtliche Haftung von Unternehmen vorsieht und auch keine anderweitigen Vorgaben für die Wiedergutmachung macht.

„Die Rechtslage von Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen, insbesondere im Ausland, stärkt dieser Entwurf nicht. Die Schutzlücken für Betroffene zu schließen, ist jedoch gerade der Geist der UN-Leitprinzipien“, so das Institut. Darüber hinaus sollten die Vorgaben zur Abhilfe in einem Sorgfaltspflichtengesetz primär der Verwirklichung der Menschenrechte Betroffener dienen und eine Wiedergutmachung zum Schadensausgleich für Betroffene gewährleisten.

Nach Einschätzung des Instituts gelingt somit nur ein erster Einstieg in die Regulierung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten. In der bestehenden Struktur schütze der Entwurf Betroffene wenig, unterstütze aber auch Unternehmen kaum dabei, mit der Herausforderung der Achtung menschenrechtlicher Sorgfalt gut und wirkungsvoll umgehen zu können.

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Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 – 14 Mobil: 0160 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
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Frei/Maag: Die Anstrengungen gegen das Coronavirus müssen weitergeführt werden

03.03.2021 – 06:44

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Frei/Maag: Die Anstrengungen gegen das Coronavirus müssen weitergeführt werden


















Berlin (ots)

Unterstützung für Familien in dieser Krisenzeit ausbauen

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf den Gesetzentwurf zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen geeinigt. Er soll am Donnerstag im Plenum beschlossen werden. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, und die gesundheitspolitische Sprecherin Karin Maag:

Thorsten Frei: „Das Gesetz zur Fortgeltung der Regelungen über die epidemische Lage ist in dieser Krisensituation ein weiterer wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Mit Augenmaß sorgt das Gesetz dafür, dass die notwendigen Regelungen zur Überwindung der Krise in der erforderlichen Weise fortgeführt werden. Damit der Bundestag in kurzen und regelmäßigen Abständen überprüft, ob diese epidemische Lage nach wie vor vorliegt, tritt diese Feststellung der epidemischen Lage künftig dann außer Kraft, wenn sie nicht spätestens binnen dreier Monate erneut bestätigt worden ist. Auch für die Zukunft gilt damit: Die Krisenbefugnisse werden auf Zeit erteilt und kommen regelmäßig, künftig sogar in festgelegten Fristen, auf den Prüfstand. Natürlich hoffen wir alle, dass diese Befugnisse letztlich nicht mehr lange vonnöten sein werden. Für den Moment aber ist es gut und auch wichtig, dass die Voraussetzungen für eine wirksame Bekämpfung der Corona-Krise fortgeführt werden können. In diesem Gesetz präzisieren wir gleichzeitig die Vorgaben für die Ländermaßnahmen, indem wir festschreiben, dass bei Erwägungen über Öffnungsschritte oder Erleichterungen insbesondere auch die Impfquote und der R-Wert zu berücksichtigen sind. Zugleich sehen wir vor, dass zum Jahresende die Maßnahmen der Krisenbekämpfung von einem unabhängigen Wissenschaftlergremium evaluiert werden. Auf diese Weise schreiben wir schon jetzt fest, dass wir unser Handeln in der Krise zum Jahresende überprüfen lassen wollen.“

Karin Maag: „Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen weiter unterstützt werden. Mindereinnahmen, die aufgrund der Corona-Pandemie entstehen, werden ausgeglichen. Das sorgt für mehr Planungssicherheit in diesen schwierigen Zeiten. Gleichzeitig halten wir an unseren pandemiebedingten Sonderregelungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige fest: So erhöhen wir bis zum Jahresende nicht nur die Pflegehilfsmittelpauschale von 40 auf 60 Euro, sondern verlängern bis Ende Juni 2021 auch die Möglichkeit für Familien, zusätzliche Pflegezeit und Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen.

Zudem sorgen wir für eine Gleichbehandlung von privat krankenversicherten und gesetzlich krankenversicherten Familien, wenn es um Unterstützungsangebote im Falle von Schul- und Kitaschließungen geht. So soll der Entschädigungsanspruch auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes auch dann gelten, wenn die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wird. Dasselbe greift auch dann, wenn eine behördliche Empfehlung vorliegt, vom Besuch einer solchen Einrichtung abzusehen. Der Anspruch soll im Übrigen unabhängig davon bestehen, ob die geschuldete Arbeitsleistung nicht auch grundsätzlich im Homeoffice erbracht werden kann und ob eine Notbetreuung zur Verfügung steht. Das führt zu einer weiteren Entlastung für die von der Corona-Pandemie sehr beanspruchten Familien. Die Anspruchsdauer von insgesamt zehn Wochen pro Elternteil bzw. zwanzig Wochen für alleinerziehende Mütter oder Väter zählt ab Ende März 2021 neu.

Darüber hinaus sehen wir eine zusätzliche Prämie für Klinik-Beschäftigte vor, die einer erhöhten Arbeitsbelastung aufgrund der Versorgung von Covid-Patienten ausgesetzt waren. Damit reagieren wir auf die Tatsache, dass die zweite Welle der Pandemie viele Krankenhäuser und ihre Beschäftigten vor eine noch größere Belastung gestellt hat als die erste.“

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Urlaub adé? Tourismusbranche hofft auf Öffnungen“Zur Sache Rheinland-Pfalz!“ am Donnerstag, 4. März 2021, 20:15 Uhr im SWR Fernsehen

03.03.2021 – 14:19

SWR – Südwestrundfunk

Urlaub adé? Tourismusbranche hofft auf Öffnungen
„Zur Sache Rheinland-Pfalz!“ am Donnerstag, 4. März 2021, 20:15 Uhr im SWR Fernsehen


















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Das Politikmagazin „Zur Sache Rheinland-Pfalz!“ berichtet aus Bernkastel-Kues über die Stimmung im Hotel- und Gaststättengewerbe, am Donnerstag, 4. März 2021, ab 20:15 Uhr im SWR Fernsehen.

Endlich wieder Urlaub machen, vielleicht sogar schon über Ostern? Das wünschen sich viele Menschen in Rheinland-Pfalz. Aber noch sind Hotels und Gaststätten in vielen Urlaubsorten wegen des Lockdowns geschlossen – auch in den Urlaubsregionen an der Mosel, am Rhein oder in der Pfalz. Die Erwartungen an Bund und Länder sind hoch. Wird es nach monatelanger Zwangspause eine Öffnungsperspektive für die Osterfeiertage geben? „Zur Sache Rheinland Pfalz!“-Reporterin Laura Czerny war im Land unterwegs und berichtet über Stimmung und die Reaktionen auf die aktuellen Beschlüsse von Kanzlerin und Ministerpräsident*innen, unter anderem aus Bernkastel-Kues an der Mosel.

Moderation: Britta Krane

Weitere Themen der Sendung:

– Weiter im Lockdown? – Wie stehen die Kommunen zur Corona-Politik?
– Dreyer gegen Baldauf im TV-Duell – Welche Bedeutung hat das Duell für die Landtagswahl?
– Rheinland-Pfalz-Trend von Infratest – Stimmungstest vor der Wahl
– Streit um Denkmalschutz in Kaiserslautern – Vorwürfe gegen Oberbürgermeister
– Forschung zu Antikörper-Medikamenten – Hoffnung für Corona-Kranke?
– Zur Sache-PIN: Wie sieht die neue Impfreihenfolge aus?
– Die Spitzenkandidat*innen! Heute: Malu Dreyer (SPD)
– „Und was macht ihr für uns?“ Der Wahl-Themen-Check zum Thema Arbeit und Wirtschaft

„Zur Sache Rheinland-Pfalz!“
Das SWR Politikmagazin „Zur Sache Rheinland-Pfalz!“ berichtet über die Themen, die das Land bewegen.

Mediathek: Nach der Ausstrahlung sind die Sendung und deren einzelne Beiträge auf www.ardmediathek.de/swr/ und www.SWR.de/zur-sache-rheinland-pfalz.de zu sehen.

Weitere Informationen unter https://www.presseportal.de/nr/7169

Mainz (ots)

Das Politikmagazin „Zur Sache Rheinland-Pfalz!“ berichtet aus Bernkastel-Kues über die Stimmung im Hotel- und Gaststättengewerbe, am Donnerstag, 4. März 2021, ab 20:15 Uhr im SWR Fernsehen.

Endlich wieder Urlaub machen, vielleicht sogar schon über Ostern? Das wünschen sich viele Menschen in Rheinland-Pfalz. Aber noch sind Hotels und Gaststätten in vielen Urlaubsorten wegen des Lockdowns geschlossen – auch in den Urlaubsregionen an der Mosel, am Rhein oder in der Pfalz. Die Erwartungen an Bund und Länder sind hoch. Wird es nach monatelanger Zwangspause eine Öffnungsperspektive für die Osterfeiertage geben? „Zur Sache Rheinland Pfalz!“-Reporterin Laura Czerny war im Land unterwegs und berichtet über Stimmung und die Reaktionen auf die aktuellen Beschlüsse von Kanzlerin und Ministerpräsident*innen, unter anderem aus Bernkastel-Kues an der Mosel.

Moderation: Britta Krane

Weitere Themen der Sendung:

-  Weiter im Lockdown? - Wie stehen die Kommunen zur Corona-Politik? 
-  Dreyer gegen Baldauf im TV-Duell - Welche Bedeutung hat das Duell für die Landtagswahl? 
-  Rheinland-Pfalz-Trend von Infratest - Stimmungstest vor der Wahl 
-  Streit um Denkmalschutz in Kaiserslautern - Vorwürfe gegen Oberbürgermeister 
-  Forschung zu Antikörper-Medikamenten - Hoffnung für Corona-Kranke? 
-  Zur Sache-PIN: Wie sieht die neue Impfreihenfolge aus? 
-  Die Spitzenkandidat*innen! Heute: Malu Dreyer (SPD) 
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„Zur Sache Rheinland-Pfalz!“

Das SWR Politikmagazin „Zur Sache Rheinland-Pfalz!“ berichtet über die Themen, die das Land bewegen.

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Personalausweis-Pflicht für Online Dienste und der Staatstrojaner sind ein Angriff auf die Kommunikationsfreiheit

03.03.2021 – 19:48

Piratenpartei Deutschland

Personalausweis-Pflicht für Online Dienste und der Staatstrojaner sind ein Angriff auf die Kommunikationsfreiheit


















Stuttgart (ots)

Das Bundesinnenministerium unter Horst Seehofer (CSU) strebt an, dass WhatsApp, Zoom, Skype, Signal, Threema, Telegram, iMessage, Facebook-Messenger, E-Mail und weitere Dienste die Personalien von Nutzern zukünftig verifizieren und hinterlegen müssen. Außerdem sollen Anbieter von Diensten beim Aufspielen von Staatstrojanern zur Mithilfe verpflichtet werden. Die Piratenpartei Baden-Württemberg und Landtagskandidat Philip Köngeter lehnen diesen Vorschlag auf das schärfste ab und bezeichnen es als einen Angriff auf die Freiheit der Menschen.

„Die CSU ist wieder voll in ihrem Element und möchte den Überwachungsstaat in Deutschland noch weiter ausbauen. Scheinbar ist China für Seehofer ein großes Vorbild“, kritisiert Landtagskandidat Philip Köngeter die Vorschläge des Bundesinnenministeriums. „Mit der Personalausweis-Pflicht möchte man die Anbieter noch zu Gehilfen eines großen Lauschangriffs verpflichten. Auch sie zu verpflichten, den Staatstrojaner auf Endgeräte Ihrer Kunden zu installieren, ist Teil davon. Solche Maßnahmen kennen wir sonst aus nicht demokratischen Staaten. Dass Trojaner und Hintertüren auch ein Einfallstor für kriminelle Machenschaften jeder Art sind, ist da nur noch das Sahnehäubchen.“

„Das Papier des Bundesinnenministeriums hat es in sich. Es wird versucht die Überwachungsbehörden noch weiter zu stärken, denn auch Krankenhäuser oder Hotels sollen verpflichtet werden, Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden zu erheben und zu speichern“, erklärt Köngeter. „Die Opposition darf sich nicht von der Pflicht zu Verifizierung bei Online-Diensten täuschen lassen. Hier wird ein gewaltiges Fass aufgemacht, um andere Punkte als nicht relevant darzustellen. Das ganze Papier muss aber abgelehnt werden.“

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Alexander Ebhart
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Das Erste, Donnerstag, 4. März 2021, 5.30 – 9.00 UhrGäste im ARD Morgenmagazin

03.03.2021 – 20:14

ARD Das Erste

Das Erste, Donnerstag, 4. März 2021, 5.30 – 9.00 Uhr
Gäste im ARD Morgenmagazin


















Köln (ots)

7.10 Uhr, Olaf Scholz, SPD, Bundesfinanzminister, Thema: MP-Beschlüsse

8.05 Uhr, Helge Braun, CDU, Kanzleramtsminister, Thema: MP-Beschlüsse

8.35 Uhr, Annalena Baerbock, BundesvorsitzendeBündnis 90/Die Grünen,Thema: MP-Beschlüsse

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WDR Kommunikation, kommunikation@wdr.de, Tel. 0221 220 7100
Agentur Ulrike Boldt, Tel. 0172 2439200

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Lobbyregister: Allianz für Lobbytransparenz kritisiert Koalitionsvereinbarung – „Transparenz geht anders“

03.03.2021 – 15:57

NABU

Lobbyregister: Allianz für Lobbytransparenz kritisiert Koalitionsvereinbarung – „Transparenz geht anders“


















Berlin (ots)

Die Allianz für Lobbytransparenz kritisiert die Vereinbarung zwischen CDU und SPD für ein Lobbyregister als Stückwerk: Ein Lobbyregister ohne exekutiven Fußabdruck bleibt ein zahnloser Tiger. Außerdem dürfte eine Verabschiedung in der geplanten Form eine umfassende Verbesserung auf Jahre hinaus verhindern. Damit hat die Große Koalition eine große Chance verpasst. Echte Transparenz und Nachvollziehbarkeit der politischen Interessenvertretung bleiben damit auf der Strecke.

Nach Auffassung der Allianz hätte die Große Koalition gerade in der aktuellen pandemischen Ausnahmesituation und mit Blick auf die Bundestagswahl durch ein gutes Lobbyregistergesetz ein klares Zeichen zur Stärkung des Vertrauens in den Gesetzgebungsprozess setzen müssen. Schließlich werden momentan weitreichende Gesetze unter hohem Zeitdruck verabschiedet. Dabei müssen sich die Bürgerinnen und Bürger elementar darauf verlassen können, dass diese Entscheidungen und Gesetze unter fairen und transparenten Bedingungen zustande gekommen sind. Wichtig und gut ist, dass das Lobbyregister künftig in digitaler Form öffentlich einsehbar und mit klaren Sanktionen versehen wird. Das reicht aber nicht: Es bedarf eines exekutiven Fußabdrucks und gleicher Spielregeln für alle Interessenvertretenden.

Ohne exekutiven Fußabdruck bleiben Inhalte nicht nachvollziehbar

Zu einem vorbildlichen Lobbyregistergesetz gehört zwingend ein verbindlich vorgeschriebener exekutiver Fußabdruck des Gesetzgebungsverfahrens. Zwar soll künftig für Treffen mit Ministeriumsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern ein Eintrag in das Lobbyregister nötig sein, das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber ohne einen exekutiven Fußabdruck, der für Bundestag und Bundesregierung insgesamt gilt, bleiben die Inhalte der Lobbyarbeit auch künftig nicht ausreichend nachvollziehbar. Schließlich stammten fast 80 Prozent der in dieser Legislaturperiode verabschiedeten Gesetze sowie alle Verordnungen aus der Feder der Bundesregierung.

Ausnahmen führen zu Ungleichbehandlung und konterkarieren Gesetzesziel

Wichtig sei auch, dass das Gesetz alle Interessenvertretenden erfasst und keine Ausnahmen zulässt. Bleiben zu viele Ausnahmen offen, führt dies zu einer ungleichen Behandlung und ist Vernebelung statt Transparenz. Im Ergebnis untergräbt dies das eigentliche Ziel des Gesetzes und erreicht das Gegenteil. Schließlich basiert das Vertrauen in den politischen Gesetzgebungsprozess auf glaubwürdigen und gleichen Regeln für alle.

Hintergrund

Im Juni 2019 haben sich sechs Organisationen zur „Allianz für Lobbytransparenz“ zusammengeschlossen. Gemeinsam setzen sie sich für Fairness, Offenheit, Transparenz und Integrität in der politischen Interessenvertretung ein. Hierfür fordern sie ein umfassendes Interessenvertretungsgesetz durch die Einführung eines Lobbyregisters sowie eines „legislativen Fußabdrucks“, bei dem Interessenbeteiligung und -abwägung in der Begründung von Gesetzentwürfen dokumentiert und erläutert werden. Darüber hinaus soll ein Lobbybeauftragter die Einhaltung des Interessenvertretungsgesetzes überwachen und dem Deutschen Bundestag regelmäßig einen Lobbybericht vorlegen.

Weiterführende Informationen

Eckpunktepapier „Allianz für Lobbytransparenz-Gemeinsam für eine transparente Interessenvertretung“, Juni 2019 (pdf)

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Gröhe/Oellers: Inklusion von Menschen mit Hörbehinderungen muss weltweit gestärkt werden

03.03.2021 – 11:07

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Gröhe/Oellers: Inklusion von Menschen mit Hörbehinderungen muss weltweit gestärkt werden


















Berlin (ots)

Der Weltbericht des Hörens zeigt dringenden Handlungsbedarf auf

Am heutigen Mittwoch hat die Weltgesundheitsorganisation anlässlich des Welttages des Hörens ihren ersten Weltbericht über das Hören („World Report on Hearing“) veröffentlicht. Dazu erklären seitens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Stellvertretende Vorsitzende, Hermann Gröhe, und der Behindertenbeauftragte Wilfried Oellers:

Hermann Gröhe: „Der von der Weltgesundheitsorganisation veröffentlichte Bericht über das Hören zeigt am Beispiel von Hörbehinderungen den großen Handlungsbedarf bei der besseren Berücksichtigung der Belange von Menschen mit solchen Behinderungen weltweit auf. Dies ist die Voraussetzung für gelungene Inklusion. Jeder fünfte Mensch auf der Welt leidet heute an einer Hörbehinderung, 2050 wird es jeder vierte sein, wenn nicht gegengesteuert wird. 80 Prozent davon leben in Entwicklungsländern mit vielfach kaum vorhandenem Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen. Allein 1 Mrd. junge Menschen leiden unter eingeschränktem Hörvermögen, 200 Mio. davon aufgrund von vermeidbaren und behandelbaren chronischen Infektionen. Auf fast eine Billion US-Dollar wird der weltweite jährliche wirtschaftliche Schaden von Hörbehinderungen beziffert, von dem nicht messbaren menschlichen Leid ganz abgesehen. Gerade in sehr armen Ländern leiden Menschen mit Hörbehinderungen vielfach unter sehr geringen Chancen bei Bildung und auf dem Arbeitsmarkt und in der Folge einer nicht selbstbestimmten Lebensführung. Dies Beispiel mahnt uns, das Thema Inklusion auch in der Entwicklungszusammenarbeit stärker zur Geltung zu bringen. Der Aufbau von Gesundheitssystemen muss den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Vorbeuge- und Behandlungsmaßnahmen als wichtigen Baustein zwingend vorsehen. Zivilgesellschaftliche Einrichtungen wie die Christoffel-Blindenmission leisten hier bereits wichtige Arbeit, an denen sich andere wie auch die staatliche Entwicklungszusammenarbeit orientieren können.“

Wilfried Oellers: „Neben dem unmittelbaren Zugang zu Gesundheitssystemen muss sich auch der Zugang von Menschen mit Hörbehinderungen zur Information und Kommunikation verbessern. Gehörlose Menschen haben ein Recht darauf, gleichberechtigt mit anderen Menschen zu kommunizieren. Dazu gibt es die Gebärdensprache. Diese kann unter Umständen sogar lebensrettend sein. Am heutigen „Welttag des Hörens“ denken wir dabei vor allem an die weltweite Corona-Pandemie. Sie hat uns vor Augen geführt, wie wichtig es ist, dass Informationen über die Entwicklung der Pandemie auch in Gebärdensprache übersetzt werden. Mittlerweile ist dies zum Beispiel bei Pressekonferenzen des Robert-Koch-Instituts selbstverständlich. Das Gleiche muss auch für sämtliche Informationen zum Impfverfahren gelten. Wir sind hier schon ein gutes Stück vorangekommen, aber dürfen in unseren Bemühungen nicht nachlassen, die barrierefreie Kommunikation für hörbehinderte und gehörlose Menschen weiter zu verbessern. Das gilt natürlich nicht nur bei der Bewältigung der Corona-Pandemie. Es ist gut, dass in diesen Tagen der Deutsche Bundestag über das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz berät, in dem wir nach langem Vorlauf die vertraglich bereits vereinbarte Einführung einer Notruf-App für gehörlose und hörbehinderte Menschen auch gesetzlich verankern werden.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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CARE-Studie zu Frauen in Konflikten: Internationale Gemeinschaft muss nachsitzenSchlechte Noten für GeberCARE fordert mehr Geld und Beteiligung für Frauenrechtsorganisationen in Krisengebieten

03.03.2021 – 18:00

CARE Deutschland e.V.

CARE-Studie zu Frauen in Konflikten: Internationale Gemeinschaft muss nachsitzen
Schlechte Noten für Geber
CARE fordert mehr Geld und Beteiligung für Frauenrechtsorganisationen in Krisengebieten


















Berlin (ots)

Im Vorfeld des Weltfrauentages (8. März) zieht die internationale Hilfsorganisation CARE mit dem heute veröffentlichten globalen Bericht „Time for a Better Bargain: How the Aid System Shortchanges Women and Girls in Crises“ eine ernüchternde Bilanz im Kampf um die Rechte von Frauen und Mädchen in Krisengebieten: Trotz einiger positiver Entwicklungen versäumten Geberländer, UN-Organisationen und Hilfsorganisationen weitgehend ihre auf dem humanitären Weltgipfel 2016 vereinbarten Selbstverpflichtungen. Bis 2020 sollte es ausreichend finanzielle Mittel für Frauenrechtsorganisationen, für Geschlechtergerechtigkeit sowie für die Beteiligung von Frauen und Mädchen in der Krisenbewältigung geben.

„Die internationale Gemeinschaft hat ihre Hausaufgaben offensichtlich nicht gemacht. Und die Konsequenzen tragen Frauen und Mädchen“, erklärt Karl-Otto Zentel, Generalsekretär von CARE Deutschland. „Die COVID-19-Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt, wie wichtig Frauen für die Bewältigung und Eindämmung einer solchen Krise sind. Wir können es uns nicht mehr leisten, ihre Bedürfnisse, aber vor allem auch ihre Erfahrung und ihr Wissen außer Acht zu lassen.“

Laut der CARE-Analyse stellte die Mehrheit der internationalen Geldgeber weniger als ein Prozent der gesamten Hilfsgelder für Frauenorganisationen in fragilen Kontexten bereit. Auch Deutschland als weltweit zweitgrößter bilateraler Geber in der humanitären Hilfe konnte seine Versprechen nicht einhalten. Statt den vereinbarten vier Prozent bis 2020 unterstützten im Jahr 2019 nur 0,24 Prozent der deutschen Hilfsgelder explizit lokale Frauenrechtsorganisationen. Noch dramatischer unterfinanziert sind Projekte zur Geschlechtergerechtigkeit im humanitären Bereich: Statt den vereinbarten 15 Prozent bis 2020 wurden hierfür nur 0,4 Prozent der deutschen Gelder ausgegeben. Zudem berücksichtigen nur knapp ein Viertel der deutsch-finanzierten Projekte die spezifischen Bedürfnisse von Frauen und Mädchen, hier war 100 Prozent die Zielmarke.

Die Folgen für Frauen sind politisch und persönlich immens: Obwohl Frauen 70 Prozent des weltweiten Gesundheitspersonals ausmachen, war zu Beginn der Pandemie nicht einmal jede vierte Person in COVID-19-Entscheidungsgremien weiblich. „COVID-Maßnahmen sind oft genderblind und vergessen Hilfsmaßnahmen, die speziell auf Frauen und Mädchen ausgerichtet sind. Die Auswirkungen der Pandemie sind aber durchaus unterschiedlich für Frauen und Männer“, berichtet CARE-Chef Zentel. Weltweit seien etwa die Fälle von häuslicher und sexualisierter Gewalt in die Höhe geschnellt. CARE-Mitarbeiterinnen berichten von einer erheblichen Zunahme von Frühverheiratungen, weil Familien nicht mehr wissen, wie sie ihre Töchter ernähren sollen.

CARE fordert Geldgeber, UN-Organisationen und die internationale Gemeinschaft dringend dazu auf, die gesteckten Ziele für die Förderung von Frauen und Mädchen in Krisen- und Konfliktgebieten zeitnah und umfassend umzusetzen. Dazu gehört eine ausreichende Finanzierung sowie eine regelmäßige, transparente und öffentlich zugängliche Berichterstattung über die Partnerschaften mit Frauenrechtsorganisationen.

Die wichtigsten Ergebnisse des CARE-Berichts im Überblick:

- Sieben der elf wichtigsten Geldgeber, darunter auch Deutschland, stellten weniger als ein Prozent ihrer Hilfsgelder für Frauenorganisationen in fragilen Kontexten bereit.
- Sieben von elf staatlichen Gebern stellten nur knapp zwei Prozent ihrer eingesetzten Mittel für gezielte Gleichstellungsprogramme in humanitären Kontexten zur Verfügung.
- UN-Organisationen und humanitäre Koordinierungsstellen erfassen nicht, welche ihrer lokalen Partner Frauenrechts- oder von Frauen geführte Organisationen sind. Es kann also nicht verlässlich überprüft werden, ob lokale Frauenrechtsorganisationen gestärkt wurden.
- Ein bemerkenswerter Erfolg ist der stärkere Einsatz von Frauen bei UN-Missionen. Dies zeigt, dass bei entsprechendem Willen und ausreichenden Mitteln Veränderungen möglich sind.
- Besorgniserregend ist, dass die COVID-19-Pandemie selbst bescheidene Fortschritte von Gleichberechtigungsinitiativen zunichtemacht und die chronische Unterfinanzierung von Frauenorganisationen, die in Konflikten und fragilen Kontexten arbeiten, noch verschärft. Dabei gibt es zahlreiche Belege dafür, dass Krisenhilfe, die von Frauen in die Hand genommen wird, eine effektivere, inklusivere und nachhaltigere Wirkung erzielt. 

Hintergrundinformationen für Redaktionen:

Die CARE-Analyse basiert auf öffentlich zugänglichen Informationen. Bewertet wurden die zehn wichtigsten staatlichen Geber, die Europäische Union und fünf UN-Organisationen in den Bereichen: Gleichberechtige Teilhabe von Frauen und Förderung ihrer Führungsrolle; Finanzierung von Programmen zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Stärkung von Frauen und Mädchen; sowie Unterstützung von Frauenrechtsorganisationen und von Frauen geführten Organisationen in Krisengebieten. Die Maßstäbe, an denen sich der Bericht orientiert, entsprechen den Verpflichtungen des ersten Weltgipfels für humanitäre Hilfe (2016). Und sie stehen im Einklang mit dem fünften Nachhaltigkeitsziel der UN-Agenda 2030 „Gleichstellung der Geschlechter“ sowie der Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ des UN-Sicherheitsrats. Der Weltgipfel für humanitäre Hilfe führte zur Verabschiedung des „Grand Bargain„, der ersten Vereinbarung zwischen den wichtigsten humanitären Gebern und implementierenden humanitären Organisationen zur Verbesserung der Effektivität und Effizienz von Nothilfemaßnahmen.

Lesen Sie hier den vollständigen Bericht in englischer Sprache: https://www.care.de/fileadmin/user_upload/Presse/Downloads/Studien/FINAL_She_Leads_in_Crisis_Report_3.2.21.pdf.

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Frohnmaier: Lieferkettengesetz der Bundesregierung ist politische Amokfahrt

03.03.2021 – 14:24

AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag

Frohnmaier: Lieferkettengesetz der Bundesregierung ist politische Amokfahrt


















Berlin (ots)

Medienberichten zufolge drohen deutschen Unternehmen auf Grundlage des aktuellen Lieferkettengesetzentwurfs Geldbußen in Höhe von bis zu zwei Prozent ihres weltweiten Umsatzes. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 400 Millionen Euro drohen je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit Bußgelder von bis zu 800.000 Euro, 500.000 Euro und 100.000 Euro.

Der entwicklungspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Markus Frohnmaier, erklärt dazu:

„Die Bundesregierung will im Wahljahr auf den letzten Metern ein Lieferkettengesetz durchpeitschen, das deutsche Unternehmen für die Verfehlungen Dritter haftbar macht. Warnungen aus der deutschen Wirtschaft ignoriert die Regierung dabei gekonnt.

Durch ewige Lockdownverlängerungen und jahrzehntelange Überbürokratisierung sind viele Unternehmen bereits stark angeschlagen und zum Ziel insbesondere chinesischer Übernahmeversuche geworden. Eine gute Regierung würde alles daran setzen, deutsche Unternehmen zur schützen und im internationalen Wettbewerb zu fördern. Sie sind das Rückgrat von sozialer Marktmarktwirtschaft und Sozialstaat. Als AfD-Fraktion werden wir alle parlamentarischen Mittel einsetzen, um dieser politischen Amokfahrt der Regierung ein Ende zu bereiten.“

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Frei/Maag: Die Anstrengungen gegen das Coronavirus müssen weitergeführt werden

03.03.2021 – 06:44

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Frei/Maag: Die Anstrengungen gegen das Coronavirus müssen weitergeführt werden


















Berlin (ots)

Unterstützung für Familien in dieser Krisenzeit ausbauen

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf den Gesetzentwurf zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen geeinigt. Er soll am Donnerstag im Plenum beschlossen werden. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, und die gesundheitspolitische Sprecherin Karin Maag:

Thorsten Frei: „Das Gesetz zur Fortgeltung der Regelungen über die epidemische Lage ist in dieser Krisensituation ein weiterer wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Mit Augenmaß sorgt das Gesetz dafür, dass die notwendigen Regelungen zur Überwindung der Krise in der erforderlichen Weise fortgeführt werden. Damit der Bundestag in kurzen und regelmäßigen Abständen überprüft, ob diese epidemische Lage nach wie vor vorliegt, tritt diese Feststellung der epidemischen Lage künftig dann außer Kraft, wenn sie nicht spätestens binnen dreier Monate erneut bestätigt worden ist. Auch für die Zukunft gilt damit: Die Krisenbefugnisse werden auf Zeit erteilt und kommen regelmäßig, künftig sogar in festgelegten Fristen, auf den Prüfstand. Natürlich hoffen wir alle, dass diese Befugnisse letztlich nicht mehr lange vonnöten sein werden. Für den Moment aber ist es gut und auch wichtig, dass die Voraussetzungen für eine wirksame Bekämpfung der Corona-Krise fortgeführt werden können. In diesem Gesetz präzisieren wir gleichzeitig die Vorgaben für die Ländermaßnahmen, indem wir festschreiben, dass bei Erwägungen über Öffnungsschritte oder Erleichterungen insbesondere auch die Impfquote und der R-Wert zu berücksichtigen sind. Zugleich sehen wir vor, dass zum Jahresende die Maßnahmen der Krisenbekämpfung von einem unabhängigen Wissenschaftlergremium evaluiert werden. Auf diese Weise schreiben wir schon jetzt fest, dass wir unser Handeln in der Krise zum Jahresende überprüfen lassen wollen.“

Karin Maag: „Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen weiter unterstützt werden. Mindereinnahmen, die aufgrund der Corona-Pandemie entstehen, werden ausgeglichen. Das sorgt für mehr Planungssicherheit in diesen schwierigen Zeiten. Gleichzeitig halten wir an unseren pandemiebedingten Sonderregelungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige fest: So erhöhen wir bis zum Jahresende nicht nur die Pflegehilfsmittelpauschale von 40 auf 60 Euro, sondern verlängern bis Ende Juni 2021 auch die Möglichkeit für Familien, zusätzliche Pflegezeit und Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen.

Zudem sorgen wir für eine Gleichbehandlung von privat krankenversicherten und gesetzlich krankenversicherten Familien, wenn es um Unterstützungsangebote im Falle von Schul- und Kitaschließungen geht. So soll der Entschädigungsanspruch auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes auch dann gelten, wenn die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wird. Dasselbe greift auch dann, wenn eine behördliche Empfehlung vorliegt, vom Besuch einer solchen Einrichtung abzusehen. Der Anspruch soll im Übrigen unabhängig davon bestehen, ob die geschuldete Arbeitsleistung nicht auch grundsätzlich im Homeoffice erbracht werden kann und ob eine Notbetreuung zur Verfügung steht. Das führt zu einer weiteren Entlastung für die von der Corona-Pandemie sehr beanspruchten Familien. Die Anspruchsdauer von insgesamt zehn Wochen pro Elternteil bzw. zwanzig Wochen für alleinerziehende Mütter oder Väter zählt ab Ende März 2021 neu.

Darüber hinaus sehen wir eine zusätzliche Prämie für Klinik-Beschäftigte vor, die einer erhöhten Arbeitsbelastung aufgrund der Versorgung von Covid-Patienten ausgesetzt waren. Damit reagieren wir auf die Tatsache, dass die zweite Welle der Pandemie viele Krankenhäuser und ihre Beschäftigten vor eine noch größere Belastung gestellt hat als die erste.“

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