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TÜV-Verband: Beschäftige wünschen sich Impfangebot ihres Arbeitgebers

03.03.2021 – 09:35

VdTÜV Verband der TÜV e.V.

TÜV-Verband: Beschäftige wünschen sich Impfangebot ihres Arbeitgebers


















Berlin (ots)

+++ Umfrage: 84 Prozent würden ein Impfangebot am Arbeitsplatz gegen Corona begrüßen +++ Betriebsärzte können Impfungen vor Ort in den Betrieben vornehmen +++ Politik muss arbeitsmedizinischen Diensten ausreichend Impfstoff zuteilen +++

Eine große Mehrheit der Beschäftigten wünscht sich ein Impfangebot ihres Arbeitsgebers: 84 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland würden es gut oder sehr gut finden, wenn Unternehmen und andere Arbeitgeber ihren Mitarbeiter:innen eine Corona-Impfung anbieten würden. 10 Prozent sehen das eher kritisch und 6 Prozent sind unentschlossen. Das hat eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.212 Personen ab 18 Jahren ergeben. „Mit der steigenden Verfügbarkeit von Corona-Impfstoffen muss die Impfkampagne auf eine breitere Basis gestellt werden“, sagte Dr. Dirk Stenkamp, Präsident des TÜV-Verbands, vor den heutigen Corona-Beratungen der Bundesregierung mit den Ministerpräsident:innen. „Die Wirtschaft steht in den Startlöchern. Deutschland verfügt mit seinen Betriebsärzten über ein weltweit einmaliges System, um möglichst viele Erwerbtätige innerhalb kurzer Zeit impfen zu können. Jetzt ist die Politik am Zug, damit die arbeitsmedizinischen Dienste mit ausreichend Impfstoff versorgt werden können.“ Neben den routinemäßigen Grippeschutzimpfungen könnten Betriebsärzte in Kürze auch Corona-Impfungen vornehmen und den Schutz vor einer Covid-19-Infektion damit in die Fläche bringen. Die rund 12.500 Arbeitsmediziner:innen in Deutschland erreichen rund 45 Millionen Erwerbstätige.

Trotz des Wunsches nach einem Impfangebot beim Arbeitgeber vertrauen die meisten Beschäftigten am ehesten auf ihren Hausarzt. Nach den Ergebnissen der Umfrage würden sich 55 Prozent der Erwerbstätigen bevorzugt beim Hausarzt impfen lassen, wenn sie die freie Wahl hätten. 18 Prozent würden sich am liebsten in einem Corona-Impfzentrum die Spritze geben lassen und 17 Prozent beim Betriebsarzt ihres Arbeitgebers. 2 Prozent würden sich für die Apotheke entscheiden. Immerhin 8 Prozent der Erwerbstätigen geben an, dass sie nicht gegen das Corona-Virus geimpft werden wollen. „Für eine Beschleunigung der schleppend angelaufenen Impfkampagne müssen jetzt alle gesellschaftlichen Kräfte mobilisiert werden“, sagte Stenkamp. Die Betriebsärzte könnten hier eine wichtige Rolle spielen.“ Wer eine Impfung beim Arbeitgeber bevorzugt, sieht laut Umfrage vor allem praktische Vorteile: 86 Prozent sagen, die Impfung sei leicht in den Arbeitsalltag zu integrieren und 70 Prozent geben an, die Impfung sei bequem zu erreichen. 42 Prozent nennen als Grund, dann kaum Kontakt zu möglicherweise erkrankten Personen zu haben.

Größere Arbeitgeber beschäftigen in der Regel eigene Mediziner:innen und unterhalten eigene medizinische Einrichtungen, die sich bereits jetzt auf Corona-Impfungen vorbereiten. „Erreichen die Unternehmen eine Herdenimmunität innerhalb der Belegschaft, können sie das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz minimieren und zu ihren gewohnten Arbeitsabläufen zurückkehren“, sagte Stenkamp. Kleine und mittelständische Unternehmen arbeiten dagegen mit Dienstleistern wie MEDITÜV oder AMD TÜV zusammen. Diese betreiben arbeitsmedizinische Zentren, sind aber auch in den Betrieben vor Ort tätig. „Betriebsärzte können wie mobile Impfteams agieren und die Belegschaften in der Nähe ihres Arbeitsplatzes erreichen“, sagte Stenkamp. Kleinere Impfteams, bestehend aus einem Arzt, zwei Medizinisch-Technischen Assistenzen und zwei Verwaltungskräften, könnten rund 100 bis 150 Impfungen pro Tag vornehmen. Je nach Größe des Betriebs könnten die Impfteams aufgestockt und mehr Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz geimpft werden.

Die medizinischen Dienste der TÜV-Unternehmen betreuen mit ihren Betriebsärzt:innen, Gesundheits- und Hygieneexpert:innen bundesweit etwa 21.000 Organisationen mit rund 1,9 Millionen Beschäftigten. Insgesamt sind in Deutschland rund 12.500 Betriebsärzt:innen tätig. Diese etablierte und funktionierende Infrastruktur steht für die Übernahme von Covid-19-Impfungen bereit.

Methodik-Hinweis: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Forsa im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.212 Personen ab 18 Jahren, darunter 739 Erwerbstätige. Die Befragung hat vom 26.2. bis 1.3.2021 stattgefunden. Die Fragen lauteten: „Wenn Sie die freie Wahl hätten: wo würden Sie sich bevorzugt gegen Covid-19 impfen lassen?“, „Wie fänden Sie es, wenn Unternehmen und andere Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Corona-Impfung anbieten, sofern ausreichend Impfstoff vorhanden ist?“, „Welche Gründe sprechen aus Ihrer Sicht für eine Impfung beim Betriebsarzt Ihres Arbeitgebers?“

Über den TÜV-Verband: Der Verband der TÜV e. V. vertritt die politischen und fachlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Der Verband setzt sich für technische und digitale Sicherheit bei Produkten, Anlagen und Dienstleistungen durch unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung ein. Mit seinen Mitgliedern verfolgt der TÜV-Verband das Ziel, das hohe Niveau der technischen Sicherheit in unserer Gesellschaft zu wahren und Vertrauen für die digitale Welt zu schaffen.

Pressekontakt:

Maurice Shahd
Pressesprecher
Verband der TÜV e.V. (VdTÜV)
Friedrichstraße 136 | 10117 Berlin
T 030 760095-320, E presse@vdtuev.de
www.vdtuev.de | www.twitter.com/vdtuev_news

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Baugewerbe: Klimaschutzziele sind nur gemeinsam zu erreichenKeine Abgaben auf Primaärrohstoffe

03.03.2021 – 14:17

ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe

Baugewerbe: Klimaschutzziele sind nur gemeinsam zu erreichen
Keine Abgaben auf Primaärrohstoffe


















Berlin (ots)

„Wir werden die Klimaschutzziele nicht durch Verbote erreichen können, sondern nur durch Innovation und kluge politische Rahmensetzung. Der öffentlichen Hand kommt dabei eine nicht zu unterschätzende Vorbildfunktion zu.“ Dieses erklärte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, heute in der Sachverständigenanhörung des Bauausschusses im Deutschen Bundestags.

Pakleppa verwies darauf, dass sich die Branche von der Überarbeitung der Mantelverordnung eine bessere Verwertung mineralischer Abfällen und eine höhere Akzeptanz von Recycling-Baustoffen erhofft. „Leider ist der Fehler im System geblieben: Selbst gütegesicherte Recyclingbaustoffe gelten als Abfall. Es fehlt weiter eine Gleichstellung mit Primärbaustoffen. Das verhindert einen höheren Einsatz der innovativen und nachhaltigen Baumaterialien. Hier kommt der öffentlichen Hand mit ihren vielen Ausschreibungen eine wichtige Rolle zu. Sie hätte es in der Hand, zur Verwendung von Recyclingbaustoffen wesentlich beizutragen.“

Auch der Forderung nach einer Abgabe auf Primärrohstoffe erteilte Pakleppa mit Verweis auf höhere Baukosten eine Absage: „Was schon bei der EEG-Umlage nicht funktioniert hat, wird auch bei Rohstoffen nicht weiter führen. Eine Abgabe würde zunächst einmal die Baukosten erhöhen. Gleichzeitig sollen wir kostengünstiges Bauen und Wohnen ermöglichen. Das passt nicht zusammen. Zum anderen würden Primärrohstoffe aus Nachbarländern importiert, wo es keine Abgaben gibt. Eine Lenkungswirkung in Richtung Recyclingbaustoffe kann so nicht erreicht werden.“

In seiner Stellungnahme für die Sachverständigenanhörung hatte der größte Bauverband bereits darauf hingewiesen, dass die Bauwirtschaft von der Digitalisierung eine Effizienzsteigerung erwartet, die sich auch positiv auf einen niedrigeren Ressourcenverbrauch auswirke. „Die Digitalisierung der Bauwirtschaft betrifft am Ende nicht nur Geschäftsprozesse, Planung und Bauausführung, sondern auch Baustoffe und Bauteile. Zu den Eigenschaften von Baustoffen und Bauteilen werden nicht nur Vernetzbarkeit und Kommunikationsfähigkeit, sondern auch der CO2-Footprint zählen,“ so Pakleppa abschließend.

Pressekontakt:

Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
Mobil: 0049 172 2144601
eMail klein@zdb.de

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BDA: Lieferkettengesetz mit heißer Nadel gestrickt – gefährlicher nationaler Sonderweg

03.03.2021 – 12:32

BDA – Bundesvereinigung d. Dt. Arbeitgeberverbände

BDA: Lieferkettengesetz mit heißer Nadel gestrickt – gefährlicher nationaler Sonderweg


















Berlin (ots)

Zum heute beschlossenen Entwurf zur Einführung eines nationalen Lieferkettengesetzes erklärt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände:

Die BDA lehnt das geplante Lieferkettengesetz ab. Der heute beschlossene Entwurf geht weit über die Vorgaben des Koalitionsvertrags der Bundesregierung hinaus. So werden neue Unternehmenspflichten geschaffen, die deutlich über die Regelungen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung hinausgehen. Problematisch ist insbesondere, dass der Gesetzesentwurf mit heißer Nadel gestrickt wurde, viele offene Fragen aufwirft und damit Rechtsunsicherheit schafft. Insgesamt sind die geplanten gesetzlichen Vorgaben viel zu weitreichend und mit ihrer Tragweite nicht handhabbar. Unternehmen, die sichergehen wollen, nicht von den Sanktionen des Lieferkettengesetzes betroffen zu sein, bleibt daher nur der Rückzug aus Entwicklungsländern mit herausfordernder Menschenrechtslage. Damit schadet das Gesetz genau denjenigen Menschen, denen angeblich geholfen werden soll.

Die Einführung eines nationalen Lieferkettengesetzes stellt einen gefährlichen nationalen Sonderweg dar, welcher deutsche Unternehmen im europäischen und globalen Wettbewerb stark benachteiligt. Er wird dazu führen, dass ausländische Unternehmen, die nicht die deutschen Vorgaben einhalten müssen, an die Stelle des außenwirtschaftlichen Engagements von deutschen Unternehmen treten.

Wenn dennoch weiter an diesem Vorhaben festgehalten werden soll, müssen mindestens die belastenden Anforderungen für Unternehmen auf einen leistbaren Umfang reduziert, die rechtliche Verantwortung für mittelbare Zulieferer eingegrenzt sowie Haftungsausweitungen rechtssicher vermieden werden.

Pressekontakt:

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände / Julika Lendvai, Abteilungsleiterin Kommunikation / Larissa Sengfelder, Pressesprecherin
T: +49 30 2033-1800
E: Kommunikation@arbeitgeber.de

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Artenschutz ist Bundeshoheit – Keine Aufweichung durch das Jagdrecht

03.03.2021 – 11:13

Wildtierschutz Deutschland e.V.

Artenschutz ist Bundeshoheit – Keine Aufweichung durch das Jagdrecht


















Artenschutz ist Bundeshoheit - Keine Aufweichung durch das Jagdrecht
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Berlin (ots)

Svenja Schulze sollte noch in dieser Legislaturperiode ein Zeichen setzen und eine strikte Trennung zwischen Artenschutz und Jagdrecht einleiten. Die aktuelle Diskussion um die Novellierung des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes in Niedersachsen sollte da Gelegenheit bieten. Denn mehr und mehr Tierarten, die eigentlich der Bundeshoheit des Artenschutzes unterliegen, werden dem Jagdrecht unterstellt, wodurch letztlich eine erhebliche Schwächung auch der streng geschützten Arten herbeigeführt wird. Aktuelles Beispiel ist die Diskussion um die Einführung einer Schutzjagd auf den Wolf in Niedersachsen.

Wildtierschutz Deutschland, Bund gegen Missbrauch der Tiere (BMT), Deutscher Tierschutzbund und die DJGT, Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht, fordern deshalb in einem offenen Brief vom 2. März die Bundesumweltministerin auf, sich dafür einzusetzen, Artenschutz und Jagdrecht klar zu trennen:

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

vor dem Hintergrund möglicher Wolfsrisse an Nutztieren wurde zur vermeintlichen Erhöhung der Rechtssicherheit für eine Entnahme von übergriffigen Wölfen und der Begrenzung von wirtschaftlichen Schäden das Bundesnaturschutzgesetz im März 2020 geändert. Die Tier- und Naturschutzverbände haben die konkrete Ausgestaltung der Novelle bereits damals als rechtlich kritisch angesehen, was sich nun mit dem laufenden EU-Pilotverfahren zu bestätigen scheint.

Grundsätzlich begrüßen wir jedoch die rechtliche und fachliche Klarstellung Ihres Hauses, dass eine Regulierung der Wolfsbestände vor dem Hintergrund des Schutzstatus des Wolfes und des nach wie vor bestehenden Gefährdungsstatus der deutschen Population weder möglich noch erforderlich ist.

Mit großer Sorge betrachten wir daher die aktuelle Initiative der Landesregierung Niedersachsen für den Wolf eine Schutzjagd nach französischem Modell einzuführen. Damit sollen die rechtlichen Möglichkeiten eröffnet werden, regelmäßig eine bestimmte Anzahl von Wölfen in Niedersachsen mit jagdlichen Mitteln zu töten.

Auch wenn in Deutschland die Bundesländer für das Wolfsmanagement zuständig sind, liegt die Gesetzgebungszuständigkeit für den Artenschutz nach dem Grundgesetz ausschließlich beim Bund.

Es ist daher höchste Zeit, den Initiativen einzelner Bundesländer hinsichtlich der gezielten Aufweichung des Artenschutzrechtes durch Änderungen des Jagdrechts auf Bundes- und Landesebene eine klare Absage zu erteilen. Diese orientieren sich zu häufig an den Partikularinteressen von Naturnutzern und gehen soweit, dass ein rechtlicher Vorrang der Regelungen des Bundesjagdgesetzes gegenüber denen des Bundesnaturschutzgesetzes konstruiert wird. Notwendig ist vielmehr eine konsequente Umsetzung der Ziele der FFH-Richtlinie und ein verlässlicher Schutz im Sinne des Tier- und des Artenschutzrechts.

Für den Wolf bedeutet das: Die Ergebnisse des Pilotverfahrens des EU-Umweltkommissars müssen unbedingt abgewartet werden. Artenschutz ist Bundeshoheit! Nutzen Sie die Zeit für die Umsetzung konsequenter Herdenschutzmaßnahmen und die Einführung eines bundesweiten, verlässlichen Monitorings.

Wir fordern eine klare Trennung zwischen Jagdrecht und Artenschutz. Denn das Jagdrecht ist eine sich aus dem Eigentumsrecht ableitende subjektive Nutzungsform, die weitgehend in der Freizeit der Jäger ausgeübt wird, und kein fachlich begründetes Naturschutzinstrument. Die Regelungen des Jagdrechts müssen daher zumindest auf solche Tierarten beschränkt werden, für deren Bejagung es auch tatsächlich einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes gibt. Allen anderen Wildtierarten muss unter dem Dach des Bundesnaturschutzgesetzes der ihnen zustehende Schutz gewährt werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Karsten Plücker, Bundesvorsitzender, BMT – Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.

gez. Thomas Schröder, Präsident, DTSchB – Deutscher Tierschutzbund e.V.

gez. Christina Patt, Mitglied des Vorstands, DJGT – Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.

gez. Lovis Kauertz, Vorsitzender, WTSD – Wildtierschutz Deutschland e.V.

+++

Weitere Informationen

Über Wildtierschutz Deutschland e.V.:

Wildtierschutz Deutschland wurde 2011 gegründet und setzt sich seitdem gegen tierquälerische Jagdmethoden ein und für eine Reduzierung der jagdbaren Arten auf die Tierarten, für die ein vernünftiger Grund zur Bejagung im Sinne des Tierschutzgesetzes besteht. Außerdem engagiert sich der Verein für die Aufnahme, Versorgung und Auswilderung von in Not geratenen Wildtieren.

Mitbegründer des www.aktionsbuendnis-fuchs.de 
Mitglied der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT)  

Pressekontakt:

Lovis Kauertz | Wildtierschutz Deutschland e.V.
T. 0177 72 300 86 | lk@wildtierschutz-deutschland.de
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Artenschutz ist Bundeshoheit – Keine Aufweichung durch das Jagdrecht

03.03.2021 – 11:13

Wildtierschutz Deutschland e.V.

Artenschutz ist Bundeshoheit – Keine Aufweichung durch das Jagdrecht


















Artenschutz ist Bundeshoheit - Keine Aufweichung durch das Jagdrecht
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Berlin (ots)

Svenja Schulze sollte noch in dieser Legislaturperiode ein Zeichen setzen und eine strikte Trennung zwischen Artenschutz und Jagdrecht einleiten. Die aktuelle Diskussion um die Novellierung des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes in Niedersachsen sollte da Gelegenheit bieten. Denn mehr und mehr Tierarten, die eigentlich der Bundeshoheit des Artenschutzes unterliegen, werden dem Jagdrecht unterstellt, wodurch letztlich eine erhebliche Schwächung auch der streng geschützten Arten herbeigeführt wird. Aktuelles Beispiel ist die Diskussion um die Einführung einer Schutzjagd auf den Wolf in Niedersachsen.

Wildtierschutz Deutschland, Bund gegen Missbrauch der Tiere (BMT), Deutscher Tierschutzbund und die DJGT, Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht, fordern deshalb in einem offenen Brief vom 2. März die Bundesumweltministerin auf, sich dafür einzusetzen, Artenschutz und Jagdrecht klar zu trennen:

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

vor dem Hintergrund möglicher Wolfsrisse an Nutztieren wurde zur vermeintlichen Erhöhung der Rechtssicherheit für eine Entnahme von übergriffigen Wölfen und der Begrenzung von wirtschaftlichen Schäden das Bundesnaturschutzgesetz im März 2020 geändert. Die Tier- und Naturschutzverbände haben die konkrete Ausgestaltung der Novelle bereits damals als rechtlich kritisch angesehen, was sich nun mit dem laufenden EU-Pilotverfahren zu bestätigen scheint.

Grundsätzlich begrüßen wir jedoch die rechtliche und fachliche Klarstellung Ihres Hauses, dass eine Regulierung der Wolfsbestände vor dem Hintergrund des Schutzstatus des Wolfes und des nach wie vor bestehenden Gefährdungsstatus der deutschen Population weder möglich noch erforderlich ist.

Mit großer Sorge betrachten wir daher die aktuelle Initiative der Landesregierung Niedersachsen für den Wolf eine Schutzjagd nach französischem Modell einzuführen. Damit sollen die rechtlichen Möglichkeiten eröffnet werden, regelmäßig eine bestimmte Anzahl von Wölfen in Niedersachsen mit jagdlichen Mitteln zu töten.

Auch wenn in Deutschland die Bundesländer für das Wolfsmanagement zuständig sind, liegt die Gesetzgebungszuständigkeit für den Artenschutz nach dem Grundgesetz ausschließlich beim Bund.

Es ist daher höchste Zeit, den Initiativen einzelner Bundesländer hinsichtlich der gezielten Aufweichung des Artenschutzrechtes durch Änderungen des Jagdrechts auf Bundes- und Landesebene eine klare Absage zu erteilen. Diese orientieren sich zu häufig an den Partikularinteressen von Naturnutzern und gehen soweit, dass ein rechtlicher Vorrang der Regelungen des Bundesjagdgesetzes gegenüber denen des Bundesnaturschutzgesetzes konstruiert wird. Notwendig ist vielmehr eine konsequente Umsetzung der Ziele der FFH-Richtlinie und ein verlässlicher Schutz im Sinne des Tier- und des Artenschutzrechts.

Für den Wolf bedeutet das: Die Ergebnisse des Pilotverfahrens des EU-Umweltkommissars müssen unbedingt abgewartet werden. Artenschutz ist Bundeshoheit! Nutzen Sie die Zeit für die Umsetzung konsequenter Herdenschutzmaßnahmen und die Einführung eines bundesweiten, verlässlichen Monitorings.

Wir fordern eine klare Trennung zwischen Jagdrecht und Artenschutz. Denn das Jagdrecht ist eine sich aus dem Eigentumsrecht ableitende subjektive Nutzungsform, die weitgehend in der Freizeit der Jäger ausgeübt wird, und kein fachlich begründetes Naturschutzinstrument. Die Regelungen des Jagdrechts müssen daher zumindest auf solche Tierarten beschränkt werden, für deren Bejagung es auch tatsächlich einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes gibt. Allen anderen Wildtierarten muss unter dem Dach des Bundesnaturschutzgesetzes der ihnen zustehende Schutz gewährt werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Karsten Plücker, Bundesvorsitzender, BMT – Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.

gez. Thomas Schröder, Präsident, DTSchB – Deutscher Tierschutzbund e.V.

gez. Christina Patt, Mitglied des Vorstands, DJGT – Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.

gez. Lovis Kauertz, Vorsitzender, WTSD – Wildtierschutz Deutschland e.V.

+++

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Über Wildtierschutz Deutschland e.V.:

Wildtierschutz Deutschland wurde 2011 gegründet und setzt sich seitdem gegen tierquälerische Jagdmethoden ein und für eine Reduzierung der jagdbaren Arten auf die Tierarten, für die ein vernünftiger Grund zur Bejagung im Sinne des Tierschutzgesetzes besteht. Außerdem engagiert sich der Verein für die Aufnahme, Versorgung und Auswilderung von in Not geratenen Wildtieren.

Mitbegründer des www.aktionsbuendnis-fuchs.de 
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ZDK: Automobilhandel hat beste Voraussetzungen für Öffnung

02.03.2021 – 14:29

Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

ZDK: Automobilhandel hat beste Voraussetzungen für Öffnung


















Bonn (ots)

Vor dem Corona-Gipfel am 3. März hat sich der Vorstand des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) für eine schnelle Öffnung des Automobilhandels ausgesprochen. „Große Flächen, im Verhältnis dazu geringe Kundenfrequenz, bewährte Hygienekonzepte, Beratung mit Termin – der Automobilhandel hat beste Voraussetzungen für eine Wiedereröffnung. Es gibt für uns keinen erkennbaren Grund, warum Autohändler anders behandelt werden sollen als Baumärkte oder Blumenläden“, betont ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. „Was im Service- und Werkstattbereich funktioniert, das lässt sich problemlos auf den Fahrzeugverkauf übertragen.“

Selbstverständlich habe jeder Betrieb den Schutz der Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern im Blick. Deshalb plädiere auch der ZDK für die Einführung intelligenter Systeme zur Infektionserkennung und -rückverfolgung, wie zum Beispiel Schnell- und Selbsttests sowie digitale Tracking-Tools durch Scannen eines QR-Codes bei Betreten und Verlassen des Autohauses. Ganz entscheidend sei es aber auch, das Tempo beim Impfen zu erhöhen.

„Der Automobilhandel ist besonders auf das Frühjahrsgeschäft angewiesen“, so der ZDK-Präsident. „Nun droht es wieder den Bach runterzugehen – das wäre das zweite Mail in zwölf Monaten. Bleiben die Händler auf bestellten Autos sitzen, reden wir hier bundesweit über drohende finanzielle Belastungen in Milliardenhöhe. Die Substanz ist bei vielen Händlern aufgezehrt. Wir brauchen jetzt ein starkes Signal für die Wiedereröffnung, und das möglichst einheitlich bundesweit. Regionale Insellösungen tragen eher zur weiteren Verunsicherung der Menschen bei.“ Nicht nur den Kfz-Betrieben, sondern auch der gesamten Lieferkette der Automobilwirtschaft mit ihren 1,3 Millionen Beschäftigen drohe ein verheerender Schaden, wenn der Lockdown erneut verlängert werden sollte.

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Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de

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TÜV-Verband: Beschäftige wünschen sich Impfangebot ihres Arbeitgebers

03.03.2021 – 09:35

VdTÜV Verband der TÜV e.V.

TÜV-Verband: Beschäftige wünschen sich Impfangebot ihres Arbeitgebers


















Berlin (ots)

+++ Umfrage: 84 Prozent würden ein Impfangebot am Arbeitsplatz gegen Corona begrüßen +++ Betriebsärzte können Impfungen vor Ort in den Betrieben vornehmen +++ Politik muss arbeitsmedizinischen Diensten ausreichend Impfstoff zuteilen +++

Eine große Mehrheit der Beschäftigten wünscht sich ein Impfangebot ihres Arbeitsgebers: 84 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland würden es gut oder sehr gut finden, wenn Unternehmen und andere Arbeitgeber ihren Mitarbeiter:innen eine Corona-Impfung anbieten würden. 10 Prozent sehen das eher kritisch und 6 Prozent sind unentschlossen. Das hat eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.212 Personen ab 18 Jahren ergeben. „Mit der steigenden Verfügbarkeit von Corona-Impfstoffen muss die Impfkampagne auf eine breitere Basis gestellt werden“, sagte Dr. Dirk Stenkamp, Präsident des TÜV-Verbands, vor den heutigen Corona-Beratungen der Bundesregierung mit den Ministerpräsident:innen. „Die Wirtschaft steht in den Startlöchern. Deutschland verfügt mit seinen Betriebsärzten über ein weltweit einmaliges System, um möglichst viele Erwerbtätige innerhalb kurzer Zeit impfen zu können. Jetzt ist die Politik am Zug, damit die arbeitsmedizinischen Dienste mit ausreichend Impfstoff versorgt werden können.“ Neben den routinemäßigen Grippeschutzimpfungen könnten Betriebsärzte in Kürze auch Corona-Impfungen vornehmen und den Schutz vor einer Covid-19-Infektion damit in die Fläche bringen. Die rund 12.500 Arbeitsmediziner:innen in Deutschland erreichen rund 45 Millionen Erwerbstätige.

Trotz des Wunsches nach einem Impfangebot beim Arbeitgeber vertrauen die meisten Beschäftigten am ehesten auf ihren Hausarzt. Nach den Ergebnissen der Umfrage würden sich 55 Prozent der Erwerbstätigen bevorzugt beim Hausarzt impfen lassen, wenn sie die freie Wahl hätten. 18 Prozent würden sich am liebsten in einem Corona-Impfzentrum die Spritze geben lassen und 17 Prozent beim Betriebsarzt ihres Arbeitgebers. 2 Prozent würden sich für die Apotheke entscheiden. Immerhin 8 Prozent der Erwerbstätigen geben an, dass sie nicht gegen das Corona-Virus geimpft werden wollen. „Für eine Beschleunigung der schleppend angelaufenen Impfkampagne müssen jetzt alle gesellschaftlichen Kräfte mobilisiert werden“, sagte Stenkamp. Die Betriebsärzte könnten hier eine wichtige Rolle spielen.“ Wer eine Impfung beim Arbeitgeber bevorzugt, sieht laut Umfrage vor allem praktische Vorteile: 86 Prozent sagen, die Impfung sei leicht in den Arbeitsalltag zu integrieren und 70 Prozent geben an, die Impfung sei bequem zu erreichen. 42 Prozent nennen als Grund, dann kaum Kontakt zu möglicherweise erkrankten Personen zu haben.

Größere Arbeitgeber beschäftigen in der Regel eigene Mediziner:innen und unterhalten eigene medizinische Einrichtungen, die sich bereits jetzt auf Corona-Impfungen vorbereiten. „Erreichen die Unternehmen eine Herdenimmunität innerhalb der Belegschaft, können sie das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz minimieren und zu ihren gewohnten Arbeitsabläufen zurückkehren“, sagte Stenkamp. Kleine und mittelständische Unternehmen arbeiten dagegen mit Dienstleistern wie MEDITÜV oder AMD TÜV zusammen. Diese betreiben arbeitsmedizinische Zentren, sind aber auch in den Betrieben vor Ort tätig. „Betriebsärzte können wie mobile Impfteams agieren und die Belegschaften in der Nähe ihres Arbeitsplatzes erreichen“, sagte Stenkamp. Kleinere Impfteams, bestehend aus einem Arzt, zwei Medizinisch-Technischen Assistenzen und zwei Verwaltungskräften, könnten rund 100 bis 150 Impfungen pro Tag vornehmen. Je nach Größe des Betriebs könnten die Impfteams aufgestockt und mehr Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz geimpft werden.

Die medizinischen Dienste der TÜV-Unternehmen betreuen mit ihren Betriebsärzt:innen, Gesundheits- und Hygieneexpert:innen bundesweit etwa 21.000 Organisationen mit rund 1,9 Millionen Beschäftigten. Insgesamt sind in Deutschland rund 12.500 Betriebsärzt:innen tätig. Diese etablierte und funktionierende Infrastruktur steht für die Übernahme von Covid-19-Impfungen bereit.

Methodik-Hinweis: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Forsa im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.212 Personen ab 18 Jahren, darunter 739 Erwerbstätige. Die Befragung hat vom 26.2. bis 1.3.2021 stattgefunden. Die Fragen lauteten: „Wenn Sie die freie Wahl hätten: wo würden Sie sich bevorzugt gegen Covid-19 impfen lassen?“, „Wie fänden Sie es, wenn Unternehmen und andere Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Corona-Impfung anbieten, sofern ausreichend Impfstoff vorhanden ist?“, „Welche Gründe sprechen aus Ihrer Sicht für eine Impfung beim Betriebsarzt Ihres Arbeitgebers?“

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ZDK: Automobilhandel hat beste Voraussetzungen für Öffnung

02.03.2021 – 14:29

Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

ZDK: Automobilhandel hat beste Voraussetzungen für Öffnung


















Bonn (ots)

Vor dem Corona-Gipfel am 3. März hat sich der Vorstand des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) für eine schnelle Öffnung des Automobilhandels ausgesprochen. „Große Flächen, im Verhältnis dazu geringe Kundenfrequenz, bewährte Hygienekonzepte, Beratung mit Termin – der Automobilhandel hat beste Voraussetzungen für eine Wiedereröffnung. Es gibt für uns keinen erkennbaren Grund, warum Autohändler anders behandelt werden sollen als Baumärkte oder Blumenläden“, betont ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. „Was im Service- und Werkstattbereich funktioniert, das lässt sich problemlos auf den Fahrzeugverkauf übertragen.“

Selbstverständlich habe jeder Betrieb den Schutz der Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern im Blick. Deshalb plädiere auch der ZDK für die Einführung intelligenter Systeme zur Infektionserkennung und -rückverfolgung, wie zum Beispiel Schnell- und Selbsttests sowie digitale Tracking-Tools durch Scannen eines QR-Codes bei Betreten und Verlassen des Autohauses. Ganz entscheidend sei es aber auch, das Tempo beim Impfen zu erhöhen.

„Der Automobilhandel ist besonders auf das Frühjahrsgeschäft angewiesen“, so der ZDK-Präsident. „Nun droht es wieder den Bach runterzugehen – das wäre das zweite Mail in zwölf Monaten. Bleiben die Händler auf bestellten Autos sitzen, reden wir hier bundesweit über drohende finanzielle Belastungen in Milliardenhöhe. Die Substanz ist bei vielen Händlern aufgezehrt. Wir brauchen jetzt ein starkes Signal für die Wiedereröffnung, und das möglichst einheitlich bundesweit. Regionale Insellösungen tragen eher zur weiteren Verunsicherung der Menschen bei.“ Nicht nur den Kfz-Betrieben, sondern auch der gesamten Lieferkette der Automobilwirtschaft mit ihren 1,3 Millionen Beschäftigen drohe ein verheerender Schaden, wenn der Lockdown erneut verlängert werden sollte.

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Tel.: 0228/ 91 27 270
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