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Steuererklärung 2020: R-AUS für Rentner

08.03.2021 – 13:45

Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH

Steuererklärung 2020: R-AUS für Rentner


















Steuererklärung 2020: R-AUS für Rentner
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Neustadt a. d. W. (ots)

Aus eins mach drei: Für die Steuererklärung 2020 gibt es für Rentner nicht mehr nur eine, sondern bis zu drei Anlagen. Was in die neuen Anlagen R-AUS, R-AV und b-AV gehört, damit Rentner so viel wie möglich geltend machen können, das erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).

Rentenbezugsmitteilungen gehen jetzt raus

Am Anfang eines neuen Kalenderjahres verschickt die Rentenversicherung an viele Rentnerinnen und Rentner die sogenannten Rentenbezugsmitteilungen für das Jahr davor. Das bedeutet, dass derzeit die Rentenbezugsmitteilungen für das Jahr 2020 versendet werden. Darin sind unter anderem die Höhe der gezahlten Rente sowie der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für das vergangene Jahr bescheinigt.

Wichtig sind diese Angaben für das zuständige Finanzamt, um anhand der bescheinigten Beiträge die Steuern zu berechnen, die jede Rentnerin und jeder Rentner eventuell zu zahlen hat. Denn seit 2005 müssen immer mehr Rentner eine Steuererklärung abgeben.

Die Rentenversicherung übermittelt die Daten auch an das zuständige Finanzamt. Für Rentnerinnen und Rentner bedeutet das: Sie müssen seit diesem Jahr die Werte nicht mehr zwingend in die Vordrucke „Anlage R“ und „Anlage Vorsorgeaufwand“ eintragen. Über ihre Rentenbezugsmitteilung wissen sie, was dem Finanzamt gemeldet wurde.

Die Anlage R bleibt

Die Anlage R muss grundsätzlich von Rentnerinnen und Rentnern ausgefüllt werden, die eine Rente aus dem Inland erhalten, welche nicht vom Arbeitgeber gezahlt wird. Anzugeben ist zum Beispiel die Höhe der Rente und seit wann die Rente bezogen wird. Rentenanpassungsbeträge, Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre und Einmalzahlungen müssen jeweils gesplittet angegeben werden. Darüber hinaus können Rentnerinnen und Rentner ihre Werbungskosten angeben: Dazu gehören alle Ausgaben, die „zum Erwerb, zur Sicherung und zum Erhalt“ der eigenen Renten dienen.

Übrigens: Grundsätzlich rechnet das Finanzamt jedem Ruheständler automatisch eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 102 Euro im Jahr an.

Neu seit 2020: Anlage R-AUS und Anlage R-AV / b-AV

Das Rentenrecht und auch das Finanzamt unterscheiden nicht nur zwischen gesetzlicher und privater Rente, vielmehr gibt es noch eine dritte Rubrik: Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und der betrieblichen Altersvorsorge. Bis 2019 waren die verschiedenen Altersvorsorgeleistungen in der Anlage R aufgelistet. Rentnerinnen und Rentner konnten Zutreffendes ankreuzen und entsprechend ausfüllen.

Seit 2020 gibt es dafür die Anlage R-AV / b-AV: Hier werden Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung eingetragen. Dazu gehört beispielsweise die Rente aus einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung.

Die Anlage R-AUS wird ausgefüllt, wenn ein Ruheständler eine Rente und andere Leistungen aus ausländischen Versicherungen, ausländischen Rentenverträgen und ausländischen betrieblichen Versorgungseinrichtungen bezieht.

Wichtig: Wird eine Rente aus einer ausländischen Versicherung oder einem ausländischen Rentenvertrag gezahlt, liegen der Finanzverwaltung in Deutschland keine elektronischen Daten vor. Deshalb gilt für alle Rentnerinnen und Rentner, die Bezüge aus dem Ausland erhalten: Sie müssen auf jeden Fall die entsprechende Anlage R-AUS ausfüllen.

Übrigens: Wer die Rentenbezugsbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt schon im vergangenen Jahr angefragt hat, bekommt diese auch jetzt wieder unaufgefordert zugeschickt. Ansonsten können Rentnerinnen und Rentner sie ganz einfach mit ihrer Versicherungsnummer bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse

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Mehr Klimaschutz erfordert höheres ReformtempoMWV und IWO zum Kongress „Energie Cross Medial“ in Berlin

03.03.2021 – 11:20

IWO Institut für Wärme und Mobilität e.V.

Mehr Klimaschutz erfordert höheres Reformtempo
MWV und IWO zum Kongress „Energie Cross Medial“ in Berlin


















Berlin / Hamburg (ots)

„Wenn die EU die Klimaziele höhersteckt, müssen wir auch das Reformtempo in Deutschland erhöhen. Dies erfordert auch eine grundlegende Reform der Energiesteuer“, erklärten Prof. Christian Küchen, Hauptgeschäftsführer des Mineralölwirtschaftsverbandes (MWV), und Adrian Willig, Geschäftsführer des Instituts für Wärme und Mobilität (IWO), auf dem Kongress „Energie Cross Medial“.

„Es zeichnet sich immer deutlicher ab, dass die Klimaziele sowohl im Verkehr als auch im Wärmesektor bis 2030 nicht allein durch Elektrifizierung zu stemmen sind. Wir brauchen für Autos, Nutzfahrzeuge, Schiffe, Flugzeuge und Heizungen daher weiterhin flüssige und speicherbare Energieträger, die aber zunehmend klimafreundlich werden müssen“, sagte Küchen auf dem Kongress „Energie Cross Medial“ im dbb Forum Berlin.

Notwendigkeit für alternative Kraftstoffe steigt

Der jüngst vorgelegte Entwurf aus dem Bundesumweltministerium für eine deutlich höhere Treibhausgasminderungsquote im Verkehr bis 2030 mit fortschrittlichen Biokraftstoffen, grünem Wasserstoff, strombasierten Kraftstoffen sowie Zertifikaten für E-Auto-Ladestrom sei zwar ein richtiger Schritt zu mehr Klimaschutz. „Dies reicht aber nicht einmal für das deutsche Ziel einer 42-prozentigen CO2-Senkung im Verkehr bis 2030.“ Jetzt plane die EU, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent statt bisher um 40 Prozent zu senken. In der Folge sei zu erwarten, dass auch die Ziele für Deutschland verschärft werden. „Das ist noch ein Grund mehr, auch auf alternative Kraftstoffe zu setzen“, so Küchen.

Straßenverkehr bietet sich für Markthochlauf an

„Der Einstieg in alternative Kraft- und Brennstoffe in großem Maßstab ist klimapolitisch sinnvoll und insofern eine No-regret-Maßnahme“, ergänzte Adrian Willig. Zum Hochlauf eines entsprechenden Marktes biete sich insbesondere der Straßenverkehr an. Davon würden mittelfristig alle anderen Anwendungsbereiche profitieren. „Diesen Weg sollten wir zusätzlich zur Förderung der E-Mobilität wählen. Denn selbst wenn wir bis 2030 deutschlandweit zehn Millionen batterieelektrische Fahrzeuge haben sollten, werden dann voraussichtlich noch immer mehr als 35 Millionen Pkw mit Verbrennungsmotor unterwegs sein“, so Willig. „Darum benötigen wir auch Lösungen für den Bestand. Alternative Fuels könnten die fossilen Bestandteile in Diesel und Benzin hier nach und nach ersetzen.“

Heutige Energiesteuer nicht mehr zeitgemäß

Dringend notwendig für diesen Markthochlauf sei der Umbau der Energiesteuer auf Benzin und Diesel von einer reinen Mengen- zu einer echten Klimaschutzsteuer, so Christian Küchen: „Die heutige Energiesteuer besteuert klimafreundliche Kraftstoffe genauso wie fossile. Das ist nicht mehr zeitgemäß.“

Rechtlich möglich sei die Umwandlung in eine Steuer, die sich an den fossilen CO2-Emissionen orientiert. Von dieser Steuer würden nur die fossilen Kraftstoffe erfasst. Moderne Biokraftstoffe und mit Ökostrom hergestellte synthetische Kraftstoffe dagegen würden steuerbegünstigt oder sogar steuerfrei. Küchen: „Damit wäre ein echter Anreiz gegeben, solche Kraftstoffe nachhaltig herzustellen, zu importieren und anzubieten.“ Die Mehrkosten für Autofahrer und Wirtschaft blieben überschaubar, „auch wenn die klimafreundlichen Kraftstoffe in der Herstellung dauerhaft teurer sind als die vergleichsweise günstigen fossilen Kraftstoffe“.

Neue Studie soll Klarheit schaffen

Dass ein solcher Umbau der Energiesteuer den Klimaschutz im Straßenverkehr voranbringen würde, zeigten auch erste Ergebnisse einer Studie, die die Forschungsinstitute Frontier und Fifo im Auftrag von IWO und MWV gerade erstellen, so Adrian Willig. Die Untersuchungsergebnisse sollen noch in diesem Frühjahr vorgestellt werden. „Damit wollen wir mit der Politik und anderen Teilnehmern der Wirtschaft ins Gespräch kommen. Denn um die Treibhausgasminderung mit alternativen Kraftstoffen voranzubringen, ist es wichtig, jetzt die Weichen dafür zu stellen. Leider sind derzeit noch keine gleichen Wettbewerbsbedingungen für Fahrzeuge, die alternative Kraftstoffe nutzen, und Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb gegeben.“

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Institut für Wärme und Mobilität e. V. (IWO)
Rainer Diederichs (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
Süderstraße 73 a, 20097 Hamburg
Tel +49 40 235113-884
Fax +49 40 235113-29
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Mehr Klimaschutz erfordert höheres ReformtempoMWV und IWO zum Kongress „Energie Cross Medial“ in Berlin

03.03.2021 – 11:20

IWO Institut für Wärme und Mobilität e.V.

Mehr Klimaschutz erfordert höheres Reformtempo
MWV und IWO zum Kongress „Energie Cross Medial“ in Berlin


















Berlin / Hamburg (ots)

„Wenn die EU die Klimaziele höhersteckt, müssen wir auch das Reformtempo in Deutschland erhöhen. Dies erfordert auch eine grundlegende Reform der Energiesteuer“, erklärten Prof. Christian Küchen, Hauptgeschäftsführer des Mineralölwirtschaftsverbandes (MWV), und Adrian Willig, Geschäftsführer des Instituts für Wärme und Mobilität (IWO), auf dem Kongress „Energie Cross Medial“.

„Es zeichnet sich immer deutlicher ab, dass die Klimaziele sowohl im Verkehr als auch im Wärmesektor bis 2030 nicht allein durch Elektrifizierung zu stemmen sind. Wir brauchen für Autos, Nutzfahrzeuge, Schiffe, Flugzeuge und Heizungen daher weiterhin flüssige und speicherbare Energieträger, die aber zunehmend klimafreundlich werden müssen“, sagte Küchen auf dem Kongress „Energie Cross Medial“ im dbb Forum Berlin.

Notwendigkeit für alternative Kraftstoffe steigt

Der jüngst vorgelegte Entwurf aus dem Bundesumweltministerium für eine deutlich höhere Treibhausgasminderungsquote im Verkehr bis 2030 mit fortschrittlichen Biokraftstoffen, grünem Wasserstoff, strombasierten Kraftstoffen sowie Zertifikaten für E-Auto-Ladestrom sei zwar ein richtiger Schritt zu mehr Klimaschutz. „Dies reicht aber nicht einmal für das deutsche Ziel einer 42-prozentigen CO2-Senkung im Verkehr bis 2030.“ Jetzt plane die EU, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent statt bisher um 40 Prozent zu senken. In der Folge sei zu erwarten, dass auch die Ziele für Deutschland verschärft werden. „Das ist noch ein Grund mehr, auch auf alternative Kraftstoffe zu setzen“, so Küchen.

Straßenverkehr bietet sich für Markthochlauf an

„Der Einstieg in alternative Kraft- und Brennstoffe in großem Maßstab ist klimapolitisch sinnvoll und insofern eine No-regret-Maßnahme“, ergänzte Adrian Willig. Zum Hochlauf eines entsprechenden Marktes biete sich insbesondere der Straßenverkehr an. Davon würden mittelfristig alle anderen Anwendungsbereiche profitieren. „Diesen Weg sollten wir zusätzlich zur Förderung der E-Mobilität wählen. Denn selbst wenn wir bis 2030 deutschlandweit zehn Millionen batterieelektrische Fahrzeuge haben sollten, werden dann voraussichtlich noch immer mehr als 35 Millionen Pkw mit Verbrennungsmotor unterwegs sein“, so Willig. „Darum benötigen wir auch Lösungen für den Bestand. Alternative Fuels könnten die fossilen Bestandteile in Diesel und Benzin hier nach und nach ersetzen.“

Heutige Energiesteuer nicht mehr zeitgemäß

Dringend notwendig für diesen Markthochlauf sei der Umbau der Energiesteuer auf Benzin und Diesel von einer reinen Mengen- zu einer echten Klimaschutzsteuer, so Christian Küchen: „Die heutige Energiesteuer besteuert klimafreundliche Kraftstoffe genauso wie fossile. Das ist nicht mehr zeitgemäß.“

Rechtlich möglich sei die Umwandlung in eine Steuer, die sich an den fossilen CO2-Emissionen orientiert. Von dieser Steuer würden nur die fossilen Kraftstoffe erfasst. Moderne Biokraftstoffe und mit Ökostrom hergestellte synthetische Kraftstoffe dagegen würden steuerbegünstigt oder sogar steuerfrei. Küchen: „Damit wäre ein echter Anreiz gegeben, solche Kraftstoffe nachhaltig herzustellen, zu importieren und anzubieten.“ Die Mehrkosten für Autofahrer und Wirtschaft blieben überschaubar, „auch wenn die klimafreundlichen Kraftstoffe in der Herstellung dauerhaft teurer sind als die vergleichsweise günstigen fossilen Kraftstoffe“.

Neue Studie soll Klarheit schaffen

Dass ein solcher Umbau der Energiesteuer den Klimaschutz im Straßenverkehr voranbringen würde, zeigten auch erste Ergebnisse einer Studie, die die Forschungsinstitute Frontier und Fifo im Auftrag von IWO und MWV gerade erstellen, so Adrian Willig. Die Untersuchungsergebnisse sollen noch in diesem Frühjahr vorgestellt werden. „Damit wollen wir mit der Politik und anderen Teilnehmern der Wirtschaft ins Gespräch kommen. Denn um die Treibhausgasminderung mit alternativen Kraftstoffen voranzubringen, ist es wichtig, jetzt die Weichen dafür zu stellen. Leider sind derzeit noch keine gleichen Wettbewerbsbedingungen für Fahrzeuge, die alternative Kraftstoffe nutzen, und Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb gegeben.“

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Tillmann/Brehm: Finanzausschuss beschließt das Siebte Verbrauchsteueränderungsgesetz

03.03.2021 – 10:47

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Tillmann/Brehm: Finanzausschuss beschließt das Siebte Verbrauchsteueränderungsgesetz


















Berlin (ots)

Stärkere Digitalisierung der Verbrauchsteuern

Am heutigen Mittwoch hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das siebte Gesetz zur Änderung der Verbrauchsteuergesetze beschlossen. Dazu erklären Antje Tillmann, Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag für Finanzen und der zuständige Berichterstatter Sebastian Brehm:

Antje Tillmann: „Damit digitalisieren wir den grenzüberschreitenden Warenverkehr für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Spirituosen oder Tabak. Bislang wurden diese Waren anhand von Begleitdokumenten in Papierform abgewickelt. Diese Änderung ist ein ganz wesentlicher Schritt hin zu einer einfacheren, schnelleren und sichereren Abwicklung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs von Alkohol und Tabak.

Wir schaffen Rechtssicherheit für Vereine: Wir passen die Haftungsbegrenzung für Vereinsvorstände an die bereits im Jahressteuergesetz 2020 erhöhte Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 EUR an. Damit haften nunmehr Vereinsvorstände innerhalb einer Vergütungsgrenze bis 840 EUR nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.“

Sebastian Brehm: „Die EU-Vorgaben machen Änderungen in allen Verbrauchsteuergesetzen erforderlich. Diese betreffen vor allem verfahrensrechtliche Aspekte, die Erleichterungen für die betroffenen Wirtschaftsbeteiligten bedeuten. Darüber hinaus macht die EU-Alkoholstrukturrichtlinie geringfügige Anpassungen im Alkohol- sowie im Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz erforderlich. Im Wesentlichen wird für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich ein Zertifizierungssystem für rechtlich und wirtschaftlich unabhängige (Klein-) Produzenten zur Inanspruchnahme eines ermäßigten Steuersatzes in einem anderen Mitgliedstaat eingeführt.

Auch fördern wir mit dem Siebten Verbrauchsteueränderungsgesetz die Wissenschaft. Zukünftig können verbrauchsteuerpflichtige Genussmittel aus dem Steuerlager steuerfrei entnommen werden, um damit wissenschaftliche Versuche und Untersuchungen durchzuführen. Dies gilt für sämtliche verbrauchsteuerpflichtigen Genussmittel, also Alkohol-, Bier-, Schaumwein-, Alkopop-, Tabak- und Kaffee.

Schließlich werten wir die Zentralstelle für Finanztransaktions-untersuchungen (kurz FIU) organisatorisch auf. Bisher war sie nur eine Abteilung und wird nun zu einer eigenen Direktion der Generalzolldirektion. Hiermit soll einerseits den gewachsenen Aufgaben der FIU Rechnung getragen werden. Andererseits betonen wir damit auch ihre gestiegene nationale und internationale Bedeutung als zentrale deutsche Meldestelle zur Verhinderung, Aufdeckung und Unterstützung bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
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Steuerentlastung für Unternehmen: CSU-Fraktion will Zeitraum für Corona-Verlustrücktrag auf 3 Jahre erweitern

03.03.2021 – 09:34

CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

Steuerentlastung für Unternehmen: CSU-Fraktion will Zeitraum für Corona-Verlustrücktrag auf 3 Jahre erweitern


















München (ots)

Um Unternehmen in der Corona-Krise zu entlasten, will die CSU-Fraktion die Möglichkeit, aktuelle Verluste mit vor der Krise erzielten Gewinnen steuerlich zu verrechnen, deutlich verbessern. Konkret soll der Zeitraum für den steuerlichen Verlustrücktrag von derzeit einem Jahr auf 3 Jahre verlängert werden. Damit könnten Verluste aus 2020 bis ins Jahr 2017, Verluste aus 2021 bis 2018 mit Gewinnen verrechnet werden. Dies würde insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe die Liquidität verbessern, da sie bereits gezahlte Steuern zurückbekämen.

Im aktuell vom Bundesrat zu beschließenden dritten Corona-Steuerhilfegesetz ist eine Verdoppelung des steuerlichen Verlustrücktrag von 5 auf 10 Millionen vorgesehen, wobei dabei der aktuell geltende Zeitraum von einem Jahr beibehalten wird. Der CSU-Fraktion geht das jedoch nicht weit genug: sie will den Zeitraum dieses Verlustrücktrags entsprechend auf 3 Jahre erweitern.

Dazu der wirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Fraktion Sandro Kirchner: „Gerade jetzt in der Corona-Krise braucht vor allem unser Mittelstand ausreichend Liquidität. Nur wenn der Verrechnungszeitraum für den steuerlichen Verlustrücktrag deutlich in die Zeit vor der Krise ausgeweitet wird, können Unternehmen die Verluste während der Krise mit ihren Gewinnen davor verrechnen. So schaffen sie es aus eigener Kraft – ohne staatliche Förderung – ihre Liquidität deutlich zu verbessern. Der bisherige Gesetz-Entwurf geht uns nicht weit genug und ist deshalb nicht wirklich zielführend. Daher muss der Rücktrags-Zeitraum unbedingt auf 3 Jahre erweitert werden. Bisher hat die SPD das verhindert – wir wollen es aber durchsetzen.“

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Pressesprecherin
Telefon: 089/4126-2496
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Kommunal-Barometer 2021: Acht von zehn Kommunen haben durch die Covid-19-Pandemie die finanzielle Planungssicherheit verlorenGut jede dritte Kommune verschiebt wegen der Corona-Folgen Investitionen

03.03.2021 – 10:00

CommneX GmbH

Kommunal-Barometer 2021: Acht von zehn Kommunen haben durch die Covid-19-Pandemie die finanzielle Planungssicherheit verloren
Gut jede dritte Kommune verschiebt wegen der Corona-Folgen Investitionen


















München (ots)

Laut dem aktuellen „Kommunal-Barometer 2021“ hat die Covid-19-Pandemie erhebliche Auswirkungen auf die Finanzlage der Kommunen in Deutschland. 82 Prozent der befragten Kämmerer gaben an, dass ihre Planungssicherheit empfindlich getroffen ist. Wichtigster Grund: Zwei von drei Kommunen sind die Gewerbesteuereinnahmen weggebrochen. Doch es gibt auch Lichtblicke. So begegnet die öffentliche Hand den aktuellen Herausforderungen zunehmend digital. Für die Studie hat das Münchner FinTech CommneX zusammen mit der TU Darmstadt mehr als 300 Experten aus Kommunen, kommunalen Unternehmen und Finanzinstituten befragt.

„Das im Zuge der Pandemie entstandene Steuerloch hat vielerorts bereits ganz konkrete Auswirkungen“, berichtet CommneX-Geschäftsführer Carl v. Halem. „So mussten schon in 35 Prozent der Kommunen Investitionsprojekte verschoben werden. Viele Baumaßnahmen sind derzeit schlicht nicht durchführbar und die Umsetzung der Investitionsprojekte liegt weiterhin auf Eis – eine große Sorge, die wir auch in vielen Gesprächen mit kommunalen Entscheidern hören.“ Zudem klagt jede sechste Kommune bereits über höhere Finanzierungskosten und ein geringeres Angebot an Finanzierungsmöglichkeiten.

Vielseitig sind hingegen die Maßnahmen, mit denen die Verwaltungen der Covid-19-Pandemie begegnen. „Mit 86 Prozent gaben fast alle Befragten an, dass ihre Kommunen und kommunalen Arbeitgeber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Home Office beziehungsweise Home Government ermöglichen“, sagt CommneX-Mitgründer Friedrich v. Jagow. „Damit liegen die Verwaltungen im Trend der Zeit, denn dieses Thema nimmt im Berufsleben bekanntermaßen eine immer größere Rolle ein.“

Gut jede zweite Kommune hat in der Pandemie ihre IT-Infrastruktur ausgebaut

In diesem Zusammenhang wurden laut der CommneX-Studie Webinare und Telefonkonferenzen zu 76 Prozent sowie Videomeetings zu 73 Prozent genutzt. Weitere Auswirkungen finden sich im Schicht-, Spät- und Wochenenddienst, hier gaben 38 Prozent der Studienteilnehmer an, dass ihre Verwaltung mit entsprechenden Maßnahmen auf die Pandemie reagiert hat.

Insgesamt 53 Prozent und damit mehr als die Hälfte der Kommunen und kommunalen Unternehmen in Deutschland haben laut Studie als Folge der Covid-19-Pandemie ihre IT-Infrastruktur ausgebaut. „Ein Wert, der sicher noch zu steigern ist, um die Modernisierung der öffentlichen Verwaltungen in Deutschland auch künftig voranzutreiben“, rät Prof. Dr. Dirk Schiereck von der TU Darmstadt, der das „Kommunal-Barometer“ auch in diesem Jahr wieder wissenschaftlich begleitet hat.

Kommunal-Barometer 2021

Die CommneX-Studie „Kommunal-Barometer 2021“ beruht auf einer Anfang des Jahres abgeschlossenen Online-Befragung zum Thema Kommunalfinanzierung. Insgesamt nahmen 317 Kämmerer, Finanzentscheider kommunaler Unternehmen sowie Kommunal-Experten privater, öffentlich-rechtlicher und genossenschaftlicher Finanzinstitute daran teil. Die Studie wurde wissenschaftlich begleitet von Prof. Dr. Dirk Schiereck, Leiter des Fachgebiets Unternehmensfinanzierung an der TU Darmstadt.

Die Studie kann bestellt werden unter: https://www.commnex.de/kommunal-barometer

Über CommneX – www.commnex.de

CommneX ist der unabhängige digitale Marktplatz für den Finanzierungs- und Einlagebedarf der öffentlichen Hand in Deutschland und Österreich. Das FinTech-Unternehmen mit Sitz in München wurde 2016 von den beiden Geschäftsführern Friedrich v. Jagow und Carl v. Halem gegründet. Seit dem Frühjahr 2017 online, führt CommneX auf der digitalen Ausschreibungs- und Vermittlungsplattform Finanzprojekte von Kommunen, anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften und kommunalnahen Unternehmen mit Finanzpartnern wie Banken, Versicherungen und institutionellen Investoren zusammen. Als zentraler Online-Marktplatz eröffnet CommneX dadurch etablierten wie auch neuen Marktteilnehmern einen direkten und effizienten Zugang zum gesamten kommunalen Kredit- und Anlagemarkt in Deutschland und Österreich.

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