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ASB fordert: Pflegebedürftige entlasten, Eigenanteil deckeln

05.03.2021 – 11:02

ASB-Bundesverband

ASB fordert: Pflegebedürftige entlasten, Eigenanteil deckeln


















Köln/Berlin (ots)

Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) als einer der größten Pflegeanbieter Deutschlands mahnt die Bundesregierung, zügig einen Gesetzentwurf für eine Pflegereform vorzulegen, damit diese noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden kann.

Der ASB drängt insbesondere auf eine Begrenzung der so genannten Eigenanteile für Pflegebedürftige in der Pflege. Hier sieht der ASB schon seit langem erheblichen Handlungsbedarf.

ASB-Hauptgeschäftsführer Dr. Uwe Martin Fichtmüller erklärt: „Eine bessere Bezahlung von Pflegekräften und eine gute Personalausstattung dürfen nicht allein zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen. Pflege darf nicht erneut zum Sozialhilferisiko werden. Deshalb brauchen wir die Pflegereform und die überfällige Begrenzung der Eigenanteile jetzt, damit diese noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden kann.“

In der stationären Pflege hat sich der durchschnittliche Eigenanteil im Bundesgebiet von monatlich 593 Euro im Januar 2018 auf 831 Euro im Januar 2021 erhöht. Regional haben sich die Eigenanteile teilweise sogar deutlich stärker erhöht: In Brandenburg stiegen sie von 506 Euro im Januar 2018 auf 784 Euro im Januar 2021 (Quelle: vdek). Dies ist eine Steigerung um 278 Euro bzw. um 55 Prozent innerhalb von drei Jahren.

Bundesweit sind weitere Erhöhungen der Eigenanteile absehbar. Sie folgen aus der angestrebten Zahlung von Tariflöhnen für Pflegekräfte und der geplanten schrittweisen Einführung eines Personalbemessungsverfahrens, welches zu einer verbesserten Personalausstattung führen soll.

„Umso wichtiger ist jetzt eine Deckelung der Eigenanteile, damit nicht immer mehr Pflegebedürftige auf die Hilfe zur Pflege angewiesen sind“, sagt Dr. Uwe Martin Fichtmüller.

Hintergrund: Was ist der Eigenanteil?

Die Pflegeversicherung ist nicht als Vollversicherung ausgelegt. Sie zahlt nur einen bestimmten Festbetrag für verschiedene Pflegeleistungen entsprechend dem jeweiligen Pflegegrad. Die Differenz zu den tatsächlichen Pflegekosten müssen insbesondere die Pflegebedürftigen, die in einem Pflegeheim leben, selbst aufbringen.

Der Betrag, den die Pflegeversicherung entsprechend des jeweiligen Pflegegrads bezahlt, reicht von 770 Euro bei Pflegegrad 2 bis zu 2.005 Euro bei Pflegestufe 5. Da dieser Betrag nicht ausreicht, um alle Pflegekosten in einem Pflegeheim zu decken, müssen pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner pro Monat im Bundesdurchschnitt 831 Euro aus der eigenen Tasche zahlen.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.asb.de/pflegereform

Pressekontakt:

Dorothee Winden
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V.
Telefon: +49 30 2325786-122
Mobil: 0172 26 20 597
E-Mail: d.winden@asb.de

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Luczak/Lehrieder: Selbstbestimmung ist künftig zentral im Vormundschafts- und Betreuungsrecht

05.03.2021 – 10:25

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Luczak/Lehrieder: Selbstbestimmung ist künftig zentral im Vormundschafts- und Betreuungsrecht


















Berlin (ots)

Am heutigen Freitag verabschiedet der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Dazu erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, und der Berichterstatter für das Familienrecht, Paul Lehrieder:

Jan-Marco Luczak: „Mehr Selbstbestimmung für die Betroffenen – das ist der Kern der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Die rechtliche Betreuung hat künftig primär zum Ziel, die Betroffenen zu ertüchtigen, ihre eigenen Angelegenheiten selbst wahrnehmen zu können. Den Leitgedanken der Stärkung der Betroffenen konnten wir in den Beratungen noch einmal untermauern, etwa mit der Möglichkeit der Bestellung eines Betreuungsvereins auf Wunsch des Betreuten oder verbesserten prozessualen Handlungsmöglichkeiten des Betreuten. Auch im Vormundschaftsrecht rücken wir den Mündel mit seinen subjektiven Rechten stärker in das Zentrum des Verfahrens.

Zugleich passen wir die Wirklichkeit im Familienrecht in einem wichtigen Punkt an die Erwartungen der Menschen an. Ehepartner gehen bereits heute vielfach davon aus, in gesundheitlichen Notsituationen füreinander Entscheidungen treffen zu können. Tatsächlich ist das aktuell nicht möglich. Für viele Ehepaare birgt es eine böse Überraschung, in einer solchen Lage einen gerichtlichen Betreuer zu benötigen. Viele empfinden das als entmündigend. Deswegen schaffen wir nun die rechtliche Basis dafür, dass Ehepartner auch in schlechten Zeiten füreinander einstehen können. Mit dem neuen Notvertretungsrecht wird Ehegatten per Gesetz das Recht zur gegenseitigen Vertretung in gesundheitlichen Notsituationen für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten übertragen.“

Paul Lehrieder: „Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, ist ein sehr großes, ehrgeiziges und gleichsam eines der wichtigsten Reformprojekte der gesamten Legislaturperiode. Wir verbessern damit die Situation für viele Menschen, die kurz-, mittel oder sogar langfristig auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind.

Das Vormundschaftsrecht ist zwar im Laufe der Jahre immer wieder novelliert worden, stammt aber in weiten Teilen noch aus der Entstehungszeit des Bürgerlichen Gesetzbuches. In diesem Kontext waren die gesellschaftlichen Verhältnisse um das Jahr 1900 maßgeblich. Künftig werden das sogenannte Mündel und die Regelungen zur Personensorge im Zentrum stehen. Wir wollen damit einen stabilen Grundstein für die Entwicklung betroffener Kinder legen.

Auch das seit Anfang der 1990er Jahre geltende Betreuungsrecht wird verbessert – auch unter Bezugnahme aktueller Forschungsvorhaben. Zentrale Ziele der Reform sind die Stärkung der Selbstbestimmung der betroffenen Menschen im Vorfeld und innerhalb einer rechtlichen Betreuung im Sinne von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention sowie die Verbesserung der Qualität der rechtlichen Betreuung in der Anwendungspraxis. Neben dem Ehegattennotvertretungsrecht haben wir uns im parlamentarischen Verfahren für die Stärkung der Qualität ehrenamtlicher Angehörigenbetreuer eingesetzt. Angehörige machen etwa die Hälfte aller Betreuungen aus und erhalten zukünftig die Möglichkeit, auf die Beratungs- und Unterstützungsangebote von Betreuungsvereinen zurückzugreifen.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

Pressekontakt:

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Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
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ASB fordert: Pflegebedürftige entlasten, Eigenanteil deckeln

05.03.2021 – 11:02

ASB-Bundesverband

ASB fordert: Pflegebedürftige entlasten, Eigenanteil deckeln


















Köln/Berlin (ots)

Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) als einer der größten Pflegeanbieter Deutschlands mahnt die Bundesregierung, zügig einen Gesetzentwurf für eine Pflegereform vorzulegen, damit diese noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden kann.

Der ASB drängt insbesondere auf eine Begrenzung der so genannten Eigenanteile für Pflegebedürftige in der Pflege. Hier sieht der ASB schon seit langem erheblichen Handlungsbedarf.

ASB-Hauptgeschäftsführer Dr. Uwe Martin Fichtmüller erklärt: „Eine bessere Bezahlung von Pflegekräften und eine gute Personalausstattung dürfen nicht allein zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen. Pflege darf nicht erneut zum Sozialhilferisiko werden. Deshalb brauchen wir die Pflegereform und die überfällige Begrenzung der Eigenanteile jetzt, damit diese noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden kann.“

In der stationären Pflege hat sich der durchschnittliche Eigenanteil im Bundesgebiet von monatlich 593 Euro im Januar 2018 auf 831 Euro im Januar 2021 erhöht. Regional haben sich die Eigenanteile teilweise sogar deutlich stärker erhöht: In Brandenburg stiegen sie von 506 Euro im Januar 2018 auf 784 Euro im Januar 2021 (Quelle: vdek). Dies ist eine Steigerung um 278 Euro bzw. um 55 Prozent innerhalb von drei Jahren.

Bundesweit sind weitere Erhöhungen der Eigenanteile absehbar. Sie folgen aus der angestrebten Zahlung von Tariflöhnen für Pflegekräfte und der geplanten schrittweisen Einführung eines Personalbemessungsverfahrens, welches zu einer verbesserten Personalausstattung führen soll.

„Umso wichtiger ist jetzt eine Deckelung der Eigenanteile, damit nicht immer mehr Pflegebedürftige auf die Hilfe zur Pflege angewiesen sind“, sagt Dr. Uwe Martin Fichtmüller.

Hintergrund: Was ist der Eigenanteil?

Die Pflegeversicherung ist nicht als Vollversicherung ausgelegt. Sie zahlt nur einen bestimmten Festbetrag für verschiedene Pflegeleistungen entsprechend dem jeweiligen Pflegegrad. Die Differenz zu den tatsächlichen Pflegekosten müssen insbesondere die Pflegebedürftigen, die in einem Pflegeheim leben, selbst aufbringen.

Der Betrag, den die Pflegeversicherung entsprechend des jeweiligen Pflegegrads bezahlt, reicht von 770 Euro bei Pflegegrad 2 bis zu 2.005 Euro bei Pflegestufe 5. Da dieser Betrag nicht ausreicht, um alle Pflegekosten in einem Pflegeheim zu decken, müssen pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner pro Monat im Bundesdurchschnitt 831 Euro aus der eigenen Tasche zahlen.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.asb.de/pflegereform

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Deutsche AIDS-Gesellschaft: Frauen mit HIV werden zu oft übersehen

05.03.2021 – 11:17

Deutsche AIDS-Gesellschaft e.V. (DAIG)

Deutsche AIDS-Gesellschaft: Frauen mit HIV werden zu oft übersehen


















Hamburg (ots)

Die Deutsche AIDS-Gesellschaft (DAIG e.V.) möchte anlässlich des Internationalen Frauentages auf die besonderen Herausforderungen von Frauen, die in Deutschland mit HIV leben, aufmerksam machen. Von den 90.700 Menschen, die bundesweit mit HIV leben, sind schätzungsweise 17.600 Frauen, ein Anteil von 19%. Weltweit machen Frauen allerdings die Hälfte aller HIV-positiven Menschen aus. Je geringer der Anteil in einem Land ist, desto größer ist das Risiko für Frauen, im Kontext von HIV „übersehen“ zu werden. Das betrifft sowohl HIV-Präventionsangebote als auch Therapiestrategien oder Selbsthilfeangebote. Da es kaum Bilder von Frauen mit HIV in der Öffentlichkeit gibt, ziehen Frauen sich nach der Diagnosestellung oftmals zurück. Viele leben ein Doppelleben, begleitet von der ständigen Angst einer ungewollten Offenlegung ihrer Diagnose. Neben Stigmatisierung und Diskriminierung ihrer eigenen Person fürchten Mütter auch eine Ausgrenzung ihrer Kinder. Dazu die Diplom Psychologin Ulrike Sonnenberg-Schwan, Vorsitzende der DAIG-Arbeitsgruppe All around women special: „Frauen sind mit ihrer HIV-Infektion oft ganz auf sich gestellt und haben Angst, sich jemandem anzuvertrauen.“

Außerhalb der Schwangerschaft wird die HIV-Diagnose bei Frauen häufig erst spät im Verlauf der Infektion gestellt. Dazu PD Dr. Anke Reitter, Leiterin der DAIG-Arbeitsgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe: „Gynäkologinnen und Gynäkologen haben für Frauen eine zentrale Bedeutung bei der HIV-Früherkennung. Das gilt nicht nur für den Test in der Schwangerschaft.“

Die DAIG adressiert frauenspezifische Themen und unterstützt dazu Forschungsprojekte. So finden sich in den DAIG-Leitlinien zur Prä- und Postexpositionsprophylaxe sowie der aktuellen Therapieleitlinie explizit frauenspezifische Empfehlungen. Darüber hinaus gibt es eine eigene DAIG-Leitlinie zur HIV-Therapie von Schwangeren. In ihrem HIV-Schwangerschaftsregister erfasst die DAIG bundesweit Daten und trägt so kontinuierlich zur Qualitätssicherung in der Versorgung von Frauen mit HIV bei.

Pressekontakt:

Dr. Annette Haberl | Sekretärin für Öffentlichkeitsarbeit im Vorstand
der DAIG | +491776843032 | annette.haberl@hivcenter.de

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ITB Berlin NOW Kongress: Studiosus-Gespräch zu Menschenrechten in den Lieferketten am 12. März 2021

04.03.2021 – 12:31

Studiosus Reisen

ITB Berlin NOW Kongress: Studiosus-Gespräch zu Menschenrechten in den Lieferketten am 12. März 2021


















München (ots)

Bessere Arbeitsbedingungen durch verbindliche Sorgfaltspflichten: Die Bundesregierung hat sich Mitte Februar auf einen Referentenentwurf für ein deutsches Lieferketten- bzw. Sorgfaltspflichtengesetz verständigt. Der Entwurf ist Anfang März durch das Bundeskabinett verabschiedet worden und wird nunmehr in den Bundestag eingebracht. Damit steht fest: Das Lieferkettengesetz kommt noch in dieser Legislaturperiode. Doch in welcher Form der Gesetzestext Bundestag und Bundesrat passieren wird, darauf darf man weiterhin gespannt sein.

Welche Bedeutung das Gesetz für die Touristikbranche hat und wie Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft dazu stehen, darum geht es u. a. beim traditionellen Studiosus-Gespräch auf dem digitalen ITB Berlin NOW Kongress am 12. März 2021. Auf dem virtuellen Podium diskutieren:

Prof. Dr. habil. Lisa Fröhlich, Präsidentin der CBS International Business School und Professorin für Strategisches Beschaffungsmanagement

Antje Monshausen, Leiterin der Arbeitsstelle Tourism Watch bei Brot für die Welt und Vorsitzende der Multistakeholder-Initiative Roundtable Human Rights in Tourism

Bettina Roth, Leiterin Qualitätsmanagement, VAUDE

Moderation: Tanja Samrotzki, Journalistin

Digital zuschalten: Informationen zum 36. Studiosus-Gespräch

Das Studiosus-Gespräch „Menschenrechte in den Lieferketten: Welches Sorgfaltspflichtengesetz brauchen wir?“ findet am 12. März 2021 in der Zeit von 14 bis 14.30 Uhr innerhalb des ITB Berlin NOW Kongresses statt, dem diesjährigen digitalen Format des größten Fachkongresses der Branche. Journalisten können sich unter https://messe-berlin.press-registration.de/itb_berlin_now_2021 akkreditieren lassen. Eintrittskarten sind hier erhältlich: https://www.itb.com/ITBBerlinNOW/Tickets/

So kommt Studiosus seiner menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nach: https://ots.de/vKLPZw

Nachhaltig engagiert: die Unternehmensgruppe Studiosus

Studiosus ist der führende Studienreise-Anbieter in Europa. Zur Studiosus-Gruppe gehört auch der im günstigeren Rundreise-Segment positionierte Veranstalter Marco Polo. Neben Qualität und Innovation sind Sicherheit auf Reisen und Nachhaltigkeit wichtige Bestandteile der Firmenphilosophie. Darunter versteht Studiosus, seinen Gästen das Kennenlernen fremder Länder und Kulturen in einer ökologisch vertretbaren und sozial verantwortlichen Form zu ermöglichen. Neu 2021: Neben Bus-, Bahn- und Bootsfahrten in den Zielgebieten kompensiert Studiosus durch Investitionen in Klimaschutzprojekte auch alle Flugreisen sowie die Hotelunterkunft inklusive der Verpflegung. Damit reisen Gäste von Studiosus und Marco Polo umfassend klimaneutral. Internet: www.studiosus.com

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Dr. Frano Ilic, Pressesprecher der Unternehmensgruppe
Telefon: +49 (0)89 500 60 – 505, E-Mail: frano.ilic@studiosus.com

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action medeor ruft zu Spenden für den Jemen auf

03.03.2021 – 11:11

action medeor e.V.

action medeor ruft zu Spenden für den Jemen auf


















Tönisvorst (ots)

Die Not der Menschen im Jemen reißt nicht ab: In dem bitterarmen Land leiden die Menschen nicht nur unter den Folgen des sechs Jahre andauernden Bürgerkriegs. Sie wurden in den vergangenen Monaten auch durch Heuschreckenschwärme und Überschwemmungen heimgesucht, die ihre Ernten vernichteten. Und jetzt treiben die Folgen der Corona-Pandemie die Not noch einmal auf eine Spitze.

„Lebensmittel sind extrem teuer geworden, Trink- und Abwassersysteme sind zerstört, in den wenigen funktionsfähigen Krankenhäusern herrscht Mangel an Medikamenten“, schildert Sid Peruvemba die Lage vor Ort. Der Vorstandssprecher von action medeor warnt: „Die Not, die die Menschen im Jemen derzeit erleiden, ist kaum zu beschreiben. Nach Angaben von Unicef sind alleine 2,3 Millionen Kinder von akuter Mangelernährung bedroht, 400.000 von ihnen kämpfen ums Überleben“, so Peruvemba.

Unter den geschwächten Menschen breiten sich Krankheiten wie Cholera und Diphterie aus, und auch die Corona-Pandemie fordert inzwischen immer mehr Todesopfer. Um die größte Not zu lindern und Leben zu retten, versorgt action medeor seit Beginn der Krise Gesundheitszentren im Jemen mit medizinischem Material und Medikamenten. „Unsere Partner vor Ort – die Hilfsorganisationen ADRA und Action contre la Faim (ACF) – leisten dort unter schwierigsten Bedingungen Tag für Tag medizinische Hilfe“, berichtet Peruvemba. „Aber wir erhalten zunehmend Nachrichten, dass die Ärzte immer wieder Kranke ohne Medikamente gehen lassen müssen, weil sie keine mehr haben.“

Um zu helfen, die größte Not im Jemen zu lindern, ruft action medeor aktuell zu Spenden für die Menschen im Jemen auf. Das Hilfswerk informiert über die Medien, Newsletter und Social-Media-Kanäle darüber, wie man für die Menschen im Jemen spenden kann.

Wer die Arbeit von action medeor für die Menschen im Jemen unterstützen möchte, kann dies mit einer Spende tun. Das Spendenkonto bei der Sparkasse Krefeld hat die IBAN DE78 3205 0000 0000 0099 93.

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action medeor
Dr. Markus Bremers
markus.bremers@medeor.de
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action medeor ruft zu Spenden für den Jemen auf

03.03.2021 – 11:11

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action medeor ruft zu Spenden für den Jemen auf


















Tönisvorst (ots)

Die Not der Menschen im Jemen reißt nicht ab: In dem bitterarmen Land leiden die Menschen nicht nur unter den Folgen des sechs Jahre andauernden Bürgerkriegs. Sie wurden in den vergangenen Monaten auch durch Heuschreckenschwärme und Überschwemmungen heimgesucht, die ihre Ernten vernichteten. Und jetzt treiben die Folgen der Corona-Pandemie die Not noch einmal auf eine Spitze.

„Lebensmittel sind extrem teuer geworden, Trink- und Abwassersysteme sind zerstört, in den wenigen funktionsfähigen Krankenhäusern herrscht Mangel an Medikamenten“, schildert Sid Peruvemba die Lage vor Ort. Der Vorstandssprecher von action medeor warnt: „Die Not, die die Menschen im Jemen derzeit erleiden, ist kaum zu beschreiben. Nach Angaben von Unicef sind alleine 2,3 Millionen Kinder von akuter Mangelernährung bedroht, 400.000 von ihnen kämpfen ums Überleben“, so Peruvemba.

Unter den geschwächten Menschen breiten sich Krankheiten wie Cholera und Diphterie aus, und auch die Corona-Pandemie fordert inzwischen immer mehr Todesopfer. Um die größte Not zu lindern und Leben zu retten, versorgt action medeor seit Beginn der Krise Gesundheitszentren im Jemen mit medizinischem Material und Medikamenten. „Unsere Partner vor Ort – die Hilfsorganisationen ADRA und Action contre la Faim (ACF) – leisten dort unter schwierigsten Bedingungen Tag für Tag medizinische Hilfe“, berichtet Peruvemba. „Aber wir erhalten zunehmend Nachrichten, dass die Ärzte immer wieder Kranke ohne Medikamente gehen lassen müssen, weil sie keine mehr haben.“

Um zu helfen, die größte Not im Jemen zu lindern, ruft action medeor aktuell zu Spenden für die Menschen im Jemen auf. Das Hilfswerk informiert über die Medien, Newsletter und Social-Media-Kanäle darüber, wie man für die Menschen im Jemen spenden kann.

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Pressekonferenz-Einladung: Ungleichheit in Deutschland – Der neue Datenreport 2021

03.03.2021 – 12:00

Statistisches Bundesamt

Pressekonferenz-Einladung: Ungleichheit in Deutschland – Der neue Datenreport 2021


















Wiesbaden (ots)

Gemeinsame Online-Pressekonferenz mit dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, dem Statistischen Bundesamt, dem Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung und der Bundeszentrale für politische Bildung am Mittwoch, 10. März 2021, um 10.00 Uhr, via Zoom.

Ungleiche Lebensbedingungen sind eines der wichtigsten Themen in Deutschland, nicht zuletzt verschärft durch die Corona-Pandemie, die Menschen ganz unterschiedlich trifft.

Am 10. März erscheint der neue Datenreport 2021, der ein detailliertes Bild der Lebensverhältnisse in Deutschland zeichnet. Wie haben sich Einkommen, Armutsrisiken, Bildungschancen entwickelt? Und wie nehmen Menschen ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wahr? Dafür kombiniert der Sozialbericht Daten der amtlichen Statistik mit empirischen Befunden der Sozialforschung.

Auf der Pressekonferenz werden Ergebnisse zur Ungleichheit für verschiedene Lebensbereiche wie Arbeit, Bildung oder das Verhältnis der Geschlechter vorgestellt. Ein Augenmerk liegt auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie, für die der Datenreport vor allem Zahlen für die erste Jahreshälfte 2020 enthält.

Der Datenreport wird herausgegeben vom Statistischen Bundesamt (Destatis), dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), dem Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) in Zusammenarbeit mit dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP). Er erscheint als Publikation der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb.

Ihre Gesprächspartnerinnen und -partner sind:

- Prof. Dr. h.c. Jutta Allmendinger Ph.D., Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB)
- Dr. Philip Wotschack, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB)
- Dr. Georg Thiel, Präsident des Statistischen Bundesamtes (Destatis)
- Hans-Werner Freitag, Referent Bildungsstatistik, Statistisches Bundesamt (Destatis)
- PD Dr. Martin Bujard, Stellvertretender Direktor des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB)
- Dr. Uta Brehm, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB)
- Thomas Krüger, Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
- Claudia Roth (Moderation), Stellvertretende Pressesprecherin, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) 

Für die Teilnahme an der virtuellen Pressekonferenz ist eine Anmeldung erforderlich.

Bitte akkreditieren Sie sich bis zum 9. März 2021 unter diesem Link: https://events.wzb.eu/bsxjf/

Nach der Registrierung erhalten Sie die Zugangsdaten.

Pressekontakt:

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt

Pressestelle

Telefon: +49 611-75 34 44
www.destatis.de/kontakt

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action medeor ruft zu Spenden für den Jemen auf

03.03.2021 – 11:11

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action medeor ruft zu Spenden für den Jemen auf


















Tönisvorst (ots)

Die Not der Menschen im Jemen reißt nicht ab: In dem bitterarmen Land leiden die Menschen nicht nur unter den Folgen des sechs Jahre andauernden Bürgerkriegs. Sie wurden in den vergangenen Monaten auch durch Heuschreckenschwärme und Überschwemmungen heimgesucht, die ihre Ernten vernichteten. Und jetzt treiben die Folgen der Corona-Pandemie die Not noch einmal auf eine Spitze.

„Lebensmittel sind extrem teuer geworden, Trink- und Abwassersysteme sind zerstört, in den wenigen funktionsfähigen Krankenhäusern herrscht Mangel an Medikamenten“, schildert Sid Peruvemba die Lage vor Ort. Der Vorstandssprecher von action medeor warnt: „Die Not, die die Menschen im Jemen derzeit erleiden, ist kaum zu beschreiben. Nach Angaben von Unicef sind alleine 2,3 Millionen Kinder von akuter Mangelernährung bedroht, 400.000 von ihnen kämpfen ums Überleben“, so Peruvemba.

Unter den geschwächten Menschen breiten sich Krankheiten wie Cholera und Diphterie aus, und auch die Corona-Pandemie fordert inzwischen immer mehr Todesopfer. Um die größte Not zu lindern und Leben zu retten, versorgt action medeor seit Beginn der Krise Gesundheitszentren im Jemen mit medizinischem Material und Medikamenten. „Unsere Partner vor Ort – die Hilfsorganisationen ADRA und Action contre la Faim (ACF) – leisten dort unter schwierigsten Bedingungen Tag für Tag medizinische Hilfe“, berichtet Peruvemba. „Aber wir erhalten zunehmend Nachrichten, dass die Ärzte immer wieder Kranke ohne Medikamente gehen lassen müssen, weil sie keine mehr haben.“

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Gröhe: Guter Regierungsentwurf für ein Sorgfaltspflichtengesetz

03.03.2021 – 12:18

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Gröhe: Guter Regierungsentwurf für ein Sorgfaltspflichtengesetz


















Berlin (ots)

Wirksam für die Menschenrechte – umsetzbar für die Wirtschaft

Zum heutigen Kabinettsbeschluss über den Entwurf eines Sorgfaltspflichtengesetzes („Lieferkettengesetz“) erklärt der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Hermann Gröhe:

„Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt die Einigung des Bundeskabinetts auf den Entwurf für ein Sorgfaltspflichtengesetz. Der Gesetzentwurf ist eine gute Grundlage für die anstehenden parlamentarischen Beratungen.

Das Sorgfaltspflichtengesetz muss wirksam sein für die Menschenrechte und umsetzbar für die Wirtschaft. Es geht um einen verbindlichen Rechtsrahmen für eine stärkere Beachtung der Menschenrechte in der globalen Lieferkette. Zugleich ist es wichtig, dass die Bestimmungen im Gesetz nicht entwicklungspolitisch gewünschte, verantwortlich gestaltete Handels- und Investitionsbeziehungen mit Entwicklungsländern erschweren. Nach unserer Einschätzung erreicht der beschlossene Gesetzentwurf diese Ziele in hohem Maße.

Unser Ziel bleibt weiterhin eine möglichst zügige Verständigung auch in der Europäischen Union auf einen entsprechenden europäischen Rechtsrahmen.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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