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Mietendeckel-Urteil lässt Berliner Immobilienmarkt aufatmenvdp begrüßt heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

15.04.2021 – 16:36

Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.

Mietendeckel-Urteil lässt Berliner Immobilienmarkt aufatmen
vdp begrüßt heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts


















Berlin (ots)

Die heute vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bekanntgegebene Entscheidung, dass das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietbegrenzung (MietenWoG), besser bekannt als „Berliner Mietendeckel“, verfassungswidrig ist, wird vom Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) ausdrücklich begrüßt. Die Richter des Verfassungsgerichts beurteilen das Anfang 2020 in Berlin in Kraft getretene MietenWoG für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Das Land Berlin habe damit seine Gesetzgebungsbefugnis übertreten, da der Bund das Mietpreisrecht über die im Jahr 2015 beschlossene Mietpreisbremse geregelt hat.

„Das Mietendeckel-Urteil schafft die dringend benötigte Rechtsklarheit und ist eine gute Nachricht für die gesamte Immobilienwirtschaft – für Investoren, Projektentwickler und Finanzierer, für Vermieter – und auch für die Mieter. Es lässt vor allem den Berliner Immobilienmarkt aufatmen, hat zugleich aber auch Signalwirkung für den gesamtdeutschen Immobilienmarkt“, erklärt vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt. Er äußert sein Bedauern darüber, dass nicht zuletzt die Mieter die Leidtragenden dieses Gesetzes gewesen sind und dessen negative Folgen auf sie auch noch nachwirken werden. Tolckmitt befürchtet zugleich, dass die Politik in Berlin trotz der heutigen Gerichtsentscheidung auch weiterhin versuchen wird, so stark wie möglich in den Wohnungsmarkt einzugreifen und funktionierende Marktmechanismen außer Kraft zu setzen – zum Nachteil aller Marktakteure. „Der Mietendeckel war schon vor zwei Jahren keine gute Idee, er ist es heute nicht und wird es auch dann nicht sein, wenn sich der Bundesgesetzgeber, wie nun schon vom Berliner Senat gefordert, des Themas annehmen sollte.“

Seit Inkrafttreten des MietenWoG weist der vdp darauf hin, dass der Mietendeckel bestimmte Mietergruppen benachteiligt und erforderlichen Modernisierungen entgegensteht. „Will man eine Entspannung an Wohnungsmärkten und eine Drosselung von Neuvertragsmieten erreichen, führt kein Weg an einem Abbau der weiterhin ausgeprägten Bauüberhänge und Anreizen, neuen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, vorbei. Ein Mietendeckel wirkt hingegen kontraproduktiv, verschärft er doch bestehende Marktengpässe“, so Tolckmitt.

Über den Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp)

Der Verband deutscher Pfandbriefbanken ist einer der fünf Spitzenverbände der Deutschen Kreditwirtschaft. Er repräsentiert die bedeutendsten Kapitalgeber für den Wohnungs- und Gewerbebau sowie für den Staat und seine Institutionen.

Pressekontakt:

Carsten Dickhut
T +49 30 20915-320
E dickhut@pfandbrief.de

Franziska Roederstein
T +49 30 20915-380
E roederstein@pfandbrief.de

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Nein zu mehr Regulierung im Arbeitsrecht

15.04.2021 – 15:31

BVMW

Nein zu mehr Regulierung im Arbeitsrecht


















Berlin (ots)

Zu den Plänen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, sachgrundlos befristete Arbeitsverträge einzuschränken, erklärt Marcel Pelzer, Mitglied der BVMW Bundeskommission Arbeit und Soziales:

„Der Mittelstand braucht gerade in diesen herausfordernden Zeiten mehr Flexibilität – und weniger Regulierung und Bürokratieaufwand. Jeder Eingriff in die unternehmerische Freiheit ist klar abzulehnen.

Gerade die Flexibilität der mittelständischen Unternehmen hat Deutschland sowohl wirtschaftlich als auch arbeitsmarktpolitisch in den vergangenen Jahren nach vorne gebracht und auch dafür gesorgt, dass Produktionsstandorte – trotz günstiger Verlagerungsmöglichkeiten ins Ausland – weiterhin hier angesiedelt sind.

Auch arbeitsmarktpolitisch ist dieses Vorhaben abzulehnen, da es Arbeitslosigkeit gerade im geringqualifizierten Bereich verfestigt und vielen Menschen mit defizitären Lebensläufen die Chance nimmt, aktiv wieder ins Arbeitsleben einzusteigen.

Zudem würde es den bürokratischen Aufwand für die Unternehmen vergrößern, Bezugsgrößen juristisch klar einzuhalten (2,5 Prozent SGL-Befristete bei mehr als 75 Beschäftigten) und Zeiten der Vorbeschäftigung wie auch Zeiten in der Arbeitnehmerüberlassung anzurechnen.“

Pressekontakt:

BVMW Pressesprecher
Eberhard Vogt
Tel.: 030 53320620
Mail: presse@bvmw.de

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Abzug der NATO-Truppen aus Afghanistan: „Aus humanitärer Sicht eine Katastrophe!“

15.04.2021 – 12:42

Caritas international

Abzug der NATO-Truppen aus Afghanistan: „Aus humanitärer Sicht eine Katastrophe!“


















Freiburg (ots)

Caritas international, das Hilfswerk der deutschen Caritas, kritisiert den geplanten Abzug der Nato-Truppen, der am 1. Mai beginnen soll. „Aus humanitärer Sicht ist dieser überhastete Abzug eine Katastrophe“, sagt Oliver Müller, Leiter von Caritas international.

Das Hilfswerk leistet derzeit im Rahmen von zwölf unterschiedlichen Projekten humanitäre Hilfe in Afghanistan. In nahezu allen Lebensbereichen sind die Menschen auf Hilfe von außen angewiesen. Die Arbeit der Caritas international vor Ort hat darum verschiedene Schwerpunkte: Von der Ernährungshilfe und dem Zugang zu Trinkwasser über Traumabewältigung bis zur Basisversorgung im Gesundheitsbereich werden so elementare Lebensgrundlagen gesichert.

„Alles, was in Afghanistan in den vergangenen Jahren erreicht wurde, ist sehr fragil“, sagt Oliver Müller und befürchtet, dass das Land durch den Abzug der Nato-Truppen in seiner Entwicklung um Jahrzehnte zurückgeworfen wird und dass es zu einer weiteren Eskalation der Gewalt kommt.

Afghanistan ist eines der Länder mit dem niedrigsten Durchschnittsalter weltweit. „Die jungen Afghanen brauchen Bildung, Arbeit, medizinische Versorgung und ausreichend Zugang zu Lebensmitteln und sauberem Wasser“, sagt Oliver Müller, „sonst droht dem Land ein Exodus.“

Bereits im Jahr 2019 waren weltweit knapp drei Millionen afghanische Flüchtlinge im Ausland registriert. Bei der nun drohenden sicherheitspolitischen Destabilisierung des Landes ist mit einem Anstieg auf das Niveau von 2001 zu rechnen, als knapp vier Millionen Menschen das Land verließen.

Erschwerend kommt hinzu, dass aufgrund der geringen Schneefälle in diesem Winter, Afghanistan eine extreme Dürre bevorsteht. „Schon das allein“, glaubt Oliver Müller, „wird die humanitäre Lage extrem verschlechtern“, und verspricht: „Egal was nun auch kommen wird, wir lassen Afghaninnen und Afghanen in Not nicht im Stich.“

Oliver Müller steht für Interviewanfragen zur Verfügung.

Pressekontakt:

Herausgeber: Deutscher Caritasverband, Caritas international,
Öffentlichkeitsarbeit, Karlstraße 40, 79104 Freiburg. Telefon
0761/200-0. Achim Reinke (Durchwahl -515).
www.caritas-international.de

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Mietendeckel-Urteil lässt Berliner Immobilienmarkt aufatmenvdp begrüßt heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

15.04.2021 – 16:36

Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.

Mietendeckel-Urteil lässt Berliner Immobilienmarkt aufatmen
vdp begrüßt heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts


















Berlin (ots)

Die heute vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bekanntgegebene Entscheidung, dass das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietbegrenzung (MietenWoG), besser bekannt als „Berliner Mietendeckel“, verfassungswidrig ist, wird vom Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) ausdrücklich begrüßt. Die Richter des Verfassungsgerichts beurteilen das Anfang 2020 in Berlin in Kraft getretene MietenWoG für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Das Land Berlin habe damit seine Gesetzgebungsbefugnis übertreten, da der Bund das Mietpreisrecht über die im Jahr 2015 beschlossene Mietpreisbremse geregelt hat.

„Das Mietendeckel-Urteil schafft die dringend benötigte Rechtsklarheit und ist eine gute Nachricht für die gesamte Immobilienwirtschaft – für Investoren, Projektentwickler und Finanzierer, für Vermieter – und auch für die Mieter. Es lässt vor allem den Berliner Immobilienmarkt aufatmen, hat zugleich aber auch Signalwirkung für den gesamtdeutschen Immobilienmarkt“, erklärt vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt. Er äußert sein Bedauern darüber, dass nicht zuletzt die Mieter die Leidtragenden dieses Gesetzes gewesen sind und dessen negative Folgen auf sie auch noch nachwirken werden. Tolckmitt befürchtet zugleich, dass die Politik in Berlin trotz der heutigen Gerichtsentscheidung auch weiterhin versuchen wird, so stark wie möglich in den Wohnungsmarkt einzugreifen und funktionierende Marktmechanismen außer Kraft zu setzen – zum Nachteil aller Marktakteure. „Der Mietendeckel war schon vor zwei Jahren keine gute Idee, er ist es heute nicht und wird es auch dann nicht sein, wenn sich der Bundesgesetzgeber, wie nun schon vom Berliner Senat gefordert, des Themas annehmen sollte.“

Seit Inkrafttreten des MietenWoG weist der vdp darauf hin, dass der Mietendeckel bestimmte Mietergruppen benachteiligt und erforderlichen Modernisierungen entgegensteht. „Will man eine Entspannung an Wohnungsmärkten und eine Drosselung von Neuvertragsmieten erreichen, führt kein Weg an einem Abbau der weiterhin ausgeprägten Bauüberhänge und Anreizen, neuen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, vorbei. Ein Mietendeckel wirkt hingegen kontraproduktiv, verschärft er doch bestehende Marktengpässe“, so Tolckmitt.

Über den Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp)

Der Verband deutscher Pfandbriefbanken ist einer der fünf Spitzenverbände der Deutschen Kreditwirtschaft. Er repräsentiert die bedeutendsten Kapitalgeber für den Wohnungs- und Gewerbebau sowie für den Staat und seine Institutionen.

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Carsten Dickhut
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Klimagespräche – 90 Minuten für den Brandenburger Mittelstand

14.04.2021 – 11:18

BVMW

Klimagespräche – 90 Minuten für den Brandenburger Mittelstand


















Brandenburg (ots)

Online-Diskussion zum Thema „Klimagespräche – 90 Minuten für den Brandenburger Mittelstand“

Gesprächspartner ist Wirtschaftsminister Prof. Dr. Jörg Steinbach

Wann: Donnertag, 15. April 2021, 17:00-18:30 Uhr

Bitte registrieren Sie sich hier; den Link zur Veranstaltung erhalten Sie nach der Anmeldung

Veranstalter: BVMW, Regionalbüro der Wirtschaftsregion Süd-Ost Brandenburg

Pressekontakt:

BVMW
Regionalbüro der Wirtschaftsregion Süd-Ost Brandenburg
Ralf Henkler
ralf.henkler@bvmw.de

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Klimagespräche – 90 Minuten für den Brandenburger Mittelstand

14.04.2021 – 11:18

BVMW

Klimagespräche – 90 Minuten für den Brandenburger Mittelstand


















Brandenburg (ots)

Online-Diskussion zum Thema „Klimagespräche – 90 Minuten für den Brandenburger Mittelstand“

Gesprächspartner ist Wirtschaftsminister Prof. Dr. Jörg Steinbach

Wann: Donnertag, 15. April 2021, 17:00-18:30 Uhr

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14.04.2021 – 11:18

BVMW

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Brandenburg (ots)

Online-Diskussion zum Thema „Klimagespräche – 90 Minuten für den Brandenburger Mittelstand“

Gesprächspartner ist Wirtschaftsminister Prof. Dr. Jörg Steinbach

Wann: Donnertag, 15. April 2021, 17:00-18:30 Uhr

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Regionalbüro der Wirtschaftsregion Süd-Ost Brandenburg
Ralf Henkler
ralf.henkler@bvmw.de

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14.04.2021 – 11:18

BVMW

Klimagespräche – 90 Minuten für den Brandenburger Mittelstand


















Brandenburg (ots)

Online-Diskussion zum Thema „Klimagespräche – 90 Minuten für den Brandenburger Mittelstand“

Gesprächspartner ist Wirtschaftsminister Prof. Dr. Jörg Steinbach

Wann: Donnertag, 15. April 2021, 17:00-18:30 Uhr

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Ralf Henkler
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Infektionsschutzgesetz: Irrfahrt durch die Inzidenzzonen geht weiter

13.04.2021 – 15:21

Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Infektionsschutzgesetz: Irrfahrt durch die Inzidenzzonen geht weiter


















Bonn (ots)

Als Fortsetzung der Irrfahrt durch die Inzidenzzonen bewertet der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) den Änderungsentwurf des Infektionsschutzgesetzes. „Was bleibt von den vielversprechenden Konzepten vieler Kreise und Städte, mit Schnelltests und digitaler Kontaktnachverfolgung dem Handel erste Öffnungsperspektiven zu bieten?“, fragt ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. Sobald der Inzidenz-Tacho die 100 überschreite, sei jetzt wieder eine Vollbremsung fällig. Und nur alle darüber hinausgehenden härteren Regelungen sollen fortbestehen. „Wie soll ein Unternehmer mit diesen Vorgaben vernünftig planen? Mögliches Öffnen und Schließen im Fünf-Tages-Rhythmus kann niemand mehr nachvollziehen. Im Zweifel bleiben die Kunden zuhause, und das nun schon seit vier Monaten.“

Dabei sei ein Besuch im Autohaus laut dem Robert-Koch-Institut fast so sicher wie ein Aufenthalt im Freien. Statt wechselnd zu bremsen und wieder Gas zu geben wäre es viel wirksamer, weiter auf Öffnungsschritte mit flächendeckenden Schnelltests und Systemen digitaler Kontaktnachverfolgung zu setzen – unabhängig vom starren Blick auf den Inzidenz-Tacho.

Laut Karpinski empfehle auch der ZDK den Autohäusern und Kfz-Werkstätten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben regelmäßig testen zu lassen. „Dieses Engagement ist in den vergangenen Wochen kontinuierlich ausgeweitet worden. Wir setzen hier auf das freiwillige Engagement der Betriebe und lehnen eine Zwangsverpflichtung ab“, so der ZDK-Präsident. Wenn die Politik die Übernahme der Testkosten durch die Betriebe als Beitrag zur Pandemiebekämpfung deklariere, werde komplett vergessen, welche wirtschaftlichen Belastungen der Automobilhandel aufgrund des monatelangen Verkaufsverbots bisher zu tragen habe. „Auch unter Infektionsschutzgesichtspunkten halten wir die Aufnahme des Automobilhandels in die vom Öffnungsverbot ausgenommenen Ladengeschäfte für gerechtfertigt und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sogar für zwingend notwendig. Aufgrund der großen Ausstellungsflächen und der typischerweise sehr geringen Zahl gleichzeitig anwesender Kunden ist das Infektionsrisiko im Automobilhandel minimal und sicherlich nicht größer als in den laut Entwurf privilegierten Gartenmärkten oder Buchhandlungen“, betont Karpinski.

Pressekontakt:

Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de

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BDU-Präsident Ralf Strehlau: „Die Corona-Pandemie legt die Defizite staatlichen Handelns schonungslos offen.“

13.04.2021 – 14:17

BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberater

BDU-Präsident Ralf Strehlau: „Die Corona-Pandemie legt die Defizite staatlichen Handelns schonungslos offen.“


















Bonn (ots)

Die Aufforderung des Haushaltsausschusses im Bundestag an Bundesministerien, bis Mitte des Jahres konkrete Einsparungen beim Einsatz externer Dienstleister – somit auch von Unternehmensberatern – zu benennen, sieht der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) in hohem Maße kritisch. „Wir erleben zurzeit auf vielen Ebenen, dass die Corona-Pandemie die Defizite staatlichen Handelns schonungslos offenlegt“, so BDU-Präsident Ralf Strehlau. Jüngste Beispiele wie die holprige Impfstoff- und Maskenbeschaffung oder die fehlerbehaftete Steuerung der Impflogistik zeigten sowohl akuten als auch langfristigen Handlungsbedarf. Gemäß eines exklusiven Berichts in der heutigen Wirtschaftszeitung Handelsblatt hat auch der Wissenschaftliche Beirat des Wirtschaftsministeriums in einem Gutachten eklatante Rückstände bei der Digitalisierung in Deutschlands Behörden sowie verschiedene Formen von Organisationsversagen moniert. „Es ist und bleibt ein großer Irrtum zu glauben, die Öffentliche Hand habe intern genügend Kompetenzen, um die dringend notwendige Transformation auf den Verwaltungsebenen alleine zu stemmen. Im Gegenteil: Es braucht sogar absehbar mehr Expertise von außen. Denn die Veränderung von Organisationen und Verwaltungen ist von innen heraus nicht möglich.“

Auch würden die Aufgaben und deren Komplexität bei Bund, Ländern und Kommunen weiter steigen. Dies mache alleine schon der stetig steigende Bundeshaushalt oder die zunehmende Zahl an gesetzlichen Regelungen deutlich. Es müsse zügig umfassende Initiativen für die drastisch steigenden Anforderungen an den Einsatz von digitaler Technik geben. „Hier hinken wir alleine im europäischen Vergleich massiv hinterher. Das offenbaren jüngste Vergleichszahlen der Europäischen Kommission nochmals eindrücklich. Digitale Services der Öffentlichen Hand entwickeln sich in Deutschland im Schneckentempo. Bleibt es dabei, geraten wir im internationalen Vergleich noch stärker ins Hintertreffen“, so der BDU-Präsident. Die dringend notwendigen Veränderungen dürften nicht durch die geforderte Einsparaufforderung des Haushaltsausschusses gefährdet werden. Vielmehr müsse es darum gehen, die aus der Digitalisierung resultierenden Anpassungen von Konzepten, Strukturen und Prozessen in den Verwaltungen. schnellst möglich umzusetzen. Impulse, Innovationen und Best-Practice-Lösungen aus der Privatwirtschaft sowie aus internationalen Projekten könnten hierbei wirkungsvolle Unterstützung leisten, so der BDU.

Mangel an hochqualifiziertem Personal in den Verwaltungen

Hinzu komme: Die dynamisch gewachsenen Anforderungen an Wissen in einer komplexer werdenden Welt haben mit der Ausbildung und Weiterbildung im Öffentlichen Sektor nicht immer mitgehalten. Die Folge: Es gibt einen Mangel an hochqualifiziertem Personalauf der Verwaltungsebene. Besonders fehle es aus Sicht des Consultingverbandes an betriebswirtschaftlichem und technologischem Know-how. Hingegen ließen die vorhandenen juristischen Kompetenzen sicherlich weitgehend zu, die erforderlichen Tätigkeiten – zum Beispiel im Rahmen von Gesetzesvorhaben – mit eigenen Fachkräften zu bewältigen.

Consulting-Nachfrage von Kunden aus dem Public Sector weltweit höher

Der aktuelle Vergleich von internationalem Zahlenmaterial (Quellen: FEACO, AMCF, BDU, 2019-2021) belegt, dass der Anteil am Consulting-Gesamtumsatz von Kunden aus der Öffentlichen Hand in Deutschland eher niedrig ausfällt. Hierzulande liegt der Anteil bei 9,9 Prozent (Quelle: BDU). Der US-Consultingverband AMCF gibt mit 30 Prozent eine dreimal so hohe Quote an. Das europäische Mittel liegt bei 13,9 Prozent. Großbritannien und Dänemark kommen auf einen Anteil von jeweils 22 Prozent, Spanien auf 17,5 Prozent sowie Frankreich auf 10,0 Prozent. (Quelle: FEACO).

In Deutschland wächst der Consulting-Gesamtmarkt seit vielen Jahren stärker als die Nachfrage aus dem Public Sector. Der Anteil dieser Kundenbranche lag in den vergangenen Jahren jeweils stabil zwischen neun und zehn Prozent. Gemäß der aktuellen BDU-Branchenstudie zum Beratungsmarkt 2021 betrug der Gesamtumsatz der Consultingbranche im Jahr 2020 insgesamt 34,6 Milliarden Euro. Der Umsatzanteil von 9,9 Prozent, der davon auf Kunden der gesamten Öffentlichen Hand entfällt, entspricht 3,42 Milliarden Euro.

Pressekontakt:

Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Klaus Reiners // Pressesprecher
Joseph-Schumpeter-Allee 29, 53227 Bonn
T +49 (0) 228 9161-22 klaus.reiners@bdu.de

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