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PPAs gezielt stärken und Vorgaben des EEG-Entschließungsantrags schnell umsetzen

15.03.2021 – 11:55

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

PPAs gezielt stärken und Vorgaben des EEG-Entschließungsantrags schnell umsetzen


















Berlin (ots)

Langfristige Stromabnahmeverträge sind Grundlage für den Ausbau erneuerbarer Energien / attraktive Finanzierungsmöglichkeiten außerhalb des EEG benötigen guten und sicheren Investitionsrahmen

Langfristige Stromabnahmeverträge, Corporate Green PPAs, sind eines der zentralen Instrumente für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Sie ermöglichen eine langfristige Finanzierung außerhalb der EEG-Förderung. Deswegen hat der Bundestag im Entschließungsantrag aus dem Dezember vergangenen Jahres eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für PPAs angemahnt. Die Marktoffensive Erneuerbare Energien appelliert an die Politik, in den derzeit laufenden Gesprächen ein gutes Investitionsklima für PPAs zu schaffen. Ins Leben gerufen hat die Initiative die Deutsche Energie-Agentur (dena), sowie der Klimaschutz-Unternehmen e.V. und der deutsche Industrie- und Handelskammertag – DIHK.

Der deutsche Markt steckt noch weitgehend in den Kinderschuhen. Auf dem globalen Markt haben PPAs dagegen eine zentrale Rolle eingenommen. Für die in der Marktoffensive versammelten Unternehmen ist es ein besonderes Anliegen, ihnen auch hierzulande zum Durchbruch zu verhelfen. Der Entschließungsantrag bietet dafür jetzt die Möglichkeit. Die Mitglieder der Initiative sehen im marktbasierten Ausbau ein wesentliches Gestaltungselement einer langfristig tragfähigen Finanzierungsmöglichkeit.

Mit Blick auf die Strompreiskompensation für energieintensive Unternehmen macht die Marktoffensive darauf aufmerksam, dass die Inanspruchnahme für Corporate Green PPAs zeitnah im deutschen Recht ermöglicht werden sollte. Hier gilt es, eine zentrale Barriere im deutschen Markt zu entfernen.

Die Ausweitung des Förderrahmens im EEG sollten daher immer darauf geprüft werden, welche Auswirkungen er auf sich selbsttragende Geschäftsmodelle hat. Die Marktoffensive Erneuerbare Energien empfiehlt, die Förderkulisse für die etablierten Technologien wie z.B. PV-Freiflächenanlagen im EEG nicht mehr auszuweiten. So wurde zum Beispiel mit dem EEG 2021 die Grenze für förderfähige Projekte bei PV-Freiflächenanlagen von zehn auf 20 Megawatt erhöht und der Anreiz für die Finanzierung von Neuanlagen über PPAs eher genommen.

Handlungsnotwendigkeit besteht aber auch bei den Stromerzeugungsanlagen, die aus der EEG-Vergütung entfallen. Hier empfiehlt die Initiative, weitere Anschlussförderungen auszuschließen, da sie aus ihrer Sicht die Umstellung auf PPAs verzögern.

Im Zusammenhang mit der Etablierung von PPAs wird deutlich, wie wichtig eine Reform des Abgabe- und Umlagensystems ist. Hier ist der Handlungsdruck groß, da der Strom aus ungeförderten Erneuerbare-Energien-Anlagen stammt, aber dennoch der EEG-Umlage unterliegt.

Grundsätzlich sollen sich kommerzielle Lösungen besser am Markt entwickeln können. Um dabei Stabilität und langfristige Sicherheit bieten zu können, sind beispielsweise Ausfallversichrungen oder die Absicherung des Kontrahentenrisikos ein guter Ansatz. Je transparenter und entwickelter der Markt für handelbare Produkte ist, desto geringer und handhabbarer werden auch die Risiken, so die Überzeugung der Marktinitiative Erneuerbare Energien. Zur Risikoabsicherung setzt sie zudem auf eine Abnahmegarantie im Insolvenzfall des Stromabnehmers.

Zum Positionspapier „Green PPAs: Säule des Erneuerbare-Energien-Ausbaus und zentrales Instrument zur Erreichung der Klimaschutzziele“ von den Mitgliedern der Martoffensive Erneuerbare Energien.

Pressekontakt:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Irene Beringer,
Chausseestraße 128 a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 66 777-114, Fax: +49 (0)30 66 777-699,
E-Mail:beringer@dena.de, 
Internet: www.dena.de

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Modeunternehmen müssen Löhne für Arbeiter*innen garantieren!Bündnis startet Kampagne #payyourworkers

15.03.2021 – 10:05

Clean Clothes Campaign – Kampagne für Saubere Kleidung

Modeunternehmen müssen Löhne für Arbeiter*innen garantieren!
Bündnis startet Kampagne #payyourworkers


















Berlin (ots)

Mit umfassenden Forderungen an Modeunternehmen startete heute die Kampagne #PayYourWorkers #RespectLabourRights zahlreicher, namhafter NGOs und Gewerkschaften aus 37 Ländern. Das Bündnis fordert von Unternehmen wie Amazon, Nike und Next, Arbeiter*innen zu unterstützen, die während der Pandemie und den damit verbundenen Einkommensverlusten unverschuldet in Not geraten sind.

Mit einer Petition setzt sich die Kampagne dafür ein, dass große Modemarken und -händler einen Abfindungsfonds ins Leben rufen, der Textilarbeiter*innen finanziell absichert, wenn ihr Betrieb in Konkurs geht. Darüber hinaus sollen die Marken die Rechte der Arbeiter*innen auf Versammlungs- und Organisationsfreiheit sowie Tarifverhandlungen achten und sie bei der Einkommenssicherung auch mittel- und langfristig unterstützen.

„Wir haben ausgerechnet, dass es die Marken nur zehn Cent pro T-Shirt mehr kosten würde, um sicherzustellen, dass die Textilarbeiter*innen die Pandemie zumindest überleben können. Dies ist das Minimum, das Marken auf dem Weg zu existenzsichernden Löhnen tun sollten. Es ist realisierbar und Marken und Einzelhändler, die das leugnen, stellen ihre Profite über das Wohl der Menschen, die ihre Produkte fertigen.“, sagt Fabienne Winkler von der Kampagne für Saubere Kleidung.

Textilindustrie nach einem Jahr Corona

Der Blick auf den Modehandel und die Beschäftigten in der Textilindustrie nach einem Jahr Corona-Pandemie zeigt: Während viele Marken und Händler ihre anfänglichen Umsatzeinbrüche dadurch ausglichen, dass sie die Bezahlung ihrer Rechnungen hinauszögerten oder gar verweigerten und versuchten, die Preise der Lieferfirmen weiter zu drücken, stehen auf der anderen Seite Millionen von Beschäftigten in der Produktion mit leeren Händen da und kämpfen ums Überleben. Textilarbeiter*innen weltweit wurden alleine in den ersten drei Monaten der Pandemie 3,2 bis 5,8 Milliarden US-Dollar Löhne vorenthalten (1).

Dieser Not steht gegenüber, dass viele Modemarken trotz der Krise wieder Gewinne verzeichnen, zum Beispiel Next und Nike. Amazon steigerte im dritten Quartal 2020 laut Tagesschau.de seinen Umsatz um 37 Prozent – seinen Gewinn sogar um fast 200 Prozent.

Sophorn Yang, Präsident der kambodschanischen Allianz der Gewerkschaften (CATU), sagt: „Die Arbeiter*innen in Kambodscha haben wegen der Maßnahmen, die die Marken während der Pandemie ergriffen haben, Millionen Dollar an Einkommen verloren. Es ist Zeit, dass die Marken Verantwortung für die notleidenden Arbeiter*innen übernehmen, die ihnen Jahr für Jahr Gewinne in Milliardenhöhe einbringen.“

Kampagne #PayYourWorkers – Aktionswoche 15. – 21.03.2021

Zu den über 200 Organisationen, die die Kampagne unterstützen, gehören Basisgewerkschaften wie die Garment Labour Union in Indien, große Gewerkschaftsverbände wie die UNI Global Union sowie internationale Organisationen und Netzwerke wie die Kampagne für Saubere Kleidung (Clean Clothes Campaign, kurz: CCC). In einer globalen Aktionswoche vom 15.-21. März werden Gewerkschaften und Aktivist*innen mit Aktionen die Forderungen der Kampagne in die Öffentlichkeit tragen.

Weiterführende Informationen:

-  Kampagnen-Webseite mit Petition und Liste der Unterstützerorganisationen: www.payyourworkers.org
-  (1) Report:Underpaid in the Pandemic, Clean Clothes Campaign, August 2020.  

Für Interviews und Fragen steht Ihnen zur Verfügung:

Isabell Ullrich
Kampagne für Saubere Kleidung | Koordination
koordination@saubere-kleidung.de
Telefon: 01511-64 739 42
saubere-kleidung.de

Fabienne Winkler
Kampagne für Saubere Kleidung | Vorstand
fabienne.winkler@einewelt-sachsen.de

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Modeunternehmen müssen Löhne für Arbeiter*innen garantieren!Bündnis startet Kampagne #payyourworkers

15.03.2021 – 10:05

Clean Clothes Campaign – Kampagne für Saubere Kleidung

Modeunternehmen müssen Löhne für Arbeiter*innen garantieren!
Bündnis startet Kampagne #payyourworkers


















Berlin (ots)

Mit umfassenden Forderungen an Modeunternehmen startete heute die Kampagne #PayYourWorkers #RespectLabourRights zahlreicher, namhafter NGOs und Gewerkschaften aus 37 Ländern. Das Bündnis fordert von Unternehmen wie Amazon, Nike und Next, Arbeiter*innen zu unterstützen, die während der Pandemie und den damit verbundenen Einkommensverlusten unverschuldet in Not geraten sind.

Mit einer Petition setzt sich die Kampagne dafür ein, dass große Modemarken und -händler einen Abfindungsfonds ins Leben rufen, der Textilarbeiter*innen finanziell absichert, wenn ihr Betrieb in Konkurs geht. Darüber hinaus sollen die Marken die Rechte der Arbeiter*innen auf Versammlungs- und Organisationsfreiheit sowie Tarifverhandlungen achten und sie bei der Einkommenssicherung auch mittel- und langfristig unterstützen.

„Wir haben ausgerechnet, dass es die Marken nur zehn Cent pro T-Shirt mehr kosten würde, um sicherzustellen, dass die Textilarbeiter*innen die Pandemie zumindest überleben können. Dies ist das Minimum, das Marken auf dem Weg zu existenzsichernden Löhnen tun sollten. Es ist realisierbar und Marken und Einzelhändler, die das leugnen, stellen ihre Profite über das Wohl der Menschen, die ihre Produkte fertigen.“, sagt Fabienne Winkler von der Kampagne für Saubere Kleidung.

Textilindustrie nach einem Jahr Corona

Der Blick auf den Modehandel und die Beschäftigten in der Textilindustrie nach einem Jahr Corona-Pandemie zeigt: Während viele Marken und Händler ihre anfänglichen Umsatzeinbrüche dadurch ausglichen, dass sie die Bezahlung ihrer Rechnungen hinauszögerten oder gar verweigerten und versuchten, die Preise der Lieferfirmen weiter zu drücken, stehen auf der anderen Seite Millionen von Beschäftigten in der Produktion mit leeren Händen da und kämpfen ums Überleben. Textilarbeiter*innen weltweit wurden alleine in den ersten drei Monaten der Pandemie 3,2 bis 5,8 Milliarden US-Dollar Löhne vorenthalten (1).

Dieser Not steht gegenüber, dass viele Modemarken trotz der Krise wieder Gewinne verzeichnen, zum Beispiel Next und Nike. Amazon steigerte im dritten Quartal 2020 laut Tagesschau.de seinen Umsatz um 37 Prozent – seinen Gewinn sogar um fast 200 Prozent.

Sophorn Yang, Präsident der kambodschanischen Allianz der Gewerkschaften (CATU), sagt: „Die Arbeiter*innen in Kambodscha haben wegen der Maßnahmen, die die Marken während der Pandemie ergriffen haben, Millionen Dollar an Einkommen verloren. Es ist Zeit, dass die Marken Verantwortung für die notleidenden Arbeiter*innen übernehmen, die ihnen Jahr für Jahr Gewinne in Milliardenhöhe einbringen.“

Kampagne #PayYourWorkers – Aktionswoche 15. – 21.03.2021

Zu den über 200 Organisationen, die die Kampagne unterstützen, gehören Basisgewerkschaften wie die Garment Labour Union in Indien, große Gewerkschaftsverbände wie die UNI Global Union sowie internationale Organisationen und Netzwerke wie die Kampagne für Saubere Kleidung (Clean Clothes Campaign, kurz: CCC). In einer globalen Aktionswoche vom 15.-21. März werden Gewerkschaften und Aktivist*innen mit Aktionen die Forderungen der Kampagne in die Öffentlichkeit tragen.

Weiterführende Informationen:

-  Kampagnen-Webseite mit Petition und Liste der Unterstützerorganisationen: www.payyourworkers.org
-  (1) Report:Underpaid in the Pandemic, Clean Clothes Campaign, August 2020.  

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Modeunternehmen müssen Löhne für Arbeiter*innen garantieren!Bündnis startet Kampagne #payyourworkers

15.03.2021 – 10:05

Clean Clothes Campaign – Kampagne für Saubere Kleidung

Modeunternehmen müssen Löhne für Arbeiter*innen garantieren!
Bündnis startet Kampagne #payyourworkers


















Berlin (ots)

Mit umfassenden Forderungen an Modeunternehmen startete heute die Kampagne #PayYourWorkers #RespectLabourRights zahlreicher, namhafter NGOs und Gewerkschaften aus 37 Ländern. Das Bündnis fordert von Unternehmen wie Amazon, Nike und Next, Arbeiter*innen zu unterstützen, die während der Pandemie und den damit verbundenen Einkommensverlusten unverschuldet in Not geraten sind.

Mit einer Petition setzt sich die Kampagne dafür ein, dass große Modemarken und -händler einen Abfindungsfonds ins Leben rufen, der Textilarbeiter*innen finanziell absichert, wenn ihr Betrieb in Konkurs geht. Darüber hinaus sollen die Marken die Rechte der Arbeiter*innen auf Versammlungs- und Organisationsfreiheit sowie Tarifverhandlungen achten und sie bei der Einkommenssicherung auch mittel- und langfristig unterstützen.

„Wir haben ausgerechnet, dass es die Marken nur zehn Cent pro T-Shirt mehr kosten würde, um sicherzustellen, dass die Textilarbeiter*innen die Pandemie zumindest überleben können. Dies ist das Minimum, das Marken auf dem Weg zu existenzsichernden Löhnen tun sollten. Es ist realisierbar und Marken und Einzelhändler, die das leugnen, stellen ihre Profite über das Wohl der Menschen, die ihre Produkte fertigen.“, sagt Fabienne Winkler von der Kampagne für Saubere Kleidung.

Textilindustrie nach einem Jahr Corona

Der Blick auf den Modehandel und die Beschäftigten in der Textilindustrie nach einem Jahr Corona-Pandemie zeigt: Während viele Marken und Händler ihre anfänglichen Umsatzeinbrüche dadurch ausglichen, dass sie die Bezahlung ihrer Rechnungen hinauszögerten oder gar verweigerten und versuchten, die Preise der Lieferfirmen weiter zu drücken, stehen auf der anderen Seite Millionen von Beschäftigten in der Produktion mit leeren Händen da und kämpfen ums Überleben. Textilarbeiter*innen weltweit wurden alleine in den ersten drei Monaten der Pandemie 3,2 bis 5,8 Milliarden US-Dollar Löhne vorenthalten (1).

Dieser Not steht gegenüber, dass viele Modemarken trotz der Krise wieder Gewinne verzeichnen, zum Beispiel Next und Nike. Amazon steigerte im dritten Quartal 2020 laut Tagesschau.de seinen Umsatz um 37 Prozent – seinen Gewinn sogar um fast 200 Prozent.

Sophorn Yang, Präsident der kambodschanischen Allianz der Gewerkschaften (CATU), sagt: „Die Arbeiter*innen in Kambodscha haben wegen der Maßnahmen, die die Marken während der Pandemie ergriffen haben, Millionen Dollar an Einkommen verloren. Es ist Zeit, dass die Marken Verantwortung für die notleidenden Arbeiter*innen übernehmen, die ihnen Jahr für Jahr Gewinne in Milliardenhöhe einbringen.“

Kampagne #PayYourWorkers – Aktionswoche 15. – 21.03.2021

Zu den über 200 Organisationen, die die Kampagne unterstützen, gehören Basisgewerkschaften wie die Garment Labour Union in Indien, große Gewerkschaftsverbände wie die UNI Global Union sowie internationale Organisationen und Netzwerke wie die Kampagne für Saubere Kleidung (Clean Clothes Campaign, kurz: CCC). In einer globalen Aktionswoche vom 15.-21. März werden Gewerkschaften und Aktivist*innen mit Aktionen die Forderungen der Kampagne in die Öffentlichkeit tragen.

Weiterführende Informationen:

-  Kampagnen-Webseite mit Petition und Liste der Unterstützerorganisationen: www.payyourworkers.org
-  (1) Report:Underpaid in the Pandemic, Clean Clothes Campaign, August 2020.  

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PPAs gezielt stärken und Vorgaben des EEG-Entschließungsantrags schnell umsetzen

15.03.2021 – 11:55

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

PPAs gezielt stärken und Vorgaben des EEG-Entschließungsantrags schnell umsetzen


















Berlin (ots)

Langfristige Stromabnahmeverträge sind Grundlage für den Ausbau erneuerbarer Energien / attraktive Finanzierungsmöglichkeiten außerhalb des EEG benötigen guten und sicheren Investitionsrahmen

Langfristige Stromabnahmeverträge, Corporate Green PPAs, sind eines der zentralen Instrumente für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Sie ermöglichen eine langfristige Finanzierung außerhalb der EEG-Förderung. Deswegen hat der Bundestag im Entschließungsantrag aus dem Dezember vergangenen Jahres eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für PPAs angemahnt. Die Marktoffensive Erneuerbare Energien appelliert an die Politik, in den derzeit laufenden Gesprächen ein gutes Investitionsklima für PPAs zu schaffen. Ins Leben gerufen hat die Initiative die Deutsche Energie-Agentur (dena), sowie der Klimaschutz-Unternehmen e.V. und der deutsche Industrie- und Handelskammertag – DIHK.

Der deutsche Markt steckt noch weitgehend in den Kinderschuhen. Auf dem globalen Markt haben PPAs dagegen eine zentrale Rolle eingenommen. Für die in der Marktoffensive versammelten Unternehmen ist es ein besonderes Anliegen, ihnen auch hierzulande zum Durchbruch zu verhelfen. Der Entschließungsantrag bietet dafür jetzt die Möglichkeit. Die Mitglieder der Initiative sehen im marktbasierten Ausbau ein wesentliches Gestaltungselement einer langfristig tragfähigen Finanzierungsmöglichkeit.

Mit Blick auf die Strompreiskompensation für energieintensive Unternehmen macht die Marktoffensive darauf aufmerksam, dass die Inanspruchnahme für Corporate Green PPAs zeitnah im deutschen Recht ermöglicht werden sollte. Hier gilt es, eine zentrale Barriere im deutschen Markt zu entfernen.

Die Ausweitung des Förderrahmens im EEG sollten daher immer darauf geprüft werden, welche Auswirkungen er auf sich selbsttragende Geschäftsmodelle hat. Die Marktoffensive Erneuerbare Energien empfiehlt, die Förderkulisse für die etablierten Technologien wie z.B. PV-Freiflächenanlagen im EEG nicht mehr auszuweiten. So wurde zum Beispiel mit dem EEG 2021 die Grenze für förderfähige Projekte bei PV-Freiflächenanlagen von zehn auf 20 Megawatt erhöht und der Anreiz für die Finanzierung von Neuanlagen über PPAs eher genommen.

Handlungsnotwendigkeit besteht aber auch bei den Stromerzeugungsanlagen, die aus der EEG-Vergütung entfallen. Hier empfiehlt die Initiative, weitere Anschlussförderungen auszuschließen, da sie aus ihrer Sicht die Umstellung auf PPAs verzögern.

Im Zusammenhang mit der Etablierung von PPAs wird deutlich, wie wichtig eine Reform des Abgabe- und Umlagensystems ist. Hier ist der Handlungsdruck groß, da der Strom aus ungeförderten Erneuerbare-Energien-Anlagen stammt, aber dennoch der EEG-Umlage unterliegt.

Grundsätzlich sollen sich kommerzielle Lösungen besser am Markt entwickeln können. Um dabei Stabilität und langfristige Sicherheit bieten zu können, sind beispielsweise Ausfallversichrungen oder die Absicherung des Kontrahentenrisikos ein guter Ansatz. Je transparenter und entwickelter der Markt für handelbare Produkte ist, desto geringer und handhabbarer werden auch die Risiken, so die Überzeugung der Marktinitiative Erneuerbare Energien. Zur Risikoabsicherung setzt sie zudem auf eine Abnahmegarantie im Insolvenzfall des Stromabnehmers.

Zum Positionspapier „Green PPAs: Säule des Erneuerbare-Energien-Ausbaus und zentrales Instrument zur Erreichung der Klimaschutzziele“ von den Mitgliedern der Martoffensive Erneuerbare Energien.

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Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Irene Beringer,
Chausseestraße 128 a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 66 777-114, Fax: +49 (0)30 66 777-699,
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Modeunternehmen müssen Löhne für Arbeiter*innen garantieren!Bündnis startet Kampagne #payyourworkers

15.03.2021 – 10:05

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Berlin (ots)

Mit umfassenden Forderungen an Modeunternehmen startete heute die Kampagne #PayYourWorkers #RespectLabourRights zahlreicher, namhafter NGOs und Gewerkschaften aus 37 Ländern. Das Bündnis fordert von Unternehmen wie Amazon, Nike und Next, Arbeiter*innen zu unterstützen, die während der Pandemie und den damit verbundenen Einkommensverlusten unverschuldet in Not geraten sind.

Mit einer Petition setzt sich die Kampagne dafür ein, dass große Modemarken und -händler einen Abfindungsfonds ins Leben rufen, der Textilarbeiter*innen finanziell absichert, wenn ihr Betrieb in Konkurs geht. Darüber hinaus sollen die Marken die Rechte der Arbeiter*innen auf Versammlungs- und Organisationsfreiheit sowie Tarifverhandlungen achten und sie bei der Einkommenssicherung auch mittel- und langfristig unterstützen.

„Wir haben ausgerechnet, dass es die Marken nur zehn Cent pro T-Shirt mehr kosten würde, um sicherzustellen, dass die Textilarbeiter*innen die Pandemie zumindest überleben können. Dies ist das Minimum, das Marken auf dem Weg zu existenzsichernden Löhnen tun sollten. Es ist realisierbar und Marken und Einzelhändler, die das leugnen, stellen ihre Profite über das Wohl der Menschen, die ihre Produkte fertigen.“, sagt Fabienne Winkler von der Kampagne für Saubere Kleidung.

Textilindustrie nach einem Jahr Corona

Der Blick auf den Modehandel und die Beschäftigten in der Textilindustrie nach einem Jahr Corona-Pandemie zeigt: Während viele Marken und Händler ihre anfänglichen Umsatzeinbrüche dadurch ausglichen, dass sie die Bezahlung ihrer Rechnungen hinauszögerten oder gar verweigerten und versuchten, die Preise der Lieferfirmen weiter zu drücken, stehen auf der anderen Seite Millionen von Beschäftigten in der Produktion mit leeren Händen da und kämpfen ums Überleben. Textilarbeiter*innen weltweit wurden alleine in den ersten drei Monaten der Pandemie 3,2 bis 5,8 Milliarden US-Dollar Löhne vorenthalten (1).

Dieser Not steht gegenüber, dass viele Modemarken trotz der Krise wieder Gewinne verzeichnen, zum Beispiel Next und Nike. Amazon steigerte im dritten Quartal 2020 laut Tagesschau.de seinen Umsatz um 37 Prozent – seinen Gewinn sogar um fast 200 Prozent.

Sophorn Yang, Präsident der kambodschanischen Allianz der Gewerkschaften (CATU), sagt: „Die Arbeiter*innen in Kambodscha haben wegen der Maßnahmen, die die Marken während der Pandemie ergriffen haben, Millionen Dollar an Einkommen verloren. Es ist Zeit, dass die Marken Verantwortung für die notleidenden Arbeiter*innen übernehmen, die ihnen Jahr für Jahr Gewinne in Milliardenhöhe einbringen.“

Kampagne #PayYourWorkers – Aktionswoche 15. – 21.03.2021

Zu den über 200 Organisationen, die die Kampagne unterstützen, gehören Basisgewerkschaften wie die Garment Labour Union in Indien, große Gewerkschaftsverbände wie die UNI Global Union sowie internationale Organisationen und Netzwerke wie die Kampagne für Saubere Kleidung (Clean Clothes Campaign, kurz: CCC). In einer globalen Aktionswoche vom 15.-21. März werden Gewerkschaften und Aktivist*innen mit Aktionen die Forderungen der Kampagne in die Öffentlichkeit tragen.

Weiterführende Informationen:

-  Kampagnen-Webseite mit Petition und Liste der Unterstützerorganisationen: www.payyourworkers.org
-  (1) Report:Underpaid in the Pandemic, Clean Clothes Campaign, August 2020.  

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Gemeinsame Aktion der Sozialpartner der Bauwirtschaft: Corona-Testung in den Infektionsschutz einbeziehen

12.03.2021 – 10:29

BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Gemeinsame Aktion der Sozialpartner der Bauwirtschaft: Corona-Testung in den Infektionsschutz einbeziehen


















Gemeinsame Aktion der Sozialpartner der Bauwirtschaft: Corona-Testung in den Infektionsschutz einbeziehen
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Berlin (ots)

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) haben sich heute auf eine gemeinsame Aktion zur Stärkung des Infektionsschutzes durch betriebliche Corona-Tests geeinigt. Dabei aktiv unterstützen wird die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) – mit Beratung, einem umfassenden Informationsangebot sowie der Begleitung durch ihren Arbeitsmedizinischen Dienst (AMD).

Die Coronavirus-Pandemie hat die Welt seit einem Jahr fest im Griff. Wichtigstes Ziel ist nach wie vor, das Infektionsgeschehen einzudämmen. Ein weiterer Bestandteil der Gesamtstrategie sind Corona-Testungen, insbesondere bis größere Teile der Bevölkerung geimpft sind.

„Die Sozialpartner der Bauwirtschaft haben sich erneut auf weitere Infektionsschutzmaßnahmen in der Branche verständigt, indem das Thema Testen stärker in den Fokus gerückt werden soll. Corona-Testungen können insgesamt ein weiterer Baustein in der Pandemie sein, der für sicheres Arbeiten auf Baustellen sorgt. Die BG BAU wird bei der Umsetzung unterstützen“, sagt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe.

Für den betrieblichen Einsatz von Corona-Tests bietet die BG BAU ab sofort ein umfassendes Informations- und Beratungsangebot. Außerdem berät und begleitet der Arbeitsmedizinische Dienst der BG BAU Beschäftigte und Unternehmen der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen beim Thema Corona-Testung. Nach entsprechender ärztlicher Einschätzung kann der AMD in seinen Zentren auch selbst Tests durchführen. Die medizinischen Expertinnen und Experten des AMD werden Mitgliedsunternehmen und Beschäftigte zudem mit einer eigens eingerichteten Hotline von 8 bis 20 Uhr bei allen Fragen rund um das Thema Testen beraten.

René Hagemann-Miksits, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, sagt: „Die Bauwirtschaft ist bislang gut durch die Corona-Krise gekommen. Damit das so bleibt, unterstützen unsere Unternehmen selbstverständlich die Durchführung von freiwilligen, regelmäßigen Tests. Diese sind durchaus eine sinnvolle Zwischenlösung zur Eindämmung des Pandemiegeschehens. Die jetzt verfügbaren Corona-Schnelltests machen die Anwendung für Unternehmen deutlich einfacher.“

Robert Feiger, Bundesvorsitzender der IG BAU, ergänzt: „Weil zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht allen Beschäftigten ein Impfangebot gemacht werden kann, sind Corona-Tests wichtig. Sie sind eine sinnvolle Maßnahme, um Beschäftigte vor einer möglichen Ansteckung und COVID-19-Erkrankung zu schützen. Der Infektionsschutz der Beschäftigten ist in diesem Falle auch Gesellschaftsschutz. Das betrifft gerade auch die Gebäudereinigerinnen und Gebäudereiniger, die mit ihrer engagierten Arbeit die Hygienegaranten in der Pandemie sind. Das zusätzliche Beratungsangebot der BG BAU und das Angebot des AMD, Tests für Beschäftigte der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen anzubieten sind sehr wichtige Signale und eine sinnvolle Unterstützung.“

Johannes Bungart, Geschäftsführer beim Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, führt aus: „Die Beschäftigten im Reinigungsgewerbe sind seit Monaten mit anspruchsvollen Hygienekonzepten im Dauereinsatz und sorgen in der Pandemie für Sicherheit, zum Beispiel in Arztpraxen, Pflegeheimen oder Kliniken. Regelmäßige Corona-Testungen mit Unterstützung des AMD der BG BAU können helfen, das Ansteckungsrisiko zu verringern und den betrieblichen Infektionsschutz in besonders gefährdeten Bereichen zu verbessern – zumindest solange, bis mehr Beschäftigte geimpft sind. Die Betriebe allein sind mit dieser Aufgabe finanziell und logistisch überfordert.“

„Trotz aller Schutzmaßnahmen lassen sich nicht sämtliche Infektionen verhindern. Darum kann der Einsatz von Corona-Tests im betrieblichen Umfeld sinnvoll sein“, so Hansjörg Schmidt-Kraepelin, stellvertretender Hauptgeschäftsführer bei der BG BAU. „Das Angebot an Corona-Tests ist groß und für viele unübersichtlich. Auch der korrekte Umgang mit den Tests ist nicht für jeden selbsterklärend. Deshalb haben wir für unsere Mitgliedsunternehmen und für Versicherte ein zusätzliches Beratungs- und Informationsangebot zu genau diesen Fragen erstellt“, erklärt Schmidt-Kraepelin.

Damit Corona-Tests zur Eindämmung des Pandemiegeschehens beitragen können, müssen diese korrekt und regelmäßig durchgeführt werden. Die BG BAU empfiehlt beispielsweise

-  Testen von Beschäftigten mit erhöhtem Kundenkontakt 
-  Testen von Beschäftigten, die in wechselnden Teams tätig sind 
-  Testen von Beschäftigten bei Infektionsgeschehen im Arbeitsumfeld, zum Beispiel in Krankenhäusern oder Pflegeheimen 
-  Testen von Rückkehrenden von Dienstreisen aus Risikogebieten  

Die BG BAU unterstützt Unternehmen und Versicherte seit Beginn der Pandemie beim Umgang mit dem Coronavirus, so nun auch mittels einer Sonderwebsite zum Thema Corona-Tests.

Weitere Informationen:

Informationsseiten zum betrieblichen Einsatz von Corona-Tests: www.bgbau.de/corona-tests

Informationen zum Thema Coronavirus: www.bgbau.de/coronavirus

Präventionshotline der BG BAU: 0800 8020100 (gebührenfrei) von Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr und an Samstagen von 8 bis 14 Uhr.

Pressekontakt ZDB

Dr. Ilona K. Klein, Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, E-Mail presse@zdb.de

Pressekontakt HDB

Inga Stein-Barthelmes, Geschäftsbereichsleiterin Politik, Kommunikation und Presse, E-Mail inga.steinbarthelmes@bauindustrie.de

Pressekontakt IG BAU

Johannes Bauer, kommissarischer Pressesprecher, E-Mail presse@igbau.de

Pressekontakt BIV

Christopher Lück, Geschäftsführer Politik und Kommunikation, E-Mail christopher.lueck@die-gebaeudedienstleiter.de

Pressekontakt BG BAU

Susanne Diehr, Pressesprecherin, E-Mail presse@bgbau.de

Pressekontakt:

Susanne Diehr
Telefon: 030 85781-690
E-Mail: presse@bgbau.de

BG BAU – Pressestelle
Hildegardstraße 29/30
10715 Berlin

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Verschleierungstaktik in Brunsbüttel: Stadt möchte in einem intransparenten Verfahren Weg für geplantes LNG-Terminal freimachen

12.03.2021 – 10:19

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Verschleierungstaktik in Brunsbüttel: Stadt möchte in einem intransparenten Verfahren Weg für geplantes LNG-Terminal freimachen


















Berlin (ots)

-  Aktuell gültiger Bebauungsplan aus 2018, der ein LNG-Terminal neben atomaren Anlagen ausschließt, soll mithilfe eines intransparenten Verfahrens geändert werden 
-  Angrenzende atomare Anlagen werden dafür in Planungsunterlagen und Karten entweder ignoriert oder als nicht schutzbedürftig eingestuft 
-  Stadt Brunsbüttel übergeht Störfallrecht trotz Nachbarschaft von LNG-Terminal, Sonderabfallverbrennungsanlage, Chemiepark und atomaren Anlagen 
-  Deutsche Umwelthilfe fordert, das Verfahren einzustellen und an dem geplanten Standort weiterhin die Ansiedlung eines LNG-Terminals auszuschließen  

Die Stadt Brunsbüttel versucht den Weg für den Bau des geplanten LNG-Terminals Brunsbüttel frei zu machen, indem sie den Bebauungsplan in einem intransparenten Verfahren ändert. Der bisher gültige Bebauungsplan von 2018 schließt die Ansiedlung eines Störfallbetriebs, wie zum Beispiel eines LNG-Terminals, wegen der unmittelbaren Nähe zum Chemiepark, zur Sondermüllverbrennungsanlage sowie zu den atomaren Anlagen aus. Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist das von der Stadt durchgeführte Änderungsverfahren rechtswidrig. In ihrer heute an die Stadt Brunsbüttel übermittelten Stellungnahme fordert die DUH daher die Einstellung des Verfahrens. Zum einen ist die öffentliche Bekanntmachung der geplanten Änderung des Bebauungsplans fehlerhaft: Aus dieser geht die beabsichtige Änderung – den Bau eines LNG-Terminals zu ermöglichen – gar nicht hervor. Zum anderen werden die Vorgaben des Störfallrechts nicht beachtet, die eine Bewertung der Gesamtsituation einfordern. Die unmittelbar benachbarten Atomanlagen dürfen dabei nicht einfach ignoriert werden, sondern müssen in die Bewertung einfließen.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der Bau eines LNG-Terminals in Brunsbüttel bleibt doppelt falsch: Der Standort ist ungeeignet und das fossile Mega-Projekt mit dem geplanten Import von Fracking-Gas widerspricht den Klimazielen. Die Verantwortlichen in der Stadt Brunsbüttel handeln verantwortungslos, wenn sie das Störfallrecht ignorieren und an diesem Standort ein LNG-Terminal ansiedeln möchten. Der bisher gültige Bebauungsplan der Stadt schließt die Ansiedlung eines weiteren Störfallbetriebs und damit eines LNG-Terminals in dieser explosiven Gemengelage zu Recht aus. Es ist völlig unverständlich, warum eine solche wesentliche Änderung nicht offen von der Stadt in der Bekanntmachung angesprochen wird.

Die DUH hatte bereits 2019 ein Rechtsgutachten veröffentlicht, wonach die Ansiedlung eines LNG-Terminals in Brunsbüttel rechtlich nicht zulässig wäre. Hintergrund ist das Störfallrecht und die Nachbarschaft zu bereits bestehenden Störfallbetrieben. Diese Rechtslage wird in der geplanten Änderung des Bebauungsplans von der Stadt Brunsbüttel ignoriert. Die Änderung des Bebauungsplans in einem vereinfachten Verfahren ohne Umweltbericht – wie sie die Stadt derzeit versucht umzusetzen – ist bei dieser Gemengelage keinesfalls zulässig.

Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz bei der DUH: „Das Vorgehen der Stadt Brunsbüttel erinnert an einen schlechten Scherz: Die atomaren Anlagen bleiben bei der Änderung des Bebauungsplans völlig unberücksichtigt. In einem Teil der Unterlagen tauchen das stillgelegte Atomkraftwerk, das atomare Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle und das Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle gar nicht erst auf – und dies, obwohl sich diese Anlagen in unmittelbarer Nachbarschaft des geplanten LNG-Terminals befinden. Wir fordern die Stadt Brunsbüttel auf, dieses Verfahren unverzüglich einzustellen. Zudem muss die Atomaufsicht von Land und Bund einschreiten, um hier in direkter Nachbarschaft der atomaren Anlagen am Atomstandort Brunsbüttel die Entstehung einer noch gefährlicheren Gemengelage zu verhindern.

Zu der Änderung des Bebauungsplans können alle Interessierten noch bis zum 7. April 2021 Stellung nehmen.

Links:

Die Stellungnahme der DUH zur geplanten Änderung des Bebauungsplans in Brunsbüttel sowie das Rechtsgutachten der DUH zur rechtlichen Zulässigkeit eines LNG-Terminals in Brunsbüttel von Mai 2019 finden Sie hier: http://l.duh.de/p210312b

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354 509, mueller-kraenner@duh.de

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

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Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt

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Verschleierungstaktik in Brunsbüttel: Stadt möchte in einem intransparenten Verfahren Weg für geplantes LNG-Terminal freimachen

12.03.2021 – 10:19

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Verschleierungstaktik in Brunsbüttel: Stadt möchte in einem intransparenten Verfahren Weg für geplantes LNG-Terminal freimachen


















Berlin (ots)

-  Aktuell gültiger Bebauungsplan aus 2018, der ein LNG-Terminal neben atomaren Anlagen ausschließt, soll mithilfe eines intransparenten Verfahrens geändert werden 
-  Angrenzende atomare Anlagen werden dafür in Planungsunterlagen und Karten entweder ignoriert oder als nicht schutzbedürftig eingestuft 
-  Stadt Brunsbüttel übergeht Störfallrecht trotz Nachbarschaft von LNG-Terminal, Sonderabfallverbrennungsanlage, Chemiepark und atomaren Anlagen 
-  Deutsche Umwelthilfe fordert, das Verfahren einzustellen und an dem geplanten Standort weiterhin die Ansiedlung eines LNG-Terminals auszuschließen  

Die Stadt Brunsbüttel versucht den Weg für den Bau des geplanten LNG-Terminals Brunsbüttel frei zu machen, indem sie den Bebauungsplan in einem intransparenten Verfahren ändert. Der bisher gültige Bebauungsplan von 2018 schließt die Ansiedlung eines Störfallbetriebs, wie zum Beispiel eines LNG-Terminals, wegen der unmittelbaren Nähe zum Chemiepark, zur Sondermüllverbrennungsanlage sowie zu den atomaren Anlagen aus. Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist das von der Stadt durchgeführte Änderungsverfahren rechtswidrig. In ihrer heute an die Stadt Brunsbüttel übermittelten Stellungnahme fordert die DUH daher die Einstellung des Verfahrens. Zum einen ist die öffentliche Bekanntmachung der geplanten Änderung des Bebauungsplans fehlerhaft: Aus dieser geht die beabsichtige Änderung – den Bau eines LNG-Terminals zu ermöglichen – gar nicht hervor. Zum anderen werden die Vorgaben des Störfallrechts nicht beachtet, die eine Bewertung der Gesamtsituation einfordern. Die unmittelbar benachbarten Atomanlagen dürfen dabei nicht einfach ignoriert werden, sondern müssen in die Bewertung einfließen.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der Bau eines LNG-Terminals in Brunsbüttel bleibt doppelt falsch: Der Standort ist ungeeignet und das fossile Mega-Projekt mit dem geplanten Import von Fracking-Gas widerspricht den Klimazielen. Die Verantwortlichen in der Stadt Brunsbüttel handeln verantwortungslos, wenn sie das Störfallrecht ignorieren und an diesem Standort ein LNG-Terminal ansiedeln möchten. Der bisher gültige Bebauungsplan der Stadt schließt die Ansiedlung eines weiteren Störfallbetriebs und damit eines LNG-Terminals in dieser explosiven Gemengelage zu Recht aus. Es ist völlig unverständlich, warum eine solche wesentliche Änderung nicht offen von der Stadt in der Bekanntmachung angesprochen wird.

Die DUH hatte bereits 2019 ein Rechtsgutachten veröffentlicht, wonach die Ansiedlung eines LNG-Terminals in Brunsbüttel rechtlich nicht zulässig wäre. Hintergrund ist das Störfallrecht und die Nachbarschaft zu bereits bestehenden Störfallbetrieben. Diese Rechtslage wird in der geplanten Änderung des Bebauungsplans von der Stadt Brunsbüttel ignoriert. Die Änderung des Bebauungsplans in einem vereinfachten Verfahren ohne Umweltbericht – wie sie die Stadt derzeit versucht umzusetzen – ist bei dieser Gemengelage keinesfalls zulässig.

Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz bei der DUH: „Das Vorgehen der Stadt Brunsbüttel erinnert an einen schlechten Scherz: Die atomaren Anlagen bleiben bei der Änderung des Bebauungsplans völlig unberücksichtigt. In einem Teil der Unterlagen tauchen das stillgelegte Atomkraftwerk, das atomare Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle und das Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle gar nicht erst auf – und dies, obwohl sich diese Anlagen in unmittelbarer Nachbarschaft des geplanten LNG-Terminals befinden. Wir fordern die Stadt Brunsbüttel auf, dieses Verfahren unverzüglich einzustellen. Zudem muss die Atomaufsicht von Land und Bund einschreiten, um hier in direkter Nachbarschaft der atomaren Anlagen am Atomstandort Brunsbüttel die Entstehung einer noch gefährlicheren Gemengelage zu verhindern.

Zu der Änderung des Bebauungsplans können alle Interessierten noch bis zum 7. April 2021 Stellung nehmen.

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Die Stellungnahme der DUH zur geplanten Änderung des Bebauungsplans in Brunsbüttel sowie das Rechtsgutachten der DUH zur rechtlichen Zulässigkeit eines LNG-Terminals in Brunsbüttel von Mai 2019 finden Sie hier: http://l.duh.de/p210312b

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Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt

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vbw und DEHOGA Bayern: Vorstellung Forschungsergebnisse zur Reduktion der Virenlast in Räumen

12.03.2021 – 13:20

ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft

vbw und DEHOGA Bayern: Vorstellung Forschungsergebnisse zur Reduktion der Virenlast in Räumen


















München (ots)

Die Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie gehört aktuell zu den vordringlichsten Aufgaben. Dabei ist es unerlässlich, die Möglichkeiten von Technologie und Wissenschaft auszuschöpfen, um damit über unterschiedliche Bausteine die Risiken einer Corona-Infektion weiter zu reduzieren. Ergänzend zu den bestehenden und bereits bewährten Schutz- und Hygienekonzepten hat das Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP in Valley / Holzkirchen in den vergangenen Monaten intensiv bezüglich der Reduzierung des Ansteckungsrisikos in Innenräumen geforscht. Diese Untersuchung wurde von der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e. V. initiiert und gefördert und nun der Öffentlichkeit vorgestellt.

vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt: „Die Corona-Pandemie hat beispiellose wirtschaftliche Folgen. Für Bayern gehen wir für 2020 von einem BIP-Rückgang um circa 6 Prozent aus. Ziel muss es sein, dass künftig mit intelligenten Maßnahmen Betriebsöffnungen in vertretbaren Schritten wieder möglich werden. Daher unterstützt die vbw auf vielfachem Weg Unternehmen bei der Umsetzung von Schutz- und Hygienekonzepten. So haben wir eine Plattform für Corona-Schutzprodukte aufgesetzt. Über die Impfallianz bereiten wir die Möglichkeit der Impfung in den Betrieben vor. Einen wichtigen Baustein sehen wir zusätzlich in der Beschaffenheit der Luftqualität in Innenräumen. Wir haben daher die Forschungsergebnisse des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik IBP mit gefördert. Die Ergebnisse gelten für alle Bereiche, also auch für die Luftqualität in Schulen, Produktionsstätten und Verwaltungsgebäuden. Dieses Wissen und die entsprechenden Serviceleistungen trägt die vbw in ihre Mitgliedsverbände und in die Unternehmen.“

Prof. Dr. Gunnar Grün, stellvertretender Leiter des Fraunhofer IBP und Professor für Bauphysik an der Universität Stuttgart: „Die Reinigung der Innenraumluft kann ein wesentlicher Baustein sein, um das Ansteckungsrisiko in der SARS-CoV-2-Pandemie zu reduzieren. Voraussetzung ist, Qualitätskriterien werden eingehalten. Dazu gehören die zur Raumgröße passende Leistungsfähigkeit von Geräten, deren Reinigungseffizienz, Produktsicherheit, ein passender Aufstellort und die regelmäßige Wartung. Dabei kommen je nach Raumgröße und Raumschnitt sowohl mobile Geräte als auch in Lüftungsanlagen verbaute Reinigungstechnologien in Frage. Es ist nicht in jedem Fall eine zusätzliche Maßnahme – wie beispielsweise Filter, UV-C-Bestrahlung oder Ionisation – erforderlich. Unser Anspruch ist es, mit der Untersuchung für Orientierungshilfe im Markt zu sorgen. Wir brauchen Standards und Transparenz, damit Anwender wissen, welche Technologien in der individuellen Situation effektiv sind. Ebenso sollen Anwender auch erkennen können, ob es überhaupt eine zusätzliche Luftreinigung braucht – oder ob mit konsequent richtigem Lüften die Virenlast im Innenraum bereits ausreichend reduziert werden kann.“

Hubert Aiwanger MdL, stellvertretender Ministerpräsident: „Wir brauchen konstruktive und intelligente Lösungen, um Öffnungsperspektiven und Infektionsschutz unter einen Hut zu bringen. Technische Lösungen müssen optimiert und dann auch politisch akzeptiert werden. Die Forschungsergebnisse des Fraunhofer IBP zeigen, dass Raumluftreiniger überall dort, wo normale Lüftung nicht ausreicht, eine zusätzliche Option sind, um die Viruslast zu reduzieren.“

Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern e. V.: „Wir können auf erwiesenermaßen erfolgreiche Schutzkonzepte für das Gastgewerbe zurückgreifen. Es ist daher neben den bereits funktionierenden Maßnahmen, wie AHA+L, nicht grundsätzlich immer spezielle Hygienetechnik erforderlich. Je nach Raumsituation reicht manchmal konsequentes Lüften. Für uns sind Systeme bzw. Lösungen wichtig, die sich ohne großen baulichen Aufwand und möglichst kostengünstig umsetzen lassen. Je nach Raumsituation muss man schauen, was am besten funktioniert. Wichtig ist, dass wir endlich aktive Pandemiebekämpfung mit intelligenten Lösungsbausteinen zulassen.“

Link zu den Forschungsergebnissen: www.vbw-bayern.de/virenlastreduktion

Pressekontakt:

Tobias Rademacher, Tel. 089-551 78-399, E-Mail: tobias.rademacher@ibw-bayern.de

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