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Trotz massiver Lobbyarbeit von Erdgas- und Atomkraftindustrie: Zwischenerfolg bei EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen

21.04.2021 – 08:00

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Trotz massiver Lobbyarbeit von Erdgas- und Atomkraftindustrie: Zwischenerfolg bei EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen


















Berlin (ots)

-  EU-Kommission vertagt Entscheidung über Aufnahme von Atomkraft und fossilem Erdgas in europäischer Regelung für nachhaltige Investitionen auf Herbst 
-  Bundesregierung macht sich zur Gehilfin der Gaslobby und fordert Nachhaltigkeitslabel für Investitionen in fossiles Gas 
-  Deutsche Umwelthilfe und Organisation .ausgestrahlt fordern: Taxonomie muss klima- und umweltschädliche Technologien wie Erdgas oder Atomkraft ausschließen  

Den Rechtsakt zur EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen, den die Europäische Kommission heute erlassen will, begrüßen die Organisationen Deutsche Umwelthilfe (DUH) und .ausgestrahlt als ersten Zwischenerfolg. Die Kommission hat Erdgas und Atomkraft bisher nicht als nachhaltige Investition klassifiziert, trotz intensiver Lobbyarbeit der Industrie. Die DUH und .ausgestrahlt fordern die EU-Kommission auf, auch bei der finalen Entscheidung im Herbst 2021 nicht gegenüber den Lobbyverbänden einzuknicken.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Bundesregierung macht sich auf europäischer Ebene zum Sprachrohr der Erdgaslobby. Fossiles Erdgas ist aber keine ‚Brückentechnologie‘, sondern widerspricht den Klimazielen. Es ist zudem ein Armutszeugnis deutscher Europapolitik, dass sich die Bundesregierung nicht stärker gegen die Aufnahme der Atomkraft in die Taxonomie eingesetzt hat – und das 35 Jahre nachdem die Tschernobyl-Katastrophe die Gefahren der hochriskanten Kernkraft unmissverständlich gezeigt hat. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich endlich klar gegen umweltschädliche Scheinlösungen wie Erdgas oder Atomkraft einzusetzen und deren Aufnahme in die Taxonomie zu verhindern. Klimaschädliche, fossile oder hochriskante Projekte würden die EU-Taxonomie ad absurdum führen.“

Hinter den Kulissen wird weiter um die Ausgestaltung des Nachhaltigkeitslabels im Finanzwesen gestritten. Mit einer entsprechenden Klassifizierung sind Vorteile auf den Finanzmärkten verbunden. Die Bundesregierung hat sich dabei dafür stark gemacht, Investitionen in klimaschädliche Erdgasprojekte ein Nachhaltigkeitslabel zu verleihen. Auch deutsche Europaabgeordnete der konservativen EVP-Fraktion unter dem Geschäftsführer der CDU/CSU-Gruppe Markus Pieper hatten sich für eine Öffnung der Taxonomie für Atomkraft und Erdgas eingesetzt. Die Aufnahme solcher Projekte würde jedoch dem Do-No-Significant-Harm-Prinzip und damit dem Green Deal der EU widersprechen. Die Taxonomie soll mehr Transparenz schaffen und privates Kapital für die Umsetzung des Green Deal mobilisieren.

Matthias Weyland, Vorstand der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt, kommentiert: „Atomkraft ist offensichtlich auch Jahrzehnte nach Markteinführung noch unrentabel. Ihr jetzt über das Nachhaltigkeitslabel der EU-Taxonomie Vorteile auf dem Finanzmarkt und damit eine indirekte Förderung zu verschaffen, ist grotesk. Die massiven Lobbyaktivitäten für Atomkraft zeigen eindrücklich, dass sich die Hochrisikotechnik überholt hat. Statt Scheinlösungen wie Atomkraft braucht es vielmehr einen europäischen Atomausstieg. Die Bundesregierung muss sich bei der Taxonomie nachdrücklich für den dauerhaften Ausschluss von Atomkraft einsetzen, damit die Energiewende in Europa vorankommt.“

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Matthias Weyland, Vorstand .ausgestrahlt
0163 7758838, matthias.weyland@ausgestrahlt.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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Weckruf für alle geplanten Flüssigerdgas-Terminals in Deutschland: Uniper bestätigt endgültiges Aus für LNG-Terminal Wilhelmshaven

16.04.2021 – 09:43

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Weckruf für alle geplanten Flüssigerdgas-Terminals in Deutschland: Uniper bestätigt endgültiges Aus für LNG-Terminal Wilhelmshaven


















Berlin (ots)

-  Energiekonzern Uniper zieht nach Protest und mangelnder Nachfrage Schlussstrich unter Pläne für ein LNG-Terminal am Standort Wilhelmshaven 
-  Stattdessen Machbarkeitsstudien für Wasserstoff-Herstellung und Import von Ammoniak angekündigt 
-  Deutsche Umwelthilfe begrüßt Absage des LNG-Terminals und mahnt hohe Umwelt- und Sicherheitsstandards beim Import von Ammoniak an  

Nach langem Widerstand der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und lokaler Gruppen sowie mangelnder Marktnachfrage hat der Energiekonzern Uniper in dieser Woche das endgültige Aus für das geplante LNG-Terminal in Wilhelmshaven bestätigt. Die DUH begrüßt die Absage der Pläne für ein Flüssigerdgas-Terminal, dessen Betrieb mit dem Import von besonders klima- und umweltschädlichem Fracking-Gas einhergegangen wäre. Stattdessen hat Uniper Machbarkeitsstudien für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur sowie den Import von Ammoniak angekündigt. Die Prüfung alternativer Optionen zum Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft hält die DUH für den richtigen Weg, mahnt jedoch die Einhaltung strenger Umwelt- und Sicherheitsstandards an.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die endgültige Absage des LNG-Terminals in Wilhelmshaven ist ein Paukenschlag. Damit geraten die Pläne für die LNG-Terminals in Brunsbüttel und Stade noch stärker ins Wanken: Auch für diese Terminals gibt es keinen energiewirtschaftlichen Bedarf, mit den Klimazielen ist ein Import von Fracking-Gas ohnehin nicht vereinbar. Die Betreiber aus Brunsbüttel und Stade müssen sich nun fragen lassen, wie sie ihre Planungen angesichts dieses Weckrufs noch fortsetzen können. Uniper hat sich mit der Absage für den richtigen Schritt entschieden. Die Alternativen müssen nun sorgfältig geprüft werden. Dabei muss im Mittelpunkt stehen, ob sie zu den Klimazielen beitragen und sicher sind.“

Nach eigenen Angaben möchte Uniper nun den Bau eines Anlande-Terminals für Ammoniak sowie die Errichtung eines so genannten Ammoniak-Crackers in einer Machbarkeitsstudie prüfen. In dem Cracker kann aus dem Ammoniak Wasserstoff hergestellt werden. Geprüft werden soll darüber hinaus der Bau eines Elektrolyseurs zur Herstellung von grünem Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien. Auch das Ammoniak soll aus Erneuerbarer Energie stammen – die Bezugsquellen bleiben jedoch unklar.

Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie- und Klimaschutz der DUH: „Mit der Absage des LNG-Terminals und der Prüfung von Alternativen geht Uniper den richtigen Weg. Ob die angekündigte Infrastruktur für Ammoniak aber tatsächlich die beste Lösung ist, muss sorgfältig und ergebnisoffen in den anstehenden Machbarkeitsstudien untersucht werden. Ammoniak ist extrem explosiv und toxisch. Bauchschmerzen macht uns zudem seine Herkunft: Ammoniak kann zwar aus Erneuerbaren Energien hergestellt werden, dieser Prozess ist jedoch extrem energieaufwendig und die benötigten Mengen sind in absehbarer Zeit nicht verfügbar. Sinn ergibt ohnehin nur ein Import aus Ländern, die einen Überschuss aus Erneuerbaren Energien haben. Wenn erneuerbares Ammoniak mit hohen Umwandlungsverlusten nach Deutschland importiert wird, im Herkunftsland aber die fossilen Kraftwerke weiter qualmen, ist für das Klima nichts gewonnen.

Die DUH hat sich zusammen mit lokalen Initiativen lange gegen die Pläne zum Bau eines LNG-Terminals in Wilhelmshaven gewehrt und vor dem Import von Fracking-Gas gewarnt. 2019 hatte die DUH ein Rechtsgutachten veröffentlicht, wonach ein LNG-Terminal am geplanten Standort in der Jade-Mündung aus Gründen des Klima- und Naturschutzes sowie des Störfallrechts nicht genehmigungsfähig wäre. Die Machbarkeitsstudien für eine Ammoniak- bzw. Wasserstoff-Infrastruktur in Wilhelmshaven wird die DUH auch weiter begleiten.

Links:

-  Mehr zum Thema LNG: www.duh.de/lng
-  Zur Meldung von Uniper: https://ots.de/SCxc4p 

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de

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Weckruf für alle geplanten Flüssigerdgas-Terminals in Deutschland: Uniper bestätigt endgültiges Aus für LNG-Terminal Wilhelmshaven

16.04.2021 – 09:43

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Weckruf für alle geplanten Flüssigerdgas-Terminals in Deutschland: Uniper bestätigt endgültiges Aus für LNG-Terminal Wilhelmshaven


















Berlin (ots)

-  Energiekonzern Uniper zieht nach Protest und mangelnder Nachfrage Schlussstrich unter Pläne für ein LNG-Terminal am Standort Wilhelmshaven 
-  Stattdessen Machbarkeitsstudien für Wasserstoff-Herstellung und Import von Ammoniak angekündigt 
-  Deutsche Umwelthilfe begrüßt Absage des LNG-Terminals und mahnt hohe Umwelt- und Sicherheitsstandards beim Import von Ammoniak an  

Nach langem Widerstand der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und lokaler Gruppen sowie mangelnder Marktnachfrage hat der Energiekonzern Uniper in dieser Woche das endgültige Aus für das geplante LNG-Terminal in Wilhelmshaven bestätigt. Die DUH begrüßt die Absage der Pläne für ein Flüssigerdgas-Terminal, dessen Betrieb mit dem Import von besonders klima- und umweltschädlichem Fracking-Gas einhergegangen wäre. Stattdessen hat Uniper Machbarkeitsstudien für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur sowie den Import von Ammoniak angekündigt. Die Prüfung alternativer Optionen zum Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft hält die DUH für den richtigen Weg, mahnt jedoch die Einhaltung strenger Umwelt- und Sicherheitsstandards an.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die endgültige Absage des LNG-Terminals in Wilhelmshaven ist ein Paukenschlag. Damit geraten die Pläne für die LNG-Terminals in Brunsbüttel und Stade noch stärker ins Wanken: Auch für diese Terminals gibt es keinen energiewirtschaftlichen Bedarf, mit den Klimazielen ist ein Import von Fracking-Gas ohnehin nicht vereinbar. Die Betreiber aus Brunsbüttel und Stade müssen sich nun fragen lassen, wie sie ihre Planungen angesichts dieses Weckrufs noch fortsetzen können. Uniper hat sich mit der Absage für den richtigen Schritt entschieden. Die Alternativen müssen nun sorgfältig geprüft werden. Dabei muss im Mittelpunkt stehen, ob sie zu den Klimazielen beitragen und sicher sind.“

Nach eigenen Angaben möchte Uniper nun den Bau eines Anlande-Terminals für Ammoniak sowie die Errichtung eines so genannten Ammoniak-Crackers in einer Machbarkeitsstudie prüfen. In dem Cracker kann aus dem Ammoniak Wasserstoff hergestellt werden. Geprüft werden soll darüber hinaus der Bau eines Elektrolyseurs zur Herstellung von grünem Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien. Auch das Ammoniak soll aus Erneuerbarer Energie stammen – die Bezugsquellen bleiben jedoch unklar.

Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie- und Klimaschutz der DUH: „Mit der Absage des LNG-Terminals und der Prüfung von Alternativen geht Uniper den richtigen Weg. Ob die angekündigte Infrastruktur für Ammoniak aber tatsächlich die beste Lösung ist, muss sorgfältig und ergebnisoffen in den anstehenden Machbarkeitsstudien untersucht werden. Ammoniak ist extrem explosiv und toxisch. Bauchschmerzen macht uns zudem seine Herkunft: Ammoniak kann zwar aus Erneuerbaren Energien hergestellt werden, dieser Prozess ist jedoch extrem energieaufwendig und die benötigten Mengen sind in absehbarer Zeit nicht verfügbar. Sinn ergibt ohnehin nur ein Import aus Ländern, die einen Überschuss aus Erneuerbaren Energien haben. Wenn erneuerbares Ammoniak mit hohen Umwandlungsverlusten nach Deutschland importiert wird, im Herkunftsland aber die fossilen Kraftwerke weiter qualmen, ist für das Klima nichts gewonnen.

Die DUH hat sich zusammen mit lokalen Initiativen lange gegen die Pläne zum Bau eines LNG-Terminals in Wilhelmshaven gewehrt und vor dem Import von Fracking-Gas gewarnt. 2019 hatte die DUH ein Rechtsgutachten veröffentlicht, wonach ein LNG-Terminal am geplanten Standort in der Jade-Mündung aus Gründen des Klima- und Naturschutzes sowie des Störfallrechts nicht genehmigungsfähig wäre. Die Machbarkeitsstudien für eine Ammoniak- bzw. Wasserstoff-Infrastruktur in Wilhelmshaven wird die DUH auch weiter begleiten.

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-  Energiekonzern Uniper zieht nach Protest und mangelnder Nachfrage Schlussstrich unter Pläne für ein LNG-Terminal am Standort Wilhelmshaven 
-  Stattdessen Machbarkeitsstudien für Wasserstoff-Herstellung und Import von Ammoniak angekündigt 
-  Deutsche Umwelthilfe begrüßt Absage des LNG-Terminals und mahnt hohe Umwelt- und Sicherheitsstandards beim Import von Ammoniak an  

Nach langem Widerstand der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und lokaler Gruppen sowie mangelnder Marktnachfrage hat der Energiekonzern Uniper in dieser Woche das endgültige Aus für das geplante LNG-Terminal in Wilhelmshaven bestätigt. Die DUH begrüßt die Absage der Pläne für ein Flüssigerdgas-Terminal, dessen Betrieb mit dem Import von besonders klima- und umweltschädlichem Fracking-Gas einhergegangen wäre. Stattdessen hat Uniper Machbarkeitsstudien für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur sowie den Import von Ammoniak angekündigt. Die Prüfung alternativer Optionen zum Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft hält die DUH für den richtigen Weg, mahnt jedoch die Einhaltung strenger Umwelt- und Sicherheitsstandards an.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die endgültige Absage des LNG-Terminals in Wilhelmshaven ist ein Paukenschlag. Damit geraten die Pläne für die LNG-Terminals in Brunsbüttel und Stade noch stärker ins Wanken: Auch für diese Terminals gibt es keinen energiewirtschaftlichen Bedarf, mit den Klimazielen ist ein Import von Fracking-Gas ohnehin nicht vereinbar. Die Betreiber aus Brunsbüttel und Stade müssen sich nun fragen lassen, wie sie ihre Planungen angesichts dieses Weckrufs noch fortsetzen können. Uniper hat sich mit der Absage für den richtigen Schritt entschieden. Die Alternativen müssen nun sorgfältig geprüft werden. Dabei muss im Mittelpunkt stehen, ob sie zu den Klimazielen beitragen und sicher sind.“

Nach eigenen Angaben möchte Uniper nun den Bau eines Anlande-Terminals für Ammoniak sowie die Errichtung eines so genannten Ammoniak-Crackers in einer Machbarkeitsstudie prüfen. In dem Cracker kann aus dem Ammoniak Wasserstoff hergestellt werden. Geprüft werden soll darüber hinaus der Bau eines Elektrolyseurs zur Herstellung von grünem Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien. Auch das Ammoniak soll aus Erneuerbarer Energie stammen – die Bezugsquellen bleiben jedoch unklar.

Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie- und Klimaschutz der DUH: „Mit der Absage des LNG-Terminals und der Prüfung von Alternativen geht Uniper den richtigen Weg. Ob die angekündigte Infrastruktur für Ammoniak aber tatsächlich die beste Lösung ist, muss sorgfältig und ergebnisoffen in den anstehenden Machbarkeitsstudien untersucht werden. Ammoniak ist extrem explosiv und toxisch. Bauchschmerzen macht uns zudem seine Herkunft: Ammoniak kann zwar aus Erneuerbaren Energien hergestellt werden, dieser Prozess ist jedoch extrem energieaufwendig und die benötigten Mengen sind in absehbarer Zeit nicht verfügbar. Sinn ergibt ohnehin nur ein Import aus Ländern, die einen Überschuss aus Erneuerbaren Energien haben. Wenn erneuerbares Ammoniak mit hohen Umwandlungsverlusten nach Deutschland importiert wird, im Herkunftsland aber die fossilen Kraftwerke weiter qualmen, ist für das Klima nichts gewonnen.

Die DUH hat sich zusammen mit lokalen Initiativen lange gegen die Pläne zum Bau eines LNG-Terminals in Wilhelmshaven gewehrt und vor dem Import von Fracking-Gas gewarnt. 2019 hatte die DUH ein Rechtsgutachten veröffentlicht, wonach ein LNG-Terminal am geplanten Standort in der Jade-Mündung aus Gründen des Klima- und Naturschutzes sowie des Störfallrechts nicht genehmigungsfähig wäre. Die Machbarkeitsstudien für eine Ammoniak- bzw. Wasserstoff-Infrastruktur in Wilhelmshaven wird die DUH auch weiter begleiten.

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Klimaschutz ignoriert und Gasbedarf nicht hinterfragt: Deutsche Umwelthilfe reicht Klage gegen Weiterbau von Nord Stream 2 ein

13.04.2021 – 10:04

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Klimaschutz ignoriert und Gasbedarf nicht hinterfragt: Deutsche Umwelthilfe reicht Klage gegen Weiterbau von Nord Stream 2 ein


















Berlin (ots)

-  Klage der DUH macht Weiterbau von Nord Stream 2 in deutschen Gewässern weiterhin unmöglich 
-  Das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat Auswirkungen auf Klimaschutz sowie Wirkung von Methan-Emissionen gar nicht erst geprüft  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat heute Klage gegen den beschleunigten Weiterbau von Nord Stream 2 eingereicht. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Hamburg richtet sich gegen die Genehmigung der Bauarbeiten gerade auch in der sensiblen Vogelrastzeit durch das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Zuvor hatte das BSH einen Widerspruch der DUH gegen die Genehmigung des Weiterbaus abgelehnt und dabei umwelt- und klimapolitische Argumente bei Seite gewischt. Die DUH hält die Genehmigung des Weiterbaus vom Januar 2021 durch das BSH für rechtswidrig: Der Bedarf für Nord Stream 2 wird nicht hinterfragt, die Folgen für die Klimaziele werden ignoriert, Auswirkungen auf Seevögel und Schweinswale werden auf Grund nicht aktueller Daten verneint.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das zuständige Bundesamt versucht möglichst schnell und ohne Rücksicht auf Natur- und Klimaschutz und den energiewirtschaftlichen Bedarf Fakten für den Weiterbau von Nord Stream 2 zu schaffen. Anders ist die Genehmigung vom Januar zum beschleunigten Weiterbau nicht zu erklären: Nach dem Motto ‚Augen zu und durch‘ weigert sich das Bundesamt, den Bedarf für die Mega-Pipeline und ihre Auswirkungen auf den Klimaschutz zu hinterfragen. Dabei geht die Bundesregierung in ihren eigenen Prognosen von einem Rückgang des Gasverbrauchs aus. Deutschland braucht keine Mega-Pipeline, die für 100 Millionen Tonnen CO2 im Jahr steht. Die Pipeline ist das größte fossile Projekt in Europa – der Widerspruch zu den Klimazielen ist offensichtlich. Mit unserer Klage möchten wir erreichen, dass der Baustopp in den deutschen Gewässern aufrechterhalten wird. Dabei werden wir alle rechtlichen Mittel ausschöpfen.

Eine Abschätzung zum künftigen Gasverbrauch hatte das Bundeskabinett am 15. Juni 2020 im Rahmen des Nationalen Energie- und Klimaplans verabschiedet und an die EU-Kommission gemeldet. Demnach rechnet die Bundesregierung mit einem Rückgang des Gasverbrauchs in Deutschland von 2020 bis 2030 um 8 Prozent, von 2020 bis 2040 sogar um 43 Prozent. Die wesentlich ehrgeizigeren Klimaziele der EU, die einen noch schnelleren Verzicht auf fossile Energieträger erforderlich machen, sind dabei noch nicht einmal berücksichtigt. Bei der Genehmigung des Weiterbaus hätte auch dieser energiewirtschaftliche Bedarf vom BSH berücksichtigt werden müssen.

Zudem wird die Klimawirkung des größten fossilen Projektes in Europa gar nicht geprüft. Das BSH hat die voraussichtlichen Gesamtemissionen des Projektes einfach ignoriert. Hierzu zählen auch die Emissionen des extrem klimaschädlichen Methans aus der Förderung und Verarbeitung von Erdgas. Diese Methan-Emissionen der Erdgaswirtschaft sind nach Einschätzung der Internationalen Energieagentur und auf Grundlage neuer Satellitenmessungen bis zu 80 Prozent höher als bisher angenommen. Aber auch die direkte Klimawirkung des Weiterbaus hat das BSH ignoriert: So wurden die Emissionen der beteiligten Schiffe und Fahrzeuge gar nicht erst abgeschätzt und bewertet. Auch die rechtlich erforderliche Katastrophenanfälligkeit, wie etwa schwere Stürme oder Strömungsveränderungen als Folge des Klimawandels, wurde nicht geprüft.

Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz bei der DUH: „Es ist offensichtlich, dass sich das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in den Dienst von Nord Stream 2 stellt. Systematisch werden alle Klima- und Umweltargumente ignoriert. Die erfolgte Genehmigung ist damit nach unserer Überzeugung rechtswidrig und wird vor Gericht kaum Bestand haben. Der Eindruck der Voreingenommenheit des Bundesamtes entsteht nicht zuletzt durch die Sichtung interner Unterlagen: So hieß es bereits in einer internen E-Mail an das Bundesverkehrsministerium am 3. Dezember 2020, dass die ‚Genehmigungserteilung noch für Dezember vorgesehen‘ sei. Nur durch unseren öffentlichen Druck und unser rechtliches Vorgehen konnten wir dies verzögern. Um das Projekt zu stoppen und ein rechtsstaatliches und unvoreingenommenes Verfahren zu garantieren, werden wir uns auch weiter mit allen rechtlichen Mitteln gegen den Weiterbau wehren.

Hintergrund:

Das BSH hatte den Weiterbau von Nord Stream 2 im Bauzeitfenster Januar bis Mai mit so genannten ankerpositionierten Schiffen am 14. Januar 2021 genehmigt. Dagegen hatte die DUH – nachdem sie im Verfahren zuvor zwei Mal Einwendung erhoben hat – am 15. Januar 2021 Widerspruch eingelegt. Dies hat den Weiterbau von Nord Stream 2 in deutschen Gewässern zunächst unmöglich gemacht. Diesen Widerspruch der DUH hat das BSH am 1. April 2021 abgelehnt. Die Klage der DUH macht nun weiterhin den Bau von Nord Stream 2 im Zeitfenster bis Mai unmöglich.

Bereits im August 2020 hat die DUH in einem weiteren Verfahren Klage gegen das Bergamt Stralsund auf Überprüfung und Erweiterung des Planfeststellungsbeschlusses aus Klimaschutzgründen eingereicht.

Links:

Die Klageschrift der DUH, den Widerspruchsbescheid des BSH zur Ablehnung des Widerspruchs der DUH und die E-Mail des BSH an das BMVI finden Sie hier:http://l.duh.de/p210413b

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Klimaschutz ignoriert und Gasbedarf nicht hinterfragt: Deutsche Umwelthilfe reicht Klage gegen Weiterbau von Nord Stream 2 ein

13.04.2021 – 10:04

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Klimaschutz ignoriert und Gasbedarf nicht hinterfragt: Deutsche Umwelthilfe reicht Klage gegen Weiterbau von Nord Stream 2 ein


















Berlin (ots)

-  Klage der DUH macht Weiterbau von Nord Stream 2 in deutschen Gewässern weiterhin unmöglich 
-  Das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat Auswirkungen auf Klimaschutz sowie Wirkung von Methan-Emissionen gar nicht erst geprüft  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat heute Klage gegen den beschleunigten Weiterbau von Nord Stream 2 eingereicht. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Hamburg richtet sich gegen die Genehmigung der Bauarbeiten gerade auch in der sensiblen Vogelrastzeit durch das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Zuvor hatte das BSH einen Widerspruch der DUH gegen die Genehmigung des Weiterbaus abgelehnt und dabei umwelt- und klimapolitische Argumente bei Seite gewischt. Die DUH hält die Genehmigung des Weiterbaus vom Januar 2021 durch das BSH für rechtswidrig: Der Bedarf für Nord Stream 2 wird nicht hinterfragt, die Folgen für die Klimaziele werden ignoriert, Auswirkungen auf Seevögel und Schweinswale werden auf Grund nicht aktueller Daten verneint.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das zuständige Bundesamt versucht möglichst schnell und ohne Rücksicht auf Natur- und Klimaschutz und den energiewirtschaftlichen Bedarf Fakten für den Weiterbau von Nord Stream 2 zu schaffen. Anders ist die Genehmigung vom Januar zum beschleunigten Weiterbau nicht zu erklären: Nach dem Motto ‚Augen zu und durch‘ weigert sich das Bundesamt, den Bedarf für die Mega-Pipeline und ihre Auswirkungen auf den Klimaschutz zu hinterfragen. Dabei geht die Bundesregierung in ihren eigenen Prognosen von einem Rückgang des Gasverbrauchs aus. Deutschland braucht keine Mega-Pipeline, die für 100 Millionen Tonnen CO2 im Jahr steht. Die Pipeline ist das größte fossile Projekt in Europa – der Widerspruch zu den Klimazielen ist offensichtlich. Mit unserer Klage möchten wir erreichen, dass der Baustopp in den deutschen Gewässern aufrechterhalten wird. Dabei werden wir alle rechtlichen Mittel ausschöpfen.

Eine Abschätzung zum künftigen Gasverbrauch hatte das Bundeskabinett am 15. Juni 2020 im Rahmen des Nationalen Energie- und Klimaplans verabschiedet und an die EU-Kommission gemeldet. Demnach rechnet die Bundesregierung mit einem Rückgang des Gasverbrauchs in Deutschland von 2020 bis 2030 um 8 Prozent, von 2020 bis 2040 sogar um 43 Prozent. Die wesentlich ehrgeizigeren Klimaziele der EU, die einen noch schnelleren Verzicht auf fossile Energieträger erforderlich machen, sind dabei noch nicht einmal berücksichtigt. Bei der Genehmigung des Weiterbaus hätte auch dieser energiewirtschaftliche Bedarf vom BSH berücksichtigt werden müssen.

Zudem wird die Klimawirkung des größten fossilen Projektes in Europa gar nicht geprüft. Das BSH hat die voraussichtlichen Gesamtemissionen des Projektes einfach ignoriert. Hierzu zählen auch die Emissionen des extrem klimaschädlichen Methans aus der Förderung und Verarbeitung von Erdgas. Diese Methan-Emissionen der Erdgaswirtschaft sind nach Einschätzung der Internationalen Energieagentur und auf Grundlage neuer Satellitenmessungen bis zu 80 Prozent höher als bisher angenommen. Aber auch die direkte Klimawirkung des Weiterbaus hat das BSH ignoriert: So wurden die Emissionen der beteiligten Schiffe und Fahrzeuge gar nicht erst abgeschätzt und bewertet. Auch die rechtlich erforderliche Katastrophenanfälligkeit, wie etwa schwere Stürme oder Strömungsveränderungen als Folge des Klimawandels, wurde nicht geprüft.

Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz bei der DUH: „Es ist offensichtlich, dass sich das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in den Dienst von Nord Stream 2 stellt. Systematisch werden alle Klima- und Umweltargumente ignoriert. Die erfolgte Genehmigung ist damit nach unserer Überzeugung rechtswidrig und wird vor Gericht kaum Bestand haben. Der Eindruck der Voreingenommenheit des Bundesamtes entsteht nicht zuletzt durch die Sichtung interner Unterlagen: So hieß es bereits in einer internen E-Mail an das Bundesverkehrsministerium am 3. Dezember 2020, dass die ‚Genehmigungserteilung noch für Dezember vorgesehen‘ sei. Nur durch unseren öffentlichen Druck und unser rechtliches Vorgehen konnten wir dies verzögern. Um das Projekt zu stoppen und ein rechtsstaatliches und unvoreingenommenes Verfahren zu garantieren, werden wir uns auch weiter mit allen rechtlichen Mitteln gegen den Weiterbau wehren.

Hintergrund:

Das BSH hatte den Weiterbau von Nord Stream 2 im Bauzeitfenster Januar bis Mai mit so genannten ankerpositionierten Schiffen am 14. Januar 2021 genehmigt. Dagegen hatte die DUH – nachdem sie im Verfahren zuvor zwei Mal Einwendung erhoben hat – am 15. Januar 2021 Widerspruch eingelegt. Dies hat den Weiterbau von Nord Stream 2 in deutschen Gewässern zunächst unmöglich gemacht. Diesen Widerspruch der DUH hat das BSH am 1. April 2021 abgelehnt. Die Klage der DUH macht nun weiterhin den Bau von Nord Stream 2 im Zeitfenster bis Mai unmöglich.

Bereits im August 2020 hat die DUH in einem weiteren Verfahren Klage gegen das Bergamt Stralsund auf Überprüfung und Erweiterung des Planfeststellungsbeschlusses aus Klimaschutzgründen eingereicht.

Links:

Die Klageschrift der DUH, den Widerspruchsbescheid des BSH zur Ablehnung des Widerspruchs der DUH und die E-Mail des BSH an das BMVI finden Sie hier:http://l.duh.de/p210413b

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Klimaschutz ignoriert und Gasbedarf nicht hinterfragt: Deutsche Umwelthilfe reicht Klage gegen Weiterbau von Nord Stream 2 ein

13.04.2021 – 10:04

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Klimaschutz ignoriert und Gasbedarf nicht hinterfragt: Deutsche Umwelthilfe reicht Klage gegen Weiterbau von Nord Stream 2 ein


















Berlin (ots)

-  Klage der DUH macht Weiterbau von Nord Stream 2 in deutschen Gewässern weiterhin unmöglich 
-  Das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat Auswirkungen auf Klimaschutz sowie Wirkung von Methan-Emissionen gar nicht erst geprüft  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat heute Klage gegen den beschleunigten Weiterbau von Nord Stream 2 eingereicht. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Hamburg richtet sich gegen die Genehmigung der Bauarbeiten gerade auch in der sensiblen Vogelrastzeit durch das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Zuvor hatte das BSH einen Widerspruch der DUH gegen die Genehmigung des Weiterbaus abgelehnt und dabei umwelt- und klimapolitische Argumente bei Seite gewischt. Die DUH hält die Genehmigung des Weiterbaus vom Januar 2021 durch das BSH für rechtswidrig: Der Bedarf für Nord Stream 2 wird nicht hinterfragt, die Folgen für die Klimaziele werden ignoriert, Auswirkungen auf Seevögel und Schweinswale werden auf Grund nicht aktueller Daten verneint.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das zuständige Bundesamt versucht möglichst schnell und ohne Rücksicht auf Natur- und Klimaschutz und den energiewirtschaftlichen Bedarf Fakten für den Weiterbau von Nord Stream 2 zu schaffen. Anders ist die Genehmigung vom Januar zum beschleunigten Weiterbau nicht zu erklären: Nach dem Motto ‚Augen zu und durch‘ weigert sich das Bundesamt, den Bedarf für die Mega-Pipeline und ihre Auswirkungen auf den Klimaschutz zu hinterfragen. Dabei geht die Bundesregierung in ihren eigenen Prognosen von einem Rückgang des Gasverbrauchs aus. Deutschland braucht keine Mega-Pipeline, die für 100 Millionen Tonnen CO2 im Jahr steht. Die Pipeline ist das größte fossile Projekt in Europa – der Widerspruch zu den Klimazielen ist offensichtlich. Mit unserer Klage möchten wir erreichen, dass der Baustopp in den deutschen Gewässern aufrechterhalten wird. Dabei werden wir alle rechtlichen Mittel ausschöpfen.

Eine Abschätzung zum künftigen Gasverbrauch hatte das Bundeskabinett am 15. Juni 2020 im Rahmen des Nationalen Energie- und Klimaplans verabschiedet und an die EU-Kommission gemeldet. Demnach rechnet die Bundesregierung mit einem Rückgang des Gasverbrauchs in Deutschland von 2020 bis 2030 um 8 Prozent, von 2020 bis 2040 sogar um 43 Prozent. Die wesentlich ehrgeizigeren Klimaziele der EU, die einen noch schnelleren Verzicht auf fossile Energieträger erforderlich machen, sind dabei noch nicht einmal berücksichtigt. Bei der Genehmigung des Weiterbaus hätte auch dieser energiewirtschaftliche Bedarf vom BSH berücksichtigt werden müssen.

Zudem wird die Klimawirkung des größten fossilen Projektes in Europa gar nicht geprüft. Das BSH hat die voraussichtlichen Gesamtemissionen des Projektes einfach ignoriert. Hierzu zählen auch die Emissionen des extrem klimaschädlichen Methans aus der Förderung und Verarbeitung von Erdgas. Diese Methan-Emissionen der Erdgaswirtschaft sind nach Einschätzung der Internationalen Energieagentur und auf Grundlage neuer Satellitenmessungen bis zu 80 Prozent höher als bisher angenommen. Aber auch die direkte Klimawirkung des Weiterbaus hat das BSH ignoriert: So wurden die Emissionen der beteiligten Schiffe und Fahrzeuge gar nicht erst abgeschätzt und bewertet. Auch die rechtlich erforderliche Katastrophenanfälligkeit, wie etwa schwere Stürme oder Strömungsveränderungen als Folge des Klimawandels, wurde nicht geprüft.

Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz bei der DUH: „Es ist offensichtlich, dass sich das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in den Dienst von Nord Stream 2 stellt. Systematisch werden alle Klima- und Umweltargumente ignoriert. Die erfolgte Genehmigung ist damit nach unserer Überzeugung rechtswidrig und wird vor Gericht kaum Bestand haben. Der Eindruck der Voreingenommenheit des Bundesamtes entsteht nicht zuletzt durch die Sichtung interner Unterlagen: So hieß es bereits in einer internen E-Mail an das Bundesverkehrsministerium am 3. Dezember 2020, dass die ‚Genehmigungserteilung noch für Dezember vorgesehen‘ sei. Nur durch unseren öffentlichen Druck und unser rechtliches Vorgehen konnten wir dies verzögern. Um das Projekt zu stoppen und ein rechtsstaatliches und unvoreingenommenes Verfahren zu garantieren, werden wir uns auch weiter mit allen rechtlichen Mitteln gegen den Weiterbau wehren.

Hintergrund:

Das BSH hatte den Weiterbau von Nord Stream 2 im Bauzeitfenster Januar bis Mai mit so genannten ankerpositionierten Schiffen am 14. Januar 2021 genehmigt. Dagegen hatte die DUH – nachdem sie im Verfahren zuvor zwei Mal Einwendung erhoben hat – am 15. Januar 2021 Widerspruch eingelegt. Dies hat den Weiterbau von Nord Stream 2 in deutschen Gewässern zunächst unmöglich gemacht. Diesen Widerspruch der DUH hat das BSH am 1. April 2021 abgelehnt. Die Klage der DUH macht nun weiterhin den Bau von Nord Stream 2 im Zeitfenster bis Mai unmöglich.

Bereits im August 2020 hat die DUH in einem weiteren Verfahren Klage gegen das Bergamt Stralsund auf Überprüfung und Erweiterung des Planfeststellungsbeschlusses aus Klimaschutzgründen eingereicht.

Links:

Die Klageschrift der DUH, den Widerspruchsbescheid des BSH zur Ablehnung des Widerspruchs der DUH und die E-Mail des BSH an das BMVI finden Sie hier:http://l.duh.de/p210413b

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt

Veröffentlicht am

Klimaschutz ignoriert und Gasbedarf nicht hinterfragt: Deutsche Umwelthilfe reicht Klage gegen Weiterbau von Nord Stream 2 ein

13.04.2021 – 10:04

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Klimaschutz ignoriert und Gasbedarf nicht hinterfragt: Deutsche Umwelthilfe reicht Klage gegen Weiterbau von Nord Stream 2 ein


















Berlin (ots)

-  Klage der DUH macht Weiterbau von Nord Stream 2 in deutschen Gewässern weiterhin unmöglich 
-  Das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat Auswirkungen auf Klimaschutz sowie Wirkung von Methan-Emissionen gar nicht erst geprüft  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat heute Klage gegen den beschleunigten Weiterbau von Nord Stream 2 eingereicht. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Hamburg richtet sich gegen die Genehmigung der Bauarbeiten gerade auch in der sensiblen Vogelrastzeit durch das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Zuvor hatte das BSH einen Widerspruch der DUH gegen die Genehmigung des Weiterbaus abgelehnt und dabei umwelt- und klimapolitische Argumente bei Seite gewischt. Die DUH hält die Genehmigung des Weiterbaus vom Januar 2021 durch das BSH für rechtswidrig: Der Bedarf für Nord Stream 2 wird nicht hinterfragt, die Folgen für die Klimaziele werden ignoriert, Auswirkungen auf Seevögel und Schweinswale werden auf Grund nicht aktueller Daten verneint.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das zuständige Bundesamt versucht möglichst schnell und ohne Rücksicht auf Natur- und Klimaschutz und den energiewirtschaftlichen Bedarf Fakten für den Weiterbau von Nord Stream 2 zu schaffen. Anders ist die Genehmigung vom Januar zum beschleunigten Weiterbau nicht zu erklären: Nach dem Motto ‚Augen zu und durch‘ weigert sich das Bundesamt, den Bedarf für die Mega-Pipeline und ihre Auswirkungen auf den Klimaschutz zu hinterfragen. Dabei geht die Bundesregierung in ihren eigenen Prognosen von einem Rückgang des Gasverbrauchs aus. Deutschland braucht keine Mega-Pipeline, die für 100 Millionen Tonnen CO2 im Jahr steht. Die Pipeline ist das größte fossile Projekt in Europa – der Widerspruch zu den Klimazielen ist offensichtlich. Mit unserer Klage möchten wir erreichen, dass der Baustopp in den deutschen Gewässern aufrechterhalten wird. Dabei werden wir alle rechtlichen Mittel ausschöpfen.

Eine Abschätzung zum künftigen Gasverbrauch hatte das Bundeskabinett am 15. Juni 2020 im Rahmen des Nationalen Energie- und Klimaplans verabschiedet und an die EU-Kommission gemeldet. Demnach rechnet die Bundesregierung mit einem Rückgang des Gasverbrauchs in Deutschland von 2020 bis 2030 um 8 Prozent, von 2020 bis 2040 sogar um 43 Prozent. Die wesentlich ehrgeizigeren Klimaziele der EU, die einen noch schnelleren Verzicht auf fossile Energieträger erforderlich machen, sind dabei noch nicht einmal berücksichtigt. Bei der Genehmigung des Weiterbaus hätte auch dieser energiewirtschaftliche Bedarf vom BSH berücksichtigt werden müssen.

Zudem wird die Klimawirkung des größten fossilen Projektes in Europa gar nicht geprüft. Das BSH hat die voraussichtlichen Gesamtemissionen des Projektes einfach ignoriert. Hierzu zählen auch die Emissionen des extrem klimaschädlichen Methans aus der Förderung und Verarbeitung von Erdgas. Diese Methan-Emissionen der Erdgaswirtschaft sind nach Einschätzung der Internationalen Energieagentur und auf Grundlage neuer Satellitenmessungen bis zu 80 Prozent höher als bisher angenommen. Aber auch die direkte Klimawirkung des Weiterbaus hat das BSH ignoriert: So wurden die Emissionen der beteiligten Schiffe und Fahrzeuge gar nicht erst abgeschätzt und bewertet. Auch die rechtlich erforderliche Katastrophenanfälligkeit, wie etwa schwere Stürme oder Strömungsveränderungen als Folge des Klimawandels, wurde nicht geprüft.

Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz bei der DUH: „Es ist offensichtlich, dass sich das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in den Dienst von Nord Stream 2 stellt. Systematisch werden alle Klima- und Umweltargumente ignoriert. Die erfolgte Genehmigung ist damit nach unserer Überzeugung rechtswidrig und wird vor Gericht kaum Bestand haben. Der Eindruck der Voreingenommenheit des Bundesamtes entsteht nicht zuletzt durch die Sichtung interner Unterlagen: So hieß es bereits in einer internen E-Mail an das Bundesverkehrsministerium am 3. Dezember 2020, dass die ‚Genehmigungserteilung noch für Dezember vorgesehen‘ sei. Nur durch unseren öffentlichen Druck und unser rechtliches Vorgehen konnten wir dies verzögern. Um das Projekt zu stoppen und ein rechtsstaatliches und unvoreingenommenes Verfahren zu garantieren, werden wir uns auch weiter mit allen rechtlichen Mitteln gegen den Weiterbau wehren.

Hintergrund:

Das BSH hatte den Weiterbau von Nord Stream 2 im Bauzeitfenster Januar bis Mai mit so genannten ankerpositionierten Schiffen am 14. Januar 2021 genehmigt. Dagegen hatte die DUH – nachdem sie im Verfahren zuvor zwei Mal Einwendung erhoben hat – am 15. Januar 2021 Widerspruch eingelegt. Dies hat den Weiterbau von Nord Stream 2 in deutschen Gewässern zunächst unmöglich gemacht. Diesen Widerspruch der DUH hat das BSH am 1. April 2021 abgelehnt. Die Klage der DUH macht nun weiterhin den Bau von Nord Stream 2 im Zeitfenster bis Mai unmöglich.

Bereits im August 2020 hat die DUH in einem weiteren Verfahren Klage gegen das Bergamt Stralsund auf Überprüfung und Erweiterung des Planfeststellungsbeschlusses aus Klimaschutzgründen eingereicht.

Links:

Die Klageschrift der DUH, den Widerspruchsbescheid des BSH zur Ablehnung des Widerspruchs der DUH und die E-Mail des BSH an das BMVI finden Sie hier:http://l.duh.de/p210413b

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Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de

DUH-Pressestelle:

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030 2400867-20, presse@duh.de

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Klimaschutz ignoriert und Gasbedarf nicht hinterfragt: Deutsche Umwelthilfe reicht Klage gegen Weiterbau von Nord Stream 2 ein

13.04.2021 – 10:04

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Klimaschutz ignoriert und Gasbedarf nicht hinterfragt: Deutsche Umwelthilfe reicht Klage gegen Weiterbau von Nord Stream 2 ein


















Berlin (ots)

-  Klage der DUH macht Weiterbau von Nord Stream 2 in deutschen Gewässern weiterhin unmöglich 
-  Das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat Auswirkungen auf Klimaschutz sowie Wirkung von Methan-Emissionen gar nicht erst geprüft  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat heute Klage gegen den beschleunigten Weiterbau von Nord Stream 2 eingereicht. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Hamburg richtet sich gegen die Genehmigung der Bauarbeiten gerade auch in der sensiblen Vogelrastzeit durch das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Zuvor hatte das BSH einen Widerspruch der DUH gegen die Genehmigung des Weiterbaus abgelehnt und dabei umwelt- und klimapolitische Argumente bei Seite gewischt. Die DUH hält die Genehmigung des Weiterbaus vom Januar 2021 durch das BSH für rechtswidrig: Der Bedarf für Nord Stream 2 wird nicht hinterfragt, die Folgen für die Klimaziele werden ignoriert, Auswirkungen auf Seevögel und Schweinswale werden auf Grund nicht aktueller Daten verneint.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das zuständige Bundesamt versucht möglichst schnell und ohne Rücksicht auf Natur- und Klimaschutz und den energiewirtschaftlichen Bedarf Fakten für den Weiterbau von Nord Stream 2 zu schaffen. Anders ist die Genehmigung vom Januar zum beschleunigten Weiterbau nicht zu erklären: Nach dem Motto ‚Augen zu und durch‘ weigert sich das Bundesamt, den Bedarf für die Mega-Pipeline und ihre Auswirkungen auf den Klimaschutz zu hinterfragen. Dabei geht die Bundesregierung in ihren eigenen Prognosen von einem Rückgang des Gasverbrauchs aus. Deutschland braucht keine Mega-Pipeline, die für 100 Millionen Tonnen CO2 im Jahr steht. Die Pipeline ist das größte fossile Projekt in Europa – der Widerspruch zu den Klimazielen ist offensichtlich. Mit unserer Klage möchten wir erreichen, dass der Baustopp in den deutschen Gewässern aufrechterhalten wird. Dabei werden wir alle rechtlichen Mittel ausschöpfen.

Eine Abschätzung zum künftigen Gasverbrauch hatte das Bundeskabinett am 15. Juni 2020 im Rahmen des Nationalen Energie- und Klimaplans verabschiedet und an die EU-Kommission gemeldet. Demnach rechnet die Bundesregierung mit einem Rückgang des Gasverbrauchs in Deutschland von 2020 bis 2030 um 8 Prozent, von 2020 bis 2040 sogar um 43 Prozent. Die wesentlich ehrgeizigeren Klimaziele der EU, die einen noch schnelleren Verzicht auf fossile Energieträger erforderlich machen, sind dabei noch nicht einmal berücksichtigt. Bei der Genehmigung des Weiterbaus hätte auch dieser energiewirtschaftliche Bedarf vom BSH berücksichtigt werden müssen.

Zudem wird die Klimawirkung des größten fossilen Projektes in Europa gar nicht geprüft. Das BSH hat die voraussichtlichen Gesamtemissionen des Projektes einfach ignoriert. Hierzu zählen auch die Emissionen des extrem klimaschädlichen Methans aus der Förderung und Verarbeitung von Erdgas. Diese Methan-Emissionen der Erdgaswirtschaft sind nach Einschätzung der Internationalen Energieagentur und auf Grundlage neuer Satellitenmessungen bis zu 80 Prozent höher als bisher angenommen. Aber auch die direkte Klimawirkung des Weiterbaus hat das BSH ignoriert: So wurden die Emissionen der beteiligten Schiffe und Fahrzeuge gar nicht erst abgeschätzt und bewertet. Auch die rechtlich erforderliche Katastrophenanfälligkeit, wie etwa schwere Stürme oder Strömungsveränderungen als Folge des Klimawandels, wurde nicht geprüft.

Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz bei der DUH: „Es ist offensichtlich, dass sich das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in den Dienst von Nord Stream 2 stellt. Systematisch werden alle Klima- und Umweltargumente ignoriert. Die erfolgte Genehmigung ist damit nach unserer Überzeugung rechtswidrig und wird vor Gericht kaum Bestand haben. Der Eindruck der Voreingenommenheit des Bundesamtes entsteht nicht zuletzt durch die Sichtung interner Unterlagen: So hieß es bereits in einer internen E-Mail an das Bundesverkehrsministerium am 3. Dezember 2020, dass die ‚Genehmigungserteilung noch für Dezember vorgesehen‘ sei. Nur durch unseren öffentlichen Druck und unser rechtliches Vorgehen konnten wir dies verzögern. Um das Projekt zu stoppen und ein rechtsstaatliches und unvoreingenommenes Verfahren zu garantieren, werden wir uns auch weiter mit allen rechtlichen Mitteln gegen den Weiterbau wehren.

Hintergrund:

Das BSH hatte den Weiterbau von Nord Stream 2 im Bauzeitfenster Januar bis Mai mit so genannten ankerpositionierten Schiffen am 14. Januar 2021 genehmigt. Dagegen hatte die DUH – nachdem sie im Verfahren zuvor zwei Mal Einwendung erhoben hat – am 15. Januar 2021 Widerspruch eingelegt. Dies hat den Weiterbau von Nord Stream 2 in deutschen Gewässern zunächst unmöglich gemacht. Diesen Widerspruch der DUH hat das BSH am 1. April 2021 abgelehnt. Die Klage der DUH macht nun weiterhin den Bau von Nord Stream 2 im Zeitfenster bis Mai unmöglich.

Bereits im August 2020 hat die DUH in einem weiteren Verfahren Klage gegen das Bergamt Stralsund auf Überprüfung und Erweiterung des Planfeststellungsbeschlusses aus Klimaschutzgründen eingereicht.

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Deutschlandweit einheitlicher SpritpreisKeine Schwankungen – Kraftstoffkosten einfacher kalkulieren

06.04.2021 – 10:34

OrangeGas Germany GmbH

Deutschlandweit einheitlicher Spritpreis
Keine Schwankungen – Kraftstoffkosten einfacher kalkulieren


















Deutschlandweit einheitlicher Spritpreis / Keine Schwankungen - Kraftstoffkosten einfacher kalkulieren
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Verden (ots)

OrangeGas führt bundesweit einheitliche Preise für Bio-CNG ein. Durch die neue Preisstrategie können Kunden die Kosten leichter kalkulieren. Der deutsche Marktführer bei CNG-Tankstellen sieht diese Maßnahme als weiteren Baustein, das klimaschonende, kostengünstige und 100 Prozent regenerative Bio-CNG besonders bei Flottenbetreibern und Logistik-Unternehmen als Alternative zu fossilem Diesel zu positionieren. Bio-CNG kostet an allen OrangeGas-Standorten in Deutschland einheitlich 99,9 ct/kg für die Gasqualität L und 112,9 ct/kg für die Gasqualität H.

Der Ärger über teures Tanken morgens um 8 ist CNG-Fahrern fremd, denn an CNG-Tankstellen ist der Kraftstoff über den Tag und an jedem Wochentag gleich günstig. Seit Anfang April spielt es auch keine Rolle mehr, wo der Fahrer an die Tankstelle fährt – von Goch an der niederländischen Grenze bis Fürstenwalde an der polnischen gilt überall der gleiche Preis. „CNG-Fahrer schätzen den Komfort der zeitlich konstanten Preise schon immer als Vorteil gegenüber Benzin und Diesel ein. Nun gehen wir einen Schritt weiter und vereinheitlichen den Preis für Bio-CNG an unseren Tankstellen in Deutschland“, sagt Johan Bloemsma, Deutschland-Chef von OrangeGas. Besonders im Blick hat OrangeGas mit dieser Maßnahme jedoch Flottenbetreiber und Logistikunternehmen: „Wir möchten, dass diese Kunden den Einsatz von Bio-CNG leicht kalkulieren können“, erklärt Bloemsma. Egal ob der Stadtflitzer vom Pflegedienst oder der 40-Tonner-Lkw – für die Kalkulation der Verbrauchskosten sei es jetzt egal, wo oder wann getankt wird.

Besonders bei Speditionen, der Food-Logistik und regional operierenden Transportunternehmen steige derzeit die Nachfrage nach dem alternativen Antrieb mit regenerativem Bio-CNG. Die Kraftstoffkosten sind sehr niedrig, da keine CO2-Abgabe gezahlt werden muss und zusätzlich die Energiesteuer für CNG verringert ist. Außerdem rentiert sich durch den Wegfall der Lkw-Maut der Mehrpreis für den klimaschonenden Antrieb oft innerhalb von zwei Jahren. „Mit Bio-CNG sind Kosteneinsparungen von 10.000 Euro pro Jahr und Lkw gegenüber Diesel möglich – und dabei ist der Mehraufwand für den CNG-Antrieb schon eingerechnet“, hebt Bloemsma hervor.

Klimaschutz sofort: praxistauglich und günstig

Auch für Unternehmen rückt der Klimaschutz immer mehr in den Fokus. Statt zu warten und weiter mit fossilem Diesel und Benzin unterwegs zu sein, ist der Umstieg auf 100 Prozent regeneratives Bio-CNG ein schnell realisierbarer und wirtschaftlicher Weg. Der Umstieg auf den Gas-Kraftstoff von OrangeGas ist die aktuell wirksamste Maßnahme für den Klimaschutz für alle, die Pkw, Transporter oder Lkw fahren müssen. Die CO2-Emissionen gegenüber Benzin sinken um rund 95 Prozent – man fährt also fast klimaneutral. Hohe Reichweiten, günstige Kosten und kurze Tankzeiten sind die weiteren Vorteile des nachhaltig produzierten Kraftstoffs.

OrangeGas

Die OrangeGas Germany GmbH ist Marktführer beim Betrieb von CNG-Tankstellen in Deutschland. Das Unternehmen setzt bei den derzeit rund 125 Stationen konsequent auf den Vertrieb von 100 Prozent regenerativem Bio-CNG. Ein Absatzwachstum soll besonders durch den Einsatz von Bio-CNG bei Lkw realisiert werden. Das bundesweit tätige Unternehmen ist eine Tochtergesellschaft der 2008 in den Niederlanden gegründeten OrangeGas B.V., die sich ebenfalls auf alternative Kraftstoffe konzentriert. OrangeGas ist auch in den Niederlanden mit derzeit über 80 CNG-Tankstellen Marktführer. Dort betreibt OrangeGas auch Tankstellen für flüssige regenerative Kraftstoffe und Wasserstoff sowie Elektro-Ladesäulen. Im Sommer 2020 erfolgte der Markteintritt in Schweden – Ziel ist es, dort bis Ende 2021 an 20 bis 30 eigenen CNG-Tankstellen Bio-CNG anzubieten.

Weitere Informationen zu OrangeGas unter www.orangegas.com.

Pressekontakt:

Jens Voshage
Telefon: +49 161 272 59 82
E-Mail: voshage@orangegas.com
OrangeGas Germany GmbH
Nikolaus-Kopernikus-Str. 12
27283 Verden

Original-Content von: OrangeGas Germany GmbH, übermittelt