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Andreas Kuhlmann kommentiert den Bericht des Expertenrats für Klimafragen

15.04.2021 – 16:07

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

Andreas Kuhlmann kommentiert den Bericht des Expertenrats für Klimafragen


















Berlin (ots)

„Der heute vom Expertenrat für Klimafragen vorgestellte ‚Bericht zur Vorjahresschätzung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2020‘ ist ein sehr guter und wichtiger Beitrag zur Bewertung der vom UBA vorgelegten Datengrundlage. Er ist damit insgesamt ein wichtiger Beitrag für den weiteren Prozess im Rahmen des Klimaschutzgesetzes. Er zeigt wichtige Bereiche auf, in denen der Prozess in Zukunft auch noch verbessert werden kann und sollte. Zudem dokumentiert er gut das Zustandekommen und die Spannbreiten der zu bewertenden Daten, was wiederum für eine verlässliche Bewertung entscheidend ist. Ebenso positiv ist zu beurteilen, dass im Bericht darauf eingegangen wird, an welchen Stellen noch mehr Daten wünschenswert sind. Insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmend ambitionierter werdenden Klimaschutzziele braucht es eine valide Datenerfassung. Sie sollte daher im Fokus der Weiterentwicklung der Schätzung der Treibhausgasemissionen stehen. Mögliche Datenunsicherheiten haben eine hohe Relevanz für die Gesetzgebung.

Daher leistet der Bericht sehr gute Arbeit und zeigt sich als notwendiges Instrument im Monitoring zum Klimaschutzgesetz. Auch wenn Corona-Effekte nicht umfassend methodisch zu separieren sind, so haben sich der Gebäudebereich und vor allem die Mobilität deutlich anders entwickelt als eine Trendfortschreibung hätte erwarten lassen. Dabei darf nicht übersehen werden: Es wird voraussichtlich eine Rückkehr zu den normalen Trends geben. Ohne die coronabedingten Sondereffekte wäre vor allem das Klimaziel im Verkehrssektor nicht erreicht worden. Das zeigt einerseits den notwendigen Handlungsdruck, aber auch die Wirksamkeit eines veränderten Verkehrsverhaltens. Maßnahmen für künftig weniger Verkehr und ein konsistenter Ansatz zur Reduktion der Emissionen müssen zügig eingeführt werden.

Wichtig sind auch die Hinweise auf die Zusammenhänge mit der zukünftigen Ausrichtung der europäischen Klimapolitik und deren Wechselwirkung mit den sektorspezifischen Vorgaben im Klimaschutzgesetz. Kurzum: Ein guter Beitrag mit sehr konkreten Verbesserungsvorschlägen eines neuen, wichtigen und auch innovativen Gesetzgebungsprozesses zur Erreichung der Klimaschutzziele. Fragen der zukünftigen Datenerfassung (und Bewertung) sollten bei der Weiterentwicklung im Fokus stehen.“

Pressekontakt:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Irene Beringer, Chausseestraße
128 a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 66 777-114, Fax: +49 (0)30 66 777-699, E-Mail:
beringer@dena.de, Internet: www.dena.de

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Lehrieder: Insolvenzschutz für Pauschalreisen praxisgerecht gestalten

16.04.2021 – 11:44

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Lehrieder: Insolvenzschutz für Pauschalreisen praxisgerecht gestalten


















Berlin (ots)

Kleine und mittelständische Reiseveranstalter nicht unverhältnismäßig belasten

Am heutigen Freitag berät der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Insolvenzabsicherung im Reiserecht. Dazu erklärt der tourismuspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Paul Lehrieder:

„Mit diesem Gesetzentwurf wird ein besserer Insolvenzschutz für Pauschalreisen auf den Weg gebracht. Die Thomas Cook-Pleite im September 2019 hat die unzureichende Wirksamkeit der bisherigen Regelung gezeigt. Der Großteil der Reiseveranstalter soll künftig durch einen Fonds abgesichert werden, den die Unternehmen selbst finanzieren.

Wir müssen aber sicherstellen, dass wir keine unerfüllbaren Regelungen für die ohnehin schwer von der Corona-Krise getroffenen Reisebranche schaffen. Kleine und mittelständische Veranstalter dürfen nicht das deutlich höhere Schadensrisiko von Großveranstaltern mitfinanzieren. Außerdem sollten die Vorgaben für den Fonds die Leistungsfähigkeit der Unternehmen berücksichtigen. Auch aus Gründen des Verbraucherschutzes wollen wir eine vielfältige Reisewirtschaft in Deutschland erhalten, die am Urlaubsort eine persönliche Betreuung auch bei Problemen garantiert.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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CDU/CSU – Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
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Senator Scheel zu gekipptem Mietendeckel: „Schwerer Tag für den Senat und Mieter:innen in Berlin“

15.04.2021 – 17:12

rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg

Senator Scheel zu gekipptem Mietendeckel: „Schwerer Tag für den Senat und Mieter:innen in Berlin“


















Berlin (ots)

Berlins Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Die Linke) bedauert, dass das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt hat.

Scheel sagte am Donnerstag im Inforadio vom rbb, man habe Neuland betreten, um die soziale Mischung in der Stadt zu erhalten:

„Dass wir jetzt von Karlsruhe eine Abfuhr bekommen haben, heißt nicht, dass das Instrument nicht tauglich ist. Es heißt nur, dass wir das Instrument nicht anwenden können. Insofern ist jetzt der Bund gefragt, eine sozialverträgliche Mietrechtsgestaltung vorzunehmen und da wird es wahrscheinlich die Möglichkeit geben, in diesem Jahr noch eine Entscheidung zu treffen.“

Scheel verteidigte außerdem, dass der Senat Mietern helfen will, die die durch den gekippten Mietendeckel eingesparten Beträge nicht zurückzahlen können:

„Wir können sie dort auch nicht allein lassen, das ist, glaube ich, auch in der Verantwortung von Politik. (…) Wir werden auch die Kommunikation mit den Vermietern aufnehmen. Einer der großen Vermieter in Berlin hat ja auch schon erklärt, dass er auf Rückzahlungen verzichtet. Ich kann da nur an alle anderen Vermieter appellieren, es ihm gleichzutun.“

Einen Rücktritt als Stadtentwicklungssenator lehnt Scheel ab:

„Jetzt müssen wir erstmal die Konsequenzen, die aus dem Urteil ergehen, bearbeiten. Ich glaube, da hilft es jetzt auch niemandem weiter, wenn irgendjemand zurücktritt. (…) Ich glaube, die Mieterinnen und Mieter haben auch wahrgenommen, dass wir zumindest mal etwas wagen, um ihre Nöte und Ängste zu lindern und das wird meines Erachtens auch honoriert werden.“

Das Interview zum Nachhören: https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/202104/15/551200.html

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Verfassungs- und Schadensersatzklage: Händler gehen gegen das Infektionsschutzgesetz vor

15.04.2021 – 13:10

Pro-Bono-Initiative Händler helfen Händler

Verfassungs- und Schadensersatzklage: Händler gehen gegen das Infektionsschutzgesetz vor


















Verfassungs- und Schadensersatzklage: Händler gehen gegen das Infektionsschutzgesetz vor

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Berlin (ots)

Unter der Federführung der Initiative „Händler helfen Händlern“ haben sich eine Gruppe von Händlern zusammengeschlossen, um juristisch gegen die staatlich angeordnete Schließung ihrer Betriebe vorzugehen. Beteiligt sind u.a. die Sportfachhandel Verbundgruppe Intersport mit seinen 1500 angeschlossenen Sportfachgeschäften, Modehändler wie Engelhorn, L+T, Schuster und Tom Tailor, der Fahrradhändler Rose Bikes, aber auch Gastronomen wie L’Osteria.

„Wir sehen eine absolute Ungleichbehandlung, und zwar in allen Bereichen. So gibt es keine Home- Office-Pflicht, es dürfen also auch bei staatlichen Einrichtungen, bzw. staatsnahen Einrichtungen mehr als 1.500 Leute in einem Großraumbüro sitzen, aber Handel und Gastronomie sollen verboten werden und im Privaten darf man sich nur mit einer Person treffen“, so Marcus Diekmann, Initiator von Händler helfen Händlern und CEO von Rose Bikes.

„Die Regierung zwingt uns, weitere juristische Schritte zu unternehmen“, sagt Alexander von Preen, Vorstandschef des Sporthandelsverbunds Intersport. „Wir sind jetzt an dem Punkt, wo wir überlegen, die gesetzlichen Regelungen vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.“

Die Änderungsvorlage des Infektionsschutzgesetztes, die sogenannte „Corona-Notbremse“ sieht ab einer Inzidenz von über 100 im jeweiligen Landkreis vor, dass bundesweit der Einzelhandel schließen muss, eine nächtliche Ausgangssperre sowie Kontaktbeschränkung mit nur einer Person. Im Laufe der kommenden Woche soll erst im Bundestag und dann im Bundesrat über den „Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ entschieden werden.

„Mit der Einführung der bundesweiten Notbremse haben wir jetzt die Möglichkeit, bundeseinheitlich gegen diese staatliche Willkür vorzugehen“, sagt Marcus Diekmann. „Wenn wir jetzt nichts unternehmen, werden wir noch monatelang von Lockdown zu Lockdown taumeln. Als Initiator von Händler helfen Händlern kann ich mit dieser Symbolpolitik nicht länger leben und darum muss jetzt gehandelt werden. Menschen werden krank, Menschen sterben und das ist schlimm und wir alle müssen das Leben der Menschen schützen – aber sinnvoll“, so Diekmann weiter. „Alle Mittel sind da – Schnelltests, digitale Registrierungsmöglichkeiten, FFP2-Masken, Hygienekonzepte. Lokale und regionale Öffnungs-Projekte, wie zum Beispiel in Tübingen, haben bewiesen, dass es funktioniert. Wir sind gesprächsbereit, gemeinsame Lösungen und Konzepte zur Pandemiebekämpfung zu entwickeln.“

Handeln gegen Perspektivlosigkeit

Eine vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte Einschätzung des allgemeinen Infektionsrisikos bestätigt dem Einzelhandel ein niedriges Infektionsrisiko sowie grundsätzlich einen niedrigen Anteil am Infektionsgeschehen. Auch fänden in den durchgehend geöffneten Lebensmittelgeschäften bereits 80 Prozent aller Kundenkontakte im gesamten Handel statt – ohne dass es dort zu einer Häufung von Infektionen gekommen sei. In der Logistik oder in Produktionsbetrieben sei es dagegen schon häufig zu Ausbrüchen gekommen. „Doch passiert ist danach nichts“, so von Preen.

Als Hauptkritikpunkt sehen die Unternehmen jedoch die Wettbewerbsverzerrung durch die unterschiedlichen Auslegungen der Systemrelevanz. So dürfen beispielsweise Buchläden oder Gartenmärkte bei höheren Inzidenzen weiter öffnen, Sportgeschäfte oder Fahrradhändler dagegen nicht. Dies sei verfassungsrechtlich nicht tragbar und manifestiere Wettbewerbsverzerrung, so die Händler.

Dem stationären Fachhandel droht, seine Zukunft zu verlieren. „Mitarbeiter verlassen den Handel und es fehlen uns die Gelder für die Zukunftssicherung z.B. Investitionen in die Digitalisierung, da das in den letzten Jahren angesparte Kapital für die Krisenbewältigung aufgebraucht wird. Damit haben wir gegenüber dem Online-Handel ebenfalls einen substanziellen Wettbewerbsnachteil durch die Corona-Krise“, warnt Alexander von Preen.

LinkedIn Gruppe Händler helfen Händlern

„Eine Verfassungsklage ist der allerletzte Weg, aber langsam hilft nichts anderes mehr“, sagt Intersport-Chef von Preen. Alle Argumente der Unternehmen wären bisher nicht gehört worden. Noch seien die Händler gesprächsbereit, aber wenn das Gesetz so verabschiedet würde, bliebe ihnen wohl keine andere Möglichkeit als zu klagen. Die LinkedIn Gruppe „Händler helfen Händlern“ bietet an, dass sich jeder melden kann und die Gruppe Anfragen mit Rechtsanwaltskanzleien koordiniert.

https://www.linkedin.com/groups/13844161/

Über Händler helfen Händlern

Die Pro-Bono-Initiative „Händler helfen Händlern“ startete am 19. März 2020, als aufgrund der Corona-Pandemie deutschlandweit nicht systemrelevante stationäre Geschäfte ihr Ladentüren schließen mussten. Dazu haben führende mittelständische Handelsunternehmen eine Gruppe auf der Karriereplattform LinkedIn ins Leben gerufen, die betroffene Unternehmer und Unternehmerinnen informiert und untereinander vernetzt. Die Gruppe zählt mittlerweile über 3.800 Mitglieder, darunter Händler, Handels- und Wirtschaftsverbände, Journalisten und Handelsexperten. Händler wie Rose Bikes, BabyOne, MediaMarkt, Saturn, TomTailor und Intersport unterstützen die Initiative.

Pressekontakt:

Vera Vaubel
Vaubel Medienberatung GmbH
E-Mail: medienberatung@vaubel.de
Tel.: +49 (0) 160 84 72068

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Ex-Justizministerin Zypries: „Rote Karte“ für Bundes-Notbremse

15.04.2021 – 12:41

DUB UNTERNEHMER-Magazin

Ex-Justizministerin Zypries: „Rote Karte“ für Bundes-Notbremse


















Ex-Justizministerin Zypries: "Rote Karte" für Bundes-Notbremse
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Hamburg (ots)

Einheitliche Ausgangssperre „juristisch gesehen höchst problematisch“ / Forderung nach permanentem Krisenstab / Essener Klinikchef Werner kritisiert Virologen Drosten

Die frühere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hält die Pläne für bundesweit einheitliche Ausgangssperren für „juristisch gesehen höchst problematisch“. Eine solche Bundes-Notbremse bei der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes „verletzt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“, sagte Zypries bei „19 – die Chefvisite“ und erteilte den Plänen damit eine „Rote Karte“. „Wer in einem Villenviertel abends allein spazieren geht, kann sich nicht anstecken“, so Zypries. Konkrete Infektionsherde müssten identifiziert werden, überall gleich geltende Ausgangssperren seien „unverhältnismäßig“. Kritik übte Zypries am Krisenmanagement des Bundeskanzleramts. Dort seien die Treffen mit den Ministerpräsidenten „nicht ordentlich vorbereitet worden“. Ihre Forderung: „Wir brauchen einen Krisenstab, der dauernd tagt und Informationen beschafft.“ Dieser solle von einem Bürgerkomitee beraten werden, damit unterschiedliche Positionen in Entscheidungen einflössen.

Der Chef der Essener Uniklinik, Professor Jochen A. Werner, warnte in der Sendung vor Zweifeln an der Aussagekraft von Corona-Schnelltests. „Jeder hat begriffen, dass es ein Restrisiko gibt“, so Werner. Der Mediziner reagierte damit auf Aussagen des Berliner Virologen Christian Drosten. Dieser hatte gesagt, Schnelltests würden an den ersten drei Tagen einer Infektion, wenn der Betroffene andere bereits anstecken kann, ein negatives Ergebnis zeigen. Damit hatte Drosten eine Strategie von Testen und Öffnen quasi für tot erklärt. Eine solche Diskussion, „sechs Wochen, nachdem wir eigentlich schon flächendeckend testen wollten“, schüre die Unsicherheit in der Bevölkerung nur weiter, sagte Werner.

Bernd Ohnesorge, der beim Medizinproduktehersteller Siemens Healthineers unter anderem das Europageschäft leitet, hält einen Dreiklang von Impfungen, Hygienemaßnahmen und Tests für das beste Vorgehen gegen die Pandemie. Zusammen werde so „ein besseres Ergebnis erzielt, als wenn wir Tests weglassen“, so Ohnesorge. Sein Unternehmen bietet Selbsttests an. Wichtig sei, „gut zu kommunizieren, welche Möglichkeiten wir damit haben“. Auch Selbst- und Schnelltest müssten sachgerecht durchgeführt werden. Daher sollten vor Tests bei Schülern „Eltern und Lehrer geschult werden“, mahnte Ohnesorge.

Im Videocast „19 – die DUB Chefvisite“ diskutieren der Verleger Jens de Buhr und Professor Jochen A. Werner, Chef des Essener Universitätsklinikums, täglich die aktuell wichtigsten Entwicklungen der Corona-Krise und ihre medizinischen und wirtschaftlichen Aspekte – in nur 19 Minuten. Alle Sendungen sind jederzeit abrufbar in der Mediathek auf DUB-magazin.de.

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Senator Scheel zu gekipptem Mietendeckel: „Schwerer Tag für den Senat und Mieter:innen in Berlin“

15.04.2021 – 17:12

rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg

Senator Scheel zu gekipptem Mietendeckel: „Schwerer Tag für den Senat und Mieter:innen in Berlin“


















Berlin (ots)

Berlins Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Die Linke) bedauert, dass das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt hat.

Scheel sagte am Donnerstag im Inforadio vom rbb, man habe Neuland betreten, um die soziale Mischung in der Stadt zu erhalten:

„Dass wir jetzt von Karlsruhe eine Abfuhr bekommen haben, heißt nicht, dass das Instrument nicht tauglich ist. Es heißt nur, dass wir das Instrument nicht anwenden können. Insofern ist jetzt der Bund gefragt, eine sozialverträgliche Mietrechtsgestaltung vorzunehmen und da wird es wahrscheinlich die Möglichkeit geben, in diesem Jahr noch eine Entscheidung zu treffen.“

Scheel verteidigte außerdem, dass der Senat Mietern helfen will, die die durch den gekippten Mietendeckel eingesparten Beträge nicht zurückzahlen können:

„Wir können sie dort auch nicht allein lassen, das ist, glaube ich, auch in der Verantwortung von Politik. (…) Wir werden auch die Kommunikation mit den Vermietern aufnehmen. Einer der großen Vermieter in Berlin hat ja auch schon erklärt, dass er auf Rückzahlungen verzichtet. Ich kann da nur an alle anderen Vermieter appellieren, es ihm gleichzutun.“

Einen Rücktritt als Stadtentwicklungssenator lehnt Scheel ab:

„Jetzt müssen wir erstmal die Konsequenzen, die aus dem Urteil ergehen, bearbeiten. Ich glaube, da hilft es jetzt auch niemandem weiter, wenn irgendjemand zurücktritt. (…) Ich glaube, die Mieterinnen und Mieter haben auch wahrgenommen, dass wir zumindest mal etwas wagen, um ihre Nöte und Ängste zu lindern und das wird meines Erachtens auch honoriert werden.“

Das Interview zum Nachhören: https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/202104/15/551200.html

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Luczak/Jung: Wir legen kriminellen Plattformbetreibern das Handwerk

15.04.2021 – 15:13

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Luczak/Jung: Wir legen kriminellen Plattformbetreibern das Handwerk


















Berlin (ots)

Mit der Anpassung strafrechtlicher Regelungen machen wir klar: Recht und Gesetz gelten – sowohl real als auch digital

Der Deutsche Bundestag debattiert am kommenden Freitag in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet und des Bereitstellens entsprechender Server-Infrastrukturen. Dazu erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, und der zuständige Berichterstatter Ingmar Jung:

Dr. Jan-Marco Luczak: „Waffen, Drogen oder Kinderpornografie sind im Internet mit ein paar Klicks frei verfügbar. Das ist für uns als Union nicht akzeptabel. Diejenigen, die solche Handelsplattformen betreiben, nehmen wir daher jetzt konsequent in die Verantwortung. Mit dem neuen Gesetz werden Strafbarkeitslücken geschlossen, denn auch im Netz darf es keinen Freibrief für kriminelle Machenschaften geben. Das gilt vor allem auch für die Betreiber von Kinderpornografie-Plattformen. Deswegen haben wir mit dem Gesetz einen Verbrechenstatbestand für Plattformen durchgesetzt, auf denen mit Wissen und Willen des Betreibers unter anderem Kinderpornografie gehandelt oder getauscht wird. Wer sich an den Schwächsten in unserer Gesellschaft vergeht, verdient kein Pardon – egal ob als Haupttäter, Gehilfe oder Wegbereiter. Mit dem Gesetz verbessern wir damit auch den Schutz unserer Kinder. Die Kultur der Straflosigkeit von Mitwissern wird nun endlich gebrochen.“

Ingmar Jung: „Was analog verboten ist, darf digital nicht erlaubt sein. Kriminelle Straftäter besorgen sich ihre Waffen in der Regel auf einschlägigen Plattformen im Dark- oder sogar im Clearnet. Mit dem neuen Straftatbestand reagieren wir auf die Möglichkeiten Krimineller, die sich das Internet für ihre Machenschaften zu Nutze machen.

Durch die Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung, der Onlinedurchsuchung und der Verkehrsdatenerhebung bei dem Verdacht des gewerbs- oder bandenmäßigen Betreibens krimineller Handelsplattformen oder der gezielten Förderung von Verbrechen, wie z.B. Auftragsmorden, geben wir den Ermittlungsbehörden außerdem effektive Instrumente zur Strafverfolgung an die Hand. Ein entschlossenes Vorgehen der Strafjustiz, um die Straflosigkeit der Täter zu beseitigen und Verbrechen wie den Menschenhandel zu einer Aktivität mit hohem Risiko und niedrigem Profit zu machen – das ist unser Ziel.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Ex-Justizministerin Zypries: „Rote Karte“ für Bundes-Notbremse

15.04.2021 – 12:41

DUB UNTERNEHMER-Magazin

Ex-Justizministerin Zypries: „Rote Karte“ für Bundes-Notbremse


















Ex-Justizministerin Zypries: "Rote Karte" für Bundes-Notbremse
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Einheitliche Ausgangssperre „juristisch gesehen höchst problematisch“ / Forderung nach permanentem Krisenstab / Essener Klinikchef Werner kritisiert Virologen Drosten

Die frühere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hält die Pläne für bundesweit einheitliche Ausgangssperren für „juristisch gesehen höchst problematisch“. Eine solche Bundes-Notbremse bei der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes „verletzt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“, sagte Zypries bei „19 – die Chefvisite“ und erteilte den Plänen damit eine „Rote Karte“. „Wer in einem Villenviertel abends allein spazieren geht, kann sich nicht anstecken“, so Zypries. Konkrete Infektionsherde müssten identifiziert werden, überall gleich geltende Ausgangssperren seien „unverhältnismäßig“. Kritik übte Zypries am Krisenmanagement des Bundeskanzleramts. Dort seien die Treffen mit den Ministerpräsidenten „nicht ordentlich vorbereitet worden“. Ihre Forderung: „Wir brauchen einen Krisenstab, der dauernd tagt und Informationen beschafft.“ Dieser solle von einem Bürgerkomitee beraten werden, damit unterschiedliche Positionen in Entscheidungen einflössen.

Der Chef der Essener Uniklinik, Professor Jochen A. Werner, warnte in der Sendung vor Zweifeln an der Aussagekraft von Corona-Schnelltests. „Jeder hat begriffen, dass es ein Restrisiko gibt“, so Werner. Der Mediziner reagierte damit auf Aussagen des Berliner Virologen Christian Drosten. Dieser hatte gesagt, Schnelltests würden an den ersten drei Tagen einer Infektion, wenn der Betroffene andere bereits anstecken kann, ein negatives Ergebnis zeigen. Damit hatte Drosten eine Strategie von Testen und Öffnen quasi für tot erklärt. Eine solche Diskussion, „sechs Wochen, nachdem wir eigentlich schon flächendeckend testen wollten“, schüre die Unsicherheit in der Bevölkerung nur weiter, sagte Werner.

Bernd Ohnesorge, der beim Medizinproduktehersteller Siemens Healthineers unter anderem das Europageschäft leitet, hält einen Dreiklang von Impfungen, Hygienemaßnahmen und Tests für das beste Vorgehen gegen die Pandemie. Zusammen werde so „ein besseres Ergebnis erzielt, als wenn wir Tests weglassen“, so Ohnesorge. Sein Unternehmen bietet Selbsttests an. Wichtig sei, „gut zu kommunizieren, welche Möglichkeiten wir damit haben“. Auch Selbst- und Schnelltest müssten sachgerecht durchgeführt werden. Daher sollten vor Tests bei Schülern „Eltern und Lehrer geschult werden“, mahnte Ohnesorge.

Im Videocast „19 – die DUB Chefvisite“ diskutieren der Verleger Jens de Buhr und Professor Jochen A. Werner, Chef des Essener Universitätsklinikums, täglich die aktuell wichtigsten Entwicklungen der Corona-Krise und ihre medizinischen und wirtschaftlichen Aspekte – in nur 19 Minuten. Alle Sendungen sind jederzeit abrufbar in der Mediathek auf DUB-magazin.de.

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Verfassungs- und Schadensersatzklage: Händler gehen gegen das Infektionsschutzgesetz vor

15.04.2021 – 13:10

Pro-Bono-Initiative Händler helfen Händler

Verfassungs- und Schadensersatzklage: Händler gehen gegen das Infektionsschutzgesetz vor


















Verfassungs- und Schadensersatzklage: Händler gehen gegen das Infektionsschutzgesetz vor

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Berlin (ots)

Unter der Federführung der Initiative „Händler helfen Händlern“ haben sich eine Gruppe von Händlern zusammengeschlossen, um juristisch gegen die staatlich angeordnete Schließung ihrer Betriebe vorzugehen. Beteiligt sind u.a. die Sportfachhandel Verbundgruppe Intersport mit seinen 1500 angeschlossenen Sportfachgeschäften, Modehändler wie Engelhorn, L+T, Schuster und Tom Tailor, der Fahrradhändler Rose Bikes, aber auch Gastronomen wie L’Osteria.

„Wir sehen eine absolute Ungleichbehandlung, und zwar in allen Bereichen. So gibt es keine Home- Office-Pflicht, es dürfen also auch bei staatlichen Einrichtungen, bzw. staatsnahen Einrichtungen mehr als 1.500 Leute in einem Großraumbüro sitzen, aber Handel und Gastronomie sollen verboten werden und im Privaten darf man sich nur mit einer Person treffen“, so Marcus Diekmann, Initiator von Händler helfen Händlern und CEO von Rose Bikes.

„Die Regierung zwingt uns, weitere juristische Schritte zu unternehmen“, sagt Alexander von Preen, Vorstandschef des Sporthandelsverbunds Intersport. „Wir sind jetzt an dem Punkt, wo wir überlegen, die gesetzlichen Regelungen vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.“

Die Änderungsvorlage des Infektionsschutzgesetztes, die sogenannte „Corona-Notbremse“ sieht ab einer Inzidenz von über 100 im jeweiligen Landkreis vor, dass bundesweit der Einzelhandel schließen muss, eine nächtliche Ausgangssperre sowie Kontaktbeschränkung mit nur einer Person. Im Laufe der kommenden Woche soll erst im Bundestag und dann im Bundesrat über den „Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ entschieden werden.

„Mit der Einführung der bundesweiten Notbremse haben wir jetzt die Möglichkeit, bundeseinheitlich gegen diese staatliche Willkür vorzugehen“, sagt Marcus Diekmann. „Wenn wir jetzt nichts unternehmen, werden wir noch monatelang von Lockdown zu Lockdown taumeln. Als Initiator von Händler helfen Händlern kann ich mit dieser Symbolpolitik nicht länger leben und darum muss jetzt gehandelt werden. Menschen werden krank, Menschen sterben und das ist schlimm und wir alle müssen das Leben der Menschen schützen – aber sinnvoll“, so Diekmann weiter. „Alle Mittel sind da – Schnelltests, digitale Registrierungsmöglichkeiten, FFP2-Masken, Hygienekonzepte. Lokale und regionale Öffnungs-Projekte, wie zum Beispiel in Tübingen, haben bewiesen, dass es funktioniert. Wir sind gesprächsbereit, gemeinsame Lösungen und Konzepte zur Pandemiebekämpfung zu entwickeln.“

Handeln gegen Perspektivlosigkeit

Eine vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte Einschätzung des allgemeinen Infektionsrisikos bestätigt dem Einzelhandel ein niedriges Infektionsrisiko sowie grundsätzlich einen niedrigen Anteil am Infektionsgeschehen. Auch fänden in den durchgehend geöffneten Lebensmittelgeschäften bereits 80 Prozent aller Kundenkontakte im gesamten Handel statt – ohne dass es dort zu einer Häufung von Infektionen gekommen sei. In der Logistik oder in Produktionsbetrieben sei es dagegen schon häufig zu Ausbrüchen gekommen. „Doch passiert ist danach nichts“, so von Preen.

Als Hauptkritikpunkt sehen die Unternehmen jedoch die Wettbewerbsverzerrung durch die unterschiedlichen Auslegungen der Systemrelevanz. So dürfen beispielsweise Buchläden oder Gartenmärkte bei höheren Inzidenzen weiter öffnen, Sportgeschäfte oder Fahrradhändler dagegen nicht. Dies sei verfassungsrechtlich nicht tragbar und manifestiere Wettbewerbsverzerrung, so die Händler.

Dem stationären Fachhandel droht, seine Zukunft zu verlieren. „Mitarbeiter verlassen den Handel und es fehlen uns die Gelder für die Zukunftssicherung z.B. Investitionen in die Digitalisierung, da das in den letzten Jahren angesparte Kapital für die Krisenbewältigung aufgebraucht wird. Damit haben wir gegenüber dem Online-Handel ebenfalls einen substanziellen Wettbewerbsnachteil durch die Corona-Krise“, warnt Alexander von Preen.

LinkedIn Gruppe Händler helfen Händlern

„Eine Verfassungsklage ist der allerletzte Weg, aber langsam hilft nichts anderes mehr“, sagt Intersport-Chef von Preen. Alle Argumente der Unternehmen wären bisher nicht gehört worden. Noch seien die Händler gesprächsbereit, aber wenn das Gesetz so verabschiedet würde, bliebe ihnen wohl keine andere Möglichkeit als zu klagen. Die LinkedIn Gruppe „Händler helfen Händlern“ bietet an, dass sich jeder melden kann und die Gruppe Anfragen mit Rechtsanwaltskanzleien koordiniert.

https://www.linkedin.com/groups/13844161/

Über Händler helfen Händlern

Die Pro-Bono-Initiative „Händler helfen Händlern“ startete am 19. März 2020, als aufgrund der Corona-Pandemie deutschlandweit nicht systemrelevante stationäre Geschäfte ihr Ladentüren schließen mussten. Dazu haben führende mittelständische Handelsunternehmen eine Gruppe auf der Karriereplattform LinkedIn ins Leben gerufen, die betroffene Unternehmer und Unternehmerinnen informiert und untereinander vernetzt. Die Gruppe zählt mittlerweile über 3.800 Mitglieder, darunter Händler, Handels- und Wirtschaftsverbände, Journalisten und Handelsexperten. Händler wie Rose Bikes, BabyOne, MediaMarkt, Saturn, TomTailor und Intersport unterstützen die Initiative.

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Mietendeckel-Urteil lässt Berliner Immobilienmarkt aufatmenvdp begrüßt heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

15.04.2021 – 16:36

Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.

Mietendeckel-Urteil lässt Berliner Immobilienmarkt aufatmen
vdp begrüßt heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts


















Berlin (ots)

Die heute vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bekanntgegebene Entscheidung, dass das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietbegrenzung (MietenWoG), besser bekannt als „Berliner Mietendeckel“, verfassungswidrig ist, wird vom Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) ausdrücklich begrüßt. Die Richter des Verfassungsgerichts beurteilen das Anfang 2020 in Berlin in Kraft getretene MietenWoG für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Das Land Berlin habe damit seine Gesetzgebungsbefugnis übertreten, da der Bund das Mietpreisrecht über die im Jahr 2015 beschlossene Mietpreisbremse geregelt hat.

„Das Mietendeckel-Urteil schafft die dringend benötigte Rechtsklarheit und ist eine gute Nachricht für die gesamte Immobilienwirtschaft – für Investoren, Projektentwickler und Finanzierer, für Vermieter – und auch für die Mieter. Es lässt vor allem den Berliner Immobilienmarkt aufatmen, hat zugleich aber auch Signalwirkung für den gesamtdeutschen Immobilienmarkt“, erklärt vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt. Er äußert sein Bedauern darüber, dass nicht zuletzt die Mieter die Leidtragenden dieses Gesetzes gewesen sind und dessen negative Folgen auf sie auch noch nachwirken werden. Tolckmitt befürchtet zugleich, dass die Politik in Berlin trotz der heutigen Gerichtsentscheidung auch weiterhin versuchen wird, so stark wie möglich in den Wohnungsmarkt einzugreifen und funktionierende Marktmechanismen außer Kraft zu setzen – zum Nachteil aller Marktakteure. „Der Mietendeckel war schon vor zwei Jahren keine gute Idee, er ist es heute nicht und wird es auch dann nicht sein, wenn sich der Bundesgesetzgeber, wie nun schon vom Berliner Senat gefordert, des Themas annehmen sollte.“

Seit Inkrafttreten des MietenWoG weist der vdp darauf hin, dass der Mietendeckel bestimmte Mietergruppen benachteiligt und erforderlichen Modernisierungen entgegensteht. „Will man eine Entspannung an Wohnungsmärkten und eine Drosselung von Neuvertragsmieten erreichen, führt kein Weg an einem Abbau der weiterhin ausgeprägten Bauüberhänge und Anreizen, neuen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, vorbei. Ein Mietendeckel wirkt hingegen kontraproduktiv, verschärft er doch bestehende Marktengpässe“, so Tolckmitt.

Über den Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp)

Der Verband deutscher Pfandbriefbanken ist einer der fünf Spitzenverbände der Deutschen Kreditwirtschaft. Er repräsentiert die bedeutendsten Kapitalgeber für den Wohnungs- und Gewerbebau sowie für den Staat und seine Institutionen.

Pressekontakt:

Carsten Dickhut
T +49 30 20915-320
E dickhut@pfandbrief.de

Franziska Roederstein
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