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Wettbewerb für Energiewende-Start-ups: Finalisten des „Start Up Energy Transition Awards 2021“ bekannt gegeben

17.03.2021 – 10:07

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

Wettbewerb für Energiewende-Start-ups: Finalisten des „Start Up Energy Transition Awards 2021“ bekannt gegeben


















Berlin (ots)

15 Start-ups in fünf Kategorien nominiert / Gewinner des fünften SET Awards werden auf dem SET Tech Festival am 1. September 2021 gekürt / neue SET 100 Liste gibt Einblick in die spannendsten Start-ups der Energiewende-Gründerszene

Die diesjährigen Finalisten des Start Up Energy Transition (SET) Awards stehen fest. 15 Unternehmerinnen und Unternehmer haben die Chance, auf dem SET Tech Festival am 1. September 2021 für ihre innovativen Geschäftsideen, mit denen sie Energiewende und Klimaschutz vorantreiben, die renommierte Auszeichnung zu gewinnen. Die Finalisten wurden im Rahmen der Abendveranstaltung des Berlin Energy Transition Dialogues (BETD) von Staatssekretär Andreas Feicht (BMWi), Hinrich Thölken (Auswärtiges Amt), Angela Wilkinson (World Energy Council) und Tanja Gönner (GIZ) nominiert.

Der SET Award 2021 wird in den Kategorien Clean Energy Generation, Demand-side Innovation, Energy Distribution and Storage, Smart Mobility & Transportation, Quality Energy Access & SDG-7 vergeben. Eine internationale Expertenjury hat aus über 540 Bewerbungen aus 89 Ländern die finalen 15 Start-ups ausgewählt.

Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung: „Die vielen Bewerbungen aus der ganzen Welt zeigen, welchen Stellenwert der SET Award in der internationalen Start-up-Szene genießt und dass das SET-Netzwerk jungen Unternehmen einen zusätzlichen Push gibt. Die neuen Ideen und Herangehensweisen der Bewerber hat die Jury beeindruckt: Diese Qualität spiegeln die 15 Finalisten wider. Außerdem finden sich in der SET 100 Liste viele weitere Projekte, die Energiewende und Klimaschutz zukunftsorientiert angehen.“

SET 100 Liste gibt Überblick der spannendsten Start-ups der Energiewende Gründerszene

Jedes Jahr gibt es eine neue Liste von vielversprechenden Start-ups aus dem Energiesektor: Die SET100 Liste. In der Zusammenstellung werden die 100 besten Gründerfirmen, die sich für den SET Award beworben haben, präsentiert. Über 80 der Start-ups, die es in die aktuelle Top 100 geschafft haben, stellen im Zuge der Berlin Energy Week ihre Geschäftsmodelle vor.

Der SET Award und die SET100 Liste sind Teil der globalen SET Initiative, die von der Deutschen Energie-Agentur (dena) und den World Energy Council betrieben wird. Die Set-Plattform ist 2016 von der dena mit Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) gegründet worden. Neben dem jährlichen Wettbewerb bietet die Initiative im SET Netzwerk Start-ups aus aller Welt eine Plattform, sich zu präsentieren. Das Netzwerk soll frische Ideen und etablierte Stakeholder des Energiesektors in Kontakt bringen. Über 100 Partner aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Nichtregierungsorganisationen beteiligen sich weltweit daran.

Zur Anmeldung für die SET100 Pitches 2021

Weitere Informationen zum SET Award, zum SET Tech Festival und zur SET-Initiative unter www.startup-energy-transition.com.

Die Finalisten des SET Award 2021:

Kategorie Clean Energy Generation

Ecoligo GmbH, Deutschland, www.ecoligo.com

ecoligo ist ein Solarversorger, der lokale Unternehmen in Schwellenländern mit kostengünstiger Solarenergie versorgt. Die Solaranlagen werden über eine Crowdinvesting-Plattform finanzieren. So schließen sie die Finanzierungslücke, die die Realisierung der Projekte sonst verhindern würde.

WinJi AG, Schweiz, www.win-ji.com

Die auf künstlicher Intelligenz (KI) basierende Software-Plattform von WinJi analysiert, berichtet, prognostiziert und berechnet Empfehlungen zur Verbesserung der Produktion und der Gesamtleistung einzelner Erneuerbarer-Anlagen und ganzer Portfolios. Die cloudbasierte True Power“-Plattformlösung ist vollständig skalierbar und beinhaltet hauseigene, zum Patent angemeldete Methoden zur Erkennung von Anomalien.

PowerUP Fuel Cells OÜ, Estland, https://www.powerup-tech.com/

PowerUP Fuel Cells OÜ produziert elektrische Generatoren mit wasserstoffbasierten Brennstoffzellen und Polymerelektrolytbrennstoffzellen. Die Technologie von PowerUP basiert auf 15-jähriger wissenschaftlicher Forschung der Mitbegründer im Bereich der Brennstoffzellen und Energietechnologien.

Kategorie Demand Side Innovation

Allume Energy, Australien, www.AllumeEnergy.com.au

SolShare verteilt den Strom eines zentralen Solarsystem intelligent auf mehrere Wohnungen. Das System steuert den individuellen Bedarf, bevor der Strom die Zähler passiert. Dies minimiert die Investitionskosten und den regulatorischen Aufwand für bestehende Gebäude und Neubauten.

Standard Euler, Inc., Vereinigte Staaten, www.flair.co

Mit der „Smart Air Delivery“-Plattform wird sichergestellt, dass die Räume beheizt oder gekühlt werden, die tatsächlich genutzt werden. Das optimiert nicht nur den Energieverbrauch, sondern garantiert überall das perfekte Raumklima.

Ekkono Solutions AB, Schweden, www.ekkono.ai

Das Softwareunternehmen Ekkono betreibt Edge Machine Learning. Das bedeutet, dass intelligente, selbstlernende und prädiktive Funktionen von Maschinen, Fahrzeugen und anderen vernetzten Dingen (IoT) ermöglicht und beschleunigt werden. Ekkono ermöglicht individuelles Lernen pro Gerät, um jedes Gerät optimal zu betreiben, was die Langlebigkeit und Energieeffizienz steigert.

Kategorie Energy Distribution and Storage

ACCURE Battery Intelligence GmbH, Deutschland, www.accure.net

ACCURE macht Batterien mithilfe von Cloud Computing sicher, zuverlässig und nachhaltig. Aufbauend auf einer hoch skalierbaren Web-Plattform können Batteriehersteller und -betreiber ihre Batteriesysteme ohne zusätzliche Hardware verwalten und optimieren. Die hochmoderne Batteriediagnose von ACCURE nutzt leicht verfügbare BMS-Messungen, um Erkenntnisse aufzudecken, die bisher in den Daten verborgen waren.

Evergen, Australien, www.evergen.com.au

Evergen optimiert die Leistung von Solar- und Batteriesystemen und ermöglicht es Hausbesitzern, die Kontrolle über ihre Energiekosten und die Auswirkungen auf die Umwelt zu übernehmen. Mit einer Software-Lösung ermöglicht Evergren auch eine intelligentere Energieversorgung, indem sie große Batterieflotten orchestriert, um virtuelle Kraftwerke zu ermöglichen. Dies sorgt für ein belastbares und dezentrales Energiesystem der Zukunft.

AMPACIMON, Belgien, www.ampacimon.com

Das Dynamic Line Rating System von Ampacimon ist für den Einsatz durch Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber konzipiert. Die Software berechnet in Echtzeit- und prognostizierten Leitungsbewertungen und ist mit dem SCADA- und Energiemanagementsystem der Netzleitstelle verbunden. Die sensorbasierten Echtzeitwerte ermöglichen die Validierung und Verbesserung von Prognosen und bieten Mittel zur Überwachung des Überlastungsrisikos.

Kategorie Smart Mobility

kraftwerk TUBES GmbH, Deutschland, www.kraftwerkgroup.com

kraftwerk hat eine neue kompakte Brennstoffzelle entwickelt, die den gesamten Mobilitätssektor revolutionieren soll. Sie wird mit Wasserstoff und verschiedenen Kohlenwasserstoffen betrieben. So wurde ein elektrischer Antrieb mit einer Reichweite von 1400 km entwickelt, der im Vergleich zur Konkurrenz rund 75 Prozent günstiger ist und innerhalb von fünf Minuten betankt werden kann.

ChargeX GmbH, Deutschland, www.chargex.de

ChargeX entwickelt modulare Ladelösungen für Elektroautos. Das Ladesystem Aqueduct ist speziell für Tiefgaragen und Mitarbeiterparkplätze konzipiert. Es ermöglicht kostengünstig und mit geringem Installationsaufwand eine großflächige Ladeinfrastruktur einzurichten und später zu erweitern. Damit hat ChargeX ein kostengünstiges und leicht erweiterbares Ladesystem entwickelt.

DUCKT OU, Estland, www.duckt.app

DUCKT OU entwickelt und produziert international patentierte Infrastrukturlösungen für die Mikromobilität. Ihr Konzept schafft einheitliche Lösungen, um jedes Mikromobilitätsfahrzeug, das entweder gemeinsam, öffentlich oder privat genutzt wird, an einem Ort anzudocken, abzuschließen und zu laden. Damit haben sie einen Baustein für zukünftige E-Hub-Konzepte rund um den Globus gelegt.

Kategorie Quality Access and SDG7

Science For Society Techno Services Pvt Ltd, Indien, https://www.s4stechnologies.com/

Mit dem Solar Conduction Dryer (SCD) hat Science For Society Techno Services einen stromlosen, solarbetriebenen Lebensmitteltrockner entwickelt, der den Feuchtigkeitsgehalt von Agrarprodukten reduziert. Das Verfahren sorgt dafür, dass Landwirte ihre Produkte bis zu einem Jahr lang ohne den Einsatz von Chemikalien konservieren können.

Boreal Light GmbH, Deutschland, www.winture.de

Die Boreal Light GmbH ist ein junges Berliner Unternehmen, das sich auf erneuerbare Energielösungen für Wasseraufbereitungsanlagen spezialisiert hat. Das Unternehmen entwickelt und produziert erschwingliche solare Wasserentsalzungssysteme. Die von Boreal Light hergestellten Systeme sind in der Lage, qualitativ hochwertiges hygienisches Trink-, Bewässerungs-, Fischzucht- und Sanitärwasser aus allen Arten von stark salzhaltigen und verschmutzten Wasserressourcen zu liefern.

Nitho Holdings, Inc., Vereinigte Staaten, www.nithio.com

Nithio bietet Investoren aller Art eine vollständig integrierte, datengesteuerte Plattform, die dazu beitragen soll, den afrikanischen Energiesektor zu standardisieren, Hindernisse für die Zusammenarbeit abzubauen und die Skalierung des Energiesektors zu ermöglichen. Ziel ist, bis 2030 den universellen Zugang zu Energie in ganz Afrika sicherzustellen.

Pressekontakt:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Alexander Perschel, Chausseestraße
128 a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 66 777-379, Fax: +49 (0)30 66 777-699, E-Mail:
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Fernleitungsnetzbetreiber Thyssengas tritt Wasserstoff-Projekt H2morrow steel bei

17.03.2021 – 11:30

Thyssengas GmbH

Fernleitungsnetzbetreiber Thyssengas tritt Wasserstoff-Projekt H2morrow steel bei


















Dortmund (ots)

- Projekt gewinnt nach erfolgreicher Machbarkeitsstudie Thyssengas als vierten Projektpartner für die nächste Phase 
- Thyssengas ergänzt neben der OGE die Expertise in der Infrastruktur-Planung im Ruhrgebiet
- Projektfokus liegt nun auf Planung und Investitionssicherheit 

Der Fernleitungsnetzbetreiber Thyssengas tritt dem Projekt H2morrow steel als neuer Partner teil. Mit H2morrow steel sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, Deutschlands größten Stahlhersteller thyssenkrupp Steel in Duisburg mit blauem Wasserstoff zu beliefern, um so kurz- und mittelfristig eine nahezu klimaneutrale Stahlproduktion zu ermöglichen. Initiatoren und Partner des Projektes sind Equinor, ein breit aufgestelltes Energieunternehmen mit Sitz in Norwegen, der Gasfernleitungsnetzbetreiber OGE und thyssenkrupp Steel Europe.

Ziel des Projektes H2morrow steel ist die Herstellung von blauem Wasserstoff aus der Reformierung von Erdgas in Kombination mit der Abscheidung und Offshore-Speicherung von CO2 (CCOS) in mehr als 2.500 Metern Tiefe unter dem Meeresboden der Nordsee. Der Wasserstoff soll dann von der Produktionsstätte im niederländischen Eemshaven oder von der deutschen Nordseeküste über weitgehend bestehende Gasfernleitungen nach Duisburg transportiert werden. Hier bringt Thyssengas neben der OGE ihr Know-how auf dem Gebiet des Fernleitungstransports ein und ergänzt die projektbezogene Wasserstoff-Infrastrukturplanung in den relevanten Regionen im Ruhrgebiet.

„Die Gasinfrastruktur ist das Rückgrat für den erfolgreichen Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft in Deutschland und Europa. H2morrow steel hat das Potenzial, Maßstäbe bei der Versorgung der Industrie mit großen Mengen an nahezu klima-neutralem Wasserstoff zu setzen. Wir freuen uns Teil des Projektes zu sein und den Industriestandort NRW dabei zu unterstützen, einen wichtigen Schritt in Richtung CO2 Neutralität zu gehen“, erläutert Dr. Thomas Gößmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Thyssengas.

Das Projekt H2morrow steel bietet eine große Chance für den Industrie- und Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen, eine Vorbildfunktion für andere Industrieregionen zu übernehmen. Der Einsatz von blauem Wasserstoff ermöglicht eine zuverlässige Wasserstoffversorgung in großen Mengen für die Industrie. Den Transport sichert die Umrüstung bestehender Gas- in Wasserstoffinfrastrukturen und fungiert damit zusätzlich als Wegbereiter für weitere europäische Wasserstoffprojekte. Daher strebt H2morrow steel eine Unterstützung im Rahmen der strategischen Förderprojekte der Europäischen Kommission (Important Project of Common European Interest, IPCEI) an.

Die H2morrow-Partner hoffen nun auf eine zügige Umsetzung der Regulierung von Wasserstoffnetzen, die Zertifizierung von Wasserstoff sowie den Übergang der Stahlindustrie Richtung Dekarbonisierung, um mit diesen verlässlichen Rahmenbedingungen den Hochlauf einer Wasserstoffwirtschaft zeitnah zu realisieren. Mit Blick auf Planungs- und Investitionssicherheit sowie Wirtschaftlichkeit wird ein integrierter Ansatz, der Gas- und zukünftige Wasserstoffnetze gemeinsam betrachtet, als bester Weg angesehen.

Die Thyssengas GmbH mit Sitz in Dortmund ist ein konzernunabhängiger Gasnetzbetreiber und zählt zu den führenden deutschen Erdgastransportnetzgesellschaften. In unserem Kerngebiet Nordrhein-Westfalen verfügen wir über sieben Niederlassungen und betreiben ein rund 4.200 Kilometer langes Gastransportnetz. Über dieses weitläufige Transportsystem werden jährlich bis zu rund 6 Mrd. Kubikmeter Erdgas sicher und umweltschonend zu Verteilnetzbetreibern, Industriebetrieben und Kraftwerken transportiert.

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Peter Alexewicz
Leiter Kommunikation und Energiepolitik
Tel: +49 231 91291-3189
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Für „kalte Dunkelflauten“ braucht Deutschland langfristig zusätzlich 5 bis 10 Gigawatt flexible Kraftwerksleistung

17.03.2021 – 09:00

Aurora Energy Research

Für „kalte Dunkelflauten“ braucht Deutschland langfristig zusätzlich 5 bis 10 Gigawatt flexible Kraftwerksleistung


















Berlin (ots)

- Studie von Aurora Energy Research: Um die Stromversorgung auch in Zeiten extremer Wetterlagen mit hoher Nachfrage und niedriger Erzeugung zu sichern, werden im Jahr 2050 zwischen 5 und 10 GW zusätzliche flexible Kraftwerkskapazitäten nötig sein
- Solche Backup-Kraftwerke sind nur wenige Stunden pro Jahr im Einsatz, daher rentieren sie sich erst bei Strompreisen von 10.000 Euro und mehr pro Megawattstunde
- Politik muss langfristig verlässliche Rahmenbedingungen für den Strommarkt schaffen, damit das Risiko von Investitionen in die Anlagen für Betreiber tragbar wird 

Extreme Wetterereignisse sind selten, können aber erhebliche Auswirkungen auf die Energieversorgung haben. Das hat sich Mitte Februar in Texas gezeigt, als ein historischer Wintersturm den Strombedarf in unvorhergesehene Höhen trieb und gleichzeitig die Gasversorgung für Kraftwerke teilweise zusammenbrach. Die Folge: tagelange Stromausfälle für bis zu 4,3 Millionen Menschen, zeitweise extreme Strompreise und Insolvenzen von Versorgern, die sich nicht gegen diese Preisschwankungen abgesichert hatten.

Um solche Blackouts zu verhindern, braucht es eine Reserve aus flexiblen Kraftwerkskapazitäten, etwa Gas- oder Ölkraftwerke, die in Extremsituationen einspringen können. In einer aktuellen Studie hat das Energiemarktanalyseunternehmen Aurora Energy Research errechnet, dass Deutschland im Jahr 2050 zusätzlich bis zu 10 Gigawatt an flexiblen Kraftwerken für Extremwetterlagen brauchen wird. „Diese Anlagen kommen nur dann zum Einsatz, wenn der Bedarf sehr hoch und gleichzeitig die Stromerzeugung etwa von Solar- oder Windkraftwerken niedrig ist“, sagt Kornelia Stycz, Energieexpertin von Aurora und Autorin der Studie. „Solche ‚kalten Dunkelflauten‘ sind allerdings so selten, dass die Backup-Kraftwerke nur wenige Stunden im Jahr in Betrieb sind. Deshalb braucht es ein entsprechendes Marktdesign und verlässliche Rahmenbedingungen, um wirtschaftliche Anreize für die Betreiber zu schaffen, die Kapazitäten vorzuhalten.“

Volatilität von Stromnachfrage und -erzeugung steigt

Mit der zunehmenden Elektrifizierung von Verbrauchssektoren und dem Ausbau der Erneuerbaren Energien werden sowohl die Stromnachfrage als auch die Stromerzeugung volatiler. Um das auszugleichen, sind neben Reservekraftwerken auch Maßnahmen auf der Verbraucherseite geeignet: So lassen sich zum Beispiel knapp 20 Prozent der Stromnachfrage flexibilisieren, indem Ladevorgänge von Elektroautos sowie der Betrieb von Wärmepumpen und Wasserstoffelektrolyseuren an die schwankende Erzeugung angepasst werden. Für kürzere Zeiträume – Minuten bis wenige Stunden – können auch Industriebetriebe ihren Strombedarf gezielt beeinflussen, zum Beispiel indem sie energieintensive Prozesse kurzzeitig verschieben oder pausieren lassen. Dabei ist allerdings der Aufwand den Mehrkosten für zusätzliche Erzeugungskapazitäten gegenüberzustellen.

Insgesamt steckt erhebliches Potenzial in einer intelligent angepassten Stromnachfrage: „Wenn wir die verbrauchsseitigen Flexibilisierungen voll ausreizen – von E-Autos über Wärmepumpen bis hin zum industriellen Strombedarf -, dann brauchen wir nur 5 Gigawatt zusätzliche flexible Kraftwerke“, sagt Stycz. „Wenn wir uns umgekehrt nur auf die Erzeugungsseite verlassen, werden wir die 10 Gigawatt vorhalten müssen, um die Versorgung bei Extremwetter sicherzustellen.“

Für ihre Studie haben die Aurora-Experten den Bedarf an flexibler Kraftwerksleistung in Jahren mit durchschnittlichem Wetter und solchen mit Extremwetterereignissen verglichen. Dabei zeigt sich, dass die 10 Gigawatt an zusätzlicher Backupkapazität in den meisten Jahren überhaupt nicht zum Einsatz kommen; im Mittel sind es pro Jahr weniger als zehn Stunden. „Um in diesen kurzen Einsatzzeiten die Kosten zu erwirtschaften, braucht es Börsenstrompreise von 10.000 Euro und mehr pro Megawattstunde“, sagt Lukas Bunsen, Leiter der Forschungsabteilung Zentraleuropa bei Aurora. „Wie die Ereignisse in Texas gezeigt haben, gibt es in Zeiten der Knappheit durchaus solche Preise. Allerdings ist ihre Eintrittswahrscheinlichkeit kaum berechenbar, zumal schon kleine Änderungen in den Rahmenbedingungen oder im Marktdesign deutlichen Einfluss auf die Preissetzung haben können. Daraus entsteht ein erhebliches Investitionsrisiko für Anlagenbetreiber.“

Die Studienautoren fordern deshalb politische Vorgaben, die langfristig einen verlässlichen Rahmen bieten: Denn damit die Kraftwerksbetreiber genug in flexible Kapazitäten für Extremwetterlagen investieren, müssen sie darauf vertrauen können, dass der Strommarkt über die gesamte Lebensdauer der Anlagen wie geplant funktioniert und die entsprechenden knappheitsbedingten Preisaufschläge für den erzeugten Strom auch erzielt werden. „Das heißt, die Politik muss sich klar zu einem Marktdesign bekennen – sei es ein reiner Energie- oder ein Kapazitätsmarkt – und dafür unter anderem auch die Frage klären, ob und wie die 2014 eingeführte Kapazitätsreserve in den kommenden Dekaden fortgeführt wird“, sagt Bunsen. „Dies gilt umso mehr, als unsere Studie sich auf die momentan gültigen Pläne der Regierung zum Erneuerbaren-Ausbau bezieht. Wenn diese an das erklärte Ziel der Klimaneutralität bis 2050 angepasst werden, brauchen wir noch mehr flexible Kraftwerkskapazitäten. Umso wichtiger sind die entsprechenden Rahmenbedingungen.“

Eine Kurzfassung der Studie finden Sie unter https://ots.de/PGXXGx

Über Aurora Energy Research

Aurora Energy Research ist ein Spezialist für Analysen und Modellierungen der europäischen und globalen Energiemärkte. Gegründet 2013 von Ökonomen an der Universität Oxford, um dem steigenden Bedarf an hochwertigen Daten und Fakten zum Energiemarkt zu begegnen, sind wir mittlerweile unter anderem der größte Anbieter von Strommarktanalysen in Europa. Mit rund 200 Energieexperten sowie Büros in Oxford, Sydney und Berlin unterstützen wir Unternehmen, Regierungen und Institutionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette bei langfristigen strategischen Entscheidungen. Weitere Informationen finden Sie unter www.auroraer.com/

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Matthias Hopfmüller
Tel.: +49 176 48864196
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FRAMO bringt H2 Truck Ende 2021 und stellt e-Kits für Partner zur VerfügungBrennstoffzellenantrieb für verschiedene AnwendungenE-Kit für globale PartnerEinladung zur Framo Zentrale

16.03.2021 – 08:45

Framo GmbH

FRAMO bringt H2 Truck Ende 2021 und stellt e-Kits für Partner zur Verfügung
Brennstoffzellenantrieb für verschiedene Anwendungen
E-Kit für globale Partner
Einladung zur Framo Zentrale


















FRAMO bringt H2 Truck Ende 2021 und stellt e-Kits für Partner zur Verfügung / Brennstoffzellenantrieb für verschiedene Anwendungen / E-Kit für globale Partner / Einladung zur Framo Zentrale
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Löbichau, Thüringen (ots)

FRAMO will noch in diesem Jahr einen eTruck mit Wasserstoffantrieb vorstellen. Das kündigte das thüringische Unternehmen nun in einer Pressemitteilung an. Damit hat der Mittelständler, der für seine Innovationskraft bekannt ist, einmal mehr in einem wichtigen Feld der Zukunftsmobilität einen technischen Vorsprung. „Wir haben jahrelang geforscht, entwickelt und gearbeitet, jetzt sind wir so weit“, stellt Ralf Binnenbruck fest, der CTO der FRAMO GmbH. Eine Nachricht, die in der Branche für Aufsehen sorgt. Denn auch viele internationale Großkonzerne arbeiten seit Jahren am Thema Wasserstoff im Schwerlastverkehr. In vielen Fällen allerdings ohne zählbare Ergebnisse. „Das spezialisierte Know-How unserer Mitarbeiter und die Kontinuität in der Entwicklungsarbeit unserer Ingenieure, machen diese Ergebnisse möglich“, betont Binnenbruck.

Angebot auf der Langstrecke

Bislang ist FRAMO für die E-Mobilität im Bereich des Schwerlastverkehrs bekannt. Hier überzeugt man mit kleinen Serien für besondere Ansprüche. Vom kommunalen Abfallsammel-Lkw über den elektrisch angetriebenen Betonmischer bis hin zum eTruck mit Kühlaggregat reicht das Portfolio. Und das im Bereich von 7,5 bis 60 Tonnen. Zu den Kunden zählen u.a. die Supermarktkette Aldi, das Bahn-Logistikunternehmen DB Schenker oder auch Kommunen. Die Elektromobilität im Schwerlastverkehr hat ihre Stärken allerdings auf der Kurz- und Mitteldistanz. Mit der neuen Generation von Wasserstrofftrucks will FRAMO deshalb nun auf der Langstrecke ein Angebot machen. Hier gilt die Wasserstofftechnologie in Form einer Brennstoffzelle als Zukunft der Mobilität. Auf diese Weise lässt sich erheblich Gewicht sparen und Ladungskapazität gewinnen. Gleichzeitig wächst die Reichweite der Trucks.

„Der Markt ist gigantisch“, ist Serhat Yilmaz überzeugt, der bei FRAMO als Mitglied der Geschäftsführung für Marketing, Business Development, Investor Relations und Vertrieb zuständig ist. „Wir bieten eine 100 Prozent emissionsfreie Mobilität für den Transport von Gütern. Die wird ein zentraler Baustein der Energiewende sein müssen und Teil eines nachhaltigen Wirtschaftssystems“ Der Prototyp, der noch in diesem Jahr vorgestellt werden soll, ist ein 26-Tonner, dessen Grundaufbau nach dem bewährten FRAMO-Prinzip mit modularen Erweiterungen für zahlreiche Nischen spezialisiert werden kann.

Tag der klärenden Tür

Derzeit befindet sich das Traditionsunternehmen in Gesprächen über eine engere Zusammenarbeit mit mehreren großen Partnern. „Unser Know-How in der Umrüstung mit der Serienstärke eines großen Konzerns zu verbinden, das kann für beide Seiten Sinn machen“, erklärt Serhat Yilmaz. Das aber ist nur eine von vielen Zukunftsperspektiven für das thüringische Unternehmen. Man sieht auch große Chancen in der Auslieferung fertiger KITs, die dann weltweit von spezialisierten Umrüstern verbaut werden. Denn neben der Auslieferung neuer Lkw wird der Umbau bestehender Fuhrparks in den kommenden Jahren erheblich an Bedeutung gewinnen.

FRAMO präsentiert sich am 23.03.2021 mit dem Motto TAG DER KLÄRENDEN TÜR. Die FRAMO hat sich in den vergangenen Monaten neu aufgestellt und die Entwicklung vorangetrieben. „Das wollen wir Ihnen gerne bei einem persönlichen Termin zeigen“, lädt Yilmaz ein. Die neue Leitung des Unternehmens, Herr Makmie Jebrahim (technischer Geschäftsführer) und Herr Elarbi Saidi (kaufmännischer Geschäftsführer) präsentieren sich bei dieser Gelegenheit erstmals öffentlich. Sie erklären, wo FRAMO herkommt, was in der Vergangenheit schieflief und wo sie in den nächsten Jahren hinwill. Unterstützt werden sie von Herrn Ralf Binnenbruck (CTO) und Herrn Serhat Yilmaz (Mitglied der Geschäftsführung, CMO, CBDM). Online oder per Mail können sich alle Pressevertreter und Redakteure anmelden.

Über Framo:

Die FRAMO GmbH ist ein innovatives Unternehmen mit Sitz in Löbichau, das mit viel Leidenschaft die Umgestaltung der urbanen und suburbanen Logistik vorantreibt. 2014 hauchte man der Traditionsmarke neues Leben ein. Durch Umrüstung der Nutzfahrzeuge auf saubere, batterie- oder brennstoffzellenbetriebene Antriebssysteme trägt das Unternehmen zur Verringerung der CO2 Emissionen bei. Einen Großteil der Komponenten entwickelt Framo dabei selbst.

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Serhat Yilmaz
Mitglied der Geschäftsführung
Chief Marketing & Business Development Officer
Tel.: +49 36602 473330
Mail: s.yilmaz@framo-eway.com

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FRAMO bringt H2 Truck Ende 2021 und stellt e-Kits für Partner zur VerfügungBrennstoffzellenantrieb für verschiedene AnwendungenE-Kit für globale PartnerEinladung zur Framo Zentrale

16.03.2021 – 08:45

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FRAMO bringt H2 Truck Ende 2021 und stellt e-Kits für Partner zur Verfügung
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FRAMO will noch in diesem Jahr einen eTruck mit Wasserstoffantrieb vorstellen. Das kündigte das thüringische Unternehmen nun in einer Pressemitteilung an. Damit hat der Mittelständler, der für seine Innovationskraft bekannt ist, einmal mehr in einem wichtigen Feld der Zukunftsmobilität einen technischen Vorsprung. „Wir haben jahrelang geforscht, entwickelt und gearbeitet, jetzt sind wir so weit“, stellt Ralf Binnenbruck fest, der CTO der FRAMO GmbH. Eine Nachricht, die in der Branche für Aufsehen sorgt. Denn auch viele internationale Großkonzerne arbeiten seit Jahren am Thema Wasserstoff im Schwerlastverkehr. In vielen Fällen allerdings ohne zählbare Ergebnisse. „Das spezialisierte Know-How unserer Mitarbeiter und die Kontinuität in der Entwicklungsarbeit unserer Ingenieure, machen diese Ergebnisse möglich“, betont Binnenbruck.

Angebot auf der Langstrecke

Bislang ist FRAMO für die E-Mobilität im Bereich des Schwerlastverkehrs bekannt. Hier überzeugt man mit kleinen Serien für besondere Ansprüche. Vom kommunalen Abfallsammel-Lkw über den elektrisch angetriebenen Betonmischer bis hin zum eTruck mit Kühlaggregat reicht das Portfolio. Und das im Bereich von 7,5 bis 60 Tonnen. Zu den Kunden zählen u.a. die Supermarktkette Aldi, das Bahn-Logistikunternehmen DB Schenker oder auch Kommunen. Die Elektromobilität im Schwerlastverkehr hat ihre Stärken allerdings auf der Kurz- und Mitteldistanz. Mit der neuen Generation von Wasserstrofftrucks will FRAMO deshalb nun auf der Langstrecke ein Angebot machen. Hier gilt die Wasserstofftechnologie in Form einer Brennstoffzelle als Zukunft der Mobilität. Auf diese Weise lässt sich erheblich Gewicht sparen und Ladungskapazität gewinnen. Gleichzeitig wächst die Reichweite der Trucks.

„Der Markt ist gigantisch“, ist Serhat Yilmaz überzeugt, der bei FRAMO als Mitglied der Geschäftsführung für Marketing, Business Development, Investor Relations und Vertrieb zuständig ist. „Wir bieten eine 100 Prozent emissionsfreie Mobilität für den Transport von Gütern. Die wird ein zentraler Baustein der Energiewende sein müssen und Teil eines nachhaltigen Wirtschaftssystems“ Der Prototyp, der noch in diesem Jahr vorgestellt werden soll, ist ein 26-Tonner, dessen Grundaufbau nach dem bewährten FRAMO-Prinzip mit modularen Erweiterungen für zahlreiche Nischen spezialisiert werden kann.

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Derzeit befindet sich das Traditionsunternehmen in Gesprächen über eine engere Zusammenarbeit mit mehreren großen Partnern. „Unser Know-How in der Umrüstung mit der Serienstärke eines großen Konzerns zu verbinden, das kann für beide Seiten Sinn machen“, erklärt Serhat Yilmaz. Das aber ist nur eine von vielen Zukunftsperspektiven für das thüringische Unternehmen. Man sieht auch große Chancen in der Auslieferung fertiger KITs, die dann weltweit von spezialisierten Umrüstern verbaut werden. Denn neben der Auslieferung neuer Lkw wird der Umbau bestehender Fuhrparks in den kommenden Jahren erheblich an Bedeutung gewinnen.

FRAMO präsentiert sich am 23.03.2021 mit dem Motto TAG DER KLÄRENDEN TÜR. Die FRAMO hat sich in den vergangenen Monaten neu aufgestellt und die Entwicklung vorangetrieben. „Das wollen wir Ihnen gerne bei einem persönlichen Termin zeigen“, lädt Yilmaz ein. Die neue Leitung des Unternehmens, Herr Makmie Jebrahim (technischer Geschäftsführer) und Herr Elarbi Saidi (kaufmännischer Geschäftsführer) präsentieren sich bei dieser Gelegenheit erstmals öffentlich. Sie erklären, wo FRAMO herkommt, was in der Vergangenheit schieflief und wo sie in den nächsten Jahren hinwill. Unterstützt werden sie von Herrn Ralf Binnenbruck (CTO) und Herrn Serhat Yilmaz (Mitglied der Geschäftsführung, CMO, CBDM). Online oder per Mail können sich alle Pressevertreter und Redakteure anmelden.

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Die FRAMO GmbH ist ein innovatives Unternehmen mit Sitz in Löbichau, das mit viel Leidenschaft die Umgestaltung der urbanen und suburbanen Logistik vorantreibt. 2014 hauchte man der Traditionsmarke neues Leben ein. Durch Umrüstung der Nutzfahrzeuge auf saubere, batterie- oder brennstoffzellenbetriebene Antriebssysteme trägt das Unternehmen zur Verringerung der CO2 Emissionen bei. Einen Großteil der Komponenten entwickelt Framo dabei selbst.

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PPAs gezielt stärken und Vorgaben des EEG-Entschließungsantrags schnell umsetzen

15.03.2021 – 11:55

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

PPAs gezielt stärken und Vorgaben des EEG-Entschließungsantrags schnell umsetzen


















Berlin (ots)

Langfristige Stromabnahmeverträge sind Grundlage für den Ausbau erneuerbarer Energien / attraktive Finanzierungsmöglichkeiten außerhalb des EEG benötigen guten und sicheren Investitionsrahmen

Langfristige Stromabnahmeverträge, Corporate Green PPAs, sind eines der zentralen Instrumente für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Sie ermöglichen eine langfristige Finanzierung außerhalb der EEG-Förderung. Deswegen hat der Bundestag im Entschließungsantrag aus dem Dezember vergangenen Jahres eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für PPAs angemahnt. Die Marktoffensive Erneuerbare Energien appelliert an die Politik, in den derzeit laufenden Gesprächen ein gutes Investitionsklima für PPAs zu schaffen. Ins Leben gerufen hat die Initiative die Deutsche Energie-Agentur (dena), sowie der Klimaschutz-Unternehmen e.V. und der deutsche Industrie- und Handelskammertag – DIHK.

Der deutsche Markt steckt noch weitgehend in den Kinderschuhen. Auf dem globalen Markt haben PPAs dagegen eine zentrale Rolle eingenommen. Für die in der Marktoffensive versammelten Unternehmen ist es ein besonderes Anliegen, ihnen auch hierzulande zum Durchbruch zu verhelfen. Der Entschließungsantrag bietet dafür jetzt die Möglichkeit. Die Mitglieder der Initiative sehen im marktbasierten Ausbau ein wesentliches Gestaltungselement einer langfristig tragfähigen Finanzierungsmöglichkeit.

Mit Blick auf die Strompreiskompensation für energieintensive Unternehmen macht die Marktoffensive darauf aufmerksam, dass die Inanspruchnahme für Corporate Green PPAs zeitnah im deutschen Recht ermöglicht werden sollte. Hier gilt es, eine zentrale Barriere im deutschen Markt zu entfernen.

Die Ausweitung des Förderrahmens im EEG sollten daher immer darauf geprüft werden, welche Auswirkungen er auf sich selbsttragende Geschäftsmodelle hat. Die Marktoffensive Erneuerbare Energien empfiehlt, die Förderkulisse für die etablierten Technologien wie z.B. PV-Freiflächenanlagen im EEG nicht mehr auszuweiten. So wurde zum Beispiel mit dem EEG 2021 die Grenze für förderfähige Projekte bei PV-Freiflächenanlagen von zehn auf 20 Megawatt erhöht und der Anreiz für die Finanzierung von Neuanlagen über PPAs eher genommen.

Handlungsnotwendigkeit besteht aber auch bei den Stromerzeugungsanlagen, die aus der EEG-Vergütung entfallen. Hier empfiehlt die Initiative, weitere Anschlussförderungen auszuschließen, da sie aus ihrer Sicht die Umstellung auf PPAs verzögern.

Im Zusammenhang mit der Etablierung von PPAs wird deutlich, wie wichtig eine Reform des Abgabe- und Umlagensystems ist. Hier ist der Handlungsdruck groß, da der Strom aus ungeförderten Erneuerbare-Energien-Anlagen stammt, aber dennoch der EEG-Umlage unterliegt.

Grundsätzlich sollen sich kommerzielle Lösungen besser am Markt entwickeln können. Um dabei Stabilität und langfristige Sicherheit bieten zu können, sind beispielsweise Ausfallversichrungen oder die Absicherung des Kontrahentenrisikos ein guter Ansatz. Je transparenter und entwickelter der Markt für handelbare Produkte ist, desto geringer und handhabbarer werden auch die Risiken, so die Überzeugung der Marktinitiative Erneuerbare Energien. Zur Risikoabsicherung setzt sie zudem auf eine Abnahmegarantie im Insolvenzfall des Stromabnehmers.

Zum Positionspapier „Green PPAs: Säule des Erneuerbare-Energien-Ausbaus und zentrales Instrument zur Erreichung der Klimaschutzziele“ von den Mitgliedern der Martoffensive Erneuerbare Energien.

Pressekontakt:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Irene Beringer,
Chausseestraße 128 a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 66 777-114, Fax: +49 (0)30 66 777-699,
E-Mail:beringer@dena.de, 
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Nachhaltig wohnenGerichte müssen sich immer wieder mit diesem Fragenkomplex beschäftigen

15.03.2021 – 09:00

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Nachhaltig wohnen
Gerichte müssen sich immer wieder mit diesem Fragenkomplex beschäftigen


















Nachhaltig wohnen / Gerichte müssen sich immer wieder mit diesem Fragenkomplex beschäftigen
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Berlin (ots)

Längst ist es in der Breite der Gesellschaft angekommen, dass auf der Welt zu viele Ressourcen verschwendet werden und fast jeder Mensch etwas dagegen unternehmen kann. Das gilt auch für Bauträger, Wohnungseigentümer und Mieter. Doch manchmal steht der Wert Nachhaltigkeit gegen andere Werte. Das Recht auf Eigentum, der Denkmalschutz und vieles andere kann davon betroffen sein. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige Urteile zu diesem Themenkomplex vor.

Allmählich gewöhnen wir uns an die Ladesäulen für Elektrofahrzeuge im Straßenbild. Diese Parkplätze dürfen von anderen Verkehrsteilnehmern nicht belegt werden – aber auch nicht immer von Besitzern von E-Autos. Grundsätzlich gilt: Es muss ein Ladevorgang stattfinden, während man sein Fahrzeug dort abstellt. Der Besitzer eines Elektrofahrzeuges in Berlin hatte sein Gefährt an einer Ladesäule in einer Privatstraße abgestellt, ohne die Energiequelle anzuzapfen. Der PKW wurde gegen eine Gebühr von 150 Euro abgeschleppt. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Aktenzeichen 227 C 76/16) hielt das für angemessen.

Luftwärmepumpen genießen aus Sicht des Umweltschutzes einen guten Ruf. Doch trotzdem rechtfertigt ihre Installation es nicht, gegen andere bestehende Rechtsvorschriften zu verstoßen. So stritten zwei Nachbarn über die Lärmbelästigung durch eine Luftwärmepumpe. Der Kläger bemängelte, dass das Gerät in lediglich zwei Metern Entfernung zur Grundstücksgrenze angebracht sei und somit die vorgeschriebenen Abstandsregelungen verletze. Das Oberlandesgericht Nürnberg (Aktenzeichen 14 U 2612/15) ging von einer Gefährdung des nachbarschaftlichen Friedens aus und ordnete eine Entfernung der Pumpe an.

Die energetische Sanierung einer Immobilie verursacht einen gewissen Aufwand. Gelegentlich müssen sogar die Mieter für eine bestimmte Zeit ausziehen, um die Arbeiten zu ermöglichen. Ein Eigentümer plante eine umfangreiche Instandsetzung (unter anderem mit Wärmedämmung) und teilte dem Mieter mit, er könne deswegen seine Wohnung über zwölf Monate hinweg nicht nutzen. Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 65 S 301/15) sah darin eine nicht hinnehmbare Härte und entschied, der Mieter müsse solch einen langen Auszug nicht dulden. Zwingende Gründe für eine solch ausufernde Sanierung seien nicht erkennbar gewesen.

Manch eine gut gemeinte Maßnahme, die der Nachhaltigkeit dienen soll, hat unerwünschte Nebenwirkungen. So hatte ein Vermieter auf dem Dach eines Mehrparteienhauses eine Solaranlage installieren lassen. Der direkt unter dem Dach wohnende Mieter beklagte sich, dass diese Art der Anlage Tauben angelockt habe, indem sie ihnen Nistmöglichkeiten und Schutz vor Feinden biete. Nun sei unter anderem sein Balkon durch die Tiere stark verkotet worden. Das Amtsgericht Augsburg (Aktenzeichen 17 C 4796/15) verurteilte den Hauseigentümer dazu, geeignete Maßnahmen gegen die Taubenplage einzuleiten.

Wer sich eine Photovoltaikanlage zulegt, der sollte bedenken, dass diese auch unerwünschte Blendwirkungen entfalten kann. Nachbarn müssen es nach Einschätzung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen I-9 U 35/17) nicht hinnehmen, dass sie auf ihrem eigenen Grundstück durch reflektiertes Sonnenlicht gestört werden. Im konkreten Fall war das nach Meinung eines Sachverständigen an 130 Tagen im Jahr mit jeweils bis zu zwei Stunden der Fall. Das sei eindeutig zu viel, befanden die Richter.

Es wird von vielen Menschen als natürlich und wohltuend empfunden, wenn sie im öffentlichen Raum plätscherndes Wasser hören – zum Beispiel von Flüssen, Bächen und Brunnen. Allerdings kann man als Nachbar auch davon genervt sein. So erging es Anwohnern eines innerstädtischen Platzes, die sich juristisch gegen die Lärmimmissionen eines Brunnens wehrten. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Aktenzeichen 10 S 1878/16) konnte jedoch keine schädlichen Auswirkungen des plätschernden Wassers erkennen. Diese Geräusche seien sozial adäquat.

Immer wieder kollidieren die Vorschriften des Denkmalschutzes mit der Idee der nachhaltigen Energiegewinnung. So war in Rheinland-Pfalz die Errichtung zweier Windenergieanlagen in der Nähe bekannter Burgen geplant. Das Verwaltungsgericht Koblenz (Aktenzeichen 4 K 652/15) musste diesen Konflikt lösen. Es gab der kulturellen Bedeutung der Gebäude den Vorrang. Die Burgen seien landschaftsprägend und würden durch die Dominanz der Windräder ihre visuelle Anziehungskraft verlieren, hieß es im Urteil.

Und wie sieht es mit der Errichtung von Photovoltaikanlagen in einer mittelalterlich geprägten Altstadt aus? Auch hier kann es für Bauherren schwierig werden, wie eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 2 N 68.14) belegt. Die Richter stellten fest, dass das in Frage stehende Gebäude mit seiner auffallenden Fassade viele Blicke von Passanten auf sich ziehe und Veränderungen am Dach dort besonders auffallend wären. Dass der Hausbesitzer erneuerbare Energien erzielen wolle und dafür sogar staatliche Unterstützung erfahre, verdeutliche zwar einen Zielkonflikt, schalte aber den Denkmalschutz nicht aus.

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

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Längst ist es in der Breite der Gesellschaft angekommen, dass auf der Welt zu viele Ressourcen verschwendet werden und fast jeder Mensch etwas dagegen unternehmen kann. Das gilt auch für Bauträger, Wohnungseigentümer und Mieter. Doch manchmal steht der Wert Nachhaltigkeit gegen andere Werte. Das Recht auf Eigentum, der Denkmalschutz und vieles andere kann davon betroffen sein. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige Urteile zu diesem Themenkomplex vor.

Allmählich gewöhnen wir uns an die Ladesäulen für Elektrofahrzeuge im Straßenbild. Diese Parkplätze dürfen von anderen Verkehrsteilnehmern nicht belegt werden – aber auch nicht immer von Besitzern von E-Autos. Grundsätzlich gilt: Es muss ein Ladevorgang stattfinden, während man sein Fahrzeug dort abstellt. Der Besitzer eines Elektrofahrzeuges in Berlin hatte sein Gefährt an einer Ladesäule in einer Privatstraße abgestellt, ohne die Energiequelle anzuzapfen. Der PKW wurde gegen eine Gebühr von 150 Euro abgeschleppt. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Aktenzeichen 227 C 76/16) hielt das für angemessen.

Luftwärmepumpen genießen aus Sicht des Umweltschutzes einen guten Ruf. Doch trotzdem rechtfertigt ihre Installation es nicht, gegen andere bestehende Rechtsvorschriften zu verstoßen. So stritten zwei Nachbarn über die Lärmbelästigung durch eine Luftwärmepumpe. Der Kläger bemängelte, dass das Gerät in lediglich zwei Metern Entfernung zur Grundstücksgrenze angebracht sei und somit die vorgeschriebenen Abstandsregelungen verletze. Das Oberlandesgericht Nürnberg (Aktenzeichen 14 U 2612/15) ging von einer Gefährdung des nachbarschaftlichen Friedens aus und ordnete eine Entfernung der Pumpe an.

Die energetische Sanierung einer Immobilie verursacht einen gewissen Aufwand. Gelegentlich müssen sogar die Mieter für eine bestimmte Zeit ausziehen, um die Arbeiten zu ermöglichen. Ein Eigentümer plante eine umfangreiche Instandsetzung (unter anderem mit Wärmedämmung) und teilte dem Mieter mit, er könne deswegen seine Wohnung über zwölf Monate hinweg nicht nutzen. Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 65 S 301/15) sah darin eine nicht hinnehmbare Härte und entschied, der Mieter müsse solch einen langen Auszug nicht dulden. Zwingende Gründe für eine solch ausufernde Sanierung seien nicht erkennbar gewesen.

Manch eine gut gemeinte Maßnahme, die der Nachhaltigkeit dienen soll, hat unerwünschte Nebenwirkungen. So hatte ein Vermieter auf dem Dach eines Mehrparteienhauses eine Solaranlage installieren lassen. Der direkt unter dem Dach wohnende Mieter beklagte sich, dass diese Art der Anlage Tauben angelockt habe, indem sie ihnen Nistmöglichkeiten und Schutz vor Feinden biete. Nun sei unter anderem sein Balkon durch die Tiere stark verkotet worden. Das Amtsgericht Augsburg (Aktenzeichen 17 C 4796/15) verurteilte den Hauseigentümer dazu, geeignete Maßnahmen gegen die Taubenplage einzuleiten.

Wer sich eine Photovoltaikanlage zulegt, der sollte bedenken, dass diese auch unerwünschte Blendwirkungen entfalten kann. Nachbarn müssen es nach Einschätzung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen I-9 U 35/17) nicht hinnehmen, dass sie auf ihrem eigenen Grundstück durch reflektiertes Sonnenlicht gestört werden. Im konkreten Fall war das nach Meinung eines Sachverständigen an 130 Tagen im Jahr mit jeweils bis zu zwei Stunden der Fall. Das sei eindeutig zu viel, befanden die Richter.

Es wird von vielen Menschen als natürlich und wohltuend empfunden, wenn sie im öffentlichen Raum plätscherndes Wasser hören – zum Beispiel von Flüssen, Bächen und Brunnen. Allerdings kann man als Nachbar auch davon genervt sein. So erging es Anwohnern eines innerstädtischen Platzes, die sich juristisch gegen die Lärmimmissionen eines Brunnens wehrten. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Aktenzeichen 10 S 1878/16) konnte jedoch keine schädlichen Auswirkungen des plätschernden Wassers erkennen. Diese Geräusche seien sozial adäquat.

Immer wieder kollidieren die Vorschriften des Denkmalschutzes mit der Idee der nachhaltigen Energiegewinnung. So war in Rheinland-Pfalz die Errichtung zweier Windenergieanlagen in der Nähe bekannter Burgen geplant. Das Verwaltungsgericht Koblenz (Aktenzeichen 4 K 652/15) musste diesen Konflikt lösen. Es gab der kulturellen Bedeutung der Gebäude den Vorrang. Die Burgen seien landschaftsprägend und würden durch die Dominanz der Windräder ihre visuelle Anziehungskraft verlieren, hieß es im Urteil.

Und wie sieht es mit der Errichtung von Photovoltaikanlagen in einer mittelalterlich geprägten Altstadt aus? Auch hier kann es für Bauherren schwierig werden, wie eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 2 N 68.14) belegt. Die Richter stellten fest, dass das in Frage stehende Gebäude mit seiner auffallenden Fassade viele Blicke von Passanten auf sich ziehe und Veränderungen am Dach dort besonders auffallend wären. Dass der Hausbesitzer erneuerbare Energien erzielen wolle und dafür sogar staatliche Unterstützung erfahre, verdeutliche zwar einen Zielkonflikt, schalte aber den Denkmalschutz nicht aus.

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PPAs gezielt stärken und Vorgaben des EEG-Entschließungsantrags schnell umsetzen

15.03.2021 – 11:55

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

PPAs gezielt stärken und Vorgaben des EEG-Entschließungsantrags schnell umsetzen


















Berlin (ots)

Langfristige Stromabnahmeverträge sind Grundlage für den Ausbau erneuerbarer Energien / attraktive Finanzierungsmöglichkeiten außerhalb des EEG benötigen guten und sicheren Investitionsrahmen

Langfristige Stromabnahmeverträge, Corporate Green PPAs, sind eines der zentralen Instrumente für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Sie ermöglichen eine langfristige Finanzierung außerhalb der EEG-Förderung. Deswegen hat der Bundestag im Entschließungsantrag aus dem Dezember vergangenen Jahres eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für PPAs angemahnt. Die Marktoffensive Erneuerbare Energien appelliert an die Politik, in den derzeit laufenden Gesprächen ein gutes Investitionsklima für PPAs zu schaffen. Ins Leben gerufen hat die Initiative die Deutsche Energie-Agentur (dena), sowie der Klimaschutz-Unternehmen e.V. und der deutsche Industrie- und Handelskammertag – DIHK.

Der deutsche Markt steckt noch weitgehend in den Kinderschuhen. Auf dem globalen Markt haben PPAs dagegen eine zentrale Rolle eingenommen. Für die in der Marktoffensive versammelten Unternehmen ist es ein besonderes Anliegen, ihnen auch hierzulande zum Durchbruch zu verhelfen. Der Entschließungsantrag bietet dafür jetzt die Möglichkeit. Die Mitglieder der Initiative sehen im marktbasierten Ausbau ein wesentliches Gestaltungselement einer langfristig tragfähigen Finanzierungsmöglichkeit.

Mit Blick auf die Strompreiskompensation für energieintensive Unternehmen macht die Marktoffensive darauf aufmerksam, dass die Inanspruchnahme für Corporate Green PPAs zeitnah im deutschen Recht ermöglicht werden sollte. Hier gilt es, eine zentrale Barriere im deutschen Markt zu entfernen.

Die Ausweitung des Förderrahmens im EEG sollten daher immer darauf geprüft werden, welche Auswirkungen er auf sich selbsttragende Geschäftsmodelle hat. Die Marktoffensive Erneuerbare Energien empfiehlt, die Förderkulisse für die etablierten Technologien wie z.B. PV-Freiflächenanlagen im EEG nicht mehr auszuweiten. So wurde zum Beispiel mit dem EEG 2021 die Grenze für förderfähige Projekte bei PV-Freiflächenanlagen von zehn auf 20 Megawatt erhöht und der Anreiz für die Finanzierung von Neuanlagen über PPAs eher genommen.

Handlungsnotwendigkeit besteht aber auch bei den Stromerzeugungsanlagen, die aus der EEG-Vergütung entfallen. Hier empfiehlt die Initiative, weitere Anschlussförderungen auszuschließen, da sie aus ihrer Sicht die Umstellung auf PPAs verzögern.

Im Zusammenhang mit der Etablierung von PPAs wird deutlich, wie wichtig eine Reform des Abgabe- und Umlagensystems ist. Hier ist der Handlungsdruck groß, da der Strom aus ungeförderten Erneuerbare-Energien-Anlagen stammt, aber dennoch der EEG-Umlage unterliegt.

Grundsätzlich sollen sich kommerzielle Lösungen besser am Markt entwickeln können. Um dabei Stabilität und langfristige Sicherheit bieten zu können, sind beispielsweise Ausfallversichrungen oder die Absicherung des Kontrahentenrisikos ein guter Ansatz. Je transparenter und entwickelter der Markt für handelbare Produkte ist, desto geringer und handhabbarer werden auch die Risiken, so die Überzeugung der Marktinitiative Erneuerbare Energien. Zur Risikoabsicherung setzt sie zudem auf eine Abnahmegarantie im Insolvenzfall des Stromabnehmers.

Zum Positionspapier „Green PPAs: Säule des Erneuerbare-Energien-Ausbaus und zentrales Instrument zur Erreichung der Klimaschutzziele“ von den Mitgliedern der Martoffensive Erneuerbare Energien.

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Nachhaltig wohnenGerichte müssen sich immer wieder mit diesem Fragenkomplex beschäftigen

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Längst ist es in der Breite der Gesellschaft angekommen, dass auf der Welt zu viele Ressourcen verschwendet werden und fast jeder Mensch etwas dagegen unternehmen kann. Das gilt auch für Bauträger, Wohnungseigentümer und Mieter. Doch manchmal steht der Wert Nachhaltigkeit gegen andere Werte. Das Recht auf Eigentum, der Denkmalschutz und vieles andere kann davon betroffen sein. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige Urteile zu diesem Themenkomplex vor.

Allmählich gewöhnen wir uns an die Ladesäulen für Elektrofahrzeuge im Straßenbild. Diese Parkplätze dürfen von anderen Verkehrsteilnehmern nicht belegt werden – aber auch nicht immer von Besitzern von E-Autos. Grundsätzlich gilt: Es muss ein Ladevorgang stattfinden, während man sein Fahrzeug dort abstellt. Der Besitzer eines Elektrofahrzeuges in Berlin hatte sein Gefährt an einer Ladesäule in einer Privatstraße abgestellt, ohne die Energiequelle anzuzapfen. Der PKW wurde gegen eine Gebühr von 150 Euro abgeschleppt. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Aktenzeichen 227 C 76/16) hielt das für angemessen.

Luftwärmepumpen genießen aus Sicht des Umweltschutzes einen guten Ruf. Doch trotzdem rechtfertigt ihre Installation es nicht, gegen andere bestehende Rechtsvorschriften zu verstoßen. So stritten zwei Nachbarn über die Lärmbelästigung durch eine Luftwärmepumpe. Der Kläger bemängelte, dass das Gerät in lediglich zwei Metern Entfernung zur Grundstücksgrenze angebracht sei und somit die vorgeschriebenen Abstandsregelungen verletze. Das Oberlandesgericht Nürnberg (Aktenzeichen 14 U 2612/15) ging von einer Gefährdung des nachbarschaftlichen Friedens aus und ordnete eine Entfernung der Pumpe an.

Die energetische Sanierung einer Immobilie verursacht einen gewissen Aufwand. Gelegentlich müssen sogar die Mieter für eine bestimmte Zeit ausziehen, um die Arbeiten zu ermöglichen. Ein Eigentümer plante eine umfangreiche Instandsetzung (unter anderem mit Wärmedämmung) und teilte dem Mieter mit, er könne deswegen seine Wohnung über zwölf Monate hinweg nicht nutzen. Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 65 S 301/15) sah darin eine nicht hinnehmbare Härte und entschied, der Mieter müsse solch einen langen Auszug nicht dulden. Zwingende Gründe für eine solch ausufernde Sanierung seien nicht erkennbar gewesen.

Manch eine gut gemeinte Maßnahme, die der Nachhaltigkeit dienen soll, hat unerwünschte Nebenwirkungen. So hatte ein Vermieter auf dem Dach eines Mehrparteienhauses eine Solaranlage installieren lassen. Der direkt unter dem Dach wohnende Mieter beklagte sich, dass diese Art der Anlage Tauben angelockt habe, indem sie ihnen Nistmöglichkeiten und Schutz vor Feinden biete. Nun sei unter anderem sein Balkon durch die Tiere stark verkotet worden. Das Amtsgericht Augsburg (Aktenzeichen 17 C 4796/15) verurteilte den Hauseigentümer dazu, geeignete Maßnahmen gegen die Taubenplage einzuleiten.

Wer sich eine Photovoltaikanlage zulegt, der sollte bedenken, dass diese auch unerwünschte Blendwirkungen entfalten kann. Nachbarn müssen es nach Einschätzung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen I-9 U 35/17) nicht hinnehmen, dass sie auf ihrem eigenen Grundstück durch reflektiertes Sonnenlicht gestört werden. Im konkreten Fall war das nach Meinung eines Sachverständigen an 130 Tagen im Jahr mit jeweils bis zu zwei Stunden der Fall. Das sei eindeutig zu viel, befanden die Richter.

Es wird von vielen Menschen als natürlich und wohltuend empfunden, wenn sie im öffentlichen Raum plätscherndes Wasser hören – zum Beispiel von Flüssen, Bächen und Brunnen. Allerdings kann man als Nachbar auch davon genervt sein. So erging es Anwohnern eines innerstädtischen Platzes, die sich juristisch gegen die Lärmimmissionen eines Brunnens wehrten. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Aktenzeichen 10 S 1878/16) konnte jedoch keine schädlichen Auswirkungen des plätschernden Wassers erkennen. Diese Geräusche seien sozial adäquat.

Immer wieder kollidieren die Vorschriften des Denkmalschutzes mit der Idee der nachhaltigen Energiegewinnung. So war in Rheinland-Pfalz die Errichtung zweier Windenergieanlagen in der Nähe bekannter Burgen geplant. Das Verwaltungsgericht Koblenz (Aktenzeichen 4 K 652/15) musste diesen Konflikt lösen. Es gab der kulturellen Bedeutung der Gebäude den Vorrang. Die Burgen seien landschaftsprägend und würden durch die Dominanz der Windräder ihre visuelle Anziehungskraft verlieren, hieß es im Urteil.

Und wie sieht es mit der Errichtung von Photovoltaikanlagen in einer mittelalterlich geprägten Altstadt aus? Auch hier kann es für Bauherren schwierig werden, wie eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 2 N 68.14) belegt. Die Richter stellten fest, dass das in Frage stehende Gebäude mit seiner auffallenden Fassade viele Blicke von Passanten auf sich ziehe und Veränderungen am Dach dort besonders auffallend wären. Dass der Hausbesitzer erneuerbare Energien erzielen wolle und dafür sogar staatliche Unterstützung erfahre, verdeutliche zwar einen Zielkonflikt, schalte aber den Denkmalschutz nicht aus.

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