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Gienger/Steffel: Profisport kann weiter auf die Hilfen des Bundes bauen

03.03.2021 – 15:24

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Gienger/Steffel: Profisport kann weiter auf die Hilfen des Bundes bauen


















Berlin (ots)

Hilfsprogramm zur Corona-Pandemie wird weitergeführt und ausgeweitet

In der heutigen Sitzung des Haushaltsausschusses wurde beschlossen, das Programm „Coronahilfen Profisport 2021“ zu verlängern und auszuweiten. Dazu erklären der sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eberhard Gienger, und der zuständige Berichterstatter im Sportausschuss, Frank Steffel:

Eberhard Gienger: „Der Bund steht in der Corona-Pandemie auch weiterhin als verlässlicher Partner an der Seite des Sports. Das Hilfsprogramm des Bundesinnenministeriums wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert, um drohende Insolvenzen zu verhindern und das Sportsystem insgesamt zu stützen. Die nicht rückzahlbaren Zuschüsse sollen Ausfälle bei den Ticketeinnahmen kompensieren. Die Hilfen sind auf 90 Prozent der Einnahmen des Jahres 2019 und auf nunmehr maximal 1,8 Mio. Euro begrenzt. Kompensationsfähig sind ferner weitere Verluste von Vereinen und Unternehmen in Höhe von bis zu 70 Prozent und maximal 3 Mio. Euro. Mit der soliden Unterstützung helfen wir Vereinen und Unternehmen im Sport, die herausfordernde Zeit der Krise gemeinsam zu überwinden.“

Frank Steffel: „Unser wichtiges Ziel haben wir erreicht: Die Corona-Saison 2020/2021 kann in allen Profi-Ligen mit allen Mannschaften zu Ende gespielt werden. Von den Corona-Hilfen für den Profisport haben bereits viele Hundert Mannschaften in ganz Deutschland profitiert. Diese Unterstützung ist europaweit einmalig. Sie unterstreicht den hohen Stellenwert des Sports bei der CDU/CSU-geführten Bundesregierung und bei den Abgeordneten der Union.“

Hintergrund:

Die beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) angesiedelten Hilfen richten sich an Sportvereine und Unternehmen mit einer Mannschaft aus der 1.-3. Liga in olympischen, nicht-olympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten. Verbände, Vereine oder Unternehmen, die 2021 Meisterschaften ohne Zuschauer als Qualifikationswettbewerbe für die Olympischen und Paralympischen Sommerspiele Tokio 2021 ausrichten, sind ebenfalls antragsberechtigt. Auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden für das Jahr 2021 insgesamt 200 Mio. Euro wie auch die Restmittel aus 2020 zur Verfügung gestellt.

Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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action medeor ruft zu Spenden für den Jemen auf

03.03.2021 – 11:11

action medeor e.V.

action medeor ruft zu Spenden für den Jemen auf


















Tönisvorst (ots)

Die Not der Menschen im Jemen reißt nicht ab: In dem bitterarmen Land leiden die Menschen nicht nur unter den Folgen des sechs Jahre andauernden Bürgerkriegs. Sie wurden in den vergangenen Monaten auch durch Heuschreckenschwärme und Überschwemmungen heimgesucht, die ihre Ernten vernichteten. Und jetzt treiben die Folgen der Corona-Pandemie die Not noch einmal auf eine Spitze.

„Lebensmittel sind extrem teuer geworden, Trink- und Abwassersysteme sind zerstört, in den wenigen funktionsfähigen Krankenhäusern herrscht Mangel an Medikamenten“, schildert Sid Peruvemba die Lage vor Ort. Der Vorstandssprecher von action medeor warnt: „Die Not, die die Menschen im Jemen derzeit erleiden, ist kaum zu beschreiben. Nach Angaben von Unicef sind alleine 2,3 Millionen Kinder von akuter Mangelernährung bedroht, 400.000 von ihnen kämpfen ums Überleben“, so Peruvemba.

Unter den geschwächten Menschen breiten sich Krankheiten wie Cholera und Diphterie aus, und auch die Corona-Pandemie fordert inzwischen immer mehr Todesopfer. Um die größte Not zu lindern und Leben zu retten, versorgt action medeor seit Beginn der Krise Gesundheitszentren im Jemen mit medizinischem Material und Medikamenten. „Unsere Partner vor Ort – die Hilfsorganisationen ADRA und Action contre la Faim (ACF) – leisten dort unter schwierigsten Bedingungen Tag für Tag medizinische Hilfe“, berichtet Peruvemba. „Aber wir erhalten zunehmend Nachrichten, dass die Ärzte immer wieder Kranke ohne Medikamente gehen lassen müssen, weil sie keine mehr haben.“

Um zu helfen, die größte Not im Jemen zu lindern, ruft action medeor aktuell zu Spenden für die Menschen im Jemen auf. Das Hilfswerk informiert über die Medien, Newsletter und Social-Media-Kanäle darüber, wie man für die Menschen im Jemen spenden kann.

Wer die Arbeit von action medeor für die Menschen im Jemen unterstützen möchte, kann dies mit einer Spende tun. Das Spendenkonto bei der Sparkasse Krefeld hat die IBAN DE78 3205 0000 0000 0099 93.

Pressekontakt:

action medeor
Dr. Markus Bremers
markus.bremers@medeor.de
02156 / 9788-178
0152 / 540 421 56

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Vorläufige Jahreszahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind ein Abbild der Corona-KriseDeutlicher Rückgang der Arbeitsunfälle, Anstieg bei den Berufskrankheiten

03.03.2021 – 10:28

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Vorläufige Jahreszahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind ein Abbild der Corona-Krise
Deutlicher Rückgang der Arbeitsunfälle, Anstieg bei den Berufskrankheiten


















Berlin (ots)

Die Corona-Krise spiegelt sich deutlich in den vorläufigen Arbeitsunfallzahlen wider, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, heute veröffentlicht hat.

Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist 2020 um 12,8 Prozent auf 760.369 Unfälle gesunken. Noch deutlicher fiel der Rückgang bei den Wegeunfällen aus: Auf dem Weg zur Arbeit oder wieder nach Hause ereigneten sich 152.773 Unfälle, das sind 18,2 Prozent weniger als 2019. Diese Entwicklung findet sich auch bei den tödlichen Unfällen wieder: 397 Menschen starben durch einen Arbeitsunfall, das sind 100 weniger als im Vorjahr, 234 Beschäftigte verunglückten bei einem Wegeunfall, das sind 75 weniger als 2019.

Dabei ist zu beachten, dass der Rückgang der tödlichen Arbeitsunfälle aufgrund von Strafprozessen, die erst 2019 in die Statistik aufgenommen werden konnten, besonders groß ausfällt (weitere Informationen).

Bei den 2020 neu gezahlten Renten zeigt sich ein etwas anderes Bild: Mit 13.289 Fällen gab es nur 0,5 Prozent weniger neue Arbeitsunfallrenten als 2019. Dies lässt sich damit erklären, dass zwischen Unfallereignis und Feststellung einer Rente häufig ein längerer Zeitraum liegt. Bei den 2019 neu zuerkannten Renten lag zum Beispiel nur bei 10 Prozent das Unfallereignis auch im selben Jahr. Bei den neuen Wegeunfallrenten gab es ebenfalls einen kleinen Rückgang um 3,0 Prozent auf 4.489 Fälle.

„Die vorläufigen Zahlen sind ein Abbild der Corona-Krise,“ sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV: „Die Beschäftigten waren weniger mobil, viele arbeiteten in Kurzarbeit oder im Homeoffice, deshalb sind die Arbeitsunfallzahlen gesunken. Andererseits haben wir im Zusammenhang mit Covid 19 überproportional viele Berufskrankheitenanzeigen. Wichtig ist für uns, die Unternehmen und ihre Beschäftigten auch weiterhin zu unterstützen mit Hinweisen zum Schutz vor Infektionen, aber auch zu anderen Fragen des Arbeitsschutzes.“

Berufskrankheiten

Pandemiebedingt liegen die Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit und die der entschiedenen Berufskrankheiten-Fälle auf einem deutlich höheren Niveau als bisher.

Bis zum 31.12.2020 sind 30.329 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit durch Covid-19 eingereicht worden. Das ergab eine Sondererhebung der Unfallversicherungsträger. Davon wurden bis zum selben Zeitpunkt 22.863 Fälle entschieden, 18.069 wurden anerkannt. Diese Anzeigen und folgenden Verfahren zeigen sich auch in den Zunahmen, die im gesamten Berufskrankheitengeschehen zu beobachten waren.

Die Zahl der im Jahr 2020 insgesamt eingegangenen Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit ist mit 105.759 Fällen gegenüber dem Vorjahreswert um 25.627 oder 32 Prozent gestiegen. Entschieden wurden 102.623 Fälle, was einer Zunahme um mehr als 31 Prozent bedeutet. Die Fälle, bei denen sich der Verdacht auf eine Berufskrankheit bestätigt hat, lag mit 53.880 um fast 53 Prozent höher. Bei den anerkannten Fällen ist eine Zunahme um knapp 109 Prozent auf 37.886 zu verzeichnen.

Sobald eine Berufskrankheit bestätigt ist, können Versicherte Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung beziehen. Bis zum 01.01.2021 konnten manche Berufskrankheiten wie zum Beispiel Hauterkrankungen nur anerkannt werden, wenn die schädigende Tätigkeit/der Beruf aufgegeben wurde. Dieser sogenannte Unterlassungszwang entfällt mit der Neuordnung des Berufskrankheitenrechts.

Die Zahl der neuen BK-Renten ist um 8,7 Prozent auf 5.074 gestiegen. Die Zahl der Todesfälle in Folge einer Berufskrankheit liegt mit 2.475 um 80 Fälle unter dem Wert des Vorjahres.

Schüler-Unfallversicherung

Besonders deutlich war der Unfallrückgang im Jahr 2020 bei den Schulunfällen. Es wurden 690.198 Schulunfälle gemeldet. Das ist ein Rückgang um mehr als 41 Prozent. Die Zahl der meldepflichtigen Schulwegunfälle ging um 34 Prozent auf 71.576 Fälle zurück. Aufgrund der teilweisen Schließung der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen liegt dieser Rückgang in einem erwartbaren Bereich.

Die Zahl der tödlichen Schulunfälle liegt unverändert bei fünf Fällen. Bei den tödlichen Wegeunfällen gab es eine Abnahme um 15 auf 24 Fälle.

Hinweis

Arbeitgeber müssen Arbeits- und Wegeunfälle melden, wenn die Unfälle zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tod von Versicherten führen. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erfassen Unfälle in Betrieben und Einrichtungen der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand. Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten in der Landwirtschaft sind über die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forst und Gartenbau abgesichert.

In der Schüler-Unfallversicherung sind Unfälle dann meldepflichtig, wenn sie eine ärztliche Behandlung nach sich ziehen.

Pressekontakt:

Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Tel.: +49-30-130011414
presse@dguv.de

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Herzliche Einladung zum gemeinsamen Pressegespräch der Landesregierung Baden-Württemberg und dm-drogerie markt in Karlsruhe

03.03.2021 – 17:31

dm-drogerie markt

Herzliche Einladung zum gemeinsamen Pressegespräch der Landesregierung Baden-Württemberg und dm-drogerie markt in Karlsruhe


















Karlsruhe (ots)

Gemeinsam mit dem Ministerium für Soziales und Integration in Baden-Württemberg und der Koordinierungsstelle des Landes startet dm-drogerie markt morgen, 4. März, eine Initiative mit dem Ziel, Schnelltest-Center für kostenfreie und zertifizierte Corona-Schnelltests bei dm-Märkten im Bundesland aufzubauen.

Ein Testlauf erfolgt morgen vor dem Firmensitz in Karlsruhe, dem dm-dialogicum. Minister Manfred Lucha, Staatssekretär Dr. Florian Stegmann, der Koordinator der Landesregierung, und Christoph Werner, Vorsitzender der dm-Geschäftsführung, werden das Vorhaben vorstellen.

Wir laden Sie herzlich am Donnerstag, 4. März 2021, nach Karlsruhe ein. Beginn ist um 10 Uhr, am dm-dialogicum, Am dm-Platz 1.

Wir übertragen die Konferenz auch auf unserem Youtube-Kanal unter https://youtu.be/cw-7ZSPmDDQ.

Über Ihre Zusage freuen wir uns sehr. Bitte teilen Sie uns per E-Mail an herbert.arthen@dm.de mit, ob Sie vor Ort teilnehmen.

Im Anschluss an die Konferenz stehen Ihnen Minister Manfred Lucha, Staatssekretär Dr. Florian Stegmann und Christoph Werner für Fragen gerne vor Ort, telefonisch oder via Teams zur Verfügung.

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Herbert Arthen
dm-drogerie markt
Telefon: +49 721 5592 1195
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BGA LIEFERKETTENGESETZ IM HAURUCKVERFAHREN SCHADET DEM MITTELSTAND

03.03.2021 – 11:58

BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.

BGA: Lieferkettengesetz im Hauruckverfahren schadet dem Mittelstand


















Berlin (ots)

„Das Hauruckverfahren, mit dem das Lieferkettengesetz nun durchgepeitscht werden soll, ist völlig inakzeptabel. Kommt es im weiteren Verlauf nicht noch zu grundlegenden Änderungen am Gesetz, drohen massive Auswirkungen auf die kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland. Es ist unbegreiflich, wie wenig Sinn für unternehmerische Realität in dem Entwurf steckt. Aber so kurzfristig wie die Verbändeanhörung angesetzt war, scheint die Expertise aus der Praxis auch nicht ernsthaft gewünscht zu sein.“ Dies erklärt Anton F. Börner, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), in Berlin zum heutigen Kabinettsbeschluss zur Einführung eines nationalen Lieferkettengesetzes.

„Die in dem Entwurf enthaltenen Sorgfaltspflichten sind deutlich umfassender und gehen über die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte klar hinaus. So sollen die vom Gesetz erfassten Unternehmen die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette erfüllen, Finanzdienstleistungen und Verwertung eingeschlossen. Dies gilt es sogar bei mittelbaren Zulieferern durchzusetzen, mit denen sie in keinen direkten Vertragsbeziehungen stehen. Dem Gesetz nach soll dies per Weitergabe-Klausel erfolgen. Hiermit fordert und forciert der Entwurf aber genau das, wovor wir seit Langem warnen: Große Unternehmen werden ihre Pflichten eins zu eins an kleinere Geschäftspartner weiterreichen. Somit sehen wir nicht nur ein großes Risiko für diese Unternehmen, sondern auch einen klaren Eingriff in die unternehmerische Vertragsfreiheit“, kritisiert Börner.

„Wir unterstützen das Ziel, die weltweite Menschenrechtslage zu verbessern, denn Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Mit diesem Gesetz aber versucht die Politik, die Verantwortung einseitig an die Wirtschaft weiterzugeben. Das kann nicht funktionieren. Schon gar nicht ohne ein ‚Level Playing Field‘, zumindest auf europäischer Ebene, weil sonst deutsche Unternehmen im weltweiten Wettbewerb benachteiligt werden“, so Börner abschließend.

05, Berlin, 3. März 2021

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André Schwarz
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80 JAEHRIGES BESTEHEN YUYU PHARMA VEROEFFENTLICHT SEINE UNTERNEHMENSGESCHICHTE

04.03.2021 – 02:37

Yuyu Pharma

80-jähriges Bestehen: Yuyu Pharma veröffentlicht seine Unternehmensgeschichte


















Seoul, Südkorea (ots/PRNewswire)

Die Geschichte zu den Herausforderungen und Veränderungen von Yuyu der vergangenen 80 Jahre als Pharmaunternehmen der ersten Generation wird im Storytelling-Format verfasst

Yuyu Pharma (KRX: 000220, CEO Robert Wonsang Yu) veröffentlichte im Hinblick auf den 80. Jahrestag seiner Gründung am 28. Februar 2021 seine Geschichte mit all den Herausforderungen und Veränderungen in den vergangenen 80 Jahren. Die Geschichte wird im Storytelling-Format erzählt und ist aus einer Reihe an Interviews mit den Menschen aufgebaut, die an der Geschichte des Unternehmens teilhatten.

Die 80-jährige Geschichte des Unternehmens wurde auf der Grundlage von Fotos und Videos präsentiert, die einen Einblick in diesen Zeitraum geben, wie beispielsweise Yuyus Produktwerbung in den 1940er und 50er Jahren, Produktanleitungen aus den 1960er Jahren sowie Interviews mit ehemaligen und aktuellen Mitarbeitern.

Sie ist in drei Kapitel aufgeteilt. Kapitel 1 fasst die größten Herausforderungen zusammen, mit denen Yuyu in den einzelnen 20-Jahres-Abschnitten seit seiner Gründung im Jahr 1941 konfrontiert worden ist. Kapitel 2 besteht aus Fragen und Antworten mit dem Vorsitzenden Seungpil Yu und CEO Wonsang Yu, aus Interviews mit neun Mitarbeitern, die mindestens 20 Jahre lang bei Yuyu tätig waren, wie dem Fabrikdirektor, dem Gewerkschaftsvorsitzenden, Einkäufern und dem Hausmeister, und zu guter Letzt beschreiben aktuelle Mitarbeiter von Yuyu Pharma das Unternehmen in einem Satz.

Die 80-jährige Geschichte von Yuyu Pharma umfasst 236 Seiten. Sie wird auch im E-Book-PDF-Dateiformat veröffentlicht und auf der Website von Yuyu Pharma verfügbar sein.

Informationen zu Yuyu Pharma

Yuyu Pharma (KRX: 000220) ist ein 1941 gegründetes koreanisches Pharmaunternehmen, das seit 1975 an der koreanischen Börse notiert ist. Das Unternehmen produziert und vertreibt pharmazeutische Produkte, medizinische Geräte und Nahrungsergänzungsmittel. Darüber hinaus engagiert sich Yuyu Pharma in der Entwicklung innovativer Therapeutika in den Bereichen Ophthalmologie, Urologie und Neurologie.

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Sean Yoon, hjyoon@yuyu.co.kr

Foto – https://mma.prnewswire.com/media/1448515/Yuyu_History.jpg

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SCHUELERAUSTAUSCH USA UND KANADA AUCH IN COVID 19 ZEITEN IST EIN HIGH SCHOOL BESUCH MOEGLICH

03.03.2021 – 09:00

Carl Duisberg Centren

Schüleraustausch USA und Kanada: Auch in Covid-19-Zeiten ist ein High-School-Besuch möglich


















Schüleraustausch USA und Kanada: Auch in Covid-19-Zeiten ist ein High-School-Besuch möglich
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Köln (ots)

Zum Schüleraustausch nach Nordamerika? Auch während der Pandemie ist das möglich. Die USA erfreuen sich seit dem Amtsantritt von Präsident Joe Biden wieder größerer Beliebtheit und der Trend zu Kanada bleibt ungebrochen. Worauf Eltern und Teenager bei der Wahl des Ziels achten sollten, welche Bestimmungen und Einschränkungen es aktuell vor Ort gibt und wie der Schulbesuch mit Corona klappt, haben die Schüleraustausch-Profis der gemeinnützigen Carl Duisberg Centren zusammengetragen.

Einreise

Offiziell besteht seit März 2020 ein Einreiseverbot in die USA für alle, die sich 14 Tage vor Einreise im Schengenraum aufgehalten haben. Doch seit dem Sommer gibt es eine Ausnahmeregelung für Austauschschüler mit J-1- oder F-1-Visum. Grund dafür: diese Programme gelten als nationales Interesse. Ob ein Visum tatsächlich beantragt werden kann, hängt von den Lockdown-Regelungen hierzulande ab. Denn auch die US-Botschaften in Deutschland müssen sich an die hiesigen Kontaktbeschränkungen halten. Ist das geschafft, müssen reisewillige Schüler den Fluggesellschaften einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorlegen, der nicht älter als drei Tage sein darf. Eine Quarantäne nach Ankunft in den USA ist momentan keine Pflicht. Es gilt aber die Empfehlung, sieben Tage zuhause zu bleiben und nach drei bis fünf Tagen einen weiteren Test auf Covid-19 zu machen. Auch für die Einreise nach Kanada ist ein spezielles Visum nötig: das „Study Permit“ und ein PCR-Test auf Covid-19 ist verpflichtend. Ebenfalls Pflicht ist eine zweiwöchige Quarantäne, während der die Orientierungsveranstaltungen online stattfinden. Die Schüler erhalten in diesen 14 Tagen eine engmaschige Betreuung durch die Gastfamilie und die Betreuer.

Schule und Unterricht

Schulen und Schulbezirke in den USA dürfen die Unterrichtsgestaltung selbst koordinieren. Daher gibt es starke Unterschiede, wie gelernt wird und ob diese ‚remote learning‘ sprich Distanzlernen, Präsenzunterricht oder einen Mix aus beidem anbieten. In Kanada findet der Schulunterricht in einem Mix aus Präsenz und online statt. Momentan werden oft zwei Fächer pro Quartal unterrichtet und dann gewechselt, damit sich nicht zu viele Schülergruppen vermischen. Sportunterricht findet reduziert statt.

Sonstiges Leben

Durch die Wahl des neuen US-Präsidenten Joe Biden könnte es zu neuen Maßnahmen der Pandemiebekämpfung kommen. Grundsätzlich erfreuen sich die USA als Ziel für einen Schüleraustausch seit seinem Amtsantritt wieder größerer Beliebtheit. In ländlichen Gegenden, wo weniger Menschen auf größerem Raum leben, gibt es aktuell keine oder wenige Kontaktbeschränkungen. Die Regelungen unterscheiden sich von Region zu Region. In Kanada gelten dagegen Kontaktbeschränkungen für private Verabredungen: Während der Schulunterricht größtenteils in Präsenz in den Schulen stattfindet, ist es aktuell nicht erlaubt, sich außerhalb mit einem anderen Haushalt zu treffen.

Internat statt Gastfamilie

Boarding, also die Unterbringung in einem Internat, ist aktuell sehr gefragt. Auch hier ist ein Aufwärtstrend seit der Amtseinführung von Joe Biden bei den Anmeldezahlen für die USA zu erkennen. Wer sich für Boarding in Kanada entscheidet, sollte ein ganzes Schuljahr einplanen, kürzere Besuche sind nur an wenigen Schulen möglich.

Weitere Informationen:

Sonstige Pressefotos: https://www.cdc.de/index.php?id=173

Aktuelle Informationen zu Schüleraustausch während Corona mit den Carl Duisberg Centren: https://www.carl-duisberg-schueleraustausch.de/covid-19-pandemie.html

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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Anja Thiede
Hansaring 49-51, 50670 Köln
Tel. 0221/1626-261
E-Mail: anja.thiede@cdc.de
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Xing: www.xing.com/profile/Anja_Thiede2

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GISMA HOCHSCHULE VERGIBT FUTURE LEADERS STIPENDIUM IM WERT VON 1 MILLION EURO

03.03.2021 – 10:12

GISMA Business School

GISMA-Hochschule vergibt Future-Leaders-Stipendium im Wert von 1 Million Euro


















Potsdam / Berlin (ots)

Mit einem Stipendium unterstützt die GISMA-Hochschule zukünftige Führungskräfte, damit sie auch in schweren Zeiten ihre Karriere-Ziele umsetzen können.

Die Pandemie sorgt in vielen Bereichen für tiefe Einschnitte, besonders betroffen ist sowohl der Bildungssektor als auch die Wirtschaft. Um Menschen in schweren Zeiten eine Bildungsperspektive zu geben und gleichzeitig Nachwuchskräfte für die Wirtschaft auszubilden, hat sich die GISMA-Hochschule entschlossen, im Rahmen eines Future-Leaders-Stipendiums die Gebühren für den Studiengang Master of Business Administration (Global MBA) um 50 Prozent zu erlassen. Angehenden Führungskräften wird so ermöglicht, ein Studium zu absolvieren, um sich dann mit ihren gewonnenen Fähigkeiten in Unternehmen einzubringen. In das Future-Leaders-Stipendium fließen rund 1 Million Euro, die aus einem Fond der GISMA-Trägergesellschaft Global University Systems bereitgestellt werden. Unter dem Motto „We CARE“ unterstützt diese gemeinsam mit ihren Studierenden weltweit soziale Projekte.

„Wir möchten mit dem Future-Leaders-Stipendium Menschen unterstützen, damit sie auch in schweren Zeiten ihre Ziele weiterverfolgen können. Das können neben regulär Studierenden auch Interessenten sein, die einfach ihre Kenntnisse erweitern oder ihrer Karriere einen neuen Fokus geben möchten. Als Volkswirtschaft können wir es uns schlichtweg nicht leisten, auf eine ganze Generation innovativer Nachwuchskräfte zu verzichten. Die Welt ordnet sich neu und wir brauchen Führungskräfte, die Dinge neu denken, und ausgebildet werden, für die großen Herausforderungen der Zukunft“, erklärt Professor Dr. Stefan Stein, Präsident der GISMA-Hochschule.

Das Stipendium mit einem Studiengebührenerlass von 50% für den Global MBA und 30 % Erlass für alle weiteren Programme steht Studieninteressenten zur Verfügung, die sich für das Sommersemester 2021 bis spätestens zum 30. April 2021 an den GISMA Standorten in Berlin-Potsdam einschreiben.

„Wir hoffen, dass wir mit dieser Initiative vielen Menschen Mut machen können trotz aller widrigen Umstände, ihre Träume weiter zu verfolgen. Im Rahmen unserer Möglichkeiten möchten wir top ausgebildete Talente in Unternehmen bringen und so unseren Beitrag zum wirtschaftlichen Aufschwung in Deutschland leisten“, fasst Stefan Stein das soziale Engagement der Hochschule zusammen.

Der Schwerpunkt der privaten und staatlich anerkannten GISMA-Hochschule mit Standorten in Berlin und Potsdam liegt auf der Vermittlung einer praxisorientierten Ausbildung in den Bereichen digitale Transformation, Betriebswirtschaft, Technologie und Agrarwirtschaft. Sie bildet Talente aus, die sich fokussiert und engagiert für eine nachhaltige Weltwirtschaft einsetzen. Die GISMA-Hochschule gehört dem internationalen Bildungsträger Global University Systems an, der sich mit weltweit 42 Instituten für Bildung in den verschiedensten Wissensbereichen einsetzt. Mehr Infos: www.gisma.com und www.globaluniversitysystems.com .

Über GISMA Business School

Die GISMA Business School wurde 1999 in Hannover gegründet und bietet jungen Fach- und Führungskräften aus Deutschland und der ganzen Welt eine globale Managementausbildung. Seitdem hat die GISMA ein internationales Netzwerk von Alumni aufgebaut, die ihre Karriere im In- und Ausland dank einer soliden Grundlage in der Managementtheorie und dem ressourcenreichen Alumninetzwerk vorangetrieben haben. Mit Standorten in Hannover, Hamburg, Berlin, London und Potsdam verleiht die GISMA Bachelor- und Masterabschlüsse und bietet auch Studiengänge von führenden europäischen Business Schools wie der University of Law, der dreifach akkreditierten Grenoble Ecole de Management und der Kingston University unter der Firma GISMA Global GmbH an.

Experten aus der ganzen Welt bringen als Fakultätsmitglieder sowohl akademische als auch praktische Erfahrungen in die Lehrveranstaltungen ein. Die GISMA bildet Studenten zu verantwortungsbewussten Playern der globalen Geschäftswelt aus. Sie steht für eine praxisorientierte und inspirierende Managementausbildung, die es den Studenten ermöglicht, sich auf lebenslanges Lernen und die Verknüpfung von relevanter akademischer Wissenschaft und Praxis zu konzentrieren. Die GISMA kooperiert mit einem Netzwerk global agierender Unternehmen in der Wirtschaft und im Bildungssektor und fördert Internationalisierungs-Change Prozesse in der Geschäftswelt, indem sie Studenten auf die globale und regionale deutsche Geschäftswelt vorbereitet. Weitere Informationen finden Sie unter: www.gisma.com

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SAMMELQUOTE FUER ELEKTROSCHROTT KRACHEND VERFEHLT DEUTSCHE UMWELTHILFE FORDERT STOPP DER NOVELLE DES ELEKTROGESETZES IM BUNDESTAG

03.03.2021 – 11:36

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Sammelquote für Elektroschrott krachend verfehlt: Deutsche Umwelthilfe fordert Stopp der Novelle des Elektrogesetzes im Bundestag


















Berlin (ots)

-  Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts verfehlt Deutschland 2019 mit nur 44,3 Prozent die gesetzliche Sammelquote von 65 Prozent um Längen 
-  Von fast einer Million Tonnen gesammelter Altgeräte wurde nicht einmal ein Prozent einer Wiederverwendung zugeführt 
-  Gesetzentwurf erstmals am 4. März im Bundestag: Deutsche Umwelthilfe fordert Abgeordnete auf, nicht zuzustimmen, solange Hersteller keine Sammelquote erfüllen müssen und Händler die Rücknahme von Altgeräten verweigern können  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, dem aktuellen Kabinettsentwurf des Elektrogesetzes nicht zuzustimmen. Denn dieser stellt nicht sicher, dass das gesetzliche Sammelziel für Elektroschrott von 65 Prozent erfüllt wird. Aktuell vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Zahlen zeigen, dass 2019 in Deutschland eine Sammelquote für Elektroschrott von nur 44,3 Prozent erreicht wurde. Aufgrund des verfehlten Sammelziels weist die DUH auf ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren der EU hin und fordert vom Bundestag, die Hersteller und Händler von Elektrogeräten deutlich stärker in die Pflicht zu nehmen. Am Donnerstag den 4. März befasst sich der Bundestag erstmals mit der Gesetzesnovelle.

„Die Umweltpolitik von Ministerin Schulze ist krachend gescheitert: In Deutschland wird mehr Elektroschrott illegal entsorgt oder exportiert als ordnungsgemäß erfasst. Lediglich 11,4 Kilogramm wurden pro Einwohner in 2019 korrekt gesammelt, obwohl mehr als 31 Kilogramm pro Einwohner in Verkehr gebracht wurden. Dabei enthält Elektroschrott Schadstoffe, wie Schwermetalle, Flammschutzmittel und Weichmacher, die unbedingt sachgerecht behandelt werden müssen. Der Bundestag darf dem Kabinettsentwurf des neuen Elektrogesetzes in dieser Form nicht zustimmen und muss sicherstellen, dass das EU-Sammelziel von 65 Prozent erreicht wird“, sagt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH.

Die DUH fordert deshalb drei entscheidende Veränderungen: Erstens muss jeder Hersteller von Elektrogeräten zur Erfüllung der Sammelquote verpflichtet werden. Zweitens sollten alle Händler, die Elektrogeräte verkaufen, auch entsprechende Altgeräte zurücknehmen müssen. Bislang ist das lediglich für Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mehr als 400 Quadratmetern sowie für Supermärkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern vorgesehen. Und drittens sollten Händler und Hersteller ihre Sammelquoten veröffentlichen müssen, um mehr Transparenz zu gewährleisten. Nur so kann erreicht werden, dass sich niemand seiner Verantwortung entzieht.

Aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts zufolge wurden in 2019 lediglich 947.100 Tonnen Elektroaltgeräte ordnungsgemäß erfasst, was einer Sammelquote von 44,3 Prozent entspricht. Nach EU-Vorgaben hätten jedoch 65 Prozent und damit 443.000 Tonnen mehr gesammelt werden müssen. In Verkehr gebracht wurden im gleichen Jahr 2.590.244 Tonnen. Gleichzeitig sank der Anteil von zur Wiederverwendung vorbereiteten Altgeräten auf 9.200 Tonnen und damit auf unter ein Prozent.

„Es darf nicht sein, dass funktionierende Elektrogeräte grundlos verschrottet werden. Damit die bereits vorhandene Pflicht, Altgeräte auf die Eignung zur Wiederverwendung zu prüfen und ihnen nach Möglichkeit ein zweites Leben zu geben, tatsächlich angewendet wird, braucht es auch für die Wiederverwendung eine Quote, die von den Herstellern erfüllt werden muss. Wir unterstützen daher ausdrücklich die Forderung des Bundesrats nach einer verbindlichen Quote für die Wiederverwendung“, sagt Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter des Bereichs Kreislaufwirtschaft bei der DUH.

In seiner 1.000 Sitzung am 12. Februar hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, dass zehn Prozent der erfassten Elektroaltgeräte zukünftig in eine Wiederverwendung gebracht werden sollten. Die DUH begrüßt diese Forderung und weist auf die enormen Umweltvorteile einer Wiederverwendung hin. So spart bereits die Wiederverwendung eines 130 Gramm schweren Smartphones 14 Kilogramm Ressourcen und 58 Kilogramm CO2-Emissionen ein.

Links:

-  DUH-Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des Elektrogesetzes: https://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/
-  Informationen zur Nachhaltigkeit sowie der Wiederverwendung und Sammlung von Smartphones: https://www.duh.de/projekte/althandy/ 

Pressekontakt:

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-462, 0151 74463368, sommer@duh.de

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Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
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Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt

Veröffentlicht am

EINLADUNG ZUM PRESSEGESPRAECH RISIKOREDUKTION DURCH ALTERNATIVE NIKOTIN PRODUKTE

03.03.2021 – 13:42

Nikotin Institut

Einladung zum Pressegespräch: Risikoreduktion durch alternative Nikotin-Produkte


















Wien (ots)

Experte fordert Aufklärung statt Verbote – Maßnahmenempfehlung zur gesetzlichen Regulierung in Österreich und der gesamten EU

Rauchen findet in unserer gesundheitsorientierten Gesellschaft immer weniger Akzeptanz. Manche Menschen aber können oder wollen nicht aufhören, Nikotin zu konsumieren. Erstmals gibt es heute auch in den Trafiken und dem zugehörigen Fachhandel – durch das immer größere Angebot an alternativen Nikotinzuliefersystemen – Hilfsmittel, die langjährige Raucherinnen und Raucher bei diesem Schritt unterstützen können. Diese disruptive Entwicklung bringt nun die politisch Verantwortlichen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene unter Zugzwang. Europaweit wird an einer Neuregulierung gearbeitet.

Viele internationale Expertinnen und Experten kritisieren, dass die derzeitigen Regelungen in vielen Ländern Europas nicht einheitlich sind, und den von ihnen empfohlenen „Tobacco-Harm-Reduction“-Ansatz nicht ausreichend berücksichtigen oder sogar ignorieren. Anstelle einer rigorosen Verbotspolitik fordern sie eine gezielte Aufklärung über Ersatzprodukte wie zum Beispiel E-Zigaretten, Tabakerhitzer und tabakfreie Nikotinbeutel sowie klare gesetzliche Zugangs- und Produktregelungen.

Pressegespräch: Risikoreduktion durch alternative Nikotin-Produkte

Ihr Gesprächspartner:

Univ.-Doz. Dr. med. Ernest Groman

Wissenschaftlicher Leiter Nikotin Institut

Arzt und Experte für Programme zur Raucherentwöhnung

Seit mehr als 20 Jahren Organisation von Raucherentwöhnungsprogrammen in Zusammenarbeit mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern

Bitte um Anmeldung an wolfbauer-schinnerl@ewscom.at

Sie können Ihre Fragen an den Vortragenden im Rahmen der Veranstaltung online stellen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Datum: 16.03.2021, 10:00 Uhr

Ort: Live-Stream, Österreich

Url:
http://events.streaming.at/nikotin-institut-20210316

Pressekontakt:

Nikotin Institut
Externe Pressestelle: Mag. Elisabeth Wolfbauer-Schinnerl, E.W.S.COM
Mobil: +43 676 6357 399, E-Mail: wolfbauer-schinnerl@ewscom.at

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