Veröffentlicht am

Vorschläge der EU-Kommission für die Regulierung von Künstlicher Intelligenz reichen nicht aus

21.04.2021 – 17:43

VdTÜV Verband der TÜV e.V.

Vorschläge der EU-Kommission für die Regulierung von Künstlicher Intelligenz reichen nicht aus


















Berlin (ots)

+++ TÜV-Verband begrüßt EU-Initiative zur Regulierung von KI-Systemen +++Verpflichtende Mindestanforderungen für alle KI-Systeme erforderlich +++ Bei Hochrisiko-Anwendungen sollten Sicherheit, Zuverlässigkeit und Transparenz von unabhängigen Stellen geprüft werden +++

Zum heute vorgestellten Entwurf für die Regulierung Künstlicher Intelligenz der Europäischen Kommission sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands:

„Der Legislativvorschlag der EU-Kommission für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in Europa ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur notwendigen Regulierung der Technologie. Viele KI-Systeme zum Beispiel in der Mobilität, in der Medizin, in der Wirtschaft oder in der Justiz bergen Gefahren für die körperliche Unversehrtheit von Menschen oder greifen in ihre elementaren Grundrechte wie Gleichbehandlung oder Privatsphäre ein. Daher ist es richtig, dass KI-Anwendungen entsprechend ihres Gefährdungspotenzials klassifiziert und reguliert werden sollen. Die von der Kommission vorgeschlagenen Risikoklassen bedürfen aus Sicht des TÜV-Verbands aber noch einer weiteren Überarbeitung. So ist die Zuordnung der KI-Systeme in die jeweiligen Risikoklassen nachzubessern. Der im Legislativvorschlag vorgesehene primäre Fokus auf KI-Anwendungen mit hohem Risiko greift dabei zu kurz. Verpflichtende Mindestanforderungen sollten für alle KI-Anwendungen gelten. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf wichtige Schutzziele wie Sicherheit, Zuverlässigkeit und Transparenz.“

„Der TÜV-Verband begrüßt die Einbindung unabhängiger Prüforganisationen bei bestimmten KI-Systemen mit hohen Risiken. Allerdings sollte der Kommissionsvorschlag dahingehend ergänzt werden, dass eine unabhängige Prüfung für alle Hochrisikoanwendungen verpflichtend vorgesehen wird, zum Beispiel bei KI-Systemen zur Personalgewinnung oder bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit. Bisher sieht der Kommissionsvorschlag hier nur eine Selbsterklärung des Herstellers vor.“

„Damit wir die enormen Potenziale Künstlicher Intelligenz ausschöpfen können, müssen die Menschen Vertrauen in die Sicherheit der Technologie entwickeln. Bisher sind KI-Systeme stattdessen eine Art ‚Blackbox‘, deren Funktionsweise die meisten Nutzer:innen weder nachvollziehen noch verstehen können. Der Regulierungsentwurf muss jetzt nachgebessert werden, um Transparenz und Sicherheit KI-gestützter Systeme flächendeckend gewährleisten zu können.“

In der deutschen Wirtschaft gibt es für eine risikobasierte Regulierung von KI-Anwendungen eine breite Zustimmung. Laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands sind 87 Prozent der Unternehmen ab 50 Mitarbeitern in Deutschland der Meinung, dass KI-Anwendungen in Abhängigkeit von ihrem Risiko reguliert werden sollten. Befragt wurden Geschäftsführer:innen und IT-Verantwortliche. Um die künftigen regulatorischen Vorgaben für KI-Systeme in der Praxis umsetzen zu können, haben die TÜV-Unternehmen ein Entwicklungslabor für Künstliche Intelligenz gegründet. Ziel des „TÜV AI Labs“ ist es, geeignete Verfahren für die Prüfung sicherheitskritischer KI-Anwendungen zu entwickeln.

Weitere Informationen unter: www.vdtuev.de/digitalisierung/kuenstliche-intelligenz

Über den TÜV-Verband: Der Verband der TÜV e. V. (VdTÜV) vertritt die politischen und fachlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Der Verband setzt sich für technische und digitale Sicherheit bei Produkten, Anlagen und Dienstleistungen durch unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung ein. Mit seinen Mitgliedern verfolgt der TÜV-Verband das Ziel, das hohe Niveau der technischen Sicherheit in unserer Gesellschaft zu wahren und Vertrauen für die digitale Welt zu schaffen.

Pressekontakt:

Maurice Shahd
Pressesprecher
Verband der TÜV e.V. (VdTÜV)
Friedrichstraße 136 | 10117 Berlin
T 030 760095-320, E presse@vdtuev.de
www.vdtuev.de | www.twitter.com/vdtuev_news

Original-Content von: VdTÜV Verband der TÜV e.V., übermittelt

Veröffentlicht am

IoT-Studie: Risiko durch smarte Geräte wird von heimischen Unternehmen massiv unterschätzt

21.04.2021 – 11:35

IoT Inspector GmbH

IoT-Studie: Risiko durch smarte Geräte wird von heimischen Unternehmen massiv unterschätzt


















Bad Homburg (ots)

Umfrage unter 260 IT Entscheidern belegt: Mangelhaftes Risikobewusstsein und keine klare Verantwortlichkeit für IoT-Security

Sie sind flächendeckend im Einsatz, aber das damit verbundene Sicherheitsrisiko wird unterschätzt: Die Rede ist von smarten Devices. 42 Prozent von 260 für den „IoT-Sicherheitsreport 2021“ befragten Unternehmen verfügen über keinerlei Compliance-Regeln für ihre IoT-Devices wie Router, WiFi-Accesspoints, VoIP-Telefone, Netzwerkkameras oder IoT-Geräte in der Produktion. „Das Ergebnis ist erschreckend. Zwar sieht die Mehrzahl der befragten Firmen das Internet of Things als Risiko, aber nur der geringste Teil sichert sich durch adäquate Maßnahmen ab“, kommentiert Rainer M. Richter, Geschäftsführer des deutschen Unternehmens IoT Inspector. Im April 2021 wurde die Umfrage auf Entscheiderebene bei deutschen Betrieben unterschiedlicher Größenordnung durchgeführt. So verlassen sich 22 Prozent in Punkto Gerätesicherheit auf vertragliche Regelungen seitens der Hersteller. Nur 11 Prozent führen eine Bedrohungsanalyse durch, 28 Prozent setzen immerhin auf Penetration Testing. Intrusion Detection findet lediglich bei 37 Prozent der befragten Unternehmen statt.

Unklare Verantwortlichkeiten

Ebenfalls kritisch ist das Vakuum, das rund um das Thema Verantwortlichkeit für IoT-Sicherheit herrscht. Bei 15 Prozent der 260 Unternehmen liegt die Last auf dem CTO, bei 17 Prozent beim CIO. 17 Prozent haben die Verantwortung im Einkauf liegen, weitere 21 Prozent vertrauen auf externe Berater. „Das ist grob fahrlässig! Jedes IoT-Device kann manipuliert werden und stellt ein entsprechendes Sicherheitsrisiko für ein Unternehmen dar. Die Zuständigkeit muss dort liegen, wo auch die restliche IT Security verantwortet wird“, sagt Richter. Sein Unternehmen betreibt eine Security Plattform zur Analyse von IoT-Firmware – also des Betriebssystems solcher smarten Devices – auf Sicherheitslücken und Compliance. Problematisch sind dabei vor allem intransparente OEM-Lieferketten, bei denen Produkte zwar von einem Hersteller verkauft, aber nicht unbedingt auch von ihm gefertigt werden. Mit dem Re-Labelling schmuggeln sich nämlich oftmals unerwünschte Sicherheitslücken in das Endprodukt. „Es kann durchaus vorkommen, dass ein Drittanbieter vollen Zugriff auf das Device hat – und darüber im Zweifelsfall auch auf das Netzwerk eines Unternehmens zugreifen kann“, warnt Rainer Richter. Dies wurde eben erst am Beispiel des niederländischen Telekommunikations Providers KPN und dessen Huawei Infrastruktur gut ersichtlich.

KPN: Half Huawei bei Spionage?

Bis heute verwaltet das umstrittene chinesische Unternehmen Huawei Geräte des KPN-Mobilfunknetzes. Huawei-Mitarbeiter in China und den Niederlanden haben laut niederländischen Quellen sogar „Administratorenrechte“ im KPN-Netzwerk und hatten so auch die Möglichkeit, Gespräche bis zur höchsten politischen Ebene mitzuhören oder an Geheimdienste weiterzugeben. „Dieses Beispiel zeigt, welcher Zündstoff in vermeintlich harmlosen Geräten steckt, die einfach in eine Inftrastruktur eingebunden und dann im laufenden Betrieb vergessen werden“, sagt Richter von IoT Inspector. In den USA steht Huawei bereits seit 2019 auf der Verbotsliste zum Einsatz in Behörden.

Aber auch Hacker haben es so leicht – und das zumindest sagen auch die 260 befragten Firmenvertreter. 85 Prozent bestätigen, dass Cyberkriminelle bereits einen Fokus auf IoT-Geräte gelegt haben. Als besonders bedroht sehen die Befragten dabei Server, PCs und Industry 4.0 Anlagen. Medizintechnik mit Netzwerkanschluss hingegen halten nur 28 Prozent für gefährdet, IP-Telefone gar nur 14 Prozent. „Das ist eine grobe Fehleinschätzung, die vielleicht vor zehn Jahren Gültigkeit hatte. Heute ist jedes Device – vom Router über die Videokonferenzanlage bis zum schlüssellosen Eintrittssystem – ein trojanisches Pferd für Attacken auf Unternehmen und Organisationen“, warnt der IoT-Experte Richter.

Über IoT Inspector:

Die Technologie von IoT Inspector ermöglicht mit wenigen Mausklicks eine automatisierte Firmware-Prüfung von IoT-Devices auf kritische Sicherheitslücken. Der integrierte Compliance Checker deckt gleichzeitig Verletzungen internationaler Compliance-Vorgaben auf. Schwachstellen für Angriffe von außen und Sicherheitsrisiken werden in kürzester Zeit identifiziert und können gezielt behoben werden. Die einfach per Web-Interface zu bedienende Lösung deckt für Hersteller und Inverkehrbringer von IoT-Technologie unbekannte Sicherheitsrisiken auf. Dies gilt insbesondere für Produkte, die von einem OEM-Partner gefertigt werden. Auch Infrastrukturanbieter, Beratungsunternehmen, Wissenschaftler und Systemhäuser profitieren von dem Angebot, und können Ihren Kunden wertvollen Mehrwert bieten.

Pressekontakt:

Kontakt:
IoT Inspector GmbH, Tannenwaldallee 2, 61348 Bad Homburg, Deutschland,
Julia Alunovic, E-Mail: julia@iot-inspector.com,
Web: https://www.iot-inspector.com

PR-Agentur: euromarcom public relations GmbH,
Mühlhohle 2, 65205 Wiesbaden, Deutschland, Tel.: +49 (0)611-973150,
E-Mail: team@euromarcom.de, Web: www.euromarcom.de

Original-Content von: IoT Inspector GmbH, übermittelt

Veröffentlicht am

CSR-Richtlinie: Heute beginnt eine neue Ära in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

21.04.2021 – 15:30

PwC Deutschland

CSR-Richtlinie: Heute beginnt eine neue Ära in der Nachhaltigkeitsberichterstattung


















Düsseldorf (ots)

Die EU-Kommission legt einen Vorschlag zur Änderung der CSR-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) vor: Nach den neuen Regeln sind in Deutschland künftig mehrere tausend Unternehmen verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht in ihren Lagebericht aufzunehmen / Die geplanten Änderungen betreffen bereits die Berichtsperiode 2023

Heute hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Anpassung der CSR-Richtlinie vorgelegt. Die geplanten Änderungen sollen für mehr Transparenz über nachhaltige Aspekte sorgen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung rückt damit auf Augenhöhe mit der Finanzberichterstattung, im Ergebnis wird die Zweiklassengesellschaft zwischen finanziellen und nichtfinanziellen Informationen beendet.

„Mit den heute veröffentlichten Änderungen schlägt die EU ein neues Kapitel in der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf: Sie hat einen klaren Fahrplan zur Integration von nichtfinanziellen Informationen in die Berichterstattung vorgelegt. Dieser Plan sieht eindeutige Verantwortlichkeiten für die Erstellung, Überwachung und Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor“, kommentiert Hendrik Fink, Leiter Sustainability Services bei PwC Deutschland.

Bereits seit 2017 sind große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen in der EU dazu verpflichtet, über nichtfinanzielle Aspekte zu berichten. Bislang wies diese Berichterstattung jedoch Mängel auf: Die Informationen seien wenig relevant, häufig nicht verlässlich und in den seltensten Fällen vergleichbar – so die Kritik von Investoren und anderen Stakeholdern – und damit nicht geeignet, um nachhaltigkeitsbezogene Risiken bei Investitionen zu berücksichtigen. Dies könne die Stabilität des Finanzsystems gefährden. Nicht zuletzt seien zu wenige Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen. Zusätzlich soll eine Angleichung mit den aktuell parallel laufenden Regulierungen bezüglich des EU Action Plan on Sustainable Finance/EU Green Deal erfolgen, um beispielsweise die Anforderungen an Taxonomie-Angaben zu harmonisieren.

Kreis der Berichtspflichtigen in Deutschland wächst stark

Der Vorschlag der Kommission adressiert nun diese Kritikpunkte: Der Kreis der Unternehmen, die in Zukunft über nichtfinanzielle Aspekte berichten müssen, wächst stark an. Grundsätzlich sollen in Zukunft alle an einem regulierten Markt in der EU gelisteten Unternehmen (bis auf Kleinstunternehmen), zudem große nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie die meisten Banken und Versicherungen verpflichtend über nichtfinanzielle Kennzahlen berichten und somit zu mehr Transparenz über nachhaltige Aspekte beitragen. Dabei soll zudem das Größenkriterium der Arbeitnehmerzahl von 500 auf 250 gesenkt werden. „Bislang waren in Deutschland rund 500 Unternehmen berichtspflichtig. Nach den neuen Regelungen werden es mindestens zehnmal so viele sein“, schätzt Hendrik Fink.

Aber auch die Berichtsinhalte werden umfassend ausgeweitet und präzisiert: Dafür sollen neue, verbindliche Standards für das Sustainability-Reporting veröffentlicht werden, die den bislang geltenden Flickenteppich ablösen und Einheitlichkeit in der Anwendung schaffen.

Die Informationen sollen künftig nach dem Prinzip der doppelten Materialität offengelegt werden. Das bedeutet: Es müssen alle nachhaltigkeitsbezogenen Fakten veröffentlicht werden, die für das Verständnis von Geschäftsverlauf, Lage und Ergebnis erforderlich sind, aber auch Informationen, die nötig sind, um die Auswirkungen des Unternehmens auf die Gesellschaft zu verstehen. Zudem sind von den berichtspflichtigen Unternehmen auch die Angaben zu den grünen Finanzkennzahlen nach der Taxonomie-Verordnung zu beachten, die durch den ebenfalls heute veröffentlichten delegierten Rechtsakt konkretisiert wurden. „Ein weitestgehend qualitativer Nachhaltigkeitsbericht, der nur wenige Seiten umfasst, wird nicht mehr regelkonform sein“, so Nicolette Behncke, Partnerin und Expertin für Sustainability-Reporting und -Assurance bei PwC Deutschland.

Nachhaltigkeit muss zwingend in den Lagebericht

Der Vorschlag sieht zudem vor, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung zwingend im Lagebericht erfolgen muss. Das birgt aus Sicht der PwC-Expertin eine große Herausforderung: „Unternehmen müssen die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf den Zeitpunkt der Lageberichterstattung vorziehen – und das bei ausgeweiteten Inhalten.“ Des Weiteren ist vorgesehen, auch für die Nachhaltigkeitsinformationen ein digitales Tagging einzuführen – analog zur Finanzberichterstattung.

Eine weitere Änderung bezieht sich auf die Geschäftsführung: In Zukunft soll das Management aktiv und nachweislich die Verantwortung für die Sustainability-Berichterstattung tragen. Der Bilanzeid, der sich bislang nur auf die Finanzberichterstattung bezieht, soll auch auf den Nachhaltigkeitsreport ausgeweitet werden. „Damit würde das Management explizit und schriftlich nach außen zeigen, dass es diese Verantwortung trägt“, resümiert Nicolette Behncke. Die vorgesehene Überwachungspflicht über die nichtfinanzielle Berichterstattung durch den Aufsichtsrat ist für deutsche Kontrollorgane allerdings kein Neuland.

Die externe Prüfungspflicht für Nachhaltigkeitsberichte kommt

Darüber hinaus sieht der Vorschlag der EU-Kommission eine Prüfungspflicht für Nachhaltigkeitsberichte vor: Um die Verlässlichkeit der Sustainability-Berichterstattung zu erhöhen, soll der Abschlussprüfer – zunächst mit begrenzter Prüfungssicherheit – eine externe Prüfung vornehmen.

Vor allem für die neu in den Anwendungsbereich fallenden Unternehmen ist die Einführung einer Berichts- und Prüfungspflicht eine komplexe Aufgabe: „Auf Unternehmen, die bislang noch nicht berichtspflichtig waren und daher weder Erfahrungen in der nichtfinanziellen Berichterstattung mitbringen noch Berührungspunkte mit einer Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen hatten, kommen umfangreiche neue Aufgaben zu“, so das Fazit von Nicolette Behncke.

Die Änderungen betreffen bereits die Berichtsperiode 2023

Das gilt vor allem im Hinblick auf den ambitionierten Zeitplan: Der Vorschlag soll voraussichtlich noch im Kalenderjahr 2021 verabschiedet werden. Bis Ende 2022 müssen die Mitgliedsstaaten die Vorgaben in nationales Recht umsetzen. Die Berichtspflicht soll für Nachhaltigkeitsberichte gelten, die ab dem 1. Januar 2024 veröffentlicht werden. „Die Änderungen betreffen also bereits die Berichtsperiode 2023“, erläutert Hendrik Fink.

Der PwC-Experte fasst die anstehenden Änderungen wie folgt zusammen: „In wenigen Jahren wird all das, was für die klassische Finanzberichterstattung gilt, auch für das Sustainability-Reporting verbindlich sein. Das kann zugleich eine Chance für Unternehmen darstellen. Denn es lohnt sich, die für den Geschäftserfolg maßgeblichen nachhaltigen Aspekte gleichwertig in die unternehmerischen Berichtsprozesse einzubetten. Das erleichtert es, gegenüber Kapitalgebern, Investoren und auch Kunden auskunftsfähig zu sein und einen Beitrag für mehr Vertrauen und Transparenz zu leisten.“

Pressekontakt:

Alina Gerhards
PwC-Presseabteilung
Tel.: (0211) 981 – 4916
E-Mail: alina.gerhards@pwc.com
www.pwc.de/nachhaltigkeitsberatung

Original-Content von: PwC Deutschland, übermittelt

Veröffentlicht am

Deutscher Feststoff-Akku mit hervorragender Umweltbilanz löst grundsätzliches Problem für Serienproduktion

21.04.2021 – 10:30

High Performance Battery Technology GmbH

Deutscher Feststoff-Akku mit hervorragender Umweltbilanz löst grundsätzliches Problem für Serienproduktion


















Bonn (ots)

-  Akkuzelle besteht Tests zur grundsätzlichen Funktionalität 
-  Erste Produktionslinie von 100 MWh als modulare Einheit auf dem Weg zur Gigafactory in Planung - Fertigungsstart ab 2023 
-  Positionierung von Deutschland als Technologieführer in der Akku-Industrie  

Ein wichtiger Meilenstein ist erreicht: Das Start-up High Performance Battery (HPB) hat den weltweit ersten Feststoff-Akku entwickelt, dessen Herzstück – im Gegensatz zu allen anderen Feststoff-Akku-Vorhaben – das Ergebnis einer chemischen Reaktion innerhalb des Akkus ist. Werden üblicherweise Festionenleiter als Fertigteile in die Batterie eingebracht, entsteht der HPB Festionenleiter ähnlich einem „Zwei-Komponenten-Kleber“ erst in der Batteriezelle. Dadurch löst diese Technologie elegant wesentliche Hürden für eine Serienproduktion von Feststoff-Akkus als mögliche Nachfolgetechnologie der Lithium-Ionen-Akkus auf.

Die Liste der positiven Eigenschaften des HPB Feststoff-Akkus ist lang: Die innovative Batterietechnologie der High Performance Battery hat eine extrem hohe Lebensdauer ohne Leistungsverlust bei annähernd konstanter Kapazität. Ferner ist der Feststoff-Akku tiefentladefest und schnellladefähig, der Festionenleiter nicht entflammbar und somit sicher in der Nutzung. Darüber hinaus hat die neue Technologie eine um 50 Prozent verbesserte Umweltbilanz gegenüber herkömmlichen Lithium-Ionen-Batterien und kommt zudem ohne den umstrittenen Rohstoff Kobalt aus. Die innovative Akkuzelle hat bereits die grundsätzliche Funktionalität in ersten Tests bewiesen.

Zuverlässige Speichertechnologie für eine erfolgreiche Energiewende

Die neue Batterietechnologie von High Performance Battery bedient ein breites Anwendungsfeld: Sie besitzt ein hohes Potenzial künftig in der E-Mobilität – zu Lande, zu Wasser und in der Luft – eingesetzt zu werden. Insbesondere ist sie geeignet für die heimische Energieversorgung und das Zwischenspeichern von volatilem Strom. Denn für das Gelingen der Energiewende muss umweltfreundlicher Strom aus erneuerbaren Energien zwischengespeichert werden und dann abrufbar sein, wenn der entsprechende Bedarf besteht – vom Privathaushalt bis hin zur industriellen Produktion.

Auch die Markterschließung ist unkonventionell: Die HBP vergibt Lizenzen an Produzenten und Anwender für attraktive Marktsegmente. Für 2023 ist der Fertigungsstart der ersten Produktionslinie von 100 Megawattstunden geplant. Der modulare Aufbau der Produktion soll einen kurzfristigen Einstieg und eine einfache Skalierung auf Gigafactory-Niveau ermöglichen.

Umweltfreundlicher Feststoff-Akku kann Deutschland zum Technologieführer machen

„Die Entwicklung des Feststoff-Akkus ist ein großer Erfolg und ein weiterer Schritt auf dem Weg zur erfolgreichen Energiewende. Der Aufbau der ersten Produktion bietet Deutschland die Chance der Positionierung als Technologieführer auf dem Weltmarkt. Neben dem Vertrieb der Lizenzen und der Vorbereitung des Produktionsstarts optimieren wir die Akkuzelle weiterhin in Bezug auf Größe und Kapazität“, sagt Dr. Thomas Lützenrath, COO der High Performance Battery.

Die High Performance Battery wurde 2015 gegründet und ist auf die Erforschung und Entwicklung von High-Tech-Akkus mit einer einzigartigen Kombination von Leistungsdaten spezialisiert: langlebig, nicht-entflammbar, tiefentladefest, nahezu konstante Kapazität bei nahezu konstantem Innenwiderstand, ohne Rohstoffengpass, frei von Kobalt und mit erheblich besseren Umweltwirkungen als herkömmliche Lithium-Ionen-Akkus.

www.HighPerformanceBattery.de

Pressekontakt:

Tom Meyer-Wersinger
Tel. +49 40 899 699 629
tom.meyer-wersinger@fischerappelt.de

Original-Content von: High Performance Battery Technology GmbH, übermittelt

Veröffentlicht am

IoT-Studie: Risiko durch smarte Geräte wird von heimischen Unternehmen massiv unterschätzt

21.04.2021 – 11:35

IoT Inspector GmbH

IoT-Studie: Risiko durch smarte Geräte wird von heimischen Unternehmen massiv unterschätzt


















Bad Homburg (ots)

Umfrage unter 260 IT Entscheidern belegt: Mangelhaftes Risikobewusstsein und keine klare Verantwortlichkeit für IoT-Security

Sie sind flächendeckend im Einsatz, aber das damit verbundene Sicherheitsrisiko wird unterschätzt: Die Rede ist von smarten Devices. 42 Prozent von 260 für den „IoT-Sicherheitsreport 2021“ befragten Unternehmen verfügen über keinerlei Compliance-Regeln für ihre IoT-Devices wie Router, WiFi-Accesspoints, VoIP-Telefone, Netzwerkkameras oder IoT-Geräte in der Produktion. „Das Ergebnis ist erschreckend. Zwar sieht die Mehrzahl der befragten Firmen das Internet of Things als Risiko, aber nur der geringste Teil sichert sich durch adäquate Maßnahmen ab“, kommentiert Rainer M. Richter, Geschäftsführer des deutschen Unternehmens IoT Inspector. Im April 2021 wurde die Umfrage auf Entscheiderebene bei deutschen Betrieben unterschiedlicher Größenordnung durchgeführt. So verlassen sich 22 Prozent in Punkto Gerätesicherheit auf vertragliche Regelungen seitens der Hersteller. Nur 11 Prozent führen eine Bedrohungsanalyse durch, 28 Prozent setzen immerhin auf Penetration Testing. Intrusion Detection findet lediglich bei 37 Prozent der befragten Unternehmen statt.

Unklare Verantwortlichkeiten

Ebenfalls kritisch ist das Vakuum, das rund um das Thema Verantwortlichkeit für IoT-Sicherheit herrscht. Bei 15 Prozent der 260 Unternehmen liegt die Last auf dem CTO, bei 17 Prozent beim CIO. 17 Prozent haben die Verantwortung im Einkauf liegen, weitere 21 Prozent vertrauen auf externe Berater. „Das ist grob fahrlässig! Jedes IoT-Device kann manipuliert werden und stellt ein entsprechendes Sicherheitsrisiko für ein Unternehmen dar. Die Zuständigkeit muss dort liegen, wo auch die restliche IT Security verantwortet wird“, sagt Richter. Sein Unternehmen betreibt eine Security Plattform zur Analyse von IoT-Firmware – also des Betriebssystems solcher smarten Devices – auf Sicherheitslücken und Compliance. Problematisch sind dabei vor allem intransparente OEM-Lieferketten, bei denen Produkte zwar von einem Hersteller verkauft, aber nicht unbedingt auch von ihm gefertigt werden. Mit dem Re-Labelling schmuggeln sich nämlich oftmals unerwünschte Sicherheitslücken in das Endprodukt. „Es kann durchaus vorkommen, dass ein Drittanbieter vollen Zugriff auf das Device hat – und darüber im Zweifelsfall auch auf das Netzwerk eines Unternehmens zugreifen kann“, warnt Rainer Richter. Dies wurde eben erst am Beispiel des niederländischen Telekommunikations Providers KPN und dessen Huawei Infrastruktur gut ersichtlich.

KPN: Half Huawei bei Spionage?

Bis heute verwaltet das umstrittene chinesische Unternehmen Huawei Geräte des KPN-Mobilfunknetzes. Huawei-Mitarbeiter in China und den Niederlanden haben laut niederländischen Quellen sogar „Administratorenrechte“ im KPN-Netzwerk und hatten so auch die Möglichkeit, Gespräche bis zur höchsten politischen Ebene mitzuhören oder an Geheimdienste weiterzugeben. „Dieses Beispiel zeigt, welcher Zündstoff in vermeintlich harmlosen Geräten steckt, die einfach in eine Inftrastruktur eingebunden und dann im laufenden Betrieb vergessen werden“, sagt Richter von IoT Inspector. In den USA steht Huawei bereits seit 2019 auf der Verbotsliste zum Einsatz in Behörden.

Aber auch Hacker haben es so leicht – und das zumindest sagen auch die 260 befragten Firmenvertreter. 85 Prozent bestätigen, dass Cyberkriminelle bereits einen Fokus auf IoT-Geräte gelegt haben. Als besonders bedroht sehen die Befragten dabei Server, PCs und Industry 4.0 Anlagen. Medizintechnik mit Netzwerkanschluss hingegen halten nur 28 Prozent für gefährdet, IP-Telefone gar nur 14 Prozent. „Das ist eine grobe Fehleinschätzung, die vielleicht vor zehn Jahren Gültigkeit hatte. Heute ist jedes Device – vom Router über die Videokonferenzanlage bis zum schlüssellosen Eintrittssystem – ein trojanisches Pferd für Attacken auf Unternehmen und Organisationen“, warnt der IoT-Experte Richter.

Über IoT Inspector:

Die Technologie von IoT Inspector ermöglicht mit wenigen Mausklicks eine automatisierte Firmware-Prüfung von IoT-Devices auf kritische Sicherheitslücken. Der integrierte Compliance Checker deckt gleichzeitig Verletzungen internationaler Compliance-Vorgaben auf. Schwachstellen für Angriffe von außen und Sicherheitsrisiken werden in kürzester Zeit identifiziert und können gezielt behoben werden. Die einfach per Web-Interface zu bedienende Lösung deckt für Hersteller und Inverkehrbringer von IoT-Technologie unbekannte Sicherheitsrisiken auf. Dies gilt insbesondere für Produkte, die von einem OEM-Partner gefertigt werden. Auch Infrastrukturanbieter, Beratungsunternehmen, Wissenschaftler und Systemhäuser profitieren von dem Angebot, und können Ihren Kunden wertvollen Mehrwert bieten.

Pressekontakt:

Kontakt:
IoT Inspector GmbH, Tannenwaldallee 2, 61348 Bad Homburg, Deutschland,
Julia Alunovic, E-Mail: julia@iot-inspector.com,
Web: https://www.iot-inspector.com

PR-Agentur: euromarcom public relations GmbH,
Mühlhohle 2, 65205 Wiesbaden, Deutschland, Tel.: +49 (0)611-973150,
E-Mail: team@euromarcom.de, Web: www.euromarcom.de

Original-Content von: IoT Inspector GmbH, übermittelt

Veröffentlicht am

Kraftstoffpreise steigen leichtRohölpreis klettert um rund zwei Dollar

21.04.2021 – 12:16

ADAC

Kraftstoffpreise steigen leicht
Rohölpreis klettert um rund zwei Dollar


















Kraftstoffpreise steigen leicht / Rohölpreis klettert um rund zwei Dollar
  • Bild-Infos
  • Download

München (ots)

Tanken hat sich in Deutschland leicht verteuert. Dies zeigt die aktuelle ADAC Auswertung der Kraftstoffpreise. Danach kostet ein Liter Super E10 im bundesweiten Mittel 1,471 Euro, das ist ein Anstieg von 0,7 Cent gegenüber der vergangenen Woche. Der Preis für Diesel-Kraftstoff liegt derzeit bei 1,312 Euro und damit um 0,3 Cent über dem Wert der Vorwoche.

Spürbar angezogen hat der Preis für Rohöl. Ein Barrel der Sorte Brent kostet derzeit rund 66 US-Dollar, vor einer Woche waren es noch etwa 64 Dollar.

Autofahrer sollten laut ADAC grundsätzlich vor dem Tanken die Kraftstoffpreise vergleichen. Wer die bisweilen erheblichen Preisunterschiede zwischen verschiedenen Tankstellen und Tageszeiten nutzt, kann viel Geld sparen und sorgt indirekt für ein niedrigeres Preisniveau. Laut ADAC ist Tanken in der Regel zwischen 18 und 22 Uhr am günstigsten.

Unkomplizierte und schnelle Hilfe bietet die Smartphone-App „ADAC Spritpreise“. Ausführliche Informationen zum Kraftstoffmarkt und aktuelle Preise gibt es auch unter www.adac.de/tanken.

Pressekontakt:

ADAC Kommunikation
T +49 89 76 76 54 95
aktuell@adac.de

Original-Content von: ADAC, übermittelt

Veröffentlicht am

Dachdeckerverband warnt: Energiewende in GefahrDachdecker beklagen ernste MaterialengpässeErste Baustellenstopps

21.04.2021 – 16:35

Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks ZVDH

Dachdeckerverband warnt: Energiewende in Gefahr
Dachdecker beklagen ernste Materialengpässe
Erste Baustellenstopps


















Köln (ots)

Schon im März hatte der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) auf massive Preissteigerungen und Materialengpässe bei Holzprodukten und Dämmstoffen hingewiesen. Eine aktuelle Umfrage unter den rund 7.000 Innungsbetrieben zeigt, wie ernst die Lage nunmehr ist: Über 60 % der Betriebe berichten über Preissteigerungen von mehr als 50 %, einige müssen Steigerungen von über 100 % hinnehmen. Dies betreffe vor allem Latt- und Schalholz, aber auch Holzfaserdämmstoffe und OSB-Platten seien mittlerweile deutlich teurer geworden. Bei Dachlatten beobachten Betriebe sogar eine Verdreifachung des Preises innerhalb weniger Monate. Zudem seien Lieferfristen von zwei bis drei Monaten üblich. Einige Betriebe geben an, gar kein Material mehr zu erhalten.

Ähnliches bei den EPS-Dämmstoffen: Die Hälfte der Betriebe meldet, dass sie bis zu 50 % mehr zahlen müssten als noch im letzten Jahr. Und auch hier lange Lieferzeiten: Dachdeckerbetriebe warten bis zu 10 Wochen oder länger. Aber das ist noch nicht alles. Auch PUR/PIR-Dämmstoffe, Bitumen, Unterspannbahnen, Metalle für Dachkonstruktionen und Mineralwolle seien zum Teil deutlich teurer geworden und werden zeitverzögert geliefert. Da viele Lieferanten ihre Angebote nur noch als Tages- oder Wochenpreis abgeben, werde zudem die Angebotserstellung für Dachdeckerunternehmen deutlich erschwert bis unmöglich gemacht. Besonders dramatisch sei, dass bereits Aufträge storniert wurden. Jeder vierte Dachdecker nennt Baustellenstopps als eine der Auswirkungen und über die Hälfte der Befragten muss geplante Bauvorhaben verschieben. Rund 10 % der Betriebe hätten bereits Kurzarbeit angemeldet, so ein weiteres Ergebnis der Umfrage.

Energiewende und Bauboom in Gefahr

Deutliche Worte zur sich zuspitzenden Situation findet ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx. „Diese drastischen Preissteigerungen wollen viele Auftraggeber nicht mittragen. Zusammen mit den Lieferengpässen ergibt sich ein verheerendes Gesamtbild: Berichte über Stornierungen und Baustopps mehren sich. Und weil das nicht nur das Dachdeckerhandwerk betrifft, kommen wir zu einem ganz anderen Problem: Wir sehen ernsthaft die Energiewende gefährdet. Unsere Dachdecker und Dachdeckerinnen sind ein wichtiger Garant für die Erfüllung der gesteckten Klimaziele. Wenn nun Dächer, Geschossdecken und Fassaden nicht im vorgesehenen Maß gedämmt werden, oder komplette Dachsanierungen wegfallen, hat das direkte Auswirkungen auf den Energieverbrauch und damit auf den CO2-Ausstoß. Seit Jahren schon mahnen wir eine Erhöhung bei der energetischen Gebäudesanierung an. Wenn wir jetzt selbst diese geringe Quote von 1 % nicht mehr schaffen, sind das äußerst schlechte Nachrichten für den Klimaschutz. Zudem führen Baustopps zwangsläufig zu einer Verschärfung auf dem Wohnungsmarkt. Es ist dringend notwendig, mit allen beteiligten Akteuren das Gespräch zu suchen und schnell eine Lösung zu finden. Auch darf sich die Politik hier nicht wegducken. Klimaschutz und Wohnungsnot gehen uns alle an!“

Auch die Hauptverursacher der aktuellen Lage seien hinlänglich bekannt, so Marx: „Es gibt weltweit einen enormen Bedarf an Baumaterialien. Ein Beispiel: Derzeit wird deutsches Holz zu hohen Preisen an die USA und nach China verkauft, während hierzulande Material fehlt. Zudem ist es angesichts des drohenden Klimawandels wenig sinnvoll, wenn Holz quer durch die ganze Welt verschifft wird, zumal es hier dringend benötigt wird.“

Grafik: Bildmaterial: Welche Auswirkungen haben Lieferengpässe bei Lattholz auf Ihre Bauvorhaben? Quelle: ZVDH-Umfragen, April 2021

Pressekontakt:

DEUTSCHES DACHDECKERHANDWERK
Zentralverband

Claudia Büttner
Bereichsleiterin Presse
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks
Fritz-Reuter-Str. 1 // 50968 Köln
Tel. 0221-398038-12
Fax 0221-398038-512
E-Mail cbuettner@dachdecker.de
www.dachdecker.de // www.dachdeckerdeinberuf.de
Neu! Unser Podcast РEinfach mal reinh̦ren:
https://bit.ly/ZVDH-Podcast

Original-Content von: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks ZVDH, übermittelt

Veröffentlicht am

Deutscher Bauernverband stellt Zukunftskonzept vorRukwied: Landwirtschaft „Made in Germany“ muss eine Zukunft haben

21.04.2021 – 15:35

Deutscher Bauernverband (DBV)

Deutscher Bauernverband stellt Zukunftskonzept vor
Rukwied: Landwirtschaft „Made in Germany“ muss eine Zukunft haben


















Berlin (ots)

(DBV) Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, stellt am 21. April 2021 im Rahmen einer digitalen Veranstaltung ein Zukunftskonzept für die deutsche Landwirtschaft vor. „Wir wollen mit unserem Zukunftskonzept den Grundpfeiler für eine neue Partnerschaft zwischen Ernährung und Landwirtschaft setzen“, so Präsident Rukwied. „Wir deutschen Bauern erzeugen nicht nur hochwertige und sichere Lebensmittel, wir erbringen auch zahlreiche Leistungen im Umwelt-, Klima- und Artenschutz. Natürlich wollen wir hier noch besser werden. Wir Landwirte sehen uns jedoch durch die derzeitigen politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen zunehmend unter Druck gesetzt. Viele Landwirtinnen und Landwirte zweifeln inzwischen an der Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft in Deutschland. Das muss sich wieder ändern“, betont Rukwied weiter.

Das Zukunftskonzept des Deutschen Bauernverbandes bietet vier Vorschläge, wie sowohl Landwirte als auch Bürger und Verbraucher neues Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit der so wichtigen Branche gewinnen können. Ziel des Konzeptes ist es, offene Diskussionen über die Zukunft von Landwirtschaft und Ernährung auf nationaler Ebene anzustoßen und dabei alle Akteure – Gesellschaft, Politik, Verbraucher und Landwirtschaft – zu beteiligen.

Der Vorschlag beinhaltet unter anderem eine Grundgesetzergänzung in Artikel 20a, um diesen mit den Zielen Ernährungssicherung und Klimaschutz zu ergänzen. Hier legt der DBV einen konkreten Formulierungstext vor. Zudem wird vorgeschlagen, die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) grundlegend zu erweitern und die Mittel dafür aufzustocken. Weitere Ziele sind eine verbindliche Haltungs- und Herkunftskennzeichnung für nachhaltig erzeugte, heimische Produkte und eine gesetzliche Festlegung, dass zusätzliche flächenbezogene Anforderungen an mehr Biodiversität in der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung prioritär freiwillig umgesetzt und dauerhaft honoriert werden.

Bauernverbandspräsident Rukwied ist angesichts der zahlreichen Herausforderungen überzeugt, dass dieses Konzept ein wichtiger Schritt für die Zukunft der Landwirtschaft sein kann: „Wir wollen dafür sorgen, dass Landwirtschaft „Made in Germany“ eine Zukunft hat. Die deutschen Bauern sind mehr als bereit, ihre qualitativ hochwertige Nahrungsmittelerzeugung mit weiteren Nachhaltigkeitsleistungen zu verknüpfen. Doch wir brauchen hierfür klare Zusagen, dass Landwirtschaft, Ernährungssicherung und Nachhaltigkeit untrennbar miteinander verbunden sind. Mit unserem Konzept wollen wir einen Schritt in Richtung Zukunft der Landwirtschaft machen.“

Das Zukunftskonzept des DBV finden Sie hier.

Pressekontakt:

Deutscher Bauernverband (DBV)
Axel Finkenwirth
Pressesprecher
Claire-Waldoff-Str. 7
10117 Berlin
a.finkenwirth@bauernverband.net
030-31904-240

Original-Content von: Deutscher Bauernverband (DBV), übermittelt

Veröffentlicht am

Innovationen gegen den Klimawandel: DtGV zeichnet rund 200 Unternehmen mit dem GreenTech-Award 2021/22 aus

21.04.2021 – 11:39

Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien mbH

Innovationen gegen den Klimawandel: DtGV zeichnet rund 200 Unternehmen mit dem GreenTech-Award 2021/22 aus


















Berlin (ots)

Mit dem GreenTech-Award 2021/22 hat die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) nun erstmalig deutsche Unternehmen und Forschungseinrichtungen ausgezeichnet, deren Erfindungsreichtum nachweislich auf das Konto des Klimaschutzes einzahlt oder die durch neue Ideen Anpassungen an den Klimawandel ermöglichen.

Der Preis stellt dabei auf die „härteste Währung“ von Innovation – das Patent – ab. Konkret wurde die Anzahl der Patente ermittelt, die in Deutschland ansässigen Unternehmen im Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2020 in der Patent-Klasse Y02 des Cooperative Patent Classification (CPC) erteilt wurden. In dieser Klasse werden Patente zusammengefasst, die „Technologien oder Anwendungen zur Eindämmung des Klimawandels oder zur Anpassung daran“ umfassen.

Die Recherche der DtGV umfasste dabei alle Patentämter weltweit. Abgerundet und in einem Score-Wert verdichtet wurde die Basis-Größe Patentanzahl durch das qualitative Moment der Zitationshäufigkeit. Unternehmen der Spitzengruppe (Top 25%) wurden als Preisträger des GreenTech-Awards ausgezeichnet, den besten 5% von insgesamt rund 3.000 Unternehmen und Forschungseinrichtungen wurde der diesjährige Sonderpreis zugesprochen.

Facettenreiches Innovations-Profil

Deutlich im Ranking der ausgezeichneten Unternehmen spiegelt sich die Neuausrichtung der Schlüsselindustrie Automobilbau wider. So finden sich unter den Top 10 der Sonderpreis-Träger mit BMW, AUDI, Volkswagen, Daimler und Porsche gleich fünf Schwergewichte der Automobil-Welt – Zeugnis des massiven Bestrebens, im Zeitalter der Elektromobilität keinen Bedeutungsverlust zu erfahren.

Mit Bosch und Continental zählen zudem zwei der weltgrößten Automobil-Zulieferer zur Spitzengruppe, die beide an Technologien nachhaltiger Mobilität arbeiten. Bei Bosch wurden die Bereiche Umwelttechnik und regenerative Energien bereits vor mehr als zehn Jahren als strategische Schwerpunkt definiert.

Doch auch außerhalb der Automobil-Industrie stellen zahlreiche Unternehmen ihre Innovationsstärke unter Beweis. Sei es Airbus, die u.a. an emissionsfreien Verkehrsflugzeugen arbeiten, wobei Wasserstoff eine Schlüsselrolle spielt, die Trumpf Gruppe, Markt- und Technologieführer bei Werkzeugmaschinen und Lasern für die industrielle Fertigung, der Energieriese E.on, der sich nachhaltige Energieerzeugung und dezentrale Lösungen auf die Fahnen geschrieben hat oder auch der Materialtechnologiekonzern Umicore Deutschland, der an Recyclingtechnologien und der Entwicklung geschlossener Werkstoffkreisläufe forscht.

Noch deutlicher wird die Bandbreite beim Blick auf die Preisträger, zu denen Unternehmen aus dem Energiebereich ebenso zählen wie die Firma Schott, die sich auf nachhaltige Glas- Keramikproduktion spezialisiert hat, der BMZ Gruppe, die Akkus für E-Bikes herstellt oder die ADS-TEC Energy mit ihren Batteriespeicherlösungen und Schnelllade- und Energiemanagementsystemen, ebm-papst, die unter anderem energiesparende Ventilatoren entwickeln oder Windmöller & Hölscher, ein weltweit führender Hersteller von Maschinen und Anlagen zur Herstellung von flexiblen Verpackungen. Unter den rund 180 Preisträgern, die aus den unterschiedlichsten Branchen stammen, finden sich junge Firmen ebenso Traditionsunternehmen, Hidden Champions von Weltrang ebenso wie nationale Player.

„Es zeigt sich eine Innovations-Vielfalt, die hoffen lässt und auch dringend erforderlich ist“, kommentiert Oliver Hauf, Studienverantwortlicher der DtGV, die Untersuchungsergebnisse. Denn anders als bei Corona, wo der Pharma-Industrie mit der Entwicklung eines Impfstoffes in Rekordzeit ein echter Gamechanger gelungen sei, so Hauf, erfordere der Klimawandel einen Schulterschluss aller intellektuellen Ressourcen in Wirtschaft und Wissenschaft.

Eine Übersicht über alle ausgezeichneten Unternehmen findet sich auf den Seiten der DtGV unter https://www.dtgv.de/awards/greentech-award-2021-22/

Pressekontakt:

Oliver Hauf
DtGV – Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien mbH
Möllendorffstr. 52
D-10367 Berlin
Tel. 030 60983 6293
hauf@dtgv.de

Original-Content von: Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien mbH, übermittelt

Veröffentlicht am

129. Canton Fair: Innovative Kunstrasenhersteller prägen den schnell wachsenden globalen Markt

21.04.2021 – 15:20

The Canton Fair

129. Canton Fair: Innovative Kunstrasenhersteller prägen den schnell wachsenden globalen Markt


















Guangzhou, China (ots/PRNewswire)

Die laufende 129. Canton Fair zeigt auch dieses Jahr wieder eine große Auswahl an Kunstrasenprodukten von über 300 Ausstellern. China ist der weltweit größte Hersteller und Exporteur von Kunstrasen und die Produktion und der Umsatz wachsen weiterhin explosiv. Es wird erwartet, dass der Markt bis 2027 einen Umsatz von 4,2 Milliarden USD erreicht.

Gemäß den chinesischen Zollstatistiken hat China im Jahr 2020 242 Millionen Quadratmeter Kunstrasen mit einem Gesamtwert von 1,21 Milliarden USD exportiert. Kunstrasen besteht aus Kunstharz-Materialien, ist einfach zu installieren, und hat im Vergleich zu Naturrasen eine bessere Abriebfestigkeit und erfordert keine Bewässerung.

Um sich besser an die Veränderungen der globalen Markttrends anpassen zu können, haben viele chinesische Unternehmen vermehrt in die F&E investiert, um Innovationen anbieten zu können. Der in Nanjing ansässige Kunstrasenhersteller CC Grass exportiert in mehr als 120 Länder. Auf der 129. Canton Fair stellt das Unternehmen 131 Produkte aus, darunter sein neuestes PRT-Produkt, das mit dem Canton Fair CF Bronze Award ausgezeichnet wurde.

„Die Canton Fair ist eine wichtige Plattform für unsere Expansion nach Übersee. Kurz vor der 129. Messe konnten wir einen Vertrag über Freizeitrasen mit einem brasilianischen Käufer besiegeln, mit dem wir auf der 2020 Canton Fair erste Gespräche hatten. Das internationale Umsatzwachstum der Industrie kommt hauptsächlich aus dem Segment des Freizeitrasens“, sagte Zhang, Sales Director von CC Grass. Im Jahr 2020 produzierte das Unternehmen 53,71 Millionen Quadratmeter Rasen, ein Anstieg von 31,08 % gegenüber dem Vorjahr und ein deutliches Wachstum von 20,05 % des internationalen Umsatzes des Unternehmens.

„Gegenwärtig haben die Leistungsindikatoren unserer Produkte in der Forschung und Entwicklung die maßgeblichen FIFA Quality Pro-Standards der Branche übertroffen. Das PRT-Produkt hat eine schnelle Drainagekapazität und einen hohen Festigkeitsgrad. Da es keine chemischen Substanzen enthält und 100-prozentig recyclingfähig ist, gewährt es eine sichere Handhabung und den Schutz der Umwelt“, fügte Zhang hinzu.

Bellinturf, ein führender Hersteller von Kunstrasen für den Landschafts- und Sportbereich, stellt auf der aktuellen Canton Fair 129 Produkte vor. Sein mit dem CF Award ausgezeichnetes Produkt Bellin-GRE (Green, Recyclable, Eco-friendly) kann für verschiedene Anwendungen eingesetzt werden. Abweichend vom traditionellen schwarzen Bodendesign verwendet Bellin-GRE einen grün gefärbten Boden mit ästhetisch ansprechenderem, transparentem Gummi. Alle Teile des Kunstrasens, vom Grasgarn bis zum Grundgewebe und Gummi, sind zu 100 Prozent recycelbar. Seine einzigartige Technologie garantiert außerdem ein weicheres Gras für eine einfachere Verlegung.

Um sich für weitere Geschäftsmöglichkeiten zu registrieren, besuchen Sie bitte https://buyer.cantonfair.org.cn/en/register/selectiveId

Foto – https://mma.prnewswire.com/media/1491756/1.jpg

Pressekontakt:

Fr. Chloe Cai
+86-20-8913-8622
caiyiyi@cantonfair.org.cn

Original-Content von: The Canton Fair, übermittelt