Veröffentlicht am

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich verteidigt Corona-Notbremse

21.04.2021 – 08:39

rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich verteidigt Corona-Notbremse


















Berlin (ots)

Der Fraktionschef der SPD im Bundestag, Rolf Mützenich, hält die bundeseinheitliche Corona-Notbremse für angemessen und verhältnismäßig.

Er verteidigte am Mittwoch im Inforadio vom rbb die geplanten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen.

„Neben dem Impfen, neben dem Testen ist insbesondere das Abstandhalten noch einige Wochen notwendig. Die Beschränkung bezieht sich insbesondere auf die Zeit von 24 Uhr bis 5 Uhr. Wer zur Arbeit muss, medizinischer Notfall, alles das ist erlaubt. Und wir sehen in Deutschland, dass Ausgangsbeschränkungen durchaus eine Wirkung haben.“

Mützenich sagte, der Infektionsverlauf sei dramatisch. Deshalb seien Einschränkungen von Grundrechten nötig. Die bundeseinheitlichen Regelungen werden seiner Ansicht nach gegen mögliche juristische Klagen bestehen.

„Das Gesetz ist bis zum 30. Juni befristet und auch daraus ergibt sich die Verhältnismäßigkeit. (…) Einzelne Krankenhäuser sind nicht nur überlastet, sondern die Triage wird ja angewendet, vielleicht nicht zwischen Corona-Patienten, aber zwischen denen, die normalerweise sofort operiert werden. Das wird zurückgestellt und ein Gericht muss auch das mit bewerten.“

Mützenich geht davon aus, dass die Bundesländer der bundesweit einheitlichen Regelung zustimmen werden.

„Der Bundesrat tagt bereits am Donnerstag, von daher gehe ich davon aus, dass die Länder das ein oder andere vielleicht noch anmerken werden, aber grundsätzlich sind auch die Länder daran interessiert, dass es Einheitlichkeit und Nachvollziehbarkeit gibt.“

Das Interview können Sie unter diesem Link nachhören: https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/202104/21/553198.html

Pressekontakt:

Rundfunk Berlin-Brandenburg
Inforadio
Chef/Chefin vom Dienst
Tel.: 030 – 97993 – 37400
Mail: info@inforadio.de

Original-Content von: rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg, übermittelt

Veröffentlicht am

Baugewerbe: Impfkampagne endlich auf Betriebsärzte ausweiten

21.04.2021 – 12:28

ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe

Baugewerbe: Impfkampagne endlich auf Betriebsärzte ausweiten


















Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Bundestagsberatungen zum Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite erklärte der Präsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), Reinhard Quast:

„Als Baubranche bleiben wir dabei: Die Gesundheit der Bauleute hat für uns oberste Priorität. Allerdings muss jetzt der nächste Schritt der Impfkampagne erfolgen und auch im betrieblichen Bereich der Impfturbo eingelegt werden.

Gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BG BAU haben wir bereits zu Beginn des Jahres unsere Bereitschaft erklärt, unsere Betriebsärzte flächendeckend in die Impfkampagne einzubeziehen. Der Arbeitsmedizinische Dienst der BG BAU bietet die nötige Infrastruktur, um die rund 900.000 Beschäftigten am Bau zu impfen. Damit leisten wir als Branche einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie.“

Pressekontakt:

Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
Mobil: 0049 172 2144601
eMail klein@zdb.de

Original-Content von: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe, übermittelt

Veröffentlicht am

Linnemann/Lange: Moderner und zukunftsfester Rechtsrahmen für die Telekommunikation

21.04.2021 – 15:17

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Linnemann/Lange: Moderner und zukunftsfester Rechtsrahmen für die Telekommunikation


















Berlin (ots)

Bundestag beschließt in dieser Woche die Novelle des Telekommunikationsgesetzes

Am heutigen Mittwoch wurde im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (sog. Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, TKMoG) beschlossen. Dazu erklären die Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Carsten Linnemann und Ulrich Lange:

Carsten Linnemann: „Mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz beschließen wir ein zentrales Gesetzesvorhaben dieser Wahlperiode und stellen die Weichen für einen modernen Telekommunikationsrechtsrahmen in Deutschland. Das Gesetz setzt die Vorgaben des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EU-Richtlinie 2018/1972) um. Es schafft die notwendigen Rahmenbedingungen für einen schnelleren Ausbau der digitalen Infrastruktur, setzt Anreize für Innovationen sowie für die Verlegung moderner Glasfaser bis in die Wohnungen und stärkt die Verbraucherrechte. So wird es bei neuen Festnetz- und Mobilfunkverträgen nach Ablauf der 24-monatigen Vertragslaufzeit zukünftig eine Kündigungsmöglichkeit zum Ende jedes Monats geben. Das schafft für die Verbraucher eine deutlich höhere Wahlfreiheit und fördert gleichzeitig den Wettbewerb.“

Ulrich Lange: „Der Mobilfunkausbau bekommt neue Spielregeln und die Bundesnetzagentur einen deutlich klareren Regulierungsauftrag. Möglichst bis 2026 soll durchgehend und unterbrechungsfrei entlang aller Straßen und Schienenstrecken für alle Mobilfunkkunden mindestens 4G ausgebaut werden. Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Unionsfraktion hat gezeigt, dass der Gesetzgeber diesen Festlegungsspielraum hat. Diesen Spielraum nutzen wir jetzt auch und setzen den Koalitionsvertrag eins zu eins um. Dazu wird der Instrumentenkasten der Bundesnetzagentur erweitert. Notfalls kann auch zum gemeinsamen Netzausbau in ländlichen Regionen verpflichtet werden. Außerdem ist das milliardenschwere Mobilfunkförderprogramm bei der Konzeption von Auflagen zu berücksichtigen und dem zuständigen Ausschuss des Bundestages zukünftig regelmäßig über die Fortschritte beim Ausbau zu berichten.

Durch den Rechtsanspruch auf schnelles Internet stellen wir erstmals eine Grundversorgung verpflichtend sicher. Die Schere zwischen Stadt und Land darf auch beim Netzausbau nicht mehr weiter auseinandergehen. Neben der Mindestbandbreite sind nun auch technische Kriterien wie Latenz und Uploadrate festzulegen. Denn nur so kann über die Grundversorgungsanschlüsse stabil und ruckelfrei Homeschooling und Homeoffice mit Verschlüsselung gewährleistet werden. Die Festlegung der konkreten Leistungsmerkmale erfolgt im Einvernehmen mit dem Bundestag. Dies geschieht erstmals sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, danach jährlich und bei Bedarf mit Anpassungen nach oben.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU – Bundestagsfraktion, übermittelt

Veröffentlicht am

Reale THG-Quote von mindestens 16 Prozentdena plädiert für eine ambitionierte Ausgestaltung der TreibhausgasminderungsquoteVerkehr benötigt schnelle Emissionsminderungen

21.04.2021 – 10:17

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

Reale THG-Quote von mindestens 16 Prozent
dena plädiert für eine ambitionierte Ausgestaltung der Treibhausgasminderungsquote
Verkehr benötigt schnelle Emissionsminderungen


















Berlin (ots)

Die dena begrüßt die Initiative der Bundesregierung, mit dem vorliegenden Entwurf einer Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) über die EU-Vorgaben bezüglich der Erneuerbare-Energien Ziele im Verkehr hinauszugehen. Sie plädiert für eine technologieoffene und ambitionierte Ausgestaltung ohne Mehrfachanrechnungen. Das bekräftigt Toni Reinholz, Teamleiter Erneuerbare Gase und Bioenergie bei der dena, bei einer Öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag. Reinholz hat am heutigen Mittwoch als Experte zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote im Bundestagsausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Stellung genommen.

„Angesichts der möglichen Ausbaupfade bei erneuerbaren Energien und der zu erwartenden Verbrauchsentwicklung im Verkehr spricht sich die dena für eine schrittweise Anhebung der THG-Minderungsquote von derzeit sechs auf mindestens 16 Prozent bis zum Jahr 2030 aus. Mehrfachanrechnungen auf Energieträger, wie beispielsweise Ladestrom, sind mit Blick auf die aktuelle Marktentwicklung der Elektromobilität nicht notwendig. Hier gilt es für die Zukunft vielmehr Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Anrechnung von direkt erzeugten erneuerbaren Strom für das Laden der Fahrzeuge verbessern, um den Klimaschutzbeitrag der Elektromobilität zu erhöhen. Dies fördert gleichzeitig neue Geschäftsmodelle, die auch für andere Länder interessant sein können. Wichtig ist, dass die THG-Quote zügig erhöht wird, um Klimaschutzerfolge zu erzielen.“

Die Emissionen im Verkehr müssen von gut 163 Mio. t CO2eq (2019) bis 2030 auf mindestens 95 Mio. t CO2eq abgesenkt werden. Die THG-Quote ist dabei ein zentrales Instrument. Neben der Elektrifizierung sieht die dena deshalb eine höhere Quote für fortschrittliche Biokraftstoffe der zweiten Generation als notwendig an. Ein schnellerer Markthochlauf ist möglich, die Quote sollte im Jahr 2025 bereits bei einem Prozent liegen. Ebenso hält die dena eine verpflichtende Quote für strombasierte Flugkraftstoffe für sinnvoll. Allerdings sollte eine Quote nicht zu Verwerfungen im internationalen Wettbewerb führen. Bislang adressiert der Gesetzesentwurf allerdings aus Sicht der dena das Potenzial von Power-to-X-Technologien noch zu wenig. Zusätzlich zu einer Flugkraftstoffquote sollte eine ergänzende Mindestquote von zwei Prozent im Jahr 2030 für den Einsatz von Powerfuels im Straßenverkehr eingeführt werden.

Pressekontakt:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Irene Beringer, Chausseestraße
128 a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 66 777-114, Fax: +49 (0)30 66 777-699, E-Mail:
beringer@dena.de, Internet: www.dena.de

Original-Content von: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), übermittelt

Veröffentlicht am

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich verteidigt Corona-Notbremse

21.04.2021 – 08:39

rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich verteidigt Corona-Notbremse


















Berlin (ots)

Der Fraktionschef der SPD im Bundestag, Rolf Mützenich, hält die bundeseinheitliche Corona-Notbremse für angemessen und verhältnismäßig.

Er verteidigte am Mittwoch im Inforadio vom rbb die geplanten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen.

„Neben dem Impfen, neben dem Testen ist insbesondere das Abstandhalten noch einige Wochen notwendig. Die Beschränkung bezieht sich insbesondere auf die Zeit von 24 Uhr bis 5 Uhr. Wer zur Arbeit muss, medizinischer Notfall, alles das ist erlaubt. Und wir sehen in Deutschland, dass Ausgangsbeschränkungen durchaus eine Wirkung haben.“

Mützenich sagte, der Infektionsverlauf sei dramatisch. Deshalb seien Einschränkungen von Grundrechten nötig. Die bundeseinheitlichen Regelungen werden seiner Ansicht nach gegen mögliche juristische Klagen bestehen.

„Das Gesetz ist bis zum 30. Juni befristet und auch daraus ergibt sich die Verhältnismäßigkeit. (…) Einzelne Krankenhäuser sind nicht nur überlastet, sondern die Triage wird ja angewendet, vielleicht nicht zwischen Corona-Patienten, aber zwischen denen, die normalerweise sofort operiert werden. Das wird zurückgestellt und ein Gericht muss auch das mit bewerten.“

Mützenich geht davon aus, dass die Bundesländer der bundesweit einheitlichen Regelung zustimmen werden.

„Der Bundesrat tagt bereits am Donnerstag, von daher gehe ich davon aus, dass die Länder das ein oder andere vielleicht noch anmerken werden, aber grundsätzlich sind auch die Länder daran interessiert, dass es Einheitlichkeit und Nachvollziehbarkeit gibt.“

Das Interview können Sie unter diesem Link nachhören: https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/202104/21/553198.html

Pressekontakt:

Rundfunk Berlin-Brandenburg
Inforadio
Chef/Chefin vom Dienst
Tel.: 030 – 97993 – 37400
Mail: info@inforadio.de

Original-Content von: rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg, übermittelt

Veröffentlicht am

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich verteidigt Corona-Notbremse

21.04.2021 – 08:39

rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich verteidigt Corona-Notbremse


















Berlin (ots)

Der Fraktionschef der SPD im Bundestag, Rolf Mützenich, hält die bundeseinheitliche Corona-Notbremse für angemessen und verhältnismäßig.

Er verteidigte am Mittwoch im Inforadio vom rbb die geplanten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen.

„Neben dem Impfen, neben dem Testen ist insbesondere das Abstandhalten noch einige Wochen notwendig. Die Beschränkung bezieht sich insbesondere auf die Zeit von 24 Uhr bis 5 Uhr. Wer zur Arbeit muss, medizinischer Notfall, alles das ist erlaubt. Und wir sehen in Deutschland, dass Ausgangsbeschränkungen durchaus eine Wirkung haben.“

Mützenich sagte, der Infektionsverlauf sei dramatisch. Deshalb seien Einschränkungen von Grundrechten nötig. Die bundeseinheitlichen Regelungen werden seiner Ansicht nach gegen mögliche juristische Klagen bestehen.

„Das Gesetz ist bis zum 30. Juni befristet und auch daraus ergibt sich die Verhältnismäßigkeit. (…) Einzelne Krankenhäuser sind nicht nur überlastet, sondern die Triage wird ja angewendet, vielleicht nicht zwischen Corona-Patienten, aber zwischen denen, die normalerweise sofort operiert werden. Das wird zurückgestellt und ein Gericht muss auch das mit bewerten.“

Mützenich geht davon aus, dass die Bundesländer der bundesweit einheitlichen Regelung zustimmen werden.

„Der Bundesrat tagt bereits am Donnerstag, von daher gehe ich davon aus, dass die Länder das ein oder andere vielleicht noch anmerken werden, aber grundsätzlich sind auch die Länder daran interessiert, dass es Einheitlichkeit und Nachvollziehbarkeit gibt.“

Das Interview können Sie unter diesem Link nachhören: https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/202104/21/553198.html

Pressekontakt:

Rundfunk Berlin-Brandenburg
Inforadio
Chef/Chefin vom Dienst
Tel.: 030 – 97993 – 37400
Mail: info@inforadio.de

Original-Content von: rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg, übermittelt

Veröffentlicht am

Innenministerium erwägt Abschiebungen nach Syrien

21.04.2021 – 13:00

DIE ZEIT

Innenministerium erwägt Abschiebungen nach Syrien


















Hamburg (ots)

Das Bundesinnenministerium sucht aktiv nach Möglichkeiten, ausreisepflichtige syrische Staatsbürger in ihr Heimatland abzuschieben. „Nach dem Auslaufen des Abschiebestopps durch die Innenministerkonferenz wird derzeit geprüft, wie sich Straftäter und islamistische Gefährder mit syrischem Pass abschieben lassen“, bestätigt das von Horst Seehofer (CSU) geführte Ministerium der Wochenzeitung DIE ZEIT. „Auf diese Weise wollen die Beamten von einem generellen Abschiebestopp hin zu einer Überprüfung jedes Einzelfalls bei Straftätern und Gefährdern.“

Nach Recherchen der ZEIT sind die Überlegungen weiter gediehen als bisher bekannt. Für jene Teile Syriens, in denen das Regime von Machthabers Baschar al-Assad oder Terrorgruppen die Kontrolle ausüben, werden Abschiebungen vorerst ausgeschlossen. Erwogen werden nach Informationen der ZEIT jedoch Abschiebungen in die vorwiegend kurdisch dominierten Gebiete im Nordosten des Landes. Auch die Anwendung einer speziellen Regelung der Strafprozessordnung wird diskutiert. Sie erlaubt es, verurteilten Straftätern Teile ihrer Haftstrafe zu erlassen, wenn sie im Gegenzug freiwillig ausreisen. Schon im Juni soll das Bundesinnenministerium seine Überlegungen bei der Innenministerkonferenz präsentieren.

Nach Dänemark wäre Deutschland das zweite europäische Land, das den bisher geltenden Konsens aufkündigt, demzufolge Abschiebungen nach Syrien nicht vollzogen werden. Im Dezember 2020 hatte die Innenministerkonferenz den Abschiebestopp für syrische Flüchtlinge auslaufen lassen. Theoretisch sind Abschiebung seitdem möglich. Politisch gab es dafür bislang kaum Rückhalt.

Der ZEIT liegt ein vertraulicher Syrien-Bericht des Auswärtigen Amts aus dem November 2020 vor, der deutschen Landesbehörden als Entscheidungshilfe in Abschiebefragen dienen soll. In allen Landesteilen Syriens sind demnach schwere Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung, schreibt das Außenministerium. Laut der Genfer Flüchtlingskonvention darf niemand in ein Land abgeschoben werden, in dem ihm aufgrund von Ethnie, Geschlecht, Religion oder politischer Orientierung Gefahr droht. Schätzungen zufolge halten sich mehrere tausend ‚vollziehbar ausreisepflichtige‘ Syrer in Deutschland auf.

Omid Nouripour, Bundestagsmitglied der Grünen und außenpolitischer Sprecher seiner Fraktion, kritisiert die Pläne des Bundesinnenministeriums: „Seit drei Jahren werben Assad und seine russischen Unterstützer damit, dass das Land wieder sicher sei, weil das Regime gewonnen habe. Wenn die Innenministerien genauso argumentieren, waschen sie Assad und seine Gräueltaten rein.“

Pressekontakt:

Den kompletten Text zu dieser Meldung senden wir Ihnen für
Zitierungen gerne zu. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an DIE
ZEIT Unternehmenskommunikation und Veranstaltungen (Tel.:
040/3280-237, E-Mail: presse@zeit.de).

Original-Content von: DIE ZEIT, übermittelt

Veröffentlicht am

Giffey verspricht milliardenschweres Corona-Aufholprogramm für Kinder und Jugendliche

20.04.2021 – 15:21

rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg

Giffey verspricht milliardenschweres Corona-Aufholprogramm für Kinder und Jugendliche


















Berlin (ots)

Die Bundesregierung plant, mehr Geld zu investieren, um die Corona-Folgen für Kinder und Jugendliche abzufedern.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, SPD, kündigte im ARD-Mittagsmagazin ein milliardenschweres Corona-Aufhol-Programm an: „Es geht ja nicht nur darum, dass Bildungslücken wieder geschlossen werden müssen, Lernrückstände aufgeholt werden müssen, sondern auch, dass diese psychischen Belastungen, die in den Familien da sind, auch ein Stück weit abgefedert werden müssen.“

Pandemiebedingte Nachteile und Rückstände sollen unter anderem durch mehr Geld für frühkindliche Bildung, Schulsozialarbeit, aber auch Ferienfreizeiten ausgeglichen werden sagte Giffey.

Außerdem bestärkte Giffey ihre Forderung nach flächendeckenden Tests auch in den Kindertagesstätten nicht nur für das Personal, sondern auch der Kita-Kinder: „Natürlich kindgerecht. Es gibt die Spuck- und Lolli-Tests. Die müssen in die Breite gehen. Damit gibt es mehr Sicherheit und damit kann der Kita- und Schulbesuch auch abgesichert werden.“

Pressekontakt:

Rundfunk Berlin-Brandenburg
ARD-Mittagsmagazin
Tel.: 030 – 97993 – 55504
mima@rbb-online.de
www.mittagsmagazin.de

Original-Content von: rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg, übermittelt

Veröffentlicht am

Giffey verspricht milliardenschweres Corona-Aufholprogramm für Kinder und Jugendliche

20.04.2021 – 15:21

rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg

Giffey verspricht milliardenschweres Corona-Aufholprogramm für Kinder und Jugendliche


















Berlin (ots)

Die Bundesregierung plant, mehr Geld zu investieren, um die Corona-Folgen für Kinder und Jugendliche abzufedern.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, SPD, kündigte im ARD-Mittagsmagazin ein milliardenschweres Corona-Aufhol-Programm an: „Es geht ja nicht nur darum, dass Bildungslücken wieder geschlossen werden müssen, Lernrückstände aufgeholt werden müssen, sondern auch, dass diese psychischen Belastungen, die in den Familien da sind, auch ein Stück weit abgefedert werden müssen.“

Pandemiebedingte Nachteile und Rückstände sollen unter anderem durch mehr Geld für frühkindliche Bildung, Schulsozialarbeit, aber auch Ferienfreizeiten ausgeglichen werden sagte Giffey.

Außerdem bestärkte Giffey ihre Forderung nach flächendeckenden Tests auch in den Kindertagesstätten nicht nur für das Personal, sondern auch der Kita-Kinder: „Natürlich kindgerecht. Es gibt die Spuck- und Lolli-Tests. Die müssen in die Breite gehen. Damit gibt es mehr Sicherheit und damit kann der Kita- und Schulbesuch auch abgesichert werden.“

Pressekontakt:

Rundfunk Berlin-Brandenburg
ARD-Mittagsmagazin
Tel.: 030 – 97993 – 55504
mima@rbb-online.de
www.mittagsmagazin.de

Original-Content von: rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg, übermittelt

Veröffentlicht am

Giffey verspricht milliardenschweres Corona-Aufholprogramm für Kinder und Jugendliche

20.04.2021 – 15:21

rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg

Giffey verspricht milliardenschweres Corona-Aufholprogramm für Kinder und Jugendliche


















Berlin (ots)

Die Bundesregierung plant, mehr Geld zu investieren, um die Corona-Folgen für Kinder und Jugendliche abzufedern.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, SPD, kündigte im ARD-Mittagsmagazin ein milliardenschweres Corona-Aufhol-Programm an: „Es geht ja nicht nur darum, dass Bildungslücken wieder geschlossen werden müssen, Lernrückstände aufgeholt werden müssen, sondern auch, dass diese psychischen Belastungen, die in den Familien da sind, auch ein Stück weit abgefedert werden müssen.“

Pandemiebedingte Nachteile und Rückstände sollen unter anderem durch mehr Geld für frühkindliche Bildung, Schulsozialarbeit, aber auch Ferienfreizeiten ausgeglichen werden sagte Giffey.

Außerdem bestärkte Giffey ihre Forderung nach flächendeckenden Tests auch in den Kindertagesstätten nicht nur für das Personal, sondern auch der Kita-Kinder: „Natürlich kindgerecht. Es gibt die Spuck- und Lolli-Tests. Die müssen in die Breite gehen. Damit gibt es mehr Sicherheit und damit kann der Kita- und Schulbesuch auch abgesichert werden.“

Pressekontakt:

Rundfunk Berlin-Brandenburg
ARD-Mittagsmagazin
Tel.: 030 – 97993 – 55504
mima@rbb-online.de
www.mittagsmagazin.de

Original-Content von: rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg, übermittelt