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Mehr Klimaschutz erfordert höheres ReformtempoMWV und IWO zum Kongress „Energie Cross Medial“ in Berlin

03.03.2021 – 11:20

IWO Institut für Wärme und Mobilität e.V.

Mehr Klimaschutz erfordert höheres Reformtempo
MWV und IWO zum Kongress „Energie Cross Medial“ in Berlin


















Berlin / Hamburg (ots)

„Wenn die EU die Klimaziele höhersteckt, müssen wir auch das Reformtempo in Deutschland erhöhen. Dies erfordert auch eine grundlegende Reform der Energiesteuer“, erklärten Prof. Christian Küchen, Hauptgeschäftsführer des Mineralölwirtschaftsverbandes (MWV), und Adrian Willig, Geschäftsführer des Instituts für Wärme und Mobilität (IWO), auf dem Kongress „Energie Cross Medial“.

„Es zeichnet sich immer deutlicher ab, dass die Klimaziele sowohl im Verkehr als auch im Wärmesektor bis 2030 nicht allein durch Elektrifizierung zu stemmen sind. Wir brauchen für Autos, Nutzfahrzeuge, Schiffe, Flugzeuge und Heizungen daher weiterhin flüssige und speicherbare Energieträger, die aber zunehmend klimafreundlich werden müssen“, sagte Küchen auf dem Kongress „Energie Cross Medial“ im dbb Forum Berlin.

Notwendigkeit für alternative Kraftstoffe steigt

Der jüngst vorgelegte Entwurf aus dem Bundesumweltministerium für eine deutlich höhere Treibhausgasminderungsquote im Verkehr bis 2030 mit fortschrittlichen Biokraftstoffen, grünem Wasserstoff, strombasierten Kraftstoffen sowie Zertifikaten für E-Auto-Ladestrom sei zwar ein richtiger Schritt zu mehr Klimaschutz. „Dies reicht aber nicht einmal für das deutsche Ziel einer 42-prozentigen CO2-Senkung im Verkehr bis 2030.“ Jetzt plane die EU, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent statt bisher um 40 Prozent zu senken. In der Folge sei zu erwarten, dass auch die Ziele für Deutschland verschärft werden. „Das ist noch ein Grund mehr, auch auf alternative Kraftstoffe zu setzen“, so Küchen.

Straßenverkehr bietet sich für Markthochlauf an

„Der Einstieg in alternative Kraft- und Brennstoffe in großem Maßstab ist klimapolitisch sinnvoll und insofern eine No-regret-Maßnahme“, ergänzte Adrian Willig. Zum Hochlauf eines entsprechenden Marktes biete sich insbesondere der Straßenverkehr an. Davon würden mittelfristig alle anderen Anwendungsbereiche profitieren. „Diesen Weg sollten wir zusätzlich zur Förderung der E-Mobilität wählen. Denn selbst wenn wir bis 2030 deutschlandweit zehn Millionen batterieelektrische Fahrzeuge haben sollten, werden dann voraussichtlich noch immer mehr als 35 Millionen Pkw mit Verbrennungsmotor unterwegs sein“, so Willig. „Darum benötigen wir auch Lösungen für den Bestand. Alternative Fuels könnten die fossilen Bestandteile in Diesel und Benzin hier nach und nach ersetzen.“

Heutige Energiesteuer nicht mehr zeitgemäß

Dringend notwendig für diesen Markthochlauf sei der Umbau der Energiesteuer auf Benzin und Diesel von einer reinen Mengen- zu einer echten Klimaschutzsteuer, so Christian Küchen: „Die heutige Energiesteuer besteuert klimafreundliche Kraftstoffe genauso wie fossile. Das ist nicht mehr zeitgemäß.“

Rechtlich möglich sei die Umwandlung in eine Steuer, die sich an den fossilen CO2-Emissionen orientiert. Von dieser Steuer würden nur die fossilen Kraftstoffe erfasst. Moderne Biokraftstoffe und mit Ökostrom hergestellte synthetische Kraftstoffe dagegen würden steuerbegünstigt oder sogar steuerfrei. Küchen: „Damit wäre ein echter Anreiz gegeben, solche Kraftstoffe nachhaltig herzustellen, zu importieren und anzubieten.“ Die Mehrkosten für Autofahrer und Wirtschaft blieben überschaubar, „auch wenn die klimafreundlichen Kraftstoffe in der Herstellung dauerhaft teurer sind als die vergleichsweise günstigen fossilen Kraftstoffe“.

Neue Studie soll Klarheit schaffen

Dass ein solcher Umbau der Energiesteuer den Klimaschutz im Straßenverkehr voranbringen würde, zeigten auch erste Ergebnisse einer Studie, die die Forschungsinstitute Frontier und Fifo im Auftrag von IWO und MWV gerade erstellen, so Adrian Willig. Die Untersuchungsergebnisse sollen noch in diesem Frühjahr vorgestellt werden. „Damit wollen wir mit der Politik und anderen Teilnehmern der Wirtschaft ins Gespräch kommen. Denn um die Treibhausgasminderung mit alternativen Kraftstoffen voranzubringen, ist es wichtig, jetzt die Weichen dafür zu stellen. Leider sind derzeit noch keine gleichen Wettbewerbsbedingungen für Fahrzeuge, die alternative Kraftstoffe nutzen, und Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb gegeben.“

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Institut für Wärme und Mobilität e. V. (IWO)
Rainer Diederichs (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
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Sorgfaltspflichtengesetz muss im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden

03.03.2021 – 15:25

Deutsches Institut für Menschenrechte

Sorgfaltspflichtengesetz muss im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden


















Berlin (ots)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert Nachbesserungen am Entwurf des Sorgfaltspflichtengesetzes im parlamentarischen Verfahren. Dabei sollten besonders die Risikoanalyse entlang der gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette und die wirksame Abhilfe von Menschenrechtsverletzungen, einschließlich der Wiedergutmachung für Betroffene, stärker in den Fokus rücken.

Das Institut begrüßt, dass Unternehmen dazu verpflichtet werden sollen, sich intensiver um erkannte und gemeldete Problemlagen zu kümmern. Das Institut bedauert gleichzeitig, dass der Gesetzentwurf entscheidende Vorgaben und Grundideen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte nur in Teilen aufgreift und berücksichtigt.

Kritisiert wird, dass eine proaktive vorausschauende Risikoanalyse nur für den eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern vorgesehen wird, nicht aber für die weitere Lieferkette, wo in der Regel die größeren menschenrechtlichen Risiken liegen. Das geplante jährliche Berichtssystem für die weniger riskanten Bereiche der Lieferkette sollte auf die menschenrechtlich besonders relevanten Risiken in der tieferen Lieferkette ausgeweitet werden, damit Risiken nicht übersehen und gar nicht oder zu spät adressiert werden.

„Im Ergebnis sind deutsche Unternehmen damit weiterhin hohen menschenrechtlichen Reputationsrisiken ausgesetzt, während sie mit großem Aufwand die Bereiche der Lieferkette dokumentieren müssen, in denen die schwerwiegenden Risiken eher nicht liegen“, bemängelt das Institut.

Weiterhin kritisiert das Institut, dass der Entwurf keine zivilrechtliche Haftung von Unternehmen vorsieht und auch keine anderweitigen Vorgaben für die Wiedergutmachung macht.

„Die Rechtslage von Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen, insbesondere im Ausland, stärkt dieser Entwurf nicht. Die Schutzlücken für Betroffene zu schließen, ist jedoch gerade der Geist der UN-Leitprinzipien“, so das Institut. Darüber hinaus sollten die Vorgaben zur Abhilfe in einem Sorgfaltspflichtengesetz primär der Verwirklichung der Menschenrechte Betroffener dienen und eine Wiedergutmachung zum Schadensausgleich für Betroffene gewährleisten.

Nach Einschätzung des Instituts gelingt somit nur ein erster Einstieg in die Regulierung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten. In der bestehenden Struktur schütze der Entwurf Betroffene wenig, unterstütze aber auch Unternehmen kaum dabei, mit der Herausforderung der Achtung menschenrechtlicher Sorgfalt gut und wirkungsvoll umgehen zu können.

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Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 – 14 Mobil: 0160 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin

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Deutsche Umwelthilfe fordert Umsetzung der angekündigten EEG-Revision

03.03.2021 – 09:35

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe fordert Umsetzung der angekündigten EEG-Revision


















Berlin (ots)

-  Bundesregierung droht selbstgesetzte Frist bis Ende März für Novelle des EEG zu verpassen 
-  Anhebung der Ausbauziele für Wind- und Solarenergie unerlässlich, um Klimaziele einhalten zu können 
-  Novelle muss Ausbauhemmnisse korrigieren, um Vertrauen der Investoren wiederzugewinnen  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mahnt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, die für das erste Quartal 2021 angekündigte Revision des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nicht zu verpassen. Bei der letzten Novelle des EEG im Dezember 2020 wurden für den Klimaschutz wesentliche Punkte wie die Anhebung der Ausbauziele für Erneuerbare Energien ausgespart, da sich die Große Koalition nicht einigen konnte. Bisher fehlt ein Entwurf für die vom Bundestag geforderte Nachbearbeitung. Die DUH fordert Bundeswirtschaftsminister Altmaier auf, die in seiner Zuständigkeit liegende Revision noch im März umzusetzen.

DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner kommentiert: „Die Energiewende ist in dieser Legislaturperiode quasi zum Erliegen gekommen. Jetzt läuft die Große Koalition auch noch Gefahr, die selbst erteilte Frist für einen Neustart der Energiewende zu verpassen. Dies ist die letzte Chance in dieser Legislaturperiode, Deutschland beim Klimaschutz wieder in Position zu bringen. Die wichtigste Aufgabe ist die Anhebung der jährlichen Ausbauziele auf 6 Gigawatt Windenergie an Land und 10 Gigawatt Photovoltaik.“

Die bisher im EEG festgelegten Ausbaumengen reichen keinesfalls aus, um das selbstgesteckte Ziel der Bundesregierung – 65 Prozent Erneuerbare Energien am Strombedarf in 2030 – zu erreichen. Neben den Ausbauzielen sind aber noch weitere Änderungen dringend nötig, um Ausbauhemmnisse zu beseitigen.

Dazu DUH-Bereichsleiter Energie und Klimaschutz Constantin Zerger: „Diverse Lücken und handwerkliche Fehler im EEG untergraben den Ausbau Erneuerbarer Energien. Um das Vertrauen der Investoren wiederzugewinnen, braucht es noch in dieser Legislaturperiode umfassende Nachbesserungen. Beispielsweise müssen Erneuerbare Energien den Status des öffentlichen Interesses erhalten, um ihre gesellschaftliche Bedeutung festzuschreiben. Die DUH hat die sieben wichtigsten ‚Baustellen des EEG‘ als Blaupause für das Wirtschaftsministerium zusammengestellt.“

Hintergrund:

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt seit dem Jahr 2000 den Ausbau und die Förderung der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Die Anhebung der Ausbauziele ist notwendig, da trotz aller nötigen energiesparenden Maßnahmen der Stromverbrauch in Zukunft ansteigen wird. Klimaschützende Technologien wie die Elektromobilität und elektrische Wärmepumpen zum Heizen von Gebäuden werden zusätzlichen Strom benötigen. Außerdem macht die Erhöhung des 2030-Klimaziels der Europäischen Union zusätzliche Treibhausgaseinsparungen bei der Energieversorgung erforderlich. Bisher geht die Bundesregierung von einer installierten Leistung in Höhe von 71 Gigawatt Windenergie an Land und 100 Gigawatt Solarenergie in 2030 aus. Aus Sicht der DUH müssen diese Mengen auf mindestens 100 Gigawatt Windenergie an Land und 150 Gigawatt Solarenergie erhöht werden.

Links:

Das DUH-Positionspapier „Neustart für Erneuerbare“ und das DUH-Analysepapier „Die sieben größten Probleme für den Ausbau Erneuerbarer Energien im EEG 2021“ finden Sie unter: http://l.duh.de/p210303

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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Urlaub adé? Tourismusbranche hofft auf Öffnungen“Zur Sache Rheinland-Pfalz!“ am Donnerstag, 4. März 2021, 20:15 Uhr im SWR Fernsehen

03.03.2021 – 14:19

SWR – Südwestrundfunk

Urlaub adé? Tourismusbranche hofft auf Öffnungen
„Zur Sache Rheinland-Pfalz!“ am Donnerstag, 4. März 2021, 20:15 Uhr im SWR Fernsehen


















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Das Politikmagazin „Zur Sache Rheinland-Pfalz!“ berichtet aus Bernkastel-Kues über die Stimmung im Hotel- und Gaststättengewerbe, am Donnerstag, 4. März 2021, ab 20:15 Uhr im SWR Fernsehen.

Endlich wieder Urlaub machen, vielleicht sogar schon über Ostern? Das wünschen sich viele Menschen in Rheinland-Pfalz. Aber noch sind Hotels und Gaststätten in vielen Urlaubsorten wegen des Lockdowns geschlossen – auch in den Urlaubsregionen an der Mosel, am Rhein oder in der Pfalz. Die Erwartungen an Bund und Länder sind hoch. Wird es nach monatelanger Zwangspause eine Öffnungsperspektive für die Osterfeiertage geben? „Zur Sache Rheinland Pfalz!“-Reporterin Laura Czerny war im Land unterwegs und berichtet über Stimmung und die Reaktionen auf die aktuellen Beschlüsse von Kanzlerin und Ministerpräsident*innen, unter anderem aus Bernkastel-Kues an der Mosel.

Moderation: Britta Krane

Weitere Themen der Sendung:

– Weiter im Lockdown? – Wie stehen die Kommunen zur Corona-Politik?
– Dreyer gegen Baldauf im TV-Duell – Welche Bedeutung hat das Duell für die Landtagswahl?
– Rheinland-Pfalz-Trend von Infratest – Stimmungstest vor der Wahl
– Streit um Denkmalschutz in Kaiserslautern – Vorwürfe gegen Oberbürgermeister
– Forschung zu Antikörper-Medikamenten – Hoffnung für Corona-Kranke?
– Zur Sache-PIN: Wie sieht die neue Impfreihenfolge aus?
– Die Spitzenkandidat*innen! Heute: Malu Dreyer (SPD)
– „Und was macht ihr für uns?“ Der Wahl-Themen-Check zum Thema Arbeit und Wirtschaft

„Zur Sache Rheinland-Pfalz!“
Das SWR Politikmagazin „Zur Sache Rheinland-Pfalz!“ berichtet über die Themen, die das Land bewegen.

Mediathek: Nach der Ausstrahlung sind die Sendung und deren einzelne Beiträge auf www.ardmediathek.de/swr/ und www.SWR.de/zur-sache-rheinland-pfalz.de zu sehen.

Weitere Informationen unter https://www.presseportal.de/nr/7169

Mainz (ots)

Das Politikmagazin „Zur Sache Rheinland-Pfalz!“ berichtet aus Bernkastel-Kues über die Stimmung im Hotel- und Gaststättengewerbe, am Donnerstag, 4. März 2021, ab 20:15 Uhr im SWR Fernsehen.

Endlich wieder Urlaub machen, vielleicht sogar schon über Ostern? Das wünschen sich viele Menschen in Rheinland-Pfalz. Aber noch sind Hotels und Gaststätten in vielen Urlaubsorten wegen des Lockdowns geschlossen – auch in den Urlaubsregionen an der Mosel, am Rhein oder in der Pfalz. Die Erwartungen an Bund und Länder sind hoch. Wird es nach monatelanger Zwangspause eine Öffnungsperspektive für die Osterfeiertage geben? „Zur Sache Rheinland Pfalz!“-Reporterin Laura Czerny war im Land unterwegs und berichtet über Stimmung und die Reaktionen auf die aktuellen Beschlüsse von Kanzlerin und Ministerpräsident*innen, unter anderem aus Bernkastel-Kues an der Mosel.

Moderation: Britta Krane

Weitere Themen der Sendung:

-  Weiter im Lockdown? - Wie stehen die Kommunen zur Corona-Politik? 
-  Dreyer gegen Baldauf im TV-Duell - Welche Bedeutung hat das Duell für die Landtagswahl? 
-  Rheinland-Pfalz-Trend von Infratest - Stimmungstest vor der Wahl 
-  Streit um Denkmalschutz in Kaiserslautern - Vorwürfe gegen Oberbürgermeister 
-  Forschung zu Antikörper-Medikamenten - Hoffnung für Corona-Kranke? 
-  Zur Sache-PIN: Wie sieht die neue Impfreihenfolge aus? 
-  Die Spitzenkandidat*innen! Heute: Malu Dreyer (SPD) 
-  "Und was macht ihr für uns?" Der Wahl-Themen-Check zum Thema Arbeit und Wirtschaft  

„Zur Sache Rheinland-Pfalz!“

Das SWR Politikmagazin „Zur Sache Rheinland-Pfalz!“ berichtet über die Themen, die das Land bewegen.

Mediathek: Nach der Ausstrahlung sind die Sendung und deren einzelne Beiträge auf www.ardmediathek.de/swr/ und www.SWR.de/zur-sache-rheinland-pfalz.de zu sehen.

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Pressekontakt: Sibylle Schreckenberger, Tel. 06131 929-32755,
sibylle.schreckenberger@swr.de

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Corona-Schnelltests: Wie läuft es in Österreich? „Zur Sache Baden-Württemberg!“, SWR Fernsehen Baden-Württemberg

03.03.2021 – 14:59

SWR – Südwestrundfunk

Corona-Schnelltests: Wie läuft es in Österreich? „Zur Sache Baden-Württemberg!“, SWR Fernsehen Baden-Württemberg


















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Testen und öffnen: Ist Österreichs Strategie Vorbild oder Gefahr? Außerdem: Wilde Wälder: Rettung im Kampf gegen das Baumsterben? „Zur Sache Baden-Württemberg!“, 4. März 2021, SWR Fernsehen Baden-Württemberg.

Weitere Informationen unter https://www.presseportal.de/nr/7169

Stuttgart (ots)

Das landespolitische Magazin „Zur Sache Baden-Württemberg!“ live am 4. März 2021 um 20:15 Uhr im SWR Fernsehen Baden-Württemberg / Moderation: Stefanie Germann

Geschäfte dicht, Museen geschlossen, viele Schulen verwaist – seit mehr als zwei Monaten herrscht Stillstand in Baden-Württemberg. Ganz anders auf der anderen Seite des Bodensees, in Österreich. „Zur Sache Baden-Württemberg!“ ist in Bregenz unterwegs. Dort gibt es seit Anfang Februar das, wonach sich hierzulande viele sehnen: ein Stück Normalität. In Schulen wird unterrichtet, Geschäfte locken zum Bummeln in die Fußgängerzone und selbst Museen können wieder besucht werden. Das alles trotz einer landesweit steigenden Corona-Inzidenz. Ist der Blick nach Österreich ein Blick in eine bessere Zukunft oder eine Warnung? Diese und andere Fragen stellt „Zur Sache Baden-Württemberg!“ in der Live-Sendung am Donnerstag, 4. März 2021, um 20:15 Uhr im SWR Fernsehen Baden-Württemberg. Nach Ausstrahlung steht die Sendung ein Jahr lang in der ARD Mediathek.

Sicherheitsrisiko beim Kernkraftwerk Neckarwestheim?

Ein noch unveröffentlichtes Gutachten, dass dem SWR exklusiv vorliegt, warnt vor Sicherheitsmängeln beim Kernkraftwerk Neckarwestheim. Der Gutachter ist ein langjähriger Beamter der bundesweiten Atomaufsicht. Seiner Analyse nach könnten beschädigte Rohre im Kraftwerk abreißen und einen schweren Störfall verursachen. Er warnt vor einem Weiterbetrieb der Anlage. Das zuständige Umweltministerium in Stuttgart hält das Kraftwerk für sicher und hat die Kritik zurückgewiesen.

Bäume am Boden – sind „wilde Wälder“ die Lösung?

Den deutschen Wäldern geht es so schlecht wie seit 1984 nicht mehr, so der Waldzustandsbericht des Bundeslandwirtschaftsministeriums, der vergangene Woche vorgestellt wurde. Auch die Wälder im Südwesten sind stark geschädigt. Langanhaltende Trockenheit und Schädlinge wie der Borkenkäfer machen Waldbesitzern und Förstern zunehmend zu schaffen. Versuche mit widerstandsfähigeren, ausländischen Baumarten laufen nur langsam an. Bürgerinitiativen fordern, der Wald solle sich selbst heilen, ohne Zutun des Menschen. Was muss geschehen, um den Wald als Wirtschaftsraum für die Holzproduktion einerseits und als Lebens- und Naherholungsraum andererseits zu retten? Gast im Studio ist Johannes Enssle, Vorsitzender des Naturschutzbundes Baden-Württemberg (NABU) und Forstwissenschaftler.

Vor Ort – im Wald

Milde Temperaturen und Corona – viele Menschen zieht es in diesen Tagen in den Wald. Hier geht forstwirtschaftlich gerade die Hochsaison zu Ende. Vielerorts wurden in den letzten Wochen Bäume gefällt, zum Teil entstanden größere kahle Flächen. Reporterin Alix Koch forscht im Stuttgarter Stadtwald nach Hintergründen: Geht es bei den Fällarbeiten um Waldpflege oder vielmehr um Holzernte, also um Profit? Um beides, sagen die Beschäftigten in der Forstwirtschaft. Die Einnahmen seien notwendig, um beispielsweise Wege instand zu halten. Doch müssen angesichts der Klimakrise und des Baumsterbens auch gesunde Bäume gefällt werden?

Wahlkampf in der Pandemie- wie stehen die Parteien da?

Bis zur Landtagswahl in Baden-Württemberg sind es noch gut zwei Wochen. Der Wahlkampf findet aufgrund der Corona-Pandemie weitgehend ohne direkte Kontakte zu den Wählerinnen und Wählern statt, fast alles läuft digital. Wie kommen die Kandidatinnen und Kandidaten damit zurecht? Ist es gelungen, das Thema Corona-Krisenmanagement aus dem Wahlkampf herauszuhalten, so wie es der Ministerpräsident angekündigt hatte? Der aktuelle ARD Deutschlandtrend zeigt, wie hoch die Parteien derzeit in der Wählergunst stehen. Gast im Studio ist die landespolitische Korrespondentin des SWR, Edda Markeli.

„Zur Sache Baden-Württemberg!“

Das SWR Politikmagazin „Zur Sache Baden-Württemberg!“ berichtet über politische Themen: hintergründig, kontrovers und nah an den Menschen in Baden-Württemberg. Vor-Ort-Reportagen, Hintergrundfilme und Studiointerviews lassen politische Zusammenhänge verständlich werden. In der „Wohnzimmer-Konferenz“ diskutieren jeden Donnerstag Menschen aus Baden-Württemberg via Webcam von zu Hause aus live mit. Das letzte Wort bleibt dem Ministerpräsidenten des Landes vorbehalten – computeranimiert und mit der Stimme des SWR3 Comedychefs Andreas Müller.

ARD Mediathek: Sendung und einzelne Beiträge sind nach der Ausstrahlung von 4. März 2021 bis 4. März 2022 unter www.ARDmediathek.de verfügbar, außerdem unter www.SWR.de/zur-sache-baden-wuerttemberg.

Pressefotos unter www.ARD-foto.de.

Informationen, kostenloses Bildmaterial und weiterführende Links unter http://swr.li/Blick-nach-Österreich.

Die Pressestelle des SWR auf Twitter: twitter.com/SWRpresse

Der Newsletter des SWR unter http://x.swr.de/s/vernetztnewsletter

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Ursula Foelsch, Tel. 0711 929 11034, kommunikation@SWR.de

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Joachim Paul: Seehofers Vorschläge zur Novellierung Telekommunikationsgesetzes sprechen jeder Verhältnismäßigkeit Hohn

03.03.2021 – 14:40

AfD – Alternative für Deutschland

Joachim Paul: Seehofers Vorschläge zur Novellierung Telekommunikationsgesetzes sprechen jeder Verhältnismäßigkeit Hohn


















Berlin (ots)

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat weitreichende Vorschläge für die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) gemacht. Diese sehen unter anderem vor, dass Nutzer von Messenger- und Email-Diensten sowie von „nummerunabhängigen interpersonellen TK-Diensten“ ihre Personalien bei den jeweiligen Anbietern verifiziert hinterlegen müssen. Da viele soziale Netzwerke auch Messenger anbieten, könnten im Endeffekt auch weitere Dienste betroffen sein. Das BMI will, dass die Bürger ihren Namen, die Anschrift sowie ihr Geburtsdatum den Anbietern übergeben. Diese sollen die Angaben verifizieren müssen, etwa mit Personalausweis oder Ident-Diensten.

Dazu Joachim Paul, Mitglied des AfD-Bundesvorstandes: „Während der EU-Gerichtshof erst im vergangenen Jahr der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung eine klare Absage erteilte, stellt Innenminister Seehofer alle Nutzer von sozialen Netzwerken, E-Mail- und Messenger-Diensten unter Generalverdacht und strebt den gläsernen Nutzer an. Während Journalisten und Verleger – zuletzt Matthias Döpfner (Axel Springer Verlage) – darüber diskutieren, wie man den Datenhunger der Big-Tech Unternehmen wie ‚Facebook‘ und ‚Amazon‘ zügeln und ihnen das Sammeln von Nutzerdaten verbieten oder zumindest erschweren kann, will Seehofers Haus Google und Co. zu noch mächtigeren Datenkraken heranzüchten. Und das mit Hilfe von Gesetzen, die Datenschützern und Netzpolitikern die Haare zu Berge stehen lassen.“

Paul weiter: „Seehofers Vorstoß stellt einen schweren Angriff auf die Freiheit im Netz der Bürger dar. Jegliche Kommunikation zwischen Bürgern, auch die von unbescholtenen, soll jederzeit nachverfolgbar sein. Solche Vorstöße erinnern an Orwells Roman ‚1984‘ und sprechen jeder Verhältnismäßigkeit Hohn. Die AfD macht sich für die Innere Sicherheit stark, die Informationelle Selbstbestimmung mündiger Bürger darf dabei aber vom Innenministerium nicht als Ballast betrachtet werden, den man leichtfertig über Bord wirft. Die AfD ist die Partei der bürgerlichen Freiheit und der Freiheit im Netz. Wir werden diesem Vorstoß entsprechend starken Widerstand entgegensetzen.“

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Gröhe: Guter Regierungsentwurf für ein Sorgfaltspflichtengesetz

03.03.2021 – 12:18

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Gröhe: Guter Regierungsentwurf für ein Sorgfaltspflichtengesetz


















Berlin (ots)

Wirksam für die Menschenrechte – umsetzbar für die Wirtschaft

Zum heutigen Kabinettsbeschluss über den Entwurf eines Sorgfaltspflichtengesetzes („Lieferkettengesetz“) erklärt der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Hermann Gröhe:

„Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt die Einigung des Bundeskabinetts auf den Entwurf für ein Sorgfaltspflichtengesetz. Der Gesetzentwurf ist eine gute Grundlage für die anstehenden parlamentarischen Beratungen.

Das Sorgfaltspflichtengesetz muss wirksam sein für die Menschenrechte und umsetzbar für die Wirtschaft. Es geht um einen verbindlichen Rechtsrahmen für eine stärkere Beachtung der Menschenrechte in der globalen Lieferkette. Zugleich ist es wichtig, dass die Bestimmungen im Gesetz nicht entwicklungspolitisch gewünschte, verantwortlich gestaltete Handels- und Investitionsbeziehungen mit Entwicklungsländern erschweren. Nach unserer Einschätzung erreicht der beschlossene Gesetzentwurf diese Ziele in hohem Maße.

Unser Ziel bleibt weiterhin eine möglichst zügige Verständigung auch in der Europäischen Union auf einen entsprechenden europäischen Rechtsrahmen.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Rehberg/Gienger: Verbessertes Corona-Hilfspaket für den Profisport

03.03.2021 – 14:28

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Rehberg/Gienger: Verbessertes Corona-Hilfspaket für den Profisport


















Berlin (ots)

Einsatz der Union zahlt sich aus

Am Mittwochnachmittag hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages seinen Beschluss zu den Corona-Hilfen für den Profisport angepasst. Dazu erklären Eckhardt Rehberg, haushaltspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Eberhard Gienger, sportpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

Eckhardt Rehberg:“Mit dem heutigen Beschluss wird der von der Europäischen Kommission gewährte beihilferechtliche Spielraum auch auf den Profisportbereich übertragen. Insbesondere wurde die beihilferechtliche Obergrenze für die Kleinbeihilfen substanziell von 800.000 Euro auf 1,8 Millionen Euro erhöht und der Zeitraum des Hilfspaketes bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Durch diese Verbesserungen wird eine Angleichung an die allgemeinen Wirtschaftshilfen für Unternehmen sichergestellt. Gerade da im Sportbereich ein Ende der pandemiebedingten Beschränkungen wie das Zuschauerverbot nicht absehbar sind, ist das eine sehr gute Nachricht für die Profisportbranche. Die insbesondere auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Bundeshaushalt 2021 zur Verfügung gestellten 200 Mio. EUR ermöglichen die Fortführung des bisherigen Hilfspakets im laufenden Jahr.“

Eberhard Gienger:“Die „Corona-Hilfen Profisport“ haben sich bereits im vergangenen Jahr neben den allgemeinen Wirtschaftshilfen in der Pandemie als wichtiger Baustein für viele Sportvereine und Sportverbände erwiesen. Auch in 2021 sind diese Hilfen als Ergänzung zu den allgemeinen Wirtschaftshilfen des Bundes und der Länder konzipiert. Das schafft Flexibilität bei der Beantragung der staatlichen Beihilfen.

Viele Vereine sind durch die andauernde Pandemie weiterhin in einer schweren Notlage. Sie brauchen daher unsere Unterstützung. Mit unseren bewährten Corona-Hilfen tun wir weiterhin alles, um die Substanz im Sportbereich zu erhalten.“

Hintergrund

Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier: https://ots.de/mAYeNT

Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Gröhe/Oellers: Inklusion von Menschen mit Hörbehinderungen muss weltweit gestärkt werden

03.03.2021 – 11:07

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Gröhe/Oellers: Inklusion von Menschen mit Hörbehinderungen muss weltweit gestärkt werden


















Berlin (ots)

Der Weltbericht des Hörens zeigt dringenden Handlungsbedarf auf

Am heutigen Mittwoch hat die Weltgesundheitsorganisation anlässlich des Welttages des Hörens ihren ersten Weltbericht über das Hören („World Report on Hearing“) veröffentlicht. Dazu erklären seitens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Stellvertretende Vorsitzende, Hermann Gröhe, und der Behindertenbeauftragte Wilfried Oellers:

Hermann Gröhe: „Der von der Weltgesundheitsorganisation veröffentlichte Bericht über das Hören zeigt am Beispiel von Hörbehinderungen den großen Handlungsbedarf bei der besseren Berücksichtigung der Belange von Menschen mit solchen Behinderungen weltweit auf. Dies ist die Voraussetzung für gelungene Inklusion. Jeder fünfte Mensch auf der Welt leidet heute an einer Hörbehinderung, 2050 wird es jeder vierte sein, wenn nicht gegengesteuert wird. 80 Prozent davon leben in Entwicklungsländern mit vielfach kaum vorhandenem Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen. Allein 1 Mrd. junge Menschen leiden unter eingeschränktem Hörvermögen, 200 Mio. davon aufgrund von vermeidbaren und behandelbaren chronischen Infektionen. Auf fast eine Billion US-Dollar wird der weltweite jährliche wirtschaftliche Schaden von Hörbehinderungen beziffert, von dem nicht messbaren menschlichen Leid ganz abgesehen. Gerade in sehr armen Ländern leiden Menschen mit Hörbehinderungen vielfach unter sehr geringen Chancen bei Bildung und auf dem Arbeitsmarkt und in der Folge einer nicht selbstbestimmten Lebensführung. Dies Beispiel mahnt uns, das Thema Inklusion auch in der Entwicklungszusammenarbeit stärker zur Geltung zu bringen. Der Aufbau von Gesundheitssystemen muss den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Vorbeuge- und Behandlungsmaßnahmen als wichtigen Baustein zwingend vorsehen. Zivilgesellschaftliche Einrichtungen wie die Christoffel-Blindenmission leisten hier bereits wichtige Arbeit, an denen sich andere wie auch die staatliche Entwicklungszusammenarbeit orientieren können.“

Wilfried Oellers: „Neben dem unmittelbaren Zugang zu Gesundheitssystemen muss sich auch der Zugang von Menschen mit Hörbehinderungen zur Information und Kommunikation verbessern. Gehörlose Menschen haben ein Recht darauf, gleichberechtigt mit anderen Menschen zu kommunizieren. Dazu gibt es die Gebärdensprache. Diese kann unter Umständen sogar lebensrettend sein. Am heutigen „Welttag des Hörens“ denken wir dabei vor allem an die weltweite Corona-Pandemie. Sie hat uns vor Augen geführt, wie wichtig es ist, dass Informationen über die Entwicklung der Pandemie auch in Gebärdensprache übersetzt werden. Mittlerweile ist dies zum Beispiel bei Pressekonferenzen des Robert-Koch-Instituts selbstverständlich. Das Gleiche muss auch für sämtliche Informationen zum Impfverfahren gelten. Wir sind hier schon ein gutes Stück vorangekommen, aber dürfen in unseren Bemühungen nicht nachlassen, die barrierefreie Kommunikation für hörbehinderte und gehörlose Menschen weiter zu verbessern. Das gilt natürlich nicht nur bei der Bewältigung der Corona-Pandemie. Es ist gut, dass in diesen Tagen der Deutsche Bundestag über das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz berät, in dem wir nach langem Vorlauf die vertraglich bereits vereinbarte Einführung einer Notruf-App für gehörlose und hörbehinderte Menschen auch gesetzlich verankern werden.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Deutsche Umwelthilfe: Lieferkettengesetz ist herbe Enttäuschung für Umwelt- und Klimaschutz

03.03.2021 – 08:25

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe: Lieferkettengesetz ist herbe Enttäuschung für Umwelt- und Klimaschutz


















Berlin (ots)

-  Bundeskabinett entscheidet heute ohne angemessene Beteiligung der Zivilgesellschaft vorzeitig über Lieferkettengesetz 
-  DUH fordert Bundestag auf, Lieferkettengesetz mit Umweltsorgfaltspflichten für die gesamte Lieferkette nachzubessern  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert das heute im Bundeskabinett vorliegende Lieferkettengesetz als herbe Enttäuschung. Der Schutz von Umwelt und Klima bleibt größtenteils unberücksichtigt. Die Beschränkung auf den direkten Zulieferer entlässt Unternehmen in der Rohstoffgewinnung aus der Verantwortung. Die DUH kritisiert darüber hinaus den chaotischen und intransparenten Prozess, in dem das Lieferkettengesetz zustande kam. Nur 6,5 Stunden erhielten einige wenige, nach undurchsichtigen Kriterien ausgewählte Verbände, um den Gesetzesentwurf zu kommentieren.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Zerstörung von Klima, Wäldern und Artenvielfalt in den Lieferketten deutscher Unternehmen bleiben mit diesem Lieferkettengesetz in den allermeisten Fällen folgenlos. Der Entwurf bleibt im Hinblick auf die Umweltsorgfaltspflichten und den Geltungsbereich weit hinter den Erwartungen und Möglichkeiten zurück. Noch dazu ist der bisherige Gesetzesprozess undemokratisch und intransparent. Durch die extrem kurze Rückmeldefrist zur Stellungnahme sollte wohl die verdiente Kritik so gering wie möglich gehalten werden. Der Bundestag muss nun dringend Nachbesserungen einfordern. Die Lieferketten müssen frei von Umweltverschmutzung und Zerstörung natürlicher Ökosysteme sein. Dafür brauchen wir unabhängige Umweltsorgfaltspflichten, die Biodiversität und Klimaschutz mit einbeziehen. Das Gesetz muss für die gesamte Wertschöpfungskette und alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden gelten.“

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