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Ärztlicher Pandemierat der BundesärztekammerExperten fordern neue Kennzahl zur Steuerung der Pandemie-Maßnahmen

05.03.2021 – 11:16

Bundesärztekammer

Ärztlicher Pandemierat der Bundesärztekammer
Experten fordern neue Kennzahl zur Steuerung der Pandemie-Maßnahmen


















Berlin (ots)

05.03.2021 – Die Zahl neuer beatmungspflichtiger COVID-19-Intensivpatienten sollte als zusätzlicher Faktor zur Steuerung der Pandemie-Maßnahmen herangezogen werden. Das fordert eine Expertengruppe des Ärztlichen Pandemierats der Bundesärztekammer (BÄK). Dieser Wert sei aufgrund der Meldepflicht an das DIVI-Intensivregister ein sehr zuverlässiger Parameter zur Beurteilung des Pandemiegeschehens, heißt es in dem Positionspapier „Weiteres Vorgehen zum Umgang mit dem epidemischen Geschehen – Empfehlungen aus ärztlicher Sicht“. Nach dem Thesenpapier zu Teststrategien und dem Schutzkonzept für Alten- und Pflegeheime ist es das dritte Papier, dass das fächerübergreifend besetzte Expertengremium nun vorlegt.

„Die aktuell verwendeten Parameter bergen zahlreiche Schwächen“, kritisiert Prof. Dr. Manfred Dietel, Leiter der Arbeitsgruppe und Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der BÄK. Kennzahlen wie der Inzidenzwert oder der R-Wert seien ein zu grobes Maß, um als Basis für politische Entscheidungen mit erheblichen Konsequenzen für alle Bürger herangezogen zu werden. So sage auch die Anzahl der Neuinfektionen nichts über die Krankheitslast in der Bevölkerung aus. Problematisch sei ebenso die erhebliche Dunkelziffer, die aufgrund der vielen asymptomatischen Verläufe und je nach Zahl und Art der Tests, der Teststrategie und der Fähigkeit zur Kontaktnachverfolgung stark variiere.

Aus Sicht des Expertengremiums stellt eine erweiterte Teststrategie in Ergänzung zur Impfstrategie einen weiteren wichtigen Baustein in der Pandemie-Bekämpfung dar. Der Einsatz von Schnelltests und Selbsttests durch Laien solle weiter forciert werden. Dazu seien klare Verhaltensweisen zu definieren. So sollten positive Ergebnisse unbedingt durch einen PCR-Test, der weiterhin der Goldstandard sei, bestätigt werden. Anzustreben sei auch, möglichst viele Ergebnisse im Sinne eines bevölkerungsbezogenen Monitorings an eine zentrale Stelle zu melden, um eine bessere Übersicht über das wirkliche Geschehen zu erhalten. Um die Entwicklung von SARS-CoV-2-Mutationen besser zu überwachen, sei außerdem die anlassbezogene Genomsequenzierung PCR-positiver Fälle von großer Bedeutung.

Zur Ausweitung der Impfkapazitäten und zur Erhöhung der Akzeptanz der Impfung wird die Beteiligung von niedergelassenen Ärzten und Betriebsärzte gefordert „Die von Bund und Ländern beschlossene Einbindung muss jetzt schnellstmöglich umgesetzt werden“, so Dietel.

Eine Senkung der Infektionszahlen auf null halten die Experten in der aktuellen Situation für nicht realistisch. „Wir werden lernen müssen, mit der COVID-19-Erkrankung auch in den nächsten Jahren zu leben“, schreiben sie in ihrem Papier. Vor diesem Hintergrund plädieren sie dafür, einen interdisziplinär besetzten nationalen Pandemierat zu gründen. Dieser könne „Entscheidungen der Politik transparent und unabhängig vorbereiten und so die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Anti-Corona-Maßnahmen verbessern.“

Das Papier „Weiteres Vorgehen zum Umgang mit dem epidemischen Geschehen – Empfehlungen aus ärztlicher Sicht“ der Arbeitsgruppe 5 des Ärztlichen Pandemierats kann im Internet heruntergeladen werden unter:

https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Corona/BAEKAErztlPandemieratAG5AusstiegsszenarioPositionspapier20210304final.pdf

Der Ärztliche Pandemierat der Bundesärztekammer ist ein Zusammenschluss von Ärztinnen und Ärzten unterschiedlicher Fachdisziplinen zum Austausch über die aktuelle pandemische Situation und den sich daraus ergebenden Handlungsnotwendigkeiten. Der Pandemierat setzt sich zusammen aus Vertretern der Bundesärztekammer, des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer sowie nachfolgenden Organisationen: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V. (DEGAM), Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e.V. (GMDS), Deutsche Gesellschaft für Geriatrie e.V. (DGG), Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie e.V. (DGHM), Deutsche Gesellschaft für Infektiologie e.V. (DGI), Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM), Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN), Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin e.V. (DGINA), Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI), Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und lntensivmedizin e.V. (DGAI), Akkreditierte Labore in der Medizin e.V. (ALM), Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin e. V. (DGKL), Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN), Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN), Deutsche Gesellschaft für Kinder und Jugendmedizin e.V. (DGKJ), Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP), Deutsche Gesellschaft für Pathologie e.V. (DGP), Deutsche Gesellschaft für Pharmakologie e.V. (DGP), Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP), Gesellschaft für Virologie e.V. (GfV), Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit (DTG) e.V., Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF), Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V., Ständige Impfkommission des RKI

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Europäisches Parlament – Plenartagung vom 8.-11. MärzWeltfrauentag, Konferenz Zukunft Europas, EU-Investitionspaket, EU4Health, CO2-Grenzausgleich, Lieferketten, Medienfreiheit, LGBTIQ-Freiheitsraum

05.03.2021 – 14:42

Europäisches Parlament

Europäisches Parlament – Plenartagung vom 8.-11. März
Weltfrauentag, Konferenz Zukunft Europas, EU-Investitionspaket, EU4Health, CO2-Grenzausgleich, Lieferketten, Medienfreiheit, LGBTIQ-Freiheitsraum


















Berlin/Brüssel (ots)

In der Plenartagung des Europäischen Parlaments vom 8. bis 11. März 2021 in Brüssel stehen unter anderem folgende Themen auf der Tagesordnung:

Konferenz über die Zukunft Europas: Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung

Am Mittwoch (10.03.) soll die Konferenz von den EU-Institutionen in Gang gesetzt werden, um alte und neue Herausforderungen anzugehen und die europäische Solidarität zu stärken. Um 13:00 Uhr werden EP-Präsident David Sassoli, Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und der portugiesische Premierminister António Costa die gemeinsame Erklärung zur Konferenz über die Zukunft Europas unterzeichnen.

Internationaler Frauentag 2021 im Plenum

EP-Präsident Sassoli und die neuseeländische Premierministerin Jacinda Ardern werden während der Feierlichkeiten zum Internationalen Frauentag am Montagmorgen (08.03.) zu den Abgeordneten sprechen.

InvestEU: Abstimmung über Programm für strategische und innovative Investitionen

Das Parlament will das neue InvestEU-Programm am Dienstag (09.03.) endgültig verabschieden. Damit sollen öffentliche und private Investitionen mobilisiert und der Zugang zu Finanzierungen vereinfacht werden.

„EU4Health“: Parlament stimmt über neues EU-Gesundheitsprogramm ab

Die EU-Gesundheitssysteme sollen besser auf künftige Bedrohungen vorbereitet werden. Die Debatte und endgültige Abstimmung über das 5,1 Mrd. Euro schwere EU4Health-Programm für 2021-2027 findet am Dienstag (09.03.) statt.

CO2-Abgabe auf EU-Importe für ehrgeizigere Klimaschutzziele weltweit

Mit einer CO2-Abgabe auf Importe aus wenig klimafreundlichen Ländern will das Parlament ehrgeizigere globale Klimaschutzziele erreichen und die Verlagerung von CO2-Emissionen verhindern. Nach einer Debatte am Montagnachmittag (08.03.) folgt die Abstimmung am Mittwoch (10.03.).

Lieferketten: Unternehmen für Schäden an Mensch und Umwelt verantwortlich

Die Abgeordneten fordern verbindliche EU-Regeln, die einen Standard für verantwortungsvolles Geschäftsgebaren setzen und Unternehmen für Schäden an Mensch und Umwelt zur Rechenschaft ziehen. Nach einer Debatte am Montagnachmittag (08.03.) folgt die Abstimmung am Dienstagnachmittag (09.03.).

Angriff auf die Medienfreiheit in Polen, Ungarn und Slowenien

Debatte am Mittwoch (10.03) mit Rat und Kommission über die Versuche der polnischen, ungarischen und slowenischen Behörden, unabhängige Medien zum Schweigen zu bringen.

Das Parlament will die EU zum Freiheitsraum für LGBTIQ-Personen erklären

In einer Debatte am Mittwoch (10.03.) und Abstimmung am Donnerstag (11.03.) wollen die Abgeordneten erwartungsgemäß die EU zum „LGBTIQ-Freiheitsraum erklären, als Antwort auf „LGBTIQ-freie Zonen“ in Polen.

Plenardebatte über „OpenLux“-Enthüllungen zur Steuervermeidung

Die Abgeordneten werden am Mittwochnachmittag (10.03) die jüngsten Erkenntnisse der Investigativjournalisten und über Möglichkeiten diskutieren, die Steuervermeidung in der EU nach den OpenLux-Enthüllungen zu stoppen.

Sozialpolitik bei Aufbauprogrammen nach der Pandemie in den Mittelpunkt stellen

Debatte und Abstimmung am Mittwoch (10.03.) über die Schwerpunkte des diesjährigen Europäischen Semesters. Die Abgeordneten wollen die Bedeutung von Sozialpolitik und Strukturreformen beim Wiederaufbau betonen.

Fischereiaufsicht: Parlament will Position zu neuen EU-Vorschriften festlegen

Über die Position des Parlaments für die bevorstehenden Verhandlungen über die Fischereikontrollregeln in der EU für die nächsten fünfzehn Jahre findet die Debatte am Dienstagnachmittag (09.03.) und die Abstimmung am Mittwoch (10.03.) statt.

Rechte des Kindes: Für Recht auf Bildung, gegen Armut und Missbrauch

Die EU-Länder sollen mehr in Bildung, Gesundheitsfürsorge, Wohnen, Familienunterstützung und Kinderbetreuung investieren und sicherstellen, dass diese Leistungen alle Kinder erreichen. Nach einer Debatte am Mittwoch (10.03.) folgt die Abstimmung am Donnerstagnachmittag (11.03.).

Weitere Tagesordnungspunkte

Weitere Termine

Online-Pressebriefing zur Plenartagung

Montag, 08.03., 15:30-16:30 Uhr

Die Sprecher*innen des Europäischen Parlaments und der Fraktionen informieren über die Themen der Plenarsitzung: Livestream.

Online-Pressegespräch: Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen öffnen

Montag, 08.03., 10:00-10:45 Uhr

Vor der Debatte und anschließenden Abstimmung im Plenum diskutieren die Europaabgeordnete Katrin Langensiepen (Grüne/EFA), der Behindertenbeauftragte der deutschen Bundesregierung Jürgen Dusel und die Inklusionsaktivistin Anne Gersdorff von Sozialhelden über die Forderungen des Europäischen Parlaments nach einem gleichberechtigten Zugang zum ersten Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung. Mehr Informationen finden Sie hier.

Anmeldung für Journalist*innen unter presse-berlin@ep.europa.eu.

Online-Pressegespräch: Schwerpunkte der Plenartagung

Montag, 08.03., 10:00 Uhr

Vizepräsident Othmar Karas(AT, EVP) steht Frage-Antwort zu den Schwerpunkten der Plenartagung, unter anderem die Erholung des Kapitalmarkts, das EU-Investitionspaket, der Vorschlag eines CO2-Grenzausgleichmechanismus sowie das EU4Health Programm.

Anmeldung für Journalisti*innen unter huberta.heinzel@europarl.europa.eu.

Pressekonferenzen der Fraktionen

S&D: Dienstag, 09.03., 09:45-10:15 Uhr, mit Iratxe García Pérez (Fraktionsvorsitzende): Livestream.

Die Linke: Dienstag, 09.03., 11:30-12:00 Uhr, mit Manon Aubry und Martin Schirdewan (Co-Fraktionsvorsitzende): Livestream.

Laufend aktualisierte Liste aller Livestreams, inklusive weiterer Pressekonferenzen, sobald diese festgelegt wurden.

Weitere Informationen

Tagesordnung

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Pressekonferenzen und weitere Veranstaltungen auf EP Live

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Ärztlicher Pandemierat der BundesärztekammerExperten fordern neue Kennzahl zur Steuerung der Pandemie-Maßnahmen

05.03.2021 – 11:16

Bundesärztekammer

Ärztlicher Pandemierat der Bundesärztekammer
Experten fordern neue Kennzahl zur Steuerung der Pandemie-Maßnahmen


















Berlin (ots)

05.03.2021 – Die Zahl neuer beatmungspflichtiger COVID-19-Intensivpatienten sollte als zusätzlicher Faktor zur Steuerung der Pandemie-Maßnahmen herangezogen werden. Das fordert eine Expertengruppe des Ärztlichen Pandemierats der Bundesärztekammer (BÄK). Dieser Wert sei aufgrund der Meldepflicht an das DIVI-Intensivregister ein sehr zuverlässiger Parameter zur Beurteilung des Pandemiegeschehens, heißt es in dem Positionspapier „Weiteres Vorgehen zum Umgang mit dem epidemischen Geschehen – Empfehlungen aus ärztlicher Sicht“. Nach dem Thesenpapier zu Teststrategien und dem Schutzkonzept für Alten- und Pflegeheime ist es das dritte Papier, dass das fächerübergreifend besetzte Expertengremium nun vorlegt.

„Die aktuell verwendeten Parameter bergen zahlreiche Schwächen“, kritisiert Prof. Dr. Manfred Dietel, Leiter der Arbeitsgruppe und Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der BÄK. Kennzahlen wie der Inzidenzwert oder der R-Wert seien ein zu grobes Maß, um als Basis für politische Entscheidungen mit erheblichen Konsequenzen für alle Bürger herangezogen zu werden. So sage auch die Anzahl der Neuinfektionen nichts über die Krankheitslast in der Bevölkerung aus. Problematisch sei ebenso die erhebliche Dunkelziffer, die aufgrund der vielen asymptomatischen Verläufe und je nach Zahl und Art der Tests, der Teststrategie und der Fähigkeit zur Kontaktnachverfolgung stark variiere.

Aus Sicht des Expertengremiums stellt eine erweiterte Teststrategie in Ergänzung zur Impfstrategie einen weiteren wichtigen Baustein in der Pandemie-Bekämpfung dar. Der Einsatz von Schnelltests und Selbsttests durch Laien solle weiter forciert werden. Dazu seien klare Verhaltensweisen zu definieren. So sollten positive Ergebnisse unbedingt durch einen PCR-Test, der weiterhin der Goldstandard sei, bestätigt werden. Anzustreben sei auch, möglichst viele Ergebnisse im Sinne eines bevölkerungsbezogenen Monitorings an eine zentrale Stelle zu melden, um eine bessere Übersicht über das wirkliche Geschehen zu erhalten. Um die Entwicklung von SARS-CoV-2-Mutationen besser zu überwachen, sei außerdem die anlassbezogene Genomsequenzierung PCR-positiver Fälle von großer Bedeutung.

Zur Ausweitung der Impfkapazitäten und zur Erhöhung der Akzeptanz der Impfung wird die Beteiligung von niedergelassenen Ärzten und Betriebsärzte gefordert „Die von Bund und Ländern beschlossene Einbindung muss jetzt schnellstmöglich umgesetzt werden“, so Dietel.

Eine Senkung der Infektionszahlen auf null halten die Experten in der aktuellen Situation für nicht realistisch. „Wir werden lernen müssen, mit der COVID-19-Erkrankung auch in den nächsten Jahren zu leben“, schreiben sie in ihrem Papier. Vor diesem Hintergrund plädieren sie dafür, einen interdisziplinär besetzten nationalen Pandemierat zu gründen. Dieser könne „Entscheidungen der Politik transparent und unabhängig vorbereiten und so die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Anti-Corona-Maßnahmen verbessern.“

Das Papier „Weiteres Vorgehen zum Umgang mit dem epidemischen Geschehen – Empfehlungen aus ärztlicher Sicht“ der Arbeitsgruppe 5 des Ärztlichen Pandemierats kann im Internet heruntergeladen werden unter:

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Der Ärztliche Pandemierat der Bundesärztekammer ist ein Zusammenschluss von Ärztinnen und Ärzten unterschiedlicher Fachdisziplinen zum Austausch über die aktuelle pandemische Situation und den sich daraus ergebenden Handlungsnotwendigkeiten. Der Pandemierat setzt sich zusammen aus Vertretern der Bundesärztekammer, des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer sowie nachfolgenden Organisationen: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V. (DEGAM), Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e.V. (GMDS), Deutsche Gesellschaft für Geriatrie e.V. (DGG), Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie e.V. (DGHM), Deutsche Gesellschaft für Infektiologie e.V. (DGI), Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM), Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN), Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin e.V. (DGINA), Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI), Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und lntensivmedizin e.V. (DGAI), Akkreditierte Labore in der Medizin e.V. (ALM), Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin e. V. (DGKL), Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN), Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN), Deutsche Gesellschaft für Kinder und Jugendmedizin e.V. (DGKJ), Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP), Deutsche Gesellschaft für Pathologie e.V. (DGP), Deutsche Gesellschaft für Pharmakologie e.V. (DGP), Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP), Gesellschaft für Virologie e.V. (GfV), Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit (DTG) e.V., Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF), Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V., Ständige Impfkommission des RKI

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Schön/Magwas: Strukturelle Benachteiligungen von Frauen weiter abbauen

05.03.2021 – 11:17

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Schön/Magwas: Strukturelle Benachteiligungen von Frauen weiter abbauen


















Berlin (ots)

Bundestagsdebatte anlässlich des Internationalen Frauentags

Der 8. März ist Internationaler Frauentag. Der Bundestag nimmt diesen Tag zum Anlass für eine Debatte am heutigen Freitag. Dazu erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der Fraktion, Yvonne Magwas:

Nadine Schön: „Für Frauen war das letzte Jahr besonders hart: Sei es im Job, als Pflegerin, Kassiererin oder Erzieherin, als Mutter zwischen Homeschooling und Homeoffice oder als Seniorin, die als Angehörige einer Risikogruppe monatelang auf Begegnungen verzichten musste. Es waren mehrheitlich Frauen, die zu den besonders Betroffenen gehörten. In Politik, Wirtschaft und Gesellschaft müssen wir jetzt die richtigen Lehren aus dieser Krise ziehen und dafür sorgen, dass sie Frauen nicht nachhaltig zurückwirft. Obwohl im Bereich der Chancengleichheit in den letzten Jahren schon Vieles vorangebracht wurde, lehrt uns Corona, dass wir in der Krise noch einmal den Turbo starten müssen für eine bessere Vereinbarkeit, bessere Karrierechancen, bessere Bezahlung und mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Wir brauchen mehr Frauen, die sich in die Politik mit ihrem Ideenreichtum einbringen, wir brauchen mehr Frauen in der IT und wir brauchen mehr Frauen in Führungspositionen.“

Yvonne Magwas: „Wir sind jetzt an einem Punkt in der Pandemie, wo wir in die Zukunft schauen müssen, uns fragen müssen, welche Lehren ziehen wir aus Corona, welche Chancen nutzen wir. Wir sollten die Krise nutzen, um bei strukturellen Benachteiligungen von Frauen zu Lösungen zu kommen. Sei es beim Verdienst, bei der sozialen Absicherung oder auch bei der Anerkennung der Care-Arbeit.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Deutsches Kinderhilfswerk: Modernen Kinder- und Jugendschutz zügig umsetzen

05.03.2021 – 10:15

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Deutsches Kinderhilfswerk: Modernen Kinder- und Jugendschutz zügig umsetzen


















Berlin (ots)

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt eine zügige Umsetzung des novellierten Jugendschutzgesetzes an, um den Kinder- und Jugendmedienschutz in Deutschland zu verbessern. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation wird mit der für heute geplanten Verabschiedung des Jugendschutzgesetzes der Jugendmedienschutz explizit an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention ausgerichtet und folgt dem aktuellen Mediengebrauch der jungen Generation.

„Wir begrüßen es sehr, dass bei der Novellierung des Jugendschutzgesetzes an vielen Stellen die Rechte sowohl der Kinder als auch ihrer Eltern in den Mittelpunkt gestellt wurden. Die Aktualisierung der Schutzziele und die Neubenennung von Risiken, wie versteckten Kauf-Appellen und ungewollten Kontaktaufnahmen, sind wichtig und zeitgemäß. Ebenso ist es richtig Anbieter von Inhalten und Diensten für nachvollziehbare und wirksame Schutz- und Meldeverfahren sowie Angebote zur Aufklärung und Orientierung in die Verantwortung zu nehmen. Auch die persönlichen Daten von Kindern und Jugendlichen werden besser als bisher geschützt. Mit den jetzt verabschiedeten Regelungen sind wir insgesamt auf einem guten Weg“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Neben dem Schutz von Kindern und Jugendlichen ist es aus kinderrechtlicher Sicht unerlässlich, sie auf den Umgang mit Medien vorzubereiten, ihnen dabei Orientierung zu geben und Beteiligung zu ermöglichen. Symbole zur Deklarierung konkreter Gefahren verbindlich neben der Altersklassifizierung einzuführen, folgt diesem Ansatz und stärkt die Transparenz im Jugendmedienschutz. „Kinder wie Eltern werden so besser einschätzen können, ob und warum ein Angebot für sie geeignet ist. Und mit dem vom Familienausschuss des Bundestages vorgeschlagenen Beirat bei der neu zu schaffenden Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz wird ermöglicht, dass junge Menschen selbst ihre Ansichten und Meinungen zu jugendschutztechnischen Entwicklungen zur Geltung bringen können. Zukünftig gestalten sie ihren Schutz in den Medien mit. Das ist ein großartiges Signal mit Vorbildcharakter“, so Thomas Krüger.

Aus kinderrechtlicher Sicht ist jedoch nicht nachzuvollziehen, warum Diensteanbieter sowie Film- und Spieleplattformen mit einer vermeintlich geringen Reichweite von einer Million Nutzenden von den Vorsorge- und Schutzbestimmungen für Kinder und Jugendliche ausgenommen werden. „So, wie beispielsweise Gastronomie und Handel unabhängig von ihrer Größe Jugendschutzmaßnahmen umsetzen müssen, sollte dies auch für alle Anbieter im digitalen Raum gelten“, meint Thomas Krüger.

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Uwe Kamp, Pressesprecher
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Frei: Haft für Kinderpornographie und Kindesmissbrauch

05.03.2021 – 16:29

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Frei: Haft für Kinderpornographie und Kindesmissbrauch


















Berlin (ots)

CDU/CSU setzt sich durch: Kindesmissbrauch und Kinderpornographie sollen härter bestraft werden

Am heutigen Tag haben sich auf Druck der CDU/CSU die Rechtspolitiker der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zum Gesetzesentwurf „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ (künftig: „Sexueller Missbrauch von Kindern“) geeinigt. Dazu erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:

„Die Einigung auf diesen wichtigen Gesetzentwurf ist ein Meilenstein für den Kinderschutz in Deutschland. Dieses Gesetz ist ein klares Signal, dass der Rechtsstaat Sexualstraftaten gegen die Schwächsten unserer Gesellschaft den Kampf ansagt. Es zeigt endlich ganz deutlich: Wer Kinder missbraucht, wer Missbrauchsbilder konsumiert oder verbreitet, muss in Zukunft mit der ganzen Härte des Strafrechts rechnen. Künftig wird der Kindesmissbrauch als Verbrechen und damit im Mindestmaß mit einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet. Damit wird eine jahrelange Forderung von CDU und CSU Gesetz. Auch die Strafen für Kinderpornographie werden erheblich angehoben und die Einträge in das polizeiliche Führungszeugnis erheblich verlängert. Bei besonders schweren Sexualstraftaten gegen Kinder ist künftig auch ein dauerhafter Eintrag in das erweiterte Führungszeugnis möglich.

Eine weitere wichtige Neuerung des Gesetzentwurfs ist, dass der Erwerb, der Besitz und das Inverkehrbringen von Kindersexpuppen endlich unter Strafe gestellt werden sollen.

Besonders bedeutsam für die Verfolgung von Straftaten gegen Kinder ist es, dass wir Polizei und Staatsanwaltschaft in ihrer Arbeit stärken: Ermittler können in Fällen von sexuellen Übergriffen gegen Kinder und Kinderpornographie künftig wesentlich besser Telefon und Internet überwachen sowie Online-Durchsuchungen durchführen.

Weitere Verbesserungen hat das Bundesjustizministerium für andere Gesetzentwürfe zugesagt: So sollen in Kürze die Durchsuchungen zur Nachtzeit so erleichtert werden, dass Kinderstraftäter bei offenem Rechner erwischt werden können. Außerdem soll die Strafbarkeit von Kinderpornographie-Plattformen in Kürze verschärft werden. Zugesagt hat das Bundesjustizministerium auch, als nächstes einen Vorschlag zur Strafbarkeit von ‚Missbrauchshandbüchern‘ vorzulegen. Diese widerlichen Machwerke erläutern Interessenten, wie Kinder angelockt und möglichst ohne Verdacht auf sich selbst zu lenken missbraucht werden können. Um sicherzustellen, dass hier die Strafverfolgung auch dann greifen kann, wenn keine Bilder gezeigt werden, brauchen wir hier dringend eine Formulierung aus dem Ministerium.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Sylvia Limmer: Tiertransporte als Quälerei: Es besteht dringender Handlungsbedarf!

05.03.2021 – 10:52

AfD – Alternative für Deutschland

Sylvia Limmer: Tiertransporte als Quälerei: Es besteht dringender Handlungsbedarf!


















Berlin (ots)

In den Medien machten jüngst zwei im Mittelmeer herumirrende Tiertransportschiffe, die mit spanischen Rindern für den Export in die Türkei bzw. nach Libyen beladen waren, von sich reden. Angeblich ist auf beiden Schiffen die Blauzungenkrankheit ausgebrochen, weshalb kein Land die Tiere entladen wollte. Dr. Sylvia Limmer, Mitglied im EU-Ausschuss für Tiertransporte und Beisitzerin im Bundesvorstand der AfD, kommentiert dies wie folgt:

,,Es zeigt sich gerade bei Schiffstransporten von Tieren, dass die Tierschutzgesetzgebung in der EU desaströs ist: Tiere stehen bereits nach kurzer Zeit in ihren Exkrementen, die Versorgung mit Wasser und Futter ist unzureichend, die Verletzungsgefahr groß. Am Ziel angekommen, werden die Tiere häufig betäubungslos geschächtet. Mit Tierschutz hat das alles nichts zu tun.

Die Fälle der beiden besagten Tiertransportschiffe im Mittelmeer führen vor Augen, wie stiefmütterlich Tierschutz in Europa praktiziert wird. Es kann nicht sein, dass derart untaugliche Tiertransportschiffe in europäischen Häfen abgefertigt und zugelassen werden. Exporte von Tieren sind tiergerecht durchzuführen, und bestimmte Tiere, hauptsächlich Rinder, sollten gar nicht erst in Drittländer exportiert werden dürfen. Das gilt sowohl für Schiffstransporte, als auch für längere Tiertransporte über den Landweg.

Das Problem lässt sich allerdings nicht lösen, indem einzelne Mitgliedsstaaten, wie etwa Deutschland, den Transport in bestimmte Drittländer nicht mehr durchführen, weil die Abfertigung einfach in Nachbarländern stattfinden würde. Die Nutzung von GPS-Daten zur Kontrolle der Transportrouten und Ruhezeiten könnte hier Abhilfe leisten, reichte aber nicht aus, da nicht gewährleistet wäre, dass die Tiere versorgt, medizinisch betreut und rechtskonform abgeladen werden. Studien über Tiertransporte in Drittländer belegen vielmehr, dass dies praktisch kaum der Fall ist. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der gesetzlich geregelte Tierschutz nur Makulatur ist. Eine EU-weite Zertifizierung von Transportrouten sowie eine Nachschärfung bestehender gesetzlicher Regelungen erscheinen unter diesen Umständen geboten. Deutschland sollte hier als Vorbild vorangehen und hohe Standards setzen.

Den Wert einer Gesellschaft erkennt man auch daran, wie sie mit ihren Tieren umgeht. Zuweilen hat man das Gefühl, dass selbst in Europa zivilisatorische Standards, die auch im Umgang mit Tieren erfüllt werden sollten, mit Füßen getreten werden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.“

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Neuer Podcast mit BÄK-Präsident Dr. Klaus ReinhardtBeschlossene Sache: Die neuen Corona-Regeln

05.03.2021 – 11:08

Bundesärztekammer

Neuer Podcast mit BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt
Beschlossene Sache: Die neuen Corona-Regeln


















Berlin (ots)

Bund und Länder haben sich auf geänderte Corona-Maßnahmen geeinigt. Aber: Wie sinnvoll sind die neuen Maßnahmen und wie verständlich? Welches Kriterium sollte man anlegen, um Lockerungen oder Verschärfungen einzuleiten? Wie viel Schnelltests pro Woche sollten uns zur Verfügung stehen? Und können wir uns an Joe Bidens Plan, um das Impf-Tempo zu beschleunigen auch in Deutschland und Europa ein Beispiel nehmen? All das bespricht Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt mit Moderator Daniel Finger in der aktuellen Folge unseres Podcasts „Sprechende Medizin“.

Zum Podcast „Sprechende Medizin“

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Deutsches Kinderhilfswerk: Modernen Kinder- und Jugendschutz zügig umsetzen

05.03.2021 – 10:15

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Deutsches Kinderhilfswerk: Modernen Kinder- und Jugendschutz zügig umsetzen


















Berlin (ots)

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt eine zügige Umsetzung des novellierten Jugendschutzgesetzes an, um den Kinder- und Jugendmedienschutz in Deutschland zu verbessern. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation wird mit der für heute geplanten Verabschiedung des Jugendschutzgesetzes der Jugendmedienschutz explizit an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention ausgerichtet und folgt dem aktuellen Mediengebrauch der jungen Generation.

„Wir begrüßen es sehr, dass bei der Novellierung des Jugendschutzgesetzes an vielen Stellen die Rechte sowohl der Kinder als auch ihrer Eltern in den Mittelpunkt gestellt wurden. Die Aktualisierung der Schutzziele und die Neubenennung von Risiken, wie versteckten Kauf-Appellen und ungewollten Kontaktaufnahmen, sind wichtig und zeitgemäß. Ebenso ist es richtig Anbieter von Inhalten und Diensten für nachvollziehbare und wirksame Schutz- und Meldeverfahren sowie Angebote zur Aufklärung und Orientierung in die Verantwortung zu nehmen. Auch die persönlichen Daten von Kindern und Jugendlichen werden besser als bisher geschützt. Mit den jetzt verabschiedeten Regelungen sind wir insgesamt auf einem guten Weg“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Neben dem Schutz von Kindern und Jugendlichen ist es aus kinderrechtlicher Sicht unerlässlich, sie auf den Umgang mit Medien vorzubereiten, ihnen dabei Orientierung zu geben und Beteiligung zu ermöglichen. Symbole zur Deklarierung konkreter Gefahren verbindlich neben der Altersklassifizierung einzuführen, folgt diesem Ansatz und stärkt die Transparenz im Jugendmedienschutz. „Kinder wie Eltern werden so besser einschätzen können, ob und warum ein Angebot für sie geeignet ist. Und mit dem vom Familienausschuss des Bundestages vorgeschlagenen Beirat bei der neu zu schaffenden Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz wird ermöglicht, dass junge Menschen selbst ihre Ansichten und Meinungen zu jugendschutztechnischen Entwicklungen zur Geltung bringen können. Zukünftig gestalten sie ihren Schutz in den Medien mit. Das ist ein großartiges Signal mit Vorbildcharakter“, so Thomas Krüger.

Aus kinderrechtlicher Sicht ist jedoch nicht nachzuvollziehen, warum Diensteanbieter sowie Film- und Spieleplattformen mit einer vermeintlich geringen Reichweite von einer Million Nutzenden von den Vorsorge- und Schutzbestimmungen für Kinder und Jugendliche ausgenommen werden. „So, wie beispielsweise Gastronomie und Handel unabhängig von ihrer Größe Jugendschutzmaßnahmen umsetzen müssen, sollte dies auch für alle Anbieter im digitalen Raum gelten“, meint Thomas Krüger.

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Jörg Meuthen: „Das ist ein großer Sieg für die AfD und den Rechtsstaat“

05.03.2021 – 12:51

AfD – Alternative für Deutschland

Jörg Meuthen: „Das ist ein großer Sieg für die AfD und den Rechtsstaat“


















Berlin (ots)

Das Verwaltungsgericht Köln hat heute auf Antrag der AfD einen Hängebeschluss erlassen, mit dem das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit sofortiger Wirkung dazu verpflichtet wird, die AfD weder als „Verdachtsfall“ noch als „gesichert extremistische Bestrebung“ einzuordnen, zu beobachten oder zu behandeln. Außerdem wurde dem Bundesamt untersagt, öffentlich bekanntzugeben, dass es die AfD als „Verdachtsfall“ oder als „gesichert extremistische Bestrebung“ einordnet, beobachtet oder behandelt. Diese Unterlassungspflicht gilt bis zum Ende des Eilverfahrens, mit dem die AfD derzeit vor dem Verwaltungsgericht Köln das Ziel verfolgt, das BfV zu den genannten Unterlassungen bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu verpflichten.

Bundessprecher Jörg Meuthen erklärt dazu:

„Das Verwaltungsgericht Köln hat heute mit sofortiger Wirkung die Beobachtung der AfD gestoppt – diese Entscheidung ist nicht nur großer Sieg für uns, sondern auch für den Rechtsstaat. Denn das Verwaltungsgericht hat gezeigt, dass das rechtswidrige Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die größte Oppositionspartei mit rechtlichen Mitteln gestoppt werden kann.

Der Verfassungsschutz ist konkret für das Durchstechen streng vertraulicher Informationen an die Medien abgewatscht worden. Die Behörde von Herrn Haldenwang dürfte sich jetzt zweimal überlegen, ob sie sich weiterhin gegen die größte Oppositionspartei im deutschen Bundestag politisch instrumentalisieren lassen will. Für uns steht fest: wir werden auch weiterhin alle Rechtsmittel ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen Umgang des BfV mit der AfD vorzugehen. Dass unsere Erfolgsaussichten dabei gut sind, hat der heutige Tag bewiesen.“

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