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foodwatch: Bundesernährungsministerin Klöckner muss Junkfood-Werbung an Kinder verbieten – Gutachten zeigt: Bund hat Gesetzgebungskompetenz

11.03.2021 – 12:18

foodwatch e.V.

foodwatch: Bundesernährungsministerin Klöckner muss Junkfood-Werbung an Kinder verbieten – Gutachten zeigt: Bund hat Gesetzgebungskompetenz


















Berlin (ots)

Die Verbraucherorganisation foodwatch hat Bundesernährungsministerin Julia Klöckner aufgefordert, Junkfood-Werbung an Kinder zu untersagen. Die Industrie vermarkte ungesunde Lebensmittel mit Comic-Figuren auf Süßwaren-Verpackungen, mit Werbespots im Fernsehen und mit Social-Media-Stars auf Youtube oder Instagram direkt an Millionen von jungen Fans. Damit torpediere sie die Bemühungen vieler Eltern, ihre Kinder für eine gesunde Ernährung zu begeistern. Ein von foodwatch in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten zeigt, dass Frau Klöckner umfassende Werbebeschränkungen als Bundesgesetz auf den Weg bringen kann. Das Gutachten widerlegt damit die Aussagen der Ministerin, wonach nicht der Bund, sondern die Bundesländer für Kindermarketing im Bereich Hörfunk, Fernsehen und Internet verantwortlich seien.

„Seit Jahren bombardiert die Industrie Kinder mit Werbung für Zuckerbomben und fettige Snacks – oft an der elterlichen Kontrolle vorbei direkt auf die Smartphones junger Menschen. All die freiwilligen Vereinbarungen und höflichen Appelle von Ernährungsministerin Julia Klöckner an die Unternehmen sind offensichtlich krachend gescheitert“, erklärte Luise Molling von foodwatch. „Frau Klöckner darf sich nicht länger aus der Verantwortung stehlen: Sie kann und muss dem aggressiven Junkfood-Marketing der Lebensmittelindustrie endlich einen Riegel vorschieben.“

Laut einer heute veröffentlichten Studie der Universität Hamburg sieht ein Kind in Deutschland durchschnittlich 15 Werbespots oder -anzeigen für ungesunde Lebensmittel pro Tag. Davon entfallen 5 auf das Internet und 10 auf das Fernsehen. 92 Prozent der Spots für Lebensmittel, die Kinder in Internet und TV wahrnehmen, bewerben ungesunde Produkte wie Fast Food, Snacks oder Süßigkeiten (Fernsehen 89 Prozent, Internet 98 Prozent).

Lebensmittelkonzerne wie Coca-Cola, McDonald’s und Mondelez sowie deutsche Familienunternehmen wie Coppenrath & Wiese oder Haribo nutzen dabei vermehrt bekannte Social-Media-Stars, um zuckrige Getränke, fettige Snacks und Süßwaren gezielt an Kinder zu vermarkten. Die Unternehmen erreichen über junge Influencerinnen und Influencer auf Youtube, Tiktok oder Instagram Millionen junger Fans, wie ein Mitte Februar veröffentlichter foodwatch-Report gezeigt.

Julia Klöckner hatte zwar eingeräumt, dass Lebensmittelwerbung Kinder nicht zu einer ungesunden Ernährung verleiten sollte. Ihrer Ansicht nach seien jedoch die Bundesländer in der Verantwortung: Diese hätten vor wenigen Monaten den Medienstaatsvertrag verabschiedet und dabei keine verantwortungsbewusste Regelung zum Schutz von Kindern getroffen. Das juristische Gutachten des Rechtsanwalts Prof. Dr. Remo Klinger im Auftrag von foodwatch stellt jedoch klar: Der Bund kann sehr wohl Werbebeschränkungen einführen, da eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Lebensmittelrechts bestehe. Denn eine bundeseinheitliche Regelung zum Kindermarketing sei im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich. In gleicher Weise habe der Bund seine Kompetenz bereits beim Tabakwerbeverbot wahrgenommen.

Fehlernährung ist bei Kindern und Jugendlichen weit verbreitet. Daten des Robert Koch-Instituts zufolge verzehren Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren im Schnitt nicht einmal halb so viel Obst und Gemüse, aber mehr als doppelt so viele Süßwaren oder Snacks wie empfohlen. Aktuell gelten etwa 15 Prozent der Kinder und Jugendlichen als übergewichtig und sechs Prozent sogar als fettleibig – ihnen drohen im späteren Lebensverlauf Krankheiten wie Typ-2-Diabetes, Gelenkprobleme, Bluthochdruck und Herzerkrankungen. Jeder fünfte Todesfall in Deutschland ist laut Daten der OECD auf ungesunde Ernährung zurück zu führen.

Quellen und weiterführende Informationen:

-  Gutachten: http://ots.de/x8xIqv
-  Pressemitteilung zur Studie der Universität Hamburg: http://ots.de/lH6Riu
-  foodwatch-Report zu "Junkfluencern": www.t1p.de/junkfluencer-report
-  Klöckner-Ministerium verweist auf Verantwortung der Bundesländer: http://ots.de/pHKm5O ? 
-  OECD Länderprofil Gesundheit Deutschland 2019: http://ots.de/N5Uw0X 

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Dario Sarmadi
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Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Agrarpolitik führt klimaschädliche Subventionsverteilung fort: Bundesrat muss nachbessern

12.03.2021 – 08:00

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Agrarpolitik führt klimaschädliche Subventionsverteilung fort: Bundesrat muss nachbessern


















Berlin (ots)

-  Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums ist rückwärtsgewandt und sieht keine wirkungsvollen Instrumente für mehr Klima- und Artenschutz vor 
-  Deutsche Umwelthilfe fordert Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder auf, nachzubessern und Ökoregelungen sowie die Förderung für biologische Landwirtschaft deutlich auszuweiten 
-  DUH kritisiert, dass Zivilgesellschaft und Bundesländern nur sechs Tage Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt wurde  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert in ihrer Stellungnahme den vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgestellten Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Agrarpolitik als Gesetz im Geiste von gestern. Der rückwärtsgewandte Entwurf sieht keine grundlegenden Änderungen vor, sondern folgt vielmehr dem Prinzip „weiter so“. Obwohl sich die Bundesregierung verpflichtet hat, die Biodiversitäts- und Klimaschutzziele der EU zu erreichen, fehlen in dem Entwurf wirkungsvolle Instrumente, um die Ziele auch tatsächlich zu verwirklichen. Die klimaschädliche Landwirtschaftspolitik von Agrarministerin Julia Klöckner wird mit dem Gesetzentwurf nur weiter fortgeführt.

Die DUH fordert die Agrarministerinnen und Agrarminister der Bundesländer auf, massiv nachzubessern. Das EU-Agrarbudget für Deutschland im Umfang von 4,9 Milliarden Euro an Steuergeld pro Jahr muss zum Aufbau einer klimaresilienten, gesellschaftlich akzeptierten Landwirtschaft genutzt werden. Die Mittel müssen so eingesetzt werden, dass sie die Erfüllung bestehender Verpflichtungen im Klima- und Umweltschutz sowie in der Luftreinhaltung unterstützen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die EU-Kommission diesen Nationalen Strategieplan nicht anerkennen wird. Denn das Ziel der EU-Kommission ist es, die Einkommenssicherung in der Landwirtschaft verstärkt an Klima- und Artenschutz zu koppeln und bis 2030 mindestens 25 Prozent Ökolandbaufläche zu erzielen.

Um hier wirkungsvoll voranzukommen, müssen die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder dafür sorgen, die Subventionen an ein Punktesystem im Sinne einer Gemeinwohlprämie zu koppeln. Betriebe, die auf Ökolandbau umstellen wollen, brauchen Zuverlässigkeit und Planungssicherheit. Agrarministerin Klöckner verwehrt dies, während Großempfänger der industriellen Landwirtschaft weiter von pauschalen Subventionen profitieren.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, kommentiert: „Abermals versagt Frau Klöckner, für mehr Artenvielfalt und Klimaschutz in der Landwirtschaft zu sorgen. Fest steht: Mit dem Gesetzentwurf können die nationalen Verpflichtungen für Klima- und Artenschutz sowie für Luftreinhaltung und Gewässerschutz in der Landwirtschaft nicht eingehalten werden. Es liegt jetzt an den Agrarministerinnen und Agrarministern der Länder, die Entwürfe massiv nachzubessern. Wir brauchen einen umfangreichen Neustart für die deutsche Agrarpolitik. Brüssel weist dafür mit der Strategie „Vom Hof zum Teller“ die Richtung. Zentral dabei: Mindestens 30 Prozent der bisher pauschalen Hektarprämien müssen künftig an wirksame Ökoregelungen gekoppelt werden. Auch die Finanzierung für Naturschutz und Ökolandbau muss ausgebaut anstatt gekürzt werden.

Auch kritisiert die DUH, dass zivilgesellschaftlichen Akteuren und auch den Bundesländern nur sechs Tage Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt wurde. „Nur sechs Tage wird den Bundesländern und den Verbänden eingeräumt, um zu drei großen Gesetzesvorhaben Stellung zu beziehen. Damit tritt Frau Klöckner demokratische Beteiligungsregeln mit Füßen,“ so Müller-Kraenner.

Links:

Die Stellungnahme finden Sie hier: http://l.duh.de/p210312

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Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

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PIRATEN: Geplanter COVID-19-Impfpass muss europaweit datenschutzfreundlich werden

11.03.2021 – 18:14

Piratenpartei Deutschland

PIRATEN: Geplanter COVID-19-Impfpass muss europaweit datenschutzfreundlich werden


















Berlin (ots)

Der Plan der EU-Kommission, einen „Digitalen Grünen Pass“ für EU-Bürger*innen einzuführen, droht zentrale Fragen des Datenschutzes offen zu lassen. Die PIRATEN befürworten zwar Maßnahmen, um die Reisefreiheit in der EU wiederherstellen, allerdings darf darunter nicht die Privatsphäre leiden. Die EU muss eine Lösung ohne zentrale Register sensibler medizinischer Daten und ohne Speicherung bei Privatunternehmen durchsetzen, fordern der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer und Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

Die EU-Kommission wird am 17. März ein Gesetz vorschlagen, das die Reisefreiheit in der EU garantieren soll, indem Impfdaten der Bevölkerung digital erfasst werden. Obwohl sich die PIRATEN für die rasche Impfung aller dazu bereiten EU-Bürger*innen und Wiederherstellung des Grundrechts der Freizügigkeit einsetzen, birgt der digitale Impfpass enorme Risiken. Neben der Diskriminierungsgefahr für Europäer*innen, die noch keine Impfung erhalten konnten, würde ein solches digitales Zertifikat mit sensiblen medizinischen Daten unter Umständen zentralisiert gespeichert werden.

Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der deutschen PIRATEN, kommentiert:

„Während in Deutschland erfreulicherweise eine dezentrale Datenspeicherung in den Händen jedes Bürgers und ihres Impfarztes geplant ist, dürfte der EU-Vorstoß in anderen Ländern zur Einrichtung elektronischer nationaler zentralisierter Impfregister führen. Diese könnten zu leicht für andere Zwecke genutzt oder gehackt werden. Sensible medizinische Informationen gehören nur in die Hände des Patienten und des medizinischen Personals seines Vertrauens. Es reicht aus, wenn Reisende einen Impf- oder Testnachweis in Papierform vorlegen, mit der zusätzlichen Option eines digitalen Zertifikats. Die EU-Bürger*innen sollen die volle Kontrolle darüber behalten, wer Zugang zu ihren Gesundheitsdaten hat. Die Aufbewahrung oder Zweckentfremdung der Impfpassdaten durch private Unternehmen muss gesetzlich verboten werden. Alternativ zu einer Impfung muss immer auch ein negatives Testergebnis akzeptiert werden.“

Auch Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, sieht keinen Grund für eine digitale Lösung:

„Da der „Grüne Pass“ als Smartphone-Anwendung gedacht ist, müssen Reisende ohnehin zusätzlich eindeutig per Personalausweis identifiziert werden. Andernfalls können ja die Daten beliebiger Dritter abgerufen beziehungsweise vorgelegt werden. Wenn man also ohnehin auf eine analoge Identifikation zurückgreift, dann kann man gleichermaßen auch die analoge Version des Testergebnisses oder Impfnachweises vorlegen. Ein digitales Impfregister, das mit weiteren persönlichen Daten wie etwa SIM- und Telefonnummern verknüpft ist, kann ein Türöffner für die Aufhebung der Anonymität und weiteren Datenmissbrauch sein.“ Wissenschaftliche Studien warnen bereits davor, den Zugriff auf sensible medizinische Daten mit der Reisefreiheit innerhalb der EU zu verknüpfen.[1] Zudem hat der Europadirektor der WHO, Hans Kluge, kürzlich in einem Interview große Zweifel an der medizinischen Sinnhaftigkeit eines Impfpasses geäußert. Es könne noch nicht belegt werden, ob eine Impfung auch die Übertragung des Covid-19-Virus stoppt.[2]

Quellen:

[1] https://royalsociety.org/-/media/policy/projects/set-c/set-c-vaccine-passports.pdf

[2] https://ots.de/nwurne

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Tillmann: Freie Bahn für Kleiderspenden

11.03.2021 – 14:14

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Tillmann: Freie Bahn für Kleiderspenden


















Berlin (ots)

Händler können Saisonwaren an gemeinnützige Organisationen spenden, ohne dafür Umsatzsteuer zahlen zu müssen

Bund und Länder haben sich vergangene Woche darauf verständigt, dass bei der Spende von Waren aus der vergangenen Wintersaison keine Umsatzsteuer anfällt. Dazu erklärt Antje Tillmann, Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag für Finanzen:

„Im Rahmen der Überbrückungshilfe III können Händler die Kosten für unverkäufliche Saisonware bei den Fixkosten geltend machen und so zu 90 % erstattet bekommen. Werden diese Waren für wohltätige Zwecke gespendet, können sie bei den Fixkosten zu 100 Prozent berücksichtigt werden.

Hindernis war aber bisher die trotzdem anfallende Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch. Dieses Hindernis haben wir jetzt ausgeräumt. Mit der Einigung der Finanzverwaltungen von Bund und Ländern werden die Regelungen nun aufeinander abgestimmt. Dafür haben wir uns von Beginn an stark gemacht. Das schafft Rechtssicherheit für die Unternehmen und sichert, dass Kleiderspenden ohne Reue der Spender dort ankommen, wo sie hingehören, zu den Bedürftigen.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Tillmann: Freie Bahn für Kleiderspenden

11.03.2021 – 14:14

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Tillmann: Freie Bahn für Kleiderspenden


















Berlin (ots)

Händler können Saisonwaren an gemeinnützige Organisationen spenden, ohne dafür Umsatzsteuer zahlen zu müssen

Bund und Länder haben sich vergangene Woche darauf verständigt, dass bei der Spende von Waren aus der vergangenen Wintersaison keine Umsatzsteuer anfällt. Dazu erklärt Antje Tillmann, Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag für Finanzen:

„Im Rahmen der Überbrückungshilfe III können Händler die Kosten für unverkäufliche Saisonware bei den Fixkosten geltend machen und so zu 90 % erstattet bekommen. Werden diese Waren für wohltätige Zwecke gespendet, können sie bei den Fixkosten zu 100 Prozent berücksichtigt werden.

Hindernis war aber bisher die trotzdem anfallende Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch. Dieses Hindernis haben wir jetzt ausgeräumt. Mit der Einigung der Finanzverwaltungen von Bund und Ländern werden die Regelungen nun aufeinander abgestimmt. Dafür haben wir uns von Beginn an stark gemacht. Das schafft Rechtssicherheit für die Unternehmen und sichert, dass Kleiderspenden ohne Reue der Spender dort ankommen, wo sie hingehören, zu den Bedürftigen.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes: Paritätischer kritisiert Konjunkturpaket als armutspolitischen Fehlschlag – Forderung nach Hartz-IV-Erhöhung

11.03.2021 – 12:15

Paritätischer Wohlfahrtsverband

Neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes: Paritätischer kritisiert Konjunkturpaket als armutspolitischen Fehlschlag – Forderung nach Hartz-IV-Erhöhung


















Berlin (ots)

Als massiven armuts- und konjunkturpolitischen Fehlschlag wertet der Paritätische Wohlfahrtsverband die Konjunkturmaßnahmen der Bundesregierung anlässlich der heute veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Wirkung der Coronahilfen aus dem vergangenen Jahr. Der Verband fordert gezielte Hilfen für arme Haushalte für die Dauer der Krise und eine deutliche Erhöhung der Regelsätze in Hartz IV und der Altersgrundsicherung.

„Die Konjunkturpolitik der Bundesregierung zeigt eine bemerkenswerte soziale Schlagseite,“ so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigten nach Ansicht des Verbandes eindeutig, dass von den Konjunkturmaßnahmen vor allem wohlhabende Haushalte profitiert haben.

„Es ist absolut unverständlich, dass die Not armer Menschen so dermaßen missachtet und eine weitere Vertiefung der sozialen Spaltung in Kauf genommen wird“, so Ulrich Schneider weiter.

Die heute vorgelegten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigten, dass rund die Hälfte der Haushalte den Kinderbonus im letzten Jahr zur Erhöhung der Familiensparquote nutzte und ihn folglich gar nicht brauchte, kritisiert der Verband. Auch die Mehrwertsteuersenkung habe vor allem besserverdienenden Haushalten genutzt, während einkommensschwache Haushalte so gut wie gar nicht profitierten.

„Die bereits im letzten Sommer von uns geäußerten Befürchtungen haben sich mit den Daten des Statistischen Bundesamtes leider bestätigt,“ so Ulrich Schneider. Unter armutspolitischer Perspektive stellen die konjunkturpolitischen Beschlüsse von 2020 einen fulminanten Fehlschlag dar. „Wir fordern die Bundesregierung zu einer sofortigen Korrektur auf,“ so Ulrich Schneider weiter.

Der Verband fordert die zügige Erhöhung der Regelsätze in Hartz IV und Altersgrundsicherung um 100 Euro pro Kopf und Monat während der Corona-Krise und eine dauerhafte Erhöhung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro.

Das Statistische Bundesamt veröffentlichte heute Daten, wonach durch die Mehrwertsteuersenkung im letzten Jahr lediglich zwischen 20 und 25 Prozent der Haushalte Anschaffungen vorzogen oder sich ungeplante Anschaffungen leisteten und dabei insbesondere einkommenstärkere Haushalte profitierten. Über die Hälfte der befragten Haushalte gaben zudem an, den Kinderbonus teilweise oder gänzlich zum Sparen genutzt zu haben.

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PIRATEN: Geplanter COVID-19-Impfpass muss europaweit datenschutzfreundlich werden

11.03.2021 – 18:14

Piratenpartei Deutschland

PIRATEN: Geplanter COVID-19-Impfpass muss europaweit datenschutzfreundlich werden


















Berlin (ots)

Der Plan der EU-Kommission, einen „Digitalen Grünen Pass“ für EU-Bürger*innen einzuführen, droht zentrale Fragen des Datenschutzes offen zu lassen. Die PIRATEN befürworten zwar Maßnahmen, um die Reisefreiheit in der EU wiederherstellen, allerdings darf darunter nicht die Privatsphäre leiden. Die EU muss eine Lösung ohne zentrale Register sensibler medizinischer Daten und ohne Speicherung bei Privatunternehmen durchsetzen, fordern der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer und Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

Die EU-Kommission wird am 17. März ein Gesetz vorschlagen, das die Reisefreiheit in der EU garantieren soll, indem Impfdaten der Bevölkerung digital erfasst werden. Obwohl sich die PIRATEN für die rasche Impfung aller dazu bereiten EU-Bürger*innen und Wiederherstellung des Grundrechts der Freizügigkeit einsetzen, birgt der digitale Impfpass enorme Risiken. Neben der Diskriminierungsgefahr für Europäer*innen, die noch keine Impfung erhalten konnten, würde ein solches digitales Zertifikat mit sensiblen medizinischen Daten unter Umständen zentralisiert gespeichert werden.

Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der deutschen PIRATEN, kommentiert:

„Während in Deutschland erfreulicherweise eine dezentrale Datenspeicherung in den Händen jedes Bürgers und ihres Impfarztes geplant ist, dürfte der EU-Vorstoß in anderen Ländern zur Einrichtung elektronischer nationaler zentralisierter Impfregister führen. Diese könnten zu leicht für andere Zwecke genutzt oder gehackt werden. Sensible medizinische Informationen gehören nur in die Hände des Patienten und des medizinischen Personals seines Vertrauens. Es reicht aus, wenn Reisende einen Impf- oder Testnachweis in Papierform vorlegen, mit der zusätzlichen Option eines digitalen Zertifikats. Die EU-Bürger*innen sollen die volle Kontrolle darüber behalten, wer Zugang zu ihren Gesundheitsdaten hat. Die Aufbewahrung oder Zweckentfremdung der Impfpassdaten durch private Unternehmen muss gesetzlich verboten werden. Alternativ zu einer Impfung muss immer auch ein negatives Testergebnis akzeptiert werden.“

Auch Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, sieht keinen Grund für eine digitale Lösung:

„Da der „Grüne Pass“ als Smartphone-Anwendung gedacht ist, müssen Reisende ohnehin zusätzlich eindeutig per Personalausweis identifiziert werden. Andernfalls können ja die Daten beliebiger Dritter abgerufen beziehungsweise vorgelegt werden. Wenn man also ohnehin auf eine analoge Identifikation zurückgreift, dann kann man gleichermaßen auch die analoge Version des Testergebnisses oder Impfnachweises vorlegen. Ein digitales Impfregister, das mit weiteren persönlichen Daten wie etwa SIM- und Telefonnummern verknüpft ist, kann ein Türöffner für die Aufhebung der Anonymität und weiteren Datenmissbrauch sein.“ Wissenschaftliche Studien warnen bereits davor, den Zugriff auf sensible medizinische Daten mit der Reisefreiheit innerhalb der EU zu verknüpfen.[1] Zudem hat der Europadirektor der WHO, Hans Kluge, kürzlich in einem Interview große Zweifel an der medizinischen Sinnhaftigkeit eines Impfpasses geäußert. Es könne noch nicht belegt werden, ob eine Impfung auch die Übertragung des Covid-19-Virus stoppt.[2]

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[1] https://royalsociety.org/-/media/policy/projects/set-c/set-c-vaccine-passports.pdf

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Nominierte für den Zu gut für die Tonne! – Bundespreis 2021 bekannt gegeben

11.03.2021 – 13:18

Zu gut für die Tonne!

Nominierte für den Zu gut für die Tonne! – Bundespreis 2021 bekannt gegeben


















Bonn (ots)

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat die Nominierten für den diesjährigen Zu gut für die Tonne! – Bundespreis bekanntgegeben. Mit der Auszeichnung würdigt das Bundesministerium bereits zum sechsten Mal kreative Lebensmittelretter, die mit innovativen Projekten und großem Engagement dazu beitragen, Lebensmittelverschwendung zu reduzieren. Aus 160 Einreichungen hat die achtköpfige Jury unter Vorsitz von Bärbel Dieckmann, ehemalige Präsidentin der Welthungerhilfe, 16 Projekte als Finalisten ausgewählt.

Bundesministerin Klöckner: „Die Sensibilisierung und Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher spielt eine große Rolle. Denn in den Privathaushalten entsteht mehr als die Hälfte der gesamten Lebensmittelabfälle. Mit unserer Initiative ‚Zu gut für die Tonne!‘ erhöhen wir daher seit vielen Jahren das Bewusstsein für den richtigen Umgang mit Lebensmitteln. Zudem sorgen wir mit dem Bundespreis dafür, dass gute Ideen zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung in die Breite getragen werden und Nachahmer finden.“

Der Preis wird in den Kategorien Landwirtschaft & Produktion, Handel, Gastronomie, Gesellschaft & Bildung sowie in der Kategorie Digitalisierung verliehen. Zudem werden drei Förderpreise im Gesamtwert von 15.000 Euro vergeben. Die Gewinner werden am 20. Mai 2021 durch Bundesministerin Julia Klöckner ausgezeichnet.

Die Nominierten des diesjährigen Bundespreises sind:

Landwirtschaft und Produktion

-  Beetgold GmbH für ihre "Vollgemüse Tortillas aus Gemüsetrester" (Heimenkirch, Bayern) 
-  Dörrwerk GmbH mit "RETTERGUT - die Marke, die Lebensmittel rettet", indem sie Rohware, die im Verarbeitungsprozess anfällt, verwertet (Berlin) 
-  Fischerei Schröder: "Saure Bratbrasse statt Beifang für die Tonne" (Havelaue, Brandenburg) 
-  Landwirtschaftliche Direktvermarktung Jung mit ihrem Projekt "Immer eine gute Suppe" und der Verwertung von Althennen z.B. als Suppenhühner (Fronhausen, Hessen)  

Handel

-  Bäckerei Bergmann & Sohn GmbH: "Gute Backwaren von gestern - Yesternday" (Frömmstedt, Thüringen) 
-  Picnic GmbH, die mit ihrem Online-Supermarkt "Zero Waste Supply Chain" ermöglichen - indem sie mit intelligenter IT und Logistik die Bestellungen der Kunden passgenau mit der Bereitstellung durch die Anbieter abstimmen und die Vermarktung regionaler Produkte fördern (Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen) 
-  Veggie specials by veggielutions: kaufen Waren mit fehlerhaften Etiketten oder Füllmengen-Fehlern auf, etikettieren sie korrekt um und bringen sie so in den Verkauf (Köln, Nordrhein-Westfalen)  

Gastronomie

-  1. FC Heidenheim 1846 e.V., der übrig gebliebene Speisen am Tag nach den Spielen bei einem "Mitarbeiter-Reste-Essen" anbietet (Heidenheim, Baden-Württemberg) 
-  Unverpackt-Laden "Frau Lose": verwertet in seinem Restaurant "Fabulose" noch genießbare Lebensmittel, die sonst in der Tonne gelandet wären (Dortmund, Nordrhein-Westfalen) 
-  Soziokulturelles Zentrum Zora e.V. für das Projekt "GastroHilft", das hilfebedürftige Menschen mit geretteten Lebensmitteln versorgt und warme Mahlzeiten für Wohnungslose anbietet (Halberstadt, Sachsen-Anhalt)  

Gesellschaft und Bildung

-  Essen für Alle (EfA): eine Initiative von ehrenamtlichen Helfern, die noch genießbare Lebensmittel sammelt, verteilt und verarbeitet sowie mit ihren Kochkursen die Wertschätzung für Lebensmittel erhöht (Groß-Gerau, Hessen) 
-  gelbetomaten e.V.: für "Kochen&Erleben@school", das Grundschüler an gesunde, nachhaltige Ernährung heranführt und für das Thema Lebensmittelverschwendung sensibilisiert (Horburg, Niedersachsen) 
-  Die Schwestern Georgia von le Fort und Louisa Wahler, die kühlende Gefäße aus recyceltem Porzellan entwickelt haben - Obst und Gemüse bleibt so richtig temperiert und länger frisch (Hamburg)  

Digitalisierung

-  DANONE GmbH: "Online Clearance-Sale" für bestimmte Großkunden, vor allem öffentliche Einrichtungen, die Produkte mit geringer Mindest-Rest-Frische ankaufen können (Haar, Bayern) 
-  Direkt vom Beet e.V vernetzt Gärtner und Städter virtuell, damit Gartenfrüchte nicht im Müll und Kompost landen, sondern verwertet werden (Chemnitz, Sachsen) 
-  SPaRK.global GmbH: für eine innovative Distributions-Plattform, die überschüssige, aber noch einwandfreie Produkte aus einem Unternehmen zur weiteren Verwendung an andere Abnehmer vermittelt (Berlin)  

Jurymitglieder

-  Bärbel Dieckmann, Juryvorsitzende, ehemalige Präsidentin der Deutschen Welthungerhilfe e. V. 
-  Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA Bundesverbands 
-  Cherno Jobatey, Journalist und Fernsehmoderator 
-  Friederike Klasen, Gründerin und Kooperationsmanagerin von startnext crowdfunding 
-  Christoph Minhoff, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie 
-  Christian Rach, Fernsehkoch und Kochbuchautor 
-  Valentin Thurn, Dokumentarfilmer und Autor 
-  Yvonne Willicks, Fernsehmoderatorin und Autorin  

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Nominierte für den Zu gut für die Tonne! – Bundespreis 2021 bekannt gegeben

11.03.2021 – 13:18

Zu gut für die Tonne!

Nominierte für den Zu gut für die Tonne! – Bundespreis 2021 bekannt gegeben


















Bonn (ots)

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat die Nominierten für den diesjährigen Zu gut für die Tonne! – Bundespreis bekanntgegeben. Mit der Auszeichnung würdigt das Bundesministerium bereits zum sechsten Mal kreative Lebensmittelretter, die mit innovativen Projekten und großem Engagement dazu beitragen, Lebensmittelverschwendung zu reduzieren. Aus 160 Einreichungen hat die achtköpfige Jury unter Vorsitz von Bärbel Dieckmann, ehemalige Präsidentin der Welthungerhilfe, 16 Projekte als Finalisten ausgewählt.

Bundesministerin Klöckner: „Die Sensibilisierung und Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher spielt eine große Rolle. Denn in den Privathaushalten entsteht mehr als die Hälfte der gesamten Lebensmittelabfälle. Mit unserer Initiative ‚Zu gut für die Tonne!‘ erhöhen wir daher seit vielen Jahren das Bewusstsein für den richtigen Umgang mit Lebensmitteln. Zudem sorgen wir mit dem Bundespreis dafür, dass gute Ideen zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung in die Breite getragen werden und Nachahmer finden.“

Der Preis wird in den Kategorien Landwirtschaft & Produktion, Handel, Gastronomie, Gesellschaft & Bildung sowie in der Kategorie Digitalisierung verliehen. Zudem werden drei Förderpreise im Gesamtwert von 15.000 Euro vergeben. Die Gewinner werden am 20. Mai 2021 durch Bundesministerin Julia Klöckner ausgezeichnet.

Die Nominierten des diesjährigen Bundespreises sind:

Landwirtschaft und Produktion

-  Beetgold GmbH für ihre "Vollgemüse Tortillas aus Gemüsetrester" (Heimenkirch, Bayern) 
-  Dörrwerk GmbH mit "RETTERGUT - die Marke, die Lebensmittel rettet", indem sie Rohware, die im Verarbeitungsprozess anfällt, verwertet (Berlin) 
-  Fischerei Schröder: "Saure Bratbrasse statt Beifang für die Tonne" (Havelaue, Brandenburg) 
-  Landwirtschaftliche Direktvermarktung Jung mit ihrem Projekt "Immer eine gute Suppe" und der Verwertung von Althennen z.B. als Suppenhühner (Fronhausen, Hessen)  

Handel

-  Bäckerei Bergmann & Sohn GmbH: "Gute Backwaren von gestern - Yesternday" (Frömmstedt, Thüringen) 
-  Picnic GmbH, die mit ihrem Online-Supermarkt "Zero Waste Supply Chain" ermöglichen - indem sie mit intelligenter IT und Logistik die Bestellungen der Kunden passgenau mit der Bereitstellung durch die Anbieter abstimmen und die Vermarktung regionaler Produkte fördern (Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen) 
-  Veggie specials by veggielutions: kaufen Waren mit fehlerhaften Etiketten oder Füllmengen-Fehlern auf, etikettieren sie korrekt um und bringen sie so in den Verkauf (Köln, Nordrhein-Westfalen)  

Gastronomie

-  1. FC Heidenheim 1846 e.V., der übrig gebliebene Speisen am Tag nach den Spielen bei einem "Mitarbeiter-Reste-Essen" anbietet (Heidenheim, Baden-Württemberg) 
-  Unverpackt-Laden "Frau Lose": verwertet in seinem Restaurant "Fabulose" noch genießbare Lebensmittel, die sonst in der Tonne gelandet wären (Dortmund, Nordrhein-Westfalen) 
-  Soziokulturelles Zentrum Zora e.V. für das Projekt "GastroHilft", das hilfebedürftige Menschen mit geretteten Lebensmitteln versorgt und warme Mahlzeiten für Wohnungslose anbietet (Halberstadt, Sachsen-Anhalt)  

Gesellschaft und Bildung

-  Essen für Alle (EfA): eine Initiative von ehrenamtlichen Helfern, die noch genießbare Lebensmittel sammelt, verteilt und verarbeitet sowie mit ihren Kochkursen die Wertschätzung für Lebensmittel erhöht (Groß-Gerau, Hessen) 
-  gelbetomaten e.V.: für "Kochen&Erleben@school", das Grundschüler an gesunde, nachhaltige Ernährung heranführt und für das Thema Lebensmittelverschwendung sensibilisiert (Horburg, Niedersachsen) 
-  Die Schwestern Georgia von le Fort und Louisa Wahler, die kühlende Gefäße aus recyceltem Porzellan entwickelt haben - Obst und Gemüse bleibt so richtig temperiert und länger frisch (Hamburg)  

Digitalisierung

-  DANONE GmbH: "Online Clearance-Sale" für bestimmte Großkunden, vor allem öffentliche Einrichtungen, die Produkte mit geringer Mindest-Rest-Frische ankaufen können (Haar, Bayern) 
-  Direkt vom Beet e.V vernetzt Gärtner und Städter virtuell, damit Gartenfrüchte nicht im Müll und Kompost landen, sondern verwertet werden (Chemnitz, Sachsen) 
-  SPaRK.global GmbH: für eine innovative Distributions-Plattform, die überschüssige, aber noch einwandfreie Produkte aus einem Unternehmen zur weiteren Verwendung an andere Abnehmer vermittelt (Berlin)  

Jurymitglieder

-  Bärbel Dieckmann, Juryvorsitzende, ehemalige Präsidentin der Deutschen Welthungerhilfe e. V. 
-  Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA Bundesverbands 
-  Cherno Jobatey, Journalist und Fernsehmoderator 
-  Friederike Klasen, Gründerin und Kooperationsmanagerin von startnext crowdfunding 
-  Christoph Minhoff, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie 
-  Christian Rach, Fernsehkoch und Kochbuchautor 
-  Valentin Thurn, Dokumentarfilmer und Autor 
-  Yvonne Willicks, Fernsehmoderatorin und Autorin  

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Tillmann: Freie Bahn für Kleiderspenden

11.03.2021 – 14:14

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Tillmann: Freie Bahn für Kleiderspenden


















Berlin (ots)

Händler können Saisonwaren an gemeinnützige Organisationen spenden, ohne dafür Umsatzsteuer zahlen zu müssen

Bund und Länder haben sich vergangene Woche darauf verständigt, dass bei der Spende von Waren aus der vergangenen Wintersaison keine Umsatzsteuer anfällt. Dazu erklärt Antje Tillmann, Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag für Finanzen:

„Im Rahmen der Überbrückungshilfe III können Händler die Kosten für unverkäufliche Saisonware bei den Fixkosten geltend machen und so zu 90 % erstattet bekommen. Werden diese Waren für wohltätige Zwecke gespendet, können sie bei den Fixkosten zu 100 Prozent berücksichtigt werden.

Hindernis war aber bisher die trotzdem anfallende Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch. Dieses Hindernis haben wir jetzt ausgeräumt. Mit der Einigung der Finanzverwaltungen von Bund und Ländern werden die Regelungen nun aufeinander abgestimmt. Dafür haben wir uns von Beginn an stark gemacht. Das schafft Rechtssicherheit für die Unternehmen und sichert, dass Kleiderspenden ohne Reue der Spender dort ankommen, wo sie hingehören, zu den Bedürftigen.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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