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LEDVANCE UVC-HEPA-Luftreiniger bekämpft Viren auch unterwegs

03.03.2021 – 14:34

Ledvance GmbH

LEDVANCE UVC-HEPA-Luftreiniger bekämpft Viren auch unterwegs


















LEDVANCE UVC-HEPA-Luftreiniger bekämpft Viren auch unterwegs
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Garching (ots)

Mobiles Gerät mit HEPA-Filter und UVC-LEDs reinigt die Luft von COVID-19-Viren und Bakterien

Mit dem UVC-HEPA-Luftreiniger bringt LEDVANCE einen mobilen, nachhaltigen, platzsparenden und umweltfreundlichen UVC-Luftreiniger auf den Markt, der bis zu 99,9 Prozent der Viren (inkl. SARS-CoV-2: Covid19) und Bakterien mit UVC-Strahlung eliminiert. Darüber hinaus reinigt er die Luft von Pollen, Mikrostaub, Gerüchen und Zigarettenrauch und sorgt so für ein gesünderes Wohnklima. Mit einer Höhe von nur 16 Zentimetern ist der USB-betriebene Luftreiniger klein und leicht, weshalb er überall hin mitgenommen werden kann, um Schadstoffe auch unterwegs sicher aus der Luft zu entfernen, sei es in Schulen, Büros und Restaurants, zu Hause auf dem Schreibtisch oder in der Küche und sogar im Taxi. Der weiße LEDVANCE UVC-HEPA-Luftreiniger ist für 69,95 Euro im Online-Shop von LEDVANCE erhältlich. Ersatz-HEPA-Filter sind separat verfügbar.

Drei Schritte für eine gesündere Umwelt

Der Luftreiniger nutzt eine dreistufige Desinfektion, um das Risiko einer Ansteckung zu verringern: Zunächst verhindert der H13 HEPA-Filter das Durchdringen von Aerosolpartikeln. Anschließend wird der HEPA-Filter durch VIOLED UVC-LEDs desinfiziert. Und schließlich desinfizieren die VIOLED UVC-LEDs auch die restliche Luft im Gerät. Da der Luftreiniger frei von Chemikalien und ohne Quecksilberlampen ist, kann er auch im Umfeld von Neugeborenen und Schwangeren eingesetzt werden. Außerdemåç gibt er keine UVC-Strahlung nach außen ab, so dass er sicher verwendet werden kann. Das Gerät wird über ein USB-Kabel mit Strom versorgt und zeichnet sich durch ein leises Betriebsgeräusch aus. Anwender können zwischen drei Geschwindigkeiten für die Luftreinigungsfunktion wählen: niedrig, mittel und hoch.

Weitere Details gibt es unter:

https://www.ledvance.com/professional/products/product-stories/uv-c-disinfection/index.jsp

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Lenka Kubejova
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„Werkstattaktion 23CY“: Volkswagen startet verdeckten Rückruf nach erstem OLG-Urteil zu Motor EA288Hinweise auf weitere Abschalteinrichtungen verdichten sich

03.03.2021 – 07:00

KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei

„Werkstattaktion 23CY“: Volkswagen startet verdeckten Rückruf nach erstem OLG-Urteil zu Motor EA288
Hinweise auf weitere Abschalteinrichtungen verdichten sich


















"Werkstattaktion 23CY": Volkswagen startet verdeckten Rückruf nach erstem OLG-Urteil zu Motor EA288 / Hinweise auf weitere Abschalteinrichtungen verdichten sich
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Köln (ots)

Viele Besitzer eines Audi oder VW mit dem Motor EA288 haben kürzlich eine Aufforderung erhalten, ihr Fahrzeug zu einer „Überprüfung“ in die Werkstatt zu bringen. Laut dem Schreiben kommt es zu Problemen bei der Fehlererkennung im SCR-System, das der Abgasreinigung dient. Genau dieses System steht im Mittelpunkt der Diskussion um die illegale Manipulation von Abgaswerten beim VW-Motor EA288. Alles deutet also darauf hin, dass der Dieselskandal nicht beim Motor EA189 aufhört, sondern auch dessen Nachfolger betrifft. Informationen darüber, dass ihr Fahrzeug mit dem Motor EA288 illegal manipuliert wurde, erhalten Besitzer im Rahmen dieser Werkstattaktion nicht. In Millionen Fahrzeugen mit einem EA288 schlummern demnach weiterhin verbotene Abschalteinrichtungen.

Der Rückruf kommt nicht unmittelbar von VW, sondern vom jeweiligen Händler. Weil es sich auch nicht um einen durch das Kraftfahrtbundesamt angeordneten Rückruf handelt, spricht vieles dafür, dass der VW-Konzern damit klammheimlich diese illegalen Vorrichtungen aus der Welt schaffen möchte, bevor eine erneute Klageflut losbricht. Zeitlich steht dieser „stille Rückruf“, der kein Rückruf sein möchte, in engem Zusammenhang zu dem Urteil des OLG Köln, das der VW-Konzern kürzlich gegen sich hinnehmen musste.

Anwalt rät eindeutig von Teilnahme an der Werkstattaktion ab

Die Einschätzung von Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij von der auf den Dieselskandal spezialisierten Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ lautet: „VW könnte auf diesem Wege Schadensersatz-Klagen bei EA288-Motoren vereiteln. Manche Gerichte machen den Erfolg einer Klage im VW EA288-Dieselskandal von dem Vorliegen eines offiziellen Rückrufs seitens des Kraftfahrtbundesamtes abhängig. Wer bereits an der Werkstattaktion teilgenommen hat, wird aber ggf. nicht mehr zu einem Rückruf aufgefordert.“

Im Anschluss an ein Software-Update berichteten viele Autobesitzer des ebenfalls manipulierten Vorgängermotors EA189 von einem erhöhten Kraftstoffverbrauch sowie Motorstörungen. Um den Zusammenhang mit dem Update zu beweisen und eine kostenlose Reparatur zu erhalten, müssen Betroffene jedoch ein Gerichtsverfahren einleiten und einen teuren gerichtlichen Sachverständigen beauftragen.

Daher sollten Eigentümer einem Software-Update nur dann zustimmen, wenn sie dazu aufgrund eines amtlichen Rückrufs durch das KBA verpflichtet werden. Der Durchführung eines freiwilligen Software-Updates im Rahmen der „Werkstattaktion 23CY“ sollte man keinesfalls zustimmen, selbst wenn dies etwa durch Werkstattprämien schmackhaft gemacht würde.

Immer mehr Abschalteinrichtungen kommen ans Licht

Der Wolfsburger Konzern war an Erfindungsreichtum kaum zu überbieten, wenn es um Methoden ging, mit denen die Messergebnisse bei Abgastests manipuliert werden. Lenkwinkelerkennung, Aufheizstrategie oder Thermofenster heißen die verwendeten Praktiken, mit denen im Test ein sauberes Ergebnis erzielt werden kann, während die Wahrheit auf der Straße mitunter ganz anders aussieht.

Der VW-Konzern legt zwar seine Hand dafür ins Feuer, dass zumindest beim Motor EA288 keine illegale Technik im Spiel sei. Das Unternehmen hat hierfür sogar seine umfangreiche Marketing-Maschinerie in Gang gesetzt. Aber jetzt zeichnet sich ganz eindeutig eine Trendwende ab. Dafür spricht das erste Urteil eines Oberlandesgerichts gegen VW zum Motor EA288 vom 19. Februar 2021 (OLG Köln; Az: 19 U 151-20).

„Dass es sich dabei um ein Versäumnisurteil handelt, passt gut ins Bild, das VW derzeit abgibt. Man vermeidet mit allen Mitteln, mediales Aufsehen auf den Motor EA288 zu lenken. Allerdings wird die Luft langsam sehr dünn, denn es wird immer deutlicher, dass dieser Motor ebenso manipuliert ist.“ so Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij. „Diese sogenannte Werkstattaktion geschieht also nicht zufällig ausgerechnet jetzt. Betroffene Kunden haben wie schon beim EA189 Anspruch auf Schadensersatz“.

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Ilja Ruvinskij, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Telefon: 0221 / 986 584 83
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Benzin spürbar teurerPreis für Rohöl sinkt

03.03.2021 – 13:08

ADAC

Benzin spürbar teurer
Preis für Rohöl sinkt


















Benzin spürbar teurer / Preis für Rohöl sinkt
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München (ots)

Die Kraftstoffpreise sind gegenüber der Vorwoche gestiegen. Wie der ADAC meldet, kostet ein Liter Super E10 im bundesweiten Mittel 1,437 Euro und damit 2,4 Cent mehr als vor einer Woche. Wie die wöchentliche Preisauswertung des ADAC weiter zeigt, fällt der Preisanstieg bei Diesel etwas schwächer aus: Für einen Liter müssen die Autofahrer derzeit 1,308 Euro bezahlen, das sind 0,9 Cent mehr. Zumindest was die größer gewordene Preisdifferenz zwischen den beiden Sorten betrifft, bedeutet die jüngste Preisentwicklung einen Schritt hin zu einer Normalisierung.

Der verzeichnete Anstieg der Kraftstoffpreise fällt zusammen mit dem Rückgang am Rohölmarkt. So ist der Preis für ein Barrel Rohöl der Sorte Brent binnen Wochenfrist von 65 auf rund 63 US-Dollar gesunken – eine baldige preisliche Entspannung auch an den Zapfsäulen wäre damit nach Ansicht des ADAC naheliegend.

Der ADAC empfiehlt Autofahrern, grundsätzlich vor dem Tanken die Kraftstoffpreise zu vergleichen. Wer die bisweilen erheblichen Preisunterschiede zwischen verschiedenen Tankstellen und Tageszeiten nutzt, kann viel Geld sparen und sorgt indirekt für ein niedrigeres Preisniveau. Laut Club ist Tanken in der Regel zwischen 18 und 22 Uhr am günstigsten.

Unkomplizierte und schnelle Hilfe bietet die Smartphone-App „ADAC Spritpreise“. Ausführliche Informationen zum Kraftstoffmarkt und aktuelle Preise gibt es auch unter www.adac.de/tanken.

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Reisetipps, um das Beste aus dem ersten Post-Covid-Urlaub zu machenUmfrage (1) von eDreams ODIGEO zeigt, wie Reisende 2021 und darüber hinaus smart urlauben und den Buchungsprozess genießen können

03.03.2021 – 13:28

Opodo Deutschland

Reisetipps, um das Beste aus dem ersten Post-Covid-Urlaub zu machen
Umfrage (1) von eDreams ODIGEO zeigt, wie Reisende 2021 und darüber hinaus smart urlauben und den Buchungsprozess genießen können


















Reisetipps, um das Beste aus dem ersten Post-Covid-Urlaub zu machen / Umfrage (1) von eDreams ODIGEO zeigt, wie Reisende 2021 und darüber hinaus smart urlauben und den Buchungsprozess genießen können
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Hamburg (ots)

- Zeitersparnis und Preisvorteil ziehen die Reisenden ins Internet: 82% der Reisenden haben sich für eine Buchung über ein Online-Reisebüro entschieden, nachdem sie dort eine günstigere oder bequemere Route gefunden haben
- 44% der deutschen Reisenden schätzen eine schnelle Buchung, ohne aufwändige Recherche im Vorfeld
- Reisende, die über das führende Online-Reisbüro eDreams ODIGEO buchen, können insgesamt eine Million Stunden im Vergleich zu Direktbuchungen über die Fluggesellschaften einsparen 

Das Onlineangebot ist groß und die Urlaubswunschlisten in ganz Deutschland füllen sich beständig. eDreams ODIGEO, Europas größtes Online-Reiseportal und eines der größten europäischen E-Commerce-Unternehmen, nahm die steigende Reisesehnsucht zum Anlass und befragte rund 1.000 Personen in Deutschland dazu, wie das vergangene Jahr ihre Reisewünsche beeinflusst hat und welche Vorlieben bei kommenden Buchungen im Vordergrund stehen.

Pablo Caspers, Chief Travel Officer bei eDreams ODIGEO, kommentiert: „Wir sehen, wie sich das Vertrauen der Verbraucher nach den positiven Nachrichten rund um die Impfprogramme langsam wieder aufbaut. Da die Menschen beginnen, von Reisen ins Ausland zu träumen und diese zu planen, haben wir deutsche Reisenden befragt, um zu verstehen, was ihre Sorgen und Wünschen sind, wenn es um die Planung und Buchung der nächsten Urlaube geht und wie wir als OTA sie dabei unterstützen können.“

Preisvorteil dank Buchungen über Online-Reisebüros

Damit die nächste Reise nicht nur die Nerven, sondern auch den Geldbeutel schont, ziehen es viele Deutsche vor, schon bei der Buchung zu sparen. Vier von fünf (82%) der Erwachsenen in Deutschland gaben an, dass sie durch die Suche nach einem Urlaub über ein Online-Reisebüro eine günstigere oder bequemere Route gefunden und gebucht haben als bei einer Buchung direkt über die Fluggesellschaft (2).

73% der Reisenden wissen nicht, dass sie bei der Buchung nachhaltig sparen können. Laut den Umfrageergebnissen unterschätzen zwei Drittel der deutschen Befragten die Ersparnisse, die eine Buchung über ein Online-Reisebüro ihnen bietet: Ein Drittel (28%) der Befragten glaubt, dass sie weniger als 15% im Vergleich zur Direktbuchung bei einer Fluggesellschaft einsparen könnten, weitere 34% erwarten dabei sogar nur ein Ersparnis von bis zu 10%. Tatsächlich können eDreams ODIGEO-Kunden bei der Buchung einer Pauschalreise (3) im Durchschnitt 19% (4) sparen.

Urlaubsplanung sollte schnell und unkompliziert sein

Viele Menschen sind für einen Großteil des Jahres 2020 in der Heimat geblieben und brennen nun wieder darauf, verreisen zu können. Große Recherche und Preisvergleich? Weit gefehlt! Die Erholung beginnt für die Deutschen bereits bei der Buchung und Reisende streben stets nach bequemen, problemlosen Buchungsoptionen.

Auf die Frage, welches Element des Reisebuchungsprozesses den Verbrauchern am wenigsten Spaß macht, nannte fast die Hälfte (44%) den Zeitaufwand für die Suche nach dem bestmöglichen Preis. Eine Analyse der Buchungszeit durch eDreams ODIGEO stützt dieses Empfinden der Verbraucher. Weltweit könnten Reisende dementsprechend in diesem Jahr mit Buchungen über Opodo und eDreams ODIGEO insgesamt eine Million Stunden im Vergleich zu Direktbuchungen über die Fluggesellschaften einsparen (5).

„Selbst in der Freizeit schauen unsere Befragten auf die Uhr: Fast die Hälfte der deutschen Verbraucher die Preisrecherche als das am wenigsten angenehme Element der Reiseplanung, und das ist ein Punkt, an dem Online-Reisebüros wirklich helfen können. Unsere Technologie führt jede Stunde acht Milliarden Preisberechnungen durch und nimmt den Druck von den Reisenden, indem wir sicherstellen, dass wir ihnen die größte Auswahl präsentieren, während sie gleichzeitig einfache Preis- und Routenvergleiche zusammenstellen können“, sagt Pablo Caspers.

Ein weiteres Hindernis bei der Reiseplanung ist für viele Urlauber Termine und Zeiten für Flug und Unterkunft aufeinander abzustimmen. 35% empfinden diesen Schritt in der Reiseplanung als unangenehm. Darüber hinaus gab ein Drittel (29%) der Befragten an, dass die Organisation von Flugverbindungen für Reisen mit mehreren Etappen zu Kopfzerbrechen führe.

Welche Prioritäten Kunden auch bei der Buchung verfolgen, eines ist sicher: Online-Reisebüros stehen Ihnen stets zur Seite und helfen, den perfekten ersten Post-Covid-Trip zu buchen. Sei es indem sie ihnen die spannendsten Optionen von verschiedenen Reiseanbietern aufzeigen oder um verschiedene Routen- und Preisoptionen an einem Ort zu vergleichen.

(1) Im Zeitraum von 27. – 29. Januar wurden im Auftrag von eDreams ODIGEO insgesamt 10.000 Personen global, davon 1.000 Personen in Deutschland, durch das unabhängige Marktforschungsunternehmens OnePoll befragt.

(2) Die Preisersparnis wird berechnet, indem der durchschnittliche Bruttobuchungswert der dynamischen Pakete von eDreams ODIGEO mit der gleichen Reise verglichen wird, die separat auf den Websites der führenden Fluggesellschaften und Hoteliers gebucht wird. Es handelt sich nicht um einen Vergleich des exakt gleichen Fluges, es könnte für dasselbe Ziel über eine andere Route und einen anderen Fluganbieter sein.

(3) Reisende können maßgeschneiderte Pakete aus einer Kombination von Unterkunft und Reise zusammenstellen.

(4) s. Punkt 2

(5) Schätzung von eDreams ODIGEO basierend auf einer internen Studie, die zeigt, dass Verbraucher im Durchschnitt 4,95 Minuten sparen, wenn sie über die OTA-Marken von eDreams ODIGEO buchen, im Vergleich zur direkten Buchung der gleichen Produkte auf der Website der Fluggesellschaft. Die Zahl 1 Mio. ist die aggregierte Zeitersparnis, die für das Jahr 2021 erwartet wird, für Reisen mit einer einzelnen Fluggesellschaft und mit mehreren Fluggesellschaften zusammen.

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BCW GmbH
Carina Kircheis
Tel.: 069 – 23809 27
Mail: edreamsodigeo@bcw-global.com

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Von Schmerztherapeuten empfohlen: Das PURITAS SCHLAFSYSTEM

03.03.2021 – 08:45

Puritas Gesundheits- & Wohlfühlhaus GmbH Co. KG

Von Schmerztherapeuten empfohlen: Das PURITAS SCHLAFSYSTEM


















Wustermark (ots)

Guter Schlaf ist lebenswichtig. Nach Erkenntnissen der Schlafmedizin leiden jedoch Millionen von Menschen in Deutschland an Schlafstörungen. Nun kommt noch hinzu, dass sich die Covid-19-Pandemie negativ auf die Schlafqualität auswirkt.

Die Techniker Krankenkasse (TK) beauftragt das Meinungsforschungsinstitut Forsa regelmäßig damit, eine repräsentative Stichprobe der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland nach ihrem Schlaf zu befragen. Bei der letzten Umfrage vor der Covid-19 Pandemie waren 60 Prozent mit ihrem Schlaf zufrieden, die anderen klagten vorwiegend über Durchschlafprobleme, Schwierigkeiten beim Einschlafen oder viel zu frühes Aufwachen. Jeder Sechste gab an, höchstens fünf Stunden zu schlafen. Das ist viel zu wenig. Gesundheitsexperten empfehlen ein tägliches Minimum von sechs Stunden. In der ersten Phase der Corona-Pandemie, im Frühjahr 2020 wurde ein Umfrage-Update durchgeführt. Dabei gab jeder zehnte Befragte an, seit dem Ausbruch der Pandemie deutlich schlechter zu schlafen. Mittlerweile dürfte diese Zahl noch weiter angestiegen sein. Es verwundert nicht, dass das langanhaltende Infektionsgeschehen und die damit einhergehenden Einschränkungen für jeden einzelnen von uns mit psychischer Belastung und Stress verbunden ist, das wiederum zu einem gestörten oder nicht ausreichenden Schlaf führen kann. Und das ist gefährlich. Denn wer nicht ausreichend lang und tief schläft, wird krank. Der Mensch braucht die nächtliche Erholung, um kreativ und leistungsfähig zu sein. Im Schlaf laufen wichtige Regenerationsprozesse ab. Das System muss herunterfahren, da es sonst zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen kann, wie zum Beispiel Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Magenbeschwerden, Depressionen und Übergewicht. Für die physische, psychische und seelische Gesundheit ist ein ausreichend langer und tiefer Schlaf unerlässlich.

Die richtige Matratze macht den Unterschied

Neben der derzeitigen Sondersituation verursachen auch andere Faktoren einen gestörten Schlaf. So führt häufig eine nicht geeignete Matratze zu einer schlechten Schlafqualität. Eine passende Matratze ist eine wichtige Voraussetzung für gesunden und erholsamen Schlaf. Matratzen werden in der Regel über viele Jahre genutzt und sollten möglichst perfekt zum Körper passen, um orthopädische, aber auch hygienische Probleme zu vermeiden. Deshalb gibt es eine ganze Reihe von Kriterien, die vor einem Matratzenkauf zu beachten sind.

Robert Zeiß, Schlafexperte und Geschäftsführer des PURITAS Gesundheits- & Wohlfühlhauses kennt die Probleme, die durch eine ungeeignete Matratze entstehen können. Wird der Körper während der Schlafphase anatomisch nicht korrekt gelagert und gestützt, kann der gesamte Bewegungsapparat, also Wirbelsäule und Bandscheiben, Muskeln, Sehnen, Bänder und Faszien nicht regenerieren und reagiert mit Verspannung und Schmerz. Das Unternehmen aus dem brandenburgischen Wustermark hat sich deshalb auf die Herstellung von individuell angepassten Matratzen spezialisiert.

Das PURITAS SCHLAFSYSTEM: Deutsche Wertarbeit bis ins Detail

Die Einheitsmatratze für jeden kann es nicht geben, sind sich die Experten von PURITAS sicher. Jeder Mensch ist einzigartig, mit ganz persönlichen Schlafgewohnheiten und nicht nur Gewicht und Körpergröße spielen eine Rolle, sondern die gesamte Statur. Die Gewichtsverteilung bewirkt ein unterschiedliches Einsinken von Schultergürtel, Bauch und Becken. Daher ist jede Matratze aus dem Hause PURITAS eine Einzelanfertigung, in Handarbeit hergestellt nach den persönlichen Körpermaßen des Kunden. Für die Herstellung werden nur beste Materialien verwendet.

Auf das Innenleben kommt es an, daher ist der Kern einer PURITAS-Matratze aus verschiedenen spezialelastischen Schäumen in mehreren Schichten und Stärken kundenspezifisch aufgebaut. Die verwendeten Schäume sind über viele Jahre extrem formstabil und bieten so die nötige Stützkraft. Zusätzliche Klimabohrungen sorgen für eine kontinuierliche Belüftung und den Abtransport von übermäßiger Feuchtigkeit. In den Spezialschäumen sind zudem Aloe Vera und Malvenextrakte verarbeitet. PURITAS-Schlafsysteme werden optional mit einer Silber-Veredelung hergestellt, die dem Aufkommen von Bakterien, Pilzen und unangenehmen Gerüchen entgegenwirkt. Durch die zusätzliche Verwendung von feinsten Carbonfasern wird die elektrostatische Aufladung des Körpers während des Schlafes minimiert und die antistatische Funktion wirkt zudem auch noch staubabweisend. Optional kann der Kunde sich für eine Celliant®-Faser-Veredelung entscheiden. Celliant® soll die Durchblutung des Körpers verbessern und körpereigene Heilungsprozesse anregen.

Das PURITAS SCHLAFSYSTEM wird von Schmerztherapeuten empfohlen. Es wird handwerklich, nach höchsten Qualitätsansprüchen individuell angefertigt und bietet perfekten, gesunden Liegekomfort und sorgt für ein optimales Schlafgefühl.

Pressekontakt:

Puritas
Gesundheits- & Wohlfühlhaus GmbH Co. KG
Nauener Straße 3a · 14641 Wustermark
Telefon: 033234/247270
Telefax: 033234/247271
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03.03.2021 – 08:45

Puritas Gesundheits- & Wohlfühlhaus GmbH Co. KG

Von Schmerztherapeuten empfohlen: Das PURITAS SCHLAFSYSTEM


















Wustermark (ots)

Guter Schlaf ist lebenswichtig. Nach Erkenntnissen der Schlafmedizin leiden jedoch Millionen von Menschen in Deutschland an Schlafstörungen. Nun kommt noch hinzu, dass sich die Covid-19-Pandemie negativ auf die Schlafqualität auswirkt.

Die Techniker Krankenkasse (TK) beauftragt das Meinungsforschungsinstitut Forsa regelmäßig damit, eine repräsentative Stichprobe der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland nach ihrem Schlaf zu befragen. Bei der letzten Umfrage vor der Covid-19 Pandemie waren 60 Prozent mit ihrem Schlaf zufrieden, die anderen klagten vorwiegend über Durchschlafprobleme, Schwierigkeiten beim Einschlafen oder viel zu frühes Aufwachen. Jeder Sechste gab an, höchstens fünf Stunden zu schlafen. Das ist viel zu wenig. Gesundheitsexperten empfehlen ein tägliches Minimum von sechs Stunden. In der ersten Phase der Corona-Pandemie, im Frühjahr 2020 wurde ein Umfrage-Update durchgeführt. Dabei gab jeder zehnte Befragte an, seit dem Ausbruch der Pandemie deutlich schlechter zu schlafen. Mittlerweile dürfte diese Zahl noch weiter angestiegen sein. Es verwundert nicht, dass das langanhaltende Infektionsgeschehen und die damit einhergehenden Einschränkungen für jeden einzelnen von uns mit psychischer Belastung und Stress verbunden ist, das wiederum zu einem gestörten oder nicht ausreichenden Schlaf führen kann. Und das ist gefährlich. Denn wer nicht ausreichend lang und tief schläft, wird krank. Der Mensch braucht die nächtliche Erholung, um kreativ und leistungsfähig zu sein. Im Schlaf laufen wichtige Regenerationsprozesse ab. Das System muss herunterfahren, da es sonst zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen kann, wie zum Beispiel Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Magenbeschwerden, Depressionen und Übergewicht. Für die physische, psychische und seelische Gesundheit ist ein ausreichend langer und tiefer Schlaf unerlässlich.

Die richtige Matratze macht den Unterschied

Neben der derzeitigen Sondersituation verursachen auch andere Faktoren einen gestörten Schlaf. So führt häufig eine nicht geeignete Matratze zu einer schlechten Schlafqualität. Eine passende Matratze ist eine wichtige Voraussetzung für gesunden und erholsamen Schlaf. Matratzen werden in der Regel über viele Jahre genutzt und sollten möglichst perfekt zum Körper passen, um orthopädische, aber auch hygienische Probleme zu vermeiden. Deshalb gibt es eine ganze Reihe von Kriterien, die vor einem Matratzenkauf zu beachten sind.

Robert Zeiß, Schlafexperte und Geschäftsführer des PURITAS Gesundheits- & Wohlfühlhauses kennt die Probleme, die durch eine ungeeignete Matratze entstehen können. Wird der Körper während der Schlafphase anatomisch nicht korrekt gelagert und gestützt, kann der gesamte Bewegungsapparat, also Wirbelsäule und Bandscheiben, Muskeln, Sehnen, Bänder und Faszien nicht regenerieren und reagiert mit Verspannung und Schmerz. Das Unternehmen aus dem brandenburgischen Wustermark hat sich deshalb auf die Herstellung von individuell angepassten Matratzen spezialisiert.

Das PURITAS SCHLAFSYSTEM: Deutsche Wertarbeit bis ins Detail

Die Einheitsmatratze für jeden kann es nicht geben, sind sich die Experten von PURITAS sicher. Jeder Mensch ist einzigartig, mit ganz persönlichen Schlafgewohnheiten und nicht nur Gewicht und Körpergröße spielen eine Rolle, sondern die gesamte Statur. Die Gewichtsverteilung bewirkt ein unterschiedliches Einsinken von Schultergürtel, Bauch und Becken. Daher ist jede Matratze aus dem Hause PURITAS eine Einzelanfertigung, in Handarbeit hergestellt nach den persönlichen Körpermaßen des Kunden. Für die Herstellung werden nur beste Materialien verwendet.

Auf das Innenleben kommt es an, daher ist der Kern einer PURITAS-Matratze aus verschiedenen spezialelastischen Schäumen in mehreren Schichten und Stärken kundenspezifisch aufgebaut. Die verwendeten Schäume sind über viele Jahre extrem formstabil und bieten so die nötige Stützkraft. Zusätzliche Klimabohrungen sorgen für eine kontinuierliche Belüftung und den Abtransport von übermäßiger Feuchtigkeit. In den Spezialschäumen sind zudem Aloe Vera und Malvenextrakte verarbeitet. PURITAS-Schlafsysteme werden optional mit einer Silber-Veredelung hergestellt, die dem Aufkommen von Bakterien, Pilzen und unangenehmen Gerüchen entgegenwirkt. Durch die zusätzliche Verwendung von feinsten Carbonfasern wird die elektrostatische Aufladung des Körpers während des Schlafes minimiert und die antistatische Funktion wirkt zudem auch noch staubabweisend. Optional kann der Kunde sich für eine Celliant®-Faser-Veredelung entscheiden. Celliant® soll die Durchblutung des Körpers verbessern und körpereigene Heilungsprozesse anregen.

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Tillmann/Brehm: Finanzausschuss beschließt das Siebte Verbrauchsteueränderungsgesetz

03.03.2021 – 10:47

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Tillmann/Brehm: Finanzausschuss beschließt das Siebte Verbrauchsteueränderungsgesetz


















Berlin (ots)

Stärkere Digitalisierung der Verbrauchsteuern

Am heutigen Mittwoch hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das siebte Gesetz zur Änderung der Verbrauchsteuergesetze beschlossen. Dazu erklären Antje Tillmann, Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag für Finanzen und der zuständige Berichterstatter Sebastian Brehm:

Antje Tillmann: „Damit digitalisieren wir den grenzüberschreitenden Warenverkehr für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Spirituosen oder Tabak. Bislang wurden diese Waren anhand von Begleitdokumenten in Papierform abgewickelt. Diese Änderung ist ein ganz wesentlicher Schritt hin zu einer einfacheren, schnelleren und sichereren Abwicklung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs von Alkohol und Tabak.

Wir schaffen Rechtssicherheit für Vereine: Wir passen die Haftungsbegrenzung für Vereinsvorstände an die bereits im Jahressteuergesetz 2020 erhöhte Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 EUR an. Damit haften nunmehr Vereinsvorstände innerhalb einer Vergütungsgrenze bis 840 EUR nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.“

Sebastian Brehm: „Die EU-Vorgaben machen Änderungen in allen Verbrauchsteuergesetzen erforderlich. Diese betreffen vor allem verfahrensrechtliche Aspekte, die Erleichterungen für die betroffenen Wirtschaftsbeteiligten bedeuten. Darüber hinaus macht die EU-Alkoholstrukturrichtlinie geringfügige Anpassungen im Alkohol- sowie im Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz erforderlich. Im Wesentlichen wird für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich ein Zertifizierungssystem für rechtlich und wirtschaftlich unabhängige (Klein-) Produzenten zur Inanspruchnahme eines ermäßigten Steuersatzes in einem anderen Mitgliedstaat eingeführt.

Auch fördern wir mit dem Siebten Verbrauchsteueränderungsgesetz die Wissenschaft. Zukünftig können verbrauchsteuerpflichtige Genussmittel aus dem Steuerlager steuerfrei entnommen werden, um damit wissenschaftliche Versuche und Untersuchungen durchzuführen. Dies gilt für sämtliche verbrauchsteuerpflichtigen Genussmittel, also Alkohol-, Bier-, Schaumwein-, Alkopop-, Tabak- und Kaffee.

Schließlich werten wir die Zentralstelle für Finanztransaktions-untersuchungen (kurz FIU) organisatorisch auf. Bisher war sie nur eine Abteilung und wird nun zu einer eigenen Direktion der Generalzolldirektion. Hiermit soll einerseits den gewachsenen Aufgaben der FIU Rechnung getragen werden. Andererseits betonen wir damit auch ihre gestiegene nationale und internationale Bedeutung als zentrale deutsche Meldestelle zur Verhinderung, Aufdeckung und Unterstützung bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Telefon: (030) 227-53015
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Sammelquote für Elektroschrott krachend verfehlt: Deutsche Umwelthilfe fordert Stopp der Novelle des Elektrogesetzes im Bundestag

03.03.2021 – 11:36

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Sammelquote für Elektroschrott krachend verfehlt: Deutsche Umwelthilfe fordert Stopp der Novelle des Elektrogesetzes im Bundestag


















Berlin (ots)

-  Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts verfehlt Deutschland 2019 mit nur 44,3 Prozent die gesetzliche Sammelquote von 65 Prozent um Längen 
-  Von fast einer Million Tonnen gesammelter Altgeräte wurde nicht einmal ein Prozent einer Wiederverwendung zugeführt 
-  Gesetzentwurf erstmals am 4. März im Bundestag: Deutsche Umwelthilfe fordert Abgeordnete auf, nicht zuzustimmen, solange Hersteller keine Sammelquote erfüllen müssen und Händler die Rücknahme von Altgeräten verweigern können  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, dem aktuellen Kabinettsentwurf des Elektrogesetzes nicht zuzustimmen. Denn dieser stellt nicht sicher, dass das gesetzliche Sammelziel für Elektroschrott von 65 Prozent erfüllt wird. Aktuell vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Zahlen zeigen, dass 2019 in Deutschland eine Sammelquote für Elektroschrott von nur 44,3 Prozent erreicht wurde. Aufgrund des verfehlten Sammelziels weist die DUH auf ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren der EU hin und fordert vom Bundestag, die Hersteller und Händler von Elektrogeräten deutlich stärker in die Pflicht zu nehmen. Am Donnerstag den 4. März befasst sich der Bundestag erstmals mit der Gesetzesnovelle.

„Die Umweltpolitik von Ministerin Schulze ist krachend gescheitert: In Deutschland wird mehr Elektroschrott illegal entsorgt oder exportiert als ordnungsgemäß erfasst. Lediglich 11,4 Kilogramm wurden pro Einwohner in 2019 korrekt gesammelt, obwohl mehr als 31 Kilogramm pro Einwohner in Verkehr gebracht wurden. Dabei enthält Elektroschrott Schadstoffe, wie Schwermetalle, Flammschutzmittel und Weichmacher, die unbedingt sachgerecht behandelt werden müssen. Der Bundestag darf dem Kabinettsentwurf des neuen Elektrogesetzes in dieser Form nicht zustimmen und muss sicherstellen, dass das EU-Sammelziel von 65 Prozent erreicht wird“, sagt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH.

Die DUH fordert deshalb drei entscheidende Veränderungen: Erstens muss jeder Hersteller von Elektrogeräten zur Erfüllung der Sammelquote verpflichtet werden. Zweitens sollten alle Händler, die Elektrogeräte verkaufen, auch entsprechende Altgeräte zurücknehmen müssen. Bislang ist das lediglich für Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mehr als 400 Quadratmetern sowie für Supermärkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern vorgesehen. Und drittens sollten Händler und Hersteller ihre Sammelquoten veröffentlichen müssen, um mehr Transparenz zu gewährleisten. Nur so kann erreicht werden, dass sich niemand seiner Verantwortung entzieht.

Aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts zufolge wurden in 2019 lediglich 947.100 Tonnen Elektroaltgeräte ordnungsgemäß erfasst, was einer Sammelquote von 44,3 Prozent entspricht. Nach EU-Vorgaben hätten jedoch 65 Prozent und damit 443.000 Tonnen mehr gesammelt werden müssen. In Verkehr gebracht wurden im gleichen Jahr 2.590.244 Tonnen. Gleichzeitig sank der Anteil von zur Wiederverwendung vorbereiteten Altgeräten auf 9.200 Tonnen und damit auf unter ein Prozent.

„Es darf nicht sein, dass funktionierende Elektrogeräte grundlos verschrottet werden. Damit die bereits vorhandene Pflicht, Altgeräte auf die Eignung zur Wiederverwendung zu prüfen und ihnen nach Möglichkeit ein zweites Leben zu geben, tatsächlich angewendet wird, braucht es auch für die Wiederverwendung eine Quote, die von den Herstellern erfüllt werden muss. Wir unterstützen daher ausdrücklich die Forderung des Bundesrats nach einer verbindlichen Quote für die Wiederverwendung“, sagt Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter des Bereichs Kreislaufwirtschaft bei der DUH.

In seiner 1.000 Sitzung am 12. Februar hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, dass zehn Prozent der erfassten Elektroaltgeräte zukünftig in eine Wiederverwendung gebracht werden sollten. Die DUH begrüßt diese Forderung und weist auf die enormen Umweltvorteile einer Wiederverwendung hin. So spart bereits die Wiederverwendung eines 130 Gramm schweren Smartphones 14 Kilogramm Ressourcen und 58 Kilogramm CO2-Emissionen ein.

Links:

-  DUH-Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des Elektrogesetzes: https://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/
-  Informationen zur Nachhaltigkeit sowie der Wiederverwendung und Sammlung von Smartphones: https://www.duh.de/projekte/althandy/ 

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Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

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030 2400867-462, 0151 74463368, sommer@duh.de

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Abgasskandal der Daimler AG: Droht nächstes Oberlandesgericht mit Ungemach?

02.03.2021 – 13:17

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Abgasskandal der Daimler AG: Droht nächstes Oberlandesgericht mit Ungemach?


















Abgasskandal der Daimler AG: Droht nächstes Oberlandesgericht mit Ungemach?
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Mönchengladbach (ots)

Vor dem Oberlandesgericht Oldenburg geht es am 24. März 2021 unter anderem darum, wie konkret der geschädigte Verbraucher im Rechtsstreit um die Dieselmanipulationen an seinem Fahrzeug zur behaupteten Abschalteinrichtung vortragen muss. Dieser Hinweis zur Darlegungspflicht des geschädigten Verbrauchers ist äußerst wichtig. Das Oberlandesgericht Oldenburg geht sogar so weit und weist darauf hin, dass es die Sache der Daimler AG sein dürfte, sich substantiiert zu den Behauptungen zu äußern.

Könnte das Oberlandesgericht Oldenburg als nächstes Oberlandesgericht gegen die Daimler AG urteilen und damit den Dieselabgasskandal um die Premiummarke Mercedes-Benz weiter verschärfen? Danach sieht es bei dem Verfahren aus, das das Oberlandesgericht Oldenburg für den 24. März 2021 angesetzt hat. Im Kern geht es darum, wie konkret der geschädigte Verbraucher im Rechtsstreit um die Dieselmanipulationen an seinem Fahrzeug zur behaupteten Abschalteinrichtung vortragen muss.

„Der Hinweis zur Darlegungspflicht des geschädigten Verbrauchers ist äußerst wichtig. Es wäre ein weiteres Beispiel dafür, dass ein Oberlandesgericht ein erstinstanzliches Urteil aufhebt, weil die Klage mit dem Hinweis abgewiesen wurde, der Kläger habe das Vorliegen einer illegalen Abschalteinrichtung nicht hinreichend dargelegt und einen Vortrag ins Blaue hinein gehalten. Wenn jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg die Begründung als ausreichend erachtet, weil eben der Kläger gar nicht konkreter werden könnte, ist das ein absoluter Durchbruch. Dann kann sich Daimler nicht mehr darauf beziehen, dass der Kläger nicht ausreichend zu seinen Vorwürfen Stellung beziehen kann“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde. Er erwartet, dass das Oberlandesgericht Oldenburg dieser Argumentation der Daimler AG einen Riegel vorschiebt – und dass Landgerichte in Zukunft daher Dieselklagen nicht mehr mit Bezug auf diesen Punkt ablehnen können.

Das Oberlandesgericht Oldenburg geht sogar so weit und weist darauf hin, dass es die Sache der Daimler AG sein dürfte, sich substantiiert zu den Behauptungen äußern müsste. Das bezieht sich auch dezidiert auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung gemeinsam mit einem kooperierenden BGH-Anwalt erstritten hat. Danach können Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen die Daimler AG von einem Gericht nicht einfach als Behauptungen „ins Blaue hinein“ abgewiesen werden. Im umgekehrten Falle könne auch die Daimler AG nicht einfach das Vorliegen ohne jede weitere Erklärung bestreiten. Die Daimler AG trifft damit die sekundäre Darlegungslast. In diesem Rahmen muss der Autohersteller sich von den Vorwürfen aktiv und mit weitreichenden Erklärungen zur Funktionsweise der Technologien entlasten. Entspricht das Unternehmen dem nicht, kann es auch keine Entlastung von den Vorwürfen geben.

Zudem nimmt das OLG Oldenburg deutlich Stellung, dass eine etwaige Beweisaufnahme nur dann erfolgen kann, wenn die Beklagte einem zu bestellenden Sachverständigen die Software komplett nach dessen Maßgabe offenbart. Die Beklagte möge daher mit der Berufungserwiderung mitteilen, in welcher Weise sie ihr berechtigtes Geheimhaltungsinteresse im Zuge der Beweisaufnahme geschützt sehen möchte. Dass eine Beweiserhebung nur durch Einsichtnahme in die Programmierung geschehen könne, liege auf der Hand.

„Ein weiterer Höhepunkt ist die Aussage des Gerichts, in einer Programmierung, die im Wesentlichen nur im Prüfstand die Abgase normgerecht aufbereitet, eine illegale Abschalteinrichtung und damit eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB zu sehen. Das sei mit dem VW-EA189 vergleichbar, aber insofern pikanter, als dass die Täuschung raffinierter angegangen worden wäre als bei der Volkswagen AG, deren Dieselmanipulation mit dem Lenkradeinschlag verbunden ist. Die Schlupflöcher der Daimler AG werden immer mehr geschlossen. Das ist äußerst positiv für geschädigte Verbraucher!“, betont Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung.

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