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Sorgfaltspflichtengesetz muss im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden

03.03.2021 – 15:25

Deutsches Institut für Menschenrechte

Sorgfaltspflichtengesetz muss im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden


















Berlin (ots)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert Nachbesserungen am Entwurf des Sorgfaltspflichtengesetzes im parlamentarischen Verfahren. Dabei sollten besonders die Risikoanalyse entlang der gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette und die wirksame Abhilfe von Menschenrechtsverletzungen, einschließlich der Wiedergutmachung für Betroffene, stärker in den Fokus rücken.

Das Institut begrüßt, dass Unternehmen dazu verpflichtet werden sollen, sich intensiver um erkannte und gemeldete Problemlagen zu kümmern. Das Institut bedauert gleichzeitig, dass der Gesetzentwurf entscheidende Vorgaben und Grundideen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte nur in Teilen aufgreift und berücksichtigt.

Kritisiert wird, dass eine proaktive vorausschauende Risikoanalyse nur für den eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern vorgesehen wird, nicht aber für die weitere Lieferkette, wo in der Regel die größeren menschenrechtlichen Risiken liegen. Das geplante jährliche Berichtssystem für die weniger riskanten Bereiche der Lieferkette sollte auf die menschenrechtlich besonders relevanten Risiken in der tieferen Lieferkette ausgeweitet werden, damit Risiken nicht übersehen und gar nicht oder zu spät adressiert werden.

„Im Ergebnis sind deutsche Unternehmen damit weiterhin hohen menschenrechtlichen Reputationsrisiken ausgesetzt, während sie mit großem Aufwand die Bereiche der Lieferkette dokumentieren müssen, in denen die schwerwiegenden Risiken eher nicht liegen“, bemängelt das Institut.

Weiterhin kritisiert das Institut, dass der Entwurf keine zivilrechtliche Haftung von Unternehmen vorsieht und auch keine anderweitigen Vorgaben für die Wiedergutmachung macht.

„Die Rechtslage von Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen, insbesondere im Ausland, stärkt dieser Entwurf nicht. Die Schutzlücken für Betroffene zu schließen, ist jedoch gerade der Geist der UN-Leitprinzipien“, so das Institut. Darüber hinaus sollten die Vorgaben zur Abhilfe in einem Sorgfaltspflichtengesetz primär der Verwirklichung der Menschenrechte Betroffener dienen und eine Wiedergutmachung zum Schadensausgleich für Betroffene gewährleisten.

Nach Einschätzung des Instituts gelingt somit nur ein erster Einstieg in die Regulierung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten. In der bestehenden Struktur schütze der Entwurf Betroffene wenig, unterstütze aber auch Unternehmen kaum dabei, mit der Herausforderung der Achtung menschenrechtlicher Sorgfalt gut und wirkungsvoll umgehen zu können.

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 – 14 Mobil: 0160 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin

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Startschuss für Amazon Podcast „Unternehmer:innen der Zukunft“

03.03.2021 – 11:53

Amazon.de

Startschuss für Amazon Podcast „Unternehmer:innen der Zukunft“


















Startschuss für Amazon Podcast "Unternehmer:innen der Zukunft"
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München (ots)

– Ab dem 03. März 2021 erscheint 14-tägig der neue Amazon Podcast rund um den Marketplace

– Schwerpunkte: Marketplace-Expertise, Tipps und Tricks von erfolgreichen E-Commerce-Insidern

– Moderation übernimmt Jan Bechler, Gründer und Co-CEO, Finc3 Commerce

Ab dem 03. März 2021 startet „Unternehmer:innen der Zukunft“, der Amazon Podcast rund um den Marketplace. Alle zwei Wochen fokussiert das innovative Format auf unkonventionelles und mutiges Unternehmertum im Bereich E-Commerce. Im Vordergrund stehen charismatische Persönlichkeiten aus dem Onlinehandel, praktische Expertise in Bezug auf den Marketplace sowie nützliche Erfahrungswerte der Verkaufspartner.

Mit einem Blick hinter die Kulissen „informieren und inspirieren“

„Der Podcast ‚Unternehmer:innen der Zukunft‘ zeigt die Chancen auf, die für kleine und mittlere Unternehmen im E-Commerce liegen, zum Beispiel als zweites Standbein neben dem stationären Handel“, erläutert Dr. Markus Schöberl, Director Seller Services Germany bei Amazon. „Erfahrene Marketplace-Expertinnen und -Experten u.a. aus Deutschland und Österreich berichten offen von ihrem Durchbruch, Hindernissen und Lernschritten, wir werfen einen ‚Blick unter die Motorhaube‘ von Amazon. Mit vielen nachvollziehbaren Erfolgsgeschichten und Ratschlägen wollen wir inspirieren und dazu ermutigen, selbst den Schritt in den Onlinehandel zu wagen oder das bereits bestehende Geschäft auf das nächste Level zu heben.“

Gespräche am Puls des Marketplaces

Moderiert wird das neue Amazon Format von Digitalunternehmer Jan Bechler. Die von ihm mitgegründete Agentur Finc3 Commerce betreut große Marken und Mittelständler in Sachen Marktplatz-Strategie. Für „Unternehmer:innen der Zukunft“ trifft er Menschen, die smart online handeln, Verkaufspartner:innen, E-Commerce-Insider:innen oder Mitarbeiter:innen aus dem Marketplace Team von Amazon. In der ersten Folge stellt er gemeinsam mit Dr. Markus Schöberl den Podcast vor, spricht mit ihm darüber wie sich das Marketplace Geschäft in den letzten zehn Jahren entwickelt hat und was ihn von anderen E-Commerce-Angeboten unterscheidet: „Wir versuchen nicht vorzugeben oder zu wissen, was sich verkauft. Wir versuchen die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass findige Unternehmer unabhängig von Größe und Herkunft, Erfolg haben können.“ Zudem gibt es zahlreiche Einblicke in die Kultur des Unternehmens Amazon. Abschließend gibt es eine Antwort auf die Frage, welche neuen Potenziale für KMUs durch die professionalisierte Vielfalt der Online-Vertriebskanäle entstehen.

Alle 14 Tage erscheint eine neue Folge von „Unternehmer:innen der Zukunft“ mit einer Länge von ungefähr dreißig Minuten. Zu finden ist der Podcast rund um den Amazon Marketplace auf allen gängigen Streamingdiensten von Spotify über Apple bis Deezer, SoundCloud und Amazon Music sowie unter: www.amazon.de/podcast

Über Amazon

Amazon wird von vier Grundprinzipien geleitet: Fokus auf den Kunden statt auf den Wettbewerb, Leidenschaft fürs Erfinden, Verpflichtung zu operativer Exzellenz und langfristiges Denken. Kundenrezensionen, 1-Click Shopping, personalisierte Empfehlungen, Prime, Versand durch Amazon, AWS, Kindle Direct Publishing, Kindle, Fire Tablets, Fire TV, Amazon Echo und Alexa sind nur einige der Produkte und Services, für die Amazon Pionierarbeit geleistet hat.

Amazon.de ist u.a. der Handelsname der Amazon Services Europe S.à.r.l, Société à responsabilité limitée, 38 avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, Phone: (+352) 26 73 30 00, Fax: (+352) 26 73 33 32, Registriert in Luxemburg RCS Luxemburg, Registernummer: B-93815

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EICHENHAIN Pelzerhaken: Richtfest für 40 innovative Ferien- und Eigentumswohnungen

03.03.2021 – 08:00

OTTO WULFF

EICHENHAIN Pelzerhaken: Richtfest für 40 innovative Ferien- und Eigentumswohnungen


















EICHENHAIN Pelzerhaken: Richtfest für 40 innovative Ferien- und Eigentumswohnungen

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Neustadt in Holstein (ots)

Am Strand von Pelzerhaken entwickelt und baut OTTO WULFF 40 neue Ferien- und Eigentumswohnungen. Das Besondere: Sie verzichten in hohem Maße auf fossile Brennstoffe. Heute wurde der Rohbau fertiggestellt.

In Neustadt in Holstein hat OTTO WULFF den Rohbau für 40 neue Wohnungen fertiggestellt. Am Strand von Pelzerhaken entstehen auf dem Gelände des ehemaligen Traditionshotels Eichenhain 28 innovative Eigentumswohnungen und 12 Ferienwohnungen.

Das Besondere am Projekt EICHENHAIN ist das Energiekonzept: „Das Haus verzichtet in hohem Maße auf Energie durch fossile Brennstoffe, wie Kohle, Erdgas oder Erdöl“ erklärt Stefan Wulff, geschäftsführender Gesellschafter von OTTO WULFF. Eine eigene Photovoltaikanlage erzeugt anteilig den Strom für die neuen Wohnungen, geheizt wird einer klimafreundlichen Luft-Wasser-Wärmepumpe. Außerdem sorgt eine innovative Flächenankühlung dafür, dass das Raumklima auch an heißen Sommertagen angenehm bleibt.

Das Interesse an den neuen 2- bis 4-Zimmer-Wohnungen (57-132 m²) mit direktem Blick auf die Ostsee ist groß: „Bereits im Rohbauzustand konnten wir alle 40 neuen Wohnungen verkaufen. Die letzte Beurkundung erfolgte in der vergangenen Woche“, sagt Wulff.

Die Fertiggestellung des EICHENHAIN ist für Sommer 2022 geplant. Bereits vor 4 Jahren hat OTTO WULFF nur wenige Meter entfernt das Projekt „Südkap“ mit 76 Ferienwohnungen realisiert.

Mehr Informationen zum Projekt EICHENHAIN: www.eichenhain.de

Mehr Informationen über OTTO WULFF: www.otto-wulff.de

Über OTTO WULFF: Seit mehr als 85 Jahren schafft OTTO WULFF Lebensräume, die Menschen glücklicher machen. Das Familienunternehmen entwickelt und baut Wohn- und Gewerbeprojekte sowie weitere vielseitige Immobilien wie z.B. Schulen oder Krankenhäuser. An den drei Standorten Hamburg, Berlin und Leipzig beschäftigt OTTO WULFF mehr als 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In Norddeutschland gehört OTTO WULFF zu den führenden Bauunternehmen und Projektentwicklern. Mit modernen, nachhaltigen und sozialen Konzepten gestaltet OTTO WULFF Leben und Arbeiten für eine bessere Zukunft.

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Michael Nowak
Leiter Unternehmenskommunikation & Pressesprecher
Tel.: +49 40 736 242 56
Mobil: +49 152 225 953 27
mnowak@otto-wulff.de

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Deutscher Servicepreis: CHECK24 gewinnt Kategorie Such- und Vergleichsportale

03.03.2021 – 14:00

CHECK24 GmbH

Deutscher Servicepreis: CHECK24 gewinnt Kategorie Such- und Vergleichsportale


















München (ots)

-  ServiceValue und SZ: CHECK24-Apps mit Prädikat "sehr hoher Mehrwert" ausgezeichnet 
-  Service: Kostenlose Beratung und einfache Vertragsverwaltung im Kundenkonto  

CHECK24 erhält den Deutschen Servicepreis 2021. Ausgezeichnet wurde das Münchener Vergleichsportal vom Deutschen Institut für Service-Qualität (DISQ) zusammen mit dem Fernsehsender ntv. CHECK24 gewinnt die Kategorie Such- und Vergleichsportale und lässt Wettbewerber wie Finanzcheck, Smava oder Verivox hinter sich.1)

Grundlage der Auszeichnung war eine umfassende Jahresauswertung von 54 Studien und Kundenbefragungen. Insgesamt wurden 1.700 Unternehmen anhand von 12.000 verdeckten Testkontakten und fast 90.000 Kundenmeinungen untersucht.

ServiceValue und SZ: CHECK24-Apps mit Prädikat „sehr hoher Mehrwert“ ausgezeichnet

Die Apps CHECK24 Vergleich und CHECK24 Reisen wurden vom Umfrageinstitut ServiceValue und dem Süddeutsche Verlag mit dem Prädikat „sehr hoher Mehrwert“ ausgezeichnet.2) Bei der Online-Befragung sollten sogenannte Panelisten Mobile-Apps unterschiedlicher Kategorien als Nutzer/Kunde bewerten. Pro Anbieter wurden mindestens 100 Kundenstimmen eingeholt. Für die Auswertung wurde der ungewichtete Mittelwert der abgegebenen Stimmen auf einer fünfstufigen Zustimmungsskala je Mobile-App gewichtet.

Service: Kostenlose Beratung und einfache Vertragsverwaltung im Kundenkonto

CHECK24 bietet an sieben Tagen die Woche persönliche Beratung per Telefon, Chat und E-Mail. Verbraucher*innen sehen und verwalten ihre Verträge im Kundenkonto. Diese und weitere kostenlose Serviceleistungen wissen über 15 Millionen Kund*innen zu schätzen.

Vergleichsportale fördern den Wettbewerb zwischen Anbietern – dadurch sinken die Preise. So sparten Verbraucher*innen innerhalb eines Jahres insgesamt über 800 Millionen Euro. Das ergab eine repräsentative Studie der WIK-Consult, einer Tochter des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK).3)

1)Quelle: https://disq.de/2021/20210225-Servicepreis-Such-Vergleichsportale-Kundenurteil.html [26.2.2021]

2)Quelle: https://advertorial.sueddeutsche.de/ranking/apps/ [26.2.2021]

3)Quelle: WIK-Consult (https://www.wik.org/fileadmin/Studien/2018/2017_CHECK24.pdf

Über CHECK24

CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kund*innen sparen durch einen Wechsel oft einige hundert Euro. Sie wählen aus über 300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr als 300 Banken und Kreditvermittlern, über 300 Telekommunikationsanbietern für DSL und Mobilfunk, über 10.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als 150 Mietwagenanbietern, über 1.000.000 Unterkünften, mehr als 700 Fluggesellschaften und über 75 Pauschalreiseveranstaltern. Die Nutzung der CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen die Woche ist für Verbraucher*innen kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine Vergütung.

CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale

Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission „Key Principles for Comparison Tools“ enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz, die CHECK24 in allen Punkten erfüllt – unter anderem zu Rankings, Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und Kundenservice.

Pressekontakt:

Florian Stark, Public Relations Manager, Tel. +49 89 2000 47 1169, florian.stark@check24.de
Daniel Friedheim, Director Public Relations, Tel. +49 89 2000 47 1170, daniel.friedheim@check24.de

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Startschuss für Amazon Podcast „Unternehmer:innen der Zukunft“

03.03.2021 – 11:53

Amazon.de

Startschuss für Amazon Podcast „Unternehmer:innen der Zukunft“


















Startschuss für Amazon Podcast "Unternehmer:innen der Zukunft"
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München (ots)

– Ab dem 03. März 2021 erscheint 14-tägig der neue Amazon Podcast rund um den Marketplace

– Schwerpunkte: Marketplace-Expertise, Tipps und Tricks von erfolgreichen E-Commerce-Insidern

– Moderation übernimmt Jan Bechler, Gründer und Co-CEO, Finc3 Commerce

Ab dem 03. März 2021 startet „Unternehmer:innen der Zukunft“, der Amazon Podcast rund um den Marketplace. Alle zwei Wochen fokussiert das innovative Format auf unkonventionelles und mutiges Unternehmertum im Bereich E-Commerce. Im Vordergrund stehen charismatische Persönlichkeiten aus dem Onlinehandel, praktische Expertise in Bezug auf den Marketplace sowie nützliche Erfahrungswerte der Verkaufspartner.

Mit einem Blick hinter die Kulissen „informieren und inspirieren“

„Der Podcast ‚Unternehmer:innen der Zukunft‘ zeigt die Chancen auf, die für kleine und mittlere Unternehmen im E-Commerce liegen, zum Beispiel als zweites Standbein neben dem stationären Handel“, erläutert Dr. Markus Schöberl, Director Seller Services Germany bei Amazon. „Erfahrene Marketplace-Expertinnen und -Experten u.a. aus Deutschland und Österreich berichten offen von ihrem Durchbruch, Hindernissen und Lernschritten, wir werfen einen ‚Blick unter die Motorhaube‘ von Amazon. Mit vielen nachvollziehbaren Erfolgsgeschichten und Ratschlägen wollen wir inspirieren und dazu ermutigen, selbst den Schritt in den Onlinehandel zu wagen oder das bereits bestehende Geschäft auf das nächste Level zu heben.“

Gespräche am Puls des Marketplaces

Moderiert wird das neue Amazon Format von Digitalunternehmer Jan Bechler. Die von ihm mitgegründete Agentur Finc3 Commerce betreut große Marken und Mittelständler in Sachen Marktplatz-Strategie. Für „Unternehmer:innen der Zukunft“ trifft er Menschen, die smart online handeln, Verkaufspartner:innen, E-Commerce-Insider:innen oder Mitarbeiter:innen aus dem Marketplace Team von Amazon. In der ersten Folge stellt er gemeinsam mit Dr. Markus Schöberl den Podcast vor, spricht mit ihm darüber wie sich das Marketplace Geschäft in den letzten zehn Jahren entwickelt hat und was ihn von anderen E-Commerce-Angeboten unterscheidet: „Wir versuchen nicht vorzugeben oder zu wissen, was sich verkauft. Wir versuchen die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass findige Unternehmer unabhängig von Größe und Herkunft, Erfolg haben können.“ Zudem gibt es zahlreiche Einblicke in die Kultur des Unternehmens Amazon. Abschließend gibt es eine Antwort auf die Frage, welche neuen Potenziale für KMUs durch die professionalisierte Vielfalt der Online-Vertriebskanäle entstehen.

Alle 14 Tage erscheint eine neue Folge von „Unternehmer:innen der Zukunft“ mit einer Länge von ungefähr dreißig Minuten. Zu finden ist der Podcast rund um den Amazon Marketplace auf allen gängigen Streamingdiensten von Spotify über Apple bis Deezer, SoundCloud und Amazon Music sowie unter: www.amazon.de/podcast

Über Amazon

Amazon wird von vier Grundprinzipien geleitet: Fokus auf den Kunden statt auf den Wettbewerb, Leidenschaft fürs Erfinden, Verpflichtung zu operativer Exzellenz und langfristiges Denken. Kundenrezensionen, 1-Click Shopping, personalisierte Empfehlungen, Prime, Versand durch Amazon, AWS, Kindle Direct Publishing, Kindle, Fire Tablets, Fire TV, Amazon Echo und Alexa sind nur einige der Produkte und Services, für die Amazon Pionierarbeit geleistet hat.

Amazon.de ist u.a. der Handelsname der Amazon Services Europe S.à.r.l, Société à responsabilité limitée, 38 avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, Phone: (+352) 26 73 30 00, Fax: (+352) 26 73 33 32, Registriert in Luxemburg RCS Luxemburg, Registernummer: B-93815

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Kampagne „Deutschland kann digital!“- Mit starker IT-Wirtschaft zu digitaler Souveränität

03.03.2021 – 13:00

BVMW

Kampagne „Deutschland kann digital!“- Mit starker IT-Wirtschaft zu digitaler Souveränität


















Berlin (ots)

Der Mittelstand.BVMW hat gemeinsam mit dem Bundesverband IT-Mittelstand (BITMi) und mit Unterstützung von eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. die Kampagne „Deutschland kann digital!“ ins Leben gerufen. Die COVID-19 Pandemie hat gezeigt, dass die digitale Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft deutlich größer ist als viele dachten. Durch die Krise herausgefordert, zeigt unsere Digitalwirtschaft, was in ihr steckt: der Wille zu gestalten und die Fähigkeit, alle relevanten Leistungen zur erfolgreichen Digitalisierung selbst bereitzustellen

„Wir sind Zeugen einer unglaublichen Kreativität der deutschen Wirtschaft. Egal ob bei der KI-Lösung für eine kleine Bäckerei-Kette oder der digitalen Software für das Bauunternehmen, deutsche Mittelständler beweisen jeden Tag ihre Innovationsstärke, die uns mit digitalen Lösungen besser durch die Krise bringt“, betont BVMW Bundesgeschäftsführer Markus Jerger.

„Unsere Digitalwirtschaft, und allen voran unser innovativer IT-Mittelstand, bietet mit ihren Soft- und Hardware-Produkten sowie Services das Fundament für die digitale Souveränität unserer Wirtschaft. Es ist wichtig, dass das Ziel der digitalen Souveränität von einem theoretischen Konzept in praktisches Handeln übersetzt wird“, erklärt BITMi Präsident Dr. Oliver Grün.

Mit der Kampagne schaffen die Mittelstands- und Digitalverbände ein politisches Debattenforum im Superwahljahr 2021. Zum Start haben sie Forderungen an die Politik formuliert, die die Digitalwirtschaft unterstützen und bessere Rahmenbedingungen für das Erreichen digitaler Souveränität schaffen sollen.

Alexander Rabe, Geschäftsführer des eco – Verband der Internetwirtschaft e.V., erläutert: „Digitale Souveränität und digitale Leistungsfähigkeit gehen Hand in Hand. Das Ziel einer konsistenten Digitalpolitik sollte es sein, die gesamte Wirtschaft zu stärken und sie durch die Förderung hin zu einer konsequent umgesetzten digitalen Transformation zukunfts- und wettbewerbsfähig zu machen.“

www.deutschlandkanndigital.de

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BVMW Pressesprecher
Eberhard Vogt
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BDA: Lieferkettengesetz mit heißer Nadel gestrickt – gefährlicher nationaler Sonderweg

03.03.2021 – 12:32

BDA – Bundesvereinigung d. Dt. Arbeitgeberverbände

BDA: Lieferkettengesetz mit heißer Nadel gestrickt – gefährlicher nationaler Sonderweg


















Berlin (ots)

Zum heute beschlossenen Entwurf zur Einführung eines nationalen Lieferkettengesetzes erklärt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände:

Die BDA lehnt das geplante Lieferkettengesetz ab. Der heute beschlossene Entwurf geht weit über die Vorgaben des Koalitionsvertrags der Bundesregierung hinaus. So werden neue Unternehmenspflichten geschaffen, die deutlich über die Regelungen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung hinausgehen. Problematisch ist insbesondere, dass der Gesetzesentwurf mit heißer Nadel gestrickt wurde, viele offene Fragen aufwirft und damit Rechtsunsicherheit schafft. Insgesamt sind die geplanten gesetzlichen Vorgaben viel zu weitreichend und mit ihrer Tragweite nicht handhabbar. Unternehmen, die sichergehen wollen, nicht von den Sanktionen des Lieferkettengesetzes betroffen zu sein, bleibt daher nur der Rückzug aus Entwicklungsländern mit herausfordernder Menschenrechtslage. Damit schadet das Gesetz genau denjenigen Menschen, denen angeblich geholfen werden soll.

Die Einführung eines nationalen Lieferkettengesetzes stellt einen gefährlichen nationalen Sonderweg dar, welcher deutsche Unternehmen im europäischen und globalen Wettbewerb stark benachteiligt. Er wird dazu führen, dass ausländische Unternehmen, die nicht die deutschen Vorgaben einhalten müssen, an die Stelle des außenwirtschaftlichen Engagements von deutschen Unternehmen treten.

Wenn dennoch weiter an diesem Vorhaben festgehalten werden soll, müssen mindestens die belastenden Anforderungen für Unternehmen auf einen leistbaren Umfang reduziert, die rechtliche Verantwortung für mittelbare Zulieferer eingegrenzt sowie Haftungsausweitungen rechtssicher vermieden werden.

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Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände / Julika Lendvai, Abteilungsleiterin Kommunikation / Larissa Sengfelder, Pressesprecherin
T: +49 30 2033-1800
E: Kommunikation@arbeitgeber.de

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Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände / Julika Lendvai, Abteilungsleiterin Kommunikation / Larissa Sengfelder, Pressesprecherin
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Deutscher Servicepreis: CHECK24 gewinnt Kategorie Such- und Vergleichsportale

03.03.2021 – 14:00

CHECK24 GmbH

Deutscher Servicepreis: CHECK24 gewinnt Kategorie Such- und Vergleichsportale


















München (ots)

-  ServiceValue und SZ: CHECK24-Apps mit Prädikat "sehr hoher Mehrwert" ausgezeichnet 
-  Service: Kostenlose Beratung und einfache Vertragsverwaltung im Kundenkonto  

CHECK24 erhält den Deutschen Servicepreis 2021. Ausgezeichnet wurde das Münchener Vergleichsportal vom Deutschen Institut für Service-Qualität (DISQ) zusammen mit dem Fernsehsender ntv. CHECK24 gewinnt die Kategorie Such- und Vergleichsportale und lässt Wettbewerber wie Finanzcheck, Smava oder Verivox hinter sich.1)

Grundlage der Auszeichnung war eine umfassende Jahresauswertung von 54 Studien und Kundenbefragungen. Insgesamt wurden 1.700 Unternehmen anhand von 12.000 verdeckten Testkontakten und fast 90.000 Kundenmeinungen untersucht.

ServiceValue und SZ: CHECK24-Apps mit Prädikat „sehr hoher Mehrwert“ ausgezeichnet

Die Apps CHECK24 Vergleich und CHECK24 Reisen wurden vom Umfrageinstitut ServiceValue und dem Süddeutsche Verlag mit dem Prädikat „sehr hoher Mehrwert“ ausgezeichnet.2) Bei der Online-Befragung sollten sogenannte Panelisten Mobile-Apps unterschiedlicher Kategorien als Nutzer/Kunde bewerten. Pro Anbieter wurden mindestens 100 Kundenstimmen eingeholt. Für die Auswertung wurde der ungewichtete Mittelwert der abgegebenen Stimmen auf einer fünfstufigen Zustimmungsskala je Mobile-App gewichtet.

Service: Kostenlose Beratung und einfache Vertragsverwaltung im Kundenkonto

CHECK24 bietet an sieben Tagen die Woche persönliche Beratung per Telefon, Chat und E-Mail. Verbraucher*innen sehen und verwalten ihre Verträge im Kundenkonto. Diese und weitere kostenlose Serviceleistungen wissen über 15 Millionen Kund*innen zu schätzen.

Vergleichsportale fördern den Wettbewerb zwischen Anbietern – dadurch sinken die Preise. So sparten Verbraucher*innen innerhalb eines Jahres insgesamt über 800 Millionen Euro. Das ergab eine repräsentative Studie der WIK-Consult, einer Tochter des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK).3)

1)Quelle: https://disq.de/2021/20210225-Servicepreis-Such-Vergleichsportale-Kundenurteil.html [26.2.2021]

2)Quelle: https://advertorial.sueddeutsche.de/ranking/apps/ [26.2.2021]

3)Quelle: WIK-Consult (https://www.wik.org/fileadmin/Studien/2018/2017_CHECK24.pdf

Über CHECK24

CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kund*innen sparen durch einen Wechsel oft einige hundert Euro. Sie wählen aus über 300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr als 300 Banken und Kreditvermittlern, über 300 Telekommunikationsanbietern für DSL und Mobilfunk, über 10.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als 150 Mietwagenanbietern, über 1.000.000 Unterkünften, mehr als 700 Fluggesellschaften und über 75 Pauschalreiseveranstaltern. Die Nutzung der CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen die Woche ist für Verbraucher*innen kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine Vergütung.

CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale

Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission „Key Principles for Comparison Tools“ enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz, die CHECK24 in allen Punkten erfüllt – unter anderem zu Rankings, Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und Kundenservice.

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Nach Beschluss in Deutschland: Bürgerinitiative für Lieferkettengesetz in Österreich startet breite Mitmach-Bewegung

03.03.2021 – 08:30

Gemeinwohlstiftung COMUN

Nach Beschluss in Deutschland: Bürgerinitiative für Lieferkettengesetz in Österreich startet breite Mitmach-Bewegung


















Wien (ots)

Bußgelder in Höhe von 2 Prozent des Jahresumsatzes bei Apple & Nestle würden 6,2 Milliarden Euro einbringen, entspricht Gesamtkosten für Arbeitslosengeld in Österreich

Die Umsetzung des geplanten deutschen Lieferkettengesetzes nimmt konkrete Formen an. Laut Reuters vorliegenden Informationen sollen dem neuen Regierungs-Entwurf zufolge Konzerne, die gegen die Bestimmungen des Lieferkettengesetzes verstoßen, künftig mit bis zu zwei Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes belangt werden können. Zwei fiktive Beispiele zur Veranschaulichung der konkreten Auswirkungen auf den Staatshaushalt:

Beim Technologie-Konzern Apple mit globalem Jahresumsatz von fast 275 Milliarden Dollar im Jahr 2020, würden demnach Strafzahlungen in Höhe von fast 5,5 Milliarden Dollar anfallen, sollten konkrete Verletzungen entlang der Lieferkette nachgewiesen werden können. Das könnte sich auf Arbeitsbedingungen bei der Herstellung von IPhones genauso beziehen wie auf den Abbau von Rohstoffen in Minen.

Strafzahlungen von 2 Konzernen könnten Arbeitslosengeld kompensieren

Der weltgrößte Nahrungsmittel-Konzern Nestle wiederum erzielte 2019 einen Jahresumsatz von rund 91,43 Milliarden Franken. Bei Strafzahlungen in Folge von dokumentierten Verletzungen von Menschenrechten & Umweltstandards bei der Erzeugung von Rohstoffen für Produkte, etwa beim Anbau oder der Verarbeitung von Palmöl oder Kakao, würde sich das zu einer Strafzahlung von über 1,8 Milliarden Franken summieren.

Um diese Zahlen in Relation zu setzen: Die Gesamtkosten für Arbeitslosengeld in Österreich betrugen im Jahr 2019 rund 6 Milliarden Euro. Alleine das Bußgeld von Apple und Nestle könnte die gesamten Staatsausgaben in diesem Bereich kompensieren. Zudem würde ein derart hohes Bußgeld wohl dazu führen, dass multinationale Konzerne im Eiltempo ihre Lieferketten transparent, menschenrechtskonform und ökologisch nachhaltig gestalten.

#EndlichDonnerstag: Unabhängige Bürgerinitiative startet Mitmach-Bewegung

Die unabhängige Bürgerinitiative für ein Lieferkettengesetz in Österreich begrüßt den Vorstoß der deutschen Bundesregierung und startet unter #EndlichDonnerstag eine breite Mitmach-Bewegung. Alle Interessierten können sich dabei ab sofort unter mitmachen@lieferkettengesetz.at melden, es wird wöchentliche Vernetzungstreffen geben und eine Vielzahl an konkreten Aktivitäten in allen Teilen des Landes.

Dazu Komitee-Sprecherin Veronika Bohrn Mena: „Wir haben lange genug darauf gewartet, dass die Politik ihre Arbeit macht und die Konzerne zur Haftung verpflichtet. Es gibt leider nur eine Sprache, die diese Multis verstehen, das ist die des Geldes. Erst wenn ihre Profite bedroht sind, werden sie ihre Praktiken ändern. Der Raubbau an Menschen, Umwelt und Klima muss aufhören und das wird er nur dann, wenn wir die Konzerne dazu zwingen. Wir als Bürger*innen werden jetzt selbst dafür sorgen, dass der politische Wille steigt, damit es auch bei uns zu einem Lieferkettengesetz kommt und Österreich auf europäischer Ebene eine progressive Rolle einnimmt.“ Mehr Infos unter www.lieferkettengesetz.at.

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Bürgerinitiative für ein Lieferkettengesetz in Österreich I info@lieferkettengesetz.at I +43 660 320 20 86

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Kampagne „Deutschland kann digital!“- Mit starker IT-Wirtschaft zu digitaler Souveränität

03.03.2021 – 13:00

BVMW

Kampagne „Deutschland kann digital!“- Mit starker IT-Wirtschaft zu digitaler Souveränität


















Berlin (ots)

Der Mittelstand.BVMW hat gemeinsam mit dem Bundesverband IT-Mittelstand (BITMi) und mit Unterstützung von eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. die Kampagne „Deutschland kann digital!“ ins Leben gerufen. Die COVID-19 Pandemie hat gezeigt, dass die digitale Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft deutlich größer ist als viele dachten. Durch die Krise herausgefordert, zeigt unsere Digitalwirtschaft, was in ihr steckt: der Wille zu gestalten und die Fähigkeit, alle relevanten Leistungen zur erfolgreichen Digitalisierung selbst bereitzustellen

„Wir sind Zeugen einer unglaublichen Kreativität der deutschen Wirtschaft. Egal ob bei der KI-Lösung für eine kleine Bäckerei-Kette oder der digitalen Software für das Bauunternehmen, deutsche Mittelständler beweisen jeden Tag ihre Innovationsstärke, die uns mit digitalen Lösungen besser durch die Krise bringt“, betont BVMW Bundesgeschäftsführer Markus Jerger.

„Unsere Digitalwirtschaft, und allen voran unser innovativer IT-Mittelstand, bietet mit ihren Soft- und Hardware-Produkten sowie Services das Fundament für die digitale Souveränität unserer Wirtschaft. Es ist wichtig, dass das Ziel der digitalen Souveränität von einem theoretischen Konzept in praktisches Handeln übersetzt wird“, erklärt BITMi Präsident Dr. Oliver Grün.

Mit der Kampagne schaffen die Mittelstands- und Digitalverbände ein politisches Debattenforum im Superwahljahr 2021. Zum Start haben sie Forderungen an die Politik formuliert, die die Digitalwirtschaft unterstützen und bessere Rahmenbedingungen für das Erreichen digitaler Souveränität schaffen sollen.

Alexander Rabe, Geschäftsführer des eco – Verband der Internetwirtschaft e.V., erläutert: „Digitale Souveränität und digitale Leistungsfähigkeit gehen Hand in Hand. Das Ziel einer konsistenten Digitalpolitik sollte es sein, die gesamte Wirtschaft zu stärken und sie durch die Förderung hin zu einer konsequent umgesetzten digitalen Transformation zukunfts- und wettbewerbsfähig zu machen.“

www.deutschlandkanndigital.de

Pressekontakt:

BVMW Pressesprecher
Eberhard Vogt
Tel.: 030 53320620
Mail: presse@bvmw.de

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