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Artenschutz ist Bundeshoheit – Keine Aufweichung durch das Jagdrecht

03.03.2021 – 11:13

Wildtierschutz Deutschland e.V.

Artenschutz ist Bundeshoheit – Keine Aufweichung durch das Jagdrecht


















Artenschutz ist Bundeshoheit - Keine Aufweichung durch das Jagdrecht
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Berlin (ots)

Svenja Schulze sollte noch in dieser Legislaturperiode ein Zeichen setzen und eine strikte Trennung zwischen Artenschutz und Jagdrecht einleiten. Die aktuelle Diskussion um die Novellierung des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes in Niedersachsen sollte da Gelegenheit bieten. Denn mehr und mehr Tierarten, die eigentlich der Bundeshoheit des Artenschutzes unterliegen, werden dem Jagdrecht unterstellt, wodurch letztlich eine erhebliche Schwächung auch der streng geschützten Arten herbeigeführt wird. Aktuelles Beispiel ist die Diskussion um die Einführung einer Schutzjagd auf den Wolf in Niedersachsen.

Wildtierschutz Deutschland, Bund gegen Missbrauch der Tiere (BMT), Deutscher Tierschutzbund und die DJGT, Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht, fordern deshalb in einem offenen Brief vom 2. März die Bundesumweltministerin auf, sich dafür einzusetzen, Artenschutz und Jagdrecht klar zu trennen:

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

vor dem Hintergrund möglicher Wolfsrisse an Nutztieren wurde zur vermeintlichen Erhöhung der Rechtssicherheit für eine Entnahme von übergriffigen Wölfen und der Begrenzung von wirtschaftlichen Schäden das Bundesnaturschutzgesetz im März 2020 geändert. Die Tier- und Naturschutzverbände haben die konkrete Ausgestaltung der Novelle bereits damals als rechtlich kritisch angesehen, was sich nun mit dem laufenden EU-Pilotverfahren zu bestätigen scheint.

Grundsätzlich begrüßen wir jedoch die rechtliche und fachliche Klarstellung Ihres Hauses, dass eine Regulierung der Wolfsbestände vor dem Hintergrund des Schutzstatus des Wolfes und des nach wie vor bestehenden Gefährdungsstatus der deutschen Population weder möglich noch erforderlich ist.

Mit großer Sorge betrachten wir daher die aktuelle Initiative der Landesregierung Niedersachsen für den Wolf eine Schutzjagd nach französischem Modell einzuführen. Damit sollen die rechtlichen Möglichkeiten eröffnet werden, regelmäßig eine bestimmte Anzahl von Wölfen in Niedersachsen mit jagdlichen Mitteln zu töten.

Auch wenn in Deutschland die Bundesländer für das Wolfsmanagement zuständig sind, liegt die Gesetzgebungszuständigkeit für den Artenschutz nach dem Grundgesetz ausschließlich beim Bund.

Es ist daher höchste Zeit, den Initiativen einzelner Bundesländer hinsichtlich der gezielten Aufweichung des Artenschutzrechtes durch Änderungen des Jagdrechts auf Bundes- und Landesebene eine klare Absage zu erteilen. Diese orientieren sich zu häufig an den Partikularinteressen von Naturnutzern und gehen soweit, dass ein rechtlicher Vorrang der Regelungen des Bundesjagdgesetzes gegenüber denen des Bundesnaturschutzgesetzes konstruiert wird. Notwendig ist vielmehr eine konsequente Umsetzung der Ziele der FFH-Richtlinie und ein verlässlicher Schutz im Sinne des Tier- und des Artenschutzrechts.

Für den Wolf bedeutet das: Die Ergebnisse des Pilotverfahrens des EU-Umweltkommissars müssen unbedingt abgewartet werden. Artenschutz ist Bundeshoheit! Nutzen Sie die Zeit für die Umsetzung konsequenter Herdenschutzmaßnahmen und die Einführung eines bundesweiten, verlässlichen Monitorings.

Wir fordern eine klare Trennung zwischen Jagdrecht und Artenschutz. Denn das Jagdrecht ist eine sich aus dem Eigentumsrecht ableitende subjektive Nutzungsform, die weitgehend in der Freizeit der Jäger ausgeübt wird, und kein fachlich begründetes Naturschutzinstrument. Die Regelungen des Jagdrechts müssen daher zumindest auf solche Tierarten beschränkt werden, für deren Bejagung es auch tatsächlich einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes gibt. Allen anderen Wildtierarten muss unter dem Dach des Bundesnaturschutzgesetzes der ihnen zustehende Schutz gewährt werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Karsten Plücker, Bundesvorsitzender, BMT – Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.

gez. Thomas Schröder, Präsident, DTSchB – Deutscher Tierschutzbund e.V.

gez. Christina Patt, Mitglied des Vorstands, DJGT – Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.

gez. Lovis Kauertz, Vorsitzender, WTSD – Wildtierschutz Deutschland e.V.

+++

Weitere Informationen

Über Wildtierschutz Deutschland e.V.:

Wildtierschutz Deutschland wurde 2011 gegründet und setzt sich seitdem gegen tierquälerische Jagdmethoden ein und für eine Reduzierung der jagdbaren Arten auf die Tierarten, für die ein vernünftiger Grund zur Bejagung im Sinne des Tierschutzgesetzes besteht. Außerdem engagiert sich der Verein für die Aufnahme, Versorgung und Auswilderung von in Not geratenen Wildtieren.

Mitbegründer des www.aktionsbuendnis-fuchs.de 
Mitglied der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT)  

Pressekontakt:

Lovis Kauertz | Wildtierschutz Deutschland e.V.
T. 0177 72 300 86 | lk@wildtierschutz-deutschland.de
www.wildtierschutz-deutschland.de
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Sammelquote für Elektroschrott krachend verfehlt: Deutsche Umwelthilfe fordert Stopp der Novelle des Elektrogesetzes im Bundestag

03.03.2021 – 11:36

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Sammelquote für Elektroschrott krachend verfehlt: Deutsche Umwelthilfe fordert Stopp der Novelle des Elektrogesetzes im Bundestag


















Berlin (ots)

-  Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts verfehlt Deutschland 2019 mit nur 44,3 Prozent die gesetzliche Sammelquote von 65 Prozent um Längen 
-  Von fast einer Million Tonnen gesammelter Altgeräte wurde nicht einmal ein Prozent einer Wiederverwendung zugeführt 
-  Gesetzentwurf erstmals am 4. März im Bundestag: Deutsche Umwelthilfe fordert Abgeordnete auf, nicht zuzustimmen, solange Hersteller keine Sammelquote erfüllen müssen und Händler die Rücknahme von Altgeräten verweigern können  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, dem aktuellen Kabinettsentwurf des Elektrogesetzes nicht zuzustimmen. Denn dieser stellt nicht sicher, dass das gesetzliche Sammelziel für Elektroschrott von 65 Prozent erfüllt wird. Aktuell vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Zahlen zeigen, dass 2019 in Deutschland eine Sammelquote für Elektroschrott von nur 44,3 Prozent erreicht wurde. Aufgrund des verfehlten Sammelziels weist die DUH auf ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren der EU hin und fordert vom Bundestag, die Hersteller und Händler von Elektrogeräten deutlich stärker in die Pflicht zu nehmen. Am Donnerstag den 4. März befasst sich der Bundestag erstmals mit der Gesetzesnovelle.

„Die Umweltpolitik von Ministerin Schulze ist krachend gescheitert: In Deutschland wird mehr Elektroschrott illegal entsorgt oder exportiert als ordnungsgemäß erfasst. Lediglich 11,4 Kilogramm wurden pro Einwohner in 2019 korrekt gesammelt, obwohl mehr als 31 Kilogramm pro Einwohner in Verkehr gebracht wurden. Dabei enthält Elektroschrott Schadstoffe, wie Schwermetalle, Flammschutzmittel und Weichmacher, die unbedingt sachgerecht behandelt werden müssen. Der Bundestag darf dem Kabinettsentwurf des neuen Elektrogesetzes in dieser Form nicht zustimmen und muss sicherstellen, dass das EU-Sammelziel von 65 Prozent erreicht wird“, sagt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH.

Die DUH fordert deshalb drei entscheidende Veränderungen: Erstens muss jeder Hersteller von Elektrogeräten zur Erfüllung der Sammelquote verpflichtet werden. Zweitens sollten alle Händler, die Elektrogeräte verkaufen, auch entsprechende Altgeräte zurücknehmen müssen. Bislang ist das lediglich für Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mehr als 400 Quadratmetern sowie für Supermärkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern vorgesehen. Und drittens sollten Händler und Hersteller ihre Sammelquoten veröffentlichen müssen, um mehr Transparenz zu gewährleisten. Nur so kann erreicht werden, dass sich niemand seiner Verantwortung entzieht.

Aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts zufolge wurden in 2019 lediglich 947.100 Tonnen Elektroaltgeräte ordnungsgemäß erfasst, was einer Sammelquote von 44,3 Prozent entspricht. Nach EU-Vorgaben hätten jedoch 65 Prozent und damit 443.000 Tonnen mehr gesammelt werden müssen. In Verkehr gebracht wurden im gleichen Jahr 2.590.244 Tonnen. Gleichzeitig sank der Anteil von zur Wiederverwendung vorbereiteten Altgeräten auf 9.200 Tonnen und damit auf unter ein Prozent.

„Es darf nicht sein, dass funktionierende Elektrogeräte grundlos verschrottet werden. Damit die bereits vorhandene Pflicht, Altgeräte auf die Eignung zur Wiederverwendung zu prüfen und ihnen nach Möglichkeit ein zweites Leben zu geben, tatsächlich angewendet wird, braucht es auch für die Wiederverwendung eine Quote, die von den Herstellern erfüllt werden muss. Wir unterstützen daher ausdrücklich die Forderung des Bundesrats nach einer verbindlichen Quote für die Wiederverwendung“, sagt Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter des Bereichs Kreislaufwirtschaft bei der DUH.

In seiner 1.000 Sitzung am 12. Februar hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, dass zehn Prozent der erfassten Elektroaltgeräte zukünftig in eine Wiederverwendung gebracht werden sollten. Die DUH begrüßt diese Forderung und weist auf die enormen Umweltvorteile einer Wiederverwendung hin. So spart bereits die Wiederverwendung eines 130 Gramm schweren Smartphones 14 Kilogramm Ressourcen und 58 Kilogramm CO2-Emissionen ein.

Links:

-  DUH-Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des Elektrogesetzes: https://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/
-  Informationen zur Nachhaltigkeit sowie der Wiederverwendung und Sammlung von Smartphones: https://www.duh.de/projekte/althandy/ 

Pressekontakt:

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-462, 0151 74463368, sommer@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

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Immer weniger Rotmilane kehren zurückStart für europaweites Schutzprojekt in BayernLBV wird in sieben bayerischen Landkreisen junge Rotmilane besendern

03.03.2021 – 09:00

Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) e. V.

Immer weniger Rotmilane kehren zurück
Start für europaweites Schutzprojekt in Bayern
LBV wird in sieben bayerischen Landkreisen junge Rotmilane besendern


















Hilpoltstein (ots)

Mit dem Einzug des Frühlings in Bayern sind auch am Himmel die ersten Vorboten zu sehen. Einer der beeindruckendsten Rückkehrer dieser Tage ist der Rotmilan, ein Greifvogel, den man an seinem tief gegabelten Schwanz und seiner eleganten Flugweise leicht erkennen kann. Leider werden es in den letzten Jahren deutschlandweit immer weniger, so dass die Art bereits auf der Vorwarnliste bedrohter Vögel steht. Da ihr weltweiter Verbreitungsschwerpunkt in Deutschland liegt, kommt auch Bayern beim Schutz des Rotmilans eine besondere Verantwortung zu. Um mehr über den Rückgang herauszufinden, beteiligt sich der bayerische Naturschutzverband LBV am internationalen und von der EU geförderten Projekt LIFE EUROKITE. „Als bayerischer Partner des europaweiten LIFE EUROKITE Projektes widmen wir uns in den nächsten Jahren intensiv dem Schutz des Rotmilans im Freistaat. Ziel des Projektes ist es, in vielen Ländern West-, Mittel- und Osteuropas die Gründe für nicht natürliche Todesursachen der Greifvogelart zu untersuchen“, so LBV-Projektleiter Torben Langer. In diesem Zusammenhang werden in den kommenden Jahren zahlreiche junge Rotmilane in insgesamt sieben bayerischen Landkreisen in Schwaben, Mittelfranken und Unterfranken mit GPS-Satellitensendern ausgestattet. Auf diese Weise werden die Naturschützer*innen und alle Interessierten live die Flugrouten der Greifvögel auf einer Karte im Internet mitverfolgen können.

Ein Großteil der deutschen Rotmilane hat die kalten Monate in Frankreich oder Spanien verbracht. Die milden Temperaturen der letzten Wochen locken die Greifvögel, die wegen ihrer charakteristischen Kerbe im Schwanz auch Gabelweihe genannt werden, nun aber wieder zurück in ihre heimischen Brutgebiete. Bis Mitte März werden sich die meisten bayerischen Rotmilane wieder bei uns im Freistaat eingefunden haben, wo sie umgehend mit der Balz und der Ausbesserung des Horstes beginnen werden. Für den LBV bedeutet die Ankunft der Rotmilane in diesem Jahr den Beginn einer spannenden Zeit. „Sehr unterschiedliche Populationstrends in Europa legen nahe, dass der Rotmilan auch unter der illegalen Verfolgung und hier insbesondere unter Vergiftungen leidet. Da in Deutschland mit etwas mehr als 10.000 Brutpaaren die Hälfte des weltweiten Rotmilan-Bestands lebt, kommt uns beim Schutz dieser Greifvogelart eine besonders große Verantwortung zu“, erklärt Torben Langer.

Deshalb werden europaweit hunderte Rotmilane besendert und auch Bayern soll hier einen Beitrag leisten. In insgesamt sieben Landkreisen in Schwaben, Mittelfranken und Unterfranken – allesamt bayerische Verbreitungsschwerpunkte des Rotmilans – sollen in den nächsten Jahren insgesamt 80 junge Rotmilane im Nest beringt und mit GPS-Sendern ausgestattet werden. Dazu zählen die Landkreisen Memmingen/Unterallgäu, Augsburg, Aichach-Friedberg, Weißenburg-Gunzenhausen, Rhön-Grabfeld, Bad Kissingen und Main-Spessart. Die ersten bayerischen Jungvögel sollen einen solchen „Daten-Rucksack“ bereits im Juni dieses Jahrs bekommen.

Anhand der Sender kann der LBV-Biologe in Zukunft alle Bewegungen der Vögel verfolgen, um so in Erfahrung zu bringen, ob und wo einer von ihnen umkommt, und das fast auf den Meter genau. „Dies wiederum ermöglicht es uns, den umgekommenen Rotmilan zeitnah aufzuspüren, ihn zu bergen, die Todesursache festzustellen und im Umfeld der Fundstelle auch Beweise für eventuelle illegale Handlungen sicherzustellen, also zum Beispiel Giftköder, Fallen oder ähnliches“, sagt Torben Langer. Kommt dabei heraus, dass ein Vogel tatsächlich an menschlicher Einwirkung gestorben ist, sollen mit dem erworbenen Wissen in Zukunft gezielt Gegenmaßnahmen eingeleitet werden, um so zum Schutz des Rotmilans in Bayern beizutragen. Mehr zum Projekt in Bayern finden Sie unter www.lbv.de/eurokite

Hintergrund zum Projekt:

Das LIFE Programm ist das Finanzierungsinstrument der EU für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Der aktuelle Förderzeitraum 2014 – 2020 verfügt über ein Budget von 3,4 Mrd. EUR. Innerhalb der zwei verschiedenen Unterprogramme werden Projekte für verschiedene Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen finanziert. Im Rahmen des Unterprogramms Umwelt werden Projekte für Naturschutz und biologische Vielfalt, Umwelt- und Ressourceneffizienz, Umweltgovernance und Information finanziert. Die Koordination vom LIFE EUROKITE Projekt übernimmt die Mitteleuropäischen Gesellschaft zur Erhaltung der Greifvögel (MEGEG), welche die Umsetzung des Projekts an das Technische Büro Rainer Raab ergeben hat. LIFE EUROKITE hat sich grenzüberschreitenden Schutzes des Rotmilans in Europa, durch Reduzierung von Menschen verursachter Sterblichkeit zum Ziel gesetzt. Der Rotmilan brütet ausschließlich in Europa und ist durch illegale Verfolgung gefährdet. Innerhalb von LIFE EUROKITE wollen wir den durch Menschen verursachten Sterblichkeitsgründen mithilfe von Telemetrie auf den Grund gehen und daran arbeiten, diese zu verhindern. Mehr zum europaweiten Projekt unter www.life-eurokite.eu

Pressekontakt:

Markus Erlwein | Stefanie Bernhardt, E-Mail: presse@lbv.de, Tel.: 09174/4775-7180 | -7184. Mobil: 0172-6873773.

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Artenschutz ist Bundeshoheit – Keine Aufweichung durch das Jagdrecht

03.03.2021 – 11:13

Wildtierschutz Deutschland e.V.

Artenschutz ist Bundeshoheit – Keine Aufweichung durch das Jagdrecht


















Artenschutz ist Bundeshoheit - Keine Aufweichung durch das Jagdrecht
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Berlin (ots)

Svenja Schulze sollte noch in dieser Legislaturperiode ein Zeichen setzen und eine strikte Trennung zwischen Artenschutz und Jagdrecht einleiten. Die aktuelle Diskussion um die Novellierung des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes in Niedersachsen sollte da Gelegenheit bieten. Denn mehr und mehr Tierarten, die eigentlich der Bundeshoheit des Artenschutzes unterliegen, werden dem Jagdrecht unterstellt, wodurch letztlich eine erhebliche Schwächung auch der streng geschützten Arten herbeigeführt wird. Aktuelles Beispiel ist die Diskussion um die Einführung einer Schutzjagd auf den Wolf in Niedersachsen.

Wildtierschutz Deutschland, Bund gegen Missbrauch der Tiere (BMT), Deutscher Tierschutzbund und die DJGT, Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht, fordern deshalb in einem offenen Brief vom 2. März die Bundesumweltministerin auf, sich dafür einzusetzen, Artenschutz und Jagdrecht klar zu trennen:

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

vor dem Hintergrund möglicher Wolfsrisse an Nutztieren wurde zur vermeintlichen Erhöhung der Rechtssicherheit für eine Entnahme von übergriffigen Wölfen und der Begrenzung von wirtschaftlichen Schäden das Bundesnaturschutzgesetz im März 2020 geändert. Die Tier- und Naturschutzverbände haben die konkrete Ausgestaltung der Novelle bereits damals als rechtlich kritisch angesehen, was sich nun mit dem laufenden EU-Pilotverfahren zu bestätigen scheint.

Grundsätzlich begrüßen wir jedoch die rechtliche und fachliche Klarstellung Ihres Hauses, dass eine Regulierung der Wolfsbestände vor dem Hintergrund des Schutzstatus des Wolfes und des nach wie vor bestehenden Gefährdungsstatus der deutschen Population weder möglich noch erforderlich ist.

Mit großer Sorge betrachten wir daher die aktuelle Initiative der Landesregierung Niedersachsen für den Wolf eine Schutzjagd nach französischem Modell einzuführen. Damit sollen die rechtlichen Möglichkeiten eröffnet werden, regelmäßig eine bestimmte Anzahl von Wölfen in Niedersachsen mit jagdlichen Mitteln zu töten.

Auch wenn in Deutschland die Bundesländer für das Wolfsmanagement zuständig sind, liegt die Gesetzgebungszuständigkeit für den Artenschutz nach dem Grundgesetz ausschließlich beim Bund.

Es ist daher höchste Zeit, den Initiativen einzelner Bundesländer hinsichtlich der gezielten Aufweichung des Artenschutzrechtes durch Änderungen des Jagdrechts auf Bundes- und Landesebene eine klare Absage zu erteilen. Diese orientieren sich zu häufig an den Partikularinteressen von Naturnutzern und gehen soweit, dass ein rechtlicher Vorrang der Regelungen des Bundesjagdgesetzes gegenüber denen des Bundesnaturschutzgesetzes konstruiert wird. Notwendig ist vielmehr eine konsequente Umsetzung der Ziele der FFH-Richtlinie und ein verlässlicher Schutz im Sinne des Tier- und des Artenschutzrechts.

Für den Wolf bedeutet das: Die Ergebnisse des Pilotverfahrens des EU-Umweltkommissars müssen unbedingt abgewartet werden. Artenschutz ist Bundeshoheit! Nutzen Sie die Zeit für die Umsetzung konsequenter Herdenschutzmaßnahmen und die Einführung eines bundesweiten, verlässlichen Monitorings.

Wir fordern eine klare Trennung zwischen Jagdrecht und Artenschutz. Denn das Jagdrecht ist eine sich aus dem Eigentumsrecht ableitende subjektive Nutzungsform, die weitgehend in der Freizeit der Jäger ausgeübt wird, und kein fachlich begründetes Naturschutzinstrument. Die Regelungen des Jagdrechts müssen daher zumindest auf solche Tierarten beschränkt werden, für deren Bejagung es auch tatsächlich einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes gibt. Allen anderen Wildtierarten muss unter dem Dach des Bundesnaturschutzgesetzes der ihnen zustehende Schutz gewährt werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Karsten Plücker, Bundesvorsitzender, BMT – Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.

gez. Thomas Schröder, Präsident, DTSchB – Deutscher Tierschutzbund e.V.

gez. Christina Patt, Mitglied des Vorstands, DJGT – Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.

gez. Lovis Kauertz, Vorsitzender, WTSD – Wildtierschutz Deutschland e.V.

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Wildtierschutz Deutschland wurde 2011 gegründet und setzt sich seitdem gegen tierquälerische Jagdmethoden ein und für eine Reduzierung der jagdbaren Arten auf die Tierarten, für die ein vernünftiger Grund zur Bejagung im Sinne des Tierschutzgesetzes besteht. Außerdem engagiert sich der Verein für die Aufnahme, Versorgung und Auswilderung von in Not geratenen Wildtieren.

Mitbegründer des www.aktionsbuendnis-fuchs.de 
Mitglied der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT)  

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T. 0177 72 300 86 | lk@wildtierschutz-deutschland.de
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Entwaldungsfreie Lieferketten bei Lidl bis 2025Konsequentes Engagement für Waldschutz und Biodiversität auf nationaler und globaler Ebene

03.03.2021 – 14:00

Lidl

Entwaldungsfreie Lieferketten bei Lidl bis 2025
Konsequentes Engagement für Waldschutz und Biodiversität auf nationaler und globaler Ebene


















Neckarsulm (ots)

Lieferketten ohne Entwaldung und Umwandlung wertvoller Ökosysteme in landwirtschaftliche Flächen bis 2025: Dieses Ziel hat Lidl sich im Rahmen seines Engagements für den Erhalt der Biodiversität gesetzt. Im Fokus stehen Rohstoffe, die natürliche Ökosysteme weltweit zunehmend gefährden. Das wirkt sich negativ auf die Ernährung, Gesundheit und den Klimawandel aus: Daher werden die Lieferketten von Soja, Palm(kern)öl, Kakao, Rindfleisch und Zellulose auf ihre ökologischen Auswirkungen untersucht, Risiken identifiziert und Details wie die Herkunft der Rohstoffe transparent veröffentlicht. Zudem sollen strengere ökologische und soziale Standards durch die Zertifizierung von Agrarrohstoffen etabliert und nachhaltige Alternativen im Sortiment gefördert werden.

Über einzelne Lieferketten hinaus wird Lidl Veränderungen durch Projekte zur Eindämmung von Entwaldung und Wiederherstellung degradierter Wälder vorantreiben. Dazu ergreift der Lebensmitteleinzelhändler mit Regierungen, Nichtregierungsorganisationen und lokalen Gemeinschaften systematische Maßnahmen zum Umweltschutz, zur Aufforstung von Wäldern und für strengere Rahmenbedingungen auf globaler, nationaler und regionaler Ebene. Bereits im vergangenen Jahr hat Lidl für den Schutz von Lebensräumen und Artenvielfalt das vom WWF initiierte „Cerrado Manifest“ gegen illegalen Landraub beim Sojaanbau in Brasilien unterzeichnet.

Weitere Informationen zum Biodiversitätsengagement von Lidl sowie zur Einkaufspolitik für entwaldungs- und umwandlungsfreie Lieferketten finden Sie unter www.lidl.de/biodiversitaet.

Weitere Informationen zu Lidl in Deutschland finden Sie hier.

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Immer weniger Rotmilane kehren zurückStart für europaweites Schutzprojekt in BayernLBV wird in sieben bayerischen Landkreisen junge Rotmilane besendern

03.03.2021 – 09:00

Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) e. V.

Immer weniger Rotmilane kehren zurück
Start für europaweites Schutzprojekt in Bayern
LBV wird in sieben bayerischen Landkreisen junge Rotmilane besendern


















Hilpoltstein (ots)

Mit dem Einzug des Frühlings in Bayern sind auch am Himmel die ersten Vorboten zu sehen. Einer der beeindruckendsten Rückkehrer dieser Tage ist der Rotmilan, ein Greifvogel, den man an seinem tief gegabelten Schwanz und seiner eleganten Flugweise leicht erkennen kann. Leider werden es in den letzten Jahren deutschlandweit immer weniger, so dass die Art bereits auf der Vorwarnliste bedrohter Vögel steht. Da ihr weltweiter Verbreitungsschwerpunkt in Deutschland liegt, kommt auch Bayern beim Schutz des Rotmilans eine besondere Verantwortung zu. Um mehr über den Rückgang herauszufinden, beteiligt sich der bayerische Naturschutzverband LBV am internationalen und von der EU geförderten Projekt LIFE EUROKITE. „Als bayerischer Partner des europaweiten LIFE EUROKITE Projektes widmen wir uns in den nächsten Jahren intensiv dem Schutz des Rotmilans im Freistaat. Ziel des Projektes ist es, in vielen Ländern West-, Mittel- und Osteuropas die Gründe für nicht natürliche Todesursachen der Greifvogelart zu untersuchen“, so LBV-Projektleiter Torben Langer. In diesem Zusammenhang werden in den kommenden Jahren zahlreiche junge Rotmilane in insgesamt sieben bayerischen Landkreisen in Schwaben, Mittelfranken und Unterfranken mit GPS-Satellitensendern ausgestattet. Auf diese Weise werden die Naturschützer*innen und alle Interessierten live die Flugrouten der Greifvögel auf einer Karte im Internet mitverfolgen können.

Ein Großteil der deutschen Rotmilane hat die kalten Monate in Frankreich oder Spanien verbracht. Die milden Temperaturen der letzten Wochen locken die Greifvögel, die wegen ihrer charakteristischen Kerbe im Schwanz auch Gabelweihe genannt werden, nun aber wieder zurück in ihre heimischen Brutgebiete. Bis Mitte März werden sich die meisten bayerischen Rotmilane wieder bei uns im Freistaat eingefunden haben, wo sie umgehend mit der Balz und der Ausbesserung des Horstes beginnen werden. Für den LBV bedeutet die Ankunft der Rotmilane in diesem Jahr den Beginn einer spannenden Zeit. „Sehr unterschiedliche Populationstrends in Europa legen nahe, dass der Rotmilan auch unter der illegalen Verfolgung und hier insbesondere unter Vergiftungen leidet. Da in Deutschland mit etwas mehr als 10.000 Brutpaaren die Hälfte des weltweiten Rotmilan-Bestands lebt, kommt uns beim Schutz dieser Greifvogelart eine besonders große Verantwortung zu“, erklärt Torben Langer.

Deshalb werden europaweit hunderte Rotmilane besendert und auch Bayern soll hier einen Beitrag leisten. In insgesamt sieben Landkreisen in Schwaben, Mittelfranken und Unterfranken – allesamt bayerische Verbreitungsschwerpunkte des Rotmilans – sollen in den nächsten Jahren insgesamt 80 junge Rotmilane im Nest beringt und mit GPS-Sendern ausgestattet werden. Dazu zählen die Landkreisen Memmingen/Unterallgäu, Augsburg, Aichach-Friedberg, Weißenburg-Gunzenhausen, Rhön-Grabfeld, Bad Kissingen und Main-Spessart. Die ersten bayerischen Jungvögel sollen einen solchen „Daten-Rucksack“ bereits im Juni dieses Jahrs bekommen.

Anhand der Sender kann der LBV-Biologe in Zukunft alle Bewegungen der Vögel verfolgen, um so in Erfahrung zu bringen, ob und wo einer von ihnen umkommt, und das fast auf den Meter genau. „Dies wiederum ermöglicht es uns, den umgekommenen Rotmilan zeitnah aufzuspüren, ihn zu bergen, die Todesursache festzustellen und im Umfeld der Fundstelle auch Beweise für eventuelle illegale Handlungen sicherzustellen, also zum Beispiel Giftköder, Fallen oder ähnliches“, sagt Torben Langer. Kommt dabei heraus, dass ein Vogel tatsächlich an menschlicher Einwirkung gestorben ist, sollen mit dem erworbenen Wissen in Zukunft gezielt Gegenmaßnahmen eingeleitet werden, um so zum Schutz des Rotmilans in Bayern beizutragen. Mehr zum Projekt in Bayern finden Sie unter www.lbv.de/eurokite

Hintergrund zum Projekt:

Das LIFE Programm ist das Finanzierungsinstrument der EU für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Der aktuelle Förderzeitraum 2014 – 2020 verfügt über ein Budget von 3,4 Mrd. EUR. Innerhalb der zwei verschiedenen Unterprogramme werden Projekte für verschiedene Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen finanziert. Im Rahmen des Unterprogramms Umwelt werden Projekte für Naturschutz und biologische Vielfalt, Umwelt- und Ressourceneffizienz, Umweltgovernance und Information finanziert. Die Koordination vom LIFE EUROKITE Projekt übernimmt die Mitteleuropäischen Gesellschaft zur Erhaltung der Greifvögel (MEGEG), welche die Umsetzung des Projekts an das Technische Büro Rainer Raab ergeben hat. LIFE EUROKITE hat sich grenzüberschreitenden Schutzes des Rotmilans in Europa, durch Reduzierung von Menschen verursachter Sterblichkeit zum Ziel gesetzt. Der Rotmilan brütet ausschließlich in Europa und ist durch illegale Verfolgung gefährdet. Innerhalb von LIFE EUROKITE wollen wir den durch Menschen verursachten Sterblichkeitsgründen mithilfe von Telemetrie auf den Grund gehen und daran arbeiten, diese zu verhindern. Mehr zum europaweiten Projekt unter www.life-eurokite.eu

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Markus Erlwein | Stefanie Bernhardt, E-Mail: presse@lbv.de, Tel.: 09174/4775-7180 | -7184. Mobil: 0172-6873773.

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Baugewerbe: Klimaschutzziele sind nur gemeinsam zu erreichenKeine Abgaben auf Primaärrohstoffe

03.03.2021 – 14:17

ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe

Baugewerbe: Klimaschutzziele sind nur gemeinsam zu erreichen
Keine Abgaben auf Primaärrohstoffe


















Berlin (ots)

„Wir werden die Klimaschutzziele nicht durch Verbote erreichen können, sondern nur durch Innovation und kluge politische Rahmensetzung. Der öffentlichen Hand kommt dabei eine nicht zu unterschätzende Vorbildfunktion zu.“ Dieses erklärte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, heute in der Sachverständigenanhörung des Bauausschusses im Deutschen Bundestags.

Pakleppa verwies darauf, dass sich die Branche von der Überarbeitung der Mantelverordnung eine bessere Verwertung mineralischer Abfällen und eine höhere Akzeptanz von Recycling-Baustoffen erhofft. „Leider ist der Fehler im System geblieben: Selbst gütegesicherte Recyclingbaustoffe gelten als Abfall. Es fehlt weiter eine Gleichstellung mit Primärbaustoffen. Das verhindert einen höheren Einsatz der innovativen und nachhaltigen Baumaterialien. Hier kommt der öffentlichen Hand mit ihren vielen Ausschreibungen eine wichtige Rolle zu. Sie hätte es in der Hand, zur Verwendung von Recyclingbaustoffen wesentlich beizutragen.“

Auch der Forderung nach einer Abgabe auf Primärrohstoffe erteilte Pakleppa mit Verweis auf höhere Baukosten eine Absage: „Was schon bei der EEG-Umlage nicht funktioniert hat, wird auch bei Rohstoffen nicht weiter führen. Eine Abgabe würde zunächst einmal die Baukosten erhöhen. Gleichzeitig sollen wir kostengünstiges Bauen und Wohnen ermöglichen. Das passt nicht zusammen. Zum anderen würden Primärrohstoffe aus Nachbarländern importiert, wo es keine Abgaben gibt. Eine Lenkungswirkung in Richtung Recyclingbaustoffe kann so nicht erreicht werden.“

In seiner Stellungnahme für die Sachverständigenanhörung hatte der größte Bauverband bereits darauf hingewiesen, dass die Bauwirtschaft von der Digitalisierung eine Effizienzsteigerung erwartet, die sich auch positiv auf einen niedrigeren Ressourcenverbrauch auswirke. „Die Digitalisierung der Bauwirtschaft betrifft am Ende nicht nur Geschäftsprozesse, Planung und Bauausführung, sondern auch Baustoffe und Bauteile. Zu den Eigenschaften von Baustoffen und Bauteilen werden nicht nur Vernetzbarkeit und Kommunikationsfähigkeit, sondern auch der CO2-Footprint zählen,“ so Pakleppa abschließend.

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Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
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Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
Mobil: 0049 172 2144601
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Gil Ofarim engagiert sich gegen Ressourcenverschwendung

03.03.2021 – 10:50

Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH

Gil Ofarim engagiert sich gegen Ressourcenverschwendung


















Gil Ofarim engagiert sich gegen Ressourcenverschwendung
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München (ots)

Der deutsche Rockmusiker und Schauspieler Gil Ofarim engagiert sich zusammen mit Lightcycle, Deutschlands führendem Rücknahmesystem für Beleuchtung, gegen die Verschwendung von Ressourcen durch falsches Entsorgen von LED- und Energiesparlampen. Mit einem Videoaufruf macht er auf den bewussten Konsum von effizienter Beleuchtung und auf das richtige Lampen-Recycling aufmerksam. Sein Öko-Tipp: Alte oder defekte Lampen gehören nicht in den Hausmüll, sondern zu einer Sammelstelle.

Licht bewusst einsetzen und recyceln ist wesentlich. In deutschen Haushalten entfallen auf die Beleuchtung immerhin noch rund 10 Prozent des Gesamtstromverbrauchs. Durch energieeffiziente LED-Lampen werden im Vergleich zur Glühlampe 90 Prozent der Energie, also auch 90 Prozent der Stromkosten gespart. Wenn hochwertige LED-Lampen 10.000 Stunden genutzt werden, reduziert sich der CO2-Ausstoß um bis zu 250 Kilogramm gegenüber einer vergleichbaren Glühlampe. Werden Qualitäts-LED-Lampen für etwa drei Stunden am Tag genutzt, können diese schon mehr als ein Jahrzehnt alt werden. Das schont die Umwelt und den Geldbeutel.

Umweltbewusstsein stärken und Ressourcen schonen

Nachhaltiges Denken beginnt bereits vor dem Kauf: „Ich habe einen guten Tipp“, so Ofarim in seinem Öko-Tipp, „ich kann’s nicht immer schaffen und darum geht’s auch nicht, dass wir uns jetzt alle großartig verändern, aber der kleine Unterscheid macht schon, wenn man dran denkt und vielleicht beim nächsten Kauf im Supermarkt sich überlegt: Moment mal, kauf ich jetzt Qualität oder Quantität?“ Aber wohin mit der alten oder defekten Lampe, wenn sie nicht mehr brennt? Ofarim bringt es auf den Punkt: „Die kaputte Lampe dann nicht einfach in den Hausmüll werfen, sondern zur Sammelstelle bringen und umweltschonend entsorgen.“ Unter www.sammelstellensuche.de finden Verbraucher*innen die Sammelstelle in ihrer Nähe.

Mit dem Recycling von alten oder defekten Lampen können bis zu 90 Prozent der Bestandteile durch spezielle Verfahren wiederverwertet werden. Neben Sekundär-Rohstoffen wie Glas und Metall werden auch die in geringen Mengen vorhandenen Schadstoffe, wie das in Energiesparlampen enthaltene Quecksilber, fachgerecht entnommen und umweltschonend entsorgt.

Öko-Tipp ist Teil der Initiative „Recycelt Licht“

Der Öko-Tipp von Gil Ofarim ist Teil der im Dezember 2020 gestarteten, internetgestützten Initiative von Lightcycle „Recycelt Licht“. Die Initiative hat sich zur Aufgabe gemacht, gemeinsam mit vier prominenten Gesichtern aus der deutschen Musik- und Schauspielszene wie Benno Fürmann und Jasmin Wagner, Verbraucher*innen für Umweltschutz und Nachhaltigkeit zu sensibilisieren und zum Lampen-Recycling aufzurufen. Nach dem gemeinsamen Videoaufruf der Prominenten folgt nun die Themenreihe „Mein Öko-Tipp“, in der sich jeder/jede Prominente per Videobotschaften für unterschiedliche Umweltthemen stark macht. Gil Ofarims Tipp macht den Anfang.

Zum Öko-Tipp von Gil Ofarim: https://youtu.be/J_X3S-QSYN0

Zum Videoufruf „Recycelt Licht“: https://youtu.be/lpfe43XKwI4

Themen der Initiative sind unter www.lightcycle.de/verbraucher/recycelt-licht zu finden.

Über Lightcycle

Lightcycle ist ein nicht gewinnorientiertes Gemeinschaftsunternehmen führender Lichthersteller und organisiert bundesweit die Rücknahme ausgedienter Leuchtstoffröhren, LED- und Energiesparlampen sowie Leuchten und bietet Services zur Erfüllung des Elektroaltgerätegesetzes (ElektroG) an. Lightcycle ist als beauftragter Dritter berechtigt, ausgediente Lampen und Leuchten zurückzunehmen. Kleine Mengen an Altlampen gehören in Sammelboxen im Handel oder auf den Wertstoffhof. Größere Mengen ab 20 Stück können an den Lightcycle Großmengensammelstellen abgegeben werden. Lightcycle führt die gesammelten Lampen und Leuchten einem fachgerechten und gesetzeskonformen Recycling zu, wodurch die Wiederverwertung wertvoller Rohstoffe sichergestellt wird. Mehr Informationen finden Sie unter www.lightcycle.de, die nächstgelegene Großmengen- und Kleinmengen-Sammelstelle unter www.sammelstellensuche.de.

Pressekontakt:

Redaktionsbüro LIGHTCYCLE
Pauline Beier
Tel.: +49 30 609801 431
redaktionsbuero@lightcycle.de

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Entwaldungsfreie Lieferketten bei Lidl bis 2025Konsequentes Engagement für Waldschutz und Biodiversität auf nationaler und globaler Ebene

03.03.2021 – 14:00

Lidl

Entwaldungsfreie Lieferketten bei Lidl bis 2025
Konsequentes Engagement für Waldschutz und Biodiversität auf nationaler und globaler Ebene


















Neckarsulm (ots)

Lieferketten ohne Entwaldung und Umwandlung wertvoller Ökosysteme in landwirtschaftliche Flächen bis 2025: Dieses Ziel hat Lidl sich im Rahmen seines Engagements für den Erhalt der Biodiversität gesetzt. Im Fokus stehen Rohstoffe, die natürliche Ökosysteme weltweit zunehmend gefährden. Das wirkt sich negativ auf die Ernährung, Gesundheit und den Klimawandel aus: Daher werden die Lieferketten von Soja, Palm(kern)öl, Kakao, Rindfleisch und Zellulose auf ihre ökologischen Auswirkungen untersucht, Risiken identifiziert und Details wie die Herkunft der Rohstoffe transparent veröffentlicht. Zudem sollen strengere ökologische und soziale Standards durch die Zertifizierung von Agrarrohstoffen etabliert und nachhaltige Alternativen im Sortiment gefördert werden.

Über einzelne Lieferketten hinaus wird Lidl Veränderungen durch Projekte zur Eindämmung von Entwaldung und Wiederherstellung degradierter Wälder vorantreiben. Dazu ergreift der Lebensmitteleinzelhändler mit Regierungen, Nichtregierungsorganisationen und lokalen Gemeinschaften systematische Maßnahmen zum Umweltschutz, zur Aufforstung von Wäldern und für strengere Rahmenbedingungen auf globaler, nationaler und regionaler Ebene. Bereits im vergangenen Jahr hat Lidl für den Schutz von Lebensräumen und Artenvielfalt das vom WWF initiierte „Cerrado Manifest“ gegen illegalen Landraub beim Sojaanbau in Brasilien unterzeichnet.

Weitere Informationen zum Biodiversitätsengagement von Lidl sowie zur Einkaufspolitik für entwaldungs- und umwandlungsfreie Lieferketten finden Sie unter www.lidl.de/biodiversitaet.

Weitere Informationen zu Lidl in Deutschland finden Sie hier.

Pressekontakt:

Pressestelle Lidl Deutschland
07063/931 60 90 · presse@lidl.de

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Immer weniger Rotmilane kehren zurückStart für europaweites Schutzprojekt in BayernLBV wird in sieben bayerischen Landkreisen junge Rotmilane besendern

03.03.2021 – 09:00

Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) e. V.

Immer weniger Rotmilane kehren zurück
Start für europaweites Schutzprojekt in Bayern
LBV wird in sieben bayerischen Landkreisen junge Rotmilane besendern


















Hilpoltstein (ots)

Mit dem Einzug des Frühlings in Bayern sind auch am Himmel die ersten Vorboten zu sehen. Einer der beeindruckendsten Rückkehrer dieser Tage ist der Rotmilan, ein Greifvogel, den man an seinem tief gegabelten Schwanz und seiner eleganten Flugweise leicht erkennen kann. Leider werden es in den letzten Jahren deutschlandweit immer weniger, so dass die Art bereits auf der Vorwarnliste bedrohter Vögel steht. Da ihr weltweiter Verbreitungsschwerpunkt in Deutschland liegt, kommt auch Bayern beim Schutz des Rotmilans eine besondere Verantwortung zu. Um mehr über den Rückgang herauszufinden, beteiligt sich der bayerische Naturschutzverband LBV am internationalen und von der EU geförderten Projekt LIFE EUROKITE. „Als bayerischer Partner des europaweiten LIFE EUROKITE Projektes widmen wir uns in den nächsten Jahren intensiv dem Schutz des Rotmilans im Freistaat. Ziel des Projektes ist es, in vielen Ländern West-, Mittel- und Osteuropas die Gründe für nicht natürliche Todesursachen der Greifvogelart zu untersuchen“, so LBV-Projektleiter Torben Langer. In diesem Zusammenhang werden in den kommenden Jahren zahlreiche junge Rotmilane in insgesamt sieben bayerischen Landkreisen in Schwaben, Mittelfranken und Unterfranken mit GPS-Satellitensendern ausgestattet. Auf diese Weise werden die Naturschützer*innen und alle Interessierten live die Flugrouten der Greifvögel auf einer Karte im Internet mitverfolgen können.

Ein Großteil der deutschen Rotmilane hat die kalten Monate in Frankreich oder Spanien verbracht. Die milden Temperaturen der letzten Wochen locken die Greifvögel, die wegen ihrer charakteristischen Kerbe im Schwanz auch Gabelweihe genannt werden, nun aber wieder zurück in ihre heimischen Brutgebiete. Bis Mitte März werden sich die meisten bayerischen Rotmilane wieder bei uns im Freistaat eingefunden haben, wo sie umgehend mit der Balz und der Ausbesserung des Horstes beginnen werden. Für den LBV bedeutet die Ankunft der Rotmilane in diesem Jahr den Beginn einer spannenden Zeit. „Sehr unterschiedliche Populationstrends in Europa legen nahe, dass der Rotmilan auch unter der illegalen Verfolgung und hier insbesondere unter Vergiftungen leidet. Da in Deutschland mit etwas mehr als 10.000 Brutpaaren die Hälfte des weltweiten Rotmilan-Bestands lebt, kommt uns beim Schutz dieser Greifvogelart eine besonders große Verantwortung zu“, erklärt Torben Langer.

Deshalb werden europaweit hunderte Rotmilane besendert und auch Bayern soll hier einen Beitrag leisten. In insgesamt sieben Landkreisen in Schwaben, Mittelfranken und Unterfranken – allesamt bayerische Verbreitungsschwerpunkte des Rotmilans – sollen in den nächsten Jahren insgesamt 80 junge Rotmilane im Nest beringt und mit GPS-Sendern ausgestattet werden. Dazu zählen die Landkreisen Memmingen/Unterallgäu, Augsburg, Aichach-Friedberg, Weißenburg-Gunzenhausen, Rhön-Grabfeld, Bad Kissingen und Main-Spessart. Die ersten bayerischen Jungvögel sollen einen solchen „Daten-Rucksack“ bereits im Juni dieses Jahrs bekommen.

Anhand der Sender kann der LBV-Biologe in Zukunft alle Bewegungen der Vögel verfolgen, um so in Erfahrung zu bringen, ob und wo einer von ihnen umkommt, und das fast auf den Meter genau. „Dies wiederum ermöglicht es uns, den umgekommenen Rotmilan zeitnah aufzuspüren, ihn zu bergen, die Todesursache festzustellen und im Umfeld der Fundstelle auch Beweise für eventuelle illegale Handlungen sicherzustellen, also zum Beispiel Giftköder, Fallen oder ähnliches“, sagt Torben Langer. Kommt dabei heraus, dass ein Vogel tatsächlich an menschlicher Einwirkung gestorben ist, sollen mit dem erworbenen Wissen in Zukunft gezielt Gegenmaßnahmen eingeleitet werden, um so zum Schutz des Rotmilans in Bayern beizutragen. Mehr zum Projekt in Bayern finden Sie unter www.lbv.de/eurokite

Hintergrund zum Projekt:

Das LIFE Programm ist das Finanzierungsinstrument der EU für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Der aktuelle Förderzeitraum 2014 – 2020 verfügt über ein Budget von 3,4 Mrd. EUR. Innerhalb der zwei verschiedenen Unterprogramme werden Projekte für verschiedene Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen finanziert. Im Rahmen des Unterprogramms Umwelt werden Projekte für Naturschutz und biologische Vielfalt, Umwelt- und Ressourceneffizienz, Umweltgovernance und Information finanziert. Die Koordination vom LIFE EUROKITE Projekt übernimmt die Mitteleuropäischen Gesellschaft zur Erhaltung der Greifvögel (MEGEG), welche die Umsetzung des Projekts an das Technische Büro Rainer Raab ergeben hat. LIFE EUROKITE hat sich grenzüberschreitenden Schutzes des Rotmilans in Europa, durch Reduzierung von Menschen verursachter Sterblichkeit zum Ziel gesetzt. Der Rotmilan brütet ausschließlich in Europa und ist durch illegale Verfolgung gefährdet. Innerhalb von LIFE EUROKITE wollen wir den durch Menschen verursachten Sterblichkeitsgründen mithilfe von Telemetrie auf den Grund gehen und daran arbeiten, diese zu verhindern. Mehr zum europaweiten Projekt unter www.life-eurokite.eu

Pressekontakt:

Markus Erlwein | Stefanie Bernhardt, E-Mail: presse@lbv.de, Tel.: 09174/4775-7180 | -7184. Mobil: 0172-6873773.

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