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Frei/Maag: Die Anstrengungen gegen das Coronavirus müssen weitergeführt werden

03.03.2021 – 06:44

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Frei/Maag: Die Anstrengungen gegen das Coronavirus müssen weitergeführt werden


















Berlin (ots)

Unterstützung für Familien in dieser Krisenzeit ausbauen

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf den Gesetzentwurf zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen geeinigt. Er soll am Donnerstag im Plenum beschlossen werden. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, und die gesundheitspolitische Sprecherin Karin Maag:

Thorsten Frei: „Das Gesetz zur Fortgeltung der Regelungen über die epidemische Lage ist in dieser Krisensituation ein weiterer wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Mit Augenmaß sorgt das Gesetz dafür, dass die notwendigen Regelungen zur Überwindung der Krise in der erforderlichen Weise fortgeführt werden. Damit der Bundestag in kurzen und regelmäßigen Abständen überprüft, ob diese epidemische Lage nach wie vor vorliegt, tritt diese Feststellung der epidemischen Lage künftig dann außer Kraft, wenn sie nicht spätestens binnen dreier Monate erneut bestätigt worden ist. Auch für die Zukunft gilt damit: Die Krisenbefugnisse werden auf Zeit erteilt und kommen regelmäßig, künftig sogar in festgelegten Fristen, auf den Prüfstand. Natürlich hoffen wir alle, dass diese Befugnisse letztlich nicht mehr lange vonnöten sein werden. Für den Moment aber ist es gut und auch wichtig, dass die Voraussetzungen für eine wirksame Bekämpfung der Corona-Krise fortgeführt werden können. In diesem Gesetz präzisieren wir gleichzeitig die Vorgaben für die Ländermaßnahmen, indem wir festschreiben, dass bei Erwägungen über Öffnungsschritte oder Erleichterungen insbesondere auch die Impfquote und der R-Wert zu berücksichtigen sind. Zugleich sehen wir vor, dass zum Jahresende die Maßnahmen der Krisenbekämpfung von einem unabhängigen Wissenschaftlergremium evaluiert werden. Auf diese Weise schreiben wir schon jetzt fest, dass wir unser Handeln in der Krise zum Jahresende überprüfen lassen wollen.“

Karin Maag: „Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen weiter unterstützt werden. Mindereinnahmen, die aufgrund der Corona-Pandemie entstehen, werden ausgeglichen. Das sorgt für mehr Planungssicherheit in diesen schwierigen Zeiten. Gleichzeitig halten wir an unseren pandemiebedingten Sonderregelungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige fest: So erhöhen wir bis zum Jahresende nicht nur die Pflegehilfsmittelpauschale von 40 auf 60 Euro, sondern verlängern bis Ende Juni 2021 auch die Möglichkeit für Familien, zusätzliche Pflegezeit und Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen.

Zudem sorgen wir für eine Gleichbehandlung von privat krankenversicherten und gesetzlich krankenversicherten Familien, wenn es um Unterstützungsangebote im Falle von Schul- und Kitaschließungen geht. So soll der Entschädigungsanspruch auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes auch dann gelten, wenn die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wird. Dasselbe greift auch dann, wenn eine behördliche Empfehlung vorliegt, vom Besuch einer solchen Einrichtung abzusehen. Der Anspruch soll im Übrigen unabhängig davon bestehen, ob die geschuldete Arbeitsleistung nicht auch grundsätzlich im Homeoffice erbracht werden kann und ob eine Notbetreuung zur Verfügung steht. Das führt zu einer weiteren Entlastung für die von der Corona-Pandemie sehr beanspruchten Familien. Die Anspruchsdauer von insgesamt zehn Wochen pro Elternteil bzw. zwanzig Wochen für alleinerziehende Mütter oder Väter zählt ab Ende März 2021 neu.

Darüber hinaus sehen wir eine zusätzliche Prämie für Klinik-Beschäftigte vor, die einer erhöhten Arbeitsbelastung aufgrund der Versorgung von Covid-Patienten ausgesetzt waren. Damit reagieren wir auf die Tatsache, dass die zweite Welle der Pandemie viele Krankenhäuser und ihre Beschäftigten vor eine noch größere Belastung gestellt hat als die erste.“

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Personalausweis-Pflicht für Online Dienste und der Staatstrojaner sind ein Angriff auf die Kommunikationsfreiheit

03.03.2021 – 19:48

Piratenpartei Deutschland

Personalausweis-Pflicht für Online Dienste und der Staatstrojaner sind ein Angriff auf die Kommunikationsfreiheit


















Stuttgart (ots)

Das Bundesinnenministerium unter Horst Seehofer (CSU) strebt an, dass WhatsApp, Zoom, Skype, Signal, Threema, Telegram, iMessage, Facebook-Messenger, E-Mail und weitere Dienste die Personalien von Nutzern zukünftig verifizieren und hinterlegen müssen. Außerdem sollen Anbieter von Diensten beim Aufspielen von Staatstrojanern zur Mithilfe verpflichtet werden. Die Piratenpartei Baden-Württemberg und Landtagskandidat Philip Köngeter lehnen diesen Vorschlag auf das schärfste ab und bezeichnen es als einen Angriff auf die Freiheit der Menschen.

„Die CSU ist wieder voll in ihrem Element und möchte den Überwachungsstaat in Deutschland noch weiter ausbauen. Scheinbar ist China für Seehofer ein großes Vorbild“, kritisiert Landtagskandidat Philip Köngeter die Vorschläge des Bundesinnenministeriums. „Mit der Personalausweis-Pflicht möchte man die Anbieter noch zu Gehilfen eines großen Lauschangriffs verpflichten. Auch sie zu verpflichten, den Staatstrojaner auf Endgeräte Ihrer Kunden zu installieren, ist Teil davon. Solche Maßnahmen kennen wir sonst aus nicht demokratischen Staaten. Dass Trojaner und Hintertüren auch ein Einfallstor für kriminelle Machenschaften jeder Art sind, ist da nur noch das Sahnehäubchen.“

„Das Papier des Bundesinnenministeriums hat es in sich. Es wird versucht die Überwachungsbehörden noch weiter zu stärken, denn auch Krankenhäuser oder Hotels sollen verpflichtet werden, Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden zu erheben und zu speichern“, erklärt Köngeter. „Die Opposition darf sich nicht von der Pflicht zu Verifizierung bei Online-Diensten täuschen lassen. Hier wird ein gewaltiges Fass aufgemacht, um andere Punkte als nicht relevant darzustellen. Das ganze Papier muss aber abgelehnt werden.“

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Frohnmaier: Lieferkettengesetz der Bundesregierung ist politische Amokfahrt

03.03.2021 – 14:24

AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag

Frohnmaier: Lieferkettengesetz der Bundesregierung ist politische Amokfahrt


















Berlin (ots)

Medienberichten zufolge drohen deutschen Unternehmen auf Grundlage des aktuellen Lieferkettengesetzentwurfs Geldbußen in Höhe von bis zu zwei Prozent ihres weltweiten Umsatzes. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 400 Millionen Euro drohen je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit Bußgelder von bis zu 800.000 Euro, 500.000 Euro und 100.000 Euro.

Der entwicklungspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Markus Frohnmaier, erklärt dazu:

„Die Bundesregierung will im Wahljahr auf den letzten Metern ein Lieferkettengesetz durchpeitschen, das deutsche Unternehmen für die Verfehlungen Dritter haftbar macht. Warnungen aus der deutschen Wirtschaft ignoriert die Regierung dabei gekonnt.

Durch ewige Lockdownverlängerungen und jahrzehntelange Überbürokratisierung sind viele Unternehmen bereits stark angeschlagen und zum Ziel insbesondere chinesischer Übernahmeversuche geworden. Eine gute Regierung würde alles daran setzen, deutsche Unternehmen zur schützen und im internationalen Wettbewerb zu fördern. Sie sind das Rückgrat von sozialer Marktmarktwirtschaft und Sozialstaat. Als AfD-Fraktion werden wir alle parlamentarischen Mittel einsetzen, um dieser politischen Amokfahrt der Regierung ein Ende zu bereiten.“

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Frei/Maag: Die Anstrengungen gegen das Coronavirus müssen weitergeführt werden

03.03.2021 – 06:44

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Frei/Maag: Die Anstrengungen gegen das Coronavirus müssen weitergeführt werden


















Berlin (ots)

Unterstützung für Familien in dieser Krisenzeit ausbauen

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf den Gesetzentwurf zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen geeinigt. Er soll am Donnerstag im Plenum beschlossen werden. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, und die gesundheitspolitische Sprecherin Karin Maag:

Thorsten Frei: „Das Gesetz zur Fortgeltung der Regelungen über die epidemische Lage ist in dieser Krisensituation ein weiterer wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Mit Augenmaß sorgt das Gesetz dafür, dass die notwendigen Regelungen zur Überwindung der Krise in der erforderlichen Weise fortgeführt werden. Damit der Bundestag in kurzen und regelmäßigen Abständen überprüft, ob diese epidemische Lage nach wie vor vorliegt, tritt diese Feststellung der epidemischen Lage künftig dann außer Kraft, wenn sie nicht spätestens binnen dreier Monate erneut bestätigt worden ist. Auch für die Zukunft gilt damit: Die Krisenbefugnisse werden auf Zeit erteilt und kommen regelmäßig, künftig sogar in festgelegten Fristen, auf den Prüfstand. Natürlich hoffen wir alle, dass diese Befugnisse letztlich nicht mehr lange vonnöten sein werden. Für den Moment aber ist es gut und auch wichtig, dass die Voraussetzungen für eine wirksame Bekämpfung der Corona-Krise fortgeführt werden können. In diesem Gesetz präzisieren wir gleichzeitig die Vorgaben für die Ländermaßnahmen, indem wir festschreiben, dass bei Erwägungen über Öffnungsschritte oder Erleichterungen insbesondere auch die Impfquote und der R-Wert zu berücksichtigen sind. Zugleich sehen wir vor, dass zum Jahresende die Maßnahmen der Krisenbekämpfung von einem unabhängigen Wissenschaftlergremium evaluiert werden. Auf diese Weise schreiben wir schon jetzt fest, dass wir unser Handeln in der Krise zum Jahresende überprüfen lassen wollen.“

Karin Maag: „Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen weiter unterstützt werden. Mindereinnahmen, die aufgrund der Corona-Pandemie entstehen, werden ausgeglichen. Das sorgt für mehr Planungssicherheit in diesen schwierigen Zeiten. Gleichzeitig halten wir an unseren pandemiebedingten Sonderregelungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige fest: So erhöhen wir bis zum Jahresende nicht nur die Pflegehilfsmittelpauschale von 40 auf 60 Euro, sondern verlängern bis Ende Juni 2021 auch die Möglichkeit für Familien, zusätzliche Pflegezeit und Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen.

Zudem sorgen wir für eine Gleichbehandlung von privat krankenversicherten und gesetzlich krankenversicherten Familien, wenn es um Unterstützungsangebote im Falle von Schul- und Kitaschließungen geht. So soll der Entschädigungsanspruch auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes auch dann gelten, wenn die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wird. Dasselbe greift auch dann, wenn eine behördliche Empfehlung vorliegt, vom Besuch einer solchen Einrichtung abzusehen. Der Anspruch soll im Übrigen unabhängig davon bestehen, ob die geschuldete Arbeitsleistung nicht auch grundsätzlich im Homeoffice erbracht werden kann und ob eine Notbetreuung zur Verfügung steht. Das führt zu einer weiteren Entlastung für die von der Corona-Pandemie sehr beanspruchten Familien. Die Anspruchsdauer von insgesamt zehn Wochen pro Elternteil bzw. zwanzig Wochen für alleinerziehende Mütter oder Väter zählt ab Ende März 2021 neu.

Darüber hinaus sehen wir eine zusätzliche Prämie für Klinik-Beschäftigte vor, die einer erhöhten Arbeitsbelastung aufgrund der Versorgung von Covid-Patienten ausgesetzt waren. Damit reagieren wir auf die Tatsache, dass die zweite Welle der Pandemie viele Krankenhäuser und ihre Beschäftigten vor eine noch größere Belastung gestellt hat als die erste.“

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Frei/Maag: Die Anstrengungen gegen das Coronavirus müssen weitergeführt werden

03.03.2021 – 06:44

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Frei/Maag: Die Anstrengungen gegen das Coronavirus müssen weitergeführt werden


















Berlin (ots)

Unterstützung für Familien in dieser Krisenzeit ausbauen

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf den Gesetzentwurf zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen geeinigt. Er soll am Donnerstag im Plenum beschlossen werden. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, und die gesundheitspolitische Sprecherin Karin Maag:

Thorsten Frei: „Das Gesetz zur Fortgeltung der Regelungen über die epidemische Lage ist in dieser Krisensituation ein weiterer wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Mit Augenmaß sorgt das Gesetz dafür, dass die notwendigen Regelungen zur Überwindung der Krise in der erforderlichen Weise fortgeführt werden. Damit der Bundestag in kurzen und regelmäßigen Abständen überprüft, ob diese epidemische Lage nach wie vor vorliegt, tritt diese Feststellung der epidemischen Lage künftig dann außer Kraft, wenn sie nicht spätestens binnen dreier Monate erneut bestätigt worden ist. Auch für die Zukunft gilt damit: Die Krisenbefugnisse werden auf Zeit erteilt und kommen regelmäßig, künftig sogar in festgelegten Fristen, auf den Prüfstand. Natürlich hoffen wir alle, dass diese Befugnisse letztlich nicht mehr lange vonnöten sein werden. Für den Moment aber ist es gut und auch wichtig, dass die Voraussetzungen für eine wirksame Bekämpfung der Corona-Krise fortgeführt werden können. In diesem Gesetz präzisieren wir gleichzeitig die Vorgaben für die Ländermaßnahmen, indem wir festschreiben, dass bei Erwägungen über Öffnungsschritte oder Erleichterungen insbesondere auch die Impfquote und der R-Wert zu berücksichtigen sind. Zugleich sehen wir vor, dass zum Jahresende die Maßnahmen der Krisenbekämpfung von einem unabhängigen Wissenschaftlergremium evaluiert werden. Auf diese Weise schreiben wir schon jetzt fest, dass wir unser Handeln in der Krise zum Jahresende überprüfen lassen wollen.“

Karin Maag: „Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen weiter unterstützt werden. Mindereinnahmen, die aufgrund der Corona-Pandemie entstehen, werden ausgeglichen. Das sorgt für mehr Planungssicherheit in diesen schwierigen Zeiten. Gleichzeitig halten wir an unseren pandemiebedingten Sonderregelungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige fest: So erhöhen wir bis zum Jahresende nicht nur die Pflegehilfsmittelpauschale von 40 auf 60 Euro, sondern verlängern bis Ende Juni 2021 auch die Möglichkeit für Familien, zusätzliche Pflegezeit und Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen.

Zudem sorgen wir für eine Gleichbehandlung von privat krankenversicherten und gesetzlich krankenversicherten Familien, wenn es um Unterstützungsangebote im Falle von Schul- und Kitaschließungen geht. So soll der Entschädigungsanspruch auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes auch dann gelten, wenn die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wird. Dasselbe greift auch dann, wenn eine behördliche Empfehlung vorliegt, vom Besuch einer solchen Einrichtung abzusehen. Der Anspruch soll im Übrigen unabhängig davon bestehen, ob die geschuldete Arbeitsleistung nicht auch grundsätzlich im Homeoffice erbracht werden kann und ob eine Notbetreuung zur Verfügung steht. Das führt zu einer weiteren Entlastung für die von der Corona-Pandemie sehr beanspruchten Familien. Die Anspruchsdauer von insgesamt zehn Wochen pro Elternteil bzw. zwanzig Wochen für alleinerziehende Mütter oder Väter zählt ab Ende März 2021 neu.

Darüber hinaus sehen wir eine zusätzliche Prämie für Klinik-Beschäftigte vor, die einer erhöhten Arbeitsbelastung aufgrund der Versorgung von Covid-Patienten ausgesetzt waren. Damit reagieren wir auf die Tatsache, dass die zweite Welle der Pandemie viele Krankenhäuser und ihre Beschäftigten vor eine noch größere Belastung gestellt hat als die erste.“

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Kauder: Irak-Besuch des Papstes ist Zeichen der Solidarität und Chance zum Dialog

03.03.2021 – 13:09

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Kauder: Irak-Besuch des Papstes ist Zeichen der Solidarität und Chance zum Dialog


















Berlin (ots)

Religiöse Minderheiten im Irak brauchen mehr Schutz und Sicherheit

Papst Franziskus besucht vom 5. bis zum 8. März 2021 als erster Papst der Geschichte den Irak. Dazu erklärt Volker Kauder, in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion u.a. zuständig für Religionsfreiheit, den Einsatz gegen Christenverfolgung und Wertethemen:

„Es ist ein historisches Ereignis mit großer Signalwirkung, dass Papst Franziskus den Irak bereisen wird. Er ist nicht nur der erste Papst, der das Zweistromland besucht. Franziskus sucht auch bewusst den Kontakt zu führenden, aber in ihren Überzeugungen mitunter konträren politischen und religiösen Amtsträgern.

Durch die Terrorherrschaft des sogenannten Islamischen Staates sind vor allem Christen und Jesiden aus ihren Heimatgebieten wie der Ninive-Ebene vertrieben oder ermordet worden. Auch nach der Vertreibung des IS gibt die Situation der Christen und Jesiden im Irak Anlass zu großer Sorge. Christen und Jesiden können aufgrund der prekären Sicherheitslage noch immer nicht in ihre Heimatdörfer zurückkehren und werden diskriminiert und bedrängt. Hier erwarten wir uns, dass Papst Franziskus gegenüber der irakischen Regierung deutlich macht, dass mehr für die Sicherheit und den Schutz von religiösen Minderheiten im Irak getan werden muss.

Das Motto seiner Reise ist eindrücklich: ‚Ihr seid alle Geschwister‘ kann die irakische Bevölkerung zu ihrer gemeinsamen Aufgabe und Verantwortung für eine friedliche, gemeinsame Zukunft ermuntern. Der Irak braucht dringend solche Hoffnungszeichen und die Unterstützung der Weltgemeinschaft. Nur so kann es Versöhnung und ein friedliches Zusammenleben der einzelnen Ethnien und Religionszugehörigkeiten mit gerechter Gesetzgebung und unter Einhaltung aller Menschenrechte geben.

Wir freuen uns für die irakische Bevölkerung, dass Papst Franziskus durch seinen Besuch ein Zeichen der interreligiösen und politischen Verständigung setzen möchte.“

Hintergrund: Der Irak ist sowohl für die christliche als auch die islamische Welt eine bedeutende Region. Er zählt zu den frühesten christlichen Siedlungsgebieten und ist seit jeher von religiöser, ethnischer und sprachlicher Diversität geprägt. Bis zur islamischen Eroberung im 7. Jahrhundert stellten Christen im irakischen Kernland die Bevölkerungsmehrheit. Bis heute verringert sich ihr Bevölkerungsanteil stetig durch Terror, Bürgerkrieg, Flucht und Unterdrückung.

Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Rainer/Donth: Innovative Personenbeförderung für Stadt und Land

03.03.2021 – 12:27

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Rainer/Donth: Innovative Personenbeförderung für Stadt und Land


















Berlin (ots)

Personenbeförderungsrecht erhält ein Digital-Update

Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute seine Beratungen zur Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) abgeschlossen und den entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen beschlossen. Am kommenden Freitag soll der Gesetzentwurf im Plenum des Bundestages verabschiedet werden. Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alois Rainer, und der zuständige Berichterstatter Michael Donth:

Alois Rainer: „Die Erwartungen an die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes waren hoch, vielseitig und zum Teil konträr. Es ging darum, einen ausgewogenen Interessenausgleich zu finden, der Innovationen ermöglicht und zugleich Bewährtes erhält. Das ist uns gelungen. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts sorgen wir dafür, dass neue, digitalbasierte Mobilitätsangebote und Geschäftsmodelle entstehen können. Dabei erhalten Kommunen geeignete Steuerungsmöglichkeiten, um Wettbewerbsnachteile für bisherige Anbieter wie Taxis oder den ÖPNV zu verhindern. Profitieren werden die Menschen vor Ort. Sie können in Zukunft pass- und bedarfsgenauere Angebote erwarten – auch auf dem Land.“

Michael Donth: „Heute beginnt das digitale Zeitalter im Personenbeförderungsgesetz. Mit einer Digitalisierungsoffensive für die Lieferung von Echtzeit- und Mobilitätsdaten, aber auch den neuen digitalbasierten Verkehrsformen, bringen wir das Gesetz, das bis vor kurzem noch vom ‚Droschkenverkehr‘ gesprochen hat, in das 21. Jahrhundert. Wir freuen uns besonders, dass wir mit dem Linienbedarfsverkehr das in der Stadt erfolgreich erprobte ‚Pooling‘ auch für den ländlichen Raum ermöglichen. Das ist eine große Chance für dichtere Verkehrsangebote, die den Umstieg vom Auto auf den ÖPNV auch auf dem Land in greifbare Nähe rücken lassen. Nun müssen die Genehmigungsbehörden vor Ort die neuen Möglichkeiten auch nutzen und umsetzen.“

Zum Hintergrund:

Die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes war ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag. Außerdem beruht der vorliegende Gesetzentwurf auf den Ergebnissen einer von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer im Frühjahr 2019 eingerichteten Findungskommission. Diese hatte das Ziel, zwischen Vertretern aus dem Bundestag und den Ländern sowie über Partei- und Koalitionsgrenzen hinweg einen Konsens zu finden. Am 19. Juni 2020 wurde mit großer Mehrheit ein finales Eckpunktepapier beschlossen.

Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Anlässlich der Medienberichte über eine Hochstufung der gesamten AfD zum Verdachtsfall erklären die Bundessprecher Jörg Meuthen und Tino Chrupalla:

03.03.2021 – 12:48

AfD – Alternative für Deutschland

Anlässlich der Medienberichte über eine Hochstufung der gesamten AfD zum Verdachtsfall erklären die Bundessprecher Jörg Meuthen und Tino Chrupalla:


















Berlin (ots)

„Laut Presseberichten soll das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD zum Verdachtsfall erklärt haben. Uns als Partei liegt bislang keine offizielle Erklärung des Bundesamtes vor, die das bestätigt. Sollte das BfV die AfD tatsächlich zum Verdachtsfall hochgestuft haben, wäre damit genau das eingetreten, was wir seit Mitte Februar versucht haben, durch Eilverfahren bis hin zum Bundesverfassungsgericht abzuwenden: eine Hochstufung, die dann umgehend an die Presse durchgestochen wird.

Dass einzelne Medien bereits aus einem BfV-Gutachten zitieren, das das Bundesamt erst an diesem Montag in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht hat – und das der AfD selbst noch gar nicht vorliegt – zeigt, wie schnell streng vertrauliche Informationen aus dem BfV nach außen dringen – und wie wenig die Stillhaltezusage wert war, die das BfV im Eilverfahren dazu abgegeben hatte.

Auch das Verwaltungsgericht Köln muss sich angesichts der heutigen Presseberichte vom BfV getäuscht sehen, zumal es ausdrücklich festgestellt hatte, wie es die Stillhaltezusage des BfV verstanden hat: Nämlich so, „dass das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht nur eine öffentliche Bekanntgabe etwa im Wege einer Pressemitteilung oder sonstiger offizieller Verlautbarung unterlassen wird, sondern auch jegliche in ihrer Wirkung gleichkommende Maßnahme der Information der Öffentlichkeit insgesamt oder einzelner Presseorgane.“

Dass sich das Bundesamt an diese Stillhaltezusage nicht gehalten hat, ist offensichtlich und ein Skandal, der die AfD gerade in einem Superwahljahr massiv zu schädigen droht. Wir werden deshalb auch hier alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um diesen Schaden so weit wie irgend möglich abzuwenden bzw. gering zu halten.

Feststeht schon jetzt, dass sich die AfD trotz der aktuellen Nachrichtenlage weder in Baden-Württemberg noch in Rheinland-Pfalz noch in Hessen in ihrem Bemühen beirren lässt, überall ein gutes Wahlkampfergebnis zu erzielen. Denn eine Hochstufung der AfD zum Verdachtsfall entbehrt jeder Grundlage und wird vor Gericht letztlich keinen Bestand haben.“

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Kauder: Irak-Besuch des Papstes ist Zeichen der Solidarität und Chance zum Dialog

03.03.2021 – 13:09

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Kauder: Irak-Besuch des Papstes ist Zeichen der Solidarität und Chance zum Dialog


















Berlin (ots)

Religiöse Minderheiten im Irak brauchen mehr Schutz und Sicherheit

Papst Franziskus besucht vom 5. bis zum 8. März 2021 als erster Papst der Geschichte den Irak. Dazu erklärt Volker Kauder, in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion u.a. zuständig für Religionsfreiheit, den Einsatz gegen Christenverfolgung und Wertethemen:

„Es ist ein historisches Ereignis mit großer Signalwirkung, dass Papst Franziskus den Irak bereisen wird. Er ist nicht nur der erste Papst, der das Zweistromland besucht. Franziskus sucht auch bewusst den Kontakt zu führenden, aber in ihren Überzeugungen mitunter konträren politischen und religiösen Amtsträgern.

Durch die Terrorherrschaft des sogenannten Islamischen Staates sind vor allem Christen und Jesiden aus ihren Heimatgebieten wie der Ninive-Ebene vertrieben oder ermordet worden. Auch nach der Vertreibung des IS gibt die Situation der Christen und Jesiden im Irak Anlass zu großer Sorge. Christen und Jesiden können aufgrund der prekären Sicherheitslage noch immer nicht in ihre Heimatdörfer zurückkehren und werden diskriminiert und bedrängt. Hier erwarten wir uns, dass Papst Franziskus gegenüber der irakischen Regierung deutlich macht, dass mehr für die Sicherheit und den Schutz von religiösen Minderheiten im Irak getan werden muss.

Das Motto seiner Reise ist eindrücklich: ‚Ihr seid alle Geschwister‘ kann die irakische Bevölkerung zu ihrer gemeinsamen Aufgabe und Verantwortung für eine friedliche, gemeinsame Zukunft ermuntern. Der Irak braucht dringend solche Hoffnungszeichen und die Unterstützung der Weltgemeinschaft. Nur so kann es Versöhnung und ein friedliches Zusammenleben der einzelnen Ethnien und Religionszugehörigkeiten mit gerechter Gesetzgebung und unter Einhaltung aller Menschenrechte geben.

Wir freuen uns für die irakische Bevölkerung, dass Papst Franziskus durch seinen Besuch ein Zeichen der interreligiösen und politischen Verständigung setzen möchte.“

Hintergrund: Der Irak ist sowohl für die christliche als auch die islamische Welt eine bedeutende Region. Er zählt zu den frühesten christlichen Siedlungsgebieten und ist seit jeher von religiöser, ethnischer und sprachlicher Diversität geprägt. Bis zur islamischen Eroberung im 7. Jahrhundert stellten Christen im irakischen Kernland die Bevölkerungsmehrheit. Bis heute verringert sich ihr Bevölkerungsanteil stetig durch Terror, Bürgerkrieg, Flucht und Unterdrückung.

Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Tillmann/Brehm: Finanzausschuss beschließt das Siebte Verbrauchsteueränderungsgesetz

03.03.2021 – 10:47

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Tillmann/Brehm: Finanzausschuss beschließt das Siebte Verbrauchsteueränderungsgesetz


















Berlin (ots)

Stärkere Digitalisierung der Verbrauchsteuern

Am heutigen Mittwoch hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das siebte Gesetz zur Änderung der Verbrauchsteuergesetze beschlossen. Dazu erklären Antje Tillmann, Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag für Finanzen und der zuständige Berichterstatter Sebastian Brehm:

Antje Tillmann: „Damit digitalisieren wir den grenzüberschreitenden Warenverkehr für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Spirituosen oder Tabak. Bislang wurden diese Waren anhand von Begleitdokumenten in Papierform abgewickelt. Diese Änderung ist ein ganz wesentlicher Schritt hin zu einer einfacheren, schnelleren und sichereren Abwicklung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs von Alkohol und Tabak.

Wir schaffen Rechtssicherheit für Vereine: Wir passen die Haftungsbegrenzung für Vereinsvorstände an die bereits im Jahressteuergesetz 2020 erhöhte Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 EUR an. Damit haften nunmehr Vereinsvorstände innerhalb einer Vergütungsgrenze bis 840 EUR nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.“

Sebastian Brehm: „Die EU-Vorgaben machen Änderungen in allen Verbrauchsteuergesetzen erforderlich. Diese betreffen vor allem verfahrensrechtliche Aspekte, die Erleichterungen für die betroffenen Wirtschaftsbeteiligten bedeuten. Darüber hinaus macht die EU-Alkoholstrukturrichtlinie geringfügige Anpassungen im Alkohol- sowie im Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz erforderlich. Im Wesentlichen wird für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich ein Zertifizierungssystem für rechtlich und wirtschaftlich unabhängige (Klein-) Produzenten zur Inanspruchnahme eines ermäßigten Steuersatzes in einem anderen Mitgliedstaat eingeführt.

Auch fördern wir mit dem Siebten Verbrauchsteueränderungsgesetz die Wissenschaft. Zukünftig können verbrauchsteuerpflichtige Genussmittel aus dem Steuerlager steuerfrei entnommen werden, um damit wissenschaftliche Versuche und Untersuchungen durchzuführen. Dies gilt für sämtliche verbrauchsteuerpflichtigen Genussmittel, also Alkohol-, Bier-, Schaumwein-, Alkopop-, Tabak- und Kaffee.

Schließlich werten wir die Zentralstelle für Finanztransaktions-untersuchungen (kurz FIU) organisatorisch auf. Bisher war sie nur eine Abteilung und wird nun zu einer eigenen Direktion der Generalzolldirektion. Hiermit soll einerseits den gewachsenen Aufgaben der FIU Rechnung getragen werden. Andererseits betonen wir damit auch ihre gestiegene nationale und internationale Bedeutung als zentrale deutsche Meldestelle zur Verhinderung, Aufdeckung und Unterstützung bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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