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Personalausweis-Pflicht für Online Dienste und der Staatstrojaner sind ein Angriff auf die Kommunikationsfreiheit

03.03.2021 – 19:48

Piratenpartei Deutschland

Personalausweis-Pflicht für Online Dienste und der Staatstrojaner sind ein Angriff auf die Kommunikationsfreiheit


















Stuttgart (ots)

Das Bundesinnenministerium unter Horst Seehofer (CSU) strebt an, dass WhatsApp, Zoom, Skype, Signal, Threema, Telegram, iMessage, Facebook-Messenger, E-Mail und weitere Dienste die Personalien von Nutzern zukünftig verifizieren und hinterlegen müssen. Außerdem sollen Anbieter von Diensten beim Aufspielen von Staatstrojanern zur Mithilfe verpflichtet werden. Die Piratenpartei Baden-Württemberg und Landtagskandidat Philip Köngeter lehnen diesen Vorschlag auf das schärfste ab und bezeichnen es als einen Angriff auf die Freiheit der Menschen.

„Die CSU ist wieder voll in ihrem Element und möchte den Überwachungsstaat in Deutschland noch weiter ausbauen. Scheinbar ist China für Seehofer ein großes Vorbild“, kritisiert Landtagskandidat Philip Köngeter die Vorschläge des Bundesinnenministeriums. „Mit der Personalausweis-Pflicht möchte man die Anbieter noch zu Gehilfen eines großen Lauschangriffs verpflichten. Auch sie zu verpflichten, den Staatstrojaner auf Endgeräte Ihrer Kunden zu installieren, ist Teil davon. Solche Maßnahmen kennen wir sonst aus nicht demokratischen Staaten. Dass Trojaner und Hintertüren auch ein Einfallstor für kriminelle Machenschaften jeder Art sind, ist da nur noch das Sahnehäubchen.“

„Das Papier des Bundesinnenministeriums hat es in sich. Es wird versucht die Überwachungsbehörden noch weiter zu stärken, denn auch Krankenhäuser oder Hotels sollen verpflichtet werden, Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden zu erheben und zu speichern“, erklärt Köngeter. „Die Opposition darf sich nicht von der Pflicht zu Verifizierung bei Online-Diensten täuschen lassen. Hier wird ein gewaltiges Fass aufgemacht, um andere Punkte als nicht relevant darzustellen. Das ganze Papier muss aber abgelehnt werden.“

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Das Erste, Donnerstag, 4. März 2021, 5.30 – 9.00 UhrGäste im ARD Morgenmagazin

03.03.2021 – 20:14

ARD Das Erste

Das Erste, Donnerstag, 4. März 2021, 5.30 – 9.00 Uhr
Gäste im ARD Morgenmagazin


















Köln (ots)

7.10 Uhr, Olaf Scholz, SPD, Bundesfinanzminister, Thema: MP-Beschlüsse

8.05 Uhr, Helge Braun, CDU, Kanzleramtsminister, Thema: MP-Beschlüsse

8.35 Uhr, Annalena Baerbock, BundesvorsitzendeBündnis 90/Die Grünen,Thema: MP-Beschlüsse

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Weitere Informationen unter www.ard-morgenmagazin.de
Redaktion: Martin Hövel
WDR Kommunikation, kommunikation@wdr.de, Tel. 0221 220 7100
Agentur Ulrike Boldt, Tel. 0172 2439200

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Lobbyregister: Allianz für Lobbytransparenz kritisiert Koalitionsvereinbarung – „Transparenz geht anders“

03.03.2021 – 15:57

NABU

Lobbyregister: Allianz für Lobbytransparenz kritisiert Koalitionsvereinbarung – „Transparenz geht anders“


















Berlin (ots)

Die Allianz für Lobbytransparenz kritisiert die Vereinbarung zwischen CDU und SPD für ein Lobbyregister als Stückwerk: Ein Lobbyregister ohne exekutiven Fußabdruck bleibt ein zahnloser Tiger. Außerdem dürfte eine Verabschiedung in der geplanten Form eine umfassende Verbesserung auf Jahre hinaus verhindern. Damit hat die Große Koalition eine große Chance verpasst. Echte Transparenz und Nachvollziehbarkeit der politischen Interessenvertretung bleiben damit auf der Strecke.

Nach Auffassung der Allianz hätte die Große Koalition gerade in der aktuellen pandemischen Ausnahmesituation und mit Blick auf die Bundestagswahl durch ein gutes Lobbyregistergesetz ein klares Zeichen zur Stärkung des Vertrauens in den Gesetzgebungsprozess setzen müssen. Schließlich werden momentan weitreichende Gesetze unter hohem Zeitdruck verabschiedet. Dabei müssen sich die Bürgerinnen und Bürger elementar darauf verlassen können, dass diese Entscheidungen und Gesetze unter fairen und transparenten Bedingungen zustande gekommen sind. Wichtig und gut ist, dass das Lobbyregister künftig in digitaler Form öffentlich einsehbar und mit klaren Sanktionen versehen wird. Das reicht aber nicht: Es bedarf eines exekutiven Fußabdrucks und gleicher Spielregeln für alle Interessenvertretenden.

Ohne exekutiven Fußabdruck bleiben Inhalte nicht nachvollziehbar

Zu einem vorbildlichen Lobbyregistergesetz gehört zwingend ein verbindlich vorgeschriebener exekutiver Fußabdruck des Gesetzgebungsverfahrens. Zwar soll künftig für Treffen mit Ministeriumsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern ein Eintrag in das Lobbyregister nötig sein, das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber ohne einen exekutiven Fußabdruck, der für Bundestag und Bundesregierung insgesamt gilt, bleiben die Inhalte der Lobbyarbeit auch künftig nicht ausreichend nachvollziehbar. Schließlich stammten fast 80 Prozent der in dieser Legislaturperiode verabschiedeten Gesetze sowie alle Verordnungen aus der Feder der Bundesregierung.

Ausnahmen führen zu Ungleichbehandlung und konterkarieren Gesetzesziel

Wichtig sei auch, dass das Gesetz alle Interessenvertretenden erfasst und keine Ausnahmen zulässt. Bleiben zu viele Ausnahmen offen, führt dies zu einer ungleichen Behandlung und ist Vernebelung statt Transparenz. Im Ergebnis untergräbt dies das eigentliche Ziel des Gesetzes und erreicht das Gegenteil. Schließlich basiert das Vertrauen in den politischen Gesetzgebungsprozess auf glaubwürdigen und gleichen Regeln für alle.

Hintergrund

Im Juni 2019 haben sich sechs Organisationen zur „Allianz für Lobbytransparenz“ zusammengeschlossen. Gemeinsam setzen sie sich für Fairness, Offenheit, Transparenz und Integrität in der politischen Interessenvertretung ein. Hierfür fordern sie ein umfassendes Interessenvertretungsgesetz durch die Einführung eines Lobbyregisters sowie eines „legislativen Fußabdrucks“, bei dem Interessenbeteiligung und -abwägung in der Begründung von Gesetzentwürfen dokumentiert und erläutert werden. Darüber hinaus soll ein Lobbybeauftragter die Einhaltung des Interessenvertretungsgesetzes überwachen und dem Deutschen Bundestag regelmäßig einen Lobbybericht vorlegen.

Weiterführende Informationen

Eckpunktepapier „Allianz für Lobbytransparenz-Gemeinsam für eine transparente Interessenvertretung“, Juni 2019 (pdf)

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DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V.
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moritz@familienunternehmer.eu
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Lobbyregister: Allianz für Lobbytransparenz kritisiert Koalitionsvereinbarung – „Transparenz geht anders“

03.03.2021 – 15:57

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Lobbyregister: Allianz für Lobbytransparenz kritisiert Koalitionsvereinbarung – „Transparenz geht anders“


















Berlin (ots)

Die Allianz für Lobbytransparenz kritisiert die Vereinbarung zwischen CDU und SPD für ein Lobbyregister als Stückwerk: Ein Lobbyregister ohne exekutiven Fußabdruck bleibt ein zahnloser Tiger. Außerdem dürfte eine Verabschiedung in der geplanten Form eine umfassende Verbesserung auf Jahre hinaus verhindern. Damit hat die Große Koalition eine große Chance verpasst. Echte Transparenz und Nachvollziehbarkeit der politischen Interessenvertretung bleiben damit auf der Strecke.

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Wichtig sei auch, dass das Gesetz alle Interessenvertretenden erfasst und keine Ausnahmen zulässt. Bleiben zu viele Ausnahmen offen, führt dies zu einer ungleichen Behandlung und ist Vernebelung statt Transparenz. Im Ergebnis untergräbt dies das eigentliche Ziel des Gesetzes und erreicht das Gegenteil. Schließlich basiert das Vertrauen in den politischen Gesetzgebungsprozess auf glaubwürdigen und gleichen Regeln für alle.

Hintergrund

Im Juni 2019 haben sich sechs Organisationen zur „Allianz für Lobbytransparenz“ zusammengeschlossen. Gemeinsam setzen sie sich für Fairness, Offenheit, Transparenz und Integrität in der politischen Interessenvertretung ein. Hierfür fordern sie ein umfassendes Interessenvertretungsgesetz durch die Einführung eines Lobbyregisters sowie eines „legislativen Fußabdrucks“, bei dem Interessenbeteiligung und -abwägung in der Begründung von Gesetzentwürfen dokumentiert und erläutert werden. Darüber hinaus soll ein Lobbybeauftragter die Einhaltung des Interessenvertretungsgesetzes überwachen und dem Deutschen Bundestag regelmäßig einen Lobbybericht vorlegen.

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Demokratie-Forum Hambacher Schloss: Zwischen Qualitätsjournalismus und Fake News

03.03.2021 – 13:41

SWR – Südwestrundfunk

Demokratie-Forum Hambacher Schloss: Zwischen Qualitätsjournalismus und Fake News


















Demokratie-Forum Hambacher Schloss: Zwischen Qualitätsjournalismus und Fake News
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Mainz (ots)

Gäste im „Demokratie-Forum Hambacher Schloss“ sind: Jeanette Hofmann, Carsten Knop und Kai Gniffke/ Mittwoch, 10.3.2021, ab 19 Uhr im Live-Stream / Sonntag, 14.3.2021, ab 11 Uhr im SWR Fernsehen und in der ARD-Mediathek

Im Internet können alle, die wollen, Nachrichten verfassen, veröffentlichen und verbreiten – Youtube, Facebook und Twitter machen es möglich. Moderator Michel Friedman diskutiert zum Thema „Zwischen Qualitätsjournalismus und Fake News – Demokratie in Zeiten digitaler Medienmit der Politikwissenschaftlerin Jeanette Hofmann, dem F.A.Z.-Herausgeber Carsten Knop und SWR Intendant Kai Gniffke über Qualitätsjournalismus und Fake News in Zeiten digitaler Medien.

Internet und soziale Medien im Wandel der Zeit

Nachrichten werden längst nicht mehr nur von professionellen Journalist*innen geschrieben. Aber wie gut die Fakten recherchiert wurden, überprüfen viele Leser*innen nicht. Jede noch so absurde Nachricht findet ihre Follower. Die sogenannte Gate-Keeper-Funktion der Medien, welche Nachricht die Schleuse in die Öffentlichkeit passieren soll, fehlt. Auch hat sich ein Wandel von einer gemeinschaftlich geprägten zu einer stark individualisierten Gesellschaft vollzogen, was sich unter anderem in der Art zeigt, wie die sozialen Medien genutzt werden.

Qualitätsjournalismus in Krisenzeiten

Infratest Dimap untersuchte im Auftrag des WDR in einer repräsentativen Umfrage von etwa 1.000 Wahlberechtigten, wie ihr Vertrauen in die Medienberichterstattung im Pandemie-Jahr 2020 war. Zwei Drittel der Befragten gab an, die Berichterstattung der Medien in Deutschland für vertrauenswürdig zu halten. Zweifel an der Unabhängigkeit der Medien gibt es dennoch. Mindestens jede*r Dritte der Befragten glaubt, es gäbe eine politische Einflussnahme auf die Berichterstattung.

F.A.Z.-Herausgeber Carsten Knop und SWR Intendant Kai Gniffke haben vor allem seit Beginn der Corona-Pandemie ein deutlich gestiegenes Interesse an Qualitätsjournalismus wahrgenommen. Carsten Knop hebt Transparenz und Verlässlichkeit als Werte hervor, Kai Gniffke betont die wichtige Kritik- und Kontrollfunktion der Medien in der Demokratie. Jeanette Hofmann sieht die Digitalisierung der Medien indes nicht als Angriff auf etablierte Institutionen oder gar auf die Demokratie, sondern sie ermögliche Kommunikation und es hängt von der Gesellschaft ab, wie sie die Medien nutzt.

Sendehinweis:

„Demokratie-Forum Hambacher Schloss: Zwischen Qualitätsjournalismus und Fake News – Demokratie in Zeiten digitaler Medien“

Mittwoch, 10.3.2021 ab 19 Uhr im Live-Stream auf SWR.de

Sonntag, 14.3.2021 ab 11 Uhr im SWR Fernsehen und in der ARD-Mediathek

Informationen, kostenloses Bildmaterial und weiterführende Links unter http://swr.li/demokratieforum-hambacherschloss-qualitaetsjournalismus

Newsletter „SWR vernetzt“ http://x.swr.de/s/vernetztnewsletter

Pressekontakt: Claudia Lemcke, Tel. 06131 929 33293, claudia.lemcke@SWR.de

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Anlässlich der Medienberichte über eine Hochstufung der gesamten AfD zum Verdachtsfall erklären die Bundessprecher Jörg Meuthen und Tino Chrupalla:

03.03.2021 – 12:48

AfD – Alternative für Deutschland

Anlässlich der Medienberichte über eine Hochstufung der gesamten AfD zum Verdachtsfall erklären die Bundessprecher Jörg Meuthen und Tino Chrupalla:


















Berlin (ots)

„Laut Presseberichten soll das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD zum Verdachtsfall erklärt haben. Uns als Partei liegt bislang keine offizielle Erklärung des Bundesamtes vor, die das bestätigt. Sollte das BfV die AfD tatsächlich zum Verdachtsfall hochgestuft haben, wäre damit genau das eingetreten, was wir seit Mitte Februar versucht haben, durch Eilverfahren bis hin zum Bundesverfassungsgericht abzuwenden: eine Hochstufung, die dann umgehend an die Presse durchgestochen wird.

Dass einzelne Medien bereits aus einem BfV-Gutachten zitieren, das das Bundesamt erst an diesem Montag in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht hat – und das der AfD selbst noch gar nicht vorliegt – zeigt, wie schnell streng vertrauliche Informationen aus dem BfV nach außen dringen – und wie wenig die Stillhaltezusage wert war, die das BfV im Eilverfahren dazu abgegeben hatte.

Auch das Verwaltungsgericht Köln muss sich angesichts der heutigen Presseberichte vom BfV getäuscht sehen, zumal es ausdrücklich festgestellt hatte, wie es die Stillhaltezusage des BfV verstanden hat: Nämlich so, „dass das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht nur eine öffentliche Bekanntgabe etwa im Wege einer Pressemitteilung oder sonstiger offizieller Verlautbarung unterlassen wird, sondern auch jegliche in ihrer Wirkung gleichkommende Maßnahme der Information der Öffentlichkeit insgesamt oder einzelner Presseorgane.“

Dass sich das Bundesamt an diese Stillhaltezusage nicht gehalten hat, ist offensichtlich und ein Skandal, der die AfD gerade in einem Superwahljahr massiv zu schädigen droht. Wir werden deshalb auch hier alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um diesen Schaden so weit wie irgend möglich abzuwenden bzw. gering zu halten.

Feststeht schon jetzt, dass sich die AfD trotz der aktuellen Nachrichtenlage weder in Baden-Württemberg noch in Rheinland-Pfalz noch in Hessen in ihrem Bemühen beirren lässt, überall ein gutes Wahlkampfergebnis zu erzielen. Denn eine Hochstufung der AfD zum Verdachtsfall entbehrt jeder Grundlage und wird vor Gericht letztlich keinen Bestand haben.“

Pressekontakt:

Alternative für Deutschland
Bundesgeschäftsstelle

Schillstraße 9 / 10785 Berlin
Telefon: 030 220 5696 50
E-Mail: presse@afd.de

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Nach Beschluss in Deutschland: Bürgerinitiative für Lieferkettengesetz in Österreich startet breite Mitmach-Bewegung

03.03.2021 – 08:30

Gemeinwohlstiftung COMUN

Nach Beschluss in Deutschland: Bürgerinitiative für Lieferkettengesetz in Österreich startet breite Mitmach-Bewegung


















Wien (ots)

Bußgelder in Höhe von 2 Prozent des Jahresumsatzes bei Apple & Nestle würden 6,2 Milliarden Euro einbringen, entspricht Gesamtkosten für Arbeitslosengeld in Österreich

Die Umsetzung des geplanten deutschen Lieferkettengesetzes nimmt konkrete Formen an. Laut Reuters vorliegenden Informationen sollen dem neuen Regierungs-Entwurf zufolge Konzerne, die gegen die Bestimmungen des Lieferkettengesetzes verstoßen, künftig mit bis zu zwei Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes belangt werden können. Zwei fiktive Beispiele zur Veranschaulichung der konkreten Auswirkungen auf den Staatshaushalt:

Beim Technologie-Konzern Apple mit globalem Jahresumsatz von fast 275 Milliarden Dollar im Jahr 2020, würden demnach Strafzahlungen in Höhe von fast 5,5 Milliarden Dollar anfallen, sollten konkrete Verletzungen entlang der Lieferkette nachgewiesen werden können. Das könnte sich auf Arbeitsbedingungen bei der Herstellung von IPhones genauso beziehen wie auf den Abbau von Rohstoffen in Minen.

Strafzahlungen von 2 Konzernen könnten Arbeitslosengeld kompensieren

Der weltgrößte Nahrungsmittel-Konzern Nestle wiederum erzielte 2019 einen Jahresumsatz von rund 91,43 Milliarden Franken. Bei Strafzahlungen in Folge von dokumentierten Verletzungen von Menschenrechten & Umweltstandards bei der Erzeugung von Rohstoffen für Produkte, etwa beim Anbau oder der Verarbeitung von Palmöl oder Kakao, würde sich das zu einer Strafzahlung von über 1,8 Milliarden Franken summieren.

Um diese Zahlen in Relation zu setzen: Die Gesamtkosten für Arbeitslosengeld in Österreich betrugen im Jahr 2019 rund 6 Milliarden Euro. Alleine das Bußgeld von Apple und Nestle könnte die gesamten Staatsausgaben in diesem Bereich kompensieren. Zudem würde ein derart hohes Bußgeld wohl dazu führen, dass multinationale Konzerne im Eiltempo ihre Lieferketten transparent, menschenrechtskonform und ökologisch nachhaltig gestalten.

#EndlichDonnerstag: Unabhängige Bürgerinitiative startet Mitmach-Bewegung

Die unabhängige Bürgerinitiative für ein Lieferkettengesetz in Österreich begrüßt den Vorstoß der deutschen Bundesregierung und startet unter #EndlichDonnerstag eine breite Mitmach-Bewegung. Alle Interessierten können sich dabei ab sofort unter mitmachen@lieferkettengesetz.at melden, es wird wöchentliche Vernetzungstreffen geben und eine Vielzahl an konkreten Aktivitäten in allen Teilen des Landes.

Dazu Komitee-Sprecherin Veronika Bohrn Mena: „Wir haben lange genug darauf gewartet, dass die Politik ihre Arbeit macht und die Konzerne zur Haftung verpflichtet. Es gibt leider nur eine Sprache, die diese Multis verstehen, das ist die des Geldes. Erst wenn ihre Profite bedroht sind, werden sie ihre Praktiken ändern. Der Raubbau an Menschen, Umwelt und Klima muss aufhören und das wird er nur dann, wenn wir die Konzerne dazu zwingen. Wir als Bürger*innen werden jetzt selbst dafür sorgen, dass der politische Wille steigt, damit es auch bei uns zu einem Lieferkettengesetz kommt und Österreich auf europäischer Ebene eine progressive Rolle einnimmt.“ Mehr Infos unter www.lieferkettengesetz.at.

Pressekontakt:

Bürgerinitiative für ein Lieferkettengesetz in Österreich I info@lieferkettengesetz.at I +43 660 320 20 86

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