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Dringender Handlungsbedarf bei Finanzierung der Pflegekosten – Brossardt: „Wir brauchen mehr private Pflegevorsorge“

10.03.2021 – 09:26

ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft

Dringender Handlungsbedarf bei Finanzierung der Pflegekosten – Brossardt: „Wir brauchen mehr private Pflegevorsorge“


















München (ots)

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. diskutierte auf ihrem Online-Kongress zum Thema Pflege wie die Pflegekosten einer künftig weiter stark ansteigenden Zahl an Pflegebedürftigen zu bewältigen sind. So waren Ende 2019 in Bayern über 490.000 Personen pflegebedürftig. Das sind zwei Drittel mehr als 20 Jahre zuvor. Bundesweit wurde zuletzt mit 4,1 Millionen Pflegebedürftigen ein neuer Höchststand erreicht. „Zeitgleich hat sich seit 2006 in der sozialen Pflegeversicherung die Zahl der Leistungsempfänger verdoppelt und die Ausgaben haben sich auf 41 Milliarden Euro jährlich verdreifacht. Das umlagefinanzierte System der sozialen Pflegeversicherung stößt an seine Grenzen. Wir brauchen ein tragfähiges Konzept, dass eine generationengerechte Finanzierung der Pflegekosten ermöglicht und sicherstellt, dass die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts nicht durch Beitragssatzsteigerungen gefährdet wird“, erklärt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Die vbw setzt sich daher dafür ein, dass die Pflegefinanzierung durch eine verpflichtende private Pflegeversicherung mit Abfederung sozialer Härten ergänzt wird. „Die bisherigen Bemühungen, eine zusätzliche privaten Absicherung zu etablieren sind gescheitert. Wir fordern den Gesetzgeber auf, hier dringend nachzubessern und beispielsweise die steuerlichen Förderoptionen auszuweiten“, so Brossardt. Ein weiteres Anliegen der vbw sind verbesserte Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung. „Es kann nicht sein, dass der Einsatz technischer und digitaler Pflegeunterstützungslösungen faktisch nicht mit der Pflegeversicherung abzurechnen ist. Das verhindert eine effizientere und qualitativ hochwertigere Pflege. Dabei würde dies einen Beitrag zur Entlastung des Pflegepersonals leisten, damit eine bessere Arbeitszufriedenheit fördern und schlussendlich durch bessere Pflegebedingungen zentral zur Fachkräftesicherung beitragen“, erklärt Brossardt.

Der aktuelle Beitragssatz in der Pflegeversicherung liegt mit 3,05 Prozent rund 80 Prozent höher als vor 15 Jahren. Und schon jetzt zeigt sich, dass auch dieser Beitrag zur Finanzierung der Pflegekosten nicht ausreicht. Im letzten Jahr war erstmalig ein Steuerzuschuss zur Pflegeversicherung nötig. „Die bislang vorgelegten Reformpläne greifen jedoch zu kurz und bleiben hinter den Erwartungen zurück. Den Vorstoß, pauschal den Eigenanteil von Pflegebedürftigen zu deckeln, lehnen wir ab. Eine solche Maßnahme ist langfristig nicht finanzierbar und auch nicht gerecht. Vor allem dann nicht, wenn der Eigenanteil durch Einkünfte oder Vermögen selbst gedeckt werden kann. Eine hochwertige und würdige Versorgung im Pflegefall darf keine Frage des Geldbeutels sein“, findet Brossardt.

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Tobias Rademacher, Tel. 089-551 78-399, E-Mail: tobias.rademacher@ibw-bayern.de

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10 Jahre Krieg in Syrien: Kinder leben zwischen Gewalt und Sterben

10.03.2021 – 10:44

Kindernothilfe e.V.

10 Jahre Krieg in Syrien: Kinder leben zwischen Gewalt und Sterben


















Duisburg (ots)

Seit zehn Jahren bestimmen tägliche Gewalt, Angst und Sterben das Leben der Menschen in Syrien. Darunter sind viele Kinder und Jugendliche, die im Krieg und Terror unter unmenschlichen Bedingungen aufwachsen. „Syrien braucht endlich einen international abgesicherten Frieden und eine Verfassung, die die Zivilbevölkerung am Wiederaufbau des Landes und an der Aufarbeitung der Kriegsverbrechen beteiligt“, betont Katrin Weidemann, Vorstandsvorsitzende der Kindernothilfe.

Mehr als 600.000 Tote und 22 Millionen vertriebene Menschen sowie ein Land in Trümmern sind das Ergebnis eines zehn Jahre langen blutigen Kriegs. Besonders Kinder und Jugendliche wird dieser Krieg mit seinen Folgen ein Leben lang zeichnen. Sie sind traumatisiert von den Bildern, die sie täglich sehen: von Gewalt, Bomben und Leichen. Menschen leiden unter Hunger, haben kein sicheres Zuhause, und ein Ende des Terrors ist noch lange nicht in Sicht. „Die Menschenrechte werden massiv verletzt“, so Katrin Weidemann, „die grausamen Zustände müssen endlich beendet werden, um Mädchen und Jungen eine sichere und gesunde Kindheit zu ermöglichen.“ Hinzu kommt die Corona-Pandemie, die ein Jahr nach Ausrufung die Situation im Land und die anhaltende Wirtschaftskrise weiter verschärft.

Viele Geflüchtete suchen Schutz in anderen Ländern wie dem Libanon und hoffen dort auf ein besseres Leben für ihre Familien und Kinder. Dort unterstützt die Kindernothilfe mehr als 2.200 syrische Kinder mit ihren Familien. Im Fokus steht dabei der Zugang zu Bildung. Kinder und Jugendliche erhalten beispielsweise Förderunterricht, um ihnen die Aufnahme an libanesischen Schulen zu ermöglichen. Außerdem bietet die Hilfsorganisation gemeinsam mit ihren Partnern vor Ort Ausbildungsprogramme für junge Erwachsene an, um ihre Berufschance zu erhöhen und ihnen somit Zukunftsperspektiven zu geben. Auch Eltern werden in den Projekten miteinbezogen, um sie für Bildungsthematiken zu sensibilisieren, damit sie ihre Kinder ebenfalls unterstützen können. „Ohne eine politische Lösung sind Frieden und Sicherheit nicht denkbar, und die geflüchteten Menschen können nicht in ihre Heimat zurück“, sagt die Vorstandsvorsitzende.

Als eine der größten Kinderrechtsorganisationen in Europa unterstützt die Kindernothilfe seit mehr als 60 Jahren weltweit benachteiligte Mädchen und Jungen auf ihrem Weg in ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben. Weitere Infos unter kindernothilfe.de

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Angelika Böhling, Pressesprecherin
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Mittelstand sieht Nachbesserungsbedarf beim Fondsstandortgesetz

09.03.2021 – 12:59

BVMW

Mittelstand sieht Nachbesserungsbedarf beim Fondsstandortgesetz


















Berlin (ots)

Zum Gesetzentwurf des Bundesfinanzministers für ein Start-up-Gesetz erklärt der Vize-Vorsitzende der BVMW Start-up-Kommission, Florian Eismann:

„Die Vergabe virtueller Anteile an Start-ups ist für Gründer ein zentrales Werkzeug, um gute Mitgründer und Mitarbeiter in einer frühen Phase gewinnen zu können. Im Gegensatz zu echten Anteilen sind damit zwar keine Stimmrechte verbunden, jedoch partizipieren die Anteilseigner im Zuge eines Verkaufs des Unternehmens.

Das aktuelle Problem ist jedoch, dass die virtuellen Anteile steuerlich anders behandelt werden als echte Anteile. Dadurch entsteht für Gründer und Mitarbeiter eine hohe Steuerlast, bevor sie überhaupt Geld aus dem Verkauf ihrer Anteile einnehmen.

Daher die klare Forderung des BVMW, hier für mehr für Gerechtigkeit und Standortattraktivität zu sorgen, in dem man virtuelle Anteile erst im Liquiditätszufluss besteuert. Alternativ hierzu bietet sich eine Möglichkeit der Steuerstundung an, was der Bundesfinanzminister aber nur für echte Anteile in seinem Gesetzesentwurf vorsieht. Dies steht im Widerspruch zum Gründerstandortvorteil Deutschlands und entmutigt junge Gründer, Risiken einzugehen und Mitarbeiter am Unternehmenswert zu beteiligen. “

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BVMW Pressesprecher
Eberhard Vogt
Tel.: 030 53320620
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Mittelstand sieht Nachbesserungsbedarf beim Fondsstandortgesetz

09.03.2021 – 12:59

BVMW

Mittelstand sieht Nachbesserungsbedarf beim Fondsstandortgesetz


















Berlin (ots)

Zum Gesetzentwurf des Bundesfinanzministers für ein Start-up-Gesetz erklärt der Vize-Vorsitzende der BVMW Start-up-Kommission, Florian Eismann:

„Die Vergabe virtueller Anteile an Start-ups ist für Gründer ein zentrales Werkzeug, um gute Mitgründer und Mitarbeiter in einer frühen Phase gewinnen zu können. Im Gegensatz zu echten Anteilen sind damit zwar keine Stimmrechte verbunden, jedoch partizipieren die Anteilseigner im Zuge eines Verkaufs des Unternehmens.

Das aktuelle Problem ist jedoch, dass die virtuellen Anteile steuerlich anders behandelt werden als echte Anteile. Dadurch entsteht für Gründer und Mitarbeiter eine hohe Steuerlast, bevor sie überhaupt Geld aus dem Verkauf ihrer Anteile einnehmen.

Daher die klare Forderung des BVMW, hier für mehr für Gerechtigkeit und Standortattraktivität zu sorgen, in dem man virtuelle Anteile erst im Liquiditätszufluss besteuert. Alternativ hierzu bietet sich eine Möglichkeit der Steuerstundung an, was der Bundesfinanzminister aber nur für echte Anteile in seinem Gesetzesentwurf vorsieht. Dies steht im Widerspruch zum Gründerstandortvorteil Deutschlands und entmutigt junge Gründer, Risiken einzugehen und Mitarbeiter am Unternehmenswert zu beteiligen. “

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GET H2: Sieben Unternehmen wollen Basis einer europäischen Infrastruktur für grünen Wasserstoff schaffen

09.03.2021 – 12:15

Nowega GmbH

GET H2: Sieben Unternehmen wollen Basis einer europäischen Infrastruktur für grünen Wasserstoff schaffen


















GET H2: Sieben Unternehmen wollen Basis einer europäischen Infrastruktur für grünen Wasserstoff schaffen
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Bochum, Dortmund, Essen, Marl, Münster, Salzgitter (ots)

- Konsortium will 2024 Wasserstoffwirtschaft mit Erzeugung, Transport, Speicherung und industrieller Abnahme von klimafreundlichem grünem Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien starten
- Gebündelte Projekte könnten bis zu 16 Mio. Tonnen CO2 bis 2030 vermeiden
- Öffentliche Förderung über Programm für "Wichtige Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse" (IPCEI) angestrebt
- Regulatorische Änderungen noch in dieser Legislaturperiode zentral für zeitnahen Einstieg in Wasserstoffwirtschaft 

Sieben Unternehmen aus der Initiative GET H2 zeigen, wie rasant sich die Planung der nationalen und europäischen Wasserstoffwirtschaft entwickelt. Das Konsortium will eine grenzüberschreitende Infrastruktur für Wasserstoff aufbauen – angefangen bei der Erzeugung von grünem Wasserstoff über den Transport bis hin zur industriellen Nutzung. Von Lingen (Emsland) bis nach Gelsenkirchen und von der niederländischen Grenze bis nach Salzgitter sollen Erzeugung, Transport, Speicherung und industrielle Abnahme von grünem Wasserstoff in mehreren Schritten zwischen 2024 und 2030 unter dem Dach des Gesamtprojektes verbunden werden.

Für dieses Projekt haben die Unternehmen bp, Evonik, Nowega, OGE, RWE, Salzgitter Flachstahl und Thyssengas, die alle Partner der Wasserstoffinitiative GET H2 sind, jetzt eine Interessensbekundung für eine Förderung im Rahmen des IPCEI-Programms (Important Project of Common European Interest) beim Bundeswirtschaftsministerium eingereicht. Durch den Einsatz des grünen Wasserstoffs in Raffinerien, in der Stahlproduktion und für weitere industrielle Nutzung sollen mit dem hier skizzierten Gesamtprojekt bis 2030 CO2-Emissionen von bis zu 16 Mio. Tonnen vermieden werden.

Gemeinschaftlich kann das Gesamtprojekt die wesentlichen Bausteine der Wertschöpfungskette des grünen Wasserstoffs abbilden und die Basis bilden für eine leistungsfähige europäische Gasinfrastruktur für Wasserstoff. Mit der Integration eines Kavernenspeichers durch RWE in Gronau-Epe kann das System, das sich auf die Stromerzeugung aus Windenergie stützt, zusätzlich einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Die Anknüpfung an den niederländischen Gasmarkt legt den Grundstein für einen transeuropäischen Wasserstoffmarkt. Die Erweiterung des Projekts durch Partner aus dem Verkehrssektor und für die Verteilung des grünen Wasserstoffs in die Fläche ist zudem schon in Vorbereitung. Weitere Partner der Initiative GET H2 haben ebenfalls Interessensbekundungen für die IPCEI-Förderung von Projekten, die den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur zum Ziel haben, eingereicht.

Die Unternehmen wollen den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft vorantreiben. Umsetzbar sind diese Pläne aber nur mit dem notwendigen regulatorischen Rahmen. Derzeit im Fokus steht vor allem die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Der vom Bundeskabinett Anfang Februar beschlossene Entwurf greift nach Überzeugung der Unternehmen zu kurz. So ist dort keine übergreifende Regulierung von Gas- und Wasserstoffnetzen mit einem einheitlichen Gas- und Wasserstoffnetzentgelt vorgesehen. Das wäre jedoch die beste Lösung, um eine einheitliche und diskriminierungsfreie Nutzung der Wasserstoffinfrastruktur zu tragfähigen Konditionen zu ermöglichen. Durch das IPCEI-Programm kann zwar der Netzaufbau in Teilen finanziert werden. Die Finanzierung des Netzbetriebs bedarf jedoch einer langfristigen Lösung der Entgeltfrage im EnWG.

Weitere politische Schritte sind auch notwendig, um Anreize für die Anwendung des grünen Wasserstoffs in der Industrie zu schaffen. Durch die im Bundeskabinett beschlossene nationale Umsetzung der EU Renewable Energy Directive 2 (RED 2) Ende Dezember ist ein wichtiger Schritt erfolgt, um durch entsprechende Nachfrage im Verkehrssektor für Raffinerien einen zügigen Einsatz des grünen Wasserstoffs wirtschaftlich zu ermöglichen. Noch ausstehend ist hier die Definition der Strombezugskriterien. Auch für die im Dezember im Rahmen der EEG-Novelle beschlossene Umlagebefreiung des in der Elektrolyse eingesetzten grünen Stroms müssen die Kriterien noch ausgearbeitet werden. Für die Stahlindustrie ist ein anderer Förderweg nötig, da hier die RED 2 nicht greift. Entsprechende Fördermodelle wie z.B. so genannte Carbon Contracts for Difference (CCfD), die den Einsatz von CO2-freiem oder CO2-armem Stahl begünstigen, sind zwar in der Wasserstoffstrategie der Bundesregierung angekündigt, die gesetzliche Umsetzung steht aber noch aus.

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GET H2: Sieben Unternehmen wollen Basis einer europäischen Infrastruktur für grünen Wasserstoff schaffen

09.03.2021 – 12:15

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Bochum, Dortmund, Essen, Marl, Münster, Salzgitter (ots)

- Konsortium will 2024 Wasserstoffwirtschaft mit Erzeugung, Transport, Speicherung und industrieller Abnahme von klimafreundlichem grünem Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien starten
- Gebündelte Projekte könnten bis zu 16 Mio. Tonnen CO2 bis 2030 vermeiden
- Öffentliche Förderung über Programm für "Wichtige Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse" (IPCEI) angestrebt
- Regulatorische Änderungen noch in dieser Legislaturperiode zentral für zeitnahen Einstieg in Wasserstoffwirtschaft 

Sieben Unternehmen aus der Initiative GET H2 zeigen, wie rasant sich die Planung der nationalen und europäischen Wasserstoffwirtschaft entwickelt. Das Konsortium will eine grenzüberschreitende Infrastruktur für Wasserstoff aufbauen – angefangen bei der Erzeugung von grünem Wasserstoff über den Transport bis hin zur industriellen Nutzung. Von Lingen (Emsland) bis nach Gelsenkirchen und von der niederländischen Grenze bis nach Salzgitter sollen Erzeugung, Transport, Speicherung und industrielle Abnahme von grünem Wasserstoff in mehreren Schritten zwischen 2024 und 2030 unter dem Dach des Gesamtprojektes verbunden werden.

Für dieses Projekt haben die Unternehmen bp, Evonik, Nowega, OGE, RWE, Salzgitter Flachstahl und Thyssengas, die alle Partner der Wasserstoffinitiative GET H2 sind, jetzt eine Interessensbekundung für eine Förderung im Rahmen des IPCEI-Programms (Important Project of Common European Interest) beim Bundeswirtschaftsministerium eingereicht. Durch den Einsatz des grünen Wasserstoffs in Raffinerien, in der Stahlproduktion und für weitere industrielle Nutzung sollen mit dem hier skizzierten Gesamtprojekt bis 2030 CO2-Emissionen von bis zu 16 Mio. Tonnen vermieden werden.

Gemeinschaftlich kann das Gesamtprojekt die wesentlichen Bausteine der Wertschöpfungskette des grünen Wasserstoffs abbilden und die Basis bilden für eine leistungsfähige europäische Gasinfrastruktur für Wasserstoff. Mit der Integration eines Kavernenspeichers durch RWE in Gronau-Epe kann das System, das sich auf die Stromerzeugung aus Windenergie stützt, zusätzlich einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Die Anknüpfung an den niederländischen Gasmarkt legt den Grundstein für einen transeuropäischen Wasserstoffmarkt. Die Erweiterung des Projekts durch Partner aus dem Verkehrssektor und für die Verteilung des grünen Wasserstoffs in die Fläche ist zudem schon in Vorbereitung. Weitere Partner der Initiative GET H2 haben ebenfalls Interessensbekundungen für die IPCEI-Förderung von Projekten, die den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur zum Ziel haben, eingereicht.

Die Unternehmen wollen den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft vorantreiben. Umsetzbar sind diese Pläne aber nur mit dem notwendigen regulatorischen Rahmen. Derzeit im Fokus steht vor allem die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Der vom Bundeskabinett Anfang Februar beschlossene Entwurf greift nach Überzeugung der Unternehmen zu kurz. So ist dort keine übergreifende Regulierung von Gas- und Wasserstoffnetzen mit einem einheitlichen Gas- und Wasserstoffnetzentgelt vorgesehen. Das wäre jedoch die beste Lösung, um eine einheitliche und diskriminierungsfreie Nutzung der Wasserstoffinfrastruktur zu tragfähigen Konditionen zu ermöglichen. Durch das IPCEI-Programm kann zwar der Netzaufbau in Teilen finanziert werden. Die Finanzierung des Netzbetriebs bedarf jedoch einer langfristigen Lösung der Entgeltfrage im EnWG.

Weitere politische Schritte sind auch notwendig, um Anreize für die Anwendung des grünen Wasserstoffs in der Industrie zu schaffen. Durch die im Bundeskabinett beschlossene nationale Umsetzung der EU Renewable Energy Directive 2 (RED 2) Ende Dezember ist ein wichtiger Schritt erfolgt, um durch entsprechende Nachfrage im Verkehrssektor für Raffinerien einen zügigen Einsatz des grünen Wasserstoffs wirtschaftlich zu ermöglichen. Noch ausstehend ist hier die Definition der Strombezugskriterien. Auch für die im Dezember im Rahmen der EEG-Novelle beschlossene Umlagebefreiung des in der Elektrolyse eingesetzten grünen Stroms müssen die Kriterien noch ausgearbeitet werden. Für die Stahlindustrie ist ein anderer Förderweg nötig, da hier die RED 2 nicht greift. Entsprechende Fördermodelle wie z.B. so genannte Carbon Contracts for Difference (CCfD), die den Einsatz von CO2-freiem oder CO2-armem Stahl begünstigen, sind zwar in der Wasserstoffstrategie der Bundesregierung angekündigt, die gesetzliche Umsetzung steht aber noch aus.

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- Konsortium will 2024 Wasserstoffwirtschaft mit Erzeugung, Transport, Speicherung und industrieller Abnahme von klimafreundlichem grünem Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien starten
- Gebündelte Projekte könnten bis zu 16 Mio. Tonnen CO2 bis 2030 vermeiden
- Öffentliche Förderung über Programm für "Wichtige Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse" (IPCEI) angestrebt
- Regulatorische Änderungen noch in dieser Legislaturperiode zentral für zeitnahen Einstieg in Wasserstoffwirtschaft 

Sieben Unternehmen aus der Initiative GET H2 zeigen, wie rasant sich die Planung der nationalen und europäischen Wasserstoffwirtschaft entwickelt. Das Konsortium will eine grenzüberschreitende Infrastruktur für Wasserstoff aufbauen – angefangen bei der Erzeugung von grünem Wasserstoff über den Transport bis hin zur industriellen Nutzung. Von Lingen (Emsland) bis nach Gelsenkirchen und von der niederländischen Grenze bis nach Salzgitter sollen Erzeugung, Transport, Speicherung und industrielle Abnahme von grünem Wasserstoff in mehreren Schritten zwischen 2024 und 2030 unter dem Dach des Gesamtprojektes verbunden werden.

Für dieses Projekt haben die Unternehmen bp, Evonik, Nowega, OGE, RWE, Salzgitter Flachstahl und Thyssengas, die alle Partner der Wasserstoffinitiative GET H2 sind, jetzt eine Interessensbekundung für eine Förderung im Rahmen des IPCEI-Programms (Important Project of Common European Interest) beim Bundeswirtschaftsministerium eingereicht. Durch den Einsatz des grünen Wasserstoffs in Raffinerien, in der Stahlproduktion und für weitere industrielle Nutzung sollen mit dem hier skizzierten Gesamtprojekt bis 2030 CO2-Emissionen von bis zu 16 Mio. Tonnen vermieden werden.

Gemeinschaftlich kann das Gesamtprojekt die wesentlichen Bausteine der Wertschöpfungskette des grünen Wasserstoffs abbilden und die Basis bilden für eine leistungsfähige europäische Gasinfrastruktur für Wasserstoff. Mit der Integration eines Kavernenspeichers durch RWE in Gronau-Epe kann das System, das sich auf die Stromerzeugung aus Windenergie stützt, zusätzlich einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Die Anknüpfung an den niederländischen Gasmarkt legt den Grundstein für einen transeuropäischen Wasserstoffmarkt. Die Erweiterung des Projekts durch Partner aus dem Verkehrssektor und für die Verteilung des grünen Wasserstoffs in die Fläche ist zudem schon in Vorbereitung. Weitere Partner der Initiative GET H2 haben ebenfalls Interessensbekundungen für die IPCEI-Förderung von Projekten, die den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur zum Ziel haben, eingereicht.

Die Unternehmen wollen den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft vorantreiben. Umsetzbar sind diese Pläne aber nur mit dem notwendigen regulatorischen Rahmen. Derzeit im Fokus steht vor allem die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Der vom Bundeskabinett Anfang Februar beschlossene Entwurf greift nach Überzeugung der Unternehmen zu kurz. So ist dort keine übergreifende Regulierung von Gas- und Wasserstoffnetzen mit einem einheitlichen Gas- und Wasserstoffnetzentgelt vorgesehen. Das wäre jedoch die beste Lösung, um eine einheitliche und diskriminierungsfreie Nutzung der Wasserstoffinfrastruktur zu tragfähigen Konditionen zu ermöglichen. Durch das IPCEI-Programm kann zwar der Netzaufbau in Teilen finanziert werden. Die Finanzierung des Netzbetriebs bedarf jedoch einer langfristigen Lösung der Entgeltfrage im EnWG.

Weitere politische Schritte sind auch notwendig, um Anreize für die Anwendung des grünen Wasserstoffs in der Industrie zu schaffen. Durch die im Bundeskabinett beschlossene nationale Umsetzung der EU Renewable Energy Directive 2 (RED 2) Ende Dezember ist ein wichtiger Schritt erfolgt, um durch entsprechende Nachfrage im Verkehrssektor für Raffinerien einen zügigen Einsatz des grünen Wasserstoffs wirtschaftlich zu ermöglichen. Noch ausstehend ist hier die Definition der Strombezugskriterien. Auch für die im Dezember im Rahmen der EEG-Novelle beschlossene Umlagebefreiung des in der Elektrolyse eingesetzten grünen Stroms müssen die Kriterien noch ausgearbeitet werden. Für die Stahlindustrie ist ein anderer Förderweg nötig, da hier die RED 2 nicht greift. Entsprechende Fördermodelle wie z.B. so genannte Carbon Contracts for Difference (CCfD), die den Einsatz von CO2-freiem oder CO2-armem Stahl begünstigen, sind zwar in der Wasserstoffstrategie der Bundesregierung angekündigt, die gesetzliche Umsetzung steht aber noch aus.

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Mittelstand sieht Nachbesserungsbedarf beim Fondsstandortgesetz

09.03.2021 – 12:59

BVMW

Mittelstand sieht Nachbesserungsbedarf beim Fondsstandortgesetz


















Berlin (ots)

Zum Gesetzentwurf des Bundesfinanzministers für ein Start-up-Gesetz erklärt der Vize-Vorsitzende der BVMW Start-up-Kommission, Florian Eismann:

„Die Vergabe virtueller Anteile an Start-ups ist für Gründer ein zentrales Werkzeug, um gute Mitgründer und Mitarbeiter in einer frühen Phase gewinnen zu können. Im Gegensatz zu echten Anteilen sind damit zwar keine Stimmrechte verbunden, jedoch partizipieren die Anteilseigner im Zuge eines Verkaufs des Unternehmens.

Das aktuelle Problem ist jedoch, dass die virtuellen Anteile steuerlich anders behandelt werden als echte Anteile. Dadurch entsteht für Gründer und Mitarbeiter eine hohe Steuerlast, bevor sie überhaupt Geld aus dem Verkauf ihrer Anteile einnehmen.

Daher die klare Forderung des BVMW, hier für mehr für Gerechtigkeit und Standortattraktivität zu sorgen, in dem man virtuelle Anteile erst im Liquiditätszufluss besteuert. Alternativ hierzu bietet sich eine Möglichkeit der Steuerstundung an, was der Bundesfinanzminister aber nur für echte Anteile in seinem Gesetzesentwurf vorsieht. Dies steht im Widerspruch zum Gründerstandortvorteil Deutschlands und entmutigt junge Gründer, Risiken einzugehen und Mitarbeiter am Unternehmenswert zu beteiligen. “

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Eberhard Vogt
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09.03.2021 – 12:15

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GET H2: Sieben Unternehmen wollen Basis einer europäischen Infrastruktur für grünen Wasserstoff schaffen
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- Konsortium will 2024 Wasserstoffwirtschaft mit Erzeugung, Transport, Speicherung und industrieller Abnahme von klimafreundlichem grünem Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien starten
- Gebündelte Projekte könnten bis zu 16 Mio. Tonnen CO2 bis 2030 vermeiden
- Öffentliche Förderung über Programm für "Wichtige Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse" (IPCEI) angestrebt
- Regulatorische Änderungen noch in dieser Legislaturperiode zentral für zeitnahen Einstieg in Wasserstoffwirtschaft 

Sieben Unternehmen aus der Initiative GET H2 zeigen, wie rasant sich die Planung der nationalen und europäischen Wasserstoffwirtschaft entwickelt. Das Konsortium will eine grenzüberschreitende Infrastruktur für Wasserstoff aufbauen – angefangen bei der Erzeugung von grünem Wasserstoff über den Transport bis hin zur industriellen Nutzung. Von Lingen (Emsland) bis nach Gelsenkirchen und von der niederländischen Grenze bis nach Salzgitter sollen Erzeugung, Transport, Speicherung und industrielle Abnahme von grünem Wasserstoff in mehreren Schritten zwischen 2024 und 2030 unter dem Dach des Gesamtprojektes verbunden werden.

Für dieses Projekt haben die Unternehmen bp, Evonik, Nowega, OGE, RWE, Salzgitter Flachstahl und Thyssengas, die alle Partner der Wasserstoffinitiative GET H2 sind, jetzt eine Interessensbekundung für eine Förderung im Rahmen des IPCEI-Programms (Important Project of Common European Interest) beim Bundeswirtschaftsministerium eingereicht. Durch den Einsatz des grünen Wasserstoffs in Raffinerien, in der Stahlproduktion und für weitere industrielle Nutzung sollen mit dem hier skizzierten Gesamtprojekt bis 2030 CO2-Emissionen von bis zu 16 Mio. Tonnen vermieden werden.

Gemeinschaftlich kann das Gesamtprojekt die wesentlichen Bausteine der Wertschöpfungskette des grünen Wasserstoffs abbilden und die Basis bilden für eine leistungsfähige europäische Gasinfrastruktur für Wasserstoff. Mit der Integration eines Kavernenspeichers durch RWE in Gronau-Epe kann das System, das sich auf die Stromerzeugung aus Windenergie stützt, zusätzlich einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Die Anknüpfung an den niederländischen Gasmarkt legt den Grundstein für einen transeuropäischen Wasserstoffmarkt. Die Erweiterung des Projekts durch Partner aus dem Verkehrssektor und für die Verteilung des grünen Wasserstoffs in die Fläche ist zudem schon in Vorbereitung. Weitere Partner der Initiative GET H2 haben ebenfalls Interessensbekundungen für die IPCEI-Förderung von Projekten, die den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur zum Ziel haben, eingereicht.

Die Unternehmen wollen den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft vorantreiben. Umsetzbar sind diese Pläne aber nur mit dem notwendigen regulatorischen Rahmen. Derzeit im Fokus steht vor allem die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Der vom Bundeskabinett Anfang Februar beschlossene Entwurf greift nach Überzeugung der Unternehmen zu kurz. So ist dort keine übergreifende Regulierung von Gas- und Wasserstoffnetzen mit einem einheitlichen Gas- und Wasserstoffnetzentgelt vorgesehen. Das wäre jedoch die beste Lösung, um eine einheitliche und diskriminierungsfreie Nutzung der Wasserstoffinfrastruktur zu tragfähigen Konditionen zu ermöglichen. Durch das IPCEI-Programm kann zwar der Netzaufbau in Teilen finanziert werden. Die Finanzierung des Netzbetriebs bedarf jedoch einer langfristigen Lösung der Entgeltfrage im EnWG.

Weitere politische Schritte sind auch notwendig, um Anreize für die Anwendung des grünen Wasserstoffs in der Industrie zu schaffen. Durch die im Bundeskabinett beschlossene nationale Umsetzung der EU Renewable Energy Directive 2 (RED 2) Ende Dezember ist ein wichtiger Schritt erfolgt, um durch entsprechende Nachfrage im Verkehrssektor für Raffinerien einen zügigen Einsatz des grünen Wasserstoffs wirtschaftlich zu ermöglichen. Noch ausstehend ist hier die Definition der Strombezugskriterien. Auch für die im Dezember im Rahmen der EEG-Novelle beschlossene Umlagebefreiung des in der Elektrolyse eingesetzten grünen Stroms müssen die Kriterien noch ausgearbeitet werden. Für die Stahlindustrie ist ein anderer Förderweg nötig, da hier die RED 2 nicht greift. Entsprechende Fördermodelle wie z.B. so genannte Carbon Contracts for Difference (CCfD), die den Einsatz von CO2-freiem oder CO2-armem Stahl begünstigen, sind zwar in der Wasserstoffstrategie der Bundesregierung angekündigt, die gesetzliche Umsetzung steht aber noch aus.

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vbw erteilt Forderung nach gesetzlichem Mindestlohn von 12 Euro strikte Absage – Brossardt: „Derart starke Anhebung hätte auch erhebliche Auswirkung auf Tarifsystem“

08.03.2021 – 13:49

ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft

vbw erteilt Forderung nach gesetzlichem Mindestlohn von 12 Euro strikte Absage – Brossardt: „Derart starke Anhebung hätte auch erhebliche Auswirkung auf Tarifsystem“


















München (ots)

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. erteilt der politischen Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro eine klare Absage. „Die Forderung passt überhaupt nicht in die Zeit. Die deutschen Unternehmen sowie ihre Belegschaften stehen durch die Corona-Krise vor existenziellen Herausforderungen. Es muss jetzt darum gehen, das Überleben der Unternehmen zu sichern. Dazu benötigen sie vor allem Liquidität. Was sie sicher nicht brauchen, sind neue Belastungen“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Die vbw verweist darauf, dass mit der Mindestlohnkommission eigens ein paritätisch besetztes Gremium existiert, das den Mindestlohn anhand der tariflichen Entwicklung regelmäßig neu justiert. „Die Umsetzung der wirtschaftlichen Entwicklung in die Entgeltentwicklung ist Sache der jeweiligen Sozialpartner, die am nächsten an den Gegebenheiten von Branchen und Unternehmen dran sind. Dieses System hat sich bewährt. Daher muss unbedingt von einer politischen Festlegung des Mindestlohns Abstand genommen werden“, sagte Brossardt.

Die vbw weist die Forderung auch aus tarifpolitischen Gründen zurück. Nach einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e. V. würde die Anhebung des Mindestlohns dreimal stärker in das Tarifsystem eingreifen als dies die Einführung des Mindestlohns 2015 tat. „Vor allem die unteren Entgeltgruppen wären betroffen. Es käme durch einen derart hohen Mindestlohn zu einer massiven Störung der Tariflohnstruktur. Das ist ein Problem, denn eine differenzierte Entlohnung zwischen ungelernten und angelernten Fachkräften wäre kaum noch darstellbar. Selbst im Falle einer Übergangsregelung würden die Tariflohnanpassungen über mehrere Jahre hinweg durch den Mindestlohn vorweggenommen. Im schlimmsten Fall würde der Anreiz sinken, Tarifverträge abzuschließen. Die Tarifbindung muss aber gestärkt werden durch attraktive Tarifverträge“, warnt Brossardt.

Um Arbeitsplatzverluste zu vermeiden, wären der Studie zufolge zudem Lohnsubventionen durch staatliche Maßnahmen nahezu unvermeidlich. In Frankreich kostet dies jährlich rund 23 Milliarden Euro. „Auf Deutschland übertragen kämen wir auf Kosten von 33 Milliarden Euro. Dies ist in der gegenwärtigen Phase nicht realisierbar“, so Brossardt.

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