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Ex-Justizministerin Zypries: „Rote Karte“ für Bundes-Notbremse

15.04.2021 – 12:41

DUB UNTERNEHMER-Magazin

Ex-Justizministerin Zypries: „Rote Karte“ für Bundes-Notbremse


















Ex-Justizministerin Zypries: "Rote Karte" für Bundes-Notbremse
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Hamburg (ots)

Einheitliche Ausgangssperre „juristisch gesehen höchst problematisch“ / Forderung nach permanentem Krisenstab / Essener Klinikchef Werner kritisiert Virologen Drosten

Die frühere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hält die Pläne für bundesweit einheitliche Ausgangssperren für „juristisch gesehen höchst problematisch“. Eine solche Bundes-Notbremse bei der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes „verletzt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“, sagte Zypries bei „19 – die Chefvisite“ und erteilte den Plänen damit eine „Rote Karte“. „Wer in einem Villenviertel abends allein spazieren geht, kann sich nicht anstecken“, so Zypries. Konkrete Infektionsherde müssten identifiziert werden, überall gleich geltende Ausgangssperren seien „unverhältnismäßig“. Kritik übte Zypries am Krisenmanagement des Bundeskanzleramts. Dort seien die Treffen mit den Ministerpräsidenten „nicht ordentlich vorbereitet worden“. Ihre Forderung: „Wir brauchen einen Krisenstab, der dauernd tagt und Informationen beschafft.“ Dieser solle von einem Bürgerkomitee beraten werden, damit unterschiedliche Positionen in Entscheidungen einflössen.

Der Chef der Essener Uniklinik, Professor Jochen A. Werner, warnte in der Sendung vor Zweifeln an der Aussagekraft von Corona-Schnelltests. „Jeder hat begriffen, dass es ein Restrisiko gibt“, so Werner. Der Mediziner reagierte damit auf Aussagen des Berliner Virologen Christian Drosten. Dieser hatte gesagt, Schnelltests würden an den ersten drei Tagen einer Infektion, wenn der Betroffene andere bereits anstecken kann, ein negatives Ergebnis zeigen. Damit hatte Drosten eine Strategie von Testen und Öffnen quasi für tot erklärt. Eine solche Diskussion, „sechs Wochen, nachdem wir eigentlich schon flächendeckend testen wollten“, schüre die Unsicherheit in der Bevölkerung nur weiter, sagte Werner.

Bernd Ohnesorge, der beim Medizinproduktehersteller Siemens Healthineers unter anderem das Europageschäft leitet, hält einen Dreiklang von Impfungen, Hygienemaßnahmen und Tests für das beste Vorgehen gegen die Pandemie. Zusammen werde so „ein besseres Ergebnis erzielt, als wenn wir Tests weglassen“, so Ohnesorge. Sein Unternehmen bietet Selbsttests an. Wichtig sei, „gut zu kommunizieren, welche Möglichkeiten wir damit haben“. Auch Selbst- und Schnelltest müssten sachgerecht durchgeführt werden. Daher sollten vor Tests bei Schülern „Eltern und Lehrer geschult werden“, mahnte Ohnesorge.

Im Videocast „19 – die DUB Chefvisite“ diskutieren der Verleger Jens de Buhr und Professor Jochen A. Werner, Chef des Essener Universitätsklinikums, täglich die aktuell wichtigsten Entwicklungen der Corona-Krise und ihre medizinischen und wirtschaftlichen Aspekte – in nur 19 Minuten. Alle Sendungen sind jederzeit abrufbar in der Mediathek auf DUB-magazin.de.

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leserservice@jdb.de

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Mietendeckel-Urteil lässt Berliner Immobilienmarkt aufatmenvdp begrüßt heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

15.04.2021 – 16:36

Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.

Mietendeckel-Urteil lässt Berliner Immobilienmarkt aufatmen
vdp begrüßt heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts


















Berlin (ots)

Die heute vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bekanntgegebene Entscheidung, dass das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietbegrenzung (MietenWoG), besser bekannt als „Berliner Mietendeckel“, verfassungswidrig ist, wird vom Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) ausdrücklich begrüßt. Die Richter des Verfassungsgerichts beurteilen das Anfang 2020 in Berlin in Kraft getretene MietenWoG für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Das Land Berlin habe damit seine Gesetzgebungsbefugnis übertreten, da der Bund das Mietpreisrecht über die im Jahr 2015 beschlossene Mietpreisbremse geregelt hat.

„Das Mietendeckel-Urteil schafft die dringend benötigte Rechtsklarheit und ist eine gute Nachricht für die gesamte Immobilienwirtschaft – für Investoren, Projektentwickler und Finanzierer, für Vermieter – und auch für die Mieter. Es lässt vor allem den Berliner Immobilienmarkt aufatmen, hat zugleich aber auch Signalwirkung für den gesamtdeutschen Immobilienmarkt“, erklärt vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt. Er äußert sein Bedauern darüber, dass nicht zuletzt die Mieter die Leidtragenden dieses Gesetzes gewesen sind und dessen negative Folgen auf sie auch noch nachwirken werden. Tolckmitt befürchtet zugleich, dass die Politik in Berlin trotz der heutigen Gerichtsentscheidung auch weiterhin versuchen wird, so stark wie möglich in den Wohnungsmarkt einzugreifen und funktionierende Marktmechanismen außer Kraft zu setzen – zum Nachteil aller Marktakteure. „Der Mietendeckel war schon vor zwei Jahren keine gute Idee, er ist es heute nicht und wird es auch dann nicht sein, wenn sich der Bundesgesetzgeber, wie nun schon vom Berliner Senat gefordert, des Themas annehmen sollte.“

Seit Inkrafttreten des MietenWoG weist der vdp darauf hin, dass der Mietendeckel bestimmte Mietergruppen benachteiligt und erforderlichen Modernisierungen entgegensteht. „Will man eine Entspannung an Wohnungsmärkten und eine Drosselung von Neuvertragsmieten erreichen, führt kein Weg an einem Abbau der weiterhin ausgeprägten Bauüberhänge und Anreizen, neuen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, vorbei. Ein Mietendeckel wirkt hingegen kontraproduktiv, verschärft er doch bestehende Marktengpässe“, so Tolckmitt.

Über den Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp)

Der Verband deutscher Pfandbriefbanken ist einer der fünf Spitzenverbände der Deutschen Kreditwirtschaft. Er repräsentiert die bedeutendsten Kapitalgeber für den Wohnungs- und Gewerbebau sowie für den Staat und seine Institutionen.

Pressekontakt:

Carsten Dickhut
T +49 30 20915-320
E dickhut@pfandbrief.de

Franziska Roederstein
T +49 30 20915-380
E roederstein@pfandbrief.de

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Anbindung an Telematikinfrastruktur (TI): Standard Systeme und curenect gehen neue Wege bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen

15.04.2021 – 09:30

Standard Systeme GmbH

Anbindung an Telematikinfrastruktur (TI): Standard Systeme und curenect gehen neue Wege bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen


















Hamburg (ots)

Mit Inkrafttreten des „Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“, kurz Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), am 19. Dezember 2019, soll die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter vorangetrieben werden. Wesentlicher Bestandteil ist die bundesweite und flächendeckende Vernetzung aller Akteure und Partner im Gesundheitsbereich – ob Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken oder Krankenkassen. Die Telematikinfrastruktur (TI) ist hierfür das zentrale Netzwerk und soll über eine sichere Datenverbindung im Internet die Kommunikation und den Austausch medizinischer Informationen von Ärzten und Leistungserbringern schneller und einfacher gestalten.

„Standard Systeme und curenect haben den steigenden Bedarf nach technischen Soft- und Hardware-Komponenten im Zuge der TI-Anbindung erkannt und bieten dafür ein einzigartiges Kombi-Angebot an“, erklärt Oliver Theißen, Geschäftsführer der Standard Systeme GmbH. Bereits 70.000 Vertragsärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheken sind mit curenect an die TI angeschlossen. „Damit gehört curenect zu den Marktführern bei der TI-Anbindung und verfügt über ein umfassendes Know-how und umfangreiches Branchenwissen“, ergänzt Oliver Theißen. Dafür setzt Standard Systeme nicht nur auf die beste, aktuell am Markt verfügbare Technologie, sondern auch auf hauseigene Softwareprogrammierung und -entwicklung sowie den direkten Kontakt zur gematik.

TI-Anschluss nur mit technischer Grundausstattung möglich

Das Management der Versichertenstammdaten (VDSM), die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert sind und stets aktuell gehalten werden müssen, waren der erste Schritt hin zu mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen. Elektronische Medikationspläne (eMP), die direkt auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können, gibt es bereits seit 2020. Seit Januar 2021 führen die Krankenkassen nun für alle Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) ein, die ab dem 1. Juli 2021 verpflichtend ist. Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Krankenhäuser sind bereits an die TI angebunden. Ab 1. Juli 2021 startet die freiwillige TI-Anbindung von Pflegebetrieben, Hebammen und Physiotherapeuten und ab dem 1. Januar 2022 der Live-Betrieb des eRezepts.

Der Einstieg in die Telematikinfrastruktur erfolgt auf Basis einer entsprechenden technischen Ausrüstung. Diese besteht aus einem Konnektor, der mit einem WLAN-Router vergleichbar ist und einen sicheren Zugang zum VPN-Netzwerk herstellt, einem E-Health-Kartenterminal zum Auslesen der elektronischen Gesundheitskarte, einem SMC-B Praxisausweis und einem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) zur Identifikation sowie einer kompatible Branchensoftware.

curenect beschreitet neue Wege bei der Vernetzung im Gesundheitswesen

Als Hersteller bietet curenect mit „TI as a Service“ (TIaaS) einen völlig neuen Ansatz. Die von der gematik zertifizierten secunet Konnektoren ermöglichen einen sicheren VPN-Zugang an die Telematikinfrastruktur, wobei die Sicherheit der sensiblen Daten an oberster Stelle steht. Hierbei erfolgt die Administration des eHealth-Konnektors per Fernwartung über eine Konnektor-Management-Software (KMS) – eine Installation vor Ort ist nicht notwendig. Mittels der easyTI-Schnittstellensoftware können die Telematikprofis die TI-Anwendungen direkt mit der bestehenden Branchensoftware verknüpfen, ganz egal um welches Programm es sich dabei handelt. So sind die TI-Anwendungen sofort verfügbar und direkt einsetzbar. Vor dem Anschluss an die Telematikinfrastruktur überprüfen die Profis allerdings nicht nur die vorhandene Infrastruktur, sondern auch die gesetzliche Konformität des Leistungserbringers.

Neue technische Lösungen für die einfache Anbindung an die Telematikinfrastruktur

Oliver Theißen: „Neben der monatlichen Wartung, dem technischen Service und Support wird die Aktualität der Systeme durch regelmäßige Updates und Anpassungen sichergestellt. Der enge Kontakt mit allen wichtigen Schnittstellen im Gesundheitswesen gewährleistet im Falle neuer gesetzlicher Entwicklungen ein schnelles Reagieren und Erarbeiten von entsprechenden Lösungen, die speziell auf die Kunden zugeschnitten sind.“ So lassen sich zum Beispiel neue Fachdienste automatisch freischalten, wie etwa die eVerordnung oder der elektronische Impfpass. Darüber hinaus arbeiten die Telematikprofis an neuen technischen Erweiterungen und Optionen der TI-Anbindung. Aktuell werden etwa hochmoderne High-Speed-Konnektoren entwickelt, die künftig als Cloudlösung und ohne Hardware funktionieren sollen. Geplant ist darüber hinaus die Nutzung eines Online-Portals, um die benötigten SMC-B und eHBA Karten zu beantragen. In einem aktuellen Pilotprojekt mit Hebammen testet curenect mit curemobil den TI-Zugriff von mobilen Endgeräten. „Unser Ziel ist es, die Telematik in allen Bereichen des Gesundheitswesens für alle Akteure leicht zugänglich zu machen – so auch für kleinere Leistungserbringer, die ambulant tätig sind“, meint Oliver Theißen abschließend.

Über Standard Systeme

Die Standard Systeme GmbH mit Sitz in Hamburg wurde 1972 gegründet und gilt als Erfinderin der Papierdokumentation im Gesundheits- und Sozialwesen. Seit 1999 hat sich Standard Systeme stetig dem Wandel der Digitalisierung gestellt und bietet heute mit der carefamily zusätzlich eine umfassende Produktpalette an Softwarelösungen für das Gesundheits- und Sozialwesen an. Mit weiteren Entwicklungen setzt die Standard Systeme den konsequent eingeschlagenen Weg der Digitalisierung ihrer Produktwelten eindrucksvoll fort. Seit Januar 2015 ist Standard Systeme ein Unternehmen der opta data Gruppe.

Pressekontakt:

Standard Systeme GmbH
Großmoorring 7
21079 Hamburg

Telefon: +49 40 76 73 19-0
Fax: +49 40 76 73 19-60

www.standardsysteme.de
info@standardsysteme.de

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Andreas Kuhlmann kommentiert den Bericht des Expertenrats für Klimafragen

15.04.2021 – 16:07

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

Andreas Kuhlmann kommentiert den Bericht des Expertenrats für Klimafragen


















Berlin (ots)

„Der heute vom Expertenrat für Klimafragen vorgestellte ‚Bericht zur Vorjahresschätzung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2020‘ ist ein sehr guter und wichtiger Beitrag zur Bewertung der vom UBA vorgelegten Datengrundlage. Er ist damit insgesamt ein wichtiger Beitrag für den weiteren Prozess im Rahmen des Klimaschutzgesetzes. Er zeigt wichtige Bereiche auf, in denen der Prozess in Zukunft auch noch verbessert werden kann und sollte. Zudem dokumentiert er gut das Zustandekommen und die Spannbreiten der zu bewertenden Daten, was wiederum für eine verlässliche Bewertung entscheidend ist. Ebenso positiv ist zu beurteilen, dass im Bericht darauf eingegangen wird, an welchen Stellen noch mehr Daten wünschenswert sind. Insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmend ambitionierter werdenden Klimaschutzziele braucht es eine valide Datenerfassung. Sie sollte daher im Fokus der Weiterentwicklung der Schätzung der Treibhausgasemissionen stehen. Mögliche Datenunsicherheiten haben eine hohe Relevanz für die Gesetzgebung.

Daher leistet der Bericht sehr gute Arbeit und zeigt sich als notwendiges Instrument im Monitoring zum Klimaschutzgesetz. Auch wenn Corona-Effekte nicht umfassend methodisch zu separieren sind, so haben sich der Gebäudebereich und vor allem die Mobilität deutlich anders entwickelt als eine Trendfortschreibung hätte erwarten lassen. Dabei darf nicht übersehen werden: Es wird voraussichtlich eine Rückkehr zu den normalen Trends geben. Ohne die coronabedingten Sondereffekte wäre vor allem das Klimaziel im Verkehrssektor nicht erreicht worden. Das zeigt einerseits den notwendigen Handlungsdruck, aber auch die Wirksamkeit eines veränderten Verkehrsverhaltens. Maßnahmen für künftig weniger Verkehr und ein konsistenter Ansatz zur Reduktion der Emissionen müssen zügig eingeführt werden.

Wichtig sind auch die Hinweise auf die Zusammenhänge mit der zukünftigen Ausrichtung der europäischen Klimapolitik und deren Wechselwirkung mit den sektorspezifischen Vorgaben im Klimaschutzgesetz. Kurzum: Ein guter Beitrag mit sehr konkreten Verbesserungsvorschlägen eines neuen, wichtigen und auch innovativen Gesetzgebungsprozesses zur Erreichung der Klimaschutzziele. Fragen der zukünftigen Datenerfassung (und Bewertung) sollten bei der Weiterentwicklung im Fokus stehen.“

Pressekontakt:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Irene Beringer, Chausseestraße
128 a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 66 777-114, Fax: +49 (0)30 66 777-699, E-Mail:
beringer@dena.de, Internet: www.dena.de

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Senator Scheel zu gekipptem Mietendeckel: „Schwerer Tag für den Senat und Mieter:innen in Berlin“

15.04.2021 – 17:12

rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg

Senator Scheel zu gekipptem Mietendeckel: „Schwerer Tag für den Senat und Mieter:innen in Berlin“


















Berlin (ots)

Berlins Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Die Linke) bedauert, dass das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt hat.

Scheel sagte am Donnerstag im Inforadio vom rbb, man habe Neuland betreten, um die soziale Mischung in der Stadt zu erhalten:

„Dass wir jetzt von Karlsruhe eine Abfuhr bekommen haben, heißt nicht, dass das Instrument nicht tauglich ist. Es heißt nur, dass wir das Instrument nicht anwenden können. Insofern ist jetzt der Bund gefragt, eine sozialverträgliche Mietrechtsgestaltung vorzunehmen und da wird es wahrscheinlich die Möglichkeit geben, in diesem Jahr noch eine Entscheidung zu treffen.“

Scheel verteidigte außerdem, dass der Senat Mietern helfen will, die die durch den gekippten Mietendeckel eingesparten Beträge nicht zurückzahlen können:

„Wir können sie dort auch nicht allein lassen, das ist, glaube ich, auch in der Verantwortung von Politik. (…) Wir werden auch die Kommunikation mit den Vermietern aufnehmen. Einer der großen Vermieter in Berlin hat ja auch schon erklärt, dass er auf Rückzahlungen verzichtet. Ich kann da nur an alle anderen Vermieter appellieren, es ihm gleichzutun.“

Einen Rücktritt als Stadtentwicklungssenator lehnt Scheel ab:

„Jetzt müssen wir erstmal die Konsequenzen, die aus dem Urteil ergehen, bearbeiten. Ich glaube, da hilft es jetzt auch niemandem weiter, wenn irgendjemand zurücktritt. (…) Ich glaube, die Mieterinnen und Mieter haben auch wahrgenommen, dass wir zumindest mal etwas wagen, um ihre Nöte und Ängste zu lindern und das wird meines Erachtens auch honoriert werden.“

Das Interview zum Nachhören: https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/202104/15/551200.html

Pressekontakt:

Rundfunk Berlin-Brandenburg
Inforadio
Chef/Chefin vom Dienst
Tel.: 030 – 97993 – 37400
Mail: info@inforadio.de
Ihr Rundfunkbeitrag für gutes Programm.

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Verfassungs- und Schadensersatzklage: Händler gehen gegen das Infektionsschutzgesetz vor

15.04.2021 – 13:10

Pro-Bono-Initiative Händler helfen Händler

Verfassungs- und Schadensersatzklage: Händler gehen gegen das Infektionsschutzgesetz vor


















Verfassungs- und Schadensersatzklage: Händler gehen gegen das Infektionsschutzgesetz vor

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Berlin (ots)

Unter der Federführung der Initiative „Händler helfen Händlern“ haben sich eine Gruppe von Händlern zusammengeschlossen, um juristisch gegen die staatlich angeordnete Schließung ihrer Betriebe vorzugehen. Beteiligt sind u.a. die Sportfachhandel Verbundgruppe Intersport mit seinen 1500 angeschlossenen Sportfachgeschäften, Modehändler wie Engelhorn, L+T, Schuster und Tom Tailor, der Fahrradhändler Rose Bikes, aber auch Gastronomen wie L’Osteria.

„Wir sehen eine absolute Ungleichbehandlung, und zwar in allen Bereichen. So gibt es keine Home- Office-Pflicht, es dürfen also auch bei staatlichen Einrichtungen, bzw. staatsnahen Einrichtungen mehr als 1.500 Leute in einem Großraumbüro sitzen, aber Handel und Gastronomie sollen verboten werden und im Privaten darf man sich nur mit einer Person treffen“, so Marcus Diekmann, Initiator von Händler helfen Händlern und CEO von Rose Bikes.

„Die Regierung zwingt uns, weitere juristische Schritte zu unternehmen“, sagt Alexander von Preen, Vorstandschef des Sporthandelsverbunds Intersport. „Wir sind jetzt an dem Punkt, wo wir überlegen, die gesetzlichen Regelungen vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.“

Die Änderungsvorlage des Infektionsschutzgesetztes, die sogenannte „Corona-Notbremse“ sieht ab einer Inzidenz von über 100 im jeweiligen Landkreis vor, dass bundesweit der Einzelhandel schließen muss, eine nächtliche Ausgangssperre sowie Kontaktbeschränkung mit nur einer Person. Im Laufe der kommenden Woche soll erst im Bundestag und dann im Bundesrat über den „Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ entschieden werden.

„Mit der Einführung der bundesweiten Notbremse haben wir jetzt die Möglichkeit, bundeseinheitlich gegen diese staatliche Willkür vorzugehen“, sagt Marcus Diekmann. „Wenn wir jetzt nichts unternehmen, werden wir noch monatelang von Lockdown zu Lockdown taumeln. Als Initiator von Händler helfen Händlern kann ich mit dieser Symbolpolitik nicht länger leben und darum muss jetzt gehandelt werden. Menschen werden krank, Menschen sterben und das ist schlimm und wir alle müssen das Leben der Menschen schützen – aber sinnvoll“, so Diekmann weiter. „Alle Mittel sind da – Schnelltests, digitale Registrierungsmöglichkeiten, FFP2-Masken, Hygienekonzepte. Lokale und regionale Öffnungs-Projekte, wie zum Beispiel in Tübingen, haben bewiesen, dass es funktioniert. Wir sind gesprächsbereit, gemeinsame Lösungen und Konzepte zur Pandemiebekämpfung zu entwickeln.“

Handeln gegen Perspektivlosigkeit

Eine vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte Einschätzung des allgemeinen Infektionsrisikos bestätigt dem Einzelhandel ein niedriges Infektionsrisiko sowie grundsätzlich einen niedrigen Anteil am Infektionsgeschehen. Auch fänden in den durchgehend geöffneten Lebensmittelgeschäften bereits 80 Prozent aller Kundenkontakte im gesamten Handel statt – ohne dass es dort zu einer Häufung von Infektionen gekommen sei. In der Logistik oder in Produktionsbetrieben sei es dagegen schon häufig zu Ausbrüchen gekommen. „Doch passiert ist danach nichts“, so von Preen.

Als Hauptkritikpunkt sehen die Unternehmen jedoch die Wettbewerbsverzerrung durch die unterschiedlichen Auslegungen der Systemrelevanz. So dürfen beispielsweise Buchläden oder Gartenmärkte bei höheren Inzidenzen weiter öffnen, Sportgeschäfte oder Fahrradhändler dagegen nicht. Dies sei verfassungsrechtlich nicht tragbar und manifestiere Wettbewerbsverzerrung, so die Händler.

Dem stationären Fachhandel droht, seine Zukunft zu verlieren. „Mitarbeiter verlassen den Handel und es fehlen uns die Gelder für die Zukunftssicherung z.B. Investitionen in die Digitalisierung, da das in den letzten Jahren angesparte Kapital für die Krisenbewältigung aufgebraucht wird. Damit haben wir gegenüber dem Online-Handel ebenfalls einen substanziellen Wettbewerbsnachteil durch die Corona-Krise“, warnt Alexander von Preen.

LinkedIn Gruppe Händler helfen Händlern

„Eine Verfassungsklage ist der allerletzte Weg, aber langsam hilft nichts anderes mehr“, sagt Intersport-Chef von Preen. Alle Argumente der Unternehmen wären bisher nicht gehört worden. Noch seien die Händler gesprächsbereit, aber wenn das Gesetz so verabschiedet würde, bliebe ihnen wohl keine andere Möglichkeit als zu klagen. Die LinkedIn Gruppe „Händler helfen Händlern“ bietet an, dass sich jeder melden kann und die Gruppe Anfragen mit Rechtsanwaltskanzleien koordiniert.

https://www.linkedin.com/groups/13844161/

Über Händler helfen Händlern

Die Pro-Bono-Initiative „Händler helfen Händlern“ startete am 19. März 2020, als aufgrund der Corona-Pandemie deutschlandweit nicht systemrelevante stationäre Geschäfte ihr Ladentüren schließen mussten. Dazu haben führende mittelständische Handelsunternehmen eine Gruppe auf der Karriereplattform LinkedIn ins Leben gerufen, die betroffene Unternehmer und Unternehmerinnen informiert und untereinander vernetzt. Die Gruppe zählt mittlerweile über 3.800 Mitglieder, darunter Händler, Handels- und Wirtschaftsverbände, Journalisten und Handelsexperten. Händler wie Rose Bikes, BabyOne, MediaMarkt, Saturn, TomTailor und Intersport unterstützen die Initiative.

Pressekontakt:

Vera Vaubel
Vaubel Medienberatung GmbH
E-Mail: medienberatung@vaubel.de
Tel.: +49 (0) 160 84 72068

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Mietendeckel-Urteil lässt Berliner Immobilienmarkt aufatmenvdp begrüßt heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

15.04.2021 – 16:36

Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.

Mietendeckel-Urteil lässt Berliner Immobilienmarkt aufatmen
vdp begrüßt heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts


















Berlin (ots)

Die heute vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bekanntgegebene Entscheidung, dass das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietbegrenzung (MietenWoG), besser bekannt als „Berliner Mietendeckel“, verfassungswidrig ist, wird vom Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) ausdrücklich begrüßt. Die Richter des Verfassungsgerichts beurteilen das Anfang 2020 in Berlin in Kraft getretene MietenWoG für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Das Land Berlin habe damit seine Gesetzgebungsbefugnis übertreten, da der Bund das Mietpreisrecht über die im Jahr 2015 beschlossene Mietpreisbremse geregelt hat.

„Das Mietendeckel-Urteil schafft die dringend benötigte Rechtsklarheit und ist eine gute Nachricht für die gesamte Immobilienwirtschaft – für Investoren, Projektentwickler und Finanzierer, für Vermieter – und auch für die Mieter. Es lässt vor allem den Berliner Immobilienmarkt aufatmen, hat zugleich aber auch Signalwirkung für den gesamtdeutschen Immobilienmarkt“, erklärt vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt. Er äußert sein Bedauern darüber, dass nicht zuletzt die Mieter die Leidtragenden dieses Gesetzes gewesen sind und dessen negative Folgen auf sie auch noch nachwirken werden. Tolckmitt befürchtet zugleich, dass die Politik in Berlin trotz der heutigen Gerichtsentscheidung auch weiterhin versuchen wird, so stark wie möglich in den Wohnungsmarkt einzugreifen und funktionierende Marktmechanismen außer Kraft zu setzen – zum Nachteil aller Marktakteure. „Der Mietendeckel war schon vor zwei Jahren keine gute Idee, er ist es heute nicht und wird es auch dann nicht sein, wenn sich der Bundesgesetzgeber, wie nun schon vom Berliner Senat gefordert, des Themas annehmen sollte.“

Seit Inkrafttreten des MietenWoG weist der vdp darauf hin, dass der Mietendeckel bestimmte Mietergruppen benachteiligt und erforderlichen Modernisierungen entgegensteht. „Will man eine Entspannung an Wohnungsmärkten und eine Drosselung von Neuvertragsmieten erreichen, führt kein Weg an einem Abbau der weiterhin ausgeprägten Bauüberhänge und Anreizen, neuen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, vorbei. Ein Mietendeckel wirkt hingegen kontraproduktiv, verschärft er doch bestehende Marktengpässe“, so Tolckmitt.

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Ex-Justizministerin Zypries: „Rote Karte“ für Bundes-Notbremse

15.04.2021 – 12:41

DUB UNTERNEHMER-Magazin

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Einheitliche Ausgangssperre „juristisch gesehen höchst problematisch“ / Forderung nach permanentem Krisenstab / Essener Klinikchef Werner kritisiert Virologen Drosten

Die frühere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hält die Pläne für bundesweit einheitliche Ausgangssperren für „juristisch gesehen höchst problematisch“. Eine solche Bundes-Notbremse bei der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes „verletzt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“, sagte Zypries bei „19 – die Chefvisite“ und erteilte den Plänen damit eine „Rote Karte“. „Wer in einem Villenviertel abends allein spazieren geht, kann sich nicht anstecken“, so Zypries. Konkrete Infektionsherde müssten identifiziert werden, überall gleich geltende Ausgangssperren seien „unverhältnismäßig“. Kritik übte Zypries am Krisenmanagement des Bundeskanzleramts. Dort seien die Treffen mit den Ministerpräsidenten „nicht ordentlich vorbereitet worden“. Ihre Forderung: „Wir brauchen einen Krisenstab, der dauernd tagt und Informationen beschafft.“ Dieser solle von einem Bürgerkomitee beraten werden, damit unterschiedliche Positionen in Entscheidungen einflössen.

Der Chef der Essener Uniklinik, Professor Jochen A. Werner, warnte in der Sendung vor Zweifeln an der Aussagekraft von Corona-Schnelltests. „Jeder hat begriffen, dass es ein Restrisiko gibt“, so Werner. Der Mediziner reagierte damit auf Aussagen des Berliner Virologen Christian Drosten. Dieser hatte gesagt, Schnelltests würden an den ersten drei Tagen einer Infektion, wenn der Betroffene andere bereits anstecken kann, ein negatives Ergebnis zeigen. Damit hatte Drosten eine Strategie von Testen und Öffnen quasi für tot erklärt. Eine solche Diskussion, „sechs Wochen, nachdem wir eigentlich schon flächendeckend testen wollten“, schüre die Unsicherheit in der Bevölkerung nur weiter, sagte Werner.

Bernd Ohnesorge, der beim Medizinproduktehersteller Siemens Healthineers unter anderem das Europageschäft leitet, hält einen Dreiklang von Impfungen, Hygienemaßnahmen und Tests für das beste Vorgehen gegen die Pandemie. Zusammen werde so „ein besseres Ergebnis erzielt, als wenn wir Tests weglassen“, so Ohnesorge. Sein Unternehmen bietet Selbsttests an. Wichtig sei, „gut zu kommunizieren, welche Möglichkeiten wir damit haben“. Auch Selbst- und Schnelltest müssten sachgerecht durchgeführt werden. Daher sollten vor Tests bei Schülern „Eltern und Lehrer geschult werden“, mahnte Ohnesorge.

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Mietendeckel-Urteil lässt Berliner Immobilienmarkt aufatmenvdp begrüßt heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

15.04.2021 – 16:36

Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V.

Mietendeckel-Urteil lässt Berliner Immobilienmarkt aufatmen
vdp begrüßt heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts


















Berlin (ots)

Die heute vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bekanntgegebene Entscheidung, dass das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietbegrenzung (MietenWoG), besser bekannt als „Berliner Mietendeckel“, verfassungswidrig ist, wird vom Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) ausdrücklich begrüßt. Die Richter des Verfassungsgerichts beurteilen das Anfang 2020 in Berlin in Kraft getretene MietenWoG für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Das Land Berlin habe damit seine Gesetzgebungsbefugnis übertreten, da der Bund das Mietpreisrecht über die im Jahr 2015 beschlossene Mietpreisbremse geregelt hat.

„Das Mietendeckel-Urteil schafft die dringend benötigte Rechtsklarheit und ist eine gute Nachricht für die gesamte Immobilienwirtschaft – für Investoren, Projektentwickler und Finanzierer, für Vermieter – und auch für die Mieter. Es lässt vor allem den Berliner Immobilienmarkt aufatmen, hat zugleich aber auch Signalwirkung für den gesamtdeutschen Immobilienmarkt“, erklärt vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt. Er äußert sein Bedauern darüber, dass nicht zuletzt die Mieter die Leidtragenden dieses Gesetzes gewesen sind und dessen negative Folgen auf sie auch noch nachwirken werden. Tolckmitt befürchtet zugleich, dass die Politik in Berlin trotz der heutigen Gerichtsentscheidung auch weiterhin versuchen wird, so stark wie möglich in den Wohnungsmarkt einzugreifen und funktionierende Marktmechanismen außer Kraft zu setzen – zum Nachteil aller Marktakteure. „Der Mietendeckel war schon vor zwei Jahren keine gute Idee, er ist es heute nicht und wird es auch dann nicht sein, wenn sich der Bundesgesetzgeber, wie nun schon vom Berliner Senat gefordert, des Themas annehmen sollte.“

Seit Inkrafttreten des MietenWoG weist der vdp darauf hin, dass der Mietendeckel bestimmte Mietergruppen benachteiligt und erforderlichen Modernisierungen entgegensteht. „Will man eine Entspannung an Wohnungsmärkten und eine Drosselung von Neuvertragsmieten erreichen, führt kein Weg an einem Abbau der weiterhin ausgeprägten Bauüberhänge und Anreizen, neuen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, vorbei. Ein Mietendeckel wirkt hingegen kontraproduktiv, verschärft er doch bestehende Marktengpässe“, so Tolckmitt.

Über den Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp)

Der Verband deutscher Pfandbriefbanken ist einer der fünf Spitzenverbände der Deutschen Kreditwirtschaft. Er repräsentiert die bedeutendsten Kapitalgeber für den Wohnungs- und Gewerbebau sowie für den Staat und seine Institutionen.

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Carsten Dickhut
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E dickhut@pfandbrief.de

Franziska Roederstein
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Verfassungs- und Schadensersatzklage: Händler gehen gegen das Infektionsschutzgesetz vor

15.04.2021 – 13:10

Pro-Bono-Initiative Händler helfen Händler

Verfassungs- und Schadensersatzklage: Händler gehen gegen das Infektionsschutzgesetz vor


















Verfassungs- und Schadensersatzklage: Händler gehen gegen das Infektionsschutzgesetz vor

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Berlin (ots)

Unter der Federführung der Initiative „Händler helfen Händlern“ haben sich eine Gruppe von Händlern zusammengeschlossen, um juristisch gegen die staatlich angeordnete Schließung ihrer Betriebe vorzugehen. Beteiligt sind u.a. die Sportfachhandel Verbundgruppe Intersport mit seinen 1500 angeschlossenen Sportfachgeschäften, Modehändler wie Engelhorn, L+T, Schuster und Tom Tailor, der Fahrradhändler Rose Bikes, aber auch Gastronomen wie L’Osteria.

„Wir sehen eine absolute Ungleichbehandlung, und zwar in allen Bereichen. So gibt es keine Home- Office-Pflicht, es dürfen also auch bei staatlichen Einrichtungen, bzw. staatsnahen Einrichtungen mehr als 1.500 Leute in einem Großraumbüro sitzen, aber Handel und Gastronomie sollen verboten werden und im Privaten darf man sich nur mit einer Person treffen“, so Marcus Diekmann, Initiator von Händler helfen Händlern und CEO von Rose Bikes.

„Die Regierung zwingt uns, weitere juristische Schritte zu unternehmen“, sagt Alexander von Preen, Vorstandschef des Sporthandelsverbunds Intersport. „Wir sind jetzt an dem Punkt, wo wir überlegen, die gesetzlichen Regelungen vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.“

Die Änderungsvorlage des Infektionsschutzgesetztes, die sogenannte „Corona-Notbremse“ sieht ab einer Inzidenz von über 100 im jeweiligen Landkreis vor, dass bundesweit der Einzelhandel schließen muss, eine nächtliche Ausgangssperre sowie Kontaktbeschränkung mit nur einer Person. Im Laufe der kommenden Woche soll erst im Bundestag und dann im Bundesrat über den „Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ entschieden werden.

„Mit der Einführung der bundesweiten Notbremse haben wir jetzt die Möglichkeit, bundeseinheitlich gegen diese staatliche Willkür vorzugehen“, sagt Marcus Diekmann. „Wenn wir jetzt nichts unternehmen, werden wir noch monatelang von Lockdown zu Lockdown taumeln. Als Initiator von Händler helfen Händlern kann ich mit dieser Symbolpolitik nicht länger leben und darum muss jetzt gehandelt werden. Menschen werden krank, Menschen sterben und das ist schlimm und wir alle müssen das Leben der Menschen schützen – aber sinnvoll“, so Diekmann weiter. „Alle Mittel sind da – Schnelltests, digitale Registrierungsmöglichkeiten, FFP2-Masken, Hygienekonzepte. Lokale und regionale Öffnungs-Projekte, wie zum Beispiel in Tübingen, haben bewiesen, dass es funktioniert. Wir sind gesprächsbereit, gemeinsame Lösungen und Konzepte zur Pandemiebekämpfung zu entwickeln.“

Handeln gegen Perspektivlosigkeit

Eine vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte Einschätzung des allgemeinen Infektionsrisikos bestätigt dem Einzelhandel ein niedriges Infektionsrisiko sowie grundsätzlich einen niedrigen Anteil am Infektionsgeschehen. Auch fänden in den durchgehend geöffneten Lebensmittelgeschäften bereits 80 Prozent aller Kundenkontakte im gesamten Handel statt – ohne dass es dort zu einer Häufung von Infektionen gekommen sei. In der Logistik oder in Produktionsbetrieben sei es dagegen schon häufig zu Ausbrüchen gekommen. „Doch passiert ist danach nichts“, so von Preen.

Als Hauptkritikpunkt sehen die Unternehmen jedoch die Wettbewerbsverzerrung durch die unterschiedlichen Auslegungen der Systemrelevanz. So dürfen beispielsweise Buchläden oder Gartenmärkte bei höheren Inzidenzen weiter öffnen, Sportgeschäfte oder Fahrradhändler dagegen nicht. Dies sei verfassungsrechtlich nicht tragbar und manifestiere Wettbewerbsverzerrung, so die Händler.

Dem stationären Fachhandel droht, seine Zukunft zu verlieren. „Mitarbeiter verlassen den Handel und es fehlen uns die Gelder für die Zukunftssicherung z.B. Investitionen in die Digitalisierung, da das in den letzten Jahren angesparte Kapital für die Krisenbewältigung aufgebraucht wird. Damit haben wir gegenüber dem Online-Handel ebenfalls einen substanziellen Wettbewerbsnachteil durch die Corona-Krise“, warnt Alexander von Preen.

LinkedIn Gruppe Händler helfen Händlern

„Eine Verfassungsklage ist der allerletzte Weg, aber langsam hilft nichts anderes mehr“, sagt Intersport-Chef von Preen. Alle Argumente der Unternehmen wären bisher nicht gehört worden. Noch seien die Händler gesprächsbereit, aber wenn das Gesetz so verabschiedet würde, bliebe ihnen wohl keine andere Möglichkeit als zu klagen. Die LinkedIn Gruppe „Händler helfen Händlern“ bietet an, dass sich jeder melden kann und die Gruppe Anfragen mit Rechtsanwaltskanzleien koordiniert.

https://www.linkedin.com/groups/13844161/

Über Händler helfen Händlern

Die Pro-Bono-Initiative „Händler helfen Händlern“ startete am 19. März 2020, als aufgrund der Corona-Pandemie deutschlandweit nicht systemrelevante stationäre Geschäfte ihr Ladentüren schließen mussten. Dazu haben führende mittelständische Handelsunternehmen eine Gruppe auf der Karriereplattform LinkedIn ins Leben gerufen, die betroffene Unternehmer und Unternehmerinnen informiert und untereinander vernetzt. Die Gruppe zählt mittlerweile über 3.800 Mitglieder, darunter Händler, Handels- und Wirtschaftsverbände, Journalisten und Handelsexperten. Händler wie Rose Bikes, BabyOne, MediaMarkt, Saturn, TomTailor und Intersport unterstützen die Initiative.

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Vera Vaubel
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