Veröffentlicht am

Frei/Maag: Die Anstrengungen gegen das Coronavirus müssen weitergeführt werden

03.03.2021 – 06:44

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Frei/Maag: Die Anstrengungen gegen das Coronavirus müssen weitergeführt werden


















Berlin (ots)

Unterstützung für Familien in dieser Krisenzeit ausbauen

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf den Gesetzentwurf zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen geeinigt. Er soll am Donnerstag im Plenum beschlossen werden. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, und die gesundheitspolitische Sprecherin Karin Maag:

Thorsten Frei: „Das Gesetz zur Fortgeltung der Regelungen über die epidemische Lage ist in dieser Krisensituation ein weiterer wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Mit Augenmaß sorgt das Gesetz dafür, dass die notwendigen Regelungen zur Überwindung der Krise in der erforderlichen Weise fortgeführt werden. Damit der Bundestag in kurzen und regelmäßigen Abständen überprüft, ob diese epidemische Lage nach wie vor vorliegt, tritt diese Feststellung der epidemischen Lage künftig dann außer Kraft, wenn sie nicht spätestens binnen dreier Monate erneut bestätigt worden ist. Auch für die Zukunft gilt damit: Die Krisenbefugnisse werden auf Zeit erteilt und kommen regelmäßig, künftig sogar in festgelegten Fristen, auf den Prüfstand. Natürlich hoffen wir alle, dass diese Befugnisse letztlich nicht mehr lange vonnöten sein werden. Für den Moment aber ist es gut und auch wichtig, dass die Voraussetzungen für eine wirksame Bekämpfung der Corona-Krise fortgeführt werden können. In diesem Gesetz präzisieren wir gleichzeitig die Vorgaben für die Ländermaßnahmen, indem wir festschreiben, dass bei Erwägungen über Öffnungsschritte oder Erleichterungen insbesondere auch die Impfquote und der R-Wert zu berücksichtigen sind. Zugleich sehen wir vor, dass zum Jahresende die Maßnahmen der Krisenbekämpfung von einem unabhängigen Wissenschaftlergremium evaluiert werden. Auf diese Weise schreiben wir schon jetzt fest, dass wir unser Handeln in der Krise zum Jahresende überprüfen lassen wollen.“

Karin Maag: „Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen weiter unterstützt werden. Mindereinnahmen, die aufgrund der Corona-Pandemie entstehen, werden ausgeglichen. Das sorgt für mehr Planungssicherheit in diesen schwierigen Zeiten. Gleichzeitig halten wir an unseren pandemiebedingten Sonderregelungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige fest: So erhöhen wir bis zum Jahresende nicht nur die Pflegehilfsmittelpauschale von 40 auf 60 Euro, sondern verlängern bis Ende Juni 2021 auch die Möglichkeit für Familien, zusätzliche Pflegezeit und Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen.

Zudem sorgen wir für eine Gleichbehandlung von privat krankenversicherten und gesetzlich krankenversicherten Familien, wenn es um Unterstützungsangebote im Falle von Schul- und Kitaschließungen geht. So soll der Entschädigungsanspruch auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes auch dann gelten, wenn die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wird. Dasselbe greift auch dann, wenn eine behördliche Empfehlung vorliegt, vom Besuch einer solchen Einrichtung abzusehen. Der Anspruch soll im Übrigen unabhängig davon bestehen, ob die geschuldete Arbeitsleistung nicht auch grundsätzlich im Homeoffice erbracht werden kann und ob eine Notbetreuung zur Verfügung steht. Das führt zu einer weiteren Entlastung für die von der Corona-Pandemie sehr beanspruchten Familien. Die Anspruchsdauer von insgesamt zehn Wochen pro Elternteil bzw. zwanzig Wochen für alleinerziehende Mütter oder Väter zählt ab Ende März 2021 neu.

Darüber hinaus sehen wir eine zusätzliche Prämie für Klinik-Beschäftigte vor, die einer erhöhten Arbeitsbelastung aufgrund der Versorgung von Covid-Patienten ausgesetzt waren. Damit reagieren wir auf die Tatsache, dass die zweite Welle der Pandemie viele Krankenhäuser und ihre Beschäftigten vor eine noch größere Belastung gestellt hat als die erste.“

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Kontaktdaten anzeigen

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU – Bundestagsfraktion, übermittelt

Veröffentlicht am

Artenschutz ist Bundeshoheit – Keine Aufweichung durch das Jagdrecht

03.03.2021 – 11:13

Wildtierschutz Deutschland e.V.

Artenschutz ist Bundeshoheit – Keine Aufweichung durch das Jagdrecht


















Artenschutz ist Bundeshoheit - Keine Aufweichung durch das Jagdrecht
  • Bild-Infos
  • Download

Berlin (ots)

Svenja Schulze sollte noch in dieser Legislaturperiode ein Zeichen setzen und eine strikte Trennung zwischen Artenschutz und Jagdrecht einleiten. Die aktuelle Diskussion um die Novellierung des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes in Niedersachsen sollte da Gelegenheit bieten. Denn mehr und mehr Tierarten, die eigentlich der Bundeshoheit des Artenschutzes unterliegen, werden dem Jagdrecht unterstellt, wodurch letztlich eine erhebliche Schwächung auch der streng geschützten Arten herbeigeführt wird. Aktuelles Beispiel ist die Diskussion um die Einführung einer Schutzjagd auf den Wolf in Niedersachsen.

Wildtierschutz Deutschland, Bund gegen Missbrauch der Tiere (BMT), Deutscher Tierschutzbund und die DJGT, Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht, fordern deshalb in einem offenen Brief vom 2. März die Bundesumweltministerin auf, sich dafür einzusetzen, Artenschutz und Jagdrecht klar zu trennen:

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

vor dem Hintergrund möglicher Wolfsrisse an Nutztieren wurde zur vermeintlichen Erhöhung der Rechtssicherheit für eine Entnahme von übergriffigen Wölfen und der Begrenzung von wirtschaftlichen Schäden das Bundesnaturschutzgesetz im März 2020 geändert. Die Tier- und Naturschutzverbände haben die konkrete Ausgestaltung der Novelle bereits damals als rechtlich kritisch angesehen, was sich nun mit dem laufenden EU-Pilotverfahren zu bestätigen scheint.

Grundsätzlich begrüßen wir jedoch die rechtliche und fachliche Klarstellung Ihres Hauses, dass eine Regulierung der Wolfsbestände vor dem Hintergrund des Schutzstatus des Wolfes und des nach wie vor bestehenden Gefährdungsstatus der deutschen Population weder möglich noch erforderlich ist.

Mit großer Sorge betrachten wir daher die aktuelle Initiative der Landesregierung Niedersachsen für den Wolf eine Schutzjagd nach französischem Modell einzuführen. Damit sollen die rechtlichen Möglichkeiten eröffnet werden, regelmäßig eine bestimmte Anzahl von Wölfen in Niedersachsen mit jagdlichen Mitteln zu töten.

Auch wenn in Deutschland die Bundesländer für das Wolfsmanagement zuständig sind, liegt die Gesetzgebungszuständigkeit für den Artenschutz nach dem Grundgesetz ausschließlich beim Bund.

Es ist daher höchste Zeit, den Initiativen einzelner Bundesländer hinsichtlich der gezielten Aufweichung des Artenschutzrechtes durch Änderungen des Jagdrechts auf Bundes- und Landesebene eine klare Absage zu erteilen. Diese orientieren sich zu häufig an den Partikularinteressen von Naturnutzern und gehen soweit, dass ein rechtlicher Vorrang der Regelungen des Bundesjagdgesetzes gegenüber denen des Bundesnaturschutzgesetzes konstruiert wird. Notwendig ist vielmehr eine konsequente Umsetzung der Ziele der FFH-Richtlinie und ein verlässlicher Schutz im Sinne des Tier- und des Artenschutzrechts.

Für den Wolf bedeutet das: Die Ergebnisse des Pilotverfahrens des EU-Umweltkommissars müssen unbedingt abgewartet werden. Artenschutz ist Bundeshoheit! Nutzen Sie die Zeit für die Umsetzung konsequenter Herdenschutzmaßnahmen und die Einführung eines bundesweiten, verlässlichen Monitorings.

Wir fordern eine klare Trennung zwischen Jagdrecht und Artenschutz. Denn das Jagdrecht ist eine sich aus dem Eigentumsrecht ableitende subjektive Nutzungsform, die weitgehend in der Freizeit der Jäger ausgeübt wird, und kein fachlich begründetes Naturschutzinstrument. Die Regelungen des Jagdrechts müssen daher zumindest auf solche Tierarten beschränkt werden, für deren Bejagung es auch tatsächlich einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes gibt. Allen anderen Wildtierarten muss unter dem Dach des Bundesnaturschutzgesetzes der ihnen zustehende Schutz gewährt werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Karsten Plücker, Bundesvorsitzender, BMT – Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.

gez. Thomas Schröder, Präsident, DTSchB – Deutscher Tierschutzbund e.V.

gez. Christina Patt, Mitglied des Vorstands, DJGT – Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.

gez. Lovis Kauertz, Vorsitzender, WTSD – Wildtierschutz Deutschland e.V.

+++

Weitere Informationen

Über Wildtierschutz Deutschland e.V.:

Wildtierschutz Deutschland wurde 2011 gegründet und setzt sich seitdem gegen tierquälerische Jagdmethoden ein und für eine Reduzierung der jagdbaren Arten auf die Tierarten, für die ein vernünftiger Grund zur Bejagung im Sinne des Tierschutzgesetzes besteht. Außerdem engagiert sich der Verein für die Aufnahme, Versorgung und Auswilderung von in Not geratenen Wildtieren.

Mitbegründer des www.aktionsbuendnis-fuchs.de 
Mitglied der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT)  

Pressekontakt:

Lovis Kauertz | Wildtierschutz Deutschland e.V.
T. 0177 72 300 86 | lk@wildtierschutz-deutschland.de
www.wildtierschutz-deutschland.de
www.facebook.com/wildtierschutz

Kontaktdaten anzeigen

Pressekontakt:

Lovis Kauertz | Wildtierschutz Deutschland e.V.
T. 0177 72 300 86 | lk@wildtierschutz-deutschland.de
www.wildtierschutz-deutschland.de
www.facebook.com/wildtierschutz

Original-Content von: Wildtierschutz Deutschland e.V., übermittelt

Veröffentlicht am

Lobbyregister: Allianz für Lobbytransparenz kritisiert Koalitionsvereinbarung – „Transparenz geht anders“

03.03.2021 – 15:57

NABU

Lobbyregister: Allianz für Lobbytransparenz kritisiert Koalitionsvereinbarung – „Transparenz geht anders“


















Berlin (ots)

Die Allianz für Lobbytransparenz kritisiert die Vereinbarung zwischen CDU und SPD für ein Lobbyregister als Stückwerk: Ein Lobbyregister ohne exekutiven Fußabdruck bleibt ein zahnloser Tiger. Außerdem dürfte eine Verabschiedung in der geplanten Form eine umfassende Verbesserung auf Jahre hinaus verhindern. Damit hat die Große Koalition eine große Chance verpasst. Echte Transparenz und Nachvollziehbarkeit der politischen Interessenvertretung bleiben damit auf der Strecke.

Nach Auffassung der Allianz hätte die Große Koalition gerade in der aktuellen pandemischen Ausnahmesituation und mit Blick auf die Bundestagswahl durch ein gutes Lobbyregistergesetz ein klares Zeichen zur Stärkung des Vertrauens in den Gesetzgebungsprozess setzen müssen. Schließlich werden momentan weitreichende Gesetze unter hohem Zeitdruck verabschiedet. Dabei müssen sich die Bürgerinnen und Bürger elementar darauf verlassen können, dass diese Entscheidungen und Gesetze unter fairen und transparenten Bedingungen zustande gekommen sind. Wichtig und gut ist, dass das Lobbyregister künftig in digitaler Form öffentlich einsehbar und mit klaren Sanktionen versehen wird. Das reicht aber nicht: Es bedarf eines exekutiven Fußabdrucks und gleicher Spielregeln für alle Interessenvertretenden.

Ohne exekutiven Fußabdruck bleiben Inhalte nicht nachvollziehbar

Zu einem vorbildlichen Lobbyregistergesetz gehört zwingend ein verbindlich vorgeschriebener exekutiver Fußabdruck des Gesetzgebungsverfahrens. Zwar soll künftig für Treffen mit Ministeriumsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern ein Eintrag in das Lobbyregister nötig sein, das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber ohne einen exekutiven Fußabdruck, der für Bundestag und Bundesregierung insgesamt gilt, bleiben die Inhalte der Lobbyarbeit auch künftig nicht ausreichend nachvollziehbar. Schließlich stammten fast 80 Prozent der in dieser Legislaturperiode verabschiedeten Gesetze sowie alle Verordnungen aus der Feder der Bundesregierung.

Ausnahmen führen zu Ungleichbehandlung und konterkarieren Gesetzesziel

Wichtig sei auch, dass das Gesetz alle Interessenvertretenden erfasst und keine Ausnahmen zulässt. Bleiben zu viele Ausnahmen offen, führt dies zu einer ungleichen Behandlung und ist Vernebelung statt Transparenz. Im Ergebnis untergräbt dies das eigentliche Ziel des Gesetzes und erreicht das Gegenteil. Schließlich basiert das Vertrauen in den politischen Gesetzgebungsprozess auf glaubwürdigen und gleichen Regeln für alle.

Hintergrund

Im Juni 2019 haben sich sechs Organisationen zur „Allianz für Lobbytransparenz“ zusammengeschlossen. Gemeinsam setzen sie sich für Fairness, Offenheit, Transparenz und Integrität in der politischen Interessenvertretung ein. Hierfür fordern sie ein umfassendes Interessenvertretungsgesetz durch die Einführung eines Lobbyregisters sowie eines „legislativen Fußabdrucks“, bei dem Interessenbeteiligung und -abwägung in der Begründung von Gesetzentwürfen dokumentiert und erläutert werden. Darüber hinaus soll ein Lobbybeauftragter die Einhaltung des Interessenvertretungsgesetzes überwachen und dem Deutschen Bundestag regelmäßig einen Lobbybericht vorlegen.

Weiterführende Informationen

Eckpunktepapier „Allianz für Lobbytransparenz-Gemeinsam für eine transparente Interessenvertretung“, Juni 2019 (pdf)

Pressekontakt:

Transparency International Deutschland e.V.
Adrian Nennich, Pressesprecher
presse@transparency.de
Tel.: 030 – 54 98 98 15

Verband der Chemischen Industrie e.V.
Monika von Zedlitz, Pressesprecherin
presse@vci.de
Tel. 069 – 25 56 14 73

NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.
Julian Bethke, Pressereferent
Presse@NABU.de
Tel.: 030 – 28 49 84 – 1538 oder Mobil: 0152 591 896 58

Verbraucherzentrale Bundesverband
Franka Kühn, Pressesprecherin
presse@vzbv.de
Tel. 030 – 258 00 – 525 | Mobil: 0160 – 388 97 12

DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V.
Anne-Katrin Moritz, Pressesprecherin
moritz@familienunternehmer.eu
Tel. 030 – 300 65 – 440 | Mobil: 0151 – 108 550 33

Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)
Alexander Mihm, Pressesprecher
BDI-Presseteam@bdi.eu
Tel.: 030 – 20 28 14 50

Phineo gAG
Juliane Werlitz, Pressesprecherin
Juliane.werlitz@phineo.org
Tel.: 030 520 065 376

Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften
Amid Jabbour, Leiter politische Beziehungen
jabbour@bvkap.de
Tel.: 030 306 982 27

Kontaktdaten anzeigen

Pressekontakt:

Transparency International Deutschland e.V.
Adrian Nennich, Pressesprecher
presse@transparency.de
Tel.: 030 – 54 98 98 15

Verband der Chemischen Industrie e.V.
Monika von Zedlitz, Pressesprecherin
presse@vci.de
Tel. 069 – 25 56 14 73

NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.
Julian Bethke, Pressereferent
Presse@NABU.de
Tel.: 030 – 28 49 84 – 1538 oder Mobil: 0152 591 896 58

Verbraucherzentrale Bundesverband
Franka Kühn, Pressesprecherin
presse@vzbv.de
Tel. 030 – 258 00 – 525 | Mobil: 0160 – 388 97 12

DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V.
Anne-Katrin Moritz, Pressesprecherin
moritz@familienunternehmer.eu
Tel. 030 – 300 65 – 440 | Mobil: 0151 – 108 550 33

Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)
Alexander Mihm, Pressesprecher
BDI-Presseteam@bdi.eu
Tel.: 030 – 20 28 14 50

Phineo gAG
Juliane Werlitz, Pressesprecherin
Juliane.werlitz@phineo.org
Tel.: 030 520 065 376

Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften
Amid Jabbour, Leiter politische Beziehungen
jabbour@bvkap.de
Tel.: 030 306 982 27

Original-Content von: NABU, übermittelt

Veröffentlicht am

Sammelquote für Elektroschrott krachend verfehlt: Deutsche Umwelthilfe fordert Stopp der Novelle des Elektrogesetzes im Bundestag

03.03.2021 – 11:36

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Sammelquote für Elektroschrott krachend verfehlt: Deutsche Umwelthilfe fordert Stopp der Novelle des Elektrogesetzes im Bundestag


















Berlin (ots)

-  Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts verfehlt Deutschland 2019 mit nur 44,3 Prozent die gesetzliche Sammelquote von 65 Prozent um Längen 
-  Von fast einer Million Tonnen gesammelter Altgeräte wurde nicht einmal ein Prozent einer Wiederverwendung zugeführt 
-  Gesetzentwurf erstmals am 4. März im Bundestag: Deutsche Umwelthilfe fordert Abgeordnete auf, nicht zuzustimmen, solange Hersteller keine Sammelquote erfüllen müssen und Händler die Rücknahme von Altgeräten verweigern können  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, dem aktuellen Kabinettsentwurf des Elektrogesetzes nicht zuzustimmen. Denn dieser stellt nicht sicher, dass das gesetzliche Sammelziel für Elektroschrott von 65 Prozent erfüllt wird. Aktuell vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Zahlen zeigen, dass 2019 in Deutschland eine Sammelquote für Elektroschrott von nur 44,3 Prozent erreicht wurde. Aufgrund des verfehlten Sammelziels weist die DUH auf ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren der EU hin und fordert vom Bundestag, die Hersteller und Händler von Elektrogeräten deutlich stärker in die Pflicht zu nehmen. Am Donnerstag den 4. März befasst sich der Bundestag erstmals mit der Gesetzesnovelle.

„Die Umweltpolitik von Ministerin Schulze ist krachend gescheitert: In Deutschland wird mehr Elektroschrott illegal entsorgt oder exportiert als ordnungsgemäß erfasst. Lediglich 11,4 Kilogramm wurden pro Einwohner in 2019 korrekt gesammelt, obwohl mehr als 31 Kilogramm pro Einwohner in Verkehr gebracht wurden. Dabei enthält Elektroschrott Schadstoffe, wie Schwermetalle, Flammschutzmittel und Weichmacher, die unbedingt sachgerecht behandelt werden müssen. Der Bundestag darf dem Kabinettsentwurf des neuen Elektrogesetzes in dieser Form nicht zustimmen und muss sicherstellen, dass das EU-Sammelziel von 65 Prozent erreicht wird“, sagt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH.

Die DUH fordert deshalb drei entscheidende Veränderungen: Erstens muss jeder Hersteller von Elektrogeräten zur Erfüllung der Sammelquote verpflichtet werden. Zweitens sollten alle Händler, die Elektrogeräte verkaufen, auch entsprechende Altgeräte zurücknehmen müssen. Bislang ist das lediglich für Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mehr als 400 Quadratmetern sowie für Supermärkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern vorgesehen. Und drittens sollten Händler und Hersteller ihre Sammelquoten veröffentlichen müssen, um mehr Transparenz zu gewährleisten. Nur so kann erreicht werden, dass sich niemand seiner Verantwortung entzieht.

Aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts zufolge wurden in 2019 lediglich 947.100 Tonnen Elektroaltgeräte ordnungsgemäß erfasst, was einer Sammelquote von 44,3 Prozent entspricht. Nach EU-Vorgaben hätten jedoch 65 Prozent und damit 443.000 Tonnen mehr gesammelt werden müssen. In Verkehr gebracht wurden im gleichen Jahr 2.590.244 Tonnen. Gleichzeitig sank der Anteil von zur Wiederverwendung vorbereiteten Altgeräten auf 9.200 Tonnen und damit auf unter ein Prozent.

„Es darf nicht sein, dass funktionierende Elektrogeräte grundlos verschrottet werden. Damit die bereits vorhandene Pflicht, Altgeräte auf die Eignung zur Wiederverwendung zu prüfen und ihnen nach Möglichkeit ein zweites Leben zu geben, tatsächlich angewendet wird, braucht es auch für die Wiederverwendung eine Quote, die von den Herstellern erfüllt werden muss. Wir unterstützen daher ausdrücklich die Forderung des Bundesrats nach einer verbindlichen Quote für die Wiederverwendung“, sagt Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter des Bereichs Kreislaufwirtschaft bei der DUH.

In seiner 1.000 Sitzung am 12. Februar hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, dass zehn Prozent der erfassten Elektroaltgeräte zukünftig in eine Wiederverwendung gebracht werden sollten. Die DUH begrüßt diese Forderung und weist auf die enormen Umweltvorteile einer Wiederverwendung hin. So spart bereits die Wiederverwendung eines 130 Gramm schweren Smartphones 14 Kilogramm Ressourcen und 58 Kilogramm CO2-Emissionen ein.

Links:

-  DUH-Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des Elektrogesetzes: https://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/
-  Informationen zur Nachhaltigkeit sowie der Wiederverwendung und Sammlung von Smartphones: https://www.duh.de/projekte/althandy/ 

Pressekontakt:

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-462, 0151 74463368, sommer@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

Kontaktdaten anzeigen

Pressekontakt:

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-462, 0151 74463368, sommer@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt

Veröffentlicht am

Artenschutz ist Bundeshoheit – Keine Aufweichung durch das Jagdrecht

03.03.2021 – 11:13

Wildtierschutz Deutschland e.V.

Artenschutz ist Bundeshoheit – Keine Aufweichung durch das Jagdrecht


















Artenschutz ist Bundeshoheit - Keine Aufweichung durch das Jagdrecht
  • Bild-Infos
  • Download

Berlin (ots)

Svenja Schulze sollte noch in dieser Legislaturperiode ein Zeichen setzen und eine strikte Trennung zwischen Artenschutz und Jagdrecht einleiten. Die aktuelle Diskussion um die Novellierung des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes in Niedersachsen sollte da Gelegenheit bieten. Denn mehr und mehr Tierarten, die eigentlich der Bundeshoheit des Artenschutzes unterliegen, werden dem Jagdrecht unterstellt, wodurch letztlich eine erhebliche Schwächung auch der streng geschützten Arten herbeigeführt wird. Aktuelles Beispiel ist die Diskussion um die Einführung einer Schutzjagd auf den Wolf in Niedersachsen.

Wildtierschutz Deutschland, Bund gegen Missbrauch der Tiere (BMT), Deutscher Tierschutzbund und die DJGT, Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht, fordern deshalb in einem offenen Brief vom 2. März die Bundesumweltministerin auf, sich dafür einzusetzen, Artenschutz und Jagdrecht klar zu trennen:

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

vor dem Hintergrund möglicher Wolfsrisse an Nutztieren wurde zur vermeintlichen Erhöhung der Rechtssicherheit für eine Entnahme von übergriffigen Wölfen und der Begrenzung von wirtschaftlichen Schäden das Bundesnaturschutzgesetz im März 2020 geändert. Die Tier- und Naturschutzverbände haben die konkrete Ausgestaltung der Novelle bereits damals als rechtlich kritisch angesehen, was sich nun mit dem laufenden EU-Pilotverfahren zu bestätigen scheint.

Grundsätzlich begrüßen wir jedoch die rechtliche und fachliche Klarstellung Ihres Hauses, dass eine Regulierung der Wolfsbestände vor dem Hintergrund des Schutzstatus des Wolfes und des nach wie vor bestehenden Gefährdungsstatus der deutschen Population weder möglich noch erforderlich ist.

Mit großer Sorge betrachten wir daher die aktuelle Initiative der Landesregierung Niedersachsen für den Wolf eine Schutzjagd nach französischem Modell einzuführen. Damit sollen die rechtlichen Möglichkeiten eröffnet werden, regelmäßig eine bestimmte Anzahl von Wölfen in Niedersachsen mit jagdlichen Mitteln zu töten.

Auch wenn in Deutschland die Bundesländer für das Wolfsmanagement zuständig sind, liegt die Gesetzgebungszuständigkeit für den Artenschutz nach dem Grundgesetz ausschließlich beim Bund.

Es ist daher höchste Zeit, den Initiativen einzelner Bundesländer hinsichtlich der gezielten Aufweichung des Artenschutzrechtes durch Änderungen des Jagdrechts auf Bundes- und Landesebene eine klare Absage zu erteilen. Diese orientieren sich zu häufig an den Partikularinteressen von Naturnutzern und gehen soweit, dass ein rechtlicher Vorrang der Regelungen des Bundesjagdgesetzes gegenüber denen des Bundesnaturschutzgesetzes konstruiert wird. Notwendig ist vielmehr eine konsequente Umsetzung der Ziele der FFH-Richtlinie und ein verlässlicher Schutz im Sinne des Tier- und des Artenschutzrechts.

Für den Wolf bedeutet das: Die Ergebnisse des Pilotverfahrens des EU-Umweltkommissars müssen unbedingt abgewartet werden. Artenschutz ist Bundeshoheit! Nutzen Sie die Zeit für die Umsetzung konsequenter Herdenschutzmaßnahmen und die Einführung eines bundesweiten, verlässlichen Monitorings.

Wir fordern eine klare Trennung zwischen Jagdrecht und Artenschutz. Denn das Jagdrecht ist eine sich aus dem Eigentumsrecht ableitende subjektive Nutzungsform, die weitgehend in der Freizeit der Jäger ausgeübt wird, und kein fachlich begründetes Naturschutzinstrument. Die Regelungen des Jagdrechts müssen daher zumindest auf solche Tierarten beschränkt werden, für deren Bejagung es auch tatsächlich einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes gibt. Allen anderen Wildtierarten muss unter dem Dach des Bundesnaturschutzgesetzes der ihnen zustehende Schutz gewährt werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Karsten Plücker, Bundesvorsitzender, BMT – Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.

gez. Thomas Schröder, Präsident, DTSchB – Deutscher Tierschutzbund e.V.

gez. Christina Patt, Mitglied des Vorstands, DJGT – Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.

gez. Lovis Kauertz, Vorsitzender, WTSD – Wildtierschutz Deutschland e.V.

+++

Weitere Informationen

Über Wildtierschutz Deutschland e.V.:

Wildtierschutz Deutschland wurde 2011 gegründet und setzt sich seitdem gegen tierquälerische Jagdmethoden ein und für eine Reduzierung der jagdbaren Arten auf die Tierarten, für die ein vernünftiger Grund zur Bejagung im Sinne des Tierschutzgesetzes besteht. Außerdem engagiert sich der Verein für die Aufnahme, Versorgung und Auswilderung von in Not geratenen Wildtieren.

Mitbegründer des www.aktionsbuendnis-fuchs.de 
Mitglied der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT)  

Pressekontakt:

Lovis Kauertz | Wildtierschutz Deutschland e.V.
T. 0177 72 300 86 | lk@wildtierschutz-deutschland.de
www.wildtierschutz-deutschland.de
www.facebook.com/wildtierschutz

Kontaktdaten anzeigen

Pressekontakt:

Lovis Kauertz | Wildtierschutz Deutschland e.V.
T. 0177 72 300 86 | lk@wildtierschutz-deutschland.de
www.wildtierschutz-deutschland.de
www.facebook.com/wildtierschutz

Original-Content von: Wildtierschutz Deutschland e.V., übermittelt

Veröffentlicht am

Frohnmaier: Lieferkettengesetz der Bundesregierung ist politische Amokfahrt

03.03.2021 – 14:24

AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag

Frohnmaier: Lieferkettengesetz der Bundesregierung ist politische Amokfahrt


















Berlin (ots)

Medienberichten zufolge drohen deutschen Unternehmen auf Grundlage des aktuellen Lieferkettengesetzentwurfs Geldbußen in Höhe von bis zu zwei Prozent ihres weltweiten Umsatzes. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 400 Millionen Euro drohen je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit Bußgelder von bis zu 800.000 Euro, 500.000 Euro und 100.000 Euro.

Der entwicklungspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Markus Frohnmaier, erklärt dazu:

„Die Bundesregierung will im Wahljahr auf den letzten Metern ein Lieferkettengesetz durchpeitschen, das deutsche Unternehmen für die Verfehlungen Dritter haftbar macht. Warnungen aus der deutschen Wirtschaft ignoriert die Regierung dabei gekonnt.

Durch ewige Lockdownverlängerungen und jahrzehntelange Überbürokratisierung sind viele Unternehmen bereits stark angeschlagen und zum Ziel insbesondere chinesischer Übernahmeversuche geworden. Eine gute Regierung würde alles daran setzen, deutsche Unternehmen zur schützen und im internationalen Wettbewerb zu fördern. Sie sind das Rückgrat von sozialer Marktmarktwirtschaft und Sozialstaat. Als AfD-Fraktion werden wir alle parlamentarischen Mittel einsetzen, um dieser politischen Amokfahrt der Regierung ein Ende zu bereiten.“

Pressekontakt:

Pressestelle
der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag
Tel. 030 22757029

Kontaktdaten anzeigen

Pressekontakt:

Pressestelle
der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag
Tel. 030 22757029

Original-Content von: AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, übermittelt

Veröffentlicht am

Frei/Maag: Die Anstrengungen gegen das Coronavirus müssen weitergeführt werden

03.03.2021 – 06:44

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Frei/Maag: Die Anstrengungen gegen das Coronavirus müssen weitergeführt werden


















Berlin (ots)

Unterstützung für Familien in dieser Krisenzeit ausbauen

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf den Gesetzentwurf zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen geeinigt. Er soll am Donnerstag im Plenum beschlossen werden. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, und die gesundheitspolitische Sprecherin Karin Maag:

Thorsten Frei: „Das Gesetz zur Fortgeltung der Regelungen über die epidemische Lage ist in dieser Krisensituation ein weiterer wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Mit Augenmaß sorgt das Gesetz dafür, dass die notwendigen Regelungen zur Überwindung der Krise in der erforderlichen Weise fortgeführt werden. Damit der Bundestag in kurzen und regelmäßigen Abständen überprüft, ob diese epidemische Lage nach wie vor vorliegt, tritt diese Feststellung der epidemischen Lage künftig dann außer Kraft, wenn sie nicht spätestens binnen dreier Monate erneut bestätigt worden ist. Auch für die Zukunft gilt damit: Die Krisenbefugnisse werden auf Zeit erteilt und kommen regelmäßig, künftig sogar in festgelegten Fristen, auf den Prüfstand. Natürlich hoffen wir alle, dass diese Befugnisse letztlich nicht mehr lange vonnöten sein werden. Für den Moment aber ist es gut und auch wichtig, dass die Voraussetzungen für eine wirksame Bekämpfung der Corona-Krise fortgeführt werden können. In diesem Gesetz präzisieren wir gleichzeitig die Vorgaben für die Ländermaßnahmen, indem wir festschreiben, dass bei Erwägungen über Öffnungsschritte oder Erleichterungen insbesondere auch die Impfquote und der R-Wert zu berücksichtigen sind. Zugleich sehen wir vor, dass zum Jahresende die Maßnahmen der Krisenbekämpfung von einem unabhängigen Wissenschaftlergremium evaluiert werden. Auf diese Weise schreiben wir schon jetzt fest, dass wir unser Handeln in der Krise zum Jahresende überprüfen lassen wollen.“

Karin Maag: „Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen weiter unterstützt werden. Mindereinnahmen, die aufgrund der Corona-Pandemie entstehen, werden ausgeglichen. Das sorgt für mehr Planungssicherheit in diesen schwierigen Zeiten. Gleichzeitig halten wir an unseren pandemiebedingten Sonderregelungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige fest: So erhöhen wir bis zum Jahresende nicht nur die Pflegehilfsmittelpauschale von 40 auf 60 Euro, sondern verlängern bis Ende Juni 2021 auch die Möglichkeit für Familien, zusätzliche Pflegezeit und Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen.

Zudem sorgen wir für eine Gleichbehandlung von privat krankenversicherten und gesetzlich krankenversicherten Familien, wenn es um Unterstützungsangebote im Falle von Schul- und Kitaschließungen geht. So soll der Entschädigungsanspruch auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes auch dann gelten, wenn die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wird. Dasselbe greift auch dann, wenn eine behördliche Empfehlung vorliegt, vom Besuch einer solchen Einrichtung abzusehen. Der Anspruch soll im Übrigen unabhängig davon bestehen, ob die geschuldete Arbeitsleistung nicht auch grundsätzlich im Homeoffice erbracht werden kann und ob eine Notbetreuung zur Verfügung steht. Das führt zu einer weiteren Entlastung für die von der Corona-Pandemie sehr beanspruchten Familien. Die Anspruchsdauer von insgesamt zehn Wochen pro Elternteil bzw. zwanzig Wochen für alleinerziehende Mütter oder Väter zählt ab Ende März 2021 neu.

Darüber hinaus sehen wir eine zusätzliche Prämie für Klinik-Beschäftigte vor, die einer erhöhten Arbeitsbelastung aufgrund der Versorgung von Covid-Patienten ausgesetzt waren. Damit reagieren wir auf die Tatsache, dass die zweite Welle der Pandemie viele Krankenhäuser und ihre Beschäftigten vor eine noch größere Belastung gestellt hat als die erste.“

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Kontaktdaten anzeigen

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU – Bundestagsfraktion, übermittelt

Veröffentlicht am

Frei/Maag: Die Anstrengungen gegen das Coronavirus müssen weitergeführt werden

03.03.2021 – 06:44

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Frei/Maag: Die Anstrengungen gegen das Coronavirus müssen weitergeführt werden


















Berlin (ots)

Unterstützung für Familien in dieser Krisenzeit ausbauen

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf den Gesetzentwurf zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen geeinigt. Er soll am Donnerstag im Plenum beschlossen werden. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, und die gesundheitspolitische Sprecherin Karin Maag:

Thorsten Frei: „Das Gesetz zur Fortgeltung der Regelungen über die epidemische Lage ist in dieser Krisensituation ein weiterer wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Mit Augenmaß sorgt das Gesetz dafür, dass die notwendigen Regelungen zur Überwindung der Krise in der erforderlichen Weise fortgeführt werden. Damit der Bundestag in kurzen und regelmäßigen Abständen überprüft, ob diese epidemische Lage nach wie vor vorliegt, tritt diese Feststellung der epidemischen Lage künftig dann außer Kraft, wenn sie nicht spätestens binnen dreier Monate erneut bestätigt worden ist. Auch für die Zukunft gilt damit: Die Krisenbefugnisse werden auf Zeit erteilt und kommen regelmäßig, künftig sogar in festgelegten Fristen, auf den Prüfstand. Natürlich hoffen wir alle, dass diese Befugnisse letztlich nicht mehr lange vonnöten sein werden. Für den Moment aber ist es gut und auch wichtig, dass die Voraussetzungen für eine wirksame Bekämpfung der Corona-Krise fortgeführt werden können. In diesem Gesetz präzisieren wir gleichzeitig die Vorgaben für die Ländermaßnahmen, indem wir festschreiben, dass bei Erwägungen über Öffnungsschritte oder Erleichterungen insbesondere auch die Impfquote und der R-Wert zu berücksichtigen sind. Zugleich sehen wir vor, dass zum Jahresende die Maßnahmen der Krisenbekämpfung von einem unabhängigen Wissenschaftlergremium evaluiert werden. Auf diese Weise schreiben wir schon jetzt fest, dass wir unser Handeln in der Krise zum Jahresende überprüfen lassen wollen.“

Karin Maag: „Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen weiter unterstützt werden. Mindereinnahmen, die aufgrund der Corona-Pandemie entstehen, werden ausgeglichen. Das sorgt für mehr Planungssicherheit in diesen schwierigen Zeiten. Gleichzeitig halten wir an unseren pandemiebedingten Sonderregelungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige fest: So erhöhen wir bis zum Jahresende nicht nur die Pflegehilfsmittelpauschale von 40 auf 60 Euro, sondern verlängern bis Ende Juni 2021 auch die Möglichkeit für Familien, zusätzliche Pflegezeit und Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen.

Zudem sorgen wir für eine Gleichbehandlung von privat krankenversicherten und gesetzlich krankenversicherten Familien, wenn es um Unterstützungsangebote im Falle von Schul- und Kitaschließungen geht. So soll der Entschädigungsanspruch auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes auch dann gelten, wenn die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wird. Dasselbe greift auch dann, wenn eine behördliche Empfehlung vorliegt, vom Besuch einer solchen Einrichtung abzusehen. Der Anspruch soll im Übrigen unabhängig davon bestehen, ob die geschuldete Arbeitsleistung nicht auch grundsätzlich im Homeoffice erbracht werden kann und ob eine Notbetreuung zur Verfügung steht. Das führt zu einer weiteren Entlastung für die von der Corona-Pandemie sehr beanspruchten Familien. Die Anspruchsdauer von insgesamt zehn Wochen pro Elternteil bzw. zwanzig Wochen für alleinerziehende Mütter oder Väter zählt ab Ende März 2021 neu.

Darüber hinaus sehen wir eine zusätzliche Prämie für Klinik-Beschäftigte vor, die einer erhöhten Arbeitsbelastung aufgrund der Versorgung von Covid-Patienten ausgesetzt waren. Damit reagieren wir auf die Tatsache, dass die zweite Welle der Pandemie viele Krankenhäuser und ihre Beschäftigten vor eine noch größere Belastung gestellt hat als die erste.“

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Kontaktdaten anzeigen

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU – Bundestagsfraktion, übermittelt

Veröffentlicht am

BDA: Lieferkettengesetz mit heißer Nadel gestrickt – gefährlicher nationaler Sonderweg

03.03.2021 – 12:32

BDA – Bundesvereinigung d. Dt. Arbeitgeberverbände

BDA: Lieferkettengesetz mit heißer Nadel gestrickt – gefährlicher nationaler Sonderweg


















Berlin (ots)

Zum heute beschlossenen Entwurf zur Einführung eines nationalen Lieferkettengesetzes erklärt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände:

Die BDA lehnt das geplante Lieferkettengesetz ab. Der heute beschlossene Entwurf geht weit über die Vorgaben des Koalitionsvertrags der Bundesregierung hinaus. So werden neue Unternehmenspflichten geschaffen, die deutlich über die Regelungen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung hinausgehen. Problematisch ist insbesondere, dass der Gesetzesentwurf mit heißer Nadel gestrickt wurde, viele offene Fragen aufwirft und damit Rechtsunsicherheit schafft. Insgesamt sind die geplanten gesetzlichen Vorgaben viel zu weitreichend und mit ihrer Tragweite nicht handhabbar. Unternehmen, die sichergehen wollen, nicht von den Sanktionen des Lieferkettengesetzes betroffen zu sein, bleibt daher nur der Rückzug aus Entwicklungsländern mit herausfordernder Menschenrechtslage. Damit schadet das Gesetz genau denjenigen Menschen, denen angeblich geholfen werden soll.

Die Einführung eines nationalen Lieferkettengesetzes stellt einen gefährlichen nationalen Sonderweg dar, welcher deutsche Unternehmen im europäischen und globalen Wettbewerb stark benachteiligt. Er wird dazu führen, dass ausländische Unternehmen, die nicht die deutschen Vorgaben einhalten müssen, an die Stelle des außenwirtschaftlichen Engagements von deutschen Unternehmen treten.

Wenn dennoch weiter an diesem Vorhaben festgehalten werden soll, müssen mindestens die belastenden Anforderungen für Unternehmen auf einen leistbaren Umfang reduziert, die rechtliche Verantwortung für mittelbare Zulieferer eingegrenzt sowie Haftungsausweitungen rechtssicher vermieden werden.

Pressekontakt:

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände / Julika Lendvai, Abteilungsleiterin Kommunikation / Larissa Sengfelder, Pressesprecherin
T: +49 30 2033-1800
E: Kommunikation@arbeitgeber.de

Kontaktdaten anzeigen

Pressekontakt:

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände / Julika Lendvai, Abteilungsleiterin Kommunikation / Larissa Sengfelder, Pressesprecherin
T: +49 30 2033-1800
E: Kommunikation@arbeitgeber.de

Original-Content von: BDA – Bundesvereinigung d. Dt. Arbeitgeberverbände, übermittelt

Veröffentlicht am

Lobbyregister: Allianz für Lobbytransparenz kritisiert Koalitionsvereinbarung – „Transparenz geht anders“

03.03.2021 – 15:57

NABU

Lobbyregister: Allianz für Lobbytransparenz kritisiert Koalitionsvereinbarung – „Transparenz geht anders“


















Berlin (ots)

Die Allianz für Lobbytransparenz kritisiert die Vereinbarung zwischen CDU und SPD für ein Lobbyregister als Stückwerk: Ein Lobbyregister ohne exekutiven Fußabdruck bleibt ein zahnloser Tiger. Außerdem dürfte eine Verabschiedung in der geplanten Form eine umfassende Verbesserung auf Jahre hinaus verhindern. Damit hat die Große Koalition eine große Chance verpasst. Echte Transparenz und Nachvollziehbarkeit der politischen Interessenvertretung bleiben damit auf der Strecke.

Nach Auffassung der Allianz hätte die Große Koalition gerade in der aktuellen pandemischen Ausnahmesituation und mit Blick auf die Bundestagswahl durch ein gutes Lobbyregistergesetz ein klares Zeichen zur Stärkung des Vertrauens in den Gesetzgebungsprozess setzen müssen. Schließlich werden momentan weitreichende Gesetze unter hohem Zeitdruck verabschiedet. Dabei müssen sich die Bürgerinnen und Bürger elementar darauf verlassen können, dass diese Entscheidungen und Gesetze unter fairen und transparenten Bedingungen zustande gekommen sind. Wichtig und gut ist, dass das Lobbyregister künftig in digitaler Form öffentlich einsehbar und mit klaren Sanktionen versehen wird. Das reicht aber nicht: Es bedarf eines exekutiven Fußabdrucks und gleicher Spielregeln für alle Interessenvertretenden.

Ohne exekutiven Fußabdruck bleiben Inhalte nicht nachvollziehbar

Zu einem vorbildlichen Lobbyregistergesetz gehört zwingend ein verbindlich vorgeschriebener exekutiver Fußabdruck des Gesetzgebungsverfahrens. Zwar soll künftig für Treffen mit Ministeriumsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern ein Eintrag in das Lobbyregister nötig sein, das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber ohne einen exekutiven Fußabdruck, der für Bundestag und Bundesregierung insgesamt gilt, bleiben die Inhalte der Lobbyarbeit auch künftig nicht ausreichend nachvollziehbar. Schließlich stammten fast 80 Prozent der in dieser Legislaturperiode verabschiedeten Gesetze sowie alle Verordnungen aus der Feder der Bundesregierung.

Ausnahmen führen zu Ungleichbehandlung und konterkarieren Gesetzesziel

Wichtig sei auch, dass das Gesetz alle Interessenvertretenden erfasst und keine Ausnahmen zulässt. Bleiben zu viele Ausnahmen offen, führt dies zu einer ungleichen Behandlung und ist Vernebelung statt Transparenz. Im Ergebnis untergräbt dies das eigentliche Ziel des Gesetzes und erreicht das Gegenteil. Schließlich basiert das Vertrauen in den politischen Gesetzgebungsprozess auf glaubwürdigen und gleichen Regeln für alle.

Hintergrund

Im Juni 2019 haben sich sechs Organisationen zur „Allianz für Lobbytransparenz“ zusammengeschlossen. Gemeinsam setzen sie sich für Fairness, Offenheit, Transparenz und Integrität in der politischen Interessenvertretung ein. Hierfür fordern sie ein umfassendes Interessenvertretungsgesetz durch die Einführung eines Lobbyregisters sowie eines „legislativen Fußabdrucks“, bei dem Interessenbeteiligung und -abwägung in der Begründung von Gesetzentwürfen dokumentiert und erläutert werden. Darüber hinaus soll ein Lobbybeauftragter die Einhaltung des Interessenvertretungsgesetzes überwachen und dem Deutschen Bundestag regelmäßig einen Lobbybericht vorlegen.

Weiterführende Informationen

Eckpunktepapier „Allianz für Lobbytransparenz-Gemeinsam für eine transparente Interessenvertretung“, Juni 2019 (pdf)

Pressekontakt:

Transparency International Deutschland e.V.
Adrian Nennich, Pressesprecher
presse@transparency.de
Tel.: 030 – 54 98 98 15

Verband der Chemischen Industrie e.V.
Monika von Zedlitz, Pressesprecherin
presse@vci.de
Tel. 069 – 25 56 14 73

NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.
Julian Bethke, Pressereferent
Presse@NABU.de
Tel.: 030 – 28 49 84 – 1538 oder Mobil: 0152 591 896 58

Verbraucherzentrale Bundesverband
Franka Kühn, Pressesprecherin
presse@vzbv.de
Tel. 030 – 258 00 – 525 | Mobil: 0160 – 388 97 12

DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V.
Anne-Katrin Moritz, Pressesprecherin
moritz@familienunternehmer.eu
Tel. 030 – 300 65 – 440 | Mobil: 0151 – 108 550 33

Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)
Alexander Mihm, Pressesprecher
BDI-Presseteam@bdi.eu
Tel.: 030 – 20 28 14 50

Phineo gAG
Juliane Werlitz, Pressesprecherin
Juliane.werlitz@phineo.org
Tel.: 030 520 065 376

Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften
Amid Jabbour, Leiter politische Beziehungen
jabbour@bvkap.de
Tel.: 030 306 982 27

Kontaktdaten anzeigen

Pressekontakt:

Transparency International Deutschland e.V.
Adrian Nennich, Pressesprecher
presse@transparency.de
Tel.: 030 – 54 98 98 15

Verband der Chemischen Industrie e.V.
Monika von Zedlitz, Pressesprecherin
presse@vci.de
Tel. 069 – 25 56 14 73

NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.
Julian Bethke, Pressereferent
Presse@NABU.de
Tel.: 030 – 28 49 84 – 1538 oder Mobil: 0152 591 896 58

Verbraucherzentrale Bundesverband
Franka Kühn, Pressesprecherin
presse@vzbv.de
Tel. 030 – 258 00 – 525 | Mobil: 0160 – 388 97 12

DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V.
Anne-Katrin Moritz, Pressesprecherin
moritz@familienunternehmer.eu
Tel. 030 – 300 65 – 440 | Mobil: 0151 – 108 550 33

Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)
Alexander Mihm, Pressesprecher
BDI-Presseteam@bdi.eu
Tel.: 030 – 20 28 14 50

Phineo gAG
Juliane Werlitz, Pressesprecherin
Juliane.werlitz@phineo.org
Tel.: 030 520 065 376

Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften
Amid Jabbour, Leiter politische Beziehungen
jabbour@bvkap.de
Tel.: 030 306 982 27

Original-Content von: NABU, übermittelt