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SchipanskiSauer: Bundestag beschließt Personenbeförderungsgesetz

04.03.2021 – 11:37

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Schipanski
Sauer: Bundestag beschließt Personenbeförderungsgesetz


















Berlin (ots)

Rechtssicherer Rahmen für innovative Mobilitätskonzepte

Am morgigen Freitag beschließt der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung das Personenbeförderungsgesetz. Dazu erklären der Sprecher für die Digitale Agenda der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tankred Schipanski, und der zuständige Berichterstatter für die AG Digitale Agenda, Stefan Sauer:

Tankred Schipanski: „Die Digitalisierung und der technische Fortschritt führen auch im Mobilitätssektor zu disruptiven Ideen sowie neuen Geschäftsmodellen. Die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes wird dem gerecht und schafft den Rechtsrahmen für innovative Mobilitätskonzepte. Taxifahrer werden ebenfalls der technischen Entwicklung angemessen entlastet. Die veraltete Ortskundeprüfung wird durch eine Navi-Pflicht ersetzt. Der geschaffene Interessenausgleich im Personenbeförderungsgesetz kommt am Ende den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute, die von besserer Mobilität und mehr Angeboten profitieren werden.“

Stefan Sauer: „Digitalbasierte Mobilitätsangebote und Geschäftsmodelle zu ermöglichen, war uns wichtig. Durch das Personenbeförderungsgesetz ist dies nun rechtssicher geregelt. Wettbewerbsnachteile für die bisherigen Anbieter wie Taxis oder den ÖPNV entstehen dabei nicht. Die Novelle stellt einen breiten Konsens dar, weil zuvor in einer überparteilichen Findungskommission zwischen Bund und Ländern die nötigen Eckpunkte hart erarbeitet wurden. Es war eine lange Diskussion, die schlussendlich zu einem Kompromiss führte. Neben dem üblichen Angebot von Taxen und Bussen wird die Gesetzgebung nun zum Beispiel die Pooling-Dienste ermöglichen. Als ein wertvoller Baustein für die Verkehrswende können so gerade im ländlichen Raum wichtige Angebotslücken zwischen dem Individualverkehr und dem ÖPNV geschlossen werden. Länder und Kommunen erhalten dabei zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten, um die neuen Mobilitätsangebote bedarfsgerecht in der Fläche anzubieten.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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SAMMELQUOTE FUER ELEKTROSCHROTT KRACHEND VERFEHLT DEUTSCHE UMWELTHILFE FORDERT STOPP DER NOVELLE DES ELEKTROGESETZES IM BUNDESTAG

03.03.2021 – 11:36

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Sammelquote für Elektroschrott krachend verfehlt: Deutsche Umwelthilfe fordert Stopp der Novelle des Elektrogesetzes im Bundestag


















Berlin (ots)

-  Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts verfehlt Deutschland 2019 mit nur 44,3 Prozent die gesetzliche Sammelquote von 65 Prozent um Längen 
-  Von fast einer Million Tonnen gesammelter Altgeräte wurde nicht einmal ein Prozent einer Wiederverwendung zugeführt 
-  Gesetzentwurf erstmals am 4. März im Bundestag: Deutsche Umwelthilfe fordert Abgeordnete auf, nicht zuzustimmen, solange Hersteller keine Sammelquote erfüllen müssen und Händler die Rücknahme von Altgeräten verweigern können  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, dem aktuellen Kabinettsentwurf des Elektrogesetzes nicht zuzustimmen. Denn dieser stellt nicht sicher, dass das gesetzliche Sammelziel für Elektroschrott von 65 Prozent erfüllt wird. Aktuell vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Zahlen zeigen, dass 2019 in Deutschland eine Sammelquote für Elektroschrott von nur 44,3 Prozent erreicht wurde. Aufgrund des verfehlten Sammelziels weist die DUH auf ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren der EU hin und fordert vom Bundestag, die Hersteller und Händler von Elektrogeräten deutlich stärker in die Pflicht zu nehmen. Am Donnerstag den 4. März befasst sich der Bundestag erstmals mit der Gesetzesnovelle.

„Die Umweltpolitik von Ministerin Schulze ist krachend gescheitert: In Deutschland wird mehr Elektroschrott illegal entsorgt oder exportiert als ordnungsgemäß erfasst. Lediglich 11,4 Kilogramm wurden pro Einwohner in 2019 korrekt gesammelt, obwohl mehr als 31 Kilogramm pro Einwohner in Verkehr gebracht wurden. Dabei enthält Elektroschrott Schadstoffe, wie Schwermetalle, Flammschutzmittel und Weichmacher, die unbedingt sachgerecht behandelt werden müssen. Der Bundestag darf dem Kabinettsentwurf des neuen Elektrogesetzes in dieser Form nicht zustimmen und muss sicherstellen, dass das EU-Sammelziel von 65 Prozent erreicht wird“, sagt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH.

Die DUH fordert deshalb drei entscheidende Veränderungen: Erstens muss jeder Hersteller von Elektrogeräten zur Erfüllung der Sammelquote verpflichtet werden. Zweitens sollten alle Händler, die Elektrogeräte verkaufen, auch entsprechende Altgeräte zurücknehmen müssen. Bislang ist das lediglich für Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mehr als 400 Quadratmetern sowie für Supermärkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern vorgesehen. Und drittens sollten Händler und Hersteller ihre Sammelquoten veröffentlichen müssen, um mehr Transparenz zu gewährleisten. Nur so kann erreicht werden, dass sich niemand seiner Verantwortung entzieht.

Aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts zufolge wurden in 2019 lediglich 947.100 Tonnen Elektroaltgeräte ordnungsgemäß erfasst, was einer Sammelquote von 44,3 Prozent entspricht. Nach EU-Vorgaben hätten jedoch 65 Prozent und damit 443.000 Tonnen mehr gesammelt werden müssen. In Verkehr gebracht wurden im gleichen Jahr 2.590.244 Tonnen. Gleichzeitig sank der Anteil von zur Wiederverwendung vorbereiteten Altgeräten auf 9.200 Tonnen und damit auf unter ein Prozent.

„Es darf nicht sein, dass funktionierende Elektrogeräte grundlos verschrottet werden. Damit die bereits vorhandene Pflicht, Altgeräte auf die Eignung zur Wiederverwendung zu prüfen und ihnen nach Möglichkeit ein zweites Leben zu geben, tatsächlich angewendet wird, braucht es auch für die Wiederverwendung eine Quote, die von den Herstellern erfüllt werden muss. Wir unterstützen daher ausdrücklich die Forderung des Bundesrats nach einer verbindlichen Quote für die Wiederverwendung“, sagt Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter des Bereichs Kreislaufwirtschaft bei der DUH.

In seiner 1.000 Sitzung am 12. Februar hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, dass zehn Prozent der erfassten Elektroaltgeräte zukünftig in eine Wiederverwendung gebracht werden sollten. Die DUH begrüßt diese Forderung und weist auf die enormen Umweltvorteile einer Wiederverwendung hin. So spart bereits die Wiederverwendung eines 130 Gramm schweren Smartphones 14 Kilogramm Ressourcen und 58 Kilogramm CO2-Emissionen ein.

Links:

-  DUH-Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des Elektrogesetzes: https://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/
-  Informationen zur Nachhaltigkeit sowie der Wiederverwendung und Sammlung von Smartphones: https://www.duh.de/projekte/althandy/ 

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vbw kritisiert Vorgaben als praxisfern und bürokratischBrossardt: „Aufwand für die Unternehmen auf notwendiges Minimum beschränken“

03.03.2021 – 18:27

vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.

vbw kritisiert Vorgaben als praxisfern und bürokratisch
Brossardt: „Aufwand für die Unternehmen auf notwendiges Minimum beschränken“


















München (ots)

Anlässlich des Beschlusses im Bundeskabinett hat die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. das geplante Lieferkettengesetz scharf kritisiert und fordert erhebliche Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren. „Von der Ankündigung, dass das Gesetz nur große Unternehmen betreffen soll, ist nicht viel übrig geblieben. Ganz im Gegenteil: Die Vorgaben sind so ausgestaltet, dass Großunternehmen ihre direkten Zulieferer vertraglich dazu verpflichten sollen, wiederum selbst ihre Lieferketten zu kontrollieren. In der Konsequenz werden von den Vorgaben in erheblichem Umfang auch kleine und mittlere Unternehmen betroffen sein. Am Ende entsteht ein großer Aufwand, indem sich Unternehmen in Deutschland gegenseitig kontrollieren. Das muss unbedingt verhindert werden“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Kritisch beurteilt die vbw auch, dass die geplanten Sorgfaltspflichten in Teilen über die direkten Zulieferer hinausgehen. Das gilt zum Beispiel für die aufwendigen Berichtspflichten, die sich auf die gesamte Lieferkette beziehen. „Diese Regelung ist völlig praxisfern. In der Realität haben Großunternehmen häufig allein mehrere tausend direkte Zulieferer. Bezieht man die nachgelagerten Stufen mit ein, kommt man schnell auf Größenordnungen, die realistischerweise nicht kontrollierbar sind. Das gilt umso mehr, als Unternehmen jenseits der ersten Stufe, auf der entsprechende vertragliche Regelungen bestehen, schlicht die Einflussmöglichkeiten fehlen“, stellt Brossardt heraus.

Positiv merkt die vbw an, dass die zivilrechtliche Haftung der Unternehmen gegenüber früheren Plänen keinen Eingang in das Gesetz gefunden hat. Brossardt: „Die verbleibende Haftung über andere Gesetze, die Einführung einer Prozessstandschaft und erhebliche Bußgelder konterkarieren diese Erleichterung allerdings. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie und des wirtschaftlichen Abschwungs sind weitere Vorschriften, Kosten und bürokratische Hürden Gift für die Betriebe. Es gilt, den Aufwand auf ein notwendiges Minimum zu beschränken.“

Die vbw betont, dass die deutschen und bayerischen Unternehmen bei der Einhaltung von Sozial-, Arbeits- und Menschenrechtsstandards entlang ihrer Lieferketten hohe Sorgfalt walten lassen. „Aufgabe der Unternehmen ist es in der Tat, geltende Gesetze einzuhalten. Der Wirtschaft kann aber nicht die Verantwortung übertragen werden kann, die Achtung der Menschenrechte durchzusetzen. Die Verbesserung von Rechtsstandards und die Sicherstellung der Rechtsdurchsetzung in den jeweiligen Ländern sind originär staatliche Aufgaben„, so Brossardt.

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Frei/Maag: Die Anstrengungen gegen das Coronavirus müssen weitergeführt werden

03.03.2021 – 06:44

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Frei/Maag: Die Anstrengungen gegen das Coronavirus müssen weitergeführt werden


















Berlin (ots)

Unterstützung für Familien in dieser Krisenzeit ausbauen

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf den Gesetzentwurf zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen geeinigt. Er soll am Donnerstag im Plenum beschlossen werden. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, und die gesundheitspolitische Sprecherin Karin Maag:

Thorsten Frei: „Das Gesetz zur Fortgeltung der Regelungen über die epidemische Lage ist in dieser Krisensituation ein weiterer wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Mit Augenmaß sorgt das Gesetz dafür, dass die notwendigen Regelungen zur Überwindung der Krise in der erforderlichen Weise fortgeführt werden. Damit der Bundestag in kurzen und regelmäßigen Abständen überprüft, ob diese epidemische Lage nach wie vor vorliegt, tritt diese Feststellung der epidemischen Lage künftig dann außer Kraft, wenn sie nicht spätestens binnen dreier Monate erneut bestätigt worden ist. Auch für die Zukunft gilt damit: Die Krisenbefugnisse werden auf Zeit erteilt und kommen regelmäßig, künftig sogar in festgelegten Fristen, auf den Prüfstand. Natürlich hoffen wir alle, dass diese Befugnisse letztlich nicht mehr lange vonnöten sein werden. Für den Moment aber ist es gut und auch wichtig, dass die Voraussetzungen für eine wirksame Bekämpfung der Corona-Krise fortgeführt werden können. In diesem Gesetz präzisieren wir gleichzeitig die Vorgaben für die Ländermaßnahmen, indem wir festschreiben, dass bei Erwägungen über Öffnungsschritte oder Erleichterungen insbesondere auch die Impfquote und der R-Wert zu berücksichtigen sind. Zugleich sehen wir vor, dass zum Jahresende die Maßnahmen der Krisenbekämpfung von einem unabhängigen Wissenschaftlergremium evaluiert werden. Auf diese Weise schreiben wir schon jetzt fest, dass wir unser Handeln in der Krise zum Jahresende überprüfen lassen wollen.“

Karin Maag: „Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen weiter unterstützt werden. Mindereinnahmen, die aufgrund der Corona-Pandemie entstehen, werden ausgeglichen. Das sorgt für mehr Planungssicherheit in diesen schwierigen Zeiten. Gleichzeitig halten wir an unseren pandemiebedingten Sonderregelungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige fest: So erhöhen wir bis zum Jahresende nicht nur die Pflegehilfsmittelpauschale von 40 auf 60 Euro, sondern verlängern bis Ende Juni 2021 auch die Möglichkeit für Familien, zusätzliche Pflegezeit und Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen.

Zudem sorgen wir für eine Gleichbehandlung von privat krankenversicherten und gesetzlich krankenversicherten Familien, wenn es um Unterstützungsangebote im Falle von Schul- und Kitaschließungen geht. So soll der Entschädigungsanspruch auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes auch dann gelten, wenn die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wird. Dasselbe greift auch dann, wenn eine behördliche Empfehlung vorliegt, vom Besuch einer solchen Einrichtung abzusehen. Der Anspruch soll im Übrigen unabhängig davon bestehen, ob die geschuldete Arbeitsleistung nicht auch grundsätzlich im Homeoffice erbracht werden kann und ob eine Notbetreuung zur Verfügung steht. Das führt zu einer weiteren Entlastung für die von der Corona-Pandemie sehr beanspruchten Familien. Die Anspruchsdauer von insgesamt zehn Wochen pro Elternteil bzw. zwanzig Wochen für alleinerziehende Mütter oder Väter zählt ab Ende März 2021 neu.

Darüber hinaus sehen wir eine zusätzliche Prämie für Klinik-Beschäftigte vor, die einer erhöhten Arbeitsbelastung aufgrund der Versorgung von Covid-Patienten ausgesetzt waren. Damit reagieren wir auf die Tatsache, dass die zweite Welle der Pandemie viele Krankenhäuser und ihre Beschäftigten vor eine noch größere Belastung gestellt hat als die erste.“

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Sorgfaltspflichtengesetz muss im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden

03.03.2021 – 15:25

Deutsches Institut für Menschenrechte

Sorgfaltspflichtengesetz muss im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden


















Berlin (ots)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert Nachbesserungen am Entwurf des Sorgfaltspflichtengesetzes im parlamentarischen Verfahren. Dabei sollten besonders die Risikoanalyse entlang der gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette und die wirksame Abhilfe von Menschenrechtsverletzungen, einschließlich der Wiedergutmachung für Betroffene, stärker in den Fokus rücken.

Das Institut begrüßt, dass Unternehmen dazu verpflichtet werden sollen, sich intensiver um erkannte und gemeldete Problemlagen zu kümmern. Das Institut bedauert gleichzeitig, dass der Gesetzentwurf entscheidende Vorgaben und Grundideen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte nur in Teilen aufgreift und berücksichtigt.

Kritisiert wird, dass eine proaktive vorausschauende Risikoanalyse nur für den eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern vorgesehen wird, nicht aber für die weitere Lieferkette, wo in der Regel die größeren menschenrechtlichen Risiken liegen. Das geplante jährliche Berichtssystem für die weniger riskanten Bereiche der Lieferkette sollte auf die menschenrechtlich besonders relevanten Risiken in der tieferen Lieferkette ausgeweitet werden, damit Risiken nicht übersehen und gar nicht oder zu spät adressiert werden.

„Im Ergebnis sind deutsche Unternehmen damit weiterhin hohen menschenrechtlichen Reputationsrisiken ausgesetzt, während sie mit großem Aufwand die Bereiche der Lieferkette dokumentieren müssen, in denen die schwerwiegenden Risiken eher nicht liegen“, bemängelt das Institut.

Weiterhin kritisiert das Institut, dass der Entwurf keine zivilrechtliche Haftung von Unternehmen vorsieht und auch keine anderweitigen Vorgaben für die Wiedergutmachung macht.

„Die Rechtslage von Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen, insbesondere im Ausland, stärkt dieser Entwurf nicht. Die Schutzlücken für Betroffene zu schließen, ist jedoch gerade der Geist der UN-Leitprinzipien“, so das Institut. Darüber hinaus sollten die Vorgaben zur Abhilfe in einem Sorgfaltspflichtengesetz primär der Verwirklichung der Menschenrechte Betroffener dienen und eine Wiedergutmachung zum Schadensausgleich für Betroffene gewährleisten.

Nach Einschätzung des Instituts gelingt somit nur ein erster Einstieg in die Regulierung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten. In der bestehenden Struktur schütze der Entwurf Betroffene wenig, unterstütze aber auch Unternehmen kaum dabei, mit der Herausforderung der Achtung menschenrechtlicher Sorgfalt gut und wirkungsvoll umgehen zu können.

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Lieferkettengesetz: Ernährungsindustrie fordert Nachbesserungen

03.03.2021 – 15:10

BVE Bundesvereinigung d. Dt. Ernährungsindustrie

Lieferkettengesetz: Ernährungsindustrie fordert Nachbesserungen


















Lieferkettengesetz: Ernährungsindustrie fordert Nachbesserungen
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Berlin (ots)

Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie hat die Zielsetzung des heutigen Kabinettsbeschlusses zu einem „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ stets begrüßt fordert jedoch umfangreiche Nachbesserungen:

Die Unternehmen der Ernährungsindustrie verurteilen jegliche Art der Menschenrechtsverletzung und sind sich ihrer Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten in ihren Produktionsstandorten und direkten Lieferbeziehungen im In- und Ausland bewusst. Die deutsche Ernährungsindustrie sieht in der gesetzlichen Regelung von unternehmerischen Sorgfaltspflicht für Lieferketten gemäß internationaler Übereinkommen jedoch eine europäische Aufgabe. Als Blaupause für den zeitnah zu erwartenden EU Gesetzesvorschlag ist der heutige Kabinettsbeschluss nicht dienlich.

„Das Lieferkettengesetz, das jetzt in den parlamentarischen Prozess geht, definiert die unternehmerische Sorgfaltspflicht an vielen Stellen unzureichend und zu weitreichend. Die so notwendige Rechtssicherheit wird nicht geschaffen.“, sagt BVE-Geschäftsführerin Stefanie Sabet. „Unternehmen benötigen verbindliche Standards für das von ihnen erwartete Verhalten und die erwarteten Verfahren in der Lieferkette, insbesondere braucht es für die mittelbare Lieferantenebene eine deutliche Beschränkung der Sorgfaltspflichten. . Das vorgelegte Gesetz enthält viele unbestimmte Rechtsbegriffe und lässt offen, was als angemessen zu bewerten ist. Es fehlt nicht nur an Rechtssicherheit, sondern auch an Rechtsgleichheit, da Unternehmen ohne Sitz in Deutschland, die hierzulande aber Geschäftstätigkeiten haben, nicht erfasst werden. Das führt zu unfairen Wettbewerbsbedingungen für deutsche Unternehmen. Auch muss es klare Kriterien geben, wer die geplante Prozessstandschaft erhalten kann, hier muss Transparenz geschaffen werden. Schließlich bleiben die umweltbezogenen Sorgfaltspflichten weitreichend und unkonkret; auch fehlt eine Klarstellung, wie mit bereits bestehenden Berichtspflichten, Brancheninitiativen oder Zertifizierungen umgegangen wird.

„Wir erwarten eine große Betroffenheit unserer mittelständischen Branche durch dieses Gesetz, da die große Mehrheit der Lebensmittelhersteller großen Unternehmen zuliefert, die in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen. Insofern ist die mangelhafte Rechtssicherheit und der weitreichende Geltungsbereich auf die gesamte Lieferkette absolut unbefriedigend und im parlamentarischen Prozess zwingend zu korrigieren.“ sagt Sabet.

Die Ernährungsindustrie ist mit rund 617.484 Beschäftigten in 6.166 Betrieben der viertgrößte Industriezweig Deutschlands, zuverlässig versorgt sie 83 Millionen Verbraucher mit hochwertigen und preiswerten Lebensmitteln. Mit einer Exportquote von rund 33 Prozent schätzen zudem Kunden weltweit die Qualität deutscher Produkte. Die Branche ist klein-und mittelständisch geprägt: 90 Prozent der Unternehmen der deutschen Ernährungsindustrie gehören dem Mittelstand an.

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Joachim Paul: Seehofers Vorschläge zur Novellierung Telekommunikationsgesetzes sprechen jeder Verhältnismäßigkeit Hohn

03.03.2021 – 14:40

AfD – Alternative für Deutschland

Joachim Paul: Seehofers Vorschläge zur Novellierung Telekommunikationsgesetzes sprechen jeder Verhältnismäßigkeit Hohn


















Berlin (ots)

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat weitreichende Vorschläge für die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) gemacht. Diese sehen unter anderem vor, dass Nutzer von Messenger- und Email-Diensten sowie von „nummerunabhängigen interpersonellen TK-Diensten“ ihre Personalien bei den jeweiligen Anbietern verifiziert hinterlegen müssen. Da viele soziale Netzwerke auch Messenger anbieten, könnten im Endeffekt auch weitere Dienste betroffen sein. Das BMI will, dass die Bürger ihren Namen, die Anschrift sowie ihr Geburtsdatum den Anbietern übergeben. Diese sollen die Angaben verifizieren müssen, etwa mit Personalausweis oder Ident-Diensten.

Dazu Joachim Paul, Mitglied des AfD-Bundesvorstandes: „Während der EU-Gerichtshof erst im vergangenen Jahr der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung eine klare Absage erteilte, stellt Innenminister Seehofer alle Nutzer von sozialen Netzwerken, E-Mail- und Messenger-Diensten unter Generalverdacht und strebt den gläsernen Nutzer an. Während Journalisten und Verleger – zuletzt Matthias Döpfner (Axel Springer Verlage) – darüber diskutieren, wie man den Datenhunger der Big-Tech Unternehmen wie ‚Facebook‘ und ‚Amazon‘ zügeln und ihnen das Sammeln von Nutzerdaten verbieten oder zumindest erschweren kann, will Seehofers Haus Google und Co. zu noch mächtigeren Datenkraken heranzüchten. Und das mit Hilfe von Gesetzen, die Datenschützern und Netzpolitikern die Haare zu Berge stehen lassen.“

Paul weiter: „Seehofers Vorstoß stellt einen schweren Angriff auf die Freiheit im Netz der Bürger dar. Jegliche Kommunikation zwischen Bürgern, auch die von unbescholtenen, soll jederzeit nachverfolgbar sein. Solche Vorstöße erinnern an Orwells Roman ‚1984‘ und sprechen jeder Verhältnismäßigkeit Hohn. Die AfD macht sich für die Innere Sicherheit stark, die Informationelle Selbstbestimmung mündiger Bürger darf dabei aber vom Innenministerium nicht als Ballast betrachtet werden, den man leichtfertig über Bord wirft. Die AfD ist die Partei der bürgerlichen Freiheit und der Freiheit im Netz. Wir werden diesem Vorstoß entsprechend starken Widerstand entgegensetzen.“

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Gröhe: Guter Regierungsentwurf für ein Sorgfaltspflichtengesetz

03.03.2021 – 12:18

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Gröhe: Guter Regierungsentwurf für ein Sorgfaltspflichtengesetz


















Berlin (ots)

Wirksam für die Menschenrechte – umsetzbar für die Wirtschaft

Zum heutigen Kabinettsbeschluss über den Entwurf eines Sorgfaltspflichtengesetzes („Lieferkettengesetz“) erklärt der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Hermann Gröhe:

„Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt die Einigung des Bundeskabinetts auf den Entwurf für ein Sorgfaltspflichtengesetz. Der Gesetzentwurf ist eine gute Grundlage für die anstehenden parlamentarischen Beratungen.

Das Sorgfaltspflichtengesetz muss wirksam sein für die Menschenrechte und umsetzbar für die Wirtschaft. Es geht um einen verbindlichen Rechtsrahmen für eine stärkere Beachtung der Menschenrechte in der globalen Lieferkette. Zugleich ist es wichtig, dass die Bestimmungen im Gesetz nicht entwicklungspolitisch gewünschte, verantwortlich gestaltete Handels- und Investitionsbeziehungen mit Entwicklungsländern erschweren. Nach unserer Einschätzung erreicht der beschlossene Gesetzentwurf diese Ziele in hohem Maße.

Unser Ziel bleibt weiterhin eine möglichst zügige Verständigung auch in der Europäischen Union auf einen entsprechenden europäischen Rechtsrahmen.“

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Deutsche Umwelthilfe: Lieferkettengesetz ist herbe Enttäuschung für Umwelt- und Klimaschutz

03.03.2021 – 08:25

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe: Lieferkettengesetz ist herbe Enttäuschung für Umwelt- und Klimaschutz


















Berlin (ots)

-  Bundeskabinett entscheidet heute ohne angemessene Beteiligung der Zivilgesellschaft vorzeitig über Lieferkettengesetz 
-  DUH fordert Bundestag auf, Lieferkettengesetz mit Umweltsorgfaltspflichten für die gesamte Lieferkette nachzubessern  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert das heute im Bundeskabinett vorliegende Lieferkettengesetz als herbe Enttäuschung. Der Schutz von Umwelt und Klima bleibt größtenteils unberücksichtigt. Die Beschränkung auf den direkten Zulieferer entlässt Unternehmen in der Rohstoffgewinnung aus der Verantwortung. Die DUH kritisiert darüber hinaus den chaotischen und intransparenten Prozess, in dem das Lieferkettengesetz zustande kam. Nur 6,5 Stunden erhielten einige wenige, nach undurchsichtigen Kriterien ausgewählte Verbände, um den Gesetzesentwurf zu kommentieren.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Zerstörung von Klima, Wäldern und Artenvielfalt in den Lieferketten deutscher Unternehmen bleiben mit diesem Lieferkettengesetz in den allermeisten Fällen folgenlos. Der Entwurf bleibt im Hinblick auf die Umweltsorgfaltspflichten und den Geltungsbereich weit hinter den Erwartungen und Möglichkeiten zurück. Noch dazu ist der bisherige Gesetzesprozess undemokratisch und intransparent. Durch die extrem kurze Rückmeldefrist zur Stellungnahme sollte wohl die verdiente Kritik so gering wie möglich gehalten werden. Der Bundestag muss nun dringend Nachbesserungen einfordern. Die Lieferketten müssen frei von Umweltverschmutzung und Zerstörung natürlicher Ökosysteme sein. Dafür brauchen wir unabhängige Umweltsorgfaltspflichten, die Biodiversität und Klimaschutz mit einbeziehen. Das Gesetz muss für die gesamte Wertschöpfungskette und alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden gelten.“

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Sorgfaltspflichtengesetz muss im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden

03.03.2021 – 15:25

Deutsches Institut für Menschenrechte

Sorgfaltspflichtengesetz muss im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden


















Berlin (ots)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert Nachbesserungen am Entwurf des Sorgfaltspflichtengesetzes im parlamentarischen Verfahren. Dabei sollten besonders die Risikoanalyse entlang der gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette und die wirksame Abhilfe von Menschenrechtsverletzungen, einschließlich der Wiedergutmachung für Betroffene, stärker in den Fokus rücken.

Das Institut begrüßt, dass Unternehmen dazu verpflichtet werden sollen, sich intensiver um erkannte und gemeldete Problemlagen zu kümmern. Das Institut bedauert gleichzeitig, dass der Gesetzentwurf entscheidende Vorgaben und Grundideen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte nur in Teilen aufgreift und berücksichtigt.

Kritisiert wird, dass eine proaktive vorausschauende Risikoanalyse nur für den eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern vorgesehen wird, nicht aber für die weitere Lieferkette, wo in der Regel die größeren menschenrechtlichen Risiken liegen. Das geplante jährliche Berichtssystem für die weniger riskanten Bereiche der Lieferkette sollte auf die menschenrechtlich besonders relevanten Risiken in der tieferen Lieferkette ausgeweitet werden, damit Risiken nicht übersehen und gar nicht oder zu spät adressiert werden.

„Im Ergebnis sind deutsche Unternehmen damit weiterhin hohen menschenrechtlichen Reputationsrisiken ausgesetzt, während sie mit großem Aufwand die Bereiche der Lieferkette dokumentieren müssen, in denen die schwerwiegenden Risiken eher nicht liegen“, bemängelt das Institut.

Weiterhin kritisiert das Institut, dass der Entwurf keine zivilrechtliche Haftung von Unternehmen vorsieht und auch keine anderweitigen Vorgaben für die Wiedergutmachung macht.

„Die Rechtslage von Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen, insbesondere im Ausland, stärkt dieser Entwurf nicht. Die Schutzlücken für Betroffene zu schließen, ist jedoch gerade der Geist der UN-Leitprinzipien“, so das Institut. Darüber hinaus sollten die Vorgaben zur Abhilfe in einem Sorgfaltspflichtengesetz primär der Verwirklichung der Menschenrechte Betroffener dienen und eine Wiedergutmachung zum Schadensausgleich für Betroffene gewährleisten.

Nach Einschätzung des Instituts gelingt somit nur ein erster Einstieg in die Regulierung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten. In der bestehenden Struktur schütze der Entwurf Betroffene wenig, unterstütze aber auch Unternehmen kaum dabei, mit der Herausforderung der Achtung menschenrechtlicher Sorgfalt gut und wirkungsvoll umgehen zu können.

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 – 14 Mobil: 0160 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin

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