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Stracke: EU-Klimaziel 2030 überaus ambitioniert

21.04.2021 – 10:47

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Stracke: EU-Klimaziel 2030 überaus ambitioniert


















Berlin (ots)

Neues Ziel erfordert auch neue Instrumente

Die Vertreter der EU-Institutionen haben sich auf ein neues EU-Klimaziel für 2030 geeinigt. Es sieht eine Senkung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 vor. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Stephan Stracke:

„Das neue EU-Klimaziel ist überaus ambitioniert. Über den Erfolg der europäischen Klimapolitik – mit dem Fernziel der Klimaneutralität 2050 – entscheidet nun aber, mit welchen Instrumenten dieser Meilenstein konkret erreicht werden soll. Hier liegen noch viel Arbeit und intensive Diskussionen vor uns.

Dieser Prozess ist gerade aus deutscher Sicht von großem Belang, denn für die größte Industrienation in Europa steht besonders viel auf dem Spiel: Die europäische Klimapolitik wird nur dann zum globalen Vorbild, wenn es gelingt, Treibhausgasneutralität zu erreichen und gleichzeitig Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze zu erhalten. Eine bloße Fortschreibung der bisherigen Instrumente der europäischen Klimapolitik samt der derzeit geltenden Lastenverteilung unter den Mitgliedstaaten ist deshalb ausgeschlossen. Denn das würde Deutschland, das bisher überproportional zum EU-Klimaziel beiträgt, überfordern.

Die Einigung verlangt für die kommenden neun Jahre europaweit nicht weniger als ein Treibhausgas-Minus von 30 Prozent gegenüber 1990 – während alle bisherigen Anstrengungen lediglich 25 Prozent Treibhausgaseinsparung erbracht haben. Das verdeutlicht die Dimension der jetzt vor uns liegenden Herausforderungen. Wer es damit ernst meint, der muss konsequent auf Technologieoffenheit, Innovation und marktwirtschaftliche Lösungen setzen. Der deutsche Brennstoffemissionshandel, der den CO2-Ausstoß auch im Verkehrs- und Wärmebereich mit einer Zertifikatpflicht belegt, weist dafür den Weg. Denn Wettbewerb schafft die nötigen Anreize für einen möglichst kosteneffizienten Klimaschutz.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
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Stracke: EU-Klimaziel 2030 überaus ambitioniert

21.04.2021 – 10:47

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Stracke: EU-Klimaziel 2030 überaus ambitioniert


















Berlin (ots)

Neues Ziel erfordert auch neue Instrumente

Die Vertreter der EU-Institutionen haben sich auf ein neues EU-Klimaziel für 2030 geeinigt. Es sieht eine Senkung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 vor. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Stephan Stracke:

„Das neue EU-Klimaziel ist überaus ambitioniert. Über den Erfolg der europäischen Klimapolitik – mit dem Fernziel der Klimaneutralität 2050 – entscheidet nun aber, mit welchen Instrumenten dieser Meilenstein konkret erreicht werden soll. Hier liegen noch viel Arbeit und intensive Diskussionen vor uns.

Dieser Prozess ist gerade aus deutscher Sicht von großem Belang, denn für die größte Industrienation in Europa steht besonders viel auf dem Spiel: Die europäische Klimapolitik wird nur dann zum globalen Vorbild, wenn es gelingt, Treibhausgasneutralität zu erreichen und gleichzeitig Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze zu erhalten. Eine bloße Fortschreibung der bisherigen Instrumente der europäischen Klimapolitik samt der derzeit geltenden Lastenverteilung unter den Mitgliedstaaten ist deshalb ausgeschlossen. Denn das würde Deutschland, das bisher überproportional zum EU-Klimaziel beiträgt, überfordern.

Die Einigung verlangt für die kommenden neun Jahre europaweit nicht weniger als ein Treibhausgas-Minus von 30 Prozent gegenüber 1990 – während alle bisherigen Anstrengungen lediglich 25 Prozent Treibhausgaseinsparung erbracht haben. Das verdeutlicht die Dimension der jetzt vor uns liegenden Herausforderungen. Wer es damit ernst meint, der muss konsequent auf Technologieoffenheit, Innovation und marktwirtschaftliche Lösungen setzen. Der deutsche Brennstoffemissionshandel, der den CO2-Ausstoß auch im Verkehrs- und Wärmebereich mit einer Zertifikatpflicht belegt, weist dafür den Weg. Denn Wettbewerb schafft die nötigen Anreize für einen möglichst kosteneffizienten Klimaschutz.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Reale THG-Quote von mindestens 16 Prozentdena plädiert für eine ambitionierte Ausgestaltung der TreibhausgasminderungsquoteVerkehr benötigt schnelle Emissionsminderungen

21.04.2021 – 10:17

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

Reale THG-Quote von mindestens 16 Prozent
dena plädiert für eine ambitionierte Ausgestaltung der Treibhausgasminderungsquote
Verkehr benötigt schnelle Emissionsminderungen


















Berlin (ots)

Die dena begrüßt die Initiative der Bundesregierung, mit dem vorliegenden Entwurf einer Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) über die EU-Vorgaben bezüglich der Erneuerbare-Energien Ziele im Verkehr hinauszugehen. Sie plädiert für eine technologieoffene und ambitionierte Ausgestaltung ohne Mehrfachanrechnungen. Das bekräftigt Toni Reinholz, Teamleiter Erneuerbare Gase und Bioenergie bei der dena, bei einer Öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag. Reinholz hat am heutigen Mittwoch als Experte zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote im Bundestagsausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Stellung genommen.

„Angesichts der möglichen Ausbaupfade bei erneuerbaren Energien und der zu erwartenden Verbrauchsentwicklung im Verkehr spricht sich die dena für eine schrittweise Anhebung der THG-Minderungsquote von derzeit sechs auf mindestens 16 Prozent bis zum Jahr 2030 aus. Mehrfachanrechnungen auf Energieträger, wie beispielsweise Ladestrom, sind mit Blick auf die aktuelle Marktentwicklung der Elektromobilität nicht notwendig. Hier gilt es für die Zukunft vielmehr Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Anrechnung von direkt erzeugten erneuerbaren Strom für das Laden der Fahrzeuge verbessern, um den Klimaschutzbeitrag der Elektromobilität zu erhöhen. Dies fördert gleichzeitig neue Geschäftsmodelle, die auch für andere Länder interessant sein können. Wichtig ist, dass die THG-Quote zügig erhöht wird, um Klimaschutzerfolge zu erzielen.“

Die Emissionen im Verkehr müssen von gut 163 Mio. t CO2eq (2019) bis 2030 auf mindestens 95 Mio. t CO2eq abgesenkt werden. Die THG-Quote ist dabei ein zentrales Instrument. Neben der Elektrifizierung sieht die dena deshalb eine höhere Quote für fortschrittliche Biokraftstoffe der zweiten Generation als notwendig an. Ein schnellerer Markthochlauf ist möglich, die Quote sollte im Jahr 2025 bereits bei einem Prozent liegen. Ebenso hält die dena eine verpflichtende Quote für strombasierte Flugkraftstoffe für sinnvoll. Allerdings sollte eine Quote nicht zu Verwerfungen im internationalen Wettbewerb führen. Bislang adressiert der Gesetzesentwurf allerdings aus Sicht der dena das Potenzial von Power-to-X-Technologien noch zu wenig. Zusätzlich zu einer Flugkraftstoffquote sollte eine ergänzende Mindestquote von zwei Prozent im Jahr 2030 für den Einsatz von Powerfuels im Straßenverkehr eingeführt werden.

Pressekontakt:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Irene Beringer, Chausseestraße
128 a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 66 777-114, Fax: +49 (0)30 66 777-699, E-Mail:
beringer@dena.de, Internet: www.dena.de

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Stracke: EU-Klimaziel 2030 überaus ambitioniert

21.04.2021 – 10:47

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Stracke: EU-Klimaziel 2030 überaus ambitioniert


















Berlin (ots)

Neues Ziel erfordert auch neue Instrumente

Die Vertreter der EU-Institutionen haben sich auf ein neues EU-Klimaziel für 2030 geeinigt. Es sieht eine Senkung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 vor. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Stephan Stracke:

„Das neue EU-Klimaziel ist überaus ambitioniert. Über den Erfolg der europäischen Klimapolitik – mit dem Fernziel der Klimaneutralität 2050 – entscheidet nun aber, mit welchen Instrumenten dieser Meilenstein konkret erreicht werden soll. Hier liegen noch viel Arbeit und intensive Diskussionen vor uns.

Dieser Prozess ist gerade aus deutscher Sicht von großem Belang, denn für die größte Industrienation in Europa steht besonders viel auf dem Spiel: Die europäische Klimapolitik wird nur dann zum globalen Vorbild, wenn es gelingt, Treibhausgasneutralität zu erreichen und gleichzeitig Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze zu erhalten. Eine bloße Fortschreibung der bisherigen Instrumente der europäischen Klimapolitik samt der derzeit geltenden Lastenverteilung unter den Mitgliedstaaten ist deshalb ausgeschlossen. Denn das würde Deutschland, das bisher überproportional zum EU-Klimaziel beiträgt, überfordern.

Die Einigung verlangt für die kommenden neun Jahre europaweit nicht weniger als ein Treibhausgas-Minus von 30 Prozent gegenüber 1990 – während alle bisherigen Anstrengungen lediglich 25 Prozent Treibhausgaseinsparung erbracht haben. Das verdeutlicht die Dimension der jetzt vor uns liegenden Herausforderungen. Wer es damit ernst meint, der muss konsequent auf Technologieoffenheit, Innovation und marktwirtschaftliche Lösungen setzen. Der deutsche Brennstoffemissionshandel, der den CO2-Ausstoß auch im Verkehrs- und Wärmebereich mit einer Zertifikatpflicht belegt, weist dafür den Weg. Denn Wettbewerb schafft die nötigen Anreize für einen möglichst kosteneffizienten Klimaschutz.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Sylvia Limmer: EU-Klimagesetz heute Nacht verabschiedet – „Systemwandel“ der EU-Bürokraten bedroht unsere Freiheiten und unseren Wohlstand

21.04.2021 – 13:56

AfD – Alternative für Deutschland

Sylvia Limmer: EU-Klimagesetz heute Nacht verabschiedet – „Systemwandel“ der EU-Bürokraten bedroht unsere Freiheiten und unseren Wohlstand


















Berlin (ots)

In der heutigen Nacht haben das EU-Parlament, die EU-Kommission und der Ministerrat im Trilog das Europäische Klimagesetz festgezurrt. Neben Dr. Sylvia Limmer, der Umweltpolitischen Sprecherin der AfD-Delegation im EU-Parlament und Beisitzerin im Bundesvorstand der AfD, nahmen unter anderem Michael Bloss (Grüne) und Peter Liese (CDU) an den Verhandlungen teil. Sylvia Limmer kommentiert das Ergebnis wie folgt:

„Das EU-Klimagesetz schreibt rechtsverbindlich vor, dass die EU spätestens bis zum Jahre 2050 ‚klimaneutral‘ zu sein hat – was auch immer dies konkret heißen mag. Das Klimaziel, also die CO2-Emissionseinsparungen im Vergleich zu 1990, beträgt bis 2030 nun 55 Prozent CO2-Reduktion, darf aber gnädigerweise auch ,übererfüllt‘ werden – vor gar nicht so langer Zeit waren es ,nur‘ 40 Prozent Reduktion. Damit möchte die EU kurz vor dem Klimagipfel mit US-Präsident Joe Biden nicht nur Eindruck schinden. Vielmehr betonte Frau Guteland, die Wortführerin für das EU-Parlement, in der auf die Verhandlungen folgenden heutigen Pressekonferenz, dass die EU der globale Vorreiter einer Politik der Klimarettung werden soll. Oder wie Sie es formulierte, die EU soll die ,Big Sister‘ zu ,Little Brother‘ Joe Biden sein.

Dieses Klimagesetz verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten zu einer radikalen Veränderung ihrer Wirtschaft, ihrer Infrastruktur, ihrer Energieerzeugung, ihres Energieverbrauchs und überhaupt der gesamten gesellschaftlichen Art zu leben und zu arbeiten. Allerdings wurde die Formulierung, die jeden einzelnen Mitgliedsstaat explizit in die Pflicht genommen hätte, heraus genommen und durch eine eher EU-weit zu erreichende Klimaneutralität ersetzt. Es steht zu befürchten, dass Deutschland mit seiner derzeitigen Polit-Besetzung die EU-Big-Sister spielen wird, während andere Mitgliedsstaaten nun entspannter zustimmen können, da quasi ein Schlupfloch eingebaut wurde. Deutschland wird also nicht nur weiterhin sein Steuergeld transferieren, sondern obendrein brav CO2-gerecht deindustrialisieren.

Als Grundlage dieses ‚Gesetzes aller Gesetze‘ (Guteland) dienen Berichte von VN-Konferenzen oder des Klimarates IPCC. Es ist sehr problematisch, sich auf Inhalte von Berichten von politischen und politisierten Institutionen zu berufen. Und ebenso ist es alarmierend, dass über 50 EU-Gesetze überarbeitet werden müssen. Dies ist mehr als die typische Brüsseler Bürokratiespirale. Es ist, wie es Pascal Canfin, Vorsitzender des zuständigen Umweltausschusses, enthusiastisch zusammenfasste, ein Systemwechsel (,systemic change‘).

Im Klartext bedeutet dies: Man ordnet alles der Ökodoktrin unter, ohne dabei Rücksicht auf Kollateralschäden zu nehmen, nimmt diese bewusst in Kauf und opfert nebenher Freiheit und Wohlstand.

Die Kosten dieser angeblich grünen Transformation betragen jährlich über 600 Milliarden Euro.

Sinnvoller wäre es, einen stabilen Rechtsrahmen für eine prosperierende Wirtschaft zu schaffen und sich durch kluge Innovationspolitik an klimatische Veränderungen anzupassen – ohne CO2-Steuer, ohne CO2-Emissionshandel, ohne Pariser Klimaschutzabkommen, ohne das Europäische Klimagesetz.“

Pressekontakt:

Alternative für Deutschland
Bundesgeschäftsstelle

Schillstraße 9 / 10785 Berlin
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CSR-Richtlinie: Heute beginnt eine neue Ära in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

21.04.2021 – 15:30

PwC Deutschland

CSR-Richtlinie: Heute beginnt eine neue Ära in der Nachhaltigkeitsberichterstattung


















Düsseldorf (ots)

Die EU-Kommission legt einen Vorschlag zur Änderung der CSR-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) vor: Nach den neuen Regeln sind in Deutschland künftig mehrere tausend Unternehmen verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht in ihren Lagebericht aufzunehmen / Die geplanten Änderungen betreffen bereits die Berichtsperiode 2023

Heute hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Anpassung der CSR-Richtlinie vorgelegt. Die geplanten Änderungen sollen für mehr Transparenz über nachhaltige Aspekte sorgen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung rückt damit auf Augenhöhe mit der Finanzberichterstattung, im Ergebnis wird die Zweiklassengesellschaft zwischen finanziellen und nichtfinanziellen Informationen beendet.

„Mit den heute veröffentlichten Änderungen schlägt die EU ein neues Kapitel in der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf: Sie hat einen klaren Fahrplan zur Integration von nichtfinanziellen Informationen in die Berichterstattung vorgelegt. Dieser Plan sieht eindeutige Verantwortlichkeiten für die Erstellung, Überwachung und Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor“, kommentiert Hendrik Fink, Leiter Sustainability Services bei PwC Deutschland.

Bereits seit 2017 sind große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen in der EU dazu verpflichtet, über nichtfinanzielle Aspekte zu berichten. Bislang wies diese Berichterstattung jedoch Mängel auf: Die Informationen seien wenig relevant, häufig nicht verlässlich und in den seltensten Fällen vergleichbar – so die Kritik von Investoren und anderen Stakeholdern – und damit nicht geeignet, um nachhaltigkeitsbezogene Risiken bei Investitionen zu berücksichtigen. Dies könne die Stabilität des Finanzsystems gefährden. Nicht zuletzt seien zu wenige Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen. Zusätzlich soll eine Angleichung mit den aktuell parallel laufenden Regulierungen bezüglich des EU Action Plan on Sustainable Finance/EU Green Deal erfolgen, um beispielsweise die Anforderungen an Taxonomie-Angaben zu harmonisieren.

Kreis der Berichtspflichtigen in Deutschland wächst stark

Der Vorschlag der Kommission adressiert nun diese Kritikpunkte: Der Kreis der Unternehmen, die in Zukunft über nichtfinanzielle Aspekte berichten müssen, wächst stark an. Grundsätzlich sollen in Zukunft alle an einem regulierten Markt in der EU gelisteten Unternehmen (bis auf Kleinstunternehmen), zudem große nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie die meisten Banken und Versicherungen verpflichtend über nichtfinanzielle Kennzahlen berichten und somit zu mehr Transparenz über nachhaltige Aspekte beitragen. Dabei soll zudem das Größenkriterium der Arbeitnehmerzahl von 500 auf 250 gesenkt werden. „Bislang waren in Deutschland rund 500 Unternehmen berichtspflichtig. Nach den neuen Regelungen werden es mindestens zehnmal so viele sein“, schätzt Hendrik Fink.

Aber auch die Berichtsinhalte werden umfassend ausgeweitet und präzisiert: Dafür sollen neue, verbindliche Standards für das Sustainability-Reporting veröffentlicht werden, die den bislang geltenden Flickenteppich ablösen und Einheitlichkeit in der Anwendung schaffen.

Die Informationen sollen künftig nach dem Prinzip der doppelten Materialität offengelegt werden. Das bedeutet: Es müssen alle nachhaltigkeitsbezogenen Fakten veröffentlicht werden, die für das Verständnis von Geschäftsverlauf, Lage und Ergebnis erforderlich sind, aber auch Informationen, die nötig sind, um die Auswirkungen des Unternehmens auf die Gesellschaft zu verstehen. Zudem sind von den berichtspflichtigen Unternehmen auch die Angaben zu den grünen Finanzkennzahlen nach der Taxonomie-Verordnung zu beachten, die durch den ebenfalls heute veröffentlichten delegierten Rechtsakt konkretisiert wurden. „Ein weitestgehend qualitativer Nachhaltigkeitsbericht, der nur wenige Seiten umfasst, wird nicht mehr regelkonform sein“, so Nicolette Behncke, Partnerin und Expertin für Sustainability-Reporting und -Assurance bei PwC Deutschland.

Nachhaltigkeit muss zwingend in den Lagebericht

Der Vorschlag sieht zudem vor, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung zwingend im Lagebericht erfolgen muss. Das birgt aus Sicht der PwC-Expertin eine große Herausforderung: „Unternehmen müssen die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf den Zeitpunkt der Lageberichterstattung vorziehen – und das bei ausgeweiteten Inhalten.“ Des Weiteren ist vorgesehen, auch für die Nachhaltigkeitsinformationen ein digitales Tagging einzuführen – analog zur Finanzberichterstattung.

Eine weitere Änderung bezieht sich auf die Geschäftsführung: In Zukunft soll das Management aktiv und nachweislich die Verantwortung für die Sustainability-Berichterstattung tragen. Der Bilanzeid, der sich bislang nur auf die Finanzberichterstattung bezieht, soll auch auf den Nachhaltigkeitsreport ausgeweitet werden. „Damit würde das Management explizit und schriftlich nach außen zeigen, dass es diese Verantwortung trägt“, resümiert Nicolette Behncke. Die vorgesehene Überwachungspflicht über die nichtfinanzielle Berichterstattung durch den Aufsichtsrat ist für deutsche Kontrollorgane allerdings kein Neuland.

Die externe Prüfungspflicht für Nachhaltigkeitsberichte kommt

Darüber hinaus sieht der Vorschlag der EU-Kommission eine Prüfungspflicht für Nachhaltigkeitsberichte vor: Um die Verlässlichkeit der Sustainability-Berichterstattung zu erhöhen, soll der Abschlussprüfer – zunächst mit begrenzter Prüfungssicherheit – eine externe Prüfung vornehmen.

Vor allem für die neu in den Anwendungsbereich fallenden Unternehmen ist die Einführung einer Berichts- und Prüfungspflicht eine komplexe Aufgabe: „Auf Unternehmen, die bislang noch nicht berichtspflichtig waren und daher weder Erfahrungen in der nichtfinanziellen Berichterstattung mitbringen noch Berührungspunkte mit einer Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen hatten, kommen umfangreiche neue Aufgaben zu“, so das Fazit von Nicolette Behncke.

Die Änderungen betreffen bereits die Berichtsperiode 2023

Das gilt vor allem im Hinblick auf den ambitionierten Zeitplan: Der Vorschlag soll voraussichtlich noch im Kalenderjahr 2021 verabschiedet werden. Bis Ende 2022 müssen die Mitgliedsstaaten die Vorgaben in nationales Recht umsetzen. Die Berichtspflicht soll für Nachhaltigkeitsberichte gelten, die ab dem 1. Januar 2024 veröffentlicht werden. „Die Änderungen betreffen also bereits die Berichtsperiode 2023“, erläutert Hendrik Fink.

Der PwC-Experte fasst die anstehenden Änderungen wie folgt zusammen: „In wenigen Jahren wird all das, was für die klassische Finanzberichterstattung gilt, auch für das Sustainability-Reporting verbindlich sein. Das kann zugleich eine Chance für Unternehmen darstellen. Denn es lohnt sich, die für den Geschäftserfolg maßgeblichen nachhaltigen Aspekte gleichwertig in die unternehmerischen Berichtsprozesse einzubetten. Das erleichtert es, gegenüber Kapitalgebern, Investoren und auch Kunden auskunftsfähig zu sein und einen Beitrag für mehr Vertrauen und Transparenz zu leisten.“

Pressekontakt:

Alina Gerhards
PwC-Presseabteilung
Tel.: (0211) 981 – 4916
E-Mail: alina.gerhards@pwc.com
www.pwc.de/nachhaltigkeitsberatung

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Vorschläge der EU-Kommission für die Regulierung von Künstlicher Intelligenz reichen nicht aus

21.04.2021 – 17:43

VdTÜV Verband der TÜV e.V.

Vorschläge der EU-Kommission für die Regulierung von Künstlicher Intelligenz reichen nicht aus


















Berlin (ots)

+++ TÜV-Verband begrüßt EU-Initiative zur Regulierung von KI-Systemen +++Verpflichtende Mindestanforderungen für alle KI-Systeme erforderlich +++ Bei Hochrisiko-Anwendungen sollten Sicherheit, Zuverlässigkeit und Transparenz von unabhängigen Stellen geprüft werden +++

Zum heute vorgestellten Entwurf für die Regulierung Künstlicher Intelligenz der Europäischen Kommission sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands:

„Der Legislativvorschlag der EU-Kommission für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in Europa ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur notwendigen Regulierung der Technologie. Viele KI-Systeme zum Beispiel in der Mobilität, in der Medizin, in der Wirtschaft oder in der Justiz bergen Gefahren für die körperliche Unversehrtheit von Menschen oder greifen in ihre elementaren Grundrechte wie Gleichbehandlung oder Privatsphäre ein. Daher ist es richtig, dass KI-Anwendungen entsprechend ihres Gefährdungspotenzials klassifiziert und reguliert werden sollen. Die von der Kommission vorgeschlagenen Risikoklassen bedürfen aus Sicht des TÜV-Verbands aber noch einer weiteren Überarbeitung. So ist die Zuordnung der KI-Systeme in die jeweiligen Risikoklassen nachzubessern. Der im Legislativvorschlag vorgesehene primäre Fokus auf KI-Anwendungen mit hohem Risiko greift dabei zu kurz. Verpflichtende Mindestanforderungen sollten für alle KI-Anwendungen gelten. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf wichtige Schutzziele wie Sicherheit, Zuverlässigkeit und Transparenz.“

„Der TÜV-Verband begrüßt die Einbindung unabhängiger Prüforganisationen bei bestimmten KI-Systemen mit hohen Risiken. Allerdings sollte der Kommissionsvorschlag dahingehend ergänzt werden, dass eine unabhängige Prüfung für alle Hochrisikoanwendungen verpflichtend vorgesehen wird, zum Beispiel bei KI-Systemen zur Personalgewinnung oder bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit. Bisher sieht der Kommissionsvorschlag hier nur eine Selbsterklärung des Herstellers vor.“

„Damit wir die enormen Potenziale Künstlicher Intelligenz ausschöpfen können, müssen die Menschen Vertrauen in die Sicherheit der Technologie entwickeln. Bisher sind KI-Systeme stattdessen eine Art ‚Blackbox‘, deren Funktionsweise die meisten Nutzer:innen weder nachvollziehen noch verstehen können. Der Regulierungsentwurf muss jetzt nachgebessert werden, um Transparenz und Sicherheit KI-gestützter Systeme flächendeckend gewährleisten zu können.“

In der deutschen Wirtschaft gibt es für eine risikobasierte Regulierung von KI-Anwendungen eine breite Zustimmung. Laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands sind 87 Prozent der Unternehmen ab 50 Mitarbeitern in Deutschland der Meinung, dass KI-Anwendungen in Abhängigkeit von ihrem Risiko reguliert werden sollten. Befragt wurden Geschäftsführer:innen und IT-Verantwortliche. Um die künftigen regulatorischen Vorgaben für KI-Systeme in der Praxis umsetzen zu können, haben die TÜV-Unternehmen ein Entwicklungslabor für Künstliche Intelligenz gegründet. Ziel des „TÜV AI Labs“ ist es, geeignete Verfahren für die Prüfung sicherheitskritischer KI-Anwendungen zu entwickeln.

Weitere Informationen unter: www.vdtuev.de/digitalisierung/kuenstliche-intelligenz

Über den TÜV-Verband: Der Verband der TÜV e. V. (VdTÜV) vertritt die politischen und fachlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Der Verband setzt sich für technische und digitale Sicherheit bei Produkten, Anlagen und Dienstleistungen durch unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung ein. Mit seinen Mitgliedern verfolgt der TÜV-Verband das Ziel, das hohe Niveau der technischen Sicherheit in unserer Gesellschaft zu wahren und Vertrauen für die digitale Welt zu schaffen.

Pressekontakt:

Maurice Shahd
Pressesprecher
Verband der TÜV e.V. (VdTÜV)
Friedrichstraße 136 | 10117 Berlin
T 030 760095-320, E presse@vdtuev.de
www.vdtuev.de | www.twitter.com/vdtuev_news

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Stracke: EU-Klimaziel 2030 überaus ambitioniert

21.04.2021 – 10:47

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Stracke: EU-Klimaziel 2030 überaus ambitioniert


















Berlin (ots)

Neues Ziel erfordert auch neue Instrumente

Die Vertreter der EU-Institutionen haben sich auf ein neues EU-Klimaziel für 2030 geeinigt. Es sieht eine Senkung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 vor. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Stephan Stracke:

„Das neue EU-Klimaziel ist überaus ambitioniert. Über den Erfolg der europäischen Klimapolitik – mit dem Fernziel der Klimaneutralität 2050 – entscheidet nun aber, mit welchen Instrumenten dieser Meilenstein konkret erreicht werden soll. Hier liegen noch viel Arbeit und intensive Diskussionen vor uns.

Dieser Prozess ist gerade aus deutscher Sicht von großem Belang, denn für die größte Industrienation in Europa steht besonders viel auf dem Spiel: Die europäische Klimapolitik wird nur dann zum globalen Vorbild, wenn es gelingt, Treibhausgasneutralität zu erreichen und gleichzeitig Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze zu erhalten. Eine bloße Fortschreibung der bisherigen Instrumente der europäischen Klimapolitik samt der derzeit geltenden Lastenverteilung unter den Mitgliedstaaten ist deshalb ausgeschlossen. Denn das würde Deutschland, das bisher überproportional zum EU-Klimaziel beiträgt, überfordern.

Die Einigung verlangt für die kommenden neun Jahre europaweit nicht weniger als ein Treibhausgas-Minus von 30 Prozent gegenüber 1990 – während alle bisherigen Anstrengungen lediglich 25 Prozent Treibhausgaseinsparung erbracht haben. Das verdeutlicht die Dimension der jetzt vor uns liegenden Herausforderungen. Wer es damit ernst meint, der muss konsequent auf Technologieoffenheit, Innovation und marktwirtschaftliche Lösungen setzen. Der deutsche Brennstoffemissionshandel, der den CO2-Ausstoß auch im Verkehrs- und Wärmebereich mit einer Zertifikatpflicht belegt, weist dafür den Weg. Denn Wettbewerb schafft die nötigen Anreize für einen möglichst kosteneffizienten Klimaschutz.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Vorschläge der EU-Kommission für die Regulierung von Künstlicher Intelligenz reichen nicht aus

21.04.2021 – 17:43

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Vorschläge der EU-Kommission für die Regulierung von Künstlicher Intelligenz reichen nicht aus


















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+++ TÜV-Verband begrüßt EU-Initiative zur Regulierung von KI-Systemen +++Verpflichtende Mindestanforderungen für alle KI-Systeme erforderlich +++ Bei Hochrisiko-Anwendungen sollten Sicherheit, Zuverlässigkeit und Transparenz von unabhängigen Stellen geprüft werden +++

Zum heute vorgestellten Entwurf für die Regulierung Künstlicher Intelligenz der Europäischen Kommission sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands:

„Der Legislativvorschlag der EU-Kommission für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in Europa ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur notwendigen Regulierung der Technologie. Viele KI-Systeme zum Beispiel in der Mobilität, in der Medizin, in der Wirtschaft oder in der Justiz bergen Gefahren für die körperliche Unversehrtheit von Menschen oder greifen in ihre elementaren Grundrechte wie Gleichbehandlung oder Privatsphäre ein. Daher ist es richtig, dass KI-Anwendungen entsprechend ihres Gefährdungspotenzials klassifiziert und reguliert werden sollen. Die von der Kommission vorgeschlagenen Risikoklassen bedürfen aus Sicht des TÜV-Verbands aber noch einer weiteren Überarbeitung. So ist die Zuordnung der KI-Systeme in die jeweiligen Risikoklassen nachzubessern. Der im Legislativvorschlag vorgesehene primäre Fokus auf KI-Anwendungen mit hohem Risiko greift dabei zu kurz. Verpflichtende Mindestanforderungen sollten für alle KI-Anwendungen gelten. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf wichtige Schutzziele wie Sicherheit, Zuverlässigkeit und Transparenz.“

„Der TÜV-Verband begrüßt die Einbindung unabhängiger Prüforganisationen bei bestimmten KI-Systemen mit hohen Risiken. Allerdings sollte der Kommissionsvorschlag dahingehend ergänzt werden, dass eine unabhängige Prüfung für alle Hochrisikoanwendungen verpflichtend vorgesehen wird, zum Beispiel bei KI-Systemen zur Personalgewinnung oder bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit. Bisher sieht der Kommissionsvorschlag hier nur eine Selbsterklärung des Herstellers vor.“

„Damit wir die enormen Potenziale Künstlicher Intelligenz ausschöpfen können, müssen die Menschen Vertrauen in die Sicherheit der Technologie entwickeln. Bisher sind KI-Systeme stattdessen eine Art ‚Blackbox‘, deren Funktionsweise die meisten Nutzer:innen weder nachvollziehen noch verstehen können. Der Regulierungsentwurf muss jetzt nachgebessert werden, um Transparenz und Sicherheit KI-gestützter Systeme flächendeckend gewährleisten zu können.“

In der deutschen Wirtschaft gibt es für eine risikobasierte Regulierung von KI-Anwendungen eine breite Zustimmung. Laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands sind 87 Prozent der Unternehmen ab 50 Mitarbeitern in Deutschland der Meinung, dass KI-Anwendungen in Abhängigkeit von ihrem Risiko reguliert werden sollten. Befragt wurden Geschäftsführer:innen und IT-Verantwortliche. Um die künftigen regulatorischen Vorgaben für KI-Systeme in der Praxis umsetzen zu können, haben die TÜV-Unternehmen ein Entwicklungslabor für Künstliche Intelligenz gegründet. Ziel des „TÜV AI Labs“ ist es, geeignete Verfahren für die Prüfung sicherheitskritischer KI-Anwendungen zu entwickeln.

Weitere Informationen unter: www.vdtuev.de/digitalisierung/kuenstliche-intelligenz

Über den TÜV-Verband: Der Verband der TÜV e. V. (VdTÜV) vertritt die politischen und fachlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Der Verband setzt sich für technische und digitale Sicherheit bei Produkten, Anlagen und Dienstleistungen durch unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung ein. Mit seinen Mitgliedern verfolgt der TÜV-Verband das Ziel, das hohe Niveau der technischen Sicherheit in unserer Gesellschaft zu wahren und Vertrauen für die digitale Welt zu schaffen.

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CSR-Richtlinie: Heute beginnt eine neue Ära in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

21.04.2021 – 15:30

PwC Deutschland

CSR-Richtlinie: Heute beginnt eine neue Ära in der Nachhaltigkeitsberichterstattung


















Düsseldorf (ots)

Die EU-Kommission legt einen Vorschlag zur Änderung der CSR-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) vor: Nach den neuen Regeln sind in Deutschland künftig mehrere tausend Unternehmen verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht in ihren Lagebericht aufzunehmen / Die geplanten Änderungen betreffen bereits die Berichtsperiode 2023

Heute hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Anpassung der CSR-Richtlinie vorgelegt. Die geplanten Änderungen sollen für mehr Transparenz über nachhaltige Aspekte sorgen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung rückt damit auf Augenhöhe mit der Finanzberichterstattung, im Ergebnis wird die Zweiklassengesellschaft zwischen finanziellen und nichtfinanziellen Informationen beendet.

„Mit den heute veröffentlichten Änderungen schlägt die EU ein neues Kapitel in der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf: Sie hat einen klaren Fahrplan zur Integration von nichtfinanziellen Informationen in die Berichterstattung vorgelegt. Dieser Plan sieht eindeutige Verantwortlichkeiten für die Erstellung, Überwachung und Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor“, kommentiert Hendrik Fink, Leiter Sustainability Services bei PwC Deutschland.

Bereits seit 2017 sind große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen in der EU dazu verpflichtet, über nichtfinanzielle Aspekte zu berichten. Bislang wies diese Berichterstattung jedoch Mängel auf: Die Informationen seien wenig relevant, häufig nicht verlässlich und in den seltensten Fällen vergleichbar – so die Kritik von Investoren und anderen Stakeholdern – und damit nicht geeignet, um nachhaltigkeitsbezogene Risiken bei Investitionen zu berücksichtigen. Dies könne die Stabilität des Finanzsystems gefährden. Nicht zuletzt seien zu wenige Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen. Zusätzlich soll eine Angleichung mit den aktuell parallel laufenden Regulierungen bezüglich des EU Action Plan on Sustainable Finance/EU Green Deal erfolgen, um beispielsweise die Anforderungen an Taxonomie-Angaben zu harmonisieren.

Kreis der Berichtspflichtigen in Deutschland wächst stark

Der Vorschlag der Kommission adressiert nun diese Kritikpunkte: Der Kreis der Unternehmen, die in Zukunft über nichtfinanzielle Aspekte berichten müssen, wächst stark an. Grundsätzlich sollen in Zukunft alle an einem regulierten Markt in der EU gelisteten Unternehmen (bis auf Kleinstunternehmen), zudem große nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie die meisten Banken und Versicherungen verpflichtend über nichtfinanzielle Kennzahlen berichten und somit zu mehr Transparenz über nachhaltige Aspekte beitragen. Dabei soll zudem das Größenkriterium der Arbeitnehmerzahl von 500 auf 250 gesenkt werden. „Bislang waren in Deutschland rund 500 Unternehmen berichtspflichtig. Nach den neuen Regelungen werden es mindestens zehnmal so viele sein“, schätzt Hendrik Fink.

Aber auch die Berichtsinhalte werden umfassend ausgeweitet und präzisiert: Dafür sollen neue, verbindliche Standards für das Sustainability-Reporting veröffentlicht werden, die den bislang geltenden Flickenteppich ablösen und Einheitlichkeit in der Anwendung schaffen.

Die Informationen sollen künftig nach dem Prinzip der doppelten Materialität offengelegt werden. Das bedeutet: Es müssen alle nachhaltigkeitsbezogenen Fakten veröffentlicht werden, die für das Verständnis von Geschäftsverlauf, Lage und Ergebnis erforderlich sind, aber auch Informationen, die nötig sind, um die Auswirkungen des Unternehmens auf die Gesellschaft zu verstehen. Zudem sind von den berichtspflichtigen Unternehmen auch die Angaben zu den grünen Finanzkennzahlen nach der Taxonomie-Verordnung zu beachten, die durch den ebenfalls heute veröffentlichten delegierten Rechtsakt konkretisiert wurden. „Ein weitestgehend qualitativer Nachhaltigkeitsbericht, der nur wenige Seiten umfasst, wird nicht mehr regelkonform sein“, so Nicolette Behncke, Partnerin und Expertin für Sustainability-Reporting und -Assurance bei PwC Deutschland.

Nachhaltigkeit muss zwingend in den Lagebericht

Der Vorschlag sieht zudem vor, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung zwingend im Lagebericht erfolgen muss. Das birgt aus Sicht der PwC-Expertin eine große Herausforderung: „Unternehmen müssen die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf den Zeitpunkt der Lageberichterstattung vorziehen – und das bei ausgeweiteten Inhalten.“ Des Weiteren ist vorgesehen, auch für die Nachhaltigkeitsinformationen ein digitales Tagging einzuführen – analog zur Finanzberichterstattung.

Eine weitere Änderung bezieht sich auf die Geschäftsführung: In Zukunft soll das Management aktiv und nachweislich die Verantwortung für die Sustainability-Berichterstattung tragen. Der Bilanzeid, der sich bislang nur auf die Finanzberichterstattung bezieht, soll auch auf den Nachhaltigkeitsreport ausgeweitet werden. „Damit würde das Management explizit und schriftlich nach außen zeigen, dass es diese Verantwortung trägt“, resümiert Nicolette Behncke. Die vorgesehene Überwachungspflicht über die nichtfinanzielle Berichterstattung durch den Aufsichtsrat ist für deutsche Kontrollorgane allerdings kein Neuland.

Die externe Prüfungspflicht für Nachhaltigkeitsberichte kommt

Darüber hinaus sieht der Vorschlag der EU-Kommission eine Prüfungspflicht für Nachhaltigkeitsberichte vor: Um die Verlässlichkeit der Sustainability-Berichterstattung zu erhöhen, soll der Abschlussprüfer – zunächst mit begrenzter Prüfungssicherheit – eine externe Prüfung vornehmen.

Vor allem für die neu in den Anwendungsbereich fallenden Unternehmen ist die Einführung einer Berichts- und Prüfungspflicht eine komplexe Aufgabe: „Auf Unternehmen, die bislang noch nicht berichtspflichtig waren und daher weder Erfahrungen in der nichtfinanziellen Berichterstattung mitbringen noch Berührungspunkte mit einer Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen hatten, kommen umfangreiche neue Aufgaben zu“, so das Fazit von Nicolette Behncke.

Die Änderungen betreffen bereits die Berichtsperiode 2023

Das gilt vor allem im Hinblick auf den ambitionierten Zeitplan: Der Vorschlag soll voraussichtlich noch im Kalenderjahr 2021 verabschiedet werden. Bis Ende 2022 müssen die Mitgliedsstaaten die Vorgaben in nationales Recht umsetzen. Die Berichtspflicht soll für Nachhaltigkeitsberichte gelten, die ab dem 1. Januar 2024 veröffentlicht werden. „Die Änderungen betreffen also bereits die Berichtsperiode 2023“, erläutert Hendrik Fink.

Der PwC-Experte fasst die anstehenden Änderungen wie folgt zusammen: „In wenigen Jahren wird all das, was für die klassische Finanzberichterstattung gilt, auch für das Sustainability-Reporting verbindlich sein. Das kann zugleich eine Chance für Unternehmen darstellen. Denn es lohnt sich, die für den Geschäftserfolg maßgeblichen nachhaltigen Aspekte gleichwertig in die unternehmerischen Berichtsprozesse einzubetten. Das erleichtert es, gegenüber Kapitalgebern, Investoren und auch Kunden auskunftsfähig zu sein und einen Beitrag für mehr Vertrauen und Transparenz zu leisten.“

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Alina Gerhards
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