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Kampagne „Deutschland kann digital!“- Mit starker IT-Wirtschaft zu digitaler Souveränität

03.03.2021 – 13:00

BVMW

Kampagne „Deutschland kann digital!“- Mit starker IT-Wirtschaft zu digitaler Souveränität


















Berlin (ots)

Der Mittelstand.BVMW hat gemeinsam mit dem Bundesverband IT-Mittelstand (BITMi) und mit Unterstützung von eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. die Kampagne „Deutschland kann digital!“ ins Leben gerufen. Die COVID-19 Pandemie hat gezeigt, dass die digitale Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft deutlich größer ist als viele dachten. Durch die Krise herausgefordert, zeigt unsere Digitalwirtschaft, was in ihr steckt: der Wille zu gestalten und die Fähigkeit, alle relevanten Leistungen zur erfolgreichen Digitalisierung selbst bereitzustellen

„Wir sind Zeugen einer unglaublichen Kreativität der deutschen Wirtschaft. Egal ob bei der KI-Lösung für eine kleine Bäckerei-Kette oder der digitalen Software für das Bauunternehmen, deutsche Mittelständler beweisen jeden Tag ihre Innovationsstärke, die uns mit digitalen Lösungen besser durch die Krise bringt“, betont BVMW Bundesgeschäftsführer Markus Jerger.

„Unsere Digitalwirtschaft, und allen voran unser innovativer IT-Mittelstand, bietet mit ihren Soft- und Hardware-Produkten sowie Services das Fundament für die digitale Souveränität unserer Wirtschaft. Es ist wichtig, dass das Ziel der digitalen Souveränität von einem theoretischen Konzept in praktisches Handeln übersetzt wird“, erklärt BITMi Präsident Dr. Oliver Grün.

Mit der Kampagne schaffen die Mittelstands- und Digitalverbände ein politisches Debattenforum im Superwahljahr 2021. Zum Start haben sie Forderungen an die Politik formuliert, die die Digitalwirtschaft unterstützen und bessere Rahmenbedingungen für das Erreichen digitaler Souveränität schaffen sollen.

Alexander Rabe, Geschäftsführer des eco – Verband der Internetwirtschaft e.V., erläutert: „Digitale Souveränität und digitale Leistungsfähigkeit gehen Hand in Hand. Das Ziel einer konsistenten Digitalpolitik sollte es sein, die gesamte Wirtschaft zu stärken und sie durch die Förderung hin zu einer konsequent umgesetzten digitalen Transformation zukunfts- und wettbewerbsfähig zu machen.“

www.deutschlandkanndigital.de

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BVMW Pressesprecher
Eberhard Vogt
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Lieferkettengesetz: Ernährungsindustrie fordert Nachbesserungen

03.03.2021 – 15:10

BVE Bundesvereinigung d. Dt. Ernährungsindustrie

Lieferkettengesetz: Ernährungsindustrie fordert Nachbesserungen


















Lieferkettengesetz: Ernährungsindustrie fordert Nachbesserungen
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Berlin (ots)

Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie hat die Zielsetzung des heutigen Kabinettsbeschlusses zu einem „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ stets begrüßt fordert jedoch umfangreiche Nachbesserungen:

Die Unternehmen der Ernährungsindustrie verurteilen jegliche Art der Menschenrechtsverletzung und sind sich ihrer Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten in ihren Produktionsstandorten und direkten Lieferbeziehungen im In- und Ausland bewusst. Die deutsche Ernährungsindustrie sieht in der gesetzlichen Regelung von unternehmerischen Sorgfaltspflicht für Lieferketten gemäß internationaler Übereinkommen jedoch eine europäische Aufgabe. Als Blaupause für den zeitnah zu erwartenden EU Gesetzesvorschlag ist der heutige Kabinettsbeschluss nicht dienlich.

„Das Lieferkettengesetz, das jetzt in den parlamentarischen Prozess geht, definiert die unternehmerische Sorgfaltspflicht an vielen Stellen unzureichend und zu weitreichend. Die so notwendige Rechtssicherheit wird nicht geschaffen.“, sagt BVE-Geschäftsführerin Stefanie Sabet. „Unternehmen benötigen verbindliche Standards für das von ihnen erwartete Verhalten und die erwarteten Verfahren in der Lieferkette, insbesondere braucht es für die mittelbare Lieferantenebene eine deutliche Beschränkung der Sorgfaltspflichten. . Das vorgelegte Gesetz enthält viele unbestimmte Rechtsbegriffe und lässt offen, was als angemessen zu bewerten ist. Es fehlt nicht nur an Rechtssicherheit, sondern auch an Rechtsgleichheit, da Unternehmen ohne Sitz in Deutschland, die hierzulande aber Geschäftstätigkeiten haben, nicht erfasst werden. Das führt zu unfairen Wettbewerbsbedingungen für deutsche Unternehmen. Auch muss es klare Kriterien geben, wer die geplante Prozessstandschaft erhalten kann, hier muss Transparenz geschaffen werden. Schließlich bleiben die umweltbezogenen Sorgfaltspflichten weitreichend und unkonkret; auch fehlt eine Klarstellung, wie mit bereits bestehenden Berichtspflichten, Brancheninitiativen oder Zertifizierungen umgegangen wird.

„Wir erwarten eine große Betroffenheit unserer mittelständischen Branche durch dieses Gesetz, da die große Mehrheit der Lebensmittelhersteller großen Unternehmen zuliefert, die in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen. Insofern ist die mangelhafte Rechtssicherheit und der weitreichende Geltungsbereich auf die gesamte Lieferkette absolut unbefriedigend und im parlamentarischen Prozess zwingend zu korrigieren.“ sagt Sabet.

Die Ernährungsindustrie ist mit rund 617.484 Beschäftigten in 6.166 Betrieben der viertgrößte Industriezweig Deutschlands, zuverlässig versorgt sie 83 Millionen Verbraucher mit hochwertigen und preiswerten Lebensmitteln. Mit einer Exportquote von rund 33 Prozent schätzen zudem Kunden weltweit die Qualität deutscher Produkte. Die Branche ist klein-und mittelständisch geprägt: 90 Prozent der Unternehmen der deutschen Ernährungsindustrie gehören dem Mittelstand an.

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Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE)
Oliver Numrich
Tel. 030 200786-167
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Baugewerbe: Klimaschutzziele sind nur gemeinsam zu erreichenKeine Abgaben auf Primaärrohstoffe

03.03.2021 – 14:17

ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe

Baugewerbe: Klimaschutzziele sind nur gemeinsam zu erreichen
Keine Abgaben auf Primaärrohstoffe


















Berlin (ots)

„Wir werden die Klimaschutzziele nicht durch Verbote erreichen können, sondern nur durch Innovation und kluge politische Rahmensetzung. Der öffentlichen Hand kommt dabei eine nicht zu unterschätzende Vorbildfunktion zu.“ Dieses erklärte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, heute in der Sachverständigenanhörung des Bauausschusses im Deutschen Bundestags.

Pakleppa verwies darauf, dass sich die Branche von der Überarbeitung der Mantelverordnung eine bessere Verwertung mineralischer Abfällen und eine höhere Akzeptanz von Recycling-Baustoffen erhofft. „Leider ist der Fehler im System geblieben: Selbst gütegesicherte Recyclingbaustoffe gelten als Abfall. Es fehlt weiter eine Gleichstellung mit Primärbaustoffen. Das verhindert einen höheren Einsatz der innovativen und nachhaltigen Baumaterialien. Hier kommt der öffentlichen Hand mit ihren vielen Ausschreibungen eine wichtige Rolle zu. Sie hätte es in der Hand, zur Verwendung von Recyclingbaustoffen wesentlich beizutragen.“

Auch der Forderung nach einer Abgabe auf Primärrohstoffe erteilte Pakleppa mit Verweis auf höhere Baukosten eine Absage: „Was schon bei der EEG-Umlage nicht funktioniert hat, wird auch bei Rohstoffen nicht weiter führen. Eine Abgabe würde zunächst einmal die Baukosten erhöhen. Gleichzeitig sollen wir kostengünstiges Bauen und Wohnen ermöglichen. Das passt nicht zusammen. Zum anderen würden Primärrohstoffe aus Nachbarländern importiert, wo es keine Abgaben gibt. Eine Lenkungswirkung in Richtung Recyclingbaustoffe kann so nicht erreicht werden.“

In seiner Stellungnahme für die Sachverständigenanhörung hatte der größte Bauverband bereits darauf hingewiesen, dass die Bauwirtschaft von der Digitalisierung eine Effizienzsteigerung erwartet, die sich auch positiv auf einen niedrigeren Ressourcenverbrauch auswirke. „Die Digitalisierung der Bauwirtschaft betrifft am Ende nicht nur Geschäftsprozesse, Planung und Bauausführung, sondern auch Baustoffe und Bauteile. Zu den Eigenschaften von Baustoffen und Bauteilen werden nicht nur Vernetzbarkeit und Kommunikationsfähigkeit, sondern auch der CO2-Footprint zählen,“ so Pakleppa abschließend.

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Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
Mobil: 0049 172 2144601
eMail klein@zdb.de

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„Werkstattaktion 23CY“: Volkswagen startet verdeckten Rückruf nach erstem OLG-Urteil zu Motor EA288Hinweise auf weitere Abschalteinrichtungen verdichten sich

03.03.2021 – 07:00

KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei

„Werkstattaktion 23CY“: Volkswagen startet verdeckten Rückruf nach erstem OLG-Urteil zu Motor EA288
Hinweise auf weitere Abschalteinrichtungen verdichten sich


















"Werkstattaktion 23CY": Volkswagen startet verdeckten Rückruf nach erstem OLG-Urteil zu Motor EA288 / Hinweise auf weitere Abschalteinrichtungen verdichten sich
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Köln (ots)

Viele Besitzer eines Audi oder VW mit dem Motor EA288 haben kürzlich eine Aufforderung erhalten, ihr Fahrzeug zu einer „Überprüfung“ in die Werkstatt zu bringen. Laut dem Schreiben kommt es zu Problemen bei der Fehlererkennung im SCR-System, das der Abgasreinigung dient. Genau dieses System steht im Mittelpunkt der Diskussion um die illegale Manipulation von Abgaswerten beim VW-Motor EA288. Alles deutet also darauf hin, dass der Dieselskandal nicht beim Motor EA189 aufhört, sondern auch dessen Nachfolger betrifft. Informationen darüber, dass ihr Fahrzeug mit dem Motor EA288 illegal manipuliert wurde, erhalten Besitzer im Rahmen dieser Werkstattaktion nicht. In Millionen Fahrzeugen mit einem EA288 schlummern demnach weiterhin verbotene Abschalteinrichtungen.

Der Rückruf kommt nicht unmittelbar von VW, sondern vom jeweiligen Händler. Weil es sich auch nicht um einen durch das Kraftfahrtbundesamt angeordneten Rückruf handelt, spricht vieles dafür, dass der VW-Konzern damit klammheimlich diese illegalen Vorrichtungen aus der Welt schaffen möchte, bevor eine erneute Klageflut losbricht. Zeitlich steht dieser „stille Rückruf“, der kein Rückruf sein möchte, in engem Zusammenhang zu dem Urteil des OLG Köln, das der VW-Konzern kürzlich gegen sich hinnehmen musste.

Anwalt rät eindeutig von Teilnahme an der Werkstattaktion ab

Die Einschätzung von Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij von der auf den Dieselskandal spezialisierten Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ lautet: „VW könnte auf diesem Wege Schadensersatz-Klagen bei EA288-Motoren vereiteln. Manche Gerichte machen den Erfolg einer Klage im VW EA288-Dieselskandal von dem Vorliegen eines offiziellen Rückrufs seitens des Kraftfahrtbundesamtes abhängig. Wer bereits an der Werkstattaktion teilgenommen hat, wird aber ggf. nicht mehr zu einem Rückruf aufgefordert.“

Im Anschluss an ein Software-Update berichteten viele Autobesitzer des ebenfalls manipulierten Vorgängermotors EA189 von einem erhöhten Kraftstoffverbrauch sowie Motorstörungen. Um den Zusammenhang mit dem Update zu beweisen und eine kostenlose Reparatur zu erhalten, müssen Betroffene jedoch ein Gerichtsverfahren einleiten und einen teuren gerichtlichen Sachverständigen beauftragen.

Daher sollten Eigentümer einem Software-Update nur dann zustimmen, wenn sie dazu aufgrund eines amtlichen Rückrufs durch das KBA verpflichtet werden. Der Durchführung eines freiwilligen Software-Updates im Rahmen der „Werkstattaktion 23CY“ sollte man keinesfalls zustimmen, selbst wenn dies etwa durch Werkstattprämien schmackhaft gemacht würde.

Immer mehr Abschalteinrichtungen kommen ans Licht

Der Wolfsburger Konzern war an Erfindungsreichtum kaum zu überbieten, wenn es um Methoden ging, mit denen die Messergebnisse bei Abgastests manipuliert werden. Lenkwinkelerkennung, Aufheizstrategie oder Thermofenster heißen die verwendeten Praktiken, mit denen im Test ein sauberes Ergebnis erzielt werden kann, während die Wahrheit auf der Straße mitunter ganz anders aussieht.

Der VW-Konzern legt zwar seine Hand dafür ins Feuer, dass zumindest beim Motor EA288 keine illegale Technik im Spiel sei. Das Unternehmen hat hierfür sogar seine umfangreiche Marketing-Maschinerie in Gang gesetzt. Aber jetzt zeichnet sich ganz eindeutig eine Trendwende ab. Dafür spricht das erste Urteil eines Oberlandesgerichts gegen VW zum Motor EA288 vom 19. Februar 2021 (OLG Köln; Az: 19 U 151-20).

„Dass es sich dabei um ein Versäumnisurteil handelt, passt gut ins Bild, das VW derzeit abgibt. Man vermeidet mit allen Mitteln, mediales Aufsehen auf den Motor EA288 zu lenken. Allerdings wird die Luft langsam sehr dünn, denn es wird immer deutlicher, dass dieser Motor ebenso manipuliert ist.“ so Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij. „Diese sogenannte Werkstattaktion geschieht also nicht zufällig ausgerechnet jetzt. Betroffene Kunden haben wie schon beim EA189 Anspruch auf Schadensersatz“.

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Ilja Ruvinskij, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Telefon: 0221 / 986 584 83
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REWE Group unterstützt „Food for Biodiversity“: Verein zur Förderung von Biodiversität in der Lebensmittelbranche gegründet

03.03.2021 – 12:00

REWE Group

REWE Group unterstützt „Food for Biodiversity“: Verein zur Förderung von Biodiversität in der Lebensmittelbranche gegründet


















Köln (ots)

Zum Tag des Artenschutzes (3.3.) hat die REWE Group gemeinsam mit weiteren Unternehmen, Verbänden und Zertifizierungsorganisationen aus der Lebensmittelbranche sowie Umweltverbänden und Forschung den Verein „Food for Biodiversity“ gegründet. Dieser setzt sich als erstes branchenweites Bündnis dafür ein, den Schutz der Biologischen Vielfalt als ein zentrales Anliegen der Lebensmittelbranche bis in die vorgelagerten Wertschöpfungsketten zu verankern. Mit dem Verein „Food for Biodiversity“ wollen die Mitglieder einen relevanten Beitrag zur Erreichung der Ziele der deutschen und der europäischen Biodiversitäts-Strategie, den Zielen des Übereinkommens zur Biologischen Vielfalt (CBD) sowie zu den UN-Zielen für Nachhaltige Entwicklung leisten.

„Der Verlust der biologischen Vielfalt zählt immer noch zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Wir sind uns unserer Verantwortung innerhalb der globalen Warenströme bewusst – den Erhalt der biologischen Vielfalt treiben wir seit über einem Jahrzehnt nachhaltig voran. Dieses Engagement möchten wir als Gründungsmitglied der Brancheninitiative Biodiversität nun weiter ausbauen. Ein Zusammenschluss relevanter Akteure entlang der Wertschöpfungsketten ist ein wichtiger Schritt für verbindliche und wirkungsvolle Biodiversitätskriterien in der Branche“ so Dr. Daniela Büchel, Bereichsvorstand REWE Group.

Die REWE Group setzt sich mit zahlreichen Maßnahmen und Projekten für den Erhalt natürlicher Ressourcen sowie den Schutz und die Förderung der Biodiversität entlang ihrer Lieferketten ein.

Mittlerweile engagieren sich 530 Landwirte in einem Gemeinschaftsprojekt von REWE Group, verschiedenen Naturschutzorganisationen wie dem Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU),der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und ihrer Schwesterstiftungen für den Schutz der Artenvielfalt im konventionellen Anbau von Äpfeln, Birnen, Kirschen, Zwetschgen, Heidelbeeren, Brombeeren, Karotten, Romanasalatherzen, Eisbergsalat, Brokkoli, Chinakohl, Kartoffeln, Zwiebeln in Deutschland und Österreich. 842 Hektar ein- und mehrjährige Blühflächen wurden im Rahmen des Projekts bereits angelegt oder aufgewertet und rund 25.000 Pflanzungen von Hecken, Bäumen und Sträuchern sowie 5.700 Insekten-Nisthilfen bereichern inzwischen die Plantagen und angrenzende Flächen. Darüber hinaus wurden mehr als 11.700 Vogelnistkästen und Fledermausquartiere aufgehängt, rund 300 Totholzhaufen angelegt und über 1.900 Sitzstangen für Greifvögel aufgestellt.

Das Projekt zeigt, dass Landwirtschaft und Naturschutz keine Gegensätze sein müssen: Im konventionellen Anbau ist das Potential zur Förderung der biologischen Vielfalt groß. Regelmäßige Monitorings zeigen den Erfolg der umgesetzten Maßnahmen, wie einen deutlichen Zuwachs verschiedener Wildbienenarten. Obst- und Gemüse-Produkte aus dem Projekt erhalten das REWE Group Nachhaltigkeitslabel PRO PLANET mit dem Zusatz „Für mehr Artenvielfalt“ und werden bundesweit in den rund 5.800 REWE und PENNY Märkten verkauft. 2019 wurde das Projekt mit dem European Bee Award ausgezeichnet und war im selben Jahr eines der UN-Dekade-Projekte für Biologische Vielfalt. 2016 erhielt es bereits den Deutschen CSR-Preis.

Der Schutz der Artenvielfalt ist auch im Bananenanbau ein zentraler Bestandteil des REWE Group Nachhaltigkeits-Engagements. Bereits 2008 begann die REWE Group mit der Aufforstung von ehemaligem Weideland im Grenzgebiet der Bananen-Produktionsländer Panama und Costa Rica zum Schutz der Artenvielfalt im tropischen Naturschutzgebiet. Die landwirtschaftliche Nutzung einzelner Flächen im nationalen Schutzgebiet führte dazu, dass ursprünglich zusammenhängende Flächen tropischer Wälder fragmentiert wurden. Durch Wiederaufforstung und Unterstützung des natürlichen Wiederaufwuchses konnten Lücken in der Bewaldung geschlossen werden. Der so entstandene Bio-Korridor ermöglicht heute eine weiträumigere Wanderung bedrohter Tierarten, sowie einen umfangreicheren Austausch von Fauna und Flora und trägt so zur Erhöhung und Stabilisierung der Biodiversität bei.

Für eine kontinuierliche Verbesserung der ökologischen und sozialen Bedingungen im Bananen- und Ananas-Anbau in Mittelamerika hat die REWE Group bereits vor Jahren den Mittelamerika-Fonds gegründet. Der Fonds richtet sich an lokale Organisationen, die sich mit ihren Projektideen im Rahmen von Ausschreibungen für eine Förderung bewerben können. Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) ist für die Koordination der Projektanträge verantwortlich und kontrolliert auch die Umsetzung der Projekte vor Ort. Mehrere Millionen Euro hat die REWE Group dem Fonds bis dato zur Verfügung gestellt, um damit ökologische und soziale Projekte zu fördern, die die Umwelt- und Lebensbedingungen vor Ort verbessern.

Mehr Informationen unter: www.rewe-group.com

Die genossenschaftliche REWE Group ist einer der führenden Handels- und Touristikkonzerne in Deutschland und Europa. Im Jahr 2019 erzielte das Unternehmen einen Gesamtaußenumsatz von rund 63 Milliarden Euro. Die 1927 gegründete REWE Group ist mit ihren mehr als 360.000 Beschäftigten in 23 europäischen Ländern präsent.

Zu den Vertriebslinien zählen Super- und Verbrauchermärkte der Marken REWE, REWE CENTER sowie BILLA, MERKUR und ADEG, der Discounter PENNY, die Drogeriemärkte BIPA sowie die Baumärkte von toom. Hinzu kommen die Convenience-Märkte REWE To Go und die E-Commerce-Aktivitäten REWE Lieferservice und Zooroyal. Die Lekkerland Gruppe umfasst die Großhandels-Aktivitäten der Unternehmensgruppe im Bereich der Unterwegsversorgung. Zur Touristik gehören unter dem Dach der DER Touristik Group die Veranstalter ITS, Jahn Reisen, Dertour, Meiers Weltreisen, ADAC Reisen, Kuoni, Helvetic Tours, Apollo und Exim Tours und über 2.400 Reisebüros (u.a. DER Reisebüro, DERPART und Kooperationspartner), die Hotelmarken lti, Club Calimera, Cooee, PrimaSol und Playitas Resort und der Direktveranstalter clevertours.com.

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Content Agentur Austria erstellt neues Magazin für Bundeskanzleramt

03.03.2021 – 12:46

Wiener Zeitung

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Wien (ots)

Die Content Agentur Austria unter dem Dach der Wiener Zeitung Mediengruppe produziert für das Bundeskanzleramt das Magazin „Unser Europa. Unsere Gemeinde.“. Die Publikation erscheint vierteljährlich und ist an Europa-GemeinderätInnen, wie auch an Europa-Interessierte in Österreich gerichtet. Im Themenmix finden sich Neuigkeiten aus Brüssel und europäische Entwicklungen in den Bereichen Umwelt, Bildung und Finanzen.

In der ersten Ausgabe, die im März 2021 erscheint, spricht die Kommissionspräsidentin der Europäischen Union Ursula von der Leyen über ihre Pläne mit der EU-Zukunftskonferenz und über die Vorbildwirkung der österreichischen Europa-GemeinderätInnen. Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter berichten über ihre Verbindungen zur Europäischen Union und gewähren Einblick in ihr fruchtendes, ehrenamtliches Engagement, das sich in österreichischen Vorzeigeprojekten wiederfindet.

Martin Fleischhacker, Geschäftsführer Wiener Zeitung GmbH: „Wir freuen uns, dass wir unsere Erfahrungen und Kompetenzen im öffentlichen Sektor nun auch direkt für unsere Eigentümerin, die Republik Österreich, einbringen können.“

Markus Graf, CCO Wiener Zeitung GmbH: „In Kooperation mit dem Bundeskanzleramt ist es uns gelungen, ein hochwertiges Produkt zu entwickeln, mit dem wichtige Sachinformationen in ansprechend gestalteter Form weitergegeben werden können – fundiert, relevant und wirksam.“

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Beyond Batten Disease Foundation gibt Vereinbarung mit Actelion Pharmaceuticals Ltd bekannt, um Arzneimittel für BBDF-101 zu entwickeln

03.03.2021 – 19:00

Beyond Batten Disease Foundation

Beyond Batten Disease Foundation gibt Vereinbarung mit Actelion Pharmaceuticals Ltd bekannt, um Arzneimittel für BBDF-101 zu entwickeln


















Austin, Texas (ots/PRNewswire)

– Die Beyond Batten Disease Foundation (BBDF) freut sich, eine Vereinbarung mit Actelion Pharmaceuticals Ltd, einem Unternehmen der Janssen Pharmaceutical Company of Johnson & Johnson, über die Bereitstellung von Zavesca® (Miglustat) für die Entwicklung von BBDF-101, einer proprietären Kombination aus Miglustat und Trehalose zur Behandlung der juvenilen Batten-Krankheit (CLN3), bekannt zu geben. Janssen wird das Medikament für die klinischen Studien und das Extended-Access-Programm zur Verfügung stellen sowie ein Zugriffsrecht auf Daten im Rahmen des Zavesca New Drug Application (NDA) einräumen, um die Entwicklung von BBDF-101 zu unterstützen.

CLN3 gehört zu einer Gruppe von Krankheiten unter dem Namen neuronale Ceroid-Lipofuscinosen (NCL). Es handelt sich um eine seltene, neurodegenerative Erbkrankheit mit tödlichem Verlauf, für die es keine Behandlung gibt. Seit seiner Gründung im Jahr 2008 hat sich die BBDF der Entwicklung von BBDF-101 gewidmet.

Trehalose ist ein natürlich vorkommendes Disaccharid, das von der US Federal Drug Administration (FDA) als „Generally Regarded as Safe“ (GRAS) eingestuft ist. Trehalose wird üblicherweise als milder Süßstoff verwendet. Laborstudien belegten jedoch die Fähigkeit von Trehalose, die pathologische Anhäufung von zellulärem Abfall zu beseitigen, die bei lysosomalen Speicherkrankheiten und einigen Formen von neurodegenerativen Erkrankungen bei Erwachsenen auftritt. Die positiven Laborergebnisse veranlassten BBDF, die Finanzierung für die Entwicklung von BBDF-101 als potenzielle Behandlung der CLN3-Krankheit bereitzustellen.

In präklinischen Studien an Zellen von CLN3-Patienten und in Tiermodellen wurde die durch Trehalose vermittelte Beseitigung von zellulärem Abfall und die Hemmung der Krankheitsprogression nachgewiesen. Diese wurde durch die Zugabe von Miglustat noch verstärkt. Miglustat konnte die chronische Entzündung lindern, die Anhäufung schädlicher Ganglioside verhindern und ein konkurrierendes Enzym (Trehalase) hemmen, wodurch die Trehalose-Exposition erhöht wurde. Die potenzielle Wirksamkeit von BBDF-101 führte am 12. Dezember 2019 zu einer Vereinbarung mit Theranexus (EPA: ALTHX), einem biopharmazeutischen Unternehmen, das Arzneimittelkandidaten zur Behandlung neurologischer Erkrankungen entwickelt. Gemäß der Vereinbarung wurde Theranexus eine weltweite Exklusivlizenz zur Entwicklung und Vermarktung von BBDF-101 zur Behandlung der CLN3-Krankheit gewährt.

BBDF und Theranexus planen, 2021 im Texas Children’s Hospital (TCH) in Houston eine Phase-I-III-Studie mit BBDF-101 für Patienten mit CLN3-Krankheit einzuleiten. Das Eunice Kennedy Shriver National Institute of Child Health and Human Development (NICHD) wird als Assessment Site dienen. BBDF hat auch ein Beratungskomitee aus führenden Experten für die juvenile Batten-Krankheit rekrutiert, darunter Dr. Jonathan Mink und Dr. Erika Augustine von der University of Rochester, Dr. Angela Schulz und Dr. Miriam Nickel vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Dr. Forbes Porter und Dr. An Dang Do vom NICHD.

„Durch diese Vereinbarung konnte die BBDF etwa 42 Mio. US-Dollar einsparen. Soviel hätte das handelsübliche generische Miglustat gekostet, das wir zur Durchführung unseres Entwicklungsprogramms hätten kaufen müssen“, sagte BBDF-Gründer und Chairman Craig Benson. Wir sind Janssen sehr dankbar für ihre Unterstützung bei der Entwicklung von BBDF-101 für die Batten-Krankheit. Durch diese Zusammenarbeit können wir die klinische Studie schneller und kosteneffizienter durchführen; für Kinder mit dieser tödlichen Krankheit darf keine Zeit verloren werden.“

Informationen zur Beyond Batten Disease Foundation

Die Beyond Batten Disease Foundation (BBDF) ist die weltweit größte gemeinnützige Organisation, die sich zum Ziel gesetzt hat, die vermehrte Forschung für eine Behandlung und Heilung der juvenilen (CLN3) Batten-Krankheit zu finanzieren. Mithilfe von Spenden, Kofinanzierung und strategischen Partnerschaften konnten seit der Gründung im Jahr 2008 über 35 Millionen Dollar in die Forschung investiert werden. BBDF agiert als Koordinator einer einzigartigen Strategie und arbeitet dabei mit unabhängigen wissenschaftlichen Ressourcen und verwandten Organisationen zusammen, um die Forschung zur CLN3-Krankheit voranzutreiben. Weitere Informationen finden Sie unter www.beyondbatten.org.

Informationen zu Zavesca (Miglustat)

Zavesca (Miglustat) wird für die orale Behandlung von erwachsenen Patienten mit leichter bis mittelschwerer Typ-1-Gaucher-Krankheit eingesetzt, bei denen eine Enzymersatztherapie nicht in Betracht kommt. Zavesca ist für die Behandlung von GD1 in 47 Märkten im Handel erhältlich, darunter in den USA und der EU (seit 2003).

In der EU ist Zavesca auch für die Behandlung progressiver neurologischer Symptome bei Erwachsenen und Kindern mit Niemann-Pick Typ C (NP-C), einer seltenen neurodegenerativen genetischen Störung, indiziert. Zavesca ist für die Behandlung von NP-C in 46 Märkten im Handel erhältlich, darunter die EU (seit 2009) und Japan (seit 2012, unter dem Namen Brazaves®).

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Mary Beth Kiser,mbkiser@beyondbatten.org
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Content Agentur Austria erstellt neues Magazin für Bundeskanzleramt

03.03.2021 – 12:46

Wiener Zeitung

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Die Content Agentur Austria unter dem Dach der Wiener Zeitung Mediengruppe produziert für das Bundeskanzleramt das Magazin „Unser Europa. Unsere Gemeinde.“. Die Publikation erscheint vierteljährlich und ist an Europa-GemeinderätInnen, wie auch an Europa-Interessierte in Österreich gerichtet. Im Themenmix finden sich Neuigkeiten aus Brüssel und europäische Entwicklungen in den Bereichen Umwelt, Bildung und Finanzen.

In der ersten Ausgabe, die im März 2021 erscheint, spricht die Kommissionspräsidentin der Europäischen Union Ursula von der Leyen über ihre Pläne mit der EU-Zukunftskonferenz und über die Vorbildwirkung der österreichischen Europa-GemeinderätInnen. Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter berichten über ihre Verbindungen zur Europäischen Union und gewähren Einblick in ihr fruchtendes, ehrenamtliches Engagement, das sich in österreichischen Vorzeigeprojekten wiederfindet.

Martin Fleischhacker, Geschäftsführer Wiener Zeitung GmbH: „Wir freuen uns, dass wir unsere Erfahrungen und Kompetenzen im öffentlichen Sektor nun auch direkt für unsere Eigentümerin, die Republik Österreich, einbringen können.“

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Deutscher Servicepreis: CHECK24 gewinnt Kategorie Such- und Vergleichsportale

03.03.2021 – 14:00

CHECK24 GmbH

Deutscher Servicepreis: CHECK24 gewinnt Kategorie Such- und Vergleichsportale


















München (ots)

-  ServiceValue und SZ: CHECK24-Apps mit Prädikat "sehr hoher Mehrwert" ausgezeichnet 
-  Service: Kostenlose Beratung und einfache Vertragsverwaltung im Kundenkonto  

CHECK24 erhält den Deutschen Servicepreis 2021. Ausgezeichnet wurde das Münchener Vergleichsportal vom Deutschen Institut für Service-Qualität (DISQ) zusammen mit dem Fernsehsender ntv. CHECK24 gewinnt die Kategorie Such- und Vergleichsportale und lässt Wettbewerber wie Finanzcheck, Smava oder Verivox hinter sich.1)

Grundlage der Auszeichnung war eine umfassende Jahresauswertung von 54 Studien und Kundenbefragungen. Insgesamt wurden 1.700 Unternehmen anhand von 12.000 verdeckten Testkontakten und fast 90.000 Kundenmeinungen untersucht.

ServiceValue und SZ: CHECK24-Apps mit Prädikat „sehr hoher Mehrwert“ ausgezeichnet

Die Apps CHECK24 Vergleich und CHECK24 Reisen wurden vom Umfrageinstitut ServiceValue und dem Süddeutsche Verlag mit dem Prädikat „sehr hoher Mehrwert“ ausgezeichnet.2) Bei der Online-Befragung sollten sogenannte Panelisten Mobile-Apps unterschiedlicher Kategorien als Nutzer/Kunde bewerten. Pro Anbieter wurden mindestens 100 Kundenstimmen eingeholt. Für die Auswertung wurde der ungewichtete Mittelwert der abgegebenen Stimmen auf einer fünfstufigen Zustimmungsskala je Mobile-App gewichtet.

Service: Kostenlose Beratung und einfache Vertragsverwaltung im Kundenkonto

CHECK24 bietet an sieben Tagen die Woche persönliche Beratung per Telefon, Chat und E-Mail. Verbraucher*innen sehen und verwalten ihre Verträge im Kundenkonto. Diese und weitere kostenlose Serviceleistungen wissen über 15 Millionen Kund*innen zu schätzen.

Vergleichsportale fördern den Wettbewerb zwischen Anbietern – dadurch sinken die Preise. So sparten Verbraucher*innen innerhalb eines Jahres insgesamt über 800 Millionen Euro. Das ergab eine repräsentative Studie der WIK-Consult, einer Tochter des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK).3)

1)Quelle: https://disq.de/2021/20210225-Servicepreis-Such-Vergleichsportale-Kundenurteil.html [26.2.2021]

2)Quelle: https://advertorial.sueddeutsche.de/ranking/apps/ [26.2.2021]

3)Quelle: WIK-Consult (https://www.wik.org/fileadmin/Studien/2018/2017_CHECK24.pdf

Über CHECK24

CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kund*innen sparen durch einen Wechsel oft einige hundert Euro. Sie wählen aus über 300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr als 300 Banken und Kreditvermittlern, über 300 Telekommunikationsanbietern für DSL und Mobilfunk, über 10.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als 150 Mietwagenanbietern, über 1.000.000 Unterkünften, mehr als 700 Fluggesellschaften und über 75 Pauschalreiseveranstaltern. Die Nutzung der CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen die Woche ist für Verbraucher*innen kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine Vergütung.

CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale

Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission „Key Principles for Comparison Tools“ enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz, die CHECK24 in allen Punkten erfüllt – unter anderem zu Rankings, Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und Kundenservice.

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Florian Stark, Public Relations Manager, Tel. +49 89 2000 47 1169, florian.stark@check24.de
Daniel Friedheim, Director Public Relations, Tel. +49 89 2000 47 1170, daniel.friedheim@check24.de

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Content Agentur Austria erstellt neues Magazin für Bundeskanzleramt

03.03.2021 – 12:46

Wiener Zeitung

Content Agentur Austria erstellt neues Magazin für Bundeskanzleramt


















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Wien (ots)

Die Content Agentur Austria unter dem Dach der Wiener Zeitung Mediengruppe produziert für das Bundeskanzleramt das Magazin „Unser Europa. Unsere Gemeinde.“. Die Publikation erscheint vierteljährlich und ist an Europa-GemeinderätInnen, wie auch an Europa-Interessierte in Österreich gerichtet. Im Themenmix finden sich Neuigkeiten aus Brüssel und europäische Entwicklungen in den Bereichen Umwelt, Bildung und Finanzen.

In der ersten Ausgabe, die im März 2021 erscheint, spricht die Kommissionspräsidentin der Europäischen Union Ursula von der Leyen über ihre Pläne mit der EU-Zukunftskonferenz und über die Vorbildwirkung der österreichischen Europa-GemeinderätInnen. Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter berichten über ihre Verbindungen zur Europäischen Union und gewähren Einblick in ihr fruchtendes, ehrenamtliches Engagement, das sich in österreichischen Vorzeigeprojekten wiederfindet.

Martin Fleischhacker, Geschäftsführer Wiener Zeitung GmbH: „Wir freuen uns, dass wir unsere Erfahrungen und Kompetenzen im öffentlichen Sektor nun auch direkt für unsere Eigentümerin, die Republik Österreich, einbringen können.“

Markus Graf, CCO Wiener Zeitung GmbH: „In Kooperation mit dem Bundeskanzleramt ist es uns gelungen, ein hochwertiges Produkt zu entwickeln, mit dem wichtige Sachinformationen in ansprechend gestalteter Form weitergegeben werden können – fundiert, relevant und wirksam.“

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