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Luczak/Lehrieder: Selbstbestimmung ist künftig zentral im Vormundschafts- und Betreuungsrecht

05.03.2021 – 10:25

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Luczak/Lehrieder: Selbstbestimmung ist künftig zentral im Vormundschafts- und Betreuungsrecht


















Berlin (ots)

Am heutigen Freitag verabschiedet der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Dazu erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, und der Berichterstatter für das Familienrecht, Paul Lehrieder:

Jan-Marco Luczak: „Mehr Selbstbestimmung für die Betroffenen – das ist der Kern der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Die rechtliche Betreuung hat künftig primär zum Ziel, die Betroffenen zu ertüchtigen, ihre eigenen Angelegenheiten selbst wahrnehmen zu können. Den Leitgedanken der Stärkung der Betroffenen konnten wir in den Beratungen noch einmal untermauern, etwa mit der Möglichkeit der Bestellung eines Betreuungsvereins auf Wunsch des Betreuten oder verbesserten prozessualen Handlungsmöglichkeiten des Betreuten. Auch im Vormundschaftsrecht rücken wir den Mündel mit seinen subjektiven Rechten stärker in das Zentrum des Verfahrens.

Zugleich passen wir die Wirklichkeit im Familienrecht in einem wichtigen Punkt an die Erwartungen der Menschen an. Ehepartner gehen bereits heute vielfach davon aus, in gesundheitlichen Notsituationen füreinander Entscheidungen treffen zu können. Tatsächlich ist das aktuell nicht möglich. Für viele Ehepaare birgt es eine böse Überraschung, in einer solchen Lage einen gerichtlichen Betreuer zu benötigen. Viele empfinden das als entmündigend. Deswegen schaffen wir nun die rechtliche Basis dafür, dass Ehepartner auch in schlechten Zeiten füreinander einstehen können. Mit dem neuen Notvertretungsrecht wird Ehegatten per Gesetz das Recht zur gegenseitigen Vertretung in gesundheitlichen Notsituationen für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten übertragen.“

Paul Lehrieder: „Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, ist ein sehr großes, ehrgeiziges und gleichsam eines der wichtigsten Reformprojekte der gesamten Legislaturperiode. Wir verbessern damit die Situation für viele Menschen, die kurz-, mittel oder sogar langfristig auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind.

Das Vormundschaftsrecht ist zwar im Laufe der Jahre immer wieder novelliert worden, stammt aber in weiten Teilen noch aus der Entstehungszeit des Bürgerlichen Gesetzbuches. In diesem Kontext waren die gesellschaftlichen Verhältnisse um das Jahr 1900 maßgeblich. Künftig werden das sogenannte Mündel und die Regelungen zur Personensorge im Zentrum stehen. Wir wollen damit einen stabilen Grundstein für die Entwicklung betroffener Kinder legen.

Auch das seit Anfang der 1990er Jahre geltende Betreuungsrecht wird verbessert – auch unter Bezugnahme aktueller Forschungsvorhaben. Zentrale Ziele der Reform sind die Stärkung der Selbstbestimmung der betroffenen Menschen im Vorfeld und innerhalb einer rechtlichen Betreuung im Sinne von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention sowie die Verbesserung der Qualität der rechtlichen Betreuung in der Anwendungspraxis. Neben dem Ehegattennotvertretungsrecht haben wir uns im parlamentarischen Verfahren für die Stärkung der Qualität ehrenamtlicher Angehörigenbetreuer eingesetzt. Angehörige machen etwa die Hälfte aller Betreuungen aus und erhalten zukünftig die Möglichkeit, auf die Beratungs- und Unterstützungsangebote von Betreuungsvereinen zurückzugreifen.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Schön/Magwas: Strukturelle Benachteiligungen von Frauen weiter abbauen

05.03.2021 – 11:17

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Schön/Magwas: Strukturelle Benachteiligungen von Frauen weiter abbauen


















Berlin (ots)

Bundestagsdebatte anlässlich des Internationalen Frauentags

Der 8. März ist Internationaler Frauentag. Der Bundestag nimmt diesen Tag zum Anlass für eine Debatte am heutigen Freitag. Dazu erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der Fraktion, Yvonne Magwas:

Nadine Schön: „Für Frauen war das letzte Jahr besonders hart: Sei es im Job, als Pflegerin, Kassiererin oder Erzieherin, als Mutter zwischen Homeschooling und Homeoffice oder als Seniorin, die als Angehörige einer Risikogruppe monatelang auf Begegnungen verzichten musste. Es waren mehrheitlich Frauen, die zu den besonders Betroffenen gehörten. In Politik, Wirtschaft und Gesellschaft müssen wir jetzt die richtigen Lehren aus dieser Krise ziehen und dafür sorgen, dass sie Frauen nicht nachhaltig zurückwirft. Obwohl im Bereich der Chancengleichheit in den letzten Jahren schon Vieles vorangebracht wurde, lehrt uns Corona, dass wir in der Krise noch einmal den Turbo starten müssen für eine bessere Vereinbarkeit, bessere Karrierechancen, bessere Bezahlung und mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Wir brauchen mehr Frauen, die sich in die Politik mit ihrem Ideenreichtum einbringen, wir brauchen mehr Frauen in der IT und wir brauchen mehr Frauen in Führungspositionen.“

Yvonne Magwas: „Wir sind jetzt an einem Punkt in der Pandemie, wo wir in die Zukunft schauen müssen, uns fragen müssen, welche Lehren ziehen wir aus Corona, welche Chancen nutzen wir. Wir sollten die Krise nutzen, um bei strukturellen Benachteiligungen von Frauen zu Lösungen zu kommen. Sei es beim Verdienst, bei der sozialen Absicherung oder auch bei der Anerkennung der Care-Arbeit.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Frei: Haft für Kinderpornographie und Kindesmissbrauch

05.03.2021 – 16:29

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Frei: Haft für Kinderpornographie und Kindesmissbrauch


















Berlin (ots)

CDU/CSU setzt sich durch: Kindesmissbrauch und Kinderpornographie sollen härter bestraft werden

Am heutigen Tag haben sich auf Druck der CDU/CSU die Rechtspolitiker der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zum Gesetzesentwurf „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ (künftig: „Sexueller Missbrauch von Kindern“) geeinigt. Dazu erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:

„Die Einigung auf diesen wichtigen Gesetzentwurf ist ein Meilenstein für den Kinderschutz in Deutschland. Dieses Gesetz ist ein klares Signal, dass der Rechtsstaat Sexualstraftaten gegen die Schwächsten unserer Gesellschaft den Kampf ansagt. Es zeigt endlich ganz deutlich: Wer Kinder missbraucht, wer Missbrauchsbilder konsumiert oder verbreitet, muss in Zukunft mit der ganzen Härte des Strafrechts rechnen. Künftig wird der Kindesmissbrauch als Verbrechen und damit im Mindestmaß mit einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet. Damit wird eine jahrelange Forderung von CDU und CSU Gesetz. Auch die Strafen für Kinderpornographie werden erheblich angehoben und die Einträge in das polizeiliche Führungszeugnis erheblich verlängert. Bei besonders schweren Sexualstraftaten gegen Kinder ist künftig auch ein dauerhafter Eintrag in das erweiterte Führungszeugnis möglich.

Eine weitere wichtige Neuerung des Gesetzentwurfs ist, dass der Erwerb, der Besitz und das Inverkehrbringen von Kindersexpuppen endlich unter Strafe gestellt werden sollen.

Besonders bedeutsam für die Verfolgung von Straftaten gegen Kinder ist es, dass wir Polizei und Staatsanwaltschaft in ihrer Arbeit stärken: Ermittler können in Fällen von sexuellen Übergriffen gegen Kinder und Kinderpornographie künftig wesentlich besser Telefon und Internet überwachen sowie Online-Durchsuchungen durchführen.

Weitere Verbesserungen hat das Bundesjustizministerium für andere Gesetzentwürfe zugesagt: So sollen in Kürze die Durchsuchungen zur Nachtzeit so erleichtert werden, dass Kinderstraftäter bei offenem Rechner erwischt werden können. Außerdem soll die Strafbarkeit von Kinderpornographie-Plattformen in Kürze verschärft werden. Zugesagt hat das Bundesjustizministerium auch, als nächstes einen Vorschlag zur Strafbarkeit von ‚Missbrauchshandbüchern‘ vorzulegen. Diese widerlichen Machwerke erläutern Interessenten, wie Kinder angelockt und möglichst ohne Verdacht auf sich selbst zu lenken missbraucht werden können. Um sicherzustellen, dass hier die Strafverfolgung auch dann greifen kann, wenn keine Bilder gezeigt werden, brauchen wir hier dringend eine Formulierung aus dem Ministerium.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Frei: Haft für Kinderpornographie und Kindesmissbrauch

05.03.2021 – 16:29

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Frei: Haft für Kinderpornographie und Kindesmissbrauch


















Berlin (ots)

CDU/CSU setzt sich durch: Kindesmissbrauch und Kinderpornographie sollen härter bestraft werden

Am heutigen Tag haben sich auf Druck der CDU/CSU die Rechtspolitiker der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zum Gesetzesentwurf „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ (künftig: „Sexueller Missbrauch von Kindern“) geeinigt. Dazu erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:

„Die Einigung auf diesen wichtigen Gesetzentwurf ist ein Meilenstein für den Kinderschutz in Deutschland. Dieses Gesetz ist ein klares Signal, dass der Rechtsstaat Sexualstraftaten gegen die Schwächsten unserer Gesellschaft den Kampf ansagt. Es zeigt endlich ganz deutlich: Wer Kinder missbraucht, wer Missbrauchsbilder konsumiert oder verbreitet, muss in Zukunft mit der ganzen Härte des Strafrechts rechnen. Künftig wird der Kindesmissbrauch als Verbrechen und damit im Mindestmaß mit einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet. Damit wird eine jahrelange Forderung von CDU und CSU Gesetz. Auch die Strafen für Kinderpornographie werden erheblich angehoben und die Einträge in das polizeiliche Führungszeugnis erheblich verlängert. Bei besonders schweren Sexualstraftaten gegen Kinder ist künftig auch ein dauerhafter Eintrag in das erweiterte Führungszeugnis möglich.

Eine weitere wichtige Neuerung des Gesetzentwurfs ist, dass der Erwerb, der Besitz und das Inverkehrbringen von Kindersexpuppen endlich unter Strafe gestellt werden sollen.

Besonders bedeutsam für die Verfolgung von Straftaten gegen Kinder ist es, dass wir Polizei und Staatsanwaltschaft in ihrer Arbeit stärken: Ermittler können in Fällen von sexuellen Übergriffen gegen Kinder und Kinderpornographie künftig wesentlich besser Telefon und Internet überwachen sowie Online-Durchsuchungen durchführen.

Weitere Verbesserungen hat das Bundesjustizministerium für andere Gesetzentwürfe zugesagt: So sollen in Kürze die Durchsuchungen zur Nachtzeit so erleichtert werden, dass Kinderstraftäter bei offenem Rechner erwischt werden können. Außerdem soll die Strafbarkeit von Kinderpornographie-Plattformen in Kürze verschärft werden. Zugesagt hat das Bundesjustizministerium auch, als nächstes einen Vorschlag zur Strafbarkeit von ‚Missbrauchshandbüchern‘ vorzulegen. Diese widerlichen Machwerke erläutern Interessenten, wie Kinder angelockt und möglichst ohne Verdacht auf sich selbst zu lenken missbraucht werden können. Um sicherzustellen, dass hier die Strafverfolgung auch dann greifen kann, wenn keine Bilder gezeigt werden, brauchen wir hier dringend eine Formulierung aus dem Ministerium.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Tillmann/Müller: Hilfsfonds für die Veranstaltungsbranche muss jetzt kommen

05.03.2021 – 10:41

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Tillmann/Müller: Hilfsfonds für die Veranstaltungsbranche muss jetzt kommen


















Berlin (ots)

Mehrfach angekündigt, aber noch nicht umgesetzt

Mehrfach hat Bundesfinanzminister Scholz angekündigt, dass es einen Hilfsfonds für die Veranstaltungsbranche geben soll. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, sowie der zuständige Berichterstatter der Arbeitsgruppe Wirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Carsten Müller:

Antje Tillmann: „Geplant war, dass der 2,5 Mrd. EUR schwere Hilfsfonds Kulturveranstaltungen finanziell fördert, die sich nicht rechnen, weil die Anzahl der Zuschauer wegen der Hygienemaßnahmen begrenzt werden muss. Zum anderen sollten mit einer Art Ausfallversicherung Kulturveranstaltungen abgesichert werden. Sie sollte dann einspringen, wenn eine Veranstaltung geplant und organisiert wird, aber dann wegen Corona doch noch abgesagt werden muss.

Obwohl der Finanzminister den Hilfsfonds ausdrücklich über das Finanzministerium führen wollte, hat er ihn hier offenbar nicht zur Chefsache gemacht. Die Veranstalter und Künstler brauchen aber jetzt die Sicherheit und Unterstützung. Schon jetzt sagen viele Veranstalter und Künstler ihre Veranstaltungen für den Sommer 2021 ab, weil nicht sicher ist, ob sie sich im Sommer überhaupt rechnen oder eventuell sogar ganz abgesagt werden müssen.“

Carsten Müller: „Gerade die Kultur- und Veranstaltungsbranche hat die Corona-Krise hart getroffen.

Wenn der Fonds nicht bald kommt, haben die Veranstalter und Künstler keine dringend benötigte Planungssicherheit und es wird in diesem Jahr keine Veranstaltungen mehr geben. Das wäre ein weiterer harter Schlag für die Kulturbranche. Olaf Scholz muss jetzt liefern!“

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Luczak/Lehrieder: Selbstbestimmung ist künftig zentral im Vormundschafts- und Betreuungsrecht

05.03.2021 – 10:25

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Luczak/Lehrieder: Selbstbestimmung ist künftig zentral im Vormundschafts- und Betreuungsrecht


















Berlin (ots)

Am heutigen Freitag verabschiedet der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Dazu erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, und der Berichterstatter für das Familienrecht, Paul Lehrieder:

Jan-Marco Luczak: „Mehr Selbstbestimmung für die Betroffenen – das ist der Kern der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Die rechtliche Betreuung hat künftig primär zum Ziel, die Betroffenen zu ertüchtigen, ihre eigenen Angelegenheiten selbst wahrnehmen zu können. Den Leitgedanken der Stärkung der Betroffenen konnten wir in den Beratungen noch einmal untermauern, etwa mit der Möglichkeit der Bestellung eines Betreuungsvereins auf Wunsch des Betreuten oder verbesserten prozessualen Handlungsmöglichkeiten des Betreuten. Auch im Vormundschaftsrecht rücken wir den Mündel mit seinen subjektiven Rechten stärker in das Zentrum des Verfahrens.

Zugleich passen wir die Wirklichkeit im Familienrecht in einem wichtigen Punkt an die Erwartungen der Menschen an. Ehepartner gehen bereits heute vielfach davon aus, in gesundheitlichen Notsituationen füreinander Entscheidungen treffen zu können. Tatsächlich ist das aktuell nicht möglich. Für viele Ehepaare birgt es eine böse Überraschung, in einer solchen Lage einen gerichtlichen Betreuer zu benötigen. Viele empfinden das als entmündigend. Deswegen schaffen wir nun die rechtliche Basis dafür, dass Ehepartner auch in schlechten Zeiten füreinander einstehen können. Mit dem neuen Notvertretungsrecht wird Ehegatten per Gesetz das Recht zur gegenseitigen Vertretung in gesundheitlichen Notsituationen für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten übertragen.“

Paul Lehrieder: „Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, ist ein sehr großes, ehrgeiziges und gleichsam eines der wichtigsten Reformprojekte der gesamten Legislaturperiode. Wir verbessern damit die Situation für viele Menschen, die kurz-, mittel oder sogar langfristig auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind.

Das Vormundschaftsrecht ist zwar im Laufe der Jahre immer wieder novelliert worden, stammt aber in weiten Teilen noch aus der Entstehungszeit des Bürgerlichen Gesetzbuches. In diesem Kontext waren die gesellschaftlichen Verhältnisse um das Jahr 1900 maßgeblich. Künftig werden das sogenannte Mündel und die Regelungen zur Personensorge im Zentrum stehen. Wir wollen damit einen stabilen Grundstein für die Entwicklung betroffener Kinder legen.

Auch das seit Anfang der 1990er Jahre geltende Betreuungsrecht wird verbessert – auch unter Bezugnahme aktueller Forschungsvorhaben. Zentrale Ziele der Reform sind die Stärkung der Selbstbestimmung der betroffenen Menschen im Vorfeld und innerhalb einer rechtlichen Betreuung im Sinne von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention sowie die Verbesserung der Qualität der rechtlichen Betreuung in der Anwendungspraxis. Neben dem Ehegattennotvertretungsrecht haben wir uns im parlamentarischen Verfahren für die Stärkung der Qualität ehrenamtlicher Angehörigenbetreuer eingesetzt. Angehörige machen etwa die Hälfte aller Betreuungen aus und erhalten zukünftig die Möglichkeit, auf die Beratungs- und Unterstützungsangebote von Betreuungsvereinen zurückzugreifen.“

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Schummer: Betriebsärztinnen und -ärzte in die Nationale Impfstrategie einbeziehen

04.03.2021 – 15:07

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Schummer: Betriebsärztinnen und -ärzte in die Nationale Impfstrategie einbeziehen


















Berlin (ots)

Corona-Impfung am Arbeitsplatz schafft mehr Tempo bei der Pandemiebekämpfung

Die Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass die rund 20 000 Betriebsärztinnen und -ärzte im Rahmen der Nationalen Impfstrategie in die Bekämpfung der Pandemie eingebunden werden. Immer mehr Betriebe, darunter fast alle Dax 30-Unternehmen, bekunden auch die Absicht, im Betrieb impfen zu wollen. Hierzu erklärt Uwe Schummer, Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe:

„Es zeugt von großem Verantwortungsbewusstsein, dass immer mehr Unternehmen erklären, ihren Beschäftigten ein Impfangebot am Arbeitsplatz machen zu wollen. Einige von ihnen haben sogar schon eigene Impfpläne erstellen. Jede dieser Initiativen ist als Beitrag zum Sieg über die Pandemie sehr zu begrüßen.

Jetzt, wo wir positive Signale für die Impfstoffversorgung bekommen, ist absehbar, dass wir die betriebsärztliche Expertise im Rahmen der Nationalen Impfstrategie in absehbarer Zeit dringend brauchen werden. So können z.B. besonders gefährdete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer passgenau beraten und lange Wartezeiten in den öffentlichen Impfzentren vermieden werden.

Die betriebliche Anbindung schafft Vertrauen, vergleichbar mit der hausärztlichen Versorgung. Eine breite Aufstellung und die Nutzung dezentraler Strukturen sind besonders wichtig, um in den kommenden Monaten große Teile der Bevölkerung mit einem Impfangebot zu erreichen und um das Impfen generell zu beschleunigen.“

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Neuer Podcast mit BÄK-Präsident Dr. Klaus ReinhardtBeschlossene Sache: Die neuen Corona-Regeln

05.03.2021 – 11:08

Bundesärztekammer

Neuer Podcast mit BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt
Beschlossene Sache: Die neuen Corona-Regeln


















Berlin (ots)

Bund und Länder haben sich auf geänderte Corona-Maßnahmen geeinigt. Aber: Wie sinnvoll sind die neuen Maßnahmen und wie verständlich? Welches Kriterium sollte man anlegen, um Lockerungen oder Verschärfungen einzuleiten? Wie viel Schnelltests pro Woche sollten uns zur Verfügung stehen? Und können wir uns an Joe Bidens Plan, um das Impf-Tempo zu beschleunigen auch in Deutschland und Europa ein Beispiel nehmen? All das bespricht Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt mit Moderator Daniel Finger in der aktuellen Folge unseres Podcasts „Sprechende Medizin“.

Zum Podcast „Sprechende Medizin“

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Internationaler Frauentag: Covid-19 erschwert Fortschritt für Geschlechtergerechtigkeit

05.03.2021 – 08:30

Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW)

Internationaler Frauentag: Covid-19 erschwert Fortschritt für Geschlechtergerechtigkeit


















Internationaler Frauentag: Covid-19 erschwert Fortschritt für Geschlechtergerechtigkeit
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Hannover (ots)

DSW: „Kein Land der Welt hat Geschlechtergerechtigkeit erreicht“

In der letzten Dekade der Agenda 2030 mit ihren 17 nachhaltigen Entwicklungszielen ist die Erreichung des Ziels 5, „Geschlechtergerechtigkeit und Selbstbestimmung für alle Mädchen und Frauen erreichen“ in weiter Ferne. Selbst bei Fortsetzung des „Vor-Corona-Trends“ in diesem Bereich würde es noch 99,5 Jahre dauern, bis sich die weltweite Geschlechterlücke schließt. Das ergeben Schätzungen des Global Gender Gap Reports 2020, der sich auf Erhebungen bis Ende 2019 bezieht. Aufgrund der Corona-Krise rückt dieses Ziel nun in noch weitere Ferne. Weil Frauen und Mädchen besonders hart von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen sind, wird aus dem bisher viel zu langsamen Fortschritt an vielen Orten ein Rückschritt. Darauf macht die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW) anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März aufmerksam.

Rückschritte durch Covid-19

„Im Jahr 2021 hat noch immer kein Land der Welt Geschlechtergerechtigkeit erreicht. Auch wenn es in den vergangenen Jahrzehnten Fortschritte gab, liegen die Ergebnisse meilenweit hinter dem zurück, was sich die Staatengemeinschaft mit der Agenda 2030 zum Ziel gesetzt hat. Viele der hart erkämpften Errungenschaften hat die Corona-Pandemie bereits jetzt zunichtegemacht,“ sagt Angela Bähr, Programmdirektorin und stellvertretende Geschäftsführerin der DSW. „Wir erhalten viele Berichte aus unseren ostafrikanischen Partnerländern, in denen mit einem starken Anstieg der Teenagerschwangerschaften aufgrund des pandemiebedingten Lockdowns gerechnet wird. Die meisten dieser Mädchen müssen die Schule abbrechen und erhalten keine Chance, aus ihrem Leben in Armut und Abhängigkeiten aussteigen zu können. Dies ist nur ein Beispiel von vielen für die Rückschritte, die wir auf dem Weg zu mehr Selbstbestimmung derzeit erleben.“

Laut des UN-Nachhaltigkeitsberichts von 2020 führt die Corona-Pandemie außerdem zu einem Anstieg von geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt. Hierzu gehört auch eine Zunahme von sogenannten schädlichen Praktiken wie Frühverheiratungen und weiblicher Genitalverstümmelung. „Patriarchale Strukturen, systematische Benachteiligung, mangelnde Aufklärung, eine schlechte Gesundheitsversorgung sowie geschlechtsbasierte und sexualisierte Gewalt erhöhen das Risiko für schwerwiegende seelische und körperliche Folgen für Mädchen und Frauen erheblich – besonders in Entwicklungsländern. Daher müssen diese Themen in der deutschen Entwicklungspolitik eine größere und nicht – wie derzeit der Fall – eine geringere Rolle spielen als bisher. Dass das Entwicklungsministerium sich entschieden hat, seinen Genderaktionsplan Ende 2020 auslaufen zu lassen, ist gerade in dieser Situation eine Bankrotterklärung“, sagt Angela Bähr.

Initiative „Gender Champions“

Als Zeichen für Geschlechtergerechtigkeit hat sich die DSW der Initiative „Gender Champions“ des Verbandes Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen e.V. (VENRO) angeschlossen. Panels, auf denen nur Männer sitzen, erteilt die DSW damit eine Absage.

„Ich bin Gender Champion, weil die gerechte Teilhabe von Frauen an allen gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen längst an der Zeit ist! Gerade in der Entwicklungszusammenarbeit, wo die Beseitigung von Ursachen und Folgen fehlender Geschlechtergerechtigkeit einen großen Raum einnimmt, darf es keine rein männlich besetzten Panels geben“, sagt Angela Bähr, die selbst Mitglied des VENRO-Vorstandes ist und häufig zu Fachveranstaltungen eingeladen wird.

Weitere Informationen

-  Überblicksseite zu den nachhaltigen Entwicklungszielen: www.dsw.org/nachhaltige-entwicklungsziele
-  UN-Bericht: The Sustainable Development Goals Report 2020
-  Bericht des World Economic Forum: Global Gender Gap 2020
-  DSW-Blogartikel: Initiative "Gender Champions" 

Pressebild

-  Bild "Aisha Douglas" 
-  Bildunterschrift: Aisha Douglas, 16, lebt mit ihrer Großmutter und ihrem Baby in Mtwapa, Kenia. Ihr Traum ist es, Ingenieurin zu werden. © DSW / Brian Otieno  

Über die DSW

Die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW) ist eine international tätige Entwicklungsorganisation. Ihr Ziel ist es, zu einer zukunftsfähigen Bevölkerungsentwicklung beizutragen. Daher unterstützt sie junge Menschen dabei, selbstbestimmte Entscheidungen über ihre Sexualität und Verhütung zu treffen. Gleichzeitig bringt sie sich auf nationaler und internationaler Ebene in politische Entscheidungsprozesse in den Bereichen Gesundheit, Familienplanung und Gleichstellung der Geschlechter ein.

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Anke Witte
Pressesprecherin | Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW)
Hindenburgstr. 25 | 30175 Hannover
Telefon: 0511 94373-32 | Fax: 0511 94373-73
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SchipanskiSauer: Bundestag beschließt Personenbeförderungsgesetz

04.03.2021 – 11:37

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Schipanski
Sauer: Bundestag beschließt Personenbeförderungsgesetz


















Berlin (ots)

Rechtssicherer Rahmen für innovative Mobilitätskonzepte

Am morgigen Freitag beschließt der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung das Personenbeförderungsgesetz. Dazu erklären der Sprecher für die Digitale Agenda der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tankred Schipanski, und der zuständige Berichterstatter für die AG Digitale Agenda, Stefan Sauer:

Tankred Schipanski: „Die Digitalisierung und der technische Fortschritt führen auch im Mobilitätssektor zu disruptiven Ideen sowie neuen Geschäftsmodellen. Die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes wird dem gerecht und schafft den Rechtsrahmen für innovative Mobilitätskonzepte. Taxifahrer werden ebenfalls der technischen Entwicklung angemessen entlastet. Die veraltete Ortskundeprüfung wird durch eine Navi-Pflicht ersetzt. Der geschaffene Interessenausgleich im Personenbeförderungsgesetz kommt am Ende den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute, die von besserer Mobilität und mehr Angeboten profitieren werden.“

Stefan Sauer: „Digitalbasierte Mobilitätsangebote und Geschäftsmodelle zu ermöglichen, war uns wichtig. Durch das Personenbeförderungsgesetz ist dies nun rechtssicher geregelt. Wettbewerbsnachteile für die bisherigen Anbieter wie Taxis oder den ÖPNV entstehen dabei nicht. Die Novelle stellt einen breiten Konsens dar, weil zuvor in einer überparteilichen Findungskommission zwischen Bund und Ländern die nötigen Eckpunkte hart erarbeitet wurden. Es war eine lange Diskussion, die schlussendlich zu einem Kompromiss führte. Neben dem üblichen Angebot von Taxen und Bussen wird die Gesetzgebung nun zum Beispiel die Pooling-Dienste ermöglichen. Als ein wertvoller Baustein für die Verkehrswende können so gerade im ländlichen Raum wichtige Angebotslücken zwischen dem Individualverkehr und dem ÖPNV geschlossen werden. Länder und Kommunen erhalten dabei zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten, um die neuen Mobilitätsangebote bedarfsgerecht in der Fläche anzubieten.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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