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Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Agrarpolitik führt klimaschädliche Subventionsverteilung fort: Bundesrat muss nachbessern

12.03.2021 – 08:00

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Agrarpolitik führt klimaschädliche Subventionsverteilung fort: Bundesrat muss nachbessern


















Berlin (ots)

-  Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums ist rückwärtsgewandt und sieht keine wirkungsvollen Instrumente für mehr Klima- und Artenschutz vor 
-  Deutsche Umwelthilfe fordert Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder auf, nachzubessern und Ökoregelungen sowie die Förderung für biologische Landwirtschaft deutlich auszuweiten 
-  DUH kritisiert, dass Zivilgesellschaft und Bundesländern nur sechs Tage Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt wurde  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert in ihrer Stellungnahme den vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgestellten Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Agrarpolitik als Gesetz im Geiste von gestern. Der rückwärtsgewandte Entwurf sieht keine grundlegenden Änderungen vor, sondern folgt vielmehr dem Prinzip „weiter so“. Obwohl sich die Bundesregierung verpflichtet hat, die Biodiversitäts- und Klimaschutzziele der EU zu erreichen, fehlen in dem Entwurf wirkungsvolle Instrumente, um die Ziele auch tatsächlich zu verwirklichen. Die klimaschädliche Landwirtschaftspolitik von Agrarministerin Julia Klöckner wird mit dem Gesetzentwurf nur weiter fortgeführt.

Die DUH fordert die Agrarministerinnen und Agrarminister der Bundesländer auf, massiv nachzubessern. Das EU-Agrarbudget für Deutschland im Umfang von 4,9 Milliarden Euro an Steuergeld pro Jahr muss zum Aufbau einer klimaresilienten, gesellschaftlich akzeptierten Landwirtschaft genutzt werden. Die Mittel müssen so eingesetzt werden, dass sie die Erfüllung bestehender Verpflichtungen im Klima- und Umweltschutz sowie in der Luftreinhaltung unterstützen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die EU-Kommission diesen Nationalen Strategieplan nicht anerkennen wird. Denn das Ziel der EU-Kommission ist es, die Einkommenssicherung in der Landwirtschaft verstärkt an Klima- und Artenschutz zu koppeln und bis 2030 mindestens 25 Prozent Ökolandbaufläche zu erzielen.

Um hier wirkungsvoll voranzukommen, müssen die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder dafür sorgen, die Subventionen an ein Punktesystem im Sinne einer Gemeinwohlprämie zu koppeln. Betriebe, die auf Ökolandbau umstellen wollen, brauchen Zuverlässigkeit und Planungssicherheit. Agrarministerin Klöckner verwehrt dies, während Großempfänger der industriellen Landwirtschaft weiter von pauschalen Subventionen profitieren.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, kommentiert: „Abermals versagt Frau Klöckner, für mehr Artenvielfalt und Klimaschutz in der Landwirtschaft zu sorgen. Fest steht: Mit dem Gesetzentwurf können die nationalen Verpflichtungen für Klima- und Artenschutz sowie für Luftreinhaltung und Gewässerschutz in der Landwirtschaft nicht eingehalten werden. Es liegt jetzt an den Agrarministerinnen und Agrarministern der Länder, die Entwürfe massiv nachzubessern. Wir brauchen einen umfangreichen Neustart für die deutsche Agrarpolitik. Brüssel weist dafür mit der Strategie „Vom Hof zum Teller“ die Richtung. Zentral dabei: Mindestens 30 Prozent der bisher pauschalen Hektarprämien müssen künftig an wirksame Ökoregelungen gekoppelt werden. Auch die Finanzierung für Naturschutz und Ökolandbau muss ausgebaut anstatt gekürzt werden.

Auch kritisiert die DUH, dass zivilgesellschaftlichen Akteuren und auch den Bundesländern nur sechs Tage Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt wurde. „Nur sechs Tage wird den Bundesländern und den Verbänden eingeräumt, um zu drei großen Gesetzesvorhaben Stellung zu beziehen. Damit tritt Frau Klöckner demokratische Beteiligungsregeln mit Füßen,“ so Müller-Kraenner.

Links:

Die Stellungnahme finden Sie hier: http://l.duh.de/p210312

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

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Hess: Gewerkschaft der Polizei agiert als verlängerter Arm der Grünen und der SPD

12.03.2021 – 12:42

AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag

Hess: Gewerkschaft der Polizei agiert als verlängerter Arm der Grünen und der SPD


















Berlin (ots)

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat AfD-Mitglieder und -Unterstützer dazu aufgefordert, die Gewerkschaft zu verlassen.

Dazu erklärt der stellvertretende innenpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Hess:

„Wenn die GdP kurz vor zwei wichtigen Landtagswahlen einen solchen Beschluss fasst, agiert sie für jeden offensichtlich als verlängerter Arm der Grünen und der SPD, zweier Parteien also, die die Interessen von Polizeibeamten regelmäßig mit Füßen treten. Für eine Vertretung von Beamten, die zur Neutralität und Mäßigung verpflichtet sind, ist ein solcher manipulativer Eingriff inakzeptabel. Dietmar Schilff ist ein schlechtes Vorbild für Polizeibeamte und sollte von seinem Amt zurücktreten.“

In ihrer Erklärung bezeichnet die GdP die AfD als „menschenverachtende Partei“ und als „eine Gefahr für die Demokratie“. Dazu sagt Hess, ehemaliger Polizeihauptkommissar mit 27 Jahren Diensterfahrung:

„Ein weiteres Ziel des Beschlusses ist die Stigmatisierung unserer Parteimitglieder. Dabei fordert die AfD – vehement wie keine andere Partei – die Einhaltung von Recht und Gesetz ein. Um Parteipolitik unter dem Deckmantel politischer Korrektheit zu treiben, greift die GdP zu antidemokratischen Methoden, indem sie den Meinungspluralismus mit Füßen tritt. Wenn sie diesen Beschluss wirklich umsetzt, sollten sich alle Beamten, denen Demokratie und Meinungsfreiheit am Herzen liegen, mit ihren Kollegen solidarisieren und die GdP verlassen.“

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der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Deutsche Rentenversicherung unterstützt Test- und Impfstrategie

12.03.2021 – 12:13

Deutsche Rentenversicherung Bund

Deutsche Rentenversicherung unterstützt Test- und Impfstrategie


















Berlin (ots)

Die Deutsche Rentenversicherung steht zu ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung und signalisiert ihre hohe Bereitschaft zur Mitwirkung an der Umsetzung der Test- und Impfstrategie der Bundesregierung. Vor dem Hintergrund der jüngsten Bund-Länder-Beschlüsse* wollen die Rentenversicherungsträger eine aktive Rolle bei der Realisierung dieser essenziellen Vorhaben von nationaler Bedeutung und großer Tragweite übernehmen. Mit ihrem leistungsfähigen ärztlichen Personal, ihrer breiten medizinischen Expertise und ihrer guten Infrastruktur stehen die Träger der Rentenversicherung sofort bereit, die Erreichung der gesetzten Ziele der Test- und Impfstrategie intensiv zu unterstützen. Hierdurch möchte die Deutsche Rentenversicherung einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung und zum Bevölkerungsschutz leisten.

Einer aktuellen Veröffentlichung zufolge können die bundesweit rund 12.000 Werksmediziner*innen „pro Monat etwa fünf Millionen Beschäftigte impfen“, so der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte. Im Unterschied zu Hausärzten, die sich vorrangig um akute Krankheitsfälle kümmerten, seien Betriebsärzte in erster Linie mit Vorsorgeuntersuchungen befasst. Ein großer Teil hiervon ließe sich verschieben, um dem Impfen Vorrang zu geben. Betriebsärztliche Dienste der Rentenversicherung organisieren bereits seit vielen Jahren regelmäßig und routiniert Grippeschutzimpfungen, so dass auch auf diesem spezifischen Gebiet fachliche Kenntnisse und organisatorische Erfahrungen vorliegen.

Ebenso besteht eine hohe Bereitschaft der Deutschen Rentenversicherung, den Mitarbeitenden regelmäßig und bedarfsorientiert Schnelltests zur Selbstanwendung anzubieten oder mit eigenem Personal Corona-Schnelltests durchzuführen, soweit länderspezifische Regelungen dies vorsehen beziehungsweise zulassen. Hiermit möchte die Rentenversicherung einen entscheidenden Beitrag zur Ausweitung der Tests in Deutschland leisten. Das hilft, Infektionen früher zu erkennen und Ansteckungen zu verringern. Daher unterstützt die Deutsche Rentenversicherung die Teststrategie ganz entschieden.

*“Bisher waren die AHA+CL-Regeln, die effektive Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter und die Beschränkung von Kontakten die wesentlichen Mittel im Kampf gegen die Pandemie. Jetzt verändern zwei Faktoren das Pandemiegeschehen deutlich: Die zunehmende Menge an Impfstoff und die Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests in großen Mengen.“ (Aus dem Beschluss der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef*innen der Länder am 3. März 2021)

Pressekontakt:

Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher
Tel. 030 865-89178
Fax. 030 865-27379
pressestelle@drv-bund.de

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„Wir brauchen von den Ländern klare Regelungen für Besuche in den Pflegeheimen“bpa zu Lockerungsforderungen bei den Besuchsregelungen

12.03.2021 – 12:50

bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.

„Wir brauchen von den Ländern klare Regelungen für Besuche in den Pflegeheimen“
bpa zu Lockerungsforderungen bei den Besuchsregelungen


















Berlin (ots)

„Wir brauchen jetzt passende Vorgaben für die Situation in den Pflegeheimen vor Ort, damit wir für die Pflegebedürftigen die bestmögliche Balance zwischen mehr sozialen Kontakten und den gleichzeitig weiterhin erforderlichen Corona-Schutzmaßnahmen hinbekommen.“ Das sagt Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), im Hinblick auf die von verschiedenen Seiten erhobenen Forderungen nach Lockerungen bei den Besuchsregelungen in Alten- und Pflegeheimen.

Flächendeckende Impfungen sind sowohl Voraussetzung als auch Ausgangspunkt für Lockerungen. Für geimpfte Besucher wären Lockerungen möglich, für die in der Regel noch nicht geimpften Besucher müssen die bisherigen Schutzmaßnahmen aber weiter gelten. Zusätzlich sind feste Testzeiten ein hilfreiches Instrument. Und verlässliche Absprachen zu den geplanten Besuchen sind generell notwendig und hilfreich.

Der Schutz ungeimpfter Bewohnerinnen und Bewohner verlangt den ohnehin stark belasteten Pflegekräften viel ab: Sie müssen auf die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln und der einrichtungsbezogenen Hygienekonzepte achten und mit Hilfe von Schutzmaßnahmen, Tests und Besuchsregelungen dafür sorgen, dass Corona-Infektionen möglichst nicht ins Heim getragen werden. Der bpa-Präsident: „Dabei müssen wir auch den Schutz der Mitarbeiter im Blick behalten und würdigen, die oft Angriffen und Zerreißproben im Zusammenhang mit Lockerungs- und Öffnungsforderungen ausgesetzt sind. Die Bundesländer sind jetzt gefordert, die Heime und die Pflegekräfte vor Ort mit eindeutigen Regelungen bei dieser Aufgabe zu unterstützen.“

Meurer: „Die Pandemie ist so schnell noch nicht vorbei und wir dürfen den erreichten Schutz der höchst vulnerablen Gruppe der Pflegebedürftigen nicht noch einmal leichtfertig verspielen. Die Fehler des letzten Jahres, die unter dem Eindruck der öffentlichkeitswirksamen Diskussion um Öffnungen gemacht wurden, dürfen nicht wiederholt werden. Hohe Infektionszahlen und weitgehende Öffnungen lassen sich nicht getrennt betrachten. Die Erfüllung der Forderungen einzelner Verbraucherverbände ist nicht folgenlos geblieben.“

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 12.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 365.000 Arbeitsplätze und circa 27.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 29 Milliarden Euro.

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Uwe Dolderer, Leiter bpa-Verbandskommunikation, Tel.: 030/30 87 88 60, www.bpa.de

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Unterschriftensammlung zur Bundestagswahl – Bayernpartei klagt beim Bundesverfassungsgericht

12.03.2021 – 10:30

Bayernpartei

Unterschriftensammlung zur Bundestagswahl – Bayernpartei klagt beim Bundesverfassungsgericht


















München (ots)

Wollen Parteien, die nicht im zur Wahl anstehenden Parlament vertreten sind, sich dieser Wahl stellen, so müssen sie sogenannte Unterstützungsunterschriften beibringen. Im Fall der im September geplanten Bundestagswahl sind das 2.000 Unterschriften für die Landesliste (Bayern) sowie 200 Unterschriften je Direktkandidat.

Die Bayernpartei hat diese Sammlung nie gescheut und in den allermeisten Fällen wurde in der Vergangenheit die Hürde auch gemeistert. Allerdings erlauben die jetzigen „Corona-Zeiten“ beispielsweise nicht das Veranstalten von Info-Ständen. Auch ein von „Haus-zu-Haus-Gehen“ würde die nachdrückliche Aufforderung der Verantwortlichen, nämlich Kontakte weitestgehend zu reduzieren, konterkarieren.

Da aber seitens der etablierten Politik bisher keine wirklich aussagekräftigen Signale kommen, diese besonderen Erschwernisse zu berücksichtigen, hat die Bayernpartei Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Vertreten wird sie hierbei von Rechtsanwalt Thomas Hummel, der vor einigen Jahren für die Bayernpartei im Münchener Stadtrat saß.

Der Landesvorsitzende der Bayernpartei, Florian Weber, zeigte sich zuversichtlich: „Wir haben diese Pflicht zur Unterschriftensammlung immer für undemokratisch gehalten, immer als Waffe der Etablierten gesehen, sich unerwünschter Konkurrenz zu erwehren.

Aber in diesen speziellen, für alle nervenzehrenden Zeiten, können schlicht nicht die gleichen Anforderungen gelten wie sonst. Es kann ja letztlich niemand erklären, warum etwa die Gastronomie seit mehreren Monaten geschlossen bleiben muss – weil man die Kontakte reduzieren will. Unsere Parteimitglieder – oder auch die anderer Parteien – dann aber gezwungen sind, all das wieder zunichte zu machen. Deshalb haben wir frühzeitig Klage eingereicht und bereits am 3. Februar eine Eingangsbestätigung des Bundesverfassungsgerichtes erhalten.“

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Harold Amann, Landespressesprecher

Kontakt: Telefon (Voicebox) und Fax: +49 321 24694313,
presse@bayernpartei.de

Bayernpartei, Landesgeschäftsstelle, Baumkirchner Straße 20, 81673
München

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Mehr Rechtssicherheit auf deutschen Straßen

12.03.2021 – 10:10

Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V. (VOD)

Mehr Rechtssicherheit auf deutschen Straßen


















Münster (ots)

Darf Datenschutz der Aufklärung von Verkehrsunfällen und der Gerechtigkeit für Unfallopfer entgegenstehen? Der Event Data Recorder (EDR) muss bei schweren Verkehrsunfällen gerichtsverwertbare Daten liefern dürfen.

Laut Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V. (VOD) würde mit der geplanten EU-Verordnung zum Event Data Recorder eine große Chance vertan, für mehr Rechtssicherheit auf deutschen Straßen zu sorgen. Betroffen sind neu-typgenehmigte Fahrzeuge, die ab Juli 2022 auf den Markt kommen.

Restriktive Entwurfsvorgaben für die geplante EU-Durchführungsverordnung EDR

Laut Entwurf der Durchführungsverordnung sollen Halter oder Eigentümer von Fahrzeugen, die an einem Unfall beteiligt waren, nicht aus den EDR-Daten identifizierbar sein. Auch Ort, Datum und Zeit eines Unfalls dürfen nicht notiert werden, obwohl dies technisch möglich ist. Aber gerade die Zeit der Speicherung ist zwingend erforderlich, um die Fahrdaten aus dem EDR einem konkreten Unfallereignis zuordnen zu können. Nur so kann mithilfe von Event Data Recordern nach einem schweren Unfall beweissicher festgestellt werden, wie schnell etwa die Fahrzeuge waren, ob sie gebremst haben und ob sie eventuell bei Rot über eine Ampel gefahren sind. Damit könnte EDR dazu beitragen, dass Unfallopfer und Angehörige nach einem schweren Verkehrsunfall Gerechtigkeit erfahren. Eine Umsetzung der geplanten restriktiven Entwurfsvorgaben für den Event Data Recorder in das europäische Recht könnte zur Folge haben, dass der EDR für die Unfallrekonstruktion im Einzelfall nicht eingesetzt werden kann, obwohl dies technisch möglich wäre.

Der Event Data Recorder und die Unfallrekonstruktion

Für die Rekonstruktion eines Verkehrsunfalls und dessen juristische Bewertung werden Fakten in hinreichender Qualität und Quantität benötigt. Die konventionelle Unfallaufnahme durch die Polizei reicht mittlerweile oft nicht mehr aus, um die realen Anteile an der Verursachung ermitteln zu können. Spuren auf der Fahrbahn etwa, die Rückschlüsse auf den Unfallhergang bieten, sind wegen der Ausstattung moderner Fahrzeuge mit elektronischen Assistenzsystemen oft wenig bis gar nicht sichtbar. Zeugenaussagen haben in Straf- oder Zivilprozessen meist keinen hohen Beweiswert, besonders dann, wenn es dabei um Zeit- und Geschwindigkeitswahrnehmungen geht. Digitale Spuren über den Verlauf der Geschwindigkeit hingegen, wie sie im EDR erfasst werden können, ermöglichen die Klärung dieser Fragen.

EDR und Unfallopferschutz

Verkehrsunfallopfer müssen aufgrund von Ungenauigkeiten oder Zweifeln bei Zeugenaussagen oder aufgrund von zu wenigen aussagekräftigen Unfallspuren oft jahrelang – oftmals vergeblich – um ihr Recht kämpfen.

Deshalb müssen laut VOD wichtige digitale Unfallspuren, die in neu-typzugelassenen Fahrzeugen ab Juli 2022 gespeichert sind, auch ausgewertet werden dürfen. Nur so können objektive und zuverlässige Beweise zur Unfallverursachung ermittelt und die Rechte der Unfallbeteiligten und Unfallopfer gewährleistet werden. Ein Unfalldatenspeicher erfasst Daten wie Geschwindigkeit oder Beschleunigung lediglich einige Sekunden vor einem Unfallereignis. Wenn auf diese gespeicherten Daten nicht zugegriffen werden kann oder die Fahrdaten einem konkreten Unfallereignis zeitlich nicht zugeordnet werden können, werden Möglichkeiten der Unfallrekonstruktion vertan. Auch heute schon sind fast alle Pkw mit Datenspeichern in diversen Steuergeräten versehen. Der Zugriff auf diese Daten muss aber laut VOD gerecht geregelt werden, damit Berechtigte die Daten auslesen und die digitalen Spuren verwenden können. Datenschutz darf kein Hindernis sein, wenn berechtigte Interessen von Verkehrsunfallopfern bestehen.

Schutz vulnerabler Verkehrsteilnehmergruppen

Auch der EDR, der ab 2022 verpflichtend ist, wird Unfälle mit Fußgängern oder Radfahrern in der Regel nicht erkennen, weil die physikalischen Kräfte bei einer Kollision zu gering sind und Airbags meist nicht ausgelöst werden. Technisch wäre es aber möglich, selbst leichte Anstöße im EDR zu erkennen. Die VOD fordert deshalb, Schwellenwerte zu definieren und rechtlich vorzuschreiben. Sie sollen bewirken, dass Aufzeichnungen mit dem EDR auch bei Kollisionen mit vulnerablen Verkehrsteilnehmenden erfolgen. Technisch ist dies zum Beispiel durch Auswertung von Beschleunigungs- und Kameradaten möglich. Auch Sensoren in Stoßfängern, wie sie heute schon in Fahrzeugen mit aktiven Fußgängerschutz-Systemen verbaut sind, können eine Lösung sein.

Der EDR und die Vision Zero

Jeder Mensch kann unvorhergesehen in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt werden. Nicht zu wissen, was genau bei einem Unfall passiert ist oder dies nicht beweisen zu können, kann zu schweren psychischen Belastungen führen.

Die Europäische Kommission möchte gemäß „Vision Zero“ die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf null reduzieren. Menschen, die wissen, dass ihr Fahrzeug mit einem Unfalldatenspeicher ausgestattet ist, fahren vorsichtiger: Fallstudien aus Europa und den USA zeigen, dass in Fahrzeugflotten, die mit Black Boxes ausgestattet wurden, die Anzahl der Unfälle um 20 bis 30 Prozent reduziert werden konnte, ebenso die Schwere der Unfälle.

Eine EU-Verordnung zu den Event Data Recordern mit den bislang vorgesehenen Einschränkungen würde, so die Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland, der Vision Zero deutlich widersprechen.

Pressekontakt:

Michael Heß
Pressereferent
Silke von Beesten
Pressereferentin
Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V. (VOD)
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53852 Niederkassel
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Deutsche Rentenversicherung unterstützt Test- und Impfstrategie

12.03.2021 – 12:13

Deutsche Rentenversicherung Bund

Deutsche Rentenversicherung unterstützt Test- und Impfstrategie


















Berlin (ots)

Die Deutsche Rentenversicherung steht zu ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung und signalisiert ihre hohe Bereitschaft zur Mitwirkung an der Umsetzung der Test- und Impfstrategie der Bundesregierung. Vor dem Hintergrund der jüngsten Bund-Länder-Beschlüsse* wollen die Rentenversicherungsträger eine aktive Rolle bei der Realisierung dieser essenziellen Vorhaben von nationaler Bedeutung und großer Tragweite übernehmen. Mit ihrem leistungsfähigen ärztlichen Personal, ihrer breiten medizinischen Expertise und ihrer guten Infrastruktur stehen die Träger der Rentenversicherung sofort bereit, die Erreichung der gesetzten Ziele der Test- und Impfstrategie intensiv zu unterstützen. Hierdurch möchte die Deutsche Rentenversicherung einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung und zum Bevölkerungsschutz leisten.

Einer aktuellen Veröffentlichung zufolge können die bundesweit rund 12.000 Werksmediziner*innen „pro Monat etwa fünf Millionen Beschäftigte impfen“, so der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte. Im Unterschied zu Hausärzten, die sich vorrangig um akute Krankheitsfälle kümmerten, seien Betriebsärzte in erster Linie mit Vorsorgeuntersuchungen befasst. Ein großer Teil hiervon ließe sich verschieben, um dem Impfen Vorrang zu geben. Betriebsärztliche Dienste der Rentenversicherung organisieren bereits seit vielen Jahren regelmäßig und routiniert Grippeschutzimpfungen, so dass auch auf diesem spezifischen Gebiet fachliche Kenntnisse und organisatorische Erfahrungen vorliegen.

Ebenso besteht eine hohe Bereitschaft der Deutschen Rentenversicherung, den Mitarbeitenden regelmäßig und bedarfsorientiert Schnelltests zur Selbstanwendung anzubieten oder mit eigenem Personal Corona-Schnelltests durchzuführen, soweit länderspezifische Regelungen dies vorsehen beziehungsweise zulassen. Hiermit möchte die Rentenversicherung einen entscheidenden Beitrag zur Ausweitung der Tests in Deutschland leisten. Das hilft, Infektionen früher zu erkennen und Ansteckungen zu verringern. Daher unterstützt die Deutsche Rentenversicherung die Teststrategie ganz entschieden.

*“Bisher waren die AHA+CL-Regeln, die effektive Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter und die Beschränkung von Kontakten die wesentlichen Mittel im Kampf gegen die Pandemie. Jetzt verändern zwei Faktoren das Pandemiegeschehen deutlich: Die zunehmende Menge an Impfstoff und die Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests in großen Mengen.“ (Aus dem Beschluss der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef*innen der Länder am 3. März 2021)

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Sänger Smudo kündigt Veröffentlichung des Codes der Luca-App an

12.03.2021 – 18:10

PHOENIX

Sänger Smudo kündigt Veröffentlichung des Codes der Luca-App an


















Bonn (ots)

Der Sänger Smudo, Mitglied der Band „Die Fantastischen Vier“, hat im phoenix-Interview eine baldige Veröffentlichung des Quellcodes der von ihm mit entwickelten Kontaktverfolgungs-App Luca angekündigt. „Wir haben uns ein bisschen davon überholen lassen, dass wir anfangen, öffentliche Struktur zu werden, und müssen den Quellcode noch offenlegen – da sind wir jetzt gerade dran. Wir hoffen, dass wir den Code in den nächsten zwei Wochen veröffentlichen können „, so Smudo. Die Luca-App soll Gesundheitsämter bei der Kontaktnachverfolgung helfen und Restaurants, Museen und andere Einrichtungen dabei unterstützen, die Dokumentationspflicht des Publikumsverkehrs zu erfüllen. Smudo räumte ein, dass die Luca-App Corona nicht beende. „Dass sich Leute ganz eng aneinander befinden, beispielsweise in einem Konzertsaal oder Stadion, das wird erstmal nicht möglich sein – dabei wird auch Luca uns nicht helfen.“ Am Freitag gab Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bekannt, dass das Land die Lizenz für die Anwendung erworben habe und die Gesundheitsämter des Landes daran angeschlossen werden. In Fachkreisen war u.a. bemängelt worden, dass der Quellcode der Luca-App bislang nicht veröffentlicht wurde.

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Deutsche Rentenversicherung unterstützt Test- und Impfstrategie

12.03.2021 – 12:13

Deutsche Rentenversicherung Bund

Deutsche Rentenversicherung unterstützt Test- und Impfstrategie


















Berlin (ots)

Die Deutsche Rentenversicherung steht zu ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung und signalisiert ihre hohe Bereitschaft zur Mitwirkung an der Umsetzung der Test- und Impfstrategie der Bundesregierung. Vor dem Hintergrund der jüngsten Bund-Länder-Beschlüsse* wollen die Rentenversicherungsträger eine aktive Rolle bei der Realisierung dieser essenziellen Vorhaben von nationaler Bedeutung und großer Tragweite übernehmen. Mit ihrem leistungsfähigen ärztlichen Personal, ihrer breiten medizinischen Expertise und ihrer guten Infrastruktur stehen die Träger der Rentenversicherung sofort bereit, die Erreichung der gesetzten Ziele der Test- und Impfstrategie intensiv zu unterstützen. Hierdurch möchte die Deutsche Rentenversicherung einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung und zum Bevölkerungsschutz leisten.

Einer aktuellen Veröffentlichung zufolge können die bundesweit rund 12.000 Werksmediziner*innen „pro Monat etwa fünf Millionen Beschäftigte impfen“, so der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte. Im Unterschied zu Hausärzten, die sich vorrangig um akute Krankheitsfälle kümmerten, seien Betriebsärzte in erster Linie mit Vorsorgeuntersuchungen befasst. Ein großer Teil hiervon ließe sich verschieben, um dem Impfen Vorrang zu geben. Betriebsärztliche Dienste der Rentenversicherung organisieren bereits seit vielen Jahren regelmäßig und routiniert Grippeschutzimpfungen, so dass auch auf diesem spezifischen Gebiet fachliche Kenntnisse und organisatorische Erfahrungen vorliegen.

Ebenso besteht eine hohe Bereitschaft der Deutschen Rentenversicherung, den Mitarbeitenden regelmäßig und bedarfsorientiert Schnelltests zur Selbstanwendung anzubieten oder mit eigenem Personal Corona-Schnelltests durchzuführen, soweit länderspezifische Regelungen dies vorsehen beziehungsweise zulassen. Hiermit möchte die Rentenversicherung einen entscheidenden Beitrag zur Ausweitung der Tests in Deutschland leisten. Das hilft, Infektionen früher zu erkennen und Ansteckungen zu verringern. Daher unterstützt die Deutsche Rentenversicherung die Teststrategie ganz entschieden.

*“Bisher waren die AHA+CL-Regeln, die effektive Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter und die Beschränkung von Kontakten die wesentlichen Mittel im Kampf gegen die Pandemie. Jetzt verändern zwei Faktoren das Pandemiegeschehen deutlich: Die zunehmende Menge an Impfstoff und die Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests in großen Mengen.“ (Aus dem Beschluss der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef*innen der Länder am 3. März 2021)

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Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Agrarpolitik führt klimaschädliche Subventionsverteilung fort: Bundesrat muss nachbessern

12.03.2021 – 08:00

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Agrarpolitik führt klimaschädliche Subventionsverteilung fort: Bundesrat muss nachbessern


















Berlin (ots)

-  Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums ist rückwärtsgewandt und sieht keine wirkungsvollen Instrumente für mehr Klima- und Artenschutz vor 
-  Deutsche Umwelthilfe fordert Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder auf, nachzubessern und Ökoregelungen sowie die Förderung für biologische Landwirtschaft deutlich auszuweiten 
-  DUH kritisiert, dass Zivilgesellschaft und Bundesländern nur sechs Tage Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt wurde  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert in ihrer Stellungnahme den vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgestellten Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Agrarpolitik als Gesetz im Geiste von gestern. Der rückwärtsgewandte Entwurf sieht keine grundlegenden Änderungen vor, sondern folgt vielmehr dem Prinzip „weiter so“. Obwohl sich die Bundesregierung verpflichtet hat, die Biodiversitäts- und Klimaschutzziele der EU zu erreichen, fehlen in dem Entwurf wirkungsvolle Instrumente, um die Ziele auch tatsächlich zu verwirklichen. Die klimaschädliche Landwirtschaftspolitik von Agrarministerin Julia Klöckner wird mit dem Gesetzentwurf nur weiter fortgeführt.

Die DUH fordert die Agrarministerinnen und Agrarminister der Bundesländer auf, massiv nachzubessern. Das EU-Agrarbudget für Deutschland im Umfang von 4,9 Milliarden Euro an Steuergeld pro Jahr muss zum Aufbau einer klimaresilienten, gesellschaftlich akzeptierten Landwirtschaft genutzt werden. Die Mittel müssen so eingesetzt werden, dass sie die Erfüllung bestehender Verpflichtungen im Klima- und Umweltschutz sowie in der Luftreinhaltung unterstützen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die EU-Kommission diesen Nationalen Strategieplan nicht anerkennen wird. Denn das Ziel der EU-Kommission ist es, die Einkommenssicherung in der Landwirtschaft verstärkt an Klima- und Artenschutz zu koppeln und bis 2030 mindestens 25 Prozent Ökolandbaufläche zu erzielen.

Um hier wirkungsvoll voranzukommen, müssen die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder dafür sorgen, die Subventionen an ein Punktesystem im Sinne einer Gemeinwohlprämie zu koppeln. Betriebe, die auf Ökolandbau umstellen wollen, brauchen Zuverlässigkeit und Planungssicherheit. Agrarministerin Klöckner verwehrt dies, während Großempfänger der industriellen Landwirtschaft weiter von pauschalen Subventionen profitieren.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, kommentiert: „Abermals versagt Frau Klöckner, für mehr Artenvielfalt und Klimaschutz in der Landwirtschaft zu sorgen. Fest steht: Mit dem Gesetzentwurf können die nationalen Verpflichtungen für Klima- und Artenschutz sowie für Luftreinhaltung und Gewässerschutz in der Landwirtschaft nicht eingehalten werden. Es liegt jetzt an den Agrarministerinnen und Agrarministern der Länder, die Entwürfe massiv nachzubessern. Wir brauchen einen umfangreichen Neustart für die deutsche Agrarpolitik. Brüssel weist dafür mit der Strategie „Vom Hof zum Teller“ die Richtung. Zentral dabei: Mindestens 30 Prozent der bisher pauschalen Hektarprämien müssen künftig an wirksame Ökoregelungen gekoppelt werden. Auch die Finanzierung für Naturschutz und Ökolandbau muss ausgebaut anstatt gekürzt werden.

Auch kritisiert die DUH, dass zivilgesellschaftlichen Akteuren und auch den Bundesländern nur sechs Tage Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt wurde. „Nur sechs Tage wird den Bundesländern und den Verbänden eingeräumt, um zu drei großen Gesetzesvorhaben Stellung zu beziehen. Damit tritt Frau Klöckner demokratische Beteiligungsregeln mit Füßen,“ so Müller-Kraenner.

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Die Stellungnahme finden Sie hier: http://l.duh.de/p210312

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Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
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