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Wohnen im AlterEntscheidungen deutscher Gerichte zum Thema Senioren und Immobilie

19.04.2021 – 09:00

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Wohnen im Alter
Entscheidungen deutscher Gerichte zum Thema Senioren und Immobilie


















Wohnen im Alter / Entscheidungen deutscher Gerichte zum Thema Senioren und Immobilie
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Berlin (ots)

Wir leben in einer alternden Gesellschaft. Immer öfter stellt sich die Frage, ob und unter welchen Umständen Senioren weiter in ihrer Immobilie wohnen können, wenn sie betreut werden müssen bzw. wenn Umbauten nötig werden, die auch den Bereich des Gemeinschaftseigentums betreffen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige solcher Fälle gesammelt.

Wie ist eigentlich eine Senioren-WG zu bewerten, die sich in einer größeren Eigentumswohnung eingemietet hat und dort von einer ständig anwesenden Pflegekraft betreut wird? Das musste das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Aktenzeichen 73 C 64/18) entscheiden. Die übrigen Eigentümer forderten eine Unterlassung, denn es handle sich hier um eine Nutzung der Immobilie als kommerzielles Altenheim. Doch dem schloss sich der zuständige Richter nicht an. Er ging von einer Wohnnutzung aus, denn die WG weise keinen kommerziellen Pflegeheimcharakter auf.

Die Nachbarschaft zu einem Alten- und Pflegeheim begründet keinen Entschädigungsanspruch. Anwohner hatten sich an den Geräuschen der Heimbewohner gestört und auch daran, dass diese direkt in ihren Garten blicken konnten. Auch der Lieferverkehr war ihnen ein Dorn im Auge. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 14 U 43/06) betonte, es handle sich erstens nicht um eine wesentliche Störung und zweitens sei es ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen, pflegebedürftigen Menschen ein möglichst unbeschränktes Leben zu ermöglichen.

Eine Tochter hatte ihren kranken Vater in dessen Mietwohnung aufopferungsvoll betreut. Nachdem der Mann gestorben war, wollte sie in dessen fast 50 Jahre bestehendes Mietverhältnis eintreten. Doch der Eigentümer wies darauf hin, dass kein gemeinsamer Haushalt geführt worden sei, der eventuell einen solchen Anspruch begründen könne. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 452 C 17000/17) schloss sich dieser Rechtsmeinung an. Zwar habe die Frau immer wieder in der Wohnung des Vaters übernachtet, aber ihre eigene Wohnung trotzdem nicht aufgegeben.

Anders sah es im Falle eines betagten Mieters aus, der jahrelang mit einem als Untermieter gemeldeten Freund zusammengelebt hatte. Als der Hauptmieter starb, gestattete das Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg (Aktenzeichen 7 C 39/17) dem Freund den Eintritt in den Mietvertrag. Es sei unbestritten, dass es sich hier um einen gemeinsamen, auf Dauer angelegten Haushalt gehandelt habe. Ein exklusives Nähe- oder Liebesverhältnis sei dazu nicht erforderlich.

In der Werbung für ein Bauprojekt war die Rede davon, dass die Wohnungen „seniorengerecht“ ausgestattet seien. Doch das sahen die Auftraggeber nach Fertigstellung nicht als gegeben an. So fehlten zum Beispiel die völlige Barrierefreiheit, die Begehbarkeit mit Rollator und Haltegriffe in Bad und Toilette. Nach Überzeugung des Oberlandesgerichts Koblenz (Aktenzeichen 10 U 1504/09) beinhaltet aber der werbemäßige Begriff „seniorengerecht“ das alles nicht automatisch. Vertragsbestandteil sei nur das, was sich eindeutig als Ausstattungsmerkmal ergebe.

Immer wieder spielt es vor Gericht eine Rolle, ob älteren und psychisch oder physisch stark belasteten Mieterinnen und Mietern ein Auszug zuzumuten ist. Das Landgericht Limburg (Aktenzeichen 7 T 116/20) entschied, dass alleine die latente Suizidgefahr eines 70-Jährigen nicht ausreiche, um eine Zwangsvollstreckung auf Räumung vorläufig einzustellen. Es habe eine ausreichend lange Vorbereitungszeit gegeben, um sich (auch mit ärztlicher Betreuung) auf diese gewiss schwierige Lage einzustellen.

Im Falle einer pflegebedürftigen 87-jährigen Mieterin ließ das Amtsgericht Nürnberg (Aktenzeichen 244 C 7495/18) eine Eigenbedarfskündigung und die damit verbundene Räumung der Wohnung nicht gelten. Die betagte Frau lebe seit über einem halben Jahrhundert in der Immobilie und sei in der Nachbarschaft tief verwurzelt. Zudem leide sie an einer Angststörung. In der Gesamtschau müsse man von einer unzumutbaren Härte ausgehen.

Menschen im höheren Alter sind häufig auf die Unterstützung von Familienmitgliedern und auf die professionelle Hilfe eines Pflegedienstes angewiesen. Doch diese Personen müssen auch die Möglichkeit haben, mit Hilfe eines eigenen Schlüssels in die Wohnung zu gelangen, ohne stets die Betreuten um die Türöffnung bitten zu müssen. Ein Vermieter verweigerte allerdings die Übergabe eines zusätzlichen Schlüssels für den Pflegedienst. Das Amtsgericht Gelsenkirchen (Aktenzeichen 210 C 147/13) stellte sich auf die Seite der Mieterin und ordnete die Aushändigung des Schlüssels an.

Wenn ein Handwerker eine Wohnung betreten muss, dann sind auch das Alter der Mieterin sowie deren Ängste und Befürchtungen kein Grund dafür, darauf zu verzichten. Eine 92-jährige Frau wurde vom Amtsgericht München (Aktenzeichen 418 C 18466/18) dazu verurteilt, Handwerkern für Vorarbeiten zu einem Fensteraustausch den Zutritt zu gewähren. Zumal deswegen, weil sie im Vorfeld selbst die undichten Fenster gerügt hatte.

Ein Aufzug kann nicht ohne weiteres stillgelegt werden, wenn er zum Zeitpunkt des Mietvertrages bereits vorhanden und damit Bestandteil der Mietsache war. Eine 82-Jährige, die im vierten Stock des Hauses wohnte, wollte sich nicht damit abfinden, dass ihr plötzlich kein Lift mehr zur Verfügung stand. So sah es auch das Amtsgericht München (Aktenzeichen 425 C 11160/15) und wies den Eigentümer darauf hin, dass er den vom TÜV wegen einer fehlenden Notrufeinrichtung gesperrten Aufzug wieder instandsetzen müsse.

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

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19.04.2021 – 09:00

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Wir leben in einer alternden Gesellschaft. Immer öfter stellt sich die Frage, ob und unter welchen Umständen Senioren weiter in ihrer Immobilie wohnen können, wenn sie betreut werden müssen bzw. wenn Umbauten nötig werden, die auch den Bereich des Gemeinschaftseigentums betreffen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige solcher Fälle gesammelt.

Wie ist eigentlich eine Senioren-WG zu bewerten, die sich in einer größeren Eigentumswohnung eingemietet hat und dort von einer ständig anwesenden Pflegekraft betreut wird? Das musste das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Aktenzeichen 73 C 64/18) entscheiden. Die übrigen Eigentümer forderten eine Unterlassung, denn es handle sich hier um eine Nutzung der Immobilie als kommerzielles Altenheim. Doch dem schloss sich der zuständige Richter nicht an. Er ging von einer Wohnnutzung aus, denn die WG weise keinen kommerziellen Pflegeheimcharakter auf.

Die Nachbarschaft zu einem Alten- und Pflegeheim begründet keinen Entschädigungsanspruch. Anwohner hatten sich an den Geräuschen der Heimbewohner gestört und auch daran, dass diese direkt in ihren Garten blicken konnten. Auch der Lieferverkehr war ihnen ein Dorn im Auge. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 14 U 43/06) betonte, es handle sich erstens nicht um eine wesentliche Störung und zweitens sei es ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen, pflegebedürftigen Menschen ein möglichst unbeschränktes Leben zu ermöglichen.

Eine Tochter hatte ihren kranken Vater in dessen Mietwohnung aufopferungsvoll betreut. Nachdem der Mann gestorben war, wollte sie in dessen fast 50 Jahre bestehendes Mietverhältnis eintreten. Doch der Eigentümer wies darauf hin, dass kein gemeinsamer Haushalt geführt worden sei, der eventuell einen solchen Anspruch begründen könne. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 452 C 17000/17) schloss sich dieser Rechtsmeinung an. Zwar habe die Frau immer wieder in der Wohnung des Vaters übernachtet, aber ihre eigene Wohnung trotzdem nicht aufgegeben.

Anders sah es im Falle eines betagten Mieters aus, der jahrelang mit einem als Untermieter gemeldeten Freund zusammengelebt hatte. Als der Hauptmieter starb, gestattete das Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg (Aktenzeichen 7 C 39/17) dem Freund den Eintritt in den Mietvertrag. Es sei unbestritten, dass es sich hier um einen gemeinsamen, auf Dauer angelegten Haushalt gehandelt habe. Ein exklusives Nähe- oder Liebesverhältnis sei dazu nicht erforderlich.

In der Werbung für ein Bauprojekt war die Rede davon, dass die Wohnungen „seniorengerecht“ ausgestattet seien. Doch das sahen die Auftraggeber nach Fertigstellung nicht als gegeben an. So fehlten zum Beispiel die völlige Barrierefreiheit, die Begehbarkeit mit Rollator und Haltegriffe in Bad und Toilette. Nach Überzeugung des Oberlandesgerichts Koblenz (Aktenzeichen 10 U 1504/09) beinhaltet aber der werbemäßige Begriff „seniorengerecht“ das alles nicht automatisch. Vertragsbestandteil sei nur das, was sich eindeutig als Ausstattungsmerkmal ergebe.

Immer wieder spielt es vor Gericht eine Rolle, ob älteren und psychisch oder physisch stark belasteten Mieterinnen und Mietern ein Auszug zuzumuten ist. Das Landgericht Limburg (Aktenzeichen 7 T 116/20) entschied, dass alleine die latente Suizidgefahr eines 70-Jährigen nicht ausreiche, um eine Zwangsvollstreckung auf Räumung vorläufig einzustellen. Es habe eine ausreichend lange Vorbereitungszeit gegeben, um sich (auch mit ärztlicher Betreuung) auf diese gewiss schwierige Lage einzustellen.

Im Falle einer pflegebedürftigen 87-jährigen Mieterin ließ das Amtsgericht Nürnberg (Aktenzeichen 244 C 7495/18) eine Eigenbedarfskündigung und die damit verbundene Räumung der Wohnung nicht gelten. Die betagte Frau lebe seit über einem halben Jahrhundert in der Immobilie und sei in der Nachbarschaft tief verwurzelt. Zudem leide sie an einer Angststörung. In der Gesamtschau müsse man von einer unzumutbaren Härte ausgehen.

Menschen im höheren Alter sind häufig auf die Unterstützung von Familienmitgliedern und auf die professionelle Hilfe eines Pflegedienstes angewiesen. Doch diese Personen müssen auch die Möglichkeit haben, mit Hilfe eines eigenen Schlüssels in die Wohnung zu gelangen, ohne stets die Betreuten um die Türöffnung bitten zu müssen. Ein Vermieter verweigerte allerdings die Übergabe eines zusätzlichen Schlüssels für den Pflegedienst. Das Amtsgericht Gelsenkirchen (Aktenzeichen 210 C 147/13) stellte sich auf die Seite der Mieterin und ordnete die Aushändigung des Schlüssels an.

Wenn ein Handwerker eine Wohnung betreten muss, dann sind auch das Alter der Mieterin sowie deren Ängste und Befürchtungen kein Grund dafür, darauf zu verzichten. Eine 92-jährige Frau wurde vom Amtsgericht München (Aktenzeichen 418 C 18466/18) dazu verurteilt, Handwerkern für Vorarbeiten zu einem Fensteraustausch den Zutritt zu gewähren. Zumal deswegen, weil sie im Vorfeld selbst die undichten Fenster gerügt hatte.

Ein Aufzug kann nicht ohne weiteres stillgelegt werden, wenn er zum Zeitpunkt des Mietvertrages bereits vorhanden und damit Bestandteil der Mietsache war. Eine 82-Jährige, die im vierten Stock des Hauses wohnte, wollte sich nicht damit abfinden, dass ihr plötzlich kein Lift mehr zur Verfügung stand. So sah es auch das Amtsgericht München (Aktenzeichen 425 C 11160/15) und wies den Eigentümer darauf hin, dass er den vom TÜV wegen einer fehlenden Notrufeinrichtung gesperrten Aufzug wieder instandsetzen müsse.

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Dr. Ivonn Kappel
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Senator Scheel zu gekipptem Mietendeckel: „Schwerer Tag für den Senat und Mieter:innen in Berlin“

15.04.2021 – 17:12

rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg

Senator Scheel zu gekipptem Mietendeckel: „Schwerer Tag für den Senat und Mieter:innen in Berlin“


















Berlin (ots)

Berlins Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Die Linke) bedauert, dass das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt hat.

Scheel sagte am Donnerstag im Inforadio vom rbb, man habe Neuland betreten, um die soziale Mischung in der Stadt zu erhalten:

„Dass wir jetzt von Karlsruhe eine Abfuhr bekommen haben, heißt nicht, dass das Instrument nicht tauglich ist. Es heißt nur, dass wir das Instrument nicht anwenden können. Insofern ist jetzt der Bund gefragt, eine sozialverträgliche Mietrechtsgestaltung vorzunehmen und da wird es wahrscheinlich die Möglichkeit geben, in diesem Jahr noch eine Entscheidung zu treffen.“

Scheel verteidigte außerdem, dass der Senat Mietern helfen will, die die durch den gekippten Mietendeckel eingesparten Beträge nicht zurückzahlen können:

„Wir können sie dort auch nicht allein lassen, das ist, glaube ich, auch in der Verantwortung von Politik. (…) Wir werden auch die Kommunikation mit den Vermietern aufnehmen. Einer der großen Vermieter in Berlin hat ja auch schon erklärt, dass er auf Rückzahlungen verzichtet. Ich kann da nur an alle anderen Vermieter appellieren, es ihm gleichzutun.“

Einen Rücktritt als Stadtentwicklungssenator lehnt Scheel ab:

„Jetzt müssen wir erstmal die Konsequenzen, die aus dem Urteil ergehen, bearbeiten. Ich glaube, da hilft es jetzt auch niemandem weiter, wenn irgendjemand zurücktritt. (…) Ich glaube, die Mieterinnen und Mieter haben auch wahrgenommen, dass wir zumindest mal etwas wagen, um ihre Nöte und Ängste zu lindern und das wird meines Erachtens auch honoriert werden.“

Das Interview zum Nachhören: https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/202104/15/551200.html

Pressekontakt:

Rundfunk Berlin-Brandenburg
Inforadio
Chef/Chefin vom Dienst
Tel.: 030 – 97993 – 37400
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Senator Scheel zu gekipptem Mietendeckel: „Schwerer Tag für den Senat und Mieter:innen in Berlin“

15.04.2021 – 17:12

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Senator Scheel zu gekipptem Mietendeckel: „Schwerer Tag für den Senat und Mieter:innen in Berlin“


















Berlin (ots)

Berlins Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Die Linke) bedauert, dass das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt hat.

Scheel sagte am Donnerstag im Inforadio vom rbb, man habe Neuland betreten, um die soziale Mischung in der Stadt zu erhalten:

„Dass wir jetzt von Karlsruhe eine Abfuhr bekommen haben, heißt nicht, dass das Instrument nicht tauglich ist. Es heißt nur, dass wir das Instrument nicht anwenden können. Insofern ist jetzt der Bund gefragt, eine sozialverträgliche Mietrechtsgestaltung vorzunehmen und da wird es wahrscheinlich die Möglichkeit geben, in diesem Jahr noch eine Entscheidung zu treffen.“

Scheel verteidigte außerdem, dass der Senat Mietern helfen will, die die durch den gekippten Mietendeckel eingesparten Beträge nicht zurückzahlen können:

„Wir können sie dort auch nicht allein lassen, das ist, glaube ich, auch in der Verantwortung von Politik. (…) Wir werden auch die Kommunikation mit den Vermietern aufnehmen. Einer der großen Vermieter in Berlin hat ja auch schon erklärt, dass er auf Rückzahlungen verzichtet. Ich kann da nur an alle anderen Vermieter appellieren, es ihm gleichzutun.“

Einen Rücktritt als Stadtentwicklungssenator lehnt Scheel ab:

„Jetzt müssen wir erstmal die Konsequenzen, die aus dem Urteil ergehen, bearbeiten. Ich glaube, da hilft es jetzt auch niemandem weiter, wenn irgendjemand zurücktritt. (…) Ich glaube, die Mieterinnen und Mieter haben auch wahrgenommen, dass wir zumindest mal etwas wagen, um ihre Nöte und Ängste zu lindern und das wird meines Erachtens auch honoriert werden.“

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Senator Scheel zu gekipptem Mietendeckel: „Schwerer Tag für den Senat und Mieter:innen in Berlin“

15.04.2021 – 17:12

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Senator Scheel zu gekipptem Mietendeckel: „Schwerer Tag für den Senat und Mieter:innen in Berlin“


















Berlin (ots)

Berlins Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Die Linke) bedauert, dass das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt hat.

Scheel sagte am Donnerstag im Inforadio vom rbb, man habe Neuland betreten, um die soziale Mischung in der Stadt zu erhalten:

„Dass wir jetzt von Karlsruhe eine Abfuhr bekommen haben, heißt nicht, dass das Instrument nicht tauglich ist. Es heißt nur, dass wir das Instrument nicht anwenden können. Insofern ist jetzt der Bund gefragt, eine sozialverträgliche Mietrechtsgestaltung vorzunehmen und da wird es wahrscheinlich die Möglichkeit geben, in diesem Jahr noch eine Entscheidung zu treffen.“

Scheel verteidigte außerdem, dass der Senat Mietern helfen will, die die durch den gekippten Mietendeckel eingesparten Beträge nicht zurückzahlen können:

„Wir können sie dort auch nicht allein lassen, das ist, glaube ich, auch in der Verantwortung von Politik. (…) Wir werden auch die Kommunikation mit den Vermietern aufnehmen. Einer der großen Vermieter in Berlin hat ja auch schon erklärt, dass er auf Rückzahlungen verzichtet. Ich kann da nur an alle anderen Vermieter appellieren, es ihm gleichzutun.“

Einen Rücktritt als Stadtentwicklungssenator lehnt Scheel ab:

„Jetzt müssen wir erstmal die Konsequenzen, die aus dem Urteil ergehen, bearbeiten. Ich glaube, da hilft es jetzt auch niemandem weiter, wenn irgendjemand zurücktritt. (…) Ich glaube, die Mieterinnen und Mieter haben auch wahrgenommen, dass wir zumindest mal etwas wagen, um ihre Nöte und Ängste zu lindern und das wird meines Erachtens auch honoriert werden.“

Das Interview zum Nachhören: https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/202104/15/551200.html

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Mietendeckel-Urteil: BUND und Paritätischer appellieren an Bundesregierung Mietpreise wirksam einzudämmen

15.04.2021 – 11:25

Paritätischer Wohlfahrtsverband

Mietendeckel-Urteil: BUND und Paritätischer appellieren an Bundesregierung Mietpreise wirksam einzudämmen


















Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel fordern der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Paritätische Wohlfahrtsverband von der Bundesregierung mehr Engagement für eine wirksame Mietpreisbegrenzung und eine sozial gerechte und ökologisch verträgliche Wohnungs- und Baupolitik. Hohe Mieten belasten viele Menschen gerade während der aktuellen Krise ganz besonders – aber auch nach Corona bleibe Wohnen eine der zentralen sozialen und ökologischen Fragen unserer Zeit. Nötig seien wirksame Instrumente der Mietpreisbegrenzung wie ein Mietendeckel sowie öffentliche Investitionen in gutes und gesundes Wohnen für alle in einem sozialen und grünen Gemeinwesen, das Naherholungsmöglichkeiten und den Erhalt der Biodiversität genauso wie soziale und kulturelle Angebote sichert.

„Heute ist ein schwarzer Tag für Mieter*innen in Berlin, die von zu hohen Mietzahlungen und Verdrängung bedroht sind und leider ein guter Tag für Mietenzocker. Es ist nun der Bund gefordert, die Länder zu ermächtigen oder selbst tätig zu werden, einen Mietendeckel auf den Weg zu bringen. Der Mietendeckel wird damit unweigerlich zu einem zentralen Wahlkampfthema. Für unser Gemeinwesen braucht es Möglichkeiten eines Mietendeckels und des Milieuschutz für Privatmieter, aber auch für soziale Einrichtungen“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

„Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein herber Rückschlag für Mieterinnen und Mieter und die Umwelt. Das ewige Credo ‚Bauen, Bauen ,Bauen‘ löst die Wohnungsfrage nicht, sondern bedroht sogar die für die Menschen wertvolle Stadtnatur und damit die biologische Vielfalt. Es braucht stattdessen eine bundesweit geregelte Eindämmung der Mietpreise. Der BUND fordert zudem einen gemeinwohlorientierten Neustart in der Bodenpolitik, um Spekulationen zu verhindern und Stadtnatur zu schützen“, so der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt.

Beide Verbände betonen, dass auch eine Neuausrichtung in der Bodenpolitik kein Tabu bleiben dürfe. Boden sei Gemeingut und keine beliebige Ware, für das Gemeinwohl müsse der Markt begrenzt werden. Die Belange von Natur und Umwelt müssen bei Bebauungsplänen gestärkt werden und bei Bauprojekten ein Schwerpunkt auf dem sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau liegen. Dabei dürften soziale nicht gegen ökologische Interessen ausgespielt werden. Eine Förderung der Stadtnatur sei ebenso wichtig, um Folgen der Klimaerhitzung zu mildern, und Biodiversität und die Gesundheit zu fördern.

BUND und Paritätischer kündigen an, zur Bundestagswahl eine gemeinsame Agenda mit detaillierten Forderungen für eine sozial-ökologische Transformation vorzustellen.

Pressekontakt:

Gwendolyn Stilling, Der Paritätische Gesamtverband, Tel. 030/24636-305, pr@paritaet.org
Afra Heil, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Tel. 030/275 86-311, afra.heil@bund.net

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Senator Scheel zu gekipptem Mietendeckel: „Schwerer Tag für den Senat und Mieter:innen in Berlin“

15.04.2021 – 17:12

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Senator Scheel zu gekipptem Mietendeckel: „Schwerer Tag für den Senat und Mieter:innen in Berlin“


















Berlin (ots)

Berlins Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Die Linke) bedauert, dass das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt hat.

Scheel sagte am Donnerstag im Inforadio vom rbb, man habe Neuland betreten, um die soziale Mischung in der Stadt zu erhalten:

„Dass wir jetzt von Karlsruhe eine Abfuhr bekommen haben, heißt nicht, dass das Instrument nicht tauglich ist. Es heißt nur, dass wir das Instrument nicht anwenden können. Insofern ist jetzt der Bund gefragt, eine sozialverträgliche Mietrechtsgestaltung vorzunehmen und da wird es wahrscheinlich die Möglichkeit geben, in diesem Jahr noch eine Entscheidung zu treffen.“

Scheel verteidigte außerdem, dass der Senat Mietern helfen will, die die durch den gekippten Mietendeckel eingesparten Beträge nicht zurückzahlen können:

„Wir können sie dort auch nicht allein lassen, das ist, glaube ich, auch in der Verantwortung von Politik. (…) Wir werden auch die Kommunikation mit den Vermietern aufnehmen. Einer der großen Vermieter in Berlin hat ja auch schon erklärt, dass er auf Rückzahlungen verzichtet. Ich kann da nur an alle anderen Vermieter appellieren, es ihm gleichzutun.“

Einen Rücktritt als Stadtentwicklungssenator lehnt Scheel ab:

„Jetzt müssen wir erstmal die Konsequenzen, die aus dem Urteil ergehen, bearbeiten. Ich glaube, da hilft es jetzt auch niemandem weiter, wenn irgendjemand zurücktritt. (…) Ich glaube, die Mieterinnen und Mieter haben auch wahrgenommen, dass wir zumindest mal etwas wagen, um ihre Nöte und Ängste zu lindern und das wird meines Erachtens auch honoriert werden.“

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Wegner: Wohnungsbau statt MietendeckelIdeologie löst keine Probleme – auch nicht am Wohnungsmarkt

15.04.2021 – 11:12

CDU/CSU – Bundestagsfraktion

Wegner: Wohnungsbau statt Mietendeckel
Ideologie löst keine Probleme – auch nicht am Wohnungsmarkt


















Berlin (ots)

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Donnerstag den „Berliner Mietendeckel“ für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt. Dazu erklärt der bau- und wohnungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Kai Wegner:

„Die Entscheidung aus Karlsruhe ist eine empfindliche Niederlage für den Berliner Senat. Er hat die Mieterinnen und Mieter in Berlin mit einem falschen Mietendeckel-Versprechen getäuscht. Der Schaden ist groß.

Nun steht einmal mehr fest: Ideologie löst keine Probleme – auch nicht am Wohnungsmarkt. Auf Dauer kann nur ein ausreichendes Wohnungsangebot bezahlbare Mieten sichern. Mit der massiven Ausweitung der Wohnungsbauförderung in dieser Legislaturperiode hat die Bundesregierung die richtigen Weichen gestellt. Nun ist es wichtig, nicht nachzulassen und den Wohnungsbau weiter voranzubringen. Hier sind auch die Länder in der Verantwortung.“

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
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15.04.2021 – 17:12

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Berlin (ots)

Berlins Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Die Linke) bedauert, dass das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt hat.

Scheel sagte am Donnerstag im Inforadio vom rbb, man habe Neuland betreten, um die soziale Mischung in der Stadt zu erhalten:

„Dass wir jetzt von Karlsruhe eine Abfuhr bekommen haben, heißt nicht, dass das Instrument nicht tauglich ist. Es heißt nur, dass wir das Instrument nicht anwenden können. Insofern ist jetzt der Bund gefragt, eine sozialverträgliche Mietrechtsgestaltung vorzunehmen und da wird es wahrscheinlich die Möglichkeit geben, in diesem Jahr noch eine Entscheidung zu treffen.“

Scheel verteidigte außerdem, dass der Senat Mietern helfen will, die die durch den gekippten Mietendeckel eingesparten Beträge nicht zurückzahlen können:

„Wir können sie dort auch nicht allein lassen, das ist, glaube ich, auch in der Verantwortung von Politik. (…) Wir werden auch die Kommunikation mit den Vermietern aufnehmen. Einer der großen Vermieter in Berlin hat ja auch schon erklärt, dass er auf Rückzahlungen verzichtet. Ich kann da nur an alle anderen Vermieter appellieren, es ihm gleichzutun.“

Einen Rücktritt als Stadtentwicklungssenator lehnt Scheel ab:

„Jetzt müssen wir erstmal die Konsequenzen, die aus dem Urteil ergehen, bearbeiten. Ich glaube, da hilft es jetzt auch niemandem weiter, wenn irgendjemand zurücktritt. (…) Ich glaube, die Mieterinnen und Mieter haben auch wahrgenommen, dass wir zumindest mal etwas wagen, um ihre Nöte und Ängste zu lindern und das wird meines Erachtens auch honoriert werden.“

Das Interview zum Nachhören: https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/202104/15/551200.html

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Mietendeckel-Urteil: BUND und Paritätischer appellieren an Bundesregierung Mietpreise wirksam einzudämmen

15.04.2021 – 11:25

Paritätischer Wohlfahrtsverband

Mietendeckel-Urteil: BUND und Paritätischer appellieren an Bundesregierung Mietpreise wirksam einzudämmen


















Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel fordern der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Paritätische Wohlfahrtsverband von der Bundesregierung mehr Engagement für eine wirksame Mietpreisbegrenzung und eine sozial gerechte und ökologisch verträgliche Wohnungs- und Baupolitik. Hohe Mieten belasten viele Menschen gerade während der aktuellen Krise ganz besonders – aber auch nach Corona bleibe Wohnen eine der zentralen sozialen und ökologischen Fragen unserer Zeit. Nötig seien wirksame Instrumente der Mietpreisbegrenzung wie ein Mietendeckel sowie öffentliche Investitionen in gutes und gesundes Wohnen für alle in einem sozialen und grünen Gemeinwesen, das Naherholungsmöglichkeiten und den Erhalt der Biodiversität genauso wie soziale und kulturelle Angebote sichert.

„Heute ist ein schwarzer Tag für Mieter*innen in Berlin, die von zu hohen Mietzahlungen und Verdrängung bedroht sind und leider ein guter Tag für Mietenzocker. Es ist nun der Bund gefordert, die Länder zu ermächtigen oder selbst tätig zu werden, einen Mietendeckel auf den Weg zu bringen. Der Mietendeckel wird damit unweigerlich zu einem zentralen Wahlkampfthema. Für unser Gemeinwesen braucht es Möglichkeiten eines Mietendeckels und des Milieuschutz für Privatmieter, aber auch für soziale Einrichtungen“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

„Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein herber Rückschlag für Mieterinnen und Mieter und die Umwelt. Das ewige Credo ‚Bauen, Bauen ,Bauen‘ löst die Wohnungsfrage nicht, sondern bedroht sogar die für die Menschen wertvolle Stadtnatur und damit die biologische Vielfalt. Es braucht stattdessen eine bundesweit geregelte Eindämmung der Mietpreise. Der BUND fordert zudem einen gemeinwohlorientierten Neustart in der Bodenpolitik, um Spekulationen zu verhindern und Stadtnatur zu schützen“, so der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt.

Beide Verbände betonen, dass auch eine Neuausrichtung in der Bodenpolitik kein Tabu bleiben dürfe. Boden sei Gemeingut und keine beliebige Ware, für das Gemeinwohl müsse der Markt begrenzt werden. Die Belange von Natur und Umwelt müssen bei Bebauungsplänen gestärkt werden und bei Bauprojekten ein Schwerpunkt auf dem sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau liegen. Dabei dürften soziale nicht gegen ökologische Interessen ausgespielt werden. Eine Förderung der Stadtnatur sei ebenso wichtig, um Folgen der Klimaerhitzung zu mildern, und Biodiversität und die Gesundheit zu fördern.

BUND und Paritätischer kündigen an, zur Bundestagswahl eine gemeinsame Agenda mit detaillierten Forderungen für eine sozial-ökologische Transformation vorzustellen.

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Gwendolyn Stilling, Der Paritätische Gesamtverband, Tel. 030/24636-305, pr@paritaet.org
Afra Heil, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Tel. 030/275 86-311, afra.heil@bund.net

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