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PiNCAMP Preisvergleich: Wie günstig wird der Campingurlaub 2021?

31.03.2021 – 11:50

PiNCAMP powered by ADAC

PiNCAMP Preisvergleich: Wie günstig wird der Campingurlaub 2021?


















PiNCAMP Preisvergleich: Wie günstig wird der Campingurlaub 2021?
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Berlin (ots)

-  Deutschland und Schweden mit den günstigsten Übernachtungspreisen 
-  Höhere Vergleichspreise für Schweiz, Italien und Kroatien im europäischen Ländervergleich 
-  Mecklenburg-Vorpommern und Bayern sind die teuersten deutschen Camping-Bundesländer 
-  Jetzt online buchen und Campingangebot sichern  

Vor dem Start der Campingsaison veröffentlicht PiNCAMP, das Campingportal des ADAC, die ADAC Vergleichspreise*) für Camping in Deutschland und Europa. Diese Erhebung basiert auf den Preis-Angaben von über 5.500 Campingplätzen für eine Übernachtung in der Hochsaison. Das Ergebnis: Deutsche Camper übernachten im eigenen Land nach wie vor besonders preiswert. Nach einer Preiserhöhung gegenüber dem Vorjahr um 1,50 Euro zahlt eine Camperfamilie mit zwei Erwachsenen und einem 10-jährigen Kind 2021 hierzulande durchschnittlich 35,43 Euro pro Übernachtung. Deutschland ist somit zusammen mit Schweden (34,35 Euro) erneut günstigstes europäisches Campingland.

Schweiz, Italien und Kroatien mit höheren Übernachtungspreisen im europäischen Ländervergleich

Höhere Übernachtungspreise zahlen Camperfamilien 2021 in der Schweiz (54,63 Euro). Italien und Kroatien folgen mit 54,30 Euro und 50,30 Euro pro Familienübernachtung. Weniger als 50 Euro pro Nacht bezahlt man in Spanien (47,23 Euro), Dänemark (45,50 Euro), Österreich (44,16 Euro), Frankreich (43,00 Euro) und den Niederlanden (42,88 Euro). Noch günstiger kann eine Camperfamilie in Großbritannien (39,58 Euro) sowie in Deutschland und in Schweden übernachten. Die höchsten Preissteigerungen im Vergleich zum Vorjahr gibt es in den Niederlanden (6 Prozent) und Deutschland (4 Prozent). In Dänemark und Frankreich wurden die Übernachtungspreise nicht erhöht.

Thüringen und NRW günstig, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern teurer

In Deutschland**) übernachtet eine Camperfamilie am günstigsten in Thüringen (29,76 Euro) und in Nordrhein-Westfalen (32,38 Euro). Am teuersten ist Campingurlaub in den touristischen Hochburgen Mecklenburg-Vorpommern (38,82 Euro), Bayern (36,96 Euro), Baden-Württemberg (36,50 Euro) und Schleswig-Holstein (35,71 Euro). Die höchsten Preissteigerungen im Vergleich zu 2020 verzeichnet Bayern mit 6 Prozent, gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern mit 4 Prozent. Sehr moderat fällt der Preisanstieg von 1 Prozent in Thüringen und Brandenburg aus.

Vergleichspreise und Reisekosten berücksichtigen

Im Durchschnitt zahlt die Camperfamilie dieses Jahr in der Sommer-Hauptsaison 44,72 Euro auf einem europäischen Campingplatz. Im Vergleichspreis enthalten sind der Wohnmobil- oder Caravanstandplatz sowie die wichtigsten obligatorischen Nebenkosten wie Strom, warme Duschen und Kurtaxe. Uwe Frers, Camping-Experte und Geschäftsführer der ADAC Camping GmbH, ergänzt: „Bei den Vergleichspreisen sollten auch immer die Kosten für Maut, Treibstoff, Wartung und Verschleiß für An- und Abfahrt berücksichtigt werden.“ Je nach zurückgelegter Entfernung und Dauer der Campingreise könnten so erhebliche Mehrkosten anfallen, die individuell berechnet werden sollten.

Qualität, Ausstattung, Preis und Online-Buchbarkeit wichtige Faktoren bei der Auswahl der Campingplätze

„Bei diesen Vergleichen muss auch auf die Ausstattung und Qualität der Campingplätze geachtet werden,“ berichtet Uwe Frers. „In Deutschland ist das Ausstattungsniveau der Campingplätze deutlich höher als zum Beispiel in Schweden. Mit Hilfe der ADAC Klassifikation, die Camper in den ADAC Camping- und Stellplatzführern 2021, der ADAC Camping- und Stellplatzführer App sowie auf PiNCAMP finden, kann die Qualität der Campingplätze sehr gut verglichen und ins Verhältnis zum Preis gesetzt werden.“ Mit Lockerung der Reisebeschränkungen erwartet Frers für die Campingsaison 2021 erneut eine extrem starke Nachfrage nach Campingurlaub: „Ich rate dringend, die Campingreise rechtzeitig zu planen und den Wunschplatz schon jetzt online über pincamp.de zu buchen. Bei über 2.200 online buchbaren Campingplätzen in Deutschland und Europa finden Camper hier die besten Campingangebote.“

Service

PiNCAMP Magazin-Beitrag zu den ADAC Campingführern 2021: https://www.pincamp.de/produkte/adac-camping-und-stellplatzfuehrer

*) Definition: Der ADAC Vergleichspreis ist der Gesamtbetrag, den eine dreiköpfige Familie für eine Übernachtung in der Sommer-Hauptsaison aufbringen muss. Enthalten sind die Kosten für zwei Erwachsene, ein 10-jähriges Kind, die Standplatzgebühr für ein Wohnmobil/PKW und einen Caravan, Strom (5 kWh), Warmduschen und Kurtaxe. Bei dieser Vergleichspreis-Betrachtung wurden nur Campingplätze ab einer Drei-Sterne-Bewertung laut ADAC Klassifikation und mit 50 oder mehr touristischen Standplätzen berücksichtigt. Auf europäischer Ebene wurden Campingländer mit 75 und mehr Campingplätzen (drei Sterne oder mehr) berücksichtigt.

**) Im Vergleich der deutschen Bundesländer wurden die Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin wegen einer zu geringen Anzahl von Campingplätzen nicht berücksichtigt.

Fotos, Dokumente und Abbildungen – Fotos, Dokumente und Grafiken stehen unter http://presse.pincamp.de zum Download zur Verfügung. Die Rechte für Fotos und Abbildungen liegen bei der ADAC Camping GmbH. Veröffentlichung erlaubt unter Nennung der Quelle (Print: www.pincamp.de , Online: Link auf https://www.pincamp.de).

Über PiNCAMP

PiNCAMP (www.pincamp.de) ist die digitale Campingplattform der ADAC SE. Das Portal listet alle Inhalte des ADAC und insgesamt mehr als 10.000 Campingplätze, 8.000 Reiseziele in ganz Europa sowie 38.500 Nutzerbewertungen. Diese Informationen vereint PiNCAMP zu einem inspirierenden Service- und Content-Angebot bestehend aus News, Reiseberichten, Interviews und Fahrzeug-Tipps. Zudem prüfen ADAC-Experten im Rahmen jährlicher, objektiver Inspektionen die Qualität der Campingplätze. Die Plattform finanziert sich u.a. über B2B-Services für Betreiber, Verbraucher nutzen PiNCAMP kostenfrei. Geleitet wird das Berliner Unternehmen von Tourismus- und Startup-Experte Uwe Frers.

Pressekontakt:

Thomas Reimann, +49 163 555 8400, thomas.reimann@adac-camping.de

Original-Content von: PiNCAMP powered by ADAC, übermittelt

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PiNCAMP Preisvergleich: Wie günstig wird der Campingurlaub 2021?

31.03.2021 – 11:50

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Berlin (ots)

-  Deutschland und Schweden mit den günstigsten Übernachtungspreisen 
-  Höhere Vergleichspreise für Schweiz, Italien und Kroatien im europäischen Ländervergleich 
-  Mecklenburg-Vorpommern und Bayern sind die teuersten deutschen Camping-Bundesländer 
-  Jetzt online buchen und Campingangebot sichern  

Vor dem Start der Campingsaison veröffentlicht PiNCAMP, das Campingportal des ADAC, die ADAC Vergleichspreise*) für Camping in Deutschland und Europa. Diese Erhebung basiert auf den Preis-Angaben von über 5.500 Campingplätzen für eine Übernachtung in der Hochsaison. Das Ergebnis: Deutsche Camper übernachten im eigenen Land nach wie vor besonders preiswert. Nach einer Preiserhöhung gegenüber dem Vorjahr um 1,50 Euro zahlt eine Camperfamilie mit zwei Erwachsenen und einem 10-jährigen Kind 2021 hierzulande durchschnittlich 35,43 Euro pro Übernachtung. Deutschland ist somit zusammen mit Schweden (34,35 Euro) erneut günstigstes europäisches Campingland.

Schweiz, Italien und Kroatien mit höheren Übernachtungspreisen im europäischen Ländervergleich

Höhere Übernachtungspreise zahlen Camperfamilien 2021 in der Schweiz (54,63 Euro). Italien und Kroatien folgen mit 54,30 Euro und 50,30 Euro pro Familienübernachtung. Weniger als 50 Euro pro Nacht bezahlt man in Spanien (47,23 Euro), Dänemark (45,50 Euro), Österreich (44,16 Euro), Frankreich (43,00 Euro) und den Niederlanden (42,88 Euro). Noch günstiger kann eine Camperfamilie in Großbritannien (39,58 Euro) sowie in Deutschland und in Schweden übernachten. Die höchsten Preissteigerungen im Vergleich zum Vorjahr gibt es in den Niederlanden (6 Prozent) und Deutschland (4 Prozent). In Dänemark und Frankreich wurden die Übernachtungspreise nicht erhöht.

Thüringen und NRW günstig, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern teurer

In Deutschland**) übernachtet eine Camperfamilie am günstigsten in Thüringen (29,76 Euro) und in Nordrhein-Westfalen (32,38 Euro). Am teuersten ist Campingurlaub in den touristischen Hochburgen Mecklenburg-Vorpommern (38,82 Euro), Bayern (36,96 Euro), Baden-Württemberg (36,50 Euro) und Schleswig-Holstein (35,71 Euro). Die höchsten Preissteigerungen im Vergleich zu 2020 verzeichnet Bayern mit 6 Prozent, gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern mit 4 Prozent. Sehr moderat fällt der Preisanstieg von 1 Prozent in Thüringen und Brandenburg aus.

Vergleichspreise und Reisekosten berücksichtigen

Im Durchschnitt zahlt die Camperfamilie dieses Jahr in der Sommer-Hauptsaison 44,72 Euro auf einem europäischen Campingplatz. Im Vergleichspreis enthalten sind der Wohnmobil- oder Caravanstandplatz sowie die wichtigsten obligatorischen Nebenkosten wie Strom, warme Duschen und Kurtaxe. Uwe Frers, Camping-Experte und Geschäftsführer der ADAC Camping GmbH, ergänzt: „Bei den Vergleichspreisen sollten auch immer die Kosten für Maut, Treibstoff, Wartung und Verschleiß für An- und Abfahrt berücksichtigt werden.“ Je nach zurückgelegter Entfernung und Dauer der Campingreise könnten so erhebliche Mehrkosten anfallen, die individuell berechnet werden sollten.

Qualität, Ausstattung, Preis und Online-Buchbarkeit wichtige Faktoren bei der Auswahl der Campingplätze

„Bei diesen Vergleichen muss auch auf die Ausstattung und Qualität der Campingplätze geachtet werden,“ berichtet Uwe Frers. „In Deutschland ist das Ausstattungsniveau der Campingplätze deutlich höher als zum Beispiel in Schweden. Mit Hilfe der ADAC Klassifikation, die Camper in den ADAC Camping- und Stellplatzführern 2021, der ADAC Camping- und Stellplatzführer App sowie auf PiNCAMP finden, kann die Qualität der Campingplätze sehr gut verglichen und ins Verhältnis zum Preis gesetzt werden.“ Mit Lockerung der Reisebeschränkungen erwartet Frers für die Campingsaison 2021 erneut eine extrem starke Nachfrage nach Campingurlaub: „Ich rate dringend, die Campingreise rechtzeitig zu planen und den Wunschplatz schon jetzt online über pincamp.de zu buchen. Bei über 2.200 online buchbaren Campingplätzen in Deutschland und Europa finden Camper hier die besten Campingangebote.“

Service

PiNCAMP Magazin-Beitrag zu den ADAC Campingführern 2021: https://www.pincamp.de/produkte/adac-camping-und-stellplatzfuehrer

*) Definition: Der ADAC Vergleichspreis ist der Gesamtbetrag, den eine dreiköpfige Familie für eine Übernachtung in der Sommer-Hauptsaison aufbringen muss. Enthalten sind die Kosten für zwei Erwachsene, ein 10-jähriges Kind, die Standplatzgebühr für ein Wohnmobil/PKW und einen Caravan, Strom (5 kWh), Warmduschen und Kurtaxe. Bei dieser Vergleichspreis-Betrachtung wurden nur Campingplätze ab einer Drei-Sterne-Bewertung laut ADAC Klassifikation und mit 50 oder mehr touristischen Standplätzen berücksichtigt. Auf europäischer Ebene wurden Campingländer mit 75 und mehr Campingplätzen (drei Sterne oder mehr) berücksichtigt.

**) Im Vergleich der deutschen Bundesländer wurden die Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin wegen einer zu geringen Anzahl von Campingplätzen nicht berücksichtigt.

Fotos, Dokumente und Abbildungen – Fotos, Dokumente und Grafiken stehen unter http://presse.pincamp.de zum Download zur Verfügung. Die Rechte für Fotos und Abbildungen liegen bei der ADAC Camping GmbH. Veröffentlichung erlaubt unter Nennung der Quelle (Print: www.pincamp.de , Online: Link auf https://www.pincamp.de).

Über PiNCAMP

PiNCAMP (www.pincamp.de) ist die digitale Campingplattform der ADAC SE. Das Portal listet alle Inhalte des ADAC und insgesamt mehr als 10.000 Campingplätze, 8.000 Reiseziele in ganz Europa sowie 38.500 Nutzerbewertungen. Diese Informationen vereint PiNCAMP zu einem inspirierenden Service- und Content-Angebot bestehend aus News, Reiseberichten, Interviews und Fahrzeug-Tipps. Zudem prüfen ADAC-Experten im Rahmen jährlicher, objektiver Inspektionen die Qualität der Campingplätze. Die Plattform finanziert sich u.a. über B2B-Services für Betreiber, Verbraucher nutzen PiNCAMP kostenfrei. Geleitet wird das Berliner Unternehmen von Tourismus- und Startup-Experte Uwe Frers.

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Thomas Reimann, +49 163 555 8400, thomas.reimann@adac-camping.de

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Rückruf von verschiedenen Snacktomaten bei REWE und PENNY

30.03.2021 – 19:35

REWE Group

Rückruf von verschiedenen Snacktomaten bei REWE und PENNY


















Köln (ots)

Die Firma K. Iraklidis & Söhne AG, Griechenland Korinos, ruft aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes vorsorglich die Produkte „REWE Beste Wahl Snacktomaten mit Meersalz, 150g“, „REWE Beste Wahl Snacktomaten mit Kräutern, 150g“ und „ORTO MIO Snacktomaten mit Meersalz, 150 g“ zurück.

Von dem Verzehr der betroffenen Produkte wird dringend abgeraten.

Grund für den vorsorglichen Rückruf aller Mindesthaltbarkeitsdaten ist der Verdacht, dass in einzelnen Packungen kleine, spitze, transparente Glasfremdkörper enthalten sein können. Diese können zu Verletzungen führen.

Eine Gesundheitsgefährdung kann nicht mit abschließender Sicherheit ausgeschlossen werden.

Deshalb hat das Unternehmen umgehend reagiert und die betroffenen Produkte unmittelbar aus dem Verkauf nehmen lassen.

Kunden können die Produkte im jeweiligen REWE- und PENNY-Markt zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons.

Für die entstehenden Unannehmlichkeiten entschuldigt sich die Firma K. Iraklidis & Söhne AG bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ausdrücklich.

Für Presse-Rückfragen:

REWE Group-Unternehmenskommunikation,
E-Mail: presse@rewe-group.com

Original-Content von: REWE Group, übermittelt

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Verhütungsspiralen von Eurogine fehlerhaft

31.03.2021 – 08:03

Verbraucherschutzverein

Verhütungsspiralen von Eurogine fehlerhaft


















Wien (ots)

VSV dehnt Sammelaktion auf deutsche Geschädigte aus

Die Firma Eurogine bei Barcelona stellt Verhütungsspiralen her. Eine Reihe von Chargen wurden aufgrund von Materialfehlern bereits im Oktober 2019 von der Spanischen Gesundheitsbehörde zurückgerufen.

Bei der Entfernung der Spirale bzw bei einem Spontanabgang der Spirale können deren Arme abbrechen und in der Gebärmutter verbleiben. Dann bedarf es einer chirugischen Entfernung in Vollnarkose.

Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat bislang über 500 betroffene Frauen in Österreich gesammelt und erste Musterklagen auf Produkthaftung gegen Eurogine eingebracht.

„Der VSV dehnt seine Sammelaktion nun auf Deutschland und die Schweiz aus. Wir organisieren Sammelklagen bzw Individualklagen (mit Rechtsschutzdeckung) gegen Eurogine. Die Teilnahme ist kosten- und risikolos. Die Frauen müssen nur außerordentliche Mitglieder des VSV werden (30 Euro pro Kalenderjahr),“ sagt Peter Kolba, Obmann des VSV.

Information und Anmeldung über www.verbraucherschutzverein.at/Sammelaktion-Eurogine

Pressekontakt:

Dr. Peter Kolba, Obmann des VSV, +436602002437

Original-Content von: Verbraucherschutzverein, übermittelt

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Rückruf von verschiedenen Snacktomaten bei REWE und PENNY

30.03.2021 – 19:35

REWE Group

Rückruf von verschiedenen Snacktomaten bei REWE und PENNY


















Köln (ots)

Die Firma K. Iraklidis & Söhne AG, Griechenland Korinos, ruft aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes vorsorglich die Produkte „REWE Beste Wahl Snacktomaten mit Meersalz, 150g“, „REWE Beste Wahl Snacktomaten mit Kräutern, 150g“ und „ORTO MIO Snacktomaten mit Meersalz, 150 g“ zurück.

Von dem Verzehr der betroffenen Produkte wird dringend abgeraten.

Grund für den vorsorglichen Rückruf aller Mindesthaltbarkeitsdaten ist der Verdacht, dass in einzelnen Packungen kleine, spitze, transparente Glasfremdkörper enthalten sein können. Diese können zu Verletzungen führen.

Eine Gesundheitsgefährdung kann nicht mit abschließender Sicherheit ausgeschlossen werden.

Deshalb hat das Unternehmen umgehend reagiert und die betroffenen Produkte unmittelbar aus dem Verkauf nehmen lassen.

Kunden können die Produkte im jeweiligen REWE- und PENNY-Markt zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons.

Für die entstehenden Unannehmlichkeiten entschuldigt sich die Firma K. Iraklidis & Söhne AG bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ausdrücklich.

Für Presse-Rückfragen:

REWE Group-Unternehmenskommunikation,
E-Mail: presse@rewe-group.com

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‚“Steffis Mutmacher“: Neuer WDR 2 Podcast startet am 6. April

31.03.2021 – 15:06

WDR Westdeutscher Rundfunk

‚“Steffis Mutmacher“: Neuer WDR 2 Podcast startet am 6. April


















Köln (ots)

Im neuen WDR 2 Podcast trifft WDR 2-Moderatorin Steffi Neu Menschen, die schwere Lebensphasen erlebt und gemeistert haben, und spricht mit ihnen über Hoffnung, Mut und echte Gefühle.

Ab Dienstag, den 6. April geht mit „Steffis Mutmacher“ ein neuer WDR 2-Podcast an den Start. Darin unterhält sich die WDR 2-Moderatorin und „bekennende Menschenmögerin“ Steffi Neu alle zwei Wochen intensiv mit einem Menschen, der schwierige und scheinbar aussichtslose Lebensphasen gemeistert hat.

Der Podcast fällt in den Bereich „Lebensberatung“, lässt aber statt Expert*innen vor allem die Betroffenen zu Wort kommen, die ihren Weg aus der Krise gefunden haben. Steffi Neu fungiert dabei nicht als reine Interviewerin, sondern wird zu einer Art „Freundin“, die eine persönliche Haltung zum Geschehen einnimmt: Wie wirkt dieser Mensch auf sie? Wie hätte sie reagiert?

„Ich wünsche mir, dass diese Gespräche nachhallen. Und dass von ihnen eine Botschaft ausgeht: Nämlich, dass aufgeben nicht gilt“, sagt Steffi Neu. „Die Hörer sollen während des Hörens den Atem anhalten, auch innehalten, Kraft spüren und damit neuen Mut.“ Nähe zeigen und sich vertraut machen, sei das, was sie mit dem WDR 2 Podcast erreichen wolle, sagt Neu.

Für die erste Ausgabe war sie zu Besuch bei Elke Spörkel in Isselburg im Kreis Borken. Bis vor zehn Jahren war Elke noch ein in zweiter Ehe verheirateter Mann, zudemPfarrer und Vater von sieben Kindern. Jetzt ist sie zum dritten Mal verheiratet. In einer weiteren Folge besucht Steffi Neu ein kleines Dorf im Sauerland. Nachdem dort erst die Schule dichtgemacht wurde, sollte auch der letzte Treffpunkt geschlossen werden: der Lebensmittelladen. Doch die Menschen beschließen, sich selbst zu helfen, packen gemeinsam an und retten den Laden.

„Steffis Mutmacher“ erscheint ab dem 6. April alle zwei Wochen, immer dienstags auf allen gängigen Plattformen (ARD Audiothek, Spotify, Apple Podcasts etc.) und in der WDR 2 App.

Fotos finden Sie unter www.ard-foto.de

Pressekontakt:

WDR Kommunikation
Telefon 0221 220 7100
kommunikation@wdr.de
Besuchen Sie auch die WDR-Presselounge: presse.wdr.de

Original-Content von: WDR Westdeutscher Rundfunk, übermittelt

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Mangelhafte Kontrolle giftiger Abgase: Deutsche Umwelthilfe weist Marktüberwachungsbehörden der Länder Untätigkeit nach

31.03.2021 – 10:04

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Mangelhafte Kontrolle giftiger Abgase: Deutsche Umwelthilfe weist Marktüberwachungsbehörden der Länder Untätigkeit nach


















Berlin (ots)

-  Behörden führen gesetzlich vorgeschriebene physische Kontrollen einfach nicht durch: 5 Rote und 11 Gelbe Karten im DUH-Check 
-  Erhebliche Gesundheitsgefahr für Anwender von handgeführten Gartengeräten mit Verbrennungsmotor wie Freischneidern oder Motorsägen 
-  "Rote Karten" wegen kompletter behördlicher Ignoranz gehen an Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Berlin 
-  Bundesumweltministerin Schulze verschleppt seit vier Jahren die Verabschiedung eines Kontroll- und Sanktionskatalogs für fehlerhafte handgeführte Gartengeräte  

Keine einzige Grüne Karte, dafür aber fünf Rote und 11 Gelbe Karten – so desaströs schneiden die Marktüberwachungsbehörden der 16 Bundesländer bei einem Check durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ab. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband hatte überprüft, ob die Behörden ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen und die Abgasemissionen von handgeführten Gartengeräten im vergangenen Jahr kontrolliert haben.

Benzinbetriebene Gartengeräte wie Freischneider oder Motorsägen werden jetzt mit Beginn der Gartensaison wieder rausgeholt und angeboten. Selbst Lebensmittel-Discounter führen sie zunehmend in ihren Sortimenten. Die Einhaltung der gesetzlichen Abgasvorschriften für Gartengeräte mit Verbrennungsmotor war daher nie wichtiger als jetzt, um die Atemorgane und das Herz-Kreislauf-System der Menschen vor erhöhten Schadstoffen zu schützen. Denn die negativen gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung sind auch nachweislich relevant für die Schwere des Verlaufs von Covid-19 Erkrankungen.

„Während bei Lebensmitteln der Staat zu wirksamen Kontrollen und Strafen bei festgestellten Verstößen zurückgekehrt ist, verzichten die zuständigen Marktüberwachungsbehörden bei Umwelt- und Gesundheitsverstößen durch Verbrennungsmotoren weiterhin auf physische Kontrollen und abschreckende Strafen. Leider behindert auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze die Länderbehörden, indem sie den seit vier Jahren ausstehenden Ordnungswidrigkeitskatalog mit klar definierten Sanktionierungsmaßnahmen im Rahmen der Bundesimmissionsschutzverordnung (28. BImschV) weiter verzögert. Allerdings könnten die Länderbehörden dennoch kontrollieren und festgestellte Verstöße mit Geldbußen aufgrund der allgemeinen Grundsätze für die Verfügung von Geldauflagen ahnden“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Wie in den Vorjahren hat die DUH auch für 2020 die Kontrolltätigkeit der 16 Bundesländer überprüft. Das Ergebnis ist ernüchternd: Keine einzige Marktüberwachungsbehörde hat das tatsächliche Abgasverhalten der häufig zu Dumpingpreisen angebotenen und bei Tests der DUH mit erschreckenden Abgaswerten aufgefallenen Geräte überprüft. Deshalb konnte im DUH-Check keine einzige Grüne Karte vergeben werden. Elf Bundesländer haben wenigstens formale Kontrollen durchgeführt. Hierzu zählen unter anderem die Überprüfung von Typengenehmigungen und deren Übereinstimmung mit den Hersteller-Angaben. Sie erhielten eine Gelbe Karte. Fünf Bundesländer bekommen sogar eine Rote Karte, weil sie keinerlei Kontrollen durchführen oder eine Auskunft zur Kontrolltätigkeit verweigern: Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Berlin.

Seit 2013 befragt die DUH die Marktüberwachungsbehörden nach ihren Aktivitäten im Bereich der handgeführten Gartengeräte mit Verbrennungsmotor und bewertet deren Kontrolltätigkeit.

Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Marktüberwachung bei der DUH: „Einem Produkt, das die rechtlichen Vorgaben zum Schutz von Gesundheit und Umwelt nicht erfüllt, sieht man das nicht an, wenn es in den Regalen der Baumärkte zum Verkauf angeboten wird. Verbraucherinnen und Verbraucher vertrauen darauf, dass die auf dem deutschen Markt vertriebenen Produkte diesen Vorschriften entsprechen. Behördliche Marktüberwachung stellt sicher, dass Verbraucher vor illegalen Produkten geschützt werden und unterstützt darüber hinaus Wirtschaftsunternehmen, die sich an die Vorschriften halten. Entscheidend sind physische Laborprüfungen, da nur diese die gesetzlichen Umwelt- und Gesundheitsregelungen gewährleisten. Eigene Abgasmessungen der DUH haben in den vergangenen Jahren aufgedeckt, dass Gartengeräte mit Verbrennungsmotor bis zu sechsmal mehr giftige Verbrennungsabgase ausstoßen als erlaubt.“

Hintergrund:

Für Deutschland regelte bislang die 28. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (28. BlmSchV) das Inverkehrbringen von mobilen Maschinen und wie viele Schadstoffe motorbetriebene Gartengeräte ausstoßen dürfen. Seit 1. Januar 2017 ist die neue europäische Verordnung für Emissionen mobiler Maschinen (EU) Nr. 1628/2016 in Kraft. Sie trifft gegenüber der alten Richtlinie weitergehende Vorgaben und klärt Verantwortlichkeiten bei der Marktüberwachung. Auf dieser Basis sind die Bundesländer verpflichtet, Gartengeräte zu kontrollieren und die realen Abgasemissionen zu messen. Dennoch verweigern sie dies. Das Bundesumweltministerium wurde durch diese EU-Verordnung verpflichtet, einen wirksamen Sanktionskatalog für Verstöße zu verabschieden, verweigert sich dem aber seit vier Jahren.

Die DUH fordert von den Behörden eine Mindestanzahl regelmäßiger Labormessungen noch im Jahr 2021 und wirksame Strafen bei festgestellten Verstößen. Dafür sind akkreditierte Prüflabore vorhanden und Geldauflagen lassen sich auch ohne die ausstehende Konkretisierung in der 28. BImschV verhängen.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Agnes Sauter, Leiterin ökologische Marktüberwachung
0175 5724833, sauter@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

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Mangelhafte Kontrolle giftiger Abgase: Deutsche Umwelthilfe weist Marktüberwachungsbehörden der Länder Untätigkeit nach

31.03.2021 – 10:04

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Mangelhafte Kontrolle giftiger Abgase: Deutsche Umwelthilfe weist Marktüberwachungsbehörden der Länder Untätigkeit nach


















Berlin (ots)

-  Behörden führen gesetzlich vorgeschriebene physische Kontrollen einfach nicht durch: 5 Rote und 11 Gelbe Karten im DUH-Check 
-  Erhebliche Gesundheitsgefahr für Anwender von handgeführten Gartengeräten mit Verbrennungsmotor wie Freischneidern oder Motorsägen 
-  "Rote Karten" wegen kompletter behördlicher Ignoranz gehen an Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Berlin 
-  Bundesumweltministerin Schulze verschleppt seit vier Jahren die Verabschiedung eines Kontroll- und Sanktionskatalogs für fehlerhafte handgeführte Gartengeräte  

Keine einzige Grüne Karte, dafür aber fünf Rote und 11 Gelbe Karten – so desaströs schneiden die Marktüberwachungsbehörden der 16 Bundesländer bei einem Check durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ab. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband hatte überprüft, ob die Behörden ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen und die Abgasemissionen von handgeführten Gartengeräten im vergangenen Jahr kontrolliert haben.

Benzinbetriebene Gartengeräte wie Freischneider oder Motorsägen werden jetzt mit Beginn der Gartensaison wieder rausgeholt und angeboten. Selbst Lebensmittel-Discounter führen sie zunehmend in ihren Sortimenten. Die Einhaltung der gesetzlichen Abgasvorschriften für Gartengeräte mit Verbrennungsmotor war daher nie wichtiger als jetzt, um die Atemorgane und das Herz-Kreislauf-System der Menschen vor erhöhten Schadstoffen zu schützen. Denn die negativen gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung sind auch nachweislich relevant für die Schwere des Verlaufs von Covid-19 Erkrankungen.

„Während bei Lebensmitteln der Staat zu wirksamen Kontrollen und Strafen bei festgestellten Verstößen zurückgekehrt ist, verzichten die zuständigen Marktüberwachungsbehörden bei Umwelt- und Gesundheitsverstößen durch Verbrennungsmotoren weiterhin auf physische Kontrollen und abschreckende Strafen. Leider behindert auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze die Länderbehörden, indem sie den seit vier Jahren ausstehenden Ordnungswidrigkeitskatalog mit klar definierten Sanktionierungsmaßnahmen im Rahmen der Bundesimmissionsschutzverordnung (28. BImschV) weiter verzögert. Allerdings könnten die Länderbehörden dennoch kontrollieren und festgestellte Verstöße mit Geldbußen aufgrund der allgemeinen Grundsätze für die Verfügung von Geldauflagen ahnden“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Wie in den Vorjahren hat die DUH auch für 2020 die Kontrolltätigkeit der 16 Bundesländer überprüft. Das Ergebnis ist ernüchternd: Keine einzige Marktüberwachungsbehörde hat das tatsächliche Abgasverhalten der häufig zu Dumpingpreisen angebotenen und bei Tests der DUH mit erschreckenden Abgaswerten aufgefallenen Geräte überprüft. Deshalb konnte im DUH-Check keine einzige Grüne Karte vergeben werden. Elf Bundesländer haben wenigstens formale Kontrollen durchgeführt. Hierzu zählen unter anderem die Überprüfung von Typengenehmigungen und deren Übereinstimmung mit den Hersteller-Angaben. Sie erhielten eine Gelbe Karte. Fünf Bundesländer bekommen sogar eine Rote Karte, weil sie keinerlei Kontrollen durchführen oder eine Auskunft zur Kontrolltätigkeit verweigern: Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Berlin.

Seit 2013 befragt die DUH die Marktüberwachungsbehörden nach ihren Aktivitäten im Bereich der handgeführten Gartengeräte mit Verbrennungsmotor und bewertet deren Kontrolltätigkeit.

Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Marktüberwachung bei der DUH: „Einem Produkt, das die rechtlichen Vorgaben zum Schutz von Gesundheit und Umwelt nicht erfüllt, sieht man das nicht an, wenn es in den Regalen der Baumärkte zum Verkauf angeboten wird. Verbraucherinnen und Verbraucher vertrauen darauf, dass die auf dem deutschen Markt vertriebenen Produkte diesen Vorschriften entsprechen. Behördliche Marktüberwachung stellt sicher, dass Verbraucher vor illegalen Produkten geschützt werden und unterstützt darüber hinaus Wirtschaftsunternehmen, die sich an die Vorschriften halten. Entscheidend sind physische Laborprüfungen, da nur diese die gesetzlichen Umwelt- und Gesundheitsregelungen gewährleisten. Eigene Abgasmessungen der DUH haben in den vergangenen Jahren aufgedeckt, dass Gartengeräte mit Verbrennungsmotor bis zu sechsmal mehr giftige Verbrennungsabgase ausstoßen als erlaubt.“

Hintergrund:

Für Deutschland regelte bislang die 28. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (28. BlmSchV) das Inverkehrbringen von mobilen Maschinen und wie viele Schadstoffe motorbetriebene Gartengeräte ausstoßen dürfen. Seit 1. Januar 2017 ist die neue europäische Verordnung für Emissionen mobiler Maschinen (EU) Nr. 1628/2016 in Kraft. Sie trifft gegenüber der alten Richtlinie weitergehende Vorgaben und klärt Verantwortlichkeiten bei der Marktüberwachung. Auf dieser Basis sind die Bundesländer verpflichtet, Gartengeräte zu kontrollieren und die realen Abgasemissionen zu messen. Dennoch verweigern sie dies. Das Bundesumweltministerium wurde durch diese EU-Verordnung verpflichtet, einen wirksamen Sanktionskatalog für Verstöße zu verabschieden, verweigert sich dem aber seit vier Jahren.

Die DUH fordert von den Behörden eine Mindestanzahl regelmäßiger Labormessungen noch im Jahr 2021 und wirksame Strafen bei festgestellten Verstößen. Dafür sind akkreditierte Prüflabore vorhanden und Geldauflagen lassen sich auch ohne die ausstehende Konkretisierung in der 28. BImschV verhängen.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Agnes Sauter, Leiterin ökologische Marktüberwachung
0175 5724833, sauter@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

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Weidel: Altmaiers Energiepolitik ist auf ganzer Linie gescheitert

31.03.2021 – 13:28

AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag

Weidel: Altmaiers Energiepolitik ist auf ganzer Linie gescheitert


















Berlin (ots)

Zum Sonderbericht des Bundesrechnungshofs zur Energiewende teilt die Vorsitzende der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Alice Weidel, mit:

„Der Bundesrechnungshof präsentiert schwarz auf weiß, was die Bürger regelmäßig beim Blick auf ihr Konto schmerzhaft erfahren müssen: Die deutschen Privathaushalte zahlen die höchsten Strompreise in Europa. Und auch die Unternehmen und Betriebe, von denen viele durch den Lockdown-Irrsinn sowieso schon angeschlagen sind, leiden unter diesem Wettbewerbsnachteil – und der Bundesrechnungshof warnt sogar vor einer weiteren Steigerung der Strompreise.

Damit haben die Finanzaufseher der ideologisch motovierten Energiewende der Bundesregierung erneut ein katastrophales Zeugnis ausgestellt. Denn der Bundesrechnungshof lässt keinen Zweifel daran, wer für die hohen Strompreise in Deutschland verantwortlich ist: Der Staat und die von ihm verantworteten Preisbestandteile wie die EEG-Umlage. Mittlerweile beträgt der Anteil der staatlichen Belastungen am Strompreis bis zu 75 Prozent.

Doch der Strom wird nicht nur immer teurer. Durch den überstürzten Kohleausstieg und den mangelhaften Netzausbau wird die Versorgung mit Energie immer unsicherer. Mit fatalen Folgen für den Industriestandort Deutschland.

Die Energiepolitik von Wirtschafts- und Energieminister Peter Altmaier ist auf ganzer Linie gescheitert und bedroht unseren Wohlstand und den sozialen Zusammenhalt. Denn die Leidtragenden dieser fatalen Politik sind vor allem Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen, Mittelständler, Gastronomen und kleine Gewerbetreibende, die schon von den Folgen der Corona-Krise besonders schwer getroffen sind und um ihr wirtschaftliches Überleben kämpfen. Das ist im höchsten Maße sozial ungerecht.

Wir brauchen bei der Energiepolitik daher endlich ein entschlossenes Umsteuern, um die Überforderung von Unternehmen und Bürgern im Namen der ‚Klimaschutz‘-Ideologie zu beenden. Deutschland braucht endlich wieder eine Energiepolitik mit Augenmaß, die einer Industrienation angemessen ist.“

Pressekontakt:

Pressestelle
der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag
Tel. 030 22757029

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SWR Doku auf den Spuren globaler Fleisch-Produktion

31.03.2021 – 13:27

SWR – Südwestrundfunk

SWR Doku auf den Spuren globaler Fleisch-Produktion


















SWR Doku auf den Spuren globaler Fleisch-Produktion
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Baden-Baden (ots)

Die Deutschen genießen billiges Fleisch – selten haben sie weniger Geld für dieses Lebensmittel ausgegeben. Rund 60 Kilogramm Fleisch konsumieren deutsche Verbraucher*innen im Durchschnitt pro Jahr. An Ostern und Weihnachten besonders beliebt: Rindfleisch aus Südamerika. Eine Doku der Reihe „betrifft“ im SWR Fernsehen schaut hinter die Kulissen der Landwirtschaft in Deutschland und Brasilien. Und blickt auf eine weltweit agierende Agrarindustrie. Zu sehen ist „betrifft: Billiges Fleisch – Wer bezahlt für die kleinen Preise?“ am Mittwoch, 7. April 2021, um 20:15 Uhr im SWR Fernsehen. Nach der Ausstrahlung ist der Film ein Jahr in der ARD-Mediathek und auf dem SWR Doku Kanal auf Youtube abrufbar.

Rindfleisch aus Südamerika konkurriert mit Fleisch aus Deutschland

Das preisgünstige Rindfleisch aus Südamerika wird im deutschen Handel mit dem Image von besonders umweltfreundlicher Produktion beworben. Denn im Gegensatz zur europäischen Rinderhaltung stehen auf den weiten Wiesen Brasiliens die Rinder ganzjährig auf der Weide. Auch politisch ist der Import von Rindfleisch aus Südamerika gewünscht: Das Handelsabkommen Mercosur wird seit 20 Jahren verhandelt und soll nun während der portugiesischen EU-Ratspräsidentschaft laut Portugals Premierminister Antonio Costa „unter Dach und Fach gebracht werden“. Was aber bedeutet die Produktion für Landwirtinnen und Landwirte?

Landwirte in Deutschland kämpfen ums Überleben

„betrifft“ ist zu Gast bei Kurt Meyer, einem Landwirt in Niedersachsen, der rund 1000 Rinder hält und für den konventionellen Markt produziert. In den vergangenen Jahren musste er beobachten, wie immer mehr Landwirtinnen und Landwirte aufgegeben und ihre Höfe verkauft haben. Auch für ihn werden die Arbeitsbedingungen seit Jahren immer schlechter. Seit er sich freiwillig für eine artgerechte Tierhaltung einsetzt und seine Rinder auf Stroh hält, gerät sein Hof in eine wirtschaftliche Schieflage. Denn der Preis, zu dem er Fleisch verkaufen kann, bleibt bei steigenden Kosten unverändert.

Brasilien ist der weltweit größte Fleisch-Produzent

Um zu verstehen, unter welchen Bedingungen Rindfleisch in Südamerika produziert wird, fährt „betrifft“-Autorin Tatjana Mischke nach Brasilien. Das Land, in dem mehr Rinder als Menschen leben, ist einer der größten Fleisch-Produzenten auf dem internationalen Markt. Eine Grundlage für den Erfolg ist billiges Weideland. Aber während für die Bäuerinnen und Bauern in der EU strenge Umweltstandards gelten, wird in Brasilien nach wie vor billiges Fleisch auf Kosten von Menschen, Tieren und der Umwelt erzeugt. Entgegen der bestehenden Umweltgesetze werden Regenwald abgebrannt und wertvolle Feuchtgebiete zerstört. Im Pantanal, dem größten Feuchtgebiet weltweit, begleitet „betrifft“ Wissenschaftler*innen, die nach den verheerenden Bränden in der vergangenen Saison die toten Tiere zählen. In dem Tal werden Kleinbäuerinnen und Kleinbauern vertrieben, um auf dem abgebrannten Land Rinder zu halten oder Soja anzubauen. Wissenschaftler*innen, Ärzt*innen und Menschenrechtler*innen berichten von ihrer alltäglichen Auseinandersetzung mit Brasiliens größtem Industriezweig: der Agrarindustrie.

Sendung:

„betrifft: Billiges Fleisch – Wer bezahlt für die kleinen Preise?“, Mittwoch, 7.4.2021, um 20:15 Uhr, SWR Fernsehen

Nach Ausstrahlung ist der Film ein Jahr in der ARD Mediathek abrufbar unter www.ARDmediathek.de; außerdem verfügbar über den SWR Doku Channel auf Youtube: https://www.youtube.com/channel/UCK6jlnWA8t-XgUxwZJJHkQA

Weitere Informationen unter: http://swr.li/swr-betrifft-billiges-fleisch

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Fotos unter www.ARD-foto.de

Pressekontakt SWR: Grit Krüger, Tel. 07221 929 22285, grit.krueger@swr.de

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